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Leitfaden für Reisende unter Behandlung mit Betäubungsmitteln oder
psychotropen Substanzen, die Medikamente für den persönlichen Gebrauch
nach Thailand ein- bzw. aus Thailand ausführen möchten1
Dieser Leitfaden, der von der Narcotics Control Division der Food and Drug Administration in Thailand
herausgegeben wurde, soll Reisende mit den gegenwärtig gültigen Bestimmungen zum Mitführen von
Medikamenten bekannt machen, die unter die Kategorie 2 bei Betäubungsmitteln oder Kategorien 2,3
oder 4 bei psychotropen Substanzen fallen.
Medikamente, die bei der Ein- oder Ausreise in Thailand mitgeführt werden, können Einfuhr- bzw.
Ausfuhrkontrollen unterliegen.
Die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln und/oder psychotropen Substanzen ist insgesamt
verboten. Reisende, die mit Medikamenten behandelt werden, die Betäubungsmittel oder psychotrope
Substanzen enthalten und diese mit sich führen, müssen die Vorschriften genau einhalten.
Mit Ausnahme der Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem
Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979) oder psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 oder 4 nach
dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) enthalten, ist die Einfuhr nach bzw. Ausfuhr
aus Thailand verboten.
1 Inoffizielle Übersetzung des englischsprachigen Leitfadens der Food and Drug Administration,
„Guidance for Travellers under Treatment Carrying Personal Medications Containing Narcotic
Drugs/Psychotropic Substances into/out of Thailand“
(http://narcotic.fda.moph.go.th/faq/upload/guidance%20for%20travelers%20version%204.doc._e1a4
.pdf)
Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für Auslandsreisende:
http://www.bfarm.de/cln_028/nn_424418/DE/Bundesopiumstelle/BtM/rechtsgrund/hinweise-
auslandsreisen.html
Medikamente für den persönlichen Gebrauch nach Thailand einführen
Bitte beachten Sie, dass die im Weiteren erwähnten Formulare leider nur auf Englisch
vorliegen und auch auf Englisch ausgefüllt werden müssen
1.A. Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 enthalten
Das Gesundheitsministerium hat eine Rechtsverordnung B.E. 2552 (2009) nach dem
Betäubungsmittelgesetz 2522 (1979), novelliert durch das Betäubungsmittelgesetz B.E.
2545 (2002), herausgegeben. Sie ist am 29. September 2009 in Kraft getreten. Nach
dieser neuen Regelung können Reisende, die unter medikamentöser Therapie stehen,
Medikamente der Kategorie 2 für den persönlichen Bedarf, maximal aber 30
Tagesdosen, mit sich führen. Dabei müssen die Vorschriften genau eingehalten werden.
Reisende sind verpflichtet, eine Genehmigung (Formular IC-2) der Food and Drug
Administration einzuholen, bevor sie nach Thailand einreisen.
Die Gesamtmenge an eingeführten Medikamenten darf 30 Tagesdosen nicht
überschreiten.
Um die Genehmigung zu beantragen, laden Sie bitte das Formular IC-1
(http://www.fda.moph.go.th/fda-net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link1.pdf)und die
zusätzlichen Informationen zu Formular IC-1 (http://www.fda.moph.go.th/fda-
net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link2.pdf) herunter, füllen das Formular aus und
senden Sie es zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und der Bescheinigung der
Gesundheitsbehörde mindestens zwei Wochen vor Ihrem Eintreffen in Thailand an:
Per Fax: +66 2591 8471
Per E-mail: [email protected]
Per Post: Narcotics Control Division
Food and Drug Administration
Ministry of Public Health
Nonthaburi 11000, THAILAND
Bitte senden Sie das ausgefüllte Original auf jeden Fall per Brief ein, auch wenn sie es
vorab schon per Fax oder e-mail gesandt haben.
Folgende Unterlagen sollten zusammen eingereicht werden:
1.1 Antragsformular (Formular IC-1)
1.2 Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten, die folgende Angaben
enthalten muss:
Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin
Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin
Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die
Behandlung
Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen
pharmazeutischen Zubereitungen
Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes
1.3 Bescheinigung der zuständigen Behörde des Landes, aus dem der Patient/die
Patientin abreist, die bestätigt, dass er/sie berechtigt ist, pharmazeutische
Zubereitungen für den persönlichen Gebrauch mit sich zu führen. (S. Anlage A,
http://www.fda.moph.go.th/fda-net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link3.pdf,
Musterformular für eine Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln
behandelt werden und mit diesen verreisen)
Beispiele für Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E.
2552 (1979), das auf dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961
über die Betäubungsmittel fußt:
Codein, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Fentanyl, Hydrocodon,
Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon, Pethidin.
1.B Medikamente, die psychotrope Substanzen der Kategorie 2, 3 oder 4 enthalten
Nach dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) können Reisende, die
sich in Behandlung befinden, Medikamente mit sich führen, die psychotrope Sustanzen
der Kategorie 2,3 oder 4 für den persönlichen Bedarf mit sich führen, und zwar für den
Bedarf von maximal 30 Tagen und mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Die ärztliche Bescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin
Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin
Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die
Behandlung
Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen
pharmazeutischen Zubereitungen
Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes
Die Menge an mitgeführten Medikamenten sollte den Bedarf von 30 Tagen nicht
überschreiten.
Beispiele für psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über
psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975):
Kategorie 2: Buprenorphin, Methylphenidat, Midazolam, Nitrazepam,
Phentermin, Temazepam, Triazolam, Zolpidem.
Kategorie 3: Pentazocin.
Kategorie 4: Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Clonazepam,
Clorazepat, Diazepam, Oxazepam, Lorazepam, Phenobarbital.
2. Medikamente für den persönlichen Gebrauch aus Thailand ausführen
2.A. Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 enthalten
Das Gesundheitsministerium hat eine Rechtsverordnung B.E. 2552 (2009) nach dem
Betäubungsmittelgesetz 2522 (1979), novelliert durch das Betäubungsmittelgesetz B.E.
2545 (2002), herausgegeben. Sie ist am 29. September 2009 in Kraft getreten. Nach
dieser neuen Regelung können Reisende, die unter medikamentöser Therapie stehen,
Medikamente der Kategorie 2 für den persönlichen Bedarf, maximal aber 30
Tagesdosen, mit sich führen. Dabei müssen die Vorschriften genau eingehalten werden.
Reisende sind verpflichtet, eine Genehmigung (Formular OC-2) der Food and Drug
Administration einzuholen, bevor sie aus Thailand ausreisen.
Die Gesamtmenge an ausgeführten Medikamenten darf 30 Tagesdosen nicht
überschreiten.
Um die Genehmigung zu beantragen, laden Sie bitte das Formular OC-1
(http://www.fda.moph.go.th/fda-net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link4.pdf ) und die
zusätzlichen Informationen zu Formular OC-1 (http://www.fda.moph.go.th/fda-
net/HTML/PRODUCT/ADDICT/Guidance/Link5.pdf ) herunter, füllen das Formular aus und
senden Sie es ausgefüllt zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und der
Bescheinigung der Gesundheitsbehörde mindestens zwei Wochen vor Ihrem Eintreffen
in Thailand an:
Per Fax: +66 2591 8471
Per E-mail: [email protected]
Per Post: Narcotics Control Division
Food and Drug Administration
Ministry of Public Health
Nonthaburi 11000, THAILAND
Bitte senden Sie das ausgefüllte Original auf jeden Fall per Brief ein, auch wenn sie es vorab
schon per Fax oder e-mail gesandt haben.
Folgende Unterlagen sollten zusammen eingereicht werden:
2.1 Antragsformular (Formular OC-1)
2.2 Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten, die folgende Angaben
enthalten muss:
Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin
Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin
Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die
Behandlung
Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen
pharmazeutischen Zubereitungen
Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes
Beispiele für Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E.
2552 (1979), das auf dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961
über die Betäubungsmittel fußt:
Codein, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Fentanyl, Hydrocodon,
Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon, Pethidin.
2.B Medikamente, die psychotrope Substanzen der Kategorie 2, 3 oder 4 enthalten
Nach dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) können Reisende, die
sich in Behandlung befinden, Medikamente mit sich führen, die psychotrope Sustanzen
der Kategorie 2,3 oder 4 für den persönlichen Bedarf mit sich führen, und zwar für den
Bedarf von maximal 30 Tagen und mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Die ärztliche Bescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Patienten bzw. der Patientin
Erkrankung des Patienten bzw. der Patientin
Name und Erforderlichkeit der pharmazeutischen Zubereitung(en) für die
Behandlung
Angaben zur Dosierung und Gesamtmenge der verschriebenen
pharmazeutischen Zubereitungen
Name, Anschrift und Arztnummer des verschreibenden Arztes
Die Menge an mitgeführten Medikamenten sollte den Bedarf von 30 Tagen nicht
überschreiten.
Beispiele für psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über
psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975):
Kategorie 2: Buprenorphin, Methylphenidat, Midazolam, Nitrazepam,
Phentermin, Temazepam, Triazolam, Zolpidem.
Kategorie 3: Pentazocin.
Kategorie 4: Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Clonazepam,
Clorazepat, Diazepam, Oxazepam, Lorazepam, Phenobarbital.
3. Medikamente, die Betäubungsmittel/psychotrope Substanzen enthalten und deren
Ein- bzw. Ausfuhr verboten ist
Mit Ausnahme der Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem
Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979) oder psychotrope Substanzen der Kategorien
2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) enthalten,
ist die Ein- / Ausfuhr solcher Medikamente nach/aus Thailand verboten.
Beispiele für Medikamente, deren Ein-/Ausfuhr nach Thailand nicht erlaubt ist:
Betäubungsmittel:
Betäubungsmittel der Kategorie 1 nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E. 2552 (1979),
z. B. Amphetamin, Dexamphetamin, Cannabis, usw. Diese sind verboten und sind in
Thailand nicht zu medizinischem Gebrauch zugelassen.
Psychotrope Substanzen:
Psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 und 4 gemäß dem Gesetz über psychotrope
Substanzen B.E. 2518 (1975), z.B. Cathinon, Tetrahydrocannabinol. Diese sind verboten
und sind in Thailand nicht zu medizinischem Gebrauch zugelassen.
4. Rat für Reisende
Sie sind verpflichtet, die Medikamente anzumelden, die Sie nach Thailand einführen
bzw. aus Thailand ausführen.
Bitte halten Sie alle Medikamente und Unterlagen zur Inspektion bereit
- Einreise nach Thailand: bitte nehmen Sie den „Red Channel“(Goods to declare/
Güter zu deklarieren)
- Ausreise aus Thailand: melden Sie sich beim VAT Refund Office der Zollstelle.
Sie sollten die Unterlagen während Ihres gesamten Aufenthalts in Thailand mit sich
führen.
Die Medikamente sollten in ihrer Originalverpackung aufbewahrt werden, der Inhalt
sollte deutlich gekennzeichnet sein.
Geben Sie Ihre Medikamente nicht an eine andere Person weiter, verkaufen Sie sie
nicht.
Bitte gehen Sie nicht davon aus, das Medikamente, die in anderen Ländern zugelassen
sind, dies auch in Thailand sind. Die Substanzen könnten in Thailand illegal sein. Sollte
die Einfuhr Ihrer Medikamente nach Thailand verboten sein, sprechen Sie bitte mit
Ihrem Arzt.
Da sich die Gesetzgebung ändern kann, überprüfen Sie bitte die Regelungen für die Ein-
und Ausfuhr von Medikamenten vor jeder Einreise.
5. Weitere Informationen
Die in diesem Merkblatt enthaltene Information ist eine allgemeine Richtschnur für Reisende,
die Medikamente mit sich führen, die Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen
enthalten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Narcotics Control Division, Food
and Drug Administration:
E-mail: [email protected]
Fax: +66 2591 8471
Telefon: +66 2590 7338, +66 2590 7314 (bitte erwarten Sie keine Deutschkenntnisse)