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NR. 5 | OKTOBER /NOVEMBER 2019 | CHF 7.90 | EURO 9.50 | WWW.PLUS.CH DAS MAGAZIN FÜR EIN GENUSSVOLLES LEBEN DAS MAGAZIN FÜR EIN GENUSSVOLLES LEBEN NR. 5 | OKTOBER /NOVEMBER 2019 KREBS Neue Therapie- formen schaffen Hoffnung

Leistungen - Alles schon dabei! Weihnachten mit André Rieu · 2019-10-15 · Rieu erstrahlt im schönen Weihnachts-kleid von ihrer allerschönsten Seite. Fla-nieren Sie gemütlich

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NR. 5 | OKTOBER /NOVEMBER 2019 | CHF 7.90 | EURO 9.50 | WWW.PLUS.CH

DAS MAGA ZIN FÜR EIN GENUSSVOLLES LEBEN

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Weihnachten mit André RieuNeu & Exklusiv: Mit car-tours.ch an das Weihnachtskonzert des Jahres!

Weihnachtsmartkt in Köln

Leistungen - Alles schon dabei!

Limitierte Plätze! Sofort buchen & profitieren! Tel. 0848 00 77 88 www.car-tours.ch

Exklusivreise vom 20. - 23. Dezember 2019

✓ Fahrt mit dem komfortablen Extrabus

✓ 3 Übernachtungen im guten 4-Sterne

Hotel im Raum Köln/Düsseldorf

✓ 3 x reichhaltiges Frühstücksbuffet im Hotel

✓ 1 x feines Nachtessen im Hotel

✓ 1 x feines Nachtessen im beliebten

Restaurant in Maastricht

✓ Besuch der Weihnachtsmärkte Köln,

Düsseldorf & Maastricht

✓ Eintritt & reservierte Plätze für das

Weihnachtskonzert von André Rieu im

Forum 100, Maastricht (mittlere Kategorie 3)

✓ Eigene Schweizer Reiseleitung während

der ganzen Reise

Noch dieses Jahr geht ein grosser Traum für alle André Rieu Fans in Erfüllung: erstmals in seiner Karriere lädt der Superstar mit seinem

Strauss Orchester zum grossen Weihnachtskonzert in seiner Heimatstadt Maastricht. Das einmalige Konzert «Christmas in My Home-

town» am 21. Dezember ist zweifellos das romantischste Musikereignis des Jahres. Dank langjährigen Beziehungen ist es uns gelungen

ein exklusives Gruppenkontingent für diesen Leckerbissen zu sichern. Freuen Sie sich neben dem märchenhaften Konzert der Superla-

tive unter anderem auf den grossartigen Weihnachtsmarkt vor dem Kölner Dom und auf schöne Adventstage in guter Gesellschaft.

Ihr Reiseprogramm: 1. Tag, Freitag 20. Dezember 2019 – AnreiseFahrt im komfortablen Extrabus in den Raum Köln/Düsseldorf, wo wir in unse-rem 4-Sterne Hotel mit dem Nachtessen erwartet werden.

2. Tag, Samstag 21. Dezember 2019 – Advent in Düsseldorf & KölnNach einem ausgiebigen Frühstücksbuf-fet fahren wir nach Düsseldorf. Bummeln Sie nach Herzenslust durch die zauberhaf-te Altstadt, die aufgrund der vielen Lokale auch als «längste Theke der Welt» bezeich-net wird. Düsseldorf begeistert mit nicht weniger als sieben Weihnachtsmärkte – besonders empfehlenswert ist der zau-berhafte Weihnachtsmarkt am Marktplatz. Nach genügend Zeit zur freien Verfügung fahren wir in die Schwesterstadt Köln. Vor

der grossartigen Kulisse des Kölner Doms erwartet uns hier einer der schönsten Weihnachtsmärkte Deutschlands. Lassen Sie sich vom Duft von Glühwein, Lebku-chen und gebrannten Mandeln verzau-bern und schlendern Sie durch das „Städt-lein aus Holz und Tuch“, das im Glanz der tausenden von Lichtern erstrahlt.

3. Tag, Sonntag 22. Dezember 2019 – Maastricht & das grosse Weihnachts-konzertHeute morgen fahren wir nach Maastricht. Die malerische Heimatstadt von André Rieu erstrahlt im schönen Weihnachts-kleid von ihrer allerschönsten Seite. Fla-nieren Sie gemütlich über den zauber-haften Weihnachtsmarkt und durch die atemberaubend beleuchtete historische Innenstadt. Im Verlauf des Nachmittags erwartet uns der grosse Höhepunkt die-ser Reise. Freuen Sie sich auf André Rieu

und seinem Orchester. Erleben Sie ein un-vergleichliches Konzert der Superlative, ein wahres Winterwunderland während Sie zu schönen Weihnachtsliedern und romantischen Walzern aus der ganzen Welt singen und tanzen! Im Anschluss la-den wir Sie in einem typischen Lokal zum Nachtessen.

4. Tag, Montag 23. Dezember 2019 – HeimreiseNach dem Frühstück treten wir die Heim-reise an.

Unser Sonderpreis für Sie:

Preise pro Person im Doppelzimmer

im 4-Sterne-Hotel * Fr. 599.-

* Folgende ausgezeichnete 4-Sterne-Hotels haben wir für unsere Gruppen vorgesehen: (Zuteilung erfolgt nach logistischen Kriterien 4 Wochen vor Abreise) H+ Hotel Köln Brühl, H+ Hotel Köln Hürth, Novotel Düsseldorf City West, Mercure Düsseldorf City Nord

Nicht inbegriffen/zusätzlich wählbar:Auf Wunsch beim Konzert Zuschlag Kat 2: Fr. 25.-Einzelzimmerzuschlag: Fr. 140.-Buchungsgebühr: Fr. 20.- pro Person

Sie wählen Ihren Bus-Einsteigeort:Aarau, Basel, Bern, Luzern, Pfäffikon SZ, St. Gallen, Sargans, Thun, Winterthur, Zürich

Das grosse Weihnachtskonzert in Maastricht

Zusatzkonzert wegen riesiger Nachfrage!!

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Organisation: Holiday Partner, 8852 Altendorf

50+

4 Reisetage

inkl. Konzert u.v.m. ab nur

Fr. 599.- REISEHIT

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Immobilien vererben: Worauf Sie achten sollten

Unser Erbspezialist Benno Studer erklärt an zwei typischen Beispielen,

wie sich Erbstreitigkeiten rund um Grundbesitz verhindern lassen.

VON BENNO STUDER

«Wenn ein Nachkomme seine Erbschaft, d. h. den Pflichtteil ausbezahlt haben möchte, das ganze Vermögen aber in der Immobilie steckt, die der überlebende Elternteil weiterhin bewohnen will: Was ist vorsorglich und rechtsgültig zu tun?»

Das Gesetz selber sieht einen Schutz für den überleben-den Ehegatten vor, wenn eine Übernahme der ehelichen Liegenschaft finanziell nicht verkraftbar wäre. In diesem Falle kann er ein Wohnrecht oder eine Nutz nies sung ver-langen, damit er das eheliche Domizil nicht verlassen muss (Art. 612 aZGB). Es macht aber Sinn, zusätzliche Mass-nahmen für den überlebenden Ehegatten zu treffen.

Zu denken ist dabei an: • einen Ehevertrag Mit einem Ehevertrag kann das während der Ehe gemein-sam erworbene Vermögen dem überlebenden Ehegatten zugewendet werden. Wurde die Liegenschaft während der Ehe gekauft oder gebaut, kann der überlebende Ehe-gatte auf diese Weise Alleineigentümer werden. Diese Lösung ist gegenüber den gemeinsamen Nachkommen nicht anfechtbar. • Ehevertrag mit GütergemeinschaftWurde die Liegenschaft von einem Ehegatten in die Ehe eingebracht oder während der Ehe geerbt, kann der über-lebende Ehegatte durch einen Wechsel des Güterstandes begünstigt werden. Der Pflichtteil der Nachkommen be-trägt – auch bei nichtgemeinsamen Nachkommen – nur 3/16 (drei Sechzehntel), während 13/16 (dreizehn Sech-zehntel) im Eigentum des überlebenden Ehegatten stehen. • Testament und ErbvertragDer überlebende Ehegatte kann durch die Zuweisung der verfügbaren Quote von 1/8 des Nachlasses oder Einräu-mung der Nutzniessung am ganzen Nachlass zusätzlich abgesichert werden.

Die massgeschneiderte Lösung hängt von den konkre-ten Verhältnissen ab. In der Praxis führt meist eine Kom-bination von Ehe- und Erbvertrag zur optimalen Lösung.

«Ich besitze Bauland und ein Dreifamilienhaus. Welcher Preis gilt beim Erben? Das Bauland wurde vom Steueramt mit CHF 200 000.– eingetragen. Der effektive Wert ist ca. CHF 700 000.–. Beim Haus ist es das Gleiche.»Für die Erbteilung gilt grundsätzlich der Verkehrswert. Dies ist der Wert, der mutmasslich bei einem Verkauf an Dritte erzielt werden könnte, also der Marktwert. Bei ei-nem Verkauf ausserhalb der Familie ist der Verkaufserlös massgebend. Dies ist die einfachste Lösung, weil Geld im-mer teilbar ist. Heikler ist es, wenn die Liegenschaft einem Miterben übertragen werden soll. Eine Verkehrswert-schätzung wird in den meisten Fällen unabdingbar sein. Für die Eigentumsübertragung ist die Zustimmung aller Erben erforderlich. Wenn nur einer die Zustimmung ver-weigert, kommt der Verkauf nicht zustande. Soll daher die Liegenschaft oder das Bauland in der Familie bleiben, soll-ten auf jeden Fall die Schätzmethode sowie ein allfälliger Familienrabatt letztwillig im Testament festgelegt wer-den. Ebenfalls kann mittels Teilungsvorschriften be-stimmt werden, welcher Nachkomme welches Grund-stück oder welche Liegenschaft erhalten soll. Will der Erblasser einem Kind eine Liegenschaft verma-chen, ohne dass die Miterben unterzeichnen müssen, kann er anordnen, dass die Liegenschaft als Vermächtnis übertragen wird. Dazu muss er einen Willensvollstrecker bestimmen, der die Liegenschaft dem Vermächtnisneh-mer überträgt, um Streitereien zu vermeiden.

Dr. iur. Benno Studer ist Notar, Fürsprecher und Fachanwalt SAV Erbrecht. www.studer-law.com

ERBEN

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