21
INHALT 1 GMP-REGISTER ........................................................................................... 2 1.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten .................................................................... 2 1.2 Beantragung von Zugangsdaten ................................................................... 3 1.2.1 Berechtigungstyp a (Eingabe-, Freigabe- und Rechercheberechtigung) ....... 3 1.2.2 Berechtigungstyp b (nur Eingabe- und Rechercheberechtigung) .................. 5 1.2.3 Berechtigungstyp c (nur Rechercheberechtigung) ......................................... 5 1.2.4 Berechtigungstyp d (keine Berechtigung für das GMP-Register)................... 5 1.3 Ändern von Kontaktdaten .............................................................................. 6 1.4 Löschen von Zugangsdaten .......................................................................... 6 2 EUDRAGMDP ............................................................................................... 8 2.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten .................................................................... 8 2.2 Zugriff auf das EudraNet ............................................................................... 9 2.3 Beantragung von Zugangsdaten ................................................................. 11 2.3.1 EudraGMDP User = Zugangsberechtigte .................................................... 11 2.3.2 EudraGMDP Signatory = Unterschriftsberechtigte ...................................... 12 2.3.3 EudraGMDP Admin = Administratoren ........................................................ 13 2.4 Ändern von Kontaktdaten ............................................................................ 14 2.5 Löschen von Zugangsdaten ........................................................................ 15 3 FAQ ZUM GMP-REGISTER UND ZU EUDRAGMDP ................................. 16 4 KONTAKT UND HILFE BEIM GMP-REGISTER ......................................... 17 5 KONTAKT UND HILFE BEI EUDRAGMDP................................................. 17 6 ANHANG: EUROPEAN COMMON DIRECTORY ....................................... 20 7 ANTRAGSFORMULAR BEIM DIMDI .......................................................... 21 Leitfaden zum Zugriff auf GMP-Register und EudraGMDP KOOPERATION IM GESCHÄFTSBEREICH DES Stand: November 2018 Version 1-2-0 Ansprechpartner REGISTER PHARMNET.BUND c/o Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Waisenhausgasse 36-38a 50676 Köln Tel +49 221 4724-523 Fax +49 221 4724-444 pharmnet-register- [email protected]

Leitfaden zum Zugriff auf GMP-Register und EudraGMDP · 1 GMP-Register 1.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten Die PharmNet.Bund-Anwendung GMP-Register wird vom DIMDI betrieben. Sie

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cv

INHALT

1 GMP-REGISTER ........................................................................................... 2

1.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten .................................................................... 2 1.2 Beantragung von Zugangsdaten ................................................................... 3 1.2.1 Berechtigungstyp a (Eingabe-, Freigabe- und Rechercheberechtigung) ....... 3 1.2.2 Berechtigungstyp b (nur Eingabe- und Rechercheberechtigung) .................. 5 1.2.3 Berechtigungstyp c (nur Rechercheberechtigung) ......................................... 5 1.2.4 Berechtigungstyp d (keine Berechtigung für das GMP-Register)................... 5 1.3 Ändern von Kontaktdaten .............................................................................. 6 1.4 Löschen von Zugangsdaten .......................................................................... 6

2 EUDRAGMDP ............................................................................................... 8

2.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten .................................................................... 8 2.2 Zugriff auf das EudraNet ............................................................................... 9 2.3 Beantragung von Zugangsdaten ................................................................. 11 2.3.1 EudraGMDP User = Zugangsberechtigte .................................................... 11 2.3.2 EudraGMDP Signatory = Unterschriftsberechtigte ...................................... 12 2.3.3 EudraGMDP Admin = Administratoren ........................................................ 13 2.4 Ändern von Kontaktdaten ............................................................................ 14 2.5 Löschen von Zugangsdaten ........................................................................ 15

3 FAQ ZUM GMP-REGISTER UND ZU EUDRAGMDP ................................. 16

4 KONTAKT UND HILFE BEIM GMP-REGISTER ......................................... 17

5 KONTAKT UND HILFE BEI EUDRAGMDP ................................................. 17

6 ANHANG: EUROPEAN COMMON DIRECTORY ....................................... 20

7 ANTRAGSFORMULAR BEIM DIMDI .......................................................... 21

Leitfaden zum Zugriff auf GMP-Register und

EudraGMDP

KOOPERATION IM GESCHÄFTSBEREICH DES

Stand: November 2018

Version 1-2-0

Ansprechpartner

REGISTER

PHARMNET.BUND

c/o

Deutsches Institut für

Medizinische

Dokumentation und

Information

Waisenhausgasse 36-38a

50676 Köln

Tel +49 221 4724-523

Fax +49 221 4724-444

[email protected]

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1 GMP-Register

1.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten

Die PharmNet.Bund-Anwendung GMP-Register wird vom DIMDI betrieben. Sie umfasst Datenbanken für

folgende Dokumente (siehe Abbildung 1):

Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse gem. § 13 und § 72 AMG

GMP-Zertifikate gem. § 64 Abs. 3f AMG

Abbildung 1: Einstiegsseite PharmNet.Bund-Anwendung GMP-Register

Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter können über www.pharmnet.bund.de auf das GMP-Register

zugreifen (Menüpunkt „Für Behörden“ „Erlaubnisse, GMP-Zertifikate“). Für die Öffentlichkeit ist das GMP-

Register nicht zugänglich.

Lesenden und schreibenden Zugriff auf das GMP-Register haben ausschließlich Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Länderbehörden, die für die Überwachung von Arzneimitteln und/oder Wirkstoffen

zuständig sind. Darüber hinaus dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten Landesgesundheits-

sowie obersten Landesveterinärbehörden mit GMP-Zuständigkeit, des BfArM, PEI, BVL, BMG und der

ZLG lesend zugreifen.

Um Zugriff auf das GMP-Register zu erhalten, müssen beim DIMDI Zugangsdaten beantragt werden

(siehe Kapitel 1.2 Beantragung von Zugangsdaten).

Die freigegebenen Dokumente werden vom DIMDI regelmäßig zur europäischen Datenbank EudraGMDP

bei der europäischen Arzneimittelagentur übertragen (siehe Kapitel 2 EudraGMDP). Teile davon sind

unter folgendem Link für die Öffentlichkeit zugänglich: http://eudragmdp.ema.europa.eu.

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1.2 Beantragung von Zugangsdaten

Schreibenden Zugriff auf das GMP-Register benötigt, wer zuständig ist für die Erstellung von

Herstellungs- und Einfuhrerlaubnissen gem. §§ 13 und 72 AMG

GMP-Zertifikaten gem. § 64 Abs. 3f

Antragsberechtigt ist die jeweilige Inspektoratsleitung oder eine andere dem DIMDI benannte vorgesetzte

Person. Diese sendet das ausgefüllte Antragsformular (siehe Kapitel 7 Fehler! Verweisquelle konnte

nicht gefunden werden.) per E-Mail an [email protected], per Fax an 0221/4724-

444 oder postalisch an das DIMDI).

Anträge ohne ausgefülltes Antragsformular können leider nicht bearbeitet werden. Anträge, die an andere

E-Mail-Adressen im DIMDI verschickt werden, werden ggf. nur mit Verzögerung bearbeitet.

Beim DIMDI werden vier Berechtigungstypen unterschieden (Berechtigungstyp a, b, c und d; siehe

nachfolgende Kapitel). Im Antrag ist anzugeben, welcher Berechtigungstyp benötigt wird.

Nach Eingang im DIMDI wird der Antrag von der Fachabteilung und der Kundenbetreuung bearbeitet.

Die- oder derjenige, für die oder den die Zugriffsberechtigung a, b, c oder d beantragt wurde, erhält

anschließend postalisch einen persönlichen Usercode. Der Versand erfolgt dabei an die Adresse in der

Kundendatenbank; die Adresse in der zentralen Adressdatenbank Partnerniformationen kann davon

abweichen [siehe Kapitel 1.2.1 Berechtigungstyp a (Eingabe-, Freigabe- und Rechercheberechtigung)].

Das Einmalpasswort wird separat per E-Mail an die persönliche E-Mail-Adresse versendet.

1.2.1 Berechtigungstyp a (Eingabe-, Freigabe- und Rechercheberechtigung)

Mit dieser Berechtigung können Zugriffsberechtigte Entwürfe für Erlaubnisse und Zertifikate erfassen und

freigeben.

Name und Kontaktdaten der Zugriffsberechtigten mit dem Berechtigungstyp a werden sowohl in der

Kundendatenbank des DIMDI als auch in der zentralen Adressdatenbank Partnerinformationen

gespeichert. Die Speicherung in der Kundendatenbank ist notwendig für die Verwaltung der

Zugriffsrechte. Die Speicherung in der Datenbank Partnerinformationen ist notwendig, damit Name und

Kontaktdaten auf den Erlaubnissen und Zertifikaten ausgegeben werden können: Die

Zugriffsberechtigten können sich im GMP-Register auf dem Reiter „Freigabe“ als „Verantwortliche

Bearbeiter“ auswählen“ (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3).

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Abbildung 2: Auswahl "Verantwortlicher Bearbeiter" über „Bearbeiter-Name“ oder „Bearbeiter-Nr.“ im GMP-Register

Bei der Speicherung in der Datenbank Partnerinformationen wird zudem eine persönliche

Identifikationsnummer generiert (siehe Abbildung 3). Diese Nummer wird für die Antragstellung auf

Zugriffsberechtigung für EudraGMDP benötigt und von der EMA als „Unique NCA Reference Key“

bezeichnet (siehe Kapitel 0

EudraGMDP User).

Abbildung 3: Nummer des "Verantwortlichen Bearbeiters" im GMP-Register Für Behördendaten gilt: Pro Behörde kann in der zentralen Datenbank Partnerinformationen nur eine

zentrale Adresse hinterlegt werden. Im Gegensatz dazu können bei Bedarf in der Kundendatenbank auch

verschiedene Adressen einer Behörde eingetragen werden, wenn z. B. mehrere Standorte vorliegen (ggf.

relevant für die postalische Versendung des Usercodes; siehe Kapitel 1.2 Beantragung von

Zugangsdaten).

Nummer, Name und Kontaktdaten von Zugriffsberechtigten mit dem Berechtigungstyp a übermittelt das

DIMDI in regelmäßigen Abständen an die EMA. Die Daten werden von der EMA in die European

Common Directory (ECD), der zentralen Kontaktdatenbank der EMA, eingetragen (siehe Kapitel 6

Anhang: European Common Directory). Die Zugriffsberechtigten werden dort dann mit zwei

Businesscards („Default“ und „EudraGMDP Signatory“) geführt

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. Dies ist für den technischen Datentransfer der Erlaubnisse und Zertifikate zu EudraGMDP notwendig

und stellt die Aktualität der Kontaktdaten bei der EMA sicher.

1.2.2 Berechtigungstyp b (nur Eingabe- und Rechercheberechtigung)

Mit dieser Berechtigung können Zugriffsberechtigte Entwürfe für Erlaubnisse und Zertifikate erfassen. Die

Freigabefunktion für Erlaubnis- und Zertifikatsentwürfe ist jedoch gesperrt.

Für die Speicherung und Weitergabe der Daten an die EMA gilt das Gleiche wie für Berechtigungstyp a

[siehe Kapitel 1.2.1 Berechtigungstyp a (Eingabe-, Freigabe- und Rechercheberechtigung)].

1.2.3 Berechtigungstyp c (nur Rechercheberechtigung)

Mit dieser Berechtigung können Zugriffsberechtigte freigegebene Erlaubnisse und Zertifikate aller

Behörden recherchieren. Nicht eingesehen werden können Entwürfe. Darüber hinaus ist es mit diesem

Berechtigungstyp nicht möglich, Entwürfe für Erlaubnisse und Zertifikate zu erfassen oder freizugeben.

Der Berechtigungstyp c ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der obersten Landesgesundheits- sowie

obersten Landesveterinärbehörden mit GMP-Zuständigkeit, des BfArM, PEI, BVL, BMG und der ZLG

vorbehalten.

Beim Berechtigungstyp c muss ergänzend zum Antragsformular nachvollziehbar erläutert werden, für

welche Aufgaben sie den Zugriff benötigen.

Name und Kontaktdaten der Zugriffsberechtigten mit diesem Berechtigungstyp c werden nur in der

Kundendatenbank des DIMDI gespeichert. Es erfolgt keine Speicherung in der zentralen

Adressdatenbank Partnerinformationen, da Name und Kontaktdaten nicht auf Erlaubnissen und

Zertifikaten ausgegeben werden müssen: Die Zugriffsberechtigten können sich im GMP-Register in der

Erfassung von Erlaubnissen und Zertifikaten auf dem Reiter „Freigabe“ nicht als „Verantwortliche

Bearbeiter“ auswählen“ (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3).

Im Gegensatz zu den Berechtigungstypen a und b erfolgt keine Weitergabe von Nummer, Name und

Kontaktdaten an die EMA.

1.2.4 Berechtigungstyp d (keine Berechtigung für das GMP-Register)

Mit dieser Berechtigung wird kein Zugriff auf das GMP-Register gewährt, sondern sie ist Voraussetzung

für die Antragstellung der Zugangsberechtigung für EudraGMDP: Es wird beim DIMDI nur die persönliche

Identifikationsnummer generiert (siehe Abbildung 3). Diese Nummer wird von der EMA als „Unique NCA

Reference Key“ bezeichnet (siehe Kapitel 0

EudraGMDP User). Sie wird den Personen, für die die Zugriffsberechtigung d beantragt wurde, per E-

Mail mitgeteilt.

Persönliche Identifikationsnummer, Name und Kontaktdaten der Zugriffsberechtigten mit

Berechtigungstyp d werden nicht in der Kundendatenbank des DIMDI gespeichert. Es erfolgt jedoch eine

Speicherung in der zentralen Adressdatenbank Partnerinformationen, die die persönliche Nummer auch

generiert.

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Persönliche Identifikationsnummer, Name und Kontaktdaten von Zugriffsberechtigten mit der

Berechtigungstyp d übermittelt das DIMDI in regelmäßigen Abständen an die EMA. Die Daten werden

von der EMA in die zentrale Kontaktdatenbank ECD (siehe Kapitel 6 Anhang: European Common

Directory) eingetragen. Die Zugriffsberechtigten werden dort dann mit zwei Businesscards („Default“ und

„EudraGMDP Signatory“) geführt. Dies stellt die Aktualität der Kontaktdaten bei der EMA sicher.

Gemäß § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ist für den Berechtigungstyp d die Einwilligung der

Behördenmitarbeiterin bzw. des -mitarbeiters notwendig, dass die Daten beim DIMDI gespeichert und an

die EMA weitergegeben werden dürfen. Die Zustimmung erfolgt durch persönliche Unterschrift auf dem

Antragsformular (siehe Kapitel 7 Antragsformular beim DIMDI). In diesem Fall muss das unterschriebene

Antragsformular per Post an DIMDI, Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln, oder per Fax an

0221/4724-444 geschickt werden.

1.3 Ändern von Kontaktdaten

Bei Änderungen der Kontaktdaten der Zugriffsberechtigten (z. B. neue Durchwahl, neuer Name) oder der

Behörden (z. B. Umbenennung) ist eine Meldung an das DIMDI notwendig. Die Änderungsmeldung

erfolgt mit dem gleichen Antragsformular wie für die Beantragung von Zugangsdaten (siehe Kapitel 7

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) per E-Mail an pharmnet-register-

[email protected] oder per Fax an 0221/4724-444.

Je nach Berechtigungstyp aktualisiert das DIMDI dann die Daten in der Kunden- und/oder zentralen

Adressdatenbank Partnerinformationen. Das DIMDI stellt dabei sicher, dass die Namen und

Kontaktdaten in bereits freigegebenen Erlaubnissen und Zertifikaten unverändert erhalten bleiben (wie

zum Zeitpunkt der Ausstellung).

Geänderte Kontaktdaten sind nur für zukünftige Dokumente relevant.

Änderungen von Name und Kontaktdaten von Zugriffsberechtigten mit dem Berechtigungstyp a, b und d

übermittelt das DIMDI in regelmäßigen Abständen an die EMA. Die EMA ändert dann in der zentralen

Kontaktdatenbank ECD (siehe Kapitel 6 Anhang: European Common Directory) die Einträge in allen

vorhandenen Businesscards entsprechend.

Bei Änderungen von Kontaktdaten ist keine separate Änderungsmeldung an die EMA notwendig.

1.4 Löschen von Zugangsdaten

Scheiden Zugriffsberechtigte aus dem Dienst aus oder ändern sie ihren Aufgabenbereich, ist eine

Meldung an das DIMDI notwendig. Die Abmeldung erfolgt mit dem gleichen Antragsformular wie für die

Beantragung von Zugangsdaten (siehe Kapitel 7 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden

werden.) per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 0221/4724-444.

Die personenbezogenen Daten in der Kundendatenbank werden anonymisiert, die Daten in der zentralen

Adressdatenbank Partnerinformationen werden physikalisch gelöscht, sofern sie nicht als

„Verantwortlicher Bearbeiter“ in freigegebenen oder ehemals freigegebenen Erlaubnissen oder

Zertifikaten enthalten sind. In diesen Fällen werden die Daten auf ungültig gesetzt.

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Bitte beachten Sie: Solange dem DIMDI kein Antrag auf Löschen von Zugangsdaten vorliegt, hat die oder

der Zugriffsberechtigte weiterhin vollen Zugriff auf den Arbeitskorb des jeweiligen Inspektorats im GMP-

Register des DIMDI.

Löschungen von Name und Kontaktdaten von Zugriffsberechtigten mit dem Berechtigungstyp a, b und d

übermittelt das DIMDI in regelmäßigen Abständen an die EMA. Die EMA inaktiviert dann in der zentralen

Kontaktdatenbank ECD (siehe Kapitel 6 Anhang: European Common Directory) die Businesscard

„EudraGMDP Signatory“. Die Businesscard „Default“ bleibt jedoch weiterhin gültig.

Wenn die Businesscard „EudraGMDP Signatory“ weiterhin gültig bleiben soll (z. B. weil weiterhin in

EudraGMDP GDP-Zertifikate erstellt werden sollen), muss dies auf dem Antragsformular des DIMDI

entsprechend angekreuzt werden (Option Löschung von Daten nur beim DIMDI). Soll hingegen auch

der Zugriff auf EudraGMDP gelöscht werden, muss dies separat der EMA gemeldet werden! Dies

kann durch den Zugriffsberechtigten selbst erfolgen (siehe Kapitel 2.3.1 EudraGMDP User =

Zugangsberechtigte sowie Kapitel 5 Kontakt und Hilfe bei EudraGMDP).

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2 EudraGMDP

2.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten

Die Anwendung EudraGMDP wird von der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) betrieben. Sie

umfasst u. a. Datenbanken für folgende Dokumente (siehe Abbildung 4Fehler! Verweisquelle konnte

nicht gefunden werden.):

Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse gem. § 13 und § 72 AMG (Datenbank HE/EE/BEW

bzw. engl. MIA)

GMP-Zertifikate gem. § 64 Abs. 3f AMG (Datenbank GMP)

Bitte beachten Sie: Gem. § 64 Abs. 3g AMG ist für die o. g. Dokumente PharmNet.Bund-Anwendung

GMP-Register zu nutzen. Dabei handelt es sich um die die Datenbank nach § 67a AMG. Für

Großhandelserlaubnisse und GDP-Zertifikate wird gemäß dem Vierten Gesetz zur Änderung

arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (siehe Artikel 1 Nr. 14 b), das in Kürze in Kraft treten soll,

die direkte Eingabe dieser Dokumente in EudraGMDP für die Länderbehörden verpflichtend werden. Alle

anderen Daten können nur von den Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern direkt und online in

EudraGMDP eingegeben werden.

Non-Compliance-Berichte gem. § 64 Abs. 3e AMG (Datenbank GMP)

Großhandelserlaubnisse gem. § 52a AMG (Datenbank GHE/GHB bzw. engl. WDA)

GDP-Zertifikate gem. § 64 Abs. 3f AMG (Datenbank GDP)

Registrierung von Arzneimittelvermittlern oder von Betrieben und Einrichtungen, die

Wirkstoffe herstellen, einführen oder sonst mit ihnen Handel treiben, ohne einer Erlaubnis

zu bedürfen gem. § 64 Abs. 3g AMG (Datenbank Anzeige/Registrierung von

Wirkstoffherstellern bzw. engl. API Reg)

Abbildung 4: Einsstiegsseite von EudraGMDP (Behördenanwendung)

Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter können lesend und schreibend über http://eudragmp.dimdi.de

auf EudraGMDP zugreifen (Behördenanwendung).

Die Behördenanwendung EudraGMDP ist nur erreichbar, wenn man auch Zugriff auf das EudraNet der

EMA hat (siehe Kapitel 2.2 Zugriff auf das EudraNet).

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Für die Öffentlichkeit ist EudraGMDP frei über das Internet zugänglich und zwar über die Webseite

http://eudragmdp.ema.europa.eu (öffentliche Anwendung). Im Gegensatz zur Behördenanwendung wird

der Öffentlichkeit jedoch nur eine eingeschränkte Sicht auf die Daten in EudraGMDP gewährt: Nicht

sichtbar sind z. B. ungültige Erlaubnisse und Zertifikate, als vertraulich gekennzeichnete Informationen

sowie Namen von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Da das DIMDI die Daten aus dem

nationalen GMP-Register regelmäßig zu EudraGMDP überträgt, sind damit auch Teile der Daten aus

Deutschland öffentlich zugänglich.

Befüllt wird EudraGMDP von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Je nach Rechtslage sind dafür

entweder die Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zuständig, welche die Daten direkt und online in

EudraGMDP eingeben. Der alternative Weg ist ein XML-Datentransfer aus nationalen Registern, für den

jeweils eine Behörde im jeweiligen Mitgliedsstaat verantwortlich ist.

In Deutschland ist das DIMDI für den XML-Datentransfer zuständig. Dies gilt jedoch nur für

Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse gem. §§ 13 und 72 AMG sowie GMP-Zertifikate gem. § 64 Abs.

3f AMG. Für Großhandelserlaubnisse und GDP-Zertifikate wird gemäß dem Vierten Gesetz zur Änderung

arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (siehe Artikel 1 Nr. 14 b), das in Kürze in Kraft treten soll,

die direkte Eingabe dieser Dokumente in EudraGMDP für die Länderbehörden verpflichtend werden. Alle

anderen Daten können nur von den Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern direkt und online in

EudraGMDP eingegeben werden.

Da das Berechtigungskonzept von EudraGMDP eine direkte Erfassung von Erlaubnissen und Zertifikaten

für Länderbehörden nicht grundsätzlich ausschließt, können Dokumente prinzipiell in allen Datenbanken

von EudraGMDP, also auch in der Datenbank für Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse (MIA) sowie

GMP-Zertifikate, direkt und online erfasst werden. Um Inkonsistenzen zwischen dem GMP-Register und

EudraGMDP auszuschließen, geben Sie jedoch bitte keine Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse

sowie GMP-Zertifikate, die im GMP-Register erfasst werden können, direkt und online in EudraGMDP

ein! Vielen Dank!

Um schreibenden Zugriff auf EudraGMDP zu erhalten, müssen bei der EMA Zugangsdaten beantragt

werden (siehe Kapitel 2.3 Beantragung von Zugangsdaten).

2.2 Zugriff auf das EudraNet

Um Zugriff auf die Behördenversion von EudraGMDP zu erlangen, benötigt man zunächst Zugriff auf das

EudraNet der EMA. Dies ist Teil der so genannten Zweifaktorauthentifizierung, die die EMA aus

Sicherheitsgründen einsetzt: Ein „Faktor“ sind die Zugangsdaten (siehe Kapitel 2.3 Beantragung von

Zugangsdaten), der andere „Faktor“ ist ein personengebundenes und im eigenen Webbrowser

installiertes Softwarezertifikat.

Seit November 2018 können Sie das Zertifikat auf einer für das DIMDI betriebenen Webseite bei der

Zertifizierungsstelle DOI-CA (Deutschland Online Infrastruktur Certification Authority, dem Bundesamt für

Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstellt) beantragen. Die Laufzeit des Zertifikats beträgt 3

Jahre. Es ermöglicht den Zugriff auf das EudraNet über die so genannte AventailBox. Den Leitfaden zur

Beantragung und Installation eines Softwarezertifikats zur Anbindung an das EudraNet finden Sie nach

dem Login im rechten Servicerahmen. Alternativ können Sie den Leitfaden auch unter der E-Mail-

Adresse [email protected] anfordern.

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Sobald Sie das Softwarezertifikat über das DIMDI beantragt und installiert haben, können Sie über

http://eudragmp.dimdi.de. auf Ihren persönlichen Aventail WorkPlace zugreifen (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Einstiegsseite des Aventail WorkPlace

Mit Klick auf den Link EUDRAGMDP öffnet sich die Einstiegsseite von EudraGMDP. Um Daten

einzugeben (z. B. Großhandelserlaubnisse oder GDP-Zertifikate), klicken Sie anschließend bitte auf

„Access to EudraGMDP application for registered users“ (siehe Abbildung 6) bzw. „Zugang zu

EudraGMDP für registrierte Nutzer“, je nachdem, welche Sprache Sie oben rechts im Fenster ausgewählt

haben.

Abbildung 6: Einstiegsseite von EudraGMDP

Es öffnet sich ein neues Fenster (siehe Abbildung 7), in dem Sie Ihre Zugangsdaten für EudraGMDP

(siehe Kapitel 2.3 Beantragung von Zugangsdaten) eingeben müssen, um schreibenden Zugriff auf die

Datenbank zu erhalten.

Abbildung 7: Eingabe der Zugangsdaten für EudraGMDP (Behördenzugang)

Es öffnet sich die Einstiegsseite von EudraGMDP (siehe Abbildung 4), auf der Sie die verschiedenen

Datenbanken auswählen können.

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2.3 Beantragung von Zugangsdaten

Schreibenden Zugriff auf EudraGMDP benötigt, wer zuständig ist für die Erstellung von

Großhandelserlaubnissen gem. § 52 a AMG

Non-Compliance-Berichten gem. § 64 Abs. 3e AMG

GDP-Zertifikaten gem. § 64 Abs. 3f AMG

sowie für die

Registrierung von Arzneimittelvermittlern oder von Betrieben und Einrichtungen, die Wirkstoffe

herstellen, einführen oder sonst mit ihnen Handel treiben, ohne einer Erlaubnis zu bedürfen

gem. § 64 Abs. 3g AMG

Die EMA unterscheidet drei verschiedene Kontaktarten (siehe nachfolgende Kapitel).

2.3.1 EudraGMDP User = Zugangsberechtigte

EudraGMDP User haben eine Zugangsberechtigung für EudraGMDP und besitzen für die einzelnen

Datenbanken in EudraGMDP Lese- und Schreibbrechte.

Zugangsberechtigte haben nicht automatisch Unterschriftsrechte in EudraGMDP. Um diese zu erhalten,

ist ergänzend eine Unterschriftsberechtigung für EudraGMDP notwendig (siehe Kapitel 2.3.2

EudraGMDP Signatory = Unterschriftsberechtigte).

Zugangsberechtigte Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter besitzen in der zentralen

Kontaktdatenbank ECD die Businesscard „Default“ (siehe Abbildung 9 sowie Kapitel 6 Anhang: European

Common Directory).

Um persönliche Zugangsdaten für EudraGMDP (so genannte Single-Sign-On Benutzername und

Passwort) zu bekommen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen EudraGMDP Administrator. In

Deutschland gibt es i. d. R. pro Inspektorat jeweils einen Administrator. Nur die zuständigen

Administratoren (siehe Kapitel 2.3.3 EudraGMDP Admin = Administratoren) können

Zugangsberechtigungen für EudraGMDP bei der EMA beantragen. Wenn Sie nicht wissen, wer Ihr

zuständiger Administrator ist, wenden Sie sich bitte an die ZLG (E-Mail: [email protected]).

Für die Beantragung von Zugangsdaten benötigt der Administrator Ihren so genannten „Unique NCA

Reference Key“. Es handelt sich dabei um eine persönliche Identifikationsnummer, die vom DIMDI für

Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vergeben wird. Wenn Sie bereits einen schreibenden Zugriff

(Berechtigungstyp a oder b) auf das GMP-Register haben, finden Sie Ihre Identifikationsnummer im

GMP-Register auf dem letzten Reiter „Freigabe“ unter dem Abschnitt „Verantwortlicher Bearbeiter“ im

Feld „Nummer“ [siehe Abbildung 8; siehe dazu auch Kapitel 1.2.1 Berechtigungstyp a (Eingabe-,

Freigabe- und Rechercheberechtigung)].

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Abbildung 8: Nummer des "Verantwortlichen Bearbeiters" im GMP-Register

Wenn Sie bisher keinen schreibenden Zugriff auf das GMP-Register besitzen, diesen aber ergänzend

zum Zugriff auf EudraGMDP benötigen, weil Sie z. B. auch für Herstellungs- und Einfuhrerlaubsnisse

zuständig sind, müssen Sie zunächst Zugriff auf das GMP-Register beim DIMDI beantragen

(Berechtigungstyp a oder b, siehe Kapitel 1.2 Beantragung von Zugangsdaten).

Wenn Sie bisher keinen schreibenden Zugriff auf das GMP-Register besitzen und auch zukünftig nicht

benötigen, weil Sie z. B. ausschließlich für Großhandelserlaubnisse oder GDP-Zertifikate zuständig sind,

müssen Sie beim DIMDI einen Antrag auf Berechtigungstyp d stellen [(siehe Kapitel 1.2.4

Berechtigungstyp d (keine Berechtigung für das GMP-Register)].

Nach der Registrierung Ihrer Person durch Ihren EudraGMDP Administrator bei der EMA erhalten Sie

Benutzername und Erstzugangspasswort per E-Mail. Das Passwort können Sie jederzeit selbst ändern.

Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, muss Ihr EudraGMDP Administrator das Passwort

zurücksetzen.

Nach erfolgreicher Registrierung kann Ihnen Ihr Administrator im Administratorenmenü von EudraGMDP

für die einzelnen Datenbanken in EudraGMDP Lese- und Schreibbrechte zuweisen. Dabei kann der

Administrator immer nur diejenigen Lese- und Schreibbrechte vergeben, die er selbst auch in

EudraGMDP besitzt.

2.3.2 EudraGMDP Signatory = Unterschriftsberechtigte

EudraGMDP Signatories sind die Kontaktdaten von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, deren

Namen in den freigegebenen Erlaubnissen und Zertifikaten als Unterschriften erscheinen. Diese

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht zwingend zugangsberechtigt, also EudraGMDP User, sein.

Unterschriftsberechtigte haben nicht automatisch Lese- und Schreibrechte für EudraGMDP. Um diese zu

erhalten, ist ergänzend eine Zugangsberechtigung für EudraGMDP notwendig (siehe 2.3.1 EudraGMDP

User = Zugangsberechtigte).

Unterschriftsberechtigte Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter besitzen in der zentralen

Kontaktdatenbank ECD folgende zwei Businesscards: „Default“ und „EudraGMDP Signatory“ (siehe

Abbildung 9 sowie Kapitel 6 Anhang: European Common Directory). Dies trifft auf alle

Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu, die für das GMP-Register den Berechtigungstyp a, b oder

d besitzen [siehe Kapitel 1.2.1 Berechtigungstyp a (Eingabe-, Freigabe- und Rechercheberechtigung)],

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da das DIMDI Name und Kontaktdaten von Zugriffsberechtigten mit diesen Berechtigungstypen in

regelmäßigen Abständen an die EMA übermittelt.

Abbildung 9: Übersicht der Businesscards in ECD am Beispiel eines DIMDI-Mitarbeiters

2.3.3 EudraGMDP Admin = Administratoren

EudraGMDP Admin sind Zugangsberechtigte mit zusätzlichen Administratorrechten. In Deutschland gibt

es i. d. R. pro Inspektorat jeweils einen Administrator. Dieser wird durch die jeweils zuständigen

Inspektoratsleitungen bzw. obersten Landesgesundheits-/ obersten Landesveterinärbehörden

(Länderregelung) gegenüber der ZLG benannt (E-Mail: [email protected]). Die Benennung der

Administratoren gegenüber der EMA erfolgt durch die ZLG. Administratoren sind zuständig für die

Beantragung von Zugangsberechtigungen sowie für die Vergabe von Lese- und Schreibrechten für die

verschiedenen Datenbanken in EudraGMDP.

Als benannter Administrator erreicht man das Administratorenmenü nach dem Einloggen (siehe Kapitel

2.2 Zugriff auf das EudraNet) in EudraGMDP über den kleinen weißen Link „Administrator“ links oben in

der Taskleiste (siehe Abbildung 10).

Abbildung 10: Zugang zum Administratorenmenü in EudraGMDP

Im Administratorenmenü hat man als Administrator u. a. die Möglichkeit, für seinen Zuständigkeitsbereich

(„zuständige Behörde“) Zugangsberechtigte zu EudraGMDP und Unterschriftsberechtigte für

EudraGMDP zu bearbeiten (siehe Abbildung 11).

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Abbildung 11: Auswahl der zuständigen Behörde im Administratorenmenü in EudraGMDP

Im Menüpunkt „Zugangsberechtigter“ kann der Administrator festlegen, welche Behördenmitarbeiterinnen

und -mitarbeiter seines Zuständigkeitsbereichs auf welche Datenbanken von EudraGMDP lesend oder

schreibend zugreifen dürfen (siehe Abbildung 12).

Abbildung 12: Zuweisung von Lese- und Schreibrechten in EudraGMDP

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Auch wenn laut Administratorenmenü

Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Schreibrechte für Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse bzw.

GMP-Zertifikate besitzen, sollten diese trotzdem keine Daten in diese beiden Datenbanken in

EudraGMDP eingeben. Begründung: Diese Daten müssen in der PharmNet.Bund-Anwendung GMP-

Register beim DIMDI erfasst werden, da das DIMDI für den XML-Datentransfer dieser Dokumente

zuständig ist (siehe dazu auch Kapitel 2.1 Inhalt und Zugriffsmöglichkeiten).

Im Menüpunkt „Unterschriftsberechtigte bearbeiten“ kann der Administrator festlegen, welche

Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter seines Zuständigkeitsbereichs für welche Datenbanken von

EudraGMDP unterschriftsbefugt sind (siehe Abbildung 13).

Abbildung 13: Zuweisung von Unterschriftsberechtigungen in EudraGMDP

2.4 Ändern von Kontaktdaten

Bei Änderungen der Kontaktdaten von Zugangsberechtigten oder Unterschriftsberechtigten von

EudraGMDP (z. B. neue Durchwahl, neuer Name) oder der Behörden (z. B. Umbenennung) ist nur eine

Meldung an das DIMDI notwendig (siehe Kapitel 1.3 Ändern von Kontaktdaten).

Bei Änderungen von Kontaktdaten ist keine separate Änderungsmeldung an die EMA notwendig.

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Änderungen von Name und Kontaktdaten von Zugriffsberechtigten mit dem Berechtigungstyp a, b und d

übermittelt das DIMDI in regelmäßigen Abständen an die EMA. Die EMA ändert dann in der zentralen

Kontaktdatenbank ECD (siehe Kapitel 6 Anhang: European Common Directory) die Einträge in allen

vorhandenen Businesscards entsprechend.

Dies gilt insbesondere auch für Zugriffsberechtigte mit dem Berechtigungstyp d! Die Änderungsmeldung

erfolgt mit dem gleichen Antragsformular wie für die Beantragung von Zugangsdaten (siehe Kapitel 7

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) per E-Mail an pharmnet-register-

[email protected] oder per Fax an 0221/4724-444.

Aus technischer Sicht könnten Administratoren auch direkt in ECD Änderungen an den

Kontaktinformationen für alle Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des eigenen

Zuständigkeitsbereichs vornehmen. Um Inkonsistenzen zwischen dem GMP-Register und EudraGMDP

zu vermeiden, bittet das DIMDI die Administratoren jedoch darum, keinerlei Änderungen im ECD

vorzunehmen.

2.5 Löschen von Zugangsdaten

Scheiden Unterschriftsberechtigte aus dem Dienst aus oder ändern sie ihren Aufgabenbereich, ist nur

eine Meldung an das DIMDI notwendig (siehe Kapitel 1.4 Löschen von Zugangsdaten). Die Abmeldung

erfolgt mit dem gleichen Antragsformular wie für die Beantragung von Zugangsdaten (siehe Kapitel 7

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) per E-Mail an pharmnet-register-

[email protected] oder per Fax an 0221/4724-444.

Scheiden Zugangsberechtigte aus dem Dienst aus oder ändern sie ihren Aufgabenbereich, ist ergänzend

eine Meldung an die EMA notwendig, damit auch der EudraGMDP-Zugriff inaktiviert wird.

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3 FAQ zum GMP-Register und zu EudraGMDP 1. Meine Kontaktdaten in einem GMP-Zertifikat beim DIMDI sind falsch. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular mit Ihren korrekten Kontaktdaten

zu (siehe Kapitel 1.3 Ändern von Kontaktdaten bzw. Kapitel Fehler! Verweisquelle

konnte nicht gefunden werden. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden

werden.). Das DIMDI korrigiert dann Ihre Kontaktdaten in den entsprechenden

Datenbanken.

Handelt es sich bei dem betroffenen Zertifikat um ein bereits freigegebenes Dokument,

müssen Sie dieses anschließend ersetzen, da das DIMDI keine Änderungen in bereits

freigegebenen Dokumenten vornimmt.

Handelt es sich dagegen nur um einen Entwurf, können Sie auf dem Reiter „Freigabe“

die Schaltfläche „Aktuelle Adresse“ anklicken und anschließend auf „aktuelle

Kontaktdaten übernehmen“.

2. Meine Kontaktdaten in ECD sind falsch. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular mit Ihren korrekten Kontaktdaten

zu (siehe Kapitel 1.3 Ändern von Kontaktdaten bzw. Kapitel Fehler! Verweisquelle

konnte nicht gefunden werden. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden

werden.).

Wir leiten diese Informationen regelmäßig an die EMA weiter. Die EMA ändert dann die

Einträge in allen vorhandenen Businesscards in ECD. Eine Meldung an die EMA ist

daher nicht erforderlich.

3. Ich kann mich in EudraGMDP nicht als Unterschriftsberechtiger auswählen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie in ECD eine Businesscard vom Typ „EudraGMDP Signatory“

besitzen sowie über entsprechende Einträge unter „Applications and Roles“ verfügen

(siehe Abbildung 22). Falls Ihnen hier Fehler auffallen, wenden Sie sich bitte direkt an

das EMA Service Desk (siehe Kapitel 5 Kontakt und Hilfe bei EudraGMDP).

Falls Sie eine Businesscard vom Typ „EudraGMDP Signatory“ besitzen und Ihnen hier

keine Fehler auffallen, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem EudraGMDP Administrator

und überprüfen Sie, ob dieser Ihnen die entsprechenden Rechte zugewiesen hat. Ggf.

müssen Sie über das Administratorenmenü als „unterschriftsberechtigt“ hinzugefügt

werden.

4. Warum ist mein Eintrag in ECD rot?

Es handelt sich dabei um einen „historischen“ Eintrag, der nicht mehr gültig ist.

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4 Kontakt und Hilfe beim GMP-Register Für die PharmNet.Bund-Anwendung GMP-Register gibt es auf der Einstiegsseite jeweils ein Handbuch

für Erlaubnisse und Zertifikate, die Sie sich kostenlos herunterladen können.

Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die zentrale E-Mail-Adresse

[email protected]. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

5 Kontakt und Hilfe bei EudraGMDP Innerhalb von EudraGMDP steht Ihnen online ein Handbuch zur Anwendung zur Verfügung (siehe

Abbildung 14).

Abbildung 14: Inhalt des Handbuchs von EudraGMDP Sie öffnen das Handbuch, indem Sie auf der Startseite von EudraGMDP (also nach dem Einloggen,

siehe Kapitel 2.2 Zugriff auf das EudraNet) im oberen rechten Bereich (links neben der Schaltfläche

„Abmelden“) auf den kleinen weißen Link „Hilfe“ klicken (siehe Abbildung 15).

Abbildung 15: Link zum Handbuch von EudraGMDP

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Das DIMDI kann bei Fragen und Problemen zum Zugriff auf oder zur Datenerfassung in EudraGMDP nur

in sehr begrenzten Fällen weiterhelfen. Bei Fragen zu oder Problemen mit EudraGMDP wenden Sie sich

daher bitte direkt an das EMA Service Desk unter servicedesk.ema.europa.eu.

Um eine Anfrage zu stellen, müssen Sie dort Ihre Zugangsdaten eingeben. Diese sind mit Ihren

Zugangsdaten für EudraGMDP identisch. Anschließend öffnet sich das EMA Service Desk (siehe

Abbildung 16).

Abbildung 16: Einstiegsseite zum EMA Service Desk

Wenn Sie eine Zugangsberechtigung für EudraGMDP haben, können Sie hier Ihren bekannten

Benutzernamen mit Passwort verwenden, um das EMA Service Desk zu nutzen. Sollten Sie noch keinen

Zugriff auf EudraGMDP haben, müssen Sie sich zunächst registrieren („Sign up for a new account“; siehe

Abbildung 17).

Abbildung 17: Zugang zum EMA Service Desk

Nach der Registrierung erhalten Sie anschließend einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem Sie

sich einloggen können. Es öffnet sich das EMA Service Desk (siehe Abbildung 16).

Klicken Sie rechts auf Service Desk. Es öffnet sich ein neues Fenster (siehe Abbildung 18).

Abbildung 18: Auswahl des gewünschten Service beim EMA Service Desk Bei Fragen zum Zugang (z. B. Passwort vergessen etc.), wählen Sie bitte den Punkt „Request a

Service“ aus.

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Bei Fragen zur Datenbank EudraGMDP wählen Sie bitte den Punkt „Report an Issue“ aus. Es öffnet sich

dann ein neues Fenster (siehe Abbildung 19).

Abbildung 19: Fragen zu EudraGMDP über „Report an Issue“

Wenn Sie auf das grüne Kreuz klicken, können Sie Ihre konkrete Frage in einem Formular (siehe

Abbildung 20) auf Englisch beschreiben. Im Auswahlmenü „Search for an object“ geben Sie bitte

EudraGMDP ein.

Abbildung 20: Formular zur Eingabe einer Frage an EudraGMDP

Nachdem Sie Ihre Anfrage an den Servicedesk der EMA versandt haben, erhalten Sie eine E-Mail des

Service Desk Teams der EMA über den Erhalt Ihrer E-Mail zusammen mit einer Vorgangsnummer. In der

weiteren Korrespondenz wird auf diese Vorgangsnummer Bezug genommen.

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6 Anhang: European Common Directory Bei der European Common Directory (ECD) handelt es sich um eine zentrale Kontakt- und

Adressdatenbank der EMA (siehe Abbildung 21).

Abbildung 21: Suchmaske im European Common Directory

Lesenden Zugriff auf ECD hat jeder Zugangsberechtigte. Geöffnet wird die ECD über den Link „ECDM“ in

der AventailBox (siehe Abbildung 5)

Jeder Zugriffsberechtigte für das GMP-Register mit dem Berechtigungstyp a, b und d ist dort mit zwei

Businesscards („Default“ und „EudraGMDP Signatory“) geführt [(siehe Kapitel 1.2.1 Berechtigungstyp a

(Eingabe-, Freigabe- und Rechercheberechtigung). Die Businesscard „EudraGMDP Signatory“ ist mit der

Datenbank EudraGMDP verknüpft. Die in den Businesscards enthaltenen Angaben werden der EMA in

regelmäßigen Abständen vom DIMDI übermittelt und bei Bedarf auch geändert. Dies ist für den

technischen Datentransfer der Erlaubnisse und Zertifikate zu EudraGMDP notwendig und stellt die

Aktualität der Kontaktdaten bei der EMA sicher.

Besitzt der Zugriffsberechtigte auch Zugangsrechte für EudraGMDP, sind in ECD zudem explizit die

Datenbanken und Rollen aufgeführt, welche der Zugriffsberechtigte inne hat (siehe Abbildung 22).

Abbildung 22: Rollen in ECD zur Nutzung von EudraGMDP

Nur wenn hier die entsprechenden Datenbanken und Rollen aufgeführt sind, kann der EudraGMDP

Admin innerhalb der EudraGMDP-Anwendung die entsprechenden Rechte für die zugriffsberechtigten

Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im eigenen Zuständigkeitsbereich zu- oder abwählen.

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7 Antragsformular beim DIMDI Siehe https://www.pharmnet-bund.de/static/.content/.galleries/downloads/de/register-zugangsdaten-

antragsformular.pdf