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Leistungen ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Page 1: Leistungen ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Leistungen

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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§ 15 Grundsätze

1. Die gewerkschaftliche Kernleistung von ver.di ist die Organisation der Durchsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen

Interessen ihrer Mitglieder. Zu diesem Zweck stellt ver.di Infrastruktur- sowie Service-, Bildungs- und Beratungsleistungen

zur Verfügung.

2. Darüber hinaus gewährt ver.di ihren Mitgliedern folgende Leistungen:

a) Unterstützung bei Arbeitskämpfen (§ 16), b) Gemaßregeltenunterstützung (§ 17), c) Unterstützung bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung (§ 18), d) gewerkschaftlichen Rechtsschutz (§ 19).

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§ 15 Grundsätze 3. ver.di kann weitere Leistungen organisieren, erschließen oder anbieten.

Diese Leistungen sollen - die Beteiligung der Mitglieder an der Informationsgesellschaft zur Erhöhung von Kompetenz und Chancengleichheit fördern, - bessere und günstigere Konditionen bei allgemeinen Dienstleistungen, Waren und Finanzdienstleistungen erschließen, - weitere Beratung und Unterstützung für das Mitglied durch Dritte ermöglichen.

4. Alle Leistungen nach Abs. 2 und 3 sind freiwillig. Ein persönlicher Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht. Leistungen von ver.di werden nur auf Antrag gewährt. Über die Leistungsgewährung entscheidet die nach den gemäß Absatz 7 erlassenen Richtlinien zuständige Stelle.

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§ 15 Grundsätze 5. Leistungen werden nur an Mitglieder gewährt, die mit ihren

satzungsgemäßen Beiträgen nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.

6. Die Leistungen der ver.di können weder verpfändet noch an Dritte übertragen werden.

7. Einzelheiten zu Voraussetzungen und Umfang der Leistungsgewährung auch für Hinterbliebene von Mitgliedern werden in vom Gewerkschaftsrat zu erlassenden Richtlinien sowie in Geschäftsanweisungen geregelt.

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§ 16 Unterstützung bei Arbeitskämpfen

1. Bei Streik wird den im Arbeitskampf stehenden Mitgliedern eine Unterstützung gewährt.

2. Voraussetzungen und Höhe der Unterstützung bestimmt der Gewerkschaftsrat in Richtlinien. Dies gilt auch für die Unterstützung bei Aussperrung.

Berechnung: Streikgeld/TagDurchschnittsbeitrag der letzten 3 Monate x 2,5

(bei Mitgliedschaft kleiner als 1 Jahr x 2,2) + 2,50 € / Tag pro kindergeldberechtigtem Kind

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§ 17 Gemaßregeltenunterstützung

1. Mitgliedern, die wegen ihres Eintretens für von der ver.di anerkannte Arbeitsbedingungen oder aufgrund gewerkschaftlicher Tätigkeit entlassen und dadurch erwerbslos werden, wird Unterstützung gewährt.

2. Voraussetzungen und Höhe der Unterstützung bestimmt der

Gewerkschaftsrat in Richtlinien.

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§ 18 Unterstützung bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung

1. Bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung wird eine Unterstützung gewährt.

2. Voraussetzungen und Höhe der Unterstützung bestimmt der

Gewerkschaftsrat in einer Richtlinie.

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§ 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

1. Im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Zwecksetzung gewährt ver.di den Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz (Rechtsberatung und -vertretung), insbesondere in Angelegenheiten des Arbeits-, Beamten-, Sozialrechts und des berufsbezogenen Vertragsrechts, nach Maßgabe einer vom Gewerkschaftsrat erlassenen Rechtsschutzrichtlinie, die u. a. bestehende branchenspezifische Besonderheiten (z.B. Urheberrecht) und gegebenenfalls die Beteiligung

der Fachbereiche zu berücksichtigen hat.

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§ 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

2. Die Rechtsberatung und -vertretung erfolgt in der Regel durch die hierzu befugten Angestellten der ver.di bzw. der DGB-Rechtsschutz GmbH.

3. Der Rechtsschutz entfällt rückwirkend, wenn ein Mitglied innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Verfahrens (rechtskräftiges Urteil, Vergleich oder anderweitige Erledigung) aus der Gewerkschaft austritt, seinen Beitragspflichten nicht satzungsgemäß nachkommt oder ausgeschlossen wird. In diesen Fällen sind die übernommenen Kosten zurückzuerstatten. Anstelle der Rückforderung der vorstehend genannten Kosten kann die Kostenrückforderung auch in pauschalierter Form in Höhe eines Jahresbeitrages des Mitgliedes vorgenommen werden.

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§ 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Arbeitsrecht bedeutet:

Kündigungsschutzklage Abmahnungen Zeugniserstellung / Korrektur Forderungen aus dem Tarifvertrag

und vieles mehr.

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Anspruch auf tarifliche Leistungen

ver.di- Mitglieder haben unmittelbaren Rechtsanspruch

aus den Tarifverträgen, die abgeschlossen sind.

Nur bei Tarifbindung können tarifvertragliche Leistungen

vor Gericht eingeklagt werden.

ver.di tritt ein für die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung

der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten.

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Prozesse sind teuer, auch wenn man sie gewinnt!

Wenn ein Prozess, z. B. wegen Kündigungsschutz in 1.Instanz gewonnen wird, muss ohne ver.di – Rechtsschutz auf jeden Fall

der eigene Anwalt bezahlt werden.

Dies können bis zu 1.000,- Euro sein.

Wenn der Prozess in 2. Instanz verloren wird, muss ohne ver.di- Rechtsschutz sogar die ganzen Kosten tragen werden, die bis zu ca. 4.000,- Euro betragen können.

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Sozialrechtsschutz

ver.di hilft bei Konfliktfällen mit ….

der Krankenkasse… eine Kur wird abgelehnt oder das Krankengeld gestrichen

der Renten- und Pflegeversicherung… Rentenberechnung fehlerhaft oder Probleme mit der Erwerbsminderungsrente

für Erwerbslose… bei fehlerhaften Leistungsbescheiden

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Sozialrechtsschutz

der Agentur für Arbeit… eine nicht gerechtfertigte Sperrzeit beim ALG 1 wird verhängt.

dem Integrationsamt… eine Schwerbehinderung wird nicht anerkannt oder nur mit zu wenigen Prozenten.

der Berufsgenossenschaft… eine Unfallrente wird verweigert

dem Finanzamt… z. B. vor dem Finanzgericht, soweit es um Besteuerung von Renten geht.

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Sozialrechtsschutz

Rechtsschutz zusätzlich bei Streitigkeiten, z. B.:

um Wegeunfälle aus dem Kindergeldgesetz aus dem Bundesversorgungsgesetz aus dem Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz aus dem Beförderungsgesetz in Prüfungsfragen dem Wohngeldamt dem Sozialamt

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Weitere Leistungen

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Fachkundiger Rat und tatkräftige Unterstützung

Bei allen Fragen, die Arbeitnehmer/in, Beamtin/er, Auszubildende/r, Rentner/in, Versorgungs-empfänger/in, Arbeitlose/r etc. betreffen, erhalten Sie von ver.di qualifizierte Beratung und Unterstützung.ver.di berät Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter-vertretungen, Jugend- und Auszubildenden- undSchwerbehindertenvertretungen in der Anwendungder Mitbestimmungs-, Informations- und Mitwirkungsrechte.

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Rentenberatung Schwerbehindertenberatung

ver.di bietet durch Renten- Schwerbehinderten-experten kostenfreie Beratung in Rentenversicherungs- und Schwerbehinderten- Angelegenheiten.

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Lohnsteuer- Service

ver.di bietet durch unsere Lohnsteuerbeauftragtenkostenfreie und umfängliche Beratung beim Lohnsteuer-Jahresausgleich an, sofern es sich um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügehandelt.

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Hilfe bei Freizeitunfällen

Folgende Leistungen sind kostenlos im Beitrag enthalten:

1. Unfall- Krankenhaustagegeld… wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 48 Stunden andauerte, bis zum 30 fachen des Monatsbeitrages. (max. 30 Tage)

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Hilfe bei Freizeitunfällen

2. Kapitalzahlung bei Tod… in Höhe des 200 fachen Monatsbeitrages.

3. Kapitalzahlung bei Invalidität… in Höhe des 500 fachen Monatsbeitrages.(mindestens 1.280,- Euro, Rentner und Vorruheständler erhalten keine Invaliditätsleistung!

Invaliditätsgrad unter 20 % bleibt unberücksichtigt.)

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Qualifizierung und Weiterbildung

ver.di und seine Bildungseinrichtungen bietet Mitgliedern vielfältige Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglich- keiten in den Bereichen Arbeits-Sozial- und Wirtschaftsrecht/Wirtschaftspolitik, Kommunikation und Rhetorik u. a. an.

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Telefonische Mietrechtsberatung Tel. 030 2232373 Mo – Di 12 – 14 Uhr, Do 18 – 20 Uhr

Beratung für Selbständige und Freie

Arbeitszeugnisberatung in den ver.di - Geschäftsstellen

Unterstützung bei SchadenersatzpflichtFür einen Jahresbeitrag von 21,- Euro bietet die GUV/FAKULTA vielfältige Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer an. Dazu zählen Schadenersatzbeihilfen etwa beim Verlust von Dienstschlüsseln oder bei Schäden an Dienstfahrzeugen.

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Verbrauchervorteile für ver.di- Mitglieder

Die ver.di- Mitgliedschaft eröffnet Ihnen günstigere Konditionen bei Altersvorsorge, Versicherungen, Finanzierungen, Reisen, Freizeit und Einkauf.

Beispiele:Vorsorge: Generali / Winterthur / Rechtsschutz UnionFinanzierungen: Bausparen / BaufinanzierenReisen: Vital-Reisen, GEW Ferien, Urlaub in ver.di Bildungsstätten,Freizeitangebote: Angebote Musicals, Freizeitparks, u. s. w.

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Verbrauchervorteile für ver.di- Mitglieder

Autokauf: Sonderrabatte (Kreis Recklinghausen)

- Autohaus Enter, Recklinghausen: Toyota (Sondernachlass auf Material und Teile bei Werkstattbesuchen)

- Automobile Kroppen, Herten: KIA /FIAT / Alfa Romeo / Lancia- Autohaus Mohag, Recklinghausen: Ford / Volvo

bietet beim Neuwagenkauf zusätzlich ein transportables Navi, 1 Jahr Verlängerungsgarantie und 1 SOS Tasche an.

- Wittkau Automobile, Recklinghausen: Mazda (zusätzlich 11 – 13% au die Mazda-Modelle M2, M3, M5, MX-5, M6)

- Autohaus Bieling, Recklinghausen: OPEL- Autohaus Tschörper, Marl:

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GrabpflegeRichtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Grabpflege für ver.di- Mitglieder, die am 02.07.2001 der Gründungsgewerkschaft DPG zuzuordnen waren.Der Zuschuss zur Grabpflege beträgt nach einer Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung zur ver.di von:

über 5 Jahre 51,13 €über 10 Jahre 127,82 €über 20 Jahre 204,52 €über 30 Jahre 306,78 €über 40 Jahre 357,90 €über 50 Jahre 409,03 €über 60 Jahre 511,29 €

Doppelter Betrag wird gewährt bei:a) bei Tod durch Unfall in Ausführung gewerkschaftlicher Tätigkeitb) bei Tod infolge eines Dienst- oder Arbeitsunfalls

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TreuegeldVoraussetzung:

… bis zur ver.di- Gründung (30.06.2001) mindestens 15 Jahre ununterbrochen Mitglied in der ÖTV gewesen, danach ununterbrochen weiterhin Mitglied in ver.di.… satzungs- und ordnungsgemäße Beitragszahlung.… Gewährung einer Altersrente oder Ruhegehaltes

Höhe des Treuegeldes:Die Höhe des Treuegeldes ergibt sich aus der Länge der Mitgliedschaft und der durchschnittlichen Höhe des Monatsbeitrages der letzten 12 Monate gezahlten Beiträge an die ÖTV vor ver.di Gründung.

Berechnung:von 15 bis 20 Jahre= Durchschnitt x 15über 20 Jahre= Durchschnitt x 20

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Beiträge

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Alle genannten ver.di- Leistungen stehen im übrigen allen Mitgliedern zu, die satzungsgemäßen Beitrag zahlen.

- Aktive 1 % des Bruttoeinkommens

- Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Erwerbslose, Krankengeldbezieher/innen, 0,5 % v. Brutto

- Hartz IV-Empfänger/innen, Wehr-u.Zivildienst, Studierende Hausfrauen, Elternzeit, Schüler/innen 2,50 € / Monat