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Institut für Juristische Weiterbildung LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Masterstudium Anwaltsrecht Und Anwaltspraxis

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Institut für Juristische Weiterbildung

LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

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Masterstudiengang„Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Ein Kooperationsstudiengang mit dem DAV

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Der Studiengang Master of Laws „Anwaltsrecht und An-waltspraxis“ des Instituts für Juristische Weiterbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Ha-gen ist ein anwendungsorientiertes weiterbildendes Studium zur Weiterqualifizierung für Studierende, die in der Regel das erste juristische Staatsexamen bereits erworben haben und im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen die Auf-nahme einer anwaltlichen Tätigkeit anstreben.

Die Vermittlung der Studieninhalte umfasst zwei Semester mit sich daran anschließender Masterarbeit. Es handelt sich um ein Fernstudium, das sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstu-dium absolviert werden kann.

Das Studium ist modular aufgebaut. Die Lehrinhalte vertiefen die im grundständigen juristischen Studium und im Rechts-referendariat erworbenen Kenntnisse durch die Vermittlung anwaltlichen Spezialwissens auf den Gebieten der Kanzlei-organisation und -führung sowie den prozess- und materiell-rechtlichen Aspekten der Bearbeitung von Mandaten.

Die Master-Gesamtnote wird aus den Noten der einzelnen Modulabschlussarbeiten und der Masterarbeit gebildet. Nach erfolgreichem Studium wird den Absolventinnen und Absol-venten der akademische Grad eines Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ verliehen.

Kurzbeschreibung des beantragten Studiengangs

LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

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1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Formale ZugangsvoraussetzungenDie formalen Voraussetzungen für die Aufnahme des Master-studiengangs “Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ sind in der Prüfungsordnung des Studiengangs sowie im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Danach kann zum Studium zugelassen werden, wer das erste juristische Staats-examen bzw. die erste juristische Prüfung oder einen gleich-wertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben hat. Ebenso kann zugelassen werden, wer – nach deutschlandwei-ter Umsetzung des Bologna-Prozesses in der Juristenausbildung – einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten erworben hat, der den späteren Zugang zum Anwaltsberuf ermöglicht. Hinzu tritt in jedem Fall das Erfor-dernis des Nachweises einschlägiger berufspraktischer Erfah-rung von nicht unter einem Jahr.

1.2 Studiengangsspezifischen VoraussetzungenDie Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die FernUni-versität in Hagen (FernU-ZEO, § 3 Absatz 3), legt fest, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber seit dem Som-mersemester 2006 über einen Rechner mit Internetzugang ver-fügen muss, um das Studium an der FernUniversität in Hagen

durchführen zu können. Zudem sind Kenntnisse der EDV emp-fehlenswert. Potentiellen Bewerberinnen und Bewerben, deren EDV-Kenntnisse gering sind, wird daher empfohlen, sich vor der Aufnahme des Studiums entsprechend weiterzubilden.

1.3 ZulassungsverfahrenDas Studierendensekretariat prüft anhand der Originaldoku-mente (bzw. beglaubigter Kopien), ob die formalen Vorausset-zungen für die Zulassung erfüllt sind.

1.4 Anerkennung von StudienleistungenStudienzeiten in anderen Studiengängen oder an anderen als wissenschaftlichen Hochschulen sowie dabei erbrachte Stu-dien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, soweit sie gleichwertig sind. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten und Studienleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektoren-konferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet der Prüfungsausschuss.

Curriculum

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2. Struktur des Studiengangs

Der Studiengang Master of Laws wird als Fernstudium ange-boten. Die Studiendauer beträgt für ein Vollzeitstudium zwei, für ein Studium in Teilzeit vier Semester. Daran schließt sich die obligatorische Teilnahme an einer viertägigen Präsenzveranstal-tung sowie die Anfertigung der Masterarbeit an, für die eine Bearbeitungszeit von 12 Wochen vorgesehen ist. Die Lehrangebote werden modularisiert angeboten. Die Mo-dule des zu akkreditierenden Studiengangs enthalten jeweils ein in sich geschlossenes Stoffgebiet, dessen Eingrenzung und Inhalt sich aus den anerkannten Kategorien der Rechtswissen-schaften ergeben. Alle Module werden durchlaufend ange-boten und sind ihrem Umfang nach darauf ausgerichtet, dass innerhalb eines Semesters zwei Module bearbeitet und abge-schlossen werden können.

Die Studieninhalte bestehen ausschließlich aus Pflichtelemen-ten, die zur Erreichung der Lernziele unerlässlich sind. Die Stu-dierenden müssen im Verlauf des Studiengangs insgesamt vier Pflichtmodule belegen, die jeweils mit einer unter Aufsicht an-zufertigenden Modulabschlussklausur vervollständigt werden. Wird zu allen vier Modulen jeweils eine Modulabschlussklau-sur erfolgreich bearbeitet, kann die bzw. der Teilnehmende zur Anfertigung der Masterarbeit zugelassen werden.

Die Master-Gesamtnote wird aus den Noten der einzelnen Modulabschlussarbeiten und der Masterarbeit gebildet. Nach erfolgreichem Studium wird den Absolventinnen und Absol-venten der akademische Grad eines Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ verliehen.

3. Qualifikationsrahmen

Verbreiterung und Vertiefung des Wissens und systemische, instrumentale sowie kommunikative KompetenzenDie Absolventinnen und Absolventen des zu akkreditierenden Masterstudiengangs weisen mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums Wissen und Verstehen nach, das auf den Grund-lagen des ersten juristischen Staatsexamens aufbaut und eine wesentliche Vertiefung, Erweiterung und Spezialisierung dar-stellt. Neben dem anwaltlichen Fachwissen erwerben die Stu-dierenden methodische Kompetenzen, die sie befähigen, die auch zwischen Mandaten aus gleichen Rechtsgebieten immer wieder variierenden Probleme und Fragestellungen auf Basis der vorhandener Kenntnisse methodisch und den anwaltlichen Gepflogenheiten und prozessrechtlichen Voraussetzungen ent-sprechend zu bearbeiten und einer auftragsgemäßen außerge-richtlichen und/oder gerichtlichen Lösung zuzuführen.

Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten, Chan-cen, Terminologien und Problemstellungen einer anwaltlichen Tätigkeit zu definieren, zu interpretieren und praxisorientiert umzusetzen.

Das Wissen und Verstehen der Studierenden bildet die Grund-lage für die Entwicklung und / oder Umsetzung eigenständigen anwaltlichen Arbeitens. Dass der Studiengang Master of Laws anwendungsorientiert ist, wird nicht nur an der Auswahl der Lehrstoffgebiete deutlich. Die Inhalte der einzelnen rechtswis-senschaftlichen Module sind nicht auf die Vermittlung reinen akademischen Wissens zugeschnitten, sondern ermöglichen nach Auswahl und Aufbereitung die praktische Anwendung des Wissens. Dem dienen insbesondere Unterweisungen in praktische Fertigkeiten, wie z.B. Formulierungsstrategien für Schriftsätze. Wesentlich für den Studiengang Master of Laws ist also die Verzahnung von juristischen und berufspraktischen Kompetenzen.

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Im Rahmen von Modul I („Die Anwaltskanzlei“) erwerben die Studierenden das unabdingbare Wissensfundament für eine dauerhaft erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit. Dieses Funda-ment bildet gleichsam den Allgemeinen Teil eines Kodex an-waltlicher Berufskenntnisse. Indem es in gleicher Weise wie der allgemeine Teil eines Gesetzes vor die Klammer gezogen und somit an exponierter Stelle am Anfang des Studiums steht, er-weist es sich als unerlässlicher Türöffner des sich anschließen-den besonderen Teils anwaltlicher Tätigkeit: der Mandatsbe-arbeitung im eigentlichen Sinne.

In dem zu akkreditierenden Studiengang sind verschiedene Elemente, die den Erwerb kommunikativer und sozialer Kom-petenzen gewährleisten, verbindlich verankert, wie z.B. die Kurse „Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik“ im Modul IV sowie „Historische und gesell-schaftliche Grundlagen“ im Modul III.

Die Anfertigung der Masterarbeit ermöglicht − unabhängig vom Gegenstand − den Praktikerinnen und Praktikern eine gründliche, methodische Auseinandersetzung mit einem Thema.

4 Studienverlauf

Das individuelle Curriculum jeder bzw. jedes Studierenden be-steht ausnahmslos aus Pflichtmodulen, durch die sicherge-stellt wird, dass die Absolventinnen und Absolventen über die für eine anwaltliche Tätigkeit unbedingt notwendigen Kennt-nisse verfügen.

Im ersten Semester sind (bei Vollzeitbelegung) die Module „Die Anwaltskanzlei“, „Privatrecht“ und „Wirtschaftsrecht“ zu be-legen. Im zweiten Semester sollen die Studierenden das Modul „Verfahrensrecht“ absolvieren. Vervollständigt wird das zweite Semester durch die Teilnahme an einer viertägigen Präsenz-phase und der Anfertigung der Masterabschlussarbeit.

Wird das Studium in Teilzeit durchlaufen, sollte die Bearbei-tung des Moduls „Die Anwaltskanzlei“ sowie die hälftige Be-arbeitung des Moduls „Privatrecht“ im ersten Semester erfol-gen. Im zweiten Semester schließt sich die Vervollständigung des zweiten Moduls „Privatrecht“ sowie die Bearbeitung des Moduls „Wirtschaftsrecht“ an. Das dritte Semester umfasst die Auseinandersetzung mit dem Modul Verfahrensrecht, be-vor sich im vierten Semester die Teilnahme an der Präsenzver-anstaltung sowie die Anfertigung der Masterabschlussarbeit anschließen.

Die Einhaltung der dargestellten Bearbeitungsabfolge der Mo-dule wird aus didaktischen Gründen empfohlen, um eine kon-tinuierliche Gewöhnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das steigende inhaltliche Anforderungsniveau der Module zu ermöglichen. Die Reihenfolge der Module ist jedoch nicht zwingend einzuhalten, vielmehr soll den Teilnehmenden im Rahmen des von ihnen gewählten Fernstudiums größtmögli-che Flexibilität hinsichtlich des zeitlichen und inhaltlichen Ab-laufs des Studiums gewährt werden.

Im Überblick stellt sich der Studienverlauf bei Vollzeitbelegung wie folgt dar:

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1. Semester

Modul I

Die Anwaltskanzlei

Kurs 1Gründung, Kauf, Eintritt und Zusammenschluss

Kurs 2Organisation und Qualitätsmanagement

Kurs 3Strategische Ausrichtung und Marketing

Kurs 4Zeitmanagement, Bürotechnik, Dokumentenrecherche

Kurs 5Buchführung, Steuern und Sozialversicherung

Kurs 6Gebührenrecht, Honorargestaltung, Kostenrecht

Kurs 7Berufsrecht, Haftpflicht, Berufsständische Versorgung

m 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsichtm Zu erwerbende LP: 10

Modul II

Privatrecht

Kurs 1Mietrecht, Grundbuch und Grundstückskauf

Kurs 2Familien- und Erbrecht

Kurs 3Privates Baurecht

Kurs 4Kauf- und Werkvertrag, Sondervertriebsformen

Kurs 5Verkehrsrecht

Kurs 6Versicherungsrecht

Kurs 7IPR- und UN-Kaufrecht

m 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsichtm Zu erwerbende LP: 10

Modul III

Wirtschaftsrecht

Kurs 1:Arbeitsrecht

Kurs 2:Sozialrecht

Kurs 3:Steuerrecht

Kurs 4:Insolvenzrecht

Kurs 5:Gesellschaftsrecht

Kurs 6:Wettbewerbsrecht

Kurs 7:Grundlagen des Anwaltsberufs

m 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsichtm Zu erwerbende LP: 10

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2. Semester

Modul IV

Verfahrensrecht

Kurs 1Verwaltungsrecht

Kurs 2Berufung / Revision / Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und –taktik

Kurs 3Zwangsvollstreckung

Kurs 4Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik

Kurs 5Strafverteidigung

Kurs 6Europarecht

Teilnahme an einer viertägigen Präsenzveranstaltung

m 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsichtm Zu erwerbende LP: 15

Masterabschlussarbeit

m 12-wöchigm Zu erwerbende LP: 15

Hinweis zur Teilnahme an der viertägigen Präsenzveranstaltung Die Präsenzveranstaltung dient dazu, die persönlichen Schlüs-selqualifikationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu er-weitern und zu trainieren. Insbesondere sollen die Kenntnisse der Studierenden in Rhetorik, Verhandlungsführung und Streit-schlichtung praktisch angewandt werden und die Fähigkeit der Studierenden, komplexe Sachverhalte aus der Anwaltspraxis hinsichtlich ihres rechtlichen Gehalts und der Berührung mit verschiedenen Rechtsgebieten zu analysieren und klassifizie-ren, geschärft werden. Renommierte Praktikerinnen und Prak-tiker referieren im Verlauf der Präsenzveranstaltung zu diesen Themen und ergänzen die in den Modulen bereits grundle-gend vermittelten Inhalte um tagesaktuelle Aspekte und Ent-wicklungen. Rollenspiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer simulieren unter professioneller Anleitung die verschiedenen Gesprächs-, Verhandlungs- und Konfliktsituationen, mit denen sich Anwältinnen und Anwälte in der täglichen Praxis konfron-tiert sehen. Indem konstruktiven Kritiken und Anregungen der beteiligten und beobachtenden Kommilitoninnen und Kom-militonen unmittelbar im Anschluss an die Rollenspielsituatio-nen geäußert, reflektiert und umgesetzt werden, können die Querschnittsqualifikationen der Teilnehmenden geschärft und optimiert werden. Der persönliche Kontakt der Studierenden während der Präsenzveranstaltungen dient schließlich auch dem Erfahrungsaustausch und dem Aufbau von persönlichen Kontakten, die im Idealfall über die Dauer des Studiums hinaus fortdauern und zu einer gegenseitigen Unterstützung bei Auf-nahme einer anwaltlichen Tätigkeit genutzt werden können.

Summe aller sowohl in Vollzeit als auch Teilzeit zu erwerbenden LP: 60

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5 Besonderheiten des Curriculums

Je nach persönlichen Studienabsichten können Studierende zu Beginn eines Semesters zwischen einem Voll- und Teilzeitstu-dium wählen und so ihren zeitlichen Aufwand für das Fern-studium flexibel an ihre persönlichen zeitlichen Bedürfnisse anpassen. Die zeitliche Flexibilität des Studienverlaufs wird un-terstützt durch die Konzeption des zu akkreditierenden Studi-engangs als Fernstudium, welches über die e-Learning-Platt-formen „Moodle“ und „Lernraum Virtuelle Universität“ der FernUniversität in Hagen organisiert wird.

6 Internationalisierung

Ein umfassendes juristisches Studium behandelt im Schwer-punkt das Recht, das in einem Staat angewendet wird. Unter den heutigen Bedingungen der trans-, supra- und internati-onalen Verflechtung der Regulierungsmassen handelt es sich dabei sowohl um das Recht, das vom nationalen Gesetzgeber geschaffen wurde, als auch um ausländisches, transnationales oder internationales Recht, das durch Akte des nationalen Ge-setzgebers in den innerstaatlichen Rechtsraum Einlass erhalten hat. In diesem Rahmen ist eine internationale Ausrichtung der Studieninhalte geboten und soll realisiert werden.

Die wohl wichtigste Stellung unter den Regelungsmaterien, die nicht vom deutschen Gesetzgeber initiiert werden, nimmt das Europarecht ein. Das Europarecht erfasst bekanntlich zuneh-mend Rechtsmaterien, die früher ausschließlich nationalstaat-lich geregelt wurden; seine Regelungsdichte und –tiefe neh-men immer mehr zu. Modul IV widmet dieser Thematik daher einen vollständigen Studienbrief, der die grundlegenden As-pekte des Europarechts aus anwaltlicher Sicht beleuchtet.

Der zu akkreditierende Studiengang verfolgt ergänzend den Ansatz, europarechtliche Voraussetzungen auch integrativ im Zusammenhang mit den übrigen Kursen der jeweiligen Fach-module zu berücksichtigen. Deshalb enthalten alle Kursein-

heiten europarechtliche Bezüge, soweit dieses die Spezialm-aterien beeinflusst.

Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft fordert in gesteigertem Maße die transnationale Zusammenarbeit von Unternehmen. Damit stellen sich Fragen der zivilrechtlichen Bewertung des Austauschs von Gütern und Dienstleistungen. Wenn Akteure, die unterschiedlichen nationalen Rechtsord-nungen unterstehen, rechtlich in Kontakt treten, muss gere-gelt werden, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt und ob sie Modifikationen unterliegt. Dies wird vom Internati-onalen Privatrecht geregelt, das im vorliegenden Studiengang explizit in Modul II vertieft wird.

7 Vergabe von Leistungspunkten und Modulzuschnitt

Die Vergabe der Leistungspunkte (LP) erfolgt nach dem Eu-ropean Credit Transfer System (ECTS). Leistungspunkte wer-den nur vergeben, wenn die Leistung in der Modulprüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wird. Der erfolgrei-che Abschluss des Studiengangs wird mit insgesamt 60 Leis-tungspunkten bewertet. Der inhaltliche Zuschnitt der Module repräsentiert die Unterscheidung zwischen Themenstellungen zur Organisation und funktionellen Gestaltung einer anwaltli-chen Tätigkeit auf der einen und drei Modulen zur effektiven und verfahrensfehlerfreien Bearbeitung anwaltlicher Mandate im Privatrecht und Wirtschaftsrecht auf der anderen Seite. Der Zuschnitt des Umfangs des Workloads eines Moduls mit 300 Arbeitsstunden pro Semester (umgerechnet 10 LP) in Modul I, II und III bzw. mit 450 Arbeitsstunden (umgerechnet 15 Leis-tungspunkten) in Modul IV trägt dem Umstand Rechnung, dass die Studierenden an der FernUniversität üblicherweise in Teilzeit studieren. Die 450 Arbeitsstunden (AS) entsprechen der Hälfte des für ein Vollzeitstudium empfohlenen Workloads.

Von den 450 AS in Modul IV sind 240 AS für die Bearbeitung der Kurse im Selbststudium unter Nutzung des virtuellen Be-

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treuungsangebots vorgesehen. Für die Vorbereitung und Er-bringung von Prüfungsleistungen werden 95 AS angesetzt. 25 AS sind im Rahmen der Teilnahme an der viertägigen Präsenz-veranstaltung zu erbringen. 90 AS stehen für die freie Lektüre und für die Teilnahme an Online-Seminaren zur Verfügung. Für die Module mit 300 AS ergibt sich eine entsprechende Vertei-lung von 190 AS, 80 AS und 30 AS.

Die abschließende Anfertigung der Masterarbeit erstreckt sich über 450 Arbeitsstunden, für die 15 Leistungspunkte verge-ben werden.

Insgesamt errechnen sich so 60 Leistungspunkte für die erfolgrei-che Teilnahme am Master „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

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Zeitlich flexibel neben Referendariat oder Beruf studieren

Mit dem Weiterbildungsstudiengang Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ bietet die FernUniversität in Hagen einen Studiengang – auch für Absolventinnen und Ab-solventen des ersten juristischen Staatsexamens –, der grundle-gend und interdisziplinär rechtswissenschaftliche Inhalte unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen des Anwalts-berufs vermittelt.

Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für berufstätige Anwältinnen und Anwälte bietet sich durch den LL.M. und seine Konzeption als Fernstudium die Chance, ne-ben Beruf bzw. Referendariat zeitlich flexibel vertiefte Kennt-nisse im Hinblick auf die anwaltliche Tätigkeit zu erlangen. Stu-dierende des Master of Laws können ihr rechtsmethodisches anwaltliches Denkvermögen schärfen bzw. trainieren.

Darüber hinaus handelt es sich beim Master of Laws der Fern-Universität um einen international anerkannten juristischen Hochschulabschluss, der Ihnen die Möglichkeit bietet, sich durch ein differenziertes Ausbildungskonzept von der Masse der Absolventinnen und Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge abzuheben und damit einen wichtigen Grund-stein dafür zu legen, im Anwaltsberuf erfolgreich zu sein.

Sowohl die Lehre als auch sämtliche Studienmaterialien un-terliegen an der FernUniversität in Hagen einer regelmäßigen Qualitätssicherung und Evaluation. Der Studiengang ist von AQAS akkreditiert.

Aufbau des Studiums

Das Studium ist modular aufgebaut und besteht aus regu-lären Mastermodulen (4 Module), einer viertägigen Präsenz-phase und der Masterarbeit. Die Module I bis III haben ei-nen Workload von 300, Modul IV von 450 Arbeiststunden/pro Semester.

Serviceangebot für Studierende

Mit der FernUniversität studieren Sie dort, wo Sie es für sinn-voll halten – egal ob zu Hause, im Urlaub oder in der Biblio-thek. Sie erhalten alle Unterlagen, die Sie für das Studium be-nötigen, in Form von Lehrbriefen online über unsere virtuelle Lernumgebung, die Ihnen Kontakt zu Lehrenden und ande-ren LL.M.-Studierenden bietet.

Als LL.M.-Studentin oder Student haben Sie auch Zugang zu Beck-Online – und dies ohne Zusatzkosten.

Studienabschluss

Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Im Anwaltsberuf erfolgreich sein

Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ im Überblick

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Einschreibungsvoraussetzungen

Sie können in den Studiengang Master of Laws eingeschrie-ben werden, wenn Sie• daserste juristischeStaatsexamenbzw.dieerste juristi-

sche Prüfung oder einen gleichwertigen ausländischen Ab-schluss erworben haben oder

• nachdeutschlandweiterUmsetzungdesBologna-Prozes-ses in der Juristenausbildung einen vergleichbaren Bache-lor-Abschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten erwor-ben haben, der den späteren Zugang zum Anwaltsberuf ermöglicht.

• Hinzu trittdasErfordernisdesNachweiseseinschlägigerberufspraktischer Erfahrung von nicht unter einem Jahr. Jedoch werden Rechtsreferendarinnen und Referendare zum Studiengang zugelassen, sobald sie die rechtsverbind-liche Zusage über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst beifügen.

Studiendauer

2 Semester Vollzeit (bei 2 Modulen im Semester) incl. Master-arbeit oder mit entsprechender Verlängerung bei Teilzeit

Leistungspunkte

60 ECTS (Credit Points nach dem European Credit Point Trans-fer System)

Bezugsgebühren

2.990,- Euro für den gesamten Studiengang. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die vom theoretischen Kurs zur DAV-Anwaltausbildung zum weiterbildenden Mas-terstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ wechseln wollen, ergeben sich lediglich folgende Gebühren:740,- Euro für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DAV-An-waltausbildung BASIS1.165,- Euro für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DAV-An-waltausbildung BASIS-PLUS

Weitere Informationenwww.juristische-weiterbildung.de

Fragen zur Zulassung und zum Studium

Ein Weiterbildungsstudiengang des Instituts für Juristische Weiterbildung in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein e.V.

RA André Brambring02331 987-2176andré[email protected]

Dr. Sven Grotendiek02331 [email protected] für Juristische WeiterbildungAbteilung II: AnwaltsrechtUniversitätsstraße 21/AVZ58097 Hagen

Im Anwaltsberuf erfolgreich sein

LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ im Überblick

Page 13: Masterstudium Anwaltsrecht Und Anwaltspraxis

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Anträge bitte senden an: Institut für Jur. Weiterbildung FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

1. Hörerstatus: (Weiterbildungsstudierende)

2. Name:

3. Vorname:

4. Geschlecht: W = weibl. 5. ggf. Namenszusatz M = männl. (z.B. "Dr.")

6. Geboren am: 7. geb. in:

8. Geburtsname: 9. Staatsangehörigkeit (Nationalitätenkennz.): zusätzlich nur wenn außerhalb der Bundesrepublik Klartextangabe:

Versandanschrift: 10. Straße/Platz, Haus-Nr.:

11. Nationalitätenkennzeichen: 12. Postleitzahl: (nur bei Versand ins Ausland)

13. Ortsangabe:

14. ggf. Zusatz: (c/o, Postfach)

15. Tel. Festnetz: 16. Handy:

17. Studiengang- 18. E-mail: schlüssel:

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet. Ich bin mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Deutschen Anwaltverein, Littenstr. 11, 10179 Berlin zum Zwecke der Durchführung der Präsenzveranstaltung einverstanden. Der DAV wird diese Daten nur im Rahmen der vorge-nannten Ausbildung verwenden. _____________________ ______________________________________ Datum Unterschrift Zusätzliche Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen

(Bitte Nachweise in beglaubigter Kopie beifügen)

Ich habe das Erste Juristische Staatsexamen / einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben, Tag der mündlichen Prüfung: Ich bin Volljuristin / Volljurist.

(Die Zulassung von Volljuristinnen / Volljuristen oder auf Basis eines ausländischen juristischen Abschlusses bleibt einer Einzellfallprüfung vorbehalten.)

Ich versichere, dass die Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen zutreffen.

_____________________ ______________________________________ Datum Unterschrift

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Datenerf. am:

Matrikel-Nr.

(Posteingangsstempel)

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LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Daten erf. am

von

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98066

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LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Für Ihre Anmeldung verwendenSie bitte den Zulassungsantrag.

Weitere Informationen

Dr. Sven Grotendiek 02331 987-4339

RA André Brambring 02331 987-2176;

Telefax 02331 987-342.E-Mail: [email protected]; www.juristische-weiterbildung.de.

Für Studiengangswechslerinnen und Studiengangswechsler

Matrikel-Nr Q

Ich bin eingeschrieben für die

BASIS-Ausbildung (DAV) m

BASISPLuS-Ausbildung (DAV) m

Anträge bitte senden an: Institut für Jur. Weiterbildung FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

1. Hörerstatus: (Weiterbildungsstudierende)

2. Name:

3. Vorname:

4. Geschlecht: W = weibl. 5. ggf. Namenszusatz M = männl. (z.B. "Dr.")

6. Geboren am: 7. geb. in:

8. Geburtsname: 9. Staatsangehörigkeit (Nationalitätenkennz.): zusätzlich nur wenn außerhalb der Bundesrepublik Klartextangabe:

Versandanschrift: 10. Straße/Platz, Haus-Nr.:

11. Nationalitätenkennzeichen: 12. Postleitzahl: (nur bei Versand ins Ausland)

13. Ortsangabe:

14. ggf. Zusatz: (c/o, Postfach)

15. Tel. Festnetz: 16. Handy:

17. Studiengang- 18. E-mail: schlüssel:

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet. Ich bin mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Deutschen Anwaltverein, Littenstr. 11, 10179 Berlin zum Zwecke der Durchführung der Präsenzveranstaltung einverstanden. Der DAV wird diese Daten nur im Rahmen der vorge-nannten Ausbildung verwenden. _____________________ ______________________________________ Datum Unterschrift Zusätzliche Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen

(Bitte Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie beifügen;)

Ich habe das Erste Juristische Staatsexamen / einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben, Tag der mündlichen Prüfung: Ich bin Volljuristin / Volljurist.

(Die Zulassung von Volljuristinnen / Volljuristen oder auf Basis eines ausländischen juristischen Abschlusses bleibt einer Einzellfallprüfung vorbehalten.)

Ich versichere, dass die Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen zutreffen.

_____________________ ______________________________________ Datum Unterschrift

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Datenerf. am:

Matrikel-Nr.

(Posteingangsstempel)

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Anträge bitte senden an: Institut für Jur. Weiterbildung FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

1. Hörerstatus: (Weiterbildungsstudierende)

2. Name:

3. Vorname:

4. Geschlecht: W = weibl. 5. ggf. Namenszusatz M = männl. (z.B. "Dr.")

6. Geboren am: 7. geb. in:

8. Geburtsname: 9. Staatsangehörigkeit (Nationalitätenkennz.): zusätzlich nur wenn außerhalb der Bundesrepublik Klartextangabe:

Versandanschrift: 10. Straße/Platz, Haus-Nr.:

11. Nationalitätenkennzeichen: 12. Postleitzahl: (nur bei Versand ins Ausland)

13. Ortsangabe:

14. ggf. Zusatz: (c/o, Postfach)

15. Tel. Festnetz: 16. Handy:

17. Studiengang- 18. E-mail: schlüssel:

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet. Ich bin mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Deutschen Anwaltverein, Littenstr. 11, 10179 Berlin zum Zwecke der Durchführung der Präsenzveranstaltung einverstanden. Der DAV wird diese Daten nur im Rahmen der vorge-nannten Ausbildung verwenden. _____________________ ______________________________________Datum Un-terschrift Zusätzliche Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen (Bitte Nachweise in Kopie beifügen)

Ich habe das Erste Juristische Staatsexamen / einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben, Tag der mündlichen Prüfung: ______________. Ich beabsichtige, an der praktischen DAV-Anwaltausbildung teilzunehmen.

Ich bin Referendarin / Referendar / habe mich zum Referendariat angemeldet. Ich beabsichtige, an der praktischen DAV-Anwaltausbildung teilzunehmen.

Ich habe gelesen und akzeptiere: Die Anmeldung ist verbindlich. Die Gebühren für den weiterbildenden Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ entstehen nach den Bestimmungen der Gebührensatzung der FernUniversität in Ha- gen mit der Antragstellung und werden mit der Entstehung fällig. Eine Rückziehung des Antrags nach er- folgter Zulassung entbindet nicht von der Zahlung der fällig gewordenen Gebühren. Die Gebühren wer- den nach Zuteilung des Passwortes für den Download der Dateien mit einem entsprechenden Gebühren- bescheid erhoben.

Ich versichere, dass die Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen zutreffen.

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Datenerf. am:

Matrikel-Nr.

(Posteingangsstempel)

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Anträge bitte senden an: Institut für Jur. Weiterbildung FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

1. Hörerstatus: (Weiterbildungsstudierende)

2. Name:

3. Vorname:

4. Geschlecht: W = weibl. 5. ggf. Namenszusatz M = männl. (z.B. "Dr.")

6. Geboren am: 7. geb. in:

8. Geburtsname: 9. Staatsangehörigkeit (Nationalitätenkennz.): zusätzlich nur wenn außerhalb der Bundesrepublik Klartextangabe:

Versandanschrift: 10. Straße/Platz, Haus-Nr.:

11. Nationalitätenkennzeichen: 12. Postleitzahl: (nur bei Versand ins Ausland)

13. Ortsangabe:

14. ggf. Zusatz: (c/o, Postfach)

15. Tel. Festnetz: 16. Handy:

17. Studiengang- 18. E-mail: schlüssel:

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet. Ich bin mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Deutschen Anwaltverein, Littenstr. 11, 10179 Berlin zum Zwecke der Durchführung der Präsenzveranstaltung einverstanden. Der DAV wird diese Daten nur im Rahmen der vorge-nannten Ausbildung verwenden. _____________________ ______________________________________ Datum Unterschrift Zusätzliche Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen

(Bitte Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie beifügen;)

Ich habe das Erste Juristische Staatsexamen / einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben, Tag der mündlichen Prüfung: Ich bin Volljuristin / Volljurist.

(Die Zulassung von Volljuristinnen / Volljuristen oder auf Basis eines ausländischen juristischen Abschlusses bleibt einer Einzellfallprüfung vorbehalten.)

Ich versichere, dass die Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen zutreffen.

_____________________ ______________________________________ Datum Unterschrift

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Datenerf. am:

Matrikel-Nr.

(Posteingangsstempel)

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