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Leitfaden für Reisende unter Behandlung mit ...thaiembassy.de/site/images/download/guidance_for_travellers.pdf · Clorazepat, Diazepam, Oxazepam, Lorazepam, Phenobarbital. 3. Medikamente,

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Page 1: Leitfaden für Reisende unter Behandlung mit ...thaiembassy.de/site/images/download/guidance_for_travellers.pdf · Clorazepat, Diazepam, Oxazepam, Lorazepam, Phenobarbital. 3. Medikamente,

Leitfaden für Reisende unter Behandlung mit Betäubungsmitteln oder

psychotropen Substanzen, die Medikamente für den persönlichen Gebrauch

nach Thailand ein- bzw. aus Thailand ausführen möchten1

Dieser Leitfaden, der von der Narcotics Control Division der Food and Drug Administration in Thailand

herausgegeben wurde, soll Reisende mit den gegenwärtig gültigen Bestimmungen zum Mitführen von

Medikamenten bekannt machen, die unter die Kategorie 2 bei Betäubungsmitteln oder Kategorien 2,3

oder 4 bei psychotropen Substanzen fallen.

Medikamente, die bei der Ein- oder Ausreise in Thailand mitgeführt werden, können Einfuhr- bzw.

Ausfuhrkontrollen unterliegen.

Die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln und/oder psychotropen Substanzen ist insgesamt

verboten. Reisende, die mit Medikamenten behandelt werden, die Betäubungsmittel oder psychotrope

Substanzen enthalten und diese mit sich führen, müssen die Vorschriften genau einhalten.

Mit Ausnahme der Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem

Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979) oder psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 oder 4 nach

dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) enthalten, ist die Einfuhr nach bzw. Ausfuhr

aus Thailand verboten.

1 Inoffizielle Übersetzung des englischsprachigen Leitfadens der Food and Drug Administration,

„Guidance for Travellers under Treatment Carrying Personal Medications Containing Narcotic

Drugs/Psychotropic Substances into/out of Thailand“

(http://narcotic.fda.moph.go.th/faq/upload/guidance%20for%20travelers%20version%204.doc._e1a4

.pdf)

Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für Auslandsreisende:

http://www.bfarm.de/cln_028/nn_424418/DE/Bundesopiumstelle/BtM/rechtsgrund/hinweise-

auslandsreisen.html

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Medikamente für den persönlichen Gebrauch nach Thailand einführen

Bitte beachten Sie, dass die im Weiteren erwähnten Formulare leider nur auf Englisch

vorliegen und auch auf Englisch ausgefüllt werden müssen

1.A. Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 enthalten

Das Gesundheitsministerium hat eine Rechtsverordnung B.E. 2552 (2009) nach dem

Betäubungsmittelgesetz 2522 (1979), novelliert durch das Betäubungsmittelgesetz B.E.

2545 (2002), herausgegeben. Sie ist am 29. September 2009 in Kraft getreten. Nach

dieser neuen Regelung können Reisende, die unter medikamentöser Therapie stehen,

Medikamente der Kategorie 2 für den persönlichen Bedarf, maximal aber 30

Tagesdosen, mit sich führen. Dabei müssen die Vorschriften genau eingehalten werden.

Reisende sind verpflichtet, eine Genehmigung (Formular IC-2) der Food and Drug

Administration einzuholen, bevor sie nach Thailand einreisen.

Die Gesamtmenge an eingeführten Medikamenten darf 30 Tagesdosen nicht

überschreiten.

Um die Genehmigung zu beantragen, laden Sie bitte das Formular IC-1

(http://www.fda.moph.go.th/fda-net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link1.pdf)und die

zusätzlichen Informationen zu Formular IC-1 (http://www.fda.moph.go.th/fda-

net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link2.pdf) herunter, füllen das Formular aus und

senden Sie es zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und der Bescheinigung der

Gesundheitsbehörde mindestens zwei Wochen vor Ihrem Eintreffen in Thailand an:

Per Fax: +66 2591 8471

Per E-mail: [email protected]

Per Post: Narcotics Control Division

Food and Drug Administration

Ministry of Public Health

Nonthaburi 11000, THAILAND

Bitte senden Sie das ausgefüllte Original auf jeden Fall per Brief ein, auch wenn sie es

vorab schon per Fax oder e-mail gesandt haben.

Folgende Unterlagen sollten zusammen eingereicht werden:

1.1 Antragsformular (Formular IC-1)

1.2 Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten, die folgende Angaben

enthalten muss:

Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin

Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin

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Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die

Behandlung

Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen

pharmazeutischen Zubereitungen

Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes

1.3 Bescheinigung der zuständigen Behörde des Landes, aus dem der Patient/die

Patientin abreist, die bestätigt, dass er/sie berechtigt ist, pharmazeutische

Zubereitungen für den persönlichen Gebrauch mit sich zu führen. (S. Anlage A,

http://www.fda.moph.go.th/fda-net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link3.pdf,

Musterformular für eine Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln

behandelt werden und mit diesen verreisen)

Beispiele für Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E.

2552 (1979), das auf dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961

über die Betäubungsmittel fußt:

Codein, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Fentanyl, Hydrocodon,

Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon, Pethidin.

1.B Medikamente, die psychotrope Substanzen der Kategorie 2, 3 oder 4 enthalten

Nach dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) können Reisende, die

sich in Behandlung befinden, Medikamente mit sich führen, die psychotrope Sustanzen

der Kategorie 2,3 oder 4 für den persönlichen Bedarf mit sich führen, und zwar für den

Bedarf von maximal 30 Tagen und mit einer ärztlichen Bescheinigung.

Die ärztliche Bescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin

Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin

Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die

Behandlung

Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen

pharmazeutischen Zubereitungen

Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes

Die Menge an mitgeführten Medikamenten sollte den Bedarf von 30 Tagen nicht

überschreiten.

Beispiele für psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über

psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975):

Kategorie 2: Buprenorphin, Methylphenidat, Midazolam, Nitrazepam,

Phentermin, Temazepam, Triazolam, Zolpidem.

Kategorie 3: Pentazocin.

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Kategorie 4: Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Clonazepam,

Clorazepat, Diazepam, Oxazepam, Lorazepam, Phenobarbital.

2. Medikamente für den persönlichen Gebrauch aus Thailand ausführen

2.A. Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 enthalten

Das Gesundheitsministerium hat eine Rechtsverordnung B.E. 2552 (2009) nach dem

Betäubungsmittelgesetz 2522 (1979), novelliert durch das Betäubungsmittelgesetz B.E.

2545 (2002), herausgegeben. Sie ist am 29. September 2009 in Kraft getreten. Nach

dieser neuen Regelung können Reisende, die unter medikamentöser Therapie stehen,

Medikamente der Kategorie 2 für den persönlichen Bedarf, maximal aber 30

Tagesdosen, mit sich führen. Dabei müssen die Vorschriften genau eingehalten werden.

Reisende sind verpflichtet, eine Genehmigung (Formular OC-2) der Food and Drug

Administration einzuholen, bevor sie aus Thailand ausreisen.

Die Gesamtmenge an ausgeführten Medikamenten darf 30 Tagesdosen nicht

überschreiten.

Um die Genehmigung zu beantragen, laden Sie bitte das Formular OC-1

(http://www.fda.moph.go.th/fda-net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link4.pdf ) und die

zusätzlichen Informationen zu Formular OC-1 (http://www.fda.moph.go.th/fda-

net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link5.pdf ) herunter, füllen das Formular aus und

senden Sie es ausgefüllt zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und der

Bescheinigung der Gesundheitsbehörde mindestens zwei Wochen vor Ihrem Eintreffen

in Thailand an:

Per Fax: +66 2591 8471

Per E-mail: [email protected]

Per Post: Narcotics Control Division

Food and Drug Administration

Ministry of Public Health

Nonthaburi 11000, THAILAND

Bitte senden Sie das ausgefüllte Original auf jeden Fall per Brief ein, auch wenn sie es vorab

schon per Fax oder e-mail gesandt haben.

Folgende Unterlagen sollten zusammen eingereicht werden:

2.1 Antragsformular (Formular OC-1)

2.2 Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten, die folgende Angaben

enthalten muss:

Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin

Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin

Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die

Behandlung

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Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen

pharmazeutischen Zubereitungen

Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes

Beispiele für Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E.

2552 (1979), das auf dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961

über die Betäubungsmittel fußt:

Codein, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Fentanyl, Hydrocodon,

Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon, Pethidin.

2.B Medikamente, die psychotrope Substanzen der Kategorie 2, 3 oder 4 enthalten

Nach dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) können Reisende, die

sich in Behandlung befinden, Medikamente mit sich führen, die psychotrope Sustanzen

der Kategorie 2,3 oder 4 für den persönlichen Bedarf mit sich führen, und zwar für den

Bedarf von maximal 30 Tagen und mit einer ärztlichen Bescheinigung.

Die ärztliche Bescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin

Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin

Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die

Behandlung

Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen

pharmazeutischen Zubereitungen

Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes

Die Menge an mitgeführten Medikamenten sollte den Bedarf von 30 Tagen nicht

überschreiten.

Beispiele für psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über

psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975):

Kategorie 2: Buprenorphin, Methylphenidat, Midazolam, Nitrazepam,

Phentermin, Temazepam, Triazolam, Zolpidem.

Kategorie 3: Pentazocin.

Kategorie 4: Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Clonazepam,

Clorazepat, Diazepam, Oxazepam, Lorazepam, Phenobarbital.

3. Medikamente, die Betäubungsmittel/psychotrope Substanzen enthalten und deren

Ein- bzw. Ausfuhr verboten ist

Mit Ausnahme der Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem

Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979) oder psychotrope Substanzen der Kategorien

2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) enthalten,

ist die Ein- / Ausfuhr solcher Medikamente nach/aus Thailand verboten.

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Beispiele für Medikamente, deren Ein-/Ausfuhr nach Thailand nicht erlaubt ist:

Betäubungsmittel:

Betäubungsmittel der Kategorie 1 nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E. 2552 (1979),

z. B. Amphetamin, Dexamphetamin, Cannabis, usw. Diese sind verboten und sind in

Thailand nicht zu medizinischem Gebrauch zugelassen.

Psychotrope Substanzen:

Psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über psychotrope

Substanzen B.E. 2518 (1975), z.B. Cathinon, Tetrahydrocannabinol. Diese sind verboten

und sind in Thailand nicht zu medizinischem Gebrauch zugelassen.

4. Rat für Reisende

Sie sind verpflichtet, die Medikamente anzumelden, die Sie nach Thailand einführen

bzw. aus Thailand ausführen.

Bitte halten Sie alle Medikamente und Unterlagen zur Inspektion bereit

- Einreise nach Thailand: bitte nehmen Sie den „Red Channel“(Goods to declare/

Güter zu deklarieren)

- Ausreise aus Thailand: melden Sie sich beim VAT Refund Office der Zollstelle.

Sie sollten die Unterlagen während Ihres gesamten Aufenthalts in Thailand mit sich

führen.

Die Medikamente sollten in ihrer Originalverpackung aufbewahrt werden, der Inhalt

sollte deutlich gekennzeichnet sein.

Geben Sie Ihre Medikamente nicht an eine andere Person weiter, verkaufen Sie sie

nicht.

Bitte gehen Sie nicht davon aus, das Medikamente, die in anderen Ländern zugelassen

sind, dies auch in Thailand sind. Die Substanzen könnten in Thailand illegal sein. Sollte

die Einfuhr Ihrer Medikamente nach Thailand verboten sein, sprechen Sie bitte mit

Ihrem Arzt.

Da sich die Gesetzgebung ändern kann, überprüfen Sie bitte die Regelungen für die Ein-

und Ausfuhr von Medikamenten vor jeder Einreise.

5. Weitere Informationen

Die in diesem Merkblatt enthaltene Information ist eine allgemeine Richtschnur für Reisende,

die Medikamente mit sich führen, die Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen

enthalten.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Narcotics Control Division, Food

and Drug Administration:

E-mail: [email protected]

Fax: +66 2591 8471

Telefon: +66 2590 7338, +66 2590 7314 (bitte erwarten Sie keine Deutschkenntnisse)