30
G . Gn ti n nbü _ nd M km nn kt nz nch n: .9 .: -3 s dnun spunkt: d fsp nun Kind n sstätt n 9 tun sf : tsch fts t ch tth us n 9. . öff nt ich tsch fts t t . . öff nt ich usschuss w tun . Ku tu , p t und zi s . . öff nt ich G m ind t 5. . öff nt ich n n n tun n: sch d w tun : G m ind b sch i ßt uf G und d Kind t nb d fsp nun ) dn Kind t np tz usb u uf in sis s un n 5% w it f tzus tz n. Zi ist s, bis ins s mt w it 5 P ätz du ch di w it un d Kind t sstä- tn ch ssst ß“ und Umst uktu i un ds b nt u nds“ zu sch ff n b) dn w it n K ipp np tz usb u mit dm Zi in s un squ t n % ( nt- sp icht 9 w it n P ätz n) bis zu f n. ü inf nn ti n ßü bt un : [:| J n m n: |] P ss mitt i un [] usfüh ich nf m ti n n uf d nt n ts it (P än int undwiss n tc) |] nf m ti n n nw hn nw hn inn n bzw. t ff n n [] nf - nst tun @ ü b t ii un du ch: Kind n nb i t [| in ündun : sch uss ds tsch fts ts: in nzi un : Mitt w dn im 9 in st t, s f n s p t P j kt n it

L'v · L'v STADT WIESLOCH Vorlage Nr‚ 66/2018 FB 4 / FG 4.1 /Generationenbüro 4_12 / Sandra Markmann Aktenzenchen: 460.191 Tel.: 84-308 Tagesordnungspunkt: Bedarfsplanung Kindenagesstätten

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L'v STADT WIESLOCH Vorlage Nr‚ 66/2018

FB 4 / FG 4.1 /Generationenbüro 4_12 / Sandra Markmann

Aktenzenchen: 460.191

Tel.: 84-308

Tagesordnungspunkt:

Bedarfsplanung Kindenagesstätten 2018/19

Beratungsfolge:

Ortschaftsrat Schatthausen 09.04.2018 öffentlich Ortschaftsrat Balertal 10.04.2111 8 öffentlich Ausschuss für Verwaltung. Kultur, Sport und Soziales 18.04.2018 öffentlich Gemeinderat 25.04.2018 öffentlich

Vorangegangene Beratungen:

Vorschlag der Verwaltung:

Der Gemeindera1 beschließt auf Grundlage der Kindergartenbedarfsplanung 2018

a) den Kindergartenplatzausbau auf einer Basisversorgung von 105% weiter fortzusetzen. Ziel ist es, bis 2020 insgesamt weitere 50 Plätze durch die Erweiterung der Kindertagesstä- ten „Schlossstraße“ und Umstrukturierung des „Abenteuerlands“ zu schaffen

b) den weiteren Krippenplatzausbau mit dem Ziel einer Versorgungsquote von 40% (ent- spricht 49 weiteren Plätzen) bis 2020 zu verfolgen.

Bürgerinfonnationlßürgerbetelllgung:

[:| Ja In Form von: |] Pressemitteilung [] Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) |] Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen [] Info-Veranstaltung @ Bürgerbeteiligung durch:

Kinderganenbeirat

[| Nein Begründung:

Beschluss des Ortschaftsrats:

Finanzierung: Mittel werden im HH 2019 eingestellt, Es erfolgen separate Projektvorlagen

Seite 1

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Begründung:

In den vorberatenden Sitzungen des Ortschaftsrates Schatthausen vom 09.04.2018, des Ortschaftsrates Baiertal vom 10.04.2018 und des Ausschusses für Verwaltung, Kultur, Sport und Soziales vom 18.4.2018 werden die grundlegenden Feststellungen und Prognosen der Verwaltung zur Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2018 bis 2021 vorgestellt. Die Präsentation basiert auf dem ausführlichen schriftlichen Bericht zur Kindergartenbe- darfsplanung, der den Gremien in der 14. Kalenderwoche zugestellt wird.

Die diesjährige Bedarfsplanung und —analyse stellt — wie auch bereits in den Vorjahren —

fehlende Platzkapazitäten vor allem im Bereich der Kindergartenplätze für die 3 bis 6jährigen fest. Der Bedarf im U3-Bereich wird nach der Schaffung neuer US$-Plätze neu bewertet.

Zusammenfassend empfiehlt die Vemaltung: 1. den weiteren Kindergartenplatzausbau auf einer Basisversorgungsquote von 105% weiter fortzusetzen und bis 2020 ca. 50 weitere Plätze zu schaffen. 2. den weiteren Krippenplatzausbau mit dem Ziel einer Versorgungsquote von 40 % durch Schaffung von ca. 30 weiteren Krippenplätzen bis 2021 fortzusetzen.

Die Bedarfsplanung wird weiterhin fortgeschrieben.

Sachbearbeitende Fachgruppe: («(,/4 Handzeichen: di“, Datum: „2 3 . é „( ? Mitzeichnung durch FB: L( Handzeichen:

{ (NO Datum: 533. 1 ./ff

Zustimmung Gleichstellungsstelle: Handzeichen: '-

Datum:

Zustimmung BM: Handzeichen: Datum: 73 03 %;

Zustimmung OB: Handzeichen: Datum:

Seite 3

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© Stadtverwaltung Wiesloch 1

Kindertagesstätten in Wiesloch

Bedarfsplanung 2018

Kindergartenjahre

2018/19 2019/20 2020/21

Bericht zur Vorlage 66/2018 ORS am 09.04.2018 ORB am 10.04.2018 VKSS am 18.04.2018

GR am 25.04.2018

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© Stadtverwaltung Wiesloch 2

Impressum: FG 4.1 Bildung und Gesellschaft Generationenbüro Andreas Hoffner, Irene Thomas, Sandra Markmann Stadtverwaltung Wiesloch Marktstr .13 69168 Wiesloch (06222) 84 -280 Stand: 06.04.2018

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Grundlagen der Kindergartenbedarfsplanung 5

1.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen 5

1.2 Gruppenarten und -stärken nach § 1 Abs. IV KiTaVO

6

2.

Betreuungsangebote in Wiesloch für Kinder von 0 bis 6 Jahren 7

2.1 Nach Betreuungsart 7

Übersicht Kindertagesstätten mit Adressen und Öffnungszeiten 7

2.2 Tagespflege (Tageseltern) 11

3. Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren (Ü3) 12

3.1 Übersicht Plätze 12

a) Wiesloch 12

b) Baiertal 13

c) Schatthausen 13

d) Frauenweiler 14

e) Zusammenfassung Plätze Ü3 15

f) AM-Plätze 16

3.2 Entwicklung der Kinderzahlen 17

a) nach Kalenderjahrgängen 17

b) Weg- und Zuzüge 18

c) Prognose Statistisches Landesamt/Demografischer Wandel 18

3.3 Bedarfsberechnung 19

a) Aktuelle Situation

19

b) Berechnung mit 100% Versorgungsquote

19

c) Bedarfsberechnung mit 105% Versorgungsquote 19

d) Fazit und Vorschlag der Verwaltung

20

4. Betreuungssituation U3 in Wiesloch mit Bedarfsberechnung 21

4.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen U3 21

4.2 U3 Plätze 22

a) Wiesloch 22

b) Ortsteile 23

c) Zusammenfassung Plätze U3 23

4.3 Entwicklung der Kinderzahlen U3 24

a) Aktuelle Kinderzahlen 0 bis unter 3 Jahre 24

b) Prognose 24

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c) Statistik "U3 in der Kindertagesbetreuung" im RNK 24

4.4 Bedarfsberechnung U3 25

a) Übersicht Betreuungs- und Versorgungsquote

25

b) Aktuelle Situation U3

26

5. Maßnahmen und geplante Projekte 27

5.1 Maßnahmen 27

a) Akutmaßnahmen

27

b) Langfristige Maßnahmen

27

c) Informationen zu den für 17/18 geplanten Maßnahmen 27

5.2 Geplante Projekte 28

a) Bewegungskindergarten

28

b) Projekt "Johann-Philipp-Bronner-Straße"

28

c) Erweiterung "Schlossstraße"

28

d) Umstrukturierung "Abenteuerland"

28

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1. Grundlagen der Kindergartenbedarfsplanung 1.1. Allgemeine rechtliche Grundlagen

§ 24 Abs. 3 SGB VIII: (1) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe habendarauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an

Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren (§22a SGB VIII). § 3 Abs. 3 KiTaG (Kindertagesbetreuungsgesetz) regelt die Verpflichtung der Gemeinden zu einer kommunalen Bedarfsplanung, um auf die in den § 22 ff SGB VIII festgelegten Ziele hinzuwirken, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zu schaffen. Für Kinder im Kindergartenalter (Ü3) besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Auch Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung sind in die Planung mit einzubeziehen (§§ 6 Abs. 2 und 24 SGB VIII). Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sind bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung für Kinder jeder Altersklasse mit unterschiedlichen Öffnungszeiten beziehungsweise Betreuungszeiten vorzusehen. Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert daher eine sorgfältige Bedarfsplanung und setzt eine bezüglich der Art und des zeitlichen Umfangs differenzierte Erhebung des vorhandenen und absehbaren örtlichen Bedarfs voraus.

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1.2 Gruppenarten und –stärken nach § 1 Abs. 4 KiTaVO (Kindertagesstättenverordnung)

Gruppenart Alter der Kinder

Regelgruppenstärke, Höchstgruppenstärke

Regelgruppe RG 3-Jährige bis Schuleintritt

25 bis 28 Kinder

Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden)

22 bis 25 Kinder

Ganztagsgruppe GT 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Stunden durchgängige Öffnungszeit)

20 Kinder

Ganztagsgruppe GT zeitgemischt mit VÖ und/oder RG 3-Jährige bis Schuleintritt

22 bis 25 Kinder; Bei mehr als 10 Kindern in GT: 20

Altersgemischte Gruppe AM Für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter)

Absenkung der Gruppenstärke um einen weiteren Platz je aufgenommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von 25 bei RG 22 bei VÖ 20 bei GT

Kleinkindbetreuung (Krippe) Vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre

10 Kinder

Quelle: KVJS Jugendhilfe – Service „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundlagenpapier für Tageseinrichtungen für Kinder.“

Die Höchstgruppenstärken sollen nur im Einzelfall bei stark steigendem Platzbedarf genutzt werden.

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2. Betreuungsangebote in Wiesloch für Kinder von 0 bis 6 Jahren nach Betreuungsart 2. 1 Übersicht über die Kindertagesstätten mit Adressen und Öffnungszeiten

Kindergarten

Kindergarten mit Krippe

Krippe

Übersicht Kindertagesstätten in Wiesloch

Name der Einrichtung Leitung Adresse Kontakt Öffnungszeiten

Evangelischer Träger

1 Abenteuerland Dorothea Schumann Bannholzweg 41 Tel. 4118 [email protected]

VÖ 07:30-14:00 Uhr GT 06:30-17:00 Uhr Krippe 06:30-17:00 Uhr

2 Eine-Welt-Familienzentrum Doris Mülbaier Dr. Martin-Luther-Str. 2 Tel. 4797 [email protected]

VÖ 07:30 - 14:00 Uhr GT 07:30-15:00 Uhr

3 Schlossstraße Johannes Neugart Schlossstr. 2 Tel. 2461 [email protected]

VÖ 07:30-14:00 Uhr GT 07:30-17:00 Uhr

4 Kinderbrücke Susanne Hach Hirschgasse 7; Baiertal Tel. 71433 [email protected]

07:30-13:30 Uhr

Katholischer Träger

5 St. Laurentius Stephanie Koch Friedrichstr. 6 Tel. 4536 [email protected]

07:30-14:00 Uhr

6 Unterm Regenbogen Nadia Quast Barlachstr. 9 Tel. 81500 [email protected]

VÖ 07:30-14:00 Uhr GT 07:30-16:30 Uhr

7 Wirbelwind Esther Philipp Herderstr. 2 Tel. 50837 [email protected]

07:30-14:00 Uhr

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8 St. Gallus Angelika Weigel Schulstr. 3; Baiertal Tel. 72286 [email protected]

VÖ 07:30-14.00 Uhr GT 07:30-16:30 Uhr

9 Unterm Sternenhimmel Martina Zörkler Finkenweg 21; Frauenweiler

Tel. 2265 [email protected]

VÖ 07:30 - 14:00 Uhr GT 07:30-16:30 Uhr RG 07:30-12:30 Uhr

(5xAM) 14:00-16:30 Uhr (3 xPM)

Freie Träger

10 Morgentau Luitgard Haas Münchäckerweg 21/1 Tel. 663940 [email protected]

07:30-15:00 Uhr 07:30-16:30 Uhr

11 Postillion Kinderhaus Sina Dischinger In den Breitwiesen 10 Tel. 3071606 kindergarten.wiesloch.idb10@ postillion.org

07:30-16:30 Uhr 07:30-17:30 Uhr

12 Postillion Naturkindergarten Jens-Peter Schneider

Am Schwimmbad 2/1 0176/12013-766 naturkindergarten.wiesloch@ postillion.org

07:30-16:30 Uhr

13 Postillion Krippe B10 Lena Litt In den Breitwiesen 10 Tel. 3071606 [email protected]

07:30-13:30 Uhr 07:30-16:30 Uhr 07:30-17:30 Uhr

14 Postillion Krippe B2 Nicole Masuch In den Breitwiesen 2 Tel. 3902384 [email protected]

VÖ 07:30-13.30 Uhr GT 07:30-16:30 Uhr

15 Pusteblume Sharan Houghton Sofienstr. 1 Tel. 1072 [email protected]

VÖ 07:00-14:00 Uhr 07:00-17:00 Uhr 07:30-15:00 Uhr

Mo,Do, Fr 07:15-13:00 Uhr

Di, Mi 07:15-16:30 Uhr

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16 Zipfelmützen Waldkindergarten

Martina Thum Am Haagen Tel. 06227/35-5900 [email protected]

08:00-14:00 Uhr

17 Zipfelmützen Krippe

Diana Petri Kurpfalzstr. 51 Tel. 7695257 [email protected]

07:30-15:00 Uhr 07:30-17:00 Uhr

18 Kindergarten der Elterninitiative "Die Wilde 18"

Ina Kimmig Alte Bruchsaler Str. 34a, Frauenweiler

Tel. 51656 [email protected]

07:30-16:30 Uhr

19 Schatzkiste Anna Weilemann Westliche Zufahrt 17 Tel. 3053950 [email protected]

07:30-15:30 Uhr 07:30-16:30 Uhr

20 Sonnenwirbel Anna Kirchner Kurpfalzstr. 51 Tel. 385059 [email protected]

07:30 - 12:30 Uhr 07:30-14:00 Uhr 07:30-15:00 Uhr 07:30-16:30 Uhr

Kommunaler Träger

21 Sternschnuppe Andrea Hartmann Ortsstr. 3, Schatthausen

Tel. 73887 [email protected]

VÖ 07:30-14:00 Uhr GT 07:30-16:30 Uhr

RG 07:30-12:30 Uhr (AM) und

14:00-16:30 Uhr (2-3x PM)

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© Stadtverwaltung Wiesloch 11

2.2. Tagespflege Die Kindertagespflege in eine regelmäßige, organisierte und geplante Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen. Sie ist keine institutionelle Form der Förderung von Kindern, zielt aber dennoch wie eine Tageseinrichtung für Kinder darauf ab, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Sie unterstützt die Erziehung der Eltern und ermöglicht es, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. (Definition des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg KVJS) Die Begrifflichkeit ist abhängig davon, ob die Tagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson (klassische Tagespflege), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen (Kindertagespflege in anderen Räumen) erfolgt Die Plätze in der Tagespflege bedienen überwiegend die Altersgruppe U3. Die Vermittlung erfolgt z.Z. ausschließlich über das LRA RNK. Kontakt unter Tel. 06221/522 2441.

BetreuungsformAnbieter (mit

Vergleich

Vorjahr)

Plätze für die die

Pflegeerlaubnis

erteilt wurde

(mit Vergleich Vorjahr)

Kindertagespflege 15 (+2) 56 (+6)

Kindertagespflege

in anderen Räumen4 (-2) 12 (-7)

Kinderfrau 2 2 (-1)

gesamt 21 70 (-2)

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3. Betreuungssituation Ü3 in Wiesloch mit Bedarfsberechnung 3.1 Übersicht Plätze Ü3 a) Wiesloch

RG VÖ GT

1 Abenteuerland 3 60

1 20

2

Eine-Welt-

Familien-

Zentrum

3 66 0 36 30

3 Schlossstraße 3 58 0 28 30

4 St. Laurentius 3 65 0 65 0

5Unterm

Regenbogen2 45 0 25 20

6 Wirbelwind 2 44 0 44 0

7 Morgentau 4 60 0 0 60

8Postillion

Kinderhaus2 40 0 0 40

9Postillion Natur-

kindergarten1 20 0 0 20

10 Pusteblume e.V. 2 44

2 40

11

Zipfelmützen

e.V.

Waldkinder-

garten

1 20 0 20 0

gesamt 582 0 322 260

Gruppe VÖ

Gruppen VÖ (AM)0 44 40

Gruppen GT

Gruppen VÖ (AM)

Freie Träger

Gruppen GT (AM)

Gruppen GT

Gruppe GT

Gruppen VÖ

zeitgemischt

mit GT

Gruppen VÖ

zeitgemischt

mit GT

Katholischer Träger

Gruppen VÖ

Gruppen VÖ

zeitgemischt mit GT

Wiesloch

Evangelischer Träger

Gruppen VÖ 0 60 20

Gruppe GT AM

Plätze Ü3

Nr.Träger/

Kindergarten An

zah

l

Gru

pp

en

Betreuungsform Ü3 Plätze

davon:

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b) Baiertal

RG VÖ GT

Evangelischer Träger

12 Kinderbrücke 2 44 0 44 0

Katholischer Träger

13 St. Gallus 2

1

Freier Träger

14

Postillion

Bewegungs-

kinder-

garten

1 20 0 0 20

gesamt 134 0 94 40

Plätze Ü3

500 20

Ü3 Plätze

davon:

Baiertal

Gruppen VÖ (AM)

Gruppen mit VÖ 70

Gruppe GT

Nr.

Träger/

Kinder-

garten

Anzahl

GruppenBetreuungsform

Gruppe GT

c) Schatthausen

Plätze Ü3

RG VÖ GT

1 11

2 50

gesamt 61

Nr.

Träger/

Kinder-

garten

Anzahl

Gruppen

Schatthausen

Betreuungsform Ü3 Plätze

davon:

Kommunaler Kindergarten

Gruppe VÖ (AM)

Gruppe GT/VÖ/RG

20410*15Stern

schnuppe

* Die Anzahl der belegten Regelplätze ändert sich jedes Jahr. Sie werden nach Bedarf belegt und vermindern entsprechend die Anzahl der VÖ-Plätze.

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d) Frauenweiler

Plätze Ü3

RG VÖ GT

1

2

1

17 Wilde 18 1 20 0 0 20

gesamt 102 10 62 30

Anzahl

GruppenBetreuungsform

62

Unterm

Sternen-

himmel

16

Nr.

Träger/

Kinder-

garten

Freier Träger

Gruppe GT

Gruppe mit GT/RG

10

Gruppe VÖ (Notgruppe)

VÖ (AM)

82 10

Ü3 Plätzedavon:

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e) Zusammenfassung Plätze Ü3

RG VÖ GT

Wiesloch 0 322 260

Baiertal 0 94 40

Schatthausen 0 41 20

Frauenweiler 10 62 30

10 519 350879

davon:

Plätze Ü3 gesamt

582

134

61

102

Plätze Ü3

Bei der Platzbelegung kann es zu Abweichungen zwischen der Betriebserlaubnis und den tatsächlichen Plätzen (Minderbelegung) kommen. Dies kann verschiedene Gründe haben:

Im Regelfall werden Plätze im Kindergarten von Kindern über 3 Jahren besucht. Bietet der Kindergarten altersgemischte Gruppen (AM) an, reduziert sich die Platzzahl durch jedes Kind unter 3 Jahren um den Faktor 2.

In zeitgemischten Gruppen dürfen bis zu 25 Kinder betreut werden; bei mehr als 10 Kindern in GT verringert sich die Gesamtzahl der Kinder auf 20.

Inklusions- und Integrationskinder belegen bis zu 3 Plätze.

Die Betriebserlaubnis sieht für VÖ-Gruppen einen Spielraum von 22 bis 25, bei RG-Gruppen von 25 bis 28 Kinder vor. Teilweise erlaubt die Raumsituation keine Vollbelegung.

Einzelne Kindergärten haben im Rahmen einer Betriebskooperation vertraglich die Möglichkeit, ein bestimmtes Kontingent an Plätzen an Mitarbeiter bestimmter Arbeitgeber zu vergeben.

Ergebnis: Es stehen für das Kindergartenjahr 2018/19 in Wiesloch insgesamt 879 Kindergartenplätze für die Altersgruppe Ü3 zur Verfügung, davon 10 Regelplätze, 519 VÖ-Plätze und 350 GT-Plätze. Dies ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von 29 Plätzen. Diese Steigerung beruht allerdings hauptsächlich darauf, dass aufgrund der schwierigen Lage im Ü3-Bereich die AM-Plätze dieses Jahr konsequent nur für Ü3-Kinder zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist die Eröffnung des Bewegungskindergartens Baiertal (20 Plätze) zum Kindergartenjahr 2018/19 geplant (s. separate Vorlage).

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f) AM-Plätze Jedes zweijährige Kind auf einem AM-Platz belegt 2 Plätze Ü3. Es handelt sich bei der Nicht-Vergabe der AM-Plätze jedoch nur um eine Notmaßnahme, durch die 42 Plätze Ü3 vorübergehend gewonnen werden können. Die Zahl der in Wiesloch vorhandenen AM-Plätze ist nicht vom KVJS vorgeschrieben. Sofern eine Gruppe eine Betriebserlaubnis hat, die AM-Plätze vorsieht, muss die Gruppe lediglich so belegt werden, dass die Zahl der Kinder im Kindergartenalter überwiegt. Beispiel: Eine GT-Gruppe hat 20 Plätze. Davon könnten bis zu 12 Plätze an 6 U3-Kinder gehen, die

restlichen 8 Plätze werden mit Ü3-Kindern belegt.

Eine solche Belegung ist in der Realität allerdings weder pädagogisch erwünscht noch aufgrund der Kinderzahlen im Ü3-Bereich möglich. Über die Jahre hat sich folgende Vergabe von AM-Plätzen in den Kindergärten bewährt:

AM-Plätze

Wiesloch 10

Baiertal 2

Schatthausen 3

Frauenweiler 6

21 Langfristig gesehen werden die AM-Plätze für die Altersgruppe U3 benötigt. Zwar gehören nach Aussage der Fachberatung des LRA Kinder unter drei Jahren grundsätzlich in die Krippe. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine gewisse Flexibilität gefragt ist. Beispiele hierfür sind:

Kinder, die über zwei Jahre zu Hause betreut werden und möglicherweise sogar ältere Geschwister im Kindergarten haben

Kinder, die mit über zwei Jahren zuziehen In diesen Fällen ist eine Eingewöhnung in eine Krippe für wenige Monate pädagogisch nicht sinnvoll und stellt für Kinder, Eltern und Betreuende eine erhöhte und unnötige Belastung dar. Außerdem können die AM-Plätze zur Abpufferung einzelner geburtenstärkerer Jahrgänge herangezogen werden. Spätestens ab dem Kindergartenjahr 2019/20 werden die AM-Plätze deswegen wieder der Altersgruppe U3 zur Verfügung stehen und auch so in die Bedarfsplanung einfließen.

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3.2 Entwicklung der Kinderzahlen Ü3 Als realistische Grundlage für die Berechnung werden weiterhin 3,5 Jahrgänge herangezogen, vgl. Bedarfsplanung 2017. a) Nach Kalenderjahrgängen1

Vergleich

Prognose

Vorjahr

Wiesloch Baiertal Schatthausen Frauenweiler gesamt

80 16 12 15 123 126 (-3)

188 37 15 14 254 260 (-6)

186 44 19 30 279 282 (-3)

192 51 11 20 274 269 (+5)

148 930 937 (-7)

Vergleich

Vorjahr

Wiesloch Baiertal Schatthausen Frauenweiler gesamt

92 21 8 6 127 130 (-3)

186 44 19 30 279 282 (-3)

192 51 11 20 274 269 (+5)

189 38 18 19 264 248 (+16)

944 929 (+15)

154

Vergleich

Vorjahr

93 25 9 19 146 141 (+5)

192 51 11 20 274 269 (+5)

189 38 18 19 264 248 (+16)

187 38 12 19 256 228 (+28)

152 940 886 (+54)

2012-2015

Geburtszeitraum

Kinder Ü3 im Kindergartenjahr 2018/19

Geburtszeitraum

01.07.2013-31.12.2013

01.07.2012-31.12.2012

01.01.2013-31.12.2013

01.01.2014-31.12.2014

01.01.2015-31.12.2015

3.5 Jahrgänge 2013-2016

Kinder Ü3 im Kindergartenjahr 2019/20

3.5 Jahrgänge

01.01.2017-31.12.2017

01.07.2014-31.12.2014

01.01.2015-31.12.2015

01.01.2016-31.12.2016

01.01.2014-31.12.2014

01.01.2015-31.12.2015

01.01.2016-31.12.2016

3.5 Jahrgänge 2014-2017

Kinder Ü3 im Kindergartenjahr 2020/21

1 Stichtag 1.3.2018; es werden noch Kinder durch Wanderungsbewegungen (Migration und Flucht) und neue

Wohngebiete dazukommen.

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b) Weg- und Zuzüge

Weg- und Zuzüge der Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren (intern)

Jahr Anzahl

Wegzüge Anzahl Zuzüge

Saldo

2017 126 123 -3

2016 70 120 50

2015 107 153 46

2014 89 113 24

2013 93 131 38

2012 105 131 26

2011 104 120 16

197

Im Jahr 2017 gab es erstmals seit 2011 eine Negativbilanz; es zogen weniger Kinder in der Altersklasse 0 bis unter 6 zu als weg. Allerdings ist die Differenz so gering, dass vorläufig nicht von einer Trendwende gesprochen werden kann. c) Prognose Statistisches Landesamt/Demografischer Wandel Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 wurden in Baden-Württemberg 107.479 Kinder lebend geboren. Damit liegt dieser Wert zum fünften Mal in Folge höher als im jeweiligen Vorjahr. Im Rhein-Neckar-Kreis wurden 5.121 Kinder geboren. Die durchschnittliche Kinderzahl je Frau von 1,62 liegt über dem baden-württembergischen Durchschnitt von 1,59 Kindern/Frau.2 Ursachen sind nach Meinung des StaLa die in den vergangenen Jahren enorm angestiegene Zuwanderung und die Enkel der „Babyboomer“, die zu einer Zunahme von Frauen im gebärfähigen Alter geführt hat, sowie die deutlich verbesserte Kinderbetreuung im Land. Am 05.01.2018 hat der Mikrozensus 2018 begonnen. Nach Auswertung dieser Daten kann eine Aktualisierung der Bevölkerungsvorausberechnung für Wiesloch analog der Auswertung 2017 erfolgen. Bis dahin wird weiter von einem Anstieg der Bevölkerungszahlen im Altersbereich 0 bis 6 Jahre bis mindestens 2025 ausgegangen. Eine Prognose auf Basis des Mikrozensus 2018 erfolgt, sobald die Daten vorliegen. Die neuste Hochrechnung des Dr. Bürger, Verfasser der KVJS Berichterstattung „Kinder- und Jugendhilfe im demografischen Wandel. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse der Fortschreibung 2015“, geht bis 2030/40 von einer weiteren Steigerung der Kinder von 0 bis unter 6 Jahren aus. Bei einer Ausgangslage von 100% im Jahr 2012 sind es bereits 115% für 2020, 117% für 2025 und 114% für 2030.

2 Quelle: Statistisches Landesamt, https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2018030 (abgerufen am 23.02.2018)

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3.3 Bedarfsberechnung 2018/2019, 2019/20 und 2020/21 Ü3 a) Aktuelle Situation3

Ü3 Ohne Zusage Davon Warteliste

Davon von Eltern abgelehnt

Davon auswärtig

Bis 31.08.18 143 105 21 9

Bis 31.12.2018 263

Frei werdenden Plätze 09/2018

240

Fehlende Plätze bis 12/2018

23

Zum Beginn des Schuljahres 2018/19 werden ca. 240 Kinder die Kindergärten verlassen. Es wird also bereits im Dezember 2018 wieder zu einem Versorgungsengpass kommen, der erst durch Eröffnung der neuen Kindertagesstätte „Johann-Philipp-Bronner-Straße“ behoben werden kann. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Kindergartenplatz beträgt ca. 6 Monate. b) Berechnung mit 100 % Versorgungsquote Im Ü3-Bereich stehen für zu Beginn des Kita-Jahres 2018/19 879 Plätze für 930 Kinder zur Verfügung. Damit ergibt sich eine Versorgungsquote von knapp 95%. Ohne die AM-Plätze läge die Versorgungsquote bei 90%. Die Bedarfsquote im Ü3-Bereich beträgt in Wiesloch nach Erfahrung der Verwaltung 100%, d.h. Kinder in der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre gehen, sofern sie noch nicht eingeschult sind, zu 100% in einen Kindergarten. Bei einer Bedarfsplanung mit 100% fehlen bis zur Eröffnung der Kindertagesstätte „Johann- Philipp-Bronner-Straße“ 51 Plätze. c) Bedarfsberechnung mit 105% Versorgungsquote Wie in der Bedarfsplanung 2017 dargestellt, wird nur eine Versorgungsquote von mindestens 105% der Lebenswirklichkeit gerecht. Gründe dafür sind:

Die Berechnung mit 3,5 Jahrgängen berücksichtigt alle Kinder, die im Kita-Jahr bis März 3 Jahre alt werden. Gegen Ende des Kindergartenjahres sind jedoch fast 4 Jahrgänge unterzubringen.

Es ist eine Veränderung im Verhalten der Eltern zu beobachten. Immer mehr Kinder, die von April bis August 3 Jahre alt werden, benötigen zu einem immer größeren Teil direkt mit Beginn des 4. Lebensjahres einen Platz.

Es wird ein nahtloser Übergang von der U3- in die Ü3-Betreuung gewünscht (Berufstätigkeit der Eltern).

nach der Erziehungszeit (3 Jahre) mit dem 3. Geburtstag des Kindes ist eine Rückkehr in den Beruf erforderlich oder der Anspruch auf die Arbeitsstelle erlischt.

Es entspricht dem Rechtsanspruch.

3 Stand 05.03.2018

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Für die Berechnung der Versorgungsquote 2018/19, 2019/20, 2020/21 werden hier die AM-Plätze nicht eingerechnet.

Kita-Jahr Plätze (ohne AM)

Kinder Ü3 Versorgungs Quote 09/2018

Versorgungs Quote 04/2019 (+ mindestens 100 Plätze)

Fehlende Plätze bei 105 % Ver- sorgungsquote

2018/19 837 930 90 % 101% 140 bzw. 40

2019/20 937 944 - 99 % 54

2020/21 937 940 - 100 % 50

d) Fazit und Vorschlag der Verwaltung Am 28.06.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, sowohl den Kindergartenplatzausbau auf einer Basisversorgung von 105 % weiter fortzusetzen, als auch im Krippenbereich eine Versorgungsquote von 40% bis 2020 zu erreichen. Die Zahlen, die diesem Beschluss zugrunde lagen, haben sich für 2018 bestätigt. Die Versorgungsquote liegt zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/19 bei 95 % (keine Vergabe der AM-Plätze). Die neu geschaffenen Plätze in der Einrichtung „Johann-Philipp-Bronner“ wird voraussichtlich mit 5 Gruppen Ü3 eröffnet und bietet somit einen Zuwachs von mindestens 100 Plätzen Ü3. Dadurch wird die Versorgungsquote im Laufe des Kindergartenjahres auf 100% steigen (mit AM-Platzvergabe). Aufgrund der weiterhin steigenden Kinderzahlen und der langfristig anzustrebenden Versorgungsquote von 105% empfiehlt die Verwaltung die zeitnahe Schaffung von mindestens 50 weiteren Plätzen. Diese können voraussichtlich durch eine Erweiterung der bestehenden Einrichtungen „Schlossstraße“ und „Abenteuerland“ gewonnen werden, vgl. S. 26. Mit Verweis auf den Bedarfsplan schlägt die Verwaltung vor, am Ausbauziel von 105% Versorgungsquote festzuhalten und sowohl einen Ausbau der „Schlossstraße“ und eine Umstrukturierung des „Abenteuerlands“ zu überprüfen.

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4. Betreuungssituation U3 in Wiesloch mit Bedarfsberechnung 4.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen U3

§ 24 Abs. 1 SGB VIII: Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen

oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder

Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

§ 24 Abs. 2 SGB VIII: (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur

Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

(2) Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Durch die Neufassung des § 24 SGB VIII im August 2013 steht Kindern von 1 bis unter 3 Jahren die Aufnahme in eine Tageseinrichtung zu, unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Kinder unter einem Jahr können unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Betreuung haben. Diese sind jedoch sehr weit gefasst, so dass in der Bedarfsplanung mit drei vollen Jahrgängen gerechnet wird. Der aktuelle Jahrgang kann nur durch Hochrechnung ermittelt werden.

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4.2 Übersicht Plätze U3 a) Wiesloch U3

RG VÖ GT

1 Abenteuerland 1 10 0 0 10

2 St. Laurentius 1 10 0 10 0

Unterm Regenbogen 1 10 0 10 0

4Postillion Krippe B10

4 40 0 10 30

5Postillion Krippe B2

2 20 0 10 10

6Sonnenwirbel

3 30 0 10 20

7 Schatzkiste 2 15 0 0 15

8 Zipfelmützen e.V. 2 20 0 0 20

gesamt 155 0 50 105

Gruppen GT

Gruppen GT

Freie Träger

Gruppen VÖ

und GT

Gruppen VÖ

und GT

Gruppen VÖ

und GT

Gruppe VÖ

Plätze U3

Nr.Träger/

Krippe/

Anzahl

GruppenBetreuungsform

U3 Plätze

davon:

AM Plätze

Evangelische Träger

Gruppe GT

Katholische Träger

Gruppe VÖ

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b) Ortsteile U3

RG VÖ GT

10 St. Gallus 1 10 0 0 10

11 Sternschnuppe 1 0 0 0 0

12 Unterm Sternenhimmel 1 10 0 0 10

13 Wilde 18 1 10 0 0 10

gesamt 20 0 0 20

Plätze U3

Nr.Träger/

Krippe/

Anzahl

GruppenBetreuungsform

U3 Plätze

tatsächlich

davon:

Baiertal

Katholischer Träger

Gruppe GT

Schatthausen

Kommunaler Kindergarten

Gruppe GT

Gruppe VÖ AM

Frauenweiler

Katholischer Träger

Gruppe GT

Freier Träger

c) Zusammenfassung Plätze U3

RG VÖ GT

Wiesloch 0 50 105

Baiertal 0 0 10

Schatthausen 0 0 0

Frauenweiler 0 0 20

Krippe gesamt 0 50 135

Tagespflege

Gesamt

185

70

255

davon:

Plätze U3

U3 Plätze gesamt

155

10

0

20

Es stehen für das Kita-Jahr 2018/19 255 Plätze im U3-Bereich zur Verfügung. Aufgrund der für dieses Jahr nicht vergebenen AM-Plätze fehlen im Vergleich zum Vorjahr 21 Plätze (Plätze U3 2017 insgesamt: 276 Plätze). Aufgrund der Situation im Ü3-Bereich plant die Verwaltung in der neuen Kindertagesstätte „Johann Philipp Bronner“ lediglich mit einer Krippengruppe (10 Plätze).

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4.3 Entwicklung der Kinderzahlen U3 a) Aktuelle Kinderzahlen 0 bis unter 3 Jahre (mit Hochrechnung 2018)

Kinder U3

Geburtenzeitraum Wiesloch Baiertal Schatthausen Frauenweiler

gesamt Vergleich Vorjahr

01.01.2016- 31.12.2016

189 38 18 19 264 248 (+16)

01.01.2017 - 31.12.2017

187 38 12 19 256 228 (+28)

01.01.2018 - 31.12.20184

260

784

b) Prognose Eine Prognose auf Basis des Mikrozensus 2018 erfolgt, sobald die Daten vorliegen. Für weitere Details s. S. 16. c) Statistik „U3 in der Kindertagesbetreuung“ im Rhein-Neckar-Kreis Kinder in der Altersgruppe U3 befinden sich nur teilweise in Betreuung. Durch Einführung des Elterngeldes und des Erziehungsurlaubes entscheiden sich viele Eltern auch für eine Betreuung zu Hause. Betreut wird also immer nur ein prozentualer Anteil der Altersklasse U3. In der Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahre ist die Zahl der außerfamiliär betreuten Kinder 2017 erneut gestiegen.5

2017 2016 Vergleich absolut

Vergleich prozentual

Tageseinrichtung 4.045 3.928 + 117 + 3%

Tagespflege 918 765 + 154 + 20%

gesamt 4.9516 4.6867 + 265

4 Mittelwert der Jahrgänge 2016 und 2017

5 Quelle: Statistisches Landesamt BW, https://www.statistik-

bw.de/Familie/KindhJugend/15153071.tab?R=KR226 (abgerufen am 23.2.2018) 6 Ohne Doppelzählungen

7 Ohne Doppelzählungen

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4.4 Bedarfsberechnung U3 Im U3-Bereich stehen in Wiesloch insgesamt 255 Plätze in Tagespflege und Krippe zur Verfügung. AM-Plätze werden für das Kita-Jahr 2018/19 nicht vergeben. Im Rhein-Neckar-Kreis besuchten zum Stichtag am 01.03.2016 31,6% der Kinder unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung oder waren in Tagespflege. Hierbei liegt der Schwerpunkt eindeutig auf den Tageseinrichtungen mit einem Anteil von 26,5%. Neuere Daten liegen zur Drucklegung leider noch nicht vor und werden entsprechend aktualisiert. Die stärker werdenden Jahrgänge und der stete Trend zur Fremdbetreuung bei Kindern unter 3 Jahren weisen für die nächsten Jahre einen weiter steigenden Platzbedarf im U3-Bereich aus. Anzustreben ist nach Aussage der Fachberatung des LRA RNK eine Versorgungsquote von 50% der Kinder unter 3 Jahre. a) Übersicht Betreuungs- und Versorgungsquote in Wiesloch Die Betreuungsquote entspricht der Anzahl der Kinder, die einen Krippenplatz oder einen Platz in der Tagespflege in Anspruch nehmen im Verhältnis zu allen Kindern dieser Altersgruppe. Die Versorgungsquote entspricht der Anzahl der Kinder, die einen Krippenplatz oder einen Platz in der Tagespflege in Anspruch nehmen könnten im Verhältnis zu allen Kindern dieser Altersgruppe.

Berechnung mit 3 Jahrgängen

KitaJahr Plätze aktuell

Kinder U3 (0 bis unter 3 Jahre)

Betreuungs-quote aktuell

Versorgungs- quote

Platzbedarf Bei Versorgungs-quote von 40%

Platzbedarf bei Versorgungs-quote von 50%

2018/2019 255 784 33 % 33 % 314 Plätze 392 Plätze

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b) Aktuelle Situation U3 Kinder U3 ohne Platz bis 08/2018

Gesamtzahl Kinder

Nur 1 oder 2 Einrichtungen angegeben

Zwillings- paar

Von Eltern abgelehnt

Auswärtiges Kind

AM-Platz gewünscht

2018 65 21 2 4 0 22

Vergleich Vorjahr

+ 20 + 8 -2 -1 -2 -23

Für Eltern, die nur eine oder zwei Einrichtungen angegeben haben, kommen aus persönlichen Gründen oft nur diese in Frage. Der größte Teil der Kinder U3 ohne Platzzusage hat sich auf einen AM-Platz beworben und möchte keine Betreuung in der Krippe. c) Fazit und Vorschlag der Verwaltung Die Krippen sind seit 02/2018, die Plätze in der Tagespflege seit 03/2018 voll belegt. Allerdings werden in den Krippen - für die Tagespflege liegen die entsprechenden Daten nicht vor – bis Juli 2018 (Sommerferien) 28 Kinder Ü3 weiter betreut, weil diese Kinder vor September keinen Kindergartenplatz bekommen werden. Es werden also zum Kita-Jahr 2018/19 im September wieder 28 Plätze frei sowie sukzessive weitere Plätze durch Kinder, die im Laufe des Jahres 3 Jahre alt werden. Da die Krippen in Einzelfällen sogar das ganze Jahr 2017 hindurch bis zu 50% Leerstand hatten, sieht die Verwaltung die Betreuung von Kindern U3 gewährleistet, sofern die Ü3-Kinder die Plätze rechtzeitig frei geben und in Kindergärten aufgenommen werden können. Die Eröffnung der Einrichtung „Johann Philipp Bronner“ wird voraussichtlich eine weitere Krippengruppe mit 10 Plätzen bieten. Ohne die AM-Plätze ergibt sich ab Frühjahr 2019 eine Versorgungsquote von 34%. Bei Vergabe der 21 AM-Plätze an U3-Kinder steigt die Zahl der Plätze auf 286 und eine Versorgungsquote von 36 %. Ein weiterer Ausbau an U3-Plätzen entsprechend dem Bedarf ist sinnvoll. Die steigenden Kinderzahlen und der Trend zur stetig wachsenden Betreuungsquote erfordert es, die Situation im Blick zu halten. Als nächster Zwischenschritt ist, wie letztes Jahr vom Gemeinderat beschlossen, eine Versorgungsquote von 40 % bis 202 anzustreben. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssten dann ca. 30 Plätze im U3-Bereich geschaffen werden (3 Gruppen). Die Verwaltung prüft den möglichen Ausbau und die Förderung der Tagespflege und wird nach Schaffung der Ü3-Plätze die Entwicklung der Belegungssituation im U3-Bereich neu bewerten.

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5. Maßnahmen und geplante Projekte 5.1. Maßnahmen a) Akutmaßnahmen

Aufnahmekriterien Das Kriterium „Wieslocher Kind“ sollte auf jeden Fall beibehalten werden.

Beibehaltung der 21 AM-Plätze als Ü3-Plätze im Laufe des KiTa-Jahres 2018/19; dadurch 42 zusätzliche Ü3-Plätze.

b) Langfristige Maßnahmen

Förderung der Tagespflege in Wiesloch Bei steigendem Bedarf im U3-Bereich wird eine zusätzliche kommunale Förderung der Tagespflege geprüft. Für April 2018 ist ein Treffen mit den in Wiesloch arbeitenden Tagespflegepersonen geplant.

Überprüfung der Ansiedlung eines „TigeR“-Projekts (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) Bei „TigeR“ findet die Betreuung in Räumen statt, die weder zu Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters noch zum Haushalt der Eltern gehören. Es können laut Vorschrift gleichzeitig neun und im Platzsharing 12 Kinder von zwei Tagespflegepersonen betreut werden. Eine Tagespflegeperson muss Fachkraft im Sinne des Kindergartengesetzes sein.

c) Information zu den für 2017/18 geplanten Maßnahmen/Projekten

Das Aufnahmekriterium „Wieslocher Kind“ wird weiter beibehalten.

Die Erarbeitung eines Punktesystems für die Platzvergabe dauert an.

AM-Plätze werden weiter mit Ü3-Kindern belegt.

Eine Umfrage bei den Umlandgemeinden im Oktober 2017 hat ergeben, dass die Platzsituation überall angespannt ist und vorläufig keine auswärtigen Kinder aufgenommen werden; mehrere Gemeinden bauen die Kindertagesbetreuung aus.

Das Bauprojekt der kirchlichen Träger ist in Planung.

Die Anmietung von Räumlichkeiten in der Kernstadt sowie in Baiertal konnte nicht realisiert werden

Ein Anbau an den Kindergarten „Sternenhimmel“ (Frauenweiler) zur Erweiterung ist nicht möglich, wird aber aktuell zum Erhalt der bestehenden Gruppen geprüft (Containerlösung).

Eine Reaktivierung des „Milchhäusels“ im Kegelbahnweg war aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Die für das Frühjahr 2018 geplante Umfrage bei den Eltern muss aus Zeitgründen verschoben werden. Die Verwaltung nutzt allerdings bereits das Onlinesystem „Kita-Data-Web“ zur Vorausberechnung des Platzbedarfs.

Page 30: L'v · L'v STADT WIESLOCH Vorlage Nr‚ 66/2018 FB 4 / FG 4.1 /Generationenbüro 4_12 / Sandra Markmann Aktenzenchen: 460.191 Tel.: 84-308 Tagesordnungspunkt: Bedarfsplanung Kindenagesstätten

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5.2 Geplante Projekte a) Bewegungskindergarten Postillion e.V. als Träger ist in die Umsetzungsphase eingetreten. Eine Leitung und Personal sind bereits gefunden. Leider werden die für die Beherbergung der Kinder bei extrem schlechtem Wetter/zum Schlafen benötigten Zirkuswagen erst im September 2018 geliefert. Im Anschluss können die Kinder in die Einrichtung aufgenommen werden. Aktuelle Informationen dazu finden sich auf der Homepage von Postillion e.V. 8 Leider schwankt die Zahl der Vormerkungen stark. Der Träger sieht daher die wirtschaftliche Auslastung nicht gegeben und stellt den Antrag, dass die Finanzierung für 2 Jahre von der Stadt zugesichert wird, s. separate Vorlage. b) Projekt „Johann-Philipp-Bronner-Straße“9 Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird im April 2018 gerechnet. Danach erfolgen die Ausschreibungen. Voraussichtlicher Kindergartenstart ist Frühjahr 2018.10 Beantragt ist die Einrichtung mit 30 U3-Plätzen (3 Gruppen GT) und 60 Ü3- Plätzen (3 Gruppen GT). Eine Änderung hinsichtlich U3-/Ü3-Betreuung ist zuschussunschädlich. Die genaue Belegung richtet sich in Abstimmung mit dem Träger nach der Bedarfsplanung. c) Erweiterung „Schlossstraße“ Geplant ist, den Kindergarten „Schlossstraße“ um eine ganze Gruppe zu erweitern. Zur Zeit wird die Möglichkeit eines Anbaus überprüft. Durch einen solchen könnte der Kindergarten eine weitere Gruppe (20 bis 25 Plätze) eröffnen und durch die Verlegung von Büro und Personalraum in den Neubau die alten Gruppen mit voller Kapazität belegen (75 statt 58 Plätze). Hier könnten also zwischen 37 und 42 Plätze gewonnen werden. Für die bereits bestehenden Gruppen ist voraussichtlich keine Stellenerhöhung notwendig. Für eine neue Gruppe GT wäre mit Personalkosten für ca. 2,5 Stellen zu rechen. Die Personalkosten würden sich auf 132.500 Euro/Jahr belaufen. Die evangelische Kirche als Träger sieht sich aufgrund der Vorgaben durch die Landeskirche außer Stande, eine weitere Gruppe teilzufinanzieren. Die Betriebskosten für die neue Gruppe müssten zu 100% von der Stadt übernommen werden, vgl. neue Gruppen „.Abenteuerland“. Es gibt noch keine Zahlen zu den Baukosten. Bei Modulbauweise im laufenden Betrieb wäre im Herbst 2019 mit der Neueröffnung zu rechnen. Eine separate Vorlage wird erfolgen. d) Umstrukturierung „Abenteuerland“ Derzeit wird eine mögliche Umstrukturierung des „Abenteuerlandes“ geprüft. Aktuell gibt es dort 3 Gruppen VÖ (bis zu 75 Plätze, davon 60 für die Stadt Wiesloch) und eine Gruppe GT (20 Plätze). Daraus sollen 4 zeitgemischte Gruppen entstehen: bis zu 45 VÖ-Plätze für die Stadt Wiesloch und 40 GT-Plätze. Hier würden 5 Plätze gewonnen. Je nach Zusammensetzung der Gruppen würden ein bis zwei zusätzliche Vollzeitstellen benötigt. Die Kosten hierfür würden sich auf 53.000 bis 106.000 Euro/Jahr belaufen. Bauliche Veränderungen wären nicht erforderlich. Eine separate Vorlage wird erfolgen.

8 http://www.postillion.org/verein/projekte.shtml

9 Der endgültige Name der Einrichtung steht noch nicht fest

10 Aktuelle Informationen unter http://www.postillion.org/verein/projekte.shtml