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Thüringer Landesverwaltungsamt Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ FFH_008 (DE 4431-305) Abschlussbericht Halle (Saale), im November 2014 RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel. 0345-1317580 Fax 0345-1317589 eMail: [email protected] Internet: www.rana-halle.de

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  • Thüringer Landesverwaltungsamt

    Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“

    FFH_008 (DE 4431-305)

    Abschlussbericht

    Halle (Saale), im November 2014

    RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer

    Mühlweg 39 06114 Halle (Saale)

    Tel. 0345-1317580 Fax 0345-1317589

    eMail: [email protected] Internet: www.rana-halle.de

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 „NSG Alter Stolberg“ Bearbeiter

    Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“

    FFH_008 (DE 4431-305)

    Abschlussbericht überarbeiteter Stand 03/2016

    Auftraggeber Thüringer Landesverwaltungsamt

    Referat 460 Weimarplatz 4 99423 Weimar

    Projektbegleitung Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Referat 33

    Dipl.-Ing. Dörthe MAHNKE

    Auftragnehmer RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer

    Mühlweg 39 06114 Halle (Saale)

    Tel. 0345-1317580 Fax 0345-1317589

    eMail: [email protected] Internet: www.rana-halle.de Projektleitung und Redaktion Dipl.-Biol. Frank MEYER Hauptbearbeitung Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW Teilbeiträge Dipl.-Biol. Markus DUCHECK LRT und Biotoptypen Dipl.-Biol. Dirk LÄMMEL Fische und Rundmäuler Dipl.-Biol. Thoralf SY Amphibien Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW Hirschkäfer Dipl. Geogr. Janine WEBER Grundlagen Kartographie/GIS Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW Dipl.-Geogr. Janine WEBER

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Verzeichnisse „NSG Alter Stolberg“ Inhalt

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    Inhalt

    1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete ........................ 9 1.1 Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................................... 9 1.2 Organisation ...................................................................................................................... 11 2 Gebietscharakteristik ..................................................................................................... 13 2.1 Allgemeine Angaben ......................................................................................................... 13 2.2 Natürliche Grundlagen ...................................................................................................... 15 2.3 Geschützte Gebiete .......................................................................................................... 22 2.3.1 EG-Vogelschutzgebiet ...................................................................................................... 22 2.3.2 Naturpark „Südharz“ ......................................................................................................... 22 2.3.3 Naturschutzgebiete ........................................................................................................... 22 2.3.4 Landschaftsschutzgebiete ................................................................................................ 25 2.3.5 Flächennaturdenkmale ..................................................................................................... 26 2.4 Planungen im Gebiet ........................................................................................................ 28 2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben ......................................................................................... 28 2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet .......................................................................................... 29 3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ........................................................................ 30 3.1 Eigentumsverhältnisse ...................................................................................................... 30 3.2 Nutzungsverhältnisse........................................................................................................ 32 3.2.1 Nutzungsgeschichte.......................................................................................................... 32 3.2.2 Aktuelle Nutzungsverhältnisse .......................................................................................... 33 3.2.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege ............................................................................. 33 3.2.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung .................................................................. 38 3.2.2.3 Jagd und Fischerei ............................................................................................................ 39 3.2.2.4 Sonstige Nutzungen.......................................................................................................... 39 4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ............ 42 4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .............................................. 42 4.1.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................... 42 4.1.2 Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet ................................... 44 4.1.3 Beschreibung der Lebensraumtypen ................................................................................ 46 4.1.3.1 LRT 3180* – Temporär wasserführende Karstseen ......................................................... 46 4.1.3.2 LRT 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion

    fluitantis und des Callitricho-Batrachion ............................................................................ 47 4.1.3.3 LRT 6110* – Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) ................. 50 4.1.3.4 LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-

    Brometalia) ........................................................................................................................ 54 4.1.3.5 LRT 6210* – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-

    Brometalia), besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen ............................... 60 4.1.3.6 LRT 6240* – Subkontinentale Steppenrasen ................................................................... 62 4.1.3.7 LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren .......................................................................... 64 4.1.3.8 LRT 6510 – Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

    .......................................................................................................................................... 65 4.1.3.9 LRT 8160* – Kalkschutthalden der kollinen bis montanen Stufe ..................................... 69 4.1.3.10 LRT 8210 – Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation ........................................................... 72 4.1.3.11 LRT 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen .......................................................... 76 4.1.4 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ......................................................... 77 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie .......................................................................... 78 4.2.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................... 78 4.2.2 Beschreibung der Arten .................................................................................................... 78 4.2.2.1 Frauenschuh (Cypripedium calceolus) ............................................................................. 78 4.2.2.2 Hirschkäfer (Lucanus cervus) ........................................................................................... 79

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Verzeichnisse „NSG Alter Stolberg“ Inhalt

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    4.2.2.3 Bachneunauge (Lampetra planeri) ................................................................................... 80 4.2.2.4 Westgroppe (Cottus gobio) ............................................................................................... 84 4.2.2.5 Kammmolch (Triturus cristatus) ........................................................................................ 87 4.2.2.6 Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) ............................................................ 88 4.2.2.7 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) ..................................................................... 88 4.2.2.8 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) ......................................................................... 89 4.2.2.9 Großes Mausohr (Myotis myotis) ...................................................................................... 90 4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutz-Richtlinie ............................ 93 4.3.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................... 93 4.3.1.1 Neuntöter (Lanius collurio) ................................................................................................ 93 5 Gefährdungen und Beeinträchtigungen ....................................................................... 95 6 Notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung........ 96 6.1 Planungsansatz und Begriffsbestimmung ........................................................................ 96 6.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ....................................................... 97 6.2.1 LRT 3180* – Temporär wasserführende Karstseen ......................................................... 97 6.2.2 LRT 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion

    fluitantis und des Callitricho-Batrachion ............................................................................ 99 6.2.3 LRT 6110* – Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi), LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-

    Brometalia), LRT 6210* – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-

    Brometalia), besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, LRT 6240* – Subkontinentale Steppenrasen ................................................................. 100 6.2.4 LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren ........................................................................ 122 6.2.5 LRT 6510 – Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

    ........................................................................................................................................ 124 6.2.6 LRT 8160* – Kalkschutthalden der kollinen bis montanen Stufe, LRT 8210 – Kalkfelsen

    mit Felsspaltenvegetation ............................................................................................... 134 6.2.7 LRT 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen ........................................................ 137 6.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ........................................................................ 138 6.3.1 Westgroppe (Cottus gobio) und Bachneunauge (Lampetra planeri) .............................. 138 6.4 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutz-Richtlinie .......................... 141 6.4.1 Neuntöter (Lanius collurio) .............................................................................................. 141 7 Umsetzung ..................................................................................................................... 142 7.1 Abstimmung des Maßnahmekonzeptes ......................................................................... 142 7.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung ................................................................................. 144 7.3 Flankierende Maßnahmen der Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit .................. 148 8 Verbleibendes Konfliktpotenzial ................................................................................. 149 9 Zusammenfassung ....................................................................................................... 150 10 Datengrundlage und Literatur ..................................................................................... 152 11 Anhang ........................................................................................................................... 155

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Verzeichnisse „NSG Alter Stolberg“ Tabellen

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    Tabellen

    Tab. 1: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan für das FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ (Fachteil Offenland) ..................................... 11

    Tab. 2 Gemarkungen und Flächenanteile im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ ...................... 14 Tab. 3: Klimatische Kennwerte für das FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ ................................ 20 Tab. 4: Naturdenkmale und Flächennaturdenkmale im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ ....... 26 Tab. 5: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ ........................................ 30 Tab. 6: Übersicht über die KULAP-Förderung LRT-relevanter Feldblöcke im FFH-Gebiet 8 „NSG

    Alter Stolberg“ (Antragsjahr 2013) .................................................................................... 34 Tab. 7: Für das FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ relevante Komplexbildungen aus einzelnen

    FFH-LRT (aus IVL 2007, verändert) ................................................................................. 42 Tab. 8: Übersicht der im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ vorkommenden Offenland-FFH-

    Lebensraumtypen sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) ................................... 44 Tab. 9: Auswertung zur Flächengröße bzw. Länge und Erhaltungszustand für die einzelnen

    aktuellen LRT im FFH-Gebiet [ha oder m] ........................................................................ 44 Tab. 10: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3180* ........................ 47 Tab. 11: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260 ......................... 49 Tab. 12: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6110* ........................ 52 Tab. 13: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210 ......................... 57 Tab. 14: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6210 .................................................................... 58 Tab. 15: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210* ........................ 61 Tab. 16: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6240* ........................ 63 Tab. 17: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6430 ......................... 65 Tab. 18: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 ......................... 67 Tab. 19: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6510 .................................................................... 68 Tab. 20: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8160* ........................ 71 Tab. 21: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8210 ......................... 74 Tab. 22: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ......................................................... 77 Tab. 23: Übersicht der Anhang-II-Arten im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ (Fachbeitrag

    Offenland) ......................................................................................................................... 78 Tab. 24: Nachweise des Bachneunauges (Lampetra planeri) im Krebsbach bei Stempeda ......... 81 Tab. 25: Zusammenfassende Bewertung des Habitats des Bachneunauges (Lampetra planeri) im

    FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ..................................................................................... 83 Tab. 26: Nachweise der Westgroppe (Cottus gobio) im Krebsbach bei Stempeda ....................... 85 Tab. 27: Bewertung der Habitate der Westgroppe (Cottus gobio) im FFH-Gebiet „NSG Alter

    Stolberg“ ........................................................................................................................... 86 Tab. 28: Übersicht der Vogelarten des Anhangs I der EG-Vogelschutzrichtlinie im FFH-Gebiet 8

    „NSG Alter Stolberg“ ......................................................................................................... 93 Tab. 29: Übersicht über die Habitatflächen des Neuntöters und ihre Bewertung im FFH-Gebiet 8

    „NSG Alter Stolberg“ ......................................................................................................... 94 Tab. 30: Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ –

    Zusammenfassende Übersicht ......................................................................................... 95 Tab. 31: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes

    von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL ............................................................................................................................. 96

    Tab. 32: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3180* – Temporär wasserführende Karstseen im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ .................................... 98

    Tab. 33: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6110* – Lückige basiphile oder Kalk-Pionierrasen ................................................................................................... 107

    Tab. 34: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ................................................................................................................. 109

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Verzeichnisse „NSG Alter Stolberg“ Tabellen

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    Tab. 35: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6210* – Naturnahe Kalktrockenrasen- und deren Verbuschungsstadien, bemerkenswerte Bestände mit Orchideen ....................................................................................................................... 119

    Tab. 36: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6240* – Subkontinentale Steppenrasen .................................................................................................................. 121

    Tab. 37: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ............................................... 123

    Tab. 38: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6510 – Magere Flachlandmähwiesen im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ........................................... 127

    Tab. 39: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 8210 – Kalkfelsen im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ........................................................................................... 135

    Tab. 40: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für das Bachneunauge (Lampetra planeri) im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ................................................................. 140

    Tab. 41: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für die Westgroppe (Cottus gobio) im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ................................................................................... 140

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Verzeichnisse „NSG Alter Stolberg“ Abbildungen

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    Abbildungen

    Abb. 1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 8 „NSG Alter Stolberg“ ........................................ 13 Abb. 2: Lage des FFH-Gebietes 8 „NSG Alter Stolberg“ gemäß der naturräumlichen Gliederung

    Thüringens ........................................................................................................................ 14 Abb. 3: Geologisches Profil durch den Südharzer Zechsteingürtel .............................................. 16 Abb. 4: Überblick über die im FFH-Gebiet 8 „Alter Stolberg“ vorkommenden Bodensubstrate ... 18 Abb. 5: Prognostizierte Temperatur- und Niederschlagsänderungen für das FFH-Gebiet 8 „NSG

    Alter Stolberg“ ................................................................................................................... 21 Abb. 6: Prognostizierte Änderung der klimatischen Wasserbilanz im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter

    Stolberg“ ........................................................................................................................... 21 Abb. 7: Lage des EG-Vogelschutzgebietes „Südharzer Gipskarst“ (grün) zum FFH-Gebiet 8 „NSG

    Alter Stolberg“ (rot) ........................................................................................................... 22 Abb. 8: Lage der Schutzgebiete im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ ...................................... 27 Abb. 9: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ ........................................ 31 Abb. 10: Landwirtschaftlich genutzte Flächen im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ (grün:

    Grünland, braun: Acker).................................................................................................... 33 Abb. 11: Lage der Flächen für das Referenzprojekt Artenschutz im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter

    Stolberg“ ........................................................................................................................... 35 Abb. 12: Lage des Karstwanderweges im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ ............................. 40 Abb. 13: Lage des Karstwanderweges im Zechsteingürtel im Südharz ......................................... 41 Abb. 14: Vorgeschlagene Ausgliederungsfläche unterhalb des Schellenberges ......................... 145 Abb. 15: Vorgeschlagene Ausgliederungsfläche am Steigerthaler Sportplatz unterhalb des

    Schellenberges ............................................................................................................... 145 Abb. 16: Vorgeschlagene Grenzanpassung am Westhang .......................................................... 146 Abb. 17: Vorgeschlagene Erweiterungsfläche westlich von Stempeda ........................................ 147 Abb. 18: Planungsgrenze (gelb) und FFH-Gebietsgrenze (rote Umrandung) .............................. 147

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Verzeichnisse „NSG Alter Stolberg“ Abkürzungen

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    Abkürzungsverzeichnis Abt......................... Abteilung (Forstabteilung) AHO....................... Arbeitskreis heimische Orchideen Thüringen e.V. BArtSchV ............. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutz-

    verordnung) BE.......................... Behandlungseinheit BfN......................... Bundesamt für Naturschutz BNatSchG ............ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) BP.......................... Brutpaare EF.......................... Entwicklungsfläche EHZ………………. Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern) EU-WRRL.............. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000

    zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Europäische Wasserrahmenrichtlinie),

    FB.......................... Feldblock FFH-RL ................ Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

    sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Flst. ...................... Flurstück FND ...................... Flächennaturdenkmal KBS....................... Kartier- und Bewertungsschlüssel KULAP................... Kulturlandschaftsprogramm LINFOS.................. Fachinformationssystem Naturschutz LK ......................... Landkreis LR.......................... Lebensraum LRT ...................... Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp LRT-EF ................ Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche LSG ...................... Landschaftsschutzgebiet LWA ……………… Landwirtschaftsamt MP…...................... Managementplan MTBQ ................... Messtischblattquadrant NSG ..................... Naturschutzgebiet OBK ..................... Offenlandbiotopkartierung PAG....................... Projektbegleitende Arbeitsgruppe PG………………… Plangebiet, hier das FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ pnV....................... Potenziell-natürliche Vegetation RL-D / TH ............ Rote Liste der Bundesrepublik Deutschland / Thüringens RROP.................... Regionaler Raumordnungsplan SAC……………….. Special Area of Conservation SDB ...................... Standard-Datenbogen SPA ………………. Special Protected Area (EG-Vogelschutzgebiet) SUA ………………. Staatliches Umweltamt (ehemaliges) ThürNatG............. Thüringer Naturschutzgesetz ThürNEzVO …….. Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von

    gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung)

    ThürWG..…………. Thüringer Wassergesetz TLUG …..………… Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie TLVwA …………… Thüringer Landesverwaltungsamt TLWJF …………… Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei TMLFUN ………… Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz UNB ..................... Untere Naturschutzbehörde UWB...................... Untere Wasserbehörde WBK ….................. Waldbiotopkartierung WHG….................. Wasserhaushaltsgesetz WSG….................. Wasserschutzgebiet

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „NSG Alter Stolberg“ Gesetzliche Grundlagen

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    1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete

    1.1 Gesetzliche Grundlagen

    Die gesetzlichen Grundlagen des vorliegenden Planes sind:

    - die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 368 vom 20. Dezember 2006) (kurz: FFH-Richtlinie),

    - die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 S. 7), in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 20/9 vom 26. Januar 2010) (kurz: EG-Vogelschutzrichtlinie),

    - die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutz-verordnung – BArtSchV), vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),

    - das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben durch Artikel 27 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) mit Wirkung vom 01.03.2010,

    - ab dem 01.03.2010 BNatSchG in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),

    - das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421),

    - das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648),

    - das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben durch Artikel 24 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit Wirkung vom 01.03.2010,

    - ab dem 01.03.2010 WHG in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585),

    - die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemein-schaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008 ( GVBl. S. 181),

    - die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 22. Juli 2009 (ThürStAnz. S. 1383).

    Als Hauptziel der FFH-Richtlinie ist die Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt zu nennen. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume und Arten (s. Anhänge I und II der FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) werden in einem dreistufigen Verfahren besondere Schutzgebiete ausgewiesen (FFH- und Vogelschutzgebiete):

    • Vorgeschlagene FFH-Gebiete, die über das BMU an die EU gemeldet wurden (pSCI),

    • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder SCI), die von der EU bestätigt wurden (Beginn der Sicherungspflicht nach Art. 6 FFH-Richtlinie) und

  • Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 8 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „NSG Alter Stolberg“ Gesetzliche Grundlagen

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    • besondere Schutzgebiete (BSG oder SAC), die nach Erstellung der Liste von „Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung“ auf der Grundlage des in Nationales Recht (BNatSchG und ThürNatG) umgesetzten EU-Rechtes (FFH-Richtlinie) ausgewiesen sind. Dazu zählen auch die durch die ThürNEzVO festgesetzten SAC.

    Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz „Natura 2000“.

    Das FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ (DE 4431-305) wurde im September 2000 durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt als FFH-Gebiet vorgeschlagen und an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Union - Amtsblatt EG Nr. L 382/47 vom 28. Dezember 2004).

    Für das SPA „Südharzer Gipskarst“ erfolgte die Meldung an die EU-Kommission mit Schreiben vom April 2007.

    Der Managementplan für das FFH-Gebiet bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenland-flächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL, der Vorkommen von Arten, insbesondere des Anhangs II der FFH-RL, sowie deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Als planungs-relevante Flächen gelten die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen, Habitat- und Habitat-entwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen.

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    1.2 Organisation

    Im Freistaat Thüringen wird ein duales System der Natura-2000-Managementplanung verfolgt, indem die Bearbeitung der Offenlandflächen (im Sinne von Nicht-Wald-Flächen) durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) und die der Waldflächen durch Thüringen Forst (AöR) erfolgt. Die Federführung und Zuständigkeit für die Zusammenführung der Fachbeiträge liegen jedoch beim Natura-2000-Referat der TLUG.

    Die Umsetzung der Managementpläne erlangt im Freistaat Thüringen Behörden-verbindlichkeit (TMLFUN 2010).

    Zur fachlichen Begleitung der Managementplanung obliegt der federführenden Behörde die Bildung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Planes aus den in Tab. 1 dargestellten Behörden und Institutionen bzw. deren Vertretern zusammensetzt. Tab. 1: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan für das

    FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ (Fachteil Offenland)

    Behörde / Institution Abteilung / Referat Name

    Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

    Abteilung Naturschutz, Referat 33 Herr Sperling Frau Mahnke

    Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53 Frau Michel

    Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde Herr Robok

    ThüringenForst (Anstalt öffentlichen Rechts)

    Service- und Kompetenzzentrum Herr Jäger

    Landwirtschaftsamt Bad Frankenhausen Sachgebiet Ländlicher Raum Frau Fischer

    Amt für Landesentwicklung und Flurneuordnung Gotha

    Landentwicklungsgruppe Worbis Herr Schneider

    Landkreis Nordhausen

    Untere Naturschutzbehörde Herr Taeger

    Untere Wasserbehörde Herr Hinz

    Untere Fischereibehörde Frau Hübner

    Thüringer Forstamt Bleicherode-Südharz Herr Apel Herr Weißleder

    Naturpark Südharz Herr Richter

    Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V.

    Frau Backhaus

    Büro RANA Herr Meyer Frau Thurow

    Die zuständigen Behörden bedienen sich üblicherweise des externen Sachverstandes durch die Vergabe von Kartierungs- und Planungsleistungen an qualifizierte Ingenieurbüros. Im Falle des FFH-Gebietes Nr. 8 wurde das Büro RANA mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland zur Managementplanung beauftragt.

    Der Bearbeitungszeitraum liegt zwischen April 2013 und Oktober 2014.

    Die Planung wurde zu Beginn in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht. Die konstituierende Sitzung der PAG fand am 16.04.2013 in Nordhausen statt. Diese beinhaltete vor allem die Vorstellung des Werkvertragnehmers, den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte.

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    Das 2. Treffen der PAG in Nordhausen fand am 11.03.2014 statt. Dabei wurden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen des Anhangs I sowie der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet vorgestellt.

    Zu einem 3. Treffen kam die PAG am 18.11.2014 wiederum in Nordhausen zusammen. Das Treffen diente der Vorstellung und Diskussion der Maßnahme- und Umsetzungs-schwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das Maßnahmekonzept des Managementplanes wurde von den Angehörigen der PAG angenommen.

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    2 Gebietscharakteristik

    2.1 Allgemeine Angaben

    Das 633 ha große Plangebiet – im Folgenden PG genannt - liegt im Norden des Landkreises Nordhausen am Rande des Harzes, ca. fünf Kilometer nordöstlich der Stadt Nordhausen. Es erreicht eine maximale Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 3 km sowie eine maximale Ost-West-Ausdehnung von etwa 4 km. Das Gebiet ist unmittelbar von den Ortschaften Buchholz und Herrmannsacker im Nordwesten, Rottleberode im Osten, Urbach im Süden sowie Leimbach im Südwesten umgeben. Seine östlichen Ausläufer (außerhalb des PG) reichen bis Sachsen-Anhalt (LK Mansfeld-Südharz) hinein. Die höchste Erhebung ist der Königskopf mit 357,7 m im Norden des PG.

    Das PG steigt pultförmig nach Norden an. Es wird im Westen vom Krummbach, im Norden vom Krebsbach und im Osten von der Thyra begrenzt. Das Gebiet fällt im Norden steil ab, wohingegen es sich im Süden allmählich abflacht. Das FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ ist größtenteils bewaldet. Es kann historisch und nutzungsbedingt in zwei große Teilbereiche eingeteilt werden, den Alten Stolberg und das Windhäuser Holz. Charakteristisch für das PG ist eine enge Zertalung mit zahlreichen dazwischenliegenenden Bergkuppen und welligen Hochflächenresten.

    Abb. 1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 8 „NSG Alter Stolberg“

    Hinsichtlich seiner administrativen Zuordnung liegt das PG vollständig im LK Nordhausen im Norden Thüringens innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Nordhausen und der Gemeinde Buchholz. Auf die Stadt Nordhausen fallen die Gemarkungen Steigerthal und Stempeda. Den größten Flächenanteil am PG hat mit 284 ha (44,9 %) die Gemarkung Urbach im Süden des PG. Daran nördlich schließt sich mit 102,5 ha (16,2 %) Steigerthal an. Die Gemarkung Stempeda befindet sich im Osten des PG, hat eine Flächengröße von

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    246 ha und nimmt ca. 39 % der Gesamtfläche ein. Die Flächenanteile der Gemarkungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tab. 2 Gemarkungen und Flächenanteile im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

    Gemeinde Gemarkung Flächenanteil [ha] Flächenanteil [%]

    Nordhausen Steigerthal 102,5 16,2

    Stempeda 246 38,9

    Urbach Urbach 284 44,9

    Summe: 633,4 100

    Naturräumliche Zuordnung.

    Das Gebiet ist nach Grundlage der biogeographischen Einteilung der kontinentalen Region zugeordnet und befindet sich innerhalb der Großregion Zentraleuropäisches Mittelgebirgsland in der naturräumlichen Haupteinheit Thüringer Becken und Randplatten (D18) (SSYMANK 1998).

    Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands gehört das PG großräumig zum Thüringer Becken mit Randplatten (47/48) und kleinräumig zum Südharzer Zechsteingürtel (485) (MEYNEN & SCHMITTHÜSEN 1953-1962).

    Gemäß der naturräumlichen Gliederung Thüringens wird das PG dem Naturraum „Zechsteingürtel an Gebirgsrändern“ (7) und dabei der Naturraumuntereinheit „Zechsteingürtel am Südharz“ (7.1) zugeordnet. Ein kleiner Teilbereich im Süden des PG gehört zum „Nordthüringischen Buntsandsteinland“.

    Abb. 2: Lage des FFH-Gebietes 8 „NSG Alter Stolberg“ gemäß der naturräumlichen Gliederung Thüringens

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    2.2 Natürliche Grundlagen

    Die Angaben zu den natürlichen Grundlagen sind, soweit nicht anders angegeben, im wesentlichen folgenden Quellen entnommen: MEYNEN & SCHMITTHÜSEN (1953-1962), WAGENBRETH & STEINER (1990), HIEKEL et al. (1994), FUNKEL & SZEKELY (2011), RICHTER et al. (2012) und WENZEL et al. (2012). Geologie und Geomorphologie

    Das PG gehört zum Südharzer Zechsteingürtel, welcher sich in einem 1 bis 7 km breiten Streifen entlang des südlichen Harzrandes über eine Länge von 100 km von Niedersachsen über Thüringen bis nach Sachsen-Anhalt erstreckt. Er grenzt im Norden an das Ilfelder Becken, das aus Sedimenten des Rotliegenden aufgebaut ist, und dem Harz. Im Süden taucht er allmählich unter die Schichten des Buntsandsteins.

    Die bestimmenden Gesteine im PG sind Sulfatgesteine, wobei Anhydrit (CaSO4) das dominierende Gestein im Untergrund ist, das in Kontakt zur Oberfläche durch Hydratisierung in Gips (CaSO4*2H2O) übergeht.

    Geologisch ist das PG Teil des Thüringer Beckens, einer herzynisch streichenden, flachen Mulde zwischen dem während der saxonischen Gebirgsbildung gehobenen variszischen Grundgebirges (Thüringer Schiefergebirge und - Wald im Süden und Harz im Norden). Während des Mesozoikums war das Thüringer Becken Teil des sog. Germanischen Beckens, das weite Teile des heutigen Mitteleuropas einnahm und am östlichen Rand des damaligen Großkontinents Pangäa in Grenzlage zu dem Thetysmeer lag. Im Perm senkte sich ganz Mitteleuropa, was zur Meerestransgression führte, wobei mächtige Zechsteinablagerungen (Gips, Anhydrit, Stein- und Kalisalze) aufgeschichtet wurden, die sich in ihrer Abfolge durch mehrere Zyklen aus Transgression und Regression wiederholten. Im PG wurden vor allem Sedimente der Werra- und Staßfurt-Folge sedimentiert. Zur Zeit des Juras setzte die saxonische Orogenese ein. Es kam zur Bruchschollentektonik mit Hebungs- und Senkungsprozessen. Mit der Heraushebung des Harzes setzten Verwitterungsprozesse ein, so dass jüngere Sedimente (triassische, jurassische und tertiäre Sedimente) abgetragen wurden und immer tiefere Gesteinsschichten freigelegt wurden. Während des Tertiärs herrschte ein warmes, niederschlagsreiches Klima, das dazu führte, dass die Salze des jetzt oberflächig anstehenden Zechsteins vollständig gelöst wurden und die Sulfatgesteine an die Oberfläche gelangten. Im Quartär kam es stellenweise zur Lössablagerung. Die schmalen Talgründe sind von holozänen Auenlehmen bedeckt.

    Die Zechsteinschichten liegen diskordant auf einem Sockel aus Gesteinen des Unterharzes. Dabei handelt es sich um gefaltete devonische Tonschiefer und Sedimente des Rotliegenden. Die Schichten fallen flach nach Süden in Richtung Thüringer Becken ein. Während der saxonischen Orogenese wurden einzelne Schollen gehoben, gesenkt bzw. schräg gestellt. Über den devonischen Gesteinen lagert Kupferschiefer, der von Gips und Anhydrtit abgelöst wird. Die Mächtigkeit der Sulfatgesteine beträgt zwischen 50 m im Osten und 300m im Westen des LK Nordhausen. Sie werden von karbonatischen, dolomitschen und tonigen Zwischenlagen unterbrochen. Nach Süden tauchen die Gesteine des Zechsteins allmählich unter Buntsandsteinschichten, die in dem Bereich tonig ausgebildet ist und zu einem rotbraunen Ton verwittern. Im Pleistozän wurden durch Bodenfließenprozesse größere Teile der Zechsteinlandschaft mit diesen roten Fließerden bedeckt (vgl. Abb. 3).

    Aufgrund der leichten Löslichkeit des Gipses fanden in der Vergangenheit (seit dem Tertiär) Verkarstungsprozesse statt, die bis heute anhalten. Das Oberflächenbild wird vor allem durch Auslaugungsprozesse bestimmt. Die hohe Wasserdurchlässigkeit der Zechstein-formation bedingt einen unterirdischen Abfluss des Niederschlagswassers, wodurch der Untergrund ausgelaugt wird. Das dadurch enstandene dynamische Relief ist durch Erdfälle, Dolinen, Uvalas, Trockentäler, Gipskuppen und Höhlen geprägt.

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    Abb. 3: Geologisches Profil durch den Südharzer Zechsteingürtel

    Quelle: www.karstwanderweg.de, Zugriff am 22.10.2013

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    Das PG wird größtenteils von Zechsteinsedimenten aufgebaut, dabei vor allem von Werra-Anhydrit. Folgende Sedimentgesteine sind ebenfalls zu finden:

    - devonische Grauwacken und Tonschiefer, - Werra-Karbonat, - Sulfatgesteine des Werra-Zyklus, - Karbonatgestein des Staßfurt-Zyklus, sogenannter Stinkkalk, - Sulfatgestein des Staßfurtzyklus, dabei vor allem Sangerhäuser Anhydrit und Gips, - Sandsteine des Unteren Buntsandsteins.

    Die devonischen Sedimentgesteine stehen am Nordosthang des PG oberflächig an. Grauwacken findet man nördlich des Hegerskopfes und nördlich der Großen Treppchen. Neben diesen stehen noch devonische Tonschiefer an. Mit kristallinem Quarz verfüllte Klüfte deuten auf eine tektonische Überprägung des Gebietes hin. Überlagert werden die Schichten am Nordhang von Kalkstein des Werra-Zyklus. Dabei handelt es sich um einen bankigen, relativ dunkel gefärbten Kalk mit einer Mächtigkeit von ca. 5 m. Landschaftsprägend im PG ist der Werra-Anhydrit, der oberflächig als Gips ansteht. Er ist an den Nordwest- und Südwest-Steilhängen östlich Steigerthal sowie im östlichen und nordöstlichen Teil des PG zu finden. Der Anhydrit ist aufgrund eingelagerter kalkigen und tonigen Lagen gebändert. Darüber lagert der sogenannte Stinkschiefer, wobei diese Bezeichnung nur lokal gerechtfertigt ist. Zumeist handelt es sich um Stinkkalk. Dieser besteht aus laminierten, schwarzen Kalksteinen, der im Durchschnitt eine Mächtigkeit von 5 m aufweist. Er ist am Schellenberg im Westen des PG und am Spatenberg zu finden. Über Stinkkalk liegt Gips des Staßfurt-Zyklus (Sangerhäuser Anhydrit). Im PG liegt er nördlich des Stinkkalkvorkommens oberflächig an und zieht sich weit nach Osten und baut u.a. den Südhang des Spatenberges auf. Der Hoppenberg und der Bereich westlich des Königskopfes wird von Buntsandstein aufgebaut. Es handelt es sich um einen roten, teils laminierten Sandstein.

    Karsterscheinungen treten nur da auf, wo Gips an der Oberfläche liegt. Die auffälligsten Erscheinungen sind Erdfälle und Dolinen. Erdfälle konzentrieren sich in Bereichen mit Stinkkalk (Schellenberg) und Buntsandstein (Hoppenberg). Im Bereich des Sulfatgesteins der Staßfurt-Folge befinden sich vor allem Dolinen, die sich streckenweise zu Uvalas vereinigt haben. Die größte Uvalastruktur ist bspw. nordöstlich des Spatenberges zu beobachten. Gipskuppellandschaften wie an den Königsköpfen und nördlich davon sind typisch für den Werra-Anhydrit, der teilweise von Stinkkalk überlagert ist und so vor Auslaugung geschützt wird. Eine Besonderheit ist die sich durch das gesamte FFH-Gebietes „NSG Alter Stolberg“ ziehende Marienglaszone. Sie erstreckt sich vom Schellenberg im Westen des PG über den Hoppenberg bis zum Spatenberg im Osten. Bei Marienglas handelt es sich um reinsten, durchscheinenden Gips, der an den Horizont des Werra-Anhydrits gebunden ist. Im Zusammenghang mit dieser existieren ca. 30 Marienglashöhlen wie bspw. Glintzespathöhle, Spatenberghöhle, das große und kleine Ziegenloch, Kammhöhle und Hoppenberghöhle. Neben diesen und anderen Höhlentypen (Auslaugungs- und Quellungshöhlen) kommen auch Abrissspaltenhöhlen wie bspw. das Fohlenloch in der Rabensklippe bei Steigerthal vor. Bodenverhältnisse

    Im PG herrschen heterogene Bodenverhältnisse vor. Abhängig vom Ausgangssubstrat und den verschiedenen Karstprozessen entwickelte sich ein vielseitiges Bodenmosaik.

    Auf den Gipsen reicht das Bodenmosaik von blankem Festgestein, Skelettböden, tief verwittertem Gipsmehl (Schlufflehm) über Syrosem (Roh- bzw. Schuttböden) zu Rendzinen. Die verbreitesten Bodentypen sind Gips-Rendzinen, vor allem Syrosem-, Moder- und unter Wald Mull-Rendzinen. Auf erodierten Standorten kommen Gips-Syroseme vor. Auch der Kalkgehalt der einzelnen Böden innerhalb des PG variiert stark, so dass bspw. Gips-Ranker mit versauertem Oberboden auftreten. Kennzeichnend für Gipsböden ist deren geringes Wasserspeichervermögen. Über Zechsteinkalk und Stinkschiefer entwickelten sich skelettreiche, flachgründige, lehmige Karbonatböden wie Rendzinen, Braunerden und

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    Parabraunerden. Tonsteine verwittern zu lehmigen Tonen, worauf sich schwere, flachgründige Böden wie Ton-Ranker und Braunerden gebildet haben, die zumeist einen unausgeglichenen Wasserhaushalt, aber ein hohes Nährstoffpotenzial besitzen. Auf Standorten, wo es während des Pleistozäns Lössaufwehungen gab, kommen Hanglehme mit Lehm-Rendzinen und Braunerden vor. Diese Böden weisen einen ausgeglichenen Wasserhaushalt und ein mittleres Nährstoffpotenzial auf. Auf den holozänen Auenlehmdecken bildeten sich Lehm- und Schluff-Vega mit einer hohen Wasserspeicherkapazität und hohem Nährstoffpotenzial.

    Fast das gesamte PG wird von stark steinigem Lehm der Zechsteinsedimente eingenommen. Nur im zentralen Bereich und ganz im Süden befinden sich sandiger Lehm des Unteren Buntsandsteins bzw. lehmiger Sand des Mittleren Buntsandsteins. Stellenweise, vor allem im östlichen PG, kommt lössartiger Hanglehm vor.

    Folgende Böden sind im PG zu finden: - Fels-Rendzinen und Lehm-Rendzinen über Gestein steiler und schroffer Hanglagen

    (stark steiniger Lehm – Zechsteinsedimente) - Salm-Rosterden und –Braunerden sowie Fels-Ranker über den Buntsandsteinen - Vega: lehmiger Sand bis sandiger Lehm der Nebentäler im Nordosten des PG - Löss- oder Lehmrendzinen über lössartigen Hanglehm über älterem Gips aufgelagert.

    Abb. 4: Überblick über die im FFH-Gebiet 8 „Alter Stolberg“ vorkommenden Bodensubstrate

    Hydrologische Verhältnisse

    In der Gipskarstlandschaft kommt dem Wasser als Landschaftsfaktor eine besondere Bedeutung zu. Die hydrologischen Verhältnisse im PG werden durch Karsterscheinungen geprägt. Wasser beschleunigt zudem die wasserabhängigen Verkarstungsprozesse des hydrologisch sensiblen Sulfatgesteins.

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    Grundwasser Das Einzugsgebiet der Gipskarstlandschaft stellen die oberirdischen Harzflüsse und -bäche dar, die nach Süden hin entwässern. Ein unterirdischer Zufluss aus dem Harz ist auszuschließen, da die paläozoischen Gesteine des Harzes generell gering wasserwegsam sind. Sulfatgesteine selbst sind keine Wasserleiter. In ihnen kann sich das Wasser nur auf Störungszonen bewegen. Auf den karbonatischen und dolomitischen Zwischenschichten kann es sich dagegen gut an die Sulfatgesteine heranleiten. Die Entwässerung erfolgt überwiegend unterirdisch. Da das Karstwasser offene Fließgerinne und Klüfte benutzt, ist es generell als hochempfindlich gegenüber Störungen aller Art und Verschmutzung (Gülle, Abwässer) anzusprechen. Bedingt durch die Lösungsprozesse und ihre Folgen hat der klüftige Karstwasserleiter weder eine oberflächennahe, durchgängige, grundwasserschützende Deckschicht noch eine nennenswerte Selbstreinigungsfähigkeit. Die Wasserführung des Grundwasserleiters ist temporär und saisonabhängig. Der Grundwasserflurabstand liegt im PG zwischen 20 und 100 m.

    Oberflächenwasser Der Krummbach im Westen des PG hat zumeist einen unterirdischen Lauf, der mit der Krummbachquelle endet. Nach wenigen Metern oberflächigem Verlauf setzt er seinen Weg auf Buntsandstein fort.

    Der Krebsbach durchfließt das PG im Osten. Es handelt sich um einen Nebenfluss der Thyra, in die er auf Höhe des Gipswerkes mündet. Er entspringt im Harz und besitzt ein großes Wassereinzugsgebiet, weshalb er sehr wasserreich ist. Vor Stempeda trifft der Krebsbach auf die Zechsteinschichten des Südharzes. Ein Teil des Wassers verschwindet in den Schottern und tritt wenig später in Quellen zutage. Zwischen Stempeda und Rottleberode unterschneidet der Bach den Gipshang, wo sich Abrissspalten bilden.

    Quellen Im PG befinden sich zahlreiche Quellen, vor allem am Rand des Alten Stolbergs. So wird bspw. der Krummbach von mehreren Quellen gespeist. Die Krummbachquelle im Südwesten des PG beendet den unterirdischen Lauf des Krummbaches. Weiter südöstlich befindet sich das Goldbörnchen, die ca. 0,4 l/s schüttet und einen Sulfatgehalt von 1800 mg/l aufweist. Nördlich der Krummbachquelle liegt die Schinderkopfquelle, die nur im nassen Frühjahr, zur Schneeschmelze oder nach sehr starken Niederschlägen schüttet. Die Schüttung kann bis zu 15 l/s betragen, wobei es dann als einen 30 cm hohen „Wasserberges“ aus der Tiefe heraussprudelt. Im Gegenzug dazu schüttet der weiter südlich liegende Quelltopf auch in trockenen Zeiten, wobei die Schüttung stark schwanken kann. Sie reicht von 0,3 l/s bis 36 l/s. Es handelt sich um eine echte Karstquelle, was durch den hohen Sulfatgehalt von 1210 mg/l belegt ist. Klima

    Das PG befindet sich in der gemäßigten Klimazone Mitteleuropas, im subkontinentalen Klimabereich, im Übergangsbereich vom maritimen Klimas Westeuropa in das kontinentale Klima Osteuropas, das überwiegend von Westwetterlagen bestimmt wird und dem Klimagebiet „Mitteldeutschen Binnenklima“ bzw. kleinräumig dem Klimabezirk „Südliches Harzvorland“ angehört. Die Kontinualität nimmt von West nach Ost zu, wo dann zusätzlich Lee-Effekte durch den Regenschatten des Harzes wirken. Das PG liegt folglich zwischen dem östlich gelegenen „Mitteldeutschen Trockengebiet“ und dem niederschlagsreichen westlichen „Weser- und Leine-Bergland“.

    Eine Besonderheit im PG ist das Mikroklima, das starke Unterschiede aufweist. Die Ursache ist in dem stark reliefierten Gelände zu sehen. So existieren starke klimatische Differenzen zwischen den Tälern, den Hochflächen, an wärmebegünstigten südexponierten Hängen, in Höhlen und Karstquellen.

    Durch das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK-online 2010) wurde für das FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ die aktuelle klimatische Situation dargestellt und eine potenziell

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    klimatische Situation für den Zeitraum 2026 bis 2055 hinsichtlich eines trockenen und eines feuchten Szenarios prognostiziert. Dabei wird die aktuelle klimatische Situation (vgl. Tab. 3) mit einer durchschnittlichen Jahreslufttemperatur von 7,7°C angegeben. Das mittlere tägliche Temperaturminimum im Januar beträgt -4°C. Das mittlere tägliche Temperaturmaximum im Juli wird mit 22,3°C angegeben, was einer mittleren täglichen Temperaturschwankung von 8,2°C entspricht. Die jährliche Niederschlagssumme beträgt 678 mm. Hinsichtlich der jährlichen Niederschlagsverteilung ist der kontinentale Einfluss prägend. Das Niederschlagsmaximum wird in den Sommermonaten erreicht, während in den Wintermonaten, vor allem im Februar und März, die geringsten Niederschläge zu verzeichnen sind. Tab. 3: Klimatische Kennwerte für das FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

    Kennwerte

    Lufttemperatur

    Mittlere Jahrestemperatur [°C] 7,7

    wärmster Monat (mittleres tägl. Max. in °C) 22,3

    kältester Monat (mittleres tägl. Min. in °C) -4

    abs. Temperaturmaximum [°C] 34,9

    abs. Temperaturminimum [°C] -24,5

    Mittlere tägl. Schwankung [°C] 8,2

    Monate mit mittlerem Tagesminimum unter 0°C 3

    Monate mit absolutem Tagesminimum unter 0°C 5

    Anzahl frostfreier Tage 174

    Sommertage (Tagestemperatur steigt über 25°C) 26,3

    Heiße Tage (Tagestemperatur steigt über 30°C) 3,6

    Frosttage (Tagestemperatur sinkt unter 0°C) 105,3

    Eistage (Tagestemperatur steigt nicht über 0°C.) 35,2

    Niederschlag

    Mittlerer Jahresniederschlag [mm] 678

    niederschlagsreichster Monat Juni (> 60 mm)

    Niederschlagsärmster Monat Oktober (< 50 mm)

    Für das gesamte Bundesgebiet wird bis zur Mitte des Jahrhunderts mit einer durchschnittlichen Erwärmung von ca. 2,1°C mit nur geringen regionalen Abweichungen gerechnet. Für Niederschlag und Wasserverfügbarkeit ergeben sich regional jedoch größere Unterschiede. Dargestellt wurden die beiden Extreme der trockensten und niederschlagsreichsten Projektionen (vgl. Abb. 5).

    Langfristig wird für das FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ sowohl für das trockene als auch für das feuchte Szenario mit einer Erhöhung der durchschnittlichen Jahreslufttemperatur auf 10,1°C bzw. 10°C gerechnet, was einen Anstieg der mittleren Jahrestemperatur um 2,4 bzw. 2,3°C bedeutet. Die berechnete Temperaturänderung ist in den Wintermonaten am höchsten, was zu einer Verminderung der Frosttage führen wird. Das feuchte Szenario simuliert eine Zunahme der jährlichen Niederschläge auf 800 mm. Für das trockene Szenario wird eine Zunahme der jährlichen Niederschläge auf 697 mm prognostiziert. Die Zunahme der Niederschläge konnte vor allem für die Wintermonate ermittelt werden. In den Sommermonaten dagegen wird mit einer Abnahme der Niederschläge gerechnet, was eine negative klimatische Wasserbilanz zur Folge hätte. In Abb. 5 sind die Differenzen der mittleren Monatstemperaturen bzw. mittleren Monatsniederschläge dargestellt. Die Abb. 6 soll einen Überblick über die prognostizierte klimatische Wasserbilanz vermitteln.

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    Abb. 5: Prognostizierte Temperatur- und Niederschlagsänderungen für das FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

    Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (2009) [www.pik-potsdam.de]

    Abb. 6: Prognostizierte Änderung der klimatischen Wasserbilanz im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

    Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (2009) [www.pik-potsdam.de]

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    2.3 Geschützte Gebiete

    2.3.1 EG-Vogelschutzgebiet Das PG ist Teil des 2.872 ha großen EG-Vogelschutzgebietes Nr. 2 „Südharzer Gipskarst“. Dieses besteht aus mehreren Teilgebieten, welche sich auf einer Länge von etwa 24 Kilometern sowie einer Breite von bis zu 4 km erstrecken. Die ThürNEzV gibt für das Vogelschutzgebiet Vorkommen von Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperbergrasmücke, Uhu, Wachtelkönig, Wanderfalke, Wespenbussard und Zwergschnäpper an.

    Abb. 7: Lage des EG-Vogelschutzgebietes „Südharzer Gipskarst“ (grün) zum FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ (rot)

    2.3.2 Naturpark „Südharz“ Der Naturpark „Südharz“ wurde am 01. Dezember 2010 vom Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz verordnet. Das Schutzgebiet hat laut Verordnung eine Gesamtgröße von 26.700 ha. Das FFH-Gebiet liegt vollflächig in diesem.

    2.3.3 Naturschutzgebiete Innerhalb des FFH-Gebietes „NSG Alter Stolberg“ liegt vollflächig das Naturschutzgebiet 3 „Alter Stolberg“. Es wurde am 30. März 1961 unter Schutz gestellt. Die Flächengröße betrug ursprünglich 110,7 ha. Diese wurde aufgrund bergbaulicher Nutzungen im Jahr 1978 um 22,8 ha verkleinert, mit der Verordnung des TLVwA vom 27.09.1999 jedoch auf 623,3 ha erweitert. Das NSG umfasst die Gemarkungen Steigerthal, Stempeda und Urbach im LK Nordhausen. Das Gebiet liegt zwischen dem Krummbach im Westen und dem Krebsbach im Osten bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt. Im Süden reicht das NSG in der Gemarkung Urbach bis an die Buntsandsteinüberdeckung heran. Seine Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 2,8 km, seine Ost-West-Ausdehnung 4,5 km.

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    Das NSG wird in drei Zonen untergliedert (vgl. Abb. 8). Zone I umfasst die Bereiche A bis G mit weitgehend natürlicher oder hochempfindlicher Ausstattung. Zone II umfasst die Bereiche mit der höchsten Dichte an geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten und Biotopen, die nicht in Zone I liegen. Die übrigen Flächen bilden die Zone III. Zone I hat eine Flächengröße von 92,4 ha und unterteilt sich in folgende Bereiche:

    - Bereich A: „Nördliche Krebsbachwand“ mit 27,9 ha - Bereich B: „Kirchenholz“ mit 5,8 ha - Bereich C: „Erdfall“ mit 4,3 ha - Bereich D: „Östliche Krebsbachwand“ mit 21,2 ha - Bereich E: „Königskopf“ mit 23,0 ha - Bereich F: „Nördlicher Schellenberg“ mit 6,6 ha - Bereich G: „Südlicher Breitenberg“ mit 3,6 ha

    Zone II umfasst 80,9 ha, Zone III ca. 450,0 ha. Die Verordnung formuliert folgenden besonderen Schutzzweck:

    2) Zweck der Festsetzung als Naturschutzgebiet ist es (Auszug aus der NSG-VO), 1. die landschaftsprägende geomorphologische Einheit der Gipskarstlandschaft mit ihren vielfältigen, typischen

    Karsterscheinungen wie Höhlen, Dolinen, Erdfällen, Uvalas und zu sichern und vor nachhaltigen Veränderungen und Störungen zu bewahren,

    2. die für den jeweiligen geologischen Untergrund oder das Gesamtgebiet charaklteristische, reich strukturierte Vegetation mit ihrer Vielfalt an Lebensraumtypen in einer für ihre Stabilität und Funktionsfähigkeit ausreichenden Ausdehnung und Unzerschnittenheit zu erhalten und zu schützen,

    3. die durch den Wechsel der unterschiedlichen, zum Teil eng miteinander verzahnten Biotope und Lebensgemeinschaften sowie durch traditionelle Nutzung bestimmte natürliche oder bewirtschaftungsbedingte Eigenart, Einzigartigkeit und Schönheit des Gebietes zu bewahren,

    4. die unter den historischen, geologischen und klimatischen Voraussetzungen entstandenen, landes- und bundesweit seltenen Böden zu schützen und ihre Eigenschaften als wichtige Standortfaktoren konkurrenzschwacher, auf extreme Standortbedingungen angewiesener Pflanzenarten zu bewahren,

    5. naturnah bewirtschaftete Wälder und unbewirtschaftete Wälder zu fördern, insbesondere die großflächig zusammenhängenden naturnahen Waldgesellschaften mit ihrer besonderen Habitat- und Strukturvielfalt an sich und als Lebensraum, speziell für Wirbeltierarten mit hohem Raumbedarf, zu schützen und die mindestens zehn verschiedenen Ausprägungen von Buchenwaldgesellschaften wie „Karstbuchenwald“, Blaugras-Buchenwald oder Hainsimsen-Buchenwald sowie Schlucht- und Hangwälder, die durch ihr Nebeneinander und ihre Verzahnung ein repräsentatives Vegetationsmosaik bilden, durch eine den jeweiligen Verhältnissen angepasste Behandlung zu erhalten,

    …. 8. die Lebensbedingungen für Pflanzengesellschaften extensiv bewirtschafteter Grünlandflächen durch gezielte

    Nutzung oder Pflege zu verbessern, 9. die aufgrund ihrer Artenzusammensetzung einzigartigen und gebietstypischen Vegetationseinheiten zu

    erhalten, 10. Quellen, naturnahe Fließgewässerstrukturen, Feuchtbiotope, Ufervegetation und Auengehölze zu schützen,

    insbesondere den naturnahen Abschnitt des Krebsbaches mit seinen angrenzenden Feuchtgebieten vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren sowie die Möglichkeit einer natürlichen Entwicklung von Gewässerstrukturen zu erhalten,

    11. Sonderbiotope wie kleinflächige, offen gelassene Steinbrüche, Schlotten, Schächte und Höhlen zu erhalten und zu schützen,

    12. die hohe Anzahl der im Gebiet lebenden Organismenarten, darunter viele seltene, gefährdete sowie geschützte Arten oder Arten, die im Gebiet die Grenze ihrer Verbreitung erreichen, in ihren Biotopen und Lebensgemeinschaften zu schützen,

    13. die im Gebiet lebenden Säugetierarten zu schützen und die Populationen der gefährdeten oder geschützten Arten, unter anderem durch Sicherung geeigneter Habitate zu stabilisieren,

    14. das Gebiet als Lebensraum, Brut- und Nahrungsplatz für geschützteoder bestandsbedrohte Vogelarten zu sichern,

    15. die im Gebiet vorkommende Wirbellosenfauna zu schützen und zu fördern, 16. das Gebiet als Refugium für die Vielfalt der Pflanzenarten, insbesondere die bedeutenden

    Orchideenvorkommen, zu sichern, 17. das Gebiet entsprechend seiner internationealen Bedeutung als Typenfundort für Arten der Insekten,

    Gefäßpflanzen, Flechten und Pilze zu erhalten, 18. den durch zahlreiche Sonderstandorte und besondere Arten und Artengemeinschaften gegebenen

    wissenschaftlichen und ökologischen Wert des Gebietes zu erhalten und das Gebiet als wichtiges

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    Vergleichsobjekt zum Kyffhäuser sowie als wichtiges geowissenschaftliches Dokumentations- und Untersuchungsobjekt, insbesondere hinsichtlich der Karsthydrologie, Karstmorphologie und Geologie, zu bewhren,

    19. das Gebiet als Schwerpunktgebiet im regionalen ökologischen Verbundsystem des Zechsteingürtels des Südharzvorlandes als Ausbreitungsachse und Wiederbesiedelungsquelle einerseits sowie als potenziellen Lebensraum andererseits zu erhalten und den Anschluss des Gebietes an einen länderübergreifenden Biotopverbund zu gewährleisten sowie das Gebiet als arealgeographisches Bindeglied zwischen Kyffhäuser und Harz zu erhalten,

    20. die Voraussetzung zum Schutz der Landschaftseinheit „Alter Stolberg“ einschließlich der „Siebengründe“ als zusammenhängenden Ausschnitt des Zechsteingürtels des Südharzvorlandes zu erhalten.

    3) Besonderer Zweck der Festsetzung der Zone I ist (Auszug aus der NSG-VO): 1. In den Bereichen A,B,D,F und G:

    a) Lebensräume extrem störungsempfindlicher Arten zu schützen sowie ihre weitestgehend störungsfreie Entwicklung zu gewährleisten,

    b) Auf extremen Trockenstandorten wie Schutt und Gipsfels die charakteristische Vegetationwie wärmeliebende Flechtengesellschaften und Pionierfluren, Blaugrashalden und andere Trockenrasen sowie deren Saumgesellschaften zu erhalten und zu pflegen sowie hochgradig gefährdete Sporenpflanzen zu schützen.

    c) Die ökologischen Funktionen störungsfreier Biotope optimal zur Wirkung zu bringen und diese Biotope für Monitoringprogramme bereitzustellen,

    d) Natürliche Prozesse wie Boden- und Reliefbildung und Sukzession im Ökosystem „Karstbuchenwald“ auf Gipsstandorten, insbesondere durch Zulassen und langfristige Sicherung der Zerfallsphase in Waldbiotopen zu schützen.,

    e) Die Lebensbedingungen für altholz- und totholzbesiedelnde Organismen, insbesondere Arten der Insekten, Mollusken und Flechten, zu verbessern,

    2. In den Bereichen C und E durch deren mittelfristige Integration in das unter 1. Beschriebene Schutzkonzept in den funktional zusammenhängenden Bereichen der Zone I die Voraussetzung für eine nachhaltige und ununterbrochende Alt- und Totholzausstattung zu sichern….

    4) Besonderer Zweck der Festsetzung der Zone II ist (Auszug aus der NSG-VO: 1. der Erhalt und die Förderung geschützter, gefährdeter oder besonders empfindlicher Biotope wie

    …flachgründige Magerrasen, Felsbildungen, Erdfälle oder Höhlen durch gezielte Nutzung oder Pflege, 2. der Erhalt oder die Verbesserung der Voraussetzungen für die Besiedelung von Offenlandbiotopen und

    lichten Gehölzen durch licht- und wärmebedürftige Organismen und deren Gesellschaften, insbesondere geschützte, seltene, gefährdete oder vom Aussterben bedrohte oder die Grenze ihrer Verbreitung erreichende pontische Arten und arktisch-alpine sowie mediterrane Reliktarten der Gefäßpflanzen, Flechten und Insekten sowie die Stabilisierung ihrer Populationen durch gezielte Nutzung odewr Pflege und die …

    3. die im Gebiet lebenden Fledermausarten zu schützen, ihre Habitate vor nachteiligen Beeinträchtigungen zu bewahren sowie die Voraussetzungen für die Besiedlung des Gebietes durch Fledermausarten zu verbessern,

    4. den Reichtum an Sporenpflanzen zu erhalten und zu fördern.

    Für die Offenlandbereiche des Plangebietes von Relevanz sind dabei insbesondere die folgenden Verbote. Es ist u.a. verboten (Auszug aus der NSG-VO): … 2. Bodenbestandteile oder mineralische Rohstoffe abzubauen oder zu entnehmen, Aufschüttungen,

    Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,

    3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze sowie Langlaufloipen neu zu bauen oder bestehende auszubauen, zu unterhalten, zu erneuern oder wieder herzustellen,

    …. 5. aus dem Grund- und Karstwasserspeicher sowie aus oberirdischen Gewässern oder Feuchtgebieten Wasser

    zu entnehmen, zu Tage zu fördern, zu Tage zu leiten oder abzuleiten sowie Abwässer in das Gebiet einzuleiten,

    6. ständig oder zeitweise wasserführende Still- und Fließgewässer oder Feuchtgebiete, einschließlich deren Ufer sowie deren Zu- und Abläufe, neu zu schaffen, zu beseitigen oder in anderer Weise in ihrer Struktur zu verändern sowie den Grund- oder Karstwasserleiter zu manipulieren,

    7. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern oder durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,

    8. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen, zu verletzen, zu töten, sie zu füttern oder ihre Entwicklungformen, Brut- oder Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen,

    9. Pflanzen- oder Pflanzenteile in allen ihren Entwicklungsformen zu entnehmen oder zu beschädigen, 10. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen,

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    ….. 12. Trockenrasen, Wiesen, Weiden oder Brachflächen umzubrechen, deren Nutzung zu ändern oder

    Dränmaßnahmen durchzuführen, 13. Zwischen dem 15.03. und dem 30.09. eines jeden Jahres zu walzen, zu schleifen oder zu schleppen, 14. zu düngen, 15. zu kalken, 16. Klärschlämme auszubringen, Pflanzenschutzmittel oder Biozide anzuwenden und Freigärhaufen anzulegen, 17. Weidetiere zu pferchen oder in Koppel zu halten, 18. ….Erstaufforstungen vorzunehmen sowie Nadelholzkulturen anzulegen, 19. Höhlenbäume, Horstbäume und Totholz zu fällen, aufzuarbeiten oder zu entnehmen, 20. Ufergehölze zu roden oder in sonstiger Weise zu beeinträchtigen, ….. 23. jegliche wirtschaftliche Nutzungen. Ausgenommen von den Verboten sind (Auszug aus der NSG-VO): …. 1. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung in Form von Grünlandnutzung in der bisherigen Art

    einschließlich der bisher praktizierten Düngung und im bisher flächenmäßigen Umfang ……. 2. Die Entnahme von Oberflächenwasser zu Tränkezwecken auf den Flurstücken 186/1 und 199/1 der Flur 1

    sowie den Flurstücken 474/323 und 250 der Flur 4 der Gemarkung Stempeda … ….. 10. Maßnahmen im Zusammenhang mit verunfalltem und krankgeschossenem Wild und Maßnahmen gegen

    Wilderei; in den Zonen II und III Standortänderungen der vorhandenen transportablen Ansitzeinrichtungen, die Ansitzjagd auf Haarwild mit Ausnahme von wildfarbenden Katzen in den Monaten November bis Januar monatlich je eine Ansitz-Drückjagd pro Jagdbezirk auf Haarwild mit Ausnahme von wildfarbenden Katzen, Hase und Dachs; alle übrigen Formen der Jagd, weitere Maßnahmen des Jagdschutzes sowie die Neuanlage und weitere Standortänderungen jgdlicher Einrichtungen bedürfen des Einvernehmens mit oder der Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde; die Anlage von Wildäckern bleibt verboten,

    ….. 12. Die zur Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Naturschutzgebietes oder aus

    Artenschutzgründen notwendigen und von der oberen Naturschutzbehörde angeordneten, angewiesenen oder genehmigten Erkundungs-, Forschungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen und Nutzungsextensivierungen,

    ….. 16. Unterhaltungsmaßnahmen an dem auf dem Flurstück 183/1 der Flur1 der Gemarkung Stempeda …

    gelegenen, ausgebauten Abschnitt des Krebsbaches, …..

    2.3.4 Landschaftsschutzgebiete Das PG befindet sich vollflächig im Landschaftsschutzgebiet „Alter Stolberg“. Mit Wirkung vom 1.9.1970 verordnet, umfasste das LSG zunächst eine Fläche von 1264 ha. Nachfolgende Veränderungen der Abgrenzung, zuletzt durch die „Dritte Thüringer Verordnung zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Alter Stolberg“ vom 29. September 1998“ führten zu einer erheblichen Vergrößerung des LSG auf eine Fläche von heute 4323 ha. Diese erstrecken sich zwischen den Ortschaften Hermannsacker, Buchholz, Petersdorf, Nordhausen, Leimbach und Rottleberode. An der nördlichen Grenze des LSG „Alter Stolberg“ schließt sich das LSG „Südharz“ an.

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    2.3.5 Flächennaturdenkmale

    Das mit Beschluss vom 26.01.1989 vom Rat des Kreises Nordhausen verordnete FND „Schindergraben“ befindet sich zwischen Breitenberg und Schinderkopf, ca. 800 m östlich der Ortschaft Steigerthal. Für die naturnahe Waldfläche wurden Vorkommen typischer Pflanzenarten des Steppenheidewaldes wie Berg-Kronwicke (Coronilla coronata), seltene Sommerwurz-Arten (Orobanche spec.) sowie reiche Orchideenvorkommen angegeben, welche entsprechend des Beschlusses durch periodische Freilegung von teilflächen für die lichtbedürftigen Arten und durch Entnahme von Sträuchern, Weichhölzern und Stockausschlägen zu erhalten sind. Es sollten auch störende Teile früherer Nadelholz-Auspflanzungen beseitigt werden.

    Mit demselben o. g. Beschluss verordnet wurde das FND „Himmelswiese“, das auf den Hittelochsköpfen im südwestlichen Bereich des PG, ca. 1 km südöstlich Steigerthal, gelegen ist. Die lichte, damals zum Teil verbuschte Waldfläche beherbergt Vorkommen wärmeliebender Pflanzen der Wiesen- und Feldsteppe mit einer Reihe von seltenen Arten der Gattungen Schwingel (Festuca), Alant (Inula), Ehrenpreis (Veronica) und Aster auf. Zudem wird das Vorkommen der Kreuzotter auf der Fläche angegeben. Zur Sicherung des Fortbestandes sowohl der genanten Pflanzenarten als auch der Kreuzotter wird die Entfernung aufkommender Aspen und Stockausschläge angeraten. Tab. 4: Naturdenkmale und Flächennaturdenkmale im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

    Datum und Nr. des Beschlusses

    Name Flächengröße

    (Verordnung/GIS) in ha Gemarkung Flur

    Beschluss Nr. 001889 des Rates des Kreises Nordhausen vom 26.01.1989

    FND „Himmelswiese“ 0,84/0,80 Urbach 3

    FND „Schindergraben“ 2,68/2,2,68 Urbach 3

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    Abb. 8: Lage der Schutzgebiete im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

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    2.4 Planungen im Gebiet

    2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben Das PG befindet sich auf der Ebene der Raumordnung in der Planungsregion des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Nordthüringen. Die Planungsregion Nordthüringen umfasst die Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen und Unstrut-Hainich-Kreis (TMBLV 1999). In diesem ist der Landschaftsrahmenplan (LRP) Nord-thüringen von 1994 dargestellt und somit verbindlich.

    Im RROP Nordthüringen sind große Teile des PG als Vorranggebiete für Natur und Landschaft festgelegt.

    Daraus ergeben sich folgende regionalplanerische Ziele für das PG: • In Vorranggebieten für Natur und Landschaft sollen die Belange des Naturschutzes und der

    Landschaftspflege sowie die ökologischen Erfordernisse Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen haben. Es sind nur solche Nutzungen möglich, die der Vorrangfunktion für Natur und Landschaft nicht entgegenstehen oder sie nicht wesentlich beeinträchtigen.

    • Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung in den Vorranggebieten für Natur und Landschaft soll ermöglicht werden. Extensivierungen sollen in Übereinstimmung mit den Zielen für das jeweilige Gebiet angestrebt werden.

    Im Vorranggebiet für Natur und Landschaft Nr. 20 „Alter Stolberg“ sind folgende Ziele zu beachten: • Regional seltene und bedeutsame Böden sollen nachhaltig gesichert und vor Beeinträchtigung bewahrt

    werden.

    • Die abflussverzögernde Wirkung, vor allem des Waldes und der Talbereiche, soll flächendeckend erhalten und zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt beitragen. Überschwemmungsflächen sollen erhalten werden.

    • Die mit der Bezeichnung “SG” belegten Vorranggebiete sollen vor Schadstoffeintrag in das Grundwasser besonders geschützt werden.

    • In den mit der Bezeichnung “Rv” belegten Vorranggebieten soll das hohe Retentionsvermögen erhalten werden.

    • Klimaökologische Ausgleichsfunktionen von regionaler Bedeutung für Kaltluft-/Frischluftentstehung und der Luftaustausch sollen erhalten werden, klimatische Leitbahnen sollen offen gehalten werden.

    • Die Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten sowie deren Lebensgemeinschaften sollen geschützt werden. Biotopverbundstrukturen sollen erhalten bzw. entwickelt werden. Naturnahe Waldbewirtschaftung soll gewährleistet werden.

    • Landschaftsteile, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, sollen erhalten werden.

    • Die besondere Zweckbestimmung forstlicher Schutzwälder (Boden, Flussufer, Immissions-, Erosions-, Waldbrand-, Sturm- und Schneeschutzwald, Naturwaldparzellen und Reservate sowie Wald zur Sicherung und Gewinnung von genetisch wertvollen Saatguten) soll beachtet werden.

    Als allgemeines Leitziel ist für Natur und Landschaft im RROP Nordthüringen u.a. folgendes festgelegt: • Die historisch gewachsene Kulturlandschaft der Region Nordthüringen soll in ihrem unverwechselbaren

    Gepräge erhalten, gepflegt, weiterentwickelt, ggf. saniert und wiederhergestellt werden.

    • Die in der Region Nordthüringen vorhandenen großen, unzerschnittenen bzw. gering zerschnittenen und störungsarmen Räume sollen auf Grund ihrer Bedeutung für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie die naturbezogene Erholung erhalten und vor weiterer Zerschneidung durch raumbedeutsame Straßen und raumbedeutsame oberirdische Leitungen bewahrt werden.

    • Die Region Nordthüringen soll darüber hinaus in einem großräumig übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraum- und Biotopverbund im Landes-, Bundes- und Europamaßstab eingebunden werden, sofern die Abwägung mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen für die jeweiligen Gebiete erfolgt ist.

    Große Teile des PG sind zudem Vorbehaltsgebiet für Fremdenverkehr und Erholung. In diesen Gebieten soll den fremdenverkehrlichen Belangen sowie der Erholungsfunktion ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen beigemessen werden.

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    Auf der örtlichen Ebene der Landschaftsplanung liegt für den Geltungsbereich Buchholz, Hermannsacker, Nordhausen, Rodishain, Stempeda, Urbach (Steigerthal) der Landschaftsplan Buchholz NDH-2 aus dem Jahr 1996 vor.

    2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet Aktuelle Planungen im FFH-Gebiet „NSG Alter Stolberg“ sind nicht bekannt.

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    30

    3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse

    3.1 Eigentumsverhältnisse

    Zu den Eigentumsverhältnissen des FFH-Gebietes liegen Daten für nur 47,6 % der Gesamtfläche vor. Diese differenzieren sich in acht Eigentumskategorien (vgl. Tab. 5).

    Der größte Teil (ca. 31 %) befindet sich im Eigentum Dritter, also im Privatbesitz. 7 % der Fläche befinden sich in Hand der Treuhand/BVVG, weitere 4 % in kommunaler Hand. Im Eigentum des Freistaates Thüringen befinden sich ca. 4 % der Fächen, wobei Teilflächen im Bereich des Schellenberges als Flächen des Naturschutzes angegeben werden. Auf Agrarbetriebe entfallen lediglich 1 % der Flächen. Kleinere Splitterflächen (je < 1 %) sind Bundeseigentum oder Eigentum der Kirche. Einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse im PG gibt Abb. 9. Tab. 5: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

    Eigentumsverhältnisse im Plangebiet Fläche in [ha] Flächenanteil in [%]

    Dritte (sonstige Eigentümer)/Privateigentümer 194,11 30,7

    Treuhand/BVVG/Eigentum des Volkes 44,68 7,0

    Kommunal (Gemeinden, Kreise) 26,60 4,2

    Freistaat Thüringen 22,91 3,6

    Freistaat Thüringen, Naturschutz 4,37 0,7

    Agrarbetriebe 7,14 1,1

    Bundesrepublik Deutschland 0,69 0,1

    Kirche 0,09 0,01

    Eigentumsverhältnisse unbekannt 330,14 52,4

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    Abb. 9: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

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    32

    3.2 Nutzungsverhältnisse

    3.2.1 Nutzungsgeschichte Wie auch die übrige Landschaft Mitteleuropas war die gesamte Fläche des PG ursprüglich bewaldet. Aufgrund seines bewegten Reliefs und der extremen Standortbedingungen war das PG als landwirtschaftliche Nutzfläche ungeeignet, so dass von einer dauerhaften Waldbestockung ausgegangen werden kann. Der Wald war früher fürstlich Stolberg- Roßlaischer Besitz, der nach 1945 in Volkswald überführt wurde (SÜLZHAYN1960). Die im PG verbreiteten Laubwälder wurden zuerst mittelwaldartig genutzt, später jedoch nach aktuelleren forstlichen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Auf Teilflächen erfolgten weniger standortgerechte Aufforstungen, z.B. mit Fichten und Lärchen. Im Jahr 1878 wurde ein 30jähriger Umtrieb des Unterholzes festgelegt, der zur Überführung der Wälder in Buchen-Hochwald führte. Die Offenlandbereiche wurden beweidet. Diese befanden und befinden sich hauptsächlich im Nordwesten des PG. Die artenreichen Weiderasen wurden z.T. in artenarmes Saatgrasland umgewandelt. Das betrifft vor allem die Flächen am Schellenberg. Der von der Landwirtschaft unternommene Versuch einer Nutzungsintensivierung durch Saatgrasland, Düngung und mehrmaligen Schnitt schlug jedoch fehl.

    Neben der Landwirtschaft wurde in der Karstlandschaft ein Abbau von Gesteinen betrieben. Aufgegebene Gipssteinbrüche im PG zeugen von kleinräumigem Gipsabbau in der Region. Der historische Gipsabbau beschränkte sich auf zwei kleine Brüche am Ravenskopf bei Rottleberode. Seit 1870 entstand eine ausgedehnte Gipsindustrie in der Umgebung. In den 80er Jahren wurden 5 Mio. t Gips und Anhydrit abgebaut, davon ein Drittel im nahegelegenen Kohnstein. Für den Gipsabbau wurde ein Teil des im Jahr 1978 ausgewiesenen NSG freigegeben.

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    3.2.2 Aktuelle Nutzungsverhältnisse

    3.2.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege

    Landwirtschaft

    Etwa 10 % der Gesamtfläche des FFH-Gebietes wird landwirtschaftlich genutzt. Hiervon unterliegen 1,4 ha einer Acker- sowie 60,4 ha einer Grünlandnutzung. Einen Überblick über die landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet gibt Abb. 10, einen Überblick über die KULAP-Förderung landwirtschaftlicher Flächen gibt Tab. 6.

    Abb. 10: Landwirtschaftlich genutzte Flächen im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ (grün: Grünland, braun: Acker)

    Daten zur Nutzungsart und KULAP-Förderung im PG liegen nicht flächendeckend, jedoch für alle erfassten LRT- und LRT-Entwicklungsflächen und deren Umfeld vor. Demnach werden LRT-relevante Flächen im Gebiet durch drei verschiedene Nutzer bewirtschaftet, von denen einer nur eine kleine Einzelfläche, die beiden anderen jedoch mehrere und flächenmäßig bedeutsame Flächen nutzen. Schafbeweidung findet im Gebiet vor allem auf kleineren Teilflächen am am Singer- und Entenberg statt. Der überwiegende Teil der Flächen im Nordwesten des PG (zwischen Singerberg und L 2076) wird jedoch mit Rindern und/oder Pferden beweidet, gleiches gilt für große Flächen im Bereich des Mittelberges an der Nordgrenze des PG. Mähweiden befinden sich am Schellenberg und südlich des Mittelberges.

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    Tab. 6: Übersicht über die KULAP-Förderung LRT-relevanter Feldblöcke im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“ (Antragsjahr 2013)

    Feldblöcke Maßnahme Anzahl der Einzelflächen

    Beantragte Fläche [ha]

    DETHLIGL44313I08 DETHLIGL44313H07 DETHLIGL44313I09

    N211

    Mager- und Trockenrasen, Pflege des Grünlandes mit Rindern/Pferden in Form einer Stand- oder Umtriebsweide und dabei Einhaltung einer mittleren Besatzdichte pro Jahr zwischen 0,3 und 1,0 GVE/ha

    7 22

    DETHLIGL44313N01 DETHLIGL44313H09 DETHLIGL44313H05 DETHLIGL44313I03

    N213

    Mager- und Trockenrasen, Pflege des Grünlandes mit Schafen/ Ziegen in Form der Hütehaltung und dabei Einhaltung eines Tierbesatzes von mindestens 0,5 und 1,0 GVE Schafe/Ziegen je ha Verpflichtungsfläche

    4 4,7

    DETHLIGL44313N24 DETHLIGL44313I08

    N311

    Mager- und Trockenstandorte Biotoppflege unter erschwerten Bedingungen gemäß Pflegeplan der unteren Naturschutzbehörde durch Mahd.

    2 9,6

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    Landschaftspflege

    Im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen“ (NALAP) erfolgten im mehrjährigen Turnus Entbuschungen am Südosthang des Schellenberges. Auch im Singerberg wurden in den vergangenen Jahren zweimalig Entbuschungmaßnahme realisiert. Die Himmelswiese südöstlich von Steigerthal wird jährlich durch die Waldgenossenschaft Windehausen gemäht.

    Das Referenzprojekt Artenschutz - Standortsicherung für bedrohte Pflanzen im Landkreis Nordhausen, welches durch den Landschaftpflegeverband „Südharz/Kyffhäuser“ e. V. realisiert wird (Laufzeit 01/2013 bis 11/2014), hat die Pflege der folgenden Standorte im PG zum Inhalt:

    Abb. 11: Lage der Flächen für das Referenzprojekt Artenschutz im FFH-Gebiet 8 „NSG Alter Stolberg“

    Vorkommen des Spätblühenden Brand-Knabenkrauts (Orchis ustulata ssp. aestivalis) im Alten Stolberg (300 m²) (vgl. Abb. 11; Fl. 3)

    Flächensituation vor Maßnahmebeginn:

    Südexponierter Hang mit Halbtrockenrasen, in großen Bereichen stark verbuscht, Krautschicht stark verfilzt.

    Neben Spätblühendem Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata ssp. aestivalis) Vorkommen von Langblättrigem Waldvöglein (Cephalanthera longifolia) und Gewöhnlichem Nadelröschen (Fumana procumbens).

    bisher erfolgte ehrenamtliche Maßnahmen:

    Sporadische, kleinflächige Zurückdrängung der Verbuschung im Jahr 2004, danach sporadische Entfilzung.

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    Inhalt Projektmaßnahme:

    1. Entbuschung

    2. einschürige Mahd um den 01.10., inkl. Entfernung des Mähgutes und Anlage von Bodenverwundungen nach Absprache mit dem Förster

    3. Versuch der Organisierung einer langfristig abgesicherten Beweidung durch Schaf- oder/und Ziegenbeweidung

    Vorkommen vom Abbiss-Pippau (Crepis praemorsa) im Windfeld (1000 m²)

    Flächensituation vor Maßnahmebeginn:

    Westabhang des Alten Stolberg unmittelbar östlich Steigerthal, aufgrund fehlender Bewirtschaftung stark verfilzt.

    Neben Abbiss-Pippau (Crepis praemorsa) Vorkommen von Einfacher Wiesenraute (Thalictrum simplex ssp. tenuifolium) und Gewöhnlichem Nadelröschen (Seseli