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Luftverkehr im COMECON
- mit Schwerpunkt DDR -
Dr. Dr. Johannes Kneifel
München 1978
2
Inhaltsverzeichnis
Veröffentlichungen des Autors
A) Aufbau und Organisation des COMECON und seiner S pezial- organisationen 9 I. Gründung und Entwicklung des COMECON 9 a) Struktur des COMECON 20 b) Aufgaben der Transportkommission 20 c) Ziele und Arbeitsweise der „Sektion Luftfahrt“ 26 d) Zukünftige Entwicklung 28 B) Entwicklung und Förderung des Luftverkehrs durch die COMECON-Staaten sowie ein Systemvergleich zu westlichen Luftverkehrsmärkten 30 I. Staatlicher Luftverkehrsmarkt und Marktmechanismus 30 II. Gesamtmarkt und Teilmärkte 33 1. Marktstruktur 33 aa) räumliche, zeitliche und sachliche Eingrenzung 33 bb) Angebot an Luftverkehrsleistungen 35 cc) Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen 37 2. Marktverhalten 39 aa) Einordnung der Gesamt- und Teilmärkte in das
Marktformenschema 39 bb) Preisbildung, Marktelastizitäten und Kostensituation 44 cc) der Einsatz des übrigen absatzpolitischen Instrumentariums bei den Luftverkehrsgesellschaften des COMECON 53 III. Systemvergleich zu westlichen Luftverkehrsmärkten 55 1. Erwerbswirtschaftliches Prinzip und plandeterminierte Leistungs- erstellung 55 2. Vergleichende Betrachtung der Anbietersituation 56 3. Vergleichende Betrachtung der Nachfragesituation 57 IV. zur Marktdynamik 59 1. Zunehmende Integration beim Fluggerät 59 2. Weitere Integrationstendenzen und Systemvergleich Ost- und West- europa 61 C) Entstehung und Entwicklung des Luftverkehrs in D eutschland 64 I. Gründung der Deutschen Lufthansa in der Bundesrepublik Deutschland 66 II. Gründung der Deutschen Lufthansa und späteren Interflug in der DDR 69 a) Flughäfen 84 b) Flugsicherungsanlagen 88 c) Prüfstelle für Luftfahrtgeräte in der DDR 89 d) Exkurs: Umweltprobleme beim Einsatz von Fluggerät am Beispiel der DDR 90 D) Luftverkehrstechnik im Einsatz 94 I. Flugzeugindustrie der DDR 94 II. Flugrouten und Flugfrequenzen 97 a) Flugzeuge im Einsatz 97 b) Charterverkehr 107 c) Messeflüge nach Leipzig 108
3
E) Rechtliche Voraussetzungen als Garantie für eine n reibungslosen Verkehrsfluß 109 I. Verkehrsrecht im Sozialismus 109 II. Luftrecht im Sozialismus 110 a) die Ausübung des Luftverkehrs im Rahmen der Hauptverwaltung Zivile Luftfahrt (HZL) 113 b) Innerstaatliches Luftverkehrsrecht 118 III. Luftverkehrsabkommen mit dem Ausland 120 a) die Rechtsbeziehungen mit den COMECON-Staaten: Berliner Vereinbarung 121 1. die Gegenseitige Generalvertretung 123 2. die Gegenseitige Gewährung von Dienstleistungen 124 3. die Haftung für Schäden 126 4. die Pool-Vereinbarungen 127 5. die periodischen Konferenzen der Partnerstaaten 128 b) die Rechtsbeziehungen der DDR mit Staaten, die nicht dem
COMECON angehören 129 c) die Bemühungen Nicht-Sozialistischer Fluggesellschaften, Berlin/Schönefeld anzufliegen 130 d) die 3 Luftkorridore von der Bundesrepublik Deutschland nach
Berlin-West; der Transitverkehr von Berlin/Schönefeld nach Berlin-West 131
F) Sozialökonomische Determinanten für die Planung der Zivilluftfahrt
der DDR 133 I. Aufgaben und Zielsetzungen der drei Betriebsteile der Interflug 133 II. Finanzierung im Sozialismus und deren Auswirkung auf die Selbst- finanzierung der Interflug 134 III. Planungssystem 135 a) die Auswirkungen in der DDR 135 b) integriertes Leitungs- und Informationssystem 136 c) Marktforschung bei der Fluggesellschaft Malev 138 IV. Ausbildung des Personals in der Zivilluftfahrt 140 a) die Forschung in der Zivilluftfahrt der DDR 143 b) die Kammer der Technik (KdT) 143 G) Darstellung des Luftverkehrs und der Bereiche de s Luftverkehrs im Einzelnen 145 I. Der Touristenverkehr der DDR-Bürger ins Ausland 145 a) organisierte Reisen 146 b) nichtorganisierte Reisen 149 c) Dienstreisen 150 d) regionale Aufspaltung des Reisestroms 152 II. der Wettbewerb zwischen Luftverkehr und Eisenbahn 153 a) Eisenbahn/Luftverkehr im Vergleich 153
1. Reisezeiten innerhalb der DDR 153 2. Tarifgestaltung 153
b) Fleiper-Verkehr 155 1. Personenverkehr 155 2. Frachtverkehr 156
4
c) die Beförderung von Luftfracht 157 1. die Bedeutung der Luftfracht bei Exportgütern 158 2. die Bedeutung der Luftfracht bei Importgütern 159 3. der gegenwärtige Stand 159 d) die Beförderung von Luftpost 160 e) die Sonderleistungen im Luftverkehr 162 1. der Wirtschaftsflug in den COMECON-Staaten 162 2. der Wirtschaftsflug in der DDR 165 3. die Möglichkeiten des Einsatzes von Hubschraubern im
Inlandsverkehr der DDR 166 4. Exkurs: einige Gedanken zur Einführung der Luftschifffahrt
in den sozialistischen Staaten 168 H) Absatz von Flugleistungen 170 I. die Grundlagen der Absatzpolitik 170 II. die Preispolitik 171 a) der Verkehrsflug 172 b) der Wirtschaftsflug 173 III. die Tarifgestaltung 174 a) die IATA-Tarife und die Gründe der Nicht-Beibehaltung 174 b) die Konferenzen zwischen 1961 und 1963, die zum Abschluß der EAPT/EAGT führten 176 1. Verrechnungsverfahren zwischen den sozialistischen Staaten 177 2. EAPT-Tarife 178 aa) Durchgangstarif 179 bb) Tarifermäßigungen im Personenverkehr 180 3. EAGT-Tarife 181 4. Gebühren auf den Flughäfen der EAPT/EAGT-Staaten 182 Zusammenfassung und Prognose: 183 I. Abschnitt (1955-1963): 183 Aufbaujahre der DDR-Fluggesellschaft Deutsche Luft hansa
und der im September 1958 gegründeten Bedarfsflug- gesellschaft Interflug
II. Abschnitt (1963 - 1969): 185 Fusion der DDR-Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Interflug und Aufnahme von Liniendiensten nach nichtsozialistischen Ländern III. Abschnitt (seit 1969) 188 a) Wirtschaftliche Tendenzen 188 b) Rechtliche Tendenzen 193 c) das Verhältnis Bundesrepublik Deutschland zur DDR 194 Verzeichnis der Tabellen 198 Verzeichnis der Schaubilder 199 Literaturverzeichnis 200 I. Dokumente und Gesetzestexte 200 II. Bücher, Dissertationen, Schriften, Vorträge, Artikel mit Verfasser 201
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Veröffentlichungen von Dr. Dr. Johannes Kneifel Die Kosten im Luftverkehr, München 1966. Der Wettbewerb im nordatlantischen Luftverkehr – eine Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse und Wettbewerbsfaktoren, München 1968. Accidents causés par les volées d’oiseaux, in: Revue Générale de l’Air, 25. Jg., 1969, Nr. 4, 1969. L’Aviation Civile en République Démocratique Allemande, in : Revue Générale de l’Air, 33. Jg., Nr. 2, 1970, S. 158-174. Die Zivilluftfahrt der Deutschen Demokratischen Republik – Eine Un-tersuchung der Entwicklung des Luftrechts der Zivilluftfahrt der DDR seit 1949 und ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den COMECON-Fluggesellschaften, München 1970. L’Aviation Civile en République Populaire de Chine, in : Revue Géné-rale de l’Air, 35. Jg., Nr. 3, 1971, S.253-266. Les Négociations relatives au transport aérien entre la R.F.A. et l’URSS, in: Revue Générale de l’Air, 35. Jg., Nr. 2, 1972, S. 166-173. L’Aviation Civile en République Démocratique Allemande – Une étude de l’évolution de L’Aviation Civile et du droit aérien de la R.D.A. depuis 1949 et ses rapports juridiques et économiques avec les compagnies aériennes des Etats du COMECON et d’autres pays, Aix-Marseille 1970, Berlin-West 1972. Air Transportation in Central America, Berlin-West 1972. Air Laws of the European Countries (Lecture at the Faculty of Law, University of Seoul/Korea, 12.1.1972), Berlin-West 1972. European Airlines – Present Situation and future outlook (Lecture at the Faculty of Economics, Tokio/Japan, 14.3.1972), Berlin-West 1972. Mongolflot, Compagnie aérienne de Mongolie, in: Revue Générale de l’Air, 35.Jg., 1972, Nr. 3.
6
Die Zivilluftfahrt der DDR und die Problematik des Berliner Luftver-kehrs, in: Association Suisse de Droit Aérien et Spatial - Bulletin, Nr. 3, 1973. World Directory of Civil Aviation Institutes and Governmental Civil Aviation Departments, Berlin-West 1973. Rétrospective sur l’origine du droit d’accès des quatre puissances à Berlin par la voie des airs, in: Revue Générale de l’Air, Nr. 2, 1973. Le Problème du Transport Aérien à Berlin et les Possibilités d’une nouvelle Réglementation, in: Revue Française des Droit Aérien, 36. Jg., Nr. 2, 1973, S. 162-181. Le Développement de la Navigaton Aérienne Civile en République Populaire de Chine, in: Revue Française des Droit Aérien, 27. Jg., 1973, S. 261-283. Les accords avec d’autres états ainsi que les tâches et la position de la compagnie aérienne CAAC, in: Revue Française des Droit Aérien, 27. Jg., 1973, S.261-283. The Seagoing commerce of the German Democratic Republic, in: Scandinavian Shipping Gazette, Vol. 57, No 9, Okt. 1973. La Compagnie Aérienne LOFTLEIDIR, Compagnie Non-IATA, in: Schweizerisches Archiv für Verkehrswissenschaft und Verkehrspolitik, 28. Jg., Nr. 3, S. 240-245. Air Transportation to Berlin: past, present and future, in: Tijdschrift voor Vevoerswetenschap - Magazine for Transportation Science (Nie-derlande), Nr. 3, 1974, S. 159-177. Air Laws and Treaties of the COMECON-States, 4 Bände, 1659 Seiten, Berlin-West 1974. Le transport aérien de marchandises en URSS, in: Il Diritto Aereo, 13. Jg., Nr. 51, Rom 1974. Bruits causés par les avions – Législation et mise en application en République Démocratique Allemande, in: Revue Française de Droit Aérien, 28. Jg., Heft 3, 1974.
7
La Route aérienne Sibérienne, in: Revue Générale de l’Air, 37. Jg., S. 122-125. Aviation Laws of Central America – Analysis and Comparison to Avia-tion Laws of Western-Europe, Berlin-West 1974. Der Berliner Luftverkehr mit besonderer Betrachtung der Entstehung der Zugangsrechte der Westmächte und Möglichkeiten einer Neuord-nung, Berlin-West 1974. Die Zivilluftfahrt der Volksrepublik China – Rückblick und Ausblick, Berlin 1975. German Civil Aviation Policy, Berlin-West 1975. Air mail transport in the USSR, in: Il Diritto Aereo, 14. Jg, Nr. 55-56, Rom 1975. La mise en service d’avions géants et de Jets par les pays du COMECON, in: Il Diritto Aereo, 14. Jg, Nr. 55-56, Rom 1975. Antragsverfahren zur Genehmigung von Landrechten beim Civil Aero-nautics Board der USA am Beispiel der Fluggesellschaften Aeroflot, Tarom, LOT, CSA und JAT, in: Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht, 25. Jg., Heft 4, Dez. 1976, S. 323-338. Lois Aériennes et Accords des Etats du COMECON, in: Revue Fran-çaise de Droit Aérien, Nr. 2, 1976, S. 193-218. A Study on the Choice of International Transportation – Cars, Trains, Planes – its Assessment and Synthesis, with special regard to socio-logical Aspects, Berlin-West 1976. Stand und Ausbildung des im Luftverkehr der COMECON-Staaten be-schäftigten Personals, in: Schweizerische Zeitschrift für Verkehrswirt-schaft, 32. Jg., Nr. 2, Juni 1977. Planung und Steuerung der Luftverkehrspolitik der COMECON-Staaten, in: Internationales Verkehrswesen, 29. Jg., Heft 3, Mai/Juni 1977, S. 151-158. Zivilluftfahrt der Deutschen Demokratischen Republik – Luftfahrtsab-kommen der DDR-Liniendienste der Interflug mit COMECON und Nicht-COMECON-Staaten – Interline – und Generalverkaufsagentur-
8
abkommen der Interflug, in: Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht, 26. Jg., Heft 3, August 1977. Market Research, planning and organizational Structures of the COMECON-airlines with special analysis of the air carrier „Interflug“ of the German Democratic Republic, in: Air Law, Vol. 3, No. 2, 1978, S. 108-114. Tarifgestaltung, Kosten und Rentabilität der COMECON-Fluggesellschaften am Beispiel der Interflug, in: Österreichische Ver-kehrs-Annalen, 25. Jg., 1. Heft, 1978, S. 20-33.
9
A) Aufbau und Organisation des COMECON und seiner S pezial organisationen
I. Gründung und Entwicklung des COMECON
Nachdem die Gründungskonferenz schon vom 5.- 8. Januar 1949 in
Moskau stattgefunden hatte, erschien am 25. Januar 1949 in der
Prawda die Nachricht, daß „im Januar dieses Jahres“ eine Wirt-
schaftskonferenz von den Vertretern Bulgariens, Ungarn, Rumäniens,
der UdSSR und der CSSR in Moskau abgehalten worden war1.
Der COMECON wurde am 25. Januar 1949 gegründet, ein Grün-
dungsvertrag wurde jedoch nicht veröffentlicht2. Während die EWG mit
ihren Institutionen in den Römischen Verträgen eine juristische Grund-
lage fand, fehlt ein entsprechendes Dokument für den COMECON. Die
Gründung des COMECON wurde durch ein Communiqué bekannt ge-
geben, das am 25.1.1949 in der Presse der osteuropäischen Staaten
veröffentlicht wurde. Uschakow zufolge handelt es sich dabei um ei-
nen völkerrechtsverbindlichen Vertrag3. Aus dem Gründungscommu-
niqué sind keine Hinweise zur Entwicklung des Verkehrswesens Der
COMECON-Staaten erkennbar.
Der COMECON ist Art. 1 Abs.2 Satz 1 auf der souveränen Gleichheit
der Mitgliedsländer aufgebaut. Satz 2 zufolge vollzieht sich die Integra-
tion „in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Gleichberechtigung,
der Achtung, der Souveränität und der nationalen Interessen, des ge-
genseitigen Vorteils und der gegenseitigen Hilfe“. Der COMECON ge-
hört zu den zwischenstaatlichen Organisationen kooperativen Typs,
1 Prawda, 25. Januar 1949. 2 Uschakow, A.: Der Ostmarkt im COMECON, Baden-Baden 1972, S. 13-38. 3 Uschakow, A.: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (Beilage der Wochenzeitung: Das Parlament), 12. Januar 1966,S. 33.
10
dem eine Kompetenz zur Rahmenentscheidung und Einzelentschei-
dung durch Verordnung fehlt. Das übereinstimmende Recht der östli-
chen Wirtschaftsgemeinschaft wird durch völkerrechtliche Abkommen
geregelt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Clearing-
Stelle: um ein Forum für internationale Absprachen über die ökonomi-
sche Kooperation. Die Organe des COMECON wenden deshalb kein
Recht an wie z.B. in der EWG, sondern leisten lediglich technische Hil-
fe beim Abschluß von Verträgen. Deshalb gibt es auch keinen Ge-
richtshof im COMECON, der über die Rechtsanwendung, Konkretisie-
rung der Vertragsgrundsätze und die Auslegung zu entscheiden hät-
te4.
Im COMECON werden die Entscheidungen einstimmig getroffen. Die
Mitgliedsstaaten haben jedoch das Recht, zu einzelnen Themen-
bereichen keine Stellung zu beziehen. Beschlüsse erlangen erst dann
Rechtskraft, wenn die einzelnen Länder sie in nationales Recht um-
setzen. Somit ist der COMECON kein supranationales Organ, son-
dern eine kollektive Organisation von selbständigen, souveränen Staa-
ten5.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören laut Communiqué vom 25. Ja-
nuar 1949 die UdSSR, Polen, Bulgarien, Rumänien, Ungarn und die
CSSR. Bis zur ersten Tagung des COMECON am 26. April 1949 in
Moskau wurde Albanien im Februar 1949 in die Organisation aufge-
nommen. Im September 1950 trat ihr die DDR bei.
4 Vgl. Uschakow, A.: Der Ostmarkt im COMECON, Baden-Baden 1972, S. 13-38. 5 Vgl. Damm, G.: IATA-Organisation und Aufgaben der internationalen Luftverkehrsvereinigung, in: TIZL, Heft 1, 1969, S. 14-19.
11
Die Assoziierung Jugoslawiens bedeutet eine stärkere Bindung als die
bloße Teilnahme an der Arbeit des COMECON, die z.B. den asiati-
schen Volksdemokratien (China bis 196l) den Status eines „Beobach-
ters“ verleiht. So vollzieht sich die Teilnahme von Jugoslawien an der
Arbeit des COMECON aufgrund eines Abkommens mit Jugoslawien
über die Teilnahme an der Arbeit in diversen Gremien. Es trat im Sep-
tember 1964 in Kraft. In seinem Inhalt regelt es u.a. die Formen der
Zusammenarbeit, die Verbindlichkeit der innerhalb des COMECON
gefaßten Beschlüsse und Empfehlungen und die Art und Weise der
Beteiligung von Vertretern Jugoslawiens an der Arbeit in den Gremien.
Der COMECON wurde als eine auf europäische Staaten beschränkte
Regionalorganisation gegründet. Auf der Konferenz der Regierungs-
chefs am 6. Juni 1962 wurde die Mongolei aufgenommen. Aus diesem
Grund wurde die Vorschrift des Art. 2, Abs. 2 der COMECON-Satzung
von 1959 geändert. Im Dezember 196l teilte der albanische Vertreter
der 15. COMECON-Tagung in Warschau mit, daß sein Land aus poli-
tischen Gründen an der Arbeit des COMECON nicht mehr teilnehmen
werde. Seit diesem Zeitpunkt blieb Albanien den Ratstagungen fern.
Das wohl spektakulärste Ereignis war die Aufnahme Kubas als Voll-
mitglied des COMECON auf der 26. Ratstagung (10.-12. Juli 1972.
Um Mitglied zu werden, muß zunächst ein Antrag gestellt werden. Die
Ratstagung entscheidet anschließend über die Aufnahme. Sowohl die
Details als auch die Bedingungen, unter denen sich Nichtmitglieder
des COMECON an der Arbeit der Ratsorgane beteiligen können, wer-
den vom Rat in Vereinbarungen mit den entsprechenden Ländern
festgelegt6. Alle Informationen deuten darauf hin, daß die Plankoordi-
6 Vgl. Statut des COMECON vom 10.5.1960.
12
nierung im COMECON nach wie vor ihren bilateralen Charakter bei-
behalten hat und sich unverändert in der Hauptsache auf den beider-
seitigen Warenaustausch beschränkt7.
DDR-Wirtschaftswissenschaftlern zufolge reduzierte sich von Anfang
an die Zusammenarbeit der COMECON-Staaten nicht nur auf einen
Warenaustausch8. Die Verknüpfung von außenpolitischen Lieferbezie-
hungen und politischer Koordinierung war für den COMECON konsti-
tutives Element. Schon seit der Gründung 1949 wurde betont, daß
sich die Zusammenarbeit nicht nur auf dem Gebiet des Warenaustau-
sches vollziehen wird, sondern daß darüber hinaus auch „ihre Wirt-
schaftspläne zu koordinieren; gemeinsame Investitionsprogramme
aufzustellen und gemeinsame Produktionsprogramme in Angriff zu
nehmen seien, und zwar nach dem Gesichtspunkt einer Aufteilung der
produktiven Kräfte entsprechend den Bedürfnissen eines jeden Lan-
des und gemäß seinen natürlichen und historischen Verhältnissen“9.
Weiter besteht die Aufgabe des COMECON darin, die Anstrengungen
der sozialistischen Staaten zur Beschleunigung des volkswirtschaftli-
chen und technischen Fortschritts in diesen Ländern beizutragen10.
Die COMECON-Staaten haben nach 1945 den Weg zur staatlich ge-
lenkten Planwirtschaft nach sowjetischem Vorbild beschritten11. Das
Wort „Planwirtschaft“ stammt historisch aus den Sozialisierungsplä-
nen Deutschlands nach dem 1. Weltkrieg. Durchgeführt wurde dieses
7 Vgl. Machowski, H. : Die Funktion der DDR im Rahmen der Weiterentwicklung des RGW, in: Osteuropa-Wirtschaft, 18. Jg., Juni 1973, S.23-24. 8 Vgl. Florin, P. (Autorenkollektiv): Erfolgreiche internationale Wirtschaftspolitik der SED, Ber- lin-Ost 1971, S. 79. 9 Planovane Hospo Darstvi, Prag 6, 1959. 10 Vgl. Heiland, K.: Die Berliner Vereinbarung - Beginn einer neuen Etappe der Zusammenarbeit der Luftverkehrsunternehmen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, in: TIZL, Heft 1, 1966, S. 2. 11 Vgl. Ribi, R.C. : Das COMECON - Eine Untersuchung über die Problematik der wirtschaftli chen Integration sozialistischer Länder, Diss. St. Gallen 1969, Zürich 1970, S.XXIX.
13
Wirtschaftssystem zuerst in Rußland im Verlaufe der 20er Jahre, eine
Ausweitung erfuhr es durch die politischen Veränderungen nach dem
Zweiten Weltkrieg auf die COMECON – Staaten12. Eucken13 zufolge
kann der Begriff „Planwirtschaft“ wegen seines nicht eindeutig zu cha-
rakterisierenden Begriffs leicht zu Mißverständnissen führen. Es
scheint deshalb ratsamer, die Bezeichnungen "zentralgeleitete Wirt-
schaft" oder "Zentralverwaltungswirtschaft", die von Eucken geprägt
wurden, anzuwenden.
Das Ziel der Zentralverwaltungswirtschaft war eine regionale Umorien-
tierung der Außenwirtschaft der COMECON-Staaten in einer ersten,
die Integrierung dieser Volkswirtschaften mit der Sowjetwirtschaft in
eine zweite Phase14.
Die Hauptaufgabe der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der sozialisti-
schen Länder besteht in der gegenwärtigen Periode in der weiteren
Entwicklung und Vertiefung der ökonomischen und wissenschaftlich-
technischen Zusammenarbeit15. Anfang der 50er Jahre entwickelten
sich zwischen den COMECON-Staaten langfristige Außenhandelsbe-
ziehungen sowie ein intensiver Austausch von Produktionsverfahren
als auch wissenschaftlich-technischen Dokumentationen16.
Auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaft hat die DDR eine enge Ver-
flechtung mit den COMECON-Staaten erreicht. Im Jahre 1970 entfie-
len vom gesamten Außenhandelsumsatz der DDR in Höhe von 39,597
12 Vasarhelyi, A.: Die Entwicklung des sowjetischen Außenhandels mit den europäischen Ost blockstaaten seit der Gründung des COMECON (1949 - 1963), Diss. Freiburg 1965. 13 Eucken, W.: Die Grundlagen der Nationalökonomie, 4. Auflage, Jena 1944, S.97 ff. 14 Vgl. Ribi, R.C.: Das COMECON - Eine Untersuchung über Problematik der wirtschaftlichen Integration sozialistischer Länder, Diss. St. Gallen 1969, Zürich 1970, S.30 ff. 15 Vgl. Die Entwicklung des Eisenbahnwesens in der VR Bulgarien, in: DDR-Verkehr, Heft 10, 1971, S.430-432. 16 Vgl. Beschluß der II. Ratstagung des COMECON über den Beschluß langfristiger Handelsab- kommen sowie über die Prinzipien der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit vom August 1949.
14
Milliarden Valuta-Mark 28,340 Milliarden Valuta Mark auf die sozialisti-
schen Länder, also fast 72%17. Die UdSSR hatte mit 15,485 Milliarden
fast 40%, die CSSR mit 3770 Milliarden 9,5%, die VR Polen mit 2,903
Milliarden 7,3%, die VR Ungarn mit 2.055 Milliarden 5,1%, die VR Bul-
garien mit 1,379 Milliarden 3,5% und die Sozialistische Republik Ru-
mänien mit 947 Millionen 2,1% des DDR-Außenhandelsanteils. Damit
ist die DDR nach der UdSSR für diese Länder zweit- oder drittgrößter
Außenhandelspartner18. Die ersten Fünfjahrpläne für die wirtschaftli-
che Entwicklung wurden ausgearbeitet (in der VR Bulgarien und
CSSR für die Jahre 1949 bis 1953, in der Ungarischen VR und der VR
Polen für 1950 bis 1954 sowie in der DDR und der SR Rumänien für
1951 bis 1955)19.
Aus einem Artikel des Rudo Pravo 20 geht hervor, daß die COMECON-
Institutionen den Intrablockhandel nicht multilateral bewältigen können,
zumal 95% des internen COMECON-Handels im Rahmen bilateraler
Handelsabkommen abgewickelt wird. Die Koordinierung der nationa-
len Volkswirtschaftspläne, der Grundlage intersozialistischer Wirt-
schafts-zusammenarbeit, erfolgt nicht durch eine übernationale Ab-
stimmung der einzelstaatlichen Planperspektiven, sondern in zweisei-
tigen Konsultationen21. Die wirtschaftliche Integration zwischen den
COMECON-Staaten ist entscheidend von der Aufnahmefähigkeit des
Marktes der UdSSR geprägt worden. Das wirtschaftliche Potential der
250 Mill. Einwohner zählenden UdSSR, die reich mit Rohstoffvorkom-
men ausgestattet ist und der große Importbedarf der UdSSR an in-
dustriellen Ausrüstungen und Verbrauchsgütern andererseits sind die
17 Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1971, S.288. 18 Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1971, S.290 f. 19 Krüger, J., Quilitzsch, S. (Autorenkollektiv): Sozialistische Staatengemeinschaft, Berlin-Ost 1972. 20 Rudo Pravo, Prag, 28. Juni 1968. 21 Ribi, R.C.: Das COMECON - Eine Untersuchung über die Problematik der wirtschaftlichen In- tegration sozialistischer Länder (Diss. St. Gallen 1969), Zürich 1970, S. XXIX.
15
Grundlage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den
COMECON-Staaten.
Die UdSSR ist der weitaus wichtigste Handelspartner aller
COMECON-Länder, bis 1975 dürfte sie diese Position weiterhin aus-
bauen, insbesondere auf den Märkten Bulgariens (durchschnittliche
jährliche Zuwachsrate des Außenhandels 1971/75 gegenüber
1966/70: 9,9%), der DDR (9,4%) und Ungarns (9,2%). Die UdSSR war
1970 mit folgenden Prozentsätzen am Außenhandel (Einfuhr und Aus-
fuhr) der einzelnen Länder beteiligt:
Bulgarien : 53% Ungarn : 34%
DDR: 39% CSSR: 32%
Polen: 37% Rumänien: 27%
Die sozialistischen Staaten bestritten 1970 54,6% (1966-1970: 56,5%)
des sowjetischen Außenhandels. Bis 1975 soll sich dieser Anteil auf
über 60% erhöhen, wobei der Anteil Bulgariens, der DDR und Un-
garns insgesamt am stärksten zunehmen dürfte. Der Export der
UdSSR in die Volksrepubliken setzt sich hauptsächlich aus Rohstof-
fen, Primärgütern und Grundnahrungsmitteln zusammen, während
diese vorwiegend Industrieprodukte sowie vereinzelt Erzeugnisse des
Gartenbaus und der Viehwirtschaft an die UdSSR liefern22.
Der Anteil des Intra-COMECON-Handels am gesamten Außenhandel
des COMECON beträgt etwa konstant 3/5. Am stärksten ist Bulgarien
und die DDR an den Intra-COMECON Handel gebunden, am wenigs-
ten die UdSSR und Rumänien. Bei Rumänien kann man den relativ
22 Zotschew, Th. : Integration der europäischen Staatshandelsländer, in: Die Weltwirtschaft, Heft 1, 1972, S. 177-189.
16
niedrigen Anteil des COMECON-Handels am gesamten Außenhandel
durch seine größere politische Unabhängigkeit erklären23.
Wie sehr die sozialistischen Staaten auf ihre wirtschaftliche Unabhän-
gigkeit bedacht sind, geht aus dem Programm hervor, das bei der 25.
Ratstagung in Bukarest am 7. August 1971 verabschiedet worden ist.
Diesem Programm zufolge sollen die Beziehungen und die Zusam-
menarbeit unter den COMECON-Staaten in den vergangenen Jahren
zunehmend verstärkt worden sein.
Das Ziel der Organisation besteht vor allem darin, die Arbeitsteilung
zwischen den einzelnen Ländern zu verbessern, den Intra-
COMECON-Außenhandel zu intensivieren und den Lebensstandard
zu steigern. Art und Umfang der Integration in den COMECON-
Staaten sind angesichts der in den einzelnen Ländern bestehenden
staatlichen Volkswirtschaftspläne, die auch für den Außenhandel die
wichtigsten Daten vorgeben, anders als in den westeuropäischen Län-
dern24. Der COMECON hat, wie wir aus zahlreichen Veröffentlichun-
gen der sozialistischen Staaten wissen, anfangs nur eine verhältnis-
mäßig bescheidene Tätigkeit entfaltet und sich selten mit den grund-
sätzlichen Fragen der gemeinsamen arbeitsteiligen Entwicklung der
Ostblockwirtschaft beschäftigt25.
Da die Fünfjahrespläne der einzelnen COMECON-Staaten bis heute
nur in wenigen Teilbereichen aufeinander abgestimmt sind, wurde auf
der COMECON-Tagung am 12.Juli 1972 in Moskau beschlossen, die
Fünfjahrespläne bis 1990 aufeinander abzustimmen.
23 Meissner, W., Farkas, P.: Preisdiskriminierung innerhalb des RGW, in: Jahrbuch der Wirt schaft Osteuropas, Band IV, München-Wien 1973, S.298 f. 24 Vgl. Zotschew, Th.: Integration der europäischen Staatshandelsländer, in: Die Weltwirtschaft, Heft 1, 1972, S.177-189. 25 Vgl. Wessely, K. : Die Verkehrswirtschaft des COMECON, in: Der Donauraum, 6. Jg., 196l, S. 64-84.
17
Der Anteil der UdSSR am gesamten Nationaleinkommen des
COMECON beträgt etwa 1/3 am gesamten Außenhandelsumsatz des
COMECON, der im Jahre 1969 29.987 Mill. Rubel betrug. Durch den
großen Anteil der UdSSR wird die gesamte Entwicklungstendenz in-
nerhalb des COMECON durch die der UdSSR stark beeinflußt26.
Die Fortentwicklung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-
technischen Zusammenarbeit im sozialistischen System wurde auf der
23. und 24. Tagung des COMECON hervorgehoben. Sie umfaßt die
Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-
technischen Integration der Mitgliedsländer des COMECON und die
erforderlichen wirtschaftlich-organisatorischen Maßnahmen27.
Auf der 23. Tagung des COMECON wurde das Programm für die so-
zialistische wirtschaftliche Integration beschlossen. Im Communiqué
dieser Tagung wurde u.a. darauf hingewiesen, daß sich die Notwen-
digkeit und Vervollkommnung bestehender und die Entwicklung weite-
rer, effektiverer Formen und Methoden der wirtschaftlichen Zusam-
menarbeit ergibt28.
Am 24. März 1972 konstituierte sich in Berlin-Ost der „Wissenschaftli-
che Rat für Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration“.
Seine Aufgabe besteht darin, eine Theorie der sozialistischen ökono-
mischen Integration zu entwickeln. So sollen eine Reihe von ökonomi-
schen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden:
beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, höhe-
26 Stransky, F.: Vyroj vzajemneho abchodu clenskych statu RUHP (Die Entwicklung des ge- genseitigen Handels der Mitgliedsländer des COMECON), in: Zahranicni Obchod, Nr.10, 1970, S. 1-7. 27 Teuchert, W. L.: Die Rolle des Luftrechts bei der Gestaltung der Beziehungen im inter natio nalen Luftverkehr im sozialistischen Weltsystem, in: TIZL, Heft 1, 1971, S.13-23. 28 Siehe hierzu: Neues Deutschland, 27. April 1969, S. 1.
18
re Selbstversorgung im Blockmaßstab und höherer und stabilerer In-
terblockhandel. In den nächsten 15-20 Jahren wurde zum Hauptziel
der COMECON-Staaten die schrittweise Annäherung und Angleichung
des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten sozialisti-
schen Staaten erklärt.
In der DDR, in Polen, der CSSR und in Ungarn werden gegenwärtig
Möglichkeiten einer industriellen Zusammenarbeit geprüft, so z.B. die
Verlagerung der PKW-Produktion aus der DDR in die CSSR. Ungarn
legt ganz besonderen Wert auf diese Zusammenarbeit und ist auf den
Handelsaustausch innerhalb des COMECON sehr angewiesen29.
Wenn Projekte dieser Art in einer größeren Anzahl verwirklicht werden
sollten, dann wäre das der Beginn einer Entwicklung, die schließlich
zu einer mitteleuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft zwischen der
DDR, Polen, der CSSR und Ungarn im Rahmen des COMECON füh-
ren könnte.
� mit freiem Verkehr für 75 Mill. Menschen und für Waren
� mit einer in den wichtigsten Bereichen gemeinsamen Wirt-
schaftsplanung
� mit konvertiblen Währungen
� mit einer gemeinschaftlichen Handelspolitik sowohl gegenüber
den übrigen COMECON-Partnern als auch gegenüber Drittlän-
dern.
Die ökonomischen Voraussetzungen, insbesondere die nahezu ein-
heitliche Wirtschaftsstruktur, die Größe der nationalen Märkte, die
Ausstattung mit natürlichen Rohstoffen, die Arbeitsmarktlage, die na-
29 Vgl. Kaser, M.L.: The EEC and Eastern Europe: Prospects for Trade and Finance, in: Interna- tional Affairs, July 1973, p. 402-412.
19
tionale Wirtschaftsgeschichte usw. prädestinieren die vier genannten
Länder nahezu zu einem regionalen Zusammenschluß30.
Die Bedeutung der organisatorischen Grundlagen zeigt sich in den
Fragen der Durchführung der Plankoordinierungen, der Verbesserun-
gen des Systems der und bilateralen und multilateralen Abstimmung
und Informationsübermittlung bis hin zur Installierung fester Arbeits-
gremien, wie z.B. die Zusammensetzung der Gremien sowie die Koor-
dinierungszentren zu den jeweiligen Abkommen über eine wissen-
schaftlich-technische Zusammenarbeit.
Das COMECON unterhält Beziehungen zu mehr als 20 internationalen
zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Der Rat hat
vor allem Verbindungen mit den Vereinten Nationen und mit den meis-
ten ihrer Spezialorganisationen aufgenommen, so z.B. mit der Organi-
sation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
(UNESCO), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO),
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Weltgesundheitsor-
ganisation (WHO) und der Internationalen Atomenergiebehörde
(IAEA)31.
Der COMECON unterhält auch Beziehungen zu einigen zwischens-
taatlichen regionalen Wirtschaftsorganisationen, die nicht der UNO
angehören. So unterhält der COMECON seit 1965 Beziehungen zum
Nordischen Rat. Das Sekretariat beteiligt sich alle 2 Jahre an den vom
30 Machowski, H.: Die Funktion der DDR im Rahmen der Weiterentwicklung des RGW, in: Ost- europa - Wirtschaft, l8. Jg., Juni 1973, S. 23-34. 31 Vgl. Shurawljow, J., Fomin, W.: Die internationalen Beziehungen des RGW, in: Presse der Sowjetunion, Heft 11, 1973, S. 18-21.
20
Nordischen Rat einberufenen europäischen Konferenzen internationa-
ler Wirtschafts-organisationen.
Die Bedeutung der rechtlichen Ausgestaltung der sich aus den Integ-
rationsmaßnahmen ergebenden neuen Beziehungen zwischen den
beteiligten Ländern und ihren Volkswirtschaften für ein erfolgreiches
Vorankommen im Prozeß der Integration ergibt sich aus der Notwen-
digkeit, die erzielten Vereinbarungen so festzulegen, daß die gemein-
samen und gegenseitigen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der
sich daraus ableitenden Konsequenzen eindeutige Verhaltensregeln
bei Lösung der jeweils anstehenden Aufgaben beinhalten.
a) Struktur des COMECON
Statt wie früher mindestens zweimal im Jahr zu tagen, finden ihre Zu-
sammenkünfte nach Art. 6 Abs. 3 nur noch einmal jährlich statt. Zur
Kompetenz der Ratstagung gehört nach Art. 6 Abs. l, daß „ alle in die
Zuständigkeit des Rates fallenden Fragen ... beraten“ und entspre-
chende Beschlüsse nach Art. 6 Abs. 5 gefaßt werden32. Obwohl for-
mell die Ratstagung als das „höchste Organ“ des COMECON be-
zeichnet wird, hat sie zugunsten der Partei- und Regierungschefs und
des Exekutivkomitees an Bedeutung verloren.
b) Aufgaben der Transportkommission
Auf Beschluß der IX. Ratstagung im Juni 1958 wurde in Bukarest die
bereits bestehende Arbeitsgruppe Transportwesen in eine ständige
32 Vgl. Uschakow, A.: Der Ostmarkt im COMECON, Baden-Baden, 1972, S. 13-38; vgl. auch: Fadejew, N.W.: Der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Berlin-Ost 1965, S.55.
21
Fachkommission für Transportwesen umgewandelt33. Der erste Leiter
dieser Kommission war der polnische Verkehrsminister Josef Popie-
las34. Die Fachkommission für Transportwesen hat zahlreiche Fach-
ausschüsse und arbeitet auch mit anderen Kommissionen des
COMECON zusammen, so z.B. mit der Ständigen Kommission für Er-
döl und Erdgasfragen sowie der Ständigen Kommission für Maschi-
nenbau. Auch Vertreter der Organisation der Sozialistischen Eisen-
bahnen nehmen an den Sitzungen dieser COMECON-Kommission
teil. So war der technisch-wissenschaftliche Ausschuß dieser Organi-
sation bei der Tagung der Transportkommission des COMECON in
Warschau vertreten.
Die COMECON-Staaten und deren Kommissionen behandeln grund-
sätzliche und politische Fragen der internationalen Verkehrsentwick-
lung und der Koordinierung der Verkehrspolitik der COMECON Staa-
ten, ähnlich wie in den westeuropäischen Staaten die Konferenz der
europäischen Verkehrsminister (CEMT). In den ersten Jahren nach
der Gründung des COMECON wurden spezifische Transportfragen in-
nerhalb dieser internationalen Organisation im wesentlichen nur auf
Tagungen des Rates behandelt. Im Jahre 1957 wurde innerhalb des
COMECON eine Ständige Arbeitsgruppe für Fragen des Transportwe-
sens gebildet, um die gestiegenen Verkehrsnachfragen zwischen den
COMECON-Mitgliedsstaaten besser zu koordinieren.
Auf der IX. Tagung des Rates, die vom 26. bis 30. Juni 1958 in Buka-
rest stattfand, wurde die Ständige Kommission Transport des
COMECON umgebildet. Die konstituierende Sitzung der Ständigen
33 Communiqué über die IX. Tagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 26. bis 30. Juni 1958 in Bukarest, in: Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der DDR, Band IV, Berlin-Ost 1959. 34 Tass-Meldung vom 2.3.1960 über die Warschauer Tagung dieser Kommission.
22
Kommission Transport der COMECON-Mitgliedsstaaten fand am 31.
Oktober 1958 statt. Sie hat ihren Sitz in Warschau.
In den COMECON-Staaten ist der Verkehr vollständig in die gesamte
wirtschaftliche Entwicklung eingeplant und arbeitet nach Transportplä-
nen, die durch die COMECON-Staaten zwischenstaatlich koordiniert
und auf die von ihm geplante Produktionsentwicklung abgestimmt
werden sollen35. Die Ständigen Kommissionen wurden im Zusammen-
hang mit der Vorbereitung der Volkwirtschaftspläne für 1956-1960
konstituiert und bestehen aus Wirtschaftsexperten der COMECON-
Länder. Die Ständigen Kommissionen sollen konkrete Lösungen erar-
beiten. Die COMECON-Staaten werden in den Ständigen Kommissio-
nen durch Fachminister vertreten, die über entsprechende innerstaatli-
che Vollmachten verfügen. Auch die Ständigen Kommissionen haben
nach Art. 8. Abs. 3 der COMECON-Satzung das Recht, Empfehlungen
auszusprechen und Beschlüsse zu fassen36. Die COMECON-
Organisation in Moskau und die ihr unterstellten und zum Teil in den
Hauptstädten der anderen Mitgliedsländer ansässigen Fachkommis-
sionen haben nur die Funktion eines Forums zur Ausarbeitung von
Empfehlungen und Richtlinien und zur Festlegung von gemeinsamen
Zielen, ohne daß dies für die beteiligten Länder verbindlich wäre. Die
Regierungen der einzelnen Länder entscheiden darüber, ob sie die
Empfehlungen der Ratsorganisation befolgen wollen oder nicht37.
Die Verwaltung der Ständigen Kommissionen wird vom Hauptsekreta-
riat des COMECON in Moskau wahrgenommen38. Es gibt derzeit 21
Ständige Kommissionen:
35 Vgl. Wessely, K. : Die Verkehrswirtschaft des COMECON, in: Der Donauraum, 6. Jg., 1961, S. 64-84. 36 Uschakow, A. : Der Ostmarkt im COMECON, Baden-Baden 1972, S. 13-38. 37 Zotschew, Th.: Integration der europäischen Staatshandelsländer, in: Die Weltwirtschaft, Heft 1, 1972, S. 177-189. 38 Vgl. hierzu: Uschakow, A.: Der Ostmarkt im COMECON, Baden-Baden 1972, S. 13-38.
23
1. die ständige Kommission für Elektroenergie in Moskau
2. für Maschinenbau in Prag
3. für Landwirtschaft in Sofia
4. für Buntmetallurgie in Budapest
5. für Erdöl- und Gasindustrie in Bukarest
6. für chemische Industrie in Berlin-Ost
7. für Schwermetallurgie in Moskau
8. für Kohleindustrie in Warschau
9. für Transportwesen in Warschau
10. für Bauwesen in Berlin-Ost
11. für Außenhandel in Moskau
12. für Atomenergie in Moskau
13. für ökonomische Zusammenarbeit in Moskau
14. für Standardisierung in Berlin-Ost
15. für Statistik in Moskau
16. für Valuta und Finanzwesen in Moskau
17. für radio- und elektrotechnische Industrien in Bukarest
18. für Geologie in Ulan-Bator
19. für Leichtindustrie in Prag
20. für Lebensmittelindustrie in Sofia
21. für Post- und Fernmeldewesen in Moskau
Erst im Dezember 1959, also fast 11 Jahre nach seiner Gründung, er-
hielt der COMECON eine Satzung. In ihr wird das Verkehrswesen nur
mit einem Satz erwähnt. So wurde der Verkehrssektor in der Satzung
des COMECON noch sparsamer als das Verkehrswesen der westeu-
ropäischen Staaten im EWG-Vertrag behandelt.
24
In Artikel III der COMECON-Satzung von Dez. 1959 wird insbesondere
auf die Kernfunktionen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe
hingewiesen. Es heiß im Einzelnen:
Aufgabe des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist die Unterstüt-
zung der Mitgliedsstaaten bei gemeinsamen Projekten
� auf den Sektoren der Industrie und Landwirtschaft. Grundlage
hierfür ist die Maxime der so genannten „internationalen sozialis-
tischen Arbeitsteilung“ sowie der Spezialisierung und Zusam-
menarbeit in der Produktion
� auf dem Sektor des Transportwesens. Insbesondere sollen die
Bedingungen für den zunehmenden Export, Import und Transit
verbessert werden
� auf dem Sektor der länderübergreifenden Bauprojekte. Hierbei
verfolgt der Rat das Ziel der höchstmöglichen Effizienz bei der
Verwendung der Investitionsmittel39.
Auf Initiative der Ständigen Kommission für Transport ist 1964 ein Ab-
kommen zwischen den Eisenbahnen der VR Bulgarien, der Ungari-
schen VR, der DDR, der VR Polen, der SR Rumänien, der UdSSR und
der CSSR über die Abschaffung und gemeinsamen Nutzung eines Gü-
terwagenparks (OPW) unterzeichnet worden. Dadurch war es möglich,
die internationalen Transporte rationell durchzuführen und die Wagen-
leerläufe zu verkürzen. In den vergangenen Jahren hat sich der Ge-
samtpark um fast ein Drittel vergrößert. Er umfaßte 1971 1.346.000
Güterwagen40.
39 Vgl. Gumpel, W.: Das Verkehrswesen Osteuropas, Köln 1967, S. 77. 40 Der XXIV Parteitag der KPdSU und die Wirtschafts- und Wissenschaftsintegration im Transportwesen, in: DDR-Verkehr, Heft 11, S. 472-474.
25
Auf der XXV. Ratstagung, die am 20. Juli 1971 in Bukarest stattfand,
verabschiedeten die COMECON-Staaten gemeinsam ein Programm,
das die Kooperation und Weiterentwicklung der Volkswirtschaften aller
sozialistischen Mitgliedsstaaten intensivieren sollte41. Das Verkehrs-
wesen hat im Prozeß der Integration wesentliche Aufgaben zu erfüllen,
zumal die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den
COMECON-Staaten zu intensiveren Kommunikationsbeziehungen
führen. Der Integrationsprozeß beinhaltet auch die Integration im
Transportwesen.
Der Abschnitt „Transport“ in der Satzung der COMECON-Staaten ist
die Grundsatzdirektive für die gemeinsame multilaterale und bilaterale
Zusammenarbeit in allen Grundfragen der vielschichtigen und kompli-
zierten Transportbeziehungen, d.h.
� gegenseitige Konsultationen zu Grundfragen der Verkehrspolitik
� prognostistische Einschätzung der wichtigsten Entwicklungs-
tendenzen
� langfristige Planung und Koordinierung der Perspektivpläne
� Entwicklung der materiell-technischen Basis und Transporttech-
nologie sowie
� notwendige neue rechtliche und organisatorische Formen der
Zusammenarbeit.
Die in allen COMECON-Staaten gemeinsame sozialistische Planwirt-
schaft gestattet es, langfristig und gemeinsam die Entwicklungsrich-
tungen für die Gestaltung eines einheitlichen
41 Dokumente RGW: Über die Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration, Berlin-Ost 1971.
26
Verkehrssystems der COMECON-Staaten auszuarbeiten und dabei
deren spezifische Bedingungen zu berücksichtigen.
Durch die Ausarbeitung von Prognosen für einen Zeitraum von etwa
20 Jahren über
� den Umfang der Personen- und Güterbeförderungen im inter-
nationalen Verkehr
� die Hauptrichtungen der technischen Entwicklung der Trans-
portmittel und Ausrüstungen
� die Rationalisierung der Transporttechnologien
� die Entwicklung des Netzes der wichtigsten internationalen
Verkehrswege und
� den Bedarf des Verkehrswesens an wichtigen technischen
Mitteln, Materialien und Energie
werden wissenschaftlich begründete Aussagen für die gemeinsam
einzuschlagende Verkehrspolitik ermöglicht42.
c) Ziele und Arbeitsweise der „Sektion Luftfahrt“
Die Zusammenarbeit im Luftverkehr im Rahmen der COMECON-
Staaten wurde organisatorisch im Januar 1959 begonnen, als die erste
Beratung der Arbeitsgruppe „Luftverkehr“ stattfand. Die Arbeitsgruppe
„Luftverkehr“ wurde im Jahre 1962 in die Sektion 5 „Luftverkehr“ der
Ständigen Kommission Transport des COMECON integriert. Zur Ver-
besserung und Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen den Flug-
gesellschaften der Mitgliedsländer des COMECON im Rahmen der
Sektion „Luftverkehr“ wurde der Entwurf eines mehrseitigen Abkom-
mens zwischen diesen Gesellschaften über die Zusammenarbeit auf
42 Winkler, V.: Zu einigen Problemen der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitglieds- länder des RGW auf dem Gebiet des Verkehrswesens, in: Internationale Transport Annalen 1973, S. 13-38.
27
dem Gebiet der betrieblichen kommerziellen und finanziellen Tätigkeit
erarbeitet. Dieses Abkommen wurde von den Geschäftsführern der
Fluggesellschaften von 8 Mitgliedsländern des COMECON im Oktober
1965 in Berlin unterzeichnet43.
Die Zeit von 1961 bis 1970 war eine Periode der grundlegenden tech-
nischen Umrüstung des Weltluftverkehrs. Der Einsatz von schnellen
Verkehrsflugzeugen mit hohem Sitzplatzangebot und entsprechend
hoher Produktivität auf Linienverbindungen ermöglicht ein sprunghaf-
tes Ansteigen der Beförderungen im Luftverkehr44. 1956 wurde ers-
tmals innerhalb der UdSSR die TU-104, 1960 von den COMECON-
Fluggesellschaften die TU-104 und die IL-18 eingesetzt.
Der Gesamtumfang des internationalen Luftverkehrs der Mitgliedslän-
der des COMECON wuchs 1970 gegenüber dem Jahr I960
� in der Personenbeförderung auf das 7,8 fache
� im Luftfrachtverkehr auf das 4,3 fache
� in vergleichbaren Tonnenkilometern auf das 6,6 fache
Die COMECON-Fluggesellschaften fliegen regelmäßig im Linienver-
kehr 35 Nicht-COMECON-Staaten an. In den Jahren 1961-1970 wur-
den in den Mitgliedsländern des COMECON zahlreiche neue Flughä-
fen gebaut. In den letzten Jahren wurden internationale Flughäfen in
der UdSSR (Scheremetjewo) und in der SR Rumänien (Otopeni) in
Betrieb genommen. Neue Flughafengebäude wurden auf den Flughä-
fen Warschau und Prag in Betrieb genommen.
43 Vgl. Oprischko, N.: Hauptrichtungen der Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW im Luftverkehr, in: Internationale Transport Annalen 1973, S. 133-143. 44 Vgl. Kneifel, J. L.: L’Aviation Civile en République Democratique Allemande, Berlin-West 1972.
28
d) Zukünftige Entwicklung
Die COMECON-Staaten können auch Nicht-COMECON-Staaten ein-
laden, um in ihren Gremien mitzuarbeiten. Gemäß dieser Bestimmung
des COMECON-Statuts wurde 1964 zwischen dem COMECON und
der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
ein Abkommen über die Teilnahme Jugoslawiens an der Tätigkeit der
Ratsorgane abgeschlossen, und heute arbeitet die SFRJ in einigen
Ständigen Kommissionen des COMECON mit. Auf der gleichen Basis
nehmen Vertreter der Demokratischen Republik Vietnam und der VR
Korea als Beobachter teil. Finnland prüft die Frage der Zusammenar-
beit mit dem COMECON und seine Vertreter haben Kontakt mit dem
COMECON-Sekretariat geknüpft45.
Um die Zusammenarbeit der COMECON-Staaten im Transportwesen
zu vertiefen und zu vervollkommnen sowie den ständig wachsenden
Bedarf ihrer Volkswirtschaft und Bevölkerung an Beförderungen durch
alle Verkehrsträger weitestgehend, rechtzeitig und effektiv zu decken,
sind die Mitgliedsländer des COMECON übereingekommen, auf dem
Sektor der Zivilluftfahrt folgende Maßnahmen in den Jahren 1971-
1975 durchzuführen:
� das Netz der internationalen Fluglinien zu erweitern und zu
vervollkommnen;
� den Bedarf der COMECON-Staaten an Flugzeugen, Hub-
schraubern, Bord- und Bodenausrüstungen zu decken;
� die Reparatur von Flugzeugen, Triebwerken und Aggregaten
zu spezialisieren;
45 Shurawljow, J. Fomin, W.: Die internationalen Beziehungen des RGW, in: Presse der Sow- jetunion, Heft 11, 1973, S. 18-21.
29
� effektivere Methoden zur gemeinsamen Ausbildung des flie-
genden, technischen und Dispatcherpersonals zu schaffen;
� das System der Versorgung mit Ersatzteilen und Triebwerken
zu vervollkommnen;
� neue effektivere Methoden der technischen Wartung- und der
Reparatur der Flugtechnik einzuführen;
� die Formen der Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des
COMECON beim Betrieb und der kommerziellen Tätigkeit des
Luftverkehrs, insbesondere beim gemeinsamen Betrieb von
Großraum- und Überschallflugzeugen und einzelner interna-
tionaler Fluglinien zu vervollkommnen46.
Im September 1974 wurde in Sofia die 46. Tagung für Verkehrswesen
der COMECON-Staaten abgehalten. Die COMECON-Staaten haben
im Abschlußcommuniqué betont, daß sie die oben aufgeführten Maß-
nahmen realisieren wollen. So ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die
Zusammenarbeit der COMECON-Länder in allen Spezial-
Organisationen, und insbesondere im Transportwesen, im Laufe der
nächsten Jahre erneut Fortschritte verzeichnen wird47.
46 Vgl. Hauptrichtungen und -aufgaben der Entwicklung der Zusammenarbeit im Transportwe- sen, in: DDR-Verkehr, Heft 12, 1971, S. 489-492. 47 Vgl. Kneifel, J. L.: Lois Aériennes et Accords des Etats du COMECON, in : Revue Francais de Droit Aérien, 1976, Nr. 2, S. 193-218.
30
B) Entwicklung und Förderung des Luftverkehrs durch die
COMECON-Staaten sowie ein Systemvergleich zu westl ichen
Luftverkehrsmärkten
I. Staatlicher Luftverkehrsmarkt und Marktmechanism us
Inwieweit kann man bezüglich des staatlichen Luftverkehrsmarktes im
COMECON-Raum von einem Markt gemäß der Marktformentheorie
sprechen? Durch den Übergang zum Eigenverkehr – das Verkehrswe-
sen wird vom Staat getragen – kommt es zur Aufhebung der markt-
mechanischen Steuerung48. Der Luftverkehrsmarkt ist als Treffpunkt
von Angebot an und Nachfrage nach Verkehrsleistungen anzusehen.
Im Sozialistischen Wirtschaftssystem haben wir es mit Märkten zu tun,
deren Antriebskraft zum Wachstum Staatswille ist49. Soll jedoch der
Preis wie in den westlichen Systemen den Ausgleich von Angebot und
Nachfrage zustande bringen, so ist eine solche Art marktmechanischer
Steuerung nicht gegeben. Die Bedarfsdeckung wird langfristig (5 Jah-
respläne) vorausgeplant50. Durch die Planwirtschaft ist das Angebot
deshalb kurzfristig sehr starr. Erst langfristig wird es über eine erneute
Planung elastisch. Trotzdem gehen auch hier sowohl von der Ange-
bots- als auch Nachfrageseite Impulse aus, die auf einen Ausgleich
drängen. Dieser Ausgleich erfolgt jedoch nicht über den Preis, da in
der Zentralverwaltungswirtschaft grundsätzlich nur eine Mengenpla-
nung erfolgt. Wenn wir annehmen, daß der Preis im westlichen Sys-
tem in erster Linie Knappheitsrelationen ausdrückt, so wirken sich die
gleichen Knappheitsrelationen auch auf die Planung des Luftverkehrs-
48 Vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Ver kehrswissenschaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Stufe 1, Göttingen 1965, S.339. 49 Vgl. Thalheim, K.C.: Beiträge zur Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung, Berlin 1965, S.199. 50 Vgl. Knirsch, P.: Neuere Beiträge zur Konvergenztheorie, Beiträge zum Vergleich der Wirt schaftssysteme, in: Schriften des Vereins für Sozialpolitik (Hrsg. E. Boettcher), Band 57, Berlin 1970, S.79-106.
31
angebotes im COMECON aus. Das gilt nicht ausschließlich, denn hin-
zukommen meist noch das Prestigemotiv sowie weitere Motive der Si-
cherung und Hebung der Beschäftigung und die Einsparung von Devi-
sen51.
Deshalb hält man es beim Luftverkehrmarkt des COMECON für an-
gebracht, diesen Markt anhand der Kriterien der Marktformentheorie
zu analysieren, um etwas über seinen Mechanismus zu erfahren. Ge-
rade bei Vergleichen mit der marktmechanischen Steuerung im mark-
twirtschaftlichen System ist es erforderlich, den Luftverkehrsmarkt des
COMECON mit einheitlichen Maßstäben zu erforschen, um zu
brauchbaren Aussagen zu gelangen. Allen Flugdiensten steht die
Substitutionskonkurrenz der Eisenbahn gegenüber. Ein weiteres Subs-
titut, das Automobil, ist in den COMECON-Ländern nicht so stark wie
in Westeuropa verbreitet52. Die meisten Sparten des Flugverkehrs im
COMECON betreffen den Eigenverkehr. Dazu gehören der Personen-
und Frachtverkehr sowie die Wirtschaftsflüge. Eine marktmechanische
Steuerung liegt hier offensichtlich nicht vor. Man kann davon ausge-
hen, daß im COMECON die Mittel für den Flugverkehr knapp bemes-
sen sind, so daß dessen Ausweitung in der Planung genau überlegt
wird. Ein Beispiel mag dies veranschaulichen: Ende 1973 stieg der
Preis für Erdöl auf dem Weltmarkt. Für das sozialistische Wirtschafts-
system heißt das aber, daß das Angebot an Erdöl im Vergleich zu an-
deren Wirtschaftsgütern zurückgegangen ist. Erdöl musste demnach
künftig sparsamer verwendet werden. – Dies fand seinen Niederschlag
in den COMECON-Staaten u.a. darin, daß einige Flüge aus dem Flug-
51 Vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Ver- kehrswissenschaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Stufe 1, Göttingen 1965, S.339. 52 Zu den Anfängen der Entwicklung der PKW-Produktion in Osteuropa vgl. Tismer, J.F.: Der Fahrzeugbau im Ostblock – Schienenfahrzeuge, Straßenfahrzeuge, Traktoren und Wasser flugzeuge (Berichte des Osteuropa-Instituts an der FU Berlin), Reihe Wirtschaft und Recht (Hrsg. K. C. Thalheim), Heft 49, Berlin 1961, S.42 ff.
32
plan gestrichen wurden und daß unterhalb der maximalen Reisege-
schwindigkeit treibstoffsparend geflogen wurde.
Die Unterschiede zu marktwirtschaftlichen System sind grundsätzlich
nicht sehr groß53. Lediglich die Umstellung auf neue Marktsituationen
dauert länger, da die gesamte Planung zunächst revidiert werden
muß. Dem Prestigebedürfnis des COMECON kommt unseres Erach-
tens jedenfalls nicht die überragende Bedeutung zu, da dies in den
westlichen Staaten mit deren überwiegend halb- bis vollstaatlichen
Fluggesellschaften ebenso existiert. Die Steuerung von Angebot und
Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen erfolgt im westlichen System
über den Preis. Aktueller und erwarteter Preis bewirken Anpassungs-
vorgänge an die Marktsituation. Da wir es im COMECON auf dem
Luftverkehrssektor überwiegend mit Eigenverkehr zu tun haben, d.h.
der Staat tritt sowohl als Anbieter als auch als Nachfrager nach Luft-
verkehrsleistungen auf, erfolgt die Steuerung des Marktes nicht über
die Mechanik des Preises, sondern über eine beiderseitige Planung.
Bedarf und Ressourcen werden zunächst im Zuge einer Grobplanung
(5 Jahrespläne) einander im Rahmen der gesamten Wirtschaftspla-
nung gegenübergestellt, wobei Prioritäten gesetzt werden müssen. Die
Feinabstimmung in den einzelnen Betriebsabteilungen erfolgt dann
ebenso fließend wie in der Marktwirtschaft. Die Theorie des Marktes,
seiner Struktur und des Verhaltens der Marktparteien sind auch auf
den Luftverkehr der COMECON-Staaten anzuwenden. Gerade der
Vergleich mit westlichen Luftverkehrsmärkten wird zeigen, daß die Un-
terschiede im Marktgeschehen nicht so groß sind, wie vielfach ange-
nommen. Wirtschaftliche Grundtatbestände, wie die Knappheit der
53 Vgl. Knirsch, P.: Neuere Beiträge zur Konvergenztheorie, Beiträge zum Vergleich der Wirt- schaftssysteme, in: Schriften des Vereins für Sozialpolitik (Hrsg. E. Boettcher), Band 57, Berlin 1970, S.79-106.
33
Produktionsfaktoren, gelten ebenso im sozialistischen Wirtschaftssys-
tem.
II. Gesamtmarkt und Teilmärkte
1. Marktstruktur
aa) räumliche, zeitliche und sachliche Eingrenzung
Den Luftverkehrmarkt der COMECON-Staaten räumlich abzugrenzen,
ist kein leichtes Unterfangen. Zunächst ist davon der gesamte Luft-
raum über allen beteiligten COMECON-Staaten betroffen. Dieser Luft-
raum wird aber auch von westlichen Fluggesellschaften im Rahmen
von bilateralen Verträgen bedient. Der Luftverkehrsmarkt der
COMECON-Staaten umfaßt ferner die Fluglinien im Außer-
COMECON-Bereich, die von den COMECON-Fluggesellschaften be-
flogen werden. Auch hier liegen meist bilaterale Verträge mit Nicht-
COMECON-Staaten zugrunde.
Im Fokus der vorliegenden Arbeit steht primär der Luftverkehrsmarkt,
der sich auf den Luftraum der COMECON-Staaten erstreckt. Betrach-
tungen über die Teilmärkte, die darüber hinaus von Bedeutung sind,
sollen nur schwerpunktartig angestellt werden. So behandeln wir spä-
ter die Flugstrecke New York – Moskau aus der Sicht eines speziellen
Teilmarktes. Die Art der Betrachtung des Luftverkehrsmarktes stellt ein
Problem der besonderen Art dar. Zunächst soll der Teilmarkt54 Ge-
genstand der Betrachtungen sein und anschließend werden Rück-
schlüsse auf den Gesamtmarkt gezogen. Die Globalbetrachtung führt
zu weiteren Erkenntnissen, da die Gesamtheit mehr ist als die Summe
der Teile. Zur zeitlichen Abgrenzung des Luftverkehrsmarktes der
54 Der Teilmarkt ist grundsätzlich als Bedarfsmarkt zu verstehen, vgl. dazu: Sanmann, H.: Markt- form, Verhalten, Preisbildung bei heterogener Konkurrenz, in: Jahrbuch für Sozialwissen- schaft, Band 14, Göttingen 1963, S.65 f.
34
COMECON-Staaten sei erwähnt, daß insgesamt versucht wurde, die
letzten fünf bis zehn Jahre auszuwerten, soweit Zugang zu den ent-
sprechenden statistischen Material zu erlangen war. Weiter zurücklie-
gende Daten haben wir nur dann verwandt, wenn das Zahlenmaterial
insgesamt signifikant für die gesamte Entwicklung des betreffenden
Teilmarktes war. Die Entwicklung des Luftverkehrsmarktes in der Zu-
kunft versuchen wir am Schluß der Arbeit in Form einer Prognose für
die nächsten fünf bis zehn Jahre darzulegen, wobei wir aufgrund der
von uns ausgewerteten Daten auf die wahrscheinlichste Entwicklung
eingehen.
Bei der sachlichen Abgrenzung teilen wir den Luftverkehrsmarkt in fol-
gende Teilmärkte: Linienflug, Charterflug, und Wirtschaftsflug. Die we-
sentlichen Elemente des Linienverkehrs sind die Beförderung von
Passagieren, Fracht und Post. Dieser Transportdienst geschieht ge-
wöhnlich in gemischter Weise: auf dem Frachtsektor wird jedoch häu-
fig das Nur-Frachtflugzeug eingesetzt. Passagiere und Fracht werden
dann im tarifgünstigeren Charterverkehr befördert, wenn eine gute
Auslastung durch entsprechende Nachfrage des Flugzeugs garantiert
ist. Beispiele für den Wirtschaftsflug sind der Landwirtschaftsflug oder
die Beförderung von schweren Lasten mit dem Hubschrauber in un-
wegsamem Gelände.
Nachdem wir jetzt die verschiedenen Einzelmärkte in räumlicher und
sachlicher Sicht analysiert haben, sind zur zeitlichen Differenzierung
noch wesentliche Gedanken darzulegen. Für den Flugpassagier sind
die Flugzeiten und Flugfrequenzen auf einer bestimmten Strecke von
großer Wichtigkeit. Wenn ihm eine bestimmte Fluggesellschaft eine
günstige Anschlußverbindung nach einem dritten Ort anbietet, wird er
35
diese Gesellschaft bevorzugen. Solche günstigen Flugverbindungen
führen weg vom Eigenverkehr.
Die gleiche Tendenz gilt im Frachtverkehr bei besonders eiligen Sen-
dungen. Wir sehen also, daß für einen bestimmten Teilmarkt in zeitli-
cher Sicht ganz andere Marktformen gelten können als bei totaler Be-
trachtung. Doch sind wir hier bereits an der Grenze zwischen Elemen-
tarmarkt und Bedarfsmarkt angelangt55. Für den Nachfrager, der durch
ein bestimmtes zeitlich fixiertes Angebot angesprochen wird, liegt ein
Bedarfsmarkt vor. Wenn jedoch die zeitliche Abweichung vom Flug-
plan der Konkurrenz nicht signifikant ist, so daß nur ganz wenige
Nachfrager überwechseln, liegt trotzdem nur ein Elementarmarkt vor,
der für eine relevante Aussage vom Verhalten her zu eng gefaßt ist.
Als Resumé für die zeitliche Komponente des Marktes bleibt zu er-
wähnen, daß sie aus der Gesamtsicht zur Ausdehnung der Marktviel-
falt führt, die zudem im COMECON teilweise zu einem Abbau des Ei-
genverkehrs dienen kann. Die zeitliche Differenzierung des Marktes
kann auch zu neuen Teilmärkten mit differenzierter Marktform führen,
die durchaus als eigener Bedarfsmarkt anzusprechen sind, wenn de-
ren Komponenten für eine nicht unerhebliche Zahl von Marktteilneh-
mern signifikant sind.
bb) Angebot an Luftverkehrsleistungen
Betrachten wir das Angebot an Luftverkehrsleistungen zunächst auf
einem Teilmarkt: auf der Fluglinie von Warschau nach Moskau. Sie
wird primär von der Aeroflot und der LOT bedient. Auf der Angebots-
seite liegt also ein Duopol vor. Die gleiche Route wird im Passagier-
verkehr noch von weiteren westeuropäischen Fluggesellschaften im
55 Vgl. Sanmann, H.: Marktform, Verhalten, Preisbildung bei heterogener Konkurrenz, in: Jahr- buch für Sozialwissenschaft, Band 14, Göttingen 1963, 64-68.
36
Transitverkehr beflogen. Das Duopol erweitert sich zum klassischen
Oligopol mit mehr als zwei Anbietern, obwohl darin das Duopol im
Vordergrund steht. Auf dem Frachtsektor stellen wir ebenfalls ein
Duopol fest. Die Erweiterung zum Oligopol ist hier praktisch nicht ge-
geben, da der Transitverkehr über Warschau primär am Passagierauf-
kommen orientiert ist. Beim Frachtaufkommen gibt es folgende Be-
sonderheit im COMECON: da die UdSSR die führende Wirtschafts-
macht der COMECON-Staaten ist, bestimmt sie die Richtung des Gü-
tertransports von Moskau/Leningrad zu den anderen COMECON-
Staaten. Die starke Stellung der Aeroflot im Frachtverkehr ist auch auf
dieses Phänomen zurückzuführen: die UdSSR bevorzugt im Rahmen
des Eigenverkehrs ihre staatliche Fluggesellschaft Aeroflot. Für den
Teilmarkt der Fracht zwischen Moskau und Warschau besteht folgen-
de Angebotsstruktur: Im Prinzip gibt es nur zwei Anbieter, also liegt ein
Duopol vor. Die Aeroflot bewältigt jedoch ein ungleich größeres Ver-
kehrsaufkommen. Somit liegt kein Duopol im klassischen Sinne vor,
da es monopolistische Züge zugunsten der Aeroflot zeigt.
Auf dem Teilmarkt Charterverkehr sieht die Angebotsstruktur folgen-
dermaßen aus: Grundsätzlich ist jede COMECON-Fluggesellschaft
wie auch Nicht-COMECON-Fluggesellschaft in der Lage, Angebote
auf dem Chartermarkt abzugeben. Dies gilt nicht für jede beliebige,
kurzfristige Zeit. Das Angebot ist also oligopolistisch, vielleicht sogar
polypolistisch, da hier theoretisch sehr viele Anbieter auf den Markt
kommen können56. Gehen wir auf die praktische Durchführung der
Charterflüge ein, so stellen wir fest, daß es den meisten Fluggesell-
schaften an Landerechten zur Durchführung solcher Flüge fehlt. In
praxi kommen deshalb nur immer ganz wenige Fluggesellschaften für
56 Vgl. Zur Darstellung des Marktformenschemas, Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirt- schaftslehre, Band 2, Der Absatz, 4. Auflage, Berlin 1962, S.168 f.
37
die Realisation von Charterflügen in Betracht, so daß auf der Ange-
botsseite ein Oligopol von wenigen vorliegt.
Beim Wirtschaftsflug ist die Situation anders. Hier können wir jedes
Land als Teilmarkt betrachten, auf dem die staatliche Fluggesellschaft
des betreffenden Landes das Monopol hat. Aufgrund der hohen Kos-
ten wäre es nicht sinnvoll, wenn die CSSR einen Hubschrauber der
Interflug chartert, um die eigenen Felder mit Chemikalien zu besprü-
hen. Der Anflugweg wäre einfach zu lang. Lediglich bei den Lasthub-
schraubern zum Transport von Erdölbohreinrichtungen oder Großröh-
ren in unwegsamen Gebieten existiert ein Chartermarkt im internatio-
nalen Bereich. Hier hat die Aeroflot praktisch das Monopol.
Sofern von COMECON-Fluggesellschaften Flugrouten außerhalb des
COMECON-Luftraumes beflogen werden, liegt in aller Regel ebenfalls
ein Oligopol auf der Angebotsseite vor, nur daß die Konkurrenten dann
in der Mehrzahl nicht COMECON-Gesellschaften sind.
cc) Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen
Um die Struktur der Nachfrage nach Luftbeförderung zu betrachten,
wenden wir uns zunächst einem Modell-Teilmarkt zu, den Flugrouten
nach Moskau, und untersuchen die Nachfrage nach Passagierplätzen
auf diesen Flugrouten. Privatreisen kommen hier selten vor. Flug-
dienste werden meist von Behörden und Staatsbetrieben in Anspruch
genommen. Bedingt durch die Zentralverwaltungswirtschaft in den
COMECON-Staaten, liegt auf der Nachfrageseite die Struktur eines
Duopols nahe. Die Behörden und Staatsbetriebe lassen sich im Hinb-
lick auf die Nachfrageentfaltung im Passagierverkehr nicht derart
koordinieren, daß im Sinne eines Duopols Druck auf die Flugtarife
38
ausgeübt werden könnte. Durch die Fünfjahrpläne ist die Verteilung
der Ressourcen geregelt. Durch die Zersplitterung der Nachfrage in
den Behörden und sonstigen staatlichen Gebilden können wir von ei-
nem Nachfragepolypol sprechen. Eine Nachfrage aus anderen Län-
dern ändert nichts an der Nachfragestruktur eines Polypols.
Die Nachfrage nach Luftfracht trägt dagegen schon eher oligopolisti-
sche Züge, da für den teuren Lufttransport57 relativ wenige, hochwerti-
ge Güter in Betracht kommen, so daß immer wieder die gleichen Hers-
tellerbetriebe Transportaufträge vergeben.
Bei der Nachfrage nach Charterverkehr, insbesondere für preisgünsti-
ge Urlaubsreisen, liegt gewöhnlich ein Nachfrageoligopol vor. Wenige
staatliche Veranstalter von Urlaubsreisen treten wenigen Fluggesell-
schaften gegenüber, die solche Charterdienste anbieten.
Beim Wirtschaftsflug sind es beim Agrarflug die Kolchosen und Sow-
chosen, die in erster Linie als Nachfragende auftreten. Dazu kommen
bestimmte staatliche Betriebe für den Schwerlastflug. Die Nachfragesi-
tuation entspricht also von der Struktur her der eines Oligopols. Der
Gegensatz zwischen Marktstruktur und Marktverhalten58 wird im fol-
genden behandelt.
57 Vgl. Voigt, F.: Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Verkehrssystems, Berlin 1960, S.210. 58 Zur Entstehung vgl. Sanmann, H. Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Verkehrswissenschaftliche Studien aus dem Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Heft 1, Göttingen 1965, S. 91.
39
2. Marktverhalten
aa) Einordnung der Gesamt- und Teilmärkte in das Marktformenschema
Unter einem Teilmarkt verstehen wir einen Bedarfsmarkt und nicht ei-
nen Elementarmarkt59. Ein Bedarfsmarkt wäre beispielsweise die
Flugstrecke Warschau – Moskau. Dabei kommt es primär auf das
Überbrücken der Entfernung an und die sekundären Dienstleistungen
der Fluggesellschaften sind für den Teilmarkt irrelevant. Signifikant für
unsere Betrachtung bleibt allein der Bedarfsmarkt – das ist im Luftver-
kehr die Überwindung des Raumes in einer gerechtfertigten Zeit. Be-
trachten wir jetzt zunächst die Marktstruktur auf dem Modell – Teil-
markt Warschau – Moskau für Linienflüge. Das Angebot ist durch das
Duopol Aeroflot/ LOT gekennzeichnet und wird bei Berücksichtigung
des Transitverkehrs zum Oligopol durch Einbeziehung weiterer west-
europäischer Fluggesellschaften erweitert, falls sie über die 5. Luftfrei-
heit verfügen. Im Vordergrund steht aber das Duopol. Bei der Nach-
frage nach Passagierflügen haben wir oben festgestellt, daß hier ein
Polypol vorliegt. Vom Verhalten der Nachfrager her ist für den Konkur-
renzgrad am Bedarfsmarkt zunächst der Umfang der Wahlmöglichkei-
ten entscheidend, die den Nachfragern unter dem Angebot am Be-
darfsmarkt zur Verfügung stehen. Je größer die Wahlmöglichkeiten,
um so vollkommener ist die Konkurrenz60. Im Folgenden werden die
Auswahlmöglichkeiten der polnischen Passagiere behandelt. Da sie
alle im Allgemeinen in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, sind die
Passagiere gehalten, möglichst nur die LOT zu benutzen. Gleiches gilt
59 Vgl. Culmann, H.: Preisbildung und Wettbewerb im nationalen und grenzüberschreitenden Luftverkehr, in: Problemkreis Luftverkehr (Hrsg. Deutsche Verkehrswissenschaftliche Gesell- schaft), Köln 1968, S.84. 60 Vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Ver- kehrswissenschaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Stufe 1, Göttingen 1965, S.104.
40
für die russischen Passagiere. Weil den Passagieren im Allgemeinen
somit die Wahlmöglichkeit genommen ist, liegt vom Marktverhalten nur
ein unvollkommenes Duopol vor. Sowohl die Aeroflot als auch die LOT
haben gegenüber ihren Passagieren de facto das Monopol und man
kann sozusagen von zwei Einzelmärkten sprechen. Auch von der In-
tensität der Nachfrage her gesehen liegt ein unvollkommenes Duopol
vor. Nimmt eine bestimmte staatliche Institution für seine Angestellten
besonders häufig Passagierdienste bei der staatlichen Luftverkehrge-
sellschaft in Anspruch, so kann er günstigere Sondertarife oder Grup-
pentarife aushandeln.
Wir wollen auf unserem Modell-Teilmarkt für Passagierleistungen von
zwei beschränkten Angebots-Monopoloiden61 sprechen. Die Flugge-
sellschaften, die die 5. Luftfreiheit haben, passen sich auf dem betref-
fenden Teilmarkt den Gegebenheiten an.
Betrachten wir jetzt den Passagiermarkt außerhalb des COMECON-
Luftraumes, z.B. den Luftverkehr auf dem Nordatlantik62 und dann zu-
nächst die Flugroute Moskau – New York. Sie wird von zwei Gesell-
schaften beflogen: der Aeroflot und der Pan Am. Die Marktstruktur für
Passagierdienste im Linienluftverkehr entspricht einem Duopol auf der
Angebotsseite und polypolistischer Konkurrenz auf der Nachfragesei-
te. Vom Marktverhalten her kommt es auf der Angebotsseite zu einer
Spaltung des Marktes. Auf der Nachfrageseite tritt das vorher gezeigte
Phänomen wieder auf, das die russischen Passagiere angehalten
sind, mit der Aeroflot zu fliegen. Für die russischen Passagiere beste-
hen also keine Auswahlmöglichkeiten63, während diese für Fluggäste
anderer Nationen vorhanden sind. Die Nachfrageintensität ist objektiv
61 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 2, Der Absatz, 4.Auflage, Berlin 1962, S.169. 62 Vgl. hierzu: Kneifel, J. L.: Der Wettbewerb im nordatlantischen Luftverkehr, München 1968 63 Vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Ver- kehrswissenschaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Stufe 1, Göttingen 1965, S.169.
41
gleich, da auf dieser Strecke die modernsten Flugzeugtypen beider
Fluggesellschaften eingesetzt werden. Allerdings fällt die Wahl der
amerikanischen Flugpassagiere häufig durch die geschickte Werbung
zugunsten der Pan Am aus. Jede Fluggesellschaft agiert auf ihrem
Teilmarkt wie ein Monopolist.
Gegenstand der folgenden Betrachtung ist das Marktverhalten auf
dem Teilmarkt der Frachtflüge von Moskau nach Warschau und zu-
rück. Wir stellen auf der Angebotsseite eine Struktur fest, die einem
Duopol entspricht und das stark monopolistische Züge zugunsten der
Aeroflot zeigt. Die Morphologie der Nachfrage wird dagegen von ei-
nem Oligopol, d.h. einigen wenigen Herstellerbetrieben hochwertiger
Wirtschaftsprodukte getragen. An dieser Struktur ändert sich auch
nichts, wenn der Transportauftrag von speziellen Versandunterneh-
men wahrgenommen wird. Vom Verhalten her wird die Aeroflot fast
ausschließlich von den russischen Betrieben nachgefragt, während die
LOT von den polnischen Betrieben präferiert wird. Sofern wir dieses
Marktverhalten noch im Rahmen einer einheitlichen Marktreform se-
hen wollen, müßten wir von einem bilateralen Oligopoloid64 sprechen.
Die Angebotsseite ist dabei der stärkere Marktteilnehmer, weil dort ein
Duopol vorliegt. In diesem Duopol dominiert wiederum ganz eindeutig
die Aeroflot. Sofern wir das Schwergewicht des Marktgeschehens auf
dem Eigenverkehr sehen, wird unser Bedarfsmarkt in zwei Teile ge-
spalten. Mehr oder minder große Restmärkte, über die nur noch Be-
darfsspitzen abgedeckt werden, sind das Ergebnis des Marktlösungs-
prozesses65. Das Problem besteht darin, inwieweit von einem Eigen-
verkehr gesprochen werden kann, wenn beispielsweise die Aeroflot
64 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 2, Der Absatz, 4.Auflage, Berlin 1962, S.169. 65 Vgl. Sanmann, H. Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Verkehrswissen-schaftliche Studien aus dem Institut für Verkehrwissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Heft 1, Göttingen 1965, S.377.
42
und verschiedene andere sowjetische Betriebe am Marktgeschehen
partizipieren. Wird ausschließlich die Aeroflot nachgefragt, so handeln
die verschiedenen Betriebe der Sowjetunion wie ein einheitliches
Staatsgebilde und es liegt Eigenverkehr vor. Allerdings kommt es im-
mer darauf an, wie straff diese Betriebe in der Zentralverwaltungswirt-
schaft geleitet werden. Auf unserer Modellfluglinie Moskau – War-
schau findet Eigenverkehr statt. Die Marktform für einen gespaltenen
Markt ist jeweils das beschränkte Angebotsmonopol. Das Marktvolu-
men des Teilmarktes der Aeroflot ist jedoch ungleich größer als bei der
LOT. Die Marktform nach dem Verhalten beurteilt ist beim Charterver-
kehr das bilaterale Oligopoloid. Sofern wir aber auch hier dem Eigen-
verkehr unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, bemerken wir
auch hier eine Marktspaltung. Sowohl für die Aeroflot als auch für die
LOT existiert dann die Marktform des beschränkten Angebots-
Monopoloids.
Im Postverkehr zwischen Warschau und Moskau liegen von der
Marktstruktur her im wesentlichen zwei Anbieter (Aeroflot und LOT)
und zwei Nachfrager (sowjetische und polnische Post) vor. Die Markt-
struktur zeigt also den Typus eines bilateralen Oligopols. Bei der Ana-
lyse des Marktverhaltens kommt es zu einer besonderen Art der
Marktspaltung: in der Flugrichtung Warschau – Moskau befördert die
polnische Post im Eigenverkehr ihre Post mit der LOT. Umgekehrt be-
fördert die Aeroflot die Post von Moskau nach Warschau. Im Prinzip
herrscht in der Zentralverwaltungswirtschaft der Gedanke des Eigen-
verkehrs vor. Vom Marktverhalten her liegt also in jeder Richtung ein
Teilmarkt vor, der einem bilateralen Monopol entspricht. Damit stellt
sich die grundsätzliche Frage, in wie weit wir beim Eigenverkehr noch
von einer Marktform, also von einem Markt, sprechen können. Güter
und Leistungen werden nach künstlichen Verrechnungspreisen ver-
43
teilt. Diese Art der Typisierung ist wirtschaftlich gesehen von Vorteil.
Je mehr das Wirtschaftssystem der COMECON-Staaten vom reinen
Zentralismus abgeht, desto mehr gewinnen marktwirtschaftliche Prin-
zipien wieder an Bedeutung. Das ist in unserem Beispiel dann der Fall,
wenn der einzelne Staatsbetrieb mit der Aeroflot über den Tarif oder
über Sonderbedingungen verhandelt. Da diese relative Selbständigkeit
des einzelnen Staatsbetriebes latent immer vorhanden ist, möchten
wir auch von Märkten, die von Eigenbetrieben dominiert sind, unser
Marktformenschema als Einteilungskriterium verwenden. Auch der von
uns oben dargestellte Marktzerfall durch die Eigenbetriebe ist fließend.
Je nach dem Grad der Verselbständigung durch das eigenbetriebliche
Verhalten verschiedener Marktteilnehmer, die einem COMECON-Staat
angehören, können wir noch von einem funktionierenden Gesamt-
markt sprechen, oder es liegen bereits zwei oder mehrere Einzelmärk-
te vor. Beim Wirtschaftsflug der UdSSR liegt primär eigenbetriebliches
Verhalten vor, wobei der betreffende landwirtschaftliche Betrieb über
eigene Flugzeuge verfügt, oder die Aeroflot den Bedarf an Flugzeugen
deckt. Im ersten Fall liegt insofern Eigenbetrieb vor, als ein Marktge-
schehen nicht existiert, und im zweiten Fall liegt ein beschränktes An-
gebots-Monopol vor. Ausnahmen von dieser Marktsituation gibt es bei
großen Spezialhubschraubern für Schwerlasttransporte in unwegsa-
men Gebieten. Diese sind für den Eigenbetrieb zu kostspielig, so daß
jene bei der Aeroflot angefordert werden müssen. Die Marktform ist
dann das beschränkte Angebotsmonopol.
Abschließend kommen wir auf das Verhältnis zwischen Gesamtmarkt
und Teilmarkt im COMECON zu sprechen. Da wir das Wesen der
Teilmärkte des COMECON anhand von Modellmärkten dargestellt ha-
ben, soll nunmehr der Gesamtmarkt analysiert werden. Insbesondere
ist hier das Marktverhalten der Nachfrager von Interesse. Auf den
44
meisten Flugstrecken des COMECON-Raumes ist das Angebot von
Luftverkehrleistungen relativ gering. Die Nachfrage steigt dagegen
entsprechend den Sparten des Luftverkehrs: Passagier-, Fracht-,
Post- und Wirtschaftsflug. Die Struktur der Angebotsseite ist somit das
Monopol oder ein mehr oder weniger breites Oligopol. Die Struktur der
Nachfrage schwankt vom Monopol (Postbeförderung) bis zum Polypol
(Flugpassagierbeförderung). Jedoch herrscht im COMECON das ei-
nengende Moment des Eigenverkehrs vor. Dieser teilweise fehlende
Freiheitsgrad führt also im COMECON weg vom freien Wettbewerb
auf vollkommene, unvollkommene oder polypolistische Märkte. Der
beschränkte Wettbewerb schlägt sich dabei in einer verminderten
Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zum Nachteil des Leistungsab-
nehmers nieder.
Sofern die COMECON-Luftverkehrsgesellschaften mit westlichen
Fluggesellschaften auf Flugstrecken außerhalb des COMECON-
Raumes in Konkurrenz treten, verändert sich die Marktform zugunsten
der Konkurrenz. Die COMECON-Fluggesellschaften akzeptieren die
Bedingungen der IATA.
bb) Preisbildung, Marktelastizitäten und Kostensitu ation
Bevor wir die in dieser Überschrift angesprochenen Begriffe näher be-
trachten, müssen wir uns nochmals das Wesen des Marktes in der
Zentralverwaltungswirtschaft vergegenwärtigen. Im westlichen System
geschieht der Ausgleich von Bedarf und Deckung über den Markt. Die
Knappheit der Güter und Dienstleitungen drückt sich im Marktpreis
aus. Der Marktpreis übernimmt somit die Lenkungsfunktion über den
Bedarf und dient zugleich jedem Marktteilnehmer als Kontrolle seiner
individuellen Planung. Als Zielsetzungen für die Verhaltensweisen der
45
Marktteilnehmer stehen die Gewinnmaximierung bzw. Nutzenmaximie-
rung im Vordergrund66. Im Zentralverwaltungssystem geschieht die
Abstimmung von Bedarf und Deckung über die Planung der zentralen
Instanzen. Gutenberg spricht hier von plandeterminierter Leistungsers-
tellung67. Bedienen sich die obersten Planungs- und Lenkungsinstan-
zen einer Volkswirtschaft der Preise als Lenkungsinstrument, dann
werden sie die Preise so ansetzen, daß sie den Knappheitsverhältnis-
sen Rechnung tragen. Den Preisen bleibt in diesem Falle die dirigie-
rende Funktion, nur daß diese Funktion nunmehr nicht in einer Auto-
matik wurzelt, sondern die Wirkung bewußt planender Maßnahmen ist.
Auf einen einfachen Nenner gebracht, heißt das: die überragende
Lenkungsfunktion des Preises entfällt, weil Güter und Dienstleistungs-
ströme bereits per Planung vorgegeben sind. Was übrig bleibt, ist eine
gewisse Feinabstimmung und Kontrolle, ob auch im Einzelnen tat-
sächlich richtig geplant wurde. Der Markt im sozialistischen Wirt-
schaftssystem verläuft also in wesentlich ruhigeren Bahnen als im
Westen. Die großen Preisausschläge an Rohstoffmärkten und Devi-
senbörsen sind ihm fremd. Dieses ständige Auf und Ab kann es auch
gar nicht geben, weil Angebot und Nachfrage stets vorgeplant sind.
Deshalb gilt vor allem für unsere Marktanalyse des Luftverkehrs im
COMECON-Raum, daß die gemachten Aussagen über Marktverhält-
nisse längst nicht so bedeutungsvoll wie bei westlichen Märkten sind.
Der Wert unserer Betrachtung liegt aber mit in dieser Aussage be-
gründet. Ferner ist ein Vergleich zu westlichen Märkten immer angeb-
racht. Außerdem bleibt im COMECON immer noch ein Restmarkt üb-
rig, den es zu charakterisieren gilt.
66 Vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Verkehrswissen-schaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Heft 1, Göttingen 1965, S.176. 67 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, Die Produktion, 5. Auflage, Berlin 1960, S.344 und 367f.
46
Preisbildung, Marktelastizitäten und Kostensituation haben deshalb für
östliche Märkte nur einen vergleichsweise geringeren Aussagewert.
Preisführer auf dem Luftverkehrsmarkt im COMECON-Raum ist die
Aeroflot, während sich die anderen COMECON-Luftgesellschaften an
die vorher abgesprochenen Tarife halten. Die ausgehandelten Tarife
gelten nur für Nachfrager aus den COMECON-Staaten.
Für Nicht-COMECON Nachfrager gelten im Luftverkehr zwischen
COMECON-Staaten dagegen grundsätzlich IATA-Tarife. Es existiert
hier somit ein eigener Markt. An diese Regelung sind sowohl
COMECON- als auch die Nicht-COMECON-Fluggesellschaften ge-
bunden. In praxi werden die IATA-Tarife von den östlichen Fluggesell-
schaften bis zu 100% unterboten. Diese günstigen Preise werden ge-
wöhnlich von bestimmten Reisebüros in westlichen Staaten offeriert.
Die Nicht-COMECON-Fluggesellschaften verhalten sich wie Monopo-
listen, während sich die COMECON-Fluggesellschaften wie Oligopolis-
ten verhalten und um den einzelnen Flugpassagier in Westeuropa
werben68. Wenn wir diesen Teilmarkt in das Marktformenschema ei-
nordnen müßten, dann stellten wir fest, daß das Angebot irgendwo
zwischen dem Verhaltensmonopol und Oligopol liegt, während die
Nachfrage atomistisch ist. Die Marktform wäre somit mit einem Ange-
bots-Oligopoloid bzw. Angebots-Monopoloid zu bezeichnen, wobei die
Grenzen fließend sind69. Der Nachfrager nach einem Flug mit einer
COMECON-Gesellschaft sieht sich also vom Verhalten her praktisch
immer einem Oligopol mit Preisführerschaft ausgesetzt.
Hammerskjöld hebt hervor, daß es sich bei der IATA nicht um ein Mo-
nopol handelt: “Allegations that IATA is a monopoly or cartel are sim-
ply invalid and are refuted by the facts. IATA is a voluntary, non-
68 Vgl. Handelskammer Berlin, Bericht über das Jahr 1975: Staats- contra Marktwirtschaft in der Verkehrs-politik, 1975, S. 21-27. 69 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 2, Der Absatz, 4.Auflage, Berlin 1962, S.169.
47
exclusive, non-political and democratic organisation. Membership is
automatically open to any operating company which has been licensed
to provide scheduled air service by a government eligible for member-
ship in the ICAO”70.
Da das Leistungsangebot der Luftverkehrsgesellschaften sowie die
entsprechende Nachfrage bereits mengenmäßig vorgeplant sind, dient
der Preis lediglich der Feinabstimmung. Entwickelt sich die Nachfrage
bei dem vorgegebenen Tarif sehr günstig (hoher Auslastungsgrad der
Flugzeuge), dann stellt dies ein Indiz dafür dar, langfristig das Angebot
auszuweiten, wobei jedoch immer mit dem Leistungsangebot der übri-
gen Verkehrsträger verglichen werden muß. Sofern es beispielsweise
bei Kurzstrecken wirtschaftlich sinnvoller ist, eine bessere Bahnver-
bindung zwischen zwei Städten herzustellen, kommt eine Ausweitung
des Luftverkehrsangebotes nicht in Betracht. Diese Konkurrenz der
Verkehrsträger verschiebt sich entsprechend der Streckenlänge zu-
gunsten des Luftverkehrs71. Bei der Planung eines internationalen
Flugstreckennetzes braucht die Aeroflot die Konkurrenz der übrigen
COMECON-Fluggesellschaften nur wenig zu berücksichtigen, weil sie
im Rahmen der Tarifkonferenzen der COMECON-Fluggesellschaften
jederzeit in der Lage ist, die von ihr beabsichtigten Tarife auch tatsäch-
lich durchzusetzen. Ihre Preisführerschaft ist dort unumstritten. Die
Mengenentscheidung über ihr Leistungsangebot (Flugstreckennetz)
kann somit gemäß den politischen und wirtschaftspolitischen Planzie-
len der UdSSR erfolgen. Die Feinabstimmung der Tarife erfolgt der-
gestalt, daß Fluglinien die wenig nachgefragt werden reduziert und
solche, für die eine große Nachfrage besteht ausgeweitet werden.
Sondertarife oder Rabatte werden auf den nationalen Strecken sowie
70 Vgl. Hammarskjöld, K.: No Alternative to IATA, in: Intereconomics, Nr. 2, 1971, S. 70-72. 71 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 2, Der Absatz, 4.Auflage, Berlin 1962, S.169.
48
beim Charterverkehr gewährt. Die Preisbildung im Linienverkehr be-
steht also in einer Ratenfixierung durch den Anbieter und in einer
Mengenanpassung durch den Nachfrager72.
Im Charterverkehr besteht im COMECON-Raum die größere Hand-
lungsfreiheit als bei Linienflügen. Die Marktstellung der anbietenden
Fluggesellschaften ist etwas stärker als die der Nachfragerbetriebe.
Trotzdem können Tarife durch entsprechende Verhandlungen der
Nachfrager mit den Anbietern gedrückt werden73. Der Spielraum bei
den staatlichen COMECON-Fluggesellschaften wird durch Planung fi-
xiert. Ähnliches gilt bei den Nur-Frachtflügen. Die Tarife werden in
gleicher Weise wie beim Personenverkehr ausgehandelt, wobei genau
wie im Personenverkehr die Aeroflot als Preisführer betrachtet werden
kann. Einen gewissen Preisverhandlungsspielraum haben dann nur
Großbetriebe, die große Mengen Luftfracht befördern lassen ein-
schließlich der Speditionsunternehmen. Dieser Verhandlungsspiel-
raum trägt aber eher dem Gesetz der Kostendegression beim Groß-
versand Rechnung als dem gewollt freien Wettbewerb.
Von den Marktelastizitäten wollen wir zunächst die Nachfrageelastizi-
tät des Luftverkehrs der COMECON-Staaten untersuchen. Hier liegen
zwei Arten von Nachfrage nach Verkehrsleistungen vor: Verkehr mit
Produktionscharakter und Verkehr mit Konsumcharakter74. Weil die
Nachfrage nach Verkehrsleistungen zu Produktionszwecken eine ab-
geleitete Nachfrage darstellt, ist deren Preiselastizität bekanntlich in al-
72 Zu den Begriffen vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Verkehrswissenschaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Heft 1, Göttingen 1965, S.176ff. 73 Reformen in der Tarifsetzung sind sowohl beim Linien- als auch Charterverkehr notwendig. Vgl. dazu: Seidenfus, St.: IATA – A Cartel that needs reforming, in: Intereconomics, Nr.2, 1972, S.54-56. 74 Vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Ver- kehrswissenschaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Heft 1, Göttingen 1965, S.212 und 216.
49
ler Regel geringer als die Preiselastizität der Primärnachfrage75. Sie
sind also generell preisunelastisch. Gleiches gilt für die Nachfrage des
Staates nach Verkehrsleistungen zu Konsumzwecken. Die Nachfrage
der privaten Haushalte nach Luftverkehrsleistungen ist ebenfalls nicht
viel elastischer, denn bei Urlaubsreisen liegt nur abgeleistete Nachfra-
ge vor. Der Preis für den Flug macht nur einen Teil des Urlaubbudgets
aus. Daraus resultiert, daß die Gesamtnachfrage nach Luftverkehrs-
leistungen nur geringe Preiselastizität aufweist. Die Elastizität wird nur
auf solchen Strecken größer, wo dichte Substitutionskonkurrenz mit
der Eisenbahn besteht, wobei die Tarife nicht zu sehr voneinander
abweichen sollten. Die Substitutionskonkurrenz zum PKW spielt im
COMECON-Raum mangels Fahrzeugdichte noch keine ausschlagge-
bende Rolle76. Zur Unterscheidung in kurzfristige und langfristige
Marktelastizität ist bezüglich des sozialistischen Wirtschaftssystems
noch zu erwähnen, daß primär nur die kurzfristige Elastizität von Be-
deutung ist. Denn langfristig werden Angebot und Nachfrage per Fünf-
jahrsplan abgestimmt. Die Indizes über langfristige Elastizitäten wirken
nicht direkt auf das Marktgeschehen ein, sondern finden in der Pla-
nung ihre Berücksichtigung. Die Bedeutung der Elastizitäten für die
Marktdynamik ist in der Zentralverwaltungswirtschaft infolge der Men-
genplanung weniger ausschlaggebend als auf den westlichen Märk-
ten. Unter Preiselastizität verstehen wir die Mengenreaktion des An-
gebots, bewirkt durch Marktlagenänderungen77. Sie finden vorwiegend
im Linienverkehr in Änderungen der durchschnittlichen Auslastungs-
grade der Flugzeuge ihren Niederschlag, also in Änderungen der Pro-
duktionsmengen. Wenn wir die Auslastung der einzelnen Flugzeuge
75 Vgl. Paulsen, A.: Allgemeine Volkswirtschaftslehre 2, Sammlung Göschen, Band 1170, Berlin 1956, S. 29. 76 Vgl. Hunter, H.: Soviet Transport Experience - Its Lessons for other countries, Washington, D.C. 1968, S.106. 77 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, Die Produktion, 5. Auflage, Berlin 1960.
50
untersuchen, so zeigt sich, daß die Fluggesellschaft stets ihre Grund-
kapazität anbietet, während ihre mit dem Absatz identische Produktion
beliebig kleiner als das Angebot sein kann78.
Für eine zusammenfassende Analyse der Nachfrageelastizität nach
Luftverkehrsleistungen ist insbesondere die Unterteilung in Langstre-
cken-, Mittelstrecken-, und Kurzstreckenflüge wesentlich. Ein bedeu-
tendes Merkmal des COMECON-Luftverkehrs liegt im Zusammenhang
mit Streckenlänge und eingesetztem Fluggerät begründet. Die moder-
nen Flugzeugtypen werden insbesondere bei Langstreckenflügen und
im Wettbewerb mit Nicht-COMECON-Fluggesellschaften eingesetzt.
Durch den Einsatz moderner Flugzeuge auf Langstrecken kommt es
vor allem im Personenverkehr zu keiner Substitutionskonkurrenz mit
anderen Verkehrsträgern wie Eisenbahn und Schiff. Der zeitliche Vor-
teil des Flugzeugs ist so groß, das die höheren Flugpreise berechtigt
erscheinen. Die Nachfrage reagiert auf Preisänderungen des Ange-
bots höchst unelastisch.
Bei der Nachfrage nach Luftfracht im Langstreckenverkehr spielt der
Tarif dagegen eine größere Rolle79. Hier wiegt der große zeitliche Vor-
sprung des Flugzeugs den außergewöhnlich hohen Tarif im Vergleich
zu anderen Verkehrsträgern auf. Allerdings ist es nicht so, daß eine
Preissenkung den Kreis der für das Flugzeug geeigneten Frachtgüter
wesentlich erweitern würde. Auch die Nachfrage nach Luftfracht auf
Langstrecken ist weitgehend unelastisch. Auch im Mittelstreckenver-
kehr reagiert die Nachfrage nach Personen- und Frachtbeförderung im
Luftverkehr weitgehend unelastisch. Im Kurzstreckenverkehr dagegen
gewinnt die Substitutionskonkurrenz von Schiene und Straße zuneh-
78 Vgl. Sanmann, H.: Seeverkehrsmärkte – Grundlegung einer Ökonomik des Seeverkehrs, Ver- kehrswissenschaftliche Studien am Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Hamburg (Hrsg. H. Jürgensen), Heft 1, Göttingen 1965, S. 277 und 279. 79 Vgl. Reichel, F.: Die osteuropäischen Luftverkehrsgesellschaften, in: Schweizerisches Archiv für Verkehrswissenschaft und Verkehrspolitik, 11. Jg. 1956, S.152-153, und die dort ange führten Beispiele für leicht verderblich Exportware der Balkanländer.
51
mend an Bedeutung. Dennoch bleibt die Nachfrage nach Luftverkehrs-
leistungen im COMECON-Raum mehr als bei Ländern mit marktwirt-
schaftlichem System unelastisch. Die Zentralverwaltungswirtschaft
plant das Verkehrswesen in seiner Gesamtkonzeption. Die Substituti-
ons-Verkehrsträger werden ergänzend aufeinander abgestimmt. In der
Marktwirtschaft dagegen erfolgt die Abstimmung der Leistungen der
konkurrierenden Verkehrsträger erst über den Preis. Es kann deshalb
zu Doppelplanungen durch die Verkehrsträger führen. Durch die vor-
herige Abstimmung der Substitutionskonkurrenz bleibt die Nachfrage-
elastizität nach Luftverkehrsleistungen auf kurzen Flugstrecken im
COMECON-Raum vergleichsweise unelastischer als bei den mark-
twirtschaftlichen Systemen. Zur Untersuchung der Nachfrageelastizitä-
ten auf dem Luftverkehrsmarkt der COMECON-Staaten ist es erforder-
lich, auf die Kostensituation der Anbieter einzugehen. Es gilt also, die
Reaktion der Kosten auf Veränderungen kostenbeeinflussender Fakto-
ren bei den Fluggesellschaften der COMECON-Staaten zu prüfen80
bzw. deren Auswirkungen auf die Ausbringungsmenge aufzuzeigen.
Beim Flugzeug sind die Kosten pro beförderten Passagier unter-
schiedlich, je nachdem wie hoch die Auslastung des Flugzeugs ist.
Mehrere COMECON-Fluggesellschaften sind dazu übergegangen auf
ihrem nationalen und internationalen Streckennetz nur die Economy-
Class anzubieten. Bei guter Auslastung konnten somit die Kosten pro
Pkm gesenkt werden. In gleicher Weise wurden die Frachträume so
umgestaltet, daß insgesamt mehr Fracht als bisher gestaut werden
kann81. Ein Beispiel für den Kostenverlauf bei quantitativer Anpassung
im internationalen Luftverkehr der COMECON-Staaten zeigen die
Flugpläne auf. Grundsätzlich wird der vom Tarif her lukrativere Sektor
80 Vgl. Heinen, E.: Kosten und Beschäftigungsgrad, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 2.Band, 3. Auflage, 1958, Spalten 3383 ff. 81 Zur Intensitätsmäßigen Anpassung vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebwirtschaftsleh re, Band 1, Die Produktion, 5.Auflage, Berlin 1960, 243 f. und 267f.
52
von relativ mehr Flugzeugen bedient, die dadurch einen schlechteren
Auslastungsgrad aufweisen. Die Kosten pro Pkm sind somit höher und
werden nur aufgrund der höheren Tarife bewußt in Kauf genommen.
Was die Faktorpreise betrifft, so ist als typisches Beispiel die Ölpreis-
erhöhung Ende 1973 zu erwähnen, die sich nach und nach auch auf
die Treibstoffmärkte des COMECON ausgewirkt hat. Die Treibstoffer-
höhungen führten tendenziell auch bei den Fluggesellschaften der
COMECON-Staaten zu einer Reduzierung des Angebotes an Luftver-
kehrsleistungen bzw. zu einer Überprüfung der langfristigen Planung
des Angebots.
Die Darstellung der Abhängigkeit der Ausbringungsmenge des Flug-
leistungsangebots der COMECON-Staaten von der Kostensituation
könnte noch um manche Kriterien erweitert werden. Wir wollten jedoch
in erster Linie zu einer Aussage über die Angebotselastizitäten der
Fluggesellschaften gelangen. Wir möchten betonen, daß die Ange-
botselastizität von Betrieben in Zentralverwaltungswirtschaften nicht
die gleiche Bedeutung wie in der Marktwirtschaft aufweist. Durch die
Fünfjahrplanung werden Angebot und Nachfrage so aufeinander ab-
gestimmt, daß per definitionem kein Gap vorkommt. Die kurzfristige
Angebotselastizität der COMECON-Fluggesellschaften ist insbesonde-
re im Linienverkehr als groß zu bezeichnen, da hier auf Reserveflug-
zeuge zurückgegriffen werden kann, die vorhanden sind oder jeweils
verchartert werden.
Das Angebot in bezug auf Marktlagenverbesserungen ist bei den
COMECON-Fluggesellschaften als elastisch zu bezeichnen, wie das
vor allem die Vergangenheit gezeigt hat. Bei Marktlagenverschlechte-
rungen82 ist es im Luftverkehr so, daß die Stillegung von Flugzeugen
keine zu hohen Kosten verursacht, und die Kapazität jederzeit wieder
82 Vgl. Sanmann, H.: Marktform, Verhalten, Preisbildung bei heterogener Konkurrenz, in: Jah-r buch für Sozialwissenschaft, Band 14, Göttingen 1963, S.85-94.
53
kurzfristig angeboten werden kann. Auf eine Marktlagenverbesserung
kann das Angebot somit äußerst elastisch reagieren. Das Transferie-
ren von Personal in andere Staatsbetriebe im Zuge der Reduzierung
des Angebots ist bei den COMECON-Staaten wesentlich einfacher als
bei den westeuropäischen Staaten, wo die Gewerkschaften sehr ge-
nau auf die Weiterbeschäftigung an einem bestimmten Arbeitsplatz
achten. Wenn man berücksichtigt, daß die Fixkostenbelastung auch
beim Luftverkehr der COMECON-Staaten insbesondere durch die
mannigfachen Flughafenanlagen groß ist, muß das Angebot an Luft-
verkehrsleistungen als sehr unelastisch bezeichnet werden. Es ist be-
sonders unelastisch bei Marktlagenverschlechterungen.
cc) der Einsatz des übrigen absatzpolitischen Instr umentariums bei den Luftverkehrgesellschaften des COMECON
Absatzpolitik wird nicht nur mittels Preisbildung oder Fixierung von Ta-
rifen betrieben, sondern kann auch durch das übrige absatzpolitische
Instrumentarium, über das Fluggesellschaften verfügen, unterstützt
werden. Darin eingeschlossen sind die Werbung, die Ausgestaltung
des Leistungsangebots sowie die Wahl der Absatzformen. Erst die op-
timale Kombination des absatzpolitischen Instrumentariums entschei-
det auch bei Zentralverwaltungswirtschaften über den Erfolg einer
Planung. Nur kommt es dort nicht auf den maximalen Gewinn an, son-
dern es soll das Plansoll verwirklicht werden. Im Gegensatz zu dem
Werbeaufwand der westlichen Luftverkehrsgesellschaften, der mit ca.
3% vom Umsatz zu veranschlagen ist83, beläuft sich die Werbung der
Fluggesellschaften der COMECON-Staaten nach den vorliegenden In-
83 Dieses Verhalten entspricht nicht nur Konkurrenzüberlegungen, sondern auch einem ge wis- sen Prestigebedürfnis; vgl. Voigt, F.: Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Verkehrssys- tems, Berlin-West 1960, S. 265.
54
formationen84 auf durchschnittlich etwas unter 1% des Umsatzes. Dar-
aus geht hervor, daß im COMECON mit Hilfe der Werbung nur unbe-
deutende Absatzpolitik betrieben wird. Die Werbung dient eher dazu,
die Feinabstimmung der Pläne mit der gegebenen Nachfragerealität
zu bewirken. Ebenso kann Absatzpolitik durch die geeignete Wahl der
Absatzwege betrieben werden. Die Luftverkehrsbetriebe der
COMECON-Staaten setzen ihre Flugtickets im COMECON-Raum in
aller Regel über ihre eigenen Verkaufsorganisationen ab. Nur bei
Charterflügen werden staatliche touristische Organisationen bzw. bei
Fracht bestimmte staatliche Betriebe dazwischengeschaltet. Bei den
Charterverträgen wird somit der Kostendegressionseffekt durch größe-
re Bestellungen über den günstigeren Tarif an die Großabnehmer wei-
tergegeben. Die COMECON-Fluggesellschaften verkaufen ihre Flugti-
ckets in westlichen Ländern entweder über die Reisebüros, über Ge-
neralvertreter85 oder eigene Verkaufsbüros. Durch die Generalvertre-
tungen kann es zu einer Marktspaltung kommen, die für die Luftver-
kehrsgesellschaften der COMECON-Staaten von besonderem Vorteil
ist. Diese Vertretungen bieten westlichen Flugpassagieren Flugreisen
in die COMECON-Staaten und darüber hinaus, insbesondere in den
Nahen und Mittleren Osten sowie nach Westafrika an, wobei die Tarife
weit unter den gültigen IATA-Tarifen liegen. Solche Preisunterbietun-
gen könnten nicht von der eigenen Verkaufsorganisation der
COMECON-Luftverkehrgesellschaften vorgenommen werden, da sich
diese verpflichten, generell nur die IATA-Tarife anzuwenden.
84 Vgl. Kneifel, J. L.: L’Aviation Civile en République Démocratique Allemande, in : Revue Géné- rale de l’Air, 33. Jg., Nr. 2, 1970, S. 158-174. 85 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 2, Der Absatz, 4. Auflage, Berlin 1962, S. 119f.
55
III. Systemvergleich zu westlichen Luftverkehrsmärk ten
1. Erwerbswirtschaftliches Prinzip und plandetermin ierte Leistungserstellung
Von der Theorie her gilt für die Länder mit sozialer Marktwirtschaft86,
daß dort das erwerbswirtschaftliche Prinzip seine Anwendung findet,
d.h. jeder einzelne Betrieb verhält sich auf dem Markt so, daß er Kraft
seiner Ausbringungsmenge an Gütern und Dienstleistungen einen
maximalen Gewinn bzw. Nutzen erzielt87. Für die Länder mit Zentral-
verwaltungswirtschaft88 gilt dagegen das Prinzip plandeterminierter
Leistungserstellungen. Den Fluggesellschaften der COMECON-
Staaten werden dabei das Leistungssoll, das Flugstreckennetz und die
Flugfrequenzen vorgegeben. Nicht der Markt, sondern der im zentra-
len Plan und in den dirigistischen Maßnahmen zu seiner Durchsetzung
bekundete staatliche Wille bestimmen die Entwicklungsvorgänge in
der Wirtschaft89. Flugsstreckennetz und Flugfrequenzen werden an-
hand von wirtschafts- und staatspolitischen sowie Prestigeüberlegun-
gen durch Planung vorher festgelegt. Das erwerbswirtschaftliche Prin-
zip in seiner theoretischen Form gilt für die Luftverkehrsgesellschaften
der nicht- COMECON-Staaten meist nur in gewissen Randsparten des
Luftverkehrs wie z.B. im Charterverkehr, nicht aber im Linienverkehr.
Insbesondere der Linienverkehr dient in den meisten Nicht-
86 Dieses Begriffskonglomerat kann jedoch niemals identisch mit völlig freier Marktwirtschaft sein; vgl. Thalheim, K. C.: Beiträge zur Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung, Berlin 1960, S.351. 87 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, Die Produktion, 5. Auflage, Berlin 1960, S. 351. 88 In den Grundzügen vgl. Tismer, J. F.: Die Transportentwicklung im Industrialisierungsprozeß der Sowjetunion, Wirtschaftswissenschaftliche Veröffentlichungen des Osteuropa-Instituts an der FU Berlin (Hrsg. K. C. Thalheim), Band 19, 1963, S. 12 ff. 89 Vgl. Zotschener, Th.: Die außenwirtschaftlichen Verflechtungen der Sowjetunion, Kieler Stu dien, Forschungsberichte des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel (Hrsg. E. Schneider), Band 97, Kiel 1969, S. 83.
56
COMECON-Ländern, deren Prestige. Ihre Fluggesellschaften können
mit Subventionen90 und Vergünstigungen rechnen.
Die Förderung des Wirtschaftswachstums durch Maßnahmen der
staatlichen Wirtschaftspolitik ist beim Luftverkehr unentbehrlich, weil
es sich um einen Wirtschaftszweig handelt, bei dem die Privatinitiative
auf die Grenzen ihrer Finanzierungsmöglichkeiten stößt. Das freie
Spiel der Kräfte auf den Luftverkehrsmärkten wird somit verfälscht.
Ferner werden diese Luftverkehrsgesellschaften zum großen Teil vom
Staat selbst als Eigentümer getragen, der sich nur ganz am Rande für
das Prinzip der Gewinnmaximierung einsetzt. Als Fazit kann deshalb
gesagt werden, daß die Diskrepanz zwischen den COMECON- und
den Nicht-COMECON-Fluggesellschaften auf den Luftverkehrsmärk-
ten nicht so groß ist wie das gemäß der Theorie zu erwarten wäre. Die
herausgestellten Unterschiede zwischen freier Marktwirtschaft und
zentralgeleiteter Wirtschaftsordnung beginnen sich zu verwischen, vor
allem wenn wir den Übergang der Zentralverwaltungswirtschaft von ih-
rer extensiven zur intensiven Phase der Industrialisierung mit all ihren
Nebenwirkungen im Auge behalten. Die Ursachen der Systemannähe-
rung liegen überwiegend in technisch-wirtschaftlichen Entwicklungen
und dem gemeinsamen Rationalitätsstreben begründet.
2. Vergleichende Betrachtung der Anbietersituation
Im COMECON-Raum treten die Luftverkehrsgesellschaften den Nach-
fragern wie ein Monopolist gegenüber. Dem COMECON-
Luftverkehrsmarkt würde in Europa der Luftverkehrsmarkt der EG-
Staaten entsprechen. Da jedoch auch auf diesem Markt die Tarife ab-
90 Zur Subventionsbedürftigkeit der westlichen Fluggesellschaften vgl. Holzbauer, M.: Die Be-rechnung des technischen Fortschritts bei einer Fluggesellschaft, Diss. Freiburg 1972, S.77 ff.
57
gesprochen sind, verzeichnen wir auf der Anbieterseite keine wesent-
lichen Unterschiede zwischen COMECON- und Nicht-COMECON-
Luftverkehrsgesellschaften.
Eine Ausnahme bildet eigentlich nur das Chartergeschäft, das sowohl
auf dem Passagier- als auch auf dem Frachtsektor im Nicht-
COMECON-Raum von den Luftverkehrsgesellschaften wesentlich här-
ter als im COMECON-Raum umkämpft ist.
3. Vergleichende Betrachtung der Nachfragesituation
Die Stellung des Nachfragers nach Luftverkehrsleistungen ist sowohl
im COMECON-Raum als auch im Nicht-COMECON-Raum sehr
schwach ausgebildet. Grundsätzlich ist es so, daß der Nachfrager nur
dort bessere Tarife aushandeln kann, wo er gebündelt auftritt. Diese
Nachfrageblöcke werden im COMECON-Raum im Personenverkehr
vor allem von den Reiseorganisationen getragen. Im Frachtverkehr
dagegen verfügen entweder die Transportbetriebe oder Großbetriebe
mit entsprechend hochwertiger Ware über eine genügend große
Marktmacht, um günstigere Tarife pro Beförderungseinheit gegenüber
den Luftverkehrsgesellschaften erzielen zu können. Diese Marktmacht
der Nachfrageseite führt gewöhnlich dazu, daß Teile des Linienver-
kehrs in preisgünstigeren Charterverkehr umgewandelt werden, weil
Linienverkehr und ein hoher Tarif optisch eine Einheit bilden sollen.
Als Großabnehmer von Luftverkehrsleistungen im Nicht-COMECON-
Raum sind vor allem Touristikunternehmen, Speditionsunternehmen,
Großbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen zu nennen,
die entweder über größere Nachfrageblöcke verfügen oder diese
künstlich zusammenfassen. Zwar existieren auch im Nicht-
COMECON-Raum die Preisabsprachen der IATA und betreffen nicht
58
nur die Einzelnachfrage sondern auch die Preisgestaltung für be-
stimmte Nachfrageblöcke, doch bestehen hier für den Großnachfrager
viel mehr Möglichkeiten, diese Festpreise durch Sonderkonditionen,
gleichgültig welcher Art, zu umgehen. Je nach Bedarf können Groß-
abnehmer von Luftverkehrsleistungen sich in bestimmten Rechtsfor-
men oder Organisationen zusammenschließen bzw. damit weitere
Kleinnachfrager anwerben, so daß die Nachfrage insgesamt groß ge-
nug wird, um die gewünschten Sonderkonditionen zu erreichen. Durch
diese sehr viel weiter gehende Freiheit des Nachfragers aus dem
Nicht-COMECON-Raum in bezug auf die Gründung, Umwandlung
oder sonstige Veränderung von Rechtsformen oder Organisationen
beurteilen wir die Stellung des Großnachfragers im Nicht-COMECON-
Raum um einiges besser als die Stellung des Großnachfragers im
COMECON-Raum. Hinzu kommt das Dominieren des Eigenverkehrs
im COMECON-Raum, der die dortigen Großabnehmer von Beförde-
rungsleistungen daran hindert, die Fluggesellschaft des eigenen Staa-
tes gegen die Fluggesellschaften der anderen Länder zu übervorteilen.
Als Fazit zur vergleichenden Betrachtung der Nachfragesituation im
COMECON-Raum und Nicht-COMECON-Raum halten wir fest, daß
die Stellung des Einzelnachfragers sowohl nach Personen- als auch
nach Frachtleistungen als ungünstig zu verzeichnen ist. Beide müssen
sich dem Preisdiktat der Anbieterkartelle im vollen Umfang unterwer-
fen. Sie können nur akzeptieren oder ablehnen, handeln also wie rei-
ne Mengenanpasser. Die Großabnehmer in beiden Luftverkehrsräu-
men sind dagegen relativ besser gestellt, weil sie Sondertarife durch-
setzten können. Die Großabnehmer aus dem Nicht-COMECON-Raum
haben eine günstigere Ausgangsposition weil sie insbesondere eine
Luftverkehrsgesellschaft eines Landes gegen die des anderen Landes
übervorteilen können. Im COMECON-Raum hat fast jede Fluggesell-
59
schaft im eigenen Land auch die Generalagentur der übrigen
COMECON-Fluggesellschaften.
IV. Zur Marktdynamik
1. Zunehmende Integration beim Fluggerät
Eine wesentliche Erkenntnis der sozialistischen Staaten über die Not-
wendigkeit der Zusammenarbeit auch auf wirtschaftlichem Gebiet fand
in der Gründung der COMECON seinen Ausdruck. Anlaß zu seiner
Gründung waren die Gründung der damaligen EWG91, der westeuro-
päischen Staaten, und deren Anfangserfolge insbesondere durch die
gemeinsamen Zollvereinbarungen. Die Erfolge der damaligen EWG
durch die Rahmenrichtlinien zur Abwicklung des internationalen Güter-
und Leistungsaustausches und der Schlichtung von Streitigkeiten in-
nerhalb der EWG blieben den östlichen Staaten nicht verborgen. Die
wirtschaftlichen Vorteile solcher internationalen Institutionen wie sie
die EG oder der COMECON darstellen, basieren auf zwei Grundprin-
zipien: der Spezialisierung und der Kooperation, wobei das zweite die
Voraussetzung des ersteren beinhaltet.
Entscheidend für das Gelingen einer zentralen Planung ist immer das
Problem der Proportionalität zwischen den verschiedenen Wirtschafts-
zweigen. Bei einer zentralen Planung im Hinblick auf eine Spezialisie-
rung beim Luftverkehr zwischen einer Reihe von Staaten kann die
Proportionalität zwischen den einzelnen Volkswirtschaften nur im Zuge
einer funktionierenden zwischenstaatlichen Kooperation eingehalten
werden92. Bei der Spezialisierung93 des Güter- und Dienstleistungsan-
91 Zur Verkehrpolitik der EWG-Länder vgl. Kapteyn, P. J. G., Themaat van, Verloren P.: Transport Policy of the European Community, in: Introduction of the Law of the European Communities, London 1973, S. 316-328. 92 Vgl. Thalheim, K. C.: Beiträge zur Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung, Berlin 1965, S. 278.
60
gebots im internationalen Bereich94 geht man davon aus, daß dasje-
nige Land eine bestimmte Dienstleistung oder ein bestimmtes Wirt-
schaftsgut anbieten soll, welches aufgrund seiner technischen und
wirtschaftlichen Effizienz dazu in bestmöglicher Weise in der Lage ist.
Solche Integrationsbestrebungen führen natürlich weg von der klein-
räumigen Autarkie früherer Zeiten95. Die Abstimmung der Wirtschafts-
güter und Dienstleitungen, welche die einzelnen COMECON-Staaten
anbieten sollen, erfolgt in den östlichen Staaten über die Planung. So
ist bisher im COMECON unter Federführung der UdSSR geplant wor-
den, welche Industrien in welchen Ländern gefördert werden sollen.
Diese Spezialisierung bringt dem einzelnen Land nur dann Vorteile,
wenn gleichzeitig ein verstärktes Augenmerk auf die internationale
Kooperation gerichtet wird. Die wichtigste Kooperationsbehörde in der
Zivilluftfahrt ist die Sektion Luftfahrt der Ständigen Kommission Trans-
port in Warschau. Eine erste und sehr einfache Möglichkeit der Spe-
zialisierung liegt für die Fluggesellschaften beim Einsatz des Fluggerä-
tes begründet. Als Produzent von Passagierflugzeugen tritt seit ge-
raumer Zeit nur die Sowjetunion auf. So stellte die DDR ihre Herstel-
lung von Flugzeugen im Jahr 1961 ein96. Im Linienverkehr findet in der
UdSSR eine Beschränkung auf die drei Flugzeugtypen Iljuschin, Anto-
now und Tupolew statt. Je nach Streckenlänge und den sonstigen
Qualitätserfordernissen an das Fluggerät werden davon unterschiedli-
che Flugzeugtypen konstruiert. Das ändert nichts an dem Trend, nur
eine Flugzeugindustrie sowie eine Begrenzung auf eine ganz be-
93 Nur mit Hilfe der Spezialisierung kann der technische Fortschritt voll zum Zuge kommen, vgl. Aberle, G.: Ökonomische Grundsatzfragen des Luftverkehrs, in: Problemkreis Luftverkehr (Hrsg. Deutsche Verkehrswissen-schaftliche Gesellschaft), Köln 1968, S. 337. 94 Zur Politik der Anhebung der Arbeitsproduktivität vgl. Boetcher, E.: Phasentheorie der wirt schaftlichen Entwicklung. Ein Ansatz zu einer dynamischen Theorie der Wirtschaftsordnung, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik (Hrsg. H. D. Ortlieb), 4. Jg., 1959, S. 29 f. 95 Vgl. Raupach, H.: Osteuropa im industriellen Entwicklungsprozeß der Welt, in: Wirtschaft und Politik in Osteuropa. Aufsätze und Vorträge, (Hrsg. H. Raupach), Berlin-West 1968, S.38. 96 Vgl. Kneifel, J. L.: L’Aviation Civile en République Démocratique Allemande, Berlin-West 1972, S.28-32.
61
stimmte Anzahl von Flugzeugtypen zu haben. Die gleiche Konzentrati-
on auf bestimmte Flugzeugtypen hat auch im Nicht-COMECON-Raum
stattgefunden. Die Nachfrage gilt dort nur noch den Boeing-, Douglas-
und Lockheed-Flugzeugtypen. Ebenso ließ sich der Trend zur Spezia-
lisierung und Kooperation bisher beim fliegerischen und technischen
Betrieb der Flugzeuge leicht verwirklichen97. Die Flugzeugbesatzun-
gen werden grundsätzlich nur noch in der UdSSR ausgebildet. Sämtli-
che Generalüberholungen von Flugzeugen erfolgen bei den Flug-
zeugwerken der UdSSR. Ebenso wird das höherqualifizierte War-
tungspersonal in der Sowjetunion ausgebildet.
2. Weitere Integrationstendenzen und Systemvergleic h Ost- und Westeuropa
Sämtliche Flugsicherungsanlagen werden nur noch in der UdSSR
hergestellt. Nur einzelne Spezialgeräte bei den Flughafenanlagen
kommen aus der DDR und CSSR. Sofern die Flugbuchungssysteme
bereits über die Datenverarbeitung laufen, kommen die Zentraleinhei-
ten größtenteils aus der UdSSR. In gleicher Weise wird das techni-
sche Wissen für die Projektierung von Flughäfen einschließlich Ne-
benanlagen vom Institut für die Projektierung von Flughafenanlagen
der UdSSR angefordert. Die Wartung der Flughafenanlagen wird
gleichzeitig von diesem Institut überwacht. In gleicher Weise wurde in
den letzten Jahren der Einsatz des absatzpolitischen Instrumentariums
der Fluggesellschaften im Rahmen der Sektion Luftfahrt der Ständigen
Kommission Transport in Warschau vereinheitlicht. Neben den Tarifen
gibt es auch gemeinsame Richtlinien zur Werbung und zur Wahl der
Absatzwege. Wie bereits dargestellt, erfolgt der Verkauf von Flugti-
97 Vgl. Beidokat, R.: Zur sozialistischen ökonomischen Integration im Luftverkehr der RWG- Mitgliedsländer, in: Flieger-Jahrbuch 1975, Berlin-Ost 1975, S. 63.
62
ckets in einem anderen COMECON-Staat immer über das Verkehrbü-
ro der dort ansässigen inländischen Fluggesellschaft. Diese wachsen-
de Integration beim Angebot von Luftverkehrsleistungen der
COMECON-Staaten hat infolge von Spezialisierung und Kooperation
zu einem insgesamt für den Nachfrager günstigeren Leistungsangebot
geführt, was deutlich durch die gestiegenen Verkehrszahlen (Pkm und
Tkm) dokumentiert wird.
Wenn wir einen Systemvergleich zwischen den Ländern des
COMECON und der EG anstellen, so können wir eindeutig folgende
Aussage voranstellen: Beim COMECON können wir nur von einer be-
schränkten Integration sprechen. Beim COMECON steht die Koordina-
tion der planmäßigen Entwicklung der beteiligten Volkswirtschaften im
Vordergrund, während die EG auf eine schrittweise Annäherung der
Wirtschaftspolitik ihrer Mitgliedstaaten drängt98. Beiden internationalen
Organisationen ist gemeinsam das Bestreben, den wirtschaftlichen
Abstand der einzelnen Regionen und insbesondere den Rückstand
weniger begünstigter Gebiete zu verringern. Die EG will die Integration
verwirklichen, während der COMECON mehr eine vollständige Inte-
gration in Teilbereichen wie bzw. in der Elektrizitätsversorgung ohne
zeitlichen Stufenplan anstrebt. Den EG-Gründern ging es um die
Schaffung eines engeren Zusammenschlusses der westeuropäischen
Völker, während die COMECON-Staaten die Förderung und den Aus-
bau des Sozialismus weltweit anstreben.
Weil im COMECON-Raum die Aufrechterhaltung der nationalen Sou-
veränitätsansprüche vorherrscht, besteht in praxi ein viel geringerer
Grad der Integration als in der Gesetzgebung vorgesehen. In den
COMECON-Organisationen können die Mitgliedsländer ihre Abgeord-
neten beliebig auswechseln, während dies bei den EG-Kommissionen
98 Siehe hierzu Krannhals von, H.: Verkehrintegration im Ostblock, in: Osteuropa-Wirtschaft, Heft 2, 1960, S. 202-212.
63
nicht möglich ist. Insgesamt bleibt festzuhalten, daß sich der interna-
tionale Handel- und Leistungsaustausch zwischen den COMECON-
Staaten immer noch unter den Bedingungen des zwischen den Län-
dern bilateral angeglichenen Handels abspielen99. Diesen bilateralen
Handelsverkehr wollte der COMECON durch die Schaffung eines mul-
tilateralen Verrechnungssystems überwinden100. Dies ist jedoch bisher
nur begrenzt gelungen.101
99 Vgl. Kuhn, W. E.: Vergleich der Integrationsformen und -Bestrebungen in Ost- und Westeuro- pa, in: Außenwirtschaft, 26. Jg. 1971, S. 122-134. 100 Vgl. Knirsch, P.: Bemühungen um eine Wirtschaftsintegration in Osteuropa, in: Europa-Archiv, 27.Jg, , 1972, S. 21-32. 101 Vgl. Klinkmüller, E.: Geringe Chance für konvertiblen Rubel, in: Der Volkswirt, Nr. 3, 1966, S. 81-83.
64
C) Entstehung und Entwicklung des Luftverkehrs
in Deutschland
Am 13. Dezember 1917 begann die Geschichte der Zivilluftfahrt in
Deutschland. An diesem Tage gründete die Allgemeine Elektrizitäts-
gesellschaft mit einem Kapital von 2,5 Millionen Goldmark die
Deutsche Luftreederei. Am Ende des 1.Weltkriegs erwarb die Flugge-
sellschaft eine große Anzahl von Post- und Großflugzeugen. Am 5.
Februar 1919 wurde die erste Flugstrecke zwischen Ber-
lin/Joachimsthal und Weimar eröffnet. Im Herbst 1919 trat eine Unterb-
rechung des Flugverkehrs aus wirtschaftlichen Gründen ein, doch
schon Anfang 1920 konnte der Flugbetrieb erneut aufgenommen wer-
den, nachdem sich das Reichsamt für Luft- und Kraftfahrtwesen bereit
erklärt hatte, den deutschen Luftverkehr zu subventionieren. In den
darauf folgenden Jahren wurden überall in Deutschland kleine private
Fluggesellschaften gegründet, die aber meistens nur eine Flugstrecke
beflogen. Als innerdeutschen Konkurrent der Deutschen Luftreederei
kann man nur die Junkers Luftverkehr A.G. bezeichnen. Neben einem
gut ausgebauten innerdeutschen Flugnetz wurden Amsterdam, Lon-
don, Kopenhagen, Malmö, Stockholm, Helsinki, Moskau, Basel, Zü-
rich, Wien und Budapest von den beiden Fluggesellschaften bedient.
Es zeigte sich aber schon bald, daß beide Gesellschaften hohe finan-
zielle Verluste einflogen. Zahlreiche Flugstrecken wurden von ihnen
gemeinsam bedient. Unter Beteiligung des Reiches, der Länder und
Städte sowie der maßgebliche Wirtschaftskreise wurde am 6. Januar
1926 die Deutsche Lufthansa A.G. gegründet. Schon zu diesem Zeit-
punkt versuchten die deutschen Fluggesellschaften, Flüge nach dem
Fernen Osten, Südamerika und Nordamerika durchzuführen.
65
1921 wurde zwischen der UdSSR und Deutschland ein Vertrag über
die Gründung der Deutsch-Russischen Luftverkehrsgesellschaft
(DERULUFT) abgeschlossen. Die DERULUFT erhielt die Konzession
für den Luftverkehr zwischen Berlin und Moskau, später auch für Le-
ningrad. Im April 1937 wurde der Verkehr eingestellt, im August 1937
liquidiert. AB 1926 wurde die Deutsche Lufthansa vom Deutschen
Reich mit der Durchführung der Zivilluftfahrt betraut. Ihre Aufgaben
bestanden darin, bedeutenden Städten Deutschlands Anschluß an das
europäische Luftverkehrsnetz und den wichtigsten europäischen Wirt-
schafts-Zentren zu verschaffen und Deutschland mit den europäischen
Ländern zu verbinden, zu denen es besondere Handelsbeziehungen
unterhielt, d.h. vor allem mit Nord- und Südamerika und dem Fernen
Osten. Da der Südatlantik nicht Nonstop überquert werden konnte,
wurde auf der Insel Fernando Noronha vor Brasilien ein Stütz- und
Landepunkt errichtet. Aber erst die Erfindung der Flugzeugschleuder-
anlage (Katapult) schuf die technischen Voraussetzungen für die
Überquerung des Atlantiks. Der Dampfer "Westfalen" wurde im Mai
1933 zwischen den 3200 km voneinander entfernten Orten Bathurst
(Gambia) und Fernando Noronha verankert. Im Sommer und Herbst
1933 folgten eine Reihe von Versuchsflügen, die am 3. Februar 1934
zum ersten planmäßigen Flug zwischen Deutschland und Südamerika
führten. Die Deutsche Lufthansa hatte vier Katapultschiffe, zwei auf
dem Südatlantik, zwei auf dem Nordatlantik.
Trotz des großen Aufschwungs zwischen 1933 und 1935 war eine
Kostendeckung des Luftverkehrs in keiner Weise gegeben, da die
Selbstkosten pro Produktionseinheit Tonnenkilometer (tkm) viel zu
hoch waren. Obgleich die JU-52 damals nur 17 Passagierplätze hatte,
war sie nicht mehr als 50 % ausgelastet. Wie klein die Tonnenkilome-
66
terleistung der damaligen Flugzeuge war, sieht man an folgendem
Vergleich: Bei gleicher Auslastung wäre eine Boeing-707 oder Doug-
las DC-8 in der Lage, die gesamte Flotte der alten Deutschen Lufthan-
sa zu ersetzen, die im Jahre 1934 129 Flugzeuge zählte.
Der Ausbruch des 2. Weltkrieges am 1.September 1939 beeinträchtig-
te die Zivilluftfahrt stark. Immer mehr Flugzeuge wurden der Militärluft-
fahrt unterstellt, so daß 1941 nur noch 84 und 1943 nur noch 47 Ma-
schinen für die Zivilluftfahrt zur Verfügung standen, obgleich der Flug-
zeugpark der Deutschen Lufthansa 1939 150 Maschinen gezählt hat-
te.
I. Gründung der Deutschen Lufthansa in der Bundesre publik
Deutschland
Da wir uns mit der Zivilluftfahrt der DDR befassen, möchten wir nur
ganz kurz auf die Entwicklung der Deutschen Lufthansa in der Bun-
desrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg eingehen.
Den Deutschen war nach der bedingungslosen Kapitulation vom 8.
Mai 1945 jede Betätigung auf dem Sektor der Luftfahrt untersagt, d.h.
Motorflug, Segelflug und Fallschirmabsprung. Auf der Potsdamer Kon-
ferenz (17.Juli - 2. August 1945) wurde beschlossen, einen Kontrollrat
für Gesamtdeutschland einzusetzen, der in erster Linie ein Widerers-
tarken (Wiederbewaffnung) Deutschlands verhindern sollte. Das Ge-
biet der vier Besatzungszonen wurde zu einem "Niemandsland" des
Luftverkehrs, in dem nur die Militärflugzeuge der Siegermächte ver-
kehrten. Anfang 1946 begannen die Amerikaner, Engländer und Fran-
67
zosen ihre internationalen Flugstrecken bis in ihre Besatzungszonen
zu verlängern:
Die Pan Am und die American Overseas Airlines flogen nach Frank-
furt, Berlin, Stuttgart und München;
die British European Airways nach Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt
und Berlin/Tempelhof;
die Air France richtete keine Luftverbindung zwischen Frankreich und
der französischen Besatzungszone ein, da diese Gebiete aneinander
grenzten. Linienflüge wurden erst 1940 nach Frankfurt, Nürnberg,
München und Berlin/Tegel eingeführt.
Mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland am 14. August
1950 erhielt der westliche Teil Deutschlands wieder ein Verkehrsminis-
terium; die alliierten Kommissare übten aber nach wie vor die alleinige
Lufthoheit über die Bundesrepublik Deutschland aus. Das Potsdamer
Abkommen war nach wie vor in Kraft.
Die Entwicklung des Luftverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland
vollzog sich hauptsächlich von 1950 bis 1953. Das "Büro Bongers"
wurde Anfang 1951 von dem damaligen Verkehrsleiter der alten Deut-
schen Lufthansa, Hans W. Bongers, gegründet. Auf Initiative des Bun-
desverkehrsministeriums wurde 1951 ein Vorbereitungsausschuß
"Luftfahrt" gegründet, dem 8 Mitglieder angehörten.
Am 6. Januar 1953 wurde unter Zugrundelegung des Büro Bongers in
Köln die Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf (Luftag) gegründet.
Die Gründer der Luftag waren der Bund, die Deutsche Bundesbahn,
das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Herren Rolf Hesse und Re-
68
gierungsdirektor Dr. Hübner.
Zu diesem Zeitpunkt war es noch verboten, Flugzeuge zu besitzen,
nicht aber welche zu bestellen. Aus diesem Grunde hieß das Unter-
nehmen nicht sofort Deutsche Lufthansa, sondern Luftag. Die US-
Flugzeughersteller glaubten an die Zukunft einer deutschen Flugge-
sellschaft und waren außerdem bereit, auf Kredit zu liefern. Dies stand
im Gegensatz zum Mißtrauen, dem diese Pläne in der Bundesrepublik
Deutschland zuerst begegneten.
Am 6. August 1954 ging der erste Abschnitt des Wiederaufbaus der
Zivilluftfahrt der Bundesrepublik Deutschland zu Ende. An diesem Ta-
ge faßte die Hauptversammlung den Beschluß, die Satzung der Luftag
zu ändern, den Namen Deutsche Lufthansa wieder zu übernehmen,
ohne aber gleichzeitig deren Rechtsnachfolge anzutreten.
Die Alliierten erteilten im November 1954 eine Sondergenehmigung,
die die Einfuhr von Flugzeugen und die Schulung auf ihnen gestattete,
ohne daß damit eine allgemeine Betriebsgenehmigung verbunden
war.
Bei der Alliierten Hohen Kommission beantragte die Deutsche Luf-
thansa die Genehmigung, Linienflüge durchzuführen. Am 1. April er-
hielt sie die Genehmigung, ab sofort den innerdeutschen, ab 15. April
1955 den europäischen und ab 1. Juni 1955 den Übersee-Luftverkehr
aufzunehmen. Im Mai 1955 übernahm die Bundesrepublik Deutsch-
land die Regelung von Verkehrsfragen.
69
II. Gründung der Deutschen Lufthansa und späteren I nterflug in
der DDR
Deutschland war dem Potsdamer Abkommen zufolge jede Betätigung
auf dem Sektor Luftfahrt untersagt. Der Luftverkehr nahm, nachdem
am 24. Mai 1949 das Bonner Grundgesetz und am 7. Oktober 1949
die DDR- Verfassung in Kraft getreten waren, in beiden deutschen
Staaten einen völlig unterschiedlichen Verlauf. In den Jahren 54/55
wurde in der DDR die Deutsche Lufthansa der DDR gegründet102. Der
Zivilluftverkehr der DDR mußte völlig neu aufgebaut werden, wobei
viele komplizierte Probleme zu lösen waren103. Die Erfahrungen eines
vollen Jahrzehnts bei der Einrichtung, Gestaltung und Leitung moder-
ner Luftverkehrsbetriebe fehlten ebenso in der DDR wie in der Bun-
desrepublik Deutschland. Die veralteten und durch Kriegseinwirkun-
gen zerstörten Anlagen und Flugsicherungs-einrichtungen waren kei-
nesfalls den Anforderungen eines modernen Luftverkehrbetriebes ge-
wachsen104. Deshalb stellten die UdSSR und weitere östliche Staaten
der DDR Flugzeuge und Spezialisten zu Ausbildungszwecken zur Ver-
fügung105. Ende Oktober 1955 traf in Berlin/Schönefeld eine Gruppe
sowjetischer Flugzeugingenieure ein. Sie blieben zwei Jahre in der
DDR und bildeten Piloten und Techniker für Verkehrsflüge aus, wäh-
102 Siehe hierzu: Müller, H.: Der Luftverkehr der DDR mit dem Ausland, in: Deutsche Außen- politik, Heft 3, 1958, S. 242-253; vgl. auch: Mit der Deutschen Lufthansa auf den Straßen des Himmels, in: Deutsche Flug-technik, Heft 5, 1958, S. 71-75. 103 Vom Werden eines sozialistischen Luftverkehrsbetriebes, in: Flieger-Jahrbuch 1966, Berlin- Ost, S. 48. 104 Vgl. Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Entwicklungsstand und Vor schläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63, S. 595. 105 Vgl. Winker, K. H.: Die Entwicklung des Luftverkehrs in der DDR, in: Wissenschaftliche Zeit schrift für Verkehrwesen Dresden, Heft 1, 1959/60, S. 254; Vgl. Franke, P.: Prinzipien der Transportpreisbildung im internationalen Luftverkehr unter sozialistischen Produktionsverhält nissen, Diss. Hochschule für Verkehrswesen Dresden 1964, S.10; Stempniewski, S.: Der Luft frachtverkehr und die Problematik der Ermittlung des perspektivischen Güterbeförderung saufkommens im internationalen Luftverkehr der DDR, in: Wissenschaftliche Zeitschrift für Verkehrwesen Dresden, Heft 2, 1964, S. 315-326; Pieck, A.: Unsere Deutsche Lufthansa – Trägerin des sozialistischen Luftverkehrs, in: Deutsche Flugtechnik, Heft 10, 1959, S. 285- 286.
70
rend die CSSR die Interflug im Agrarflug unterstützte. So konnten Ag-
rarflüge erstmals im August 1956 durchgeführt werden106. Am 10. Sep-
tember 1958 wurde eine zweite Fluggesellschaft, die Interflug-
Gesellschaft für internationalen Flugverkehr GmbH gegründet, die
Charterdienste zwischen der DDR und Westeuropa und Messeflüge
nach Leipzig durchführen sollte. Die Durchführung dieser Flüge nach
Westeuropa durch die Interflug und nicht durch die Deutsche Lufthan-
sa der DDR ersparte rechtliche Konsequenzen durch die Deutsche
Lufthansa der Bundesrepublik Deutschland Gesellschafter der Inter-
flug waren außer der Deutschen Lufthansa der DDR die Flugzeugin-
dustrie Dresden, das Deutsche Reisebüro der DDR und der VEB
Deutrans. Mit Wirkung vom 1. September 1963 übernahm die Interflug
GmbH durch Weisung des DDR- Ministerrates die übrigen von der
Deutschen Lufthansa der DDR bisher wahrgenommenen Aufgaben107.
In diesem fast fünfjährigen Nebeneinanderbestehen dieser zwei DDR
Fluggesellschaften hatte sich gezeigt, daß der Aufwand nicht dem Er-
trag entsprach. So stellt Grenzdörfer fest: „Aus politisch-ökonomischer
Sicht ist eine prinzipielle Aufgabenteilung dieser Art unter sozialisti-
schen Produktionsverhältnissen auch gar nicht notwendig, weil der
Luftverkehrsbedarf als einheitliche gesellschaftliche Kategorie auftritt
und unter höchster Sicherheit, Gewährleistung der bestmöglichen qua-
litativen Gesichtspunkte und Beachtung ökonomischer Bedingungen
zu befriedigen ist108.
Das Verhältnis der Interflug während der Aufbauphase wird im Flieger-
Jahrbuch 1966 der DDR folgendermaßen umrissen:
„Aber nicht nur von der UdSSR, sondern auch von den anderen sozia-
listischen Ländern wurde uns Hilfe und Unterstützung zuteil. Keiner
106 Vgl. Kramer, E.: 10 Jahre Interflug, in: Neues Deutschland, 1.Juli 1965, S. 1. 107 Vgl. Interflug übernimmt DDR-Flugverkehr, in: Neues Deutschland, 29.8.1963, S.2. 108 Vgl. Grenzdörfer, J.: Bedarfsflugverkehr und Tourismus, in: Internationale Transport-Annalen 1975, Berlin-Ost 1975, S. 243.
71
betrachtete uns dort als unliebsame Konkurrenten auf dem Luftver-
kehrsmarkt. Wir spürten bei jedem Schritt die brüderliche Verbunden-
heit Gleichgesinnter… Wir wurden mit offenen Armen in die große
Familie der sozialistischen Luftverkehrsunternehmen aufgenommen.
Das war bei der ungarischen Malev genauso wie bei den anderen so-
zialistischen Fluggesellschaften109.
Der Erstflug eines Flugzeuges der DDR fand am 16. September 1955
statt110. Am 4. Februar waren alle technischen sowie organisatorischen
Vorraussetzungen geschaffen, um einen planmäßigen internationalen
Linienluftverkehr durchzuführen. Eine IL-14 flog erstmals von Ber-
lin/Schönefeld nach Warschau. Diesen ersten Flug folgten bald weite-
re Flugverbindungen nach den Hauptstädten der anderen COMECON-
Staaten:
16. Mai 1956 Berlin/Schönefeld – Prag – Budapest – Sofia
19. Mai 1956 Berlin/Schönefeld – Bukarest
7. Okt. 1956 Berlin/Schönefeld – Vilnius – Moskau
Es waren, DDR-Autoren111 zufolge, die UdSSR und die sozialistischen
Länder, die der DDR Spezialisten und Flugzeuge zur Verfügung stell-
ten. Ende Oktober 1955 traf eine Gruppe sowjetischer Berater ein, die
zwei Jahre in der DDR blieb. Die CSSR unterstützte die DDR beim
109 Vom Werden eines sozialistischen Luftverkehrsbetriebes, in: Flieger-Jahrbuch 1966, Berlin- Ost 1967, S.52. 110 Vgl. Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Entwicklungsstand und Vor schläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63, S. 593. 111 Vgl. hierzu: Damm, G.: IATA-Organisation und Aufgaben der internationalen Luftverkehrs-vereinigung, in: TIZL, Heft 1, 1969, S. 14-19; Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitlichen sozialistischen Transportwesen der DDR, Ökonomik des zivilen Luftverkehrs, Ingenieurschule für Eisenbahnwesen, Dresden 1967; Rehbein, G., Wagener, H.: Grundlagen der Ökonomik und des Transport– und Nachrichtenwe-sens, Berlin-Ost 1964; Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Entwick-lungsstand und Vorschläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63.
72
Landwirtschaftsflug, so daß schon im August 1956 die ersten Land-
wirtschaftsflüge aufgenommen wurden.
Am 10. September 1958 wurde die Interflug-Gesellschaft für Interna-
tionalen Flugverkehr GmbH gegründet, um Charter- und Messeflüge
nach Leipzig und auch um den Luftverkehr zwischen der DDR und den
nichtsozialistischen Staaten zu gewährleisten. Gesellschafter waren
neben der Deutschen Lufthansa die VVB-Flugzeugindustrie Dresden,
das Deutsche Reisebüro und die VEB Deutrans. Mit Wirkung vom 1.
September 1963 übernahm die Interflug GmbH die von der Deutschen
Lufthansa der DDR wahrgenommenen Aufgaben.
In den darauf folgenden Monaten folgten Sonderflüge von Regie-
rungsdelegationen der DDR nach der VR China, der VR Korea und
der Mongolei112. Die Notwendigkeit zur Einrichtung von zwischenstaat-
lichen Luftverkehrsverbindungen setzte die Vorbereitung der Besat-
zungen auf die künftigen, größeren Aufgaben im internationalen Luft-
verkehr voraus113.
Nachdem die internationalen Flugverbindungen aufgenommen waren,
wurden im Juni 1957 Inlandsflüge von Berlin/Schönefeld nach Dres-
den, Leipzig, Erfurt und Barth eröffnet und im Mai 1962 auch das Ost-
seebad Heringsdorf angeflogen. Außerdem brachte der Inlandsflug-
verkehr ab Juni 1957 den Vorteil des besseren Zubringerverkehrs: die
Flugpassagiere mußten nicht mehr mit Bodenverkehrsmitteln nach
112 Vgl. Schmidt, H. A. F.: 10 Jahre Zivilluftfahrt in der DDR, in: Interavia, Nr. 11, 1965, S. 1757; vgl. auch: Schmidt, H. A. F.: 20 Jahre DDR, in: Flieger-Jahrbuch 1969, Berlin-Ost 1969, S. 7. 113 Vgl. Winker, K. H.: Die Entwicklung des Luftverkehrs der DDR, in: Wissenschaftliche Zeit schrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 1, 1959/60, S. 253-260; vgl. auch: Winker, K. H.: Einschätzung des bisherigen Inlandflugverkehrs der Deutschen Lufthansa und einige Gedanken zu seiner weiteren Entwicklung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hoch schule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1959/60, S. 487-496.
73
Berlin/Schönefeld fahren, um von dort in das Ausland zu fliegen114.
Das Flugzeug wurde im Inlandsverkehr der DDR im Jahre 1961 zu
90% aus dienstlichen oder geschäftlichen Gründen benutzt115. Anhand
einer Untersuchung wurde 1966 festgestellt, daß der Inlandsflugver-
kehr als Zubringer zum internationalen Linienluftverkehr der DDR we-
niger als 6% des gesamten Inlands-Fluggastverkehrs ausmacht116. Ei-
ne Befragung ergab, daß viele Flugpassagiere innerhalb der DDR
deshalb nicht mit dem Flugzeug fliegen, da ihnen die An- und Abfahrt
zum bzw. vom Flughafen zu zeitraubend ist117. Bei der Durchführung
eines Kurz- bzw. Ultrakurzstreckenverkehrs in der DDR ergeben sich
ähnliche Probleme wie beim Inlandsverkehr der Lufthansa.
Außer der Fluglinie von Dresden über Karl-Marx-Stadt nach Erfurt, die
bis 1962 die einzige Ost-West Flugverbindung war und wegen zu ge-
ringer Nachfrage aufgegeben wurde, verlaufen sämtliche Fluglinien in
Nord-Süd-Richtung. Einige Strecken werden nur an den Arbeitstagen
beflogen, da der Auslastungsgrad sonst zu gering ist. Verschiedene
Fluglinien, wie z.B. Erfurt-Barth wurden aufgegeben, da auf dieser
Strecke im Sommer 1957 nur eine durchschnittliche Auslastung von
37,1% erzielt wurde118. Am 5. Mai 1958 wurden Linienflüge von Ber-
lin/Schönefeld nach Karl-Marx-Stadt aufgenommen, die jedoch am 31.
Oktober 1962 aus Rentabilitätsgründen wieder eingestellt wurden119.
114 Vgl. Uhrig, H.: Möglichkeiten und Vorraussetzungen für den Einsatz von Drehflügelflugzeugen im Luftverkehr der DDR, in: Hochschule für Verkehrswesen Dresden 1964, S. 70 ff. 115 Vgl. Matthäi, J.: Der kombinierte Eisenbahn-Luftverkehr unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse in der DDR, Diss. Hochschule für Verkehrswesen Dresden, 1964. 116 Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitli- chen sozialistischen Transportwesen der DDR, in: Ökonomik des zivilen Luftverkehrs, Inge- nieurschule für Eisenbahnwesen Dresden, 1967, S. 58. 117 Mit der DLH auf den Straßen des Himmels, in: Deutsche Flugtechnik, Nr. 5, 1958, S. 71-75; Mit der DLH auf den Straßen des Himmels, in: Deutsche Flugtechnik, Nr. 4, 1958, S. 55-58. 118 Vgl. Winker, K. H.: Einschätzung des bisherigen Inlandsflugverkehrs der Deutschen Lufthansa und einige Gedanken zu seiner weiteren Entwicklung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1959/60, S. 489. 119 Vgl. Uhrig, H.: Möglichkeiten und Vorraussetzungen für den Einsatz von Drehflügelflugzeugen im Luftverkehr der DDR, Diss. Hochschule für Verkehrswesen Dresden 1964, S. 111.
74
Tabelle Nr. 1:
Innerstaatliche und internationale Flugverbindungen, Flughäufigkeit
und eingesetzte Flugzeugtypen ab Berlin/Schönefeld, Leipzig, Dres-
den und Erfurt im Mai 1975.
Von Berlin/ Schönefeld nach
Anz. wöchentl.
Flüge
Flug- gesellschaft
Flugzeug- typ
Erfurt 17 Interflug AN-24 / IL-18 Heringsdorf 14 Interflug AN-24 / IL-18 Barth 12 Interflug AN-24 Von Leipzig nach
Anz. wöchentl.
Flüge
Flug- gesellschaft
Flugzeug- typ
Heringsdorf 5 Interflug AN-24 / IL-18 Moskau 4
4 Interflug Aeroflot
TU-134 TU-134
Budapest 3 4
Malev Interflug
IL-18 IL-18
Barth 2 Interflug AN-24 Von Dresden nach
Anz. wöchentl.
Flüge
Flug- gesellschaft
Flugzeug- typ
Heringsdorf 8 Interflug AN-24 / IL-18 Moskau 7
7 Interflug Aeroflot
TU-134 TU-134
Budapest 7 5
Interflug Malev
IL-18 TU-134
Barth 6 Interflug AN-24 Von Erfurt nach
Anz. wöchentl.
Flüge
Flug- gesellschaft
Flugzeug- typ
Barth 6 Interflug AN-24 Heringsdorf 6 Interflug AN-24 Budapest 3
2 Interflug Malev
IL-18 IL-18
Quelle: Interflug, Flugplan 1975.
75
An dieser Stelle sei bemerkt, daß das heutige Inlandflugnetz der Inter-
flug dem der Deutschen Lufthansa vor dem 2. Weltkrieg ähnelt120. Das
Inlandflugnetz der DDR hat insofern Verbesserungen aufzuweisen, als
durchgehende Nord-Süd-Linien während des Sommers den Fluggäs-
ten die Möglichkeit geben, von der Ostsee nach Sachsen bzw. von
Sachsen an die Ostsee zu gelangen, ohne über Berlin/Schönefeld flie-
gen zu müssen121. Der Inlandsverkehr der DDR sollte kein Neuland
erschließen, sondern erhielt die Funktion, sich in das bestehende Ver-
kehrswesen einzufügen122. Seit 1972 wird während der Wintermonate
der Inlandsverkehr völlig eingestellt. So werden von und nach Ber-
lin/Schönefeld keine Flüge von den fünf DDR-Flughäfen durchgeführt.
Alle internationalen Flüge werden während der Wintermonate von Ber-
lin/Schönefeld aus wahrgenommen. Eine Ausnahme bilden lediglich
die Budapest-Flüge von Dresden, Leipzig und Erfurt123. Ab 5. April
1960 wurde der internationale Linienverkehr von Berlin/Schönefeld
über Budapest nach Belgrad und ab 8. April 1960 von Ber-
lin/Schönefeld über Belgrad nach Tirana aufgenommen. Während alle
internationalen Linienflüge von und nach Berlin/Schönefeld führten,
wurde ab Sommer 1967 Leipzig und Dresden in das internationale Li-
niennetz einbezogen.
Erst ab 1965 erfolgte die Durchführung von Linienflügen in den Nahen
Osten und nach Nord- und Westafrika, nachdem die DDR Luftver-
kehrsabkommen geschlossen bzw. eine Flugerlaubnis von diesen
Staaten erhalten hatte.
120 Vgl. Flugplan der Deutschen Lufthansa – Sommer 1938. 121 Vgl. Winker, K. H.: Drei Jahre Inlandsflugverkehr der Deutschen Lufthansa – Einschätzung von Umfang und Qualität sowie Gedanken zur weiteren Entwicklung, in: Deutsche Flug- tech-nik, Heft 11,1960, S. 338. 122 Vgl. Kindscher, R.: Entwicklungstendenzen im Luftverkehr, Berlin-Ost 1960, S. 94. 123 Das Angebot an Linienflugdiensten von den DDR-Flughäfen sowohl ins Inland als auch ins Ausland wird in den Schaubildern Nr. 1 und Nr. 2 dargestellt.
76
Berlin/Schönefeld – Nikosia 28. Mai 1964
Berlin/Schönefeld – Kairo 22. Juni 1965
Berlin/Schönefeld – Nikosia – Damaskus 15. Januar 1966
Berlin/Schönefeld – Algier – Bamako 27. Oktober 1966
Berlin/Schönefeld – Conakry 18. November 1966
Berlin/Schönefeld – Bagdad 8. Januar 1967
Berlin/Schönefeld – Beirut 7. Juli 1967
Die Interflug flog erstmals am 28. August 1973 von Berlin/Schönefeld
über Gander/ Kanada nach Havanna. Die Flugzeit beträgt insgesamt
fast elf Stunden. Die Mehrzahl der Flugpassagiere sind Austauschbe-
satzungen für die im Nordwestatlantik fischenden drei Fang- und Ver-
arbeitungsschiffe des VEB Fischkombinat Rostock. Die Interflug bringt
die Austauschbesatzungen für die Fang- und Verarbeitungsschiffe im
Nordatlantik. Einen Gesamtüberblick über den internationalen Luftver-
kehr der Interflug vermitteln die Schaubilder Nr. 1 und Nr. 2. Als
Schwerpunktprogramm gilt nach wie vor das Flugnetz zu den Haupt-
städten der COMECON-Staaten. Aufgrund der wirtschaftlichen Integ-
ration des COMECON dienen die Flugverbindungen dem Wirtschafts-
und Leistungstausch der beteiligten Staaten.
Im folgenden wollen wir auf die Linienverbindungen und Flugfrequen-
zen zwischen der DDR und den COMECON-Staaten, den Ländern
des Nahen Ostens, Nord- und Westafrikas sowie Westeuropas im
Sommerflugplan 1975 eingehen.
DDR – UdSSR:
Der Luftverkehr wurde wesentlich verstärkt. Interflug und Aeroflot führ-
ten täglich 5 bzw. 6 Flugverbindungen zwischen Berlin/Schönefeld und
77
Moskau durch, d.h. täglich stand in jeder Richtung eine Kapazität von
700 Sitzplätzen zur Verfügung. Außerdem flogen Interflug und Aeroflot
wöchentlich zehnmal zwischen Berlin/Schönefeld und Leningrad und
Aeroflot außerdem dreimal wöchentlich von Berlin/Schönefeld nach
Kiew sowie einmal wöchentlich von Berlin/Schönefeld nach Minsk. An-
fang Mai 1973 wurde erstmals ein Linienflugverkehr zwischen Leipzig
und Moskau viermal wöchentlich vor allem für Flugreisende und Tou-
risten aus den Südbezirken der DDR eingerichtet. Die Fluglinie Leipzig
– Moskau – Leipzig wurde im Juli 1973 auf wöchentlich acht Flugver-
bindungen während des Sommers in jeder Richtung erweitert. Wäh-
rend des Winters 1975/76 wurden keine Linienverbindungen zwischen
Leipzig und Moskau durchgeführt.
Schaubild Nr. 1:
Internationales Streckennetz der Interflug im Jahre 1963
Quelle: Flugplan der Interflug im Jahre 1963
78
Schaubild Nr. 2:
Internationales Streckennetz der Interflug im Jahre 1975
Quelle: Flugplan der Interflug im Jahre 1975.
79
DDR – Polen:
Zwischen Berlin/Schönefeld und Warschau wurden von Interflug und
Lot wöchentlich 16 Linienflüge in jeder Richtung durchgeführt. Die Ur-
lauberfluglinie Berlin/Schönefeld – Danzig wurde im Sommer 1975 von
der Interflug und der Lot, sowie die Strecke Berlin/Schönefeld – Kra-
kau insgesamt viermal wöchentlich in jeder Richtung bedient.
DDR – CSSR:
Zwischen Berlin/Schönefeld und Prag wurden von Interflug und CSA
zusammen täglich 3 Flugverbindungen angeboten. Außerdem unter-
hielt die Interflug von Berlin/Schönefeld je einen wöchentlichen Flug
nach Tatry und die CSA nach Bratislava.
DDR – Ungarn:
Zwischen Berlin/Schönefeld und Budapest wurden von der Interflug
und der Malev wöchentlich 17 Flüge in jeder Richtung angeboten. Von
Dresden aus führten beide Fluggesellschaften 5 wöchentliche Flüge
nach Budapest und von Leipzig 6 wöchentliche Flüge nach Budapest
durch. Außerdem flog die Interflug zweimal wöchentlich von Erfurt
nach Budapest.
DDR – Rumänien:
Achtmal wöchentlich wurden Linienflüge zwischen Berlin/Schönefeld
und Bukarest in jeder Richtung von der Interflug und Tarom durchge-
führt.
DDR – Bulgarien:
Die Interflug und Balkan beflogen achtzehnmal wöchentlich die Route
Berlin/Schönefeld – Sofia.
80
DDR – Albanien:
Einmal wöchentlich beflog die Interflug die Flugroute Berlin/Schönefeld
– Budapest – Tirana.
DDR – Kuba:
Abwechselnd bedienen die Interflug und die Cubana einmal wöchent-
lich die Flugstrecke Berlin/Schönefeld – Havanna.
DDR – Jugoslawien:
Die Interflug und die JAT beflogen insgesamt zehnmal wöchentlich die
Route Berlin/Schönefeld – Zagreb - Belgrad.
DDR – Bangladesh – VR Vietnam:
Die Interflug befliegt einmal wöchentlich die Route Berlin/Schönefeld –
Moskau – Taschkent – Karatschi – Dacca – Hanoi.
DDR – Zypern:
Die Interflug fliegt Nikosia einmal wöchentlich an.
DDR – Libanon:
Diese Route wird wöchentlich je einmal von der Interflug und der Midd-
le East Airlines beflogen, wobei MEA von Beirut über Warschau nach
Berlin/Schönefeld fliegt.
DDR – Syrien:
Interflug fliegt zweimal wöchentlich Non-Stop und Syrian Airlines ein-
mal wöchentlich die Route Berlin/Schönefeld – Damaskus; der Linien-
flug der Syrian Airlines führt über Athen.
81
DDR – Irak:
Diese Route wird zweimal wöchentlich von der Interflug und Iraqi Airli-
nes beflogen. Während die Interflug über Damaskus fliegt, bedient Ira-
qi Airlines Athen und Prag.
DDR – Algerien:
Die Interflug fliegt zweimal wöchentlich von Berlin/Schönefeld nach Al-
gier.
DDR – Mali – Guinea – Sierra Leone:
Diese Flugstrecke wird einmal wöchentlich von der Interflug beflogen.
DDR – Vereinte Arabische Republik:
Die Interflug bedient diese Strecke zweimal wöchentlich.
DDR – Sudan:
Khartum wird einmal wöchentlich von der Interflug bedient.
DDR – Dänemark:
Die Flugroute von Berlin/Schönefeld nach Kopenhagen war die am
häufigsten bediente Strecke in ein westliches Land. Wöchentlich wur-
den insgesamt zehn Linienverbindungen angeboten. Während Inter-
flug und SAS diese Route je dreimal wöchentlich beflogen, flog Tarom
zweimal, Balkan und Syrian Arab Airlines einmal wöchentlich diese
Route.
DDR – Österreich:
Diese Verbindung zwischen Berlin/Schönefeld und Wien wird sieben-
mal wöchentlich von der Interflug und der AUA unterhalten.
82
DDR – Niederlande:
Von Berlin/Schönefeld fliegen Interflug, KLM und LOT viermal wö-
chentlich nach Amsterdam.
DDR – Finnland:
Viermal wöchentlich bedienen Interflug und Finnair die Strecke Ber-
lin/Schönefeld – Helsinki.
DDR – Italien:
Die Interflug befliegt zweimal wöchentlich die Flugstrecke Ber-
lin/Schönefeld – Mailand.
DDR – Türkei:
Interflug und THY-Turkish Airlines befliegen die Route Ber-
lin/Schönefeld – Istanbul insgesamt siebenmal wöchentlich. Diese
Flüge sind insbesondere für die türkischen Gastarbeiter von Berlin-
West bestimmt. So bietet die Interflug jeden Freitagabend zwei und
THY einen Flug an.
Wie sehr sich der internationale Flugverkehr der DDR in den letzten
Jahren ausgeweitet hat, geht aus den Tabellen Nr. 1 und Nr. 2 sowie
den Schaubildern Nr. 1 und Nr. 2 hervor. So wurden von Ber-
lin/Schönefeld seit 1972 neue Fluglinien von Krakau, Danzig, Kiew,
Minsk, Bratislava, Tatry und Varna aufgenommen. Am stärksten aus-
gebucht waren 1974 die Fluglinien nach Budapest, Moskau und Prag.
Wie sich die Zahl der Fluglinien und die Streckennetzlänge im Linien-
und Charterverkehr der Interflug im Zeitablauf entwickelt haben, zeigt
uns die Tabelle Nr. 2. So hat sich die Anzahl der nationalen und inter-
nationalen Fluglinien von 18 im Jahre 1960 auf 51 im Jahre 1974 er-
83
höht, was einem Zuwachs von 183% entspricht. Die Länge des natio-
nalen und internationalen Flugstreckennetzes ist in der gleichen Zeit
von 13.387 km auf 81.162 km angewachsen, was einer Zuwachsrate
von 506% entspricht. Die Zuwachsraten im nationalen Flugverkehr
waren bei weitem geringer.
Tabelle Nr. 2:
Anzahl der Fluglinien und Länge des Flugnetzes beim Linien- und
Charterverkehr der Interflug zwischen 1956 und 1974.
Jahr Anzahl der
Inlands- flüge
Länge des na t. Flugstrecken-
netzes (in km)
Anzahl der nat. und internat.
Flugstrecken
Länge des nat. und internat. Flugstrecken-
netzes (in km)
1956 1 157 5 5.476 1960 9 2.926 18 13.387 1961 8 2.595 17 12.899 1962 13 3.972 26 18.772 1963 7 2.090 21 17.714 1964 12 3.639 27 19.702 1965 10 3.000 24 19.282 1966 10 2.000 27 33.155 1967 11 3.252 32 41.039 1968 10 3.000 33 45.874 1969 10 3.000 33 49.577 1970 10 3.000 39 64.397 1971 7 2.326 35 56.609 1972 7 2.326 41 60.507 1973 8 2.828 47 77.576 1974 10 3.638 51 81.162
Quelle: Flugpläne der Interflug zwischen 1956 und 1974.
84
a) Flughäfen
Neben dem Ausbau des Luftverkehrs im allgemeinen wurden die Na-
vigationsanlagen ausgebaut. DDR-Veröffentlichungen124 zufolge, un-
terstützten russische Fachleute die DDR auf diesem Sektor zwischen
1955 und 1956. Der Flugsicherungsbetriebsdienst wird gegenwärtig
von der Flugsicherungszentrale Berlin/Schönefeld und den Flugsiche-
rungs-Nachbereichen ausgeübt. Der den internationalen Normen ent-
sprechende zivile Flugsicherungsdienst der DDR untersteht der Staat-
lichen Luftfahrtinspektion der DDR. Die Grundsatzdokumente für den
östlichen nationalen und internationalen Luftverkehr, die auch die
Flugsicherungsanlagen betreffen, werden von der Ständigen Arbeits-
gruppe Luftverkehr der Transportkommission erarbeitet.
Als einer der Schwerpunkte im COMECON gilt für die Zivilluftfahrt die
Einführung automatisierter Systeme der Flugleitung. So wurden im
Rahmen der Ständigen Kommission Transport zu diesem Aufgaben-
komplex die taktisch-technischen und organisatorischen Fragen bear-
beitet. Es wurde ein wissenschaftlich-technischer Koordinierungsrat
geschaffen, der alle interessierten COMECON-Staaten vertritt. Der
wissenschaftlich-technische Koordinierungsrat führt die Arbeiten mit
dem Ziel durch, die schrittweise Einführung der automatisierten Flug-
leitungssysteme nach 1978 zu sichern. Parallel dazu werden von der
Ständigen Kommission für radiotechnische und elektronische Industrie
die Arbeiten für die Entwicklung und Produktion der für die Systeme
124 Vgl. hierzu: Damm, G.: IATA-Organisation und Aufgaben der internationalen Luftverkehrsvereinigung, in: TIZL, Heft 1, 1969, S. 14-19; Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitlichen sozialistischen Transportwesen der DDR, in: Ökonomik des zivilen Luft- verkehrs, Ingenieurschule für Eisenbahnwesen, Dresden 1967; Rehbein, G., Wagener, H.: Grundlagen der Ökonomik und des Transport– und Nachrichtenwesens, Berlin-Ost 1964; Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Entwicklungsstand und Vorschläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63.
85
benötigten technischen Ausrüstungen fortgeführt. Durch gemeinsame
Experten-Tagungen beider Kommissionen ist eine ständige Koordinie-
rung der Arbeiten gewährleistet.125
Die Flugplätze, die heute auf dem Gebiet der DDR liegen wurden wäh-
rend des 2. Weltkrieges zerstört. Im Frühjahr 1955 übergab die
UdSSR der DDR den Flughafen Berlin/Schönefeld, der vor dem 2.
Weltkrieg ein unbedeutender Werkflugplatz war. Nach der Erweiterung
des Flughafens wurde im Juli 1961 eine neue Start- und Landebahn in
Betrieb genommen. Sie ist 3600 m lang und 600 m breit und entspricht
den ICAO- Anforderungen der Gruppe A und der Sonderklasse der
COMECON-Bestimmungen. Um das zu erwartende Verkehrsaufkom-
men decken zu können, sowie einen sicheren und störungsfreien
Flugbetrieb zu gewährleisten, soll der Flughafen erneut vergrößert
werden. Die Abfertigungsanlagen sollen dann jährlich 14 bis 18 Millio-
nen Passagiere bewältigen können. Einen solchen Ausbau der Flug-
hafenanlagen mit einem derartigen Fluggastaufkommen halten wir für
illusorisch. Die folgende Aufteilung ermöglicht hierzu eine ungefähre
Vorstellung vom Fluggastaufkommen in Berlin/Schönefeld. Die Einzel-
daten sind bis 1980 prognostiziert, geben aber ein ungefähres Bild von
der tatsächlichen Entwicklung ab. Die Schätzungen für 1980 in der
Tabelle 3 erscheinen uns aber zu hoch gegriffen, insbesondere wenn
man bedenkt, daß sich die Zahl der abzufertigenden Personen insge-
samt auf 730 000 in 1968 auf 2 810 000 Personen erhöht, was einer
Steigerungsrate von 285 % entspricht.
125 Vgl. Gimpel, E. : Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und seine Bedeutung für die Entwick- lung des sozialistischen Luftverkehrs, in: TIZL, Heft 2, 1974, S. 65-69.
86
Tabelle Nr. 3:
Aufteilung des prognostizierten Fluggastaufkommens im Ausreise-,
Einreise- sowie Transitverkehr des Flughafens Berlin/Schönefeld zwi-
schen 1968 und 1980 (in 1.000 Personen)
Jahr Ausreise Einreise Transit Gesamt 1968 336 336 58 730 1969 390 390 69 849 1970 449 449 79 977 1975 795 795 178 1.768 1980 1.265 1.265 280 2.810
Quelle: Auswitz, G.: Die voraussichtliche Entwicklung des jährlichen Fluggastaufkommens für den Zentralflughafen Berlin/Schönefeld, in : TIZL, Heft 11, 1968, S.32-38.
Berlin/Schönefeld wurde im Mai 1975 von den COMECON- Flugge-
sellschaften Aeroflot, LOT, CSA, Malev, Tarom, Balkan, Cubana und
der assoziierten Fluggesellschaft JAT im Liniendienst angeflogen. Au-
ßerdem flogen AUA, KLM, SAS, Finnair, Middle East Airlines, Syrian
Arab Airlines, Egyptair und Iraqi Airways Berlin/Schönefeld regelmäßig
an. Auch im Winterflugplan 1975/76 werden von allen aufgeführten
Fluggesellschaften mit Ausnahme der Egyptair Flüge nach Ber-
lin/Schönefeld angeboten. Die LOT fliegt von Berlin/Schönefeld Lon-
don, Paris, Brüssel und Stockholm im Liniendienst an.
Ein Luftfrachtterminal in Berlin/Schönefeld wie das der KLM in Ams-
terdam würde eine Fehlinvestition darstellen, da der Frachtanteil für
solche umfangreiche Abfertigungsanlagen noch zu gering ist. Die Pla-
nung des Luftfrachtverkehrs heute und in den nächsten Jahren muß
folgende Kriterien berücksichtigen: die Flugzeuge und ihre frachttypi-
schen Ausrüstungen, die Ladeeinheiten und die zugehörigen Um-
schlagtechniken auf dem Vorfeld, die stationären und mobilen Anlagen
der Luftfrachthöfe sowie eine gute Kooperation mit dem Bodentrans-
87
port. Die Anteile der Frachtbeförderung an den gesamten Beförde-
rungsleistungen sind bei der Interflug wie auch bei den anderen
COMECON-Fluggesellschaften als relativ gering anzusehen126.
Der Luftfrachtumschlag auf dem Flughafen Berlin/Schönefeld lag 1971
bei 10 000 Tonnen. Man kann einschätzen, daß der Umschlag bis
1977 das Zwei- bis Dreifache des gegenwärtigen Standes erreichen
wird, das entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von ca. 20%.
Ein Verkehrswissenschaftler der DDR hat 1960 die Entwicklung von
Berlin/Schönefeld wie folgt gesehen:
� „Berlin/Schönefeld wird das Zentrum des internationalen Luft-
verkehrs mit Flugzeugen der DDR werden;
� Berlin/Schönefeld ist und wird ein sehr wichtiges Zentrum der
internationalen Luftverkehrslinien des sozialistischen Welt-
systems werden;
� Berlin/Schönefeld ist und wird ein Endpunkt zwischen interna-
tionalen Luftverkehrslinien des kapitalistischen und sozialisti-
schen Weltsystems und somit auch ein bedeutender Knoten-
punkt des mitteleuropäischen Luftverkehrs überhaupt wer-
den.“127
1974 wurden fast 1,5 Millionen Fluggäste in Berlin/Schönefeld in Leip-
zig/Schkeuditz, Erfurt und Dresden/Klotsche abgefertigt. Der Flugha-
fen Leipzig/ Schkeuditz wird nur während der Leipziger Frühjahrs- und
Herbstmesse angeflogen. Die Inlandsflughäfen Rostock, Stralsund
und Karl-Marx-Stadt werden gegenwärtig nicht bedient. Die Flughäfen
Leipzig/Schkeuditz , Dresden und Erfurt werden umgebaut und sollen
126 Vgl. Huhndorf, K.: Unsere nächsten Aufgaben auf dem Luftfrachtsektor, in: TIZL, Heft 7, 1971, S.293-296. 127 Vgl. Lindner, W.: Aufgaben und Probleme der komplexen Planung des sozialistischen Trans- portwesens der DDR, Berlin-Ost 1962, S. 216; Vgl. auch: Kindscher, R.: Entwicklungstenden- zen im Luftverkehr, Berlin-Ost 1960.
88
verstärkt dem internationalen Liniennetz angeschlossen werden. So
bestanden direkte Linienverbindungen im Mai 1975 von Leipzig und
Dresden nach Budapest und Moskau und von Erfurt nach Budapest.
Im Winterflugplan 1975/76 werden von den drei DDR-Flughäfen Di-
rektflüge nach Budapest, nicht aber nach Moskau angeboten. Seit
dem Winter 1973 stellte die Interflug während der Wintermonate alle
Inlandsflüge ein.
b) Flugsicherungsanlagen
Parallel zum Ausbau des Flugverkehrs verlief der Ausbau der zivilen
Flugsicherung, wobei sowjetische Fachleute DDR Publikationen128 zu-
folge in den Jahren 1955 und 1956 sehr behilflich waren. Der Flugsi-
cherungsbetriebsdienst wird von der Flugsicherungszentrale Ber-
lin/Schönefeld und den Flugsicherungs-Nahbereichen ausgeübt. Der
zivile Flugsicherungsdienst der DDR, der internationalen Normen ent-
spricht, wird seit dem 1. Januar 1968, entsprechend einer Verordnung
des Ministers für Verkehrswesen vom 29. Dezember 1967 von der
staatlichen Luftfahrtinspektion versehen. Die staatliche Luftfahrtinspek-
tion ist dem Betriebsteil "Flughäfen" der Interflug unterstellt. Die
Grundsatzdokumente für den sozialistischen Weltluftverkehr, die auch
die Flugsicherungsanlagen betreffen, werden vornehmlich im
COMECON, und zwar in der ständigen Arbeitsgruppe "Luftverkehr"
der Transportkommission erarbeitet.
128 Vgl. hierzu: Damm, G.: IATA-Organisationen und Aufgaben der internationalen Luftverkehrs- vereinigung, in: TIZL, Heft 1, 1969, S. 14-19; Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitlichen sozialistischen Transportwesen der DDR, Ökonomik des zivilen Luftverkehrs, Ingenieurschule für Eisenbahnwesen, Dresden 1967; Rehbein, G., Wagener, H.: Grundlagen der Ökonomik und des Transport– und Nachrichten wesens, Berlin-Ost 1964; Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Ent- wicklungsstand und Vorschläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeit schrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63.
89
c) Prüfstelle für Luftfahrtgeräte in der DDR
Die Prüfstelle für Luftfahrtgeräte der Zivilluftfahrt der DDR soll die Luft-
tüchtigkeit des Fluggeräts sowohl bei seiner Entwicklung als auch
Herstellung gewährleisten129. Die Mitarbeiter dieser Prüfstelle führen
folgende Aufgaben durch:
� Wartung- und Instandhaltung der Luftfahrtzeuge einschließlich
der Spezialgeräte mit dem Ziel, auch bei diesen Prozessen ei-
nen technischen Fortschritt herbeizuführen;
� Untersuchungen im Hinblick auf eine Verlängerung der Ein-
satzzeiten der Flugmuster;
� Begutachtung von Prototypen;
� Technische Überwachung des Fluggeräts im allgemeinen;
� Ausarbeitung von Vorschlägen für den optimalen Einsatz des
Fluggeräts;
� Vorschläge zur Verbesserung der Technologie bei den Herstel-
lern, Fluggesellschaften und Instandsetzungsbetrieben;
� Analyse der besonders schweren Anforderungen für den Flug-
betrieb beim Agrarflug einschließlich der Anregung zur Schaf-
fung besserer Voraussetzungen für diese speziellen Flugdiens-
te;
� Entwicklung neuer und Verbesserung bisheriger Meßverfahren
für die Flugsicherungsanlagen;
� Untersuchungen besonderer Vorkommnisse im Luftverkehr
einschließlich der Flugzeugunfälle und Beinahe-Unfälle sowie
129 Vgl. hierzu die Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland. Faull, O.H.: Juristen und Elektronik. Die erste deutsche Nachkriegsvorschrift für Luftfahrtgeräte, in: Flugwelt, 1962, S. 986.
90
Einleitung prophylaktischer Maßnahmen zur generellen Erhö-
hung der Flugsicherheit.
d) Exkurs: Umweltprobleme beim Einsatz von Fluggerä t am Bei- spiel der DDR
Die gesetzliche Grundlage in der DDR auf dem Gebiet der Lärmbe-
kämpfung ist das Gesetz über die Planmäßige Gestaltung der sozialis-
tischen Landeskultur in der DDR vom 14. Mai 1970, das in den §§34
bis 36 den Schutz vor Lärm behandelt. Dieses Gesetz wird ergänzt
durch „Vier Durchführungsverordnungen zum Landeskulturgesetz –
Schutz vor Lärm“130. Außerdem hebt § 37 des Luftverkehrgesetzes der
DDR vom 31. Juli 1963 hervor, daß Belästigungen durch den Fluglärm
zu vermeiden sind.131 Die Flugzeugindustrie ist verpflichtet, eine stu-
fenweise Minderung des Lärms zu erreichen132.
Da in der DDR, wie bereits angeführt, seit 1961 die Flugzeugindustrie
stillgelegt wurde, kann sie nur indirekt bei den Flugzeugwerken in der
UdSSR Einfluß nehmen. So soll in Zukunft in der DDR eine Zulassung
von Verkehrs-, Wirtschafts- und Sportflugzeugen nur erfolgen, wenn
der Lärmpegel einen entsprechenden Grenzwert nicht überschreitet133.
Eine weitere Maßnahme zum Schutze der Flughafenanlieger ist die
Einschränkung des Nachtflugverkehrs. Um den betroffenen Personen-
kreis nicht zu erweitern, wird der Bau von Wohnungen und anderen öf-
fentlichen Gebäuden in der Umgebung von Flugplätzen nicht mehr
130 Vgl. Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR vom 14. Mai 1970, Vierte Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz – Schutz vor Lärm. 131 Vgl. Luftverkehrsgesetz der DDR vom 31. Juli 1963, §37. 132 Vgl. Pourcelet, M.: La navigation aérienne et le bruit, in: Canadian Yearbook of International Law, 2. Jg., 1967, S. 45-67. 133 Vgl. Hilschner, J.: Fluglärm – Bewertung und Möglichkeiten seiner Bekämpfung, in : TIZL, Heft 4, 1969, S. 197-210.
91
genehmigt.134 Die rechtliche Anordnung vom 5. März 1971 gilt als
Richtlinie für die Fluglärm-Bausperrgebiete. Genehmigt werden jedoch
in den Bausperrgebieten die Errichtung industrieller und landwirt-
schaftlicher Bauten, Verkehrsanlagen und Sportstätten. Das Ver-
kehrsministerium der DDR erarbeitete eine Ordnung über die Lärmbe-
kämpfung im Verkehrswesen. Diese Ordnung legt für die einzelnen
Verkehrsträger in Abhängigkeit von der jeweiligen Lärmsituation, den
spezifischen Besonderheiten und dem erreichten Stand in der Lärm-
bekämpfung die entsprechenden Aufgaben und Maßnahmen konkret
fest. Wenn die Lärmeinwirkung auf die Anwohner trotz eingeleiteter
Lärmschutzmaßnahmen noch zu hoch ist, muß die Lärmerzeugung in
der Nacht und an Wochenenden bzw. Feiertagen eingeschränkt wer-
den, auch wenn sich dadurch ökonomische Nachteile ergeben sollten.
Beim Flugbetrieb lassen sich die Lärmauswirkungen durch folgende
Maßnahmen mildern:
� die Anwendung lärmarmer Startverfahren und Streckenfüh-
rungen;
� die Benutzung lärmgünstiger Startbahnen. Durch Startge-
wichts- und Nachtflugbeschränkungen;
� die Vermeidung von Flügen in geringer Höhe über bewohn-
tem Gebiet bei Sichtanflügen;
� die Vermeidung der Unterschreitung des Gleitpfades und un-
nötiger Schuberhöhungen bei der Landung
� Festlegung der Lufträume für Warteschleifen nach Möglich-
keit über dünnbesiedeltem Gebiet und ausreichende Mindest-
flughöhen;
134 Vgl. Burkhardt, H. : Lärmbekämpfung im Verkehrswesen, in: DDR-Verkehr, Heft 1, 1973, S.27-29.
92
� die Durchführung der Werkstatt-, Schulungs-, und Übungsflü-
ge über bewohntem Gebiet;
Der Wirtschafts- und Sportflugbetrieb bringt ebenfalls Belästigungen
für die Flughafenanlieger mit sich. Auf Grund der bisher getroffenen
Absprachen werden zumindest grobe Belästigungen für Krankenhäu-
ser, Kur-, und Erholungsheime, Schulen und Wohnanlieger durch das
Festlegen von Mindestflughöhen, Überflugverbote für bestimmte Zei-
ten, Gebäudekomplexe sowie Ortsteile und Start- und Landeschneisen
vermieden.
In Berlin-West wurde das Nachtflugproblem bereits gelöst. So wurde
am 1. März 1972 auf eine Initiative des Berliner Senats von den alliier-
ten Luftfahrtattaches ein Nachtflugverbot auf beiden Westberliner
Flughäfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr erlassen. Die französischen Mi-
litärbehörden hatten bereits im Frühjahr 1971 ein Nachtflugverbot auf
dem in ihrem Sektor liegenden Flughafen Berlin/Tegel für die Zeit von
24 Uhr bis 6 Uhr früh verhängt. Eine Ausnahmegenehmigung erteilten
die US-Behörden für das Postflugzeug, das erst um 2 Uhr 45 auf dem
im amerikanischen Sektor liegenden Flughafen Berlin/Tempelhof lan-
det135. In der Anordnung der Luftfahrtattaches heißt es, Ausnahmen
seien bei „außergewöhnlichen technischen und praktischen Schwie-
rigkeiten möglich“. 1972 wurden Ausnahmegenehmigungen für Ber-
lin/Tegel erteilt. Die betroffene Fluggesellschaft mußte sich jedoch
vorher an den zuständigen Vertreter der Berliner Luftsicherheitszentra-
le (als US- Fluggesellschaft an die Amerikaner, als britische Flugge-
135 Vgl. Berlin-West: Festlegung über Baubeschränkungsbereiche in der Umgebung von Flugplät zen (GBL Sonderdruck 699).
93
sellschaft an die Briten) wenden, der seinerseits den französischen
Vertreter, der für Tegel zuständig ist, informierte136.
Bei der Interflug wurde eine überbetriebliche Arbeitsgruppe Luftfahrt
der „Forschungsgemeinschaft Lärmbekämpfung Verkehr“ gegründet,
deren Hauptaufgabe in der zentralen Abstimmung der Forschungs-
themen liegt. So ist auch die Auswertung und Übernahme internatio-
naler Erfahrungen und Erkenntnisse, eine Zusammenarbeit mit allen
am Fluglärm-Problem interessierten bzw. damit beschäftigten Institu-
tionen in der DDR sowie eine internationale wissenschaftlich-
technische Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung. Alle auf
einem Flughafen getroffenen Schutzmaßnahmen werden erst dann
wirksam, wenn eine ständige Kontrolle gegeben ist. Deshalb wird in
der DDR und in anderen COMECON-Staaten die Einrichtung einer
Fluglärmüberwachungsstelle geplant, die mit mobilen und ortsfesten
Meßanlagen die Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen überwacht.
136 Vgl. Pourcelet, M. : La navigation aérienne et le bruit, in : RGAE, 31. Jg., 1968, S. 149-171.
94
D) Luftverkehrstechnik im Einsatz
I. Flugzeugindustrie der DDR Die Bedeutung der deutschen Flugzeugindustrie geht daraus hervor,
daß Deutschland in den zwanziger Jahren 40% der Flugzeuge im
Weltflugverkehr entwickelt und hergestellt hat137. Da der Großteil der
ehemaligen deutschen Flugzeugwerke vor dem 2. Weltkrieg nunmehr
auf dem Gebiet der DDR liegt138, begann schon 1952 die Planungs-
phase für eine Zivilluftfahrtsindustrie, während die Produktion zwei
Jahre später anlief.
So bestanden 1958 fünf Flugzeug- und Motorenwerke sowie einige
Luftfahrtforschungsinstitute, die alle der staatlichen Vereinigung
Volkseigener Betriebe mit Sitz in Pirna an der Elbe unterstellt waren.
Wir wollen sie hier kurz aufführen:
� VEB Flugzeugwerke Dresden: Serienbau des zweimotorigen Mit-
telstreckenflugzeuges IL-14P; Entwicklung des viermotorigen
Mittelstreckenflugzeuges der Typen 152 und 153;
� VEB Maschinen- und Apparatebau Lommatzsch in Lommatzsch,
Sachsen: Bau von Segelflugzeugen;
� VEB Maschinen- und Apparatebau Schkeuditz in Leipzig-
Schkeuditz: Bau von Leitwerken und anderen Zellteilen;
� VEB Industriewerke Ludwigsfelde in Ludwigsfelde bei Berlin: Se-
rienbau von Propellerturbinen:
137 Vgl. zur Vorkriegsentwicklung des Flugzeugsbaus in Deutschland, Porger, V.: Entwicklungs- tendenzen in der neuzeitlichen Luftverkehrswirtschaft, dargestellt am Beitrag der Luftfahrt technik, in: Zeitschrift für Verkehrswissenschaft, 40. Jg., 1969, S. 172. 138 Vgl. Kindscher, R.: Entwicklungstendenzen im Luftverkehr, Berlin-Ost 1960, S. 144 ff.
95
� VEB Industriewerke Karl-Marx-Stadt: Serienbau des 14 Zylinder
Motors ASH-82 T der IL-14 R.139
Die Flugzeugindustrie der DDR stellte in der Anlaufzeit lediglich Nach-
bauten der sowjetischen IL-14 her und ging bald dazu über, an diesem
Flugzeugtyp Verbesserungen vorzunehmen. So wurde die IL-14 P mit
Motoren von 1900 PS Startleistungen konstruiert. Bis April 1958 wur-
den 45 Flugzeugmuster zum staatliche festgelegten Stückpreis von
330 000 Mark an die Lufthansa/Ost (die jetzige Interflug) und in die VR
Vietnam, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, China, die CSSR und
Ägypten exportiert140.
Mit dem Serienbau der IL-14 P wurde die Entwicklung des vierstrahli-
gen Mittelstrecken- Verkehrsflugzeuges des Typs- 152 für 40 Erstklas-
se- oder 60 Zweitklasse-Passagiere fortgesetzt. Dieser Prototyp star-
tete schon Mitte August 1958 zum Erstflug. Nach erfolgter Flugerpro-
bung ging das Flugzeugmuster des Typs-152 in Serienbau, wurde
aber 1960 durch den größeren Typ-153 abgelöst141. Der Typ-153 bot
92 Fluggästen Platz. Für eine fortgesetzte Flugzeugproduktion gelten
folgende Gründe:
� Deutschland hat wichtige Beiträge zur Entwicklung der Luftfahrt
geleistet. Das erste Flugzeugmuster wurde in Dessau gebaut,
ebenso die JU-52. Die JU-52 war bis 1944 das meisteingesetzte
Flugzeug der Welt
139 Vgl. Stainer, R.: Flugzeugbau in Ostdeutschland, in: Interavia, 13. Jg., Heft 7, 1958, S. 721; vgl. auch: Köhler, K. H.: Zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit im Flugzeugbau am Beispiel der VEB Industriewerke Karl-Marx-Stadt, in: Deutsche Flugtechnik, Heft 12, 1960, S.353. 140 Vgl. Cichy, H.: Unsere Luftfahrtzeugindustrie am 10. Jahrestag der DDR, in: Deutsche Flug technik, Heft 10, 1959, S.282-283. 141 Vgl. Stainer, R.: Flugzeugbau in Ostdeutschland, in: Interavia, 13. Jg. Heft 7, 1958, S. 720-21; Vgl. auch: Pieck, A.: Die Leitung der zivilen Luftfahrt in der DDR, in: Deutsche Flugtechnik, Heft 5, 1961, S.385.
96
� viele Flugzeugingenieure und Techniker waren in der DDR zum
Wiederaufbau bereit.
� die Luftfahrtindustrie ist ein wichtiger Schrittmacher für die übrige
Industrie, ihre zahlreichen Entwicklungen, wie z.B. die Anwen-
dung des Leichtmetalls, sind häufig auch für die sonstigen In-
dustriezweige von großem Nutzen.
� die Flugzeugindustrie ist lohn- bzw. intelligenzintensiv und des-
halb ein wichtiger Exportgüterlieferant142.
Nur eine sinnvolle Typenbeschränkung stellt einen volkswirtschaftlich
vertretbaren Gesamtaufwand und gleichzeitig ein hohes technisches
Niveau der hergestellten Erzeugnisse sicher143. Aus diesem Grund
muß die DDR die drei folgenden Bedingungen erfüllen:
� die Erzeugnisse der Flugzeugindustrie müssen dem Weltstan-
dard entsprechen, d.h. ihr technischer Entwicklungsstand muß
vergleichbaren Produkten auf dem Weltmarkt entsprechen
� die Serienstückzahl der Produkte muß möglichst so groß sein,
wie die anderer ausländischer Flugzeugwerke, um durch niedri-
ge Produktionskosten einen entsprechenden Absatz zu ermögli-
chen;
� die Typenauswahl muß so beschaffen sein, daß die nicht nur auf
den Bedarf des Luftverkehrs der DDR zugeschnitten ist, sondern
auch den Forderungen der internationalen Verkehrsentwicklung
entspricht.
142 Vgl. Baade, B.: Die Entwicklung der Luftfahrtindustrie der DDR und einige interessante Tatsa- chen vom Bau des Düsenflugzeuges 152, in: Deutsche Flugtechnik, Heft 10, 1959, S. 287- 305. 143 Vgl. Unser Flugwesen, ein Ausdruck des Leistungsniveaus der DDR, in: Deutsche Flugtech- nik, Heft 10, 1958, S. 169-170.
97
Obgleich Untersuchungen in der DDR 1958 eindeutig zeigten, daß in
den östlichen und westlichen Staaten und in den Staaten der Dritten
Welt ein dringender Bedarf an Mittelstreckenflugzeugen besteht, wur-
de 1961 die Flugzeugproduktion in der DDR eingestellt, obgleich sie
seit 1959 einzigartige Leistungen auf diesem Sektor erbrachte. Die
Wirtschaftspläne der östlichen Staaten sowie die Rohstoffbedürfnisse
der DDR entschieden 1961 die Auflösung der Flugzeugindustrie. 1960
waren in der DDR- Flugzeugindustrie insgesamt 26.000 Fachleute be-
schäftigt, und 467 Studenten studierten Flugingenieurwissenschaften;
1961 waren es nur noch drei Studenten144.
Seit 1961 setzt die Interflug nur sowjetische Flugzeuge im Verkehrs-
flug ein. Sie ist stark durch Kooperationsleistungen auf dem Gebiet der
materiell-technischen Versorgung mit der UdSSR verflochten. Der
wichtigste Außenhandelspartner der DDR ist die UdSSR, mit der 42%
des Außenhandels abgewickelt werden. Mit rund 18% im Jahre 1968
nahm die DDR im Außenhandel der UdSSR ebenfalls einen wichtigen
Platz ein.
II. Flugrouten und Flugfrequenzen
a) Flugzeuge im Einsatz
Der Flugbetrieb begann in der DDR im Jahre 1955 mit zweimotorigen
Ilyushin L-14, die nur 32 Flugpassagiere bei einer Fluggeschwindigkeit
von 320 km/h befördern konnten. Auf den Inlandstrecken wurden
Flugzeuge vom Typ Ilyushin IL-T4 und Antonow AN-2 eingesetzt.
Die internationalen Flüge der Interflug in die COMECON-Staaten tru-
gen wesentlich zu dem stark anwachsenden Flugverkehr dieser Flug-
144 Vgl. Cholds, D.: in: Flight International, 8. Juni 1967, S. 947.
98
gesellschaft bei. Das wird insbesondere am Beispiel der Fluglinie Ber-
lin/Schönefeld-Moskau deutlich. Während rund 30.000 Passagiere im
Sommer 1962 befördert wurden, waren es 80.000 im Jahre 1965, über
130.000 im Jahre 1967 und 280.000 Flugpassagiere im Jahr 1974.
Während anfänglich nur eine tägliche Verbindung von Ber-
lin/Schönefeld nach Moskau mit der IL-14 durchgeführt wurde, werden
heute zwischen 5 und 8 Linienverbindungen täglich in beide Richtun-
gen von der Interflug und Aeroflot angeboten, um die Nachfrage zu
decken. Eingesetzt werden die Flugzeugtypen IL-18, IL-62, TU-134
(Interflug) und TU-154 (Aeroflot). Zwischen Minsk und Ber-
lin/Schönefeld und Kiew und Berlin/Schönefeld setzt die Aeroflot die
AN-24 bzw. TU-134 und IL-18 ein.
Zur Leipziger Frühjahrs-, und Herbstmesse 1969 setzte die Interflug
erstmals die Tupolew TU-134 zwischen Leipzig und Wien sowie Leip-
zig und Kopenhagen ein. Der Einsatz dieser Düsenmaschine erfolgte,
da die Interflug auf ihren internationalen Linien nach dem Nahen Os-
ten, Nord- und Westafrika mit der Konkurrenz nichtsozialistischer
Fluggesellschaften durch deren fast ausschließlichen Einsatz von Jets
konfrontiert war. Seit dem 1. April 1969 wird die Tupolew TU-134 auf
Flügen nach Beirut, Zagreb, Belgrad und Moskau (hier gemeinsam mit
der Ilyushin IL-18) eingesetzt.
An dieser Stelle sei noch auf die ehemals spezifische Situation der
Interflug bei internationalen Flügen, insbesondere nach dem Nahen
Osten, Nord- und Westafrika hingewiesen. Griechenland und Italien
waren in der Vergangenheit aus politischen Gründen nicht bereit der
Interflug eine Überfluggenehmigung zu erteilen. Deshalb mußten sie
den längeren Flugweg über das Mittelmeer nehmen. Inzwischen hat
sie jedoch die Genehmigung zum Überfliegen beider Staaten erhalten
99
und führt Liniendienste zwischen Berlin/Schönefeld und Mailand seit
dem 1. Juli 1974 durch.
Wenn wir die Leistungszahlen der Interflug in Pkm vergleichen stellen
wir eine Zunahme der Pkm vom Jahre 1960 um 1.150,1 Millionen auf
1.314,8 Millionen im Jahr 1974 fest. Wenn wir die beiden Steigerungs-
raten des Personenflugverkehrs der Interflug zwischen 1960 und 1974
vergleichen, so fällt sofort der Unterschied in den Steigerungsraten
auf. Beim Rückbezug auf die reinen Personenzahlen lag ein Wach-
stum von 300% vor, während bei der Basisrechnung mit Pkm ein sol-
ches von 700% vorlag. Da die Pkm-Berechnung nicht nur von der Aus-
lastung eines bestimmten Flugzeugs abhängt, sondern ebenso mit
dem Fassungsvermögen des Fluggeräts korreliert, müssen wir auf-
grund unserer Vergleichszahlen daraus schließen, daß die Sitzplatz-
kapazität der 1974 im Einsatz befindlichen Flugmuster ungleich größer
war als 1960. Die ungleichen Wachstumsraten können nicht auf die
unterschiedliche Auslastung pro einheitliches Fluggerät zurückzufüh-
ren sein, da dieser Auslastungsgrad sich bisher im Zeitablauf nur we-
nig verändert hat und im Durchschnitt bei 60% liegt.
Auf der Leipziger Herbstmesse 1969 schloß die Interflug mit dem sow-
jetischen Außenhandelsunternehmen Aviaexport einen Vertrag über
die Lieferung der Ilyushin IL-62.
Bisher wurden 3 dieser Flugzeugtypen geliefert, die zunächst auf der
Strecke Berlin/Schönefeld - Moskau eingesetzt werden.
Die Aeroflot, die LOT, die CSA, die Malev, die Interflug, die Tarom und
die Balkan setzen stets ihre modernsten Flugzeugtypen auf den Stre-
cken ein, wo sie im Wettbewerb mit nichtsozialistischen Fluggesell-
schaften stehen. So setzt die Aeroflot die Ilyushin IL-62 auf ihrer Flug-
100
route von Moskau über Montreal nach New York ein. Sie ist auf dieser
Strecke, die sie gemeinsam im Pool mit der Pan Am befliegt, sehr er-
folgreich. Während die Aeroflot im ersten Betriebsjahr auf dieser Route
9 750 Fluggäste beförderte, waren es bei der Pan Am (New York -
Kopenhagen - Moskau) etwa 6 000 Passagiere.
Tabelle Nr. 4:
Nationales und internationales Passagieraufkommen sowie Passagier-
km zwischen 1956 und 1974 bei der Interflug
Passagier-
aufkommen Passagier-km
Jahr Insgesamt (in 1.000)
davon In-land
(in 1.000)
Insgesamt (in Mio.)
davon In-land
(in Mio.) 1956 12,5 3,0 11,3 0,5 1960 256,4 158,2 164,7 39,6 1961 212,6 116,4 158,5 30,6 1962 301,8 120,5 298,7 34,2 1963 328,5 115,1 306,0 33,4 1964 375,3 132,4 311,5 37,3 1965 418,8 163,3 373,0 44,5 1966 518,9 191,4 484,3 53,2 1967 649,3 233,0 601,1 62,8 1968 719,1 247,7 730,1 69,1 1969 809,5 253,2 842,7 70,4 1970 841,6 183,1 947,4 54,8 1971 923,4 144,9 1.073,1 44,2 1972 925,9 96,4 1.098,5 29,7 1973 911,7 79,3 1.119,6 23,5 1974 1.032,3 99,5 1.314,8 30,8
Quelle: Statistische Zahlen aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR zwischen 1960 und 1974 entnommen, Berlin-Ost.
In der Tabelle Nr. 4 wird deutlich ersichtlich, wie stark die Menge der
beförderten Personen zwischen 1960 und 1974 gestiegen ist, nämlich
101
von 256 400 auf 1 032 300 Fluggäste. Dies entspricht einer Steige-
rungsrate von rund 300%. Die Steigerungsraten gingen dabei mit Aus-
nahme des Jahres 1961, wo ein Rückgang von 17% zu verzeichnen
war, mehr oder weniger stetig nach oben. Größerer Sprünge gab es
nur von 1965 auf 1966 mit 24% und von 1966 auf 1967 mit nochmals
25% Wachstum.
Tabelle Nr. 5:
Beförderte Passagiere von den Flughäfen der DDR nach ausgewähl-
ten COMECON und Nicht-COMECON-Flughäfen zwischen 1960 und
1974
1960 1965 1970 1972 1973 1974 Moskau 13.333 41.866 123.396 121.517 142.162 158.032 Warschau - 3.868 6.776 9.405 19.366 31.892 Prag - - 68.179 106.792 79.833 88.309 Budapest 3.842 14.141 128.433 152.988 135.820 156.250 Bukarest 5.486 14.464 12.352 17.236 19.873 22.908 Sofia 8.408 23.930 42.652 55.639 52.965 51.848 Tirana 2.356 7.161 9.296 8.347 10.050 7.783 Belgrad 922 4.612 10.784 9.058 10.505 11.165 Bagdad - - 6.962 6.998 7.258 9.234 Beirut - - 8.752 6.610 6.683 6.589 Conacry - - 4.874 8.854 8.860 11.791 Damaskus - - 4.201 11.830 10.773 9.249 Khartum - - 5.952 6.226 5.630 8.645 Kiew - - 12.954 18.939 20.471 27.594 Leningrad - - 10.809 22.389 30.323 33.747 Quelle: Statistische Zahlen aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR zwischen 1960 und 1974 entnommen, Berlin-Ost.
Der Außenhandelsumsatz der DDR mit den sozialistischen Staaten die
nicht Mitglieder des COMECON sind ist in Tabelle Nr. 7 dargestellt.
Hier zeigt sich, daß aber nicht nur der Außenhandelsumsatz der DDR
mit diesen Staaten gering ist, sondern etwa in gleicher Relation auch
102
das Luftverkehrsaufkommen. Im Luftverkehr wurden 1974 nach Jugos-
lawien 11.165 Personen (Tabelle Nr. 5) befördert, das sind 2,2%. Der
Anteil am Außenhandelsumsatz betrug jedoch 3,6%. Diese Abwei-
chung ist als geringfügig anzusehen.
Tabelle Nr. 6:
Außenhandelsumsatz der DDR mit den COMECON-Staaten im Jahre
1974 (in Mio. Valuta-Mark)
Aus-fuhr
In %
Einfuhr In % Insge-sge-samt
In %
UdSSR 3.883,6 28,4 10.146,6 52,4 14.030,2 42,5 Polen 2.640,4 19,3 2.440,7 12,6 5.081,1 15,4 CSSR 3.035,4 22,2 2.517,4 13,0 5.552,8 16,8 Ungarn 1.703,0 12,5 1.685,1 8,7 3.388,1 10,3 Rumänien 952,1 7,0 1.044,3 5,4 1.996,4 6,0 Bulgarien 1.188,7 8,7 991,7 5,1 2.180,4 6,6 Albanien 36,6 0,3 42,1 0,2 78,7 0,2 Mongolei 34,2 0,2 24,4 0,1 58,6 0,2 Kuba 193,2 1,4 464,3 2,5 657,5 2,0 Insgesamt 13.667,2 100,0 19,356,6 100,0 33.023,8 100,0
Quelle: Statistische Zahlen aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR zwischen 1960 und 1974 entnommen, Berlin-Ost.
Das Frachtaufkommen der Interflug erhöhte sich zwischen 1960 und
1974 von 4.567 Tonnen auf 23.192 Tonnen, was einer Zuwachsrate
von 408% entspricht. Bei den Fracht-Tkm betragen die gleichen Zah-
len 4.655 und 42.835 Tkm, wobei der Zuwachs dann bei 820% liegt.
Eine große Leistungssteigerung wurde zwischen 1973 und 1974 er-
zielt. Die Tkm nahmen von 30.757 auf 42.835 um insgesamt 39% zu.
103
Tabelle Nr. 7:
Außenhandelsumsatz der DDR mit sozialistischen Staaten, die Nicht-
Mitglieder des COMECON sind im Jahre 1974 (in Mio. Valuta-Mark).
Ausfuhr in % Einfuhr in % Insgesamt In %
Jugoslawien 664,0 60,6 522,6 58,3 1.186,6 59,6 VR China 244,9 22,3 270,3 30,2 515,2 25,6 VR Korea 48,1 4,4 68,8 7,7 116,9 5,9 VR Vietnam 139,6 12,7 33,8 3,8 173,4 8,7 Insgesamt 1.096,6 100 895,5 100 1.992,1 100 Quelle: Statistische Zahlen aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR zwischen 1960 und 1974 entnommen, Berlin-Ost.
Tabelle Nr. 8:
Nationales und internationales Frachtaufkommen sowie Frachttonnen-
km (Tkm) zwischen 1956 und 1974 bei der Interflug
Frachtaufkommen
davon Inland
Frachttonnen-km davon Inland
1956 461 20 480 3 1960 4.567 1.058 4.655 283 1965 10.392 1.566 13.060 417 1966 11.736 1.879 15.797 513 1967 14.503 2.114 21.773 554 1968 15.773 2.342 21.090 626 1969 15.878 2.696 23.319 617 1970 17.342 1.938 26.647 543 1971 19.245 1.479 29.719 414 1972 19.049 1.040 29.229 300 1973 19.799 923 30.757 269 1974 23.192 908 42.835 272
Quelle: Statistische Zahlen aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR zwischen 1960 und 1974 entnommen, Berlin-Ost.
Im Charterverkehr der Interflug wurden 61.000 im Jahre 1960 und
104
232.000 Personen im Jahre 1972 befördert. Die Steigerungsrate für
diese 12 Jahre beträgt 279%. Die Entwicklung ist recht unterschiedlich
verlaufen. Der große Sprung war zwischen 1961 und 1962, als die Be-
förderung von 58.100 auf 133.900 Personen anstieg.
Die Flotte der Interflug besteht seit der Gründung aus sowjetischen
Flugzeugen. Im Frühjahr 1974 verfügte die Interflug über 14 viermoto-
rige IL-18, über 6 zweimotorige AN-24 und über 8 Jets der Typen TU-
134 und IL-62. Seit Beginn des Luftfrachtverkehrs der Interflug im Jah-
re 1956 hat sich das Frachtaufkommen ständig erhöht. Im Jahre 1967
wurde von der Interflug Fracht im Gesamtgewicht von über 14.000
Tonnen transportiert (Tabelle Nr. 8).
Tabelle Nr. 9:
Passagieraufkommen im internationalen Charterverkehr zwischen
1956 und 1972 bei der Interflug (in 1.000 Personen)
Quelle: Statistische Zahlen aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR zwischen 1960 und 1974 entnommen, Berlin-Ost.
Wie stark sich der Touristikverkehr auf den Flugverkehr der Interflug
auswirkt, sollen die folgenden Zahlen verdeutlichen: 1975 besuchten
mehr als 8,5 Millionen Touristen die DDR. In dieser Zahl sind 4,8 Mil-
lionen Personen einbezogen, die sich in der DDR nur einen Tag auf-
gehalten haben.
1956 2,6 1957 4,1 1958 15,9 1959 24,3 1960 61,2 1961 58,1 1962 133,9 1963 144,2 1964 120,0
1965 127,4 1966 138,1 1967 149,5 1968 175,2 1969 180,5 1970 178,1 1971 212,2 1972 232,0
105
Die Interflug will in den nächsten Jahren bestimmte Fluglinien beson-
ders stark ausbauen. Verschiedene Pläne sehen vor, bis 1980 Fracht-
Großflugzeuge einzusetzen, die Lasten von 100 bis 150 Tonnen auf-
nehmen können. Auch der Einsatz standardisierter Paletten und Con-
tainer als Bindeglied zwischen Flugzeug und Luftfrachthof wird erwo-
gen. Bei einer jährlichen Zunahme des Luftfrachtaufkommens von et-
wa 25% sollen die Container bis 1985 eine Leistungssteigerung um
das 10- bis 15-fache gegenüber 1975 erzielen. Die Bedeutung der
Wirtschaftsflüge in der Land- und Forstwirtschaft hat bei der Interflug
ebenfalls stark zugenommen. Für Düngung und Schädlingsbekämp-
fung wurde beispielsweise im Jahre 1960 eine Fläche von 168.000 ha
bearbeitet. 1974 war es dagegen bereits eine Fläche von 2.766.000
ha, was einer Steigerung von 1.546% gleichkommt.
Tabelle Nr. 10:
Wirtschaftsflüge in der Land- und Forstwirtschaft, aufgeteilt in Dün-
gung und Schädlingsbekämpfungsflüge zwischen 1960 und 1974 bei
der Interflug.
Insgesamt (in 1.000 ha)
Düngung (in 1.000 ha)
Schädlingsbekämpfung (in 1.000 ha)
1960 168 31 137 1965 469 233 237 1966 553 292 260 1967 513 275 238 1968 745 335 410 1969 899 352 547 1970 1.130 459 821 1971 1.863 717 1.115 1972 2.131 1.087 1.001 1973 2.520 950 1.570 1974 2.766 1.101 1.529
Quelle: Statistische Zahlen aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR zwischen 1960 und 1974 entnommen, Berlin-Ost.
106
Bisher beflog die Interflug die Flugstrecken in der gemischten Variante
(Economy/First Class). Mit der Ilyushin IL-18 wurden die längeren
Strecken Economy/First Class und die kürzeren Strecken im europä-
ischen Bereich nur mit der Economy Class beflogen. Ein Vergleich mit
den anderen sozialistischen Fluggesellschaften Aeroflot, LOT, Malev
und Balkan zeigt folgende Ausstattung:
� Aeroflot fliegt sowohl mit der reinen Economy Class als auch mit
der gemischten Economy/First Class;
� LOT und Malev fliegen auf allen Flugstrecken mit der Economy
Class;
� Balkan fliegt, auf allen Strecken mit der gemischten Econo-
my/First Class Variante.
Die Fluggesellschaften, die über modernes Fluggerät verfügen, ziehen
die Fluggäste anderer Fluggesellschaften ab. Die Nachfrager nach
Flugleistungen glauben immer, die Fluggesellschaft mit den modern-
sten Flugzeugtypen sei dynamisch, fortschrittlich und orientiere sich
mehr, als andere Fluggesellschaften an den Wünschen der Passagie-
re, und sie werden daher die Flugleistungen der entsprechenden
Fluggesellschaft in Anspruch nehmen.
So hatte die Pan Am vom 4. Oktober 1958 bis zum 5. September 1959
eine Monopolstellung mit der Boeing-707 inne, die sie dann durch Ein-
führung dieses Typs durch die Qantas, TWA, Sabena, Air France,
Deutsche Lufthansa usw. verlor. Heute sieht es in den nichtsozialisti-
schen Ländern mit der Einführung der Boeing-747 (Jumbo-Jet) ähnlich
aus.
107
Das Inlandflugnetz der Interflug ähnelt dem der alten Deutschen Luf-
thansa vor dem 2. Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen DDR, hat
aber insofern Verbesserungen aufzuweisen, weil durchgehende Nord-
Südlinien während des Sommers den Fluggästen die Möglichkeit ge-
ben, von der Ostsee nach Sachsen bzw. von Sachsen an die Ostsee
zu gelangen, ohne über Berlin/Schönefeld fliegen zu müssen. Die
Fluglinie Dresden-Erfurt ist die einzige Ost-West-Verbindung; die an-
deren Linien verlaufen alle in Nord-Süd-Richtung.
Weitere internationale Inlandflughäfen bestehen in Leipzig/Schkeuditz
und Dresden, während Leipzig/Mockau, Barth und Seebad Herings-
dorf Inlandflughäfen sind. Die Inlandflughäfen Rostock, Stralsund und
Karl-Marx-Stadt werden gegenwärtig nicht angeflogen.
Vom Flughafen Dresden/Klotsche besteht eine ganzjährige Verbin-
dung nach Berlin/Schönefeld, im Sommer auch nach anderen Flughä-
fen der DDR. Seit dem Sommer 1967 werden ebenfalls Flüge von
Leipzig/Schkeuditz und Dresden nach Budapest durchgeführt. Der
Flughafen Leipzig/Moskau kann nur kleinere und mittlere Flugzeuge
aufnehmen. Die Flughäfen Barth und auch Heringsdorf haben vor al-
lem für den Urlaubsverkehr Bedeutung. Barth wird ganzjährig, He-
ringsdorf aber nur im Sommer angeflogen. Erfurt hat ganzjährig mit
Berlin/Schönefeld und Dresden im Sommer auch mit anderen DDR-
Flughäfen Verbindung.
b) Charterverkehr
Das Charterpassagieraufkommen stieg von 2.660 (1956) auf über
174.000 im Jahr 1968 an. Dies ist besonders eindrucksvoll, wenn man
108
bedenkt, daß im Jahre 1968 rund 719.000 Passagiere mit der Interflug
flogen. Einen immer größeren Umfang nimmt dabei die Beförderung
von Urlaubsreisenden ein, die an das Schwarze Meer oder an die Ost-
see fliegen. Charterflüge wurden in die sozialistischen Staaten und
nach Österreich, Griechenland, Zypern, Yemen, Skandinavien, Indo-
nesien, Indien usw. durchgeführt.
c) Messeflüge nach Leipzig
Einer seit 1919 bestehenden Tradition des deutschen Luftverkehrs
entsprechen die Sonderdienste zur Leipziger Frühjahrs- und Herbst-
messe. Die Interflug nahm anläßlich der Frühjahrsmesse 1956 den Li-
nienflugverkehr zwischen Leipzig und Berlin/Schönefeld wieder auf
und führt seit 1959 Sonderflüge zwischen Leipzig und Kopenhagen,
Stockholm und Wien durch. Ebenso fanden in den letzten Jahren
Sonderflüge zur Leipziger Messe der Swissair, SAS, KLM, Sabena, Air
France, BEA, AUA, Sterling Airways usw. statt.
109
E) Rechtliche Voraussetzungen als Garantie für eine n
reibungslosen Verkehrsfluß
I. Verkehrsrecht im Sozialismus
Das Einheitliche Verkehrswesen der DDR ist ein Teilsystem des volk-
swirtschaftlichen Gesamtsystems und wird aus den verschiedenen
Teilsystemen Straßenverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt und Zi-
villuftfahrt gebildet. Innerhalb dieser Teilsysteme gibt es aber wiede-
rum zahlreiche Teilgebiete, die den gleichen Gesetzmäßigkeiten und
Besonderheiten unterliegen. Somit unterscheidet sich das sozialisti-
sche Verkehrswesen vom nichtsozialistischen dadurch, daß es ein
einheitliches, geplantes Verkehrssystem bildet.
Im Jahre 1961 wurde in der DDR ein Schritt auf dem Gebiet der Schaf-
fung eines Einheitlichen Sozialistischen Verkehrsrechts getan, indem
die "Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen
Volksvertretungen und ihrer Organe" und die "Verordnung über die
Planung und Zusammenarbeit beim Gütertransport'' beschlossen wur-
de. Mit diesen Gesetzen wurden Organisationsformen geschaffen, die
notwendig waren, um die Lösung der Aufgaben im Transportwesen
voranzutreiben. Diese Bestimmungen sollen allen im Verkehrswesen
Beschäftigten klarmachen, daß die Planung und Leitung des Trans-
portwesens nicht nur eine Angelegenheit der Verkehrsorgane, sondern
gleichzeitig eine Aufgabe der Organe des Staates und der Wirtschaft
sind. Bei der Entwicklung des sozialistischen Verkehrsrechts der DDR
mußten Rechtsnormen auch für die Zusammenarbeit zwischen den
Verkehrsträgern und der Wirtschaft geschaffen werden.
110
Um das Verkehrsrecht zu vereinfachen, wurden zwischen den sozialis-
tischen Staaten einheitliche Normen vereinbart. Wenn derartige Nor-
men nicht bestehen, so können die Gerichte der sozialistischen Län-
der die notwendigen Entscheidungen über das anzuwendende Recht
treffen. Die Anwendung von Rechtsnormen in den einzelnen sozialisti-
schen Staaten ist schwierig, da erhebliche Unterschiede in bezug auf
den Anknüpfungspunkt bestehen. In den sozialistischen Ländern muß-
ten die Normen für die einzelnen Verkehrszweige inhaltlich weitge-
hend übereinstimmen, bzw. in ihren Grundsätzen angeglichen werden.
Deshalb können Sonderregelungen nur getroffen werden, wenn dies
den spezifisch technischen, technologischen oder organisatorischen
Bedingungen entspricht. Ein Angleichungsprozeß ist in den
COMECON-Staaten sichtbar, da sich die ideologischen, politischen
und ökonomischen Grundlagen der Rechtsgestaltung im Transportwe-
sen ähneln, so daß es viele Berührungspunkte gibt.
� Die verkehrsrechtliche Entwicklung in den COMECON-Staaten
vollzieht sich auf der Grundlage des einheitlich geplanten Trans-
portsystems, das von Partei und Regierung bestimmt wird;
� Die Leitung und Planung des Verkehrs ist eine staatliche Lei-
tungsaufgabe, die durch spezielle Organe erfolgt.
II. Luftrecht im Sozialismus
Nach dem 2. Weltkrieg entwickelte sich der Luftverkehr sehr rasch.
Seine politische und ökonomische Bedeutung führte schließlich dazu,
daß man in Luftverkehrskreisen dem Luftrecht eine große Bedeutung
beimaß. Dies war - wie auch in anderen sozialistischen Staaten - in
111
der DDR der Fall. Hier folgte man auf luftrechtlichem Gebiet den Be-
stimmungen und Erlassen, die vor 1945 in Deutschland in Kraft waren.
Für die Behörden der DDR war es nicht möglich, in so kurzer Zeit für
diesen Verkehrszweig „neue sozialistische Rechtsnormen“ zu schaf-
fen. Um ein eigenes sozialistisches Luftrecht zu erarbeiten, waren
auch noch gewisse Erfahrungen notwendig; außerdem mußten Doku-
mente und Materialien der sozialistischen Staaten gesammelt werden.
Die Entwicklung des Luftrechts der DDR läßt 3 Etappen erkennen:
1. Normen-Übernahme aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg;
2. Belange der Zivilluftfahrt in anderen gesetzlichen Bestimmungen;
3. Sondernormen, z.B. die Deutsche Bauordnung vom 1.August 1957.
Da der V. (1958) und VI. (1963) Parteikongreß der SED darauf hinge-
wiesen hatte, die sozialistischen Rechtsnormen zu vervollkommnen
und in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Entwicklung der
DDR zu bringen, wurde das Luftfahrtgesetz vom 31. Juli 1963 erlas-
sen. Dieses Gesetz über die Zivilluftfahrt ist ein Komplexgesetz, wel-
ches es auch in anderen Bereichen gibt, so z.B. im Post- und Fern-
meldewesen der DDR. Es erfaßt alle mit der Zivilluftfahrt der DDR zu-
sammenhängenden Fragen und entspricht den veränderten ökonomi-
schen und gesellschaftlichen Verhältnissen. Außerdem enthält das
Gesetz das Prinzip der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die
Einbeziehung der Arbeiter in die Planung und Leitung der Zivilluftfahrt
und das Prinzip der Einzelleitung und der Verantwortung.
Das Gesetz vom 31. Juli 1963 hat Ähnlichkeiten mit den Regelungen
anderer Länder, so dem sowjetischen Luftfahrtkodex von 1935, dem
tschechoslowakischen Gesetz vom 24. September 1956 und dem Luft-
112
fahrtgesetz der SR Rumänien vom 5. Dezember 1953. Der sowjeti-
sche Luftkodex von 1961 beeinflußt das Luftfahrtgesetz der DDR vom
31. Juli 1963 sehr stark. Es bestehen jedoch ganz erhebliche Unter-
schiede in den nationalen Rechtsauffassungen, besonders in zivilrech-
tlichen Fragen wie Haftungssystem, Haftungsgrenzen und Versiche-
rung. Ebenso wurde die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsge-
setz der Bundesrepublik Deutschland, das Luftfahrtgesetz der Schweiz
von 1947 und Österreich 1957 ausgewertet. Außerdem wurden Son-
dergesetze analysiert, wie z.B. die Frage der zivilrechtlichen Verant-
wortlichkeit für Personen und Sachschäden, das tschechische Gesetz
vom 11. Juli 1951 über die Verantwortlichkeit für Schäden, die durch
Verkehrsmittel verursacht wurden. Somit hat die DDR nicht nur die
Gesetze sozialistischer, sondern auch nichtsozialistischer Staaten bei
der Formulierung des Luftfahrtgesetzes vom 31. Juli 1963 berücksich-
tigt.
Im §1 des Luftfahrtgesetzes vom 31. Juli 1963 wird die uneinge-
schränkte Souveränität über dem Luftraum der DDR hervorgehoben.
Das sowjetische Luftfahrtgesetz vom 31. Dezember 1961 und auch
das tschechoslowakische Luftfahrtgesetz von 1956 betonen in § 1 den
gleichen Grundsatz der absoluten und ausschließlichen Staatshoheit
im Luftraum. Im ungarischen Luftfahrtgesetz wurde die Bestimmung,
wobei die VR Ungarn die volle und ausschließliche Souveränität über
Wasser- und Festlandterritorium hat, nicht aufgenommen. Das ge-
schah aus grundsätzlichen Erwägungen. Nach Ansicht des ungari-
schen Juristen Gal gehört die Bestimmung der Gebietshoheit in den
Bereich des Staatsrechts, und eine bloße Feststellung des Souveräni-
tätsprinzips ist in einem Luftverkehrsgesetz überflüssig.
Nach § 48 Art. l des Luftfahrtgesetzes vom 31. Juli 1963 hat der Halter
113
eines Luftfahrzeuges den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht,
daß beim Betrieb eines Luftfahrzeuges eine Person gesundheitlich ge-
schädigt, körperlich verletzt oder getötet wird. Ferner hat er den Scha-
den zu ersetzen (§48 Art. 2), der dadurch entsteht, daß Sachen, die
nicht Gegenstand eines Transportvertrages sind, beim Betrieb eines
Luftfahrzeuges beschädigt oder gar zerstört werden. Es entfällt aber
die Verantwortlichkeit (§ 48 Art. 3), wenn der Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde und den Halter des Luftfahrzeuges
kein Verschulden trifft. Die Bestimmungen der materiellen Verantwort-
lichkeit entsprechen denen der VR Ungarn.
In einer Generalklausel hat das Zivilgesetzbuch der UdSSR von 1922
den Grundsatz der Gefährdungshaftung ohne Rücksicht auf Verschul-
den eingeführt, der seit 1926 auch auf staatliche Wirtschaftsunterneh-
mungen angewendet wird. Diese allgemeine Vorschrift, die auch 1962
in das neue Luftfahrtgesetz übernommen wurde (Art. 90), gestattet
den Entlastungsbeweis in Fällen höherer Gewalt oder Selbstverschul-
dens.
Das Warschauer Abkommen wird von der DDR seit dem 1. September
1955 angewendet, ebenso das Protokoll vom 28. September 1955 zur
Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die
Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen in
der Fassung von Den Haag 1955).
a) die Ausübung des Luftverkehrs im Rahmen der Haup t-
verwaltung Zivile Luftfahrt (HZL)
Die HZL ist eine Abteilung des Verkehrsministeriums. Bis 1956 wurden
114
die Aufgaben der Zivilen Luftfahrt der DDR von verschiedenen Behör-
den wahrgenommen, die sie selbständig und auch unabhängig vonei-
nander lösten. Anfang 1958 beschloß der Ministerrat der DDR, die
staatliche Leitung und Überwachung der Zivilen Luftfahrt der DDR der
HZL zu übertragen. Ganz besonders hat die HZL die Durchsetzung
der Beschlüsse der Volkskammer, der Erlässe des Staatsrates, der
Verordnungen des Ministerrates und den Anordnungen und Weisun-
gen des Ministers für Verkehrswesen Folge zu leisten.
Der HZL untersteht die Fluggesellschaft Interflug. Seit dem 1. Januar
1965 ist die HZL verantwortlich für die verkehrspolitischen, wirtschaftli-
chen und technisch-wissenschaftlichen Aufgaben im Luftverkehr.
Im DDR-Ministerium für Verkehrswesen wurde mit Wirkung vom 1. Ja-
nuar 1973 die Hauptabteilung für Wissenschaft und Technik integriert.
Verkehrsminister Otto Arndt führte aus, daß mit der Bildung dieser
Hauptabteilung bessere leistungsmäßige Voraussetzungen geschaffen
werden sollen, um die Effektivität von Wissenschaft und Technik im
Verkehrswesen weiter zu erhöhen. Bei dieser Neustrukturierung des
Verkehrministeriums wurden folgende Fachbereiche aufgelöst: die
Zentralen Abteilungen Forschung und Entwicklung sowie Prognose
und Generalverkehrsplanung und die Arbeitsgruppe für Automatisie-
rung und Rationalisierung der Deutschen Reichsbahn. Die Koordinie-
rungsstelle für Standardisierung und das Zentrale Büro für Neuerwer-
bungen wurden in die neue Hauptabteilung übernommen.
Die Interflug umfaßt drei Organisationsbereiche: die Betriebsteile Ver-
kehrsflug, Wirtschaftsflug und Flughäfen. Diese drei Bereiche gilt es
optimal aufeinander abzustimmen. Beim Betriebsteil Verkehrsflug ist
vor allem die komplexe Planung auf den konkreten Einzelfall unter Be-
115
rücksichtigung von Zukunftsperspektiven wichtig. Einen prinzipiellen
Schwerpunkt für den Betriebsteil Verkehrsflug bildet die weitere Ent-
wicklung des Luftfrachtverkehrs. Zur Steigerung der Leistungen im
Luftfrachtverkehr müssen die vorhandenen Flugzeugkapazitäten ma-
ximal ausgelastet werden, um die Leistungen zu verbessern. Ebenso
muß die vorhandene Kapazität an Agrarflugzeugen entsprechend den
betrieblichen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen eingesetzt wer-
den145.
Parallel zu den steigenden Beförderungsleistungen der Interflug und
ausländischer Fluggesellschaften erhöht sich die Anzahl der abzuferti-
genden Fluggäste, insbesondere auf dem Flugplatz Berlin/Schönefeld.
Besonders der zu erwartende Einsatz von Nurfracht-Flugzeugen
macht eine effektive Organisation zwischen den Interflug-Abteilungen
einerseits und den Kooperationspartnern notwendig. Das Ministerium
für Verkehrs- und Postwesen in Ungarn ist die zentrale Behörde der
Zivilluftfahrt. Es gibt in Ungarn kein Ministerium für Zivilluftfahrt. Das
Ministerium für Verkehrs- und Postwesen hat eine eigene und unab-
hängige Abteilung für Luftfahrt, die die gleichen Funktionen wie der Ci-
vil Aeronautics Board (CAB) und die Federal Aviation Agency (FAA) in
den USA ausüben. Der ungarische Abteilungsleiter hat den Status und
die Verantwortung eines stellvertretenden Verkehrsministers. Während
das Ministerium für Verkehrs- und Postwesen für Luftfahrtverhandlun-
gen zuständig ist, befaßt sich die Luftfahrtabteilung mit den Grundsatz-
fragen der Luftfahrtpolitik. Aus Art. 3 der Luftfahrtgesetzgebung Un-
garns geht die Befugnis des Ministers für Verkehrs- und Postwesen
wie folgt hervor:
145 Vgl. Lein, E.: Probleme bei der Ausarbeitung des Jahresplanes 1971, in: TIZL, Heft 8, 1970, S. 389-395.
116
� Aufstellung von Direktiven, die die Entwicklung und die Moderni-
sierung der Luftfahrt anbelangt:
� Erarbeitung von Investitionsplänen;
� Eröffnung und Schließung von Institutionen, die sich mit Fragen
der Luftfahrt befassen sollen;
� Koordination von Planung und Entwicklung;
� Erarbeitung von gesetzlichen Vorschriften, die die Sicherheit von
Flugzeugen und Fallschirmspringern anbelangt;
� Erarbeitung von Grundlagen, die die Beschäftigung in der Zivil-
luftfahrt beschreiben;
� Determinierung der Qualifikationseigenschaften für technische
Berufe in der Zivilluftfahrt;
� Aufrechterhaltung und Entwicklung der Kooperation zwischen
den ausländischen Luftfahrtbehörden und den internationalen
Luftfahrtorganisationen146.
Im Jahr 1973 hat die ungarische Regierung alle Aufgaben, die mit dem
Betrieb der ungarischen Flughäfen und Bodendienste im Zusammen-
hang stehen, von der bisherigen Zuständigkeit der Malev übernom-
men. Ein entsprechender Erlaß wurde damit begründet, daß das Ma-
nagement der Malev die Möglichkeit haben soll, seine Initiativen und
Aktivitäten ausschließlich auf alle Zuständigkeiten des Flugbetriebes
und dessen Sicherheit sowie auf eine bestmögliche Organisation zu
konzentrieren. Das Management der Malev setzt sich aus vier Stabs-
abteilungen zusammen: Kommerzielle Angelegenheiten, Verkehrsbe-
lange, Technischer Betrieb und Wirtschaftlicher Betrieb. In Rumänien
wurde durch Erlaß des Staatsrates vom 8. Dezember 1965 das Minis-
146 Vgl. Hungary, in: Yearbook of Air and Space Law 1966, Montreal 1966, S. 361-378; Kampis, G.: Revue de Droit Hongrois, 1965, S. 15-23 ; vgl. auch: Csabafi, J.: The Hungarian Air Code, in: JALC, Band 33, 1967, S. 457-464.
117
terium für Verkehrwesen und Fernmeldeangelegenheiten in drei neue
Ministerien aufgeteilt. Es entstanden somit das Ministerium für Eisen-
bahnen, das Ministerium für Auto-, Schiffs- und Flugtransporte und
das Ministerium für Fernmeldewesen.
In Jugoslawien führt die Luftverkehrbehörde die Funktionen der Luft-
fahrt durch, d.h. sie überwacht die Luftkorridore, legt die Bestimmun-
gen zur Durchführung von Flügen fest und kontrolliert die Flughäfen147.
Die Hauptverwaltung der chinesischen Luftfahrtbehörde CAAC befin-
det sich in Peking und wird seit 1955 von Kuang-Jen-nung geleitet.
Außerdem befinden sich die betriebseigenen Wartungs- und Repara-
turwerkstätten in Peking. Die Organisation der CAAC setzt diese aus
14 Abteilungen zusammen:
� Direktion
� Planung und Entwicklung
� Inländisches Flugnetz
� Internationales Flugnetz
� Personalwesen
� Flugleitung
� Navigation
� Luftverkehrskontrolle
� Konstruktion
� Ausbildung
� Finanzen
� Ärztliche Versorgung
� Sicherheit
� Informationen und Veröffentlichungen
147 Vgl. L’Organisation et le fonctionement de cet établissement sont réglés par le décret sur la direction de la navigation aérienne civile du 23 janiver 1963, in : Journal official de la RSFY, Nr. 4, 1963.
118
Neben der Hauptverwaltung in Peking bestehen weitere 7 Regional-
verwaltungen, die über eine begrenzte Autonomie verfügen. So kann
z.B. eine Regionalverwaltung in einer chinesischen Provinz den Bau
eines Flugplatzes sowie zusätzliche Charter- und Liniendienste der
CAAC veranlassen. Unterabteilungen der CAAC sind für die Flug-
platzanlagen und die gesamte Bodenorganisation verantwortlich148.
Die Regionalverwaltungen der CAAC sind in Schanghai, Canton,
Kumming, Chengtu, Lanchow, Senyang und Urumchi.
b) Innerstaatliches Luftverkehrsrecht
Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volks-
wirtschaft sollen die Wirtschaftsverträge so gestaltet werden, daß eine
Steigerung der Produktion eintritt. Dies wird auch bei den Verträgen
zwischen der Abteilung Wirtschaftsflug der Interflug und den sozialisti-
schen Landwirtschaftsbetrieben beabsichtigt.
Während der Wirtschaftsflug zwischen 1957 und 1964 nur Einzel-
Verträge mit den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
(LPG) geschlossen hatte, werden ab 1965 ganzjährige Verträge mit
den LPG und den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) ver-
einbart.
In der DDR müssen alle Verträge der Volkseigenen Betriebe (VEB) vor
dem 31. Januar jeden Jahres abgeschlossen werden. So haben die
BHG/LPG mit dem Wirtschaftsflug große Leistungsverträge vereinbart.
Der Vorteil bei großen Vertragsabschlüssen besteht darin, daß der
Wirtschaftsflug nur einen Vertrag vorzubereiten und abzuschließen
148 Vgl. Lent, M.: The Airline of the People’s Republic of China, in : Airline Management, März 1972, S. 36-42.
119
hat, der eine große Hektarfläche umfaßt, statt viele Verträge zu
schließen, die kleinere Flächen umfassen. Während die Fläche bei
Einzelverträgen oft nur 300 Hektar groß ist, beträgt sie bei Verträgen
mit den LPG/BHG bis zu 5000 Hektar.
Beim Vertragsabschluß zwischen dem Wirtschaftsflug und den
LPG/BHG kann man nicht einen ganz konkreten Termin festlegen, da
dieser an meteorologische Bedingungen gebunden ist. Man muß also
die Besonderheiten der Landwirtschaft berücksichtigen.
Der Wirtschaftsflug ist verpflichtet, einwandfreie Qualität in seiner Ar-
beit zu garantieren. So wurde das Landwirtschaftsflugzeug, die Z-37,
konstruiert, das die Leistungen verbessern soll. Nach dem Gesetz sind
die Vertragspartner bei einer Vertragsverletzung verpflichtet, eine
Mangelanzeige zu erstatten, damit der Schaden geschätzt werden
kann. Der Garantiezeitraum ist bei jedem Vertrag ein anderer. Wäh-
rend er bei den Schädlingsbekämpfungsarbeiten nur 1-3 Monate gilt,
beginnt er bei der Herbstdüngung bereits im Oktober und endet im Juli
des darauf folgenden Jahres. .
Die LPG/BHG müssen die Verträge einhalten, da sie ansonsten die
materiellen Folgen der Vertragsverletzung tragen müssen. Die Scha-
densersatzbestimmungen sollen die materiellen Nachteile ausglei-
chen, die der Wirtschaftsflug oder die LPH/BHG erleiden. Dazu zählen
sowohl die Kosten, die bei der Beseitigung des Schadens entstehen,
als auch der entgangene Gewinn. So können die LPG/BHG vom Wirt-
schaftsflug neben einer Vertragsstrafe den Betrag in Rechnung stel-
len, der ihnen durch den Nichtverkauf der geplanten landwirtschaftli-
chen Erzeugnisse entstanden ist, wenn der Wirtschaftsflug z.B. die
120
Flugzeuge zu spät oder überhaupt nicht einsetzt, da Ersatzteile fehlen.
Der Wirtschaftsflug kann anderseits von den LPG/BHG Schadenersatz
für die unnötige Verlegung von Flugstationen verlangen und ebenso
die Kosten für die ausgefallenen Flugstunden.
III. Luftverkehrsabkommen mit dem Ausland
Die DDR ist nicht Mitglied der ICAO oder der IATA. Unter den
COMECON-Staaten gehören die VR Polen (4. April 1947), die CSSR
(4. April 1947) und die SR Rumänien (30. April 1965), die VR Bulga-
rien (8. Juli 1967), die VR Ungarn (30. Oktober 1969) der ICAO an; die
Fluggesellschaften LOT und CSA sind Mitglieder der IATA. So wie die
DDR, gehören die UdSSR, die VR Albanien, die VR Mongolei, die VR
Korea, die VR Vietnam und die VR China nicht der ICAO, ihre Flugge-
sellschaften nicht der IATA an.
Weiter ist die DDR nicht Mitglied des International Agricultural Aviation
Centre (IAAC) mit Sitz in Wageningen/Niederlande. Diese Vereinigung
befaßt sich mit der Förderung des Einsatzes von Luftfahrzeugen in der
Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Außerdem werden inter-
nationale Kongresse und auch Arbeitsgruppen organisiert, die über
technische Fragen beraten. An den Tagungen nehmen Beobachter
der DDR teil.
Seit 1958 ist die Interflug vollberechtigtes Mitglied der Societé interna-
tionale de Telecommunications Aeronautiques (SITA) mit Sitz in Paris.
Sie hat als Aufgabe, die Fernmeldeverbindungen ihrer Mitglieder zu
koordinieren und die Übermittlung von Nachrichten zu gewährleisten.
121
Ebenso ist die DDR seit dem 1. Januar 1969 Mitglied der International
Civil Airport Association (ICAA).
a) die Rechtsbeziehungen mit den COMECON-Staaten:
Berliner Vereinbarung
Im Jahre 1955 schloß die DDR mit der VR Polen, der SR Rumänien,
der VR Bulgarien, der CSSR, der VR Ungarn und der UdSSR Luft-
fahrtabkommen; weitere folgten 1960 mit der SFR Jugoslawien und
der VR Albanien. Außerdem unterzeichneten die COMECON-
Mitgliedsstaaten zwischen 1950 und 1960 mehrere Vereinbarungen
und auch Verträge. Im Jahre 1956 wurde die Vereinbarung über Luft-
beförderungen und Gegenseitige Bedienung zwischen der Hauptver-
waltung der Zivilen Luftfahrt der UdSSR (Aeroflot) und der damaligen
Deutschen Lufthansa (der heutigen Interflug) geschlossen.
Am 8. Juni 1957 unterzeichneten die LOT, Malev, Tabso (die heutige
Balkan) und Tarom das Abkommen über Gegenseitige Zusammenar-
beit und Gegenseitige Generalvertretung und das "Abkommen über
die Gemeinsame Nutzung von Fluglinien und über den Verrech-
nungsmodus der darauf erzielten Einnahmen". Diese beiden Abkom-
men traten am 1. Juli 1957 in Kraft.
Der COMECON vereinigt und koordiniert die Anstrengungen der so-
zialistischen Staaten zur planmäßigen Entwicklung der Volkswirt-
schaft, ebenso die Beschleunigung des volkswirtschaftlichen und
technischen Fortschritts in diesen Ländern. So zielt die Zusammenar-
beit der COMECON-Mitgliedsstaaten nicht auf die Ablösung des Sys-
tems der bilateralen Luftverkehrsabkommen hin, sondern soll vielmehr
122
die multilaterale Zusammenarbeit der Partner auf dem Gebiet des
internationalen Luftverkehrs fördern.
Im COMECON gilt das Prinzip der Einstimmigkeit, d.h. die Mitglieder
können ebenso erklären, daß sie an bestimmten Fragen und Angele-
genheiten nicht interessiert sind. Die Empfehlungen sind also nicht
rechtswirksam, sie müssen erst in das nationale Recht des betreffen-
den Staates transformiert werden. Der COMECON ist kein supranatio-
nales Organ, sondern vielmehr eine kollektive Organisation von
selbständigen Staaten. Folgende Organe beschäftigen sich im
COMECON mit Fragen der Zivilluftfahrt:
� die ständige Kommission für Transport;
� die Sektion V (Luftverkehr) der Ständigen Kommission für
Transport;
� die Abteilung Transport des Sekretariats des COMECON.
Alle Mitgliedsstaaten sind in den Ausschüssen des COMECON durch
ständige Kommissionen vertreten. Der Verkehrsminister eines der
Mitgliedsstaaten fungiert als Leiter der Ständigen Kommission für
Transport. Sollten besondere Fragen zu klären und Probleme zu lösen
sein, so kann der Leiter der Ständigen Kommission für Transport je-
derzeit die ständigen bzw. die nichtständigen Arbeitsgruppen einberu-
fen.
Nur die Ständige Kommission für Transport kann neben Empfehlun-
gen auch Beschlüsse fassen. Im Vordergrund dieser Zusammenarbeit
stehen gemeinsame Interessen, so z.B. auf den Gebieten der wissen-
schaftlich-technischen Entwicklung, der Ökonomie des Luftverkehrs,
123
der Flugsicherung oder der Ersatzteilversorgung der Flugzeuge.
Die Sektion V beschäftigt sich dagegen nur mit Fragen des Luftver-
kehrs. Sie hat keine Befugnisse, sondern bereitet nur Empfehlungen
und Beschlüsse auf dem Gebiet des Luftverkehrs für die Ständige
Kommission für Transport vor.
Die Sektion V des COMECON tagte zuletzt im Juni 1968 in
Kiew/UdSSR. Auf der Tagung wurde festgestellt, daß die COMECON-
Mitgliedsstaaten insgesamt 212 internationale Luftverkehrsabkommen
geschlossen haben und im Jahre 1967 zu insgesamt 51 Staaten Luft-
verkehrsverbindungen hatten.
Am 27. Oktober 1965 unterzeichneten die Generaldirektoren der Ae-
roflot, Interflug, LOT, Malev, Mongolflot, Tabso (der heutigen Balkan)
und der Tarom die "Berliner Vereinbarung". Dieses Abkommen umfaßt
a) die Gegenseitige Generalvertretung, b) die Gegenseitige Gewäh-
rung von Dienstleistungen, c) die Haftung für Schäden und d) die Pool-
Vereinbarungen.
1. die Gegenseitige Generalvertretung
Sie bestimmt, daß jede Fluggesellschaft in ihrem Land als Generalver-
treter die andere Fluggesellschaft vertritt. Das Luftverkehrsunterneh-
men eines Staates kann aber in einem anderen Staat Rechte und Be-
fugnisse nur dann ausüben, wenn es der andere Staat gestattet. Die
Interflug könnte z.B. ohne besondere Erlaubnis des Gastlandes keine
Beförderungsleistungen für ihre Linien verkaufen. Eine strenge Be-
124
schränkung der Verkaufsrechte auf das eigene Land des Beförderers
würde aber den Luftverkehr außerordentlich erschweren. Nach § 6 Art.
2 der Berliner Vereinbarung ist die Interflug beispielsweise berechtigt,
in und außerhalb der DDR sowohl Flugscheine, Luftfrachtbriefe und
Umtauschanweisungen für die Fluglinien der anderen Partner auszus-
tellen.
Die Fluggesellschaften zahlen sich gegenseitig für ihre Tätigkeit, als
Generalvertreter eine Provision, die in der Regel 10 % beim Verkauf
von Passagierbeförderungen und 7,5 % beim Verkauf von Frachtbe-
förderungen beträgt. Es handelt sich hier um einen Komplex von
Rechten und Pflichten. So hat der Generalagent alle in seinen Kräften
stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Flugzeuge der
Partner mit der größtmöglichen Auslastung durch Fluggäste, Fracht
und Post fliegen. Ebenso muß er für diese Linien werben, hat die Pas-
sagiere und auch die Frachtkunden der anderen Partner zu informie-
ren und ihre Reservierungswünsche zu buchen. Jede Fluggesellschaft
hat also als Generalagent so zu handeln, wie er auch für die eigene
Linie handelt.
2. die Gegenseitige Gewährung von Dienstleistungen
Darunter ist besonders die Bodenabfertigung gemeint, von deren
Funktionsfähigkeit in entscheidendem Umfang sowohl die Sicherheit,
die Pünktlichkeit und der Service beeinflußt werden. Einheitliche Ver-
fahren für die Bodenabfertigung wurden in der Berliner Vereinbarung
vereinbart. Jeder Partner ist also gegenüber den anderen Partnern für
die mit der Gewähr von Dienstleistungen übernommenen Pflichten
auch dann verantwortlich, wenn auch einzelne Pflichten von anderen
125
Betrieben des Landes wahrgenommen werden. So ist z.B. die Interflug
gegenüber den anderen Partnern materiell verantwortlich, wenn deren
Flugzeuge auf dem Flughafen Berlin/Schönefeld vom VEB Minol ver-
spätet oder auch mangelhaft betankt werden und ihnen dadurch ein
Schaden entsteht. Nicht in allen Ländern führen die Luftverkehrsunter-
nehmen selbst die volle Bodenabfertigung durch. So erfolgt sowohl in
der VR Bulgarien als auch in der DDR die Betankung durch selbstän-
dige Unternehmen. Die gewährten Dienstleistungen der Berliner Ver-
einbarung werden in drei Gruppen unterteilt, und zwar:
� administrative,
� kommerzielle und
� technische Dienstleistungen.
Zu den administrativen Dienstleistungen gehören z.B. die Verpflich-
tungen des abfertigenden Partners, alle in Zusammenhang mit Start,
Landung, Flugzeugverzögerung und Beladung notwendigen Nachrich-
ten mit seinen Fernmeldeeinrichtungen dem befördernden Partner zu
übermitteln.
Unter kommerziellen Dienstleistungen werden die gesamten Aufgaben
zusammengefaßt, die die reibungslose Abfertigung von Fluggästen,
Gepäck, Fracht und Post beim Start und bei der Landung betreffen.
Außerdem schloß die Interflug am 22. November 1958 für sämtliche
Güterbewegungen im grenzüberschreitenden Verkehr Verträge mit der
VEB Deutrans ab. Diese Regelung erwies sich ökonomisch als nicht
vorteilhaft, da sie einen erheblichen Mehraufwand ohne den erhofften
Nutzen brachte. Eine Befreiung der Interflug von rein kommerziellen
Tätigkeiten trat nicht ein, und außerdem verursachte sie den Kunden
126
höhere Kosten.
Die Verrechnung der internationalen Beförderungsleistungen ist recht
kompliziert. Grundlage dafür sind die zwischen den COMECON-
Mitgliedsstaaten bestehenden Zahlungs- und Tarifvereinbarungen. Un-
tereinander können die Partner nur nach dem Netto- oder Bruttoprinzip
abrechnen.
Die technischen Dienstleistungen nehmen einen breiten Raum ein. So
war eine Regelung der Fragen, die die Flugsicherung anbelangt, bei
der Berliner Vereinbarung nicht nötig, da dieser Aufgabenkomplex
schon von den staatlichen Organen der einzelnen Mitgliedsstaaten auf
der Grundlage von Empfehlungen der Ständigen Kommission für
Transport des COMECON schon vereinheitlicht wurde.
Ersatzteillager auf Flughäfen wurden von den COMECON-Staaten in
nichtsozialistischen Ländern eingerichtet. Für die Einrichtung und den
Betrieb eines solchen Ersatzteillagers ist jeweils eine Fluggesellschaft
verantwortlich. So legte die Interflug z.B. in Damaskus ein Ersatzteilla-
ger an. Jede Partner-Fluggesellschaft kann bei Bedarf die notwendi-
gen Ersatzteile erhalten, muß aber dafür sorgen, daß die entnomme-
nen Ersatzteile wieder ersetzt werden. Diese Ersatzteillager bestehen
gegenwärtig in Algier, Amsterdam, Athen, Bagdad, Brüssel, Damas-
kus, Frankfurt/M., Helsinki, Kabul, Kairo, Kopenhagen, London, Paris,
Rabat, Stockholm, Teheran, Tunis, Wien und Zürich.
3. die Haftung für Schäden
Die Partner haben Richtlinien für die Behandlung von Schadenersatz-
127
ansprüchen sowohl von Passagieren als auch von Luftfrachtkunden
festgelegt. Da die COMECON-Mitgliedsländer im Fall der Haftung so-
wohl das Warschauer Abkommen als auch das Warschauer Abkom-
men in der Fassung von Den Haag von 1955 anwenden, erleichtert
diese einheitliche Grundlage die Zusammenarbeit der Partner bei Rek-
lamationen und Schadenersatzansprüchen. Demzufolge kann die Haf-
tung als Innenverhältnis zwischen den sozialistischen Staaten geregelt
werden.
4. die Pool-Vereinbarungen
Neben den multilateralen internationalen Beziehungen der sozialisti-
schen Länder gibt es viele zweiseitige, zwischenstaatliche Vereinba-
rungen. Diese Vereinbarungen betreffen z.B. Fragen des Luftverkehrs,
wie die Abstimmung von Detailmaßnahmen der Luftverkehrspolitik,
ebenso die Koordinierung von bestimmten Fluglinien, die Prüfung ge-
meinsamer Auslandsvertretungen, eine Überlassung von Beförde-
rungsleistungen und eine Abstimmung der Beförderungspreise auf be-
stimmten Strecken. Da man anstrebt, die Flugzeuge so ökonomisch,
wie möglich einzusetzen und Parallelkonkurrenzen zu vermeiden,
wurden Pools eingeführt.
Seit dem 8. Juni 1957 ist die Interflug Mitglied des so genannten
"Sechser-Pools", der die kommerzielle Grundlage des Luftverkehrs
zwischen der DDR, des CSSR, der VR Polen, der VR Ungarn, der VR
Bulgarien und der SR Rumänien, verkörpert. Der Pool-Vertrag der
Interflug mit der CSA, LOT, Malev, Tabso (der heutigen Balkan) und
der Tarom betrifft den gemeinsamen Betrieb auf folgenden Linien:
128
Berlin/Schönefeld - Prag - Budapest-Bukarest und zurück;
Warschau - Budapest - Sofia und zurück;
Warschau - Budapest - Bukarest und zurück.
Am 26. März I960 schlossen die Aeroflot und die Interflug einen Pool-
Vertrag auf der Fluglinie Berlin/Schönefeld - Moskau - und Moskau -
Berlin/Schönefeld; am 1. April 1960 folgte ein Pool-Vertrag zwischen
der JAT und der Interflug über den gemeinsamen Betrieb der Linien
Berlin/Schönefeld - Belgrad - und Belgrad - Berlin/Schönefeld. Bei die-
sen Pool- Verträgen werden alle Einnahmen nach dem Leistungsanteil
verteilt. Da die Berechnung des Leistungsanteils im Sechser-Pool au-
ßerordentlich kompliziert ist, haben die Partner eine Verrechnungs-
gruppe eingesetzt, deren Sitz Budapest ist.
5. die periodischen Konferenzen der Partnerstaaten
Die bisherige Zusammenarbeit der Partner-Luftverkehrsgesellschaften
brachte bessere ökonomische Ergebnisse. Jährlich treffen sich die
Generaldirektoren der Luftverkehrsunternehmen abwechselnd in ei-
nem der Mitgliedsstaaten zu einer Generalkonferenz, um neben
Grundsatzentscheidungen auch gemeinsame Aufgaben bis zur näch-
sten Konferenz festzulegen. Dieser Konferenz schließt sich noch eine
Tagung der technischen und kommerziellen Direktoren an. Neben die-
sen Konferenzen werden noch Spezialtagungen abgehalten, so z.B.
die Konferenz der Buchungsleiter, die Konferenz zur Koordinierung
der Flugpläne, die Konferenz der Leiter der Abteilung Presse und
Werbung, die Konferenz der Leiter der Abteilung Passagierbetreuung
und Passagierbeförderung,
129
Zwischen dem Zeitraum der Haupttagungen übernimmt jeweils eine
Fluggesellschaft der Partnerländer die Aufgaben bis zur nächsten
Konferenz. Im Zeitraum 1967/68 war es die Interflug. Wenn Fragen
zwischen den Konferenzen auftreten, dann müssen die gemeinsamen
Probleme von den Partnerstaaten beraten und abgestimmt werden.
b) die Rechtsbeziehungen der DDR mit Staaten, die n icht dem
COMECON angehören
Während sich der internationale Luftverkehr der Interflug bis zum Jah-
re 1963 ausschließlich auf die sozialistischen Länder beschränkte,
vollzog sich in den letzten Jahren eine Veränderung. Im Verlauf der
außenpolitischen und Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR zu den
arabischen und afrikanischen Staaten wurden Luftverkehrsabkommen
im Jahre 1965 mit der Vereinigten Arabischen Republik und Syrien,
1966 mit Guinea, Mali, dem Irak und Algerien, 1967 mit Kuba, 1968
mit dem Sudan und 1969 mit dem Südjemen und Sierra Leone ge-
schlossen. Außerdem wird seit 1964 von Zypern und seit 1967 vom
Libanon eine Lizenz zur Durchführung eines Flugliniendienstes von
Berlin/Schönefeld nach Nikosia bzw. Beirut gewährt.
Insgesamt hat die Deutsche Lufthansa (die heutige Interflug) 48 Inter-
line-Verträge, 35 Generalvertretungsabkommen und 8 Pool-Verträge
seit 1956 mit sozialistischen und nichtsozialistischen Fluggesellschaf-
ten geschlossen. Im November 1969 wurde das erste Interline-
Abkommen mit einer amerikanischen Fluggesellschaft, der Eastern
Airlines, vereinbart.
130
Die Interflug führte 1969 eine Reihe von preisgünstigen Flugpauschal-
reisen zwischen Berlin/Schönefeld und Wien, Linz, Graz, Salzburg und
Klagenfurt durch; ebenso zwischen Dresden und Wien, Linz, Graz,
Salzburg und Klagenfurt. Eine Pauschalreise, die sowohl Flug, Trans-
fer in Berlin/Schönefeld und eine Stadtrundfahrt mit zwei Übernach-
tungen und Frühstück einschloß, kostete von Wien nach Ber-
lin/Schönefeld ÖS 995, von Klagenfurt nach Berlin/Schönefeld ÖS
1280, von Wien nach Dresden ÖS 810. Außer diesen Pauschalreisen
fanden von Wien aus noch drei 14-Tage-Pauschalreisen an die Ost-
see statt, und zwar zum Preis von ÖS 2590.
c) die Bemühungen nicht sozialistischer Fluggesells chaften,
Berlin/Schönefeld anzufliegen
In letzter Zeit sind außer der AUA, die Linienflüge zwischen Ber-
lin/Schönefeld und Wien im Jahre 1971 aufnehmen wird, auch andere
nichtsozialistische Fluggesellschaften an solchen Linienflügen interes-
siert. Die TUNIS AIR bot Ferienflüge von Berlin/Schönefeld nach
Nordafrika an, deren Tarife um rund 30 % unter denen alliierter Flug-
gesellschaften lagen, die von Berlin/Tempelhof oder Berlin/Tegel ab-
flogen. Die AUA weist darauf hin, daß Westberliner Urlauber viel
schneller und zugleich billiger von Berlin/Schönefeld aus in die Alpen-
kurorte fliegen können. Als erste nichtsozialistische Fluggesellschaft
führte die dänische Bedarfsfluggesellschaft Sterling Airways bereits im
Sommer 1969 "Studentenflüge" zwischen Skandinavien und Ber-
lin/Schönefeld durch.
Der SAS wurde die 3. und 4. Freiheit von der HZL nach Berlin/ Schö-
nefeld gewährt, ohne daß die Fluggesellschaft bisher davon Gebrauch
131
machte. Ebenso erhielt die KLM von der HZL die Genehmigung, ab 6.
Juni 1969 Nurfracht-Bedarfsflüge zwischen den Niederlanden und
dem Flughafen Berlin/Schönefeld durchzuführen.
d) die 3 Luftkorridore von der Bundesrepublik Deuts chland nach
Berlin-West; der Transitverkehr von Berlin/Schönef eld nach
Berlin-West
Die Luftkorridore nach Berlin-West dürfen nur amerikanische französi-
sche und englische Fluggesellschaften befliegen. Drei Luftkorridore,
die die Flughäfen Berlin/Tempelhof/ Berlin/Tegel mit den Flughäfen
Hamburg, Hannover und Frankfurt am Main verbinden, sind je 32 km
breit. Ein Kreuzen der Luftkorridore durch Verkehrsflugzeuge ist unter-
sagt, Autoren (z.B. Grenzdörfer) zufolge, wird dadurch der Flugverkehr
der DDR stark behindert. Bisher waren die Alliierten nur bereit, eine
Ausnahme zu machen. Die LOT, die Schönefeld anfliegt, darf die Luft-
korridore für Flüge Paris, Brüssel und Amsterdam benutzen.
Mehrmals wöchentlich überfliegen die Flugzeuge der SAS das Gebiet
der DDR auf den Flügen nach Prag und Wien, dem mittleren Osten
und nach Südamerika. Die Interflug überfliegt bei Messe- und Bedarfs-
flügen nach Finnland den skandinavischen Luftraum.
Das Interesse der Interflug, Nachfrage nach ihren Flügen in Berlin-
West zu wecken, geht daraus hervor, daß im Jahre 1963 einen eige-
ner Grenzübergang an der Waltersdorfer Chaussee eröffnete wurde,
wo Transitvisa bei Vorlage des Flugscheins gewährt werden. Dadurch
wird der Transitverkehr zwischen dem Flughafen Berlin/Schönefeld
und Berlin-West erleichtert.
132
Im Jahre 1967 passierten rund 100 000 Fluggäste den Grenzüber-
gang. Seitdem nimmt die monatliche Quote ständig zu. Es kann ange-
nommen werden, daß inzwischen die meisten Touristen aus Berlin-
West über Berlin/Schönefeld in die SR Rumänien, die VR Bulgarien
und die UdSSR fliegen.
133
F) Sozialökonomische Determinanten für die Planung der
Zivilluftfahrt der DDR
l. Aufgaben und Zielsetzungen der drei Betriebsteil e der
Interflug
Die Aufgaben der Interflug, die sich aus den Betriebsteilen Verkehrs-
flug, Flughäfen und Wirtschaftsflug zusammensetzen, bestehen darin,
die wachsenden Beförderungsaufgaben des internationalen Luftver-
kehrs und die steigenden Leistungen des Wirtschaftsfluges bedarfsge-
recht in hoher Qualität bei minimalem Aufwand an materiellen und fi-
nanziellen Mitteln zu erfüllen.
Der Betriebsteil Verkehrsflug hat die Aufgabe, die dem Luftverkehr ei-
genen technisch-ökonomischen Merkmale mit dem allerhöchsten volk-
swirtschaftlichen Effekt auszunutzen. Weiterhin hat er die Aufgabe,
sowohl den nationalen als auch den internationalen Flugreiseverkehr,
als auch die Beförderung von Luftfracht und Luftpost durchzuführen.
Der Betriebsteil Flughäfen der Interflug unterhält die Verkehrsflughäfen
der DDR und bereitet den Bau von neuen Flughäfen vor. Die Ver-
kehrsflughäfen müssen die technische und auch die kommerzielle Ab-
fertigung der Interflug und ausländischen Flugzeugen, Flugreisenden,
Luftfracht und Luftpost vornehmen. Auch ist es die Aufgabe des Be-
triebsteils Flughäfen, den Ausbau des Zentralflughafens Ber-
lin/Schönefeld zu verwirklichen.
Der Betriebsteil Wirtschaftflug existiert seit 1957. Er gliedert sich in die
Fachbereiche Technik, Flugbetrieb, Ökonomie und Avio-Haupt-
134
agronom.
Die drei Abteilungen der Interflug streben - stärker als bisher - eine
enge Zusammenarbeit an, um ihre Organisationsform zu verbessern.
II. Finanzierung im Sozialismus und deren Auswirkun g auf die
Selbstfinanzierung der Interflug
Der sozialistische Staat bezieht den hauptsächlichen Teil seiner Ein-
nahmen direkt aus den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft und ist
somit an der Primärverteilung des Nationaleinkommens beteiligt.
Die Interflug muß seit 1969 die Mittel für eine erweiterte Reproduktion
selbst erwirtschaften; dieser Entschluß zur Eigenerwirtschaftung der
Mittel wurde bereits im Juni 1967 vom Ministerrat der DDR gefaßt. Die
Eigenerwirtschaftung der Mittel aber bedeutet nicht, daß der Betrieb
seine Investitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren hat. Erweite-
rungsvorhaben sollen zu ca. 30 % durch Kredite gedeckt werden, wäh-
rend ca. 70 % aus eigenen Mitteln zu decken sind.
Die Interflug hat drei Betriebsteile mit sehr unterschiedlichen Aufga-
ben. Der Wirtschaftsflug führt Agrar- und Spezialflugleistungen zu kos-
tendeckenden Preisen durch. Der Verkehrsflug führt Transportleistun-
gen zu Tarifen durch, die einen Gewinn sichern. Seine Aufgaben ge-
hen aber über den Rahmen eines Luftverkehrsbetriebes hinaus, was
die Abfertigung auf den Flughäfen anbetrifft. Der dritte Betriebsteil
Flughäfen, dem auch die Flugsicherung unterstellt ist, wird sowohl von
der Interflug als auch von anderen Fluggesellschaften genutzt. Im Jah-
re 1967 wurden 60 % der auf den Flughäfen der DDR abgefertigten
Passagiere von der Interflug befördert, während 40 % mit anderen
135
Fluggesellschaften flogen.
In der Volkswirtschaft der DDR ist - nach dem Außenhandel - das Ver-
kehrswesen mit einem Valutaumsatz von einer Milliarde Mark der
zweitgrößte Valutaplanträger. Die Interflug erspart der DDR Devisen,
zumal die Flüge von Touristen/Geschäftsreisenden in Mark bezahlt
werden, wenn die Interflug benutzt wird. Auf Strecken, auf denen die,
Interflug nicht verkehrt, müssen Valuta gezahlt werden.
III. Planungssystem
a) die Auswirkungen in der DDR
Um die theoretisch-ökonomischen Fragen des Luftverkehrs der DDR
zu klären, müßten die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten herausgear-
beitet werden149. Auch muß die Ökonomik des Luftverkehrs nach Mit-
teln suchen, mit deren Hilfe die Erfordernisse der ökonomischen Ge-
setze berücksichtigt werden können. Der Luftverkehr wird seine bishe-
rige Exklusivität verlieren, und es werden somit die grundlegenden
Probleme seiner Existenz auch als Wettbewerbspartner innerhalb des
Transportwesens selbst unter den Bedingungen sozialistischer Pro-
duktion höchst aktuell.
Das Verkehrswesen ist ein in sich geschlossener Wirtschaftsbereich
der Volkswirtschaft der DDR, dem Eisenbahn und Schifffahrt (Binnen-
149 Vgl. hierzu: Damm, G.: IATA-Organisation und Aufgaben der internationalen Luftverkehrs- vereinigung, in: TIZL, Heft 1, 1969, S. 14-19; Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitlichen sozialistischen Transportwesen der DDR, Ökonomik des zivilen Luftverkehrs, Ingenieurschule für Eisenbahnwesen, Dresden 1967; Rehbein, G. Wagener, H.: Grundlagen der Ökonomik und des Transport– und Nachrichtenwe- sens, Berlin-Ost 1964; Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Entwick- lungsstand und Vorschläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63.
136
und Hochseeschifffahrt), Straßenverkehr (Kraft- und Kommunaler Ver-
kehr), Luftverkehr sowie Post- und Fernmeldewesen angehören.
Neuere Autoren, z.B. Heiland, schließen auch die Luftschifffahrt in das
Einheitliche Transportwesen der DDR ein.
Die planmäßige Sozialistische Leitung des Transportwesens umfaßt
sowohl die Planung, Lenkung, Organisation und die Kontrolle der ge-
samten Arbeit. Es sind Elemente, die einen untrennbaren Komplex
darstellen, sich wechselseitig bedingen und auch beeinflussen. Für je-
den Verkehrsträger müssen ganz bestimmte Leistungsbereiche fest-
gelegt werden, innerhalb derer er besonders volkswirtschaftlich arbei-
tet. Jedem Verkehrsträger sollten deshalb die Aufgaben übertragen
werden, die er auf Grund seiner technisch-ökonomischen Eigenarten
am volkswirtschaftlich günstigsten erfüllen kann. Dies führte dazu, daß
die Durchführung bestimmter Transporte nicht nur einem, sondern
mehreren Verkehrsträgern übertragen wird.
Diese enger werdende Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ver-
kehrsträgern, die es in Form des gebrochenen Verkehrs (Eisenbahn,
Kraftverkehr, Binnenschifffahrt und Luftverkehr) schon seit langem
gibt, wird planmäßig zur höheren Form des kombinierten Verkehrs
weiterentwickelt.
b) integriertes Leitungs- und Informationssystem
Die Planung stellt den wesentlichen Bestandteil des Leitungssystems
auf allen betrieblichen und volkswirtschaftlichen Ebenen dar. Die
Marktforschung muß in das betriebliche Planungssystem eingearbeitet
137
und in den Algorithmus der Planausarbeitung aufgenommen werden.
Die Informationsbeziehungen müssen zwischen der Gruppe Marktfor-
schung und den für die Planung verantwortlichen Abteilungen und Be-
reichen inhaltlich und zeitlich geregelt werden, damit neue Ergebnisse
umgehend in den verschiedenen Planungsphasen berücksichtigt wer-
den können. Auf dem Gebiet der Planung gibt es bei der Interflug be-
reits seit 1965 Versuche, einzelne Abschnitte des gesamten Unter-
nehmens mit Hilfe mathematisch-ökonomischer Modelle zu erfas-
sen150. Nur ein dem internationalen Niveau entsprechendes Verkehrs-
angebot bietet die Gewähr, daß die Nachfrage nach Dienstleistungen
optimal abgedeckt werden kann. Die Weltmarktfähigkeit umfaßt dabei
zwei grundlegende Komponenten, und zwar einerseits ein Höchstmaß
an Leistungsqualität und andererseits ein entsprechendes Kostenni-
veau, das seinen Niederschlag in einem interessanten Preisangebot
finden kann. Jede Bemühung um eine Steigerung des Dienstleis-
tungsexportes bedarf einer guten Marktübersicht über Umfang und
Struktur der Nachfrage, Qualitätslage und über Konkurrenzpreise151.
So wie viele Fluggesellschaften elektronische Datenverarbeitungsan-
lagen für Aufgaben der Platzbuchung, der Verbesserung des Reise-
service, der Rationalisierung von Verwaltungsarbeiten und der auto-
matischen Flugplanung eingeführt haben, so wird auch die Interflug bis
1980 ein einheitliches, integriertes Leitungs- und Informationssystem
einführen. Um den Einsatz plangerecht durchzuführen, wurden 10 Ar-
beitsgruppen vom Generaldirektor der Interflug mit der Realisierung
von Aufgaben betraut.
150 Vgl. Lein, E.: Anforderungen an das System der Leitung und Planung im Zeitraum bis 1975, in: TIZL, Heft 10, 1971, S. 437-441. 151 Vgl. Teichert, M.: Grundsätze, Aufgaben, Methoden und Mittel der Organisationsarbeit, in: TIZL, Heft 7, 1972, S.293-298.
138
Das Führungs- und Leitungssystem wird nicht erfunden, sondern aus
den gegebenen und sich entwickelnden objektiven Bedingungen abge-
leitet. Die methodischen Mittel werden von der marxistischleninisti-
schen Organisationswissenschaft (MLO) zur Verfügung gestellt, die
die Gesetzmäßigkeiten der Abteilung, Kooperation und Kommunikati-
on in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit dem Ziel un-
tersucht, die Produktionskraft ORGANISATION in vollem Umfang
praktisch wirksam werden zu lassen.
c) Marktforschung bei der Fluggesellschaft Malev
Der Weltmarkt spiegelt die fortwährenden Änderungen im Luftverkehr
wieder: Der Verkauf der Verkehrsleistungen bei der Malev wickelt sich
zu 100% auf dem internationalen Markt ab. Kenntnisse über die Zu-
sammensetzung der Reisenden nach ständigem Wohnort, Nationalität,
Reisemotiv (getrennt nach Ländergruppen und Fluglinien), Charakter
der Reise (Zielreise, Rundreise), in Anspruch genommene Ermäßi-
gungen und Flugscheinverkaufsstelle sind speziell unter Verwendung
mechanischer Datenverarbeitungsanlagen ohne größere Schwierigkei-
ten zu erlangen. Im Interesse der eigenen Weiterentwicklung erachtet
es Malev als notwendig, den Markt genauer zu erfassen und insbe-
sondere seine Bedarfsstruktur zu ergründen. Zu diesem Zweck hatte
die Malev eine weitreichende Meinungsforschung bereits mit folgen-
den Zielen durchgeführt: die Ansichten der Reisenden über die Tätig-
keit des Unternehmens zu erfahren und eigene Vergleichsgrundlagen
für die Beurteilung des Qualitätsniveaus ihrer Leistung zu erhalten152.
Die Malev führte eine Marktforschung zur Erfassung der potentiellen
152 Vgl. Vilmos, E.: Anwendungsmöglichkeiten der Marktforschung bei der Prognostizierung im Luftverkehr, in : Prognostik im Transport- und Nachrichtenwesen (Vorträge der 7. Verkehrwissenschaftlichen Tage), Berlin-Ost 1968, S. 99-104.
139
Fluggäste durch. Hier wurden diejenigen ungarischen Staatsangehöri-
gen erfaßt, die nicht das Flugzeug bei Auslandsreisen benutzen, sowie
die ausländischen Staatsangehörigen, die mit Bodenverkehrsmitteln
nach Ungarn reisten. Durch die Marktforschungsanalyse der Malev
konnten folgende positive Wirkungen erzielt werden: die Möglichkeit
gezielter Einwirkungen auf die Verbesserung des Leistungsangebotes
durch Hinweise und Vorschläge der Passagiere, die Werbewirkung,
die durch die Befragungen ausgelöst wurde und die Sammlung von
Erfahrungen und Ausgangsdaten für weitere effektivere Analysen zur
Prognose der künftigen Luftverkehrsnachfrage. Der zu erwartende
Verkehr kann daneben mittels einfacher Trendberechnungen berech-
net werden. Ausgangspunkt ist die bekannte Tendenz der Lebensni-
veauentwicklung in den Quell-Ländern. Eine gewisse Sicherheit der
Prognose ist durch den relativ stabilen Richtungsverlauf der Reisen
sowie die relative Konstanz der Zielländer gegeben. Letztere wird im
wesentlichen durch die begrenzte Steigerung der Aufnahmefähigkeit
der Empfangsländer garantiert. Die Zunahme des PKW-Bestandes
verzögert bis zu einem gewissen Grade die Verbreitung des Luftver-
kehrs. Diese Feststellung bezieht sich uneingeschränkt auf Staaten
wie Ungarn, Polen, Rumänien und Albanien, in denen die Anzahl der
Pkw-Besitzer noch weit von der Sättigungszahl entfernt liegt. Ermitt-
lungsmethodisch ergibt sich bei der Verwendung der Indexgleichun-
gen zur Bestimmung zukünftiger Passagierzahlen ein guter Lösungs-
ansatz, wenn reziproke Multiplikationsfaktoren Berücksichtigung fin-
den, deren Exponenten den Einfluß der Änderung der Pkw-Zahlen auf
die Zahl der Flugreisenden ausdrücken.
Die Malev beabsichtigte durch die Befragung ihrer Passagiere zu ei-
nem Vergleich mit anderen Fluggesellschaften zu gelangen. Einige
140
Fluggäste der Malev beanstandeten deren teilweise veralteten Flug-
zeugpark. Die zeitliche Entwicklung der Verkehrsleistungen einer
Fluggesellschaft sollte zweckmäßig in drei aufeinander folgenden
Schritten bestimmt werden: es sollte zunächst die zu erwartende Ent-
wicklung des Gesamtverkehrs und anschließend der Luftverkehrsan-
teil am Gesamtverkehr ermittelt werden. Darauf aufbauend, sollte die
Leistung der betreffenden Fluggesellschaft festgestellt werden. In
Kenntnis der voraussichtlichen Fremdenverkehrsströme leisten Image-
Untersuchungen bei der Bestimmung des Luftverkehrsanteils eine
sehr wirksame Hilfe. Ferner ergeben sich daraus Anhaltspunkte, mit
welchen Methoden und Maßnahmen Flugreisende geworben werden
können. Im Zuge der Marktforschung interessiert sich die Malev für die
subjektive Meinung der Passagiere über den Luftverkehr, um neue
Ansatzpunkte für Werbemaßnahmen zu erhalten und um Mängel zu
beheben153.
IV. Ausbildung des Personals in der Zivilluftfahrt
Die Ausbildung der Angestellten für das sozialistische Verkehrswesen
ist ein Teil des Einheitlichen Sozialistischen Bildungswesens in der
DDR. Im Rahmen der polytechnischen Erziehungsarbeiten in den Be-
trieben und Dienststellen des Verkehrswesens der DDR 18 000 Schü-
ler der Klassen 7 - 10 einen Tag pro Woche in den Betrieben. Außer-
dem werden für die verschiedensten Aufgaben im Verkehrswesen
über 20 000 Lehrlinge an 45 Betriebs-Berufsschulen in einer 1 1/2 -
3jährigen Berufsausbildung ausgebildet.
153 Vgl. Vilmos, E.: Methodische Probleme bei der Prognostizierung des ungarischen Luft ver-kehrs, (Personenbeförderung), in: TIZL, Heft 2, 1968, S. 31-39.
141
In der DDR gibt es 87 regionale bzw. zentrale Betriebsakademien, an
denen eine Qualifizierung bzw. Weiterbildung im Verkehrswesen er-
folgt. Die Voraussetzung für das Hochschulstudium in der DDR ist der
Abschluß der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule, außerdem
eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine einjährige praktische
Tätigkeit.
Seit dem Ausbildungsjahr 1966/67 werden zwei neue Studienmöglich-
keiten geboten:
� das Frauensonderstudium zum Ingenieurökonom;
� die Ausbildung zum Ingenieur für Flugzeugführung im 3 ½ Jähri-
gen Direktstudium.
In einem 5jährigen Studium erwerben Frauen, die in der Zivilluftfahrt
tätig und besonderen Belastungen ausgesetzt sind, den Grad eines
Ingenieurökonoms. Am 30. September 1966 begannen 30 Frauen die-
ses 5 jährige Frauensonderstudium. Um ihr Studium durchführen zu
können, werden den Frauen von der Betriebsleitung zwei arbeitsfreie
Tage wöchentlich gewährt.
Eine Ausbildung zum Ingenieur für Flugzeugführung erfolgt im 3 ½ jäh-
rigen Direktstudium. Die Ausbildung umfaßt sowohl die fliegerische als
auch die zum Ingenieur führende Qualifikation. Sie stellt in Zukunft die
Hauptform der Ausbildung für das fliegende Personal dar.
Die Weiterbildung in Form eines postgradualen Studiums umfaßt ei-
nen Zeitraum von zwei Jahren und kann auch als Fernstudium mit
Seminarkursen durchgeführt werden. So umfaßt die Weiterbildung von
142
der Aufgabenstellung her alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.
Die Weiterbildung führt allerdings nicht unbedingt zu einer höheren
Position. Die berufliche Weiterbildung gliedert sich in:
� operative Weiterbildungsmaßnahmen, d.h. planbare Bildungs-
maßnahmen, die auf der Grundlage von technologischen Verän-
derungen für die Angestellten wichtig sind;
� perspektivische Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Weiterbil-
dungsmaßnamen werden auf der Grundlage der geplanten Ent-
wicklung notwendig. Sie enthalten u.a.:
- Maßnahmen zur Weiterbildung des fliegenden und des
technischen Personals bei einer langfristigen Einführung
neuer Flugzeugtypen in Form von Lehrgängen;
- postgraduale Studienformen;
- Zusatzstudien;
- Teilstudienformen;
� informatorische Weiterbildungsmaßnahmen: es werden Erkenn-
tnisse vermittelt, die nicht unbedingt auf den Arbeitsplatz oder
den Betrieb bezogen sind. Dazu zählt man:
- Erkenntnisse, die in anderen Bereichen der
Volkswirtschaft entwickelt worden sind;
- Erkenntnisse von Hoch- und Fachschulen.
In der DDR findet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Hoch-
schulen und den Fachausschüssen der Industriebetriebe statt. Die
Schwerpunkte der Weiterbildung liegen in der Festigung des sozialisti-
schen Staatsbewußtseins, der Gemeinschaftsarbeit und der Operati-
onsforschung.
143
In der UdSSR sind Lehreinrichtungen vorhanden, wie es sie in der
DDR noch nicht gibt. So hat die Luftfahrthochschule Leningrad 4 Fa-
kultäten mit 18 Lehrstühlen unter Leitung von Professor P. Kartamy-
schew, die unmittelbar dem Ministerium für Zivilluftfahrt der UdSSR
unterstellt sind.
a) die Forschung in der Zivilluftfahrt der DDR
Als die Luftfahrtindustrie der DDR im Jahre 1961 aufgelöst wurde, gab
es keine spezielle Forschungsabteilung mehr, die die Belange der Zi-
villuftfahrt ausschließlich wahrnahm. Alle Entwicklungsarbeiten, die
sowohl den Verkehr als auch den Wirtschaftsflug betrafen, mußten an
verschiedene Betriebe in Vertragsforschung vergeben werden.
Die Entwicklungs- und Prüfstelle der Zivilen Luftfahrt (PfL/ZL) unters-
teht unmittelbar der HZL und arbeitet mit den zuständigen Fachabtei-
lungen der HZL -und der Interflug zusammen.
b) die Kammer der Technik (KdT)
Aus dem Statut der KdT, das vom 4. Kongreß (9. - 11. Dezember
1965) angenommen wurde, geht hervor daß die KdT eine gesellschaft-
liche Organisation, ist und mit den ihr zur Verfügung stehenden Kräf-
ten den wissenschaftlich-technischen Fortschritt in der DDR beim um-
fassenden Aufbau des Sozialismus fördert. Die KdT hat 130 000 Mitg-
lieder und setzt sich aus 13 Fachverbänden zusammen, in denen 100
Industrie- und Wirtschaftszweige vereinigt sind. In diesen 100 Indust-
riezweigverbänden (IZV) sind die 2 500 Betriebssektionen zusammen-
gefaßt, die die Arbeit der KdT bilden.
144
Die Sektion "Luftfahrt" der KdT ist dem Fachverband Fahrzeugbau und
Verkehr untergeordnet, während die 1. Delegiertentagung (26. Mai
1965) die primäre Aufgabe des IZV in der Weiterbildung von Hoch-
und Fachschulabsolventen sah, lag für die 2. Delegiertentagung (28.
Mai 1969) die Hauptaufgabe der Zivilluftfahrt in der Einbeziehung der
Wissenschaft und Technik in die freiwillige Gemeinschaftsarbeit.
Neben der KdT und dem IZV "Luftfahrt" wurde an der Hochschule für
Verkehrswesen Dresden eine Fachgruppe "Luftverkehr" gegründet.
Diese Fachgruppe hat eine koordinierende Tätigkeit, die sich auf die
wissenschaftliche und wissenschaftlich-organisatorische Arbeit der in
ihr zusammengefaßten wissenschaftlichen Einrichtungen erstreckt.
145
G) Darstellung des Luftverkehrs und der Bereiche de s
Luftverkehrs im Einzelnen
I. Der Touristenverkehr der DDR-Bürger ins Ausland
So wie für die meisten Fluggesellschaften der Welt, so ist auch für die
Interflug der Flugtourismus das Rückgrat ihrer Beförderungsleistun-
gen. Seit 1960 wird bei der Interflug mehr als die Hälfte der Beförde-
rungsleistungen im internationalen Verkehr durch Touristenbeförde-
rung erbracht. Diese Entwicklung ist sowohl für den organisierten als
auch nichtorganisierten Touristenverkehr festzustellen.
Die Touristenreisen ins Ausland werden vom Reisebüro der DDR und
vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) durchgeführt. Die
Gesamtzahl der organisierten Touristenreisen verdreifachte sich von
1961 bis 1966. Die stärkste Steigerung haben dabei die Reisen nach
der CSSR - Steigerung auf nahezu das Fünffache - und der VR Polen
- Steigerung auf etwa das Sieben- bis Achtfache.
Der Luftbeförderungsanteil ist bei allen Ländern - außer der VR Polen
und der CSSR gewachsen. Bei Reisen nach der SR Rumänien, der
SFR Jugoslawien und der VR Bulgarien ist ein hoher Luftverkehrsan-
teil .festzustellen, der zwischen 80 - 100 % schwankt. Die Steigerung
des Luftverkehrsanteils nach der UdSSR von 9 % (1961) auf 57,9 %
(1966) ist besonders hoch. Im Jahre 1966 flogen bei organisierten
Flugreisen 122 586 DDR-Bürger in die sozialistischen Staaten gege-
nüber 47 500 im Jahre 1961. Die Hauptursachen dieser rapiden Ent-
wicklung sind in der Verbesserung des Lebensstandards der DDR und
eines verlängerten Urlaubs, der Entwicklung des Preisniveaus im Aus-
146
landstourismus, der Entwicklung des geistig-kulturellen Niveaus der
Bevölkerung, den Visaregelungen der DDR mit dem sozialistischen
Ausland, der Entwicklung der Valutabereitstellung für Auslandsreisen,
dem Ausbau des Hotel- und Gaststättenwesens der Zielländer und der
Erhöhung der Beförderungskapazitäten der öffentlichen Verkehrsträ-
ger zu sehen.
a) organisierte Reisen
Im Jahre 1955 wurden von der DDR aus fast nur organisierte Touris-
tenreisen durchgeführt; sie sind heute im Verhältnis zu nichtorganisier-
ten Touristenreisen stark zurückgegangen. Die Relation betrug 1962
noch 23:77, veränderte sich bereits 1966 auf 43:57. Schon heute ist
ersichtlich, daß organisierte Auslandsreisen nicht mehr die Hauptform
der Auslandsreisen sein werden. Vom Reisebüro der DDR wird ge-
schätzt, daß 1970 etwa 1 Million Personen an organisierten Auslands-
reisen teilnehmen werden.
Damit die Interflug die Häufigkeit der Flüge bestimmen kann, muß der
Luftverkehrsanteil der organisierten Touristenreisen bis 1980 festge-
legt werden. Dies ist nur möglich auf der Grundlage der für die Jahre
1961 - 1966 ermittelten Beförderungsanteile aller Verkehrsträger und
der im Luftverkehr zu erwartenden Entwicklungstendenzen. In den
einzelnen Ländern zeichnet sich folgende Entwicklung ab:
UdSSR:
Der Luftbeförderungsanteil ist in den vergangenen Jahren ständig ge-
147
stiegen und lag 1966 bei 58%. Während im Sommer 1962 rund 30 000
Passagiere befördert wurden, waren es 1965 rund 80 000 und im Jah-
re 1967 über 130 000 Passagiere. Während 1956 nur eine tägliche
Verbindung von Berlin/Schönefeld nach Moskau mit einer Ilyushin IL-
14 durchgeführt wurde, so bestehen heute täglich mindestens 4 Ver-
bindungen der Interflug und der Aeroflot zwischen Berlin/Schönefeld
und Moskau, die mit der Ilyushin IL-18, Tupolew TU-104 oder der
Ilyushin IL-62 durchgeführt werden. Das Verhältnis wird sich weiter
zugunsten des Luftverkehrs zwischen der DDR und der UdSSR entwi-
ckeln, so daß man für 1970 eine Flugbeförderung von etwa 65 % ge-
genüber dem Gesamtverkehr und für 1980 einen Luftverkehrsanteil
von 75 - 80 % annehmen kann.
VR Polen und CSSR:
Für die Touristenreisen in die VR Polen und die CSSR werden die Ei-
senbahn und das Auto die wichtigsten Verkehrsmittel weiterhin blei-
ben, während der Luftverkehrsanteil auf maximal 10 % ansteigen wird.
Eine höhere Steigerung nach diesen Ländern ist durch die kurzen Ent-
fernungen nicht zu erwarten.
VR Ungarn:
1965 und 1966 wurden nur 24% der Touristenreisen nach Ungarn mit
dem Flugzeug durchgeführt. Dieser Anteil wird bis 1980 auf etwa 45 %
ansteigen.
SR Rumänien:
So wie in den vergangenen Jahren (1962 - 1965) der Luftbeförde-
rungsanteil zwischen 98 und 99 % lag, so dürfte er sich in etwa weite-
rentwickeln. Es ist aber auch möglich, daß dieser Anteil geringfügig in-
folge organisierter Reisen mit Privatwagen zurückgeht.
148
VR Bulgarien:
Der Luftbeförderungsanteil lag in den vergangenen Jahren durchweg
bei 80 %. Ein geringfügiger Anstieg bis höchstens 90 % ist in den
nächsten Jahren wahrscheinlich.
SFR Jugoslawien:
Nach der SFR Jugoslawien wurden die Touristenreisen bisher fast
ausschließlich als Flugreisen organisiert. Ein Rückgang des Anteils
von Fluggästen zugunsten von nichtorganisierten Autoreisen ist anzu-
nehmen.
Asiatische VD:
Infolge der weiten Entfernung werden die Reisen zukünftig – wie
schon bisher – ausschließlich mit dem Flugzeug durchgeführt werden.
Kuba:
Touristenreisen nach Kuba wurden in den vergangenen Jahren größ-
tenteils mit dem Passagierschiff "Völkerfreundschaft" und nur selten
mit dem Flugzeug durchgeführt. Da die Schiffsreisen nicht nach Ziel-
ländern (wie z.B. Kuba), sondern in einer Globalsumme vom Reisebü-
ro der DDR angegeben werden, kann man den Luftverkehrsanteil nicht
genau angeben. Das am 21. August 1967 unterzeichnete Luftver-
kehrsabkommen zwischen der DDR und Kuba sieht Flugdienste zwi-
schen beiden Ländern vor. Eine beträchtliche Steigerung - insbeson-
dere durch kombinierte Flug-Schiffsreisen - kann erwartet werden.
149
b) nichtorganisierte Reisen
Die nichtorganisierten Auslandsreisen wurden in den letzten Jahren
den organisierten Auslandsreisen vorgezogen. Wie wir schon erwähn-
ten, veränderte sich das Verhältnis zugunsten von nichtorganisierten
Auslandsreisen. Sie können billiger durchgeführt werden und ermögli-
chen auch eine größere Unabhängigkeit (Wahl der Reiseroute, des
Verkehrsmittels, der Beherbergung usw.) Die weitergehende Motori-
sierung und das nicht ausreichende Angebot an Ferienplätzen in der
DDR fördern diese Entwicklung. Man kann sagen, daß die DDR-
Bürger, die zunächst ihren Urlaub in der DDR verbringen, zuerst ein-
mal an einer organisierten Auslandsreise teilnehmen, bevor sie eine
nichtorganisierte Auslandsreise unternehmen.
Über den nichtorganisierten Tourismus sind keine genauen statisti-
schen Angaben vorhanden, so wie beim organisierten Tourismus. Die
Visaerteilung, insbesondere in die CSSR, die VR Polen und die VR
Ungarn lassen den Schluß zu, daß 1965 etwa 350 000 nichtorganisier-
te Touristen mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln ins sozialisti-
sche Ausland reisten. Es wird erwartet, daß ihre Zahl im Jahre 1970
auf etwa 1,3 Millionen und 1980 auf über 2 Millionen steigen wird.
Auf genaue statistische Angaben hinsichtlich des Luftverkehrsanteils
von nichtorganisierten Reisen der DDR-Bürger kann nicht zurückgeg-
riffen werden, da sie nicht erfaßt wurden. Es ist anzunehmen, daß der
Luftverkehrsanteil bei nichtorganisierten Reisen niedriger als bei
Dienstreisen ist, da der nichtorganisiert Reisende zumeist den höhe-
ren Tarif im Luftverkehr höher bewertet als die kürzere Reisezeit. Nach
den außereuropäischen sozialistischen Ländern werden - infolge der
150
langen Entfernungen – die nichtorganisierten Reisen zum überwie-
genden Teil mit dem Flugzeug durchgeführt. Das gleiche gilt auch für
Reisen in die VR Albanien.
Es kann angenommen werden, daß 1970 etwa 50 000 – 120000 nich-
torganisierte Reisende und im Jahre 1980 etwa 150 000 - 350 000 mit
Flugzeugen ins Ausland fliegen werden.
c) Dienstreisen
Unter Dienstreisen sind alle Reisen zu verstehen, deren Kosten nicht
vom Reisenden selbst, sondern von einer Institution getragen werden.
Da wir nicht den Grad der politischen, ökonomischen und kulturellen
Beziehungen der DDR messen können, wollen wir die Außenwirt-
schaftsbeziehungen und das Dienstreiseaufkommen analysieren.
Die DDR steht in der Industrieproduktion Europas an fünfter, in der
Welt an achter Stelle154. Dabei werden über 75 % des Außenhandels-
umsatzes der DDR mit den COMECON-Staaten durchgeführt. Der
wichtigste Außenhandelspartner der DDR ist die UdSSR, mit der 42 %
des Außenhandels abgewickelt werden. Mit rund 18 % im Jahre 1968
nahm die DDR im Außenhandel der UdSSR ebenfalls einen wichtigen
Platz ein.
Der große Anteil der Dienstreisen nach den europäischen sozialisti-
schen Ländern macht etwa 75 % aller mit dem Flugzeug durchgeführ-
ten Dienstreisen aus. Der stärkste Reisestrom ist nach der UdSSR zu
verzeichnen. Nach der VR Polen und der CSSR sind die Reiseströme
154 Siehe: Statistisches Jahrbuch der DDR 1970, Berlin-Ost 1971.
151
durch die kürzere Entfernung schwächer, also genau wie bei den or-
ganisierten und nichtorganisierten Reisen, wo die Vorteile des Luftver-
kehrs gegenüber den bodengebundenen Verkehrsmitteln nicht voll
wirksam werden.
Untersucht man die Reiseströme von 1960 bis 1965, so zeigt sich, daß
die meisten Relationen eine deutlich steigende Tendenz aufweisen.
Dabei wirken sich die zahlreichen Flugverbindungen in das sozialisti-
sche Ausland, die Steigerung der Beförderungskapazität und die Er-
höhung der Reisegeschwindigkeit durch den Einsatz modernerer
Flugzeugtypen bedarfssteigernd aus.
Voraussichtlich wird sich bis 1980 das Dienstreiseaufkommen erhö-
hen. Es resultiert im wesentlichen aus:
� der sich vertiefenden Arbeitsteilung und Kooperation, insbeson-
dere zwischen den COMECON-Staaten;
� der verstärkten Einbeziehung der Industriebetriebe in die opera-
tive Außen-wirtschaftstätigkeit und der damit verbundenen er-
höhten Reisetätigkeit;
� der verstärkten Zusammenarbeit mit dem Ausland;
� der erwarteten Steigerung des Luftverkehrsanteils am Dienstrei-
seaufkommen durch die Verbesserung und Verlängerung des
Streckennetzes.
Im Jahre 1961 sparten die Dienstreisenden der DDR - infolge der
Flugzeugbenutzung - 364 000 Stunden und die Übernachtungsgelder.
Aus diesen Angaben geht die Bedeutung hervor, die die Volkswirt-
schaft der DDR durch die Interflug erzielt.
152
d) regionale Aufspaltung des Reisestroms
Das Reisebüro der DDR hat 1964 eine regionale Aufkommensvertei-
lung der organisierten Touristenreisen nach dem Ausland vorgenom-
men, die die Lager der Quellbezirke zum Flughafen Berlin/Schönefeld
zeigt. Für die vier nördlichen Reisebürobezirke (Nord, Berlin, Potsdam
und Magdeburg) mit einem Aufkommen von 39,1 % ist der Flughafen
Berlin/Schönefeld ein günstiger Standort. Für die vier südlichen Reise-
bürobezirke (Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Erfurt) mit einem
Aufkommen von 59,9 % ist der Flughafen Berlin/Schönefeld nicht ge-
eignet. Ein Teil der Flugtouristen trat die Auslandsreisen mit Charter-
flugzeugen auf den Flughäfen Leipzig, Dresden oder Erfurt an. Mit
dem Sommerflugplan 1967 wurden von Leipzig und Dresden Flüge
nach Budapest durchgeführt, die das Mißverhältnis zwischen Quellge-
biet und Abflughafen abbauen sollen.
Eine für 1962 angestellte Untersuchung der Auslandsdienstreisen
zeigte, daß der überwiegende Teil (70 - 90 %) der Auslandsdienstrei-
senden seinen Ursprung in Berlin-Ost hat, während die restlichen 10 -
30 % ihren Quellpunkt vorwiegend im sächsischen Industriegebiet,
d.h. im Raum Leipzig, Dresden und Karl-Marx-Stadt haben.
153
II. der Wettbewerb zwischen Luftverkehr und Eisenba hn
a) Eisenbahn/Luftverkehr im Vergleich
1. Reisezeiten innerhalb der DDR
Die Gesamtreisezeit mit dem Flugzeug auf den Strecken zwischen
Berlin/Schönefeld und Dresden, Leipzig und Erfurt liegt nicht viel unter
den Fahrzeiten der Eisenbahn, da die Bahnhöfe in den Zentren der
Städte, die Flugplätze aber außerhalb liegen.
Den Hauptteil der Bodenzeiten machen die Zubringerzeiten aus. So ist
beim Inlandluftverkehr der Zeitaufwand für das Zubringen und Abbrin-
gen oft größer als die Flugzeit. Den Anteil der Zubringerzeiten bei den
einzelnen Linien können wir auf etwa 30 - 45 % der Gesamtreisezeit
schätzen. Dies wirkt sich natürlich negativ auf den Inlandflugverkehr
aus. Lediglich auf den Fluglinien von Berlin/Schönefeld oder Dresden
nach Barth und Heringsdorf kann eine größere Zeitersparnis erzielt
werden.
Aus einer Gegenüberstellung der Flugpläne mit den Fahrplänen auf
den internationalen Strecken ist ein deutlicher Zeitgewinn zu erken-
nen, der zwischen Berlin/Schönefeld - Sofia, zwischen Ber-
lin/Schönefeld - Bukarest 29,25 h und Berlin/Schönefeld - Moskau
34,38 h ausmacht, wenn man 2 Stunden als Abbringer bzw. Zubringer
zum Flugplatz abzieht.
2. Tarifgestaltung
So wie es im Luftverkehr der sozialistischer Länder den Einheitlichen
154
Passagier-Tarif (EAPT) seit dem 15. April 1963 gibt, so wurde im Ei-
senbahnverkehr der EMPT (Einheitlicher internationaler Personentarif
zum Abkommen über den internationalen Personenverkehr) schon am
1. März 1963 eingeführt. Die Berechnung erfolgt im Eisenbahntarif ge-
trennt für jedes Land. So kommen die Tarifsätze auch nur bis zur
Grenze zur Wirkung. Eine einheitliche Regelung besteht aber darin,
daß ein Zuschlag von 50 % zum Fahrpreis für die 1. Klasse berechnet
wird.
Die Tarifsätze für die einzelnen Linien sind unterschiedlich.
Sie betragen
zwischen Berlin/Schönefeld und Dresden 32 Mark
zwischen Berlin/Schönefeld und Leipzig 32 Mark
zwischen Berlin/Schönefeld und Erfurt 54 Mark
Eine Betrachtung zwischen Luftverkehr- und Eisenbahntarifen inner-
halb der sozialistischen Länder läßt keinerlei Grundsätze erkennen.
Bei der Festlegung des EAPT wurde darauf geachtet, den EMPT nicht
zu unterbieten. Ohne diese Bestimmung wäre das in den Relationen
Berlin/Schönefeld - Sofia und Berlin/Schönefeld - Bukarest der Fall
gewesen.
Der Grund eines Fehlens einer Preisabstimmung zwischen beiden Ta-
rifen liegt in der Anwendung unterschiedlicher Entfernungsarten einer-
seits und der je nach Land getrennten Berechnung des EMPT ande-
rerseits.
155
b) Fleiper-Verkehr
1. Personenverkehr
Der kombinierte Eisenbahn-Luftverkehr begann in Deutschland im
Jahre 1928 und war mit keiner Ermäßigung verbunden. Erst mit der
Ausgabe der sogenannten Bahn-Luft-Karten ab 1.Juli 1939 wurde
nach Königsberg und Memel die Ostpreußenermäßigung angewandt,
d.h. für die Strecken der Eisenbahn und der Luftfahrt eine Ermäßigung
von 50 % gewährt. So gab es Ende der zwanziger Jahre bis zu Beginn
des 2. Weltkrieges viele Pläne, die diese Verkehrsform auf den inter-
nationalen Verkehr ausdehnen wollten. Diese Pläne wurden auch vom
Völkerbund und der IATA entwickelt.
Unter einer Verkehrskombination der Eisenbahn mit dem Luftverkehr
wurde die Aufgabe der Eisenbahn als Zu- und Abbringer zum Flug-
zeug gesehen, ebenso als Verkehrsträger vor allem in Fällen von
Flugunregelmäßigkeiten.
In der DDR wurde der Fleiper-Verkehr 1959 als Verkehrskombination
zwischen Eisenbahn und Luftverkehr übernommen. Diese Regelung
wurde auch bei den "Grundsätzen über das Neue Ökonomische Sys-
tem der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Verkehrswesen"
mit gebührender Bedeutung versehen. Eine Analyse des Fleiper-
Verkehrs des Jahres 1962 ergab, daß 97,6 % aller Reisenden inner-
halb einer 6 Monate-Periode (April - September) reisten. Sie zeigte
ebenfalls, daß 40 % der Fleiper-Reisenden aus der Dresdener Ge-
gend kamen, die eine Teilbeförderung auf der rund 500 km langen
Strecke mit dem Flugzeug einer ausschließlichen Bahnfahrt an die
156
Ostsee vorzogen.
Das ökonomische Kernstück der Verkehrskombination zwischen Ei-
senbahn und Luftverkehr sind die Ermäßigungen. So gewährt die
Interflug den Reisenden im Fleiper-Verkehr 10 % Ermäßigung des ein-
fachen Flugpreises. Die Zielsetzung der Interflug bei der Einrichtung
eines Fleiper-Verkehrs besteht darin, zu einer besseren Auslastung
der Flugzeuge im Inlandsverkehr zu kommen. Aus diesem Grunde ist
eine 33 1/3 %ige Ermäßigung zur Leipziger Messe und eine 75 %ige
Ermäßigung zu Fachlehrgängen angebracht. Durch diese Maßnahmen
wird die Interflug einen höheren Auslastungsgrad haben und die
Selbstkosten pro Pkm sinken. Es kann aber nicht gesagt werden, daß
nach der Einführung des Fleiper-Verkehrs die Auslastung der Flug-
zeuge verbessert wurde. Man kann aber statt dessen annehmen, daß
durch die Ermäßigungen Neuverkehr geschaffen wurde, der in Zukunft
zu einer höheren Nachfrage führen wird.
2. Frachtverkehr
Die technologische Seite der Verkehrskombination zwischen Eisen-
bahn und Luftverkehr bei der Güterbeförderung kann man mit zwei
Stafettenläufern vergleichen, bei denen die schnellst-mögliche Über-
gabe und Übernahme des Stabes ein entscheidendes Kriterium ist.
In der DDR bestehen Regelungen zwischen der Eisenbahn und dem
Kraftverkehr bei der Durchführung von Gütertransporten, wobei auch
die Binnenschiffahrt eingeschaltet ist. So wie in den meisten europä-
ischen Ländern, so ist auch in der DDR der Luftfrachtverkehr mit dem
internationalen Verkehr gleichzusetzen, da seine Einführung theore-
tisch zwar möglich, der Nutzeffekt jedoch zu gering ist. Die Eisenbahn
157
bietet einen sowohl zeit- als auch kostengünstig und leistungsfähigen
Expreßgutverkehr an.
Gegenwärtig werden die Luftfrachtgüter von dem VEB zum Flugplatz
Berlin/Schönefeld oder zu einem anderen Flughafen der DDR ge-
bracht. Falls dies aus Gründen der Entfernung nicht möglich ist, wer-
den sie von der Eisenbahn zum nächstliegenden Flugplatz als Ex-
preßgut befördert.
Die Einführung eines Fleiper-Verkehrs für Personen und Frachten in-
nerhalb der COMECON-Staaten ist möglich. Ebenso ist die Möglich-
keit der Einführung eines Fleiper-Verkehrs zwischen sozialistischen
und nichtsozialistischen Staaten zu untersuchen.
b) die Beförderung von Luftfracht
Für die DDR ist der Flughafen Berlin/Schönefeld Ausgangspunkt so-
wie Zielflughafen des Luftfrachtverkehrs mit den COMECON-Staaten,
dem Nahen Osten sowie Nord- und Westafrika. Die jährliche Fracht-
zunahme auf dem Flughafen Berlin/Schönefeld lag zwischen 1961 und
1965 bei 17,1 %. Eine Untersuchung der Interflug im Jahre 1965 zeig-
te folgender Anteil beim Luftfrachtaufkommen des Zentralflughafens
Berlin/Schönefeld:
Versand (2024,1 t = 31,5 %);
Empfang (3577,9 t = 55,7 %);
Transit (823,3 t = 12,8 %).
Der Anteil der von der Interflug beförderten Fracht betrug 4128,5 t =
64,3 %.
158
Bei einem Anteil der Interflug an der Gesamtfracht von 64,3 % im Jah-
re 1965 umfaßt die Inlandfracht nur 9,2 %. Dies zeigt, daß die Inland-
fracht durch die geringen Entfernungen keine Bedeutung hat und nur
als Zu- bzw. Abbringer zum internationalen Luftverkehr dient.
1. die Bedeutung der Luftfracht bei Exportgütern
DDR-Autoren155 schlugen vor, daß das Ministerium für Verkehrswesen
bei Verhandlungen mit den VEB durchsetzen sollte, auf bestimmten
Strecken - mehr als bisher - ausgewählte Erzeugnisse mit dem Flug-
zeug zu befördern, da ein erheblicher Mangel an Transportraum bei
den anderen Verkehrsträgern (z.B. Eisenbahn, Fernlastverkehr) be-
steht. Das Luftfrachtaufkommen der DDR wurde bisher fast aus-
schließlich vom Außenhandelsumsatz luftfrachtgeeigneter Erzeugnis-
se bestimmt.
Die industriellen Ballungsräume sind gleichzeitig die Zentren des Luft-
frachtaufkommens der DDR. So besteht eine geringe Nachfrage an
Luftfrachtsendungen im Norden und im mittleren Raum der DDR. Von
den südlichen Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Gera, Suhl,
Erfurt und Halle wird ein Anteil von 85 % des Luftfrachtaufkommens
aufgebracht. Als Luftfracht werden insbesondere feinmechanische, op-
tische Geräte, Rundfunk und Fernsehgeräte, Musikinstrumente und
Textilien exportiert.
155 Vgl. hierzu: Damm, G.: IATA-Organisationen und Aufgaben der internationalen Luftverkehrs-vereinigung, in: TIZL, Heft 1, 1969, S. 14-19; Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitlichen sozialistischen Transportwesen der DDR, Ökonomik des zivilen Luftverkehrs, Ingenieurschule für Eisenbahnwesen, Dresden 1967; Rehbein, G. Wagener, H.: Grundlagen der Ökonomik und des Transport– und Nachrichtenwe-sens, Berlin-Ost 1964; Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Entwick-lungsstand und Vorschläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63.
159
2. die Bedeutung der Luftfracht bei Importgütern
Beim Import dominieren Güter wie Nahrungsmittel, Textilien, pharma-
zeutische Artikel. Der Luftfracht-Importanteil der COMECON-Staaten
verläuft ziemlich gleichmäßig. So ist der Anteil Bulgariens bei ca. 20 %
sehr hoch, weil seit Mai 1960 die "Frachtlinie Balkan" die Verbindung
zwischen Berlin/Schönefeld und Sofia durchführt und Obst und Gemü-
se in die DDR fliegt.
Ein Vergleich des Export- und Import-Luftfrachtanteils zeigt, daß die-
ser nur zwischen der UdSSR und der DDR (1968 = 6,8% bzw. 7,5 %)
in etwa gleich ist, während der Export-Import Luftfrachtanteil zwischen
der DDR und der UdSSR sehr groß ist. Der Anteil des Luftfrachtex-
ports der DDR nach der UdSSR betrug 1968 32,5 %, der Anteil des
Imports nur 4,6%.
3. der gegenwärtige Stand
Gegenwärtig erfolgt die Luftfrachtbeförderung bei der Interflug aus-
schließlich in Passagierflugzeugen, im Bedarfsluftfrachtverkehr kom-
men auch ausländische Frachtflugzeuge zum Einsatz. DDR-Autoren156
plädieren für den Einsatz von Nurfracht-Flugzeugen und einer einheit-
lichen Regelung bei deren Einsatz in den COMECON-Staaten. Nach
Ansicht des Generaldirektors der Interflug, Herrn K. Heiland, sollte die
Interflug schon beim Beschluß von internationalen Handelsverträgen
156 Vgl. hierzu: Damm, G.: IATA-Organisation und Aufgaben der internationalen Luftverkehrs- vereinigung, in: TIZL, Heft 1, 1969, S. 14-19; Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitlichen sozialistischen Transportwesen der DDR, Ökonomik des zivilen Luftverkehrs, Ingenieurschule für Eisenbahnwesen, Dresden 1967; Rehbein, G. Wagener, H.: Grundlagen der Ökonomik und des Transport– und Nachrichtenwe- sens, Berlin-Ost 1964; Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Entwick- lungsstand und Vorschläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63.
160
in die Beratung mit einbezogen werden. Es ist anzunehmen, daß der
Luftfrachtverkehr der Interflug zwischen den sozialistischen Staaten
zunimmt und mit einer Ausweitung der schon jetzt bestehenden Au-
ßenhandelsbeziehungen zu rechnen ist.
c) die Beförderung von Luftpost
Der Anstieg der Luftpostbeförderung war in der DDR vom 1. August
1950, dem Tage seiner Einführung, sehr stark. Briefe und Postkarten
nach Amerika, Asien, Afrika und Australien werden zum größten Teil
als Luftpost deklariert. Bei einer Gesamtbetrachtung aller aus der DDR
abgehenden Post, d.h. sowohl Briefe, Postkarten, Warenproben,
Päckchen und Drucksachen, ist festzustellen, daß der Anteil der Luft-
post gering ist. Die Postkunden meiden Luftpostzuschläge, sobald es
sich um größere Sendungen handelt, u.a. auch solche, die weniger
den Charakter einer persönlichen Mitteilung tragen. Im Jahre 1966
wurden aus der DDR etwa 2000 Tonnen Post (ohne Postpakete) auf
dem Luftwege, jedoch mehr als 3500 Tonnen auf dem Schienen- bzw.
Seewege in die Bestimmungsländer befördert.
Die Beförderungszeiten von Luftpost von Berlin/Schönefeld dauern
nach New York, Rangun oder Conakry nur einen Tag, während die
Beförderungszeiten mit dem Schiff 8, 23 oder 28 Tage in Anspruch
nehmen. Diese Zeiten spiegeln aber nicht die Gesamtdauer der Post-
beförderung wieder, sondern nur den entscheidenden Teil der Beför-
derungszeit, d.h. sowohl die Zeit für die Abfertigung der Post in der
DDR als auch ihre Weiterbeförderung im Bestimmungsland bleiben
unberücksichtigt.
161
Neben der Schnelligkeit kommt auch die Regelmäßigkeit in Betracht,
Das zeigt sich besonders bei Fernverbindungen. So gab es beispiels-
weise 72 331 Linienflüge mit IATA-Fluggesellschaften im Jahre 1968
von europäischen Städten nach Nordamerika, während im gleichen
Zeitraum nur 540 Schiffsverbindungen bestanden. Gleiche Beispiele
lassen sich für die anderen Kontinente anführen, wo die Luftverkehrs-
verbindungen in ihrer Häufigkeit den Schiffsverbindungen eindeutig
überlegen sind.
Ein weiterer Nachteil der Schiffsverbindungen gegenüber den Flug-
verbindungen besteht darin, daß die Ankunfts- und Abfahrtszeiten, der
Schiffe oft nicht eingehalten werden können. Außerdem wird ein Teil
der Schiffahrt als Trampschiffahrt betrieben, d.h. die Schiffe haben
keine regelmäßigen Fahrpläne und Routen. Auch wird die abgehende
Post für außereuropäische Länder einige Tage gelagert, weil keine
Verkehrsverbindungen bestehen. Dies ist im europäischen Raum nicht
der Fall, da der Postversand einmal oder auch mehrmals täglich er-
folgt.
Zwischen Berlin/Schönefeld und Budapest gab es im Sommer 1968
wöchentlich 13 Flug- und 28 Eisenbahnverbindungen. Nach Paris be-
standen 5 Flug- und 14 Eisenbahnverbindungen und nach Helsinki 4
Flug- und 14 Eisenbahnverbindungen. Es sei vermerkt, daß es neben
5 direkten Verbindungen nach Paris bei Einbeziehung der Flugrouten
via Prag ebenfalls 7 Flugverbindungen pro Woche gab, außerdem
noch zusätzliche Flugverbindungen, die über Brüssel oder Amsterdam
führten. Ebenso gibt es außer 4 Direktverbindungen Berlin/Schönefeld
- Helsinki noch 3 weitere Flugverbindungen via Kopenhagen, also in-
sgesamt 7 pro Woche.
162
Im weiteren verändert sich das Verhältnis noch weiter zugunsten des
Luftverkehrs. Deshalb kann man für den Posttransport der DDR inner-
halb Europas zu der Schlußfolgerung kommen, daß der Luftverkehr
erst mit steigender Frequenz die regelmäßigen Verkehrsverbindungen
der Eisenbahn ausgleicht oder gar übertrifft.
d) die Sonderleistungen im Luftverkehr
1. der Wirtschaftsflug in den COMECON-Staaten
In über 40 Staaten der Welt werden gegenwärtig pro Jahr rund 130
Millionen ha land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen aus der
Luft bearbeitet. Rund 12 000 Landwirtschaftsflugzeuge sind im Ein-
satz. Die von den Flugzeugen bediente Anbaufläche in der Landwirt-
schaft der COMECON-Staaten wächst in jedem Jahr. So ist der Wirt-
schaftsflug in der UdSSR von großer Bedeutung. Im Jahre 1967 wur-
den rund 70 Millionen ha in der UdSSR vom Flugzeug aus bearbeitet,
was mehr als die Hälfte im Weltmaßstab ist. Nach einem Bericht der
COMECON-Staaten wurden die Flugzeuge in der Landwirtschaft wie
folgt eingesetzt:
Pflanzenschutz (53,0 %), Düngung (38 %), chemische Unkrautvertil-
gung (6 %)
und die Frostschädlingsbekämpfung (3 %}.
Im Jahre 1965 wurden in der gesamten Welt (außer den COMECON-
Staaten) insgesamt 110 Millionen ha durch Landwirtschaftsflugzeuge
und Hubschrauber bearbeitet. Somit wurde in den COMECON-Staaten
die gleiche landwirtschaftliche Fläche von Wirtschaftsflugzeugen aus
163
bearbeitet, wie in allen übrigen Ländern der Welt zusammen.
In der UdSSR werden etwa 50 % aller Arbeiten der chemischen
Schädlingsbekämpfung und der Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten
von Landwirtschaftsflugzeugen durchgeführt. Davon werden 80 % der
Anbaufläche mit chemischen Mitteln zur Unkrautvernichtung bearbei-
tet, während sogar 100 % der Baumwollfelder von Flugzeugen besp-
rüht werden.
Die von Flugzeugen bediente Anbaufläche ist in Polen klein, da nur
etwa 16 % der landwirtschaftlichen Flächen verstaatlicht sind. Der
größte Teil der Landwirtschaft ist Privatbesitz. Da diese Flächen nur
sehr klein sind, ist eine Bearbeitung mit dem Flugzeug unrentabel. In
der VR Polen werden die Wirtschaftsflugzeuge besonders bei Wald-
bränden eingesetzt. So kamen z.B. im Sommer 1964 ständig 4 Flug-
zeuge vom Typ JAK-12 zum Einsatz, die sowohl die Waldgebiete als
auch die Ortschaften in vier Regierungsbezirken kontrollierten. Wäh-
rend dieses Zeitraums wurden 670 Patrouillenflüge zur Brandbekämp-
fung ausgeführt. Durch die Patrouillenflüge konnten 80 Ortsbrände
und 56 Waldbrände rechtzeitig festgestellt werden.
In der VR Ungarn werden jährlich über 2 000 000 ha landwirtschaftli-
cher Fläche von Flugzeugen aus bearbeitet. Fast 50 % dieser Arbeiten
bestehen in der Düngung. Interessant ist, daß diese Arbeiten nicht
vom Wirtschaftsflug, sondern von Fliegerbrigaden durchgeführt wer-
den. Diese Fliegerbrigaden sind das ganze Jahr hindurch im Einsatz.
Die Ständige Kommission für Transport der COMECON-Staaten be-
schloß im November 1964 in Bratislava/CSSR den Perspektivplan für
164
die Entwicklung des Landwirtschaftsflugdienstes. Es wurde festges-
tellt, daß sich das von Flugzeugen bearbeitete Gebiet in den sozialisti-
schen Ländern im Durchschnitt um das Dreifache vergrößern wird, so
daß die Wirtschaftsflugzeuge zwischen 165 und 175 Millionen ha An-
baufläche bearbeiten werden.
Eine erste Konferenz, die sich mit Fragen des Landwirtschaftsfluges
der Mitgliedsländer der COMECON-Staaten befaßte, fand im Februar
1960 in Berlin/Schönefeld statt. Es wurden sowohl ökonomische Fra-
gen des Einsatzes von Flugzeugen in der Landwirtschaft, als auch Me-
thoden der ökonomischen Einschätzung von Flugzeugen, die für den
Einsatz in der Landwirtschaft vorgesehen sind.
Vom 26. September bis 1. Oktober 1966 fand in Varna (VR Bulgarien)
die 2. Konferenz des Landwirtschaftsfluges der Mitgliedsländer des
COMECON statt. Fachdelegationen nahmen sowohl aus der VR Bul-
garien, der CSSR, der DDR, der VR Polen, der SR Rumänien, der
UdSSR und der VR Ungarn teil. Die Arbeit dieser Konferenz war in-
sbesondere darauf gerichtet, die Erfahrungen der Partnerstaaten aus-
zutauschen. Diese Erfahrungen wurden in den Arbeitsgruppen disku-
tiert, damit allgemeingültige und spezielle Erkenntnisse im eigenen
Land angewendet werden konnten. Als Ergebnis der Konferenz wurde
der Ständigen Kommission für Transport des COMECON die Entwick-
lung neuer Flugzeuge und Hubschrauber für den Landwirtschaftsflug
vorgeschlagen. Gegenwärtig kommt in allen COMECON-
Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der VR Ungarn die AN-2, die L-60 in
der DDR und CSSR, die SA-12 in Polen und der UdSSR und die Z-37
in der VR Bulgarien und der CSSR zum Einsatz.
165
2. der Wirtschaftsflug in der DDR
Der Betriebsteil Wirtschaftsflug der Interflug führt seit 1957 Landwirt-
schafts-, Forst- und Spezialflüge durch. Als Spezialflüge gelten Ret-
tungsflüge, Kranflüge, geologische Erkundungsflüge für Filmaufnah-
men, Hochwassererkundungsflüge und Werbeflüge.
Das Flugzeug hat sich als modernes Arbeitsmittel in der Land- und
Forstwirtschaft gut bewährt und nimmt seither einen festen Platz in der
modernen Arbeitstechnik ein. Durch den Flugeinsatz treten z.B. keine
mechanischen Pflanzenbeschädigungen ein; ein Einsatz über Kulturen
mit höherem Pflanzenbestand kann ebenfalls erfolgen. Im Frühjahr ist
durch die hohe Bodenfeuchtigkeit auf den Wiesen ein Einsatz von Bo-
dengeräten sehr schwierig; deshalb bietet sich der Einsatz von Flug-
zeugen hier an.
Die Voraussetzungen für einen rentablen Einsatz von Flugzeugen in
der Landwirtschaft wurden vor allem durch die Umgestaltung der
Landwirtschaft nach Sozialistischen Prinzipien auf dem Gebiet der
DDR nach dem 2. Weltkrieg geschaffen. Während 1957 die bearbeite-
te durchschnittliche Flächengröße in der DDR bei 15 ha lag, betrug
sie 1965 über 40 ha.
In der Landwirtschaft erstrecken sich die Aufgaben des Wirtschaftsflu-
ges von der Bekämpfung von Pflanzenschädlingen, wie z.B. der Be-
kämpfung von Mücken und Stechfliegen und sonstigen Krankheitser-
regern, bis zur Feldmausbekämpfung. Da die Landwirtschaftsflugzeu-
ge auch in der Kartoffelkäferbekämpfung und in der Sanierung von Fi-
schaufzuchtsteichen Erfolg zeigten, wird gegenwärtig der Einsatz ge-
166
gen Pilzerkrankungen bei pflanzlichen Kulturen durch die Erprobung
geeigneter Aero-Fungizide vorbereitet. Demnach kann man sagen,
daß der Einsatz von Flugzeugen in der Landwirtschaft ab 1963 vor-
wiegend dem Zweck der Düngung dient, während sie bis 1962 über-
wiegend zum Pflanzenschutz eingesetzt wurden.
Es bestehen insgesamt vier operative Basen für einen Einsatz in der
Land- und Forstwirtschaft. Auf diesen vier vorhandenen Stützpunkten
können je 20 Flugzeuge stationiert werden, d.h. die Kapazität eines
jeden Stützpunktes wird auf je zwei Regierungsbezirke aufgeteilt. Der
Flugzeugeinsatz erstreckt sich aber nur über einige Monate des Jah-
res, während in den anderen Monaten aus unterschiedlichen Gründen
ein Flugzeugeinsatz unzweckmäßig oder auch nicht möglich ist. So
werden die Düngungsarbeiten in den Monaten März bis Mai, die
Pflanzenschutzarbeiten in den Monaten Juni bis August durchgeführt,
während der Zeitraum von Mitte August bis November einen nur un-
bedeutenden Arbeitsumfang zuläßt.
3. die Möglichkeiten des Einsatzes von Hubschrauber n im In
landsverkehr der DDR
Uhrig157 untersucht die Möglichkeiten eines Hubschraubereinsatzes in
der DDR und spricht sich gegen ein weit verzweigtes Liniennetz aus.
Zunächst einmal sollten seiner Ansicht nach Flugverbindungen von
Berlin/Schönefeld nach Karl-Marx-Stadt, Halle, Magdeburg und Ros-
tock eingerichtet werden, da diese Städte gegenwärtig nicht an das
157 Siehe hiezu: Uhrig, H.: Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Einsatz von Dreh flügel-flugzeugen im Luftverkehr der DDR, Diss. Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Dresden 1964.
167
nationale Flugnetz angeschlossen sind.
Es ist nicht sinnvoll, einen Hubschrauberverkehr von Berlin/Schönefeld
nach Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus, Schwerin, Neubrandenburg
und Suhl einzurichten, da diese Entfernungen bis zu ca. 150 km be-
tragen. Wenn man alle angegebenen Städte verbinden würde, ergä-
ben sich 28 mögliche Flugverbindungen. Dies wäre jedoch volkswirt-
schaftlich gesehen völlig unrentabel.
Auf einer verkehrswissenschaftlichen Tagung im Juli 1958 wurde der
Vorschlag gemacht, bis 1967 in der DDR 36 Kurzstart-Flugplätze zu
bauen.
Dem Vorschlag nach sollten auch Städte wie Brenslau, Anklam und
Nordhausen in das Liniennetz einbezogen werden. Dieses Projekt
wurde aufgegeben, da es den Luftverkehr losgelöst von anderen
Transportzweigen betrachtete.
Die wichtigste Voraussetzung für die Einrichtung eines Hubschrauber-
dienstes liegt in der Einsparung der Reisezeit gegenüber der Eisen-
bahn und dem Personenkraftverkehr. Ein Einsatz von Hubschraubern
ist nur zweckmäßig, wenn sie eine Reisegeschwindigkeit von über 220
km/h haben und die Hubschrauber-Landeplätze in den Zentren der
angegebenen Städte liegen.
Eine Investition in Höhe von 70 Millionen Mark wäre für die Einrichtung
eines Hubschrauberverkehrs in der DDR notwendig gewesen. Es wur-
de geschätzt, daß bei einer Durchführung des Hubschrauberverkehrs
mit einem Verlust von 24 Millionen Mark jährlich gerechnet werden
müßte. Deshalb kam man zu dem Ergebnis, daß ein Hubschrauber-
168
Schnellverkehr zwischen Berlin/Schönefeld und anderen Städten der
DDR wünschenswert, jedoch aus finanziellen Gründen unrentabel ist.
4. Exkurs: einige Gedanken zur Einführung der Lufts chiffahrt in
den sozialistischen Staaten
In der UdSSR werden die Chancen einer Einführung der Luftschiffahrt
abgewogen. So fand im Jahre 1965 in Novosibirsk die 1. Allunions-
Konferenz für Luftschiffahrt statt, an der insgesamt 185 Experten teil-
nahmen, in Kiew, Nishni Tagil (Ural) und in einem weiteren Dutzend
von Städten der UdSSR gibt es Konstruktionsbüros für Luftschiffbau.
Trofimov, Vizepräsident der Akademie der Wissenschaften der
UdSSR, glaubt an eine Wiedergeburt des sowjetischen Luftschiffbaus.
Es kann das ideale Transportmittel werden, wenn es seine bisher zu
geringe Geschwindigkeit von 100 -150 km/h steigern kann. Erst die
Beherrschung der Wasserstoff-Kernfusion, mit der die Wissenschaftler
um die Mitte der achtziger Jahre rechnen, wird Helium in ausreichen-
den Mengen und außerdem billig liefern können.
Ob das Luftschiff der Vergangenheit angehört oder es eine Wiederge-
burt gibt, wird davon abhängen, ob es bestimmte Aufgaben besser
und ökonomischer wird erfüllen können. Obgleich die Einführung des
Luftschiffes ein Zukunftsprojekt ist, ist der Einsatz der Luftschiffe in
folgenden Zweigen erkennbar:
� Passagier-Luftschiffe in allen Größen (50 -2000 Passagiere);
� Fracht-Luftschiffe, die Frachten von 10 000 Tonnen und mehr
befördern können;
169
� Arbeits-Luftschiffe, die zu Kran-, Bau- oder Montagearbeiten in
unwegsamen Gebieten eingesetzt werden können;
� Agro-Luftschiffe, die zu aviochemischen Arbeiten in der Land-
und Forstwirtschaft verwendet
werden können;
� Forschungs-Luftschiffe, die meteorologische Beobachtungen
und Meßflüge zur Erdbebenforschung übernehmen können;
� Sanitäts-Luftschiffe, die beim Katastropheneinsatz als "fliegen-
der Operationssaal" dienen können.
Zunächst sollte man mit dem Bau von Kleinluftschiffen für Bau und
Montagezwecke beginnen, um Erfahrungen zu sammeln. Nach 1980
sollte der Bau von Großluftschiffen für einen billigen, bequemen und
absolut sicheren Massenverkehr erfolgen.
170
H) Absatz von Flugleistungen
I. die Grundlagen der Absatzpolitik
Der Schwerpunkt der Absatzpolitik der DDR liegt in der Verbundenheit
des Marktes mit verschiedenen wichtigen Reproduktionsprozessen der
Zivilluftfahrt, z.B. mit der Forschung und Entwicklung.
Eine Fluggesellschaft - so auch die Interflug - muß schon heute die
Grundlagen für die Verkaufsorganisation und für die Marktbearbeitung
von morgen schaffen. Wenn die angebotene Leistung der Fluggesell-
schaft stark im Widerspruch zur verkauften Leistung steht, so ist es ein
Zeichen dafür, daß die auf dem Markt angebotene Transportleistung
keine Nachfrage fand und das Luftverkehrsunternehmen eine ungenü-
gende Marktarbeit leistet.
Die Absatzpolitik berührt nicht nur die Verkaufsabteilung, sondern na-
hezu alle Bereiche des Luftverkehrsbetriebes. Deshalb ist die Markt-
forschung so wesentlich. Um den Absatz von Flugleistungen zu forcie-
ren, sind verschiedene, das Beförderungsaufkommen stimulierende
Maßnahmen zu treffen. Die Entwicklung eines effektiven Kunden-
dienstes ist besonders auf den Flugstrecken wichtig, auf denen die
Interflug in Wettbewerb mit nichtsozialistischen Fluggesellschaften
steht.
So ist die Werbung um den Passagier und um die Fracht sehr wesent-
lich, die den bereits zitierten DDR-Autoren zufolge, im Sozialismus
noch zum "wissenschaftlichen Neuland" zählt. So stellen diese fest,
"daß die bisher ausgeübte Werbetätigkeit nur sehr wenig prinzipiell
171
durchdacht ist und häufig nur auf der Eigeninitiative aufgeschlossener
staatlicher Leiter beruht". Ein zielloses Verbreiten von Werbe-Slogans
wie "Fly-by" ist sinnlos; es kommt in der Luftverkehrswerbung vielmehr
auf originelle Ideen an. Alle Fluggesellschaften preisen ohnehin ihre
Zuverlässigkeit, modernstes Fluggerät und luxuriöse Ausstattung der
Kabinen sowie ein weitverzweigtes Flugnetz und einen unübertreffli-
chen Kundendienst an.
Die Interflug muß bei der Werbung die volkswirtschaftlichen Ge-
sichtspunkte der Verkehrslenkung berücksichtigen. Der Luftverkehr ist,
wie wir schon wiederholt betonten, als Teilsystem des Gesamtsystems
des Einheitlichen Sozialistischen Verkehrswesens der DDR anzuspre-
chen. So bestimmen diese Gesichtspunkte im einzelnen, "wann die
Interflug für die Benutzung des Flugzeuges werben kann und muß",
damit eine Arbeitsteilung im Inlandsverkehr (zwischen den einzelnen
Verkehrsträgern) und z.T. auf den Verkehrsstrecken des sozialisti-
schen Auslands sowie des Wettbewerbs mit nichtsozialistischen Flug-
gesellschaften in nichtsozialistischen Staaten erfolgen kann. Im Ge-
gensatz hierzu hat die Werbung in den nichtsozialistischen Staaten
das Ziel, die Nachfrager von Beförderungsleistungen möglichst eng an
die eigene Fluggesellschaft zu binden, ohne die anderen Verkehrsträ-
ger (die Schiffahrt, das Eisenbahnwesen und den Omnibusverkehr)
berücksichtigen zu müssen.
II. die Preispolitik
Am 1. Januar 1967 wurde die Industriepreisreform in der DDR abge-
schlossen. Diese Industriepreisreform erfaßte nur die Preise des Wirt-
schaftsfluges und den Luftfrachttarif für den Inlandsverkehr.
172
Beim Ministerrat der DDR wurde eine Zentrale Tarif- und Preisstelle
eingerichtet, die für das gesamte Verkehrswesen zuständig ist. Diese
Tarif- und Preisstelle bearbeitet allgemeine Grundsatzfragen, koordi-
niert die Preisarbeit und ist gleichzeitig zuständig für die Erteilung
bzw. Einholung von Preisgenehmigungen.
Die Preisstelle der Interflug ist seit Anfang 1968 der Hauptabteilung
Finanzen und zwar dem Direktor für Ökonomie der DDR unterstellt. Ih-
re Aufgaben betreffen insbesondere die Durchführung der Preispla-
nung, eine Durchführung der Preisanalyse und die Kontrolle der Ein-
haltung der Preise. Eine Genehmigung der Preisstelle der Interflug von
der Hauptabteilung Finanzen der DDR ist aber erforderlich für Preis-
veränderungen, die Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Landwirt-
schaft oder den Valutahaushalt haben.
a) der Verkehrsflug
Der Verkehrsflug umfaßt den weitaus größten Teil der Erlöse der Inter-
flug. Der internationale Linienverkehr ist an die IATA-Tarife gebunden.
Eine direkte Einflußnahme der Interflug auf diese Tarife ist nicht mög-
lich, da sie nicht Mitglied der IATA ist.
Die Tarife bei Bedarfsflügen der Interflug werden im EAPT-Bereich auf
der Basis der internationalen Linientarife gebildet. Da im Bedarfsflug-
verkehr eine weitaus größere Auslastung der Flugzeuge als im Linien-
verkehr erreicht wird, liegen die Rentabilitätsraten entsprechend hö-
her. Der Auslastungsgrad im Bedarfsflugverkehr der Interflug lag 1968
zwischen 80 und 90%. Das Nettoeinkommen der Interflug am Bedarfs-
173
flugverkehr überschreitet beträchtlich das des internationalen Linien-
verkehrs. Die Wirtschaftlichkeit des Inlandsverkehrs geht nicht nur auf
die hohen Selbstkosten des Flugzeugtyps Antonow AN-24, sondern
auch auf die ungenügende Auslastung im Jahresdurchschnitt hervor.
Da im Inlandsverkehr die Kosten nicht gedeckt werden können, wirkt
sich dies sehr nachhaltig auf das ökonomische Gesamtergebnis der
Interflug aus. Damit ein höherer Auslastungsgrad erzielt wird, sollte
das Tarif-System des Inlandsverkehrs variabler gestaltet werden.
b) der Wirtschaftsflug
Die Kostenanalyse des Flugzeugeinsatzes in der Landwirtschaft ist
von verschiedenen Seiten zu betrachten. Es handelt sich sowohl um
die Betrachtung der Kosten des Einsatzes von Landwirtschaftsflug-
zeugen als auch der Kosten, die durch den Einsatz von Bodengeräten
entstehen. Andererseits geht es um die Frage, welchen Einfluß der
Flugzeugeinsatz auf die Selbstkosten der landwirtschaftlichen Produk-
tion ausübt. Wir wollen nur ganz kurz auf diese Problematik zu spre-
chen kommen, da sie unser Thema nur am Rande berührt.
Der Wirtschaftsflug hat in der Land- und Forstwirtschaft der DDR Tari-
fe zur Grundlage, die vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der
DDR, Minister Ewald, festgesetzt wurden. Da die Selbstkosten des
Wirtschaftsfluges über den Preisen liegen, die die LPG oder BHG zah-
len, wird seit dem 1. April 1966 vom Landwirtschaftsrat der DDR auf
Grund der Industriepreisreform ein Preisausgleich gezahlt. Der Ge-
winn des Wirtschaftsfluges wird durch einen Prozentsatz der Gesamt-
kosten der Leistungen berechnet. Die staatlichen Subventionen für
174
den Wirtschaftsflug könnten eingestellt werden, indem folgende Maß-
nahmen getroffen werden:
� die Eigenverantwortlichkeit der staatlichen Betriebe erhöhen;
� die Verträge zwischen dem Wirtschaftsflug und den LPG oder
BHG nicht mehr auf der Basis von Leistungsverträgen (ganz
gleich ob es sich um Schädlingsbekämpfungs- oder Düngungs-
flüge handelt) abschließen, sondern auf der Basis von Flugstun-
den.
� die zu bearbeitenden landwirtschaftlichen Flächen erhöhen.
Eine Anwendung dieser Vorschläge und eine langsame Reduzierung
der Subventionen in einem Zeitraum von 3-5 Jahren müßte den Wirt-
schaftsflug rentabel machen. In diesen Fallen würden auch die
LPG/BHG die Landwirtschaftsflugzeuge nur dann einsetzen, wenn die
Kosten den Einsatz rechtfertigen, d.h. daß die Kosten dem Bodenge-
räteeinsatz gleichkommen bzw. diesen unterbieten.
III. die Tarifgestaltung
a) die IATA-Tarife und die Gründe der Nicht-Beibeha ltung
Die bereits zitierten DDR-Autoren schreiben (siehe Literaturverzeich-
nis), daß die DDR nicht Mitglied der IATA ist, da der Zweck dieses Zu-
sammenschlusses dann besteht, alle "Außenseiter" wirtschaftlich nie-
derzuringen und durch Preisvereinbarungen zwischen den Mitgliedern
bei Weiterführung des Konkurrenzkampfes auf anderen Gebieten
(Fluggerät, Bodenservice usw.) Monopolprofite zu sichern.
Die Luftverkehrstarife der IATA haben auch für die Interflug Bedeu-
175
tung, da sie bestrebt ist, ihr Streckennetz auch außerhalb der sozialis-
tischen Staaten zu erweitern. In diesem Bereich sind vorwiegend
IATA-Fluggesellschaften tätig. Nach Franke158 ist es deshalb für die
Interflug am zweckmäßigsten, sich auf diesen Strecken - sowohl in fi-
nanzieller wie in organisatorischer Hinsicht der IATA-Tarife zu bedie-
nen. Deshalb werden für alle Beförderungen, die über die EAPT- oder
EAGT-Mitglieder hinausgehen, die IATA-Tarife angewendet.
Von allen sozialistischen Ländern gehören nur die CSA und die LOT
der IATA an. Sie haben Einspruchsrecht, wenn die Tariffestlegungen
nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Somit haben auch die anderen
sozialistischen Länder über die CSA und die LOT die Möglichkeit, die
Preisfestlegungen der IATA zu beeinflussen.
Die „sozialistische Verkehrspolitik“ fordert, daß auch bei der Preisbil-
dung sozialistische Prinzipien berücksichtigt werden. Eigene, beson-
dere Preise und Raten im sozialistischen System sind notwendig, wie
z.B. die Unterstützung der planmäßigen und proportionalen Speziali-
sierung und Koordinierung der Volkswirtschaften der sozialistischen
Staaten, die die bestehenden Preise nicht erfüllen können.
Der Übergang von den nichtsozialistischen zu den sozialistischen
Transportpreisen ist kompliziert. So enthalten auch noch heute - trotz
durchgeführter Industriepreisreform - die Transportpreise innerhalb der
DDR „erhebliche nichtsozialistische Elemente“. Dies ist in den anderen
sozialistischen Staaten ebenso der Fall. Die Schaffung eines eigenen
sozialistischen Tarifsystems war möglich, weil eine Konkurrenz nich-
158 Vgl. Franke, P.: Prinzipien der Transportpreisbildung im internationalen Luftverkehr unter sozialistischen Produktionsverhältnissen, Diss. Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Dresden 1964.
176
tsozialistischer Fluggesellschaften nicht vorhanden war.
b) die Konferenzen zwischen 1961 und 1963, die zum Abschluß
der EAPT/EAGT führten
Im Februar 1961 wurde auf einer Konferenz der Vertreter der sozialis-
tischen Fluggesellschaften in Moskau beschlossen, einheitliche Luft-
verkehrstarife zwischen den sozialistischen Staaten zu erarbeiten. Der
Generaldirektor der Interflug, Karl Heiland, hatte schon 1959 das Ta-
rifsystem gefordert, das „unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit ent-
spricht“159. Die Konferenzteilnehmer in Moskau beschlossen die Aus-
arbeitung des Passagetarifs der DDR und die des Frachttarifs der VR
Ungarn zu übertragen. In der DDR wurde der Arbeitskreis "Luftver-
kehrstarife im Rahmen des COMECON" in der HZL gegründet.
Im Oktober 1961 trafen sich die Valutaexperten der sozialistischen
Staaten, die sich mit der Klärung von Verrechnungsfragen befaßten.
Die 1. Tagung der sozialistischen Fluggesellschaften fand in Ber-
lin/Schönefeld statt, an der die Delegationen folgender Länder teil-
nahmen: UdSSR, DDR, VR Polen, CSSR, VR Ungarn, SR Rumänien,
VR Bulgarien, VR Vietnam, VR Mongolei, VE China und der VR Ko-
rea.
Eine 2. Tagung fand im November 1962 in Bukarest statt, an der alle
schon in Berlin/Schönefeld vertretenen Länder - außer der VR China
und der VR Korea - teilnahmen. Im Februar 1963 einigten sich die so-
zialistischen Staaten über das Verrechnungsverfahren. Die 3. Tagung
159 Siehe hierzu: Heiland, K.: Die Deutsche Lufthansa als Teilnehmer am Güterverkehr der DDR, in: Deutsche Flugtechnik, Heft 10, 1959, S. 299-304; Heiland, K.: Die Berliner Vereinbarung – Beginn einer neuen Etappe der Zusammenarbeit der Luftverkehrsunternehmen der Mit gliedsländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, in: TIZL, Heft 1, 1966, S. 2.
177
fand im März in Budapest statt, wo die neuen Tarife beschlossen wur-
den. Während der EAPT am 15. April 1963 in Kraft trat, folgte die Ein-
führung des EAGT am 1. Juli 1963. Beide Tarife garantieren eine
50%ige Ermäßigung für Bürger bzw. Institutionen dieser Staaten.
An dieser Tagung in Budapest nahmen - mit Ausnahme der VR China
- alle Staaten teil, die in Berlin/Schönefeld anwesend waren. So wurde
die EAPT-Vereinbarung von der UdSSR, DDR, VR Polen, CSSR, VE
Ungarn, VR Bulgarien, SR Rumänien, VR Albanien, VR Vietnam, VR
Korea und VR Mongolei ratifiziert. Die EAGT-Vereinbarung wird von
den gleichen Staaten - außer der VR Polen und der SR Rumänien -
angewendet. Franke160 schreibt, daß die SFR Jugoslawien und Kuba
diesen Vereinbarungen nicht angehören, ein Beitritt zu den Tarifver-
einbarungen jedoch jederzeit diesen und anderen Staaten offen steht.
Die EAPT und EAGT gehen von der Voraussetzung aus, daß von al-
len Luftverkehrsunternehmen für die gleiche Transportleistung der
gleiche nach den Transportleistungen für Passagiere und Gepäck
nichtkommerzielle Kurs berechnet wird. Bevor wir auf die
EAPT/EAGT-Tarife und die Gebühren auf den Flughäfen der
EAPT/EAGT-Mitgliedsstaaten zu sprechen kommen, wollen wir kurz
auf das Verrechnungsverfahren zwischen den sozialistischen Staaten
eingehen.
1. Verrechnungsverfahren zwischen den sozialistisch en Staaten
160 Vgl. Franke, P.: Prinzipien der Transportpreisbildung im internationalen Luftverkehr unter sozialistischen Produktionsverhältnissen, Diss. Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Dresden 1964.
178
Das Verrechnungsverfahren zwischen den sozialistischen Staaten er-
folgt in Form des Clearings. Für diese Verrechnungen werden unter-
schiedliche Umrechnungskurse festgelegt, die davon abhängen, ob es
sich um kommerzielle oder nichtkommerzielle Leistungen handelt.
Diese nichtkommerziellen Kurse zwischen den sozialistischen Staaten
haben den Zweck, Differenzen zwischen der Goldparität und der Kauf-
kraftparität auszugleichen.
Die Verrechnung zwischen den sozialistischen Staaten erfolgt auf
Grund des Abkommens vom Februar 1963 in folgender Form:
� für Beförderung von Passagieren und Gepäck nach nichtkom-
merziellem Kurs: 1 Rubel = 3,20 Mark;
� für Frachttransporte: 1 Rubel = 2,47 Mark.
Die Umrechnung von Tarif - und Nationalwährung innerhalb der DDR
erfolgt nach einem internen Verrechnungskurs von 1 Rubel = 4,67
Mark. Dadurch soll erreicht werden, daß eine Reduzierung der sich
aus dem besonders niedrigen Tarifniveau ergebenden hohen Stüt-
zungsbeiträgen des Staatshaushaltes eintritt. Die EAPT und EAGT
sind verschieden, weil die Preise aus den einzelnen Tariffaktoren ge-
bildet werden. Der Faktor "Entfernung" wird jedoch in beiden Tarifen
gleich behandelt.
2. EAPT-Tarife
Die Einführung der EAPT am 15.April 1963 führte zu Tarifermäßigun-
gen in den EAPT-Mitgliedsstaaten, der je nach Strecke degressiv ge-
staffelt wurde. So konnte keine Regelmäßigkeit in der Tarifbildung vor
179
der Existenz der EAPT abgeleitet werden. So galt für die Strecke Ber-
lin/Ostbahnhof - Warschau, Berlin/Ostbahnhof - Budapest der gleiche
Tarifsatz, während für Berlin/Ostbahnhof - Bukarest und Ber-
lin/Ostbahnhof – Sofia trotz gleicher Entfernungen unterschiedliche
Tarifsätze angewendet wurden. Bei der EAPT wurde der Grundsatz
verwirklicht, für die gleiche Beförderungsleistung auch den gleichen
Beförderungspreis zu erheben. Während die IATA-Tarife jährlich bei
den Tarifkonferenzen neu festgelegt werden, sind die EAPT/EAGT-
Tarife seit 1963 unverändert geblieben.
Durch die unterschiedlichen Arten der Transportgegenstände und der
daraus resultierenden unterschiedlichen Technologie in der Transport-
durchführung weichen die EAPT/EAGT-Tarife voneinander ab. Die
IATA-Tarife beziehen sich stets auf eine Stadt bzw. Stadtgebiet, auch
wenn sie zwei oder drei Flugplätze haben. Berlin bildet eine Ausnah-
me. Alle Berlin/Tempelhof oder Berlin/Tegel planmäßig anfliegenden
Fluggesellschaften sind Mitglieder der IATA, wenden also IATA-Tarife
an. Somit beträgt der Tarif Berlin - Prag (über die Bundesrepublik
Deutschland) $29,40, während der EAPT-Tarif von Berlin/Schönefeld
nur $22,90 vorschreibt. Hinzu kommt, daß der Flugpassagier aus Ber-
lin-West für ein Transitvisum $1,25 zahlen muß, um nach Ber-
lin/Schönefeld zu gelangen.
Für einen Flug von Berlin/Schönefeld nach Moskau werden 107,70
Rubel bei Fluggästen berechnet, deren Staaten nicht dem EAPT-Tarif
angehören, während die Bürger der EAPT/EAGT-Mitgliedsstaaten
54,84 Rubel zahlen, d.h. 176 Mark.
aa) Durchgangstarif
180
Die IATA rechnet mit Großkreisdistanzen, d.h. mit der kürzesten Ver-
bindung zwischen dem Anfangs- und Endpunkt einer Flugstrecke. Von
dieser Flugstrecke kann der Reisende maximal 20% abweichen, d.h.
er kann auch die nicht auf der direkten Route liegenden Orte in die
Flugroute mit einbeziehen. Außerdem kann der Flugpassagier mit
mehreren sozialistischen oder nichtsozialistischen Fluggesellschaften
fliegen. Auf einer Flugstrecke können EAPT-Tarife, auf einer anderen
IATA-Tarife angewendet werden: z.B. Berlin/Schönefeld – Prag nach
dem EAPT-Tarif, Prag - Kairo nach dem IATA-Tarif. Übersteigt die
Abweichung 20% des direkten Flugwegs, so wird ein nach der Höhe
der Abweichung gestaffelter prozentualer Zuschlag erhoben, der bei
einer kilometrischen Abweichung von 40 - 50% einen Zuschlag von
25% zum direkten Tarif zur Folge hat.
Ein Fluggast von Berlin/Schönefeld nach Kairo kann folgende Flugrou-
ten wählen, die unter der Entfernung der 20%igen Abweichung liegen:
Berlin/Schönefeld - Kairo direkt; Berlin/ Schönefeld - Prag - Kairo; Ber-
lin/Schönefeld - Nikosia - Kairo; Berlin/Schönefeld - Prag - Rom -
Athen - Kairo. Dieser Tarif gilt sowohl für Berlin/Schönefeld als auch
für die Flughäfen Berlin/Tempelhof und Berlin/Tegel nach Kairo.
bb) Tarifermäßigungen im Personenverkehr
Das System der Ermäßigungen wurde im wesentlichen von den IATA-
Tarifen übernommen:
181
� Eine Hin- und Rückflugermäßigung von 5 % wird im internationa-
len Verkehr gewährt, wenn der Flug zum Ausgangspunkt zurück-
führt. Im Inlandsverkehr wird eine Ermäßigung von 10% gewährt.
� Eine Kinderermäßigung wird aus sozialen Gründen gewährt. So
brauchen Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr nur 10 %
des Flugpreises für Erwachsene zu zahlen.
� Gruppenermäßigungen werden gewährt, wenn die Durchführung
der Reise einem gemeinsamen Zweck dient. Bei Gruppen von
10-14 Personen wird eine 5 %ige Ermäßigung vom normalen
Flugpreis, bei mehr als 15 Personen 10% des normalen Flug-
preises gewährt. Die Gruppe kann auch mit verschiedenen Flug-
zeugen oder auch Fluggesellschaften (Interflug und CSA) flie-
gen.
� Studentenermäßigungen werden gewährt, wenn der Student
mindestens 1 Jahr an einer ausländischen Universität einge-
schrieben ist. Von der DDR aus erhält jeder Student eine Ermä-
ßigung von 25 %; nach Indien und Pakistan eine Ermäßigung
von 30 %.
� Spezialtarife sind zeitlich gebundene Tarife von 17, 23 oder 28
Tagen Gültigkeit. Sehr oft werden diese Tarife auch noch von ei-
ner Mindestaufenthaltszeit abhängig gemacht. So wird für die
Strecke Berlin/Schönefeld - Kairo ein Spezialtarif veröffentlicht,
der um 1115 Mark niedriger ist als der veröffentlichte Hin- und
Rückflugtarif.
3. EAGT-Tarife
Die EAGT-Tarife traten am 1, Juli 1963 in. Kraft. Dieser Vereinbarung
gehören außer der VR Polen und der SR Rumänien die gleichen Staa-
182
ten an, die dem EAPT angehören. Der neue Tarif im Frachtverkehr
wurde eingeführt, weil bei den IATA-Tarifen kein Zusammenhang zwi-
schen der Größe des Transportprodukts und dem Transportpreis be-
steht. Dieses Verhältnis sollen die EAGT-Tarife herstellen.
Außerdem sehen die EAGT-Tarife eine degressive Mengenstaffel vor,
um zur optimalen Ausnutzung der Flugzeuge in mengen- und raum-
mäßiger Hinsicht beizutragen. Bei Sendungen über 45 kg beginnen
die Ermäßigungen. Außerdem gibt es eine Anzahl von Spezialfrachtra-
ten. Ab Berlin/Schönefeld ist z.B. der Versand von Schreibmaschinen
zu einem Sondertarif möglich. So beträgt der Frachtbetrag für 100 kg
Schreibmaschinenteile nur 196 Mark, während nach der veröffentlich-
ten 45 kg-Rate 285 Mark bezahlt werden müßten. Somit erfolgt eine
Einsparung von ca. 31%.
4. Gebühren auf den Flughäfen der EAPT/EAGT-Staaten
Die Gebühren auf allen Flughäfen der Welt sind sehr unterschiedlich.
Bemühungen sowohl der IATA als auch der ICAO scheiterten, einheit-
liche Gebührensätze für Starts und Landungen festzulegen. So betra-
gen z.B. die Landekosten für eine Douglas DC-8 oder Boeing-707 $ 50
in Los Angeles, $ 155 in der Schweiz und $ 714 in London. Innerhalb
der EAPT/EAGT-Staaten existieren einheitliche Tarife für kommerziell-
technische Landungen und Starts zu Tages- und Nachtzeiten. Außer-
dem gibt es weitere Gebühren auf den Flugplätzen der EAPT/EAGT-
Staaten, die die Be- und Entladung der Flugzeuge (Fracht und Post)
sowie die Wartung betreffen.
Versäumt der Fluggast seinen Flug zu annullieren, oder erscheint er
nicht, dann hat er 25 % des einfachen Flugtarifs bis zum Bestim-
183
mungsort oder bis zur ersten Flugunterbrechung zu zahlen. Im interna-
tionalen Verkehr sind No-Show-Gebühren festgelegt, die nicht niedri-
ger als 15,- Mark und nicht höher als 150,- Mark sein dürfen. Im In-
landsverkehr der DDR sind keine Höchst- oder Mindestgrenzen vorge-
schrieben; sie betragen jedoch zumindest 25% des einfachen Flug-
preises.
Zusammenfassung und Prognose
I. Abschnitt (1955-1963):
Aufbaujahre der DDR-Fluggesellschaft Deutsche Luft hansa und
der im September 1958 gegründeten Bedarfsfluggesell schaft
Interflug
Im Jahre 1953 schloß die DDR mit der VR Polen, der SR Rumänien,
der VR Bulgarien, der CSSR, der VR Ungarn und der UdSSR Luft-
fahrtabkommen ab; im Jahre 1960 folgten weitere Abkommen mit der
SFR Jugoslawien und der VR Albanien. Der Linienluftverkehr wurde
unter dem Namen Deutsche Lufthansa im Februar 1956 zwischen Ber-
lin/Schönefeld und Warschau, später auch nach allen anderen sozia-
listischen Ländern aufgenommen.
Im Juni 1957 erfolgte die Eröffnung des Inlandluftverkehrs zwischen
Berlin/Schönefeld und Dresden, Leipzig, Erfurt und Karl-Marx-Stadt.
Einige Inlandfluglinien, so z.B. Erfurt - Barth und Berlin/Schönefeld und
Karl-Marx-Stadt, werden heute aus Rentabilitätsgründen nicht mehr
beflogen. Im April 1960 erfolgte die Einführung eines Linienverkehrs
von Berlin/Schönefeld über Budapest, Belgrad nach Tirana.
184
Anfangs wurde der Flugbetrieb mit der zweimotorigen Ilyushin IL-14
durchgeführt, die bei einer Fluggeschwindigkeit von 320 km/h nur 32
Flugpassagiere befördern konnte. Im April 1960 folgte der Einsatz der
Ilyushin IL-18 auf internationalen Strecken, die bis zu 89 Passagieren
Platz bietet und eine Reisegeschwindigkeit von 450 km/h erreicht.
Im Mai 1955 begann - in Lizenz - der Nachbau der sowjetischen Ilyus-
hin IL-14, die in dieser Version nur 26 Sitzplätze aufwies. Bis April
1958 wurden 45 Flugzeuge hergestellt und teils an die Deutsche Luf-
thansa, teils an die VR Vietnam, die VR Polen, die VR Ungarn, die SR
Rumänien, die CSSR usw. geliefert. Aufgrund neuer Wirtschaftspläne
der COMECON-Mitgliedsstaaten und infolge von Rohstoffengpässen
wird seit 1961 der Flugzeugbau in allen COMECON-Staaten außer der
UdSSR ganz. Seit diesem Zeitpunkt werden Flugzeuge nur noch in
der UdSSR hergestellt.
Einen ersten Pool-Vertrag unterzeichneten die sozialistischen europä-
ischen Fluggesellschaften LOT, Malev, Tabso (die heutige Balkan)
und Tarom sowie die Deutsche Lufthansa (die heutige Interflug) am 8.
Juni 1957, und zwar das "Abkommen über Gegenseitige Zusammen-
arbeit und Gegenseitige Generalvertretung" und das "Abkommen über
die Gemeinsame Nutzung von Fluglinien und über den Verrech-
nungsmodus der daraus, erzielten Einnahmen".
Auf luftfahrtrechtlichem Gebiet übernahm die DDR zunächst die Be-
stimmungen und Erlasse, die vor 1945 in Deutschland in Kraft waren.
Das neugeschaffene Luftfahrtgesetz der DDR vom 31. Juli 1963 weist
Ähnlichkeiten mit den Luftfahrtgesetzen sozialistischer (Luftfahrtkodex
der UdSSR von 1935; dem Luftfahrtgesetz der CSSR vom 24. Sep-
185
tember 1956 und dem Luftfahrtgesetz der SR Rumänien vom 5. De-
zember 1953) und nichtsozialistischer Staaten (Luftfahrtgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, das Luftfahrtgesetz der Schweiz von
1947 und das Luftfahrtgesetz von Österreich des Jahres 1957) auf.
Die Interflug untersteht der Hauptverwaltung Zivile Luftfahrt, die eine
Abteilung des Ministeriums für Verkehrswesen der DDR ist. Sie setzt
sich aus den drei Betriebsteilen Verkehrs-, und Wirtschaftsflug und
Flughäfen zusammen.
II. Abschnitt (1963 - 1969):
Fusion der DDR-Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der
Interflug und Aufnahme von Liniendiensten nach nich tsozialisti-
schen Ländern.
Am 1. September 1963 übernahm die im September 1958 zunächst
als Bedarfsgesellschaft gegründete Interflug die von der Deutschen
Lufthansa wahrgenommenen Aufgaben.
Im Mai 1964 wurde die Flugstrecke von Berlin/Schönefeld nach Niko-
sia eröffnet. Es war die erste Linienverbindung der Interflug in ein nich-
tsozialistisches Land. Luftverkehrsabkommen wurden im Jahre 1965
mit der Vereinigten Arabischen Republik und Syrien, 1966 mit Guinea,
Mali, dem Irak und Algerien geschlossen. Mit dem Libanon wurde
1967 eine staatliche Lizenz zum Betreiben einer Fluglinie von Ber-
lin/Schönefeld nach Beirut vereinbart, mit Kuba 1967 und mit dem Su-
dan 1968 Luftverkehrsabkommen geschlossen. Linienflüge wurden
daraufhin in alle Staaten mit Ausnahme von Kuba aufgenommen.
186
Als erste nichtsozialistische Fluggesellschaft hatte die KLM am 3. April
1957 in Berlin/Friedrichstraße ein eigenes Flugreisebüro eingerichtet,
worauf die SAS am 29. September 1967 mit der Einrichtung eines wei-
teren Büros folgte. Die KLM und die SAS waren die ersten nichtsozia-
listischen Fluggesellschaften, die Messeflüge nach Leipzig und Be-
darfsflüge nach Berlin/Schönefeld durchführten. Seit Oktober 1969
führt die KLM einmal wöchentlich einen Frachtbedarfsflug zwischen
Amsterdam und Berlin/Schönefeld durch, d.h. nicht über einen der drei
Berliner Luftkorridore.
Im Oktober 1965 folgte eine weitere Vereinbarung zwischen den so-
zialistischen Staaten, die "Berliner Vereinbarung", die von der Aeroflot,
Interflug, LOT, Malev, Mongolflot, Tabso (der heutigen Balkan) und der
Tarom unterzeichnet wurden.
Das Abkommen umfaßt:
� die Gegenseitige Generalvertretung
� die Gegenseitige Gewährung von Dienstleistungen
� die Haftung für Schäden
� Pool-Vereinbarungen
Diese Dienstleistungen brauchen aber nicht von einer Fluggesellschaft
selbst erbracht, sondern können von ihr delegiert werden. So schloß
die Interflug innerstaatliche Verträge mit der Speditionsfirma Deutrans,
der Hotel- und Gaststättenfirma Mitropa und der Gasolin-Firma Minol.
Die Verträge zwischen der Abteilung Wirtschaftsflug der Interflug und
den Landwirtschaftlichen Produktions-Genossenschaften (LPG) und
187
den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) sollen zu einer
Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion führen. Während zwi-
schen 1957 und 1964 nur Einzelverträge zwischen den LPG/BHG ge-
schlossen wurden, sind es seit 1964 ganzjährige Verträge, die bis zu
5000 ha umfassen.
1955 wurden von der DDR fast nur organisierte Touristenflugreisen ins
Ausland durchgeführt, dagegen betrug das Verhältnis der organisier-
ten zu den nichtorganisierten Touristenreisen 1962 23 zu 77, verän-
derte sich jedoch 1966 auf 43 zu 57. Für Touristenreisen in die VR Po-
len und der CSSR werden Eisenbahn und Auto wegen der kurzen Ent-
fernungen die wichtigsten Verkehrsmittel bleiben, während für Reisen
in die SR Rumänien, die SFR Jugoslawien und die VR Bulgarien wei-
terhin 80 - 100 %, in die asiatischen Volksrepubliken Vietnam, Korea
und Mongolei und nach Kuba ein 100 %iger Luftverkehrsanteil anzu-
nehmen ist.
Zwischen 1961 und 1963 fanden mehrere Luftfahrtkonferenzen der
sozialistischen Fluggesellschaften statt, die zum Abschluß der EAPT
und EAGT-Tarife führten. Der EAPT-Tarif trat am 15. April 1963 und
der EAGT-Tarif trat am 1. Juli 1963 in Kraft. Die EAPT- und EAGT-
Tarife werden innerhalb des sozialistischen Lagers angewendet und
garantieren eine 50%ige Ermäßigung für Bürger bzw. Institutionen
dieser Staaten. Der Verrechnungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaa-
ten erfolgt in Form von Clearings.
Der EAPT-Tarif wird von der UdSSR, der VR Albanien, der VR Bulga-
rien, der CSSR, der DDR, der VR Korea, der VR Mongolei, der VR Po-
len, der SR Rumänien, der VR Ungarn und der VR Vietnam angewen-
188
det. Der EAGT gehören die gleichen Länder, außer der VR Polen und
der SR Rumänien an.
Die Interflug ist nicht Mitglied der IATA, wendet aber die IATA-Tarife
auf nichtsozialistischen Strecken an. So wird bei einem Flug von Ber-
lin/Schönefeld via Prag nach Kairo der EAPT-Tarif von Ber-
lin/Schönefeld nach Prag, von Prag nach Kairo aber der IATA-Tarif
angewendet.
III. Abschnitt (seit 1969)
a) Wirtschaftliche Tendenzen
Bereits im Oktober 1969 setzte die Interflug die Tupolew TU-l34 bei
Messeflügen zwischen Leipzig und Wien sowie zwischen Leipzig und
Kopenhagen ein. Seit diesem Zeitpunkt verkehren vier Flugzeuge die-
ses Typs auf den Flugrouten von Berlin/Schönefeld in den Nahen Os-
ten, nach Nord- und Westafrika. Seit Mitte 1970 kommt das Langstre-
ckenflugzeug Ilyushin IL-62 zum Einsatz, das seit Anfang 1970 von
der Aeroflot und der CSA bereits auf Linienflügen nach Nordamerika
eingesetzt wird.
Zwei weitere Luftverkehrsabkommen wurden von der DDR im Jahre
1968 mit dem Süd Jemen und Sierra Leone vereinbart, was die Zahl
der seit 1955 abgeschlossenen staatlichen Abkommen mit sozialisti-
schen und nichtsozialistischen Ländern auf 15 erhöhte.
Insgesamt hat die Deutsche Lufthansa der DDR (die spätere Interflug)
seit 1956 insgesamt 48 Interline-Abkommen, 35 Generalverkaufsab-
189
kommen und 8 Pool-Abkommen mit sozialistischen und nichtsozialisti-
schen Fluggesellschaften geschlossen. Im November 1969 wurde das
erste Interline-Abkommen mit einer amerikanischen Fluggesellschaft,
der Eastern Airlines, vereinbart.
Seit 1969 muß die Interflug, einem Beschluß des DDR-Ministerrates
zufolge, die finanziellen Mittel für den weiteren Ausbau der Fluggesell-
schaft selbst aufbringen. Die drei Betriebsteile haben sehr unter-
schiedliche Aufgaben. Während der Verkehrs- und Wirtschaftsflug
Aufgaben zu kostendeckenden Preisen durchführen, ist dies beim Be-
triebsteil Flughäfen nicht der Fall.
Es ist anzunehmen, daß die bestehenden Flughäfen der DDR - Ber-
lin/Schönefeld, Leipzig/Klotsche und Leipzig/Mokau, Erfurt, Dresden,
Barth und Heringsdorf - erweitert und modernisiert werden. Der Zent-
ralflughafen Berlin/Schönefeld entspricht bereits seit 1961 der Flugha-
fenqualifikation A der ICAO und der Sonderklasse des COMECON.
Während 1961 in Berlin/Schönefeld 259 700 Fluggäste abgefertigt
wurden, waren es 1969 erstmals über 1 Million Passagiere. Ber-
lin/Schönefeld wird im Liniendienst neben der Interflug auch noch von
den COMECON-Fluggesellschaften Aeroflot, CSA, Malev, LOT, Bal-
kan und Tarom, außerdem von der JAT, der United Arab Airlines und
der Iraqi Airways angeflogen. Bedarfsflüge werden zur Leipziger Früh-
jahrs- und Herbstmesse von der Interflug, der AUA, KLM, SAS, Air
France, BEA, BOAC, Swissair, Sabena und Alitalia durchgeführt. In
Zukunft ist zu erwarten, daß die Flughäfen Rostock, Karl-Marx-Stadt
und Magdeburg ebenfalls ausgebaut und an das Inlandflugnetz ange-
schlossen werden. Der 1964 erwogene Bau von insgesamt 32 Kurz-
strecken-Hubschrauberplätzen hat sich in Studien als unrentabel er-
190
wiesen.
Die Interflug benutzt auch die schon in 19 Städten befindlichen ge-
meinsamen Reparaturbasen und Ersatzteillager der COMECON Flug-
gesellschaften und wird in Zukunft ihr Liniennetz sowie ihre Flugpläne
nach nichtsozialistischen Ländern mit den anderen COMECON-
Partnern abstimmen und mehrere internationale Flugstrecken im Pool
befliegen. Das schließt nicht aus, daß in Zukunft auch Pool-
Abkommen mit Fluggesellschaften nichtsozialistischer Staaten getrof-
fen werden könnten. Außerdem werden zusätzliche Pool-Absprachen
folgen, so wie sie auf den Fluglinien Berlin/Schönefeld und Kairo mit
der United Arab Airlines und auf der Linie Berlin/Schönefeld - Bagdad
mit der Iraqi Airways bestehen.
Innerhalb der Zivilluftfahrt der COMECON-Staaten steht die Interflug
an dritter Stelle im Passagieraufkommen hinter der Aeroflot und der
CSA. Obwohl die meisten Fluggesellschaften mit Wachstumsraten
zwischen 10 und 20 % rechnen, wird sich das Passagieraufkommen
der Interflug wahrscheinlich von 820 000 (1969) sogar auf 1,2 Millio-
nen (1970) erhöhen. In den letzten Jahren hatte die Interflug Wach-
stumsraten zwischen 30 und 40 %. Eine Fortsetzung des Wachstums
ist anzunehmen, zumal der Anteil der Interflug noch nicht der außen-
wirtschaftlichen Stellung der DDR am Weltmarkt entspricht161. Die
DDR hat mit über 100 Staaten der Welt Handelsverträge. Die Ursache
für die ungünstige Position des Luftverkehrs im Vergleich zu den Au-
ßenwirtschaftsbeziehungen ist in erster Linie darin zu sehen, daß erst
ab 1964 eine Erweiterung des Flugliniennetzes über die sozialisti-
schen Staaten hinaus erfolgte.
161 Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1970,Berlin-Ost 1971.
191
Der Anteil der DDR-Bürger am Gesamtpassagieraufkommen des
internationalen Luftverkehrs wird zwischen 1969 und 1980 auf etwa
das Doppelte bis 2,5-fache des heutigen Anteils steigen. Im Jahre
1980 werden wahrscheinlich, nach einer Aufhebung der Visapflicht in
die sozialistischen Staaten Europas, von den 10 Millionen arbeitsfähi-
gen Personen 40 % einmal im Jahr ins sozialistische Ausland fahren.
Von diesen 4 Millionen werden zwischen 12–17 % in den Urlaub flie-
gen, d.h. zwischen 480 000 und 680 000 Personen.
Im Inlandsluftverkehr werden die Wachstumsraten zwischen 1970 und
1980 bei jährlich l0% liegen (1961 - 116 400 Personen: dagegen 1968
- 482 700 Personen). 1980 sollen Airbusse im Inlandluftverkehr einge-
setzt werden. Sie lassen eine hohe Flugdichte zu, besonders auf der
Strecke von Berlin/Schönefeld nach Erfurt und von Berlin/Schönefeld
nach Dresden. Andererseits wird sich der Inlandluftverkehr auf solche
Strecken konzentrieren, bei denen er gegenüber den Bodenverkehrs-
mitteln einen großen Vorsprung hat. Da die Geschwindigkeiten der Ei-
senbahn zwischen 100 und 140 km/h liegen, wird sich der Schwer-
punkt des Inland-Luftverkehrs auf die Nord-Südverbindungen von
Barth bzw. Rostock und Heringsdorf nach Dresden, Leipzig und Erfurt
verlagern.
Der Bedarfsverkehr ist vergleichsweise ungewöhnlich hoch (1957- 4
100; 1961 – 58 100; 1968 - 258 800 Personen), d.h. er umfaßte 1968
47% der Gesamtleistungen im internationalen Luftverkehr der Inter-
flug. Es ist anzunehmen, daß der Anteil des Bedarfsverkehrs an den
Gesamtleistungen bis 1980 auf ca. 30% sinken wird, d.h. bis 300 000
192
Passagiere jährlich steigen kann.
Da das Luftfrachtaufkommen DDR-Autoren zufolge162 nicht dem Um-
fang der wirtschaftlichen Entwicklung der DDR entspricht, kann mit ei-
nem jährlichen Wachstum der Luftfrachttransporte (1956 100 t; 1961 -
4 900; 1968 - 15 800 t) von jährlich 20 % zwischen 1970 und 1980 ge-
rechnet werden.
Der Inlands-Frachtverkehr wird - durch die geringen Entfernungen be-
dingt - als Zubringer des internationalen Frachtverkehrs dienen. Die
Interflug wird Nurfrachtflugzeuge, versehen mit Containern und Palet-
ten einsetzen, um die gestiegene Nachfrage nach sozialistischen und
nichtsozialistischen Ländern zu decken.
Die 52 Flugzeuge und Hubschrauber des Betriebsteils Wirtschaftsflug
der Interflug haben 1957 19 500 ha, 1961 256 400 ha und 1968 744
800 ha bearbeitet. Es kann angenommen werden, daß sich die Leis-
tung des Wirtschaftsfluges von 1970 bis 1980 auf etwa das Fünffache
steigern wird, da leistungsfähigere und kostengünstigere Hubschrau-
bertypen zum Einsatz gelangen werden. Die richtige Auswahl neuen
Flugmaterials wird zu einer der wichtigsten Aufgaben der Abteilung
Wirtschaftsflug werden.
162 Vgl. hierzu: Damm, G.: IATA-Organisationen und Aufgaben der internationalen Luftverkehrs vereinigung, in: TIZL Heft 1,, 1969, S. 14-19; Grenzdörfer, J.: Grundlagen der Ökonomik des Luftverkehrs und seine Stellung im einheitlichen sozialistischen Transportwesen der DDR, Ökonomik des zivilen Luftverkehrs, Ingenieurschule für Eisenbahnwesen, Dresden 1967; Rehbein, G. Wagener, H.: Grundlagen der Ökonomik und des Transport– und Nachrichten- wesens, Berlin-Ost 1964; Stempniewski, S.: Der Luftverkehr der DDR, sein erreichter Ent- wicklungsstand und Vorschläge zu seiner weiteren Gestaltung, in: Wissenschaftliche Zeit- schrift der Hochschule für Verkehrswesen Dresden, Heft 2, 1962/63.
193
b) Rechtliche Tendenzen
Welchen internationalen Organisationen die DDR im Jahre 1980, mit
welchen Ländern sie Luftverkehrsabkommen abschließen und wohin
die Interflug Flugdienste durchführen wird, hängt vom Verlauf der poli-
tischen Entwicklung ab. Es ist möglich, daß die DDR Mitglied der
ICAO und die Interflug Mitglied der IATA und des International Agricul-
tural Aviation Centre werden wird. Die Interflug wird wahrscheinlich Li-
nienflüge von Berlin/Schönefeld über Budapest, Algier, Bamako, Free-
town und Conakry nach Havanna aufnehmen. Vielleicht wird auch die
Fluglinie Berlin/Schönefeld - Havanna - Berlin/Schönefeld im Pool mit
der Cubana Airways durchgeführt werden.
Die DDR wird wahrscheinlich Luftverkehrsabkommen mit der VR
Mongolei, der VR Vietnam und der VR Korea und anderen asiatischen
und afrikanischen Staaten abschließen, die eine Vorstufe zur Durch-
führung von Linienflügen sind. Ob und wann es zu Linienflügen von
Berlin/Schönefeld nach Peking kommen wird, hängt ebenfalls von der
politischen Entwicklung ab.
Die Interflug führt seit dem 4. November 1970 Linienflüge zwischen
Berlin/Schönefeld und Wien durch. Flugdienste werden auf dieser
Strecke im nächsten Jahr auch von der AUA aufgenommen werden.
Mit der Aufnahme von Linienflügen der Interflug nach Helsinki, Stock-
holm, Kopenhagen und Amsterdam ist zu rechnen. Ebenso sind Pool-
Abkommen im Personen- und Frachtverkehr zwischen der Interflug
und der AUA, der SAS und der KLM möglich. Linienflüge der Interflug
nach Brüssel, Paris, London und Rom werden möglicherweise aufge-
nommen werden.
194
c) das Verhältnis Bundesrepublik Deutschland zur DD R
Nach Jahren schwächeren Wachstums erlebt heute der Handel zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einen starken
Aufschwung. Das Gesamtvolumen des Handels beträgt 1969 3,7 Mil-
liarden Mark, was eine Steigerung von 27 % gegenüber 1968 bedeu-
tet. Seit 1947 beteiligen sich Firmen aus der Bundesrepublik Deutsch-
land an der Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse, Firmen aus der
DDR an der Buchmesse in Frankfurt sowie an der Hannover Messe.
Diese positive Entwicklung führt zu einer zunehmenden Nachfrage
nach zusätzlichen Verkehrsverbindungen.
So wurde am 12. Juli 1954 ein Eisenbahnabkommen zwischen der
Deutschen Bundesbahn (Bundesrepublik Deutschland) und der Deut-
schen Reichsbahn (DDR) geschlossen, das die Zugfrequenzen, Über-
gänge, technische Fragen, Tarifermäßigungen, Schlaf- und Speisewa-
gen anbelangt. Seit jenem Zeitpunkt finden jährlich - mindestens ein-
mal - Verhandlungen statt, die sich mit diesen Fragen befassen. Die
letzte Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbahn (Bundesre-
publik Deutschland) und dem Ministerium für Verkehrswesen der DDR
wurde am 30. Oktober 1969 in Trier getroffen. Gegenwärtig bestehen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR acht Eisen-
bahnverbindungen; pro Jahr werden 9,5 Millionen Tonnen Güter auf
dem Schienenwege befördert.
Außer den Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen gibt
es solche, die die 5 Straßenverbindungen (3 Autobahnen, 2 Landstra-
ßen), die Binnenschiffahrt (Ruhen am Mittellandkanal und Schnaken-
burg/Elbe) und das Post- und Fernmeldewesen anbelangen. Während
der Postverkehr reibungslos verläuft, gibt es erhebliche technische
195
Schwierigkeiten im Fernsprechverkehr. Es stehen nur 34 Fernsprech-
leitungen zur Verfügung. Um die Fernmeldeverbindungen zu erhöhen
und zu verbessern, finden seit dem 19. September 1969 Gespräche
im Rahmen der Postverwaltungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der DDR statt.
Es besteht kein Luftverkehrabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der DDR. Der Luftverkehr zwischen Berlin-West und
der Bundesrepublik Deutschland wird aufgrund alliierter Sonderrege-
lungen auf den drei Luftkorridoren ausschließlich von Flugzeugen
amerikanischer, britischer und französischer Fluggesellschaften
durchgeführt. Seit dem 2. Weltkrieg überquerte nur während der Gen-
fer Außenministerkonferenz im Jahre 1958 täglich ein Flugzeug der
Interflug den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Sonder-
genehmigung wurde vom Bundesverkehrsministerium in Bonn erteilt.
Selbst der sowjetische Außenminister Gromyko benutzte am 30. Ok-
tober 1970 mit einem Sonderflugzeug von Berlin/Schönefeld nach
Frankfurt/Main keinen der drei Luftkorridore, sondern wählte den Um-
weg über Prag.
Kein Flugzeug der Deutschen Lufthansa der Bundesrepublik Deutsch-
land ist nach dem 2. Weltkrieg weder auf einem Flughafen der DDR
gelandet, noch hat es die DDR überflogen. Andererseits werden 11
Flughäfen in 10 sozialistischen und nichtsozialistischen Staaten so-
wohl von der Deutschen Lufthansa als auch von der Interflug bedient,
und zwar: Prag, Budapest, Bukarest, Belgrad, Zagreb, Dubrovnik,
Damaskus, Beirut, Kairo, Khartum, Bagdad und Wien. Es ist möglich,
daß es auch auf dem Sektor des Luftverkehrs, so wie zwischen den
Verkehrsträgern Eisenbahn, Straßenverkehr und Binnenschiffahrt im
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Rahmen einer politischen Entspannung in Europa, zu Liniendiensten
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR kommen
könne. Dazu bietet sich ein 5-Stufenplan an:
1. Stufe: Zuerst sollten Messeflüge der Deutschen Lufthansa von
Frankfurt/Main nach Leipzig und Flüge der Interflug von Ber-
lin/Schönefeld zur Buchmesse nach Frankfurt/Main durchgeführt wer-
den.
2. Stufe: Als nächsten Schritt empfehlen wir Gespräche zwischen der
Abteilung Luftfahrt des Verkehrsministeriums der Bundesrepublik
Deutschland und der Hauptabteilung Zivile Luftfahrt der DDR. Hierzu
sollten Vertreter der Deutschen Lufthansa und der Interflug hinzuge-
zogen werden.
3. Stufe: Anschließend sollten Gespräche zwischen der Deutschen
Lufthansa und der Interflug unter Hinzuziehung der Air France, Pan
Am und British European Airways, die die drei Luftkorridore befliegen,
fortgeführt werden.
4. Stufe: Nach erfolgreichen Verhandlungen sollten die Gespräche -
unter Ausklammerung der Vertreter der Fluggesellschaften - zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und auch den USA,
Frankreich und Großbritannien sowie der UdSSR fortgeführt werden.
Vor allen Dingen sollte der "Problemkreis Berlin" und die Besonderhei-
ten der drei Luftkorridore zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Berlin-West zunächst einmal ausgeklammert werden, um über-
haupt zu einer Vereinbarung zu kommen. Der "Problemkreis Berlin"
mit allen den dazugehörigen ungelösten politischen Fragen macht es
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seit 10 Jahren der Deutschen Lufthansa unmöglich, Flugdienste nach
Moskau durchzuführen.
Sinnvoll wäre es, die Flugroute der Deutschen Lufthansa von Frank-
furt/Main nach Leipzig über Würzburg, Eger, Prag unter Umgehung
der Luftkorridore zu führen. Möglich wäre es auch - so wie die KLM auf
ihren Fracht-Bedarfsflügen von Amsterdam nach Berlin/Schönefeld -
die internationale Flugroute über Dänemark zu benutzen. In gleicher
Weise könnte die Interflug bei ihren Flügen nach Frankfurt/Main ver-
fahren.
5. Stufe: Nach einer Anlaufzeit der Flugverbindungen sollte es zu ver-
traglichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der DDR kommen, wie auch zu Interline-Abkommen zwischen der
Deutschen Lufthansa und der Interflug. Anschließend könnte man ei-
nen Pool-Verkehr zwischen Frankfurt/Main und Leipzig bzw. Hamburg
und Dresden zwischen beiden Fluggesellschaften einrichten. Dies wird
nur möglich sein, wenn Fragen wie z.B. Besuchs- und Touristenreisen
bis dahin gelöst sind. Damit kann der Luftverkehr eine wichtige Rolle
spielen, nämlich Brücke der Verständigung zu sein auch zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
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Verzeichnis der Tabellen ________________________________________________________ Tabelle Nr. 1 Innerstaatliche und internationale Flugverbindungen, Flug- häufigkeit und eingesetzte Flugzeugtypen ab Berlin/Schöne- feld, Leipzig, Dresden und Erfurt im Mai 1975. 74 Tabelle Nr. 2 Anzahl der Fluglinien und Länge des Flugnetzes beim Linien- und Charterverkehr der Interflug zwischen 1956 und 1974. 83 Tabelle Nr. 3 Aufteilung des prognostizierten Fluggastaufkommens im Aus- reise-, Einreise- sowie Transitverkehr des Flughafens Berlin/Schönefeld zwischen 1968 und 1980 (in 1.000 Personen) 86 Tabelle Nr. 4 Nationales und internationales Passagieraufkommen sowie Passagier-km zwischen 1956 und 1974 bei der Interflug 100 Tabelle Nr. 5 Beförderte Passagiere von den Flughäfen der DDR nach ausge- wählten COMECON und Nicht-COMECON-Flughäfen zwischen 1960 und 1974 101 Tabelle Nr. 6 Außenhandelsumsatz der DDR mit den COMECON-Staaten im Jahre 1974 (in Millionen Valuta-Mark) 102 Tabelle Nr. 7 Außenhandelsumsatz der DDR mit sozialistischen Staaten, die Nicht-Mitglieder des COMECON sind im Jahre 1974 (in Millionen Valuta-Mark) 103 Tabelle Nr. 8 Nationales und internationales Frachtaufkommen sowie Fracht-tonnen-km (Tkm) zwischen 1956 und 1974 bei der Interflug 103 Tabelle Nr. 9 Passagieraufkommen im internationalen Charterverkehr zwischen 1956 und 1972 bei der Interflug (in 1.000 Personen) 104
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Tabelle Nr. 10 Wirtschaftsflüge in der Land- und Forstwirtschaft, aufgeteilt in Düngung und Schädlingsbekämpfungsflüge, zwischen 1960 und 1974 bei der Interflug 105 Verzeichnis der Schaubilder Schaubild Nr. 1 Internationales Streckennetz der Interflug im Jahre 1963 77 Schaubild Nr. 2 Internationales Streckennetz der Interflug im Jahre 1975 78
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