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Integration internationaler Pflegekräfte in
regionale Einrichtungen der Kranken-
und Altenpflege
Länderdossier
Republik der Philippinen
Stand: August 2020
i
Inhaltsverzeichnis
1 Länderkurzinformation ..................................................................................................... 1
2 Pflegeausbildung auf den Philippinen ............................................................................. 2
2.1 Ausbildung ................................................................................................................... 2
2.2 Grundpflege ................................................................................................................. 3
2.3 Curricula ...................................................................................................................... 3
3 Besonderheiten bei der Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland .......... 4
4 Gesellschaftlicher Kontext ............................................................................................... 7
5 Anzahl der Gesundheitsfachkräfte auf den Philippinen ................................................. 8
6 Anwerbungs- und Kooperationsprogramme................................................................... 9
Literatur ................................................................................................................................... 11
Stand: August 2020 1
1 Länderkurzinformation
In der Republik der Philippinen leben ungefähr 107 Millionen Menschen. Von diesen waren Im Jahr 2018
4,61 % über 65 Jahre alt. Die philippinische Bevölkerung war 2018 im Durchschnitt 23,7 Jahre alt (CIA
2019). Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes betrug 2017 313,6 Milliarden US-Dollar, pro Kopf
8,400 US-Dollar. Die Alphabetisierungsrate innerhalb der philippinischen Bevölkerung lag 2015 bei
96,3% (CIA 2019).
Die Regierungsform der Republik der Philippinen ist ein Präsidialsystem, in dem der*die Präsident*in
Staatsoberhaupt und Regierungschef*in zugleich ist. Seit 30.06.2016 ist Rodrigo Duterte, der der Demo-
kratischen Partei der Philippinen – Macht des Volkes (PDP-Laban) angehört, Präsident der Republik.
Das Parlament auf den Philippinen besteht aus Zwei-Kammern: dem Repräsentantenhaus (286 Reprä-
sentanten) und dem Senat (24 Senator*innen). Auf den Philippinen existieren neben den etablierten
Parteien, wie der PDP-Laban, der Akbayan Party, der Nacionalista Party und der Liberal Party auch
verschiedene kleinere Parteien. Diese erhalten ihre politische Prägung häufig durch einzelne Persön-
lichkeiten. Insgesamt ist die inhaltliche Ausrichtung der Parteien auf den Philippinen weniger ausgeprägt
als in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (Auswärtiges Amt 2019a).
Die Wirtschaft der Republik der Philippinen konnte von 2011 bis 2017 ein stabiles Wachstum von unge-
fähr sechs Prozent erzielen (CIA 2019; Auswärtiges Amt 2019b). Das Wirtschaftswachstum des Insel-
staats beruht dabei hauptsächlich auf der Elektrobranche, der Telekommunikationsindustrie und dem
Dienstleistungsbereich (BMZ 2019). Zudem spielen die hohen Rücküberweisungen von Filipinos, die im
Ausland leben eine bedeutende Rolle für die philippinische Wirtschaftsleistung (Auswärtiges Amt 2019b).
Die philippinische Regierung sieht sich, trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung, mehreren Her-
ausforderungen gegenübergestellt. Ein Großteil der philippinischen Bevölkerung profitiert nicht vom an-
haltenden Wirtschaftswachstum des Landes. 2017 lebten 21,6 % der Menschen unterhalb der nationalen
Armutsgrenze (CIA 2019; BMZ 2019). Die Arbeitslosenquote auf den Philippinen lag in den letzten Jah-
ren relativ stabil bei 6 %, jedoch sind nur etwa 55 % der Bevölkerung im formalen Sektor tätig (Auswär-
tiges Amt 2019; CIA 2019b). Zudem muss sich die philippinische Regierung mit der weitverbreiteten
Korruption auseinandersetzen (Auswärtiges Amt 2019b; Transparency International 2019).
Weiterführende Informationen zur Republik der Philippinen:
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/rp.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/asien/philippinen/index.html
Stand: August 2020 2
2 Pflegeausbildung auf den Philippinen
2.1 Ausbildung
Die Pflegeausbildung in der Republik der Philippinen ist ein vierjähriges Hochschulstudium, dass mit
einem Bachelor of Science in Nursing (BSN) abschließt. Das Ausbildungsprogramm wird von an Univer-
sität angegliederte Krankenpflegeschulen und privaten Hochschulen angeboten. Es beinhaltet allge-
meinbildende Fächer, wie bspw. Englisch, Mathematik und Philippinisch, und berufsspezifische Kurse,
wie bspw. Anatomie, Hygiene, Innere Medizin und Chirurgie. Der Schwerpunkt der philippinischen Kran-
kenpflegeausbildung liegt auf pflegerischen und medizinischen Handlungen (Find University 2019; BA
2016; Masselink/Lee 2010: 167). Die Studierenden werden darauf vorbereitet, Pflegeinterventionen,
Pflegetätigkeiten vor, während und nach einer Operation, Palliativpflege und die genaue medizinische
Dokumentation durchzuführen. Zudem erlernen sie die Behandlung von Patient*innen mit körperlichen
Behinderungen, psychischen und degenerativen Erkrankungen (Find University 2019).
Pflegestudierende auf den Philippinen erhalten 2.106 Stunden theoretischen und 1.578 Stunden prakti-
schen Unterricht (BA 2016). Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern und Gemeinschaftskli-
niken statt. Dabei müssen die angehenden Pflegefachkräfte ihnen zugewiesene Patient*innen betreuen
und werden über den gesamten Zeitraum von einem*r Mentor*in beaufsichtigt (Find University 2019).
Während des Studiums können sich die Pflegestudierenden auf den Philippinen auf die Bereiche Kran-
kenhauspflege, Gemeindepflege, Palliativpflege, Schulpflege, psychiatrische Pflege, Altenpflege und kli-
nische Pflege spezialisieren (Find University 2019).
Um als staatlich anerkannte Pflegefachkraft auf den Philippinen arbeiten zu können müssen die BSN
Absolvent*innen die Nurse Licensure Examination ablegen. Die staatliche Prüfung beinhaltet Fragen zu
fünf Kernbereichen: Grundlagen der Krankenpflege, Krankenpflege in Gemeinden, Gesundheitspflege
für Mütter, Kinder- sowie psychiatrische Krankenpflege. Haben die BSN Absolvent*innen die Nurse Li-
censure Examination bestanden, sind sie Registered Nurses. Sie können dann als Staff Nurse in öffent-
lichen oder privaten Krankenhäusern angestellt werden. Staff Nurses sind bspw. auf der Intensivstation,
Kinderstation oder in der Ambulanz tätig (Find University 2019). Neben der Tätigkeit als Staff Nurse
besteht für die registrierten Pflegefachkräfte, je nach ihrer Spezialisierung, die Möglichkeit als Hospiz-
pfleger*in, Altenpfleger*in, Gemeindepfleger*in, klinische Pfleger*in, private Pfleger*in, Schulpfleger*in
und Pflegeausbilder*in zu arbeiten (Find University 2019).
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BSN Absolvent*innen, die die Nurse Licensure Examination nicht ablegen und dadurch keine registrier-
ten Pflegefachkräfte sind, arbeiten häufig als Nursing Aides. Pflegehilfskräfte übernehmen grundpflege-
rische Tätigkeiten. Sie unterstützen die Menschen bspw. beim Waschen, An- und Auskleiden und Essen
(Find University 2019).
2.2 Grundpflege
Grundpflege ist kein Bestandteil der Pflegeausbildung auf den Philippinen. Grundpflegerische Tätigkei-
ten werden in der Republik für gewöhnlich von den Familienangehörigen und Pflegehilfskräften geleistet
(Find University 2019; Dayri et al. 2018: 180).
An öffentlichen und privaten Hochschulen wird auf den Philippinen der sechsmonatige Caregiving NC II
angeboten. Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmenden Wissen in der Betreuung von Säuglingen, Klein-
kindern, älteren Menschen, Patient*innen mit Behinderungen und in der Palliativpflege. Zudem werden
im Caregiving II Kompetenzen im Bereich der Grundpflege, wie bspw. die Menschen beim Waschen,
beim An- und Auskleiden und beim Essen zu unterstützen, erlangt (Find University 2019b).
2.3 Curricula
Institution Curricula Dauer in Jahren
Abschluss
Remedios Trinidad
Romualdez Medical
Foundation
http://rtrmf.tripod.com/BSNcur.htm 4 Bachelor of Science in
Nursing (BSN)
University of East Ra-
mona Magsaysay Me-
morial Medical Center
https://uerm.edu.ph/collegeofnurs-
ing/courseflow2017
4 Bachelor of Science
(BSN)
University of Santo To-
mas
http://www.ust.edu.ph/academics/pro-
grams/bachelor-of-science-in-nursing/
4 Bachelor of Science
(BSN)
Commission of the
Higher Education of the
Republic of the Philip-
pines
https://ched.gov.ph/wp-content/up-
loads/2017/10/CMO-15-s-
2017.pdf/
4 Bachelor of Science
(BSN)
Stand: August 2020 4
3 Besonderheiten bei der Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland
Generell gilt für Pflegefachkräfte aus sog. Drittstaaten, dass sie das Anerkennungsverfahren zur Fest-
stellung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit der Ausbildung zum*zur Gesundheits- und Kranken-
pfleger*in in Deutschland einleiten müssen, bevor sie ein Visum für Deutschland beantragen können
(Bonin et al. 2015: 31). Das Anerkennungsverfahren selbst wird von den einzelnen Bundesländern um-
gesetzt (Slotala 2019: 22). Entsprechen die bestehenden Qualifikationen bei der Vorabprüfung nicht voll-
ständig den geforderten Kompetenzen in Deutschland, können Anpassungslehrgänge oder Kenntnisprü-
fungen absolviert werden. So lange das Anerkennungsverfahren nicht abgeschlossen ist, dürfen die
Pflegefachkräfte in Deutschland nur als Hilfskräfte eingesetzt werden (Bonin et al. 2015: 31).
Neben der Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen müssen die An-
tragstellenden noch weitere Nachweise über die gesundheitliche Eignung, die Zuverlässigkeit zur Aus-
übung des Berufes und die geforderten Deutschkenntnisse erbringen (Slotala 2019: 22).
Das Verfahren zur Anerkennung der im Ausland abgeschlossen Berufsausbildung muss jedoch inner-
halb eines Jahres abgeschlossen sein. Ist das Verfahren bis dahin nicht beendet, erhält die antrags-
stellende Person keine Verlängerung des Aufenthaltstitels (Bonin et al. 2015: 31).
Die Pflegeausbildung von den Philippinen kann auf Grund einer speziellen Vermittlungsabsprache, zwi-
schen Deutschland und der Republik der Philippinen, leichter anerkannt werden (ZIP Hessen 2019).
Für das Berufsanerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte aus Brasilien liegen die im Folgenden dar-
gestellten Erfahrungen vor:
Entscheidung Ausgang des Verfahrens
1. Automatische Aner-
kennung
grundsätzlich nicht möglich
Die Ausbildungsabschlüsse fallen nicht unter die EU-Harmonisierungs-
richtlinie
2. Direkte Feststellung
der Gleichwertigkeit
unwahrscheinlich
Die Ausbildungsabschlüsse (i.d.R. Bachelor of Science in Nursing; vierjäh-
rige Hochschulausbildung) sind auf einem vergleichsweise guten Niveau.
Die theoretische Ausbildung entspricht im Umfang der Gesamtausstunden
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(mind. 2.100 Std.) der deutschen Referenzausbildung und beinhaltet häu-
fig, bis auf die Themen Rechtskunde und Institutionelle Bedingungen,
keine signifikanten Unterschiede.
Wesentliche Unterschiede zwischen der philippinischen und deutschen
Pflegeausbildung sind in der Regel im Bereich der praktischen Ausbildung
zu finden. Hier fehlen mitunter Abschnitte in der ambulanten Versorgung.
Oder die Gesamtstundenzahl der Praxisstunden entspricht nicht der deut-
schen Mindestnorm (mind. 2.500 Std.).
Sofern der*die Antragsteller*in im Rahmen der praktischen Ausbildung Ab-
schnitte in der ambulanten Versorgung nachweisen kann (Community Ser-
vice etc.) und die Gesamtstundenzahl mindestens 2.500 Std. beträgt
und/oder sofern (auch) geringe Berufserfahrungszeiten vorliegen (siehe
3.), kann von einer Chance auf eine direkte Anerkennung ausgegangen
werden.
3. Direkte Feststellung
der Gleichwertigkeit
unter Berücksichti-
gung von Berufser-
fahrungszeiten
und/oder weiteren
Qualifikationen
möglich bis sehr wahrscheinlich (Einzelfallentscheidung)
Sofern der*die Antragsteller*in nach Abschluss des Bachelorstudiums (Ba-
chelor of Science in Nursing) über einschlägige und mehrjährige Berufser-
fahrungszeiten und/oder weitere einschlägige Qualifikationen verfügt, kön-
nen sich diese positiv auf die Feststellung der Gleichwertigkeit auswirken.
Die Chancen auf eine direkte Feststellung der Gleichwertigkeit sind bei-
nahe sicher, wenn:
die Berufserfahrung relativ aktuell (nicht älter als 2 Jahre) ist,
mindestens 4 Jahre in Vollzeit ausgeübt wurde und
in der „allgemeinen Pflege“ angesiedelt war (z.B. Krankenhaus,
Fachgebiete Innere, Chirurgie, Neurologie)
Besonderheiten: Auch bei Berufserfahrungszeiten mit geringerem Umfang
bestehen gute Chancen auf eine direkte Anerkennung, da die philippini-
sche Ausbildung grundsätzlich auf einem guten Niveau eingestuft wird und
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„wesentliche Unterschiede“ nur im geringen Maße vorhanden sind (im Ver-
gleich zu anderen Ausbildungsabschlüssen aus Drittstaaten).
Das bedeutet, dass Antragsteller*innen, die lediglich ein bis drei Jahre Be-
rufspraxiszeit nachweisen können, dennoch eine Chance auf eine direkte
Anerkennung haben.
Außerdem können sich diese geringeren Berufserfahrungszeiten positiv
auf die Dauer der Anpassungslehrgänge auswirken (siehe 4.)
4. Feststellung wesent-
licher Unterschiede
wahrscheinlich
Die Feststellung wesentlicher Unterschiede kommt insbesondere in den
Fällen vor, in denen im Rahmen der praktischen Ausbildung keine Ab-
schnitte in der ambulanten Versorgung nachgewiesen werden konnten
und/oder die Gesamtstundenzahl der praktischen Ausbildung unterhalb
der Mindestnorm von 2.500 Std. liegt.
Antragsteller*innen, deren Ausbildungsabschlüsse als nicht gleichwertig
eingestuft wurden, können einen gleichwertigen Kenntnisstand nachwei-
sen. Antragsstellende haben die Wahl zwischen:
der Teilnahme an einem Anpassungslehrgang (i.d.R. Praktikum in
einem Krankenhaus) oder
der Teilnahme an einer Kenntnisprüfung (mündliche Prüfung vor
einer Prüfungskommission und praktische Prüfung im Kranken-
haus am Patienten).
Besonderheiten zum Anpassungslehrgang: die Dauer des Anpassungs-
lehrgangs kann bei Ausbildungsabschlüssen aus den Philippinen außeror-
dentlich gering ausfallen. Es ist davon auszugehen, dass die Dauer des
Anpassungslehrgangs zwischen drei und sechs Monaten betragen wird.
Die Dauer liegt deutlich unterhalb der durchschnittlichen Dauer von An-
passungslehrgängen bei Abschlüssen aus Drittstaaten.
Besonderheiten zur Kenntnisprüfung: Im Einzelfall erteilt die Behörde als
Auflage, dass bei der praktischen Kenntnisprüfung der Prüfling nur einen
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Patienten (statt zwei) aus einem bestimmten Fachgebiet versorgen muss
(siehe 5).
5. Grundsätzliche Be-
sonderheiten
Das philippinische Pflegeausbildungssystem hat sich auf eine regelmäßige
Migration der Pflegefachkräfte eingestellt. Es gibt staatliche und private
Hochschulen, an denen Pflege studiert werden kann. Die Pflegefachkräfte
werden bereits in der Ausbildung mit dem Thema Migration vertraut ge-
macht, teilweise erhalten sie Sprachunterricht.
Die philippinischen Pflegefachkräfte werden vorwiegend im Krankenhaus-
bereich ausgebildet und verfügen über eine gute klinische Expertise. Die
theoretische Ausbildung ist auf einem guten Niveau.
Bei den obigen Ausführungen handelt es sich nicht um amtliche Hinweise, sondern um das Ergebnis
einer sozialwissenschaftlichen Erhebung von Aspekten des Berufsanerkennungsverfahrens für Antrag-
steller*innen aus den Philippinen im Bundesland Hessen mit dem Stichtag 17.5.2019.
Ziel der Ausführungen ist es, den Antragstellenden und ihren Beschäftigungseinrichtungen erste Hin-
weise zu liefern, welche Aspekte im Anerkennungsverfahren eine Rolle spielen können und welche Er-
gebnisse daraus resultieren können.
Das Projekt IntIP übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen, für ihre Aktualität
und kann nicht garantieren, dass alle möglichen Varianten abgebildet sind, die in Anerkennungsverfah-
ren eine Rolle spielen können. Dies gilt insbesondere auch für Anerkennungsverfahren in anderen Bun-
deländern als Hessen. Unabhängig von den fachbezogenen Voraussetzungen für die Berufsanerken-
nung sind natürlich die weiteren Bedingungen dafür zu berücksichtigen (Sprachniveau etc.).
4 Gesellschaftlicher Kontext
Auf den Philippinen leben ungefähr vier Millionen Menschen, die über 65 Jahre alt sind (CIA 2019). Ältere
Menschen erhalten nach der tief in der Bevölkerung des Inselstaats verankerten utang na loob (Dank-
barkeitsschuld) ein hohes Maß an Respekt und Anerkennung (Antonio 2015). Nach der philippinischen
Verfassung ist es außerdem die Pflicht der Familie sich um die älteren Angehörigen zu kümmern (Antonio
2015). Zudem existiert kein staatlich organisiertes Langzeitpflegesystem, es besteht nur die Möglichkeit
die älteren Familienmitglieder von privat angestellten Pflegefachkräften zu Hause versorgen zu lassen
bzw. die Verwandten in privaten Krankenhäusern, in denen sie rund um die Uhr professionelle Pflege
erhalten, unterzubringen. Dies können sich jedoch nur sehr wenige Familie leisten. Daher werden ältere
Menschen auf den Philippinen überwiegend von ihren Angehörigen betreut und pflegerisch versorgt
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(Dayri et al. 2018: 180; Valdez et al. 2013: 91). Aber auch auf den Philippinen ist die traditionelle Pflege
gefährdet und es werden Lösungen benötigt, um ein Langzeitpflegesystem zu entwickeln (Antonio 2015).
Im Jahr 2015 bestanden 18,821, im Jahr 2106 13,019 BSN Absolvent*innen die Nurse Licensure Exa-
mination (Philippine Statistics Authority 2018: 17). Für diese Vielzahl an Registered Nurses gibt es jedoch
nicht genügend Stellen in der philippinischen Pflege. Daher ist ein Großteil der Pflegefachkräfte auf den
Philippinen arbeitssuchend (Dayri et al. 2018: 150; Castro-Palaganas et al. 2017: 4 ff). Viele Pflegefach-
kräfte verlassen daher ihr Heimatland und gehen einer Tätigkeit im Ausland nach. 2012 waren 20.344
philippinische Gesundheitsfachkräfte im Ausland angestellt, der Großteil von ihnen waren Pflegefach-
kräfte (Dayri et al. 2018: 148). Für die philippinischen Pflegefachkräfte gibt es noch weitere Faktoren, die
dazu führen, dass sie ihre Heimat verlassen und eine Tätigkeit im Ausland bevorzugen. Studien zu Folge
gehören dazu die geringen Weiterbildungsmöglichkeiten, die unzureichende Honorierung und die hohen
Arbeitsbelastungen (Dayri et al. 2018: 150; Castro-Palaganas et al. 2017: 4 ff).
Die philippinische Regierung steht der Arbeitsmigration seiner Gesundheitsfachkräfte positiv gegenüber.
Durch Vermittlungsabsprachen, wie sie bspw. zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Phi-
lippine Overseas Employment Administration (POEA) besteht, wird ausdrücklich die Arbeitsmobilität der
Pflegefachkräfte gefördert (BA 2019; Dayri et al. 2018: 150). Die Regierung in Manila erhofft sich davon
eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit im eigenen Land, einen Know-How Transfer und Rücküberwei-
sungen der Arbeitsmigrant*innen (Castro-Palaganas et al. 2017: 4ff; Brennan/Wittenborg 2015: 70f). Ins-
besondere die sogenannten Remittances können als bedeutender Faktor bezeichnet werden, denn sie
machten 2017 10,5 % des philippinischen BIPs aus (World Bank 2019).
5 Anzahl der Gesundheitsfachkräfte auf den Philippinen
Der WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel1 legt fest, dass
internationale Gesundheitsfachkräfte2 nur aus Ländern rekrutiert werden dürfen, in denen kein Mangel
an ausgebildetem Gesundheitspersonal besteht. Um feststellen zu können in welchen Ländern eine
akute Unterversorgung an Gesundheitsfachpersonal existiert, hat die WHO den Schwellenwert von 5,9
pro 1.000 Personen festgelegt. Wird von diesem Schwellenwert ausgegangen, haben nach Angaben der
WHO von den untersuchten 186 Ländern, nur 68 keine kritische Unterversorgung (WHO 2013: 17).
Die Republik der Philippinen zählte für 2018 526.331 ausgebildete Pflegekräfte (WHO 2019a; WHO
2019b). Zur Dichte des Gesundheitspersonals pro 1.000 Personen liegen für die Philippinen aktuell keine
Zahlen von der WHO vor (WHO 2019c).
1 Der WHO Code of Practice ist verfügbar unter: https://www.who.int/hrh/migration/code/code_en.pdf?ua=1 (09.01.2020). 2 Zu Gesundheitsfachkräften zählt die WHO Ärzt*innen, Pflegefachkräfte und Geburtshelfer*innen (WHO 2013: 6).
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6 Anwerbungs- und Kooperationsprogramme
2013 wurde eine bilaterale Vermittlungsabsprache zwischen der BA und der POEA, im Zuge des Pilot-
projekts „Triple Win“, abgeschlossen. Auf dessen Grundlage können Pflegefachkräfte von den Philippi-
nen angeworben und in Deutschland angestellt werden (BA 2019a). Für die Anwerbung und die Vermitt-
lung der Pflegekräfte sind die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA in Deutschland und
die philippinische Arbeitsverwaltung zuständig (BA 2019a). Für 2019 ist vorgesehen, dass drei Bewer-
bungsrunden stattfinden, im März, Juli und Oktober (BA 2019b). Die POEA hat die Aufgabe, die Termine
für die Anwerbungsrunden zu veröffentlichen, die formalen Voraussetzungen der Bewerber*innen zu
überprüfen und die Bewerbungsgespräche in Zusammenarbeit mit der GIZ zu organisieren (BA 2019b).
Alle Bewerber*innen müssen ein Zertifikat über ein absolviertes Krankenpflegestudium (BSN) nachwei-
sen können und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Pflegefachkraft verfügen, um in das
Projekt aufgenommen werden zu können (BA 2016: 6).
Die für das Projekt „Triple Win“ ausgewählten Pflegefachkräfte erhalten einen Deutschsprachkurs von
A1 bis B1. Dieser findet in Manila, Cebu und Baguio statt (BA 2019b). Um die Pflegetätigkeit in Deutsch-
land aufnehmen zu können, müssen die Kandidat*innen das Sprachlevel B1 nach dem Europäischen
Referenzrahmen für Fremdsprachen erreichen, was nach Einschätzungen der BA 12 bis 14 Monate
dauern kann (BA 2019b; BA 2016: 6). Zudem erhalten die philippinischen Pflegefachkräfte vor der Aus-
reise ein Arbeitsorientierungsseminar und Unterschreiben ihren Arbeitsvertrag. Die GIZ hat außerdem
die Aufgabe das Visum für Deutschland zu beantragen und die Dokumente für das Anerkennungsver-
fahren vorzubereiten (BA 2019b).
Da es Unterschiede zwischen der Pflegeausbildung in Deutschland und der Philippinischen gibt, werden
die Pflegefachkräfte von den Philippinen verpflichtet im ersten Jahr ihrer Tätigkeit in Deutschland am
Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von in Drittstaaten erworbenen Ausbildungsabschlüs-
sen in Pflegeberufen teilzunehmen. In diesem werden die Kenntnisse der Bewerber*innen auf die Gleich-
wertigkeit mit denen aus der deutschen Pflegeausbildung überprüft. Bis der Ausbildungsabschluss von
den Philippinen in Deutschland staatlich anerkannt ist, arbeiten die Pflegefachkräfte als Krankenpflege-
helfer*innen. Liegt die Anerkennung nach einem Jahr nicht vor, kommt es zu keiner Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis (BA 2016: 6).
Neben der ZAV werben auch private Personalvermittlungsagenturen Pflegefachkräfte von den Philippi-
nen an. Bspw. wirbt die in Frankfurt am Main ansässige PhilCurae Pflegefachkräfte von den Philippinen
an. Die Personalvermittlungsagentur kooperiert dazu mit einer Agentur auf den Philippinen. Zu den
Dienstleistungen des Unternehmens gehört die Überprüfung der notwendigen Ausbildungsnachweise
der philippinischen Fachkräfte, die Kostenübernahme des Sprachkurses bis zum Sprachlevel B2 nach
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dem europäischen Referenzrahmen für Fremdsprachen und für die Anreise, die Abhandlung der not-
wendigen bürokratischen Auflagen (Visum, Arbeitserlaubnis) sowie der Transfer nach Deutschland
(PhilCurae 2019).
Auch die Start Medicare GmbH vermittelt philippinische Pflegefachkräfte. Das Unternehmen kooperiert
dazu mit der POEA. Die Agentur übernimmt dabei die Anwerbung, die Auswahl der Beweber*innen, die
interkulturelle Vorbereitung der Pflegefachkräfte, die Beantragung des Visums und veranstaltet ein Vor-
bereitungsseminar. Die Start Medicare GmbH organisiert zudem den Sprachkurs bis Sprachniveau B2
und übernimmt die Kosten für diesen (Start Medicare GmbH 2019).
Stand: August 2020 11
Literatur
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Impressum
Hochschule Fulda, Leipziger Str. 123, 36037 Fulda
RIGL Regionales Innovationszentrum Gesundheit und Lebensqualität
Projektteam IntIP
Prof. Dr. Beate Blättner Projektleitung Fachbereich Pflege und Gesundheit
Prof. Dr. Matthias Klemm Projektleitung Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Prof. Dr. Heinrich Bollinger Wissenschaftliche Mitarbeit
Dr. Agnieszka Satola Wissenschaftliche Mitarbeit
Nadja Noll M.A. Wissenschaftliche Mitarbeit
Dennis Mayer M.A. Wissenschaftliche Mitarbeit
Prof. Dr. Lukas Slotala Assoziiertes Projektmitglied
https://www.hs-fulda.de/forschen/wissens-und-technologietransfer/rigl-fulda/intip/
© 2020 by Hochschule Fulda
Copyright
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