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Leo-Leistikow-Quartier Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr VERSCHATTUNGSSTUDIE Mai 2017 claussen-seggelke stadtplaner

Leo-Leistikow-Quartier VERSCHATTUNGSSTUDIE

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Leo-Leistikow-Quartier

Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr

VERSCHATTUNGSSTUDIE

Mai 2017claussen-seggelkestadtplaner

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Inhaltsverzeichnis

Ausgangslage

Methodik

Rahmenbedingungen

Besonnungssimulation 17. Januar / 24. November Blickwinkel SüdwestBesonnungssimulation 21. März / 21. September Blickwinkel Südwest Einschätzung der entstehenden Verschattung

5

6

7

8-11

12-16

17

3

B

Darstellung der heutigen Situation Titelbild Foto claussen-seggelke stadtplaner, 14.11.2016

oben: Foto claussen-seggelke stadtplaner, 14.11.2016 unten: Luftbild LGV Hamburg

Oberaltenalle

e

Martha-M

uchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

4Bauherr : Architekt : Projekt: Stand : Planinhalt : Maßstab :

1:500 Stand

10.03.2017

Nachbar

IV+Sta

ffel

U-Bahn-V

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m

Marth

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Leo-L

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Leo-L

eistiko

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11,42

13,42

13,00

10,00

1

2

Pol

izei

VII

+ Sta

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XII

OK Attik

a

+42,50m

XII

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a

+42,50m

VI

OK Attik

a

+21,75m

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+18,50m

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15,50

15,50

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+25,7

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VI

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+22,9

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Obe

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e

Grundstücksgrenze

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HAUS 1

/2

HA

US 3

HA

US 4

HA

US 5

/6/7

12,20

6,70

N

Visualisierung des Neubauvorhabens Blick von Nordosten kbnk Architekten Stand März 2017

Lageplan des Neubauvorhabens genordet kbnk Architekten Stand März 2017

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AusgangslageAuf einem ca. 4.700 m2 großen Eckgrundstück zwischen Oberaltenallee im Norden, Leo-Leistikow-Allee im Osten und Martha-Muchow-Weg im Süden in zentraler Lage im Stadtteil Uhlenhorst des Bezirks Hamburg-Nord, soll in Blockrandbebauung ein Geschosswohnungsbau mit ca. 185 Wohneinheiten sowie einer Ladennutzung im Erdgeschoss entlang der Oberaltenallee neu errichtet werden. Die Entwicklung der Baukörperhöhen fügt sich in die umgebende Bestandsbebauung ein, wobei an der Ecke Oberaltenallee - Leo-Leistikow-Allee ein Hochpunkt ent- stehen soll. Der die Oberaltenallee begleitende Baukörper (Haus 1/2, nebenstehender Lageplan) wird in Fortsetzung des benachbarten Polizeigebäudes siebengeschossig mit einem Staffelgeschoss ausgebildet. Der Hochpunkt (Haus 3/4) wird aus zwölf Vollgeschossen bestehen. Das Gebäude entlang der Leo-Leistikow-Allee (Haus 5/6) soll sechsgeschossig ausgebildet werden und am Martha-Muchow-Weg die Höhenentwicklung des Nachbargebäudes mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss aufgreifen. Der Hochpunkt

erreicht eine Höhe von 42,50 m üNN (Oberkante Attika). Im Südwesten wird das Baurecht des Bebauungsplans Uhlenhorst 13 umgesetzt. Hier wird an das Vorhaben eine viergeschossige Wohnbebauung in Form eines Winkelbaus anschließen, der nach Norden verspringt.

Das Baugrundstück ist heute ungenutztes Brachland mit zum Teil hoch aufgewachsenem Baumbestand und Spontanvegetation, das teilweise für wildes Parken genutzt wird. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Erdhügel mit Erdablagerungen aus vorherigen Bauvorhaben in der Nachbarschaft, die inzwischen ebenfalls durch Vegetation überwachsen sind.

Nördlich benachbart zum Bauvorhaben befindet sich durch die mehrspurige Straßen Oberaltenallee bzw. die parallel verlaufende Hamburger Straße in größerer Distanz die Shoppingmall „Hamburger Meile“. Östlich grenzt zwischen den Fahrspuren der Leo-Leistikow-Allee eine Grünfläche mit teilweise altem und hoch aufgewachsenem Baumbestand an. Jenseits der Leo-Leistikow-Allee ist mit der Belegenheit Leo-Leistikow-Allee 3-5 ein Geschosswohnungsbau entstanden, der im Süden fünfgeschossig mit einem Staffelgeschoss und im Norden achtgeschossig ausgebildet ist. An der Oberaltenallee befindet sich ein weiterer Geschosswohnungbau aus zehn Vollgeschossen (Hausnr. 72), der parallel, jedoch leicht versetzt zur Leo-Leistikow-Allee, angeordnet ist.

Das Grundstück ist planungsrechtlich durch den Bebauungsplan Uhlenhorst 13 als Wohn- bzw. Kerngebiet gesichert. Da die Kerngebietsausweisung nicht mehr den aktuellen Entwicklungszielen einer überwiegenden Wohnnutzung entspricht, wird das Planrecht derzeit angepasst. Der Bebauungsplan Uhlenhorst 17 „Wohnen an der Oberaltenallee“ befindet sich derzeit in Aufstellung.

Festsetzungen

Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G

Bezirk Hamburg-Nord Ortsteil 415

Stand: 06.01.2017 Maßstab 1 : 1000 (im Original)

Übersichtsplan M 1 : 20 000

Plot vom 08.11.2016

Kennzeichnungen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichsdes Bebauungsplans

Allgemeines Wohngebiet

z.B. VII Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß

Baugrenze

Straßenbegrenzungslinie

Straßenverkehrsfläche

WA

Vorhandene Gebäude

0 10 50 100 m

3

5

I

I

16

X

40

-I

-I

VI / -I

11a

76

33

VIII / -I

7

V

42

Behörde für Schule und Berufsbildung

XVII

3

V

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

IV36

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72

IIKatholisch-Apostolische Gemeinde

I

Polizei

IV

IIII

III

3

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III

39

44

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I

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9

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74

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Leo-Leistikow-A

llee

Marth

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Obe

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e

5119

6463 6773

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2092 6951

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6341

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6734

6568

5270

862

2178

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6462

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6629

6952

6490

5120

6570

1896

6771

VI

XIIVI

VIII

V

IV

VII

VII

WA g

Nachrichtliche Übernahmen

Oberirdische Bahnanlagen

Planrecht in der Aufstellung Bebauungsplan Uhlenhorst 17 (Ausschnitt) maßstabslos Stand: Öffentliche Plandiskussion 26. Januar 2017

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Methodik

3D-Modell des Gesamtgebiets Blick aus Südwesten

maßstabslos Stand 10.03.2017

claussen-seggelke stadtplaner

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Anfertigung eines realitätskonformen, jedoch vereinfachten dreidimensionalen Modells der Bestandsbebauung und der Neubauplanung. Hierfür wurden die Ka-tasterdaten und Planunterlagen des beauftragten Architekturbüros kbnk Hamburg (Stand: 10.03.2017) zu Grunde gelegt.

Das 3D-Modell des geplanten Neubaus wurde als farbiger Körper (gelb) eingefügt. Der durch die geplante Neubebauung erzeugte, zusätzliche Schattenwurf ist dadurch farbig (gelb) ablesbar und kann von der vorhandenen Verschattung durch Bestandsgebäude (grauer Schatten) differenziert werden.

In der Untersuchung wurden folgende technischen Vereinfachungen vorge-nommen:

• Die Fassaden werden als glatte Ebenen ohne Versprünge, Leibungstiefen, Fensterrahmen etc. betrachtet. Insbesondere bei schrägem Lichteinfall ist zu erwarten, dass sich ein Schatten lediglich auf der Fassade abzeichnet, ohne tatsächlich in die Innenräume hineinzufallen. Die tatsächlich zu erwartende Beeinträch- tigung wird also geringer ausfallen.

• Es wird auf die Darstellung von Bäumen und Vegetation verzichtet. Insbesondere entlang der Leo-Leistikow-Allee befinden sich zum Teil hoch aufgewachsene Bäume, die ihrerseits zu einer Verschattung der Westfassaden der Bestandsgebäude beitragen.

• Es wird eine theoretisch mögliche Besonnung berücksichtigt, die die tatsächlichen meteorologischen

Verhältnisse (Bewölkung, Regenschauer etc.) außer Acht läßt.

In der vorliegenden Untersuchung wird anhand von Einzelbildern über den Tageslauf zu verschiedenen Jahreszeiten dargestellt, welchen Schattenwurf der Neubaukörper erzeugt. Die geplante Neubebauung wird differenziert dargestellt.

Oberaltenallee72

Leo-Leistikow-Allee 3-5

7

Art und Umfang eines Rechtsanspruchs auf Besonnung bzw. auf Vermeidung von Verschattung sind rechtlich nicht abschließend definiert. Grundsätzlich gilt, dass überwiegend im Winterhalbjahr mit einer Mehrverschattung zu rechnen ist, wenn die Sonne tief steht und die Schatten besonders lang ausfallen. Aufgrund von fehlenden abschließenden Rechtsbestimmungen wird üblicherweise Bezug auf die DIN 5034-1 Tageslicht in Innenräumen vom Juli 2011 genommen und die Ermöglichung der dort als Zielwerte benannten

• einstündigen Besonnung am 17. Januar sowie• vierstündigen Besonnung am 21. März

eines Jahres angestrebt.

Weil eine ausreichende Besonnung maß-geblich zum Wohlbefinden und auch zur Umsetzung gesunder Wohnverhältnisse beitragen kann, heißt es in der DIN wört-lich:„Deshalb sollte die mögliche Besonnungs- dauer in mindestens einem Aufenthalts-raum einer Wohnung zur Tag- und Nacht-gleiche (21. März) 4 Stunden betragen. Soll auch eine ausreichende Besonnung in den Wintermonaten sicher gestellt sein, sollte die mögliche Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 Stunde betragen.“

Die DIN stellt in Hamburg keine einge-führte technische Baubestimmung dar. Die Ausführungen der DIN sind deshalb auch keine verbindliche Planungsvorgabe und besitzen auch keine abschließende Rechtsverbindlichkeit.

Hilfsweise wird häufig auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG 2 S 43.04) aus dem Jahr 2004 herangezogen, in dem entschieden wurde, dass am 21. März bei innerstädtischen Situationen eine zweistündige Besonnung erforderlich ist.

Rahmenbedingungen

Diese Verschattungsuntersuchung stellt auf die benannten Tage und Zeiträume ab. Dabei gilt, dass die Besonnungsdauer am 17. Januar jener des 24. November und die Besonnungsdauer am 21. März der des 21. September entspricht.

Die vorliegende Untersuchung stellt keine abschließende Beurteilung der Verschat- tungssituation dar. Dem Betrachter wird hiermit eine Grundlage als Ermessensspielraum zur Beurteilung geboten.

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Leo-Leistikow-Quartier17. Januar / 24. November - Blickwinkel Südwest10:00 h

10:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

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Leo-Leistikow-Quartier17. Januar / 24. November - Blickwinkel Südwest

11:00 h

11:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

10

Leo-Leistikow-Quartier 17. Januar / 24. November - Blickwinkel Südwest12:00 h

12:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

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Leo-Leistikow-Quartier 17. Januar / 24. November - Blickwinkel Südwest

13:00 h

13:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

12

Leo-Leistikow-Quartier 17. Januar / 24. November - Blickwinkel Südwest14:00 h

14:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

13

Leo-Leistikow-Quartier 17. Januar / 24. November - Blickwinkel Südwest

15:00 h

15:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

14

Leo-Leistikow-Allee17. Januar / 24. November - Blickwinkel Südwest16:00 h

16:34 h - Sonnenuntergang

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

15

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Aufgrund der Lage im Raum ist die östlich zum Neubauvorhaben gelegene Wohnbebauung von Verschattung durch den Neubau betroffen. Dies gilt für die Nachmittagsstunden, wenn die Sonne im Westen steht und der Schatten nach Osten fällt.

Die Besonnungssituation der Wohnbebauung, die westlich an das Vorhaben angrenzt, wird durch den Neubau nicht beeinträchtigt.

Die Werte der DIN 5034-1 Tageslicht in In-nenräumen wird bezüglich der einstündi-gen Besonnung am 17. Januar eines Jahres für die Westfassaden beider östlich benach-barten Bestandsbebauungen über alle Ge-schosse am Vormittag vollständig eingehal-ten. Dieses Ergebnis erreichen nur wenige Nachverdichtungsprojekte.

Einschätzung der Besonnungssituation am 17. Januar/ 24. November

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Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest10:00 h

10:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

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Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest

11:00 h

11:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

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Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest12:00 h

12:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

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Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest

13:00 h

13:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

20

Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest14:00 h

14:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

14:15 h

21

Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest

15:00 h

15:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

14:15 h

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Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest16:00 h

16:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

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Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest

17:00 h

17:30 h

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

24

Leo-Leistikow-Allee21. März / 21. September - Blickwinkel Südwest18:00 h

18:35 h - Sonnenuntergang

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

Leo-Leistikow-Allee

Oberaltenalle

e

Martha-Muchow-Weg

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Auch am 21. März / 21. September eines Jah-res wird die westlich benachbarte Wohn-bebauung durch den Neubau nicht beein-trächtigt.

Die östlich benachbarte Wohnbebauung wird in den Nachmittagsstunden durch den Neubau verschattet, wenn die Sonne nach Westen wandert und einen entsprechenden Schattenwurf nach Osten generiert. Auch am 21. März eines Jahres wird eine vierstündige Besonnung der Westfassade des Gebäudes Oberaltenallee 72 am Vormit-tag/ Mittag zwischen 10:00 und 14:00 Uhr er-reicht.

Für die Westfassade des Bestandsgebäudes Leo-Leistikow-Allee 3-5 wird aufgrund der Gebäudeausrichtung erst ab etwa 10:30 Uhr eine vollständige Besonnung aller Wohnungen erreicht. Zuvor kann durch die

Einschätzung der Besonnungssituation am 21. März / 21. September

Eigenverschattung des Gebäudes lediglich von einer Belichtung der Wohnungen gesprochen werden. Da ab ca. 14:15 Uhr (s. Sonderabbildung S. 20) die Verschattung der Westfassade dieses Gebäudes durch den Neubau beginnt, kann die eindeutige Besonnung somit über einen Zeitraum von knapp unter vier Stunden (ca. 10:30 Uhr - 14:15 Uhr) erreicht werden. Damit wird der Orientierungswert einer vierstündigen Besonnung gemäß DIN 5034-1 für die nördlichen Wohnungen dieses Gebäudes über alle Geschosse nur knapp unterschritten.

Die durch das OVG Berlin genannten Anhaltswerte der zweistündigen Besonnung am 21. März eines Jahres werden für die Fassaden der östlich gelegenen Bestandsbebauung eingehalten.

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Verschattungsstudie

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