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BfDI Berlin: Jahresbericht 2013 Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, stellte am 02.04. 2014 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 vor. Neben den Schwerpunktthemen EU-Datenschutzreform Vom sicheren zum unsicheren Hafen – Datenübermittlungen in die USA Datenverarbeitung im forensischen Bereich eines Wirtschafts- prüfungsunternehmens Das intelligente Haus enthält der Bericht 102 Beiträge zur Gesetzgebung und Rechtspre- chung, zu Bürgerbeschwerden und Überprüfungen von Amts we- gen in der Berliner Verwaltung und bei Berliner Unternehmen. Die EU-Datenschutzreform ist dringend erforderlich, um die bis- herigen Regelungen internetfähig zu machen. Das Europäische Parlament hat viele Vorschläge, die auch die Unabhängigkeit und Kompetenzen der Datenschutzbehörden stärken, aufgegriffen. Die Bundesregierung hat dagegen im Rat die Verabschiedung des neu- en Gesetzes noch vor den Europawahlen gemeinsam mit anderen Regierungen blockiert. Vom sicheren zum unsicheren Hafen – Datenübermittlungen in die USA werdenvor dem Hintergrund der exzessiven Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA zunehmend kritisch bewertet. Bisherige Rechtsgrundlagen wie das Safe Harbor-Abkommen zwi- schen der EU und den USA gehören auf den Prüfstand. Neue inter- nationale Datenschutz-Abkommen sind ebenso zwingend wie ver- trauenswürdige Cloud-Dienste, damit Massenzugriffe der NSA auf die Daten der Menschen verhindert werden. Erstmals wurde in Deutschland die Datenverarbeitung im fo- rensischen Bereich eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens un- tersucht, wo Verfahrensprozesse eines Unternehmens analysiert und optimiert werden. Dafür benötigen die Prüfer auch perso- nenbezogene Daten von Beschäftigten, Lieferanten und Kunden. Bei der Verarbeitung dieser Daten wurden geltende Datenschutz- standards nicht immer eingehalten. Wir geben Hinweise für diese Branche, wie Untersuchungen künftig datenschutzkonform durch- geführt werden können. Das intelligente Haus scheint noch Zukunftsmusik zu sein, die Weichen sind aber gestellt. Die eigenen vier Wände werden zuneh- mend vernetzt – das Ergebnis der weiteren Digitalisierung des täg- lichen Lebens. Immer mehr Funktionen wie Licht, Heizung, Jalou- sie, Alarmanlage lassen sich aus der Ferne steuern und auch über Smartphones bedienen. Dabei werden systematisch private Da- ten erfasst. Die Freiheit des Einzelnen, über die eigenen Daten zu bestimmen, muss bei der Entwicklung der Technologien im Mit- telpunkt stehen. Der Jahresbericht ist im Internet unter der Adresse www.daten- schutz-berlin.de abrufbar. LfDA Brandenburg: 17. Tätigkeitsbericht 2012/2013 Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, veröffentlichte am 08.04.2014 ihren 17. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2012 und 2013: Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden sind der- zeit fester Bestandteil jeder Diskussion über den Datenschutz. Stän- dig gelangen neue Einzelheiten über den Umfang der Ausspähung von Bürgerinnen und Bürgern an die Öffentlichkeit. Dem Ringen der Europäischen Union um eine Datenschutz-Grundverordnung, die auch den internationalen Datenverkehr regulieren soll, kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu. Diese De- batten um das richtige Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit des Einzelnen werden so bald nicht verstummen. Der Datenschutz darf sich aber darauf nicht beschränken, stellt die Landesbeauftrag- te, Dagmar Hartge, fest: „Die geheimdienstlichen Überwachungsprogramme betreffen jeden Einzelnen von uns. Diese Erkenntnis sollte aber nicht zu ei- ner Schockstarre führen. Es kommt jetzt vielmehr darauf an, vor Ort in Brandenburg die richtigen Schlüsse zu ziehen und einen sorgsa- men Umgang mit personenbezogenen Daten einzufordern.“ Anlässe, den Datenschutz in Brandenburg geltend zu machen, fanden sich in den beiden zurückliegenden Jahren zur Genüge, so zum Beispiel in der Steuerverwaltung: Die Beschäftigten der Finanzämter müssen auf personenbezogene Daten der Steuer- pflichtigen zugreifen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Abru- fe von Steuerdaten, die über ihre Zuständigkeit hinausgehen, sind jedoch unzulässig. Um zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter sich an diese Einschränkung hielten, führte das Ministerium der Finanzen eine flächendeckende Überprüfung in allen brandenburgischen Fi- nanzämtern durch. Einen konkreten Anlass gab es nicht; Vorkeh- rungen für den Datenschutz wie zum Beispiel Schulungen oder Ein- schränkungen der Zugriffsberechtigungen waren zuvor nicht ge- troffen worden. Auch die Beschränkung auf stichprobenartige Kon- trollen wurde gar nicht erst erwogen. Das angewandte Verfahren eignete sich zudem nur bedingt, unzulässige Datenabrufe heraus- zufiltern. Stattdessen ließ es zahlreiche berechtigte Datenabrufe als verdächtig erscheinen. Die hohen Verdachtszahlen erweckten den Eindruck, die Beschäftigten würden massenweise Daten von Bekannten, Nachbarn und Prominenten abrufen. Die tatsächlichen Ergebnisse jedoch offenbaren das Gegenteil. Das Verfahren missachtete den Grundsatz der Verhältnismäßig- keit und stellte einen ungerechtfertigten Generalverdacht gegen alle Beschäftigten dar. Ungeachtet der Beanstandung durch die Landesbeauftragte hat das Ministerium der Finanzen das Prüfver- fahren beharrlich fortgesetzt und letztlich abgeschlossen. Das Mi- nisterium hat in keinem der geprüften Fälle das Steuergeheimnis als verletzt angesehen. Anders als im Falle der vor wenigen Jahren bekannt gewordenen Überwachung von Beschäftigten einer Su- permarktkette oder der Deutschen Bahn AG löste die unzulässige Komplettüberprüfung der Finanzbeschäftigten keine öffentliche Empörung aus. Der falsche Eindruck des massenhaften Ausspio- Redaktion: Helmut Reimer Report DuD Datenschutz und Datensicherheit 6 | 2014 423 DUD REPORT

LfDA Brandenburg: 17. Tätigkeitsbericht 2012/2013

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BfDI Berlin: Jahresbericht 2013

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, stellte am 02.04. 2014 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 vor.

Neben den Schwerpunktthemen EU-Datenschutzreform Vom sicheren zum unsicheren Hafen – Datenübermittlungen in die USA

Datenverarbeitung im forensischen Bereich eines Wirtschafts-prüfungsunternehmens

Das intelligente Hausenthält der Bericht 102 Beiträge zur Gesetzgebung und Rechtspre-chung, zu Bürgerbeschwerden und Überprüfungen von Amts we-gen in der Berliner Verwaltung und bei Berliner Unternehmen.

Die EU-Datenschutzreform ist dringend erforderlich, um die bis-herigen Regelungen internetfähig zu machen. Das Europäische Parlament hat viele Vorschläge, die auch die Unabhängigkeit und Kompetenzen der Datenschutzbehörden stärken, aufgegriffen. Die Bundesregierung hat dagegen im Rat die Verabschiedung des neu-en Gesetzes noch vor den Europawahlen gemeinsam mit anderen Regierungen blockiert.

Vom sicheren zum unsicheren Hafen – Datenübermittlungen in die USA werdenvor dem Hintergrund der exzessiven Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA zunehmend kritisch bewertet. Bisherige Rechtsgrundlagen wie das Safe Harbor-Abkommen zwi-schen der EU und den USA gehören auf den Prüfstand. Neue inter-nationale Datenschutz-Abkommen sind ebenso zwingend wie ver-trauenswürdige Cloud-Dienste, damit Massenzugriffe der NSA auf die Daten der Menschen verhindert werden.

Erstmals wurde in Deutschland die Datenverarbeitung im fo-rensischen Bereich eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens un-tersucht, wo Verfahrensprozesse eines Unternehmens analysiert und optimiert werden. Dafür benötigen die Prüfer auch perso-nenbezogene Daten von Beschäftigten, Lieferanten und Kunden. Bei der Verarbeitung dieser Daten wurden geltende Datenschutz-standards nicht immer eingehalten. Wir geben Hinweise für diese Branche, wie Untersuchungen künftig datenschutzkonform durch-geführt werden können.

Das intelligente Haus scheint noch Zukunftsmusik zu sein, die Weichen sind aber gestellt. Die eigenen vier Wände werden zuneh-mend vernetzt – das Ergebnis der weiteren Digitalisierung des täg-lichen Lebens. Immer mehr Funktionen wie Licht, Heizung, Jalou-sie, Alarmanlage lassen sich aus der Ferne steuern und auch über Smartphones bedienen. Dabei werden systematisch private Da-ten erfasst. Die Freiheit des Einzelnen, über die eigenen Daten zu bestimmen, muss bei der Entwicklung der Technologien im Mit-telpunkt stehen.

Der Jahresbericht ist im Internet unter der Adresse www.daten-schutz-berlin.de abrufbar.

LfDA Brandenburg: 17. Tätigkeitsbericht 2012/2013

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, veröffentlichte am 08.04.2014 ihren 17. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2012 und 2013:

Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden sind der-zeit fester Bestandteil jeder Diskussion über den Datenschutz. Stän-dig gelangen neue Einzelheiten über den Umfang der Ausspähung von Bürgerinnen und Bürgern an die Öffentlichkeit. Dem Ringen der Europäischen Union um eine Datenschutz-Grundverordnung, die auch den internationalen Datenverkehr regulieren soll, kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu. Diese De-batten um das richtige Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit des Einzelnen werden so bald nicht verstummen. Der Datenschutz darf sich aber darauf nicht beschränken, stellt die Landesbeauftrag-te, Dagmar Hartge, fest:

„Die geheimdienstlichen Überwachungsprogramme betreffen jeden Einzelnen von uns. Diese Erkenntnis sollte aber nicht zu ei-ner Schockstarre führen. Es kommt jetzt vielmehr darauf an, vor Ort in Brandenburg die richtigen Schlüsse zu ziehen und einen sorgsa-men Umgang mit personenbezogenen Daten einzufordern.“

Anlässe, den Datenschutz in Brandenburg geltend zu machen, fanden sich in den beiden zurückliegenden Jahren zur Genüge, so zum Beispiel in der Steuerverwaltung: Die Beschäftigten der Finanzämter müssen auf personenbezogene Daten der Steuer-pflichtigen zugreifen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Abru-fe von Steuerdaten, die über ihre Zuständigkeit hinausgehen, sind jedoch unzulässig. Um zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter sich an diese Einschränkung hielten, führte das Ministerium der Finanzen eine flächendeckende Überprüfung in allen brandenburgischen Fi-nanzämtern durch. Einen konkreten Anlass gab es nicht; Vorkeh-rungen für den Datenschutz wie zum Beispiel Schulungen oder Ein-schränkungen der Zugriffsberechtigungen waren zuvor nicht ge-troffen worden. Auch die Beschränkung auf stichprobenartige Kon-trollen wurde gar nicht erst erwogen. Das angewandte Verfahren eignete sich zudem nur bedingt, unzulässige Datenabrufe heraus-zufiltern. Stattdessen ließ es zahlreiche berechtigte Datenabrufe als verdächtig erscheinen. Die hohen Verdachtszahlen erweckten den Eindruck, die Beschäftigten würden massenweise Daten von Bekannten, Nachbarn und Prominenten abrufen. Die tatsächlichen Ergebnisse jedoch offenbaren das Gegenteil.

Das Verfahren missachtete den Grundsatz der Verhältnismäßig-keit und stellte einen ungerechtfertigten Generalverdacht gegen alle Beschäftigten dar. Ungeachtet der Beanstandung durch die Landesbeauftragte hat das Ministerium der Finanzen das Prüfver-fahren beharrlich fortgesetzt und letztlich abgeschlossen. Das Mi-nisterium hat in keinem der geprüften Fälle das Steuergeheimnis als verletzt angesehen. Anders als im Falle der vor wenigen Jahren bekannt gewordenen Überwachung von Beschäftigten einer Su-permarktkette oder der Deutschen Bahn AG löste die unzulässige Komplettüberprüfung der Finanzbeschäftigten keine öffentliche Empörung aus. Der falsche Eindruck des massenhaften Ausspio-

Redaktion: Helmut Reimer

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DuD • Datenschutz und Datensicherheit 6 | 2014 423

DUD REPORT

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nierens der Steuerpflichtigen durch die Finanzbeamten belastet die Arbeit der Betroffenen bis heute.

Im Falle einer rechtswidrigen Personalaktenführung machte die Landesbeauftragte ebenfalls von ihrem Beanstandungsrecht Ge-brauch. Die Beschäftigte einer großen öffentlichen Verwaltung ver-suchte jahrelang vergeblich, ihre Personalakte von den rechtswidrig geführten Teilen bereinigen zu lassen. Dabei handelte es sich um Da-ten, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihrem Be-schäftigungsverhältnis standen oder längst hätten vernichtet wer-den müssen. Hinweise auf bereits entfernte Abmahnungen, arbeits-gerichtliche Streitigkeiten und sogar Gesundheitsdaten Dritter wa-ren auch auf Grund unzureichender Schwärzungen weiterhin Be-standteil der Personalakte. Die Personalverwaltung kam der Auffor-derung auf Entfernung der rechtswidrig gespeicherten Unterlagen trotz eindeutiger Rechtslage erst nach einer ein Jahr dauernden Aus-einandersetzung nach. Eine schriftliche Zusage der Verwaltung, dass die Personalakte bereinigt sei, stellte sich bei einer unangekündig-ten Nachkontrolle vor Ort zudem als falsch heraus.

Sowohl für den Fall der Komplettüberprüfung von Steuerdaten-abrufen in den Finanzämtern als auch im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Personalaktenführung konstatiert Dagmar Hartge:

„Die Beharrlichkeit, mit der manche öffentliche Stellen auch nach einer Beanstandung in eindeutig unzulässiger Weise die Da-tenschutzrechte ihrer Beschäftigten weiterhin beschneiden, offen-bart deren beispielloses Unverständnis für die Persönlichkeitsrech-te der Betroffenen.“

Der vollständige Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht steht in ih-rem Internetangebot unter www.lda.brandenburg.de zum Herunterladen zur Verfügung.

LfDI Mecklenburg-Vorpommern: Tätigkeitsberichte 2012/2013

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat dem Landtag und der Landesre-gierung für jeweils zwei Kalenderjahre einen Bericht über seine Tä-tigkeit vorzulegen.

Der Elfte Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landes-datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), der Sechste Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) und der Vierte Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) umfassen den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013. Da es bei etlichen Sachverhalten fachliche Überschneidun-gen gibt, sind die Beiträge nach dem DSG M-V und nach dem BDSG nicht separat aufgeführt, weil die Themen häufig im Zusammen-hang zu betrachten sind.

Die hier dargestellten Vorgänge sollen einen Eindruck von der breit gefächerten Tätigkeit der Behörde als Beratungs-, Aufsichts- und Kontrollbehörde vermitteln. Einige Beiträge schließen an Sach-verhalte aus den Tätigkeitsberichten der vorherigen Berichtszeit-räume an. Insofern könnte es nützlich sein, in dem einen oder an-deren Fall noch einmal auf diese Berichte zurückzugreifen.

Die Ergebnisse der Aktivitäten des LfDI sind im Bericht übersicht-lich als Empfehlungen zusammengefasst. Sie richten sich sowohl an die Landesregierung als auch an die Kommunen, Unternehmen und Bürger.

Der Tätigkeitsbericht ist unter https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/taetberi/tb11/lfdmvtb11.pdf verfügbar.

LfDI Bremen: Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichte 2013

Am 21.03.2014 legte die bremische Landesbeauftragte für Daten-schutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, ihre beiden Be-richte über den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Jahr 2013 vor.

Zum Bereich Datenschutz sagte die bremische Landesbeauf-tragte: „Das Jahr 2013 war eines der denkwürdigsten für die Da-tenschutzgrundrechte der Menschen. Wenn wir zurückdenken, fal-len uns zuerst die Enthüllungen der umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Nachrichtendienste ein. Aber nicht nur die haben uns hier in Bremen im letzten Jahr Sor-gen gemacht. Auch private Stellen haben das Grundrecht auf infor-mationelle Selbstbestimmung in einschneidender Weise verletzt. Wenn Menschen deshalb keinen Mietvertrag bekamen, ihr Arbeit-geber sich bei ihrer Klinik über sie erkundigte oder Prüfungsergeb-nisse oder die Inhalte von vertraulichen Personalgespräche in al-ler Munde waren, fügten Datenschutzverstöße ihnen in existen-ziellen Bereichen Nachteile zu. Damit müssen sich die Menschen nicht abfinden. Sie sollten sich wehren und können dafür auch uns zu Hilfe rufen. Gemeinsam können wir durchsetzen, dass falsche Daten korrigiert, Telefonnummern nicht an mögliche Nachmiete-rinnen beziehungsweise Nachmieter weitergegeben werden, un-gefragte Werbung unterbleibt und unnötige Informationen nicht mehr erfragt werden. Aber es muss allen klar sein, dass manche Schäden auch durch nachträgliche Bußgeldzahlungen nicht mehr gut zu machen sind: Die Wohnung bewohnt jetzt jemand anderes, die intimen Informationen über die Gesundheit und die Prüfungs-ergebnisse kennen jetzt die Falschen. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle zusammen darauf achten, dass wir selbst und andere unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wertschätzen!“

Viele der Datenschutzverstöße des zurückliegenden Jahres hat-ten mit „Big Data“ zu tun. Damit sind die technischen Möglichkei-ten gemeint, in riesigen Datenmengen Muster zu erkennen und daraus menschliches Verhalten „vorauszusagen“. Die Algorithmen, die diese Verhaltensprognosen ausrechnen, sind also in Software gegossene Vorurteile. Die Enthüllungen von Edward Snowden ha-ben gezeigt, in welchem vorher unvorstellbar gewesenen Ausmaß die Daten der riesigen privaten Datenkraken von ausländischen Ge-heimdiensten, aber auch von vielen anderen Stellen genutzt wer-den, um Menschen zu beobachten und zu überwachen. Es steht im Raum, dass jedes Telefonat, jeder Abruf im Internet auf der ganzen Welt Überwachungsobjekt ist, zumindest aber sein könnte. Das ist nicht mehr „Big –“, sondern schon „Giant Data“. Zu dieser Gefahr für die Datenschutzgrundrechte sagte die Landesbeauftragte für Da-tenschutz: „Wirksamen Schutz vor Bond 2.0 und vor Dagobert Duck 2.0 bieten nur das Anonymisieren oder das Abtragen der Personen-datenberge. Nur wer es schafft, die Daten so zu verändern, dass sie niemand mehr auf bestimmte oder bestimmbare Menschen bezie-hen kann, hat sie erfolgreich anonymisiert und darf große Daten-berge anhäufen.“ In Bremen wurde darüber im vergangenen Jahr unter anderem im Zusammenhang mit Rezeptdaten diskutiert.

424 DuD • Datenschutz und Datensicherheit 6 | 2014

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