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Kuert + Co. AG Tel. +41 62 922 18 58 Fax+41 62 922 30 29 [email protected] www.seilerei.ch Material- anforderungen bei seilunterstützter Arbeit im Forsteinsatz Kräfte, Normen, Faktoren

Material- anforderungen · darf. Häufig verwendete Begriffe hierfür sind: WLL (Working Load Limit), SWL (Safety Work Limit) Zugkraft Eine Zugkraft entsteht, wenn eine Last bewegt

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Kuert + Co. AG

Tel. +41 62 922 18 58Fax +41 62 922 30 [email protected] www.seilerei.ch

Material-anforderungenbei seilunterstützter Arbeit im Forsteinsatz

Kräfte, Normen, Faktoren

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Impressum

Herausgeber:

Kuert + Co. AG

Seil- und Hebetechnik

Gaswerkstrasse 48

4900 Langenthal

Tel. 062 922 18 58

Fax 062 923 30 29

E-mail [email protected]

www.seilerei.ch

Texte, Layout & Gestaltung:

Stefan Kuert

Stand der Technik:

November 2014

zu beziehen bei Kuert + Co. AG, Langenthal oder unter www.seilerei.ch/kataloge

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Einleitung 3

2 Grundlagen und Normen 4

3 Begriffserklärung 5

4 Masseinheiten, Berechnungsgrössen 7

5 Allgemeine Grundsätze 8

6 Zugseile 9

7 Rundschlingen und Gurten aus Kunstfasern 11

8 Ketten 12

9 Drahtseilstruppen 13

10 Umlenkrollen 14

11 Zubehörteile 15

12 Sicherheitsfaktoren 16

13 Berechnungsbeispiele 17

14 Quellennachweis 21

Anhang I regelmässige Prüfungen 22

Anhang II Tabellen 23

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1. Einleitung

In Normen, Lehrmittel und Verkaufsprospekten werden für forstliche Zug- und

Hebemittel sowohl unterschiedliche Bezeichnungen und Masseinheiten verwendet als

auch unterschiedliche Bezeichnungen für Tragfähigkeiten angegeben. Dies gibt oft Anlass

zu Missverständnissen.

Wir haben deshalb die wichtigsten Begriffe und Masseinheiten zusammengetragen und

die Sicherheitsanforderungen an Zug- und Hebemittel für forstliche Verwendungszwecke

aufgelistet. Im Folgenden finden Sie auch Anwendungsbeispiele, welche Ihnen aufzeigen,

wie Zug- und Hebemittel richtig berechnet werden.

Diese Zusammenstellung ist nicht abschliessend. Laufend werden die Empfehlungen und

Richtlinien aus neuen Erkenntnissen aus der Praxis aktualisiert.

„Der Käufer hat ein Recht auf gute, kompetente Beratung. Er muss am Schluss aber selber

entscheiden, welches Produkt für seine Verwendung passt. Wichtig ist vor allem, dass die

Zugkräfte und die Maximalbelastungen aller Komponenten übereinstimmen. Das heisst,

Rollen und Anschlagmittel müssen auf die Kraft des Zugmittels (z.B. Winde) abgestimmt

sein….Der Anwender muss alle Informationen haben, damit ein sicheres und rationelles

Arbeiten gewährleistet ist.“

Zitat: Wald und Holz 10/13: Roger Sacher, Waldwirtschaft Schweiz, Bereich Ausbildung

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2. Grundlagen und Normen

Gesetzliche Grundlage:

Als rechtliche Grundlage gilt die in der EU und der Schweiz gesetzlich übernommene

Maschinenrichtlinie (MRL) – 2006/42/EG.

MRL – 2006/42/EG, Anhang I, Abschnitt 1.3.2:

„Die verschiedenen Teile der Maschine und ihre Verbindungen untereinander müssen den

bei der Verwendung der Maschine auftretenden Belastungen standhalten. Die

verwendeten Materialien müssen – entsprechend der vom Hersteller oder seinem

Bevollmächtigten vorgesehenen Arbeitsumgebung der Maschine – eine geeignete

Festigkeit und Beständigkeit insbesondere in Bezug auf Ermüdung, Alterung, Korrosion

und Verschleiss aufweisen.“

Technische Normen und Empfehlungen:

EN 14 492-1 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke

EN 1492-1 Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Flachgewebte Hebebänder

aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

EN 1492-2 Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 2: Rundschlingen aus

Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile

für allgemeine Hebezwecke

EN 818-2 Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 2:

Mitteltolerierete Rundstahlketten für Anschlagketten – Güteklasse 8

AS Nr. 268.d Sicherheitsfaktoren für Zug- und Hebemittel im Forsteinsatz, SUVA, Sektion

Forst, Rudolf Litscher, 09.1993

BGI/GUV-I 8627 Information Seilarbeit im Forstbetrieb, DGUV, 01.2014

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3. Begriffserklärung

Begriffe im Allgemeinen:

Benennung Bedeutung

Bodenzug ist im forstlichen Sinne die Lagerveränderung einer Last, wobei deren

Gewicht ganz oder teilweise auf dem Boden abgestützt bleibt

Anschlagmittel dienen zur Befestigung der zu ziehenden Last am Zugseil und werden

durch die Zugkraft belastet (Würgestruppen, Chokerketten etc.)

Befestigungs- stellen die Verbindung zwischen Ankerpunkt und Umlenkrolle her

mittel (Stammschutzgurten, Rundschlingen etc.)

Güteklasse Bezeichnet die Stahlqualität von Ketten und Zubehörteilen

Nutzlast max. Kraft einer Masse, welche auf das Arbeitsmittel wirken darf

Tragfähigkeit Gewicht einer Last (Masse) mit dem ein Arbeitsmittel belastet werden

darf. Häufig verwendete Begriffe hierfür sind: WLL (Working Load

Limit), SWL (Safety Work Limit)

Zugkraft Eine Zugkraft entsteht, wenn eine Last bewegt wird.

Bruchkraft Begriff für die Kraft, welche benötigt wird, um ein Arbeitsmittel zu

brechen oder zu zerreissen. Sie wird definiert durch den Kraftabfall,

der auftritt, wenn das Maximum der Kraft überschritten ist, bei der

sich der Werkstoff noch elastisch verformt

Ablegereife Fachausdruck für defekte, aus dem Verkehr zu nehmende Seil- und

Hebetechnik Produkte.

Sicherheitsfaktor gibt an, um welchen Faktor die Versagensgrenze (Bruchkraft) eines

Bauteils höher liegt als die Nutzlast. Gelegentlich spricht man auch

vom Reservefaktor.

Lastfaktor gibt an, wie die Kraftwirkung einer Last nach den physikalischen

Gesetzen ist.

Anschlagart gibt an wie ein Anschlagmittel an der Last befestigt ist. Die Anschlagart

steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lastfaktor.

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3. Begriffserklärung

Begriffe und Berechnungsgrössen speziell für Stahldrahtseile:

Benennung Bedeutung

Metallischer Querschnitt die Summe der Querschnitte aller Drähte im Seil

Füllfaktor Verhältnis des met. Querschnittes zur Fläche des

Seilquerschnittes

Nennfestigkeit die Zugkraft des Drahtes in (Newton) oder Kilopound (kp)

bezogen auf 1 mm2

Rechnerische Bruchkraft das Produkt aus met. Querschnitt und der Nennfestigkeit

der Drähte

Ermittelte Bruchkraft die Summe der im einzelnen Zugversuch festgestellten

Bruchkäfte aller Drähte des Seils

Wirkliche Bruchkraft wird durch Zerreissen des Seiles im ganzen Strang

festgestellt

Verseilfaktor ein Erfahrungswert, der den Verseilverlust berücksichtigt

Mindestbruchkraft das Produkt aus rechn. Bruchkraft und Verseilverlust. Die

MBK muss beim Zerreissen des Seiles im ganzen Strang

erreicht werden.

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4. Masseinheiten und Berechungsgrössen

Masseinheiten im Allgemeinen:

Benennung Abkürzung Bedeutung

Meter m Längenmass

Millimeter mm Längenmass

Quadratmillimeter mm2 Flächenmass

Tonne t Masse

Kilogramm kg Masse

Newton N Krafteinheit

Deka Newton (*) daN Krafteinheit

Kilo Newton (**) kN Krafteinheit

Güteklasse G Stahlqualität

(*) 1 daN = ca. 1 kg Masse auf der Erde

(**) 1 kN = ca. 100 kg Masse auf der Erde

Beispiele für geläufige Verwendungen:

100 m Forstseile 12 mm, 1960 N/mm2, MBK 126 kN

10 m Chokerkette 8 mm, G10, Bruchlast 12 t

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5. allgemeine Grundsätze

Bei forstlichen Einsätzen werden Lasten schwebend transportiert oder über den Boden

geschleift. Aus diesem Grund muss zwischen Hebebetrieb und Bodenzug unterschieden

werden.

Im Hebebetrieb sind grundsätzlich die geltenden Normen aus der Hebetechnik anzu-

wenden (für Tragfähigkeitstabellen wenden Sie sich an Ihren Fachhändler). Im Bodenzug

darf in den meisten Fällen der Sicherheitsfaktor ca. halbiert, d.h. die nach EN deklarierten

Tragfähigkeiten ca. verdoppelt werden.

Niedrigere Sicherheitsfaktoren setzen aber saubere Führungen ohne scharfe Kanten und

eine sehr gute Pflege der Zugseile, Anschlagmittel, Rollen und Zubehörteilen voraus. Die

Arbeitsmittel sind permanent auf Abnützung und Schäden zu kontrollieren. Zudem muss

bei Bodenzug mit einem höheren Verschleiss und einer kürzeren Lebendauer gerechnet

werden. Die Ablegevorschriften der Hersteller oder die entsprechenden Normen sind zu

befolgen.

Zudem wird im Bodenzug mindestens irgend ein Arbeitsmittel (Zugseil oder Anschlag-

mittel) zuläufig angeschlagen, d.h. im sog. ‚Würger‘ befestigt. Es ist unbedingt zu

beachten, dass diese Anschlagart die Bruchkraft eines jeden Arbeitsmittels oder Zugseiles

um 20 % reduziert.

Beim Bodenzug darf der Sicherheitsfaktor in den meisten Fällen

ca. halbiert werden.

Beim Seilkran gelten die

Sicherheitsfaktoren der

Hebetechnik!

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6. Zugseile

Zugseile aus Stahl

Anbau- und Festaufbauwinden werden für das Ziehen von Lasten im Bodenzug eingesetzt.

Der Hersteller bestimmt die Dimensionierung der Seile. Dabei berücksichtigt er die

Zugkraft und die Stossbelastung der Seilwinde.

Die Windenzugkraft ist bei Trommelwinden von der Anzahl Seillagen auf der Seiltrommel

abhängig. Auf der untersten Seillage (Trommelkern) wird die grösste, auf der obersten

Seillage die kleinste Zugkraft erreicht. Mit Hilfe moderner Steuerungssysteme und durch

entsprechende Auslegung der Seilwinde ist es möglich, auch bei Trommelwinden

konstante Zugkraft lagenunabhängig sicherzustellen. Die Dimensionierung bzw. der

Sicherheitsfaktor bezieht sich immer auf die maximale Zugkraft.

Stahldrahtseile werden in der Regel mit Rechnerischer Bruchkraft und Mindestbruchkraft

bezeichnet. Als Berechnungsgrundlage für die richtige Dimensionierung muss immer die

Mindestbruchkraft (MBK) beigezogen werden.

Heute werden auf Forstwinden mehrheitlich verdichtete oder kompaktierte

Stahldrahtseile verwendet. Auch bei diesen Seilen ist immer der effektive, messbare

Enddurchmesser als Grösse für den Nenndurchmesser des Stahldrahtseiles beizuziehen.

Nach DIN EN 14492-1, Abschnitt 5.16.5 muss die Mindestbruchkraft des Seiles das

doppelte der maximalen Windenzugkraft betragen (SF 2). In der Schweiz ist leider jedoch

ein Sicherheitsfaktor 1,5 immer noch üblich.

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6. Zugseile

Zugseile aus synthetischem Material

Kunstfaserseile im Forstbereich sind in der Regel geflochtene Seile aus hochfesten

Polyethylenverbindungen (z.B. Dyneema HMPE), sowohl mit als auch ohne Schutzmantel.

Die Seile weisen eine sehr hohe Festigkeit bei geringem Eigengewicht auf. Dieses geringe

Eigengewicht bringt erhebliche Vorteile in der Arbeitsergonomie. Auch Gefahren durch

Schnitt- oder Stichverletzungen, wie sie durch Drahtbrüche auftreten, werden vermieden.

Das Arbeiten mit diesen Kunststoffseilen bedingt aber ein völliges Umdenken in der

Handhabung.

Kunststoffseile sind weniger scheuerbeständig als Stahldrahtseile. Dies ist bei steinigem

Gelände zu beachten. Auch scharfe Kanten vertragen diese Seile nur sehr bedingt.

Sämtliches Zubehörmaterial wie Seilgleiter, Haken und Endverbindungszubehör müssen

demzufolge auf das Kunststoffseil abgestimmt sein. Zubehörmaterial von Stahlseilen sind

für das Kunststoffseil zu scharfkantig. Auch Umlenkrollen sollten nicht gleichzeitig für

Stahlseile und Kunststoffseile eingesetzt werden. Allfällig vom Stahlseil eingelaufene

Rollen sind absolut ungeeignet für Kunststoffseile.

Seilendverbindungen sind immer genau nach Herstellerangaben anzufertigen. Einfache

Verknotungen, auch bei Seilrissen, sind ein absolutes ‚No go’ und genügen den

Anforderungen in keiner Weise.

Vor der Auswahl eines synthetischen Zugseils sind die auftretenden Gefährdungen genau

zu ermitteln. Während dem Betrieb müssen diese Seile häufiger auf Beschädigungen

kontrolliert werden. Eine genaue Protokollierung dieser Kontrollen ist empfehlenswert.

Nach dem derzeitigen Stand der Normung werden diese Kunststoffseile bei der

Festlegung der Dimensionierung analog den Stahlseilen gehandhabt. Also nach DIN EN

14492-1, Abschnitt 5.16.5 muss die Mindestbruchkraft des Seiles das Doppelte der

maximalen Windenzugkraft betragen (SF 2). In der Schweiz ist leider jedoch ein

Sicherheitsfaktor 1,5 immer noch üblich.

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7. Rundschlingen und Gurten aus Kunstfasern

Markante Unterschiede vom Hebebereich zum Bodenzug:

Rundschlingen und Gurten werden nach EN-Norm mit einer Tragfähigkeit in kg

gezeichnet. Die Gurten sind grundsätzlich für den Hebebereich konzipiert und

dementsprechend auch mit einem hohen Sicherheitsfaktor 7 berechnet. Diese

Tragfähigkeit ist auf 3 verschiedene Arten auf den Gurten ersichtlich: 1. auf der Etikette;

2. durch einheitliche Farbcodierung; 3. mittels eingewebter oder aufgedruckter

Tonnenstreifen (1000 kg = 1 Strichmarkierung).

Diese angegebene Tragfähigkeit darf im Bodenzug praktisch verdoppelt werden. Der

Sicherheitsfaktor darf, bezogen auf die maximale Belastung, auf den Sicherheitsfaktor 4

umgerechnet werden. 1

1 Warum Sicherheitsfaktor 4: Bis in die 90er Jahre wurden Hebegurten mit dem Sicherheitsfaktor 8

hergestellt. Im Bodenzug durfte dieser Faktor auf 4 gesetzt werden. Also die Tragfähigkeit

verdoppelt werden. Heute werden Hebegurten mit dem Sicherheitsfaktor 7 hergestellt. In den

Vorschriften für den Bodenzug ist das jedoch nie angepasst worden. Leider spricht man da nicht

von ‚Verdoppelung‘ sondern von ‚Sicherheitsfaktor 4‘. Der Paragraphenritter lässt grüssen!

Belastungstabelle für Bodenzug

für Rundschlingen und Stammschutzgurten

Im Gegensatz zum Hebebereich (Sicherheitsfaktor 7) gilt im Bodenzug Sicherheitsfaktor 4

Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor LastfaktorTyp / Streifen1.0 0.8 2.0 1.4 1.0 .

1000 I 1750 1400 3500 2450 17502000 II 3500 2800 7000 4900 35003000 III 5250 4200 10500 7350 52504000 IIII 7000 5600 14000 9800 70005000 IIIII 8750 7000 17500 12250 87506000 IIIIII 10500 8400 21000 14700 10500

8000 IIII IIII 14000 11200 28000 19600 14000

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8. Ketten

Man unterscheidet 3 verschiedene Arten von Ketten:

Anschlagketten für den Hebebereich

Die Tragfähigkeit dieser Anschlagketten wird mit dem Sicherheitsfaktor 4 gerechnet. Es

gibt verschieden Stahlqualitäten, die in Güteklassen unterteilt sind. Die Güteklasse ist

durch 2 verschiedene Kennzeichnungen auf den Ketten ersichtlich: Auf der

Belastungsplakette, mit der Güteklassenstempelung (auf einem Kettenglied mind. 1 x pro

Halbmeter). Eine 3. Art der Kennzeichnung, die der Farbcodierung, hat sich nicht

durchgesetzt. Jeder Hersteller ist in der Farbwahl seiner Ketten frei. Zudem wäre eine

Farbkennzeichnung nicht von Dauer (Abnützung).

Zurrketten bzw. Ladungssicherungsketten

Zurrketten werden immer mit einem Spannelement eingesetzt, damit eine

entsprechende Vorspannkraft auf ein Ladegut erreicht wird. Die maximale Tragfähigkeit

bzw. Zugkraft LC wird hier gegenüber dem Hebebereich verdoppelt. Also mit

Sicherheitsfaktor 2 gerechnet. Die verschiedenen Stahlqualitäten sind analog den

Anschlagketten.

Rücke- bzw. Chokerketten

Im Forstbereich haben sich die sog. Profil- bzw. Vierkantketten durchgesetzt. Durch den

entsprechend höheren Materialquerschnitt haben diese Ketten eine etwas höhere

Bruchkraft. Zudem resultiert aus der viereckigen Form mehr ‚Grip‘ auf den Stämmen. Die

verschiedenen Güteklassen lassen sich nur durch eine Kennzeichnung erkennen: die der

Güteklassenstempelung. Eine Plakette ist hier nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam

als zusätzlichen Nachweis für die Güteklasse die Prüf- und Kaufdokumente bei der

Anschaffung zu archivieren. Forstketten werden mehrheitlich mit der Bruchkraft

angegeben. Daraus muss die entsprechende max. Belastung mit dem Sicherheitsfaktor 2

errechnet werden. Vielfach vergessen wird, dass bei zuläufigem Anschlagen (der sog.

‚Würger‘) die Bruchkraft der Kette um 20 % reduziert wird.

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9. Drahtseilstruppen

Drahsteilstruppen für den Bodenzug

Drahtseilstruppen werden in der Regel als Anschlagmittel eingesetzt, selten als

Befestigungsmittel, da diese den Ankerbaum doch stark in Mitleidenschaft ziehen.

Es gibt die unterschiedlichsten Ausführungsvarianten.

Wenn Würgestruppen eingesetzt werden, ist darauf zu achten, dass der Gleithaken mit

einer Sicherung ausgestattet ist.

Drahtseilstruppen-Schlaufenverpressungen sollten nicht mit Schlagpresswerkzeugen

hergestellt werden, sondern immer nach den einschlägigen Normen mit den richtig

dimensionierten Alu-Pressklemmen auf einer hydraulischen Presse hergestellt sein.

Das gleiche gilt für Chokerstruppen mit Stahlendzapfen. Um diese Stahlendzapfen

aufzubringen wird ein sehr hoher Pressdruck benötigt.

Die Dimensionierung der Drahtseilstruppen erfolgt analog den Zugseilen unter der

Berücksichtigung der entsprechenden Anschlagart.

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10. Umlenkrollen

Bei Umlenkrollen immer Herstellerhinweise beachten

Umlenkrollen können sowohl im Hebebereich als auch im Bodenzug eingesetzt werden.

Sind Rollen für den Hebebereich vorgesehen muss dies eindeutig erkennbar vermerkt

sein. Ansonsten sind die Angaben über max. Belastungen etc. nur für den Bodenzug.

Hier ist wichtig zu beachten, dass sämtliche Angaben auf den Rollen NUR die Rolle selbst

betreffen. Angegebene max. Lasten oder max. Zugkräfte verstehen sich NIE als Zugkräfte

für die einzusetzenden Seilwinden. Eine angegebene max. Zugkraft bzw. max. Belastung

ist immer auf den Bolzen bzw. den Haken der Umlenkrolle zu verstehen.

Gerade bei den Umlenkrollen ist augenscheinlich, wie die Möglichkeiten der Technik bei

der Erfüllung der Wünsche des Anwenders an Grenzen stösst: Möglichst hohe Bruchkraft

bei möglichst geringem Eigengewicht.

Winden und Maschinen werden immer stärker, dabei ist daran zu denken, dass das

Verankerungsmaterial diesen immer höheren Kräften standhalten muss.

Bei der Anschaffung von Umlenkrollen macht es Sinn, dass bei der Dimensionierung

immer die Vollumlenkung (LF 2) beigezogen wird. Also immer die doppelte maximale

Windenzugkraft.

Der Rollendurchmesser muss mindestens das 10-fache des Seildurchmessers betragen,

um die Belastung des Seils durch Wechselbiegebeanspruchung in vertretbaren Grenzen

zu halten. Zudem ist der vom Hersteller angegebene maximale Seildurchmesser nicht zu

überschreiten.

Die Bruchkraft einer Umlenkrolle im Bodenzug muss immer mindestens eine doppelte

Sicherheitsreserve aufweisen. Also Sicherheitsfaktor 2.

Die angegebenen max. Lasten bzw.

max. Zugkraft ist immer auf den Bolzen

oder Haken der Rolle zu verstehen.

NIE als Zugkräfte für die Winde!

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11. Zubehörteile

Nur hochfestes Material verwenden

Als Zubehörteile werden sämtliche zusätzlich verwendete Beschläge aus Stahl bezeichnet

(z.B. Schäkel, Lasthaken, Ringe etc.). Hierbei ist darauf zu achten, dass nur hochfeste,

legierte Kohlstoffstähle eingesetzt werden. Hochfeste Zubehörteile sind daran zu

erkennen, dass die Tragfähigkeit (diese Teile kommen meist aus dem Hebebereich) auf

den Teilen selbst vermerkt ist. Typische Abkürzungen sind: WLL (Woring Load Limit) oder

SWL (Safety Work Limit). Diese Tragfähigkeit ist mit einem Sicherheitsfaktor 4 gerechnet.

Dieser darf im Bodenzug halbiert werden. D.h. der angegebene Wert auf dem Teil darf

verdoppelt werden. (= Sicherheitsfaktor 2)

Tragfähigkeit (WLL): Hebebereich 3,2 t / Bodenzug 6,4 t

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12. Sicherheitsfaktoren und Materialqualitäten

Zusammenfassung Sicherheitsfaktoren (SF) für den Bodenzug

DIN EN 14492-1:2006 üblich in

und BGI/GUV-I 8627: 2014 CH Praxis

Seile Stahlseile, Faserseile SF 2(*) SF 1,5

Stahl Ketten, Rollen, Zubehör WLL SF 2

Textil Rundschlingen, Gurten WLL SF 4

(*) Nur auf Zugseil; Seile als Befestigungselement bzw. Verbindungselement sind nach der

WLL einzusetzen

…ein Ferrari kann über 300 km/h fahren, trotzdem darf

und tut man’s nicht. – Das Sicherheitsrisiko im

Strassenverkehr ist viel zu hoch!

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13. Berechnungsbeispiele

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13. Berechnungsbeispiele

Berechnungsbeispiel 1

Windenzug Kraftwirkung Sicherheits- benötigte

Faktor (SF) Bruchkraft

1 Seilwinde Zugkraft 6‘000 daN

2 Zugseil 6‘000 daN x LF 1

6‘000 daN x SF 2(*)

12‘000 daN

3 Umlenkrolle 6‘000 daN x LF 1.7

10‘200 daN x SF 2 20‘400 daN

4 Stammschutzgurte 6‘000 daN x LF 1.7

10‘200 daN x SF 4 40‘800 daN

5 Kette 6‘000 daN x LF 1

6‘000 daN

x Würger 1.2

7‘200 daN x SF 2 14‘400 daN

6 Drahtseilstruppe 6‘000 daN x LF 1

6‘000 daN

x Würger 1.2

7‘200 daN x SF 2(*)

14‘400 daN

(*) in der Schweiz üblich SF 1,5

Kraftwirkung auf Umlenkrolle

und Stammschutzgurte

0° 45° 60° 90° 120° 135°

Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor LastfaktorWindenzugkraft 2.0 1.8 1.7 1.4 1.0 0.8

3 t

4 t

5 t

6 t

7 t

8 t

9 t

10 t

12 t

14 t

16 t

6.0 5.4 5.1 4.2 3.0 2.4

8.0 7.2 6.8 5.6 4.0 3.2

10.0 9.0 8.5 7.0 5.0 4.0

12.0 10.8 10.2 8.4 6.0 4.8

14.0 12.6 11.9 9.8 7.0 5.6

16.0 14.4 13.6 11.2 8.0 6.4

18.0 16.2 15.3 12.6 9.0 7.2

20.0 18.0 17.0 14.0 10.0 8.0

24.0 21.6 20.4 16.8 12.0 9.6

28.0 25.2 23.8 19.6 14.0 11.2

32.0 28.8 27.2 22.4 16.0 12.8

5+6: Würger nicht vergessen!

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13. Berechnungsbeispiele

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13. Berechnungsbeispiele

Berechnungsbeispiel 2

Windenzug Kraftwirkung Sicherheits- benötigte

(x Lastfaktor LF) Faktor (SF) Bruchkraft

1 Seilwinde Zugkraft 8‘000 daN

2 Zugseil 8‘000 daN x LF 1

8‘000 daN x SF 2(*)

16‘000 daN

3 Umlenkrolle 8‘000 daN x LF 2

16‘000 daN x SF 2 32‘000 daN

4 Stammschutzgurte 8‘000 daN x LF 2

16‘000 daN x SF 4 64‘000 daN

5 Kette 8‘000 daN x LF 1

8‘000 daN

x Würger 1.2

9‘600 daN x SF 2 19‘200 daN

6 Drahtseilstruppe 8‘000 daN x LF 1

8‘000 daN

x Würger 1.2

9‘600 daN x SF 2(*)

19‘200 daN

(*) in der Schweiz üblich SF 1,5

Kraftwirkung auf Umlenkrolle

und Stammschutzgurte

0° 45° 60° 90° 120° 135°

Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor LastfaktorWindenzugkraft 2.0 1.8 1.7 1.4 1.0 0.8

3 t

4 t

5 t

6 t

7 t

8 t

9 t

10 t

12 t

14 t

16 t

6.0 5.4 5.1 4.2 3.0 2.4

8.0 7.2 6.8 5.6 4.0 3.2

10.0 9.0 8.5 7.0 5.0 4.0

12.0 10.8 10.2 8.4 6.0 4.8

14.0 12.6 11.9 9.8 7.0 5.6

16.0 14.4 13.6 11.2 8.0 6.4

18.0 16.2 15.3 12.6 9.0 7.2

20.0 18.0 17.0 14.0 10.0 8.0

24.0 21.6 20.4 16.8 12.0 9.6

28.0 25.2 23.8 19.6 14.0 11.2

32.0 28.8 27.2 22.4 16.0 12.8

5+6: Würger nicht vergessen!

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14. Quellennachweis

Sicherheitsfaktoren für Zug- und Hebemittel im Forsteisatz, SUVA, AS Nr. 268.d – 9.93

Sicherheitstechnische Anforderungen an Forstschlepper mit Seilwinden

im Bodenzug, SUVA, AS Nr. 269.d – 4.94

Belastungstabelle für Bodenzug, Kuert + Co. AG Langenthal

Krafteinwirkung auf Umlenkrolle und Stammschutzgurte, Kuert + Co. AG Langenthal

Anschlagmittel richtig einsetzten, Wald und Holz 10/2013

Information, Seilarbeit im Forstbetrieb, DGUV, BGI/GUV-I 8627 – 02.2014

Waldarbeiten, EKAS Richtlinie Nr. 2134, 01 – 1991

Checkliste Forstliche Aus- und Weiterbildung, SUVA, N. 67134.d – 2007

Checkliste Rücken von Holz mit Seilwinde und Fahrzeug, SUVA, Nr. 67118.d – 2010

Profi im eigenen Wald, SUVA, Nr. 44069.d – 02.2003

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Anhang I regelmässige Prüfungen

Allgemeines

Im Gebrauch unterliegen Arbeitsmittel schädigenden Einflüssen (Verschleiss, Korrosion,

Materialermüdung, Risse, Verformungen etc.)

Durch regelmässige Prüfungen, mit dem Ziel solche Beschädigungen rechtzeitig zu erkennen, wird die

Arbeitssicherheit erhöht und Arbeitsunfälle und Sachschäden weitgehend vermieden.

Es gilt der Grundsatz: Prüfung vor jeder Benützung

Der Anwender muss die Arbeitsmittel vor der Benützung überprüfen. Werden Mängel festgestellt,

die Auswirkungen auf die Sicherheit haben, dürfen die Arbeitsmittel nicht eingesetzt werden.

Ablegekriterien von Stahldrahtseilen

Knicke, Bruch einer Litze, Lockerung einer Litze in der freien Länge, starke Quetschungen, starker

Verschleiss (Abrieb), Drahtbrüche in grosser Zahl, dies liegt vor wenn folgendes zutrifft:

auf einer Länge von 3 x d : 4 Drahtbrüch oder 6 x d : 6 Drahtbrüche oder 30 x d : 16 Drahtbrüche

Ablegekriterien von Kunststoffseilen

Bruch einer Litze, starker Verschleiss, Verschmelzungen, Verknotungen, Garnrisse in grosser Zahl,

dies liegt vor wenn folgendes zutrifft:

mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl, ab stärksten beschädigten Querschnitt

Ablegekriterien von Rundschlingen

Beschädigung des Mantels mit Sicht auf die Einlage, Verschmelzungen

Ablegekriterien von Flachgurten

Einschnitte von mehr als 10 % der Gesamtbreite, Beschädigung der tragenden Nähte,

Verschmelzungen

Ablegekriterien von Ketten

Verformung, starke mechanische Beschädigung oder Bruch eines Kettengliedes, starker Abrieb von

mehr als 10 % des Nenndurchmessers, mehr als 5 % Streckung eines Kettengliedes

Ablegekriterien von Umlenkrollen

Beschädigungen, Risse oder Verformungen des Gehäuses, Lagerschäden, Beschädigung des

Verschlussmechanismus

Ablegekriterien von Zubehörteilen

Verformungen um mehr als 10 %, Risse, starke mechanische Beschädigung, Defekte Verschluss-

mechanismen

Bei Unsicherheiten ist der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter oder eine befähigte Person zur

Prüfung von Anschlagmittel zu kontaktieren.

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Anhang II Tabellen

Belastungstabelle für Bodenzug

für Rundschlingen und Stammschutzgurten

Im Gegensatz zum Hebebereich (Sicherheitsfaktor 7) gilt im Bodenzug Sicherheitsfaktor 4

Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor LastfaktorTyp / Streifen1.0 0.8 2.0 1.4 1.0 .

1000 I 1750 1400 3500 2450 17502000 II 3500 2800 7000 4900 35003000 III 5250 4200 10500 7350 52504000 IIII 7000 5600 14000 9800 70005000 IIIII 8750 7000 17500 12250 87506000 IIIIII 10500 8400 21000 14700 10500

8000 IIII IIII 14000 11200 28000 19600 14000

Kraftwirkung auf Umlenkrolle

und Stammschutzgurte

0° 45° 60° 90° 120° 135°

Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor Lastfaktor LastfaktorWindenzugkraft 2.0 1.8 1.7 1.4 1.0 0.8

3 t

4 t

5 t

6 t

7 t

8 t

9 t

10 t

12 t

14 t

16 t

6.0 5.4 5.1 4.2 3.0 2.4

8.0 7.2 6.8 5.6 4.0 3.2

10.0 9.0 8.5 7.0 5.0 4.0

12.0 10.8 10.2 8.4 6.0 4.8

14.0 12.6 11.9 9.8 7.0 5.6

16.0 14.4 13.6 11.2 8.0 6.4

18.0 16.2 15.3 12.6 9.0 7.2

20.0 18.0 17.0 14.0 10.0 8.0

24.0 21.6 20.4 16.8 12.0 9.6

28.0 25.2 23.8 19.6 14.0 11.2

32.0 28.8 27.2 22.4 16.0 12.8