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Leitfaden für die Landwirtschaft (Rind) Version: 28.03.03 Status: Freigabe

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Leitfaden für die Landwirtschaft (Rind)

Version: 28.03.03 Status: Freigabe

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Vorwort

zum Leitfaden Landwirtschaft Rind Zur dauerhaften Sicherung der Qualität der Lebensmittel und zur Gewährleistung einer umwelt- und tiergerechten Produktion führt die deutsche Ernährungswirtschaft in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, Futtermittelwirtschaft, den Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetrieben sowie dem Fleischgroßhandel und dem Lebensmitteleinzelhandel das stufenübergreifende QS-Prüfzeichen ein. Dieses Prüfzeichen zeigt dem Verbraucher an, dass die von den Beteiligten festgelegten Anforderungen eingehalten und überwacht werden. Diese festgelegten Anforderungen werden in einem detaillierten Anforderungskatalog, dem QS-Systemhandbuch für die einzelnen Produktgruppen zusammengefasst. Das QS-Systemhandbuch in der jeweils geltenden Fassung ist für die Teilnahme am QS-System verbindliche Grundlage. Grundlage für die Prüfsystematik ist die Prüfsystematik Rind. Der vorliegende Leitfaden beschreibt die Anforderungen in der Stufe Landwirtschaft für die Produktgruppe Rind.

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Leitfaden Landwirtschaft Rind

1. Grundsätzliches

2. Allgemeine Betriebsdaten

3. Rinderhaltung

3.1 Anforderungen an die Dokumentation und Ei-genkontrolle für Schlachtrinder-/ Kälber

3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentati-on und der Eigenkontrolle

3.3 Arbeitshilfen zur Dokumentation

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1. Grundsätzliches

a) Zielsetzung:

Zur dauerhaften Sicherung der Qualität der Nahrungsmittel und zur Gewährleistung einer umwelt-

und tiergerechten Haltung führt die deutsche Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Ernäh-

rungswirtschaft und dem LEH ein über alle Stufen der Produktionskette Produktübergreifendes

QS-Qualitätssicherungssystem ein. Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann sich über einen Sys

temteilnehmer zur Teilnahme am Qualitätssicherungssystem anmelden. Bei Erfüllung der System-

anforderungen wird zur Schaffung der Wiedererkennbarkeit ein Prüfzeichen vergeben.

b) Anforderungen:

Für die Teilnahme an dem QS-System gelten für die Stufe der landwirtschaftlichen Erzeugung

folgende Voraussetzungen:

Landwirtschaftliche Betriebe müssen bei der Erzeugung von Produkten im Rahmen des Prüfzei-

chens sicherstellen, dass die geltenden rechtlichen Vorgaben sowie weitergehende Bedingungen

eingehalten werden. Die Anforderungen an die Dokumentation und Eigenkontrolle im Rahmen des

Programms sind in den produktspezifischen Kapiteln im Einzelnen beschrieben. * Es sind ausdrücklich auch flächenunabhängige Betriebe eingeschlossen.

c) Umsetzung:

Die Einhaltung der Prüfzeichenanforderungen wird auf allen Stufen durch ein Dokumentations- und Kontrollsystem gewährleistet.

Dokumentationssystem

Zur Umsetzung der Dokumentation ist eine Systematik entwickelt worden, welche sich gliedert in:

- Allgemeine Betriebsdaten (Stammdaten);

- produktspezifische Darstellung der Kriterien und entsprechender Anforderungen an Doku-

mentation und Eigenkontrolle;

- Arbeitshilfen, die verwendet werden können;

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1. Grundsätzliches

Kontrollsystem

Das Kontrollsystem ist 3-stufig. Die erste Stufe ist eine Eigenkontrolle in Verantwortung des teil-

nehmenden Betriebes. Im Rahmen der Eigenkontrolle kontrolliert der Betriebsleiter mindestens

vierteljährlich seinen Bestand auf Einhaltung der Kriterien (Selbstauditierung, siehe Checkliste

Eigenkontrolle Rind) sowie monatlich anhand der Checkliste Eigenkontrolle Rind Stichprobenkon-

trolle. Darüber hinaus dokumentiert der Betriebsleiter kontinuierlich die Produktionseinrichtungen

und –prozesse gemäß QS-Leitfaden, z.B. das Bestandsregister im Rahmen des Kriteriums Her-

kunft/Rückverfolgbarkeit (gemäß Viehverkehrsverordnung § 24i), jede Futtermittellieferung (Kriteri-

um Futtermittel), jede Arzneimittelanwendung (siehe Kriterium Tiergesundheit / Arzneimittel) etc.

Dabei können die beiliegenden Arbeitshilfen zur Durchführung der Kontrolle und zur Dokumentati-

on genutzt werden.

Die zweite Stufe der Kontrolle ist eine neutrale Kontrolle. Die neutrale Kontrolle wird durch ein

akkreditiertes Unternehmen durchgeführt, welches vom Prüfzeichennehmer (Bündler) beauftragt

wird. Die Ergebnisse der neutralen Kontrollen werden dem Betrieb und dem Bündler zugeleitet.

In einer dritten Stufe erfolgt eine Überprüfung der neutralen Kontrolle.

d) Anmeldung und Teilnahme am Prüfzeichen

Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann sich über einen Systemnehmer (Bündler) zur Teilnahme

am Qualitätssicherungsprogramm durch eine Teilnahmeerklärung anmelden.

Systemnehmer können u.a. sein:

-> Schlachtbetriebe

-> Erzeugergemeinschaften

-> Markennutzer

-> Interessenvertretungen

e) Aufgaben des Bündlers Der Bündler meldet die teilnehmenden Betriebe (Systemteilnehmer), die sich per Unterschrift ver-

pflichten, zur Teilnahme am QS-System an. Er sorgt für die Durchführung der neutralen Kontrolle

und fordert bei Auftreten von Mängeln Korrekturmaßnahmen ein. Bei schweren Verstößen können

Geldstrafen bis hin zum Ausschluss aus dem System von QS verhängt werden. Für die Umset-

zung der Sanktionen hat der Bündler zu sorgen.

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1. Grundsätzliches

f) Geltungsbereich

Die vorliegende Dokumentationshilfe gilt für alle Teilnehmer der Erzeugerstufe (Landwirtschaft)

Produktgruppe Rind am QS-System.

g) Verantwortlichkeiten

Die vollständige und korrekte Dokumentation der Produktion und der Eigenkontrolle liegen in der

Verantwortung des Betriebsleiters.

h) Aufbewahrungsfristen

Die Dokumente und Aufzeichnungen im Rahmen des QS-Systems müssen - soweit nicht gesetz-

lich längere Aufbewahrungsfristen im Einzelnen festgelegt sind - im Sinne der Sorgfalts- und

Nachweispflicht gegenüber Dritten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

i) Teilnahmeerklärung Mit der Teilnahmeerklärung erklärt sich der Landwirt bereit, am QS-System teilzunehmen. Mit der

Gegenzeichnung des Bündlers gilt der Vertrag verbindlich.

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- Mindestanforderungen - Teilnahme- und Vollmachtserklärung

Hiermit erkläre ich die Teilnahme am QS-System mit meinem landwirtschaftlichen Betrieb

für den Betriebszweig: Schweinehaltung Rinderhaltung Kälbermast

Hähnchenmast Putenmast (Zutreffendes ankreuzen)

Ich beauftrage und bevollmächtige _________________________ als Bündler, meine Interessen im Rahmen des QS-Systems wahrzunehmen und rechtsverbindliche Erklärungen gegen-über QS abzugeben. Ich erkenne die Teilnahmebedingungen des QS-Systems in der jeweils gültigen Fassung an. Mit der Teilnahme am QS-System und der Beauftragung des Bündlers ver-pflichte ich mich gegenüber dem Bündler und auch gegenüber QS unmittelbar: - jederzeit unangemeldete Kontrollen durch die Prüfinstitute des QS-Systems auf meinem

Betrieb zuzulassen und die erforderlichen Prüfungen und die Entnahme von Proben vor-nehmen zu lassen,

- die ggf. festgestellten Mängel umgehend zu beheben, ggf. Sanktionen zu befolgen und ggf. verhängte Vertragsstrafen unmittelbar an die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der diese Ansprüche abgetreten sind, zu zahlen,

- Belastungen von Futtermitteln mit unerwünschten Stoffen an den Bündler sofort zu mel-den

- mich an den entstehenden Kosten wie z.B. den Systemgebühren, Verwaltungs- und Orga-nisationskosten sowie Prüfkosten durch eine Umlage in Höhe von _________ zu beteili-gen. Ich verpflichte mich, den Umlagebetrag fristgerecht zu zahlen.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass sämtliche für das QS-System erforderlichen Daten von dem Bündler oder einer anderen Stelle im QS-System gespeichert und diese Daten an die im QS-System zuständige Stelle weitergeleitet werden. Personen- und betriebsspezifische Daten, außer der Tatsache, dass mein Unternehmen am QS-System teilnimmt, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Systemteilnehmer (Landwirt) an Dritte außerhalb QS weitergegeben werden.

Ort, Datum _____________________ __________________________ Systemteilnehmer Ort, Datum _____________________ __________________________

Systemnehmer (Bündler)

Ablageregister 1

Adresse Name:

Vorname:

Straße:

Postleitzahl: Ort:

Telefonnummer: Telefax:

E-Mail:

Tierbestand/Fläche

Anzahl Schweine:

Anzahl Rinder:

Anzahl Mastkälber:

Anzahl Hähnchen:

Anzahl Puten:

ha LN:

Registriernr.: VVVO

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2. Allgemeine Betriebsdaten

Es ist eine Betriebsübersicht zu erstellen mit folgenden Inhalten:

Betrieb: ______________________ Tel.: _______________________

Anschrift: ______________________ Fax: _______________________

______________________ Email: _______________________

Registriernummer: ______________________

Kapazitäten/Betriebseinheiten _____________________________________________

_____________________________________________

Es können vorhandene Dokumentationen genutzt werden (z. B. Anträge zur GAP). In Erzeugerbetrieben mit mehreren Einzelställen oder Betriebsabteilungen ist eine Betriebsskizze

anzulegen, aus dem Lage und Nutzung der Betriebsteile erkennbar werden. Hierzu können auch

Lagepläne und Baupläne der Ställe herangezogen werden.

Ablageregister 2

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3.1 Anforderungen an die

Dokumentation und Eigenkontrolle für Schlachtrinder / -kälber

Lfd.-Nr.

Kriterium Forderung Dokumentation

1 Herkunfts-sicherung

Dokumentation gemäß Viehverkehrsver-ordnung

Bestandsregister, Tierpässe

2 Futtermittel Dokumentation des Zukaufs von Misch-futter sowie Einzelkomponenten. Einkauf von Mischfutter nur bei QS anerkannten Betrieben. Einkauf von Einzelfuttermitteln ab 1.9.2003 nur von QS anerkannten Her-stellern.

Futtermitteleinkauf

Lieferschein mit allen An-gaben zur Rückverfolgbar-

keit

Offene Deklaration der Komponenten nach Anteilen absteigend

Lieferschein

Dokumentation Gemengteile bei Eigenmi-schung

Futter-Misch-Protokoll

Gemengteile gemäß Positivliste Lieferschein und Futter-Misch-Protokoll

Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer Lieferschein Futtermitteleinkauf

Dokumentation der hygienisch einwand-freien Lagerung der Futtermittel sowie der Hygiene der Fütterungstechnik

3 Tiergesundheit / Arzneimittel

Betreuung durch einen Tierarzt auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung

Betreuungsvertrag Besuchsprotokoll

Aufzeichnung über Bezug und Verbleib der Arzneimittel

Dokumentation der Behandlung mit Ohr-markennummer des Tieres

Bestandsbuch

Tierärztliche

Abgabebelege

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Lfd.-Nr.

Kriterium Forderung Dokumentation

Rückstandsuntersuchungen bei Mastkäl-bern (Als Mastkälber im QS-System gelten nur Rinder bis zum Alter von 8 Monaten)

Ergebnisse Rückstands- Kontroll-Programm

4 Hygiene Stallhygiene nach “Guter fachlicher Praxis”

5 Tierschutz Einhaltung der Haltungsvorschriften

6 Umwelt Einhaltung der Düngeverordnung Nährstoffvergleich

Die Einhaltung der Kriterien ist ständig zu prüfen. Mängel sind so schnell wie möglich zu beseitigen. Anhand einer Checkliste ist mindestens vierteljährlich die Eigenkontrolle zu do-kumentieren sowie stichprobenartig monatlich. Darüber hinaus dokumentiert der Betriebs-leiter kontinuierlich die Produktionseinrichtungen und –prozesse gemäß QS-Leitfaden.

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Ablageregister Rind

Nr. Dokument / Aufzeichnung Befindet sich in Ablage* (vom Landwirt zu ergänzen)

1 Teilnahmeerklärung

2 Allgemeine Betriebsdaten

3 Bestandsregister

4 Tierpässe

5 Lieferscheine Futtermittel

6 Futter-Misch-Protokoll

7 Ergebnisse Futtermitteluntersuchungen

8 Betreuungsvertrag mit dem Tierarzt

9 Bestandsbuch (Arzneimittel)

10 Tierärztliche Arzneimittelabgabebelege, Verschreibungen, Herstellungsaufträge für Fütterungsarzneimittel

11 Weitere tierärztliche Aufzeichnungen

12 Ergebnisse Rückstandskontroll-Programm für Mastkälber

13 Nährstoffvergleich

14 Protokolle der Kontrollen

15 Checkliste Eigenkontrolle Rind mit Ei-genkontrolle Rind Stichprobenkontrolle

Sollten Sie ein anderes Ablagesystem nutzen, tragen Sie hier bitte ein, wo die genannten Doku-

mente zu finden sind.

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3.2 Erläuterungen der Kriterien zur

Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 1. Herkunftssicherung

Kennzeichnung Der Rinderhalter hat jedes Rind mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen, die ihm von der zuständi-

gen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle zugeteilt werden. Verliert ein Rind eine Ohr-

marke, so hat der Tierhalter eine Ersatzohrmarke von der zuständigen Stelle zu beantragen und

erneut zu kennzeichnen.

HIT-Datenbank Der Rinderhalter muss jede Veränderung des Rinderbestandes der zuständigen Behörde inner-

halb von 7 Tagen melden unter Angabe der Ohrmarkennummer, des Datum des Zugangs oder

Abgangs. Ferner muss jedes Rind von einem Rinderpass begleitet sein.

Bestandsregister Jeder Tierhalter ist nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zur zeitnahen Führung eines Be-

standsregisters verpflichtet. Insbesondere im Seuchenfall ist es dringend erforderlich, schnell ei-

nen Überblick über den Tierverkehr und die Verlustsituation im Bestand zu gewinnen.

Folgende Inhalte sind unverzüglich zu erfassen:

1. Zugangsdatum,

2. Lieferant

3. Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter

4. Abgangsdatum,

5. Abnehmer Der Nachweis dieser Information kann auch durch die elektronische Datenbank (HIT) erfolgen.

Belege für Tierbewegung Zu- und Abgänge (Ausnahme Geburt) müssen im Bestandsregister und durch Tierpässe belegt

sein. Die Überprüfung der Systemteilnahme erfolgt über die Abfrage des Systemteilnehmers in der

zentralen Datenbank (Suchkriterium: VVVO-Nr.). Nur Tiere aus QS-zertifizierten Stufen der Tier-

produktion dürfen mit „QS“ gekennzeichnet werden.

Bis zum 31.3.2004 müssen Rinder und Mastkälber mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter QS

Bedingungen gehalten worden sein (Das QS-Logo wird mit dem Zusatz „im Aufbau“ gekennzeich-

net). Ab dem 1.4.2004 müssen Rinder mind. 12 Monate und Mastkälber mind. 6 Monate vor der

Schlachtung unter QS Bedingungen gehalten worden sein. Ab 1.1.2005 dürfen Kälber nur noch

aus QS Betrieben bezogen werden.

(Ablageregister 3 und 4)

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3.2 Erläuterungen der Kriterien zur

Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 2. Futtermittel

Tierhalter dürfen nur solche Futtermittel zukaufen und einsetzen, die von QS anerkannten Futter-mittelherstellern stammen. Diese Futtermittel, die nach QS-Bedingungen hergestellt und von QS-Betrieben angeboten werden, unterliegen in den tierhaltenden Betrieben keinen weiteren Untersu-chungen im Rahmen von QS. Bei Futtermitteleigenmischungen gelten folgende Grundsätze:

- Offene Deklaration der Gemengteile, - Einhaltung der Positivliste, - Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer für Masttiere

Ab dem 1.9.2003 dürfen auch Einzelfuttermittel nur noch von QS anerkannten Herstellern bezogen werden. Das eigenerzeugte Futter wird neutral kontrolliert (siehe Kontrollplan für Futtermitteluntersuchun-gen in landwirtschaftlichen Betrieben). Die Organisation zur Kontrolle der Futtereigenmischungen obliegt dem Bündeler. Sie wird nach einem einheitlichen Kontrollplan durchgeführt und berücksich-tigt u.a. die Untersuchungen auf tierische Bestandteile und Mykotoxine. Die Untersuchungsergeb-nisse werden auf dem Betrieb abgeheftet. Die Tierhalter müssen jede Futtermittellieferung anhand von Lieferscheinen oder Abrechnungen belegen. Die Lieferscheine müssen alle Angaben zur Rückverfolgbarkeit enthalten. Die Silozellen sind eindeutig zu kennzeichnen. Bei der Eigenkontrolle sind folgende Kriterien besonders zu beachten: -Kontrolle der technischen Einrichtungen, die für die Herstellung von Futtermischungen benötigt werden, -sorgfältige Lagerung der Futtermittel, Vermeidung von Verunreinigungen, -bei Schädlings- oder Schadnagerbefall sind entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen durchzu-führen.

Betriebe, die Futtermittel in eigenen Anlagen mischen, haben für die verschiedenen Mischungen ein Mischprotokoll anzufertigen, aus dem die Anteile der Komponenten hervorgehen. Ablageregister 5 bis 7 Arbeitshilfen: Muster Futter-Misch-Protokoll

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4.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle

Kriterium: 3. Tiergesundheit und Arzneimittel

Betreuungsvertrag Jeder Tierbesitzer hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Bestand durch einen

Tierarzt betreuen zu lassen. QS verlangt, dass das Betreuungsverhältnis durch einen schriftlichen

Vertrag vereinbart wird. Die Bestandsbetreuung umfasst die Beratung mit dem Ziel, den Gesund-

heitsstatus aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zu verbessern

Nachweise über den Bezug von Arzneimitteln

Die vom Tierhalter bezogenen Arzneimittel müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein (u.a.

Hersteller, Bezeichnung, Chargenbezeichnung, Art der Anwendung, Bestandteile, Verfallsdatum,

Wartezeit). Der Landwirt muss jederzeit die Belege über den Erwerb der apothekenpflichtigen Tier-

arzneimittel vorlegen können. Dies können sein:

- Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs und Abgabebeleg

- Quittungen der Apotheke

- Belege der Verschreibung oder des Herstellungsauftrages bei Fütterungsarzneimitteln.

Es ist darauf zu achten, dass die Belege vom Tierarzt vollständig ausgefüllt werden. Die Belege

sind chronologisch abzuheften.

Anwendungsnachweis der Arzneimittel (Bestandsbuch) Der Tierhalter hat jede Arzneimittelanwendung an seine Nutztiere im Bestandsbuch (auch als Ord-

ner oder in elektronischer Form möglich) zu dokumentieren. Bei der Verabreichung der Arzneimit-

tel durch den Tierhalter sind die Anweisungen des Tierarztes exakt zu befolgen, die den o.g. Bele-

gen über den Erwerb zu entnehmen sind.

Folgende Inhalte sind unmittelbar nach jeder Behandlung schriftlich festzuhalten: 1. Anzahl, Art und Identität der Tiere sowie der Standort

2. Arzneimittelbezeichnung / Nummer des Tierärztlichen Arzneimittel- Anwendungs- und Abgabe-

beleges / Datum der Anwendung /

3. Art und Menge der Verabreichung / Wartezeit / Name der Person

Verabreicht der Tierarzt das Arzneimittel selbst, genügt es, in das Bestandsbuch die Nummer des

Tierärztlichen Arzneimittel- Anwendungs- und Abgabebeleges einzutragen. Strikt ist die Einhaltung

der Wartezeiten, die der Tierarzt anzugeben hat, einzuhalten.

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Grundsätzlich dürfen Sera, Impfstoffe und Antigene nur von Tierärzten angewendet werden. Die

zuständige Behörde kann auf Antrag des Tierarztes im Einzelfall Ausnahmen zulassen (§ 34 Tier-

impfstoff-VO).

Medikamentenaufbewahrung Die vom Tierarzt/Apotheke erhaltenen Medikamente sind entsprechend der Medikamentaufdrucke

(z.T. im Kühlschrank) aufzubewahren. Nach Ablauf der Verfallsdaten sind die Arzneimittel zu ent-

sorgen (über Hausmüll soweit der Hersteller keine anderen Hinweise gibt). Die Sauberkeit und

Zweckmäßigkeit der Instrumente ist sicherzustellen.

Rückstandskontroll-Programm für Mastkälber Mastkälber unterliegen Rückstandskontrollen u.a. auf Hormone, Beta-Agonisten, etc. Hierzu wer-

den Blut-, Urin-, und Haarproben entnommen. Die Kontrollen werden von neutralen Instituten nach

einem festgelegten Kontrollplan je eingestallte Mastgruppe durchgeführt. Die Ergebnisse sind ab-

zuheften (siehe Rückstandskontrollplan für Mastkälber).

Als Mastkälber im QS-System gelten nur Rinder bis zum Alter von 8 Monaten.

Ablageregister 8 bis 12

Arbeitshilfen:

1. Muster Betreuungsvertrag 2. Muster Bestandsbuch für die Anwendung von Arzneimitteln 3. Muster Arzneimittel-Abgabebeleg

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3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle

Kriterium: 4. Hygiene

Anforderungen an alle Rinderhaltungen 1. Bauzustand

Die Ställe sowie die dazugehörigen Nebenräume befinden sich in einem guten baulichen Zu-

stand. Der bauliche Zustand des Stalles und der Nebenräume muss eine ordnungsgemäße Rei-

nigung ermöglichen.

2. Hinweisschild Der Stall ist durch ein Schild „Rinderbestand - für Unbefugte Betreten verboten“ o.ä. kenntlich

gemacht.

3. Reinigung und Desinfektion Zwischen der Ausstallung und der Wiederbelegung wird der frei gewordene Stall einschließlich

der vorhandenen Einrichtungen und Gerätschaften gereinigt. Die von verschiedenen Betrieben

unmittelbar in der Rinderhaltung gemeinsam genutzten Viehtransportfahrzeuge werden jeweils

im abgebenden Betrieb gereinigt.

In Milchviehställen sind regelmäßige Reinigungsmaßnahmen, besonders im Liegebereich der

Tiere, durchzuführen.

4. Schutzkleidung für betriebsfremde Personen Es wird darauf geachtet, dass der Stall und der sonstige Aufenthaltsort der Rinder von betriebs-

fremden Personen nur in Abstimmung mit dem Tierbesitzer betreten werden darf. Betriebsfrem-

den Personen wird ausreichend Einwegkleidung oder betriebseigene Schutzkleidung zur Verfü-

gung gestellt.

5. Kadaverlagerung Die Rinder sind abgedeckt bis zur Abholung durch die TKBA zu lagern. Die Kadaverlagerung ist

möglichst außerhalb vom Stallbereich vorzunehmen.

6. Schadnager Schadnager werden bei Bedarf bekämpft.

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3.2 Erläuterungen der Kriterien zur

Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 5. Tierschutz

Tierschutzgerechte Haltung

Der Stall muss nach seiner Bauweise, seinem Material, seiner technischen Ausstattung und sei-

nem Zustand so beschaffen sein, dass von ihm keine vermeidbaren Gesundheitsschäden

ausgehen und keine Verhaltensstörungen verursacht werden. Bei ganzjähriger Weidehaltung ist

die gute fachliche Praxis anzuwenden. Eine regelmäßige Kontrolle auf Tiergesundheit, Futter-

und Wasserversorgung ist auch bei der Weidehaltung erforderlich.

1. Böden Der Boden muss im Aufenthaltsbereich der Rinder rutschfest und trittsicher sein. Kälber im Alter

von bis zu 2 Wochen dürfen nur in Ställen gehalten werden, wenn ihnen eine mit Stroh oder

ähnlichem Material eingestreute Liegefläche zur Verfügung steht. Bei Rindern bis zu einem Al-

ter von 6 Monaten (Kälber) darf, sofern es sich um einen Spaltenboden handelt, die Spaltenwei-

te höchstens 2,5 cm, bei elastisch ummantelten Balken oder bei Balken mit elastischen Aufla-

gen höchstens 3 cm betragen, mit einer Toleranz von 0,3 cm. Die Auftrittsbreite der Balken

muss mindestens 8 cm betragen. Bei älteren Rindern sollte die Schlitzweite 6 cm nicht über-

schreiten und die Auftrittsbreite rund 10 cm betragen.

2. Flächenangebot Kälber im Alter von 2 bis 8 Wochen dürfen einzeln nur in Boxen gehalten werden, wenn die Box

1. a) bei innen angebrachten Trog mindestens 180 Zentimeter

b) bei außen angebrachten Trog mindestens 160 Zentimeter

lang ist und

2. die frei verfügbare Boxenbreite bei Boxen mit bis zum Boden und über mehr als die Hälfte

der Boxenlänge reichenden Seitenbegrenzungen mindestens 100 Zentimeter, bei anderen

Boxen mindestens 90 Zentimeter beträgt.

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Kälber über 8 Wochen dürfen nur in Gruppen gehalten werden. Entsprechend seinem Lebend-

gewicht muss hierbei jedem Kalb mindestens eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche

nach folgender Tabelle zur Verfügung stehen:

Lebendgewicht Bodenfläche je Tier in Quadratmeter

bis 150 kg mindestens 1,5

von 150 bis 220 kg mindestens 1,7

über 220 kg mindestens 1,8

über 400 kg mindestens 2,2

Kälber dürfen in einer Gruppe bis zu drei Tieren nur in einer Bucht gehalten werden, die im Fal-

le

- von Kälbern im Alter von bis acht Wochen 4,5 Quadratmeter,

- von Kälbern von über acht Wochen 6 Quadratmeter

Mindestbodenfläche hat.

In Laufställen müssen der Tierzahl entsprechend ausreichend Liegeplätze vorhanden sein.

3. Beleuchtung Die Ställe für Rinder müssen mit Lichtöffnungen und Kunstlicht ausgestattet sein. im Aufent-

haltsbereich der Kälber ist eine Lichtstärke von mindestens 80 Lux sicherzustellen.

4. Stallklima Im Aufenthaltsbereich der Rinder sollen je Kubikmeter Luft folgende Werte nicht überschritten

sein:

Gas Kubikzentimeter

Ammoniak 20

Kohlendioxid 3.000

Schwefelwasserstoff 5

5. Stalltemperatur Im Liegebereich der Rinder soll die Lufttemperatur 25 °C nicht überschreiten.

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6. Betriebsstörung Für den Fall einer Betriebsstörung muss für ausreichende Frischluftzufuhr, ausreichende Be-

leuchtung und ausreichende Fütterungs- und Tränkemöglichkeiten gesorgt sein. Für einen Stall,

in dem bei Stromausfall eine ausreichende Versorgung der Rinder nicht sichergestellt ist, muss

ein Notstromaggregat einsatzbereit gehalten werden. Ist ein Stall auf elektrisch betriebene Lüf-

tung angewiesen, so muss eine Alarmanlage vorhanden sein, die dem Tierhalter eine Betriebs-

störung meldet. Die Alarmanlage muss regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft wer-

den.

7. Fütterung und Pflege der Tiere sowie Überwachung der Anlage Die für die Fütterung und Pflege verantwortliche Person hat das Befinden der Rinder täglich zu

überprüfen (Ausnahme Weide). Es muss sichergestellt sein, dass alle Rinder mit Wasser in

ausreichender Menge und Qualität versorgt werden. In der Anbindehaltung muss von jedem

Kuhplatz aus eine Selbsttränke zu erreichen sein. Die Tränken sind regelmäßig zu reinigen.

Alle Rinder müssen gleichzeitig fressen können (Ausnahme Transponder oder TMR bzw. Vor-

ratsfütterung).

Kälbern ist spätestens vom 8. Lebenstag an Raufutter oder sonstiges rohfaserreiches struktu-

riertes Futter anzubieten.

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3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Doku-

mentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 6. Umwelt

Nährstoffvergleich Der für die Betriebe gemäß Düngeverordnung vorgeschriebene Nährstoffvergleich dokumentiert

die jeweilige Nährstoffsituation im Betrieb. Seine Durchführung ist nachzuweisen.

Überbetriebliche Verwertung Bei einer überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdüngern ist ein Nachweis über den Verbleib

zu erbringen. Belege sind abzulegen.

Ausbringung von Wirtschaftsdünger im eigenen Betrieb Die Ausbringung erfolgt entsprechend der Richtlinien der guten fachlichen Praxis.

Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft Die Lagerung von Gülle und Jauche ist mindestens für einen Zeitraum von zwei Monaten zu ge-

währleisten.

Ablageregister 13

Mitgeltende Unterlagen Allgemeine Prüfsystematik QS Checkliste zur neutralen Kontrolle (Rind): Landwirtschaft Checkliste zur neutralen Kontrolle (Rind): Landwirtschaft Stichprobenkontrolle Rückstandskontrollplan für Mastkälber Kontrollplan für Futtermitteluntersuchungen in landw. Betrieben Positivliste für Futtermittel } Tierschutzgesetz } Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung } in der jeweils gültigen Fassung Bestandsbuchverordnung } Düngeverordnung }

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3.3 Arbeitshilfen zur Dokumentation - Rinderhaltung -

Die nachfolgenden Arbeitshilfen können im Rahmen der Eigenkontrolle verwendet werden.

Anlagen:

1. Bestandsregister

2. Futter-Misch-Protokoll

3. Tierärztlicher Betreuungsvertrag

4. Bestandsbuch

5. Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg

6. Checkliste Eigenkontrolle Rind mit Eigenkontrolle Rind Stichprobenkontrolle

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Bestandregister für Rinder Blatt Nummer:

Name Registriernummer nach VVVO

Anschrift der

Betriebsstätte

Lfd. Nr.

Ohrenmarkennummer Geburts-datum

Rasse Code

Geschlecht ankreuzen

Her- kunft

Ohrenmarkennummer der Mutter

Zugang von

Vorbesitzer

Abgang an

Abnehmer männ-

lich weib- lich

Datum Registrier-nummer

Datum Registrier- nummer

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

* Herkunft: I = Inland 2 = EU Mitgliedstaat 3 = Drittland

** Die vollständige Anschrift kann auf der Rückseite aufgeführt werden. Sofern von einem Vorbesitzer oder Abnehmer mehrere Tiere übernommen bzw. geliefert wurden, genügt es, die vollständige Anschrift einmal aufzuführen. Alternativ genügt auch die Registriernummer der Betriebsstätte.

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Tiergruppe Verwendungszeitraum Zusammensetzung der Mischung und Anteil der Komponenten lfd. Nr.

von bis

Futter-Misch-Protokoll

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Muster

Tierärztlicher Betreuungsvertrag

zwischen

Herrn/Frau/Unternehmer................................................. (nachfolgend Tierhalter genannt)

und

Herrn/Frau/Tierarztpraxis................................................. (nachfolgend Tierarzt genannt)

§ 1 Vertragsgegenstand Der Tierhalter überträgt dem Tierarzt die Betreuung seines Tierbestandes im Betrieb

................................................................................................................................................ .

Der landwirtschaftliche Tierbestand, auf den sich dieser Vertrag bezieht, umfasst

.................................................................................... .

Tierhalter und Tierarzt können in gegenseitiger Absprache im Bedarfsfall weitere Tierärzte hinzu-

ziehen.

§ 2 Leistungen des Tierarztes 1. Der Tierarzt übernimmt die Durchführung medizinisch notwendiger, zur Vorbeugung und Be-

handlung von Krankheiten erforderlichen veterinärmedizinischen Tätigkeiten im Bestand des

Tierhalters.

2. Der Tierarzt legt im Einzelfall entsprechend den veterinärmedizinischen Erfordernissen und im

medizinisch erforderlichen Umfang die Vorbeugungs- und Behandlungsmaßnahmen fest.

Im Bedarfsfall wird der Tierarzt unverzüglich vom Tierhalter von einem Handlungsbedarf benach-

richtigt. Außerhalb akuter Krankheitsfälle hat der Tierarzt dem Betrieb einen vorbeugenden Be-

such mindestens ............ pro Jahr abzustatten. (In Schweinehaltenden Betrieben hat entspre-

chend der Schweinehaltungshygieneverordnung eine Bestandsbetreuung mindestens zweimal

im Jahr oder einmal je Mastdurchgang zu erfolgen. Der Tierarzt muss über ein besonderes von

der Tierärztekammer bestätigtes Fachwissen verfügen.)

3. Die zur Behandlung notwendigen Medikamente werden nur vom behandelnden Tierarzt abge-

geben.

4. Der Tierarzt hat den Tierhalter über Behandlungs-Aussichten, -Risiken und Alternativen zu

unterrichten. Er informiert darüber hinaus den Tierhalter über die Dosierung, Anwendung, (An-

wendungsform), Aufbewahrung und Nachweisführung sowie über die zu beachtenden Warte-

fristen.

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5. Der Tierarzt hat die jeweiligen Behandlungen zu dokumentieren und hinterlässt diese Unterla-

gen im Betrieb einschließlich des vorgeschriebenen tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs-

und Abgabebeleges.

§ 3 Leistungen des Tierhalters 1. Die Bereitstellung geeigneter Reinigungsmittel und Umkleidungsmöglichkeiten obliegt dem

Tierhalter.

2. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Tierarzt bei Untersuchungen und Be-

handlungen ausreichend Hilfestellung geleistet wird und dem Tierarzt tiergesundheits relevante

Betriebsdaten zur Verfügung gestellt werden.

3. Bei ersten Anzeichen akuter Krankheitsfälle hat der Tierhalter den Tierarzt unverzüglich zu

benachrichtigen.

4. Der Tierhalter ist verpflichtet, die tierärztlichen Anweisungen bezüglich der Verabreichung und

Aufbewahrung von Arzneimitteln zu befolgen. Arzneimittelanwendungen sind vom Tierhalter im

Bestandsbuch zu dokumentieren.

§ 4 Vergütung Der Tierarzt erhält für die Bestandsbetreuung eine Vergütung entsprechend der Gebührenordnung

für Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung:

- Monatliche / jährliche Vergütung von ............... € netto, zuzüglich ......... % MwSt.

- alternativ nach Zeitaufwand je Stunde.............. € netto, zuzüglich .......... % MwSt.

Mit dieser Vergütung sind folgende Grundleistungen des Tierarztes abgedeckt:

Bestandsbesuche, Bestandsuntersuchungen einschließlich Beratung sowie die Aufstellung von

Behandlungs- und Vorsorgeplänen.

Darüber hinausgehende Einzelleistungen werden gesondert abgerechnet.

Arzneimittel, das heißt sowohl die vom Tierarzt selbst verwendeten als auch die dem Tierhalter

abgegebenen, werden vom Tierarzt separat in Rechnung gestellt.

§ 5 Vertragsdauer 1. Der Vertrag beginnt am ........................ und endet am ............................... .

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Die Vertragszeit verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Ver-

tragspartner durch schriftliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende

eines Kalendervierteljahres gekündigt wird.

2. Bei Vorliegen eines wichtigen, schwerwiegenden Grundes kann das Vertragsverhältnis mit

sofortiger Wirkung von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Der Tierarzt erhält in die-

sem Fall die anteilige Vergütung bis zum Zugang der Kündigungserklärung.

3. Der Vertrag endet ferner, wenn der Tierhalter die Tierhaltung einstellt oder der Tierarzt die Pra-

xis aufgibt.

§ 6 Schriftform Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung des Schrift-

formerfordernisses ist ebenfalls nur in schriftlicher Form möglich. Es bestehen zu diesem Vertrag

keine mündlichen Nebenabreden.

§ 7 Zusätzliche Vereinbarungen .............................................................................................................................................................

.............................................................................................................................................................

.............................................................................................................................................................

.........................................................................................................................

§ 8 Salvatorische Klausel Sollte eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar

sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirk-

samen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame oder

durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht mög-

lich, gelten Hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen

.................................... ..................................... ..............................................

(Ort, Datum) (Tierhalter) (Tierarzt)

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Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg

_________________________________ ________________________________ Nr._________________________________ Name und Anschrift des Tierarztes Name und Anschrift des Tierhalters Fortlaufende Belegnummer des Tierarztes im jeweiligen Jahr

_________________________________ ________________________________

Anzahl, Art und

Identität der Tiere

Diagnose

Angewendete-/Abgegebene Arzneimittel/Behandlungsanweisung

Arzneimittel-

bezeichnung

Chargen-

bezeichnung

Anwendungs-

menge; Art der

Verabreichung

Abgabemenge Dosierung

pro Tier und Tag

Dauer der Anwen-

dung

Wartezeit

_________________________________ _________________________________________________________

Anwendungs-/Abgabedatum Unterschrift des Tierarztes oder seines Beauftragten Original Tierhalter

Dieser Beleg ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren

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Checkliste Eigenkontrolle Rind

Name: Datum der Eigenkontrolle:

Beurteilung Ergebnis Bemerkung i. O. nicht

i. O.

Herkunftssicherung 1 Kennzeichnung der Tiere

2 Bestandsregister/HIT-Datenbank

3 Tierpässe

Futtermittel 1 Offene Deklaration

2 Einhaltung Positivliste

3 Verzicht auf antibiotische Leis-tungsförderer für Masttiere

4 Futteruntersuchungsergebnisse

5 Lieferscheine, Abrechnungen

6 Technische Einrichtungen für die Herstellung von Futtermischungen

7 Lagerung

8 Futter-Misch-Protokoll

Tiergesundheit/ 1 Betreuungsvertrag

Arzneimittel 2 Nachweise über den Bezug von Arzneimitteln

3 Bestandsbuch

4 Medikamentenaufbewahrung

5 Ergebnisse Rückstandskontroll-Programm bei Mastkälbern

Hygiene 1 Bauzustand

2 Hinweisschild

3 Reinigung und Desinfektion

4 Schutzkleidung für betriebsfremde Personen

5 Kadaverlagerung

6 Schadnagerbekämpfung

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Beurteilung Ergebnis

Bemerkung

i. O. nicht i. O.

Tierschutz 1 Böden

2 Flächenangebot

3 Beleuchtung

4 Stallklima

5 Stalltemperatur

6 Vorsorge vor Betriebsstörungen

7 Fütterung und Pflege der Tiere, Überwachung der Anlage

Umwelt 1 Nährstoffvergleich

2 Überbetriebliche Verwertung von Wirtschaftsdüngern

3 Ausbringung von Wirtschaftsdün-gern

4 Lagerkapazität

Ablageregister 15

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Checkliste Eigenkontrolle Rind

Stichprobenkontrolle

Name: Datum der Eigenkontrolle:

Beurteilung Ergebnis Bemerkung i. O. nicht

i. O.

Herkunftssicherung 1 Kennzeichnung der Tiere

2 Bestandsregister/HIT-Datenbank

3 Tierpässe

Ablageregister 15