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LVM-Merkblatt-001 Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 1 © LVM Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001:2015-09 Muster für die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für Metallprodukte im Geltungsbereich der EN 1090-1 Inhalt Neues Muster zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung .................................................... 2 Formular: Leistungserklärung im Anwendungsbereich der EN 1090-1 ......................................... 4 Muster Leistungserklärung ........................................................................................................... 5 Erläuterung zur Muster-Leistungserklärung .................................................................................. 7 Formular CE-Kennzeichnung ....................................................................................................... 9 Formular CE-Kennzeichnung - Kurzfassung................................................................................. 9 Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................................................ 10 Erläuterungen zur Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................... 10 Erläuterung der Beispiele ........................................................................................................... 11 Beispiel 1: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Wohnhaustreppe aus Stahl (Verfahren 2) .............................................................................................................................. 12 Beispiel 2: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Pendelstütze aus Stahl (Verfahren 3a) ............................................................................................................................ 13 Beispiel 3: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für einen Wintergarten (Verfahren 2) .... 14 Beispiel 4: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für Geländerpfosten, die vorgefertigt dem Metallbauer als Handelsprodukt zur Verfügung gestellt werden sollen ....................................... 15

LVM-Merkblatt-001:2015-09 Muster für die CE-Kennzeichnung ... · LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite

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LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 1 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

LVM-Merkblatt-001:2015-09

Muster für die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung

für Metallprodukte im Geltungsbereich der EN 1090-1

Inhalt Neues Muster zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung .................................................... 2

Formular: Leistungserklärung im Anwendungsbereich der EN 1090-1 ......................................... 4

Muster Leistungserklärung ........................................................................................................... 5

Erläuterung zur Muster-Leistungserklärung .................................................................................. 7

Formular CE-Kennzeichnung ....................................................................................................... 9

Formular CE-Kennzeichnung - Kurzfassung ................................................................................. 9

Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................................................ 10

Erläuterungen zur Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................... 10

Erläuterung der Beispiele ........................................................................................................... 11

Beispiel 1: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Wohnhaustreppe aus Stahl

(Verfahren 2) .............................................................................................................................. 12

Beispiel 2: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Pendelstütze aus Stahl

(Verfahren 3a) ............................................................................................................................ 13

Beispiel 3: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für einen Wintergarten (Verfahren 2) .... 14

Beispiel 4: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für Geländerpfosten, die vorgefertigt dem

Metallbauer als Handelsprodukt zur Verfügung gestellt werden sollen ....................................... 15

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 2 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Neues Muster zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Dieses Merkblatt zeigt den aktuellen Stand der Diskussion. Die Muster zur Leistungserklärung,

die CE-Kennzeichnung und die Erläuterungen sind der Marktüberwachung als Arbeitshilfe für die

Stahl- und Metallbauer vorgelegt worden. Seitens der Marktüberwachung wurden keine

grundlegenden Widersprüche zu den Regelungen der EU-Bauprodukten-Verordnung festgestellt.

In Einzelfällen und durch das Fortschreiten der Diskussionen kann es jedoch zu weiteren

Ergänzungen, Anmerkungen und Änderungen kommen, die in einer aktualisierten Fassung

veröffentlicht werden.

Warum eine Leistungserklärung:

Gemäß Art. 4 Abs. 3 EU-BauPVO übernimmt der Hersteller mit Erstellung der Leistungserklärung die Verantwortung für die Konformität des Bauproduktes mit der erklärten Leistung. In der Leistungserklärung sind alle wesentlichen Merkmale gemäß Anhang ZA der EN 1090 aufzuführen; die Leistung ist in Stufen oder Klassen zu erklären. Entsprechend des Verwendungszwecks ist ggf. nicht für alle Wesentlichen Merkmale eine Leistung (Wert) zu erklären. In der CE-Kennzeichnung sind nur die Wesentlichen Merkmale aufzuführen, für die eine Leistung erklärt wurde. Mit Anbringung der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller gibt dieser an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung übernimmt sowie alle geltenden Anforderungen der VO 305/2011 und anderen Harmonisierungsrechtsvorschriften einhält (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 VO 305/2011). Die CE-Kennzeichnung gilt als Verwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 NBauO). Die Leistungserklärung wird zukünftig als erforderlicher Verwendbarkeitsnachweis in der Musterbauordnung aufgenommen.

In dieser Fassung sind folgende Neuigkeiten aufgenommen:

Tragfähigkeit: Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, dass zum Punkt Tragfähigkeit „NPD“

deklariert wird.

Im Verfahren 1 nach EN 1090-2, Tabelle A.1 ist die Tragfähigkeit durch eine

konstruktive Bewertung und Bemessung Dritter erforderlich. Hierzu muss der

Hersteller alle wichtigen Angaben gemäß den Vorgaben der Tabelle A.1

deklarieren. Üblicherweise eignet sich hierzu in der Leistungserklärung (LE) ein

Verweis auf die Bauteilspezifikation, die in diesem Fall der Leistungserklärung als

Anlage beigefügt werden muss. Es ist zu empfehlen, dass die Bauteilspezifikation

möglichst umfänglich in einer technischen Zeichnung vorhanden ist.

Im Verfahren 2 und Verfahren 3b muss die Bemessung durch den Hersteller selbst

oder in Untervergabe erstellt werden. Die Bemessung sollte der LE als Anlage

beigefügt werden. In einfachsten Fällen kann die Tragfähigkeit in der LE direkt

deklariert werden (zum Beispiel in Form von charakteristisch ertragbaren

Flächenlasten).

Im Verfahren 3 muss das Bauteil der Spezifikation des Bestellers entsprechen.

Hier wird entweder auf die Spezifikation verwiesen oder, falls möglich, werden

Lasten entsprechend deklariert.

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 3 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Schweißeignung:

Die Schweißeignung muss nur dann in der LE deklariert werden, wenn nach der

Herstellung an dem Bauteil weitere Schweißarbeiten vorgesehen sind. Eine

Deklaration der Schweißeignung für Bauteile, an denen nicht geschweißt wird, ist

nach Meinung des Verfassers dieser Arbeitshilfe nicht sinnvoll, da diese

Information dem Nutzer keinen zusätzlichen Mehrwert bietet. Typischer

Anwendungsfall sind Wintergärten und Dächer aus Aluminium, an denen nach der

Herstellung nicht mehr geschweißt wird. Soll am Bauteil später geschweißt

werden, ist die Nennung der Stahlsorten und Güten mit genauer Position im

Tragwerk sinnvoll. Hier eignet sich eine Zeichnung und/oder Skizze in der Anlage

zur LE. Obligatorisch ist die Zurverfügungstellung der Prüfbescheinigung nach EN

10204 in einer entsprechenden Anlage, sofern die Informationen für

Schweißarbeiten nicht auf einfachere Art und Weise zur Verfügung gestellt werden

können.

Kontakt, weitere Informationen und Download der Vorlagen:

Landesverband Metall

Niedersachsen/Bremen

Walderseestraße 47

30177 Hannover

www.lvm.metallhandwerk.de

Stephan Stickling [email protected] 0511 / 90985-29

Dietmar Berndt [email protected] 0511 / 90985-40

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 4 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Formular: Leistungserklärung im Anwendungsbereich

der EN 1090-1

Leistungserklärung

Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:

Verwendungszweck:

Hersteller:

System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:

2+

Harmonisierte Norm: EN 1090-1:2009 + A1:2011

Notifizierte Stelle:

Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

Toleranzen für Maße und Form

Schweißeignung

Bruchzähigkeit

Schlagfestigkeit

Tragfähigkeit

Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Ermüdungsfestigkeit

Feuerwiderstand

Brandverhalten

Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen

Freisetzung radioaktiver Strahlung

Dauerhaftigkeit

Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: Ort: Datum: Unterschrift: ……………………………………………………………………………..

Das Formular ist als Word-Dokument auf der Seite des LVM verfügbar.

(www.lvm.metallhandwerk.de)

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 5 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Muster Leistungserklärung 1

Leistungserklärung 2 Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: 3 Verwendungszweck: Möglichkeit 1:

Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken. Möglichkeit 2: Geländer Typ A-01…….. Möglichkeit 3: Geländer Bauvorhaben ……, ….. Möglichkeit 4: Nr. …………..

4 Hersteller: Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de

5 System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:

2+

6 Harmonisierte Norm: EN 1090-1:2009 + A1:2011 7 Notifizierte Stelle: NB Nr.………… Erklärte Leistungen 8 Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

EL01 Toleranzen für Maße und Form DIN EN 1090-2, D.1 EL02 Schweißeignung Möglichkeit EL02-1

NPD Möglichkeit EL02-2 S235JR+AR – EN 10025-2 Möglichkeit EL02-3 Gemäß Anlage …. (Prüfbescheinigung) zu dieser Leistungserklärung

EL03 Bruchzähigkeit Möglichkeit EL03/04-1 NPD Möglichkeit EL03/04-2 XX J bei YY °C

EL04 Schlagfestigkeit

EL05 Tragfähigkeit Möglichkeit EL05-1 Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe beigefügte Berechnungen, Möglichkeit EL05-2 NPD – Herstellung nach Bauteilspezifikation …. – EXC2

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

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Möglichkeit EL05-3 Bemessung zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber Dokument ….. vom TT.MM.JJJJ

EL06 Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Möglichkeit EL06-1 Gemäß Bauteilspezifikation Möglichkeit EL06-2 Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe beigefügte Bemessung,

EL07 Ermüdungsfestigkeit Möglichkeit EL07-1 NPD Möglichkeit EL07-2 Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe beigefügte Berechnungen,

EL08 Feuerwiderstand Möglichkeit EL08-1 NPD Möglichkeit EL08-2 Berechneter Wert ….. siehe Dokument …..

EL09 Brandverhalten Möglichkeit EL09-1 A1 Andere Möglichkeiten EL09 A2, B, C, D, E, F

EL10 Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen

NPD

EL11 Freisetzung radioaktiver Strahlung

NPD

EL12 Dauerhaftigkeit Möglichkeit EL12-1 Unbeschichtet, NPD Möglichkeit EL12-2 Feuerverzinkt nach EN ISO 1461, DASt 022 VZ1 und EN ISO 14713-1 – C3 m Möglichkeit EL12-3 Oberflächenvorbereitung nach EN 1090-2, Vorbereitungsgrad P3. Oberflächenbeschichtung nach EN ISO 12944, Einzelheiten siehe Bauteilspezifikation.

9 Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich.

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Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 7 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: Ort:………………………………………………Datum:………………………………. Unterschrift: ……………………………………………………………………………..

Erläuterung zur Muster-Leistungserklärung Die Leistungserklärung ist entsprechend den Anforderungen und auf der Rechtsgrundlage von

VO 305/2008 Anhang III und Del. VO 574/2014 zu erstellen.

1 Benennung 2 Der Kenncode darf als Nummer oder Bezeichnung frei vom Hersteller vergeben werden. Der

Code muss eindeutig mit einem Produkttyp mit Leistungsstufen und Leistungsklassen verknüpft sein. Es darf also je Kenncode nur einen Satz von Leistungsklassen und –Stufen geben. Der Kenncode kann sehr allgemein das Bauteil beschreiben, kann aber auch individuell für ein Produkt vergeben werden. Der Kenncode darf gleichzeitig die Nummer der Leistungserklärung sein. Da im Metallbau die Leistungserklärung häufig für Produkte verwendet wird, die nur einem bestimmten Produkttyp entsprechen, aber nicht Typen- oder Chargenspezifisch sind und keine Seriennummer besitzen, sollten diese Angaben auch nicht in der Leistungserklärung genannt werden, sondern auf den Begleitpapieren genannt werden (Auftragsnummer auf dem Lieferschein).

3 Im einfachsten Fall, kann im Verwendungszweck allgemeingültig, der tragende Zweck deklariert werden. Der Verwendungszweck kann auch in Verbindung zum eindeutigen Kenncode stehen oder zusammen mit diesem beschrieben werden.

4 Name und Anschrift des Herstellers oder ein Kennzeichen, welches eine einfache und eindeutige Identifizierung des Namens und der Anschrift des Herstellers ermöglicht.

5 Das System 2+ wird durch EN 1090-1:2012-01, ZA.2.1 vorgeschrieben. 6 Harmonisierte technische Spezifikation einschließlich deren Fassung. 7 Die Kennnummer der notifizierten Stelle 8 Die Leistung eines Bauproduktes sind die relevanten wesentlichen, die in Stufen oder Klasse

oder in einer Beschreibung ausgedrückt werden. Die wesentlichen Merkmale beziehen sich auf die Grundanforderungen des Bauwerkes nach der harmonisierten technischen Spezifikation.

Wesentliche Merkmale Grundsätzlich gilt, dass der Abnehmer des Produktes direkt aus der deklarierten Leistung, ohne Angabe von Berechnungsformeln, die Eigenschaft erkennen können muss. Möglich sind Verweise auf Produktionsunterlagen (insbesondere in Bezug auf das Tragverhalten). Die relevanten Unterlagen müssen in diesem Fall der Leistungserklärung beigefügt werden. EL01 Das Leistungsmerkmal bezieht sich auf die Klasse der Grenzen der grundlegenden

Toleranzen (mechanische Beanspruchbarkeit und die Standsicherheit des Tragwerks) nach EN 1090-2, Anhang D bzw. EN 1090-3 Anhang G und I.

EL02 Diese Eigenschaft wird über einen Verweis auf die Konstruktionsmaterialien in Verbindung mit den entsprechenden Europäischen Normen deklariert. Eine Deklarierung ist nur dann erforderlich, wenn nach der Inverkehrbringung der Produkte noch an diesen geschweißt werden soll. In einfachsten Fällen und bei unkritischen Werkstoffe reicht die Angabe des Werkstoffes nach Norm (Festigkeit, Güte, Behandlungszustand) und ggf. die Angabe über z.B. die Z-Güte. In anderen Fällen muss dazu die Prüfbescheinigung als Anlage weitergereicht werden.

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 8 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

EL03 Hier sind die Werte aus den Prüfbescheinigungen zu übernehmen oder durch einen Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy nachzuweisen. Alternativ kann auf die Bemessung verwiesen werden. Auch die Angabe NPD ist möglich.

EL04 Die Schlagfestigkeit ist eine Eigenschaft, die durch die Bruchzähigkeit des Werkstoffes gekennzeichnet wird. Für diese Eigenschaft bestehen sonst keine weiteren Anforderungen. Alternativ kann auf die Bemessung verwiesen werden. Auch die Angabe NPD ist möglich.

EL05 (Tragfähigkeits-merkmal)

Die Tragfähigkeit ist durch eine entsprechende Bemessung oder durch die Herstellung nach einer Bauteilspezifikation sicherzustellen. Sie kann auch eine ausreichend genaue Beschreibung sein, nach der dritte eine Bemessung und konstruktive Bewertung durchführen können (In diesem Fall sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (Werkstoffe, Geometrie, Verbindungen, Herstellangaben, Ausführungsklasse und Prüfungen)

EL06 (Tragfähigkeits-merkmal)

Die Verformungen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sind entweder als eindeutiger Wert anzugeben oder sie sind der Bemessung zu entnehmen. Die Angabe NPD ist hier nur möglich, wenn ein Produkt nach der Spezifikation des Auftraggebers (ppcs) erstellt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist die ausreichend genaue Beschreibung (siehe EL06).

EL07 (Tragfähigkeits-merkmal)

Der Wert ist der Bemessung zu entnehmen oder es ist ein Verweis auf das Dokument anzugeben. NPD darf deklariert werden, wenn es keine Anforderung gibt oder das Bauteil nach Bauteilspezifikation des Auftraggebers (ppcs)hergestellt wurde.

EL08 (Tragfähigkeits-merkmal)

Der Feuerwiderstand ist den Bemessungsunterlagen zu entnehmen bzw. es ist auf ein entsprechendes Dokument zu verweisen. Wenn es keine Anforderungen gibt, darf hier NPD deklariert werden.

EL09 Baustoffe werden nach EN 13501-1 klassifiziert. Nicht brennbare Werkstoffe werden mit A1 gekennzeichnet (Stahl, verzinkter Stahl, Aluminium). Weitere Klassen ergeben sich aus ihrem Beitrag zum Brand, zur Rauchentwicklung und aus dem Abtropfverhalten im brennenden Zustand.

EL10 In der Regel finden keine Untersuchung und keine Probennahme statt, da kontaminierte Produkte im Geltungsbereich dieser Regeln nicht gehandelt werden dürfen.

EL11 In der Regel finden keine Untersuchung und keine Probennahme statt, da kontaminierte Produkte im Geltungsbereich dieser Regeln nicht gehandelt werden dürfen.

EL12 Unbeschichtete Tragwerke oder solche bei denen die Beschichtung kein Korrosionsschutz sicherstellt, werden mit NPD für dieses Merkmal deklariert. Die Dauerhaftigkeit ist abhängig von den Umgebungsbedingungen und der Oberflächenbehandlung.

9 Die Leistungserklärung wird von einer Person unterzeichnet, die zur rechtlichen Vertretung des Herstellers befugt ist.

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 9 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Formular CE-Kennzeichnung

15

Hersteller: #### Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: _____________

Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung Toleranzen für Maße und Form: Schweißeignung: Bruchzähigkeit: Schlagfestigkeit: Tragfähigkeit: Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit:

Ermüdungsfestigkeit: Feuerwiderstand: Brandverhalten: Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen:

Freisetzung radioaktiver Strahlung:

Dauerhaftigkeit: Harmonisierte technische Spezifikation: EN 1090-1:2009 + A1:2011

Verwendungszweck: Notifizierte Stelle:

Das Formular ist als Word-Dokument auf der Seite des LVM verfügbar.

(www.lvm.metallhandwerk.de)

Formular CE-Kennzeichnung - Kurzfassung Kurzfassung nach DIBt - FAQ IV/12 (6/2014). Diese Kurzfassung, mit einem Verweis auf die

Leistungserklärung, ist möglich, wenn Sie auf demselben Dokument wie die Leistungserklärung

erfolgt. Diese Möglichkeit ist von der EU-BauPVO nicht vorgesehen, wird jedoch von den

deutschen Marktüberwachungsbehörden akzeptiert. Nach Meinung der Marktüberwachung sollte

diese

CE01

CE02 15 CE03 Hersteller CE04 Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: _______

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 10 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Muster-CE-Kennzeichnung CE01

CE02 15 CE03 Hersteller: #### CE04 Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: _____________

CE05 Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

Toleranzen für Maße und Form: Schweißeignung: Bruchzähigkeit: Schlagfestigkeit: Tragfähigkeit: Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit:

Ermüdungsfestigkeit: Feuerwiderstand: Brandverhalten: Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen:

Freisetzung radioaktiver Strahlung:

Dauerhaftigkeit: CE06 Harmonisierte technische Spezifikation: EN 1090-1:2009 + A1:2011 CE07 Verwendungszweck: CE08 Notifizierte Stelle:

Erläuterungen zur Muster-CE-Kennzeichnung CE01 Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen

genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften über ihre Anbringung festgelegt sind. (Das Aussehen der CE-Kennzeichen ist in Verordnung (EG) 765/2008 beschrieben.)

CE02 Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das Produkt das erste Mal auf dem Markt bereitgestellt wurde.

CE03 Eindeutiger Name oder Kennung des Herstellers

CE04 Verweis auf die Leistungserklärung und eindeutiger Kenncode:

CE05 Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

Leistungen, die in der Leistungserklärung deklariert wurden, nach Stufen oder Klassen.

CE06 Harmonisierte technische Spezifikation einschließlich der Fassung

CE07 Verwendungszweck gemäß der harmonisierten technischen Spezifikation

CE08 Nummer der notifizierten Stelle

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 11 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Erläuterung der Beispiele Beispiel 1: Im Beispiel 1stellt der Hersteller eine Wohnhaustreppe her. Die Ausführungklasse

wird in der Bemessung beschrieben. Der Abnehmer/Kunde kann aus der LE direkt

ablesen, welche Lasten von der Treppe aufgenommen werden können. Hier 3,0

kN/m² als Flächenlast und 2,0 kN als Einzellast für den Nachweis der örtlichen

Mindesttragfähigkeit für Gitterroststufen. Detaillierte Hinweise, auch zu weiteren

Lasten (Eigengewicht Geländer, Eigengewicht Stufen, Lasten aus dem Geländer,

etc.), sind in der Bemessung nachzulesen. Die Bemessung wurde untervergeben.

Verantwortlich für die Bemessung ist der Hersteller. Der Anschluss an das Gebäude

und/oder die Lastabtragung in Fundamente ist nicht beschrieben. Die Treppe ist

feuerverzinkt und soll in einem städtischen Bereich aufgestellt werden. Die

Leistungserklärung wird zusammen mit der CE-Kennzeichnung auf dem Lieferschein

gedruckt – daher ist die Kurzfassung der CE-Kennzeichnung möglich.

Beispiel 2: Der Besteller hat dem Hersteller eine genaue Zeichnung der Stütze übergeben. Der

Hersteller hat diese Bauteilspezifikation umgesetzt. Da die Ausführungsklasse 1

genannt ist, sind weitere Prüfungen und eine detailliertere Bauteilspezifikation nicht

erforderlich.

Die Stütze wird roh, ohne weitere Oberflächenbehandlung, übergeben.

Die Leistungserklärung wird zusammen mit der CE-Kennzeichnung auf dem

Lieferschein gedruckt – daher ist die Kurzfassung der CE-Kennzeichnung möglich.

Beispiel 3: Der Hersteller hat dem Besteller einen Wintergarten übergeben. Die ertragbaren

Lasten sind der Statik zu entnehmen. Eine detaillierte Beschreibung der ertragbaren

Lasten (Eigengewicht, Wind, Schnee und weitere) macht hier im wegen der Fülle an

Informationen keinen Sinn.

Für die Dauerhaftigkeit würde hier eine unbeschichtete Oberfläche ausreichend sein,

EN AW-6060 in ländlicher Umgebung.

Beispiel 4: Der Hersteller bietet über seinen Onlineshop Geländerpfosten zur Weiterverarbeitung

durch Metallbauer an.

Der Hersteller hat für die Schweißeignung „NPD“ deklariert. In diesem Fall darf der

Metallbauer nicht ohne weiteres an den Produkten schweißen. Alle Verbindungen

sind durch zum Beispiel Schrauben herzustellen. Hinweise dazu ergeben sich aus

der Bauteilspezifikation (Zeichnung). Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt oder

Verpackung ist hier ausführlicher und aus

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 12 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Beispiel 1: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine

Wohnhaustreppe aus Stahl (Verfahren 2)

Leistungserklärung

Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Pro.-Nr. 00238 - Treppe

Verwendungszweck: Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken

Hersteller: Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de

System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:

2+

Harmonisierte Norm: EN 1090-1:2009 + A1:2011

Notifizierte Stelle: NB 08768463284

Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

Toleranzen für Maße und Form DIN EN 1090-2, D.1

Schweißeignung NPD

Bruchzähigkeit Siehe beigefügte Bemessung

Schlagfestigkeit

Tragfähigkeit 𝑄𝑘 = 3,0 𝑘𝑁𝑚²

⁄ ; 𝑄𝑘 = 2 𝑘𝑁 (DIN EN 1991-1-1/NA,

Tabelle 6.1DE) Eigengewicht und zusätzlich berücksichtige Lasten gem. beigefügter Bemessung nach DIN EN 1993-1-1

Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Bemessung nach DIN EN 1993-1-1, siehe beigefügte Berechnungen

Ermüdungsfestigkeit NPD

Feuerwiderstand NPD

Brandverhalten A1

Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen

NPD

Freisetzung radioaktiver Strahlung NPD

Dauerhaftigkeit Feuerverzinkt nach EN ISO 1461, DASt 022 VZ1 und EN ISO 14713-1 – C3 m

Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: ……………………………………………………………………………..

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www.metallbau-glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Pro.-Nr. 00238 - Treppe

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 13 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Beispiel 2: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine

Pendelstütze aus Stahl (Verfahren 3a)

Leistungserklärung

Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Pro.-Nr. 00239 - Stütze

Verwendungszweck: Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken

Hersteller: Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de

System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:

2+

Harmonisierte Norm: EN 1090-1:2009 + A1:2011

Notifizierte Stelle: NB 08768463284

Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

Toleranzen für Maße und Form DIN EN 1090-2, D.1

Schweißeignung NPD

Bruchzähigkeit Fertigung nach Bauteilspezifikation Nr. 00239 (siehe Anlage, EXC1) Schlagfestigkeit

Tragfähigkeit Fertigung nach Bauteilspezifikation Nr. 00239 (siehe Anlage, EXC1)

Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

NPD

Ermüdungsfestigkeit NPD

Feuerwiderstand NPD

Brandverhalten A1

Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen

NPD

Freisetzung radioaktiver Strahlung

NPD

Dauerhaftigkeit NPD

Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: ……………………………………………………………………………..

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www.metallbau-glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: 00239 - Stütze

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 14 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Beispiel 3: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für einen

Wintergarten (Verfahren 2)

Leistungserklärung

Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Pro.-Nr. 00240 – Tragwerk Wintergarten

Verwendungszweck: Tragwerk für Wintergarten

Hersteller: Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de

System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:

2+

Harmonisierte Norm: EN 1090-1:2009 + A1:2011

Notifizierte Stelle: NB 08768463284

Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

Toleranzen für Maße und Form DIN EN 1090-3, Anhang G und Anhang I

Schweißeignung NPD

Bruchzähigkeit NPD

Schlagfestigkeit

Tragfähigkeit Bemessung nach DIN EN 1999, siehe beigefügte Berechnungen.

Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Bemessung nach DIN EN 1999, siehe beigefügte Berechnungen.

Ermüdungsfestigkeit NPD

Feuerwiderstand NPD

Brandverhalten A1

Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen

NPD

Freisetzung radioaktiver Strahlung

NPD

Dauerhaftigkeit Beständigkeitsklasse B, Schutzmaßnahme 0

Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: ……………………………………………………………………………..

15

www.metallbau-glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: 00240 – Tragwerk Wintergarten

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 15 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de

Beispiel 4: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für

Geländerpfosten, die vorgefertigt dem Metallbauer als

Handelsprodukt zur Verfügung gestellt werden sollen

Leistungserklärung

Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Pro.-Nr. 004711 - Geländerpfosten

Verwendungszweck: Lastabtragender Pfosten einer Absturzsicherung

Hersteller: Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de

System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:

2+

Harmonisierte Norm: EN 1090-1:2009 + A1:2011

Notifizierte Stelle: NB 08768463284

Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung

Toleranzen für Maße und Form DIN EN 1090-2, D.1

Schweißeignung NPD

Bruchzähigkeit 27J bei 20°C

Schlagfestigkeit

Tragfähigkeit Angaben zu Geometrie und Werkstoffen sowie alle sonstigen Angaben die für eine konstruktive Bewertung und statische Berechnung durch Dritte erforderlich sind, sind in der Anlage Zeichnung_#4711# beschrieben.

Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Ermüdungsfestigkeit NPD

Feuerwiderstand NPD

Brandverhalten A1

Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen

NPD

Freisetzung radioaktiver Strahlung

NPD

Dauerhaftigkeit NPD

Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: ……………………………………………………………………………..

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LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

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www.glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Pro.-Nr. 004711 - Geländerpfosten

Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung Toleranzen für Maße und Form: DIN EN 1090-2, D.1 Bruchzähigkeit:

27 J bei 20 °C Schlagfestigkeit: Tragfähigkeit: Angaben zu Geometrie und Werkstoffen sowie

alle sonstigen Angaben die für eine konstruktive Bewertung und statische Berechnung durch Dritte erforderlich sind, sind in der Anlage Zeichnung_#4711# beschrieben.

Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit:

Brandverhalten: A1 Harmonisierte technische Spezifikation: EN 1090-1:2009 + A1:2011

Verwendungszweck: Lastabtragender Pfosten einer Absturzsicherung

Notifizierte Stelle: NB 08768463284