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1 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S. Herzlich Willkommen

LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S

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Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S. DAS PROGRAMM DES HEUTIGEN ABENDS. Schulpartnerschaft. Rechte, Pflichten der Eltern. Aufgaben von Klassenforum , Schulforum , Klassenelternvertretern und Elternverein. Aktuelle Themen. Diskussion. - PowerPoint PPT Presentation

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• Schulpartnerschaft

DAS PROGRAMM DES HEUTIGEN ABENDS

• Aktuelle Themen

• Rechte, Pflichten der Eltern

• Aufgaben von Klassenforum, Schulforum, Klassenelternvertretern und Elternverein

• Diskussion

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Das österreichische Schulgesetz verlangt ausdrücklich, dassDas österreichische Schulgesetz verlangt ausdrücklich, dassdie Schulpartner zusammenarbeitendie Schulpartner zusammenarbeiten

Primäres Erziehungsrecht haben die Eltern. Es ist das Recht und die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Unterrichts-u. Erziehungsaufgabe der Schulezu unterstützen.

LehrerInnen haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst engeZusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts zu pflegen.

Zu den Aufgaben des Schulleiters gehört ebenfalls die Pflege der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule; der Schulleiter istverpflichtet die Arbeit des EV zu unterstützen

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Was ist für eine funktionierende Schulpartnerschaft Was ist für eine funktionierende Schulpartnerschaft wichtig?wichtig?

Es müssen alle Schulpartner bereit sein,daran zu arbeiten und von derSinnhaftigkeit wirklich überzeugt sein.

Die Fähigkeit, dass alle Schulpartner gut mit Kritik umgehen können, aktiv wie auch passiv.

Eine Portion Grundvertrauen, dass alles was im Elternhaus und in der Schulegeschieht, zum Besten für das Kind gedacht ist.

Gegenseitiger Respekt und Verständnis für die Situation des Anderen.

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Was brauchen wir Eltern um aktive Schulpartner zu sein?Was brauchen wir Eltern um aktive Schulpartner zu sein?

Wille sich einzubringen und im Interesse seines/r Kindes/r Schule mitgestalten

Wenn man sich intensiv mit der Schule beschäftigt, bekommt man mehr Einblick in das Schulgeschehen und man wird verschiedene Dinge anders sehen und die Zusammenhänge besser verstehen können

An Probleme sachlich und nicht emotional herangehen

Sich selbstständig zu informieren und sich mit Schule auseinander zu setzen

Seiner Elternpflicht nachkommen, und das gesetzliche Mitbestimmungsrecht nützen. Das ist vor allem durch die Teilnahme am Klassenforum möglich.

Etwas Geduld, Ausdauer und vor allem Diplomatie, um den Weg zueinander zu ebnen.

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Was brauchen Eltern Was brauchen Eltern nochnoch um sich als aktive Schulpartner um sich als aktive Schulpartner einbringen zu können?einbringen zu können?

Schulleiter und Lehrer die den Eltern die Türe zur Schule öffnen und die Zusammenarbeit ermöglichen

Schulleiter und Lehrer denen eine gemeinsame Gestaltung der Schule ein Anliegen ist

Schulleiter und Lehrer die Eltern als gleichwertige Partner sehen

Gute Gesprächsqualität im Klassen- und Schulforum

Guten Informationstransfer von der Schule zu den Eltern gemäß § 61 Abs.2b

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Recht auf Anhörung u. Abgabe von Vorschlägen u.Stellungnahmen - diese sollen in erster Linie die Unterrichts- u. Erziehungsarbeit d. Schule unterstützen

Recht auf Interessensvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter u. d. Schulbehörden durch die KLEV‘s

Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Eltern u. Schüler allgemein betreffen

Recht auf Teilnahme an den Klassenelternabenden

RECHTE DER ELTERNRECHTE DER ELTERN

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Mitwirkung im Klassenforum mit beschließender Stimme

Wahl des KEV und seines Stellvertreters

Vertretung im Schulforum (durch den KEV) und im SGA

Einbringen von Rechtsmitteln und Vertretung in diesbezüglichenVerwaltungsverfahren(z.B.Berufung gegen Nichtberechtigung zum Aufsteigen)

Rechte die sich aus den Pflichten der Schule gegenüber den Eltern ergeben

RECHTE DER ELTERNRECHTE DER ELTERN

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N PFLICHTEN DER ELTERN

• Ausstattung des Schülers mit den erforderlichen Unterrichtmittel

• Unterstützung der Unterrichts- u.Erziehungsarbeit der Schule

• Mitwirkung bei der Förderung der Schulgemeinschaft

• Sorge für den regelmäßigen Schulbesuch durch den Schüler

• Meldung einer Veränderung des Schülers an der Teilnahme am Unterricht, an einer Schulveranstaltung, bzw. schulbezogenen Veranstaltung (z.B.Im Falle einer Erkrankung,..)

• Meldung von anzeigepflichtigen Krankheiten

• Hinwirkung auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers

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VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULEPFLICHTEN DER SCHULE

• wenn die Leistungen des Schülers aufgrund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand bereits im ersten Semester mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären oder wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert ist den Eltern Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben.

• von der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächst höhere Schulstufe oder den nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Stufe der besuchten Schulart

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• in der 4. und in der 8. Schulstufe gegen Ende des ersten oder am Beginn des 2. Semesters über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten Bildungsweg

VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULEPFLICHTEN DER SCHULE

• Wenn bei schulärztlichen Untersuchungen des Schülers gesundheitliche Mängel festgestellt werden

• sowie von allen sonstigen den Schülern betreffenden, für die Eltern bedeutsamen Maßnahmen der Schule wie den Entfall von Unterrichtsstunden, Änderungen des Stundenplanes, ein Unfall des Schülers aber auch wesentliche Verletzungen der sich aus der Schulordnung ergebenden Pflichten durch den Schüler bzw. die Anwendung schwerwiegender Erziehungsmittel

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FT Vertretungsformen der Eltern Vertretungsformen der Eltern

gem.SchuUG §86

Elternverein

Schul- und Klassenforum

Schulgemeinschafts-ausschuss

LV d. Elternvereine OÖ S.Guserl

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Ein aktiver Elternverein legt den Grundstein für eine Ein aktiver Elternverein legt den Grundstein für eine gute Schulpartnerschaftgute Schulpartnerschaft

Nützen des Vorschlagsrechtes für KEV und deren vorherige Information

Ermunterung der Eltern ihr gesetzl. Mitspracherecht beim Klassenforum in Anspruch zu nehmen

Information und Motivation der KEV

regelmäßiger Kontakt des/der Vorsitzenden mit der Schulleitung

Information der Eltern vor/beim Schuleintritt

Einbindung der gewählten KEV in den EV-Vorstand

Gemeinsame Besprechung der Tagesordnungspunkte vor dem Schulforum

Beschäftigen des EV-Vorstandes mit der Schulqualität und deren Weiterentwicklung

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GREMIEN DER SCHULGEMEINSCHAFTGREMIEN DER SCHULGEMEINSCHAFT

Klassen u.SchulforumKlassen u.Schulforum

In den Volksschulen, Hauptschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule

(SGA) geführt werden, sind zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft

für jede Klasse ein Klassenforum und für jede Schule ein Schulforum einzurichten.

Gremien der Schulgemeinschaft

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Klassenvorstand KLASSEN

Mit beschließenderStimme

Schulleiter, Schularzt, Lehrer,Elternverein,..

FORUM

Mit beratender Stimme

- Eltern der betreffenden Klasse-

je Schüler eine Stimme

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Das Klassenforum ist vom KlassenlehrerDas Klassenforum ist vom Klassenlehrer oder Klassenvorstand einzuberufenoder Klassenvorstand einzuberufen:

Innerhalb der ersten acht Wochen des Schuljahres, unter anderem zur Durchführung der Wahl des KEV

Auf Verlangen eines Drittels der Eltern der Schülerder betreffenden Klasse unter Einbringung eines Antrages, über den das Klassenforum abstimmen soll

Wenn nach Meinung des Klassenlehrers- od. vorstandeseine Entscheidung in der Beschlussfassung der dem Klassenforum unterliegenden Angelegenheiten erforderlichoder zweckmäßig erscheint. (Beratungs u. Entscheidungsfälle)

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Alle Klassenlehrer od.Klassenvorstände

Schularzt, alle Lehrer der Schule, Schülervertreter, Elternverein..

SCHUL-FORUM

Mit beratender Stimme

Mit beschließender Stimme

Schulleiter

KEV aller Klassen der Schule

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AUFGABEN DES SCHULFORUMSAUFGABEN DES SCHULFORUMS

Dem Schulforum obliegt die Beschlussfassung zur Entscheidung und Beratung in allen Angelegenheiten

die im Klassenforum festgesetzt sind und mehr als eine Klasse betreffen, sowie im Falle des Überganges der

Zuständigkeit vom Klassenforum zum Schulforum.

(Wenn die Stimme des Klassenlehrers nichtder Mehrheit der abgegebenen Stimmen entspricht,

wird der Beschluss ausgesetzt und geht in die Zuständigkeit des Schulforums über.)

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Das Schulforum ist vom Schulleiter einzuberufen:Das Schulforum ist vom Schulleiter einzuberufen:

auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder

Innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres(14 Tage vor Termin Einladung mit Tagesordnung)

Wenn nach Meinung des Schulleiters eine Entscheidungerforderlich bzw. zweckmäßig ist (Entscheidung od.Beratung)

Zur Mitbestimmung beim Leiterauswahlverfahren

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BESCHLUSSFASSUNGBESCHLUSSFASSUNG

Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung

die Hausordung (diese muss aber im Schulforum letztendlich entschieden werden)

Mitbestimmung bei der Wahl der Unterrichtsmittel (Schulforum)

Leistungsbeurteilung in der Grundschule

Beschluss KF/SF -2

Wahl der Stundentafel für Volksschulen*

* nach Maßgabe der vorhandenen Planstellen und Stundenkontingente

Mindestschülerzahl für die Abhaltung von Förderunterricht*

Teilung von Unterrichtsgegenständen in Gruppen*

Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen Kosten, Art, Dauer, Inhalt, Ziele;

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UM BESCHLUSSFASSUNG

Festlegung der Ausstattung der Schule mit Unterrichtsmittel

Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen*

Autonome Stundentafel für unverbindl. Übungen, Freigegenstände, alternative Pflichtgegenstände*

Schulautonome Festlegung der Eröffnungs-,Teilungs u. Weiterführungszahlen*

Schulautonome Schulzeitgesetzregelung*

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Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen

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BERATUNGSANGELEGENHEITENBERATUNGSANGELEGENHEITEN

• Wichtige Fragen des Unterrichts

• Wichtige Fragen der Erziehung

• Fragen der Planung von Schulveranstaltungen

• Termin und Durchführung des Elternsprechtages

• Wahl der Unterrichtsmittel

• Verwendung von der Schule übertragener Budgetmittel

• Baumaßnahmen im Bereich der Schule

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ER Aufgaben eines Klassenelternvertreters/inAufgaben eines Klassenelternvertreters/in

Die Interessen der Eltern dieser Klasse gegenüber Lehrer, Schulleiter und Schulbehörden zu vertreten

Weiterleiten von Anregungen, Wünschen und Beschwerden an die betreffenden Stellen

Unterstützung des Klassenlehrers in seinem positiven Bestreben ein positives Klima in der Klasse zu erhalten

Bei Bedarf Einberufung eines Klassenforums (im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer und bei Verlangen eines Drittels der Eltern)

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Aufgaben eines Klassenelternvertreters/inAufgaben eines Klassenelternvertreters/in

Durch regelmäßigen Kontakt und Gespräche mit dem Klassenvorstand oder Klassenlehrer versuchen evtl. Probleme zu lösen

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Kontakte mit anderen Klassenelternvertretern zu pflegen

Unterstützung von schulpartnerschaftlichen Aktivitäten

Sehr hilfreich ist auch die Mitarbeit im EV

Förderung und Kommunikation der Eltern untereinander

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V Klassen-u.Klassen-u.

SchulforumSchulforum

An allen Pflichtschulen

Elternvertreter sind Organe der Schule- Instanzenweg

Keine Interessensvertretungnach oben

ElternvereinElternverein

Elternvertreter könnenfrei agieren-kein Instanzenweg

Mitgliedsbeiträge

Interessensvertretungnach oben- LV-DV-Elternbeirat

freiwillig

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keine finanziellen Mittel

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Elternverein der Hauptschule

Elternverein der Hauptschule

Elternverein der Hauptschule

B e z i r k s v e r t r e t u n g

Elternverein der Volksschule

Elternverein der Volksschule

Elternverein der Volksschule

Elternverein der Volksschule

Wien

TirolSalzburgNiederösterreich

Kärnten

Burgenland

Steiermark

VorarlbergOberösterreich

VorsitzendeEdith Trinkl

Vorsitzender: Gerald Netzl

E l t e r n b e i r a t im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorsitzende:

D a c h v e r b a n d der Elternvereine Österreich

BM Claudia Schmid

Stv. Vorsitzende: Ettl Paul OÖ, Jürgen Schellander Vbg., Kurt Petritsch, Ktn.

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BraunauKein Vertreter/in

FreistadtHerbert Fröller

L a n d e s v e r b a n d der E l t e r n v e r e i n ePräsidentin Trinkl EdithVizepräsidenten: Dr. Enrico Savio, Fröhlich Ewald

KirchdorfTrinkl Edith

RohrbachIrene Rosenberger

RiedKein Vertreter/in

Perg Erich Wahl

Wels/Land Hr. Gnadlinger

Urfahr/Umgebung

Leo Preuer

Schärding Sonja Zauner

Steyr/Land kein

Vertreter/in

Gmunden kein

Vertreter/in

Grieskirchen kein Vertreter/in

EferdingEttl Paul

Steyr/Stadt kein Vertreter/in

Wels/Stadt Hr. Gnadlinger

Linz/LandEwald Fröhlich

Vöcklabruck kein Vertreter/in

Linz/Stadt Aleksandra Razkowski

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Aktuelles im heurigen SchuljahrAktuelles im heurigen Schuljahr

• Empfehlung der schulautonomen Tage 2007/08

• Höhere Schülerbeihilfe ab 2007/08

• Frühe Sprachförderung an Kindergärten für alle Kinder mit Förderbedarf

• Verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept

• schulische Tagesbetreuung

• Projekt Richtwert Klassenschülerhöchstzahl 25

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ProjektvorstellungWarum JobCoaching?

geburtenstarke Jahrgänge bis zu 1000 zusätzliche Lehrstellensuchende "Drop outs" – AHS, BHS,... drohender Fachkräftemangel

Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at

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Ziel und Nutzen

• ganzheitliche, ressourcen- und lösungsorientierte Beratung und Vermittlung

Feststellen der Fähigkeiten und Neigungen Vermittlung auf Ausbildungsplätze

Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at

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Zielgruppe

Pflichtschulabgänger (9. Schulstufe ab Semesterzeugnis) Schulabbrecher ausbildungswillig und –fähig Freiwilligkeit Bereitschaft sich aktiv einzubringen

Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at

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Projektablauf aus Sicht eines Jugendlichen

Kontaktaufnahme mit dem regionalen JugendService Erstgespräch – Abklärung (Bin ich richtig?) persönliches Ressourcen (Potenzialanalyse) Information und Orientierung Bewerbungsunterstützung aktive Begleitung nach Außen und individuelles Training

Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at

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14 RegionalPoints

Braunau, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen,

Kirchdorf, Linz, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr, Vöcklabruck und Wels

Adressen siehe Folder

und auf der Homepage www.jugendservice.at

Kontakt

Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at

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SCHULPARTNERSCHAFTSCHULPARTNERSCHAFTZusammenarbeit

zum Wohle des Kindes

Es ist unverständlich für ein Kind,wenn es Elternhaus und Schuleals zwei getrennte Welten erlebt.

Als zwei Welten,in denen verschiedene Spielregeln gelten,

und zwischen denen es keine Brücken gibt.

Wie Eltern und Lehrer miteinander umgehen, ob sieWie Eltern und Lehrer miteinander umgehen, ob sieoffen und konstruktiv zusammenarbeitenoffen und konstruktiv zusammenarbeiten

oder sich gegenseitig ausspielen, oder sich gegenseitig ausspielen, die Jugend wird es nachmachen. die Jugend wird es nachmachen.

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Landesverband der Elternvereine

Sieglinde GuserlReferentin für Schulpartnerschaft im Landesverbandes der EV OÖ.

0732/785249e-mail: [email protected]

REFERENTIN

Homepage des Landesverbandes:

www.elternvereine.at

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43LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

Herzlichen Dankfür

Ihre Aufmerksamkeit! „

DANKESCHÖN DANKESCHÖN für Ihren Besuchfür Ihren Besuch

und kommen Sie gut nach Hause!und kommen Sie gut nach Hause!