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2 3 4 6 6 10 15 16 16 Ausgabe 1/2017 Praxisjubiläen .......................... Editorial ..................................... Titelthema ................................ Rechtsecke ................................ Prüfungsfragen ....................... Abrechnung ............................. Kreuzworträtsel ...................... Bücher ........................................ Impressum................................ LZK und KZV Hessen Magazin für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen DHZH Neue modulare Aufstiegsfortbildungen der LZKH Ein Interview mit Dr. Andreas Friedrich, Vorstandsmitglied der LZKH mit dem hessischen Plus Die neue Aufstiegs- fortbildung ZMP

LZK und KZV Hessen Aufstiegs- DHZH fortbildung ZMP · 2018. 2. 13. · Silvia Cuturic Telefon 069 427275-193 bzw. -182 E-Mail [email protected] Für die Anerkennung der Fortbildungsleistungen

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    Ausgabe 1/2017

    Praxisjubiläen ..........................Editorial .....................................Titelthema ................................Rechtsecke ................................Prüfungsfragen .......................Abrechnung .............................Kreuzworträtsel ......................Bücher ........................................Impressum................................

    LZK und KZV Hessen

    Magazin für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen

    DHZH

    Neue modulareAufstiegsfortbildungen der LZKH

    Ein Interview mit Dr. Andreas Friedrich, Vorstandsmitglied der LZKH

    mit dem hessischen Plus

    Die neue Aufstiegs-fortbildung ZMP

  • Sie wollen auch eine Jubilarin beglückwünschen? Dann mailen Sie uns Ihren Wunschtext rechtzeitig an die Redaktion ([email protected]). Der Abdruck ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass DHZH dreimal im Jahr erscheint. Den genauen Erschei-nungstermin können Sie gerne bei uns erfragen.

    Das Team der PraxisDr. Florian Zoller

    gratuliert seiner Mitarbeiterin

    Beate Gregorivon Herzen zum

    10-jährigen Praxisjubiläum,

    verbunden mit den besten Wünschenfür Gesundheit und Freude

    an Familie und Beruf.

    Das PraxisteamNicole, Katrin, Hertha &

    Dr. Florian Zoller

    Vielen Dank fürlangjährige

    Zusammenarbeit!

    Seit nunmehr20 Jahren ist Katja Müller

    mit ihrer ruhigen undzuverlässigen Art

    in unsere Praxis tätig.

    Zuerst als Helferin und jetzt alsAbrechnungsspezialistin ist sie fast nichtmehr wegzudenken und gehört seit der

    Gründung quasi zum Inventar.

    Hierfür möchten wir uns alleganz ganz herzlich Bedanken!

    Christine Albinger-Voigt und Team

    Zum15. Praxisjubiläum

    am 8. Aprilherzlichste Glückwünsche

    anFrau Claudia Hild

    vom ganzen Team der PraxisDr. Anna Lechner in Darmstadt.

    Wir freuen uns auf dieweiteren 15 gemeinsamen Jahre!

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    Nun gehen bereits seitüber 21 und über 20 Jahrenjeden Morgen die Sonnen

    an der Rezeption in unseremPraxisuniversum auf.

    Ihre Lichter zeigen uns die Orientierung und bescheren uns bereits entspannte Patienten,

    wenn diese schon „vorgewärmt“ dasBehandlungszimmer betreten.

    Auch in stürmischen Zeiten sind hinter den Wolken die Sonnen spürbar.

    Wir bedanken uns herzlichbei

    Frau Beate Schneider-Lupicafür 21 Jahre

    und bei Frau Angelika Klingenberg

    für 20 Jahreunermüdliches Strahlen!

    Wir freuen uns auf weiteregemeinsame sonnige Zeiten!

    ZahnarztpraxisDr. Anja Quinkler-Mortazavi und

    Dr. Dariusch Mortazavi

    Wir möchten uns auf diesem Wege bei unseren langjährigen Mitarbeiterinnen

    Frau Monika Meffert Frau Tatjana Schild &Frau Katharina Scisciolo

    für 15 Jahre

    jederzeit erwiesene Loyalität und

    mit überdurchschnittlichemEngagement

    geleistete Arbeit von ganzem Herzen bedanken.

    Unser gesamtes Team und unsere Patienten

    schätzen Ihre positive Ausstrahlung,Ihre Zuverlässigkeit und Professionalität.

    Wir freuen uns auf viele weiteregemeinsame Jahre mit Ihnen.

    Ihre ChefinnenDr. Q. Zücker und S. Rettig

    Liebe SARAH, durchgezogen & die Prüfung vorgezogen,

    es ist vollbracht, Du hast es geschafft!!Wir sind unendlich stolz

    auf Dein überdurchschnittlichesEngagement in Sachen Zahnmedizin.

    Die „1“ hast Du mehr als verdient.

    Wir freuen uns, Dich alsTraumbesetzung bei uns zu haben:

    Dein Praxisteam:Gerrit, Dr. Thorn Senior, Lucas, Sandra,Anne, Christiane, Reyhan, Inci, Mareike

  • Sehr geehrte Zahnmedizinische Fachangestellte,

    seit Jahren kennen wir hier in Hessen die Aufstiegsfortbildungen zur ZMF und ZMV. Auch ich habe mehrere Ihrer KollegInnen zur ZMF ausgebildet, die meine Praxis durch die Erweiterung ihrer Kenntnisse und neuen Delegations- möglichkeiten bereichert haben, und beschäftige auch im Moment zwei ZMF.

    Wir in Hessen haben diese Aufstiegsfortbildung seit vielen Jahren berufsbegleitend angeboten, d.h., die einzelnen Bausteine konnten nacheinander neben der Tätigkeit in der Praxis erworben werden. Der Vorteil für uns alle dabei: Die Arbeit in der Praxis konnte teilweise fortgeführt werden, sodass für die Chefs und Chefinnen der Betrieb in reduziertem Maße weitergehen konnte. Letztendlich profitieren ja beide Seiten nach dem Abschluss von dieser Fortbildung!Die Fortbildung zur ZMF beinhaltet neben den praktischen Elementen auch noch die Bausteine Verwaltung und Abrechnung in erweitertem Umfang.Die ZMP ist die „kleine Schwester“ der ZMF, quasi die ZMF ohne umfangreiche Abrechnung und Verwaltung, eine 400- Stunden-Fortbildung, die gemäß dem Tarifvertrag aber auch zu einer Erhöhung der Vergütung um 25% gegenüber der Vergütung ZFA führt.

    In Anlehnung an die Musterfortbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer haben wir hier in Hessen eine modulare Fortbildungsstruktur in modernster und zukunftsgerichteter Form konzipiert, die es ermöglicht, auch den zukünftigen und zunehmenden Behandlungsbedarf der Versorgung älterer Patienten, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Be-hinderungen zusammen mit Ihnen, unserem geschulten zahnmedizinischen Assistenz-/Fachpersonal, zu decken.Wir wissen, dass der demografische Wandel in unserer Gesellschaft den Bedarf an zahnmedizinischer Versorgung in diesem Bereich stark ansteigen lassen wird.

    Die neue, modular aufgebaute, Fortbildung zur ZMP in Hessen wird 4 Module beinhalten: - das Grundmodul Prophylaxe u.a. mit Belagsentfernung, PZR, Mundhygieneberatung- das Praxismodul u.a. mit Provisorien und Fissurenversiegelung- das Kommunikations- und Abrechnungsmodul u.a. mit Gesetze MPG und Betreuung von Patienten mit Unterstützungsbedarf und- das Modul „Zahn- und Allgemeinmedizin“ u.a. mit Notfall, Bleaching und Prüfungsvorbereitung

    Die Aufstiegsfortbildung zur ZMF wird ebenfalls diese vier Module beinhalten, darauf aufbauend können dann drei weitere Module belegt werden, um die Berufs- bezeichnung ZMF zu erlangen.

    Wir freuen uns, Ihnen diese neu gestaltete Fortbildung ab Frühjahr 2017 anbieten zu können und sind gespannt, wie Sie dieses Angebot annehmen werden.

    Ihr

    Dr. Andreas FriedrichMitglied im Vorstand der Landeszahnärztekammer HessenReferat Aus- und Fortbildung ZFA

    Dr. Andreas Friedrich

    Die neue Aufstiegsfortbildung zur ZMP – mit dem hessischen Plus

    HerausgeberLandeszahnärztekammer HessenRhonestraße 460528 Frankfurt am Mainwww.lzkh.de

    Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbHRhonestraße 460528 Frankfurt am Mainwww.fazh.de

    Bildnachweis Abbildungen von © Fiedels - Fotolia.com

    StandJanuar 2017

    Finde Deinen Karriereweg!

    Landeszahnärztekammer Hessen

    ZFA-Aufstiegsfortbildung zur ZMP / ZMF / ZMVDer Weg zum Erfolg: Schritt für SchrittPraxisorientiert – Zukunftssicher

    Ihre Ansprechpartnerinfür Aufstiegsfortbildung ZMP / ZMF / ZMV

    Kursangebot:Silvia CuturicTelefon 069 427275-193 bzw. -182E-Mail [email protected]

    Für die Anerkennung der Fortbildungsleistungen sowie das Prüfwesen ZMP / ZMF / ZMV gem. § 71 Abs. 6, § 54 Berufsbildungsgesetz ist in Hessen die LZKH zuständig.

    Ihre Ansprechpartnerin der LZKH für Prüfwesen ZMP / ZMF / ZMV

    Eleni ArampoglouTelefon 069 427275-191E-Mail [email protected]

    Die Fortbildungsakademie für das Praxisteam

    14_Aufstiegsfortbildung.indd 1 20.01.17 11:15

    Weitere Informati-onen zur Aufstiegs-fortbildung und den Flyer als PDF-Datei finden Sie auf unserer Internetseite lzkh.de unter AKTUELLES.Bei Fragen hilft Ihnen Frau Silvia Cuturic (Tel. 069 – 427275193, Mail: [email protected]) von der Fort-bildungsakademie.

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  • T I T E LT H E M A

    Mit der Einführung der Aufstiegsfortbildung zur Zahnme-dizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) in Hessen gehen die Landeszahnärztekammer und ihre Fortbildungsaka-demie, die FAZH, neue Wege. Neu ist die Fortbildung ZMP als solche, aber ebenso die Aufteilung aller Aufstiegs-fortbildungen in inhaltlich und zeitlich klar definierte Module. Wir sprechen mit LZKH-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Friedrich, Referent für die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) und alle daran anschließenden Fortbildungen, über die Vorteile der neu gestalteten Karrierewege.

    Dr. Andreas Friedrich, Vorstandsmitglied der LZKH

    Was sind die Vorteile der neuen Modularisierung aller Aufstiegsfortbildungen?

    Dr. Andreas Friedrich: Die Vorteile liegen auf der Hand und lassen sich unschwer auf einen Begriff bringen: Flexibilisierung. Bei bisherigen Fortbildungen wie bspw. der ZMV, die das Führen einer neuen Berufsbezeichnung und die Übernahme von Verantwortung als Führungs-kraft im Praxisteam möglich machen, handelte es sich um durchgehende praxisbegleitende Fortbildungsgänge. Hier erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn einen Stundenplan mit den Präsenzterminen und dieser wurde dann kontinuierlich abgearbeitet. Bei der neu-en Aufteilung des Stoffes in einzelne in sich abgeschlossene Module besteht im Unterschied dazu die Möglichkeit, die

    Fortbildung individuell zu planen und etwa dem Arbeits-aufkommen oder der Situation in der Zahnarztpraxis anzu-passen. Die ZFA, die sich in Abstimmung mit Chefin oder Chef für eine aufbauende Qualifizierung entscheidet, kann nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls oder mehrerer Module auch für eine gewisse Zeit aussetzen - etwa dann, wenn ein anderes Mitglied im Team in Elternzeit geht, um danach mit den noch fehlenden Modulen weiterzumachen. Aus diesem Grund sind die unterschiedlichen Module auch einzeln buchbar, um eine größtmögliche Flexibilität bei der individuellen Gestaltung des Fortbildungsweges nach ab-geschlossener Ausbildung anzubieten.Das war bisher nur bei der Aufstiegsfortbildung zur ZMF möglich. Jetzt sind die Module der Aufstiegsfortbildungen auch untereinander kombinierbar.

    Welche Module sind Bestandteil dieses neuartigen Baukastensystems?

    Dr. Andreas Friedrich: Allen Mitgliedern haben wir im Rundschreiben 1/2017 ein neues Faltblatt beigelegt, in dem wir die einzelnen Module aller drei Aufstiegsfortbildungen und ihren Zusammenhang vorstellen. Voraussetzungen, um starten zu können, sind natürlich der erfolgreiche Ab-schluss der ZFA-Ausbildung, der Nachweis über die Teil-nahme an einem mindestens neunstündigen Notfallkurs und für die ZMP-Module ein aktueller Röntgenschein. Die ZMP-Fortbildung besteht aus vier aufeinander aufbauen-den Modulen mit einem zeitlichen Gesamtumfang von 150 Stunden Theorie und 250 Stunden in der Praxis, die über ein Testatheft geführt bzw. belegt werden. Im Grundmo-dul 1 Prophylaxe geht es zunächst, wie der Name schon sagt, um die Basiskenntnisse in Anatomie, Karies- und PAR Ätiologie, Ernährung, Fluoridierung, Belagsentfernung, PZR sowie Mundhygiene. Das anschließende Praxismodul 2 vermittelt technische Fertigkeiten in den Bereichen Ab-formung, Modellherstellung, Medikamententräger, Provi-sorien, Trockenlegung und Fissurenversiegelung. Es folgen mit Modul 3 Kenntnisse im Bereich Recht, Kommunikation und Abrechnungswesen. Konkret geht es um relevante Ge-setze, MPG-Hygiene, Arbeitssicherheit, Kommunikation,

    Neue modulare Aufstiegs-fortbildungen der LZKHZMF/ZMP/ZMV: den Weg zum beruflichen Erfolg selbst bestimmen

    Autor:

    Dr. Veit Justus

    Rollmann,

    Presse- und Öffent-

    lichkeitsarbeit LZKH

    4 DHZH 1/2017

  • Haus- und Heimbesuche und zahnärztliche Abrechnung in all ihren Facetten. Zum Abschluss geht es in Modul 4 noch einmal um zahn- und allgemeinmedizinische Grundlagen wie medizinische Notfälle und ihr Management, um die UPT und um die Zahnaufhellung (Bleaching). Zudem geht es schon „in die Vollen“, was die Vorbereitung auf die Ab-schlussprüfungen anbelangt. Hierfür wird vieles noch ein-mal wiederholt und gegebenenfalls vertieft. Dann folgt die Prüfung und mit ihr der Start in einen neuen Berufsab-schnitt mit vielen neuen und interessanten Aufgaben und mit mehr Verantwortung innerhalb des Teams.

    Was ist das Einsatzgebiet der neuen hessischen ZMP?

    Dr. Andreas Friedrich: Ein Einsatzgebiet für die neue ZMP zu benennen, wäre zu kurz gegriffen. Grundsätzlich sind es mindestens zwei, wovon das Hauptarbeitsgebiet sicher-lich innerhalb der Praxis liegt, das andere sich aber mehr und mehr außerhalb befinden könnte. In der Praxis ist es das Arbeitsumfeld des Prophylaxezimmers. Hier kümmert sich die Prophylaxeassistentin neben den Aufgaben der In-dividualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen um die PZR und die unterstützende Parodontaltherapie (UPT), die Unterweisung der Patientinnen und Patienten in Sachen Mundhygiene und Ernährung und um ästhetische bzw. kosmetische Korrekturen wie die Zahnaufhellung. Die Flu-oridierung, Fissurenversiegelung und das Anfertigen von ZE-Provisorien sind ebenfalls wichtige Aufgaben einer ZMP.

    PZR, Bleaching und Fissurenversiegelungen gehören zum Repertoire der ZMP

    Ein weiteres sehr wichtiges und in Zukunft stetig an Bedeutung zunehmendes Tätigkeitsfeld der ZMP ist die prophylaktische und parodontale Betreuung von im-mobilen Patientinnen und Patienten in den Pflegeheimen. Die pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren haben schon jetzt einen deutlich höheren Restzahnbestand als noch vor wenigen Jahren - Tendenz stark steigend, und im Unterschied zu den zahnlosen Pflegebedürftigen der

    Vergangenheit eine komplexere orale Morbidität. In der Regel ist der Zahnhalteapparat parodontal vorgeschädigt und bedarf entsprechender Therapien. Auch die Formen des Zahnersatzes, die diesen Restzahnbestand einbinden oder auf diesem aufbauen, sind komplizierter als die Total- prothese. Bei der Versorgung in den Pflegeheimen und bei Hausbesuchen übernimmt die ZMP, delegiert durch Zahnärztin oder Zahnarzt, teilweise eigenständig wichtige Aufgaben, die, so zeigen es auch aktuelle Erhebungen, in der Zukunft durch die sich verändernde Altersstruktur der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen werden.

    Wozu braucht es überhaupt eine weitere Aufstiegsfortbildung?

    Dr. Andreas Friedrich: Um die Attraktivität des ZFA- Berufes nachhaltig zu steigern und den dringend benö-tigten Nachwuchs für unsere Praxen zu sichern und auch an uns zu binden, bedarf es neben einer Sicherung der Ausbildungsqualität und einer angemessenen Vergütung auch der Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Die neuen Aufstiegsfortbildungen mit ihrem modularen Aufbau bieten hier viele Anreize. Neben der Flexibilisie-rung des Fortbildungsganges kann die neu entwickelte ZMP ebenso ein Endziel für die Karriereplanung einer ZFA wie auch ein Schritt auf dem Weg zur ZMF oder DH sein. Jeder dieser Schritte führt die Karriereleiter weiter hinauf und bringt neben neuen Aufgaben und einer besseren Position im Team auch attraktive Verdienstmöglichkeiten mit sich. Für uns Zahnärzte bedeutet die neuartige Struk-tur aller Aufstiegsfortbildungen eine bessere Planbarkeit in der Weiterqualifizierung unseres Personals; mithin ist durch das neue Konzept allen Beteiligten gedient: den Praxen, dem Personal und nicht zuletzt unseren Patientinnen und Patienten.

    Herr Dr. Friedrich, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!

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  • Arbeitslohn ist, wenn es sich um Monatslohn handelt, am 1. Tag des folgenden Monats an die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer zu zahlen (§ 614 BGB). Bei Ausbildungsver-hältnissen ist die Vergütung sogar einen Tag früher an die Auszubildende bzw. den Auszubildenden zu leisten, näm-lich am letzten Tag des Monats, für den die Ausbildungsver-gütung zu zahlen ist (§ 18 Abs. 2 BBiG). Somit ist rechtlich gesehen die Arbeitgeberin bzw. der Ar-beitgeber bereits am 2. Tag des folgenden Monats in Ver-zug. Bei einem Ausbildungsverhältnis ist dies bereits am 1. Tag des folgenden Monats der Fall. Da das Gesetz für den jeweiligen Lohn einen eindeutigen Zahlungstermin vor-sieht, können Arbeitnehmer/innen bzw. Auszubildende auf eine Mahnung gegenüber der eigenen Praxis verzichten.

    Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro

    R ECH T SECK E

    Das heißt, dass sie theoretisch unmittelbar eine Zahlungs-klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben könnten. Natürlich empfiehlt es sich jedoch trotzdem, vorher das Ge-spräch mit seinen Vorgesetzten zu suchen, da der Zahlungs-verzug plausible Gründe haben kann (z.B. Verzögerung der Überweisung durch die Bank, Fehler des Lohnbüros).

    Tritt dennoch in Ausnahmefällen die Notwendigkeit ein, dass Arbeitnehmer/innen bzw. Auszubildende ihre Vergü-tung einklagen müssen, können sie nach einem Urteil vom 22. November 2016 des Landesarbeitsgerichts Köln* (12 Sa 524/16) sogar zusätzlich zu den Verzugszinsen eine einma-lige Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro (vgl. § 288 Abs. 5 BGB) für jedes Monatsgehalt geltend machen, das nicht rechtzeitig gezahlt wurde. * abrufbar über www.justiz.nrw.de

    PR Ü FU N G S FR AG E N

    Zwischenprüfung

    PraxisfallDie 24-jährige Patientin Helene Krause, versichert bei der AOK, klagt über Zahnschmerzen am Zahn 46. Beim Blick in die Karteikarte stellt die Zahnärztin Frau Dr. Fischer fest, dass an diesem Zahn vor ca. 3 Jahren eine Amalgam-Füllung gelegt worden ist. Beim Entfernen der Füllung diagnostiziert die Zahnärztin eine erneute Karies am Kavitätenboden, da diese bei der letzten Behandlung wohl nur unvollständig entfernt wurde.

    1. Welche Bezeichnung hat diese Karies? (Lösungsmöglichkeit: 1)

    1. Kariesrezidiv 2. Primäre Karies 3. Sekundärkaries 4. Approximalkaries 5. Zweitkaries 6. Initialkaries

    2. Die Zahnärztin betrachtet den Zahn von jeder Seite und begutachtet eine frühere Röntgenaufnahme. Dabei nennt sie verschiedene Fachbegriffe.

    (Zuordnungsaufgabe)

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    1

    2

    3

    4

    5

    Ordnen Sie den Lagen- und Richtungs- bezeichnungen (A-F)

    A. Koronal B. Radikulär C. Apikal D. Zervikal E. Approximal F. Okklusal

    die Kennziffern der Abbildung (1-6) zu!

    Autor:

    Martin Dennis Boost,

    Justitiar der LZKH

    6 DHZH 1/2017

  • 3. Unter lokaler Anästhesie soll die Karies entfernt und die Kavität gefüllt werden. Frau Dr. Fischer injiziert das

    Anästhetikum mit einer besonders dünnen Kanüle direkt in den Parodontalspalt des Zahnes.

    Wie nennt man diese lokale Betäubung? (Lösungsmöglichkeit: 1)

    1. Narkose 2. Leitungsanästhesie 3. Infiltrationsanästhesie 4. Oberflächenanästhesie 5. Intraligamentäre Anästhesie 6. Dentalanästhesie 7. Submuköse Anästhesie

    4. Welche Aussagen treffen für die durchgeführte Lokalanästhesie zu? (Lösungsmöglichkeiten: 3)

    1. Es wird nur der einzelne Zahn betäubt. 2. Der N. alveolaris inferior wird betäubt. 3. Die Zunge der betreffenden Kieferhälfte wird oft auch betäubt. 4. In vielen Fällen verspürt der Patient eine Taubheit an der Unterlippe. 5. Der Einstich erfolgt in der Nähe des Foramen mandibulae. 6. Der Einstich erfolgt im Bereich der Sharpey’schen Fasern. 7. Der Einstich erfolgt im Bereich der Tomes’schen Fasern. 8. Das Anästhetikum kann bis zum Foramen

    apikale vordringen.

    5. Die Patientin wird über endgültige Versorgungsarten der Kavität beraten.

    Welche Aussagen zu den Füllungsmaterialien sind zutreffend? (Lösungsmöglichkeiten: 3)

    1. Amalgam sollte auf keinen Fall verwendet werden, da dies giftig ist.

    2. Amalgam sollte bei einer Niereninsuffizienz nicht verwendet werden.

    3. Amalgam kann bei einer Quecksilberallergie verwendet werden.

    4. Komposit besteht aus Kunststoff und Glasionomerzement.

    5. Kompomer enthält Glasionomerzement. 6. Auch Amalgamfüllungen sind für Kassenpatienten zuzahlungspflichtig. 7. Amalgamfüllungen sollten erst einen Tag nach der Füllung poliert werden. 8. Die Politur der neuen Amalgamfüllung können beim Kassenpatienten als sk (106) abgerechnet werden.

    Die Lösungen der Prüfungsfragen finden Sie auf der Internetseite der Landeszahn-ärztekammer www.lzkh.de in der Rubrik „Praxispersonal“ und dort unter DHZH.

    6. Frau Krause entscheidet sich für eine Kompositfüllung in Mehrschichttechnik. Die Abbildungen zeigen Instru-mente, die bei Füllungstherapien gebräuchlich sind.

    (Zuordnungsaufgabe) Ordnen Sie die Instrumente (1-6)

    den entsprechenden Arbeitsvorgängen (A-F) zu!

    A. Überprüfen der Okklusion und Artikulation B. Auftragen von Bonding C. Exkavieren der Karies D. Polieren der endgültigen Füllung E. Konturieren des Füllungsmaterials

    F. Einbringen des Komposites

    7. Beim Exkavieren wird festgestellt, dass die Karies bis in das pulpanahe Dentin reicht.

    Wie wird die Karies bezeichnet? (Lösungsmöglichkeit: 1)

    1. Zementkaries 2. Caries media 3. Caries profunda 4. Caries superficialis 5. Schmelzkaries 8. Vor dem Legen der Unterfüllung legt Frau Dr. Fischer

    ein Medikament auf das pulpanahe Dentin. Wie wird diese Behandlungsmaßnahme bezeichnet? (Lösungsmöglichkeit: 1)

    1. Caries superficialis Behandlung 2. Direkte Überkappung 3. Indirekte Überkappung 4. Devitalisierung 5. Vitalamputation 6. Pulpotomie

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    7

  • PR Ü FU N G S FR AG E N

    PraxisfallDie ZFA, Frau Faluta, ist morgens die Erste in der Praxis von Dr. Koese. Heute sieht sie schon beim Betreten, dass die Tür aufgebrochen wurde. Alle PCs wurden gestohlen. Es handelt sich um eine beleglose Praxis ohne Karteikarten. Alle Patientendaten waren auf PC gespeichert.

    Praxisorganisation und -verwaltung

    1. Wen sollte Frau Faluta zunächst informieren?

    2. Herr Dr. Koese bittet Frau Faluta nachzusehen, ob alle Winkelstücke noch da sind. Da alle Informationen zur Praxis ausgedruckt vorliegen, kann Frau Faluta

    nachsehen, was vorhanden sein müsste. Wie heißen die Unterlagen, in denen sie nachsieht?

    3. Welche Maßnahmen sind in einer beleglosen Praxis täglich erforderlich, damit die Patientendaten im Diebstahlsfall nicht verloren sind?

    4. Später am Tag wird der Praxisbetrieb aufgenommen. Da die PCs gestohlen sind, gibt es auch keine Patienten-daten. Deshalb werden heute alle Daten der Patienten handschriftlich aufgenommen.

    a) Nennen Sie sechs wichtige Stammdaten eines Patienten, die jetzt erfasst werden müssen!

    b) Außerdem müssen die Bewegungsdaten (Behandlungsdaten) der Patienten erfasst werden. Geben Sie zwei mögliche Behandlungsdaten an!

    9. Welches Medikament wird für diese Behandlungs-maßnahme verwendet?

    (Lösungsmöglichkeit: 1)

    1. Cavit 2. Calciumhydroxid 3. Phosphatzement 4. Toxavit 5. Calciumsulfat 6. Calziumperoxid

    10. Im Anschluss wird eine mod-Füllung mit Kofferdam gelegt. Außerdem muss an dem Zahn 46 eine über-

    mäßige Papillenblutung gestillt werden. Neben einer eingehenden Untersuchung wurde die Patientin aus-führlich über die Versorgungsmöglichkeiten beraten.

    Was kann für die erfolgte Sitzung abgerechnet werden?

    (Lösungsmöglichkeit: 1)

    1. 01, Ä1, L1, Cp, bMF, F3 2. Ä1, I, Cp, bMF, F3 3. 01, I, Cp, bMF, F3 4. 01, Ä1, I, Cp, bMF, F3 5. 01, I, P, bMF, F3 6. 01, I, Cp, 2 x bMF, F3 7. 01, I, Cp, 1 x NbI1, F3

    c) Normalerweise erfasst Frau Faluta diese Daten im PC. Wie kann sie die Daten heute sinnvoll erfassen? Erklären Sie bitte wie Sie vorgehen!

    5. Am Abend liegen die Unterlagen von acht Privatpatien-ten noch ungeordnet herum.

    Bitte ordnen Sie nach Nachnamen!

    Michel Poppe Aileen Havan Denise Akmese Frank Grep Dorota Schäfer Juan Ruz Julia Roehl Leonie Wittich

    6. Frau Faluta arbeitet heute regulär von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit zwei Stunden Pause.

    Da heute alles durcheinander ist, fällt die Pause weg. Wie viele Stunden arbeitet Frau Faluta heute?

    Abschlussprüfung

    8 DHZH 1/2017

  • Die Lösungen der Prüfungsfragen finden Sie auf der Internetseite der Landeszahn-ärztekammer www.lzkh.de in der Rubrik „Praxispersonal“ und dort unter DHZH.

    PraxisfallDie Auszubildende zur ZFA, Maria Steinmann, ist 16 Jahre alt und seit 1. September 2016 in der Praxis von Zahnarzt Dr. Koese beschäftigt. Maria hat mehrere Fragen zu ihrer Ausbildung.

    1. Erklären Sie Maria den Zweck der Probezeit in der Berufsausbildung a) für die Auszubildende! b) für den Ausbildenden!

    2. Beantworten Sie Maria, wie lange die Probezeit mindestens betragen muss und längstens dauern darf!

    Wirtschafts- und Sozialkunde

    3. Der § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) legt die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages fest. Nennen Sie vier Inhalte, die in einem Berufsausbildungs- vertrag geregelt sein müssen!

    4. Marias Ausbildung dauert laut Vertrag drei Jahre. Sie möchte jedoch die Abschlussprüfung vorzeitig ablegen. Nennen Sie zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Prüfung vorzeitig ablegen zu können!

    5. An welche Stelle muss Maria den Antrag auf vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung richten?

    6. Beim Abschluss des Berufsausbildungsvertrages mussten Marias Eltern mit unterschreiben. Warum war das notwendig?

    PraxisfallEin 8-jähriges Mädchen kommt mit seiner Mutter wegen Schmerzen in die Praxis. Nach einereingehenden Untersuchung wird an einemMilchmolaren im linken Unterkiefer eine tiefeKaries festgestellt. Die Zahnärztin versorgt denZahn mit einer Füllung.

    1. Welche Milchzähne haben in der Regel

    1 Wurzel? 2 Wurzeln? 3 Wurzeln?

    2. a) Um welchen Zahn handelt es sich beim vorletzten Zahn links unten bei einem 8-jährigen Mädchen

    bei normaler Dentition? Zahnangabe im FDI-Zahnschema: Zahnangabe im Winkelhaken-Zahnschma:

    b) Warum ist der Erhalt der Milchzähne wichtig? Nennen Sie drei Gründe!

    c) Welche Zähne des 8-jährigen Mädchens bezeichnet man als Zuwachszähne?

    3. Nennen Sie vier Teile des anatomischen Zahnaufbaus mit deutschem Wort und Fachbegriff!

    Behandlungsassistenz

    4. a) Welche vier ursächlichen Faktoren müssen bei der Entstehung von Karies zusammentreffen?

    b) Erklären Sie genau, wie im Zusammenspiel dieser Faktoren eine Karies entsteht!

    5. Nennen Sie fünf Faktoren, die eine Kariesentstehung begünstigen!

    6. Nennen Sie zwei Arten von Mikroorganismen, die bei der Kariesentstehung eine besondere Rolle spielen!

    7. Nennen Sie die einzelnen Stadien der Karies mit deutschem Wort oder Fachbegriff!

    8. Wie nennt man Stellen, die bevorzugt kariös werden können?

    9. Beschreiben Sie stichpunktartig den Arbeitsablauf bei der Versorgung des Milchmolaren mit einer (od)-Kompomerfüllung!

    9

  • PR Ü FU N G S FR AG E N

    Abrechnungswesen

    PraxisfallRechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen GKV- und einen Privatpatienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV-Patienten. Es wird der 2,3-fache / 1,8-fache / 1,0-fache Satz berech-net, soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind.

    04.01.2017Eine Patientin erscheint in der Praxis, da ihr ein Stück Zahn ab-gebrochen ist. Nach einer symptombezogenen Untersuchung stellt der Zahnarzt fest, dass es sich dabei um den Zahn 46 handelt. Es wird ein Röntgenbild angefertigt. Der Zahn ist tief frakturiert und muss entfernt werden. Bei dem Versuch, den Zahn unter Leitungsanästhesie (1 Ampulle) zu entfernen, bricht er noch weiter ab. Das Zahnfleisch muss aufgeklappt werden und der Zahnarzt muss etwas Knochen wegnehmen. Dann lassen sich die restlichen Wurzelstücke entfernen. Die Wunde wird gesäubert und mit atraumatischem Nahtmaterial vernäht. Es wird ein OP-Zuschlag berechnet. Die Patientin wird gebeten, eine Stunde auf einen Tupfer zu beißen. Außerdem wird sie über Verhaltensregeln nach chirurgischem Eingriff aufgeklärt.

    06.01.2017Wundkontrolle 46 o. B.11.01.2017Bei der Nachbehandlung werden die Fäden entfernt.

    25.01.2017Zunächst erfolgt eine eingehende Untersuchung mitfolgendem Befund:f: 18, 28, 38, 48b: 11, 21, 41, 31c: 23f: 46Es ist Zahnstein an den Zähnen 43 – 33 vorhanden.

    Nach der Entfernung des Zahnsteins an den Zähnen 43 -33berät der Zahnarzt die Patientin zur prothetischen Ver- sorgung.

    Es wird folgender Zahnersatz geplant:Zahn 23 soll überkront und der fehlende Zahn 46 mit einer Brücke versorgt werden. Die Patientin entscheidet sich für eine NEM Brücke und eine Vollverblendung. Der Heil- und Kostenplan wird erstellt und der Patientin mitgegeben.

    27.01.2017Die Patientin erscheint erneut in der Praxis, da ein Stück des zu überkronenden Zahnes 23 abgebrochen ist. Nach Infiltrationsanästhesie (1 Ampulle) erhält der Zahn 23 eine m-o-p Aufbaufüllung mit Glasionomerzement.

    Punktwert: 0,88201 Ampulle Anästhetikum: 0,90 Euro1 x atraumatisches Nahtmaterial: 8,50 EuroMaterial- und Laborkosten (geschätzt): 900,00 EuroFestzuschuss (Bonus 20): 530,05 Euro

    1. Aufnahme der einflügeligen metallgestützten Adhäsivbrücke zum Ersatz eines zentralen oder lateralen Schneidezahnes bei ausreichendem oralem Schmelzangebot des Pfeilerzahnes.

    2. Wegfall der Altersbeschränkung bei Adhäsivbrücken zum Ersatz eines fehlenden Zahnes.

    Bewilligung und Abrechnung von Adhäsivbrücken

    ABRECHNUNG

    Seit dem 01.01.2017 sind die Festzuschuss- und Zahnersatzrichtlinien im Hinblick auf die Versorgung mit

    Adhäsivbrücken geändert. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

    3. Aufnahme der einspannigen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln oder zwei einspan- nige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst mit je einem Flügel zum Ersatz von zwei nebenander fehlenden Schneidezähnen bei ausreichendem oralem Schmelz- angebot der Pfeilerzähne bei Versicherten, die das 14., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.

    10 DHZH 1/2017

  • Das hat zur Folge, dass die bei den Befundnummern 2.1 und 2.2 hinterlegten zahnärztlichen und zahntechnischen Leis-tungen für die Regelversorgung ergänzt werden mussten. Im Ergebnis entfällt bei Befundnummer 2.1 Nr. 93 BEMA (Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich) und wird ersetzt durch die Nr. 93a BEMA (Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem Flügel) und Nr. 93b BEMA (Adhä- sivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln).Bei Befundnummer 2.2 wurden die Nrn. 93a und b BEMA sowie L-Nr. 1023 BEL II (Flügel für Adhäsivbrücke) neu aufgenommen. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Befundnummer 2.7 nicht ansetzbar ist für die Flügel einer Adhäsivbrücke.Im Zusammenhang mit der Neuregelung über die Versorgung mit Adhäsivbrücken wurden die nachfolgenden neuen Befund- und Therapiekürzel eingeführt.

    Versorgungsart: Regelversorgung (Adhäsivbrücke mit einem Flügel)Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7BEMA: Nr. 93a, ggf. 7b, 98aBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    Adhäsivbrücken mit: - vollkeramischer Verblendung oder - vollkeramische Adhäsivbrücken gelten als gleichartige Versorgung. Dies gilt auch für Adhäsivbrücken zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen,wenn der Versicherte das 21. Lebensjahr vollendet hat.Die nachfolgenden Beispiele sollen die neuen Regelungen verdeutlichen.

    Befund:a = Adhäsivbrücke (Anker)ab = Adhäsivbrücke (Brückenglied)aw = erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Anker)abw = erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Brückenglied)

    Regelversorgung:A = Adhäsivbrücke (Anker)ABV = Adhäsivbrücke (Brückenglied mit vestibulärer Verblendung)

    Therapie:ABM = Adhäsivbrücke (Brückenglied, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet)

    Damit sind folgende Versorgungsmöglichkeiten im Rahmen der Regelversorgung gegeben: bei ausreichendem oralem Schmelzangebot der Pfeilerzähne

    vollverblendet) Damit sind folgende Versorgungsmöglichkeiten im Rahmen der Regelversorgung gegeben: bei ausreichendem oralen Schmelzangebot der Pfeilerzähne Anzahl fehlender Schneidezähne

    Regelversorgung (mit Metallgerüst und vestibulärer keramischer Verblendung)

    ein fehlender Schneidezahn

    einflügelige Adhäsivbrücke zweiflügelige Adhäsivbrücke

    zwei nebeneinander fehlende Schneidezähne bei Patienten, die das 14., aber noch nicht das 21. Lbj. vollendet haben

    zwei einflügelige Adhäsivbrücken

    eine einspannige Adhäsivbrücke mit zwei Flügeln

    Adhäsivbrücken mit:

    - vollkeramischer Verblendung oder - vollkeramische Adhäsivbrücken

    gelten als gleichartige Versorgung. Dies gilt auch für Adhäsivbrücken zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen, wenn der Versicherte das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die nachfolgenden Beispiele sollen die neuen Regelungen verdeutlichen. Befund-Nr. 2.1 a) Regelversorgung Beispiel 1 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit vestibulärer keramischer Verblendung

    TP

    R A ABV

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

    Versorgungsart: Regelversorgung (Adhäsivbrücke mit einem Flügel) Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7 BEMA: Nr. 93a, ggf. 7b, 98a

    Anzahl fehlenderSchneidezähne

    ein fehlender Schneidezahn

    zwei nebeneinander fehlendeSchneidezähne bei Patienten, die das 14., aber noch nicht das 21. Lbj.vollendet haben

    Regelversorgung (mit Metallgerüst und vestibulärer keramischer Verblendung)

    einflügelige Adhäsivbrücke zweiflügelige Adhäsivbrücke zwei einflügelige eine einspannigeAdhäsivbrücken Adhäsivbrücke mit zwei Flügeln

    Befund-Nr. 2.1 a) Regelversorgung

    Beispiel 1Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit vestibulärer keramischer Verblendung

    1x 012 0 Mittelwertartikulator1x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 1x 110 0 Brückenglied1x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 1x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 2x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

    11

  • ABRECHNUNG

    Beispiel 2Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 21, Brückenglied mit vestibulärer keramischer Verblendung

    Beispiel 3Versorgung von zwei fehlenden Schneidezähnen 32 und 42 mit zwei einflügeligen Adhäsivbrücken mit Metall- gerüst; Flügel an den Zähnen 33 und 43, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    Versorgungsart: Regelversorgung (Adhäsivbrücke mit zwei Flügeln)Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7BEMA: Nr. 93b, ggf. 7b, 98aBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    Versorgungsart: Regelversorgung (jeweils Adhäsivbrücke mit einem Flügel)Festzuschüsse: 2x 2.1, 2x 2.7 BEMA: 2x Nr. 93a, ggf. 7b, 98aBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    1x 012 0 Mittelwertartikulator2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel1x 110 0 Brückenglied2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel1x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik3x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

    1x 012 0 Mittelwertartikulator2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel2x 110 0 Brückenglied2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

    BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 1x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 1x 110 0 Brückenglied 1x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 1x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 2x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung Beispiel 2 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 21, Brückenglied mit vestibulärer keramischer Verblendung

    TP

    R A ABV A

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: Regelversorgung (Adhäsivbrücke mit zwei Flügeln) Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7 BEMA: Nr. 93b, ggf. 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 1x 110 0 Brückenglied 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 1x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 3x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung Beispiel 3 Versorgung von zwei fehlenden Schneidezähnen 32 und 42 mit zwei einflügeligen Adhäsivbrücken mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 33 und 43, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

    B f f

    R A ABV ABV A

    TP Versorgungsart: Regelversorgung (jeweils Adhäsivbrücke mit einem Flügel)

    BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 1x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 1x 110 0 Brückenglied 1x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 1x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 2x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung Beispiel 2 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 21, Brückenglied mit vestibulärer keramischer Verblendung

    TP

    R A ABV A

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: Regelversorgung (Adhäsivbrücke mit zwei Flügeln) Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7 BEMA: Nr. 93b, ggf. 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 1x 110 0 Brückenglied 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 1x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 3x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung Beispiel 3 Versorgung von zwei fehlenden Schneidezähnen 32 und 42 mit zwei einflügeligen Adhäsivbrücken mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 33 und 43, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

    B f f

    R A ABV ABV A

    TP Versorgungsart: Regelversorgung (jeweils Adhäsivbrücke mit einem Flügel)

    b) Gleichartige Versorgung

    Beispiel 4Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    Versorgungsart: gleichartige VersorgungFestzuschüsse: 2.1, 1x 2.7BEMA: ggf. 7b, 98aGOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    1x 012 0 Mittelwertartikulator

    BEB: 1x Keramischer Flügel 1x Konditionierung Flügel 1x Brückenglied für keramische Vollverblendung 1x Keramische Vollverblendung

    Festzuschüsse: 2x 2.1, 2x 2.7 BEMA: 2x Nr. 93a, ggf. 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 2x 110 0 Brückenglied 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung b) Gleichartige Versorgung Beispiel 4 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    TP A ABM

    R A ABV

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator BEB : 1x Keramischer Flügel 1x Konditionierung Flügel 1x Brückenglied für keramische Vollverblendung 1x Keramische Vollverblendung Beispiel 5 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    TP A ABM

    R A ABV

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

    12 DHZH 1/2017

  • Beispiel 5Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    Beispiel 6Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an Zähnen 12 und 21, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    Versorgungsart: gleichartige VersorgungFestzuschüsse: 2.1, 1x 2.7BEMA: ggf. 7b, 98aGOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    Versorgungsart: gleichartige VersorgungFestzuschüsse: 2.1, 1x 2.7BEMA: ggf. 7b, 98aGOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    1x 012 0 Mittelwertartikulator 1x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 1x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 2x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung BEB: 1x Brückenglied für keramische Vollverblendung 1x Keramische Vollverblendung

    1x 012 0 Mittelwertartikulator

    BEB: 2x Keramischer Flügel 2x Konditionierung Flügel 1x Brückenglied für keramische Vollverblendung 1x Keramische Vollverblendung

    Festzuschüsse: 2x 2.1, 2x 2.7 BEMA: 2x Nr. 93a, ggf. 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 2x 110 0 Brückenglied 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung b) Gleichartige Versorgung Beispiel 4 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    TP A ABM

    R A ABV

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator BEB : 1x Keramischer Flügel 1x Konditionierung Flügel 1x Brückenglied für keramische Vollverblendung 1x Keramische Vollverblendung Beispiel 5 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer einflügeligen Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an Zahn 12, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    TP A ABM

    R A ABV

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

    Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 1x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 1x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 2x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung BEB : 1x Brückenglied für keramische Vollverblendung 1x Keramische Vollverblendung Beispiel 6 Versorgung eines fehlenden Schneidezahns mit einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an Zähnen 12 und 21, Brückenglied mit keramischer Vollverblendung

    TP A ABM A

    R A ABV A

    B f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.1, 1x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator BEB : 2x Keramischer Flügel 2x Konditionierung Flügel 1x Brückenglied für keramische Vollverblendung 1x Keramische Vollverblendung Befund-Nr. 2.2 a) Regelversorgung Beispiel 1 18-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 22, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    Befund-Nr. 2.2 a) Regelversorgung

    Beispiel 118-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 22, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    Versorgungsart: Regelversorgung Festzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: Nr. 93b, ggf. 7b, 98aBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator

    2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel2x 110 0 Brückenglied2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

    TP

    R A ABV ABV A

    B f f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: Regelversorgung Festzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: Nr. 93b, ggf. 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 2x 110 0 Brückenglied 2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung Beispiel 2 18-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch zwei einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst und mit je einem Flügel an den Zähnen 32 und 42, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

    B f f

    R A ABV ABV A

    TP Versorgungsart: Regelversorgung Festzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: 2x Nr. 93a, 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 2x 110 0 Brückenglied 2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung b) Gleichartige Versorgung

    13

  • ABRECHNUNG

    Beispiel 218-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch zwei einspannige Ad-häsivbrücken mit Metallgerüst und mit je einem Flügel an den Zähnen 32 und 42, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    b) Gleichartige Versorgung

    Beispiel 318-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an den Zähnen 32 und 42, Brückenglieder mit keramischen Vollverblendungen

    Beispiel 430-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 22, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    Versorgungsart: RegelversorgungFestzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: 2x Nr. 93a, ggfs. 7b, 98aBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    Versorgungsart: gleichartige VersorgungFestzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98aGOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZBEL II: 1x 001 0 Modell

    1x 012 0 Mittelwertartikulator2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel2x 110 0 Brückenglied2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

    1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator BEB: 2x Keramischer Flügel 2x Konditionierung Flügel 2x Brückenglied für keramische Vollverblendung 2x Keramische Vollverblendung

    TP

    R A ABV ABV A

    B f f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: Regelversorgung Festzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: Nr. 93b, ggf. 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 2x 110 0 Brückenglied 2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung Beispiel 2 18-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch zwei einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst und mit je einem Flügel an den Zähnen 32 und 42, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

    B f f

    R A ABV ABV A

    TP Versorgungsart: Regelversorgung Festzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: 2x Nr. 93a, 7b, 98a BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator 2x 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 2x 110 0 Brückenglied 2x 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 2x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung b) Gleichartige Versorgung

    d Beispiel 3 18-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an den Zähnen 32 und 42, Brückenglieder mit keramischen Vollverblendungen

    48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

    B f f

    R A ABV ABV A

    TP A ABM ABM A Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator BEB : 2x Keramischer Flügel 2x Konditionierung Flügel 2x Brückenglied für keramische Vollverblendung 2x Keramische Vollverblendung Beispiel 4 30-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 22, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    TP A ABV ABV A

    R KV BV BV KV

    B f f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.2, 4x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell

    Versorgungsart: gleichartige VersorgungFestzuschüsse: 2.2, 4x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98aGOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZBEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell

    1x 012 0 Mittelwertartikulator 4x 970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-LegierungBEB: 2x Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 2x Brückenglied 2x Vestibuläre Verblendung Keramik 2x Konditionierung je Zahn/Flügel

    d Beispiel 3 18-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Keramikgerüst; Flügel an den Zähnen 32 und 42, Brückenglieder mit keramischen Vollverblendungen

    48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

    B f f

    R A ABV ABV A

    TP A ABM ABM A Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.2, 2x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell 1x 005 1 Sägemodell 1x 012 0 Mittelwertartikulator BEB : 2x Keramischer Flügel 2x Konditionierung Flügel 2x Brückenglied für keramische Vollverblendung 2x Keramische Vollverblendung Beispiel 4 30-jähriger Patient; Versorgung von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen durch eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst; Flügel an den Zähnen 12 und 22, Brückenglieder mit vestibulären keramischen Verblendungen

    TP A ABV ABV A

    R KV BV BV KV

    B f f

    18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Versorgungsart: gleichartige Versorgung Festzuschüsse: 2.2, 4x 2.7 BEMA: ggf. 7b, 98a GOZ: Adhäsivbrücke nach Maßgabe der GOZ BEL II: 1x 001 0 Modell (KZVH)

    14 DHZH 1/2017

  • Fachbegriffe Prophylaxe

    Waagerecht: 5. Entzündung des Zahnfleisches 8. Index zur Feststellung einer parodontalen Behandlungsbedürftigkeit (Abkürzung der Bezeichnung) 9. andere Bezeichnung für Prävention 10. Abkürzung für Approximalraum-Plaque-Index 14. Abrieb der Zahnsubstanz durch mechanische Einwirkung 17. Schädigung der Zahnhartsubstanz durch säurehaltige Lebensmittel 19. Wirkstoff einer antibakteriell wirkenden Mundspüllösung 20. vorbeugende Maßnahme zur Verhütung von Krankheiten 21. Wiedereinbau von Kalzium, Phosphat und Fluorid aus dem Speichel oder fluoridhaltiger Substanzen (z.B. Zahnpasta, Fluoridlacke) in den Zahnschmelz 22. Hilfsmittel zur Reinigung von größeren Approximalräumen Senkrecht: 1. Hilfsmittel zur Mundhygiene 2. Zufuhr von Fluorid über den Verdauungstrakt und anschließende Verteilung im gesamten Organismus 3. Färbemittel zum Sichtbarmachen von Plaque 4. Abkürzung einer Putzsystematik für Kinder 6. Prophylaxemaßnahmen (auf den einzelnen Patienten bezogen) 7. Prophylaxemaßnahmen für bestimmte Personengruppen außerhalb der Praxis 11. Raum zwischen den Zähnen 12. nicht abspülbarer bakterieller Zahnbelag 13. Herauslösung von Kalzium und Phosphat aus dem Zahnschmelz 15. Handinstrument zur Zahnreinigung 16. Essensreste 18. Veränderungen des Zahnschmelzes (Kreide weiße Flecken) aufgrund einer Überdosierung von Fluorid

    1 2 3 4 5 6 7 20 7 8 4 18 9 17 1 10 11 12 13 14 15 13 16 14 16

    17 2 10 18 19 8 3 5 15 12 20 9 21 11

    22 6 19

    R ÄT S E L

    3. Färbemittel zum Sichtbarmachen von Plaque 4. Abkürzung einer Putzsystematik für Kinder 6. Prophylaxemaßnahmen (auf den ein-zelnen Patienten bezogen) 7. Prophylaxemaßnahmen für bestimmte Personengruppen außerhalb der Praxis 11. Raum zwischen den Zähnen 12. nicht abspülbarer bakterieller Zahnbelag 13. Herauslösung von Kalzium und Phosphat aus dem Zahnschmelz 15. Handinstrument zur Zahnreinigung 16. Essensreste 18. Veränderungen des Zahnschmelzes (kreideweiße Flecken) aufgrund einer Überdosierung von Fluorid

    Bitte beachten:1. Die Umlaute (ä, ö ü) der Fachbegriffe werden in ein Kästchen ge-

    schrieben.2. Zur Ermittlung des Lösungswortes müssen die grauen Kästchen mit

    der roten Nummerierung in die richtige Reihenfolge gebracht werden.

    Waagerecht:5. Entzündung des Zahnfleisches 8. Index zur Feststellung einer parodontalen Behandlungsbedürftigkeit (Abkürzung der Bezeichnung) 9. andere Bezeichnung für Prävention 10. Abkürzung für Approximal-raum-Plaque-Index 14. Abrieb der Zahnsubstanz durch mechanische Einwirkung 17. Schädigung der Zahnhartsubstanz durch säurehaltige Lebensmittel 19. Wirkstoff einer antibakteriell wirkenden Mundspül-lösung 20. vorbeugende Maßnahme zur Verhütung von Krankheiten 21. Wiedereinbau von Kalzium, Phosphat und Fluorid aus dem Speichel oder fluoridhaltiger Substanzen (z.B. Zahnpasta, Fluoridlacke) in den Zahn-schmelz 22. Hilfsmittel zur Reinigung von größeren Approximalräumen

    Senkrecht:1. Hilfsmittel zur Mundhygiene 2. Zufuhr von Fluorid über den Ver-dauungstrakt und anschließende Verteilung im gesamten Organismus

    Fachbegriffe Prophylaxe

    Lösungswort:1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

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    7

    Sie sind ZFA und wollen einen Fort-bildungsgutschein der FAZH im Wert von 95,– Euro ge-winnen? Dann mai-len Sie uns das Lö-sungswort bis zum 30. Juni 2017 an: d h z h - r e d @ l z k h . d e und vergessen Sie Ihre Postanschrift nicht. Der Rechts-weg ist ausge-schlossen. Die Ge-winnerin (oder der Gewinner) wird im Juli per Mail be-nachrichtigt.

    15

  • Ein Teenie samt PferdWenn Sie das hier lesen, wird „Im Schat-ten das Licht“ von Jojo Moyes sicherlich schon wochenlang die Bestsellerlisten anführen. Aber vielleicht gibt es ja noch die ein oder andere Leserin, die diese Listen nicht aufruft und von dem neusten Roman der britischen Autorin noch gar nicht so viel mitbekommen hat. Wobei, genaugenommen ist es gar nicht das neuste Werk von Moyes. Es stammt schon aus dem Jahr 2009, und weil der deutsche Markt von Jojo Moyes nicht genug bekommen kann, werden auch die frühen Werke ins Deutsche übersetzt. Schade nur, dass bei den Übersetzungen immer so be-knackte Titel herauskommen wie „Im Schatten das Licht“ für einen Ro-man, der sich im Original „The Horse Dancer“ nennt.

    Inhaltsangabe (laut Verlag): Sarah und ihren Großvater verbindet die Liebe zu Pferden. Einst war Henri ein gefeierter Dressurreiter, bis das Schicksal sei-ne Karriere beendete. Täglich trainiert er die Vierzehnjährige und ihr Pferd. Seit dem Tod von Mutter und Großmutter haben die beiden nur einander. Und als Henri einen Schlaganfall erleidet, bleibt seine Enkelin allein zurück.Natasha und ihren Mann Mac verbindet nur noch wenig. Ihre Ehe ist ge-scheitert, doch bis das gemeinsame Haus verkauft ist, müssen sie sich ar-rangieren. Für Natasha nicht leicht, denn ihre Gefühle für den Mann, der einmal die Liebe ihres Lebens war, sind alles andere als lauwarm. Als zu-fällig Sarah in ihr Leben tritt, nehmen die beiden das verschlossene Mäd-chen bei sich auf. Das Zusammenleben ist schwierig. Gibt es überhaupt etwas, was die drei miteinander verbindet? Plötzlich ist Sarah verschwun-den. Und Natasha und Mac machen sich widerstrebend gemeinsam auf die Suche. Ein turbulenter Roadtrip durch England und Frankreich beginnt.

    Bis es zum Roadtrip kommt, ist aber noch ganz schön viel Handlung in Jojo-Moyes-Manier auf den Seiten zu finden. Besonders Sarah erlebt und erleidet einiges, bis ihr Leben völlig eskaliert. Leserinnen sollten ein Faible für Pferde und Pferdemädchen haben, um Gefallen an diesem Werk zu finden.

    Jojo Moyes, Im Schatten das Licht, Rowohlt Polaris, Broschur, 576 Seiten, 14,99 €, ISBN: 978-3499267352 (ph) (ph)

    B U CH VO R S T E LLU N G

    IMPRESSUMVerantwortliche Redakteurin / V. i. S. d. P.Annette BorngräberRedakteurin für Text und Layout Petra Hensen, Telefon 069 427275-185E-Mail: [email protected]

    Layout: Werbedruck Petzold GmbH, Gernsheim

    Bildnachweis: © Ron Berg, pixabay.com, proDente e. V.

    Herausgeber:

    Landeszahnärztekammer Hessen Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main

    Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen Lyoner Straße 21, 60528 Frankfurt am Main

    Geister – aber nicht gruseligMan sieht es dem Cover des Romans „Geister“ nicht an, suggeriert es doch al-les andere als eine Familiengeschichte. Aber genau das ist. Es ist die Geschichte eines kleinen Jungen (Samuel), der – im Alter von 11 Jahren – von seiner Mutter verlassen wird und der erst als erwach-sener Mann die Gelegenheit erhält, zu klären, warum er verlassen wurde. Es ist die Geschichte einer Mutter (Faye), die als Studentin nach Chicago kommt und dort ungewollt und unbedarft in die Unruhen gegen den Vietnamkrieg gerät. Um diese zwei Hauptcharaktere entstehen viele weitere Nebencharak-tere, die alle eine besondere Bedeu-tung für die Handlung haben, die sich einem nicht unbedingt sofort erschließt und die einige das Buch wahrscheinlich frühzeitig zur Sei-te legen lässt. „Geister“ ist vielschichtig und lang und beschreibt zum Teil banales Alltagsgeschehen sehr detailliert. Man muss sich darauf einlassen, dann ist es einfach nur genial.

    Inhaltsangabe (laut Verlag): Ein Anruf der Anwaltskanzlei Rogers & Rogers verändert schlagartig das Leben des Literaturprofessors Samuel Anderson. Er, der als Kind von seiner Mutter verlassen wurde, soll nun für sie bürgen: Nach ihrem tätlichen Angriff auf einen republikanischen Präsidentschafts-kandidaten verlangt man von ihm, die Integrität einer Frau zu bezeugen, die er seit mehr als zwanzig Jahren nicht gesehen hat. Ein Gedanke, der ihm zunächst völlig abwegig erscheint. Doch Samuel will auch endlich begrei-fen, was damals wirklich geschehen ist. - Ein allumfassender, mitreißender Roman über Liebe, Unabhängigkeit, Verrat und die lebenslange Hoffnung auf Erlösung, ein Familienroman und zugleich eine pointierte Gesellschafts-geschichte von den Chicagoer Aufständen 1968 bis zu Occupy Wall Street.

    Was das alles mit Geistern zu tun hat? Die Frage drängt sich förmlich auf. Der Titel kommt zustande, weil Samuels Großvater, Fayes Vater, der aus Norwegen stammt, seiner Tochter gerne von Geistern berichtet, die einen nicht selten ein Leben lang begleiten und die man auf keinen Fall reizen darf.

    Nathan Hill, Geister, Piper, 864 Seiten, Hardcover, 25,00 €, ISBN: 978-3-492-05737-0

    16 DHZH 1/2017