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Georgien Länderinformationsblatt Haftungsausschuss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. Credit: IOM/Cole Garside 2018

Länderinformationsblatt Georgien 2018 · Medikamente Medizinische Einrichtungen und Ärzte: Alle Kliniken in Georgien sind privatisiert. Obwohl die allgemeine Krankenversicherung

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Page 1: Länderinformationsblatt Georgien 2018 · Medikamente Medizinische Einrichtungen und Ärzte: Alle Kliniken in Georgien sind privatisiert. Obwohl die allgemeine Krankenversicherung

Georgien

Länderinformationsblatt

Haftungsausschuss

IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und

stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung

für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse,

welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden.

Credit: IOM/Cole Garside

2018

Page 2: Länderinformationsblatt Georgien 2018 · Medikamente Medizinische Einrichtungen und Ärzte: Alle Kliniken in Georgien sind privatisiert. Obwohl die allgemeine Krankenversicherung

I. CHECKLISTE FÜR FREIWILLIGE RÜCKKEHR

II. GESUNDHEITSWESEN1. Allgemeine Informationen2. Medizinische Versorgung und Medikamente

III. ARBEITSMARKT UND BESCHÄFTIGUNG1. Allgemeine Informationen2. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche3. Arbeitslosenunterstützung4. Weiterbildung

IV. WOHNSITUATIONWohnsituation1. Unterstützung bei der Wohnungssuche2. Finanzielle Unterstützung

V. SOZIALWESEN1. Sozialsystem2. Rentensystem3. Schutzbedürftige Personen

VI. BILDUNG1. Allgemeine Informationen2. Kosten, Studienkredite und Stipendien3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse

VII. KONKRETE UNTERSTÜTZUNG FÜR RÜCKKEHRENDE1. Reintegrationsprogramme2. Finanzielle Starthilfe

VIII. KONTAKTE UND NÜTZLICHE LINKS

2Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch das Informationsportal zur

Freiwilligen Rückkehr und Reintegration ReturningfromGermany:

https://www.returningfromgermany.de/de/countries/georgia

Place Country

Flag here

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Vor der Rückkehr

Rückkehrende sollten

✓ Unterlagen von deutschen Behördenbeantragen, insbesondere Geburtsurkundender Kinder, welche außerhalb Georgiensgeboren wurden

✓ alle medizinischen und beruflichenDokumente mitbringen, welche man fürKliniken bzw.ArbeitgeberInnen benötigt

✓ Ausweis, Zeugnisse/Zertifikate, Kranken-geschichte etc. mitbringen

✓ Ankunft am Flughafen und Weiterfahrtvorbereiten: vom Flughafen fahren nur Taxis.Eine Fahrt zum Zentrum von Tbilisi kostet25 GEL. . Von dort fahren Busse und Züge injeden Teil Georgiens. Da die meisten Flügenachts ankommen, wenn keine Busse undZüge fahren, ist auch die weitere Fahrt mitdem Taxi womöglich nötig.

✓ Impfungen prüfen: Für Rückkehrende sindkeine Impfungen nötig, für kostenfreieImpfungen der Kinder ist jedoch eineRegistrierung nötig.

✓ Informationen für Ankunft am Flughafen undWeiterreise einholen:

• Vom Flughafen nach Tiflis mit dem Taxi (25Min.; 30-50 GEL), Bus (N37; 0,5 GEL), Zug(20 Min.) oder Minibus (10 GEL)

• Von Tiflis sind Busse und Züge, die mitjedem Teil Georgiens verbunden sind,verfügbar.

• Allerdings treffen die meisten Flüge nachGeorgien in der Nacht ein, wenn Busse undZüge nicht häufig verkehren. Taxis stellendaher wohl das einzige Transportmittel darum eine direkte Weiterreise vom Flughafenzu gewährleisten.

✓ Vorläufige Unterkunft

Ministerium für Vertriebene Personen und

Flüchtlinge Georgiens

15, Tamarashvili street

(+995) 322431100; (+995) 32 231 13 37

I. CHECKLISTE FÜR DIE FREIWILLIGE RÜCKKEHR

Nach der Rückkehr

Rückkehrende sollten

✓ sich im Krankenversicherungs- undRentenversicherungssystem registrieren:(15-05 Hotline des Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales )

✓ Die 15-05 Hotline des Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales kann fürAngelegenheiten rund umKrankenversicherung und Renten angerufenwerden

✓ Kontakte von Agenturen, die bei der Job-und Wohnungssuche behilflich seienkönnen:

• Social Service Agency Hotline 15-05Web: www.ssa.gov.ge Adresse: 144, Tsereteli Ave, Tiflis

✓ Bei der Wohnungssuche können sichalleinerziehende Mütter und Opferhäuslicher Gewalt oder Menschenhandel anden Staatsfonds wenden und Unterstützungfür gesetzlich festgelegte Ofer vonMenschenhandel in Anspruch nehmen.

• Hotline: + 995 32 2 116 006

✓ Bewerbung für Sozialhilfe, wenn man unter

die Armutsgrenze fällt oder als sozial

gefährdet gilt.

✓ die Anmeldung bei Kinderbetreuung, Schuleund weitere Bildungsinstitutionen in dieWege leiten:

• Social Service Agency (fürKinderbetreuung

• Schule und Bildung (Ministry ofEducation and Science of Georgia,Adresse: 0102 Tbilisi, DimitriUznadze N 52, Hotline (995 32 2)200 220

✓ Jegliche Dokumente können beiöffentlichen Behörden beantragt werden.Diese sind in verschiedenen RegionenGeorgiens tätig. Dort können über 300staatliche Leistungen beansprucht warden –von der Ausstellung von Ausweisen, Pässen,Hochzeitszertifikaten oder Visadokumentenbis hin zur Besitzregistrierung.

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1.Allgemeine Informationen

Georgien bietet ein staatlich finanziertes,Gesundheitssystem an. Dieses umfasstambulante und stationäre Behandlung fürBegünstigte verschiedener Alters- undSozialgruppen, wie folgt:

• offen für alle StaatsbürgerInnen, sowieAsylsuchende (während des Verfahrens) undPersonen mit Flüchtlingsstatus

• stationäre und ambulante Behandlung sindvollständig gedeckt

• Behandlung von HIV und TB ist kostenfrei,sowie Insulin für Diabetespatienten

• Dialyse ist ebenfalls gewährleistet

• Für Drogenabhängige, eine staatlichgefördertes Methadon-Ersatzprogramm istkostenfrei verfügbar. Lediglich eine einmaligeRegistrierungsgebühr von 70 GEL mussentrichtet werden.

• Kosten, abhängig von der Krankheit, für dieBehandlung von Kindern bis zu 5 Jahrenwerden teilweise gedeckt

Kontaktinformationen erhält man beimMinisterium für Gesundheit. Informationen überAnbieter finden sich hier:http://cloud.moh.gov.ge/Default.aspx?languagePair=en-US

Unterstützung:

Die Kosten bei Behandlungen von ambulanten

Patienten werden zu 100% übernommen.

Behandlungen durch spezialisierte Ärzte nach

Überführung durch Hausarzt (70-100%), einige

Notfallbehandlungen (100%), notwendige

Operationen (70%), Chemotherapie (80% bis zu

Gesamtkosten von 12.000GEL), Geburten (bis

zu 500 GEL), Kaiserschnitte (bis zu 800 GEL).

Kosten:Werden die Kosten nicht zu 100%übernommen, dann müssen Patienten für dierestlichen Kosten aufkommen. FürRentnerInnen zahlt der Staat monatlichzusätzlich 100 GEL für 3 Monate. Die Erstattungerfolgt durch Bürgerämter.

2. Medizinische Versorgung und Medikamente

Medizinische Einrichtungen und Ärzte:Alle Kliniken in Georgien sind privatisiert.Obwohl die allgemeine Krankenversicherungnicht alle Bereiche abdeckt, können georgischeStaatsbürgerInnen zu jeder Zeit und jede Klinikaufsuchen. Die Leistungen müssen dann jedochbezahlt werden. Es ist sehr zu empfehlen, imVorfeld einen Termin zu vereinbaren. BeiNotfällen ist eine Behandlung ohne Terminmöglich. Dennoch muss mit langen Wartezeitengerechnet werden.

Wichtige Medizinische Einrichtungen:• Tbilisi Central Hospital; 1 Konstantine

Chachava St, Tbilisi 0159; Tel: +995 322 10 4444;

• Medical Centre CITO; 40 Zakaria PaliashviliStreet,Tbilisi;Tel: +995 322 29 06 71

• Research Institute of Clinical Medicine; 13Tevdore Mgvdeli St., Tbilisi 0112; Tel: +995322 34 81 19

Aufnahmeprozedur:Die Aufnahme in die staatliche Versicherung,müssen Patienten einen Termin bei demHausarzt/Hausärztin vereinbart werden. Diese/rkann dann einer Überweisung zu spezialisiertenÄrzten veranlassen.

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II. GESUNDHEITSWESEN (1/2)

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Verfügbarkeit und Kosten von Medikamenten:Große Apotheken stellen eine Vielzahl vonMedikamenten. Die Verfügbarkeit gewisserMedikamente kann anhand ihrerHandelsbezeichnung online oder telefonischüberprüft werden:

• Medical Information Service http://www.mis.ge/ka/FindDrug.jsp?Clear=True TEL: +995 032 2 252233;

• Ministry of Labour Health and Social Affairs of Georgiahttp://apps.ssa.gov.ge/recepti/Camlebi

Die meisten Medikamente werden nicht vomstaatlichen Programm aufgefangen und Patientenmüssen dann für diese selbst aufkommen. EinigeMedikamente sind jedochverschreibungspflichtig und dazu muss ein/eArzt/Ärztin aufgesucht werden, welche/r dasRezept ausstellt.

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II. GESUNDHEITSWESEN (2/2)

Gesundheitssystem: Zugang für Rückkehrende

Voraussetzungen:Georgische StaatsbürgerInnen sowie Asylsuchende und Personen mit Flüchtlingsstatus sindautomatisch versichert.

Registrierung:

Georgische StaasbürgerInnen sind automatisch versichert. Allerdings ist eine Registrierung

notwendig um alle Leistungen des Programmes beanspruchen zu können. In diesem Zusammenhang

sollten Rückkehrer die 15-05 Hotline des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales anrufen

oder sich direkt an die nächstgelegene Poliklinik oder Krankenhaus wenden.

Notwendige Dokumente:Einen gültigen Ausweis.

Credit: IOM/ medizinische Unterstützung für Rückkehrende aus Italien 2016

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I. Allgemeine Informationen

Daten des nationalen Datencenters von 2016zeigen, dass 67,5% der ökonomisch aktivenBevölkerung (15 Jahre oder älter) erwerbstätigist. Das hohe Level an ökonomisch aktivenMenschen in ländlichen Gebieten ist auf dasgeringe Einkommen im landwirtschaftlichenGewerbe zurückzuführen.

Georgien weist eine relativ hoheBeschäftigungsquote für Personen im bzw. überdem Renteneintrittsalter von 65 Jahren auf. Diesliegt u.a. daran, dass viele Menschen dieserGruppe mit ihren geringen Renten ringen.

Im Gegensatz dazu ist die Arbeitslosigkeit unterden 15-25 Jährigen recht hoch. Die meistenErwerbstätigen befinden sich im Alter von 40 bis60 Jahren. Die meisten Arbeitsplätze gibt es imGroß- und Einzelhandel sowie inAutowerkstätten und im Kleinwarengeschäftsowie in der Industrie und im Bauwesen.

Das durchschnittliche monatliche Einkommenliegt bei 294,20 GEL (2016,Haushaltsbefragungsdaten): Die Kaufkraftparität(PPP) wurde noch nicht für Georgien berechnet.Mehr Informationen findet man unterhttp://geostat.ge/index.php?action=page&p_id=188&lang=eng

Der durchschnittliche monatliche Nominallohnliegt bei 940.00 GEL (Stand 2017). Die höchstenGehälter gibt es im Finanzsektor (1.834,90 GEL)und in der öffentlichen Verwaltung (1254,70GEL).

Die Arbeitslosenquote in Georgien ist sehrhoch. Im Jahr 2016 lag die Arbeitslosenrate bei11,8%. Ein Arbeitslosengeld gibt es nicht.Besonders hoch ist die Arbeitslosigkeitzwischen 19-20 (31,9%) und bei 20-24 (30%)Jährigen. Bei Männer ist diese Rate höher(14,2%) als bei Frauen (8,8%).

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III. ARBEITSMARKT UND BESCHÄFTIGUNG (1/2)

2. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche

Die größte Nachfrage besteht im Bereich derDienstleistungen. Die durchschnittlichen Löhnekönnen hier eingesehen werden:http://geostat.ge/index

Für weitere Informationen können folgende

Agenturen kontaktiert werden.

• State Employment Agency: Telefon:15-05, http:///ssa.gov.ge; http://www.worknet.gov.ge

• Adjara Autonomous Republic State Employment Agency:18, Rustaveli street, Batumi; Telefon: +995 32 222 222; Email: [email protected]: www.hrajara.gov.ge/ge/

Jobangebote können hier gefunden werden:

• http://www.jobs.ge

• http://www.hr.com.ge

3.Arbeitslosenunterstützung

Allgemeine Informationen über öffentlicheund/oder private Arbeitslosenunterstützungen:Die Beschäftigungsabteilung der Social ServiceAgency (SSA) stellt Unterstützung fürArbeitssuchende bzw. arbeitslose Personen zurVerfügung.

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III. ARBEITSMARKT UND BESCHÄFTIGUNG (2/2)

Credit: IOM/ Jobtraining für Rückkehrende aus Belgien, Tbilisi, 2017

Arbeitslosenunterstützung: Zugang für Rückkehrende

Voraussetzungen:Alle georgischen Staatsbürger sind berechtigt Unterstützung (Hilfe bei der Arbeitssuche,Trainingsangebote etc.) seitens der Social Service Agency (SSA) zu beziehen. Eine Arbeitslosenhilfeallerdings gibt es in Georgien nicht.

Registrierung:Arbeitslose/Jobsuchende müssen sich entweder selbständig oder mit Hilfe der SSA auf der Webseiteworknet-gov.ge registrieren. Die genannten Behörden können den Prozess des Jobsuchensunterstützen, einen Lohnzuschuss für bestimmten Gruppen zur Verfügung stellen (bis zu vierMonaten) sowie Weiterbildungsmaßnahmen anbieten.

Notwendige Dokumente:Einen gültigen Ausweis und alle relevanten Arbeitsunterlagen, wie z.B. Abschlüsse als Beleg fürAusbildung,Weiterbildung und Arbeitserfahrung.

4. Weiterbildung

Arbeitssuchende sollten sich auf der Webseiteregistrieren worknet.gov.ge. Diese verbindetArbeitssuchende mit potentiellen Arbeitgebern.Die SSA bietet kostenlose kurzTrainingseinheiten für Arbeitssuchende an, dieBedürfnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigen.

Die betroffenen Personen sollten sich auf derWebseite worknet.gov.ge registrieren oder sichan die Beschäftigungsabteilung wenden, wo siemehrere Leistungen in Anspruch nehmenkönnen: Jobberatung, Lebenslauf-Erstellung undVermittlung zu potentielle Arbeitgebern.

Unterstützung und Kosten:Eine Arbeitslosenhilfe gibt es in Georgien nicht.

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1. Allgemeine Informationen

Die monatliche Durchschnittsmiete für einZwei-Zimmer-Apartment (ein Schlafzimmer) inTbilisi beträgt ca. 350 USD, natürlich ist dieseabhängig von der jeweiligen Wohngegend. DieBetriebskosten liegen bei ca. 150-250 GEL imMonat.Das Angebot an freien Apartments ist sehr groß.Information gibt es auch im Internet unter:

• www.myhome.ge

• www.place.ge

aber auch in Zeitungen wie Sitkva da Sakme.

Wohnungmöglichkeiten für Rückkehrende/Sozialwohnungen:Es gibt eine gut ausgestatteteObdachlosenunterkunft für 250 MenschenTbilisi im Stadtteil Lilo. Eine Unterbringung kannbis maximal 18 Monate erfolgen. Pro Zimmerkönnen dort 10-12 Personen untergebrachtwerden.

Voraussetzungen um hier unterkommen zukönnen sind:

• Georgische Staatsbürgerschaft• seit mindestens 2 Jahren in Tbilisi registriert• Nicht erwerbsfähig• Besitzlos• Keine erwerbsfähigen oder über Besitz

verfügende Angehörigen• Kriminell unauffällig und gesund• Unfähig für sich selbst zu sorgen

2. Unterstützung bei der Wohnungssuche

Um eine kurzfristige Unterkunft zu erhalten,

sollte man folgende Adresse kontaktieren:

• Ministerium für Binnenvertriebene von

Besetzten Gebieten, Wohnungen und

Flüchtlinge aus Georgien

Adresse: 15, Tamarashvili street

Telefon: (+995)322431100; (+995) 32 231 13

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3. Finanzielle Unterstützung

Bis auf die Obdachlosenunterkünfte in Tiflis

bestehen keine staatlichen Zuschüsse im

Bereich des Wohnungsmarktes.

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Credit: IOM/ Wohnunterstützung für Rückkehrende aus Griechenland, 2017

IV. WOHNSITUATION

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1.Allgemeine Informationen

Das Sozialsystem in Georgien umfasst die folgenden finanziellen Zuschüsse:

▪ Existenzhilfe▪ Reintegrationshilfe▪ Pflegehilfe▪ Familienhilfe▪ Soziale Sachleistungen▪ Sozialpakete

Mehr Informationen erhält man unter: SocialService Agency (Hotline 1505).

Für Hilfe bei der Reintegration: (+995)322431100; (+995) 322311337.

Kosten:Die Registrierung, die notwendig ist umfinanzielle Unterstützung seitens des Staates inAnspruch nehmen zu können, ist kostenlos.

Leistungen:Abhängig von der Art der Unterstützung,können Familien, die unterhalb derArmutsgrenze leben, eine Unterstützungzwischen 10 und 60 GEL pro Familienmitgliederhalten.

2. Rentensystem

Es gibt nur ein staatliches Rentensystem. Diesesbasiert auf dem Alter der betroffenen Person.Das Renteneintrittsalter für Männer beträgt 65,das für Frauen 60 Jahre.

Kosten:Eine Beantragung ist kostenlos.

Leistungen:Die monatliche staatliche Rente beträgt 180GEL.

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V. SOZIALWESEN (1/2)

Sozialsystem: Zugang für Rückkehrende

Voraussetzungen:Alle georgischen Staatsbürger sind berechtigt, dem Sozialversicherungssystem beizutreten. Dies giltinsbesondere für solche, die entweder selber oder deren Familienmitglieder bestimmten sozialgefährdeten Gruppen angehören (z.B. körperlich benachteiligte, alte Menschen, oder von Armutbetroffene Personen). Je nach individuellen Bedürfnis gibt es spezielle Angebote.Qualifizierungsvoraussetzungen variieren daher je nach Programm.

Registrierung:Rückkehrende sollten sich mit dem kompletten Antragsformular und Personalausweis an dennächstgelegenen Sozialdienst wenden. Weitere notwendige Unterlagen können abhängig von derbeantragten Sozialhilfe variieren. Die Agentur wird den Rückkehrer hierüber informieren. Innerhalbeines Monats nach Antragstellung erhält der Begünstigte den ersten Zuschuss. Weitere Informationenzu den Leistungen können unter folgender Adresse abgerufen werden:http://ssa.gov.ge/index.php?lang_id=GEO&sec_id=34

Sollte Rückkehrender ein Sozialpacket in Anspruch nehmen wollen, wird ein Agenturmitarbeiter dieBewerbung überprüfen und innerhalb maximal 10 Kalendertagen eine Entscheidung treffen. WeitereInformationen dazu können entweder unter www.ssa.gov.ge eingesehen oder via der Hotline 15-05erhalten werden.

Benötigte Dokumente:Der Personalausweis des Bewerbers ist unabdingbar. Anderen zusätzliche Dokumente können je nachAntrag eingefordert werden.

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3. Schutzbedürftige Personen

Der Sozialdienst ist für Personen unterhalb derArmutsgrenze verantwortlich. Der staatlicheFond zum Schutz und zur Unterstützung fürOpfer von Menschenhandel hilftschutzbedürftigen Personen. Darunter könnenz.B. folgende Personengruppen fallen:

• Opfern häuslicher Gewalt,

• Personen mit Einschränkungen,

• Alte

• Waisen

Zu den Leistungen gehören:

• Kinderheime

• Pflegeheime für Personen mit Einschränkungen

• Unterkünfte für Opfer des Menschenhandels

• Krisenzentren

• Unterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt

Weitere Informationen können unter

http://atipfund.gov.ge abgerufen werden.

Unterstützung für Schutzbedürftige Personen:Das Programm für Asylbewerber mit GeistigenBehinderungen bietet tägliche Unterstützung an.Dieses Programm steht allen Personen, die älterals 18 Jahre sind und eine Behinderung habenoder an Demenz leiden zuVerfügung.

Außerdem steht finanzielle Unterstützung füreinige andere Gruppen zurVerfügung.

• Schutzbedürftige Personen (unterhalb derArmutsgrenze): 60 GEL pro Person und 48GEL für jedes weitere Familienmitglied.

• Personen mit starken Einschränkungen: 180GEL pro Monat.

• Personen mit geringeren Einschränkungen:100 GEL pro Monat.

• Unbegleitete Minderjährige (mitverstorbenen Hauptverdiener) bis zu 18Jahren: 100 GEL pro Monat.

• Pflegefamilien: 200 GEL pro Monat (300GEL pro Monat für ein Kind mitEinschränkungen) falls die Familie mit demKind verwandt ist. Ist dies nicht der Fall, 15GEL pro Tag (20 GEL pro Tag für ein Kindmit Einschränkungen).

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V. SOZIALWESEN (2/2)

Rentensystem: Zugang für Rückkehrende

Voraussetzung:Es gibt lediglich ein Rentensystem, und zwar das öffentliche. Um sich für das System zu qualifizieren,müssen mindestens eine der folgendenVoraussetzungen erfüllt sein:

▪ Rentenalter: männlich 65 Jahre; weiblich 60 Jahre▪ Behindertenstatus▪ Tod des Hauptverdieners

Registrierung:Antrag, bei dem nächstgelegenen Sozialamt im jeweiligen Wohnort (Social Service Centre) stellen.Eine Entscheidung wird innerhalb von 10 Tagen getroffen. Personen, die bereits aus dem Auslandeine Rente beziehen, sind von dem Georgischen Rentensystem ausgeschlossen.

Benötigte Dokumente:Ein Ausweis sowie (bei Bedarf) andere relevante Dokumente zum Nachweis der oben genanntenKriterien sind vorzulegen.

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1. Allgemeine Informationen

Kindergärten sind kostenlos. Eine Anmeldungerfolgt online im Einklang mit den Vorgaben, diejedes Jahr angepasst werden. Für gewöhnlichmuss sie mehrere Monate im Vorfeld vorKindergartenstart/Schulbeginn erfolgen(March/April). Eine Anmeldung für dieGrundschule erfolgt in mehreren Schritten,nähere Informationen dazu findet man auf derSeite des Bildungsministerium: http://emis.ge/

Voraussetzung für den Zugang zu höhererBildung ist das erfolgreiche Bestehen derAllgemeinen Nationalen Examen. Alle Personenmit einem Nachweis über das Bestehen derSekundarbildung könne an diesem Examenteilnehmen. StaatsbürgerInnen, die einensolchen Nachweis im Ausland erworben haben,können ebenfalls an diesem Examen teilnehmen.Eine Registrierung erfolgt online:http://registration.emis.ge/

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Insgesamt gibt es 30 Universitäten, 24

Bildungsinstitution und 9 Colleges, welche

international anerkannt sind. Eine Liste kann

hier eingesehen werden:http://mes.gov.ge/content.php?id=1855&lang=geo

2. Kosten, Studienkredite undStipendien

Staatliche Schulen sind kostenlos. Abhängig vonden Ergebnissen in den Examen und im Einklangmit den seitens des Bildungsministeriumsvorgegebenen Regeln, werden staatlicheZuschüsse im Bereich der Höheren Bildunggewährt. Die Zuschüsse variieren zwischen100% 70% und 50%. Im Jahr 2017 wurden 1009Studenten mit 100%, 1457 mit 70% und 4081mit 50% staatlichen Zuschüssen gefördert.(Quelle: https://edu.aris.ge/news/2017-wlis-ertiani-erovnuli-gamocdebis-shedegad-studenti-28-176-abiturienti-gaxda.html)

Zugang und Voraussetzungen für Stipendienund/oder Kredite für Studiengebühren:Voraussetzungen variieren je nach Art derFörderung und Einrichtung. Außerdem gibt esverschiedene Regierungszuschüsse undAustauschprogramme mit einer Vielzahl anHochschuleinrichtungen im Ausland.Weitere Informationen sind unter folgendenLinks erhältlich:

• http://mes.gov.ge/

• https://edu.aris.ge/

VI. BILDUNG (1/2)

Ausbildungslevel Alter

Krippe 2 – 3

Kindergarten 3 – 6

Grundschule

z.B. Grundschule 6 – 12

Weiterführende Schule

z.B. Mittel-/Realschule 12 – 15

z.B. Oberschule, Berufsschule 15 – 18

Höhere Bildung

z.B. Universität ab 18

Bildung: Zugang und Registrierung für Rückkehrer

Wie jeder andere georgische Staatsbürger haben Rückkehrer Zugang zu den Bildungseinrichtungenim Land. Für Kindergärten, Schulen und Universitäten gibt es die Möglichkeit, sich online zuregistrieren. Voraussetzung für den Zugang zu höherer Bildung im öffentlichen sowie privaten Sektorist das erfolgreiche Bestehen der Allgemeinen Nationalen Examen.

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3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Der Staat erkennt lediglich Abschlüsse vonauthorisierten Einrichtungen Höherer Bildungan. Benötigte Dokumente sind:• Ein Antragsformular auf Georgisch

(notarisch beglaubigte Kopie)• Kopie des Personalausweises bzw. notarisch

beglaubigte Kopie des Reisepasses• Vollmacht, falls der Antrag durch eine

weitere Person erfolgt• Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, falls

Eltern Antrag stellen• Notarisch beglaubigte Kopien aller

Zeugnisse/Bildungsnachweise (ggf. insGeorgische übersetzt)• Zertifikat über ein abgeschlossene

allgemeine Ausbildung und Ergänzungen• Zertifikat über Basisausbildung und

Ergänzungen• Zertifikat über Grundausbildung und

Ergänzungen• Zertifikat über Berufsabschluss und

Ergänzungen• Zertifikat über Hochschulabschluss und

Ergänzungen

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• Quittung über Zahlung der Anmeldegebühr(30 GEL)

• Die Kosten zur Anerkennung vonQualifikationen aus dem Ausland belaufensich auf 60 GEL

Genehmigung und Anerkennung sind abhängigvon Allgemein, Berufs- und HochschulausbildungFür Kindergarten-Kinder ist eine Anerkennungnicht notwendig. Eine Anerkennung ist jedochfür medizinische Trainings nach Studienabschlussoder Auslandsstudien im Rahmen vonAustauschprogrammen georgischerUniversitäten notwendig.

Ein Studium ohne Ablegen der Unified NationalExams oder Unified Masters Exams ist nur fürdie Studierenden möglich, die mindestens zweiJahre an einer anerkannten ausländischenInstitutionen studiert haben. Für weitereInformationen bitte wenden Sie sich an:

• National Center for Education Quality DevelopmentQuality Development 1Aleksidze Street, TiflisTelefon: 2200220Email: [email protected]

VI. BILDUNG (2/2)

Credit: IOM/ Pricatnachhilfe für Rückkehrende aus Griechenland, 2017

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1. Reintegrationsprogramme

Das Ministerium für Binnenvertriebene vonBesetzten Gebieten, Wohnungen und Flüchtlingeaus Georgien setzt Reintegrationsprogramme inganz Georgien um.

Bedingungen: Mindestaufenthalt außerhalb Georgiens vonüber einem Jahr; Anmeldung beim Zentrumerfolgt innerhalb eines Jahres nach Rückkehr.

Generell sind Unterstützungsleistungen rar, sodass nicht jede Person eine Unterstützungerhalten kann. Das bestehende Programmrichtet sich an Angehörige sozial schwacherGruppen, die den vorgegebenen Kriterienentsprechen.

2. Finanzielle und administrative Unterstützung

Starthilfe kann beim Ministerium für Flüchtlinge

und Wohnung beantragt werden.

• Adresse: 15, Tamarashvili street• Hotline: (+995)322 431100; (+995) 32 231

13 37)

Credit: IOM/ Rückkehrende aus Griechenland, 2017

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VII. KONKRETE UNTERSTÜTZUNG FÜR RÜCKKEHRENDE

3. Unterstützung zum Start von Einkommensgenerierenden Aktivitäten

Einkommensgenerierende Aktivitäten könnenebenfalls seitens des Ministeriums fürBinnenvertriebene von Besetzten Gebieten,Wohnungen und Flüchtlinge aus Georgienunterstützt werden.

• Addresse:15, Tamarashvili street• Hotline: (+995)322 431100; (+995) 32 231

13 37)

Die Rückkehrenden können sich an Bankenoder Mikokreditinstitute für Kofinanzierungenwenden. Allerdings ist der Zinssatz recht hoch.Daher entscheiden sich recht wenige Menschen,diesen Service in Anspruch zu nehmen.

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Internationale Organisationen, NGOs und Humanitäre Hilfsorganisationen

IOM

Address: 12 T. Abuladze str, 1st dead end, Tbilisi

Tel.: +995 32 2 25 22 16

Email: [email protected]

Internet: www.iom.ge

UN Georgia

Address: 9, Eristavi str. UN House, Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 2 25 11 26

Internet: www.ungeorgia.ge

Caritas Georgia

Address: Nutsubidze Plateau II, 3a Besarion Jgenti str.

Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 221 78 19; +995 591 22 34 19

Email: [email protected]

Internet: www.caritas.ge

DVV International

Address: 20 Kipshidze str. Apt 3, Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 2 25 17 52; 2 91 34 75

Email: [email protected]

Internet: www.Georgia.dvv-international.ge

GIZ

Address: 31 Griboedov str. Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 220 18 00

Email: [email protected]

Internet: www.giz.de

GYLA (The Georgian Young Lawyers’ Association)

Address: 101 Uznadze str. Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 2 99 50 76

Email: [email protected]

Internet: www.gyla.ge

IRC (Innovations and Reforms Center)

Address: 32 Saburtalo str. Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 2 55 20 01

Email: [email protected]

Internet: www.irc.ge

CIDA (Civil Development Agency)

Address: 9-1 Pirosmani str. Rustavi, Georgia

Tel.: +995 0341 25 88 22

Internet: www.migrant.ge

Skype hot-line: migrant_ge

Red Cross

Address: J. Kakhidze str.15 Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 2 96 10 92; +995 577 777 437

Email: [email protected]

Internet: www.redcross.ge

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VIII. KONTAKTE UND NÜTZLICHE LINKS (1/4)

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Relevante locale Organisationen (Arbeitsagenturen, Krankenkassen etc.)

Social Service Agency (SSA)

Address: 144 Ak.Tsereteli Ave

Tel.: 15-05

Email: [email protected]

Internet: www.ssa.gov.ge

State Employment Agency

Address: 51 Javakhishvili str. Tbilisi

Tel.: 15-05

Email:

Internet: www.worknet.gov.ge

Ministry of Education

Address: Dimitri Uznadze 52, Tbilisi

Tel.: +995 31 220 02 20/ext.1150

Email: [email protected]

Internet: www.mes.gov.ge

Tbilisi Municipality. NPO Temporary Shelter

Address: Didi Lilo, Al. Japaridze Str, Tbilisi

Tel.: +995 577 90 25 20

Email: N/A

Internet: N/A

Ministry of Foreign Affairs

Address: 4 Chitadze str. Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 2 94 50 00

Email: [email protected]

Internet: www.mfa.gov.ge

Public Service Hall

Address: 2 Sanapiro str. Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 2 405 405

Email: [email protected]

Internet: www.psh.gov.ge

15

VIII. KONTAKTE UND NÜTZLICHE LINKS (2/4)

Services zur Unterstützung bei der Jobsuche, Wohnungssuche etc.

Ministry of labour, health and social affairs

Address: 144 Ak. Tsereteli Ave. Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 251 00 11

Email: [email protected]

Internet: www. moh.gov.ge

Ministry of IDPs from occupied territories,

accommodation and refugees

Address: 15 Tamarashvili str. Tbilisi, Georgia

Tel.: +995 32 243 11 00

Email: [email protected]

Internet: www.mra.gov.ge

Page 16: Länderinformationsblatt Georgien 2018 · Medikamente Medizinische Einrichtungen und Ärzte: Alle Kliniken in Georgien sind privatisiert. Obwohl die allgemeine Krankenversicherung

Medizinische Einrichtungen

Tbilisi Central Hospital

Address: K. Chachava str. Tbilisi 0159

Tel.: +995 322 10 44 44

Email: xxx

Internet: www.tch.ge

Medical centre “CITO”

Address: 40 Z. Paliashvili str. Tbilisi

Tel.: +995 322 29 06 71

Email: [email protected]

Internet: www.cito.ge

Research Institute of Clinical Medicine

Address: 13 Tevdore Mgvdeli str. Tbilisi 0112

Tel.: +995 322 34 81 19

Email: [email protected]

Internet: www.clinicalmedicine.ge

Aversi Clinic

Address: Vazha-Pshavela Ave.27b, Tbilisi

Tel.: +995 32 2 500 700

Email: [email protected]

Internet: aversiclinic.ge

AIDs and Clinical Immunology Research Center

Address: 16 Kazbegi Ave. Tbilisi

Address Line 2

Tel.: +995 32 2 39 80 18

Email: [email protected]

Internet: www.aidscenter.ge

New Hospitals

Address: Krtsanisi str.12 Tbilisi

Tel.: +995 32 2 190 190

Email: [email protected]

Internet: www.newhospitals.ge

K. Mardaleishvili Medical Center

Address: Lisi Lake #4, Tbilisi

Tel.: +995 32 2 43 01 00

Email: [email protected]

Internet: www.mmc.ge

National Tuberculosis Center

Address: Maruashvili str50, Tbilisi

Tel.: +995 32 2 91 19 26

Email: [email protected]

Internet: www.tbgeo.ge

16

VIII. KONTAKTE UND NÜTZLICHE LINKS (3/4)

Page 17: Länderinformationsblatt Georgien 2018 · Medikamente Medizinische Einrichtungen und Ärzte: Alle Kliniken in Georgien sind privatisiert. Obwohl die allgemeine Krankenversicherung

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch das Informationsportal zur

Freiwilligen Rückkehr und Reintegration ReturningfromGermany:

https://www.returningfromgermany.de/de/countries/georgia

Sonstige Kontakte (NGOs für Frauen und Kinder, Mikrokreditinstitute etc.)

World Vision Georgia

Address: Aghmashenebeli Ave.61, Tbilisi

Tel.: +995 32 215 75 15

Email: [email protected]

Internet: www. Wvi.org/georgia

UN Women

Address: Kavsadze str.3, 0179 Tbilisi

Tel.: +995 32 222 06 04; 222 08 70

Email: [email protected]

Internet: www.ungeorgia.ge

Micro finance organization “Crystal”

Address: Nikea str. 22, Tbilisi

Tel.: +995 32 2 02 20 20;

Email: [email protected]

Internet: www.crystal.ge

Eurocredit

Address: G. Saakadze N11 (Vakhushti bridge), Tbilisi

Tel.: +995 32 2 904 000

Email: [email protected]

Internet: www.eurocredit.ge

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VIII. KONTAKTE UND NÜTZLICHE LINKS (4/4)

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Credit: IOM/ Cole Garside, 2009