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Gültig ab: Änderungsstand: Ersetzt Ausgabe: Seite: 01.05.16 8 ÄS 7 v. 01.08.15 1 von 22 Q011/5/18.11.10/SF Managementrichtlinie für Lieferanten Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten Für alle Werke der Gruppe

Managementrichtlinie für Lieferanten - Startseite - IDEAL …€¦ ·  · 2016-04-25schriftliche Freigabe über den IDEAL Automotive GmbH Einkauf eingeholt werden. 3.3.2 Vertragsprüfung

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Q011/5/18.11.10/SF

Managemen trichtlinie

für Lieferanten

Anforderungen an das

Qualitätsmanagementsystem

des Lieferanten

Für alle Werke der

Gruppe

Managementrichtlinie

für Lieferanten

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1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Inhaltsverzeichnis 2 2 Rahmenbedingungen 4 2.1 Ziel und Zweck 4 2.2 Geltungsbereich 4 2.3 Mitgeltende Unterlagen 4 2.3.1 Verbundene Dokumente 4 2.3.2 Bezugsquellen 5 3 Beschreibender Teil 5 3.1 Allgemein 5 3.1.1 Qualitätsmanagementsystem 5 3.1.2 Qualitätsziele / kontinuierliche Verbesserung 5 3.1.3 Spezifikationen für Zulieferanten 6 3.1.4 Umwelt 6 3.1.5 Schwermetallverbot EU-Autorichtlinie (2000/53/EG) 7 3.2 Lieferantenauswahl, -freigabe 7 3.2.1 Lieferanten Audit 7 3.3 Bestellunterlagen 8 3.3.1 Bestell- und technische Unterlagen 8 3.3.2 Vertragsprüfung 8 3.3.3 Datenschutz 9 3.4 Qualitätsplanung 9 3.4.1 Produktionslenkungspläne 9 3.4.2 Termin- und Meilensteinplan 9 3.4.3 Qualitätsgespräche 9 3.4.4 FMEA 10 3.4.5 Qualitätsbewertung von Konstruktionsergebnissen 10 3.4.6 Prozessfähigkeit 10 3.4.7 Prüfplanung 11 3.4.8 Lieferzertifizierung / Dokumentation 11

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3.5 Bemusterung 12 3.5.1 Definition 12 3.5.2 Urmuster / Grenzmuster / Referenzmuster 13 3.5.3 Leistungstest 14 3.6 Serienüberwachung 14 3.6.1 Prüfmittel / Messmittel 14 3.6.2 Prüfungen / Requalifikationsprüfungen 14 3.6.3 Vorbeugende Instandhaltung 15 3.7 Beanstandungen 15 3.7.1 Qualitäts- und Lieferprobleme 15 3.7.2 Abweichungen 15 3.7.3 Qualitätsstörungen 16 3.7.4 Prüfbericht / Mängelrüge 16 3.7.5 Reduktion von Wareneingangsprüfungen 16 3.8 Lieferbewertungssystem 17 3.9 Dokumentation / Produktsicherheitsbeauftragten 17 3.9.1 Dokumentationspflichtige Teile (Sicherheitssymbole) 17 3.9.2 Allgemeine Dokumentation 18 3.9.3 Produktsicherheitsbeauftragten 18 3.9.3.1 Aufgaben des Produktsicherheitsbeauftragten 18 3.10 Versand und Kennzeichnung 20 3.10.1 Kennzeichnung von Serienprodukten 20 3.10.2 Verpackung und Versand 20 4 Sonstiges 20 4.1 Serviceleistung 20 4.2 Gewährleistung, Produkthaftung, Versicherung 21 4.3 REACH 21 5 Änderungslegende 21

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2 Rahmenbedingungen 2.1 Ziel und Zweck Diese Qualitätsmanagementrichtlinie beschreibt die Anforderungen an die Absicherung

der Qualität von Kaufteilen und Materialien durch die Lieferanten von IDEAL Automotive GmbH.

2.2 Geltungsbereich Diese Qualitätsmanagementrichtlinie ist Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen und

gilt für alle Lieferanten von Kaufteilen und Materialien, die in IDEAL Automotive GmbH Produkte einfließen oder als IDEAL Automotive GmbH Produkte verkauft werden, außer Muster und Prototypenteile.

Der Geltungsbereich umfasst alle Werke der IDEAL Automotive GmbH`s. Diese Quali-tätsmanagementrichtlinie ersetzt alle vorherigen Qualitätssicherungsvereinbarungen.

2.3 Mitgeltende Unterlagen 2.3.1 Verbundene Dokumente Die Forderungen der nachfolgend genannten Normen und Richtlinien gemäß dem letzt-

gültigen Ausgabestand sind zu berücksichtigen, auch wenn sie in dieser Qualitätsmana-gementrichtlinie nicht im Einzelnen erläutert werden:

- ISO TS 16949 Anforderungen an QM Systeme - VDA-Schriftenreihe "Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie" - DIN EN ISO 9000 ff "Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsnormen" - DIN ISO 10011 "Leitfaden für das Audit von Qualitätssicherungssystemen" - DIN ISO 10012, Teil 1 "Management von Prüfmitteln" - VDI / VDE / DGQ-Richtlinie 2618 "Prüfanweisung zur Prüfmittelüberwachung" - VDI / VDE / DGQ-Richtlinie 2619 "Prüfplanung - VDI-Richtlinie 2890 "Planmäßige Instandhaltung" - VDA Empfehlung 4902

- DIN EN 10204 „Bescheinigung über Materialprüfung“

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2.3.2 Bezugsquellen - Carwin Continous Ltd. Unit 1 Trade Link, Western Ave, West Thurrock, Grays, Essex,

England (QS-9000 und zugehörige Handbücher) - Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Behrenstraße 35, 10117 Berlin - Carl Hanser Verlag, München (DIN-Normen) - Beuth Verlag, Burggrafenstr., 10787 Berlin (DGQ-, VDI-Schriften)

3 Beschreibender Teil 3.1 Allgemein 3.1.1 Qualitätsmanagementsystem Der Lieferant ist für die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen voll verant-

wortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss der Lieferant ein Qualitäts-management-System mindestens entsprechend den Normen DIN EN ISO 9001 zertifiziert nachweisen.

Das Ziel muss jedoch sein, eine Zertifizierung nach ISO/TS 16949 anzustreben und per Zertifikat nachzuweisen. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen zur ständigen Verbesse-rung und Sicherstellung einer "0-Fehler-Auslieferungsqualität" zu entwickeln.

Die von IDEAL Automotive GmbH ausgegebenen Qualitätsmanagementrichtlinien und

Spezifikationen sind für den Lieferanten bindend. Erkennt der Zulieferer, dass die in den technischen Unterlagen festgelegte Ausführung

oder die vorgeschriebenen Prüfverfahren durch geeignetere, wirtschaftlichere und / oder wirkungsvollere ersetzt werden können, erwartet IDEAL Automotive GmbH entsprechen-de Vorschläge.

3.1.2 Qualitätsziele / kontinuierliche Verbesserung Qualitätsziele sind Null-Fehler durch konsequente Qualitätsplanung und Serienüberwa-

chung mit dem Schwerpunkt auf Fehlervermeidung und ständiger Verbesserung. In die-sem Sinne liegt die annehmbare Qualitätsgrenzlage (AQL) bei 0. Dies gilt auch für Norm- und Kleinteile. Entsprechende Normen für die Annahmeprüfung (z.B. DIN ISO 2859, DIN ISO 3951, ...) finden keine Anwendung.

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Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung von IDEAL Automotive GmbH. Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung von Produkten und Prozessen muss der Lieferant messbare Zielgrößen festlegen und überwachen (z.B. Reduzierung von Ausschuss, Reduzierung von Prozessstreuungen, Verbesserung von Prozessfähigkeiten etc.).

3.1.3 Spezifikationen für Zulieferanten IDEAL Automotive GmbH behält sich vor, Spezifikationen für Zulieferanten mit Lieferan-

ten zu treffen, um die Qualitätsverantwortung produktspezifisch festzulegen. Vom Lieferanten gewünschte Abweichungen / Änderungen von der Spezifikation für Zu-

lieferanten bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch IDEAL Automotive GmbH. 3.1.4 Umwelt Die zur Herstellung der Teile erforderlichen Prozesse müssen ebenso wie die dazu ver-

wendeten Materialien dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sowie den ein-schlägigen Verordnungen entsprechen.

Die gesetzlichen Grenzwerte sind Minimalanforderungen. Veränderungen der gesetzli-chen Bestimmungen hält der Lieferant ein, ohne dass es eines besonderen Hinweises durch IDEAL Automotive GmbH bedarf.

Untersuchungsergebnisse, wenn vom Gesetzgeber verlangt, müssen IDEAL Automotive

GmbH zugänglich gemacht werden. Verbesserungen in Bezug auf Recyclingfähigkeit der Produkte (neue Materialien) sind

IDEAL Automotive GmbH mitzuteilen.

Bei Erstlieferung und Lieferänderungen von Gefahr- und Hilfsstoffen (Öle, Fette, Kleber, Basismaterial für Oberflächenbeschichtung, Zusatzmittel für Farbstoffe und ähnlichem) ist ein EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß EU 2015/830 mitzusenden.

Entsprechendes - schriftlicher Hinweis und lückenlose Dokumentation - gilt für die Liefe-

rung von Stoffen und Teilen, die unter besonderen Bedingungen Gefahrenstoffe freiset-zen sowie von Stoffen, die erfahrungsgemäß nur unter besonderen Schwierigkeiten ent-sorgt werden können.

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3.1.5 Schwermetallverbot EU-Autorichtlinie (2000/53 /EG) Die Richtlinie der EU enthält ein Verbot von Cadmium und die eingeschränkte Verwen-

dung von Blei, Quecksilber und Chrom (VI) in Fahrzeugen (PKW + Nutzfahrzeugen bis 3,5 t), die nach dem 01.07.2003 in Verkehr gebracht werden. Die endgültige Festlegung erfolgt durch die Umsetzung in nationales Recht. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die z. Zt. bestehende Produktpalette und alle Neu-Entwicklungen, die über den 01.07.2003 hinaus in Verkehr gebracht werden.

Es ist zu beachten, dass nicht nur alle neu zu entwickelnden Bauteile diese Bedingungen zu erfüllen haben, sondern auch die Bauteile für die bereits eine Baumustergenehmigung vorliegt und eine Bemusterung erfolgt ist. Die Ersatzteile von Fahrzeugen, die nach dem 02.07.2003 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, sind nicht betroffen.

Sie als unser Zulieferer sind dafür verantwortlich, dass die von Ihnen gelieferten Rohstof-fe und Teile die Anforderungen der EU-Altautorichtlinien erfüllen.

3.2 Lieferantenauswahl, -freigabe 3.2.1 Lieferanten Audit Zur Überprüfung der Qualitätsfähigkeit sowie bei Qualitätseinbrüchen kann IDEAL Auto-

motive GmbH im Hause des Lieferanten ein "System" - Audit nach ISO/TS16949 oder ein IDEAL Automotive GmbH - spezifisches bzw. nach VDA, Band 6 Teil 3 "Prozess" – Audit beim Lieferanten durchführen.

Der Lieferant gestattet IDEAL Automotive GmbH nach vorheriger Terminabsprache die Besichtigung der Fertigungsstätte und Einsicht in die erforderliche Dokumentation.

Ist im Fehlerfall der Kunde von IDEAL Automotive GmbH direkt betroffen und wünscht

dieser, die Fertigungsstätte zu besichtigen, so gestattet der Lieferant diese Besichtigung im Beisein von IDEAL Automotive GmbH.

Besuch des Lieferanten durch IDEAL Automotive GmbH bei Wiederholungsbeanstan-

dung, massiver Kundenverärgerung oder bei zu erwartenden Produktions- oder Lieferab-riss innerhalb von 24 Stunden.

Die bei Audits und Besuchen gewonnenen Erkenntnisse werden vertraulich behandelt

und Dritten nicht zugänglich gemacht. Anlass für ein Lieferanten-Audit kann sein:

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- Auftragsvergabe an einen neuen IDEAL Automotive GmbH Lieferanten - wenn ein IDEAL Automotive GmbH Lieferant ein für ihn neues Produkt herstellen soll - wenn prozessrelevante Veränderungen der Einrichtungen, Fertigungsorte (Organisati-

on) oder das Qualitäts-System erfolgen (Anzeigepflicht des Lieferanten) - wenn das Qualitäts-Niveau der gelieferten Produkte anhaltend oder wiederholt negativ

ist. Bei Qualitätsfragen geben die zuständigen IDEAL Automotive GmbH Fachbereiche Un-

terstützung und Hilfestellung. Die Verantwortung für die Qualität der Produkte verbleibt jedoch beim Lieferanten.

Der Lieferant muss jährlich ein internes Selbstaudit/Prozessaudit (die Datei kann über www.ideal-automotive.de heruntergeladen werden) mit Produktaudit nach VDA 6.3/VDA 6.5 durchführen und auf Verlangen an IDEAL übersenden.

Für Lieferanten die in IDEAL-Produkte für die VW-AG liefern, muss ein Selbstaudit gem.

Formel Q-Fähigkeit (in der jeweils gültigen Fassung) durchgeführt werden. 3.3 Bestellunterlagen 3.3.1 Bestell- und technische Unterlagen Der Lieferant erhält mit der IDEAL Automotive GmbH Erstbestellung technische Unterla-

gen. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass zur Bestellung zugehörige Unterlagen (z.B. Zeichnung, CAD Daten, Spezifikationen, Prüfvorschriften, etc.), falls nicht vorhanden, schriftlich bei der jeweiligen Einkaufsabteilung der IDEAL Automotive GmbH angefordert werden.

Der Lieferant stellt über ein Verteilersystem sicher, dass allen betroffenen Stellen stets

die letztgültigen von IDEAL Automotive GmbH zugestellten Unterlagen zur Verfügung stehen. Ungültige / überholte Unterlagen sind zu vernichten bzw. an IDEAL Automotive GmbH zurückzuschicken.

Sofern in den technischen Unterlagen Bezugsquellen oder herstellerbezogene Material-

bezeichnungen vorgeschrieben sind und der Lieferant andere einsetzen will, muss eine schriftliche Freigabe über den IDEAL Automotive GmbH Einkauf eingeholt werden.

3.3.2 Vertragsprüfung Der Lieferant prüft anhand der ihm übergebenen technischen Unterlagen die

Herstellbarkeit des Produktes. Mit der Annahme des Vertrages bestätigt er die Herstellbarkeit und übernimmt die volle Verantwortung für die Qualität des Produktes. Abweichungen von den Forderungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung durch IDEAL Automotive GmbH zulässig und bedürfen danach einer Änderung der Bestellunterlagen.

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3.3.3 Datenschutz Der Lieferant unterhält ein System das sicherstellt, dass die von IDEAL Automotive

GmbH überlassenen techn. Unterlagen, Informationen und sonstige Erkenntnisse nicht an Dritte weitergegeben werden.

3.4 Qualitätsplanung 3.4.1 Produktionslenkungspläne Der Lieferant verpflichtet sich, seine Qualitätsmanagementaktivitäten zu planen. Die Planungsergebnisse sind insbesondere, soweit zutreffend, in Form

• eines Termin- und Meilensteinplans, • einer FMEA, • von Prozessablaufplänen, Prozesslayouts, Produktionslenkungspläne, Vorserie und

Serie • von Prüf- und Fertigungsplänen sowie Prozess- bzw. Arbeitsanweisungen • von Listen über Anforderungen an Produktionseinrichtungen, Produkt- und Prozess-

merkmale zu dokumentieren. 3.4.2 Termin- und Meilensteinplan Der Lieferant erstellt für neu zu entwickelnde Teile den Termin- und Meilensteinplan vor

Bestellvergabe. Dieser ist nach Abstimmung mit IDEAL Automotive GmbH verbindlich und Bestandteil des Vertrages.

Im Termin- und Meilensteinplan sind, soweit zutreffend, mindestens folgende Eckdaten

anzugeben:

- Erstellung von FMEA's - Erstellung von Prüfplänen - Bereitstellung von Prüfmitteln - Werkzeugerstellungstermine - Nicht werkzeugfallende Musterteile (falls vorhanden)

- Erste werkzeugfallende Teile - Korrekturphase Lieferant - Termin der Erstbemusterung - Produktions- und Systembefüllung

3.4.3 Qualitätsgespräche Das Qualitätsgespräch dient sowohl der gemeinsamen Abstimmung von zu erfüllenden

Qualitätsanforderungen als auch der Verbesserung von Qualitätsergebnissen.

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Qualitätsgespräche können nach Ermessen von IDEAL Automotive GmbH in Abstim-mung mit dem Lieferanten im Rahmen der Teileentwicklung und -produktion veranlasst werden.

3.4.4 FMEA Ein System-FMEA Produkt ist für die Teile zu erstellen, für die der Lieferant die Konstruk-

tionsverantwortung hat. Eine System-FMEA Prozess ist für alle Teile durchzuführen.

Die System-FMEA ersetzt die traditionelle Konstruktions- / Prozeß-FMEA und ist insbe-sondere dann als System-FMEA auszuarbeiten, wenn es sich um weiterverarbeitende Baugruppen oder aus mehreren Einzelteilen bestehende Endprodukte handelt.

FMEA's der Lieferanten sind für IDEAL Automotive GmbH nach Vorankündigung einseh-bar. Die FMEA-Erstellung hat sich an VDA Band 4, Teil 2 in der jeweils gültigen Fassung zu orientieren. FMEA's müssen zu den vereinbarten Terminen erstellt sein.

3.4.5 Qualitätsbewertung von Konstruktionsergebni ssen Im Sinne einer fehlervorbeugenden Produktion und ständigen Qualitätsverbesserung be-

absichtigt IDEAL Automotive GmbH eine Qualitätsbewertung der erzielten Konstruktions-ergebnisse (Entwicklungskonzept, Entwicklungsmuster) im Rahmen von Design-Reviews.

Die Qualitätsbewertung bezieht sich auf Lieferanten, welche die Konstruktionsverantwor-tung besitzen. Review-Termine werden in gegenseitiger Abstimmung vereinbart.

Die Bewertung erfolgt gegenüber dem Lasten- und Pflichtenheft. Weichen die erzielten Ergebnisse von den Qualitätsanforderungen im Lasten- / Pflichtenheft ab, sind vom Liefe-ranten Korrekturmaßnahmen zu planen und umzusetzen.

3.4.6 Prozessfähigkeit Der Lieferant führt Prozessfähigkeitsuntersuchungen für alle Merkmale durch, die insbe-

sondere die Funktion oder Sicherheit beeinflussen oder eine wichtige qualitätsbestim-mende Eigenschaft haben.

Die Durchführung hat auf der Grundlage des VDA Band 4, Teil 1 zu erfolgen.

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Die voraussichtliche Prozessfähigkeit auf Basis einer Vorproduktion ist dann erreicht, wenn die Kenngrößen voraussichtliche Prozessfähigkeit (Pp > 1,67) und voraussichtli-cher Prozessfähigkeitskennwert (Ppk > 1,67) erfüllt werden. Diese Kenngrößen sind zu dokumentieren und im Rahmen der Prozessvalidierung vom Lieferanten vorzuweisen.

Die Prozessfähigkeit der Serienproduktion ist dann erreicht, wenn die Kenngrößen Pro-

zessfähigkeit (Cp > 1,67) und Prozessfähigkeitskennwert (Cpk > 1,33) erfüllt werden. Diese Kenngrößen sind bei laufender Serienproduktion mittels manuell geführten Regel-karten oder statistischer Prozessregelung (SPC) zu dokumentieren und nachzuweisen. Für IDEAL Automotive GmbH besteht die Möglichkeit, die Nachweise auf Verlangen ein-sehen zu können.

Wenn die Kenngrößen der Prozessfähigkeit nicht erreicht werden, sind unter Einsatz aller

Kräfte Prozessoptimierungen umzusetzen und geeignete Prüfverfahren anzuwenden, so dass das Qualitätsziel erfüllt werden kann. Werden fehlerhafte Teile bei IDEAL Automoti-ve GmbH entdeckt, trägt der Lieferant dafür Sorge, dass die Fehler durch geeignete Maßnahmen umgehend abgestellt werden.

3.4.7 Prüfplanung Vom Hersteller sind im Bestellfall Prüfpläne für die Wareneingangsprüfung, Teileferti-

gung, Montage, Ausgangs- und Werkstoffprüfung zu erstellen. Die Prüfplanung kann ent-sprechend VDI / VDE / DGQ-Richtlinie 2619 durchgeführt werden.

In die Prüfpläne sind alle wichtigen Merkmale aus den Zeichnungen und technischen Un-

terlagen sowie die Funktion der Teile (soweit zutreffend) aufzunehmen. Sollten teilegebundenen Prüfgeräte / Messmittel erforderlich sein, muss sich der Lieferant

diese in Eigenverantwortung beschaffen. Die Prüf- und Messmittel müssen vor Nullserienbeginn verfügbar sein. 3.4.8 Lieferzertifizierung / Dokumentation Gemäß mit IDEAL Automotive GmbH abgeschlossenen Zertifizierungsvereinbarungen ist

die spezifikationsgerechte Ausführung der Produkte mit einem Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204 zu zertifizieren und jeder Lieferung aus einem Fertigungslos den Lieferpa-pieren beizulegen oder vorab per Telefax zu zusenden.

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3.5 Bemusterung 3.5.1 Definition Erstmuster sind Teile, die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter se-

rienmäßigen Bedingungen hergestellt worden sind. Der Erstmustertermin wird dem Liefe-ranten im Rahmen der Bestellung mitgeteilt. Vom Lieferanten abzusehende Abweichun-gen von dieser Terminvorgabe müssen IDEAL Automotive GmbH unverzüglich mitgeteilt werden, ansonsten behält sich IDEAL Automotive GmbH vor, alle daraus resultierenden Folgekosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.

Alle anderen Muster wie z.B. Handmuster, Muster aus "Pre-Production"-Werkzeugen,

Muster aus Serienwerkzeugen, die nicht unter serienmäßigen Bedingungen gefertigt sind, müssen als solche eindeutig gekennzeichnet werden und ersetzen nicht die offiziellen Erstmuster.

Die Erstmusterprüfung dient zur Freigabe der Serienfertigung, wenn alle maßlichen,

werkstofflichen und funktionsmäßigen Kriterien erfüllt werden, die nach Zeichnung und Spezifikationen zwischen IDEAL Automotive GmbH und dem Lieferanten vereinbart wur-den. Ergibt sich aus den Prüfergebnissen des Herstellers, dass die Teile nicht der Zeich-nung und den Spezifikationen entsprechen, muss nach Abstimmung mit IDEAL Automoti-ve GmbH der Fertigungsprozess korrigiert und neue Erstmuster vorgestellt werden.

Ausnahme: IDEAL Automotive GmbH stimmt einer Zeichnungskorrektur / Spezifikations-

änderung zu, was dann zu einer Änderung der Bestellunterlagen führt. Alle Absprachen, die Einflüsse auf die Mess- und Prüfergebnisse haben, bedürfen der schriftlichen Form und müssen dem Prüfbericht beigefügt werden.

Die Erstbemusterung ist nach Absprache mit IDEAL Automotive GmbH entweder nach

VDA Band 2 oder nach PPAP (QS-9000) mit "Submission-Level" 2 (aktuellste Ausgabe) durchzuführen. Parallel zum Erstmusterverfahren sind die Materialdaten vom Lieferanten vor der Erstbemusterung in dem elektronischen Materialdatensystem der IMDS-Datenbank des VDA zu dokumentieren. Informationen hierzu im Internet unter http://www.mdsystem.com.

Im Messbericht und im Werkstoffprüfbericht sind grundsätzlich alle spezifizierten Eigen-schaften aus der Zeichnung (speziell bei Teilebemusterungen) und Spezifikation, ein-schließlich Farbprüfung und Glanzgradprüfung wenn zutreffend, anzugeben. Im dimen-sionalen Bericht ist für komplizierte Teile die Aufspannung, Ausrichtebasis anzugeben. Die Aufspannung, Spannreihenfolge, die Ausrichtung und die benutzten Hilfsmittel müs-sen ausreichend dokumentiert werden und sollten vor der Erstbemusterung mit IDEAL Automotive GmbH abgestimmt werden.

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Geänderter Erstmustertermin/ Nachbemusterung

Wird ein Erstmuster aufgrund von Lieferantenverschulden verworfen, abgelehnt oder nur

mit Auflage freigegeben, sind unverzüglich korrigierte Erstmuster zu dem von IDEAL Au-tomotive GmbH genannten Termin vorzustellen. IDEAL Automotive GmbH behält sich vor, alle daraus entstehenden Kosten (z.B. Mehraufwand durch Nachprüfungen, Belas-tungen vom Endkunden etc.) dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.

Der Lieferant verpflichtet sich, einen Teilelebenslauf zu führen, damit alle Lieferanten-

und IDEAL Automotive GmbH - Änderungen lückenlos mit Einsatzdatum nachvollzogen werden können. Dieser Lebenslauf ist der Wareneingangsprüfstelle des abnehmenden Werkes bei jeder Ergänzung unaufgefordert zu zustellen.

Werkzeugkosten werden erst nach erfolgreicher Bemusterung mit Note 1 (bestanden)

und vollständiger IMDS-Eintragung zur Zahlung angewiesen. 3.5.2 Urmuster / Grenzmuster / Referenzmuster Urmuster Die in technischen Unterlagen angegebenen "Urmuster" für Farbe, Narbung, Lackierung

u. a. sind verbindlich. Die Urmuster dienen der eindeutigen Festlegung von Oberflächen. Alle Urmuster sind grundsätzlich vor Umwelteinflüssen geschützt aufzubewahren. Bereitstellung, Um- und Austauschaktionen werden über das IDEAL Automotive GmbH Qualitätsmanagement durchgeführt.

Grenzmuster Toleranzen zu den oben genannten Urmustern werden mit Hilfe von "Grenzmustern" mit

dem IDEAL Automotive GmbH Qualitätsmanagement festgelegt und sind zu dokumentie-ren.

Referenzmuster Als Referenzmuster wird das letzte Teil aus dem Produktionslauf aufbewahrt, bis das Teil

beim nächsten Produktionsanlauf neu gefertigt wird. Weicht der Baustand eines Teiles / Produktes maßlich, farblich oder auch oberflächen-mäßig von den technischen Unterlagen ab, so muss die Abweichung von IDEAL Automo-tive GmbH schriftlich freigegeben werden. Ist die Freigabe erteilt und stückzahlmäßig eingegrenzt, wird dieser Baustand mit einem Referenzmuster dokumentiert.

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3.5.3 Leistungstest Der Lieferant ist verpflichtet für alle werkzeuggebundenen Bauteile eigenverantwortlich im Haus einen Leistungstest durchzuführen (z. B. 2-Tagesabnahme, Run at Rate, Pro- zessserie etc. (die Datei kann über www.ideal-automotive.de heruntergeladen werden)) und das Ergebnis mit den Erstmusterunterlagen an IDEAL zu übersenden. IDEAL behält sich vor, an diesem Leistungstest, beim Lieferanten, teilzunehmen bzw. das Ergebnis vor Ort zu überprüfen. 3.6 Serienüberwachung 3.6.1 Prüfmittel / Messmittel Zur Sicherstellung der Prüf- und Messmittelfähigkeit ist der Lieferant verpflichtet, seine

Prüfmittel regelmäßig zu kontrollieren und die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Über-prüfung ist nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik (z.B. VDI, VDE, DGQ 2618, DIN / ISO 10012 Teil 1,VDA Band 5 Prüfprozesseignung u.ä.) auszuführen.

3.6.2 Prüfungen / Requalifikationsprüfungen Der Lieferant hat durch systematische Qualitätssicherungsmaßnahmen sicherzustellen,

dass sämtliche Erzeugnisse den Anforderungen der Zeichnung und Spezifikationen ent-sprechen.

Als solche Qualitätssicherungsmaßnahmen sind zu sehen: - Wareneingangsprüfungen - Überwachung der Prozessparameter - Statistische Prozessregelung (SPC) bei fähigen Prozessen (soweit anwendbar) - 100 % Prüfung bei nicht fähigen Prozessen (soweit anwendbar) - Werkstoffprüfungen / Lebensdauerprüfungen - Auditprüfungen (Produktaudits) - Requalifikationsprüfung jährlich nach den technischen Anforderungen unserer Lieferan-

tenspezifikation (wenn nicht anders vereinbart), die Prüfberichte zu den Requalifikationsprüfungen müssen auf Anforderung von IDEAL Automotive innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung gestellt werden.

Die Auswahl der notwendigen Maßnahmen richtet sich nach den Fertigungsvorausset-

zungen und Produktanforderungen. Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Prüfungen bzw. Abnahmen von Produkten durch uns

oder unsere Kunden in Ihrem Hause vorzunehmen.

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3.6.3 Vorbeugende Instandhaltung Durch eine vorbeugende Instandhaltung (z.B. entsprechend VDI 2890) stellt der Lieferant

sicher, dass die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen jederzeit funkti-onsfähig und einsatzbereit sind.

3.7 Beanstandungen 3.7.1 Qualitäts- und Lieferprobleme Bei Produktionsstörungen oder Ereignissen, die eine Beeinträchtigung der Qualität, des

Liefertermins oder der Liefermenge der bestellten Produktionsmaterialien verursachen könnten, ist der Lieferant zur unverzüglichen Offenlegung (mündlich oder schriftlich) der Probleme verpflichtet.

Der Lieferant hat Maßnahmen zu ergreifen, um eine kontinuierliche Materialversorgung

zu gewährleisten. Solche Maßnahmen sind z.B.: - Sicherheitsbestand - alternative Produktionsanlage - alternative Lieferquelle für Vormaterial - Krisenplan 3.7.2 Abweichungen Bei Abweichungen von aktuellem Zeichnungsstand, Urmuster, Grenzmuster muss der

Lieferant unverzüglich IDEAL Automotive GmbH informieren. Er hat rechtzeitig vor Auslieferung schriftlich IDEAL Automotive GmbH über Art und Um-

fang der Abweichung zu informieren. Eine schriftliche Sonderfreigabe erfolgt durch das Qualitätsmanagement IDEAL Automo-

tive GmbH. Bei Freigabe sind die Teile mit entsprechendem Vermerk auf dem Warenanhänger zu

kennzeichnen: - Art der Abweichung - Sonderfreigabe, genehmigt, Abteilung, Name

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3.7.3 Qualitätsstörungen Bei fehlerhaft gelieferten Teilen bzw. Materialien, die nachweislich auf Lieferantenver-

schulden zurückzuführen sind und vom Lieferanten anerkannt werden, hat der Lieferant für die Erledigung der notwendigen Nachbesserungs-, Instandsetzungs-, Umrüst- und Sortierarbeiten die Verantwortung und trägt die Kosten einschließlich aller entstehenden Folgekosten sowie daraus resultierenden Sondertransporten.

Der Zeitrahmen für die Aktion wird von IDEAL Automotive GmbH vorgegeben, wobei u.U.

die Verzugssituation gemäß der gesetzlichen Regelung vorliegen kann. Erfolgt ein Rückversand an den Lieferanten, wird ein neuer, verbindlicher Liefertermin für

einwandfreie Ware vorgegeben. 3.7.4 Prüfbericht / Mängelrüge IDEAL Automotive GmbH Prüfberichte bzw. Mängelrügen werden bei Beanstandungen

erstellt. Bei Rückfragen zum Prüfbericht/Mängelrüge ist unbedingt die Prüfberichts-

/Mängelrügennummer und der genannte Sachbearbeiter anzugeben. Für die Ausstellung eines vom Lieferanten anerkannten Prüfberichtes wird eine pauschale

Bearbeitungsgebühr von € 100 erhoben. Sonstige entstehende Kosten (siehe 3.7.3) wer-den individuell erhoben.

Kosten könne sein: Ablehnung PPFB: gem. Aufwand aber mindestens 250 € Besuche aufgrund mangelhafter Anlieferung: nach Aufwand Wiederholte Audits aufgrund B- oder C-Einstufung: nach Aufwand Reklamationen: nach Aufwand aber mindestens 100 € Hierzu verfahren wir nach dem IDEAL Intensivierungsprozess gem. interner Anweisung. Diese kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. 3.7.5 Reduktion von Wareneingangsprüfungen Im Hinblick auf die von dem Lieferanten übernommenen Verpflichtungen zur Qualitätssi-

cherung wird IDEAL Automotive GmbH die eingehenden Lieferungen nur nach Artikel-nummern, Menge, erkennbaren Transportschäden und offensichtlichen Mängeln, die bei verkehrsüblicher Aufmerksamkeit entdeckt werden können, prüfen. Rückstellmuster wer-den nicht gebildet. Nach Kenntnis eines Mangels werden wir unverzüglich, spätestens in-

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nerhalb einer Kalenderwoche, dem Lieferanten den Mangel mitteilen. Im Übrigen sind die §§ 377, 381 Abs. 2 HGB ausgeschlossen.

Darüber hinaus führt IDEAL Automotive GmbH je nach dem Ergebnis der Qualitätsbeur-

teilung, der sowohl der Lieferant als auch die Produkte des Lieferanten in regelmäßigen Abständen durch IDEAL Automotive GmbH unterzogen wird, auch qualitätsbezogene Stichproben-Eingangsprüfungen durch.

3.8 Lieferbewertungssystem IDEAL Automotive GmbH bewertet kontinuierlich die Qualität der gelieferten Produkte.

Alle eingehenden Sendungen werden in Anlehnung an die VDA-Schriftenreihe "Quali-tätsmanagement in der Automobilindustrie - Band 2" bewertet.

Das gesamte Lieferbewertungssystem dient zur Überwachung und Korrektur der Quali-tätsleistung der Lieferanten. Die Qualitätsleistung wird als Entscheidungskriterium bei der Vergabe neuer Aufträge berücksichtigt.

In Bezug auf unser Lieferantenbewertungssystem fordern wir die 100%ige Einhaltung von Liefertermin und Liefermenge gemäß Bestellung. Abweichungen hierzu müssen mündlich bzw. schriftlich mit dem zuständigen Einkäufer/Disponenten vereinbart werden.

Die Bewertung der Qualitätsleistung, Termin- und Mengentreue, Zusammenarbeit, Son-derfahrtenhäufigkeit sowie vorliegender Qualitätsmanagement- und Umweltzertifikate wird in der halbjährlichen Lieferantenbewertung berücksichtigt. Dem Lieferanten werden die Bewertungsergebnisse schriftlich mitgeteilt. Sonderfahrten sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den Lieferpapieren zu ver-merken.

3.9 Dokumentation / Produktsicherheitsbeauftragter (PSB)

3.9.1 Dokumentationspflichtige Teile (Sicherheitssy mbole: D / A / SR /

<S/C>

/ L / DS / TLD / A1)

Dieser Punkt betrifft ausschließlich Teile bzw. Materialien, die in den von IDEAL Automo-tive GmbH ausgegebenen Spezifikationen für Zulieferanten (siehe Punkt 3.1.3) explizit als solche gekennzeichnet sind. Grundlage für die Durchführung der Dokumentation ist die VDA-Broschüre, Band 1 "Dokumentationspflichtige Teile bei den Automobilherstellern und deren Zulieferanten".

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Die Symbole verdeutlichen, dass eine gesetzliche Dokumentationspflicht besteht (doku-mentationspflichtiges Teil). Dokumentationspflichtige Teile sind Produkte, bei denen unter den Gegebenheiten der Produkthaftung ein besonderes Risiko zu erwarten ist.

Teile sowie deren Merkmale sind in den IDEAL Automotive GmbH Unterlagen eindeutig

gekennzeichnet. Die Dokumentationsverantwortung obliegt dem Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich, die Dokumentation so zu führen, dass jederzeit lückenlos

nachgewiesen werden kann, dass die Spezifikationen erfüllt wurden, entsprechende Prüfergebnisse geführt und belegt sind. Die Dokumentationspflicht erstreckt sich über ei-ne Laufzeit von mind. 15 Jahren bzw. kundenspezifischen Forderungen und muss in ge-eigneter Form erfolgen (z.B. Aufbewahrung im brandsicherer Stahlschrank), wobei gege-benenfalls die geübte Sorgfalt nachzuweisen ist (Entlastungsnachweis).

Die Unterlagen sind auf Anforderung dem IDEAL Automotive GmbH Beauftragten bzw.

der zuständigen Behörde unverzüglich auszuhändigen. Dies betrifft in erster Linie den Nachweis der Schwerentflammbarkeit gemäß MVSS 302.

Für Bauteile, welche in der Lieferantenspezifikation als D-Teil gekennzeichnet sind, und

für ZSB Bauteile verwendet werden, welche in den VW-Konzern geliefert werden, muss der Lieferant einmal jährlich ein D-Teileaudit durchführen und auf Verlangen an IDEAL-Automotive übersenden.

Bei den hiervon betroffenen Bauteilen ist diese Vorgehensweise eindeutig in der Lieferan-tenspezifikation beschrieben.

Die Auditcheckliste für das D-Teileaudit kann auf www.ideal-automotive.de heruntergela-den werden.

3.9.2 Allgemeine Dokumentation Für alle nicht dokumentationspflichtigen Teile und Merkmale sind die Aufschreibungen

und Vorschriften mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen IDEAL Auto-motive GmbH vorzulegen. Weiterhin müssen die jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen beachtet werden. Die Aufbewahrungsfristen für dokumentations-pflichtige Merkmale unter Berücksichtigung des VDA Band1 sind im Kapitel 3.9.1 abge-handelt.

3.9.3 Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) Der Lieferant muss intern einen Produktsicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertreter

ernennen und die Telefonnummer/E-Mailadressen an den Einkauf von IDEAL übersen-den.

3.9.3.1 Aufgaben des Produtsicherheitsbeauftragen (PSB)

1. Kenntnisse

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1.1 zum hergestellten Produkt: Funktionsweise, Fertigung im Detail am eigenen Standort und bestimmungsgemäßer Verwendungszweck beim Kunden

1.2 zum Produktsicherheitsgesetz und zum Produkthaftungsgesetz 1.3 Methodenkenntnisse zu Risikobewertung

2. Aufgaben 2.1 Mitwirken, Erarbeiten und Setzen von Prioritäten zur Beseitigung bzw. Vermeidung

produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerpräven-tion)

2.2 Mitarbeit bzw. Initiieren und Verifizieren von Konstruktions-/Prozess-FMEAs zu sicherheitsrelevanten Umfängen

2.3 Mitarbeit im Rahmen von „lessons learned“ bei Produktneuanläufen zur Vermeidung produktsicherheitsrelevanter Fehler im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüf-prozesse

2.4 Erstellung von „lessons learned“-Checklisten zur qualifizierten Überprüfung von Kon-struktionen und Prozessen unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten

2.5 Selbständiges Durchführen bzw. Veranlassen von regelmäßigen Fertigungs- und Produktchecks der laufenden Serie zur Bestätigung der Produktsicherheit für den Gebrauch (inkl. Vorhersehbarem Fehlgebrauch) und Einleitung sowie Nachverfol-gung von (Sofort-) Maßnahmen bei relevanten Abweichungen

2.6 Bewertung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und –häufigkeit des betroffenen Produkts im Fehlerfall

2.7 Im Beanstandungsfall sind die geplanten Abstellmaßnahmen, deren schnelle Umset-zung und nachhaltige Wirksamkeit zu verifizieren. Die Maßnahmenwirksamkeit muss durch den Lieferanten-PSB schriftlich bestätigt werden

2.8 Die Kommunikation (inkl. Selbstanzeige) läuft über den QS-Bauteilverantwortlichen beim Kunden (QS-Kaufteilorganisation oder QS-Produkttechnik) inkl. Übermittlung al-ler Details. Der PSB stellt hierbei die Qualität der Informationen (Eindeutige Angaben zu Fehler-bild, Eingrenzung, Ausfallwahrscheinlichkeit, etc.) sowie die Vertraulichkeit der Kom-munikation sicher

3. Kompetenzen 3.1 Der PSB berichtet direkt an die Geschäftsführung, den Werkleiter bzw. den Leiter der

Qualitätssicherung 3.2 Einleitung von Bauteilsperrungen der laufenden Serie u.a. bei sicherheits- und

imagerelevanten Beanstandungen (auch wenn diese aus Sicherheitsgründen den Se-rieneinsatz gefährden) inkl. Ressourcenhoheit bzgl. Prüfstandtests, Validierung, etc …

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3.10 Versand und Kennzeichnung 3.10.1 Kennzeichnung von Serienprodukten Ist eine Kennzeichnung für Teile in der Zeichnung oder Spezifikation vorgeschrieben,

muss diese, wie in der Zeichnung gefordert, eingebracht werden. 3.10.2 Verpackung und Versand Der Anlieferzustand, die Verpackung und die Verpackungsmenge für Kaufteile und Mate-

rialien werden vom IDEAL Automotive GmbH Einkauf mitgeteilt. An jeder Verpackungseinheit ist ein VDA-Warenanhänger gemäß VDA 4902 Version 4

anzubringen. Nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung (soweit zutreffend) kann die Kennzeichnung von Verpackungseinheiten mit nachfolgend aufgeführten Mindestanga-ben versehen werden:

- Benennung - Teile-Nr. Auftraggeber - Änderungsindex / -stand - Lieferschein-Nr.

- Lieferscheindatum - Menge / Stückzahl - Chargennummer - Produktionsdatum

Der gefertigte Änderungsstand (Änderungsindex-Zeichnung, soweit zutreffend) ist grund-

sätzlich auf diesem Warenanhänger und dem Lieferschein anzugeben. Weitere, zusätzliche Kennzeichnungen von Teilen, Behältern oder Lieferungen werden

bei Bedarf von IDEAL Automotive GmbH festgelegt. Eindeutige Hinweise auf das Handling der Ware ("Vorsicht zerbrechlich" oder ähnliches)

sind erforderlich. Bei Hilfsstoffen (Kleber, Primer, Aktivator u. a.) ist eine Haltbarkeitskennzeichnung und

empfohlene Lagertemperatur anzugeben.

4 Sonstiges 4.1 Serviceleistung IDEAL Automotive GmbH erwartet Pünktlichkeit in der Warenanlieferung sowie koopera-

tive und flexible Reaktionen auf kurzfristige Anforderungen.

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4.2 Gewährleistung, Produkthaftung, Versicherung Soweit im Einzelfall nicht eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart ist oder gesetzlich

gilt, beträgt diese für alle an IDEAL Automotive GmbH gelieferten Produkte 24 Monate ab Auslieferung der Teile/Materialien.

Dem Lieferanten ist bekannt, dass er und IDEAL Automotive GmbH Lieferanten in der

Lieferkette von Verbrauchsgütern sind. Die Rechte der §§ 478, 479 BGB stehen IDEAL Automotive GmbH daher auch gegenüber dem Lieferanten zu.

Die der IDEAL Automotive GmbH entstehenden Gewährleistungsnebenkosten trägt der

Lieferant. IDEAL Automotive GmbH erwartet, dass der Lieferant sich mit dem Produkthaf-

tungsgesetz und damit auch den für ihn sich ergebenden Verpflichtungen vertraut macht.

IDEAL Automotive GmbH empfiehlt den Lieferanten eine Versicherung hinsichtlich der Produkthaftpflicht gegen Schadensersatzansprüche abzuschließen.

4.3 REACH

Wir sind nachgeschalteter Anwender von Chemikalien gem. der EU Richtlinie 1907/2006 (REACH). Wenn und soweit der Lieferant Stoffe an uns liefert, die in den Anwendungsbe-reich der REACH-VO fallen, ist er verpflichtet, die an uns gelieferten Stoffe nach den Vor-schriften der REACH-VO zu registrieren; wir sind im Gegenzug verpflichtet, die notwendi-gen Informationen zu geben. Der Lieferant ist darüber hinaus verpflichtet, die Anzeigepflichten gem. Art. 33 REACH-VO für Stoffe aus der Kandidatenliste mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Massen-% einzuhalten; dies gilt für das Erzeugnis wie die Verpackung.

5. Änderungslegende

Index Beschreibung der Änderung erstellt durch Datu m

0 Neuanlage B. Ullrich 18.12.00

1 Punkt 3.1.5 hinzugefügt S. Frey 26.11.04

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Punkt 3.4.6 geändert

Punkt 3.5.1 geändert

Punkt 4.2 geändert

2 Punkt 3.1.1 (ISO/TS16949) und

Punkt 3.4.8 (DIN EN10204) aktualisiert

B. Ullrich 08.04.05

3 Punkt 3.2.1 (ISO/TS 16949) hinzu

Punkt 3.4.1 Produktionslenkungsplan geändert

Punkt 3.4.8 Werksprüfzeugnis geändert

Punkt 3.8 Sonderfahrten als Kriterium ergänzt

Punkt 3.9.1 Sicherheitssymbole aktualisiert

S. Frey 08.05.07

4 Punkt 3.6.2 Requalifikationsprüfung hinzu

Punkt 3.9.2 Dokumentationspflichtig ausge-

schrieben

E. Hörl 16.02.09

5 Punkt 3.2.1 Lieferanten Audit geändert

Punkt 3.6.2 Requalifikation geändert

Punkt 3.9.2 Dokumentation geändert

Punkt 4.3 REACH hinzu

S. Frey 18.11.10

6 Punkt 3.1.2 ergänzt

Punkt 3.2.1 ergänzt

Punkt 3.5.3 ergänzt

Punkt 3.9 ergänzt

Punkt 3.9.1 ergänzt

Punkt 3.9.3 ergänzt

B. Ullrich 18.11.13

7 Redaktionelle Überarbeitung D. Renzing 30.07.15

8 Punkt 3.7.5 geändert D. Renzing 20.04.16