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LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN Einzellandprogramme für die Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt oder in Drittländern Januar 2017 Haftungsausschluss Dieses Dokument ist zur Information potenzieller Antragsteller gedacht, die sich um eine Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse bemühen. Es dient lediglich zu Beispielzwecken. Die eigentlichen Web- Formulare und Vorlagen, die im System für die Online-Einreichung von Vorschlägen über das Teilnehmerportal bereitgestellt werden, können davon abweichen. Alle Vorschläge müssen unter Verwendung des elektronischen Einreichungssystems im Teilnehmerportal erstellt und eingereicht werden. 1

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LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

Einzellandprogramme

für die Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im

Binnenmarkt oder in Drittländern

Januar 2017

Haftungsausschluss

Dieses Dokument ist zur Information potenzieller Antragsteller gedacht, die sich um eine

Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für

Agrarerzeugnisse bemühen. Es dient lediglich zu Beispielzwecken. Die eigentlichen Web-

Formulare und –Vorlagen, die im System für die Online-Einreichung von Vorschlägen

über das Teilnehmerportal bereitgestellt werden, können davon abweichen. Alle

Vorschläge müssen unter Verwendung des elektronischen Einreichungssystems im

Teilnehmerportal erstellt und eingereicht werden.

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VORWORT

Dieser Leitfaden soll Unterstützung bei der Erarbeitung und Einreichung von Vorschlägen bieten und eventuell auftretende Fragen zum Verfahren

beantworten.

Im Falle weiterer Fragen bieten sich außerdem folgende Optionen an:

Informationen zur Registrierung oder damit verbundene Anfragen:

besuchen Sie das Teilnehmerportal unter:

https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/index.html

Teilnehmerportal, IT-Helpdesk: Anfragen sind über den Research Enquiry

Service zu stellen: http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries

Fragen ohne IT-Bezug: Der Chafea-Helpdesk ist per E-Mail über CHAFEA-

[email protected] und telefonisch unter +352-4301-36611 erreichbar. Er ist werktags von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis

17.00 Uhr MEZ geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen steht er nicht

zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie den Chafea-Helpdesk erst, nachdem Sie versucht

haben, die Informationen den Ihnen bereitgestellten Unterlagen zu

entnehmen.

Sollten Sie Anregungen oder Anmerkungen zur Verbesserung dieses Leitfadens

haben, senden Sie bitte eine E-Mail an den Helpdesk unter CHAFEA-AGRI-

[email protected].

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INHALT

GLOSSAR ......................................................................................................................... 4

1. EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN ............................................................. 6

1.1. WICHTIGE DOKUMENTE .......................................................................... 6

1.2. VORBEREITENDE SCHRITTE ................................................................... 7

1.2.1. Anmeldung beim Teilnehmerportal unter Verwendung Ihres EU Login-Kontos ..................................... 7

1.2.2. Registrierung Ihrer Organisation im Verzeichnis der Begünstigten ................................................................................... 7

1.3. ANLEGEN EINES VORSCHLAGS ............................................................. 8

1.3.1. Sprachenregelung ........................................................................ 9

1.3.2. Allgemeine Anleitung für die Erarbeitung des Vorschlags ....................................................................................... 9

1.3.3. Rolle und Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Einrichtungen ............................................................................... 10

1.3.4. Auswahl einer Aufforderung und eines Themas ............. 12

1.3.5. Antragsformular: Teil A – Administrative Angaben ...... 12

1.3.6. Antragsformular: Teil B - Technischer Inhalt .................. 15

1.3.7. Anlagen ........................................................................................... 27

1.4. ABSCHLUSS DER EINREICHUNG ........................................................ 31

1.4.1. Einreichungsfrist ......................................................................... 31

1.4.2. Eingangsbestätigung ................................................................. 31

1.4.3. Wie lege ich Beschwerde ein? ................................................ 31

2. BEWERTUNG UND ERGEBNISSE ................................................................... 32

2.1. Übersicht über den Bewertungsprozess .......................................... 32

2.2. Ergebnisse ................................................................................................... 32

ANLAGEN ........................................................................................................................ 33

Anlage I: Antragsformular Teil A – kommentierte Fassung .............. 33

Anlage II: Antragsformular Teil B – Vorlage ........................................... 33

Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite .................................................................................................. 33

Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität ............................................... 33

Anlage V: Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“ ............................ 33

Anlage VI: Detailliertes Budget ..................................................................... 33

Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien .... 33

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GLOSSAR

Das Jahresarbeitsprogramm enthält die jährlichen strategischen Prioritäten der Förderungsregelung und wird von der Europäischen Kommission nach

Maßgabe von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 (Basisrechtsakt des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014) angenommen.

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und

Lebensmittel (Chafea) leitet die technische und finanzielle Umsetzung des

Programms zur Absatzförderung für Agrarerzeugnisse, des Gesundheitsprogramms der EU, des Verbraucherprogramms sowie der Initiative

„Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“.

Ein (Mit-)Begünstigter ist eine Organisation, die nach erfolgreicher

Antragstellung bei einem von der EU kofinanzierten Programm und

Unterzeichnung der entsprechenden Finanzhilfevereinbarung eine Kofinanzierung durch die EU erhält. Während des Antragsverfahrens wird von Antragsteller(n)

und/oder Teilnehmer(n) gesprochen. Je nach Verfahrensstadium wird auch der

Begriff vorschlagende Organisation sowohl für Antragsteller als auch für

Begünstigte verwendet.

Vorschläge für Einzellandprogramme können von einer oder mehreren vorschlagenden Organisationen aus ein und demselben Mitgliedstaat eingereicht

werden.

Ein einzelnes Programm/einzelner Vorschlag wird als Maßnahme bezeichnet.

Diese umfasst ein Paket zusammenhängender Tätigkeiten.

Bei Einzellandprogrammen wird zwischen den zuständigen nationalen Behörden und dem/den Begünstigten ein Vertrag – genannt Finanzhilfevereinbarung –

unterzeichnet.

Sind mehrere Begünstigte/Antragsteller an einer Maßnahme beteiligt, muss

ergänzend zur Finanzhilfevereinbarung eine Konsortialvereinbarung

geschlossen werden, die keine der Finanzhilfevereinbarung entgegenstehenden

Bestimmungen enthalten darf.

Im Vertrag wird der Begriff „Vorfinanzierung“ verwendet, der dem in den

Rechtstexten enthaltenen Begriff „Vorschusszahlung“ entspricht.

Eine Durchführungsstelle ist eine mit der Durchführung der

Programmtätigkeiten betraute Stelle, der die Rolle eines Unterauftragnehmers

zukommt.

Das Teilnehmerportal (Participant Portal) ist eine Website mit Informationen

zu Finanzierungsmöglichkeiten für „Horizont 2020“-Programme und andere

Unionsprogramme, wozu auch die Absatzförderungsmaßnahmen für

Agrarerzeugnisse gehören.

EU Login ist der Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission. Dieses System ermöglicht den Zugriff auf viele von der Kommission verwaltete Websites

und Online-Dienste.

Das Verzeichnis der Begünstigten (Beneficiary Register) ist ein von der

Europäischen Kommission erstelltes Verzeichnis der Begünstigten, die sich am

Programm zur Absatzförderung von Agrarerzeugnissen und anderen Programmen

der Europäischen Union beteiligen.

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Der Teilnehmercode PIC (Participant Identification Code) ist ein

neunstelliger Code, der einer Einrichtung unmittelbar nach ihrer Online-Registrierung zugeteilt wird.

Die zuständige nationale Behörde ist die Stelle, die von der Regierung des

Mitgliedstaats mit der Verwaltung der Durchführung von Einzellandprogrammen

beauftragt wird.

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1. EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

Bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen kommt das elektronische Einreichungssystem

(Electronic Submission System) zum Einsatz, das ursprünglich für die

Forschungsprogramme von „Horizont 2020“ entwickelt wurde.

Die Einreichung eines Vorschlags ist nur online unter Verwendung des

elektronischen Einreichungssystems im Teilnehmerportal und innerhalb

der in der Aufforderung genannten Frist möglich.

Der Link zum elektronischen Einreichungssystem findet sich unter folgender

Adresse:

http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/agrip/

index.html

Bei Fragen zu den Tools für die Online-Einreichung (wie etwa vergessene Passwörter, Zugriffsrechte und -rollen, technische Aspekte der Einreichung von

Vorschlägen usw.) wenden Sie sich an den für diesen Zweck

eingerichteten IT-Helpdesk über die Website des Teilnehmerportals:

http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries

Zu beachten ist, dass für die Nutzung des Online-Einreichungssystems technische Mindestvoraussetzungen gegeben sein müssen, die unter folgender Adresse

aufgeführt sind:

https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Minimum+Tec

hnical+Requirements (Zugriff über Ihr EU Login-Konto, siehe Kapitel 1.2.1).

1.1. WICHTIGE DOKUMENTE

Bevor Sie sich entschließen, einen Vorschlag einzureichen und die verschiedenen

Antragsformulare auszufüllen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Organisation, die

geförderten Erzeugnisse und die Maßnahme selbst die Kriterien für die

Förderfähigkeit erfüllen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen

geplanten Tätigkeiten und die Zielländer mit den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführten Prioritäten in Einklang stehen.

Daher besteht der erste Schritt in einer gründlichen Durchsicht der einschlägigen

Dokumente und Unterlagen:

Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 22. Oktober 2014 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in

Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des

Rates

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission vom 23. April

2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Informations- und

Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in

Drittländern

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission vom

7. Oktober 2015 mit Vorschriften zur Anwendung der Verordnung (EU)

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Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern

jeweiliger jährlicher Durchführungsbeschluss der Kommission über die

Annahme des Arbeitsprogramms für das betreffende Jahr im Rahmen von

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im

Binnenmarkt und in Drittländern

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Einzellandprogramme.

Im Falle weiterer Fragen stehen noch die folgenden Optionen zur Verfügung:

Überblick und „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) zur Absatzförderungspolitik,

beides abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/

„Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) zur Aufforderung und zur Einreichung von Vorschlägen, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq.html

Musterfinanzhilfevereinbarungen für Einzellandprogramme (Fassungen für

Einzelempfänger bzw. für mehrere Empfänger)

Zuständige nationale Behörden: Antragsteller, die Einzellandprogramme

erarbeiten, können bei den zuständigen Behörden ihres Mitgliedstaates weitere Informationen zur Rechtsgrundlage, zum Muster der

Finanzhilfevereinbarung sowie zur Maßnahmendurchführung einholen. Die

Liste der zuständigen nationalen Behörden findet sich unter http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/member-states/.

1.2. VORBEREITENDE SCHRITTE

1.2.1. Anmeldung beim Teilnehmerportal unter Verwendung Ihres EU Login-

Kontos

Um das elektronische Einreichungssystem nutzen zu können, müssen Sie

zunächst ein Benutzerkonto, das sogenannte EU Login-Konto, einrichten.

Dazu gehen Sie einfach unter folgender Adresse auf das Teilnehmerportal:

http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/index.html

Falls sie noch nicht über ein Benutzerkonto für das Teilnehmerportal verfügen,

klicken Sie einfach auf „REGISTER“ (in der rechten oberen Ecke neben „LOGIN“)

und registrieren sich online.

Falls sie bereits über ein Benutzerkonto für das Teilnehmerportal verfügen,

können Sie sich anmelden (Anklicken von „LOGIN“ in der rechten oberen Ecke)

und mit der Eingabe der erforderlichen Informationen beginnen.

1.2.2. Registrierung Ihrer Organisation im Verzeichnis der Begünstigten

Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der an

verschiedenen EU-Programmen beteiligten Organisationen, das sogenannte

Verzeichnis der Begünstigten. Dies ermöglicht eine einheitliche Handhabung der

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offiziellen Daten der einzelnen Organisationen und hat zudem den Vorteil, dass

ein und dieselben Informationen nicht mehrfach abgefragt werden müssen.

Sobald Sie über ein EU Login-Konto verfügen, können Sie zum nächsten Schritt

übergehen und Ihre Organisation registrieren, falls dies noch nicht geschehen ist.

Ob bereits eine Registrierung vorliegt, können Sie auf der Seite „Beneficiary

Register“ nachprüfen:

http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/regist

er.html.

Wenn Sie Ihre Organisation dort nicht finden – und nur dann – sollten

Sie mit dem Registrierungsverfahren beginnen, indem Sie „Register your

organisation“ anklicken.

Für diesen Registrierungsprozess müssen Sie Angaben zum Rechtsstatus Ihrer

Einrichtung bereitstellen. Bitte tragen Sie nur die Angaben ein, die in den Abschnitten „Organisation data“, „Legal address“ und „Contact information“

abgefordert werden. Andere Abschnitte sind für Einzellandprogramme nicht

relevant.

Sie müssen das Registrierungsverfahren nicht in einem Zuge abschließen. Es ist

möglich, einige Informationen einzugeben, sie abzuspeichern und später auf der Seite My Organisations der Rubrik „My Area“ fortzufahren.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie einen neunstelligen

Teilnehmercode (PIC-Code). Sie benötigen die PIC-Codes des Koordinators

und aller sonstigen Begünstigten (jedoch nicht für Unterauftragnehmer), um mit

dem Ausfüllen von Teil A des Antrags zu beginnen.

Die Person, die die Organisation registriert (als „self-registrant“ bezeichnet),

kann auf der Seite My Organisations der Rubrik My Area Aktualisierungen und

Korrekturen vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Registrierungen nach einem Jahr

gelöscht werden.

1.3. ANLEGEN EINES VORSCHLAGS

Nach Auswahl einer Aufforderung und eines Themas können Sie mit der

Erstellung ihres Vorschlagsentwurfs beginnen. Eine schrittweise Anleitung ist

unter folgendem Link abrufbar:

https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Step+3+Create+a+Draft+Proposal

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Vorschlag speichern und später wieder darauf

zugreifen können. Weitere Hinweise dazu sind unter folgendem Link erhältlich:

https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Step+5+Edit+

and+Complete+Proposal.

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1.3.1. Sprachenregelung

Vorschläge können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden. Allerdings sollten die Antragsteller bei der

Erarbeitung der Vorschläge berücksichtigen, dass die Verwaltung der

Verträge den Mitgliedstaaten obliegt. Es empfiehlt sich daher, den

Vorschlag in der(den) Sprache(n) des Herkunftsmitgliedstaats der

vorschlagenden Organisation(en) einzureichen, sofern der betreffende

Mitgliedstaat nicht sein Einverständnis erklärt hat, den Vertrag in

englischer Sprache zu schließen.1

Da das elektronische Einreichungssystem nur Formulare in Englisch unterstützt,

sind diesem Leitfaden alle Antragsformulare in der Übersetzung beigefügt

(Anhänge I und II). Sie können bei der Eingabe der Daten in die Online-

Antragsformulare als Hilfe verwendet werden.

Spezifische Anforderungen (soweit zutreffend) sind außerdem in Kapitel 1.3.7

des vorliegenden Leitfadens aufgeführt.

Zur Erleichterung der Prüfung der Vorschläge durch unabhängige

Sachverständige, die die technischen Aspekte bewerten, sollte

vorzugsweise eine englische Übersetzung des technischen Teils (Teil B) zusammen mit dem Vorschlag eingereicht werden, wenn dieser in einer

anderen EU-Amtssprache abgefasst ist.

1.3.2. Allgemeine Anleitung für die Erarbeitung des Vorschlags

Bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist mit einem starken Wettbewerb zu rechnen. Ein einziges schwaches Element in einem ansonsten

guten Vorschlag kann eine geringere Gesamtpunktzahl zur Folge haben, so dass

der Vorschlag letztlich nicht für eine EU-Förderung empfohlen wird.

In Anbetracht dessen empfehlen wir Ihnen, sich gründlich mit folgenden

Aspekten zu befassen, ehe Sie mit der Erarbeitung eines Vorschlags beginnen:

Relevanz: Prüfen Sie, dass sich der von Ihnen geplante Vorschlag auch tatsächlich auf das in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

genannte Thema bezieht. Vorschläge, die nicht in den Geltungsbereich der

Aufforderung fallen, werden abgelehnt, da sie nicht den Mindestwert der

Punktzahl für das Vergabekriterium der Relevanz erfüllen.

Vollständigkeit: Prüfen Sie, dass der von Ihnen geplante Vorschlag alle sachdienlichen Informationen enthält und alle Aspekte berücksichtigt, die

in den Vergabekriterien, der Vorschlagsvorlage und diesem Leitfaden

aufgeführt sind, da die Bewertung ausschließlich auf Grundlage der

eingereichten Inhalte vorgenommen wird. Halten Sie genauestens das

Format der Vorlage von Teil B ein und stellen Sie sicher, dass alle geforderten Informationen hochgeladen werden. Denken Sie stets daran,

dass Quantität nicht unbedingt Qualität bedeutet: Gute Vorschläge sind

klar formuliert und leicht zu verstehen und nachzuverfolgen, sie sind

präzise, kurzgefasst und auf das Wesentliche konzentriert. Beachten Sie,

1 Information dazu unter: http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/member-states/

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dass für Teil B des Vorschlags ein Seitenlimit besteht (genaue Angaben

dazu in Kapitel 1.3.6). Ein über dieses Limit hinausgehender Text wird mit Wasserzeichen versehen und von den Bewertern nicht berücksichtigt.

Orientierung auf Ergebnisse und Wirkung: Gute Vorschläge sollten ganz

klar die zu erreichenden Ergebnisse aufzeigen und eine solide und

glaubwürdige Evaluierungsstudie – durchgeführt von einer unabhängigen

externen Stelle – beinhalten, bei der es nicht nur um die

Prozessevaluierung, sondern insbesondere um die Wirkung geht, wie in den zusätzlichen Informationen zu den Vergabekriterien (Anlage VII)

erläutert wird.

Zu beachten ist, dass die Bewertung der Vorschläge auf der Grundlage

der Informationen erfolgt, die zum Zeitpunkt der Einreichung

bereitgestellt werden (siehe auch Kapitel 2).

1.3.3. Rolle und Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Einrichtungen

An der Durchführung einer Maßnahme können die verschiedensten Einrichtungen

beteiligt sein, und sie alle haben unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten:

Der Koordinator ist insbesondere für die folgenden Aufgaben zuständig:

- Einreichung des Vorschlags im Auftrag aller beteiligten vorschlagenden

Organisationen;

- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme;

- Tätigkeit als Mittler für die gesamte Kommunikation zwischen den

Begünstigten und der zuständigen nationalen Behörde, sofern nichts

anderes bestimmt ist;

- Einholung aller von der zuständigen nationalen Behörde angeforderten

Unterlagen und Informationen bei den

Mitantragstellern/Mitbegünstigten, Durchsicht sowie Überprüfung von Vollständigkeit und Richtigkeit vor der Weiterleitung;

- Vorlage der zu erbringenden Leistungen und Berichte während der

Durchführung der Maßnahme an die zuständige nationale Behörde;

- Sicherstellung der rechtzeitigen Vornahme aller Zahlungen an die

Mitbegünstigten;

- auf Verlangen Unterrichtung der zuständigen nationalen Behörde über

die an die einzelnen Mitbegünstigten gezahlten Beträge.

Zu beachten ist, dass der Koordinator die oben genannten Aufgaben

weder an Mitbegünstigte übertragen noch an Dritte vergeben darf.

Sonstige Begünstigte/Antragsteller nehmen in erster Linie die folgenden Aufgaben wahr:

- fortlaufende Aktualisierung der im Verzeichnis der Begünstigten (im

elektronischen Austauschsystem) gespeicherten Angaben;

- unverzügliche Unterrichtung des Koordinators über alle Ereignisse oder

Umstände, die die Durchführung der Maßnahme erheblich

beeinträchtigen oder verzögern könnten;

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- rechtzeitige Übermittlung folgender Daten/Unterlagen an den

Koordinator:

o einzelne Kostenaufstellungen und gegebenenfalls Bescheinigung

über die Kostenaufstellungen;

o alle Daten, die für die Erstellung der Berichte erforderlich sind;

o allen sonstigen Dokumente oder Informationen, die von der

zuständigen nationalen Behörde, der Agentur oder Kommission

verlangt werden, sofern nicht der Begünstigte verpflichtet ist, diese Informationen direkt an die zuständige nationale Behörde,

die Agentur oder die Kommission zu übermitteln

Unterauftragnehmer

o Sie sind nicht Vertragsparteien der Finanzhilfevereinbarung und haben keine vertragliche Beziehung mit den zuständigen

nationalen Behörden;

o Durchführungsstellen nach Artikel 13 der Verordnung (EU)

Nr. 1144/2014 gelten als Unterauftragnehmer;

o Sie sind so auszuwählen, dass das beste Preis-Leistungs-Verhältnis oder gegebenenfalls auch der niedrigste Preis2 sowie

die Abwesenheit von Interessenkonflikten gegeben sind.

Antragsteller/Begünstigte, die als „Einrichtungen des öffentlichen

Rechts“ gelten, sollten die nationalen Vergabevorschriften zur

Umsetzung von Richtlinie 2004/118/EG bzw. 2014/24/EU befolgen;

o Unteraufträge können an Einrichtungen, die eine strukturelle

Verbindung (z. B. eine rechtliche oder eine finanzielle

Verbindung) mit dem Antragsteller haben, direkt vergeben

werden; allerdings muss dabei der dem Begünstigten

angebotene Preis auf die tatsächlichen Kosten beschränkt sein, die der leistungserbringenden Einrichtung entstehen (d. h. ohne

Gewinnspanne).

Sind mehrere Begünstigte/Antragsteller an einer Maßnahme beteiligt, muss

außerdem ergänzend zur Finanzhilfevereinbarung eine Konsortialvereinbarung geschlossen werden. Dies ist in unterschiedlicher Form möglich, wobei eine

standardmäßige schriftliche Vereinbarung am gebräuchlichsten ist. Eine

Anleitung zur Konsortialvereinbarung finden Sie im Online-Handbuch und in

„Guidance — How to draw up your consortium agreement“ unter:

http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/gm/h2020-guide-coord-a_en.pdf.

Die Konsortialvereinbarung muss nicht mit dem Vorschlag eingereicht werden.

Sie muss jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung

verfügbar sein.

2 Gilt nicht für Durchführungsstellen.

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1.3.4. Auswahl einer Aufforderung und eines Themas

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum elektronischen

Einreichungssystem erst möglich ist, nachdem eine Aufforderung und ein

Thema ausgewählt wurden.

Eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie unter:

https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Steps+1+and

+2+Logging+in+and+Selecting+a+Topic

1.3.5. Antragsformular: Teil A – Administrative Angaben

Teil A umfasst Felder für die geforderten Angaben, Checklisten und Erklärungen

und muss direkt über das Online-Einreichungstool ausgefüllt werden.

Ein Muster des Teil-A-Formulars findet sich in Anlage I zusammen mit

konkreten Anweisungen für das Ausfüllen der einzelnen Felder.

Die folgenden Anweisungen betreffen Anträge, die von mehreren Antragstellern

unter Einbeziehung eines Koordinators eingereicht werden. Ist nur ein

Antragsteller vorhanden, so ist eine Bezugnahme auf den Koordinator als

Bezugnahme auf den Einzelantragsteller zu verstehen.

Bitte beachten Sie, dass zum Ausfüllen von Teil A und im Falle der

Einreichung von Maßnahmen durch mehrere Antragsteller

der Koordinator für die Einreichung des Antrags zuständig ist

alle anderen Antragsteller (nicht die Unterauftragnehmer) im

Verzeichnis der Begünstigten registriert sein und dem Koordinator die PIC mitteilen müssen

alle anderen Antragsteller über

http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/lfv

.html eine Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt haben müssen

dem Koordinator das Maßnahmenbudget je Antragsteller vorliegen

muss

Abschnitt 1: Allgemeine Angaben

In diesen Abschnitt sollten Sie das Kürzel, den Titel des Vorschlags, die Dauer,

freie Schlagwörter sowie eine Zusammenfassung Ihres Vorschlags in Englisch eintragen.

Im Unterabschnitt „Declarations“ werden mehrere Eigenerklärungen gefordert,

die der Koordinator abgibt, indem er die entsprechenden Kästchen anklickt. Mit

diesen Erklärungen wird die Einhaltung verschiedener im Rechtsrahmen

festgelegter Kriterien bestätigt.

Im Falle der Auswahl des Vorschlags für eine EU-Förderung wird vom

Antragsteller gefordert, dass er vor Unterzeichnung der

Finanzhilfevereinbarung eine ehrenwörtliche Erklärung zu den

Ausschlusskriterien unterschreibt.

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Durch die Aufforderung, eine Selbstüberprüfung der finanziellen

Leistungsfähigkeit durchzuführen und das Kästchen anzukreuzen, sollen Sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei einer schwachen

Finanzlage eine ausführliche Erläuterung zu den nötigen

Finanzierungsquellen für die Durchführung der Maßnahme verlangt wird,

die in Abschnitt 8 von Teil B abzugeben ist. Ein solches Ergebnis sollte

Sie jedoch nicht davon abhalten, Ihren Vorschlag einzureichen.

Abschnitt 2: Administrative Angaben zu der (den) vorschlagenden Organisation(en)

Der Koordinator gibt den PIC-Code seiner Organisation und aller anderen

Antragsteller ein (siehe Kapitel 1.2.2 dieses Leitfadens). Nach Eingabe des Codes

werden die administrativen Angaben zum Teil automatisch eingetragen.

Zu beachten ist, dass nur Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat förderfähig sind. Wird ein Vorschlag für ein

Einzellandprogramm von mehreren Antragstellern gemeinsam

eingereicht, sollten alle Antragsteller im gleichen Mitgliedstaat ansässig

sein.

Der Koordinator hat dann die Möglichkeit, Kontaktpersonen der anderen Antragsteller, die im vorangegangenen Schritt ausgewählt wurden, den Zugriff zu

gewähren. Erhält eine solche Kontaktperson das Zugriffsrecht für einen

bestimmten Vorschlag, dient ihre E-Mail-Adresse (die auch für das EU Login-

Konto genutzt wird) als wichtigste Kennung. Außerdem muss der Koordinator für

jede Kontaktperson den Umfang der Zugriffsrechte festlegen (vollständiger Zugriff oder nur Lesezugriff).

Danach muss der Koordinator (oder die entsprechend befugte Person) für jeden

Antragsteller die Kontaktangaben eintragen.

Abschnitt 3: Budget

Unter diesem Abschnitt ist eine Tabelle mit einer Budgetübersicht auszufüllen:

Die weißen Felder sind vom Koordinator auszufüllen, während die grauen Felder automatisch durch das System ausgefüllt oder berechnet werden; die schwarzen

Felder können nicht ausgefüllt werden.

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In den Zeilen der Budgettabelle werden für jeden Teilnehmer die geschätzten

Gesamtausgaben ausgewiesen.

Förderfähige Kosten sind:

direkte Personalkosten (Spalte a): gilt nur für Personalkosten der

Antragsteller;

direkte Kosten für Unterauftragsvergabe (Spalte b): alle Rechnungen der

Durchführungsstellen sowie der sonstigen Unterauftragnehmer; Kosten für

Unteraufträge, die in Einrichtungen mit struktureller Verbindung zum Begünstigten anfallen (Auftragsvergabe ohne Gewinnspanne – siehe

Kapitel 1.1.3) sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden;

sonstige direkte Kosten (Spalte c): den Antragstellern entstehende Kosten,

die nicht mit Personalkosten oder Kosten für die Unterauftragsvergabe in

Zusammenhang stehen, einschließlich Reisekosten, Kosten für Prüfbescheinigungen, Sicherheitsleistungen für die Vorfinanzierung, Kosten

des Erwerbs von Ausrüstungen und sonstigen Waren sowie

Dienstleistungen;

indirekte Kosten (Spalte d): diese Kosten werden durch das System

berechnet.

Ausführliche Darlegungen zu förderfähigen Kosten finden Sie in Artikel 6 der

Musterfinanzhilfevereinbarung (verfügbar über das Teilnehmerportal). Eine

Aufschlüsselung der Kosten ist in der individuellen Budgetanalyse in Teil B,

Abschnitt 6 des Antrags gefordert.

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Beträge der einzelnen Kostenkategorien und die Summen in Teil A mit den entsprechenden

Beträgen in der individuellen Budgetanalyse in Teil B des Antrags sowie

mit den beim Ausfüllen von Anlage VI „Detaillierte Budgetaufstellung“

berechneten Beträgen übereinstimmen (siehe Kapitel 1.3.7).

Zur Berechnung des höchstmöglichen EU-Beitrags (Spalte g) werden die

Gesamtkosten (e) mit dem Erstattungssatz (f) multipliziert. Letzterer wird automatisch vom System eingesetzt und richtet sich nach dem Mitgliedstaat des

Antragstellers (bzw. der Antragsteller). In der Aufforderung sind die Länder

aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung finanzielle Unterstützung

erhalten und für die daher ein höherer Erstattungssatz gilt.

Die Antragsteller müssen zudem einschätzen, ob es Einnahmen aus der vorgesehenen Maßnahme geben wird (z. B. Verkauf von Ausrüstungen, die bei

einer Maßnahme verwendet wurden, Verkauf von Publikationen,

Konferenzgebühren usw.). Der entsprechende Betrag ist in Spalte I anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass zwecks Vereinfachung der Budgetübersicht der

Beitrag der Antragsteller nicht angeführt werden muss. Der Betrag, der nach Abzug des beantragten EU-Beitrags (h) und der Einnahmen aus der

Maßnahme (i) von den geschätzten förderfähigen Gesamtkosten (e)

übrigbleibt, gilt implizit als „Beitrag des Antragstellers“.

Abschnitt 4: Angaben zur Maßnahme

In diesem Abschnitt sollten die mit dem Vorschlag verbundenen Zielländer

angegeben werden. Außerdem ist gegebenenfalls darzulegen, welche Regelung gefördert werden soll und welches Erzeugnis/welche Erzeugnisse zur Illustration

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dienen. Beachten Sie, dass die Auswahl mehrerer Erzeugnisse möglich ist. Ferner

ist zu beachten, dass nur Erzeugnisse nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 für Informations- oder Absatzförderungsmaßnahmen in Betracht

kommen oder zur Illustration der geförderten Regelung herangezogen werden

können.

Wählen Sie sorgfältig ein oder mehrere Zielländer, Regelungen und

Erzeugnisse aus, die im Rahmen des ausgewählten Themas förderfähig

sind. Die in Betracht kommenden Zielländer, Regelungen und Erzeugnisse bei den jeweiligen Themen sind der Aufforderung zu

entnehmen.

1.3.6. Antragsformular: Teil B - Technischer Inhalt

Teil B betrifft den technischen Inhalt des Vorschlags. Um die Erarbeitung zu erleichtern, sollten die Antragsteller die Standardvorlage in Anlage II dieses

Leitfadens verwenden sowie die nachfolgenden spezifischen Anweisungen

beachten.

Es kommt darauf an, alle vorgegebenen Abschnitte auszufüllen und auf die im

vorliegenden Dokument genannten Fragen einzugehen. Sie sind dazu gedacht, den Antragstellern bei der Erarbeitung eines Vorschlags Anleitung zu geben, und

decken alle wichtigen Aspekte eines Vorschlags ab. Das ermöglicht es den

unabhängigen Sachverständigen, eine wirksame Bewertung anhand der

Vergabekriterien vorzunehmen.

Sie können für Ihren Vorschlag jedes beliebige Textverarbeitungsprogramm verwenden. Das Hochladen des fertigen Vorschlags in das elektronische

Einreichungssystem ist allerdings nur im PDF-Format möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Seitenzahl für diesen Teil begrenzt ist: Teil B

darf in ausgefüllter Form nicht mehr als 70 Seiten umfassen.

Dementsprechend müssen auch alle Tabellen in diesen 70 Seiten enthalten sein.

Die zulässige Mindestschriftgröße ist 11 Pt. Das Seitenformat ist A4, und alle Ränder (oben, unten, links, rechts) sollten mindestens 15 mm groß sein (ohne

Fußzeilen oder Kopfzeilen).

Wenn Sie vor Ablauf der Einreichungsfrist versuchen, einen das vorgegebene

Seitenlimit übersteigenden Vorschlag hochzuladen, erfolgt eine automatische

Warnung und Ihnen wird geraten, den Vorschlag zu kürzen und neu hochzuladen.

Überzählige Seiten werden mit einem Wasserzeichen überdruckt und bei der

Bewertung Ihres Vorschlags nicht berücksichtigt.

Nachdem Sie Ihren Vorschlag entsprechend den nachstehenden Anweisungen

und anhand der Vorlage in Anlage II fertiggestellt haben, wandeln Sie ihn bitte in PDF-Format um und laden ihn als „Teil B“ im elektronischen Einreichungssystem

hoch:

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Zu beachten ist, dass ein bereits hochgeladener Vorschlag vor Ablauf der

Einreichungsfrist beliebig oft ersetzt werden kann. Stellen Sie jedoch

sicher, dass die endgültige Fassung vor Ablauf der Frist hochgeladen

wird.

Teil B sollte die folgenden Abschnitte umfassen:

Abschnitt 1: Vorstellung der vorschlagenden Organisation(en)

Stellen Sie kurz Ihre Organisation (bzw. Organisationen) (ohne Wiederholung

der bereits in Teil A des Antragsformulars gemachten Angaben), den von ihr

vertretenen Erzeugnissektor und ihre Mitglieder vor. Informationen zur Struktur

des Sektors, zur Zahl der Unternehmen, zum Umsatz sowie Daten zur Beschäftigung können mit enthalten sein.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen zur Repräsentativität Ihrer

Organisation in Ihrem Mitgliedstaat für den (die) betreffenden

Erzeugnissektor(en) als Anlage bereitgestellt werden sollten, wobei die im

Teilnehmerportal angebotene Vorlage zu verwenden ist. Die ausgefüllte Anlage ist separat unter der entsprechenden Rubrik hochzuladen (siehe auch

Kapitel 1.3.7).

Abschnitt 2: Erzeugnisse/Regelungen und Marktanalyse

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Bitte geben Sie die Erzeugnisse oder Regelungen an, auf die sich die

Absatzförderungs- oder Informationsmaßnahme bezieht. Wenn Ihr Vorschlag eine Absatzförderung für in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014

aufgeführte Erzeugnisse zum Gegenstand hat, geben Sie bitte die KN-Codes3 der

Erzeugnisse an. Bitte vergewissern Sie sich, dass im entsprechenden Abschnitt

von Teil A dieselben Erzeugnisse/Regelungen angegeben sind.

Die in diesem Abschnitt vorgelegte Marktanalyse dient als Grundlage für die

Festlegung der Maßnahmenziele und der damit verbundenen Strategie. Sie muss Informationen über makroökonomische Indikatoren, die Marktlage und

Marktprognosen, eine diesbezügliche Bewertung und die einschlägigen

Datenquellen beinhalten.

Bitte machen Sie die notwendigen Angaben zur Beschreibung des Marktes

und/oder den Grad der Sensibilisierung auf dem Zielmarkt an, indem sie Fragen folgender Art beantworten:

Angebot:

Wie ist der Markt in den Zielländern strukturiert und welche Position hat

Ihre Organisation in diesem Markt?

Welche Marktposition haben EU-Hersteller aus dem gleichen Erzeugnissektor?

Wie ist deren Position im Vergleich zu Wettbewerbern aus Drittländern?

Mit welchen Herausforderungen sehen sie sich konfrontiert?

Wer sind ihre wichtigsten Wettbewerber?

Wie sehen ihre Marktstrategien aus?

Worin liegen die Wettbewerbsvorteile der EU-Hersteller?

Worin liegen die Wettbewerbsvorteile Ihrer vorschlagenden Organisation?

Erläutern Sie die wichtigsten Unterschiede (Preis, Qualität usw.), aufgrund

derer Ihr Erzeugnis wettbewerbsfähiger sein wird als andere, im Zielmarkt

bereits verfügbare Produkte.

Welche Herausforderungen bestehen auf der Logistikseite? Beschreiben Sie kurz die wichtigsten Vertriebskanäle.

Im Falle von Drittländern machen Sie bitte genaue Angaben zu

Einfuhrzöllen (falls zutreffend) sowie zu den in Kraft befindlichen oder im

Laufe der Durchführung der geplanten Maßnahme vorgesehenen

gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und etwaigen anderen Beschränkungen (z. B. Verbot, selbst wenn dieses

vorübergehend ist).

3 Weitere Informationen zu KN-Codes finden Sie auf der folgenden Website:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_duties/tariff_aspects/combined_nomenclature/index_en.h

tm.

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Nachfrage:

Welche Merkmale, demografischen Hintergründe und sozioprofessionellen Profile sind kennzeichnend für die derzeitigen Verbraucher und wie

können diese typologisch charakterisiert werden?

Wie sind die mittelfristigen Tendenzen beim Verbrauch einzuschätzen?

Wenn es sich um eine Maßnahme zur Sensibilisierung handelt:

Wie ist der gegenwärtige Stand des Verbraucherbewusstseins?

Was muss verbessert werden und worin bestehen die Herausforderungen?

In welchen Segmenten ist das Verbraucherbewusstsein stärker/schwächer

ausgeprägt?

Geben Sie auch eine Zusammenfassung der verfügbaren Berichte zur

Marktforschung und/oder zum Verbraucherbewusstsein für die Zielmärkte.

Beziehen Sie sich wenn möglich auf öffentlich zugängliche Berichte und nehmen Sie Quellverweise auf.

Zudem ist eine SWOT-Analyse vorzulegen.

Falls ähnliche Maßnahmen in die Wege geleitet oder kürzlich abgeschlossen

wurden, machen Sie bitte folgende Angaben:

a) Bezeichnung, Dauer und Zielmärkte der ähnlichen Maßnahme(n),

b) erzielte Ergebnisse, sofern sie zum Zeitpunkt der Einreichung des

Vorschlags bekannt sind.

Abschnitt 3: Ziele der Maßnahme

Konkretisieren Sie aufbauend auf dem vorangegangenen Abschnitts die Ziele der

Maßnahme und nennen Sie quantifizierte Zielvorgaben.

Die Ziele sollten die SMART-Kriterien erfüllen (d. h. spezifisch, messbar,

erreichbar, ergebnisorientiert und zeitgebunden sein):

Spezifisch: Die Ziele müssen präzise benannt sein, damit sie genau

verstanden werden.

Messbar: Es sollte möglich sein, anhand vorab festgelegter

quantifizierbarer Indikatoren die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zu messen.

Erreichbar: Die Ziele müssen mit den veranschlagten Ressourcen

innerhalb der Laufzeit der geplanten Maßnahme erreicht werden können.

Ergebnisorientiert: Die Zielvorgaben sollten sich auf Ergebnisse

beziehen und nicht auf Tätigkeiten.

Zeitgebunden: Die Ziele müssen einen klaren Zeitrahmen haben, und es

ist eine Frist für die Erreichung festzulegen.

Die Empfehlungen in Anlage III zu diesem Leitfaden sollten die Entwicklung von

SMART-Zielen erleichtern. Gleichzeitig wird damit die Kohärenz zwischen der Ex-

post-Evaluierung der Maßnahme und den in diesem Stadium festgesetzten Zielen gewährleistet. Es sollten bis zu drei wesentliche Maßnahmenziele beschrieben

werden (d. h. Wirkungsindikatoren gemäß Durchführungsrechtsakt und gemäß

Abschnitt 7 dieses Kapitels). Bei der Mehrzahl der Absatzförderungsmaßnahmen

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dürfte es möglich sein, die erwarteten Wirkungen mittels eines oder beider der

folgenden Wirkungsindikatoren einzuschätzen. Bei Maßnahmen, für die diese Indikatoren nicht geeignet sind, sollte eine begründete Alternative angeboten

werden.

Bei Maßnahmen, die auf eine wirtschaftliche Rendite abzielen – wie

beispielsweise durch eine Vergrößerung des Marktanteils von EU-Erzeugnissen –,

sollte diese Rendite in absoluten Geldgrößen, d. h. als Wert in EUR, angegeben

werden. Ähnlich wie beim Konzept der Evaluierung nach Durchführung der Maßnahme sollen durch das quantifizierte Ziel externe Einflüsse ausgeschlossen

werden, um die Wirkung(en) feststellen zu können, die der Maßnahme direkt

zuzuschreiben sind. Dabei sollte diese Schätzung mehr sein als ein einfacher

Vergleich von Zahlen, die vor bzw. nach der Kampagne ermittelt wurden.

Beispielsweise sollte bestehenden Markttrends Rechnung getragen werden, die es auch ohne diese Maßnahme geben würde. Weitere Informationen zu

möglichen Methoden für die Berechnung der Zahlen sind der Anlage III dieses

Leitfadens zu entnehmen.

Bei Maßnahmen, die auf eine Informationsrendite abzielen – wie beispielsweise

durch die Verbesserung des Kenntnisstandes –, sollte zur Quantifizierung der erwarteten Wirkung die Zahl der Personen angegeben werden, die neue

Erkenntnisse erlangt/ihre Meinung geändert haben. Die Zahl der tatsächlich

erreichten Personen ist in diesem Falle der entsprechende Wirkungsindikator.

Anlage III dieses Leitfadens enthält weitere Informationen zu den methodischen

Anforderungen.

Außerdem sollten bei der Festlegung der Maßnahmenziele die folgenden Fragen

berücksichtigt werden:

Wie beziehen sich die Maßnahmenziele auf die in Artikel 2 und 3 der

Verordnung 1144/2014 enthaltene Förderungsregelung? Sind die Ziele auf

die im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegten Prioritäten ausgerichtet?

Stehen die Maßnahmenziele in Einklang mit der vorgelegten

Marktanalyse?

In welchem Zusammenhang stehen die Ziele mit der die Union

betreffenden Hauptaussage, die im folgenden Abschnitt beschrieben wird?

Welche Risiken bestehen hinsichtlich der Erreichung der Maßnahmenziele?

Hat die Maßnahme Auswirkungen auf die Beschäftigung? Wenn ja, geben

Sie die geschätzte Zahl der Arbeitsplätze an, die durch die Maßnahme

gerettet/geschaffen wurden.

Bitte verwenden Sie eine Baseline, um die Wirkung der Maßnahme im

Vergleich zu einem Szenario ohne diese Maßnahme einzuschätzen.

In welcher Weise nehmen die Ziele des Vorschlags Bezug auf die

Ergebnisse von möglicherweise in jüngster Zeit abgeschlossenen

ähnlichen Maßnahmen?

Abschnitt 4: Maßnahmenstrategie

Beschreiben Sie ausgehend von der Marktanalyse in Abschnitt 2, wie das Ziel der Maßnahme erreicht werden soll. Beantworten Sie bitte die folgenden Fragen, um

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die Wahl Ihrer Strategie im Hinblick auf die Ziele der geplanten Maßnahme zu

begründen:

Auflistung und Beschreibung der Zielgruppen der Maßnahme. Wie wird die

Strategie auf die einzelnen Zielgruppen zugeschnitten, und wie sollen sie

mit den unterschiedlichen Tätigkeiten und Methoden zur Durchführung

der Maßnahme erreicht werden?

Wie erfolgt die Auswahl der Tätigkeiten in Bezug auf die jeweiligen Ziele?

Bei Maßnahmen, mit denen ein wirtschaftlicher Ertrag angestrebt wird: Wodurch wird der Zuwachs entstehen? Durch einen Anstieg des Konsums

insgesamt oder durch die Verdrängung anderer, ähnlicher Erzeugnisse?

Falls die Maßnahme auf mehr als ein Land abzielt: Wie wird diese

Strategie auf die verschiedenen Zielmärkte zugeschnitten?

Soll die Maßnahme andere private oder öffentliche Tätigkeiten ergänzen, die die vorschlagende(n) Organisation(en) oder andere Interessenträger

auf den Zielmärkten durchführen? Wie werden die Synergien mit solchen

Maßnahmen sichergestellt?

Falls sich die Maßnahme auf die Aufklärung oder Information über eine

Regelung bezieht: Wird diese Regelung anhand eines Produkts illustriert?

Beschreiben und begründen Sie den geplanten Kommunikationsmix. Welche

Schlüsselbotschaften sollen verwendet werden? Beschreiben Sie die geplanten

Inhalte sowie die Gestaltung, den Aufbau, das Format und die Quellen der

Aussagen.

Von den Antragstellern sind unterschiedliche Aussagen vorzuschlagen: eine Hauptaussage und eine oder mehrere untergeordnete Aussagen. Die die Union

betreffende Aussage muss die Hauptaussage sein (siehe unten).

Spezifische Aussagen (fakultativ)

1. Wird in den Aussagen auf den Ursprung der Erzeugnisse verwiesen, und wenn

ja, auf welche Weise (beachten Sie die Regeln für Ursprungsverweise in den

Artikeln 2 bis 4 der Verordnung 2015/1831)?

2. Wollen Sie Handelsmarken zeigen (beachten Sie die Bedingungen für die

Bewerbung von Handelsmarken in den Artikeln 6, 7 und 8 der Verordnung

2015/1831)? Wie viele Handelsmarken sollen genannt werden?

- Gemäß Artikel 5 Buchstabe a der Verordnung 2015/1831: Begründen

Sie, warum die Handelsmarken genannt werden müssen, um die Ziele zu erreichen, und wie verhindert werden soll, dass dies die die Union

betreffende Hauptaussage verwässert.

- Falls weniger als fünf Handelsmarken abgebildet werden, geben Sie

eine Begründung dafür, wobei die folgenden Bedingungen erfüllt sein

müssen:

a) Im Ursprungsmitgliedstaat der vorschlagenden Organisation

gibt es für das Erzeugnis oder die Regelung, die Gegenstand

der Maßnahme ist, weniger Handelsmarken.

b) Es war aus triftigen Gründen nicht möglich, eine mehrere

Erzeugnisse umfassende Maßnahme oder eine

Mehrländermaßnahme aufzulegen, bei der mehrere

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Handelsmarken hätten abgebildet werden können. In diesem

Fall müssen die Antragsteller eine hinlängliche Begründung und einschlägige Informationen vorlegen; dazu gehört die

Liste der anderen vorschlagenden Organisationen, zu denen

die vorschlagende Organisation Kontakt aufgenommen und

denen sie vorgeschlagen hat, eine Maßnahme für mehrere

Erzeugnisse oder eine Mehrländermaßnahme aufzulegen,

sowie eine Begründung, falls eine solche Maßnahme nicht vorgeschlagen wurde.

Bei Vorschlägen, die auf den Binnenmarkt ausgerichtet sind und eine Aussage

über gesunde Ernährungsgewohnheiten oder einen verantwortungsvollen

Umgang mit Alkohol vermitteln, ist die Einhaltung der einschlägigen

einzelstaatlichen Bestimmungen oder Richtlinien, die in dem Mitgliedstaat, in dem das Programm durchgeführt werden soll, im Bereich der öffentlichen

Gesundheit gelten, nachzuweisen und durch entsprechende Verweise oder Belege

zu untermauern (siehe auch Kapitel 1.3.7).

Abschnitt 5: Die EU-Dimension der Maßnahme

Jedes Programm muss im Hinblick auf seinen Inhalt sowie seine Aussagen und seine Wirkung eine Unionsdimension aufweisen.

Ausführliche Erläuterungen zu den für die Aussagen geltenden Anforderungen

sind den häufig gestellten Fragen zu entnehmen, die unter der folgenden Adresse

abgerufen werden können:

http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq-promotion-policy-1-5_en.html.

In diesem Abschnitt beschreiben Sie bitte alle Vorteile, die sich aus der

Maßnahme für die EU-Ebene ergeben und die daher eine Kofinanzierung durch

die EU rechtfertigen. Wie wird die Maßnahme anderen EU-Erzeugern

zugutekommen?

Worin besteht die EU-Dimension der Maßnahme im Hinblick auf

die Informationen über europäische Produktionsstandards, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für europäische Nahrungsmittelerzeugnisse,

europäische Essgewohnheiten und Esskultur;

die Stärkung des Bewusstseins für europäische Erzeugnisse in der

Öffentlichkeit und in Gewerbekreisen;

die Schaffung von Synergien zwischen Organisationen in mehr als einem Mitgliedstaat;

die Förderung des Image europäischer Erzeugnisse auf den

internationalen Märkten;

potenzielle Wirkung auf die Zielgruppen;

geografischer Erfassungsbereich;

wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit.

Abschnitt 6: Beschreibung von Tätigkeiten und Analyse von

Budgetpositionen

Die Beschreibung sollte sowohl eine prägnante Darstellung der Tätigkeiten als

auch eine ausführliche Analyse des dazugehörigen Budgets enthalten. Die

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geschätzten Kosten sind auf der Ebene der zu erbringenden Leistungen)

anzugeben. Die geplanten Tätigkeiten sind in Arbeitspakete aufzuteilen. In einem Arbeitspaket sind alle Tätigkeiten und zu erbringenden Leistungen einer Rubrik

des detaillierten Budgets zusammengefasst, z. B. Projektkoordinierung,

Veranstaltungen, Evaluierung usw.).

Eine zu erbringende Leistung ist ein materieller Output einer Tätigkeit, so z. B

ein Seminar, eine Broschüre, eine Verkaufsaktion usw. Bei der Entscheidung über die Detailgenauigkeit der Beschreibung von Tätigkeiten und Budgets ist zu

beachten, dass für jede spezifische Tätigkeit folgende Fragen beantwortet

werden sollten: Wer? Was? Wann? Wo? Warum?

Beispielsweise sollten im Falle von Seminaren zumindest die Gesamtkosten pro

Seminar angegeben werden. Wenn im ersten Jahr der Durchführung der Maßnahme eine ganze Reihe von Seminaren veranstaltet werden soll, ist zu

erläutern, warum diese Tätigkeit geplant ist (Verknüpfung mit den Zielen), und

anzugeben, welche Zielgruppe(n) angesprochen wird/werden, in welchem

Zeitraum und in welchen Städten die Veranstaltungen stattfinden werden, für wie

viele Teilnehmer sie bestimmt sind, welche Art von Veranstaltungsort vorgesehen ist, worin die erwarteten Ergebnisse bestehen usw.

Im Falle von Medienkampagnen sollte die Präsentation konkrete Angaben zum

Gesamtbudget für die Produktion und Verteilung von Werbung (d. h.

Mediaeinkauf, einschließlich der jährlichen Rabatte) sowie zum Zeitplan der

Kampagne enthalten. Eine konkrete Angabe der Namen von Publikationen und Fernsehsendern ist nicht erforderlich, doch sollten beispielsweise die Gross

Rating Points (GRP) und die erreichten Zielgruppen angegeben werden, damit

der Umfang der Kampagne erkennbar wird.

Darüber hinaus sollten die Antragsteller angeben, wer die einzelnen Tätigkeiten

durchführen wird – Durchführungsstellen, Unterauftragnehmer ohne

Gewinnspanne, sonstige Unterauftragnehmer oder die vorschlagende Organisation (im Falle mehrerer vorschlagender Organisationen: Wer führt

welche Tätigkeit durch?).

Die Vorlage für die Beschreibung der Tätigkeiten und die Begründung des

Budgets ist für alle geplanten und durchzuführenden Arbeitspakete

auszufüllen.

Beispiele:

Arbeitspaket 2. Öffentlichkeitsarbeit

JAHR 1 JAHR 2 JAHR 3

Beschreibung der Tätigkeiten

Ausführliche Beschreibung der im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführenden

Tätigkeiten

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Zu erbringende Leistungen

1 Presse-konferenz,

1 Presse-mappe,

1 Presse-schau (im

12. Monat)

2 Presse-mittei-

lungen, 2 Pres-

se-

schauen (im 18.

und 24. Mo-

nat)

2 Presse-mitteilungen,

2 Presse-schauen

(im 30. und 36. Monat)

Ergebnisindikatoren 30 Journalisten bei der Pressekonferenz anwesend, nach der ersten Pressemitteilung im

zweiten Jahr Veröffentlichung von 20 Artikeln …

Budgetanalyse Pressekonferenz für 30 Journalisten: 5000 EUR

Erarbeitung und Verteilung von 2 Pressemitteilungen,

Nachverfolgung bei den Medien: 1000 EUR

Kontinuierliche Pressearbeit: 50 Personentage, xxx EUR/Personentag

Zwischensumme für das Arbeitspaket

Muss dem Betrag im detaillierten Budget entsprechen

Durchführung Durchführungsstelle X

Arbeitspaket

6. Veranstaltungen

JAHR 1 JAHR 2 JAHR 3

Beschreibung der

Tätigkeit Ausführliche Beschreibung der organisierten Studientour

Zu erbringende

Leistungen

1 Tourbericht mit Teilnahmebögen

(im 10. Monat)

1 Tourbericht mit Teilnahmebögen

(im 20. Monat)

1 Tourbericht mit Teilnahmebögen

(im 28. Monat)

Ergebnisindikatoren 5 ganzseitige Artikel in Lifestyle-Magazinen nach der Tour im

1. Jahr; 5 Postings von Powerbloggern …

Budgetanalyse

Flüge und

Unterbringung für 10 Journalisten/

Blogger

Dolmetsch- und Übersetzungs-

dienste, Hostessen-Service,

vorschlagende Organisation A – 5

Personentage

Flüge und

Unterbringung für 10 Journalisten/

Blogger

Dolmetsch- und Übersetzungs-

dienste, Hostessen-Service,

vorschlagende Organisation A – 5

Personentage

Flüge und

Unterbringung für 10 Journalisten/

Blogger

Dolmetsch- und Übersetzungs-

dienste, Hostessen-Service,

vorschlagende Organisation A – 5

Personentage

23

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Zwischensumme für

das Arbeitspaket Muss dem Betrag im detaillierten Budget entsprechen

Durchführung Durchführungsstelle X

Bitte beachten Sie, dass das nach Arbeitspaketen aufgeschlüsselte

Gesamtbudget der Maßnahme („Detailliertes Budget“) Ihrem Vorschlag unter Verwendung der vorgegebenen Vorlage beizufügen ist. Nähere Angaben zur

entsprechenden Vorlage für das Budget sind Kapitel 1.3.7 dieses Leitfadens zu

entnehmen.

Bitte geben Sie auch das geschätzte Budget für die einzelnen Zielländer an:

Gesamtbudget je Zielland

Zielland: A Gesamtbudget in EUR

Zielland: B Gesamtbudget in EUR

Abschnitt 7: Ergebnismessung

Machen Sie in diesem Abschnitt genaue Angaben zu der Methodik, mit der die Erreichung der Maßnahmenziele gemessen werden soll. Geben Sie an, wann die

einzelnen Evaluierungen stattfinden werden (z. B. am Ende jedes

Maßnahmenjahrs, am Ende der Maßnahme). Es sind genaue Angaben zur

Stichprobengröße von Erhebungen sowie zur Art der Bestimmung der Baseline

bei der Berechnung wirtschaftlicher Renditen zu machen.

Anlage III des vorliegenden Leitfadens enthält Beispiele für Methoden zur

Messung der angestrebten Informationswirkung im Allgemeinen und für

Indikatoren zur Messung wirtschaftlicher Auswirkungen. Es können auch andere

Methoden dafür verwendet werden. Die hier unterbreiteten Vorschläge zielen

jedoch darauf ab, eine Mindestqualität der Evaluierung sicherzustellen und die

Evaluierung an den Zielsetzungen der jeweiligen Tätigkeit auszurichten.

Stellen Sie eine Liste von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren auf (bitte

beachten Sie dabei Artikel 22 sowie die Beispielliste in Anhang I des

Durchführungsrechtsakts – Sie können ähnliche Indikatoren heranziehen).

Die Ergebnisindikatoren sind auf die geplanten Arbeitspakete und zu

erbringenden Leistungen zu beziehen.

Die Wirkungsindikatoren müssen in einem engen Zusammenhang mit den

Zielen der Maßnahme stehen.

Die Evaluierung der Ergebnisse der Maßnahme sollte nicht allein auf deren gute

Durchführung abstellen. Eine Maßnahme kann durchaus nach Plan verlaufen sein

und trotzdem nur geringe Wirkung haben. Wenn beispielsweise bei Verkostungen in Verkaufsstellen 10 000 Broschüren an die Kunden ausgegeben werden,

bestätigt dies lediglich, dass die Tätigkeit wie im Vorschlag beschrieben

durchgeführt wurde. Es ist kein Nachweis für einen bestimmten

Zielerreichungsgrad, denn dieser bemisst sich an einem Bewusstseinswandel

oder an steigenden Verkaufszahlen. Die Anzahl der verteilten Broschüren ist

vielmehr ein Output-Indikator.

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Die Beziehungen zwischen Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren lassen

sich wie folgt darstellen:

Fassen Sie die Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren so zusammen, wie im

Beispiel in der nachstehenden Tabelle aufgezeigt:

Art des Indikators

Indikator Menge

Output Zahl der bis zum Ende des 2. Jahres

der Durchführung der geplanten Maßnahmen gesendeten Fernsehspots

50

Ergebnis Zahl der bis Dezember 2019 mit den

Fernsehspots erzielten Kontakte

20 000 000

Wirkung Bewusstseinswandel – Zahl der effektiv erreichten Personen/geänderten

Meinungen

2 000 000

Abschnitt 8: Organisation der Maßnahme und Verwaltungsstruktur

In diesem Abschnitt müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über die

nötigen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen zur vollständigen

Durchführung der Maßnahme verfügen.

Zum Nachweis müssen folgende Angaben gemacht werden:

Allgemeine Profile (Qualifikationen und Erfahrungen) der Mitarbeiter des Antragstellers, die die Hauptverantwortung für die Verwaltung und

Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme tragen, einschließlich ihrer

geplanten Funktion im Zuge der Durchführung;

Output-

indikatoren

Ergebnis-

indikatoren

Wirkungs-

indikatoren

Werden die Tätigkeiten projektgemäß

durchgeführt?

Werden die Tätigkeiten mit Blick auf ein

vorgesehenes Ergebnis durchgeführt?

Werden die Ziele des

Projekts erreicht?

25

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Tätigkeitsbericht der vorschlagenden Organisation(en) oder Beschreibung

von Tätigkeiten, die in den kofinanzierungsfähigen operativen Bereichen durchgeführt werden.

Falls die Antragsteller vorschlagen, bestimmte Teile des Vorschlags selbst

durchzuführen, müssen sie nachweisen, dass sie über mindestens drei Jahre

Erfahrung mit der Durchführung ähnlicher Informations- und

Absatzförderungsmaßnahmen verfügen.

Darüber hinaus sollte auf folgende Punkte eingegangen werden:

Beschreiben Sie, wie gewährleistet werden soll, dass die Maßnahme

fristgerecht und mit dem vorgegebenen Budget durchgeführt wird und

dass die Ziele erreicht werden.

Welche Qualitätskontrollmechanismen werden zum Einsatz kommen? Wie

wird die vorschlagende Organisation im Falle unbefriedigender Leistungen der Durchführungsstelle sicherstellen, dass die Maßnahme wie

vorgesehen erfolgt?

Beschreiben Sie das vorgesehene Risikomanagement: Welche Risiken

bestehen bei der Durchführung der Maßnahme (z. B. spezifische

Ungewissheiten oder Marktbeschränkungen bei Maßnahmen, die auf Drittländer gerichtet sind)? Wie soll dagegen vorgegangen werden,

welche Risikominderungsmaßnahmen sollen ergriffen werden? Welche

potenzielle Wirkung haben die Risiken und wie wahrscheinlich sind sie?

Wie soll die Maßnahme finanziert werden? Es wird verlangt, dass der

Antragsteller die Ergebnisse der Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

4 darlegt und kommentiert. Vor allem bei einem

„schwachen“ Ergebnis ist zu erläutern, wie die nötige Liquidität (zusätzlich

zur Vorfinanzierung) geschaffen werden soll, z. B. aus eigenen Mitteln

oder mit einem Bankkredit. Bitte geben Sie auch an, ob finanzielle

Beiträge der Mitglieder der Organisation vorgesehen sind.

Geben Sie gegebenenfalls die Quellen und Beträge der in den letzten zwei

Rechnungsjahren für dieselbe Maßnahme oder denselben Teil der Maßnahme oder für Ihre Betriebskosten (Betriebskostenzuschuss) erhaltenen (oder

beantragten) Unionsmittel an.

Wenn Sie beabsichtigen, im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von

Vorschlägen mehrere Vorhaben einzureichen, die zeitgleich durchgeführt werden

können, machen Sie bitte auch Angaben dazu, wie die Durchführung gewährleistet werden kann, wenn für mehr als einen Antrag Finanzmittel

bewilligt werden. Nehmen Sie dabei bitte insbesondere auf die folgenden Aspekte

Bezug:

a) operative Leistungsfähigkeit: Wie werden Sie die für das Erreichen

der Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen erforderliche operative Leistungsfähigkeit und die Verfügbarkeit des entsprechenden Personals

gewährleisten?

b) Finanzielle Leistungsfähigkeit: Bitte erläutern Sie, wie Sie ein

solides Finanzmanagement und die erforderliche Liquidität sicherstellen

4 Siehe Abschnitt 1 von Kapitel 1.3.5.

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werden, um den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den

Durchführungsstellen im Zuge der zeitgleich laufenden Projekte nachzukommen. Bitte erläutern Sie außerdem die ermittelten Risiken und

Ihre Lösungen und Risikomanagementinstrumente.

Abschnitt 9: Zusätzliche Informationen

Legen Sie bitte einen Projektzeitplan vor und machen Sie alle zusätzlichen

Angaben, die Sie für relevant halten.

1.3.7. Anlagen

Zur Vervollständigung des Antrags sind die folgenden Anlagen hochzuladen:

Titel der Anlage Vorlage Sprachanforderungen

Angaben zur juristischen

Person Nein

Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht

werden

Vorzugsweise mit beigefügter englischer

Übersetzung oder zumindest englischer Zusammenfassung der eingereichten

Unterlagen

Angaben zur

Repräsentativität

Ja

(Anlage IV)

Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, vorzugsweise mit beigefügter

englischer Übersetzung

Information zur finanziellen

Leistungsfähigkeit

Teilweise

(Anlage V)

Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig

Rechnungsprüfungsbericht, bei vorschlagenden

Organisationen, die einen Zuschuss > 750 000 EUR

beantragen

Nein

Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig

Identischer Text von Teil B in Englisch

Ja

(Anlage II)

In Englisch

Detailliertes Budget Ja

(Anlage VI)

Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht

werden, keine Übersetzung notwendig

Zusätzliche Informationen Nein Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig

Auf die Vorlagen für Teil B sowie die verschiedenen Anlagen kann über

das Einreichungstool zugegriffen werden. Nach Eingabe der

Informationen, die für Teil A des Einreichungsformulars benötigt

werden, kann eine zip-Datei mit sämtlichen Vorlagen heruntergeladen

werden.

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Die Anlagen V und VI werden in einem Format bereitgestellt, das die Verschlüsselung der Daten durch den Antragsteller ermöglicht. Aufgrund der Art

des Formulars (XFA) ist es nicht gestattet, dieses Dokument direkt in das IT-

System hochzuladen. Akzeptiert werden nur einfache PDF-Formulare (keine

interaktiven PDF-Formulare). Bitte drucken Sie das Dokument aus und scannen

Sie es im PDF-Format ein, oder drucken Sie es mit einem virtuellen Drucker.

Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass das geforderte Dokument im richtigen Format (d. h. in PDF) unter der jeweiligen Rubrik hochgeladen wird. Ein

fehlerhaftes Vorgehen kann zur Folge haben, dass der Vorschlag unvollständig

und somit der gesamte Antrag in Frage gestellt ist.

Daher vergewissern Sie sich bitte vor dem Abschluss des

Antragsverfahrens oder vor dem Ausloggen nochmals, dass Ihre Anlagen PDF-Format aufweisen und dass Ihre Dokumente inhaltlich den

vorgegebenen Rubriken im Online-Einreichungstool entsprechen.

Für das ordnungsgemäße Hochladen der Dokumente sind Sie selbst

verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass für jede der geforderten Anlagen nur ein PDF-Dokument hochgeladen werden kann.

Daraus folgt, dass der/die Antragsteller bei bestimmten Anlagen (z. B.

Angaben zur juristischen Person, finanzielle Leistungsfähigkeit und

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Rechnungsprüfungsberichte) verschiedene Dokumente ausdrucken und

scannen muss/müssen, um sie zu einem Dokument zusammenzufügen.

Dies gilt auch für Maßnahmen, an denen mehrere Antragsteller beteiligt

sind. Die einschlägigen Informationen sind für alle Antragsteller

zusammenzufassen, damit nur ein Dokument je Anlage vorhanden ist.

Angaben zur juristischen Person

Zur Prüfung der Zulässigkeit der Antragsteller sind folgende Unterlagen

einzureichen:

privatrechtliche Einrichtung: Auszug aus dem Amts- oder Gesetzblatt,

Satzung, Auszug aus dem Handels- oder Verbandsregister;

öffentlich-rechtliche Einrichtung: Kopie der Urkunde oder des

Beschlusses, mit der bzw. dem das Bestehen des öffentlich-rechtlichen

Unternehmens nachgewiesen wird, oder ein anderer amtlicher Nachweis für das Bestehen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft;

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit: Nachweis darüber, dass die

Vertreter befugt sind, im Namen der Einrichtung rechtliche

Verpflichtungen einzugehen.

Angaben zur Repräsentativität

Zum Zweck der Prüfung der Repräsentativität des Antragstellers muss die

entsprechende Vorlage ausgefüllt und im Einreichungstool unter der richtigen

Rubrik eingereicht werden. Die Vorlage ist in der oben erwähnten zip-Datei

enthalten.

Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit – für öffentliche Einrichtungen nicht erforderlich

Zum Zweck der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind dem Online-

Antrag folgende Begleitdokumente beizufügen:

Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und

Verlustrechnung) für das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr (bei neu

geschaffenen Einrichtungen ist statt des Jahresabschlusses der Geschäftsplan vorzulegen);

ein ausgefülltes Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“, in dem die zur

Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit benötigten Daten

zusammengefasst sind. Die PDF-Datei ist in der oben erwähnten zip-Datei

enthalten.

Rechnungsprüfungsbericht

Darüber hinaus ist für den Fall, dass ein Koordinator oder andere Antragsteller

einen EU-Beitrag in Höhe von mindestens 750 000 EUR (Schwellenwert je

Antragsteller) beantragen, ein Rechnungsprüfungsbericht eines zugelassenen

externen Rechnungsprüfer vorzulegen, in dem der Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres bestätigt wird. Diese Vorschrift gilt nicht für

öffentliche Einrichtungen.

Identischer Text von Teil B in Englisch

Um die Begutachtung der Vorschläge durch unabhängige Experten zu erleichtern,

die fachliche Zuarbeit zur Bewertung leisten, sollte möglichst eine englische

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Übersetzung des technischen Teils (Teil B) beigefügt werden, falls der Vorschlag

in einer anderen EU-Amtssprache abgefasst wird.

Detailliertes Budget

Wie in Abschnitt 6 von Teil B ausgeführt, muss eine Tabelle mit dem nach

Tätigkeiten aufgeschlüsselten Budget getrennt hochgeladen werden. Die PDF-

Vorlage finden Sie in der oben erwähnten zip-Datei. Die Gesamtkosten der

Tätigkeiten müssen der Beschreibung in Abschnitt 6 entsprechen.

Beim Ausfüllen der Tabelle sind folgende Punkte zu beachten:

„1. Project coordination“ beinhaltet die Koordinierung mit einem oder

mehreren Mitgliedstaaten oder Agenturen, zwischen Antragstellern sowie

mit Durchführungsstellen und anderen Unterauftragnehmern.

„Continuous PR activities“ können z. B. folgende Tätigkeiten sein:

Zusammenarbeit mit Bloggern, Aufstellung von Kontaktlisten von Journalisten und Bloggern, Erarbeitung und Veröffentlichung von

Pressemitteilungen, Factsheets, Organisation von Interviews, Erarbeitung

und Kosten von redaktionellen Anzeigen, Erarbeitung und Übersendung

von Newslettern an Zielgruppen, Sammlung und Analyse von

Medienausschnitten usw.

Presseveranstaltungen umfassen Pressekonferenzen und sonstige

Veranstaltungen, die sich an die Presse richten; hierbei sind sämtliche

Kosten zu berücksichtigen: Personalkosten für die Vorbereitung, Miete

und Dekoration der Räumlichkeiten, Catering, Einladungen.

Online-Werbung ist unter der Teilrubrik „5. Advertising“ und nicht unter „4. Website, social media“ anzugeben.

Die Printwerbung unter „5. Advertising“ umfasst keine redaktionellen

Anzeigen (diese sind unter PR – siehe oben – zu präsentieren); sie

umfasst jedoch Zeitschriften- und Zeitungsbeilagen.

TV schließt das Sponsoring von Fernsehshows ein; hierbei sind

Zielgruppen und GRP anzugeben.

„Outdoor, cinema“ bedeutet Werbetafeln, Poster, Werbung an

Bussen/Straßenbahnen usw. – POS-Werbung ist unter der Rubrik für

POS-Promotion anzugeben.

Sponsoring von Veranstaltungen – außer Veranstaltungen, die Bestandteil

der Maßnahme sind.

Verkostungen, alle Kosten eingeschlossen: Personal, Miete für den

Veranstaltungsort, Pop-up-Stand, Produktproben usw. Für die Kosten der

Produktproben ist die pro Tag veranschlagte Menge zu begründen; die

Stückkosten müssen den Herstellungskosten zuzüglich der Beförderung

und nicht den Einzelhandelspreisen der betreffenden Produkte entsprechen.

„9. Other activities“ – im Vorschlag ist anzugeben, welche sonstigen

Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.

Zusätzliche Informationen

In dieser Anlage können Informationen und Belege bezüglich der Anerkennung

einzelstaatlicher Qualitätsregelungen oder im Zusammenhang mit gesunden

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Ernährungsgewohnheiten und einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol

vorgelegt werden (siehe die Bedingungen in Abschnitt 6.2 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).

1.4. ABSCHLUSS DER EINREICHUNG

1.4.1. Einreichungsfrist

Die Einreichungsfrist wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

für Einzellandprogramme bekanntgegeben.

Das elektronische Einreichungssystem bietet Ihnen die Möglichkeit, den

Vorschlag jederzeit zu ersetzen/zu aktualisieren.

Tatsächlich können Sie Ihren Vorschlag bis zum Ablauf der

Einreichungsfrist mehrmals einreichen, um z. B. Aktualisierungen oder

Änderungen vorzunehmen.

Um den von Ihnen eingereichten Vorschlag anzusehen und/oder zu

ändern, gehen Sie auf die Seite „My Proposals“ im Teilnehmerportal.

Solange das Aufforderungsverfahren nicht abgeschlossen ist,

überschreibt die neu eingereichte Version jeweils die bisherige.

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Vorschlägen sind keine Änderungen oder Hinzufügungen mehr möglich.

Es ist sehr wichtig, mit der Einreichung des Vorschlags nicht bis zum

letzten Tag der Frist zu warten. Ansonsten besteht nämlich ein

erhebliches Risiko, dass irgendein Problem in letzter Minute die

Einreichung verhindert.

Bei der Vorschlagseinreichung führt das elektronische Einreichungssystem einige

grundlegende Prüfungen durch, die sich auf die Vollständigkeit des Vorschlags,

die interne Konsistenz der Daten, Computerviren, Dateitypen, Einhaltung von

Größenbeschränkungen usw. beziehen.

Wenn Sie Ihren Vorschlag nicht bis zum Einreichungsschluss der Aufforderung

einreichen, wird er vom System nicht berücksichtigt und gilt als nicht eingereicht.

Bitte übermitteln Sie ihren Vorschlag nicht per Post oder E-Mail an die

Chafea, da nur die über das elektronische Einreichungssystem

eingehenden Vorschläge berücksichtigt werden.

1.4.2. Eingangsbestätigung

Datum und Zeitpunkt der Antragseinreichung werden automatisch aufgezeichnet,

und der Koordinator erhält per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

Wenn Sie keine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung erhalten, dann

liegt das daran, dass der Vorschlag NICHT eingereicht wurde.

1.4.3. Wie lege ich Beschwerde ein?

Wenn die Einreichung fehlgeschlagen ist und dies Ihrer Meinung nach an einer

Störung im elektronischen Einreichungssystem liegt, sollten Sie unverzüglich

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über das Helpdesk im Teilnehmerportal eine Beschwerde einlegen, in der Sie die

Umstände erläutern und der Sie eine Kopie Ihres Vorschlags beifügen. Das Verfahren zur Einlegung von Beschwerden über andere Aspekte der Einreichung

wird in der Information erläutert, die Sie über das elektronische

Austauschsystem erhalten (siehe Rubrik „My Area“ im Teilnehmerportal).

2. BEWERTUNG UND ERGEBNISSE

Alle Vorschläge, die bei der Chafea über das elektronische Einreichungssystem eingehen, durchlaufen eine mehrstufige Bewertung im Hinblick auf verschiedene

Kategorien von Kriterien, die in der Aufforderung genannt werden:

Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Auswahl und Vergabekriterien.

Bei der Bewertung der Vorschläge wird strengste Vertraulichkeit gewahrt.

Nach der endgültigen Einreichung des Vorschlag nimmt die Chafea bis zum Abschluss der Bewertung keinen Kontakt zum Antragsteller auf, es sein denn,

die Chafea muss ihn kontaktieren, um z. B. Fragen hinsichtlich der

Förderfähigkeit zu klären oder zusätzliche Auskünfte zu anderen Teilen des

Vorschlags einzuholen, wobei die einschlägigen Vorschriften der EU-

Haushaltsordnung und ihrer Anwendungsbestimmungen eingehalten werden (Klarstellungen können verlangt werden, um ein besseres

Verständnis für einzelne Punkte des Vorschlags oder der dazugehörigen

Unterlagen zu erlangen; sie dürfen jedoch nicht zu wesentlichen

Änderungen des Vorschlags führen);

der Antragsteller hat eine Beschwerde im Hinblick auf das Einreichungsverfahren eingelegt (siehe Kapitel 1.4.3).

2.1. Übersicht über den Bewertungsprozess

Alle Kriterien und vorgeschriebenen Unterlagen sind in der Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen für Einzellandprogramme aufgeführt. Bitte lesen Sie

die Kriterien sorgfältig durch. Vorschläge, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, werden im jeweiligen Stadium des Bewertungsprozesses ausgeschlossen.

Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien sind Anlage VII zu

entnehmen.

2.2. Ergebnisse

Im Anschluss an die Bewertung werden alle zulässigen Vorschläge entsprechend

der vergebenen Gesamtpunktzahl in eine Rangliste eingeordnet. Für eine

Kofinanzierung kommen nur Vorschläge in Frage, die alle Schwellenwerte

erreichen. Für den Vorschlag bzw. die Vorschläge mit der höchsten Punktzahl

wird je nach verfügbaren Haushaltsmitteln eine Kofinanzierung gewährt.

Für jedes der in der Aufforderung genannten Schwerpunktthemen wird eine

separate Rangliste erstellt.

Darüber hinaus wird eine Reserveliste von Vorschlägen für den Fall gebildet, dass

im Laufe des Jahres weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden.

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ANLAGEN

Anlage I: Antragsformular Teil A – kommentierte Fassung

Anlage II: Antragsformular Teil B – Vorlage

Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite

Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität

Anlage V: Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“

Anlage VI: Detailliertes Budget

Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien

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Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 1 von 8

Anlage I: Antragsformular – Teil A (kommentierte Fassung)

Absatzförderung von Agrarerzeugnissen

Aufforderung:

Thema:

Art der Maßnahme:

Vorschlagsnummer:

Vorschlagskürzel:

Inhalt

Abschnitt Titel Maßnahme

1 Allgemeine Angaben

2 Administrative Angaben zu den vorschlagenden Organisationen

3 Budget für den Vorschlag

4 Angaben zur Maßnahme

Wie die Formulare auszufüllen sind:

Die administrativen Formulare müssen für jeden Vorschlag ausgefüllt werden, wobei die im Online-Einreichungssystem verfügbaren Vorlagen zu verwenden sind. Aufgrund der vorangegangenen Schritte im Submission Wizard sind einige Datenfelder bereits ausgefüllt.

SAMPLE

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Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 2 von 8 Letzte Speicherung Jan. 16

1 – Allgemeine Angaben

Kennnummer der

Aufforderung

Art der Maßnahme

Thema Kürzel

Vorschlagstitel

Dauer in Monaten

Freie Schlagwörter

Zusammenfassung

Verbleibende Zeichen 2000

Max.200 Zeichen (mit Leerzeichen)

Dauer der Maßnahme in vollen Monaten: 12-24-36 Monate

Geben Sie Schlagwörter ein, die Ihren Vorschlag beschreiben (max. 200 Zeichen mit

Leerzeichen)

Kurze Zusammenfassung (max. 2000 Zeichen mit Leerzeichen, in Englisch) zur klaren Erläuterung

• der Relevanz hinsichtlich des Themas

• der Ziele des Vorschlags, hauptsächlich in Bezug auf Verkäufe/Ausfuhren/Verbrauch der geförderten

Erzeugnisse und/oder den Kenntnisstand hinsichtlich der geförderten Erzeugnisse bei den Zielgruppen

• der Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele (Strategie, Beschreibung der Tätigkeiten, Zielländer und

Zielgruppen)

• des Gesamtbudgets des Vorschlags

Die Zusammenfassung wird für Kommunikationszwecke als Kurzbeschreibung des Vorschlags verwendet.

• Führen Sie darin keine vertraulichen, wirtschaftlich sensiblen oder personenbezogene Daten an.

• Erstellen Sie die Zusammenfassung als einfachen Klartext und vermeiden Sie jegliche Sonderzeichen.

SAMPLE

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Page 36: LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER - European Commissionec.europa.eu/research/participants/portal/doc/call/... · Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 3 von 8 Letzte Speicherung Jan. 16

Erklärungen*

In den nachstehenden Erklärungen bezeichnet der Begriff „Koordinator“ den federführenden

Partner bei Projekten, die von mehreren vorschlagenden Organisationen vorgelegt wurden.

Wird der Vorschlag von nur einer vorschlagenden Organisation vorgelegt, muss sie die gleichen

Erklärungen abgeben.

Der Koordinator ist lediglich für die Richtigkeit der Angaben zu seiner eigenen Organisation

verantwortlich. Jede vorschlagende Organisation bleibt für die Richtigkeit der auf sie selbst

bezogenen nachstehend zu machenden Angaben verantwortlich. Im Falle der Auswahl des

Vorschlags für eine EU-Förderung wird vom Koordinator und jeder erfolgreichen

vorschlagenden Organisation die Vorlage einer entsprechenden Einzelerklärung gefordert.

1) Der Koordinator erklärt, die ausdrückliche Zustimmung aller vorschlagenden Organisationen zu ihrer Teilnahme und zum Inhalt dieses Vorschlags eingeholt zu haben.

2) Die in diesem Vorschlag enthaltenen Informationen sind richtig und vollständig. □

3) Der Koordinator bestätigt, dass er für seine Organisation die Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt hat und alle vorschlagenden Organisationen ihm gegenüber bestätigt haben, dass sie unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/lfv.html die gleiche Überprüfung vorgenommen haben, sofern nicht der Koordinator oder eine andere vorschlagende Organisation von der Überprüfung befreit ist, weil es sich um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU handelt.

4) Der Koordinator erklärt hiermit, dass seine Einrichtung und jede vorschlagende Organisation bestätigt hat,

- dass sie bei Erhalt eines Betriebskostenzuschusses aus Mitteln eines EU-Programms für das durch den Betriebskostenzuschuss abgedeckte Jahr für diese Maßnahme keine indirekten Kosten geltend machen wird;

- dass sie die in der betreffenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Ausschluss- und Förderfähigkeitskriterien vollständig erfüllt;

- dass sie über die notwendigen technischen und finanziellen Ressourcen verfügt, um die Maßnahme wirksam ausführen zu können;

- dass sie keine Unionsfinanzierung für eine der in diesem Vorschlag beschriebenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhält;

- dass sie für den betreffenden Wirtschaftszweig oder das betreffende Erzeugnis repräsentativ

ist und die in Artikel 1 Absatz 1 oder 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der

Kommission festgelegten Bedingungen erfüllt;

- dass sie keine Finanzbeiträge von Dritten erhält oder erhalten wird, die speziell zur Deckung von Kosten herangezogen werden sollen, die im Rahmen der Maßnahme förderfähig sind (mit Ausnahme der von den Mitgliedern der begünstigten Organisation geleisteten Beiträge).

5) Der Koordinator bestätigt, dass der Vorschlag nur in Betracht kommende Erzeugnisse und Regelungen umfasst, die in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 aufgeführt sind.

6) Der Koordinator bestätigt, dass der Vorschlag den Unionsvorschriften über die betreffenden Erzeugnisse und ihre Vermarktung entspricht und im Falle der Ausrichtung auf den Binnenmarkt die spezifischen Voraussetzungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission erfüllt.

SAMPLE

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Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 4 von 8 Letzte Speicherung Jan. 16

7) Der Koordinator bestätigt, dass die Durchführung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 einer Durchführungsstelle bzw. Durchführungsstellen übertragen wird, die vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung unter Gewährleistung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses und unter Vermeidung von Interessenkonflikten auszuwählen ist/sind.

8) Der Koordinator bestätigt, dass vorschlagende Organisationen, die bestimmte Teile des Vorschlags selbst durchführen möchten, über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen verfügen. Er bestätigt ferner, dass die Kosten im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die marktüblichen Preise nicht überschreiten.

9) Der Koordinator bestätigt, dass die Regelungen für Verweise auf den Ursprung oder die Abbildung von Handelsmarken gemäß Kapitel II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission eingehalten werden.

10) Der Koordinator bestätigt, dass, falls eine von einer Maßnahme vermittelte Botschaft Informationen über die Auswirkungen auf die Gesundheit enthält, diese Botschaft von der nationalen Gesundheitsbehörde des Ziellandes anerkannt sein muss oder im Binnenmarkt im Einklang mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stehen muss.

* Gemäß Artikel 131 der Verordnung vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und Artikel 145 der Anwendungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1) sowie der besonderen Bestimmungen für die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen (Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission) können gegen vorschlagende Organisationen, die falsche Erklärungen abgegeben haben, unter bestimmten Bedingungen verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen verhängt werden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Bewertung Ihres Zuschussantrags beinhaltet die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift und Lebenslauf) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. Sofern nicht anders angegeben, werden die angeforderten Antworten auf die Fragen in diesem Formular und die personenbezogenen Daten zur Bewertung Ihres Zuschussantrags gemäß den Vorgaben der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen benötigt und werden einzig zu diesem Zweck verarbeitet. Einzelheiten zu den Zwecken und Mitteln der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Informationen darüber, wie Sie Ihre Rechte ausüben können, sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Antragsteller können jederzeit beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einlegen.

Ihre personenbezogenen Daten können im Früherkennungs- und Ausschlusssystem der Europäischen Kommission (EDES) gespeichert werden. Dieses neue System wurde von der Europäischen Kommission gemäß den Bestimmungen von Artikel 105a und 108 der geänderten EU-Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012) und Artikel 143 und 144 der entsprechenden Anwendungsbestimmungen (Delegierte Verordnung (EU) 2015/2462 der Kommission vom 30. Oktober 2015 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012) eingerichtet, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu stärken und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung für die EDES-Datenbank (Privacy statement for the EDES Database) zu entnehmen.

SAMPLE

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Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 5 von 8 Letzte Speicherung Jan. 16

2 - Administrative Angaben zu den vorschlagenden Organisationen

PIC Name Kurzbezeichnung: Anschrift der Organisation:

Straße

Ort

Postleitzahl

Land

Webseite

Art Ihrer Organisation nach Art. 7 der Verordnung 1144/2014: Pflichtauswahl

Branchen- oder Dachverband, in einem Mitgliedstaat ansässig

Erzeugerorganisationen oder Vereinigung von Erzeugerorganisationen

Stelle der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Abteilungen, die die vorgeschlagene Arbeit ausführen

Abteilung 1

Name der Abteilung

Gleiche Adresse wie vorschlagende Organisation

Straße

Ort

Postleitzahl

Land

Für den Vorschlag zuständige Person Name und E-Mail-Adresse von Kontaktpersonen können im Verwaltungsformular nur gelesen werden, es sind lediglich zusätzliche Angaben möglich. Zur Eingabe von Zugangsrechten und grundlegenden Kontaktangaben von Kontaktpersonen gehen Sie bitte zu Schritt 4 im Submission Wizard zurück und speichern die Änderungen.

Titel Geschlecht O Männlich

O Weiblich

Vorname Nachname

E-Mail

Position in Org.

Abteilung

Gleiche Adresse wie vorschlagende Organisation

Please enter street name and number

SAMPLE

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Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 6 von 8 Letzte Speicherung Jan. 16

Straße

Ort Postleitzahl

Land

Website

Telefon Telefon 2 Fax

Weitere Kontaktpersonen

Vorname Nachname E-Mail Telefon

SAMPLE

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Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 7 von 8

3 - Budget für den Vorschlag

Alle Kosten sind in EUR anzugeben.

1 – Vorschlagende Organisationen aus Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten, haben Anspruch auf eine Erhöhung des für das gewählte Thema geltenden Erstattungssatzes um 5 %.

2 – Falls eine vorschlagende Organisation einen EU-Beitrag von mehr als 750 000 EUR beantragt, ist eine von einem zugelassenen externen Rechnungsprüfer ausgestellte Prüfungsbescheinigung vorzulegen, mit der der Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres bestätigt wird. Diese Anforderung gilt nicht für vorschlagende Organisationen, bei denen es sich um Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU handelt.

3 – Der beantragte Zuschuss darf den Höchstbeitrag der EU nicht überschreiten.

Nr. Teilnehmer Land (A) Direkte Personal-kosten

(B) Direkte Kosten für Unterauftrags-vergabe

(C) Sonstige direkte Kosten

(D) Indirekte Kosten (4 % von A)

Gesamtkosten Erstattungssatz (%) 1

Höchstbeitrag der EU

Beantragter Zuschuss2,3

Einnahmen aus der Maßnahme

(a) (b) (c) (d) = 0,04 * (a) (e) = (a)+(b)+

(c)+(d) (f) (g) = (𝑒) ∗ (𝑓) (h) (i)

1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80 0,00 0,00 0,00

2

Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00

SAMPLE

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Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 8 von 8 Letzte Speicherung Jan. 16

4 – Angaben zur Maßnahme

Zielland(-länder)

Bitte wählen Sie sorgfältig ein Zielland oder mehrere Zielländer aus, die im Zusammenhang mit dem gewählten Thema in Betracht kommen.

Bewirbt die Maßnahme eine der folgenden Qualitätsregelungen der EU oder der Mitgliedstaaten?

EU-Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Weine oder Spirituosen

Ökologisches Produktionsverfahren

Das Logo für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse aus Gebieten in äußerster Randlage

Einzelstaatliche Qualitätsregelungen

Die Maßnahme fördert keine der genannten Regelungen.

Beworbene oder zur Illustration beworbener Regelungen verwendete Erzeugnisse

Wählen Sie ein Zielland/Zielländer aus

Wählen Sie eine/mehrere Erzeugniskategorie/n.

SAMPLE

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Teil B – Vorlage

Titel der Maßnahme 1. Präsentation der vorschlagenden Organisation(en)

2. Erzeugnisse/Regelungen und Marktanalyse

3. Ziele der Maßnahme

4. Maßnahmenstrategie

5. EU-Dimension der Maßnahme

6. Beschreibung der Tätigkeiten und Analyse der Budgetpositionen

Arbeitspaket Bezeichnung des Arbeitspakets (identisch mit den

Rubriken der detaillierten Budgetaufstellung)

Tätigkeit Bezeichnung der Tätigkeit 1

Beschreibung der

Tätigkeit Prägnante Beschreibung der Tätigkeit

JAHR 1 JAHR 2 JAHR 3

Zu erbringende

Leistungen

Auflistung der zu

erbringenden

Leistungen für

jedes Jahr

(anhand von Output-

Indikatoren)

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Ergebnis-

indikatoren Angabe der relevanten Ergebnisindikatoren

Budgetanalyse

Das Budget muss an die im Rahmen der Maßnahme

zu erbringenden Leistungen gebunden sein.

Bitte geben Sie die veranschlagten Stückkosten für

die einzelnen Leistungen an.

Gegebenenfalls ist das Budget je Zielland anzugeben.

Zwischensumme

für Tätigkeit 1 In EUR In EUR In EUR

Durchführung

Wer wird die Tätigkeit durchführen: eine

vorschlagende Organisation (welche) oder die

Durchführungsstelle?

Füllen Sie diese Tabelle für jede bzw. jedes einzelne der in der „detaillierten Budgetaufstellung“ veranschlagten Tätigkeiten und Arbeitspakete aus.

Legen Sie abschließend auch die folgenden Angaben vor:

Gesamtbudget je Zielland

Zielland: A Gesamtbudget in EUR

Zielland: B Gesamtbudget in EUR

7. Ergebnismessung und Indikatoren für die Maßnahme

8. Organisation der Maßnahme und Verwaltungsstruktur

9. Zusätzliche Informationen

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Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite

Die folgenden Hinweise sind bei der Evaluierung der Ergebnisse eines Absatzförderungsprogramms zu berücksichtigen. Auf alle Fälle sollten die am Ende des Programms erfolgende Evaluierung der Ergebnisse und die anfänglich festgelegten Programmziele kohärent sein. Bitte berücksichtigen Sie diese Empfehlungen bei der Festlegung der Programmziele im Rahmen der Erarbeitung des Programmvorschlags.

Wirtschaftliche Auswirkungen Mit Absatzförderungsprogrammen wird ein wirtschaftlicher Ertrag angestrebt. Da sich die betreffenden Maßnahmen jedoch in einem komplexen Umfeld vollziehen, lassen sich ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen nur schwer ermitteln. Bei einem einfachen Vergleich ökonomischer Parameter vor und nach der Kampagne bleiben externe Einflussgrößen unberücksichtigt. Damit die tatsächliche Wirkung der Absatzförderungsmaßnahme ohne Einfluss sonstiger Größen wie Markttrends oder Krisen ermittelt werden kann, sollte bei der Berechnung der Rendite eine „Baseline“ verwendet werden, d. h. eine Schätzung dazu, wie sich die Lage ohne das Absatzförderungsprogramm dargestellt hätte. Für die Schätzung der Wirkung wiederum wird das Baseline-Szenario mit den beobachteten Daten verglichen. Das Ergebnis dieser Bewertung sollte in EUR angegeben werden.

Für die Bestimmung der Baseline gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir beschreiben hier zwei einfache und intuitive Methoden. Es könnten auch andere Methoden für diesen Zweck geeignet sein, wobei die konkret gewählte Methode für die Erstellung des Basisszenarios begründet werden sollte.

1) Historischer Trend Wenn bei einem Erzeugnis über einen erheblichen Zeitraum eine stabile Marktentwicklung zu verzeichnen ist, könnte man diesen Markttrend in die Zukunft projizieren und als Baseline verwenden. In diesem Falle erfolgt die Festlegung der Baseline Q durch Projektion der Marktentwicklung zwischen den Zeitpunkten 1 (S1) und 2 (S2) auf den Zeitpunkt 3 (Q). Anschließend kann die beobachtete Situation zum Zeitpunkt 3 (S3) um den Trend bereinigt werden, indem Q von S3 abgezogen wird, um die Programmwirkung zu ermitteln. Wie bereits erwähnt, setzt diese Methode eine stabile Marktentwicklung voraus und ist daher für stark volatile Märkte nicht geeignet.

2) Differenz von Differenzen

In vielen Fällen gibt es keine stabilen Markttrends. Bei einem anderen Ansatz wird daher ein vergleichbares Erzeugnis zur Ermittlung des Baseline-Szenarios herangezogen. Die nachstehende Abbildung zeigt eine Baseline bei der Differenz-von-Differenzen-Methode. Ein vergleichbares Erzeugnis (wobei die Vergleichbarkeit zu begründen ist) weist einen spezifischen Markttrend auf (von S1 zu S2). Für die Festlegung des Basisszenarios (Q) wird diese Marktentwicklung auf die Situation des beworbenen Erzeugnisses vor der Kampagne (P1) projiziert. Aus dem Vergleich der beobachteten Situation nach der Kampagne (P2) mit der Baseline lässt sich die Wirkung der Kampagne herleiten, während zugleich den Markttrends Rechnung getragen wird.

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Zu beachten ist die Komplementarität der beiden beschriebenen Methoden. Wenn ein Erzeugnis in der Vergangenheit eine ähnliche Entwicklung genommen hat wie das beworbene/untersuchte Erzeugnis, könnte davon ausgegangen werden, dass es vergleichbar ist und sich für die Bestimmung der Baseline anhand der Differenz-von-Differenzen-Methode eignet.

Die Rendite des Programms ergibt sich aus der Steigerung des Absatzes (EUR) während der Programmlaufzeit. Langfristige Wirkungen können nicht berücksichtigt werden, da die Evaluierung am Ende des Programms erfolgt.

Es wird außerdem empfohlen, die Kapitalrendite (ROI) des Programms mit einzubeziehen, berechnet als das Verhältnis der Absatz- oder Exportsteigerung bei den beworbenen Erzeugnissen während der Programmdauer (Rendite) zu den Investitionen (die den Gesamt-Programmkosten entsprechen).

Auswirkung auf das Verbraucherbewusstsein Letztendliches Ziel von Informationsprogrammen ist eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung. Zur Ermittlung der Zahl der Personen, die neue Erkenntnisse gewonnen haben, könnte eine Erhebung nach folgendem Muster durchgeführt werden:

Eine Informationskampagne umfasst meistens mehrere Themen und Botschaften, weshalb sich die Rezeption der Informationen nicht mit einer einzigen Frage messen lässt. Vielmehr ist ein Katalog von Fragen zweckdienlich. Bei einer Person kann von einem guten Kenntnisstand in Bezug auf die Botschaft/das Thema ausgegangen werden, wenn sie einen zuvor festgelegten Anteil dieser Fragen beantworten kann. Nachfolgende Tabelle enthält ein Beispiel für einen Test, bei dem dieser Anteil 2/3 beträgt:

PERSON X Gewünschte Antwort

Gegebene Antwort PERSON Y Gewünschte

Antwort Gegebene

Antwort Frage 1 Ja Ja Frage 1 Ja Ja

Frage 2 Ja Ja Frage 2 Ja Nein

Frage 3 Nein Ja Frage 3 Nein Nein

Ergebnis 2/3 = bestanden Ergebnis 1/3 = nicht bestanden

Person X hat den Test bestanden, Person Y hat ihn nicht bestanden. Bei Durchführung des Tests vor und nach der Kampagne ist der absolute Anstieg der Zahl derer, die den Test bestehen, Ausdruck der Bewusstseinswirkung. Die Fragen sollten so formuliert werden, dass eine eindeutige Beurteilung möglich ist, und sollten für die Themen und Botschaften des Programms repräsentativ sein. Die Stichprobe wiederum sollte für die Zielgruppe(n) repräsentativ sein. Aus dem Vergleich der vor und nach der Kampagne durchgeführten Umfragen geht dann die absolute Zahl der Personen hervor, die neue Erkenntnisse erlangt haben.

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Es können auch andere Umfragemethoden verwendet werden, die allerdings hinreichend begründet sein sollten und das gleiche Ziel erreichen müssen.

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Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Basisrechtsakt“) sowie Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission (im Folgenden „Delegierter Rechtsakt“) muss die vorschlagende Organisation für das geförderte Erzeugnis oder den geförderten Wirtschaftszweig repräsentativ sein. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über die Möglichkeiten für den Nachweis der Repräsentativität. Die angeführten Artikel sind dem Delegierten Rechtsakt und dem Basisrechtsakt zu entnehmen.

Art der Organisation Kriterien der Repräsentativität

Branchen- oder Dachverbände mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder auf EU-Ebene

Mindestens 50 % der Erzeuger oder mindestens 50 % der Menge oder des Wertes der vermarktbaren Produktion des/der betreffenden Erzeugnisse(s) oder des betreffenden Wirtschaftszweigs (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i des Delegierten Rechtsakts)

Vom Mitgliedstaat anerkannter Branchenverband (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii des Delegierten Rechtsakts)

Vereinigungen im Rahmen von Qualitätsregelungen der EU: 50 % der Menge oder des Wertes der vermarktbaren Produktion des/der Erzeugnisse(s) mit eingetragener Bezeichnung (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Delegierten Rechtsakts)

(Vereinigung von) Erzeugerorganisation(en)

Vom Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 154 und 156 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannt (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Delegierten Rechtsakts)

Stellen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

- Ziele und Tätigkeiten bestehen in der Bereitstellung von Informationen über und der Förderung von Agrarerzeugnissen; - von dem betreffenden Mitgliedstaat wurde ein klar umrissener öffentlicher Auftrag in diesem Bereich erteilt; - haben sich mindestens zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen niedergelassen; - es sind Vertreter des geförderten Erzeugnisses oder Wirtschaftszweigs unter den Mitgliedern. (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d des Basisrechtsakts und Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d des Delegierten Rechtsakts)

Bitte beschreiben Sie, wie Ihre Organisation die Kriterien der Repräsentativität in dem betreffenden Mitgliedstaat oder auf Unionsebene erfüllt, und machen Sie in diesem Zusammenhang die folgenden Angaben: Art und Status Ihrer Organisation, z. B. ein Konsortium von X und Y, Anerkennung durch den

Mitgliedstaat, Repräsentativität für den Wirtschaftszweig usw., Daten zu vermarktbarer Produktion, Ausfuhren, Umsatz, Absatz, Anzahl der Erzeuger usw.

Bitte verweisen Sie auf die Informationsquellen, auf die Sie in Ihrer Begründung Bezug nehmen. In der Begründung ist auf alle in Ihrem Fall anwendbaren Kriterien einzugehen. Wenn Sie auf die Anerkennung durch den Mitgliedstaat verweisen, fügen Sie bitte einen oder mehrere Nachweise bei, wie etwa eine Kopie der Anerkennung oder einen Link zu einer öffentlich zugänglichen Aufstellung der anerkannten Organisationen. Falls Ihre Organisation nicht repräsentativ im Sinne der oben genannten Kriterien ist, begründen Sie bitte, weshalb sie Ihrer Ansicht nach als repräsentativ angesehen werden sollte. Niedrigere Schwellenwerte als die oben genannten können akzeptiert werden, wenn die vorschlagende Organisation nachweist, dass besondere Umstände gegeben sind, einschließlich Angaben über die Marktstruktur, die es rechtfertigen würden, die vorschlagende Organisation als für das/die betreffende(n) Erzeugnis(se) oder den betreffenden Wirtschaftszweig repräsentativ anzusehen (abweichend von der 50 %-Regelung nach Artikel 1 Absatz 2 des Delegierten Rechtsakts).

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Wird Ihr Vorschlag von mehr als einer vorschlagenden Organisation eingereicht, legen Sie bitte alle Beschreibungen in einem einzigen Dokument vor. Die Angaben sollten nicht mehr als 2000 Zeichen je vorschlagende Organisation umfassen.

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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit

Sprache DE

Angaben zu Maßnahme und Teilnehmer

Bezeichnung der Maßnahme

Nummer des Vorschlags

Name des Teilnehmers

EU-Beteiligung insgesamt EU-Beitrag für den Teilnehmer

Angaben zur Rechnungsführung

Beginndatum der Rechnung

Enddatum der Rechnung

Rechnungszeitraum KassenrechnungNeues Unternehme

Datum der Gründung

Währung € Euro Euro-Wechselkurs

1

SAMPLE

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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit

Bilanz der zwei letzten Geschäftsjahre

Aktiva In Währungseinheit In Euro

1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

2. Anlagevermögen (2.1 + 2.2 + 2.3)

2.1 Immaterielle Anlagewerte

2.2 Sachanlagen

2.3 Finanzanlagen

3. Umlaufvermögen (3.1 + 3.2.1 + 3.2.2 + 3.3 + 3.4)

3.1 Vorräte

3.2.1 Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

3.2.2 Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

3.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand

3.4 Sonstiges Umlaufvermögen

Aktiva insgesamt (1 + 2 + 3)

SAMPLE

50

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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit

Bilanz der zwei letzten Geschäftsjahre

Passiva In Währungseinheit In Euro

4. Kapital und Rücklagen (4.1 + 4.2 + 4.3 + 4.4)

4.1 Gezeichnetes Kapital

4.2 Rücklagen

4.3 Ergebnisvortrag der vorangegangenen Jahre

4.4 Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr +/-

5. Verbindlichkeiten (5.1.1 + 5.1.2 + 5.2.1 + 5.2.2)

5.1.1 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken

5.1.2 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

5.2.1 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken

5.2.2 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Passiva insgesamt (4 + 5)

SAMPLE

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Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit

Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Geschäftsjahre

Gewinn- und Verlustrechnung In Währungseinheit In Euro

6. Umsatz

7. Veränderung des Lagerbestands +/-

8. Sonstige betriebliche Erträge

9. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen

11. Personalkosten

12. Bruttobetriebsgewinn (6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11)

13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

14. Nettobetriebsgewinn (12 - 13)

15. Finanzerträge und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen

16. Zinsaufwendungen

17. Ähnliche Aufwendungen

18. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (14 + 15 - 16 - 17)

19. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen +/-

20. Steuern auf den Gewinn +/-

21. Ergebnis des Geschäftsjahres (18 + 19 - 20)

Datum und Unterschrift des Rechnungsführers (oder einer Person mit ähnlicher Funktion) des SAMPLE

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Chafea-Formblatt zur finanziellen TragfähigkeitNur für den internen Gebrauch der Chafea

Hauptkriterien

Eigenkapital 1Eigenkapital > 0,2 x EU-Beteiligung

insgesamt

Eigenkapital 0,2 x EU-Beteiligung insgesamt

Eigenkapital 2Eigenkapital > 0,2 x EU-Beitrag für den

Teilnehmer

Eigenkapital 0,2 x EU-Beitrag für den Teilnehmer

Ratio 1 Betriebskapital >0,00

Nebenkriterien

Ratio 2Kapital und Rücklagen (ohne gezeichnetes

Kapital)>0

Ratio 3 Jahresergebnis >0

Ratio 4 Finanzautonomie >0

Zur Information

Ratio 5 Bruttobetriebsgewinn >0

Aktiva insgesamt = Passiva insgesamt

Aktiva insgesamt Passiva insgesamt

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SAMPLE

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Sprache DE

Ausführlicher Finanzplan

Kurztitel des VorschlagsKennung des

Vorschlags

Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten

B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen

C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT

1. Projektkoordinierung

Personalkosten der vorschlagenden Organisation(en)

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Sonstige Kosten für die Projektkoordinierung

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

2. Öffentlichkeitsarbeit

Kontinuierliche PR-Maßnahmen (PR-Büro)

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Presseveranstaltungen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

SAMPLE

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Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten

B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen

C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT

3. Website, soziale Medien

Einrichtung, Aktualisierung, Wartung der Website

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Soziale Medien (Einrichtung von Konten, regelmäßiges Posting)

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Sonstiges (mobile Apps, e-Learning-Plattformen, Web-Seminare usw.)

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

4. Werbedienstleistungen

Druck

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Fernsehen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Radio

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Online

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Außenwerbung, Kino

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

5. Kommunikationsmittel

Veröffentlichungen, Medien-Pakete, Werbeartikel

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Werbevideos

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

SAMPLE

55

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Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten

B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen

C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT

6. Veranstaltungen

Stände auf Messen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Seminare, Workshops, B2B-Besprechungen, Schulungen für Handel/Köche, Aktivitäten in Schulen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Restaurantwochen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Sponsoring von Veranstaltungen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Studienreisen nach Europa

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Sonstige Veranstaltungen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

7. Absatzförderung an der Verkaufsstelle

Verkostungstage

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Sonstiges: Werbung in Publikationen von Einzelhändlern, Werbung an der Verkaufsstelle (Verkaufsregale, Posters), Werbung in Kantinen

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

8. Sonstige Tätigkeiten

Sonstige Tätigkeiten

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

9. Auswertung der Ergebnisse

Auswertung der Ergebnisse

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

SAMPLE

56

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Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten

B. Direkte Kosten aus Unteraufträgen

C. Sonstige direkte Kosten INSGESAMT

Andere förderbare Kosten von EO

Andere förderbare Kosten von EO (Prüfbescheinigungen, Sicherheit für die Vorfinanzierung, nicht rückforderbare MWSt.)

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

INSGESAMT

ALLE RUBRIKEN INSGESAMT Jahr 1

ALLE RUBRIKEN INSGESAMT Jahr 2

ALLE RUBRIKEN INSGESAMT Jahr 3

ZwischensummeIndirekte Kosten von

EO (max. 4 % der direkten

Personalkosten der EO)GESAMTBETRAG

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SAMPLE

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Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien Wie in der Aufforderung erwähnt, dient Teil B des Antragsformulars der Bewertung des Vorschlags anhand der Vergabekriterien. Genauer gesagt wird jeder Vorschlag unter Verwendung der in nachstehender Tabelle angeführten Kriterien und Unterkriterien beurteilt, wobei für die wichtigsten Vergabekriterien auch ein Schwellenwert festgelegt ist. Bei der Beurteilung der Qualität der Vorschläge sind nachfolgende Unterkriterien zu berücksichtigen:

KRITERIEN UNTERKRITERIEN 1. Unionsdimension Höchstpunktzahl: 20 Schwellenwert: 14 (a) Relevanz der vorgeschlagenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele, die in Artikel 3 dieser Verordnung genannten Ziele sowie die unter den entsprechenden thematischen Schwerpunkten genannten Prioritäten, Ziele und erwarteten Ergebnisse

Der Vorschlag steht in Einklang mit den in der Rechtsgrundlage festgelegten spezifischen Zielen und Zielsetzungen und hat den gewählten thematischen Schwerpunkt sowie das Thema der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Gegenstand.

(b) Die Union betreffende Aussage der Kampagne

Der Vorschlag beschreibt eindeutig die vorgesehene die Union betreffende Hauptaussage.

Die Aussagen des Programms nehmen Bezug auf Europa im Allgemeinen, auf die EU, die GAP, EU-Recht, EU-Erzeugnisse oder EU-Produktionsstandards.

Der Vorschlag beschreibt eindeutig die Form der Information und Aufklärung über die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und Erzeugnisse der EU, wie beispielsweise Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Echtheit, Kennzeichnung, Nährwert und Hygiene, Tier- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln insbesondere in Bezug auf deren Qualität, Geschmack, Vielfalt und Traditionen.

(c) Wirkung des Projekts auf Unionsebene

Das Programm ist von hinreichendem Umfang und geeignet, die Nachfrage und/oder den Marktanteil zu erhöhen.

Das Programm hat eine hinreichende Erfassungsbreite (z. B. Anzahl und/oder relativer Anteil der Verbraucher/Importeure/Käufer, auf die die Botschaft abzielt; im Binnenmarkt: Anzahl der erfassten Mitgliedstaaten).

Das Programm ist auch für andere EU-Erzeuger aus dem gleichen Erzeugnissektor von Vorteil.

Das Programm trägt der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit Rechnung. Gegebenenfalls wird der im Hinblick auf die Beschäftigung zu erzielende Mehrwert beschrieben.

2. Technische Qualität Höchstpunktzahl: 40 Schwellenwert: 24

(a) Qualität und Relevanz der Marktanalyse

Die Marktanalyse basiert auf vorhandenen Marktforschungsdaten und/oder Ein-/Ausfuhrzahlen, die im Vorschlag angeführt sind.

Die Marktanalyse verweist auf Entwicklungen und Herausforderungen, auf die das Programm abstellt (z. B. rückläufiger Verbrauch oder geringes Verbraucherbewusstsein im Binnenmarkt, Einfuhrpotenzial auf Drittlandsmärkten); diese werden in einer SWOT-

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Analyse vorgestellt.

Die Marktanalyse beschreibt die Wettbewerbsposition der vorschlagenden Organisation(en), anderer EU-Lieferanten sowie ihrer Wettbewerber aus Drittländern.

Die Marktanalyse befasst sich mit der Struktur und Funktionsweise von Vertriebskanälen.

Im Hinblick auf Drittlandsmärkte: Es gibt Verweise auf Einfuhrbedingungen, wie etwa tarifäre und nicht tarifäre Hemmnisse.

Im Rahmen der Marktanalyse werden die Zielgruppen des Programms ermittelt und angemessen beschrieben.

(b) Eignung der Programmstrategie, Ziele und Kernbotschaften

Die Programmziele stehen in Einklang mit der Marktanalyse.

Die Programmziele sind spezifisch, messbar, erreichbar, ergebnisorientiert und zeitgebunden (SMART).

Die Strategie richtet sich auf die in der Marktanalyse ermittelten Herausforderungen und ist mit den Programmzielen kohärent.

Die Strategie ist auf alle Zielmärkte und Zielgruppen zugeschnitten.

Die Kernbotschaften sind auf die Zielgruppen und Zielmärkte zugeschnitten.

(c) Angemessene Auswahl von Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und Zielgruppen, ausgeglichener Kommunikationsmix, Synergien zwischen den Tätigkeiten.

Die ausgewählten Tätigkeiten stehen in Einklang mit den Programmzielen und der gewählten Strategie (Zielmärkte und Zielgruppen).

Es wurde ein ausgeglichener Kommunikationsmix gewählt.

Die geplanten Tätigkeiten verstärken einander.

Wird das Programm parallel zu anderen privaten oder öffentlichen Kampagnen laufen, ist es so zu gestalten, dass Synergieeffekte mit diesen Kampagnen erzielt werden.

(d) Prägnante Beschreibung der Tätigkeiten

Die Tätigkeiten sind angemessen beschrieben, sodass die folgenden Fragen beantwortet werden: Wer? Was? Wann? Wo? Warum?

Die Detailgenauigkeit bei der Beschreibung der Tätigkeiten und zu erbringenden Leistungen ist hoch genug, um die Kostenwirksamkeit der Tätigkeiten einschätzen zu können.

(e) Qualität der vorgeschlagenen Evaluierungsmethoden und Indikatoren

Die Evaluierung umfasst eine Studie zur Bewertung der Wirkung des Programms, die von einer unabhängigen externen Stelle durchgeführt wird.

Die Methodik steht in Einklang mit der in Anlage III vorgeschlagenen Methodik.

Die vorgeschlagenen Indikatoren sind auf die in Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission beschriebenen Grundsätze abgestimmt.

Für die geplanten Indikatoren werden Baseline- und Zielwerte vorgeschlagen.

Ist eine Stichprobengruppe vorgesehen, ist diese aufgrund ihrer Größe und Zusammensetzung repräsentativ.

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3. Managementqualität Höchstpunktzahl: 10 Schwellenwert: 6

(a) Projektorganisation und Managementstruktur

Die Managementstruktur und Kompetenzen der an der Programmdurchführung beteiligten Mitarbeiter sind klar beschrieben.

Die Aufteilung der Aufgaben zwischen Durchführungsstellen und Antragstellern ist klar festgelegt.

Bei Vorschlägen mit mehreren Antragstellern sind die Zuständigkeiten der einzelnen Partner bei der Programmdurchführung klar festgelegt und entsprechen deren Sachverstand und technischer Kapazität.

Eine interne Koordinierungsstrategie für die Gestaltung der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Partnern und Durchführungsstellen ist festgelegt.

Die Programmfinanzierung ist klar beschrieben, sowohl im Hinblick auf Beschaffung der Liquidität als auch im Hinblick auf die Finanzierung des Programms insgesamt. Es wird erläutert, wie die Eigenmittel aufgebracht werden sollen (z. B. durch projektspezifische Beiträge von Mitgliedern der Organisation).

(b) Qualitätskontrollmechanismen und Risikomanagement

Angemessene Verfahren zur Überwachung der Arbeit der Durchführungsstellen und anderer Unterauftragnehmer sind festgelegt. Überwacht werden sowohl die Qualität der zu erbringenden Leistungen als auch die Einhaltung der Zeitplanung und des Budgets.

Wesentliche Risiken, die das Ergebnis des Projekts beeinträchtigen könnten, werden genannt und mögliche Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen.

Die Risiken werden nach Wahrscheinlichkeit und Wirkung eingestuft.

4. Budget und Kostenwirksamkeit Höchstpunktzahl: 30 Schwellenwert: 18

(a) Kapitalrendite Der vorgeschlagene Investitionsumfang ist durch die erwartete Kapitalrendite (bei Absatzförderungsprogrammen) oder durch eine verstärkte Sensibilisierung (bei Informationsprogrammen) gerechtfertigt.

(b) Ausgewogene Aufteilung der Finanzmittel entsprechend den Zielen und dem Umfang der Tätigkeiten

Das Budget ist effizient auf die einzelnen Tätigkeiten aufgeteilt.

Für die einzelnen Tätigkeiten stehen ausreichende Mittel bereit, um wirksame Ergebnisse entsprechend der beschriebenen Strategie und den Indikatoren zu ermöglichen.

(c) Kohärenz zwischen den veranschlagten Kosten und den zu erbringenden Leistungen

Die Kosten der Tätigkeiten stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Beschreibung und zum Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Die Stückkosten der einzelnen Tätigkeiten sind mit den marktüblichen Sätzen im Zielland vergleichbar.

Die detaillierte Budgetaufstellung weist keine Fehler auf.

Die detaillierte Budgetaufstellung ist mit dem in Teil A des Vorschlags angegebenen Budget und der in Teil B Abschnitt 6 vorgenommenen Beschreibung abgeglichen.

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(d) Realistische Schätzung der Personentage für die von der vorschlagenden Organisation durchgeführten Tätigkeiten, einschließlich der Kosten für die Projektkoordinierung

Die Anzahl der geschätzten Personentage für die vom/von den Antragsteller/-n durchgeführten Tätigkeiten steht in einem angemessenen Verhältnis zum Grad seiner/ihrer Einbeziehung in die Programmdurchführung.

GESAMT Höchstpunktzahl: 100 Schwellenwert: 62

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