16
22. Jahrgang 29. Oktober 2016 Nummer 07/16 AMTS KREIS BLATT WEIMARER LAND Nächste Ausgabe 03. 12. 2016 Musiktage bringen die Kur- und Weinstadt Bad Sulza zum Klingen Hendrike Willrich Miriam Hinrichs Marius Staible In diesem Jahr feiern sie ihren 25. Geburtstag – die Bad Sulzaer Musiktage. Das war 1992, als sie ins Leben gerufen wurden, nicht absehbar. Durch Kontinuität und hohe Qualität haben sie sich seitdem einen guten Namen gemacht. Teil- nehmer und Publikum kommen gern und genießen die Atmosphäre des Ortes und des Wettbewerbes. Sonne, Sole, Wein, Herbstlaub und ganz besondere Musikmomente – dieses einzigartige Gemisch gibt es nur in Bad Sulza! Auch in diesem Jahr werden wieder junge Instrumentalisten zum ersten Mal dabei sein und sich in Bad Sulza von dieser besonderen Stimmung tragen lassen. Viele Teilnehmer gehören bereits seit Langem zum festen Bestandteil der Musikfamilie der Musiktage und sind stolz, dazuzugehören. Dass mehrere Teilnehmer der Musiktage auch beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ dabei waren oder ihre musikalische Laufbahn nach dem Wettbewerb an einer Spezialmusikschule fortsetzen, belegt die hohe Qualität ihrer musi- kalischen Leistungen. Andere sind Inhaber eines Förderstipendiums des Freistaates Thürin- gen für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche. Musizierende Gäste aus anderen Bundesländern sind schon lange nicht mehr wegzudenken. Die Musiktage erstrecken sich über den Zeit- raum vom 04. bis 12. November 2016, die großartig abgestimmten Bedingungen laden zum Mitmachen ein. Viele Sponsoren unter- stützen auch in diesem Jahr den traditionsrei- chen Wettbewerb, viele Mitstreiter sind im Ehrenamt in den Jurys oder bei der Betreuung der 150 Musizierenden zwischen 7 und 18 Jahren aktiv. Kommen Sie und lassen Sie sich von der hohen musikalischen Qualität der jungen Musiker gefangen nehmen! Sowohl bei den öffentli- chen Wertungsspielen am 05.11. und 06.11., aber vor allem im Preisträgerkonzert am 12.11. kann man kostenfrei genießen. Im Eröffnungskonzert am 4. November, 19.00 Uhr in der Stadtkirche „St. Mauritius“ stimmen der Saxophonist Ralf Benschuh und der Orga- nist Jens Goldhardt mit ihrem besonderen Pro- gramm auf den Wettbewerb ein. Am 08.11.16, 15.00 Uhr können Kinder und Junggebliebene im Conference Center der Toskana Therme mit der Zauberoper „Knall und Schmunzel“ in die Welt der Oper zum Schmunzeln und Mit - machen eintauchen. Genauer Ablauf unter: www.weimarer-land.de Kontakt: Landratsamt Weimarer Land, Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege, Viola-Bianka Kießling; Kultur Tel.: 03644/540222; Fax: 03644/540684 E-Mail: [email protected] Tourist-Information Bad Sulza, Kurpark 2, 99518 Bad Sulza Tel.: 036461/8210 E-Mail: [email protected] Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur spielt für die Standortentwicklung im Weimarer Land eine entscheidende Rolle. Für Wirtschaft, Tourismus, Kultur und zur Gewinnung von Fachkräften ist die Digitalisierung mittler- weile genauso bedeutungsgleich wie gute Straßen. Mit der Einstellung des Breitbandkoordinators im Jahre 2009 wurden Landrat Hans-Helmut Münchberg und dem Kreistag bei einem Besuch Anfang Oktober durch den Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee „Weitsicht“ bescheinigt. Der Minister schätzte ein, dass die zentral gesteuerte Breitbander- schließung durch einen vollbeschäftigten Breitbandkoordinator dem Kreis Weimarer Land einen erheblichen Mehrwert sichert. Seit Ende 2009 verfolgt der Breitbandkoordinator das für die Kreisent- wicklung strategisch wichtige Ziel, eine Breitband-Grundversorgung aller Gemeinden zu gewährleisten. Als Grundversorgung gilt seit 2015 nicht mehr die Versorgung mit 2.000 kBit/s, sondern eine flächendeckende Anbindung aller Gemeinden und Gewerbegebiete mit 50.000 kBit/s und mehr. Im Rahmen seines Arbeitsbesuches machte der Wirtschaftsminister deut- lich, dass der Freistaat Thüringen die Landkreise maßgeblich bei der Umsetzung der flächendeckenden Erschließung unterstützt. Im Zentrum aller Möglichkeiten stehen das „Bundes- und das Landesförderprogramm für den glasfaserbasierenden Breitbandausbau“. Von diesem Programm können die Kommunen und die Kreisverwaltung direkt profitieren, wenn alle Akteure Hand in Hand arbeiten. Weiterführend wurde über eine notwendige personelle Aufstockung im Bereich Breitbandausbau diskutiert, da der Arbeitsumfang voraussicht- lich nicht mehr nur durch einen Mitarbeiter abgedeckt werden kann. Dies zeigen laut Minister Tiefensee die Beispiele aus anderen Landkrei- sen. Sowohl der Amtsleiter für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege im Landratsamt, Matthias Ameis als auch der Breitbandkoordinator, Danny Grolms, bekräftigten, dass die flächendeckende Modernisierung der gesamten Breitbandinfrastruktur sehr hohe Priorität besitzt. Im Rahmen einer Auftaktberatung soll mit allen Verantwortlichen im Kreis Weimarer Land Anfang November 2016 die Realisierung des „4. Calls“ (Fördermit- telaufruf) im Weimarer Land angegangen werden. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee bescheinigte dem Weimarer Land „Weitsicht“

M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

22. Jahrgang 29. Oktober 2016 Nummer 07/16

AMTSKREIS

BLATTWEIMARER LAND

Nächste Ausgabe

03.12.2016

Musiktage bringen die Kur- und Weinstadt Bad Sulza zum Klingen

Hendrike Willrich

Miriam Hinrichs

Marius Staible

In diesem Jahr feiern sie ihren 25. Geburtstag –die Bad Sulzaer Musiktage. Das war 1992, alssie ins Leben gerufen wurden, nicht absehbar.Durch Kontinuität und hohe Qualität haben siesich seitdem einen guten Namen gemacht. Teil-nehmer und Publikum kommen gern undgenießen die Atmosphäre des Ortes und desWettbewerbes. Sonne, Sole, Wein, Herbstlaubund ganz besondere Musikmomente – dieseseinzigartige Gemisch gibt es nur in Bad Sulza!

Auch in diesem Jahr werden wieder jungeInstrumentalisten zum ersten Mal dabei seinund sich in Bad Sulza von dieser besonderenStimmung tragen lassen. Viele Teilnehmergehören bereits seit Langem zum festenBestandteil der Musikfamilie der Musiktageund sind stolz, dazuzugehören.

Dass mehrere Teilnehmer der Musiktage auchbeim Wettbewerb „Jugend musiziert“ dabeiwaren oder ihre musikalische Laufbahn nachdem Wettbewerb an einer Spezialmusikschulefortsetzen, belegt die hohe Qualität ihrer musi-

kalischen Leistungen. Andere sind Inhabereines Förderstipendiums des Freistaates Thürin-gen für musikalisch hochbegabte Kinder undJugendliche. Musizierende Gäste aus anderenBundesländern sind schon lange nicht mehrwegzudenken.

Die Musiktage erstrecken sich über den Zeit-raum vom 04. bis 12. November 2016, diegroßartig abgestimmten Bedingungen ladenzum Mitmachen ein. Viele Sponsoren unter-

stützen auch in diesem Jahr den traditionsrei-chen Wettbewerb, viele Mitstreiter sind imEhrenamt in den Jurys oder bei der Betreuungder 150 Musizierenden zwischen 7 und 18Jahren aktiv.

Kommen Sie und lassen Sie sich von der hohenmusikalischen Qualität der jungen Musikergefangen nehmen! Sowohl bei den öffentli-chen Wertungsspielen am 05.11. und 06.11.,aber vor allem im Preisträgerkonzert am 12.11.kann man kostenfrei genießen.

Im Eröffnungskonzert am 4. November, 19.00Uhr in der Stadtkirche „St. Mauritius“ stimmender Saxophonist Ralf Benschuh und der Orga-nist Jens Goldhardt mit ihrem besonderen Pro-gramm auf den Wettbewerb ein. Am 08.11.16,15.00 Uhr können Kinder und Junggebliebeneim Conference Center der Toskana Therme mitder Zauberoper „Knall und Schmunzel“ in dieWelt der Oper zum Schmunzeln und Mit -machen eintauchen.

Genauer Ablauf unter: www.weimarer-land.de

Kontakt:Landratsamt Weimarer Land, Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege,Viola-Bianka Kießling; KulturTel.: 03644/540222; Fax: 03644/540684E-Mail: [email protected]

Tourist-Information Bad Sulza,Kurpark 2, 99518 Bad Sulza Tel.: 036461/8210 E-Mail: [email protected]

Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur spielt für die Standortentwicklungim Weimarer Land eine entscheidende Rolle. Für Wirtschaft, Tourismus,Kultur und zur Gewinnung von Fachkräften ist die Digitalisierung mittler-weile genauso bedeutungsgleich wie gute Straßen. Mit der Einstellungdes Breitbandkoordinators im Jahre 2009 wurden Landrat Hans-HelmutMünchberg und dem Kreistag bei einem Besuch Anfang Oktober durchden Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee „Weitsicht“ bescheinigt.

Der Minister schätzte ein, dass die zentral gesteuerte Breitbander-schließung durch einen vollbeschäftigten Breitbandkoordinator demKreis Weimarer Land einen erheblichen Mehrwert sichert.

Seit Ende 2009 verfolgt der Breitbandkoordinator das für die Kreisent-wicklung strategisch wichtige Ziel, eine Breitband-Grundversorgung allerGemeinden zu gewährleisten. Als Grundversorgung gilt seit 2015 nicht mehr die Versorgung mit 2.000kBit/s, sondern eine flächendeckende Anbindung aller Gemeinden undGewerbegebiete mit 50.000 kBit/s und mehr.

Im Rahmen seines Arbeitsbesuches machte der Wirtschaftsminister deut-

lich, dass der Freistaat Thüringen die Landkreise maßgeblich bei derUmsetzung der flächendeckenden Erschließung unterstützt. Im Zentrumaller Möglichkeiten stehen das „Bundes- und das Landesförderprogrammfür den glasfaserbasierenden Breitbandausbau“. Von diesem Programmkönnen die Kommunen und die Kreisverwaltung direkt profitieren, wennalle Akteure Hand in Hand arbeiten.

Weiterführend wurde über eine notwendige personelle Aufstockung imBereich Breitbandausbau diskutiert, da der Arbeitsumfang voraussicht-lich nicht mehr nur durch einen Mitarbeiter abgedeckt werden kann.Dies zeigen laut Minister Tiefensee die Beispiele aus anderen Landkrei-sen.

Sowohl der Amtsleiter für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege imLandratsamt, Matthias Ameis als auch der Breitbandkoordinator, DannyGrolms, bekräftigten, dass die flächendeckende Modernisierung dergesamten Breitbandinfrastruktur sehr hohe Priorität besitzt. Im Rahmeneiner Auftaktberatung soll mit allen Verantwortlichen im Kreis WeimarerLand Anfang November 2016 die Realisierung des „4. Calls“ (Fördermit-telaufruf) im Weimarer Land angegangen werden.

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefenseebescheinigte dem Weimarer Land „Weitsicht“

Page 2: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 2 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

TermineSPLITTER

09.11.2016 Ausschuss für Gesundheit und Soziales15.11.2016 Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss16.11.2016 Finanzausschuss16.11.2016 Bau- und Vergabeausschuss 17.11.2016 Wirtschafts- und Verkehrsausschuss21.11.2016 Kreisausschuss22.11.2016 Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft23.11.2016 Finanzausschuss01.12.2016 Kreistag

Änderungen vorbehalten

Hinweis in eigener SacheAlle hier veröffentlichten amtlichen Be -kanntmachungen erfolgen gemäß § 27a desThüringer Verwaltungsverfahrens gesetzesgleichlautend auch auf der Internet-Präsenzdes Kreises Weimarer Land www.weima -rerland.de mittels der elektronisch einseh-baren Version dieses Amtsblattes.

Einfach und direkt in den BerufBerufsinfomesse JOBStation in Apolda zeigte vielfältige Karrierechancen in der Region auf

Die Stadt Apolda, der Kreis Weimarer Landund die Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V. veranstalteten am 20.August 2016 eine gemeinsame Berufsinfomes-se unter dem Thema „JOBStation – Der Wegzum Beruf.“ Sie ermöglichte den zahlreichenBesuchern eine direkte Kommunikation mitden 17 teilnehmenden Unternehmen und Bil-dungsträgern. Ohne Umwege!Auf der Messefläche im Kulturzentrum SchlossApolda lernten Interessierte die Branchenviel-falt im Kreis Weimarer Land kennen und konn-ten so gezielt Informationen an den Unterneh-mensständen sammeln. Beim parallel stattfin-denden Ausbildungsparcours lösten zukünftigeBerufseinsteiger praktische Aufgaben undkamen zugleich auf entspannte Art mit denmöglichen Arbeitgebern ins Gespräch. Ergänzend brachte ein kostenloser Busshuttledie Messegäste in das Robert-Koch-KrankenhausApolda GmbH, die Polizeiinspektion Apoldaund in das Unternehmen Laborchemie ApoldaGmbH. Dort konnte man sich vor Ort ein Bildvon Arbeitsfeldern sowie -alltag machen.Die Berufsmesse „JOBStation – Der Weg zumBeruf.“ wurde durch ein abwechslungsreiches

Rahmenprogramm mit Livemusik von „Aus-wärtsspiel“ begleitet. Für das leibliche Wohlwährend der Veranstaltung sorgte das Team des„Hotel am Schloß“.Weitere Partner der Veranstaltung waren dieThüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung(ThAFF) und die Sparkasse Mittelthüringen, dieWeitblick bewiesen und die Berufsmesseunterstützten. Gefördert wurde das Projektdurch die Förderinitiative Ländliche Entwick-lung in Thüringen.

Dominique KämmererAmt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege

Faschings-Regionalverein Apolda

Faschingsauftakt am 11.11.2016

Am Freitag, dem 11.11.2016, erfolgt pünktlich11.11 Uhr die traditionelle Schlüsselübergabevom Bürgermeister der Stadt Apolda und vomLandrat des Kreises Weimarer Land an das„Närrische Volk“ der Stadt Apolda. Die Veranstaltung beginnt 10.00 Uhr auf demMarktplatz in Apolda vor dem Rathaus.An der Veranstaltung nehmen die Faschings -vereine der Region teil.Danach wird mit einem zünftigen Frühschop-pen in der Stadthalle Apolda stimmungsvollweiter gefeiert. Der Apoldaer-Faschings-Clube.V. und der Faschings-Regionalverein Apoldae.V. laden dazu alle Närrinnen & Narren rechtherzlich ein!Für die Versorgung auf dem Marktplatz und inder Stadthalle ist gesorgt.

Das Motto für den XXXI. Faschingsumzug (der„Neuzeit“), am Samstag, dem 25. Februar2017, wird wie jedes Jahr zur Saisoneröffnungbekannt gegeben.

Wir laden natürlich alle Apoldaer und ihreGäste zur Saisoneröffnung der „V. Jahreszeit“recht herzlich ein.

Mit närrischen Grüßen:

Apolle – Hinein!!!Klaus-Dieter Weilepp Zugmeister des FRA

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für denFreistaat Thüringen vom 13.10.2016wurde nunmehr der Zuständigkeitswech-sel der Wohngeldstelle der Stadt Apoldamit Wirkung vom 01.11.2016 festgelegt.

Ab November werden alle Wohngeld -angelegenheiten der Stadt Apolda beimLandratsamt Weimarer Land, Apolda,Bahnhofstraße 28, bearbeitet.Die Wohngeldstelle des Landkreisesist deshalb auf Grund logistischer undtechnischer Vorbereitungsarbeiten vom01.11.2016 bis 04.11.2016 geschlossen. Anträge nehmen in dieser Zeit das Sekre-tariat des Sozialamtes (Zimmer 371) oderdie Poststelle entgegen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wohngeldstelle der Stadt Apoldawechselt zum Landkreis

Begleitprogramm zur Ausstellung Georges Braque. Der Zauberer und die Vögel

Chansonabend mit Marianne Cornilund französisches Buffet

Im Rahmen des Begleitprogramms der Ausstel-lung Georges Braque, die vom 18.09.2016 biszum 18.12.2016 im Kunsthaus Apolda Avant-garde gezeigt wird, präsentieren wir unserenGästen die französische Sängerin MarianneCornil aus Berlin.

Die Chansons, die Marianne Cornil auf demAkkordeon spielt, sind eine wilde Sammlungvon unerhörten Geschichten, alten Worten

über die ewige Liebe, von leidenschaftlichenAugenblicken. Sie verführen zu romantischenTräumereien und zu poetischen Phantasien.Ungeahnt tauchen Blicke auf, Worte, Lieder,unfassbare Details, die ins Auge springen, dasOhr streicheln und ohne Umwege das Herztreffen. Neben ihren eigenen Chansons inter-pretiert sie bekannte Künstler wie Jacques Brel.

Termin: 10.11.2016, 18.30 Uhr Ort: Kunsthaus Apolda Avantgarde

Der Eintritt beträgt 16,50 €. Dieses Angebotbeinhaltet die Besichtigung der Ausstellung ab18.00 Uhr, die Teilnahme am Konzert und denGenuss der angebotenen französischen Köst-lichkeiten.

Stand von WACHENFELD BAU GmbH

Page 3: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

29. Oktober 2016 – Nummer 07/16 Seite 3

Beschlüsse

AMTLICHER TEIL

Beschlüsse der XI. Sitzung desKreistages vom 22.09.2016Die Veröffentlichung der nachfolgendenBeschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Niederschriften durch den Kreistag.

Mit Beschluss Nr. 127-XI/2016 und 128-XI/2016 genehmigte der Kreistag die Nieder-schriften der öffentlichen und nichtöffentlichenSitzung des Kreistages vom 16.06.2016

Beschluss-Nummer: 129-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Beschluss Nr. 126-X/2016 (ÜbertragungSchulträgerschaft der Schulen der Stadt Apoldaauf den Kreis Weimarer Land) wird in der Anla-ge Pkt. 2 (Personalübergang) wie folgt ergänzt:

Schulsachbearbeiterinnen:2 unbefristet beschäftigte Schulsachbearbeite-rinnen mit 0,8 VbE und 0,6 VbE.

* * *

Beschluss-Nummer: 130-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Kreis Weimarer Land macht von seinemOptionsrecht gemäß § 27 Absatz 22 Satz 3Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch undwendet für sämtliche nach dem 31.12.2016und vor dem 01.01.2021 ausgeübte Tätigkeitenund damit verbundenen steuerbaren Leistun-gen weiterhin § 2 Absatz 3 UStG in der Fassungvom 31.12.2015 an.

Der Landrat gibt bis zum 31.12.2016 eine ent-sprechende Erklärung gegenüber dem Finanz-amt Jena ab.

* * *

Beschluss-Nummer: 131-XI/2016Der Kreistag beschließtdie rückwirkende Übertragung der Gebäudeauf der Deponie Küchelgrube in Mattstedt(Containergebäude, Lagerhalle und LKW-Waage) zum 01.01.2015 von den Kreiswerkenan den Kreis Weimarer Land.

* * *

Beschluss-Nummer: 132-XI/2016Der Kreistag beschließtdie Konzeption zur Gewährleistung desüberörtlichen Brandschutzes, der AllgemeinenHilfe und des Katastrophenschutzes im KreisWeimarer Land (Anlage).

Anlage: o.g. Konzeption

* * *

Beschluss-Nummer: 133-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Landrat wird gebeten, den Kreistag zur Sit-zung am 01.12.2016 über die Umsetzung des§ 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz im KreisWeimarer Land (verpflichtende Getrenntsamm-lung von Bioabfällen ab dem 01.01.2015) zuinformieren.

Dabei sollen vor allem folgende Gesichtspunk-te Berücksichtigung finden:– die Erfahrungen mit der Einführung von

Sammelcontainern (Akzeptanz, Öffnungs-zeiten, Substratmengen, Fehlwürfe, Verwer-tung des Materials),

– der Einfluss der Einführung der Sammelcon-tainer auf die Inanspruchnahme anderer Ent-sorgungsmöglichkeiten (z.B. Kompostieran-lagen),

– Einschätzung zum flächendeckenden Ange-bot von Abgabemöglichkeiten für die Be-völkerung,

– Vertragsgestaltung mit Entsorgungsunterneh-men,

– Weiterverfolgen der Prüfung des Einsatzesvon Biotonnen,

– fachlicher Austausch mit den Verwaltungenanderer Landkreise/Kommmunen,

– etwaige Konsequenzen aus den bisherigenErfahrungen.

* * *

Beschluss-Nummer: 134-XI/2016Der Kreistag beschließt: 1. Der Kreis Weimarer Land wird Mitglied in

dem eingetragenen Verein „Selbstverwaltungfür Thüringen e.V.“.

2. Der Landrat wird bevollmächtigt, gegen dasVorschaltgesetz zur Durchführung einerKreisgebietsreform gegen das Land Thürin-gen zu klagen.

* * *

Beschluss-Nummer: 135-XI/2016Der Kreistag beschließt:Im gegenseitigen Einvernehmen wird die im§ 10 (1) des Entsorgungsvertrages zwischendem Kreis Weimarer Land und der Entsor-gungsgesellschaft mbH vereinbarte Laufzeitvon 10 auf 18 Jahre erhöht, mit der Bedingung,dass sich die tariflichen Verhältnisse nichtändern.

* * *

Beschluss-Nummer: 136-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Auftrag zur Neugestaltung der Hofanlageim Landratsamt Weimarer Land, Los 1 – Tief-und Straßenbauarbeiten, wird an die

Fa. Thomas Krüger Bauunternehmung GmbH

Bahnhofstraße06618 Mertendorf

zum geprüften Angebotspreis von 764.441,77 €inkl. 1,5 % Nachlass und der Nebenangebote1 und 3 vergeben.

* * *

Beschluss-Nummer: 137-XI/2016Der Kreistag beschließt:Die Durchführung des Winterdienstes für dieWinterperioden 2016/2017 und 2017/2018 aufden Kreisstraßen im Kreis Weimarer Land wirdan die

Fa. TSI Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft

mbH & Co. KGWanderslebener Straße 15

99192 Apfelstädtauf das Nebenangebot zum Angebotspreis von764.525,50 € (das entspricht 382.262,75 € jeWinter) vergeben.

* * *

Beschluss-Nummer: 138-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Kreistag ermächtigt den Landrat als gesetz-lichen Vertreter des Kreises Weimarer Land,dem Alleingesellschafter, in der Gesellschafter-versammlung der Robert-Koch-KrankenhausApolda GmbH (RKK GmbH) einen Beschlusszu fassen, wonach den Geschäftsführern derGesellschaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, inder Gesellschafterversammlung der Klinik-Ser-vicegesellschaft Apolda GmbH (KSG) hinsicht-lich der Beschlussvorlage

1. der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt,2. der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung

werden für das Jahr 2015 entlastet,3. der Jahresüberschuss 2015 i. H. von

1.102,43 € wird auf neue Rechnung vorge-tragen,

zuzustimmen.

* * *

Beschluss-Nummer: 139-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Kreistag ermächtigt den Landrat als gesetz-lichen Vertreter des Kreises Weimarer Land,dem Alleingesellschafter, in der Gesellschafter-versammlung der Robert-Koch-KrankenhausApolda GmbH (RKK GmbH) einen Beschlusszu fassen, wonach den Geschäftsführern derGesellschaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, inder Gesellschafterversammlung der Klinik-Ser-vicegesellschaft Apolda GmbH (KSG) hinsicht-lich der Beschlussvorlage

die Aufwandsentschädigung für Aufsichtsrats-mitglieder wird von 15,00 € auf 25,00 €erhöht,

zuzustimmen.

* * *

Beschluss-Nummer: 140-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Kreistag ermächtigt den Landrat als gesetz-lichen Vertreter des Kreises Weimarer Land inder Gesellschafterversammlung der Robert-Koch-Krankenhaus GmbH (RKK GmbH) fol-genden Beschluss zu fassen:

Für die Prüfung des Jahresabschlusses vom01.01.2015 bis 31.12.2015 der RKK ApoldaGmbH, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr2015 und zur Prüfung nach § 53 HGrG für dasGeschäftsjahr 2015 wird die Falk Slomiany &Koll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Jahnsdorf, als Abschlussprüfer bestellt.

* * *

Beschluss-Nummer: 141-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Kreistag ermächtigt den Landrat als gesetz-lichen Vertreter des Kreises Weimarer Land,dem Alleingesellschafter, in der Gesellschafter-versammlung der Robert-Koch-KrankenhausGmbH (RKK GmbH) einen Beschluss zu fas-sen, wonach den Geschäftsführern der Gesell-schaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, in derGesellschafterversammlung des MedizinischenVersorgungszentrums in Apolda GmbH (MVZ)hinsichtlich der Beschlussvorlage

„Für die Prüfung des Jahresabschlusses vom01.01.2015 bis 31.12.2015 der MVZ ApoldaGmbH, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr2015 und zur Prüfung nach § 53 HGrG für dasGeschäftsjahr 2015 wird die Falk Slomiany &Koll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Jahnsdorf, als Abschlussprüfer bestellt.“,

zuzustimmen.

* * *

Beschluss-Nummer: 142-XI/2016Der Kreistag beschließt:Der Kreistag ermächtigt den Landrat als gesetz-lichen Vertreter des Kreises Weimarer Land inder Gesellschafterversammlung der Robert-Koch-Krankenhaus GmbH (RKK GmbH) fol-genden Beschluss zu fassen:

Fortsetzung auf Seite 4

Page 4: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 4 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

Beschlüsse

Der MVZ Apolda GmbH wird ein nicht rück-zahlbarer Investitionszuschuss in Höhe von80.000 € zur zweckgebundenen Verwendungfür den Erwerb der Facharztpraxis für Chirurgievon DM Schmelzer, Buttstädt, gewährt.

* * *

Beschluss-Nummer: 143-XI/2016Der Kreistag beschließt:1. Der Kreistag ermächtigt den Landrat alsgesetzlichen Vertreter des Kreises WeimarerLand, dem Alleingesellschafter, in der Gesell-

schafterversammlung der Robert-Koch-Kran-kenhaus GmbH (RKK GmbH) einen Beschlusszu fassen, wonach den Geschäftsführern derGesellschaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, inder Gesellschafterversammlung des Medizini-schen Versorgungszentrums in Apolda GmbH(MVZ) hinsichtlich der Beschlussvorlage

„Die MVZ in Apolda GmbH erwirbt die Fach-arztpraxis für Chirurgie von DM SiegfriedSchmelzer, Buttstädt.”

zuzustimmen.

2. Der Kreistag genehmigt den Erwerb derFacharztpraxis für Chirurgie von DM Schmel-zer in Buttstädt durch die MVZ in ApoldaGmbH entsprechend § 15a des Gesellschafts-vertrages vom 25.05.2010.

Münchberg KSLandrat

Die Anlage kann während der üblichen Dienst-stunden im Landratsamt, Büro Kreistag, einge-sehen werden.

Fortsetzung von Seite 3

Beschlüsse des Bau- und Ver-gabeausschusses vom 17.08.,14.09. und 28.09.2016Die Veröffentlichung der nachfolgendenBeschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Niederschriften durch den Bau- undVergabeausschuss.

Beschluss-Nr. 116-25/2016Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen zum Ersatzneubau derIlmbrücke zwischen Ulrichshalben undOßmannstedt im Zuge der Kreisstraße K 102im Rahmen der Hochwasserschadensbeseiti-gung werden an die

Helk, Schulz & Dr. Prabel Ingenieurgesellschaft mbH

Kupferstraße 199441 Mellingen

vergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 120-26/2016Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die wöchentliche Beförderung (Mo. Hinfahrtund Fr. Rückfahrt) eines Schülers im Rollstuhl

zum Blindeninstitut Schmalkalden – Internat„Kniese Haus“, Notstr. 11 in 98574 Schmalkal-den für die Schuljahre 2016/17 bis 2017/18 fürden Zeitraum vom 26.09.2016 bis zum29.06.2018 wird an den

Bus- und Taxibetrieb LawatschAm Brückenborn 4a

99510 Apoldazum Angebotspreis für 2016 (26.09.– 31.12.2016) in Höhe von 4.378,44 €, für 2017 inHöhe von 15.921,60 € und für 2018 (01.01.–29.06.2018) in Höhe von 8.756,88 € (insge-samt: 29.056,92 €) vergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 121-26/2016Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen für elektrische Anlagenim Objekt Reuschelstraße 3 in 99510 Apolda -Freizeitzentrum Lindwurm Apolda werden andas

Ingenieurbüro Peter SchellenbergerWeststraße 2599510 Apolda

vergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 122-26/2016Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Sanierung der Heizungs- und Sanitärinstal-lation in den Wohnungen für Asylanten,Apolda, Stobraer Str. 4, wird an die

Fa. Siegfried Rauch & Co. GmbHApoldaer Straße 4499510 Pfiffelbach

zum Angebotspreis von 121.015,18 € verge-ben.

* * *

Beschluss-Nr. 123-27/2016Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Lieferung der technischen Geräte (wie inder Leistungsbeschreibung erläutert) sowie de-ren fachgerechte Aufstellung, Installation undEinweisung im Zeitraum vom 18.10.2016 bis21.10.2016 wird an die

DG Distler-Gastro GmbHLindenbacher Weg 30

99099 Erfurtzum geprüften Angebotspreis in Höhe von41.046,67 € vergeben.

Karin LippoldAusschussvorsitzende

Satzungen

Landratsamt Weimarer LandKommunalaufsicht

Amtliche Bekanntmachung der „Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar“Der Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar hat dem Landratsamt Weimarer Land die am 05.10.2016 beschlossene „Verbandssatzung desAbwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar“ angezeigt. Nachfolgend wird diese Satzung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Gesetzes überdie kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) bekannt gemacht.

Apolda, den 06.10.2016

TotzauerAmtsleiterin

ABWASSERZWECKVERBANDNORDKREIS WEIMAR

Verbandssatzung des Abwasserzweck-verbandes „Nordkreis Weimar“Die Stadt Buttelstedt mit den Ortsteilen Daas-dorf, Nermsdorf und Weiden, die Stadt Neumark,die Gemeinde Berlstedt mit den OrtsteilenHottelstedt, Ottmannshausen undStedten,die Gemeinden Ballstedt, Ettersburg, Großob-ringen, Heichelheim, Kleinobringen,Krautheim mit dem Ortsteil Haindorf,die Gemeinden Leutenthal, Ramsla, Rohrbach,Sachsenhausen und Schwerstedt, die Gemein-de Vippachedelhausen mit dem Ortsteil Thal-born und

die Gemeinde Wohlsbornschließen sich nach § 16 Abs. 1 des Gesetzesüber die Kommunale Gemeinschaftsarbeit -KGG - vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232 ff.),geändert am 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290),zu einem Zweckverband zusammen und ver-einbaren Folgendes:

§ 1Name, Sitz, Rechtsstellung

(1) Der Zweckverband führt den Namen„Nordkreis Weimar“. (2) Der Sitz des Zweckverbandes ist ButtelstedtMarkt 299439 Buttelstedt.

(3) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des

öffentlichen Rechts. Er verfolgt im Aufgabenbe-reich der Abwasserentsorgung keine Gewinn-erzielungsabsichten.

§ 2Verbandsmitglieder,

räumlicher Wirkungskreis(1) Mitglieder des Zweckverbandes sind:Stadt Buttelstedt mit den Ortsteilen Daasdorf,Nermsdorf und Weiden, Stadt Neumark,Gemeinden Ballstedt, Berlstedt mit den Ortstei-len Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten,Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Klein-obringen, Krautheim mit dem Ortsteil Hain-dorf, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsen-hausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen mitdem Ortsteil Thalborn und Wohlsborn.

Fortsetzung auf Seite 5

Page 5: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

29. Oktober 2016 – Nummer 07/16 Seite 5

Satzungen

(2) Der räumliche Wirkungskreis des Zweck-verbandes umfasst das Gebiet der Verbands-rnitglieder.

§ 3Aufgaben und Befugnisse

(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, einegesetzeskonforme Abwasser beseitigung im Ver-bandsgebiet zu gewährleisten.

Dazu gehört insbesondere:1. Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zuerrichten, zu übernehmen, zu erneuern, zubetreiben, zu unterhalten und zu verwalten.Hiervon ausgenommen ist die Teilaufgabe derUnterhaltung und Reinigung der Anlagenteilevon zu Straßen gehörenden Regenwasser -einläufen und Sinkkästen. Diese verbleibt beiden Mitglieds gemeinden,2. von den Grundstücken Abwasser abzuneh-men,3. die Entsorgung und Behandlung des Abwas-sers, die Fäkalienbehandlung und die Straßen-flächenentwässerung,4. für die ordnungsgemäße Ableitung undBeseitigung des Abwassers Sorge zu tragen,5. alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen,die für die Erfüllung der vorgenannten Aufga-ben notwendig sind.

(2) Der Zweckverband begründet seine Entsor-gungsverhältnisse mit den einzelnen Anschluss -berechtigten und Anschlussverpflichteten nachMaßgabe besonders zu erlassender Satzungen.Er ist berechtigt, Abwasser von Nichtmitglie-dern abzunehmen und zur Erfüllung seinerAufgaben Verträge mit Dritten zu schließen.

(3) Der Verband erlässt an Stelle der Verbands-mitglieder Satzungen und Verordnungen fürdas ihm übertragene Aufgabengebiet.

§ 4Verbandsorgane

Die Organe des Zweckverbandes sind:1. die Verbandsversammlung,2. der Verbandsausschuss und3. der Verbandsvorsitzende.

§ 5Verbandsversammlung

(1) Die Verbandsversammlung besteht aus demVerbandsvorsitzenden und den übrigen Ver-bandsräten.Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglie-der gehören kraft Amtes als Verbandsräte derVerbandsversammlung an. Im Falle ihrer recht-lichen oder tatsächlichen Verhinderung tritt ihrgesetzlicher Stellvertreter an ihre Stelle.Die weiteren Verbandsräte und deren Stellver-treter werden durch das Beschlussorgan derMitgliedsgemeinde bestellt.Die Stimmen mehrerer Vertreter eines Ver-bandsmitgliedes können nur einheitlich abge-geben werden.Die Verbandsräte können sich nicht unterein-ander vertreten.

(2) Jedes Verbandsmitglied bestellt weitere Ver-bandsräte und deren Stellvertreter nach derEinwohnerzahl des Verbandsmitgliedes.

Bei einer Einwohnerzahl< bis 1.000 Einwohner entsendet das Ver-bandsmitglied einen weiteren Verbandsrat,< bis 2.000 Einwohner entsendet das Ver-bandsmitglied zwei weitere Verbandsräte,< bis 3.000 Einwohner entsendet das Ver-bandsmitglied drei weitere Verbandsräte.

Zur Berechnung der Einwohnerzahlen werdendie vom Statistischen Landesamt Thüringenzum 31.12. des vorvergangenen Jahres veröf-fentlichten amtlichen Angaben zugrundegelegt.

(3) Die Verbandsräte und deren Stellvertreterwerden für die jeweilige Dauer der zum Zeit-punkt der Bestellung der laufendenKommunalwahl periode ihres Gemeinde- und/oder Stadtrates bestellt, § 28 Abs. 4 ThürKGG.

(4) Die Verbandsräte und deren Stellvertreterüben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuenVerbandsräte aus.

§ 6Zuständigkeit der Verbandsversammlung

(1) Der Zweckverband wird von der Verbands-versammlung verwaltet, soweit nicht nach demGesetz, der Verbandssatzung oder besonderenBeschlüssen der Verbandsversammlung derVerbandsvorsitzende, der Verbandsausschussoder der Geschäftsleiter selbständig entschei-den.

(2) Die Verbandsversammlung hat im Besonde-ren folgende Angelegenheiten zu beschließen:1. Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan,2. Festsetzung der Verbandsumlage,3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz,Gewinn- und Verlustrechnung) und des Lage-berichtes,4. Erlass, Änderung und Aufhebung von Sat-zungen und Abwasserentsorgungsbedingun-gen,5. Geschäftsordnung des Verbandes,6. Aufnahme neuer Mitglieder,7. Austritt von Verbandsmitgliedern,8. Auflösung des Verbandes und Aufteilung desVerbandsvermögens,9. Veräußerungen und Erwerb von Grund-stücken und sonstigen Vermögensteilen, soweites sich um ein Geschäft der laufenden Verwal-tung handelt,10. Aufnahme und Gewährung von Darlehn,11. Übernahme von Bürgschaften,12. Beauftragung eines Geschäftsleiters.

§ 7Verbandsvorsitzender

(1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrerMitte den Verbandsvor sitzenden und einenStellvertreter durch geheime Abstimmung.

(2) Der Verbandsvorsitzende vertritt denZweckverband nach außen.Die Form der Vertretung nach außen, gem.§ 34 ThürKGG, ist zu beachten.

(3) Der Verbandsvorsitzende führt die Dienst -aufsicht über die Dienstkräfte des Zweckver-bandes aus und ist ihr Dienstvorgesetzter.

(4) Die Führung des Dienstsiegels ist dem Ver-bandsvorsitzenden vorbehalten.Er kann den Geschäftsleiter mit der Führungdes Dienstsiegels beauftragen.

§ 8Verbandsausschuss

(1) Die Verbandsversammlung richtet einenVerbandsausschuss ein.Der Verbandsausschuss ist vorberatender undbeschließender Ausschuss.

(2) Mitglieder des Verbandsausschusses sind:– der Verbandsvorsitzende,– der Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden

sowie– drei weitere Verbandsräte.

(3) Die drei weiteren Verbandsausschussmit-glieder sowie deren Stellvertreter bestellt dieVerbandsversammlung aus ihrer Mitte. DenVorsitz des Verbandsausschusses führt der Ver-bandsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderungder stellvertretende Verbandsvorsitzende.

(4) Der Geschäftsleiter und der Vorsitzende derVerwaltungsgemeinschaft „Nordkreis Weimar“oder ein von ihm zu bestimmender Vertretersind beratende Mitglieder.

(5) Für den Geschäftsgang des Ausschusses gel-ten die §§ 2 bis 10 der Geschäftsordnung ent-sprechend.

(6) Der Verbandsausschuss entscheidet in allenAngelegenheiten des Regiebetriebes, derenoperative, strategische, rechtliche und finanzi-elle Bedeutung über das laufende Geschäfthinausgeht, soweit nicht die Geschäftsleitung,der Verbandsvorsitzende oder die Verbandsver-sammlung zuständig ist.Er beschließt insbesondere in den folgendenFällen:1. Veräußerung von Vermögensgegenständen,die dem Regiebetrieb zugeordnet sind, miteinem Wert des Vermögensgegenstandes bis zu2.000,00 € im Einzelfall; ausgenommen sindGrundstücke und grundstücksgleiche Rechtenach § 26 Abs. 2 Nr. 13 ThürKO,2. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben desVermögensplanes, die den Ansatz um 10 %,mindestens aber einen Betrag in Höhe von20.000,00 €, übersteigen,3. erfolgsgefährdende Mehraufwendungen,soweit sie den Betrag von 20.000,00 € über-schreiten,4. die Vergabe von Lieferungen und Leistungenim Rahmen des Vermögensplanes ab50.000,00 € im Einzelfall,5. die Vergabe von Lieferungen und Leistungenim Rahmen des Erfolgsplanes ab 20.000,00 €,6. Erlass und Stundung von Forderungen undAbschluss von außer gerichtlichen Vergleichen,soweit der Gegenstandswert im Einzel fall mehrals 3.500,00 € beträgt,7. die Einleitung eines Rechtsstreites, soweitder Streitwert mehr als 5.500,00 € im Einzel-fall beträgt,8. sonstige Verträge mit einem Vertragswert ab50.000,00 €,9. über Verträge mit einer Laufzeit von mehrals fünf Jahren,10. den Vorschlag an die Verbandsversamm-lung, den geprüften Jahresabschluss festzustel-len und über die Behandlung des Ergebnisseszu entscheiden.

(7) Der Verbandsausschuss ist ferner zuständigfür Angelegenheiten, die ihm durch Beschlussder Verbandsversammlung übertragen wordensind.

§ 9Aufwandsentschädigung

(1) Der Verbandsvorsitzende, sein Stellvertreterund die übrigen Mitglieder der Verbandsver-sammlung (Verbandsräte) sind ehrenamtlichtätig.

(2) Die Verbandsräte erhalten als Entschädi-gung ein Sitzungsgeld neben dem Auslagen -ersatz nach Abs. 5 in Höhe von 15,00 €.Das Sitzungsgeld wird für jede Teilnahme aneiner Sitzung der Verbandsversammlung unddes Verbandsausschusses gezahlt.

Fortsetzung von Seite 4

Fortsetzung auf Seite 6

Page 6: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 6 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

Satzungen

(3) Der Verbandsvorsitzende erhält eine monat-liche Entschädigung von 100,00 €.

(4) Sowohl der Stellvertreter des Verbandsvor-sitzenden, als auch der des Verbandsausschuss -vorsitzenden erhält auch in dem Fall, dass ernach Abs. 2 entschädigt wird, für jede Sitzung,in der er den Vorsitz führt, ein zusätzliches Sit-zungsgeld in Höhe von 20,00 €.

(5) Verbandsräte, die Kraft Ihres Amtes der Ver-bandsversammlung angehören, erhalten für dieTeilnahme an den Sitzungen der Verbandsver-sammlung sowie des Verbandsausschusses aufAntrag die Fahrtkosten, die ihnen durch Fahr-ten von der Wohnung zum Tagungsort undzurück entstehen, erstattet.Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugeswird eine Wegstrecken entschädigung, entspre-chend Thüringer Reisekostengesetz, gewährt.

§ 10Geschäftsstelle

Der Zweckverband richtet eine Geschäftsstelleein und bestellt einen Geschäftsleiter. Der § 35ThürKGG findet Anwendung.

§11Betriebsführung, Wirtschaftsführung,

Rechnungswesen(1) Der Zweckverband „Nordkreis Weimar“richtet einen Regiebetrieb ein.Der Regiebetrieb ist eine juristisch nicht selb -ständige Einrichtung des Zweckverbandes. Fürihn gelten die Vorschriften der §§ 6 bis 25ThürEBV über die Wirtschaftsführung und dasRechnungswesen.Abweichend vom § 19 ThürEBV erfolgt dieschriftliche Berichterstattung zur wirtschaft -lichen Tätigkeit halbjährlich.

(2) Die Wirtschaft des Zweckverbandes wirdzusammen mit der seines Regiebetriebes ge -führt.

(3) Das Wirtschaftsjahr des Zweckverbandes istdas Kalenderjahr.

(4) Die Prüfung des Jahresabschlusses wird voneinem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirt-schaftsprüfgesellschaft durchgeführt. Die Ver-bandsversammlung beschließt über die Bestel-lung des Wirtschafts prüfers oder der Wirt-schaftsprüfgesellschaft für die Dauer von 5Jahren.

(5) Auf der Grundlage des Ergebnisses der

Abschlussprüfung stellt die Verbandsversamm-lung den Jahresabschluss fest und beschließtüber die Entlastung des Verbandsvorsitzendenund des Geschäftsleiters sowie über die Ver-wendung von Jahresgewinn bzw. Jahresverlust.

§ 12Deckung des Finanzbedarfs

(1) Der Zweckverband erhebt Gebühren,Beiträge und sonstige Abgaben nach den Vor-schriften des Kommunalabgabengesetzes undseiner Satzungen.

(2) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt derZweckverband von den Verbandsmitgliederneine Umlage, soweit seine Einnahmen ausbesonderen Entgelten, für die von ihm erbrach-ten Leistungen und seine sonstigen Einnahmennicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zudecken.

(3) Die Umlagen werden erhoben als laufendeoder einmalige Umlagen:Nr. 1 Umlageschlüssel für die nicht gedecktenInvestitionskosten ist für die einzelnen Ver-bandsmitglieder das Verhältnis der Einwohnerzueinander.Nr. 2 Umlageschlüssel für die nicht gedecktenBetriebskosten ist die im abgelaufenen Jahr imGebiet der einzelnen Verbandsmitglieder ange-fallene Abwassermenge.Steht der Umlageschlüssel noch nicht fest, sorichten sich die vorläufigen Zahlungen nachdem bisherigen Umlageschlüssel.

(4) Die Investitions- und die Betriebskostenum-lage werden in der Haushaltssatzung für jedesRechnungsjahr neu festgesetzt.Sie wird bei den Verbandsmitgliedern inmonatlichen Teilbeträgen erhoben. Die Umla-gen können während des Haushaltsjahres nurdurch eine Nachtragshaushaltssatzung geän-dert werden. Ist die Investitions- und dieBetriebskostenumlage bei Beginn des Rech-nungsjahres noch nicht festgesetzt, so kann derZweckverband bis zur Festsetzung vorläufigemonatliche Teilbeträge in Höhe der im abge-laufenen Haushaltsjahr erhobenen Monatsteil-beträge erheben.Nach Festsetzung der Umlage für das Haus-haltsjahr ist über die vorläufigen Zahlungen biszum nächsten Fälligkeitstermin abzurechnen.

(5) Für fällige, nicht rechtzeitig entrichteteUmlagebeiträge werden von den säumigenVerbandsmitgliedern Verzugszinsen in Höhevon 1 v. H. im Monat gefordert. In Härtefällenentscheidet die Verbandsversammlung.

§ 13Kassenverwaltung

Der Verband erledigt seine Geschäfte durcheine Haushaltsstelle. Zur Umsetzung der Rege-lungen der Sonderkasse, nach § 78 ThürKO,wird eine Kassenordnung erlassen.

§ 14Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen (Satzun-gen) des Zweckverbandes „Nordkreis Weimar“werden im eigenen Amtsblatt vollzogen.

(2) Das Amtsblatt trägt die Bezeichnung „Amts-blatt AbwasserzweckverbandNordkreis Weimar“.

(3) Die Verbandssatzung und erforderlicheÄnderungssatzungen werden durch Veröffent -lichung im „Amtsblatt Kreis Weimarer Land“öffentlich bekannt gemacht.

(4} Einladungen zu öffentlichen Verbandsver-sammlungen mit Zeit, Ort und Tagesordnungsowie Entsorgungstermine von Kleinkläranla-gen und allgemeine Informationen des Verban-des werden durch Veröffentlichung im Amts-blatt des Zweckverbandes bekannt gemacht.

(5) Amtsblätter werden in der Regel mit demmonatlich erscheinenden Amtsblatt der Ver-waltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar undansonsten durch die Mitglieder des Zweckver-bandes verteilt.

§ 15Austritt aus dem Zweckverband

Der Austritt eines Verbandsmitgliedes aus demVerband regelt sich nach den Bestimmungendes § 38 ThürKGG und bedarf einer Mehrheitvon zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stim-menzahl in der Verbandsversammlung.

§ 16Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekannt -machung in Kraft.

Buttelstedt, den 07.10.2016

Abwasserzweckverband„Nordkreis Weimar“

Heß SiegelVerbandsvorsitzender

Fortsetzung von Seite 5

Landratsamt Weimarer LandKommunalaufsicht

Amtliche Bekanntmachung der „Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar“Der Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar hat dem Landratsamt Weimarer Land die am 05.10.2016 beschlossene „2. Änderung der Ver-bandssatzung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar“ angezeigt. Nachfolgend wird diese Satzung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 des Thürin-ger Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) bekannt gemacht.

Apolda, den 06.10.2016

TotzauerAmtsleiterin

Page 7: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

29. Oktober 2016 – Nummer 07/16 Seite 7

Satzungen

Amtliche Bekanntmachungen

ABWASSERZWECKVERBAND NORDKREIS WEIMAR

2. Änderungssatzung des Abwasser-zweckverbandes „Nordkreis Wei-mar“ zur Verbandssatzung desAbwasserzweckverbandes „Nord-kreis Weimar“ vom 13.03.2013Die Verbandssatzung, beschlossen von der Ver-bandsversammlung am 06.03.2013, bekanntgemacht am 30.03.2013 im „Amtsblatt KreisWeimarer Land“ unter Nr. 02/13 und die 1.Änderungssatzung, beschlossen von der Ver-

bandsversammlung am 09.04.2014, bekanntgemacht am 21.06.2014 im „Amtsblatt KreisWeimarer Land“ unter Nr. 04/14, erhält folgen-de 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzungdes Abwasser zweckverbandes „Nordkreis Wei-mar“:

§ 1Der § 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

Die Prüfung des Jahresabschlusses wird voneinem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirt-schaftsprüfgesellschaft durchgeführt.Die Verbandsversammlung beschließt über die

Bestellung des Wirtschaftsprüfers oder derWirtschaftsprüfgesellschaft für die Dauer vonfünf Jahren.

§ 2Inkrafttreten/AußerkrafttretenDie Änderungssatzung tritt am 01.01.2015 inKraft.

Buttelstedt, 07.10.2016

Thomas HeßVerbandsvorsitzender Siegel

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt – Untere Wasserbehörde

BekanntmachungDurchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einerbeschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Apoldaer Was-ser GmbH nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom20.12.1993 (BGBl. I S. 2182), zuletzt geändert durch Artikel 158 derZehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015(BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit Abschnitt 1 der Verordnung zurDurchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor-schriften auf dem Gebiet der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung(SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für nachfolgend aufge-führtes Flurstück in der Gemarkung Niedertrebra

Art der Anlage Flur Flurstück Gemarkung GrundbuchblattTrinkwasserleitung/inkl. Schutzstreifen 8 656 Niedertrebra 100

Die Apoldaer Wasser GmbH hat einen Antrag auf Erteilung der Beschei-nigung der Dienstbarkeit für das aufgeführte Flurstück, auf dem sich eineAnlage der öffentlichen Trinkwasserversorgung einschließlich Schutz-streifen befindet, bei der für dieses Verfahren zuständigen Unteren Was-serbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sindim § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung geregelt.

Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbar-keit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen nachträg-lich per Gesetz verschiedene Rechte eingeräumt (Betretungsrecht, vonBebauung freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte werden in das

Grundbuch eingetragen.

Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtli-chen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasser-behörde des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510Apolda, Telefon 03644/540644, innerhalb von vier Wochen nach Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung eingesehen werden.

Eventuelle Widersprüche der betroffenen Grundstückseigentümer sindschriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt WeimarerLand, Umweltamt, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerGist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit füralle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlich genutztenAnlagen und Leitungen entstanden. Da die Dienstbarkeit für diese An -lagen bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nichtdamit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung desGrundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur daraufgerichtet sein, falsche Angaben in Bezug auf die Lage der Anlagen zukorrigieren. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zur Behandlungvon Widersprüchen sind, wie oben angeführt, das Grundbuchbereini-gungsgesetz (GBBerG) und die Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung(SachenR-DV).

Apolda, den 28.07.2016

Im Auftrag

ExnerAmtsleiter Umweltamt

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachungder Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungsterminsgemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BIm-SchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)i. d. F. der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletztgeändert am 28. April 2015 (BGBl. I S. 670).

Die Firma EDF EN Deutschland GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 38-40 in25421 Pinneberg, hat aufgrund der §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissi-onsschutzgesetzes (BImSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Mai2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 vom 31. August2015 (BGBl. I S. 1474), einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtungund zum Betrieb von 12 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe vonmehr als 50 m auf Grundstücken in der Gemarkung Eckolstädt; Flur 0;Flurstücke 531/5, 600/82, 600/84, 535/3, 537/1, 557/2, 643, 639/2,636/4 und 677 sowie in der Gemarkung Schmiedehausen; Flur 1; Flur-stück 447/2, gestellt.

Die Bekanntmachung des Vorhabens gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG erfolg-te am 13.08.2016 im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land (Nr.05/16 S. 6).

Gemäß § 12 Abs. 1 der 9. BImSchV wird hiermit bekanntgegeben:

Die Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungengemäß § 10 Abs. 6 BImSchG findet am 2. November 2016 ab 10:00 Uhrin der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1 in 99518 Bad Sulza, statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Einwendungen für die Errichtungder Windenergieanlage Rep 12, Gemarkung Schmiedehausen, Flur 1,Flurstück 447/2, erörtert werden.

Apolda, den 12.10.2016

Landratsamt Weimarer Land

ExnerAmtsleiter Umweltamt

Page 8: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 8 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

Absicht der Rot-Rot-Grünen LandesKreisgebietsreform in Thüringen – b Dieses Vorhaben der Landesregierung stützt sich nicht auf

Tatsachen und prüfbare Argumente:Die Landesregierung und herausgehobene Vertreter von Rot-Rot-Grünbehaupten, die Thüringer Landkreise seien zu klein, um in Zukunftnoch ihre Aufgaben zu erfüllen:

Richtig ist:Größe, die hier betrachtet wird, hat mit Leistungsfähig-keit nichts zu tun. Es gibt keinen nachgewiesenenZusammenhang zwischen Größe und Wirtschaftlichkeit.Die Landesregierung hat solche Tatsachen nicht vorge-legt. In Bayern gibt es 19 Landkreise mit weniger als100.000 Einwohnern. Kleine bayerische Landkreise sind erfolgreich.

Coburg (87.744), Dillingen (93.221), Dingolfing-Landau(91.478), Freyung-Grafenau (79.169), Garmisch-Parten-kirchen (86.588), Haßberge (84.737), Kitzingen(88.406), Kronach (69.546), Kulmbach (73.926), Lichten-feld (67.952), Lindau (79.985), Miesbach (95.971), Neu-burg-Schrobenhausen (91.898), Neustadt/a. I. (97.481),Neustadt an der Waldnaab (96.761), Regen (78.453),Rhön-Grabfeld (82.324), Tirschenreuth (74.326),Wunsiedel (75.782)

Der Zeitgeist und die Landesregierung behaupten, durch eine Gebiets-reform könne man Geld sparen oder späterer Finanznot begegnen oderPersonal einsparen.

Richtig ist:Erfahrungen in Sachsen zeigen, dass nach einer Gebiets-reform alles teurer wird. Die Kreisumlagen steigen, diePersonalkosten der Landkreise steigen, aber auch diePersonalkosten des Landes ziehen wieder an.

Die Thüringer Kommunen haben bereits einen niedrigenPersonalbestand, während die Landesverwaltung überdem Durchschnitt Personal vorhält, das abzubauenwäre.

Bayern hat 14 kreisfreie Städte, die von der Größe hervergleichbar mit Weimar sind, auch diese sind leistungs-fähig:

Amberg (43.529), Ansbach (40.296), Aschaffenburg(68.608), Kempten (62.240), Bamberg (70.084), Coburg(40.915), Hof (45.904), Kaufbeuren (51.745), Landshut(64.258), Memmingen (41.030), Passau (50.548), Rosen-heim (61.512), Schwabach (39.112), Schweinfurt(53.247)

Die Landesregierung erweckt den Eindruck, eine Gebietsreform kostekein Geld. Sie hat die Kostenfolgen nicht untersucht, zumindest nichtdargelegt. Falls es Kostenfolgen gibt, sollen diese nicht das Land, son-dern die Gemeinden tragen. Die Landesregierung hat sich (bewusst?)zur zukünftigen Verteilung des Geldes in Thüringen nicht geäußert.

Tatsache ist:Die Gebietsreform hat in anderen Bundesländern erheb-liche Aufwendungen erfordert.Sachsen Anschubfinanzierung (offiziell) 160 Mio. EuroSachsen (inoffiziell, SPD Fraktion) 500 Mio. EuroMecklenburg-Vorpommern 432 Mio. EuroSachsen-Anhalt (mit Teilentschuldung) 600 Mio. Euro

Quelle: 2 x Thüringischer LandkreistagMecklenburg-Vorpommern ohne sog. Ämter

Page 9: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

29. Oktober 2016 – Nummer 07/16 Seite 9

sregierung: bereits ab Januar 2018

Tatsachen und prüfbare ArgumenteIn der folgenden Darstellung werden die Rot-Rot-Grüne Landesregierung und herausgehobene Vertreter der Parteien DieLinke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinfachend einheitlich dargestellt, da diese Parteien den Kurs der Landes -regierung tragen und mit zu verantworten haben.

Die Landesregierung behauptet, die Landkreise seien in ihrem jetzigenBestand nicht wirtschaftlich genug für die Erfüllung ihrer jetzigen undzukünftigen Aufgaben.

Richtig ist:Das Leitbild der Landesregierung zur Gebietsreform ent-hält keinerlei nachvollziehbare oder prüfbare Bewertun-gen zur Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit derKreise.Auch Gutachten und der Bericht der „Experten“kommis-sion leistet das nicht (Gutachten Bogumil ist zur Zeitnoch hier in Prüfung).

Der 4. Senat des Thüringer Rechnungshofes stellte dazufest:

„Bericht über die Finanzstatusprüfung der 17 ThüringerLandkreise der Jahre 2011 bis 2015

Insgesamt hat diese Prüfung gezeigt, dass die Haushalts-situation der meisten Thüringer Landkreise solide ist. EinZusammenhang zwischen Einwohnerzahl und Finanz-status konnte im Rahmen dieser Prüfung nicht festgestelltwerden. Nur bei wenigen Landkreisen ist die dauerndeLeistungsfähigkeit gefährdet bzw. nicht mehr gegeben.Ausschlaggebend für die Prognose sind insbesondere dieSteuerkraft der kreisangehörigen Kommunen, die Höheder Sozialausgaben, die Abhängigkeit von staatlichenZuweisungen, die Schulden und die damit für Zinsengebundenen Mittel sowie das Vorhandensein von Rück-lagen.

gez. Detlef Bücken-Thielmeyer gez. Dr. Annette Schuwirth(Senatsvorsitzender) (Mitglied des Senats)“

Die Landesregierung behauptet, dass die Bürger keinefeste Bindung zu ihren Landkreisen hätten, sie belegtnicht, worauf sie diese Auffassung stützt.

Tatsache ist, dass Gebietsreformen in den alten Bundes-ländern viele Wunden in die kommunale Familie geris-sen haben.

Beispiel:Vor 40 Jahren in der bayerischen Gebietsreform verlordie Kreisstadt Hiltpoltstein ihren Kreissitz und die An-wohner das Autokennzeichen HIP. Neues Autokenn -zeichen war RH für Roth.

Nach 40 Jahren gab es einen erfolgreichen von derRegierung unterstützten Kampf, wenigstens das Auto-kennzeichen zurückzuerlangen. Dazu gab es 2012 eine Traktoren-Demonstration mitalten Kennzeichen, welche die Bauern nie abgeschraubthatten.(Beitrag Bayerisches Fernsehen, 23.02.2012)

Weil manche Befürworter der Gebietsreform politischeTechnokraten sind, weil sie in Wirklichkeit bindungslosnur auf Machterhalt und Steuerung aus sind, weil sieBindungen in Landschaften und Körperschaften nichtempfinden können, vermögen sie in solchen Kategoriennicht zu denken.

Achtung! Es geht bei dieser Gebietsreform nicht nur umTraktorenkennzeichen!

Die Landesregierung hat eine wesentliche Begründung, diezum Leitbild für eine Gebietsreform führte, erfunden.Das Parlament und die Öffentlichkeit wurden durch dieseScheinbegründung getäuscht:„Die überwiegend kleinteiligen Strukturen der Landkreise, kreisfreienStädte und Gemeinden ... erschweren bereits derzeit die erforderlicheProfessionalität, das rechtssichere Handeln und die Wirtschaftlichkeitder Kommunalverwaltungen ... siehe auch „Überörtliche Kommunal-prüfung - Jahresbericht 2014 S. 50“ (Zitat: Zeile 76 ff. Leitbild der Landesregierung vom 22.09.15)

Richtig ist:Im Bericht des Rechnungshofes wurden weder auf derbezeichneten Seite 50 noch an anderer Stelle die Land-kreise im Sinne der Behauptungen der Regierungerwähnt. Der Rechnungshofbericht bewertet die Land-kreise hinsichtlich Professionalität und Wirtschaftlichkeitin diesem Bericht gar nicht.

Es heißt jetzt öfter, wir lebten in einem „Post -faktischen Zeitalter“. Auf Deutsch: Tatsachen spielen keine Rollen mehr. Stattdessen bestimmen Ideologien und „gefühlte“Wahrheiten das Handeln, diese besonders, wenndie Sachverhalte etwas komplizierter sind.

Die Thüringer Landesregierung missachtet beiihrem beabsichtigten Vorgehen Tatsachen und Fak-ten, deren Kenntnis sie sich verschaffen könnte.

Page 10: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 10 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

Amtliche BekanntmachungenLandratsamt Weimarer LandUmweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde

BekanntmachungDie Firma AVT Küchelgrube mbH, An der Küchelgrube 1 in 99510 Ilm-tal-Weinstraße/OT Mattstedt, betreibt am Standort 99510 Mattstedt,Gemarkung Mattstedt, Flur 6, Flurstücke 688/4, 689/1 und 691/2 eineAnlage zur zeitweiligen Lagerung gefährlicher Abfälle mit einer Lager -kapazität von mehr als 50 Tonnen, Anlage nach Ziffer 8.12.1.1 desAnhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Ver-ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV).

Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit – die Lagerung gefährlicherAbfälle ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Par-laments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissio-nen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmut-zung) unter der Ziffer 5.1. a genannt. Auf Grund Artikel 23 genannterRichtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrol-len durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o.g. Anlageerfolgte am 22.06.2016 besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i.V.m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behördenach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststel-

lungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6Abs. 1 Nr. 1 und der Nebenbestimmungen nach § 12 des BImSchGsowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind,zu erstellen. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Berichtder Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umwelt -informationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegtenFristen zugänglich zu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10, Abs. 2,Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in derFassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2014 (GVBl.S. 92, 94) zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i.V.m. Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 wird bekanntgege-ben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt WeimarerLand, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28,99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.

Apolda, den 12.10.2016

Landratsamt Weimarer Land

ExnerLeiter Umweltamt

Die Apoldaer Wasser GmbHinformiert

2017 – Wasserpreis im 22. Jahr stabilAuch 2017 sollen die Preise für Wasser imGeschäftsgebiet der Apoldaer Wasser GmbHnicht steigen. Trotz kontinuierlicher und allge-genwärtiger Preiserhöhungen, Einwohnerrück-gängen und durchschnittlich sinkenden Was-serverbräuchen wird durch das kommunal -eigene Dienstleistungsunternehmen dieseStabilität 2017 gewährleistet.Keine Renditeverpflichtungen an Private, keineAbhängigkeiten von Dritten, sondern nurDienstleistungen für den Verbraucher ermög -lichen dies.

Der Bund der Steuerzahler Thüringens hat mitPreisstand 1. Juni 2016 (Wasser/Abwasser) 38große Städte Thüringens erneut verglichen.Beim Preisvergleich eines 3-Personenhaushal-tes sind wir bei den jährlichen Kosten Trink-und Abwasser die wirtschaftlichsten und beim

1-Personenhaushalt die zweitwirtschaftlichstenAnbieter dieses Vergleiches in Thüringen. Das ist gut für unsere Kunden.

Durch das große ländliche Gebiet sind bei unsdie Umsatzzahlen niedriger als in den großenStädten. Dennoch gelingt es, dass am Jahres -ende, kontinuierlich seit 1997, ein positivesJahresergebnis bleibt.

Wasser ist das wichtigste Lebensmittel, womitmanche andernorts viel Geld abziehen, Politikgemacht wird und sogar Kriege ums Wassergeführt werden.Im aktuellen Krieg in Syrien geht es auch umWasser (des Jordans und insbesondere derGolanhöhen).Gut, dass wir eine, unserer Region gehörendenund dieser dienenden, eigene Wasserversor-gung haben.

Ihre Apoldaer Wasser GmbH

Bekanntmachung der SparkasseMittelthüringenDer Jahresabschluss der Sparkasse Mittelthürin-gen zum 31. Dezember 2015 wurde im elek-tronischen Bundesanzeiger am 7. September2016 veröffentlicht. (www.bundesanzeiger.de)Der Jahresabschluss kann in unseren Regional-Centern eingesehen werden.

Sparkasse MittelthüringenAnger 25/2699084 Erfurt

Entsorgungsgesellschaft LandkreisWeimar mbHDer geprüfte Jahresabschluss der Entsorgungs-gesellschaft Landkreis Weimar mbH für dasGeschäftsjahr 2015 liegt in der Zeit vom01.11.2016 bis 01.12.2016 während derGeschäftszeiten Mo–Do 07.30 Uhr bis 16.00Uhr, freitags bis 14.00 Uhr im Geschäftssitz derGesellschaft, Am Kalkteich 8 in Apolda zurEinsichtnahme aus.

ApoldaBetriebshof der Entsorgungsgesellschaft, Am Kalkteich 8Mo, Die, Do 07.30 Uhr – 16.00 UhrMi 07.30 Uhr – 18.00 UhrFr 07.30 Uhr – 15.00 UhrSa 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Betriebshof des Kommunalservice Apolda,Stobraer Str. 99Mo – Do 08.00 Uhr – 16.00 UhrFr 08.00 Uhr – 11.30 Uhr

Blankenhainehemalige Deponie, Blankenhainer WegMo u. Fr 10.00 Uhr – 18.00 Uhr

GroßheringenAm Sportplatzdurchgehend erreichbar

Großobringen„Woljem-Gelände“, Am PlanDo 16.00 Uhr – 18.00 UhrSa 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

KlettbachSiedlungsstraße, Am Sportplatzdurchgehend erreichbar

KranichfeldStephanshöhe, Abzweig Lindenthaldurchgehend erreichbar

MagdalaBetriebshof, Ottstedter LandstraßeMo – Fr 07.00 Uhr – 15.00 Uhr

MellingenLagerplatz der Gemeinde, Hammerstedter WegMo – Fr 09.00 Uhr – 15.00 Uhr1. und 3. Samstag im Monat

09.00 Uhr – 15.00 Uhr

MönchenholzhausenLagerplatz der Gemeinde, Erfurter Str. (gegenüber Kindergarten)Mi 16.00 Uhr – 18.00 UhrSa 09.00 Uhr – 11.00 Uhr

NiedertrebraLagerplatz der Gemeinde, Am SportplatzMi 15.00 Uhr – 18.00 UhrSa 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

NiederzimmernLagerplatz der Gemeinde, Vieselbacher Straßedurchgehend erreichbar

OßmannstedtParkplatz am Freibad, An der K 102durchgehend erreichbar

TonndorfSchenkenstraße, Hinter dem Sportplatz Schul-landheimdurchgehend erreichbar

WormstedtBrandplatz der Gemeinde, Im UnterdorfFr 16.00 Uhr – 18.00 UhrSa 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Die Abgabe kann in haushaltsüblichen Men-gen erfolgen.

Information der Kreiswerke Weimarer Land

Standplätze der Container für Grün- und AstschnittErweiterung der Sammelplätze und Änderung der Öffnungszeiten

Page 11: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

29. Oktober 2016 – Nummer 07/16 Seite 11

Informationen

Landratsamt Weimarer Land

Stellenausschreibung

Im Umweltamt des Landratsamtes Weimarer Land ist zum 01.01.2017eine Stelle als

Sachbearbeiter/in Untere Immissionsschutzbehördenachzubesetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst schwerpunktmäßig die Genehmigungund Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbe-dürftigen Anlagen. Das beinhaltet u.a.:

– Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Bundesimmis -sionsschutzgesetz für Anlagen, für die die Genehmigung im verein-fachten Verfahren erteilt werden kann sowie für Verfahren mitÖffentlichkeitsbeteiligung,

– Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit von Änderungen bestehen-der Anlagen und Erteilung von Änderungsgenehmigungen,

– Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen, nachträglicheAnordnungen und Stilllegung von Anlagen,

– Mitwirkung an Genehmigungsverfahren, die von Dritten durchge-führt werden,

– Durchführung von Lärmmessungen sowie anwendungsbereiteKenntnisse zur Beurteilung und Berechnung von Lärm,

– Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren,– Erstellung fachtechnischer Stellungnahmen bei Widerspruchs- und

Klageverfahren.

Folgende Anforderungen sollten erfüllt sein:

– Ingenieurtechnisches oder naturwissenschaftliches Studium (FH),– Alternativ wären auch andere artverwandte Studienrichtungen oder

langjährige Erfahrungen in den genannten Aufgabengebieten mög-lich.

– umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht,– gute EDV-Kenntnisse (IT-gestützte Fachinformationssysteme, Office-

Programme), – Engagement, Teamfähigkeit, sicheres und kommunikatives Auftreten

sowie Verhandlungsgeschick gegenüber Bürgern, Unternehmen,Maßnahmeträgern und Behörden,

– Fahrerlaubnis für PKW und die Bereitschaft zum Einsatz des Privat-PKW für dienstliche Zwecke,

– Beteiligung am Bereitschaftsdienst des Umweltamtes.

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle im Umfang von 38 W/h. DieEingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tarifrechtlichen, fachlichen undpersönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 10 TVöD.Die Stelle ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Schwer-behinderte Bewerber/innen (ein Nachweis ist der Bewerbung beizufü-gen) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berück-sichtigt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben,tabellarischer Lebenslauf, vollständige Kopie des Ausbildungsabschlus-ses, Arbeitszeugnisse, möglicher Eintrittstermin) sind bis zum 16. November 2016 an das Haupt- und Personalamt des LandratsamtesWeimarer Land, 99510 Apolda, Bahnhofstraße 28, zu richten. Es wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzurei-chen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nichtberücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Durch die Bewerbung ent-stehende Kosten werden nicht erstattet.Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Zusendung der Bewer-bungsunterlagen per E-Mail nicht erwünscht.Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung versandt wird.

Informationen des Veterinär- und Lebens-mittelüberwachungsamtes

Freigängerkatzenbesser kastrieren

Verwilderte und ausgezehrte Katzen beschäfti-gen die Ordnungs- und Veterinärbehörden vonZeit zu Zeit mit steigender Tendenz. Nicht sel-ten aber sind die unbedarften Halter der Kat-zen selbst das Problem: Gerade wenn sie dieunkontrollierte Vermehrung der Miezen inihrem Umfeld dulden, wobei sie der Verbleiboder das Schicksal der Welpen kaum oder garnicht berührt. Man muss wissen: Es ist verbo-ten, Katzen zu töten, selbst dann wenn sie kon-zentriert und in großer Zahl auftreten. Wer dasnicht begreift, sie tot schlägt oder ersäuft,begeht eine Straftat. Besser beugt man vor undschränkt lieber ihre Vermehrung ein. Auchkastrierte Katzen fangen Mäuse. Die Ablenkun-gen vom Jagdtrieb sind nach einem solchenEingriff eher geringer. Und wer keine fetteKatze ansehen mag, der füttert einfach wenigerzu.Verwilderte Katzen können die öffentlicheSicherheit und Ordnung bedrohen, wenn siein großer Zahl auftreten, krank werden undunter Umständen im hohen Maß Krankheits-erreger ausscheiden. Diese Erreger könnendurch Tierkontakt auch an Freigänger-Katzenweitergegeben werden. In der Folge könnenauch diese schwer erkranken. Unter Umstän-den sind auch die Katzenhalter selbst oderderen Familien betroffen. Es trifft wie immerdie Schwächsten, sofern der einzelne Menschfür den Erreger empfänglich ist und seine kör -pereigene Abwehr am Boden ist: Gemeint sindhier die Kinder, die Senioren, die Schwangerenund alle diejenigen, die an chronischen Krank-heiten leiden. Also, besser nicht jede fremdeKatze streicheln – und wenn doch, auf jedenFall Hände waschen. Und wenn die Muschi

beißt - sofort zum Arzt. Nicht gut versorgte Kat-zenbisse heilen schlecht.Nicht selten können unerfahrene Streunerkat-zen auch die Sicherheit des Straßenverkehrsbeeinträchtigen. In jedem Fall sind sie eineBedrohung für Vögel, Kleinsäuger, Amphibienund Reptilien, indem sie den Bestand gefähr-deter Arten weiter dezimieren.Verwilderte Hauskatzen sind unter Umstän-den aber auch ein Brennpunkt für den Tier-schutz. Das ist der Fall, wenn sie in Gebieten,in denen sie in großer Anzahl vorkommen,erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schädenausgesetzt sind. Gemeint sind ansteckendeKrankheiten, Verletzungen durch Revierkämp-fe, Unterernährung, Auszehrung sowie erhöhteSterblichkeit der Welpen. HIRTH, MAISACK und MORITZ (2016) führenhierzu im Kommentar zum Tierschutzgesetzaus, dass entlaufene, ausgesetzte oder zurück-gelassene Hauskatzen und deren Nachkom-men anders als Wildtiere einer domestiziertenArt angehören. An ein Leben ohne menschli-che Unterstützung sind sie nicht angepasst.Leben sie dauerhaft außerhalb menschlicherObhut, erfahren sie häufig Schmerzen, Leidenoder Schäden in erheblichem Ausmaß. DieFortpflanzung geschieht unkontrolliert und ingroßer Geschwindigkeit. Eine weibliche Katzekann pro Jahr zwei Würfe mit jeweils 4 – 6Nachkommen haben, die ihrerseits ab demfünften Lebensmonat vermehrungsfähig sind.Diese hohe Vermehrungsrate führt dazu, dassviele freilebende Katzen ihr Leben unter tier-schutzwidrigen Bedingungen führen müssen,so das Gutachten. Es ist also durchaus sinnvoll, Freigänger-Katzenzu kastrieren, da diese so nicht mehr zur Ver-mehrung verwilderter Populationen freileben-der Katzen beitragen können.

Dr. Stefan KleinhansAmtstierarzt

Die Gleichstellungsbeauftragte desKreises Weimarer Land lädt ein zum

Frauen-Wochenendseminar

Thema:Frau sein – Ich sein – glücklich sein

Das Leben in die eigene Hand nehmen, fürsein persönliches Glück zu sorgen – wer kenntnicht die Momente, in denen man das Gefühlhat, es mehr anderen recht zu machen, sichvon äußeren Umständen beeinflussen zu las-sen, statt sein eigenes Leben zu gestalten.Eigene Potenziale zu entdecken, Mut, Klarheitund Zuversicht für private oder beruflicheWege zu finden, ist die Idee dieses Seminars.

Wann?11. November 2016 bis 13. November 2016

Ort: Gutshof Großheringen Straße der Genossenschaft99518 Großheringen

Teilnahmegebühr: pro Teilnehmerin 110,00 €(zwei Übernachtungen im Doppelzimmer,Verpflegung, Seminargebühr)Einzelzimmer auf Nachfrage

Anmeldungen bis zum 04.11.2016

Ansprechpartnerinnen und Organisatoren:Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land Frau Beate Wiedemann Tel.: 03644/540413Mail: [email protected]

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt ApoldaFrau Sylvia WilleTel.: 03644/ 650300Mail: [email protected]

Page 12: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 12 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

Kreisvolkshochschule Weimarer Land Tel.: (03644) 55 48 41

Ackerwand 13 Fax: (03644) 51 56 62

99510 Apolda E-Mail: [email protected]

Auszug aus dem Angebot der KVHS Weimarer LandLiebe Interessierte, im Herbst erwarten Sie wieder attraktive Angebote Ihrer KVHS. Schauen Sie auch auf unserer Internetseite www.kvhs-weimarerland.de oder informieren Sie sich mit dem abgedruckten QR-Code.

Gesellschaft

Rhetorik – die Kunst der feuchten Hände? Feuchte Hände bei offiziellen Reden? Kein Pro-blem! Freuen Sie sich auf ein lehrreiches Semi-nar in konstruktiver Atmosphäre. Lernen Siedie vielen Facetten einer erfolgreichen Redevor Publikum kennen. Wenn man zum Beispielweiß, was die weichen Knie zu bedeutenhaben, wohin mit den Zetteln, den Händen,sogar mit mir selbst, ist alles nur noch halb soschlimm. Die Konzentration nimmt zu unddamit auch Ihre Überzeugungskraft. Gute Vor-träge, Präsentationen, Verkaufsgespräche undStatements machen auch den VortragendenSpaß. Probieren Sie sich aus, ohne sich zu bla-mieren! Ich freue mich auf Ihre Rede zu einemThema Ihrer Wahl.5,00 EUR Vortragsgebühr,2 UE, 1 VeranstaltungRené Knizia, Dornsgasse 19a, Raum 07Mittwoch, 2.11.16, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Burn-out, Stress und Zeitmanagement – derWeg aus der Tretmühle Wollen Sie mal wieder durchatmen? Erfahren Siemehr über die Mittel des Zeitmanagements zurbesseren Organisation und damit zur Vermei-dung von Stress und für ein glücklicheres Leben.Lernen Sie „gesunde“ Möglichkeiten kennen, ummit Stress umzugehen, wenn er unvermeidlichist. Erfahren Sie mehr über die ersten Anzeichenvon Burn-out und seine Folgen.5,00 EUR Vortragsgebühr,2 UE, 1 VeranstaltungRené Knizia, KVHS, Raum 5, Ackerwand 13 in ApoldaDonnerstag, 10.11.16, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Körpersprache verstehen und gezielt ein -setzenSie übermitteln lediglich 20 – 30 % aller Infor-mationen verbal. Sind Sie sicher, dass IhreGestik, Mimik und Körperhaltung das Gesagtedabei immer wirksam unterstreicht? Oderwiderspricht Ihre Körpersprache dem Gesagtenvöllig und offenbart dabei Ihre wahre Meinung?Es sind die kleinen Nuancen, die Ihre Gesprächs -partner aufnehmen und auf ihre Weise interpre-tieren. Unterstreichen Sie Ihre Persönlichkeitdurch Ihre nonverbale Sprache und erreichenSie ein hohes Maß an Authentizität. VersuchenSie in Ihrem Gegenüber zu „lesen“ und deutenSie seine unbewussten Signale.5,00 EUR Vortragsgebühr,2 UE, 1 VeranstaltungRené Knizia, Dornsgasse 19a, Raum 07Mittwoch, 16.11.16, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Konflikte verstehen und meisternWo unterschiedliche Menschen zusammen -arbeiten, bleiben Konflikte naturgemäß nichtaus. Missverständnisse entstehen, Informati-onsabläufe stocken, das Klima leidet.Wenn es sich um schwierige Gespräche mitaufgebrachten Personen handelt, sind Anspan-nungen deutlich spürbar. Daher ist es wichtig,sich im Umgang von Konflikten souverän zu

verhalten und konstruktive Lösung zu ent-wickeln. Sie erhalten in dem Seminar wichtigesHandwerkszeug, welches Sie schnell einsetzenkönnen und bereits nach kurzer Zeit Wirkungzeigt.5,00 EUR Vortragsgebühr,2 UE, 1 VeranstaltungRené Knizia, Dornsgasse 19a, Raum 07Donnerstag, 17.11.16, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Kultur

Laterne, Laterne … – Weihnachtlicher Töpfer-kurs – ohne Drehscheibe –Hilfe, es weihnachtet sehr …Wer noch keine Idee hat, was er in diesem Jahran die Lieben verschenken möchte, der kannsich gerne inspirieren lassen. Töpfern Sie fürsich oder zum Verschenken eine Laterne,Weihnachtswichtel und Anhänger im Töpfer-kurs. Mitzubringen ist eine Schürze.Je nach individuellen Unkosten entstehen proPerson Materialkosten von ca. 18,00 EUR fürden gesamten Kurs. Zu bezahlen vor Ort beider Kursleiterin.15,00 EUR Gruppe ab 8 Personen20,00 EUR Gruppe ab 5 Personenvor Ort ca. 18,00 EUR Materialkosten6 UE, 3 Samstage: 12./19./26.11.2016Peggy Woitzik, Peggy‘s Topfstübchen, Planstraße 22, 99510 Apolda an drei aufeinan-derfolgenden Samstagen

Filzen ist wie Balsam für die SeeleDas Handwerk schenkt eine faszinierende Viel-zahl an Herstellungsmöglichkeiten, um Räumemit Liebe und Wärme zu gestalten und sichselbst mit Schönheit einzukleiden.Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Zzgl. Materialkosten von 2,50 EUR bis 5,50EUR – je nach Herstellungsprodukt; die Zahlung erfolgt direkt vor Ort an die Kurs-leiterin.10,00 EUR Gruppe ab 8 Personen15,00 EUR Gruppe ab 5 Personenvor Ort 2,50 EUR bis 5,50 EUR Materialkosten4 UE, 1 SamstagvormittagDiana Friebel, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13in ApoldaSamstag, 12.11.16, 10.00 Uhr – 13.00 Uhr

Schmuck klöppeln mit Edelstahl (Wochenend-seminar) – Fortsetzungskurs –Dieser Schmuck-Klöppelkurs richtet sich anbereits Klöppelnde. Am Ende des 2-tägigenSeminars kann jede Teilnehmerin 1–2 selbstge-klöppelte Schmuckstücke mit nach Hause neh-men.Mitzubringen sind Schreibzeug sowie eineSchere, mit welcher sehr feiner Draht geschnit-ten werden kann. Alle übrigen Arbeitsmateria-lien und Klöppelbriefe werden gestellt. DerUnkostenbeitrag hierfür beläuft sich auf 16,00EUR und ist vor Ort zu zahlen.50,00 EUR Gruppe bis 6 Personen, vor Ort 16,00 EUR Materialkosten16 UE, 2 TageBirgit Härtel, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13in Apolda

Freitag, 02.12.16 von 14.00 Uhr – 18.30 und Samstag, 03.12.16 von 9.00 Uhr – 17.30 Uhr

Gesundheit

Yin Yoga Workshop Yin Yoga ist ein ruhiger passiver Yogastil, derhauptsächlich im Sitzen oder Liegen praktiziertwird. Oftmals werden auch Hilfsmittel für dieAsanas (Stellungen) verwendet. Im Yin Yogageht man langsam in die Stellungen und hältdiese etwas länger. Ziel ist es, in die Asanashinein zu entspannen, um auf diese Art undWeise zur inneren Ruhe zu gelangen. NutzenSie die Gelegenheit und probieren Sie sich indiesem Workshop aus.Mitzubringen sind eine Decke, wenn Siehaben, eine eigene Matte, warme Socken undeine warme Jacke oder ein Sweatshirt für dieEntspannung.6,00 EUR Gruppe ab 8 Personen, 2 UE, 1 SamstagRicarda Kühr, KVHS, Raum 01, Ackerwand 11 in ApoldaSamstag, 26.11.16, 10.00 Uhr – 11.30 Uhr

Diabetes – Vortragsreihe3. Teil: Gesunde Ernährung bei DiabetesWas kann ich als Diabetiker essen und was sollich vermeiden. Wir vermitteln Ihnen vielepraktische Beispiele und Rezepte. Dabei stel-len wir Ihnen auch das Kochbuch vom Wort &Bild Verlag vor, welches Diabetes bei denRezeptvorschlägen berücksichtigt.6,00 EUR Vortragsgebühr,2 UE, 1 VeranstaltungBrita Rodner, KVHS, Raum 02, Ackerwand 11in ApoldaMontag, 28.11.16, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Sprachen

Grundkenntnisse Englisch, Anfänger:Englisch A1.1 und A 1.285,00 EUR Gruppe ab 8 Personen95,00 EUR Gruppe ab 5 Personen30 UE, 15 VeranstaltungenBettina Sachs, KVHS, Raum 6, Ackerwand 13in Apoldadienstags, ab 25.10.16, 18.30 Uhr – 20.00 UhrSpäterer Einstieg ist möglich.

Spanisch A 1.1 85,00 EUR Gruppe ab 8 Personen95,00 EUR Gruppe ab 5 Personen30 UE, 15 VeranstaltungenDozententeam, KVHS, Raum 5, Ackerwand 13 in ApoldaTermin auf Anfrage,montags, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Lassen Sie sich bei unserer Fachbereichsleitung zuunseren Sprachkursangeboten beraten.Wir freuen uns auf Sie!

Sprechzeiten:Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 UhrDienstag und Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 UhrMittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Page 13: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

29. Oktober 2016 – Nummer 07/16 Seite 13

Anzeigen

Ihr TEEfachgeschäftmit feinen & ausgewählten

Spezialitäten

TEElikatGlockenhofcenter99510 Apolda

& 03644 [email protected]

S•H•SSanitär•Heizung•Service

Jörg Linke

Kirchberg 207

99510 Apolda/OT Sulzbach

Telefon: 0171/7003090

E-Mail: [email protected]

Page 14: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 14 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

Hausgeräte-KundendienstReparatur aller Fabrikate

Bernhard-Prager-Gasse 2-499510 Apolda

Tel.: (03644) 564369Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 9.00–18.00 UhrSamstag 9.00–13.00 Uhr

Verkauf – Installation – Reparatur

schnell • kompetent • preiswert

Wolf GbR Hausgeräte • Unterhaltungselektronik

Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung

• Maurer- und Putzarbeiten • Wärmedämmung

• Beton- und Estricharbeiten • Fassadenarbeiten

• Bauwerkstrockenlegung • Trockenbau

• Gerüstbau und -verleih • Pflasterarbeiten

Qualität aus Liebe zum Handwerk

Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (03644) 619462

MOWITZ-BAU GMBH APOLDAWir zäunen Ihr Grundstück ein!

• fachgerecht und preiswert!

mit Schmiedeeisen, Stabgitterzaun,

Maschendraht oder Holz

• Tore, Türen, Torantriebstechnik, Geländer, Gitter

Metallbau Haas

Thomas-Müntzer-Straße 4

99518 Reisdorf

Telefon und Fax (036463) 47777

oder Telefon (036463) 40040

Karsten Müller99510 Apolda Brandesstraße 1aTel. 03644 / 5590 - 77 Fax - 76

www.computereck-apolda.de

Ihr Partner in Sachen PC

Computereck

Seit mehr als 20 Jahren im Dienste unserer Kunden

Verkauf Wartung Reparaturpreiswert zuverlässig schnell

Q QZ Z Z

Neugeräte und hochwertige Refurbished-ITWerkstatt für alle Marken

Einrichtungsservice für alle Geräte - egal wo gekauftVirenbeseitigung - Softwareinstallation - Datenrettung

Alle Dienstleistungen auch bei Ihnen zu Hause

Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Von der Handwerkskammer Erfurt

öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für das

Elektrotechniker-Handwerk

Matthias HungerDipl.-Ing. (FH)

Elektroingenieur & Sachverständiger

Gutachten

Prüfung

Planung

Beratung

Arnstädter Straße 3199448 Kranichfeld

Telefax: 036450 [email protected]

Telefon: 036450 43731

Bei uns sind Sie richtig!z.B. Unter-, Übergrößen, Überweite, Hallux u.v.m.

Sophienstr. 5 • 99444 Blankenhain • Tel. 036459 40207Mo–Fr 9–13 Uhr und 14.30–18 Uhr und Sa 9–11.30 Uhr

Problem-füße?!

Page 15: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

29. Oktober 2016 – Nummer 07/16 Seite 15

Nachträglich herzlichen Glückwunsch

Elisabeth Dießner Kranichfeld

zum 102. Geburtstag

Ursula Kittel Apolda

Otto Büchner Apolda

Margarete Kudßus Großheringen

zum 95. Geburtstag

Georg Duske Apolda

Kurt Erben Apolda

Anneliese Plötner Apolda

Ruth Elle Apolda

Irmgard Wölfl Apolda

Erwin Posselt Apolda

Margarete Buchholz Apolda

Ruth Premsler Apolda

Maria Schmidt Ilmtal-Weinstraße/

OT Liebstedt

Marianne Wedel Mönchenholzhausen

Wanda Röhr Bad Berka

Ursula Beyer Schmiedehausen

Flora Schöttle Saaleplatte/

OT Eckolstädt

Dora Liebermann Niedertrebra

zum 90. Geburtstag

im November 2016

Impressum:

Herausgeber:Kreis Weimarer Land

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrat des Kreises Weimarer Land

Redaktion:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer LandSilke Schmidt

Anschrift:Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 03644/540152Fax: 03644/540115, e-mail: [email protected]

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land

Erscheinungsweise:In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haus-halte des Kreises Weimarer Land.Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beimLRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,bestellt werden.

Redaktionsschluss:In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.

Druck:Druckerei Friedr. Kühn,Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,Tel. 03644/5033-0, Fax: 03644/503399,e-mail: [email protected]

Vertrieb:Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbHGottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt

Wir gratulieren nachträglich

Margot und Reinhold Trösteraus Klettbach OT Schellroda zur

Eisernen Hochzeit,die sie am 9. September 2016 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich

Ursula und Werner Gläseraus Niedertrebra zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 22. September 2016 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich

Rosemarie und Manfred Cyriaxaus Bad Berka zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 23. September 2016 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich

Ursula und Werner Mahnaus Apolda zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 29. September 2016 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich

Ursula und Rolf Casparaus Krautheim zur

Eisernen Hochzeit,die sie am 5. Oktober 2016 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich

Gertraud und Kurt Schröderaus Mellingen zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 6. Oktober 2016 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich

Christa und Willy Bräutigamaus Hohenfelden zur

Gnadenhochzeit,die sie am 12. Oktober 2016 gefeiert haben.

Page 16: M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge · WEIMARER LAND N ä c h s t e A u s g a b e 0 3 . 1 2 . 2 0 1 6 M i age b i ge die K - d Wei ad Bad S a K i ge Hendrike Willrich Miriam

Seite 16 29. Oktober 2016 – Nummer 07/16

VertrauensfrauMaria GundermannTel. 03644 [email protected]. 1299510 ApoldaMo. 9:00 – 12:00 + 14:00 – 19:00 UhrMi. 15:00 – 17:30 UhrDo. 9:00 – 12:00 Uhrsowie nach Vereinbarung

VertrauensfrauSteffi ScherneckTel. 036465 [email protected] Str. 2299510 Apolda Oberndorfnach telefonischer Vereinbarung

VertrauensfrauChristel BitterTel. 036461 [email protected]. 5099518 NiedertrebraMo. + Do. 17:30 – 19:00 Uhrsowie nach Vereinbarung

VertrauensmannManfred DombrovskyTel. 036458 [email protected]ütz-Str. 799438 Bad Berkanach Vereinbarung

Holen Sie gleich Ihr Angebot ab undüberzeugen Sie sich von diesenVorteilen:• Niedrige Beiträge• Top-Schadenservice• Gute Beratung in Ihrer Nähe

Handeln Sie!Kündigungs-Stichtag ist der 30.11.Wir freuen uns auf Sie.

Q Jahre ThüringerTanz-AkademieGutscheine für Gesellschaftstanzkurse, pro Paar inklusive Tanz-CD und Übungsabend

Die

besondere

Geschenk-

idee!

TT/

)

Neue Tanzkurs-Starts ab . November/ / / / Uhr

Debütanten-Ball am . November

. Wintergalaball am . Dezembermit der Chris Genteman Group

Jahre eringAgera Thür ringa J h

anz-Aka ThTTanz-AkademieGutscheine für Ge

o Paar inklusiv pr

D e

besonhenk

Die

e!b sonder

e!!!deeideeGeschenk-

QQkademieesellschaftstanzkurse,

anz-CD und Übungsabend ve T Tanz-CD und Übungsabend

QQanzkurs-Sta Neue T Tanzkurs-Starts / / / /

Debütanten-Ball am

intergalaball . W

arts ab . November/ Uhr

m . November

am . Dezember

//) )

mit der Chris Genteman Gr

TTTT roup

TTTTTTT