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German/DeutschZusammenfassung von Lehnswesen und Lehnsherrschaft.
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Lehnswesen
DefinitionDer Begriff Lehnswesen, auch Feudalwesen (Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen.
Lehnswesen in der Stauferzeit• erreicht seinen Höhepunkt in der Stauferzeit• Staufer waren „Herrscher ohne Volk“
System und Verhältnis zw. Lehnsherr und Lehnsmann• Herrscher hatte nur Einfluss auf kleinen Personenkreis• Vertrag:
◦ Lehnsherr vergibt Besitz und verspricht „Schutz und Schirm“◦ Vasalle verrichtet Abgaben und leistet „Rat und Hilfe“ (u. a. Kriegsdienst)
• Verstöße werden vom Lehnsgericht geahndet
Belehnungsvorgang1. Handgang: Lehnsmann legt kniend seine gefalteten Hände in die des
Lehnsherrn2. Treueeid: gegenseitiges Treueversprechen3. Übertragung des Lehens (= Investitur)
Übergabe des Lehnsobjekts (= Investitursymbol)◦ weltliche Fürsten: Fahnen, Wimpel◦ geistliche Fürsten: Zepter
Machtverhältnisse der Fürsten• Grundsätzlich endet der Lehnsvertrag mit dem Tod
aber: Fürsten strebten nach Erbrecht (häufig in der Stauferzeit)• Sonderrechte einiger Fürsten schränken die Macht des Königs weiter ein• Fürsten wollen Landesherr über ihre Gebiete sein
2 berühmte Urkunden (1220/1232) bestätigen einige als solche→aber: keine absoluten Herrscher, da abhängig vom Landesadel
• Beschränkung der Fürstenmacht durch ungehinderte Teilung von Fürstentümern Goldene Bulle (1356): Festlegung der Unteilbarkeit von Kurfürstentümern→