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Leitlinien für stationäre Einrichtungen „Behandlungspflege in der Behindertenhilfe“ 1. September 2009, Reinoldinum Dortmund

Leitlinien für stationäre Einrichtungen Behandlungspflege in der Behindertenhilfe 1. September 2009, Reinoldinum Dortmund

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Leitlinien für stationäre Einrichtungen

„Behandlungspflege in der Behindertenhilfe“

1. September 2009, Reinoldinum Dortmund

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Behandlungspflege in der Eingliederungshilfe vor der Rahmenempfehlung

Pflege, auch „Behandlungspflege“ wurde und wird vielfach durch pflegefremde, angelernte Berufsgruppen durchgeführt.

Dabei war die Qualifikation des Pflegenden bisher von geringer Bedeutung. „Learning by doing“ war die Devise.

Eine systematische, prozesshafte Überprüfung der Anleitung fand nur selten statt.

Richtlinien oder gar Normen wie Nicht-Pflegefachkräfte zu einer ausreichenden fachlichen Qualifikation gelangen können, existierten

nicht.

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Seit „Ambulant vor Stationär“ besteht ein wachsender Pflegebedarf in stationären Einrichtungen (alterungsbedingter Pflegebedarf, Langlebigkeit,

resultierend aus den DRG`s Frühentlassung aus Krankenhäusern)

Die Aufsichtbehörden (Heimaufsicht u. Gesundheitsamt) stellten/stellen regional unterschiedliche Anforderungen an

die Einrichtungen.

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Folie 2

Rahmenempfehlung „Behandlungspflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe“ in NRW von Januar 2005

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5. Katalog der behandlungspflegerischen Maßnahmen Anmerkung: Mit "andere Mitarbeiter" sind hier alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint, die am Hilfeprozess beteiligt sind.

Durchführung durch

Lfd. Nr.

Behandlungspflegerische Maßnahmen

Pflegefachkräfte

Andere Mitarbeit

er

Voraussetzungen

1 Anleitung zur Behandlungspflege x Ausbildung zur Praxisanleitung im Bereich Pflege oder gleichwertige Qualifikation 2 Erstellen und Evaluieren der Pflegeplanung im Rahmen der Dokumentationssysteme x Schulungen, Verfahrensanweisungen, Kontrolle

Die Mitarbeiterin kennt die: ->hygienischen Arbeitsbedingungen ->verschiedene Materialien und deren Umgang ->einzelne Vitalfunktionen ->Umgang mit den Geräten ->Ursachen, Bedeutung und Umgang mit physiologischen und abweichenden Werten

->die Verfahren die Vitalwerte korrekt zu messen und abzulesen Schulungen, Verfahrensanweisungen, Notfallplan

3

Krankenbeobachtung: Vitalzeichenkontrolle Dokumentation der Vitalzeichen

x x

-> Stellen x x Schulungen, Verfahrensanweisungen, Notfallplan -> Verabreichen x x 1xjährlich Schulung (§12a Apothekengesetz)

-> Verabreichen von Bedarfsmedikation x x

-> Verabreichen von Betäubungsmitteln x x

4 Medikamentengabe Verabreichung

-> Verabreichung in Auge, Nase und Ohr x x

Die Mitarbeiterin kennt jeweiliges Medikament, Verabreichungsform, Wirkung, Nebenwirkungen und Anzeichen von Nebenwirkungen und hierzu erforderlicher Sofortmaßnahmen. Die Indikation der Bedarfsmedikation muss klar definiert sein. Der Zustand des Bewohners, die Verabreichen von Bedarfsmedikamenten zur Folge hat, muss dokumentiert werden. Schulung, Verfahrensanweisung, Notfallplan. Bei Betäubungsmitteln besondere Dokumentationsanforderungen.

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Umsetzungsbeispiel: Westfalenfleiß GmbH Wohnverbund

Wohnverbund 263 stationäre Wohnangebote in 11 Häusern

„Pflegezirkel im Wohnverbund“

8 Pflegefachkräfte/ Ausbildung zur Anleitenden Pflegefachkraft

aus den Wohnbereichen

Entsprechende Aufteilung des Wohnverbundes in

8 Beratungs-/Anleitungsbereiche

Gesamtverantwortung

Wohnbereichsleitung

Pflegefachkraft/Pflegezirkel

Beratung u. Anleitung

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Die Übertragung von behandlungspflegerischen Aufgaben an verschiedene Mitarbeitergruppen (Pflegefachkräfte, pädagogische Mitarbeiter, Angelernte aus Fremdberufen) muss klar definiert sein.

Sinnvoll ist es für die jeweiligen Einrichtungen, verbindliche Pflegerichtlinien/Pflegestandards zu

formulieren.

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Voraussetzungen und VorgehensweisenPflegerichtlinie

Pflegefachkraft: ja nein x

Allgemeines

Zielsetzung

Zeitpunkt

Material

Vorbereitung

Durchführung

Nachbereitung

Häufigkeit der Durchführung

Dokumentation

Wichtiger Hinweis

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Sicherungssysteme bzgl. der Behandlungspflege

• Einverständniserklärung Betreuer• Einverständniserklärung Bewohner• Schulung (nur geeignete Mitarbeiter!)• Anleitung• Test• Delegationspapier• Pflegebesuche/ Kontrolle• Evaluation

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Voraussetzungen und Vorgehensweisen

• Die jeweiligen Betreuungskräfte, die

behandlungspflegerische

Maßnahmen durchführen, müssen vom Träger

nachweislich namentlich benannt sein.

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Voraussetzungen und Vorgehensweisen Delegationsblatt

Wohnstätte:_____________________ Stand 02/06

Anleitungs- und Schulungsblatt

Auf den/ die Mitarbeiter/in _________________________ werden die im folgenden aufgeführten Behandlungspflegerischen Maßnahmen übertragen. Diese/r verpflichtet sich, mit ihrem/ seinem Handzeichen, die ihm übertragenen Tätigkeiten verantwortungsvoll, gewissenhaft, nach dem ihm vermittelten Wissen und im Sinne der jeweilig installierten Pflegerichtlinie, durchzuführen.

Übertragung durch WL

Schulung durch

Pflegekraft

Anleitung durch

Pflegekraft

Bestätigung des

Mitarbeiters

Prüfung/ Kontrolle

durch Pflegekraft

Behandlungspflegerische Maßnahme

Hdz. Datum Hdz. Datum Hdz. Datum Hdz. Datum Hdz. Datum Medikamente: (Richtlinie 004)

- stellen

- verabreichen

PEG: (Richtlinie 23)

- pflege der Einstichstelle

- verabreichen der Sondenkost/ Flüssigkeit

Magensondenversorgung: (Richtlinie 24)

-Verabreichung von Sondenkost

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Erfahrungen

• Steigerung der Lebensqualität der Bewohner/innen

• Mehr Sicherheit und Qualität in der Arbeit

• Sicherheit für die pädagogischen Mitarbeiter

• Bewohner/innen können länger betreut werden

• Angemessene Vertretung der Bewohner/innen bei Arztkontakten und Krankenhausaufenthalten

• Sicherheit für Angehörige und ges. Betreuer

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Die Umsetzung der Rahmenempfehlung bewirkt die Professionalisierung

der Nichtpflegefachkräfte und damit die Stärkung auf den Weg zu

interdisziplinäre Teams

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Wichtig!!!!!

Ein angemessenes und bedarfsorientiertes Verhältnis der Berufsgruppen

Pflege soviel wie „NÖTIG“,

Pädagogik soviel wie „MÖGLICH“!

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Vielen Dank für

Ihre

Aufmerksamkeit