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Luther und die Steuern by Alfons Pausch Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 41, H. 3 (1983), pp. 546-547 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911915 . Accessed: 17/06/2014 08:44 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 193.105.154.127 on Tue, 17 Jun 2014 08:44:25 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Luther und die Steuernby Alfons Pausch

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Luther und die Steuern by Alfons PauschReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 41, H. 3 (1983), pp. 546-547Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911915 .

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546 Besprechungen

rechts in den Vereinigten Staaten, dessen Darstellung den Umfang des Bandes gesprengt hätte. Im Falle Kanada hatte man diese Bedenken allerdings nicht. Daher hinterläßt diese Auslassung eine schmerzliche Lücke. Weitere wichtige Partnerländer wie Griechen- land und Saudi-Arabien sollen in späteren Heften der ZGR behandelt werden.

Mit meist nur geringfügigen Abweichungen folgen die durchschnittlich 25 Seiten um- fassenden Beiträge dem gleichen Gliederungsschema: Investitionsklima, Wahl der Rechtsform, Gründungsvorschriften, Recht der verbundenen Unternehmen, Steuer- recht. Der Beitrag über Großbritannien allerdings weicht mit nur 9 Seiten Umfang deutlich von den übrigen ab, wozu insbesondere das völlige Fehlen der steuerlichen Aspekte negativ beiträgt. Die Steuern kommen in diesem Sammelband überhaupt sehr unterschiedlich, überwiegend aber nur kümmerlich, zur Geltung. Wie schon erwähnt, erscheint das Gebiet der Steuern im Abschnitt über Großbritannien, aber auch in dem über Belgien gar nicht sowie bei Argentinien und Italien fast nicht; allein die laufende Besteuerung, aber nicht die Gründungsbesteuerung - wie es eigentlich themengerecht wäre - findet bei Japan, Jugoslawien, Kanada, Niederlande und Spanien Erwähnung. Brasilien erhebt, wie man erfahrt, keine gründungsbedingten Steuern. Etwas ausführ- licher werden nur in den Länderstudien über unsere unmittelbaren Nachbarn Frank- reich, Österreich und - natürlich - die Schweiz die steuerlichen Belastungen einer Toch- tergesellschaftsgründung abgehandelt.

Als nützlich erweisen sich dagegen die weiterführenden Literaturhinweise und Infor- mationsadressen, die jedem Beitrag in einem kleinen Anhang beigegeben wurden.

Insgesamt läßt sich sagen, daß der Band - intentionsgemäß - nicht mehr geben kann als einen ersten Einblick in die komplizierte Materie einer ausländischen Gesellschafts- gründung. Von daher ist er auch eher für den Praktiker als für den Wissenschaftler geeignet.

Lutz Fischer

Alfons Pausch: Luther und die Steuern. Kölner Steuerthemen 1983. Arbeitskreis für Steuerrecht. Köln 1983. 89 Seiten.

Der durch seine Tätigkeit an der Bundesfinanzakademie bestens bekannte Verfasser hat eine ganze Reihe von finanzhistorischen Studien veröffentlicht, deren jüngste das hier anzuzeigende Heft 11 der „Kölner Steuerthemen'4 bildet. Es erschien rechtzeitig zum „Luther- Jahr" und enthält eine Fülle von interessanten Zitaten, in erster Linie M. Luthers, sowie Hinweise auf andere finanzgeschichtliche Quellen. Dabei wird jeweils auf die realen Hintergründe und Motive der geschilderten Verhältnisse hingewiesen.

Die Zwiespältigkeit Luthers in seinen ökonomischen, ethischen und politischen An- sichten tritt auch bei Pausch deutlich in Erscheinung. Zugleich aber lernt man viel über seine scharf ablehnende Haltung etwa gegenüber der „Ablaßsteuer" (siehe beson- ders S.42ÍT.) sowie seine Stellung zu den Zehntabgaben (S. 65ff.). Pauschs in diesem Zusammenhang geäußerten Bemerkungen über unsere heutigen Kirchensteuern (S. 71 ff.) haben mich dagegen nicht zu befriedigen vermocht, wie denn generell die letztgenannten Abgaben in neuerer Zeit m.E. nicht die gebührende gründliche Untersuchung gefunden haben, die sie - nicht zuletzt im Hinblick auf Unterschiede, die etwa in dieser Hinsicht zwischen der Bundesrepublik Deutschland einerseits, vielen anderen westlichen Staaten andererseits herrschen - verdienten. Gegen Schluß der Schrift wird auf die Probleme eines „Widerstandsrechts in Steuersachen" in LuTHERscher Sicht eingegangen (S. 73 ff.). Hier finden sich leider zu wenige bzw. zu schwache kritische Anmerkungen zu Luthers bekannten diesbezüglichen Lehren - vielleicht wäre es nicht unzweckmäßig gewesen, wenn sich der Verfasser mit den entgegengesetzten Anschauungen etwa A. Rusto ws in seiner „Ortsbestimmung der Gegenwart" auseinandergesetzt hätte.

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Besprechungen 547

Im ganzen aber stellt die vorliegende Schrift Pauschs wie ihre Vorgänger ein leicht lesbares, interessantes Kapitel der Finanzgeschichte dar, dessen Lektüre auch Nichtfach- kennern - vielleicht sogar geraden diesen - manches Lehrreiche vermitteln wird.

Fritz Neumark

Max Troll: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. 3. Ergänzungslieferung (Stand September 1983). Verlag Vahlen. München 1983. 248 Seiten.

Man kann sagen, daß „der Troll" für die Erbschaftsbesteuerung das Pendant zum Blümich-Falk für die Einkommensteuer ist. Ich habe den Kommentar vor einigen Jahren an dieser Stelle gewürdigt und habe dem kaum etwas hinzuzufügen.

Neu ist lediglich, daß einerseits die Rechtsprechungsübersichten - soweit früher schon vorhanden - auf den neuesten Stand gebracht worden sind und daß insbesondere die längere Zeit umstrittene, schließlich aber vom Bundesverfassungsgericht als verfassungs- konform bestätigte sog. Ersatzerbschaftssteuer in der vorliegenden Lieferung des Werks gebührend berücksichtigt ist. Darüber hinaus hat die steuerfreie Behandlung „gemischter Schenkungen" eine - wenn auch als vorläufig anzusehende - Behandlung erfahren.

Der 7>o//-Kommentar ist damit wieder auf den neuesten Stand gebracht worden und wird sich zweifellos weiterhin berechtigter Beliebtheit seitens der aktiv oder passiv durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer Betroffenen erfreuen.

Fritz Neumark

Willi Albers u.a. (Hrsg.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Zugleich Neu- auflage des Handwörterbuchs der Sozialwissenschaften. Registerband. Gustav Fischer. Stuttgart - New York. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck). Tübingen. Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen - Zürich 1983. 312 Seiten.

Das imposante neue „Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft" erlangt erst durch den nunmehr vorliegenden Registerband volle Benutzbarkeit. Das Werk ist an dieser Stelle in mehreren Literaturaufsätzen ausführlich gewürdigt worden - daß es als ganzes eine hervorragende Leistung darstellt, für die man den Verfassern, aber auch den Herausgebern zu großem Danke verpflichtet ist, sei hier wiederholt.

Der Registerband enthält einerseits ein Mitarbeiterverzeichnis (S. IX-XVI) und ande- rerseits ein Sachregister. Was manche - wie auch der Rezensent - vermissen werden, ist ein Personenregister. Natürlich sind einige Autorennamen im Sachregister zu finden, aber erstens bei weitem nicht alle, die in den Handwörterbuch-Beiträgen (mehr oder minder ausführlich) erwähnt sind, und zweitens vielfach in der Form, daß nur ein mit diesem oder jenem Verfassernamen verbundener Problemkomplex angeführt wird. Zum Teil erklärt sich die nicht ganz befriedigende Lösung des Zitierproblems, was die Perso- nen anlangt, sicherlich aus der von mir immer noch bzw. wieder bedauerten Tatsache, daß das HdWW darauf verzichtet hat, bibliographische Beiträge zu bringen. Aber der Hinweis auf diese und einige andere kleine Mängel sollte nicht den Eindruck entstehen lassen, man wolle die große positive Leistung, die in dem Gesamtwerk steckt, mit klein- licher Kritik herabsetzen. Noch einmal : Das neue Handwörterbuch verdient höchste An- erkennung aller Wirtschaftspraktiker und insbesondere auch der Wirtschaftstheoretiker.

Fritz Neumark

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