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MATERIALIEN DGB BILDUNGSWERK MATERIALIEN 42 MIT SOZIALKLAUSELN DEN WELTHANDEL REGELN? §

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M I T S O Z I A L K L A U S E L N D E N W E L T H A N D E L R E G E L N ?

§

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Vorwort

Die weltweite Auseinandersetzung um dieAnwendung von Sozialklauseln im inter-nationalen Handel hat in den letzten Jahrenstark an Bedeutung gewonnen. Mit derÜberleitung der GATT-Abkommen in die1994 neu geschaffene Welthandelsorgani-sation (WTO) ist die Diskussion um die So-zial- und Entwicklungsverträglichkeit multi-lateraler Handelsabkommen verstärkt ent-brannt. Angesichts der Tatsache, daß sichEntwicklungsländer häufig nur unter Miß-achtung geltender Völkerrechtsnormen amWeltmarkt behaupten können und dieGefahr eines institutionellen Sozialdump-ings droht, scheinen elementare Sozialklau-seln zur Gestaltung von Handelsbeziehun-gen notwendig.Aber sind Sozialklauseln wirklich ein ge-eignetes Instrument oder droht unter demSchutzmantel der Menschenrechte einneuer Handelsprotektionismus der Industrie-nationen?Die Gewerkschaften halten Sozialklauselnfür unerläßlich, um eine Verfälschung desWettbewerbs durch Sozialdumping zu La-sten der Arbeitnehmer sowohl in den Ex-port- als auch Importländern zu verhindern.Die Gegner sehen hierin eine Neuauflagedes Handelsprotektionismus. Diese Debat-te wird vielfach ohne Kenntnis über die tat-sächlichen Hintergründe geführt.Diese vorliegenden Materialien knüpfen anbisherige Veröffentlichungen an, in denenwir die zahlreichen Facetten der Globalisie-rung des Arbeitsmarktes charakerisiert ha-ben. Sie alle haben gezeigt, wie notwendiges ist, Wege und Mittel zu finden, die Rech-te der Beschäftigten weltweit zu sichern.Sozialklauseln könnten hierfür sicherlich einInstrument sein. Mit den hier vorliegendenMaterialien wollen wir das Für und Wider,das Pro und Contra von Sozialklauseln ver-schiedener Positionen dokumentieren undzur Diskussion über dieses „Instrument” an-regen.

EINLEITUNG 4Günther Dickhausen

I. REALITÄT – GESCHICHTE – REALITÄT 6„Fairer Handel“ kontra „Freihandel“Die Internationale Arbeitsteilung brauchtsoziale Regeln– Willi Arens 6Keine paranoiden Phantasien...sondern Arbeitsbedingungen, die Anlaß fürdie Anwendung von Sozialklauseln sein könnten– Klaus Priegnitz 8Viele Versuche, wenig Resultate –kleine Geschichte der Sozialklauseldebatte– Margareta E. Kulessa 10Elementare Bestandteile von Sozialklauseln– Wilhelm Adamy 11Sozialklauseln in unilateralen Handelsverträgen– Michael Braun/Ulla Mikota/Christian Scherrer 13

WHO IS WHO IN DER SOZIALKLAUSELDEBATTE? 18

II. PRO UND CONTRA VON SOZIALKLAUSELN 20Mehr Gefahren als Chancen oderSozialklauseln nur ein Element unter anderen:Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Dialog– Frank Braßel (FIAN)/Klaus Piepel (Misereor) 20Sozialklauseln und internationaler Handel (DGB) 24Handelssanktionen als letztes Mittel(CUT-Brasilien) 26Sozialklauseln als Waffen fürArbeitnehmerrechte – COSATU (Südafrika) 27Verquickung mit internationalem Handelungerechtfertigt – Indische Gewerkschaften 27Sozialklauseln im GATT notwendig –Bala Tampoe, Sri Lanka 27Handelssanktionen ungeeignet... BMA/BMWI 27Arbeitgeber mehrheitlich gegen Sozialklauseln 28Nationale Konsultation in Indien fordertInformation und Austausch 28Sozialklauseln völlig inakzeptabel:Arbeitsminister blockfreier und andererEntwicklungsländer 28Bündnis für Sozialklauseln in der Schweiz 29

III. SOZIALE STANDARDS IM WELTHANDELJENSEITS DER WTO 30„Clean Clothes Campaign“ –Kampagne für sozial saubere Kleidung– Ulla Mikota 30GAP – vom Saulus zum Paulus?Oder Widerstand kann sich lohnen –ein Bekleidungsriese steht zu seinem Wort– Sabine Broscheit 32Durchbruch für globale soziale BeziehungenIUL/Danone-Vereinbarung 34

Literatur 34

Inhalt

Foto: J. Seitz

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Bedeutet “freier Handel”, daß AL-LES erlaubt ist oder gelten auchhier Regeln, wie in allen anderen

Bereichen unserer Gesellschaft üblich,um ein möglichst „faires” Miteinanderzu gestalten? Natürlich geht es auch inder internationalen Wirtschaft nichtohne Absprachen und Prinzipien, andie sich alle Beteiligten halten. Die um-fangreichen Verhandlungsrunden undVertragswerke im internationalen Han-delsverkehr belegen dies. Welche Re-geln gelten aber nun für den Anfangder ganzen Handelskette, die Produk-tion und damit die Arbeitsbedingun-gen? In den Industrieländern, in denendie Arbeiterbewegung in den letzten100 Jahren beispielsweise Tarifrechteund Arbeitsschutzbestimmungen durch-gesetzt hat, scheint diese Frage aufden ersten Blick anachronistisch. Aberfür einen Großteil der Menschen klingtdie Realisierung solcher Arbeits- undSchutzrechte eher utopisch. Um sodrängender stellt sich die Frage, ob dieEinhaltung bestimmter, von der Inter-nationalen Arbeitsorganisation verab-schiedeter Konventionen nicht Voraus-setzung sein müßte, um miteinander„ins Geschäft zu kommen”. Es gibtmittlerweile weltweit zahlreiche Initia-tiven und Organisationen, die von ein-zelnen Unternehmen zu Recht verlan-gen, daß sie Verantwortung auch fürdie Produktionsbedingungen überneh-men, unter denen die von ihnen ver-kaufte Ware hergestellt wurde. Dies istum so wichtiger, da durch die immergrößere Zerlegung der Produktion inEinzelteile letztendlich niemand mehrverantwortlich sein will. Ein ganz ak-tuelles und erfolgreiches Beispiel vonöffentlichem und gewerkschaftlichemEinsatz über den Markt ist die US-ame-rikanische Bekleidungskette GAP. AlsKunde einer Weltmarktfabrik in El Sal-vador, die ständig Arbeitnehmerrechteverletzt, mußte GAP um seinen Ruf beiden US-amerikanischen KonsumentIn-nen bangen. Vor kurzem hat GAP sichbereit erklärt, in Zukunft eine unabhän-gige Kontrolle darüber zuzulassen, obbei der Produktion ihrer Kollektioneninternational anerkannte soziale Min-deststandards eingehalten werden.Die Unternehmen in die Pflicht zu neh-men, sich an bestimmte Regeln zu hal-ten, ist also ein durchaus gangbarer,wenn auch sehr mühsamer Weg. Be-sonders schwierig wird es vor allemdann, wenn, wie in vielen Fällen, dasGrundrecht auf gewerkschaftliche Or-ganisation verwehrt wird und damit der

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hat die Frage von Sozialklauseln eineneue Qualität bekommen angesichtseines allgemein um sich greifendenGlobalisierungsprozesses, der die Tex-til- und Bekleidungsbranche schon seitmehr als zwanzig Jahren bewegt? Die inden letzten Jahren immer dominanterwerdende “Standortdebatte” zeigt, daßniedrige Lohn- und Arbeitskosten undgeringe Gewerkschaftsrechte nicht nurfür die Produzenten in der Textil- undBekleidungsindustrie lukrativ sind. ImZuge der erweiterten und immer billigerwerdenden Kommunikations- und

Transportmöglichkeiten ist wohl kaumeine Branche gegen die “Globalisie-rung” ihrer Produktion gefeit, auchwenn über das Tempo und das Ausmaßdieses Prozesses noch heftig gestrittenwird. Niemand zweifelt jedoch ernsthaftdaran, daß durch den ja offensivverfolgten Liberalisierungsprozeß derWirtschaft, auf dem Weltmarkt zuneh-mend Volkswirtschaften konkurrieren,die über ganzunterschiedliche industrielle Beziehun-gen und ganz unterschiedliche Sozial-und Lebensstandards verfügen. Die Fra-ge, wer sich wem und in welchem Maßeanpaßt, bleibt also unverändert aktuellund brisant.In diesemweltweitenStrukturan-passungspro-zeß der Ar-beitsbedin-gungen wird es eine entscheidende Rol-lespielen, ob die Politik hier allein die

Marktgesetze von Angebot und Nach-frage walten läßt? Ein beängstigendesSzenario, wenn man an das weltweit zurVerfügung stehende Arbeitskräftepo-tential und den ungebrochenen Trendzur Rationalisierung denkt. Oder bietetdie zivile Gesellschaft der Marktideo-logie Paroli und besinnt sich auf die vonihr ja seit langem im Rahmen der IAO ge-setzten Mindestnormen in der Arbeits-welt als unveräußerliche Menschenrech-te? Es ist keine Frage, daß über dieKonkretisierung dieser Standards neugesprochen werden muß, wenn sich der“Club” der Weltmarktmitglieder ver-größert und dieArbeitsWELT sich dramatisch verändert.Die Debatte über Sozialklauseln kanndafür ein wichtiges Forum sein. Ent-scheidend ist jedoch, wer den Ton an-gibt. Und da müssen Gewerkschaftenund soziale Bewegungen weltweit nochviel lauter werden.

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Informationsfluß über die Situation ineinem Unternehmen nur sehr einge-schränkt möglich ist. Aber Unterneh-men agieren ja nicht im luftleerenRaum, sondern im Rahmen staatlicherGesetzgebungs- und Ordnungsbedin-gungen. Regierungen sind also glei-chermaßen verantwortlich für die Ar-beits- und Sozialbedingungen, unterdenen ihre Bevölkerung arbeitet. SeitMitte der siebziger Jahre fordert daherdie Gewerkschaft Textil-Bekleidung(GTB), auch die Regierungen in diePflicht für soziale Mindeststandards zunehmen, und zwarmit dem Instrumentder Sozialklausel.Sie schlägt vor,daß die Gewährungvon Handelsvortei-len an die Einhal-tung bestimmtersozialer Mindest-standards, wie bei-spielsweise die Zu-lassung von Ge-werkschaftsarbeitoder das Verbotvon Zwangsarbeitgebunden wird.Lange stand dieGTB mit dieser For-derung allein aufweiter Flur, inzwi-schen ist die Fragevon Sozialklauselnaber in vieler Mun-de. Dies vor allem,seit durch den wie-derholten Druckder USA – das The-ma “Sozialklauselnin internationalenHandelsverträgen”auf die Tagesord-nung für eine neueWelt-handelsorganisation (WTO) gesetztwurde.Allerdings ist der Tenor nicht einheit-lich, beispielsweise bei den Regierun-gen der Industrieländer oder im La-ger der Nichtregierungsorganisationen(NROs). Die internationale Gewerk-schaftsbewegung sieht heute weitge-hend geschlossen – bis auf wenigeAusnahmen aus der Dritten Welt – inden Sozialklauseln ein wirksames Mit-tel, um Menschenrechtsverletzungen inder Arbeitswelt zu bekämpfen. Trotz-dem sind auch bei vielen „Süd”-Gewerkschaften Befürchtungen undFragen geblieben, wie insbesondere:

Schaffen die Industrieländer mitSozialklauseln nicht nur ein neues In-strument, um den sogenannten Ent-wicklungsländern auch weiterhin dieSpielregeln des internationalen Han-dels diktieren und so ihre eigenen In-teressen wahren zu können? Und wennschon Sozialklauseln, ist dann geradedie WTO diejenige Institution, der alleBeteiligten gleichermaßen vertrauenkönnen? Oder sollte nicht besser die In-ternationale Arbeitsorganisation (IAO)mit Sanktionsmitteln ermächtigt wer-den, um die von ihr verabschiedeten in-

ternationalen Standards und Konven-tionen im konkreten Fall auch durch-setzen zu können? Daß die USA und dieanderen Befürworter einer Verbindungvon Sozialklauseln und WTO sich in derletzten Verhandlungsrunde zur WTO1994 nicht durchsetzen konnten, be-deutet auch die Chance, diese und an-dere Fragen ausführlich und ernsthaftzu diskutieren.Wie ist überhaupt der politische Stellen-wert dieser Diskussion um Sozialklau-seln einzuschätzen? Handelt es sich –wie manche behaupten – nur um einweiteres “Strohfeuer” einer Debatte,das immer wieder mal aufflackert? Oder

Einleitung

Günter Dickhausen (Vorsitzender des DGB Bildungswerkes

und Mitglied im GBV des DGB)

Aktuelle Debatte um Sozialklauseln

ist ein wichtiges Forum!

Foto: Reinhold Sippel

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Soweit die Theorie:Eine kritische Auseinandersetzung mit dem vonRicardo entwickelten Freihandelsmodell führtsofort zu ernsten Zweifeln an der Brauchbarkeitdes Prinzips der internationalen Arbeitsteilungauf der Grundlage sogenannter komparativerKostenunterschiede als beherrschendes Regulativder weltwirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Heute: Problem Massen-arbeitslosigkeitAngesichts weltweiter Massenarbeitslosigkeit gehtes gegenwärtig nicht darum, die nach dem Frei-handelsmodell angeblich raren Arbeitskräfte in dieoptimalen Produktionsstrukturen zu drängen,sondern sie überhaupt zu beschäftigen. Viele Län-der subventionieren mit den vielfältigsten Maß-nahmen ihre Textil- und Bekleidungsindustrie.Entwicklungs- und industrielle Schwellenländer,einschließlich der ehemaligen Ostblockstaaten,bieten ausländischen Investoren nicht nur subven-tionierte Vorprodukte, Steuervergünstigungen unddie Befreiung von Umweltschutzauflagen, sondern

sie garantieren in vielen Fällen auch mit brutalerGewalt den Investoren ein erbärmliches Lohn-/Sozialniveau. Damit brechen aber gleich zweiwesentliche Stützen aus dem Freihandelstheorie-gebäude heraus. Zum einen kommt es durch So-zial- und Ökodumping zu Wettbewerbsverzerrun-gen und auf dieser verfälschten Kostengrundlagezu einer – auch der Theorie nach – nicht sinnvol-len Spezialisierung, zum anderen operieren Unter-nehmen entgegen der Theorie nicht national,sondern international. Das heißt, eine Anlage imeigenen Land und in den Produktionszweigen,in denen noch vergleichsweise günstig produziertwird, braucht gar nicht aufgebaut werden, wennim Ausland insgesamt bessere Anlagemöglich-keiten bestehen. Im extremen Fall kann es somitvollkommen uninteressant sein, in einem Landüberhaupt irgend etwas zu produzieren.Die sprunghafte Zunahme von ”Freien Export-zonen”, deren besonderes Charakteristikum zumeinen die arbeiterfeindlichen Bedingungen sind,zum anderen ihre weitgehende Abgeschlossenheitvon der sonstigen Wirtschaft des Anlagelandes, –im Klartext: solche ”Freien Exportzonen” tragennichts oder kaum etwas zu einer eigenständigenEntwicklung der Anlageländer bei –, hat übri-gens der Internationale Bund Freier Gewerk-schaften (IBFG) zum Anlaß genommen, seit1991 in seinem Jahresbericht den in den ”FreienExportzonen” stattfindenden Verletzungen vonMenschen- und Gewerkschaftsrechten ein eigenesKapitel zu widmen.Das riesige Potential unterbeschäftigter Arbeits-kraft in der sogenannten Dritten Welt und in denehemaligen Ostblockstaaten veranlaßt die Regie-rungen dieser Länder immer öfter, eine export-orientierte Wirtschaftspolitik zu betreiben, die vonÖko- und Sozialdumping begleitet ist. Daß zahl-reiche Unternehmer der Industrienationen dieNotlage solcher Länder für ihre eigenen Interes-sen ausnutzen, ist eine Tatsache. Die Folge ist, daßUnternehmer aus den westlichen Industriestaatenimmer mehr Produktionsstätten in Niedriglohn-

ländern errichten bzw. die Produktionsstätten die-ser Länder für sich arbeiten lassen und dort nichtfür den jeweiligen Binnenmarkt, sondern für denMarkt der Industrieländer zu produzieren.Diese Veränderungen der ”internationalen Arbeits-teilung, wie dieser Prozeß beschönigend genanntwird, ist somit weniger das Resultat einer eigen-ständigen wirtschaftlichen und technischen Ent-wicklung der Länder der Dritten Welt als vielmehrdas Ergebnis der zunehmenden Internationalisie-rung des Kapitals. Da die exportorientierte Indu-strialisierungspolitik nicht zuletzt von der durchdie Industrieländer dominierte Weltbank favori-siert wird, kommt es zu einem Konkurrenzver-hältnis um die Anlage ausländischen Kapitals.Hier an dieser Stelle ist auch einmal die Rolle derWeltbank, z. B. in Afrika, zu hinterfragen:Wenn die Weltbank, wie z. B. Mitte der 70er Jahregeschehen, ein ostafrikanisches Land wie Tansa-nia unter Druck setzt, die Produktion von Export-gütern wie Baumwolle zu verstärken und dies zuLasten des Maisanbaus gehen muß, alles aus Sor-ge davor, daß Tansania seine Schulden nichtzurückzahlen kann, dann war dies sicher einschlimmer Fehler. Resultat dieses Konkurrenzver-hältnisses unter den Entwicklungsländern, indu-striellen Schwellenländern und ehemaligen Ost-blockstaaten sind Niedrigstlöhne und erbärmlicheArbeitsbedingungen. Weltweit entsteht aus derAblösung hochbezahlter durch niedrigbezahlterArbeit ein Verlust an Lohneinkommen und damitauch an kaufkräftiger Nachfrage.

RealitätKein anständiger Mensch kann Verständnis dafürhaben, daß im neuen Sozialdumpingland Nr. 1,Vietnam, gerade erst die Mindestlöhne für vietna-mesische Arbeiter von 50 US-Dollars auf jetzt 35US-Dollars im Monat gesenkt wurden, damit aus-ländische Textilunternehmen dort produzieren.Kein anständiger Mensch kann Verständnis dafürhaben, daß Maos Erben in China über zwei Millio-nen Menschen in Arbeitslagern und Gefängnissenunter Zwangsarbeitsbedingungen für die Export-produktion von Textilien festhalten.Kein anständiger Mensch kann es hinnehmen,daß heutzutage in Indien, Pakistan, Thailand, 7

Der Handelsaustauschder ersten und der Drit-ten Welt wurde geprägtdurch koloniale Struktu-ren. Es gab eine einseiti-ge Ausrichtung im Han-delsverkehr auf die Län-der des Nordens.Wir wissen: Mit der in-dustriellen Revolution inEngland veränderte sichnicht nur die Art der Her-stellung von Bekleidung, sondern auch und gerade die Form der Weltarbeits-teilung grundlegend. Die industrielle Revolution stand im Zeichen der me-chanisierten Baumwollverarbeitung, die Textilindustrie wurde ihr ”Leitsek-

tor”: Im Zeitraum zwischen 1750 und 1850 herrschteKönig ”Baumwolle” (King Cotton in der Weltwirt-schaft). Damals war es so: Sklaven aus Afrika kamennach Amerika, Baumwolle und große Gewinne kamennach Europa, Stoffe und Bekleidung und Gewehre gin-gen zurück nach Afrika. Ich denke, dieser Kreislauf istheute unstrittig.

Internationale Arbeitsteilung undfairer WelthandelDas Problem der internationalen Arbeitsteilung ist engverknüpft mit der Frage eines fairen und sozialen Welt-handels, der allen Menschen nutzen soll. Dahinter stehtdas generelle Problem: ”Freihandel” oder ”Fairer Han-del”. Die herrschende Freihandelsideologie des ausge-henden 20. Jahrhunderts beruht auf einem theore-

tischen Modell des englischen Ökonomen, David Ricardo, aus dem 18.(!)Jahrhundert. Er ging davon aus, daß in aller Welt, in der Unternehmer ihrGeld nur im eigenen Land in Unternehmen investieren, es für alle Ländervorteilhaft ist, sich nur auf die Produktion jener Güter zu spezialisieren, diesich mit dem geringsten Arbeitsaufwand herstellen lassen. Das heißt, einLand soll selbst dann bestimmte Produktionszweige aufgeben und sich spe-zialisieren, wenn von der Arbeitskostenseite alle Güter günstiger hergestelltwerden können als in anderen Ländern.Durch diese Spezialisierung, das heißt durch diese weltweite Arbeitsteilung,könnte dann, der Theorie nach, mit den begrenzten Produktionsfaktoren(Arbeitskräfte, Rohstoffe, Produktionsanlagen) mehr produziert werden,und von dieser Mehrproduktion würden dann alle Länder profitieren.Der Freihandel würde schon dafür sorgen, daß es dann zur ”optimalen”Produktionsstruktur in allen Ländern kommt.

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Willi Arens (Vorsitzender derGewerkschaft Textil-Bekleidung)

Indonesien oder auch Brasilien wie vor über hun-dert Jahren bei uns in Deutschland Kinderarbeit inder Textil- und Bekleidungsindustrie ein fester Be-standteil der wirtschaftlichen Kalkulation gewor-den ist. Es ist eine traurige Tatsache, daß heutzu-tage, während Arbeitslosigkeit in einem ungeheu-ren Maße in fast jedem Land der Welt herrscht, esoffensichtlich nur einen Bereich gibt, in dem Ar-beitskraft besonders nachgefragt wird: nämlich indem Bereich der Kinderarbeit.Wenn Kinder, wie in Indien im September 1992geschehen, mit Spruchbändern auf die Straße ge-hen, die Aufschriften zeigen, wie ”Die Fäden derTeppiche sind die Ketten unserer Versklavung”,dann kann kein anständiger Mensch verstehen,daß dies nicht Gegenstand höchster internationa-ler Aufmerksamkeit ist. Durch den Druck vonMenschenrechtsorganisationen und Gewerk-schaften hat sich die indische Teppichindustrieallmählich darauf verständigt, gegen Kinderar-beit vorzugehen. Man hatte nämlich Angst, dieseTeppiche nicht mehr nach Europa und den USAexportieren zu können.Ich habe diese Beispiele bewußt gewählt, weil siebeweisen, daß Sozialdumping eben kein natürli-cher Wettbewerbs- bzw. Standortvorteil ist, son-dern die Mißachtung elementarer Grundrechteder Menschen bedeutet. Die Erfahrung hat unsdoch gelehrt, daß nur noch die Unterbietung vonminimalen Löhnen, die vollständige Rechtlosig-keit von Arbeitnehmern eine Konkurrenzchancebedeutet. Denn: Wie soll sich ein Land der soge-nannten Dritten Welt, das sich an soziale Mindest-standards hält, überhaupt entwickeln können undeine Chance auf dem Weltmarkt haben, wenn esletztlich durch die offensichtliche Verletzung in-ternationaler Konventionen durch andere Länderum Wettbewerbschancen gebracht wird. Konse-quenzen dieses Freihandels: Die Ärmeren werdenimmer ärmer, die Stärkeren immer stärker. Tota-ler Freihandel ohne soziale Verpflichtung ist diemoderne Ausbeutung von Menschen. Deshalb for-dern wir als Gewerkschafter die Vereinbarung von”Sozialklauseln”.

I. Realität – Geschichte – Realität

Kaffeetrockner in Brasilien 1882

Goldwäscher mit Aufseher

„FairerHandel“kontra„Freihandel“Die Internationale Arbeits-teilung braucht sozialeRegeln

Textilarbeiterinnen in Bangladesh

„King Cotton”, zeitgenös-sische Karikatur, England,18. Jh.

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Bangladesh,21. November 1995Eine Gruppe schwerbewaffneterSchlägertypen überfällt das Ge-bäude der Bangladesh Indepen-dent Garment Workers Union.Sie schießen wie wild in die Luft,zerstören die Einrichtung unddrohen, alle Anwesenden, dieWiderstand leisten, zu er-schießen. Die anwesenden Ge-werkschafterinnen und Gewerk-schafter, in der Mehrzahl Frau-en, werden mit Gewehrkolbengeschlagen. Dann wird die An-wältin der Gewerkschaft er-kannt. Der Sari wird ihr vom Leibgezerrt, sie wird mit Benzinüberschüttet und die Eindring-linge versuchen, die Frau anzu-zünden.

DominikanischeRepublik,

November 1995Die Belegschaft der BonahanBekleidungsfabrik tritt in denStreik. Sie beschuldigen die Un-ternehmer, ihre Rechte zu verlet-zen und die Menschenwürde mitFüßen zu treten. Die Arbeiterin-nen werden daraufhin tätlich an-gegriffen, die gesetzlich festge-legte Zahlung von Überstundenwird ihnen verweigert. Ganz be-sonders erbost die Arbeiterinnendie Verwendung von sogenann-ten Zwei-Weg-Spiegeln in denToiletten zur Bespitzelung. ImAnschluß an den Streik wird dergesamten Gewerkschaftsfüh-rung und allen Sympathisantender Gewerkschaft gekündigt.

Indonesien,30. Dezember 1995Roliati Harefa, stellvertretendeVorsitzende der UnabhängigenGewerkschaften Serikat BuruhSejahtera Indonesia (SBSI) wirdam 30. Dezember 1995 im Poli-zeirevier Binjai (Nord-Sumatra)verhaftet. Die indonesische Ge-werkschaftskollegin hat gegenihre gesetzwidrige Entlassungaus dem Betrieb aufgrund ihreraktiven Gewerkschaftsarbeitprotestiert. Nach Informationenwird Roliati Harefa am 5. Januar1996 ins Tanjung Gusta Gefäng-nis in Medan gebracht. Dort wirdsie noch immer festgehalten.

PakistanIn Karah arbeitet der fünfjährigeShakeel zusammen mit noch300 Kindern von morgens sechsbis abends sieben Uhr für weni-ger als 20 Cents pro Tag. EinSchild an der Wand sagt, daßKindern, die beim Schlafen er-tappt werden, ein Bußgeld von60 US-Dollar auferlegt wird. AlleTeppichkinder, viele sind erstvier Jahre alt, können Horrorge-schichten erzählen. Wenn sieum ihre Mütter weinen, werdensie mit Knüppeln, Ketten undTeppichhaspeln geschlagen. Ei-nige werden vier bis fünf Tage anihrem Webstuhl wegen irgend-welcher Unaufmerksamkeiten,manchmal nicht mehr als einWebfehler, festgekettet. Ein Jun-ge, der krank war und zwei Tagenicht zur Arbeit gehen konnte,wird vom Besitzer unter Gewalt-anwendung zur Webhalle zurück-gebracht und zwei Tage lang aneinen Ventilator an der Deckegehängt. Um den Auswüchsender Kinderarbeit weltweit zu be-gegnen, startet die Gewerk-schaft Textil-Bekleidung im Som-mer 1995 eine Unterschriften-aktion. Die GTB will auf denSkandal aufmerksam machen,daß weltweit Massenarbeitslo-sigkeit herrscht, aber 100 bis200 Millionen Kinder (geschätz-te IAO-Angaben) weltweit arbei-ten. Im Dezember 1995 über-reicht die GTB über 400.000Unterschriften im Bundeskanz-leramt. Viele prominente Künst-ler, Politiker und Sportler habenden Appell mitunterzeichnet.

Ein Blick in dieFreihandelszone

Katunayakein Sri Lanka

Fast alle Beschäftigten der Frei-handelszone Katunayake woh-nen in unmittelbarer Nähe derZone. Da das öffentliche Ver-kehrsnetz sehr unzuverlässig ist,ziehen die meisten Arbeiterinnenes vor, so nahe wie möglich ander Freihandelszone in Privat-häusern zu wohnen. Deshalb istjedes Haus im Umkreis von ei-nem Kilometer in Katunayake alsPension deklariert. Die untersteKategorie dieser Pensionen sindbessere Hühnerställe. In einemRaum von 3 mal 2,50 Mtr. ”woh-nen” 10 oder sogar mehr Arbei-terinnen. Für 30 bis 40 Frauensteht eine Küche mit ungefähr10 Kochstellen in einem Ver-schlag neben dem Haus zur Ver-fügung. In den Räumen, wo dieMieter schlafen, essen, sich auf-halten, ihre persönliche Habe,Feuerholz unterbringen müssen,gibt es keinerlei Möbel. Zwarsind meistens Schlafmatten vor-handen, doch keinerlei Bett-zeug. Das Brunnenwasser ist oftverschmutzt, weil es sehr nah anden Sickergruben ist. Ein undderselbe Brunnen wird als Trink-wasserquelle und als Badeortbenutzt. Im Umkreis von 0,5 bis2 km außerhalb der Freihan-delszone gibt es mehr als 600Lebensmittelläden, von denendie große Mehrheit den Pen-sionsbesitzern gehört. Das Preis-niveau in diesen Läden ist 20 bis25 % höher als auf dem Markt.Bei einem Mindestlohn von1.000 Rupees pro Monat be-trägt der Nettolohn vieler Arbei-terinnen 850 Rupees. Arbeite-rinnen während der Probezeiterhalten sogar nur etwas mehrals 700 Rupees. Von diesemLohn gehen 100 bis 125 Rupeesfür die Miete und 500 Rupeesfür die Nahrungsmittel ab. Wasviele Arbeiterinnen, vor allem inder Probezeit übrig haben, reichtnicht einmal für ordentliche Klei-dung.

Die aufgeführtenBeispiele sind keineBilder, die paranoidenPhantasien entsprin-gen, sondern es han-delt sich hier um kon-krete Beispiele, denenArbeiterinnen undArbeiter in der Textil-und Bekleidungsindu-strie weltweit undtagtäglich begegnen.In vielen dieser ange-gebenen Fälle handeltes sich bei den Arbeit-gebern entweder ummultinationale Unter-nehmen oder um sol-che, die für multinatio-nale Unternehmen pro-duzieren. Die Produkte,die unter diesenArbeitsbedingungenhergestellt werden,werden von denVerbrauchern weltweitteuer bezahlt.Die Lohnkosten einesHemdes, das für 60US-Dollar verkauftwird, belaufen sichmanchmal auf wenigerals 10 Cents.

Korea,23. November 1995Kwon Young-Kil, Präsident derCorean Confederation of TradeUnions, wird von der Polizei inSeoul verhaftet. Er wird beschul-digt, vor 1 1/2 Jahren eine Streik-aktion der Transportarbeiter un-terstützt zu haben. Die Festnah-me von Kwan Young-Kil ereignetsich genau in der Phase, in derführende koreanische Ge-schäftsleute zugegeben haben,ehemalige Politiker in Höhe von30 Millionen US-Dollar ge-schmiert zu haben.

Honduras,Dezember 1995

Das sich in koreanischem Besitzbefindende Bekleidungsunter-nehmen Yu Hwa setzt alles dar-an, die ITBLAV Mitgliedsorgani-sation Sitrayuwah zu zerstören.Das Unternehmen ist in der Frei-handelszone Puerto Cortes tätig.Der Belegschaft wird deutlichgemacht, daß es nur für diejeni-gen Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer eine Weiterbeschäf-tigung geben wird, die auf ihreMitgliedschaft in der Gewerk-schaft verzichten.

KEINE PARANOIDEN PHANTASIEN. . .sondern Arbeitsbedingungen, die Anlaßfür die Anwendung von Sozialklauselnsein könnten.

Klaus Priegnitz (GTB)

I. Realität – Geschichte – Realität

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Zentrale IAO-Normenvon ausgewählten Entwicklungsländern anerkannt

(Stand: Anfang 1996)

Von den 171 IAO-Mitgliedstaaten haben 61 alle sechs hier aufgeführten Übereinkommen ratifiziert. 44 haben fünfratifiziert, 15 haben vier ratifiziert, 23 haben drei ratifiziert, sechs haben zwei ratifiziert, elf haben lediglich ein Über-einkommen ratifiziert, und elf Mitgliedstaaten haben keines der Übereinkommen über grundlegende Menschen-rechte ratifiziert. Die Mehrheit der Staaten, die alle sechs Übereinkommen ratifiziert haben, traten der IAO 1919 bei.Von den elf Staaten, die kein Übereinkommen über die grundlegenden Menschenrechte ratifiziert haben, sind zehnseit 1990 Mitglieder der IAO.

Der Vorschlag, Sozialklauseln imAußenhandel einzuführen, ist keinegrundsätzlich neue Idee. Sie läßtsich bis ins neunzehnte Jahrhundertzurückverfolgen. Damals richtete diePolitik ihr Augenmerk vor allem aufGüter aus Gefangenen- und Zwangs-arbeit. Im Jahre 1890 beschränktedie USA den Import von Waren, dieStrafgefangene und/oder Zwangsar-beiter hergestellt hatten. In den fol-genden Jahren schlossen sich Groß-britannien (1897), Kanada (1907),Neuseeland (1908), Südafrika (1913)und Spanien (1934) den USA an undunterwarfen Einfuhrgüter aus Ge-fangenenarbeit ebenfalls besonderenBeschränkungen. Besonders erwäh-nenswert ist darüber hinaus die Ber-ner Konvention (1906), welche dazuaufforderte, die Einfuhr von Streich-hölzern zu verbieten, die mit Phos-phor hergestellt wurden. Diese Ein-fuhrrestriktion, welche 1912 von denUSA umgesetzt wurde, diente im Ge-gensatz zu den zuvor genanntenMaßnahmen weniger dem Schutzder einheimischen Wirtschaft, son-dern wurde vielmehr aus huma-nitären Gründen beschlossen; derKontakt mit weißem oder gelbemPhosphor hatte gravierende Gesund-heitsschäden bei den Arbeitern undArbeiterinnen verursacht.Die Furcht, daß Arbeitsbedingungenzwischen Handelspartnerländern zuHandelsvor- bzw. -nachteilen führenwürden und daher der Harmoni-sierung bedürften, ist noch älter alsdiese Maßnahmen. Zum Beispielmachte der Schweizer Jacques Necker,damaliger Finanzminister des fran-zösischen Königs, bereits 1788 dar-

auf aufmerksam, daß ein Landdurch die Streichung des wöchent-lichen Ruhetags Wettbewerbsvorteilegegenüber anderen Ländern erzielenkönnte.Nach dem Ersten Weltkrieg wurde dieBedeutung von Arbeitsstandards fürden zwischenstaatlichen Warenaus-tausch vom Völkerbund der ebenfallsneu gegründeten Internationalen Ar-beitsorganisation (IAO) thematisiert.Die Staatengemeinschaft erklärteunter anderem, daß ein Land sich fürgerechte und humane Arbeitsbedin-gungen bei sich und seinen Handels-partnerländern einsetzen soll (Völ-kerbund 1919) und daß Regierun-gen dafür Sorge tragen sollten, daßdie Arbeitnehmer am Wachstum ge-recht beteiligt würden (Weltwirt-schaftskonferenz 1927). Die IAO for-derte die Regierungen 1937 dazu auf,bei der Gestaltung ihrer Handelspoli-tik die herrschenden sozialen Bedin-gungen im jeweiligen Handelspart-nerland zu berücksichtigen. Die For-derung lateinamerikanischer Außen-minister nach einem internationalenAbkommen, das Hersteller vor Kon-kurrenzprodukten aus Ländern mitunangemessen niedrigen Reallöh-nen schützt, konnte sich allerdingsnicht durchsetzen. Das Scheitern desVersuchs, Sozialklauseln in interna-tionalen Abkommen zu verankern,hinderte einzelne Regierungen je-doch nicht daran, ihre in der Zwi-schenkriegszeit ohnehin stark neo-merkantilistisch geprägte Handels-politik durch Maßnahmen zumSchutz vor Produkten aus Billig-lohnländern zu ergänzen. Promi-nentes Beispiel hierfür ist die US-Re-gierung, welche das „cost-equalisa-tion“-Prinzip (Kostenangleichungs-

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sen zu schützen. Dies gilt insbeson-dere hinsichtlich der Weigerung, siewegen ihrer Zugehörigkeit zu einerGewerkschaft zu beschäftigen, so-wie zu entlassen oder jeder anderenBenachteiligung aufgrund der Zu-gehörigkeit zu einer Gewerkschaftbzw. der gewerkschaftlichen Betäti-gung. Der Schutz des Vereinigungs-rechts gegenüber dem Arbeitgebererstreckt sich folglich auf ein Diskri-minierungsverbot wegen der Ge-werkschaftszugehörigkeit sowie denSchutz der Sozialparteien vor gegen-seitiger Einflußnahme (Gegnerfreiheit)und die Förderung von freiwilligenKollektivverhandlungen (Vereinba-rungsautonomie). Vom Geltungsbe-

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I. Realität – Geschichte – Realität

Viele Versuche, wenig Resultate

Margareta E. Kulessa

– kleine Geschichte der Sozialklauseldebatte

Wilhelm Adamy (DGB)

Elementare Bestandteile von Sozialklauseln

§gebern und Arbeitnehmern in bezugauf die Vereinigungsfreiheit und dasRecht auf Kollektivverhandlungen.Nach dem Übereinkommen 98 istden Organisationen der Arbeitneh-mer und Arbeitgeber der Schutz ge-gen jede Einmischung von andererSeite zu gewähren. Dieser Schutzwird insbesondere für Handlungengewährt, die darauf gerichtet sind,die Beherrschung, die Finanzierungoder die Kontrolle von Arbeitnehmer-organisationen durch Arbeitgeberoder Organisationen von Arbeitge-bern zu unterstützen. Arbeitnehmersind vor jeder gegen die Vereini-gungsfreiheit gerichteten unter-schiedlichen Behandlung angemes-

Was regeln die in Sozialklauselnaufzunehmenden IAO-Übereinkommen?

Das Übereinkommen 87 überdie Vereinigungsfreiheit und denSchutz des Vereinigungsrechts istwohl das wichtigste IAO-Überein-kommen Danach haben Arbeitneh-mer und Arbeitgeber ohne jeden Un-terschied das Recht, Organisationennach eigener Wahl zu bilden und sol-chen Organisationen beizutreten, umihre jeweiligen Interessen zu fördernund zu schützen. Diese Organisatio-nen haben das Recht, sich Satzun-gen und Geschäftsordnungen zu ge-ben, d. h. ihre Tätigkeit frei zu regeln.Die innerstaatliche Gesetzgebungund Behörden haben sich jedes Ein-griffs zu enthalten, der geeignet wäre,dieses Recht zu beschränken oderdessen rechtmäßige Ausübung zuverhindern. Diese Organisationendürfen im Verwaltungswege wederaufgelöst noch zeitweilig eingestelltwerden. Ob die vorgesehenen Rech-te auch auf das Heer und die PolizeiAnwendung finden, überläßt dasÜbereinkommen der innerstaatlichenGesetzgebung. Weitere Ausnahmenfür andere Gruppen von Beschäf-tigten im öffentlichen Dienst sindnicht vorgesehen.

Das Übereinkommen 98 stehtin untrennbarem historischem und in-haltlichem Zusammenhang mit demÜbereinkommen 87 und ergänzt die-ses Übereinkommen. Während dasÜbereinkommen 87 dem Grundsatzder Vereinigungsfreiheit in bezug aufden Staat (Verbot der Einmischung)enthält, regelt das Übereinkommen98 das Verhältnis zwischen Arbeit-

Prinzip U.M.) zum Bestandteil der „Tariff Acts“ von1922 und 1930 machte. Andere Länder folgtendem Beispiel.Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden neue Vor-stöße zur Etablierung von Sozialklauseln im in-ternationalen Handel unternommen. Der Entwurffür die Internationale Handelsorganisation (ITO)enthielt einen Artikel, der die einzelnen Länderdazu verpflichtete, innerhalb ihres eigenen Terri-toriums die notwendigen Maßnahmen zu ergrei-fen, damit unfaire Arbeitsbedingungen den Han-del nicht verzerren. Dagegen findet sich im Allge-meinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT),welche die niemals ratifizierte ITO ersetzte, ledig-lich der Artikel XX(e), welcher Einfuhrbeschrän-kungen gegenüber Produkten zuläßt, die vonStrafgefangenen hergestellt wurden. Im Jahre1954 scheiterte der US-amerikanische Versuch,den Artikel XX(e) auf Exportprodukte auszudeh-nen, bei deren Produktion Löhne gezahlt wurden,die unterhalb der durch die Produktivität mög-lichen Entlohnung lagen.Die Diskussion über die Bedeutung unterschied-licher Sozialstandards für die zwischenstaatlichenHandelsbeziehungen wurde in den fünfziger Jah-ren im Zusammenhang mit der europäischenWirtschaftsintegration weitergeführt. Sie rückteaber im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs inden sechziger Jahren zunehmend in den Hinter-grund. Anläßlich der siebten Verhandlungsrundeim GATT versuchten die USA in den siebziger Jah-ren mit Unterstützung einiger skandinavischerLänder erneut, Sozialklauseln im GATT zu institu-tionalisieren. Dieses Mal ging es um Mindestnor-men zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesund-heitlichen Schäden. Dieses Anliegen scheiterte je-doch ebenso wie der Versuch zwanzig Jahre zuvor.

Ü 29 Ü 87 Ü 98 Ü 100 Ü 105 Ü 111

Brasilien X X X X XChile X XChina XIndien X XIndonesien X X XMalaysia X X XMexiko X X X X XMarokko X X X X XPakistan X X X X XPhilippinen X X X X XSaudi-Arabien X X X XSingapur X XThailand X XUSA X

insgesamt 138 114 125 124 116 120

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1312

I. Realität – Geschichte – Realität

Sozialklauseln in unilateralen Handelsverträgen

Erklärtes Ziel der

Industrieländer ist

es, die Entwick-

lungsländer in die

Weltwirtschaft zu

integrieren. Im Rah-

men von unilate-

ralen Handelsverträ-

gen (im Gegensatz

zu multilateralen

Verträgen, in denen

es eine Vielzahl von

Vertragspartnern

gibt) gewähren die

USA und auch Euro-

pa verschiedenen

Ländern oder

Ländergruppen der

sog. Dritten Welt

einen erleichterten

Zugang zu den

Märkten des

Nordens u. a. durch

Vorzugszölle in

Allgemeinen

Präferenzsystemen

(APS).

Ziel des Übereinkommens 100ist die Gleichheit des Entgelts fürMänner und Frauen für gleichwertigeArbeit. Die ratifizierenden Staatenhaben die Anwendung des Grund-satzes der Gleichheit des Entgeltsmännlicher und weiblicher Arbeits-kräfte für gleichwertige Arbeit auf alleArbeitnehmer zu fördern und soweites mit den Verfahren zur Festsetzungder Entgeltsätze vereinbar ist, sicher-zustellen.

Das Übereinkommen 111 zieltauf die generelle Förderung derChancengleichheit und Gleichbe-handlung in Beschäftigung und Be-ruf. Die ratifizierenden Staaten sollendanach eine innerstaatliche Politikfestlegen und verfolgen, die daraufabzielt, alle Formen der Diskriminie-rung in Beschäftigung und Beruf zubeseitigen. Diskriminierung wird da-bei definiert als jede Unterscheidung,Ausschließung oder Bevorzugung,die aufgrund der Rasse, der Hautfar-be, des Geschlechts, des Glaubens-bekenntnisses, der politischen Mei-nung, der nationalen Abstammungoder der sozialen Herkunft vorge-nommen wird und die dazu führt, dieChancengleichheit oder Gleichbe-handlung in Beschäftigung oder Be-ruf aufzuheben oder zu beeinträchti-gen. Der Geltungsbereich diesesÜbereinkommens umfaßt die Zulas-sung zur Berufsausbildung, zu Be-schäftigung und zu den einzelnenBerufen sowie die Beschäftigungs-bedingungen. Alle gesetzlichen Be-stimmungen sind aufzuheben undalle Verwaltungsvorschriften oder Ge-pflogenheiten abzuändern, die mitdieser Politik nicht in Einklang stehenund Gesetze zu erlassen und Erzie-hungsprogramme zu unterstützen,die der Annahme und Befolgung die-ser Politik in Zusammenarbeit mitden Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-verbänden förderlich sind.

Ziel des Übereinkommens 138ist die Abschaffung der Kinderarbeit.Das Mindestalter für die Zulassungder Beschäftigung oder Arbeit darfnicht unter dem Alter liegen, in demdie Schulpflicht endet. Die ratifiziertenStaaten verpflichten sich, das Mindest-alter für die Zulassung zur Beschäfti-gung fortschreitend bis auf einenStand anzuheben, bei dem die vollekörperliche und geistige Entwicklungder Jugendlichen gesichert ist. Das

Mindestalter darf auf keinenFall unter 15 Jahren liegen;Entwicklungsländer könnenanfangs ein Mindestaltervon 14 Jahren angeben.Begrenzte Kategorien derBeschäftigung können vonder Anwendung ausge-nommen werden. Im Falleeines Entwicklungslandeskann zugelassen werden,daß Jugendliche im Altervon 13 bis 15 Jahren unterfestzulegenden Vorausset-zungen mit leichten Ar-beiten bestimmter Art be-schäftigt werden können.Im Falle eines Entwick-lungslandes, dessen Wirt-schaft und Verwaltungs-einrichtungen ungenügendentwickelt sind, betragendiese Altersgrenzen 12bzw. 14 Jahre. Ist die Arbeitfür das Leben, die Gesund-heit oder die Sittlichkeit derJugendlichen gefährlich, sodarf das Mindestalter nichtunter 18 Jahren oder unterbestimmten Voraussetzun-gen unter 16 Jahren liegen.Der Geltungsbereich auchdieser Regelung kannfür Entwicklungsländer an-fangs begrenzt werden,wenn mindestens folgendeBereiche einbezogen sind:Industrien zur Gewinnungvon Rohstoffen, verarbei-tende Industrien, Bauge-werbe und öffentliche Ar-beiten, Elektrizität, Gas undWasser, sanitäre Dienste,Verkehrswesen, Lagerungund Nachrichtenübermitt-lung, Plantagen und anderevorwiegend zu Erwerbs-zwecken erzeugende land-wirtschaftliche Betriebe, mitAusnahme von Familien-oder Kleinbetrieben, derenErzeugnisse für den örtli-chen Verbrauch bestimmtsind und die nicht regel-mäßig Lohnarbeiter be-schäftigen.

reich kann das Heer und die Polizeiausgeschlossen werden, währenddie Stellung von Beamten unberührtbleibt.

Das Übereinkommen 135knüpft an die vorgenannten beidenÜbereinkommen an und zielt ab aufden Schutz der Arbeitnehmervertre-ter im Betrieb. Arbeitnehmervertretersind danach gegen jede Benachteili-gung, einschließlich der Kündigung,die aufgrund ihrer Stellung erfolgt, zuschützen. Dieser Schutz umfaßt ihreBetätigung als Arbeitnehmervertre-ter, ihre Zugehörigkeit zu einer Ge-werkschaft oder ihre gewerkschaft-liche Betätigung im Einklang mit be-stehenden Gesetzen oder Gesamt-arbeitsverträgen oder anderen ge-meinsam vereinbarten Regelungen.

Mit der Ratifizierung des Überein-kommens 29 gehen die ratifizie-renden Staaten die grundlegendeVerpflichtung ein, den Gebrauch derZwangs- oder Pflichtarbeit in allenihren Formen möglichst bald zu be-seitigen. Als Zwangs- oder Pflicht-arbeit wird „jede Art von Arbeit oderDienstleistung definiert, die von einerPerson unter Androhung irgendeinerStrafte verlangt wird und für diesie sich nicht freiwillig zur Verfügunggestellt hat. Vorbehaltlich bestimmterBedingungen und Garantien gilt dieDefinition der Zwangs- oder Pflicht-arbeit jedoch nicht für die Militär-dienstpflicht, bestimmte Bürger-pflichten, Gefangenenarbeit oderArbeit in Fällen höherer Gewalt.Die unberechtigte Auferlegung vonZwangs- oder Pflichtarbeit muß nachdem Übereinkommen unter Strafegestellt werden. Auch dieses Über-einkommen wird durch das Überein-kommen 105 ergänzt. Gemäß die-sem Übereinkommen verpflichtensich die ratifizierenden Staaten, vonZwangs- oder Pflichtarbeit auch infolgenden fünf festgelegten Fällenkeinen Gebrauch zu machen, undzwar als● Mittel politischen Zwangs oder

politischer Umerziehung;● Maßnahme zur Rekrutierung von

Arbeitskräften für Zwecke derwirtschaftlichen Entwicklung;

● disziplinäres Mittel;● Bestrafung bei Streikteilnahme;● Mittel rassischer, sozialer, nationa-

ler oder religiöser Diskriminierung.

Textilarbeiterinnen, Cebu, Phillippinen

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1514

Europa: Sonderkonditionen in

Abkommenmatisch Zwangsarbeiter im Baugewerbe, imFremdenverkehr, bei der Erdöl- und Erdgas-förderung sowie beim Bau von Eisenbahn-linien einzusetzen.Die Gewerkschaftsorganisationen hatten da-mals eine niederschmetternde Dokumentationvorgelegt. Gestützt auf Beweismaterial undZeugenaussagen konnten sie nachweisen,daß zahlreiche Birmanesen getötet wordensind oder als vermißt gemeldet wurden, nach-dem sie von der Armee zwangsrekrutiert wor-den waren, um als Träger zu arbeiten, wäh-rend sich zahlreiche andere auf Baustellenbefinden, insbesondere an den Stätten, dierestauriert werden, um anläßlich der Aktion“myanmar – Jahr 1996”, dem Aushänge-schild der herrschenden Militärjunta, Touristenanzuziehen. Aus den von den zwei internatio-nalen Gewerkschaftsorganisationen gesam-melten Informationen ging ebenfalls hervor,daß die Regierungstruppen ganze Dörfer eva-kuiert haben, um Platz für den Bau einer Gas-leitung zu machen, die von amerikanischenund französischen Multis finanziert wird.Die Gewerkschaften hatten argumentiert, daßdie Einleitung einer Untersuchung durch dieEuropäische Union der Regierung in Rangunein eindeutiges Zeichen setzen würde: solan-ge sie die Verletzung der Mindestnormen unddes Arbeitsrechtes, insbesondere die Über-einkommen der Internationalen Arbeitsorga-nisation, die Zwangsarbeit verbietet, fortsetzt,bleibt Birma von der übrigen Welt isoliert.“Unser Ziel”, erklärte Bill Jordan, General-sekretär des IBFG, “besteht nicht darin, einLand zu bestrafen, sondern vielmehr darin,dazu beizutragen, daß alle Regierungen dieMindestnormen achten. In einer Zeit, in derdie Militärjunta nichts unversucht läßt, Aus-landsinvestitionen anzuziehen, um Geldquel-len anzuzapfen, muß, so hoffen wir, die War-nung der Europäischen Union sehr ernstge-nommen werden,” fügte Bill Jordan hinzu.Eine internationale Gewerkschaftskonferenzüber Birma, die die IBFG-Regionalorganisa-tion für Asien und den pazifischen Raum imletzten Jahr in Manila veranstaltete, unter-stützte die IBFG-Aktionen für Sanktionen ge-gen das Regime in Rangun.An ihr haben u. a.Vertreter/innen der birmanischen Exil-regierung, die Mitglieder der NLD sind,der Partei von Aung San Suu Kyi, die dieWahlen im Jahr 1988 gewonnen hatte, sowiedie birmanischen Gewerkschaften, die bishergezwungen sind, aufgrund der Unterdrük-kung im Untergrund zu arbeiten, teilge-nommen. Nach Maßgabe der von derEuropäischen Kommission am 16. Januarverabschiedeten Bestimmungen “besitzendie betroffenen Parteien eine Frist von 60 Ta-gen, um schriftlich Stellung zu beziehen oderum bei der Kommission vorzusprechen”.

Wie die Praxis einer Verbindungzwischen internationalem Handelund sozialen Mindeststandardsaussehen könnte, ist zur Zeit amBeispiel Birmas zu verfolgen. AufInitiative des Europäischen Ge-werkschaftsbundes und des In-ternationalen Bundes Freier Ge-werkschaften hat die EuropäischeUnion erstmals beschlossen, imRahmen ihres APS einer Klagewegen der Verletzung von grund-legenden Arbeitnehmerrechtennachzugehen. Die beiden Ge-werkschaftsinternationalen wer-fen Birma vor, Zwangsarbeit zudulden. IBFG und EGB verstehenihre Klage gegen Birma als Präze-denzfall und sehen in der Bereit-schaft der EU, sich mit dem Fall zubeschäftigen, daß die EU die Ver-bindung zwischen den Men-schenrechten und dem Handelanerkennt.

Europäische Warnung an BirmaDie Kommission der Europäischen Union hateine Untersuchung über Birma, das vom IBFGund vom EGB beschuldigt wird, Zwangs-arbeiter einzusetzen, eingeleitet. Sie könntezu Sanktionen gegen die Einfuhren in diesemLand führen.Nach monatelangem Zögern und einer inten-siven Lobbyarbeit der Mitgliedsorganisatio-nen des IBFG und des Europäischen Gewerk-schaftsbundes (EGB) bei ihrer jeweiligen Re-gierung, hat die Kommission der Europäi-schen Union (EU) endlich die Einleitung einerUntersuchung “im Hinblick auf eine vorüber-gehende Aussetzung der Vergünstigungen,die Birma im Rahmen des Allgemeinen Prä-ferenzsystems (APS) gewährt werden, an-gekündigt. Jedes Jahr führen die Länder derEuropäischen Union (EU) birmanische Güterim Wert von fast 41 Millionen Dollar ein,deren Zölle nach Maßgabe des von der Eu-ropäischen Union zugunsten der Entwick-lungsländer verabschiedeten APS beträcht-lich gesenkt werden und die einen bevorzug-ten Zugang zu den europäischen Märktenhaben.Aber seit Januar 1995 hat die EuropäischeUnion nicht zuletzt auf Druck der Gewerk-schaftsbewegung den Grundsatz übernom-men, die Gewährung der Vergünstigungen imRahmen des APS daran zu knüpfen, daß diebetroffenen Länder die Sozialklausel einhal-ten und sie bis auf weiteres denjenigen zuverweigern, die Zwangsarbeiter einsetzen.Auf der Grundlage dieser neuen Bestimmun-gen haben der IBFG und der EGB im letztenJahr offiziell Klage gegen das Militärregime inBirma erhoben und es beschuldigt, syste-

Die Europäische Gemeinschafträumt solche Sonderkonditionenfür Fertig- und Halbfertigwarenseit 1971 ein. Das jüngste Ab-kommen, das für den Zeitraumvon 1995 bis 1998 gilt, enthält inseinem Artikel 7 ein speziellesProgramm zu sozialen Berei-chen. (Ein anderes richtet sich anUmweltaspekte.) Wirksam wer-den soll es Anfang 1998. Nachdem Programm können zusätz-liche Präferenzen von denjeni-gen Ländern erlangt werden, dienachweislich die IAO-Konventio-nen Nr. 87, 98 und 138 anerken-nen und umsetzen. (Amtsblattder Europäischen Gemeinschaf-ten L 348 vom 31. 12. 1994).

Titel II:Als Anreiz konzipierte Sonderregelungen – Artikel 7

(1) Mit Wirkung vom 01. Januar 1998 können Sonderanreize in Formvon zusätzlichen Präferenzspannen für Länder vorgesehen wer-den, die in den Genuß des APS kommen und in ihrem schriftlichenAntrag nachweisen, daß sie innerstaatliche Rechtsvorschriftenverabschiedet haben und anwenden, welche die Normen der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 über die Koalitionsfreiheit und dasRecht auf Tarifverhandlungen und des IAO-Übereinkommens Nr.138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung ent-halten.

(2) Zu diesem Zweck nimmt der Rat 1997 eine Überprüfung anhandeines Kommissionsberichts vor, der die Ergebnisse der Unter-suchungen wiedergibt, die in internationalen Gremien wie bei-spielsweise der IAO, der WTO und der OECD zum Zusammenhangzwischen Handel und Arbeitnehmerrechten angestellt wurden.

(3) Unter Berücksichtigung dieser Überprüfung und unter Zugrun-delegung international akzeptierter objektiver und griffiger Krite-rien erstellt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschlußdes Rates über den Umfang der Sonderanreize im Sinne von Ab-satz 1 und deren Anwendungsmodalitäten.

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Der Fall Birma ist zwar der erste Fall, der Ge-genstand eines Verfahrens der EuropäischenUnion ist, es ist aber durchaus möglich, daßer nicht der letzte in diesem Jahr ist. Der IBFGund der EGB haben ebenfalls die Einleitungeiner Untersuchung über Pakistan gefordert,da dort Millionen von Menschen bei der Her-stellung von Teppichen und Schuhen, in Zie-geleien und in der Landwirtschaft vonZwangsarbeit betroffen sind. Dazu gehörenauch Millionen von Kindern. Die Akte wird zurZeit noch in der Europäischen Union geprüft,und es wird von allen Seiten versucht, Druckauzuüben, um die Pläne der internationalenGewerkschaftsbünde zu durchkreuzen. So-wohl die Regierung von Pakistan, die mehr-fach Diplomaten nach Brüssel entsandt hat,um ihre Sache zu vertreten als auch einigeMitgliedstaaten der EU, die traditionell derSozialklausel feindlich gesonnen sind, ziehenalle Register der Verzögerungstaktik. LetztesBeispiel: der Vorschlag, das Ergebnis einergegenwärtig noch laufenden Untersuchungder Situation durch die Internationale Arbeits-organisation (IAO) abzuwarten. Einige Berich-te der IAO haben jedoch das Ausmaß derZwangsarbeit in Pakistan schon bestätigt.UNICEF-Studien haben sogar nachgewiesen,daß die Arbeitsbedingungen so schlecht sind,daß es keineswegs selten ist, daß Kinder sich72 Stunden pro Woche abschinden. UNICEFhat auch festgestellt, daß diese Arbeitsbedin-gungen bei den Kindern, die dieser Ausbeu-tung ausgesetzt sind, zu schwerwiegendenGesundheitsproblemen führen. Es kommtnoch hinzu, daß die Regierung von Pakistantrotz der Verabschiedung eines Gesetzes ge-gen Zwangsarbeit im März 1992 keinerleikonkreten Maßnahmen ergriffen hat, um dieEinhaltung der Gesetze zu gewährleisten.Und die Behörden, die für die Durchführungdes Gesetzes zuständig sind, halten es nochnicht einmal für nötig, auf die Hilfsgesucheder Vertreter/innen der Zwangsarbeiter zuantworten.Man muß aber wenigstens noch bis zur Ver-öffentlichung des Berichts des Fachaus-schusses warten, bevor die Entscheidung derKommission über diesen Fall getroffen wird.In der Zwischenzeit wird der IBFG den Präze-denzfall Birma zu nutzen wissen, um seineKampagne, die Teil einer Gesamtstrategie zurForderung der Aufnahme einer Sozialklauselin alle internationalen Handelsabkommen ist,fortzusetzen.

Thailändische FließbandarbeiterinnenFoto: IAO

I. Realität – Geschichte – Realität

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17

I. Realität – Geschichte – RealitätNAFTA

Auch die nordamerikanische Freihandelszone(NAFTA) sieht ein Zusatzabkommen vor, mit demdie Arbeitsbedingungen in den beteiligten Ländernverbessert und eine konsequente Umsetzung derjeweiligen nationalen Arbeitsgesetzgebung er-reicht werden soll.”In den Zusatzvereinbarungen des Nordamerika-nischen Freihandelsabkommens für den BereichArbeit sind Handelssanktionen nur bei wiederhol-ten Verstößen gegen das Verbot von Kinderarbeit,den gesetzlichen Mindestlohn sowie Vorschriftenim Gesundheitsschutz als letztes Mittel vorgese-hen. Auch verzögerte sich aufgrund des politischenDrucks der Unternehmerverbände der Aufbau dernordamerikanischen Arbeitskommission, der zurUmsetzung und Kontrolle der Zusatzvereinbarun-gen vorgesehenen Institutionen. Die erstenSchiedssprüche fielen zudem zuungunsten der Ge-werkschaften aus. Eine stärkere Beachtung vonArbeitnehmerrechten innerhalb der NAFTA wirddeshalb ohne breite gesellschaftliche Mobilisie-rung nicht erreicht werden können.Wie die als letzter Schritt vollzogene Aufarbeit derMöglichkeiten für gewerkschaftliche Bündnisse beider Durchsetzung von Standards aufwies, bietetsich vor allem die Umweltbewegung als Bünd-nispartner an, da diese seit geraumer Zeit Umwelt-klauseln in Handelsverträgen fordert. Die Umwelt-verbände trugen maßgeblich dazu bei, daß es über-haupt zu den Zusatzvereinbarungen von NAFTAkam. Daß diese Vereinbarungen so unzureichendausfielen, lag u. a. an der mangelhaft ausgeprägtenSolidarität zwischen Gewerkschafts- und Umwelt-bewegung. Durch größere Zugeständnisse an dieUmweltbewegung gelang es der Clinton-Admini-stration, wichtige Umweltverbände aus der Ableh-nungsfront gegen NAFTA herauszubrechen. Dar-aufhin entfiel die Notwendigkeit, den Gewerkschaf-ten stärker entgegenzukommen. Zum Zerfall desBündnisses trug auch bei, daß die US-Gewerk-schaften noch im Schatten ihrer in den 70er Jahrenvollzogenen Selbstisolierung standen. Vor allemfehlte eine ”organische”, inhaltliche Verschränkungzwischen den Forderungen nach Sozial- und Um-weltklauseln.

(Christian Scherrer, HBS-Forschung 1/1996 S. 64/65)

Michael BraunHandelspol i t ische Abkommen der USA

der prekären Menschenrechtslage inzahlreichen nicht von gleichen Sank-tionen betroffenen Ländern, drängtsich der Verdacht auf, daß,wennnicht protektionistische, so doch ge-nausowenig humanitäre Erwägun-gen hinter dem Einsatz der Sozial-klausel standen, sondern außenpoli-tisch-strategisches Kalkül. Zwar trafder Ausschluß aus dem GSP mitdem Abflauen des Ost-West-Kon-flikts weitere fünf Staaten, die nichtdem Kommunismusvorwurf unterla-gen, doch fällt erneut die Bedeu-tungslosigkeit der Länder im Welt-handel auf: Chile, Liberia, Myanmar,Sudan und die ZentralafrikanischeRepublik.Wenn also die USA seit zehn Jahrenüber mit bindenden Sozialklauselnausgestattete handelspolitische In-strumente verfügen, so läßt sich dochauch von ihrer Seite ein an Arbeitneh-merrechten orientierter Einsatz jenerKlauseln bisher nicht konstatieren.Die mit dem Omnibus Trade Act von1988 geschaffene Möglichkeit etwa,Sanktionen gegen Exportnationen zuverhängen, die soziale Mindeststan-dards nicht respektieren, wurde garnicht genutzt. Die Anwendung sozia-ler Konditionalität (Bedingungen U. M.)durch die USA liefert den Gewerk-schaften in Industrieländern keinerleipraktische Hinweise auf einen mög-lichen Einsatz von Sozialklauseln zu-gunsten der Verteidigung heimischerArbeitsplätze und Sozialstandards;und ebensowenig haben sich Sozial-klauseln in der US-amerikanischenPraxis bisher als mögliches Instru-ment gewerkschaftlicher Nord-Süd-Solidarität dargestellt. Für die bishe-rige Geschichte von Sozialklauseln ininternationalen Handelsverträgen giltdeshalb insgesamt Charnovitz’ Fazitvon 1994:

„Die Verbindung von fairenArbeitsbedingungen und Handelsrechtenhat eine lange und vielfältige Geschichte.Leider hat es jedoch in der Vergangenheit

wenig Fortschritte gegeben.”

... Die USA haben in vier handelspoli-tischen Abkommen die Kopplungvon Handelsvorteilen und der Einhal-tung sozialer Mindeststandards vor-gesehen:● die Caribbean Basin Initiative (CBI)

von 1983● das Allgemeine Präferenzsystem

(Generalized System of Preferen-ces – GSP) in der Neufassung von1984

● die Overseas Private InvestmentCorporation (OPIC) in der Neufas-sung von 1985

● der Omnibus Trade Act in der Fas-sung von 1988.

Im Rahmen der CBI, die Einfuhrzöllefür die meisten Produkte aus Karibik-staaten aufhob, wurde der Präsidentermächtigt, anhand einer Liste von18 Kriterien zu entscheiden, welcheStaaten in den Genuß der Zollfreiheitkommen sollten; eines der Kriterienwar die Existenz von „akzeptablen Ar-beitsbedingungen“ und das „Rechtder Arbeitnehmer, sich zu organisie-ren und kollektiv zu verhandeln“.Strenger gefaßt war das AllgemeinePräferenzsystem (GSP) in der Neu-gestaltung von 1984, das eine weit-gehende Zollbefreiung für Importeaus 140 Entwicklungsländern in dieUSA vorsah. War die Sozialklausel inder CBI noch eine Kann-Bestim-mung, so wurde sie nun zur binden-den Vorschrift: Nur Staaten, die esunternahmen, „international aner-kannte Arbeitnehmerrechte“ zu ga-rantieren, sollten Zugang zum GSPhaben. Mit einem Änderungsgesetzvon 1990 wurde allerdings auch inder CBI die Sozialklausel zu einer bin-denden Norm. Explizit wurden imGSP die Vereinigungs- und Tarifver-tragsfreiheit, das Verbot der Zwangs-arbeit, ein Mindestalter für Kinder-arbeit, sowie „akzeptable“ Arbeitsbe-dingungen hinsichtlich Entlohnung,Arbeitszeit und Gesundheitsgefähr-dung am Arbeitsplatz als Mindest-standards fixiert; ebenso wurde prä-zisiert, diese Rechte hätten auch inExportsonderzonen zu gelten.In gleicher Weise wurde 1985 für dieOPIC – eine staatliche Agentur, dieprivate Auslandsinvestitionen versi-chert – eine bindende Sozialklauselgeschaffen, die es verbot, für Investi-

tionen in Ländern Versicherungs-schutz zu gewähren, deren Regie-rungen sich nicht bereit zeigten, in-ternational geltende Arbeitnehmer-rechte anzuerkennen und umzuset-zen. Schließlich schrieb der OmnibusTrade Act von 1988 fest, daß dieNichtgewährung von Arbeitnehmer-rechten als unfaire Handelsmaßnah-me zu betrachten sei und die von denexistierenden US-Gesetzen gestatte-ten Sanktionen nach sich ziehenkönne.Zur Ausgestaltung des InstrumentesSozialklausel in den vier angespro-chenen Gesetzen ist zu bemerken,daß die USA nicht die Logik der„Kostenangleichung“ zur Anwen-dung brachten, wie sie im Smoot-Hawley Act von 1930 zu finden war.Jenes Gesetz sah Zollerhöhungengegenüber denjenigen Ländern vor,die zu niedrigeren Lohn-, aber auchanderen Kosten als die USA produ-zierten; es war also von vornhereinnicht von menschenrechtlichen, son-dern von handelspolitischen Interes-sen getragen, da es ohne weiteresgegen Länder mit befriedigenderMenschenrechtslage einsetzbar war.Die US-Gesetze der achtziger Jahre,die nicht Kostenunterschiede, son-dern die Gewährung von Rechten inden Mittelpunkt stellten, setzten sichdagegen zumindest theoretisch nichtunmittelbar dem Protektionismusver-dacht aus.Auch mit Blick auf die Anwendungjener Sozialklauseln durch die US-Administration läßt sich keine protek-tionistische Zielsetzung des Instru-ments feststellen: Mit Verweis auf dieMenschenrechtslage wurde die Zoll-befreiung nach dem GSP 1987 Nica-ragua, Paraguay und Rumänien ent-zogen; die drei Länder wurden eben-so wie Äthiopien (das von vornhereinnicht zu den Nutznießern des GSPgehört hatte) im gleichen Jahr ausdem OPIC-Programm ausgeschlos-sen. An der Liste der von der Rea-gan-Administration Bestraften fälltzweierlei auf: erstens, daß alle Staa-ten handelspolitisch bedeutungsloswaren – ein Tatbestand, der auch vonden US-Gewerkschaften bemerktwurde –, und zweitens, daß in dreider vier Länder linksgerichtete Regi-mes an der Macht waren. Angesichts

Foto: IAO

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Gewerkschaften Industrieländer: Inzwischen haben sich die meisten Gewerkschaften und ihre internationalen Bünde den Forderungen der Textil-und Bekleidungsindustrie nach Sozialklauseln in internationalen Handelsverträgen angeschlossen. 2 Gründe sinddafür v. a.: Zum einen ist heute klar, daß fast jede Branche von der Konkurrenz durch Arbeitsverhältnisse bedrohtist, bei denen jedwede sozialen Mindeststandards mißachtet werden. Zum zweiten haben Gewerkschaften erkannt,daß durch die immer vielfältigeren und flexibleren Formen von Arbeitsverhältnissen (z. B. Heim- oder Saison-arbeit) es notwendig ist, neben der Zusammenarbeit auf betrieblicher Ebene die Regeln zum Schutz der Arbeit-nehmerInnen weltweit auch auf der politischen Ebene zu stärken und auszubauen.

Vom GATT zur WTO:Wächter für einen freien Welthandel

Auch der von den Industrieländern nach dem Zweiten Weltkrieg immerwieder proklamierte „freie Welthandel“ läuft nicht ohne Regeln und Ver-einbarungen. Das wichtigste Regelwerk des internationalen Waren-austausches ist das seit 1948 bestehende „Allgemeine Zoll- und Handels-abkommen“, besser bekannt unter dem englischen Kurznamen GATT(General Agreement on Tariffs and Trade). Erklärtes Ziel dieses „Welt-markt-Clubs“ ist die Förderung des internationalen Handels, v. a. durchden Abbau von Zollschranken und anderen Handelshemmnissen. In bis-lang acht Verhandlungsrunden wurden die Vereinbarungen jeweils neuverhandelt. Ende 1993 ist nach über siebenjähriger Dauer die sogenann-te Uruguay-Runde abgeschlossen worden. 117 Länder unterzeichneten imApril 1994 in Marrakesch formell das Abschlußdokument, das insgesamt15 Sachgebiete umfaßt. Die drei neuen Sektoren Dienstleistungen, Investi-tionen und geistiges Eigentum waren bei den Verhandlungen hart umkämpft.Der neue institutionelle Rahmen des GATT heißt WTO (Welthandelsorganisa-tion) und wird als ständige Einrichtung mit Sitz in Genf funktionieren.

1918

Die IAO: Überfordert oder machtlos?

Die internationale Arbeitsorganistion (IAO), auch International LabourOffice (ILO) genannt, ist bislang die Institution, die internationale Nor-men für Arbeitsstandards setzt und deren Einhaltung überwacht. IhrePolitik wird von staatlichen Vertretern, Arbeitgebern und Arbeitnehmer-organisationen gleichermaßen bestimmt. Gemeinsam beschließen die-se „internationale Arbeitsübereinkommen“, die von einzelnen Mitglie-derländern ratifiziert werden können und dann verbindlich sind.Daneben gibt die IAO auch noch „Empfehlungen“, die einen unver-bindlichen Charakter haben, aber weitergehende Entwicklungen anre-gen sollen. Die IAO verfügt über ein ausgebautes Kontrollinstrumenta-rium bezüglich der ratifizierten Übereinkommen. Sie hat aber keine

Möglichkeiten, bei Verstößen gegen ihre Normen gegen einzelne LänderSanktionen zu verhängen. Dieses Manko könne durch Sozialklauseln in

internationalen Handelsverträgen aufgefangen und die IAO-Politik sinn-voll ergänzt werden – so die Befürworter von Sozialklauseln in der WTO.

Dagegen wird argumentiert, daß es sehr viel effektiver sei, die IAO selbst mitmachtvolleren Instrumenten und Kompetenzen auszustatten.

WHO IS WHO IN DER SOZIALKLAUSELDEBATTE?

Regierungen Entwicklungsländer:Wollen sich nicht (mehr) reinreden lassen!

Die Regierungen der Entwicklungsländer lehnen Sozialklauseln als Instrumentim internationalen Handel kategorisch ab. Dies sei eine neue Form der Bevor-mundung durch die Industrieländer und der Versuch, die komparativen Ko-stenvorteile der Entwicklungsländer (billige Löhne, niedrige Umweltstandards

usw.) zunichte zu machen. Auf der einen Seite werde von den Industrielän-dern gefordert, daß sich die ehemaligen Kolonien über Exportorientie-

rung nach dem Vorbild des Westens „entwickeln”, sobald dies aberder Fall sei und „Strukturanpassungen” im Norden fällig würden,

greife man zu protektionistischen Maßnahmen im Mäntelchender Humanität.

USA und Frankreich:Stritten für Sozialklauseln in der WTO

Die Uruguay-Runde des GATT wurde zum Ausgangspunkt der neuen inter-nationalen Diskussion über weltweit verbindliche Sozialstandards. Nachdemdie USA bereits 1986 vergeblich versucht hatten, das Thema Sozialklauseln indie Verhandlungen einzubringen, unterstützten 1993 im Schlußstadium derUruguay-Runde nun auch Frankreich, Italien und Kanada die Forderung nacheiner Aufnahme von Sozial- (und Umweltstandards) in die neue WTO. Aberauch diese Koalition konnte sich gegen den Widerstand der Entwicklungsländerund wegen der Uneinigkeit der Industriestaaten nicht durchsetzen. Das Thema„Handel und Soziales“ fehlt also in der Schlußakte der Uruguay-Runde. Inletzter Minute wurde dann noch vereinbart, „daß durch einen Interimsaus-schuß die Wechselbeziehungen zwischen dem freien Welthandel und der Ein-haltung international anerkannter Arbeitsnormen untersucht werden soll“(Schriften Gesamttextil S. 7) und daß ihnen das Recht zusteht, „die Frage imVorbereitungsausschuß der WTO wieder anzusprechen“ (Braun S. 14).

Transnationale Konzerne (TNCs):Die eigentlich Verantwortlichen?

Sie sind die Zugpferde der wirtschaftlichen Globalisierung und die eigentlichen Nutz-nießer. TNCs haben die größten finanziellen und logistischen Kapazitäten, um weltweitdie günstigsten Produktionsstandorte zu suchen und auszunutzen. Zwischen 1970 undAnfang der 90er Jahre hat sich ihre Anzahl von 7000 auf 37.000 mit etwa 170.000Produktionsstandorten weltweit mehr als verfünffacht. 91% dieser Unternehmen habenihren Stammsitz in einer der sieben größten Industrieländer. Die Handelsströme zwi-schen den Konzernen machten 1992 bereits annähernd 60% des gesamten Welthandelsaus. Angesichts dieser Dominanz im Welthandel stellt sich die Frage, ob mit Sozialklau-seln, die ja v. a. sog. Billiglohnländer als Verantwortliche für Sozialstandards im Visierhaben, eigentlich noch die richtigen Adressaten angesprochen werden oder ob nichtsehr viel stärker ein internationaler Kodex für multinationale Konzerne auf die poli-tische Tagesordnung gehört. Nach Meinung von DGB und internationalen Ge-werkschaftsbünden würden Sozialklauseln jedoch auch die Macht von Multiseinschränken, wegen der unterschiedlichen Sozialstandards und Grund-rechtslage seine Produktion von einem Land in das nächste zu verlagern.(Quelle: Hoffmann/Wannöffel, NAFTA, S. 35)

Textil- und Bekleidungsbrancheals Pioniere der Sozialklauseldebatte

Lange Zeit standen sie mit ihrer Forderung nach Sozialklauseln allein aufweiter Flur, die Gewerkschaften und Produzenten der Textil- und Bekleidungs-branche in den westlichen Industrieländern. Seit Anfang der siebziger Jahrehaben sie die Pionierarbeit in der Sozialklauseldiskussion geleistet. Mit jederneuen Runde um die Verlängerung des Welttextilabkommens (WTA) formu-lierten v. a. die ArbeitnehmerInnenvertreter die Forderung nach der Verbin-dung von Handels(quoten) und sozialen Standards nachdrücklicher, um sieletztendlich zum politischen Kern der Auseinandersetzungen um „Fairen Han-del“ in dieser Branche zu machen.

Gewerkschaften Entwicklungsländer:Gemeinsame Befürchtungen – unterschiedliche Positionen

Einigkeit herrscht bei den Arbeitnehmervertretern in den Entwicklungsländern nur hinsichtlich der Befürchtung,daß Sozialklauseln von den Industrieländern benutzt werden, ihre nicht mehr konkurrenzfähigen Märkte zu schüt-zen. Die konkreten Positionen von Dritte Welt-Gewerkschaften zu Sozialklauseln sind jedoch vielfältig bis ge-gensätzlich. Einige Gewerkschaften lehnen Sozialklauseln kategorisch ab, manche nur, wenn sie im Rahmen derWTO verankert sind, andere hingegen wünschen die Einbindung in die WTO. Welche Position die einzelnen Ge-werkschaften vertreten, wird sicher von mehreren Faktoren beeinflußt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei dasjeweilige Verhältnis zu der eigenen Regierung. Denn davon hängt in der Regel ab, wieviel internationalen Druck siesich auf ihre nationalen Regierungen wünschen. Dritte Welt-Gewerkschaften oder die der osteuropäischen Länderstehen ja in dem Dilemma, auf der einen Seite für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder undArbeiterInnen allgemein kämpfen zu müssen, auf der anderen Seite aber auch gemeinsam mit den Regierungendafür zu sorgen, daß die Ansiedlung von Arbeitsplätzen im Land für ausländisches Kapital attraktiv bleibt.

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II. Pro und contra von Sozialklauseln

Die deutsche Sektion der Menschenrechtsorganisation FIAN („Für das Recht, sich zu

ernähren“) steht der Einführung von Sozialklauseln in internationale Handelsvereinbarungen

ablehnend gegenüber. Ihr Geschäftsführer Frank Braßel hat die Argumente in sieben Thesen

zusammengefaßt. Gleichzeitig wurde damit der Wunsch verbunden, eine intensive Diskus-

sion zum Thema auf den Weg zu bringen. Klaus Piepel (Misereor, Abteilung Entwicklungs-

politik) ist dieser Anregung nachgekommen und setzt sich mit den Argumenten von

FIAN auseinander.

Mehr Gefahren als Chancen oder Sozialklauseln

nur ein Element unter anderen:Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Dialog

Landarbeiter in IndienFoto: Frank Braßel

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THESE 4:

Wirtschafts- und Handelsstruktu-ren, die Verletzungen der sozialenund wirtschaftlichen Menschen-rechte nach sich ziehen, werdenzunehmend durch die weltweiteLiberalisierungspolitik nach denRezepten des Internationalen Wäh-rungsfonds (IWF) und der Welt-bank von den Industriestaaten vor-geschrieben. Das gilt für den Ab-bau relevanter Arbeitnehmerrechteim industriellen Sektor durch einePolitik von „Flexibilisierung“ undPrivatisierung im Zuge von „Struk-turanpassungsprogrammen“ eben-so wie für den wachsenden Druckauf natürliche Ressourcen – dieÜberlebensgrundlage für indigeneGemeinschaften, Kleinbauern undFischer – durch eine Orientierungauf Agrarexportwirtschaften unddie gleichzeitige Abkehr von sozia-len Reformen im Agrarsektor.Doch die formalen UN-Unterorga-nisationen IWF und Weltbank un-terliegen bis heute keinerlei Re-chenschaftspflicht gegenüber demUN-Komitee für wirtschaftliche,soziale und kulturelle Rechte,wie FIAN es seit langem fordert.Eine WTO-Sozialklausel würdediesen Verantwortungszusammen-hang von IWF und Weltbank aus-klammern.

THESE 5:

Die Sozialklausel-Debatte vermittelt den Anschein, Verlet-zungen grundlegender Menschenrechte im Handelssektortreten nur bei den Produktionsbedingungen im Süden auf.Doch wer kontrolliert die negativen sozialen Auswirkungender Exportsubventionspolitik der Handelsgiganten Europä-ische Union (beispielsweise beim Rindfleisch) und USA(beispielsweise Ölsaaten und Getreide), die viele Klein-bauern im Süden in den Ruin treibt. Hierfür müssen klaremenschenrechtliche Richtlinien gefunden und durchgesetztwerden. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Sanktionie-rung der eigenen Subventionspolitik im Rahmen der WTO istvon den Industrieländern nicht vorgesehen und nicht zu er-warten. Eine Sozialklausel würde die Verantwortung für dieMenschenrechte im Welthandel einseitig auf die Staaten desSüdens abschieben.

Zu These 5:Diese Befürchtung ist sicher nicht grundlos. Denn wie in denjährlichen Berichten des IAO-Export-Comitees nachzulesenist, werden die in einer Sozialklausel integrierten Kern-Kon-ventionen der IAO am massivsten in einer Reihe von Entwick-lungsländern verletzt. Grundsätzlich muß durch ein unabhän-giges Untersuchungsverfahren und vor allem durch ein mul-tilateral kontrolliertes Umsetzungsverfahren aber sicher-gestellt werden, daß auch Verletzungen dieser Konventionenin Industriestaaten (z. B. durch die Ausbeutung von Arbeits-migranten...) gleichermaßen zur Anklage gebracht und imRahmen der WTO verfolgt werden.Die Problematik des Agrardumping der USA und EU mit sei-nen wirtschaftlich und sozial sehr schädlichen Folgen, vor al-lem für die kleinbäuerliche Landwirtschaft in vielen Staatender Dritten Welt wie auch die offen protektionistische Anti-Dumping-Politik der EU gegenüber Billigimporten aus diesenLändern, ist in die bisherige Diskussion um eine WTO-Sozial-klausel tatsächlich noch zu wenig einbezogen. WilhelmAdamy (DGB) schlägt deshalb vor, daß „die wechselseitigenKontrollrechte (der WTO-Mitglieder/K.P.) ... sich ebenso aufgrundlegende Arbeitsnormen beziehen – (sollten K.P.) wie aufdie Überprüfung von Handelsregularien der Industrieländer,soweit sie die Einhaltung grundlegender Sozialnormen in denEntwicklungsländern gefährden”.

THESE 1:

Arbeitnehmerrechte sind nur einTeil der sozialen und wirtschaft-lichen Menschenrechte. Nehmenwir das Beispiel der Pächter aufden Kokosplantagen der Philippi-nen. 80 % der Erträge dieses Sek-tors gehen in den Export: als Kraft-futter für die hiesige Tierindustrie,als leckere Bereicherung unseresKüchentisches, als umweltverträg-licher Zusatz für die Waschmittel-industrie. Die Millionen von Päch-terfamilien auf den philippinischenKokosplantagen leben weit un-terhalb jeder Armutsgrenze. Ihrgrundlegendes Menschenrecht,sich zu ernähren, wird permanentverletzt. Doch dieses Menschen-recht wird von den IAO-Konventio-nen nicht berührt, es ist im Interna-tionalen Pakt über die sozialen,wirtschaftlichen und kulturellenMenschenrechte (Artikel 11, 2) fest-geschrieben. Den Ärmsten der Ar-men würde eine WTO-Soziaklauselalso nicht helfen. Dafür wären stär-kere Durchsetzungsmechanismenfür den UN-Sozialpakt notwendig,die beispielsweise Druck auf diephilippinische Regierung zur Durch-führung der gesetzlich vorgeschrie-benen Agrarreform und des Pächt-erschutzes ermöglichen würden.

Zu These 1:Zweifelsohne kann eine Sozialklau-sel im Welthandelsregime nur einInstrument neben vielen anderenerforderlichen Maßnahmen zurDurchsetzung von wirtschaftlichenund sozialen Menschenrechtensein. Ebenso unbestritten ist, daßeine Verstärkung der Implementie-rungsmechanismen für den UN-So-zialpakt notwendig ist – aber war-um muß man dieses Instrumenta-rium gegen ein anderes Verfahrenim Rahmen der ILO/WTO stellen,das zumindest potentiell einer ver-besserten Durchsetzung bestimm-ter Menschenrechte dienen könn-te? Die These „Den Ärmsten der Ar-men würde eine WTO-Sozialklauselalso nicht helfen“ ist so generellnicht haltbar. Z. B. würden Kinder-arbeiter oder Zwangsarbeiter, undbeide gehören zu den Ärmsten derArmen, durch Sozialklauseln unter-stützt werden.

THESE 2:

Menschenrechte sind unteilbar, siedürfen nicht gegeneinander ausge-spielt werden. Dies impliziert abereine WTO-Sozialklausel. Ein Bei-spiel wären moderne, internationaleFruchtkonzerne. Auf ihren Ananas-und Bananenplantagen können dieSozialstandards der IAO durchge-setzt sein (was leider, wie viele Er-fahrungen zeigen, nicht immer derFall ist), gleichzeitig können sie aber(und tun es nur zu oft, wie die Erfah-rungen FIANs mit Del Monte zeigen)durch Landraub viele Kleinbauernund indigene Gemeinschaften vonihrem Land vertreiben. Eine auf Ar-beitsrechte beschränkte Sozialklau-sel würde eine solche Praxis poten-tiell noch belohnen. GrundlegendeArbeitsrechte können aber nicht ge-gen das Recht, sich zu ernähren, wasdurch die Landvertreibung für dieKleinbauernbevölkerung auf demSpiel steht, aufgewogen werden.

Zu These 2:Zweifelsohne sind die Menschen-rechte unteilbar und dürfen nichtgegeneinander ausgespielt werden.Daß heißt aber nicht, daß verschie-dene Organisationen und Institutio-nen sich nicht in unterschiedlich in-tensivem Maße für verschiedeneMenschenrechte oder für die Men-schenrechte bestimmter Gruppenbesonders engagieren können odersollten. Schließlich gibt es ja auchzwischen FIAN und amnesty eineArbeitsteilung in der Menschen-rechtsarbeit, die durchaus sinnvollist. Ebenso macht es Sinn, sich fürdie gewerkschaftlichen Organisa-tionsmöglichkeiten von Landarbei-tern auf Plantagen einzusetzen,auch wenn damit erstmal nur für ei-ne Gruppe Fortschritte erreicht wer-den. Die Einhaltung von IAO-Stan-dards entschuldigt aber selbstver-ständlich nicht Landvertreibungendurch den gleichen Konzern, die ei-ne andere Gruppe, Kleinbauern,schädigen. Hier kann also keines-wegs von „Belohnung“ gesprochenwerden. Dies ist ein gutes Beispieldafür, daß Sozialklauseln durch an-dere Maßnahmen ergänzt werdenmüssen, um die vielfältigen, sozialproblematischen Geschäftsprakti-ken von (multinationalen) Unterneh-men effektiver als bisher einzugren-zen oder aufzuheben. Natürlichkann das Recht auf Ernährung nichtdurch andere Arbeiterrechte „auf-gewogen“ werden – aber wer tutdies? Die Argumentation erweckteher den Eindruck, als ob das si-cherlich grundlegende Recht aufErnährung von Kleinbauern gegenArbeiterrechte von Landarbeiternausgespielt werden soll, auch wenndies nicht bewußt geschieht.

THESE 3:

Menschenrechte sind universell, gel-ten für alle Menschen, egal ob sie inder Exportwirtschaft arbeiten odernicht. Folglich kann es nicht ange-hen, sich beispielsweise für die Rech-te eines indischen Kindersklaven ein-zusetzen, weil er in der exportorien-tierten Teppichbranche arbeitet, sei-nem Leidensgenossen in einem fürdie einheimische Bauindustrie lie-fernden Steinbruch aber keine Unter-stützung zukommen zu lassen. Genaudiese willkürliche Vorgehensweisewürde aber das Konzept der Sozial-klausel innerhalb der WTO beinhal-ten. Die sich bereits abzeichnendeZweiteilung der Ökonomien und Ge-sellschaften im Süden würde durchdieses Konzept noch vertieft.

Zu These 3:Was ist daran „willkürlich“, wennbestimmte Instrumentarien (z. B.Unternehmenskodices für Multi-nationale Konzerne) zwangsläufigeine begrenzte Reichweite haben?Sollen die Arbeitsstandards in denFabriken der Multis solange niedrigbleiben, bis allen benachteiligtenoder ausgebeuteten Bevölkerungs-gruppen in gleicher Weise geholfenwerden kann, ihre Lebens- und Ar-beitsbedingungen zu verbessern,nur um die „Zweiteilung der Ökono-mien und Gesellschaften im Süden“zu bremsen? Selbstverständlich istes legitim, sich für die Rechte einesindischen Kindersklavens in derexportorientierten Teppichbrancheeinzusetzen, ohne daß zugleich et-wa Kindern in indischen Stein-brüchen die gleiche Unterstützungzuteil wird/bzw. werden kann. Mi-sereor, Brot für die Welt und terredes hommes tun dies gerade in der„Kampagne gegen Kinderarbeit inder indischen Teppichindustrie“.Allerdings mit der begründetenHoffnung, daß diese Kampagneauch in binnenmarktorientierteWirtschaftssektoren Indiens hinein-wirkt. Denn wenn aufgrund einerSozialklausel im Welthandel die Re-gierung eines exportorientiertenEntwicklungslandes gezwungenwerden kann, ihre gewerkschafts-feindliche Politik aufzugeben, dannwird das auch positive Wirkungenin der binnenmarktorientierten In-dustrie des Landes haben.

22

THESE 6:

Die Überwachung der Einhaltung der Menschen-rechte darf man nicht ausschließlich Regierungenüberlassen. Menschenrechts- und Nichtregierungs-organisationen – wie amnesty international oderFIAN, Kleinbauernorganisationen oder Gewerk-schaften – müssen bei deren Kontrolle ein gewich-tiges Wort haben. Für sie ist in der neuen WTO, dieüber Sozialklauseln beschließen soll, aber keiner-lei Raum vorgesehen. Bereits ihre Vorläuferorga-nisation, das GATT, zeichnete sich demgegenüberdurch einen autokratischen Charakter aus, indemdie wichtigsten Handelsblöcke EU, Japan und USAmaßgeblich die Politik bestimmten. In der IAOhaben Gewerkschaften ein gleichberechtigtesStimmrecht, in den UN-Menschenrechtskomiteesverfügen Nichtregierungsorganisationen zumin-dest über einen Beraterstatus. Dies droht durch ei-ne Verlagerung von menschenrechtlichen Kompe-tenzen an die WTO, die dafür in keiner Weise auto-risiert ist, verlorenzugehen und bringt eineSchwächung der bisherigen Instrumente, wie siederzeit die IAO verkörpert. Warum wollen die be-teiligten Regierungen nicht die dafür zuständigeUN-Institution, die IAO, grundsätzlich stärken,egal, ob es um Handels- oder andere Fragen geht?Zieht man in Betracht, daß einer der zentralen Be-fürworter der Sozialklausel – die USA – nicht eineeinzige der zentralen IAO-Konventionen, um die esdoch eigentlich gehen soll, unterzeichnet hat, wirddie Furcht vieler Regierungen und Nichtregie-rungsorganisationen des Südens, die führendenIndustrienationen wollten mit einer Soziaklauselein mit Menschenrechts-Argumenten getarntesMachtinstrument gegen neue Konkurrenten ausdem Süden aufbauen, nur zu verständlich.

Zu These 6:Zweifelsohne darf man „die Überwachung der Ein-haltung der Menschenrechte ... nicht ausschließ-lich Regierungen überlassen“. Beispielsweisesieht der Vorschlag des Internationalen Gewerk-schaftsbundes für eine Sozialklausel im Welthan-del vor, daß deren Implementierung durch ein ge-meinsames Komitee von IAO und WTO geschehensoll, wobei der IAO maßgeblich die Rolle zukom-men soll, die Realisierung bzw. Verletzung dermaßgeblichen Konventionen zu überwachen. Eskäme deshalb auch nicht zur einseitigen „Verlage-rung von menschenrechtlichen Kompetenzen andie WTO“. Die Internationale Arbeitsorganisationwürde dadurch sogar gestärkt, weil ihre Bewer-tung maßgeblich für die Einleitung bestimmterSanktionen in der WTO wäre. Die menschen- bzw.sozialrechtlich orientierten Befürworter einer Sozi-alklausel sehen also gerade in der Verbindung vonzentralen IAO-Konventionen mit dem Welthandels-regime der WTO eine Möglichkeit, die Achtung derin diesen Konventionen angesprochenen Rechtebesser durchzusetzen. Demgegenüber bleibendiejenigen, die eine WTO-Sozialklausel ablehnenund alternativ auf die Stärkung der IAO verweisen,konkrete Vorschläge dafür bislang weitgehendschuldig. Dies deutet beispielsweise darauf hin,daß insbesondere Regierungsvertreter aus Süd-(ost)asien die Frage der sozialen Mindeststan-dards auch weiterhin auf das Diskussions- undVerhandlungsforum IAO beschränkt sehen wollen,um damit relevanten Druck auf die Mitgliedstaa-ten, die IAO-Standards verletzen, zu verhindern.

II. Pro und contra von Sozialklauseln

Zu These 4:Zweifelsohne gibt es eine Inkonsi-stenz zwischen der Forderung nacheiner Sozialklausel durch mancheIndustriestaaten einerseits und derdurch diese Länder zu verantwor-tenden Strukturanpassungs- undLiberalisierungspolitik des IWF undder Weltbank andererseits. Und esist kritikwürdig, daß diese inter-nationalen Finanzinstitutionen nichtdem UN-Komitee für wirtschaft-liche, soziale und kulturelle Rechtegegenüber verantwortlich sind.Aber was hat eine Sozialklausel –wie sie derzeit diskutiert wird – mitdiesem Manko zu tun? Warum istes nicht vorstellbar, daß die Veri-fizierung der Erfüllung der verein-barten Mindeststandards durch dieIAO (wie vom Internationalen BundFreier Gewerkschaften vorgeschla-gen) auch die Berichte der relevan-ten UN-Gremien hinzuzieht? Sollman das Instrument „Sozialklau-sel“ dafür kritisieren, daß es nichtalle möglichen sinnvollen Forderun-gen verwirklicht?

Philippinischer KleinbauerFoto: Frank Braßel

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bank und des InternationalenWährungsfonds zu analysieren.

c) Die WTO verpflichtet sich, diesegrundlegenden Normen gleichfallsals Voraussetzung für einen fairenWelthandel anzuerkennen und ineinem eigenen Rechtsakt festzu-halten, daß nach einem abgestuf-ten System vorrangig Anreize undauch Handelssanktionen ergriffenwerden können. Die WTO prüft,

inwieweit die von der IAO mitge-teilten Verletzungen grundlegen-der Normen Auswirkungen aufden Handel haben.

d) Wird ein Zusammenhang zwi-schen Sozialklauseln und interna-tionalem Handelsaustausch fest-gestellt, sollten die Mitgliedstaatenaufgefordert werden, einen natio-nalen Aktionsplan mit konkretenSchritten vorzulegen, wie einevölkerrechtskonforme Situationhergestellt werden kann und soll.Die Beteiligung der jeweiligen Sozi-alparteien ist dabei sicherzustellen.

e) Dieser Aktionsplan sollte gemein-sam von WTO und IAO geprüft unddie Umsetzung überwacht wer-den. Die Mitgliedstaaten sollen da-bei technische Hilfe und Unterstüt-zung von WTO und IAO anfordernkönnen. Über das bisherige Unter-stützungsangebot hinaus könntebeispielsweise ein internationalerSozialfonds eingerichtet werden,um zusätzliche Umsetzungsakti-vitäten zu unterstützen. Die WTOsollte zugleich prüfen, wie denStaaten besondere Handelspräfe-renzen eingeräumt werden kön-nen, die ernstlich eine völkerrechts-konforme Praxis anstreben.

f) Wird trotz mehrfacher Aufforderung kein konkretesAktionsprogramm vorgelegt oder werden die erforder-lichen Umsetzungsaktivitäten nicht ergriffen, sollte eingemeinsames Beratungsgremium von WTO und IAOauch Handelssanktionen empfehlen können.

g) Die WTO sollte, anknüpfend an die Anti-Dumping-Bestimmungen des GATT, einen entsprechendenMechanismus vorsehen, der bei schwerwiegendenVerletzungen von Arbeitnehmerrechten Handelssank-

tionen ermöglicht.h) Dieses vorgeschlagene Systemelementarer Sozialklauseln solltenach einer Phase von fünf Jahrenauf seine Wirksamkeit hin überprüftund möglicherweise reformiert wer-den.Ein derartiges System von Sozial-klauseln ist keinesfalls ein Instru-ment des Protektionismus, sondernträgt zur Bekämpfung von Unter-drückung und zur Einhaltunggrundlegender Menschenrechte inder Arbeitswelt bei.

25

1.Der DGB bekennt sich zu den Prinzi-pien eines offenen und fairen Welt-handels. Unfaire und unsoziale Prak-tiken, die mit der Unterdrückungzentraler Menschen- und Gewerk-schaftsrechte in der Arbeitswelt ein-hergehen, dürfen aber keinesfalls iminternationalen Handel toleriert undakzeptiert werden.Die Einführung von Sozialklauselnmuß ernsthaft diskutiert und voran-getrieben werden, da sie ein Schlüs-selelement für das langfristige Über-leben eines offenen Welthandels unddamit für die Ratifizierung und Aus-führung der Beschlüsse der Uru-guay-Runde sind.

2.Die gewerkschaftliche Forderungnach Sozialklauseln zielt keinesfallsdarauf ab, Entwicklungsländer zudiskriminieren und einen neuen Pro-tektionismus der Industrieländer zufördern. Vielmehr wird ein differen-ziertes und abgestuftes System vor-geschlagen, das soweit wie möglichmit handels- und möglicherweiseauch entwicklungspolitischen Anrei-zen arbeitet; negative handelspoliti-sche Sanktionen sollen bei Verstößengegen grundlegende internationaleSozialnormen verhängt werden kön-nen. Werden die Löhne beispielswei-se von freien Gewerkschaften in frei-en Verhandlungen bestimmt und dieLöhne und Sozialleistungen nichtkünstlich auf einem unvertretbarniedrigen Niveau gehalten, soll diesermit den niedrigen Arbeitskosteneinhergehende Wettbewerbsvorteilnicht zum Gegenstand von Sozial-klauseln gemacht werden.

3.Bei den Sozialklauseln soll an bereitsbestehende internationale Normenangeknüpft und ihre Wirksamkeitverbessert werden. Dabei sollen kei-nesfalls alle internationalen Sozial-normen einbezogen werden, son-dern lediglich einige wenige ele-mentare unveräußerliche Grundnor-men der Internationalen Arbeitsorga-nisation (IAO), – der für Sozialpolitikzuständigen Sonderorganisation derVereinten Nationen. Hierbei handeltes sich um folgende Übereinkom-men:

● Zur Vereinigungsfreiheit (Überein-kommen 87) und zum Recht aufKollektivverhandlungen (Überein-kommen 98) sowie zum Schutzder Arbeitnehmervertreter im Be-trieb (Übereinkommen 135).

● Verbot der Zwangsarbeit (Über-einkommen 29 und 105).

● Verbot der Kinderarbeit (Überein-kommen 138).

● Verbot der Diskriminierung in Be-schäftigung und Beruf (Überein-kommen 111) und zur Gleichheitdes Entgelts männlicher undweiblicher Arbeitskräfte für gleich-wertige Arbeit (Übereinkommen100).

Diese grundlegenden Normen sindmeist von 100 Staaten oder mehr ra-tifiziert worden. Die Einhaltung dieserVölkerrechtsnormen sind zentraleVoraussetzung dafür, daß Handels-beziehungen überhaupt zu einer Ver-besserung der Arbeits- und Lebens-bedingungen der Arbeitnehmerführen können.

4.Soweit wie möglich sollte über dieGewährung positiver Anreize sozialerFortschritt zu erzielen versucht wer-den. Diese Anreize könnten davonabhängig gemacht werden, daß● die selbst gesetzten nationalen

Gesetze und● die wenigen grundlegenden völ-

kerrechtlichen Sozialnormen ein-gehalten und

● wirksame Maßnahmen ergriffenwerden, um die Einhaltung diesergrundlegenden Völkerrechtsnormsicherzustellen.

Nach vorheriger internationaler Ver-warnung sollten auch Handelssank-tionen verhängt und die Exporte mitStrafzöllen belegt werden können.

5.Da die Kontroll- und Sanktionsmög-lichkeiten der bestehenden inter-nationalen sozial- und handelspoli-tischen Instrumente keinesfalls aus-reichen, muß ihre Wirksamkeit ver-bessert werden. Ziel sollte es dabeisein, eine isolierte Betrachtungs-weise von Sozial-, Handels- und Fi-nanzpolitik auf internationaler Ebene(Weltbank, IWF) zu überwinden unddie Zusammenarbeit zwischen die-

sen internationalen Organisationenzu verbessern. Insbesondere die Zu-sammenarbeit zwischen der neuenWelthandelsorganisation (WTO) undder IAO muß dabei sichergestelltwerden.

6.Der DGB begrüßt es, daß zu denAufgaben des vorbereitenden Aus-schusses (PrepCom) der neuenWelthandelsorganisation zählt, Vor-schläge für zusätzliche Themen fürdas Arbeitsprogramm der WTO zudiskutieren. Hierzu zählt auch dasThema Handel und Sozialklauseln.Dieser vorbereitende Ausschuß soll-te nach Auffassung des DGB inZusammenarbeit mit der IAO einenkonkreten Verfahrensvorschlag ma-chen, wie die Einhaltung grund-legender Menschenrechte der Ar-beitswelt in einem fairen Welthandelsichergestellt werden kann und soll.

7.Der DGB schlägt folgendes abge-stuftes System für Sozialklauseln vor:a) Welthandelsorganisation und IAO

erstellen in regelmäßígen Abstän-den detaillierte und unabhängigeAnalysen zum generellen Zusam-menhang von Handel und Arbeit-nehmerrechten.

b) Die IAO prüft nach ihrem eigenenMechanismus die Einhaltung vonIAO-Normen. Klagen und Be-schwerden, die einen Zusammen-hang zwischen internationalemHandel und den IAO-Normen zuden 4 aufgelisteten zentralen Be-reichen sehen, sollten auch dannüberprüft werden können, wenndie Mitgliedstaaten diese zentra-len Sozialnormen nicht ratifizierthaben sollten. Der IAO sollte dabeidas Recht eingeräumt werden,auch von sich aus den Internatio-nalen Gerichtshof anzurufen,wenn Mitgliedstaaten diese ratifi-zierten Normen nicht einhaltenund die Entscheidungen der Kon-trollgremien mißachten. Gleichfallssollten ihre Möglichkeiten er-weitert werden, die sozialenKonsequenzen von Strukturan-passungsprogrammen der Welt-24

II. Pro und contra von Sozialklauseln

Ein antiprotektionistisches Instrument

In einem kürzlich veröffentlichten Dokument weist der Internationale Bund Freier

Gewerkschaften (IBFG) erneut auf den antiprotektionistischen Charakter seines

Sozialklauselvorschlags hin. Hier seine wichtigsten Argumente:

● Die Klausel würde unverantwortliche Multis daran hindern, wegen der Grund-

rechtslage von einem Land in ein anderes zu gehen.

● Die Klausel versucht nicht, einen weltweiten Mindestlohn oder identische

Arbeitsbedingungen festzulegen. Sie zielt einzig und allein darauf ab, den Be-

schäftigten diesbezügliche Verhandlungen unter Berücksichtigung der jewei-

ligen Situation vor Ort zu ermöglichen.

● Das Kontrollverfahren, in das die IAO einbezogen würde, wäre multilateral und

würde eine Gleichbehandlung sämtlicher Fälle gewährleisten.

● Zu Sanktionen käme es nur, wenn das betroffene Land genügend Zeit hatte,

um der Situation abzuhelfen und auch nur dann, wenn eine Bereitschaft zur

Zusammenarbeit völlig ausbliebe.

Sozialklauseln und internationaler Handel (DGB)(DGB-Bundesvorstand beschlossen am 5. 7. 1994)

Foto: T. Dom, terre des hommes

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Handelssanktionen ungeeignet... BMA/BMWIGemeinsame Position von Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) und demBundeswirtschaftsministerium (BMWI)

...Handelssanktionen sind ungeeignet, der möglichen Erzielung ungerechtfertigter Handelsvorteile durch die Vorenthaltung grundlegenderArbeitnehmerrechte vorzubeugen oder zu begegnen. Im Vordergrund stehen müssen Hilfsangebote und das Bemühen, Staaten davon zu überzeu-gen, daß durch Wirtschaftswachstum und steigenden Anteil am Welthandel erzielte Vorteile auch den Arbeitnehmern zugute kommen müssen.In einem Punkt unterscheidet sich derzeit die Haltung des BMA von der des BMWI:Anreizsysteme, die die Einhaltung bestimmter internationaler Schutznormen für Arbeitnehmer durch besondere Vergünstigungen im inter-nationalen Handel gleichsam belohnen, werden vom BMA als überlegenswert angesehen. Die Möglichkeit, solche Anreizsysteme ab 1998einzuführen, sieht Art. 7 der EU-Verordnung über ein Mehrjahresschema allgemeiner Zollpräferenzen für bestimmte gewerbliche Waren mitUrsprung in Entwicklungsländern für den Zeitraum 1995-1998 vom 19. 12. 1994 vor – was freilich die Möglichkeit einschränkt, daß derEU-Rat zu dem Ergebnis kommt, es sei sinnvoller, derartige Sonderanreize nicht einzuführen.

Ministerialrat Dietrich Willers (BMA) in Piepel S. 35 27

Handelssanktionenals letztes Mittel(CUT-Brasilien)Resolution des Nationalen Exe-kutivkomitees der Central Unica DosTrabalhadores (CUT), Brasilien,zur Einführung der Sozialklauselnin die zukünftige Welthandels-organisation (Oktober 1994)

... Die CUT ist der Ansicht, daß eine Zunahmedes Welthandels nicht mit einer Einschrän-kung gewerkschaftlicher und sozialer Rechtebezahlt werden darf. Bessere Lebens- und Ar-beitsbedingungen dürften nicht der stärkerenWettbewerbsfähigkeit der Unternehmen un-tergeordnet werden, und genausowenig soll-ten damit die fortgesetzte Ausbeutung vonArbeitnehmern, die Verletzung der Grundrech-te der Arbeitnehmer und große, dauerhafteLohnunterschiede gerechtfertigt werden. ImGegenteil: Handel sollte die Lebensbedingun-gen verbessern, indem die Gewinne zwischenden armen und reichen Ländern besser ver-teilt werden.Die CUT geht davon aus, daß die Sozialklauselein Instrument zum Schutz von sozialen undgewerkschaftlichen Rechten werden könnte.Wenn man jedoch die Unwägbarkeiten derWege und Bedingungen ihrer Verwirklichungin Betracht zieht – eine Sozialklausel könnteschließlich in der Legitimation des Protektio-nismus der entwickelten Länder münden –macht CUT seine Unterstützung von folgendenPunkten abhängig:a) Neubestimmung der Rolle von multilate-ralen Organisationen, insbesondere des Inter-nationalen Währungsfonds und der Weltbank;diese müssen der sozialen Frage in ihren Pro-grammen der Zusammenarbeit und Entwick-lung Priorität einräumen.b) Die Einführung einer solchen Klausel darfnicht zu einer erzwungenen Angleichung allersozialen Kosten führen, weil dies die kompara-tiven Wettbewerbsvorteile der Entwicklungs-länder abschaffen würde und eine Entschuldi-gung für die Durchführung protektionistischerMaßnahmen der entwickelten Länder wäre.c) Die Sozialklausel sollte nur gegen die Verlet-zung grundlegender Arbeitnehmerrechte ein-gesetzt werden; mit anderen Worten: sie be-zieht sich nur auf das Recht der Gewerk-schaftsfreiheit (IAO-Konventionen 87 und 151),gewerkschaftliche Organisation und Kollektiv-verhandlungen (Konventionen 98) und die Ver-letzung von Normen, die Zwangsarbeit (Kon-ventionen 129 und 105) sowie Beschäftigungvon Minderjährigen (Konvention 138) verbie-ten.d) Handelssanktionen sollten bei der Durchset-zung der Sozialklausel nicht die Regel, sondern

das letzte Mittel sein. Die CUT befürwortet einÜberprüfungskomitee aus WTO und IAO unterBeteiligung der Gewerkschaften und Arbeit-geber der betroffenen Länder und Industrie-sektoren, das Lösungsvorschläge in strittigenFällen prüfen sollte. Sanktionen jeglicher Artsollten nur eingesetzt werden, wenn Vorschlä-ge des Überprüfungskomitees nach einer be-stimmten Zeit noch nicht umgesetzt wurden.e) Unterschiede in der Bezahlung, bezüglichder Sozialleistungen, den Gesundheits- undHygienebedingungen können von einem Landzum anderen sehr groß sein. Sie dürfen nichtin die Definition von „sozialem Dumping“ ein-bezogen und nicht zur Legitimation von han-delspolitischen Vergeltungsmaßnahmen mitBezug zur Sozialklausel verwendet werden.f) Es sollte ein wirtschaftliches und sozialesExpertengremium innerhalb der WTO/IAO ge-schaffen werden, um Studien und Lösungenfür die Probleme anzuregen, die sich auf-grund der Annahme der Sozialklausel für dieempfindlichsten Branchen und Produkte, aufdie Sanktionen verhängt werden könnten, er-geben.g) Ein dreigliedriger Ausschuß sollte in Brasi-lien zum Zweck der Beurteilung der Auswir-kungen der GATT-Abkommen eingerichtetwerden sowohl auf die Länder, die brasi-lianische Produkte importieren als auf die,die nach Brasilien exportieren.h) Der Vorstand sollte dem brasilianischenKongreß empfehlen, internationale Konven-tionen, die als grundlegend für den sozialenund gewerkschaftlichen Schutz von Arbeit-nehmern erachtet werden, ebenso wie die be-reits in den MERCOSUR-Verhandlungen ver-einbarten Konventionen zu ratifizieren.

Schließlich glaubt die CUT an die große Bedeu-tung internationaler Solidarität zur direkten Un-terstützung gewerkschaftlicher Organisatio-nen, die Arbeitnehmer vertreten, deren Grund-rechte mißachtet werden und ihnen im Kampfum eine Lösung des Problems beistehen.Wir sollten ferner die Ausarbeitung koordi-nierter Maßnahmen von seiten des IBFG(Internationaler Bund Freier Gewerkschaften)unterstützen, so daß dieser wirksam vonmultilateralen Organisationen eine Politik zurFörderung der sozialen Entwicklung einfor-dern kann.Dies sind einige der Maßnahmen, die mög-licherweise einen wirksamen Beitrag leistenkönnen zur Beseitigung der sozialen Proble-me, die wir alle kennen und die vorwiegend inarmen Ländern auftreten. Es sollten Kreditefür die Umsetzung entwicklungspolitischerVorhaben gewährt werden, vorausgesetzt, dieBeschäftigungs- und Arbeitsbedingungenverbessern sich und beschlossene internatio-nale Standards werden eingehalten.Darüber hinaus sind wir der Meinung, daß esaußerordentlich wichtig ist, daß Gewerkschaf-ten in den weiterentwickelten Ländern Druckauf die multinationalen Konzerne ausüben, inihren Niederlassungen in ärmeren Länderndieselbe Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wie inihrem Heimatland zu verfolgen, insbesondereim Hinblick auf Gewerkschaftsrechte. Ein ko-ordiniertes Vorgehen von seiten der inter-nationalen Gewerkschaftssekretariate zurSchaffung von Netzwerken zwischen Arbeit-nehmern, die beim selben Wirtschaftskonzernbeschäftigt sind, ist ebenfalls sehr wichtig undwird in der Zukunft noch weiter an Bedeutungzunehmen.

Sozialklauseln alsWaffen für Arbeit-nehmerrechte –COSATU (Südafrika)aus dem Englischen von Ulla Mikota

1. Handelspolitik und Arbeitneh-merrechte hängen eng zusam-men. Ohne daß Arbeitnehmer-rechte überall auf der Welt geach-tet werden, werden sie überall inder Welt diskriminiert.2. Gewerkschaftsrechte sind eingrundlegender Teil von Men-schenrechten.3. Die Politik der COSATU fordert,daß Sozialklauseln ein Teil derinternationalen Handelsvereinba-rungen werden und Handelspoli-tik als Waffe benutzt wird, umArbeiternehmerrechte durchzu-setzen.4. Eine Kampagne für Sozialklau-seln sollte von allen Gewerk-schaftsmitgliedern getragen wer-den und sowohl national als auchinternational verankert sein. .....

(Verabschiedet auf der Internationalen Konfe-renz der COSATU, April 1995).

Verquickungmit internationalemHandelungerechtfertigt –IndischeGewerkschaftenaus dem Englischen Ulla Mikota

...Diese Klauseln zielen vor allem aufdiejenigen Dritte Welt-Länder, in denendie Löhne weit unter der Armutsgrenzeliegen und die Arbeitsbedingungen nichtden Mindeststandards entsprechen. ...Ungeachtet der dringenden Notwendig-keit, diese Konditionen zu verbessern –wofür Gewerkschaftsbewegungen indiesen Ländern kämpfen – eine Ver-quickung dieser Anliegen mit dem inter-nationalen Handel ist absolut unge-rechtfertigt. Entgegen des Anscheins,daß es sich hier um einen Versuch han-delt, die Interessen der arbeitendenMenschen in Dritte Welt-Ländern zuschützen, werden in der Realität alleindie Märkte der reichen Länder gegenProdukte dieser Länder abgeschirmt. ...Die indische Gewerkschaftsbewegunghat dazu einen klaren Standpunkt. Siekämpft darum, daß die indische Regie-rung mehr und mehr IAO-Konventionenratifiziert, und sie will für deren Umset-zung sorgen. Sie ist jedoch strikt gegendie Verbindung von Sozialstandards undinternationalem Handel. ...

M.K. Pandhe, Centre of Indian Trade-unions,Auszug aus einem Redemanuskript, gehaltenin Pisa, Oktober 1995.

Sozialklauseln imGATT notwendig –Bala Tampoe,Sri LankaDer Gewerkschaftsrepräsentantaus Sri Lanka formulierte aus derSicht der dortigen Gewerkschaf-ten die Notwendigkeit von Sozial-klauseln im GATT. Auf Druck derIAO setzte die Regierung SriLankas ein Komitee ein, das dieFrage nach sozialen Standards,der Arbeiterrechte und die Kon-ventionen der IAO aus Sicht SriLankas prüfen sollte. An demKomitee nehmen auch Gewerk-schaftsvertreter teil, die dadurcherheblich bessere Chancen er-hielten, ihre Forderungen undThemen vorzustellen. Bala Tam-poe wies darauf hin, daß bis heu-te die Regierung seines Landesdie zentrale Konvention Nr. 87(Recht auf Versammlungs- undOrganisationsfreiheit) der IAOnicht unterzeichnet habe. Ande-re Passagen (Konventionen überFrauennachtarbeit und Mindest-löhne) wurden unterschrieben.

Quelle: Auer, Bala Tampoe S. 171

II. Pro und contra von Sozialklauseln

Lederfabrik, Paysandu in UruguayFoto: Andreas Salomon

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NationaleKonsultation inIndien fordertInformation undAustauschVom 20.-22. März 1995 trafen sich in Neu-Delhi ein Querschnitt aller gesellschaft-lichen Kräfte, darunter Vertreter von ge-werkschaftlich organisierten und nicht-organisierten Branchen, von Frauen- undMenschenrechtsgruppen, Universitäten,Aktionsbündnissen, sozialen Bewegungenund Hilfsorganisationen....Die Konsultation stellt ferner fest, daß derWiderstand der Regierungen, Arbeitgeberund Exporteure des Südens gegen die So-zialklausel seinerseits auf enge Eigeninter-essen zurückzuführen ist, die nichts mitden Interessen und Rechten der überwäl-tigenden Mehrheit der arbeitenden Bevöl-kerung zu tun haben....Es wird festgestellt, daß die Sozialklausel,wie sie von Regierungen der entwickeltenLänder vorgeschlagen wird, in keiner Weisedie Anliegen der arbeitenden und unter-drückten Menschen auf der Welt widerspie-gelt. Sie muß vielmehr vor dem Hintergrunddes ungleichen und unfairen Welthandels-systems gesehen werden, wie es durch dasGATT bzw. die WTO und die Strukturanpas-sungs- und anderen Programme der Welt-bank und des IWF befördert wurde....Folgender Aktionsplan wurde von der Kon-sultation angenommen:1. Informationen über die WTO und die So-

zialklausel sollen in großem Maßstabverbreitet und Diskussionen zwischenden Arbeitnehmern sowohl im gewerk-schaftlich organisierten als auch im un-organisierten Bereich angeregt werden.

2. Verbindungen sollen zwischen all jenenhergestellt werden, die von den aktuellenmultilateralen Handelsabkommen undder herrschenden Wirtschaftspolitik be-troffen sind.

3. Ein Dialog soll mit NROs und Gewerk-schaften in den entwickelten Ländernmit dem Ziel aufgenommen werden, diegegensätzlichen Auffassungen zur So-zialklausel zu überbrücken.

4. Vier Arbeitsgruppen zu den Themen Um-welt, Arbeitsstandards, Menschenrechteund Technik sollen eingesetzt werden,auch um die Querverbindungen zwi-schen diesen Bereichen deutlicher her-auszuarbeiten. ...

Quelle: Piepel S. 119

Arbeitgebermehrheitlich gegenSozialklauseln...In der Themenbeschreibung (einerArbeitstagung zu Sozialklauseln,U.M.) ...heißt es sinngemäß, daß dasThema „Sozialklauseln“ u. a. auchinnerhalb der Gruppe der Arbeit-geberverbände kontrovers diskutiertwerde. Dies ist richtig, man solltesich dennoch nicht über die Mehr-heitsverhältnisse täuschen. Auf na-tionaler Ebene sehen diese wie folgtaus: Innerhalb einer Arbeitsgruppe,die die BDA im letzten Jahr zur Bera-tung ihres Standpunktes zu diesemThema einberufen hat, haben nurzwei Mitgliedsbranchen ihre Sympa-thie für eine „Sozialklausel“ bekun-det: die holz- und kunststoffverarbei-tende Industrie und die Textilindu-strie. Die ganz überwiegende Mehr-heit der Mitglieder der BDA sprachsich entschieden gegen Sozialklau-seln aus.Auf internationaler Ebene, insoweitsind die in der Internationalen Ar-beitsorganisation (IAO) in Genf ver-tretenen Arbeitgeberverbände alsrepräsentativ anzusehen, haben sich– soweit ersichtlich – lediglich die Ar-beitgeber Frankreichs, Belgiens undArgentiniens für Sozialklauseln aus-gesprochen. Auch hier ist die großeMehrheit dagegen....Was ist Gegenstand meiner Kritik?...Zur Klarstellung sei darauf verwie-sen, daß sich diese nicht gegen dasZiel, die weltweite Anwendung be-stimmter grundlegender Mindestar-beits- und Sozialstandards zu för-dern, richtet – vielmehr sind die Ab-schaffung von Kinder- und Zwangs-arbeit, Diskriminierung und dieDurchsetzung von Vereinigungsfrei-heit wie auch akzeptablem Gesund-heitsschutz am Arbeitsplatz überauswichtige entwicklungspolitische Zie-le und werden von Arbeitgeberseitez. B. im Rahmen der IAO unterstützt.Die Kritik betrifft einzig und allein dasMittel, den Einsatz handelspoliti-scher Maßnahmen, insbesondereEinfuhrbeschränkungen, als Druck-mittel... .

Auszuge aus: Christian Hess,Bundesverband der ArbeitgeberBDA, in: Piepel S. 22

Sozialklauselnvöllig inakzeptabel:Arbeitsministerblockfreierund andererEntwicklungsländer...Wir sind zutiefst besorgt über dienach der Marrakesch-Konferenz un-ternommenen ernstzunehmendenBemühungen, eine Verbindung zwi-schen internationalem Handel und derDurchsetzung von Arbeitsstandardsdurch die Auferlegung einer Sozial-klausel herzustellen. Wir möchten un-sere Position bekräftigen, die wir beider vierten Konferenz in Tunis und da-nach auf verschiedenen Foren vertre-ten haben, nämlich daß die Sozial-klausel völlig inakzeptabel ist. Was un-seres Erachtens unbedingt erforder-lich ist, ist eine Verpflichtung, sich fürden Schutz und die Würde der Men-schen einzusetzen durch die Förde-rung von Maßnahmen, deren Ziel dieVerbesserung der Arbeits- und Le-bensbedingungen aller Menschen ist....Auf nationaler Ebene können dieArbeitsstandards der IAO Orientie-rung geben ...Jedes Land sollte selbstSchritte unternehmen, die den eige-nen sozio-ökonomischen Bedingun-gen entsprechen, ohne jede Form desZwangs, wie er etwa durch die An-wendung der Sozialklausel ausgeübtwerden könnte. Solcher Zwang stehtnicht nur nicht in Übereinstimmungmit dem Prinzip von Artikel 19(3) derIAO-Verfassung und dem freiwilligenCharakter der IAO-Konventionen,sondern würde auch die Früchte derHandelsliberalisierung wieder zunich-te machen und so, zumindest in denEntwicklungsländern, die bestehen-den Probleme der Arbeitslosigkeit unddes Elends verschärfen....Auf internationaler Ebene bestehtunseres Erachtens der richtige Wegdarin, die IAO als das einzige für dieAusarbeitung von Arbeitsstandardszuständige Organ zu stärken und sievorbehaltlos bei der Überprüfung, Ak-tualisierung und Festigung der bereitsetablierten Standards zu unterstützen.

Auszug aus der „Erklärung von Delhi“,der Fünften Konferenz der Arbeitsministerblockfreier und anderer Entwicklungsländer/Neu-Delhi, 19.-23. Januar 1995

Bündnis für Sozialklauseln

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II. Pro und contra von Sozialklauseln

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Auch die Clean Clothes Campaign (CCC)will durch wirtschaftlichen Druck oderwirtschaftliche Anreize die sozialenStandards in den Billigproduktionslän-dern des Südens und Osteuropas ver-bessern. Da diese in der Textil- und Be-kleidungsindustrie besonders niedrigsind, konzentriert sich die CCC auf dieseBranchen. Das Anliegen, die Arbeitsbe-dingungen auf einen menschenwürdi-gen Standard anzuheben, hat die CCCmit dem breiten (heterogenen) Feld derBefürworter von Sozialklauseln in inter-nationalen Handelsabkommen gemein-sam.Wie diese, orientiert sich die CCC inihren Forderungen an den zentralenIAO-Standards, wie beispielsweise demRecht, eine Gewerkschaft zu gründenund sich gewerkschaftlich organisierenzu können. Der gravierende Unterschiedzwischen beiden „Initiativen” liegt je-doch in der Wahl der Bündnispartnerund der gesellschaftlichen Zielgruppe,die für die Arbeitsbedingungen als ver-antwortlich angesehen wird.Die CCC versucht, das Kräfteverhältniszwischen Kapital und Arbeit zu beein-flussen und zu verändern, indem sie dieMacht der KonsumentInnen ins Spielbringt. Die CCC will die KonsumentInnenüber die konkrete Arbeitsbedingungenvon TextilarbeiterInnen informieren, diesich hinter den schillernden Modeetiket-ten verbergen und auf die Verantwortungder großen Bekleidungseinzelhändlerdafür aufmerksam machen. Der „Druck”für bessere Arbeitsbedingungen soll alsoweniger auf die Regierungen der sog. Bil-liglohnländer ausgeübt werden, sondernauf die florierenden Unternehmen derBranche in den Industrieländern, dieheute überwiegend ihre Waren aus den

III. Soziale Standards im Welthandel jenseits der WTOUlla Mikota

Kampagne für sozialsaubere Kleidung

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Ländern des Südens und Osteuropas be-ziehen. Hier wird der wirtschaftliche,große Reibach gemacht, wie z. B. derHöhenflug des Otto-Versandes zeigt, derzum weltgrößten Versandhandel avan-ciert ist. Bei diesen „Winnern” der Globa-lisierung liegt letztendlich die Entschei-dung und Verantwortung, unter welchenArbeitsbedingungen produziert wird.Die CCC ist überzeugt, daß hier ohne denDruck des Marktes nichts laufen wird,da die Unternehmer nur die Sprache derAbsatzzahlen verstehen (können). Nurdie Angst vor zurückgehenden Umsatz-zahlen aufgrund eines Negativ-Images

als besonders schlimmer Ausbeuter,oder die Aussicht, Marktanteile zu ge-winnen, indem man eher auf ein sozial-verträgliches Image setzt, werden Un-ternehmen dazu bewegen, Verantwor-tung für die sozialen Produktionsstan-dards zu übernehmen. Unter welchenBedingungen ein Kleidungsstück odereine Textilie einer bestimmten Markehergestellt wird, fällt bis heute weit-gehend unter „streng geheim”. Hier sollmehr Transparenz erreicht werden, wound unter welchen Umständen die Klei-der, Hosen und T-Shirts hergetsllt wer-den, die dann bei C & A, Peek & Cloppen-

burg, oder Hennes & Mauritzan den Stangen hängen. Bei-spiele bekannter Kleidermar-ken aus den USA haben ge-zeigt (siehe das Beispiel vonGAP), daß Unternehmendurchaus empfindlich sind,wenn sie um ihr „sauberes”Image fürchten müssen. DerUnternehmer soll Verantwor-tung für das von ihm ange-botene Stück übernehmen,auch wenn – oder geradeweil – die Produktion vonTextilien und Bekleidung inimmer mehr Einzelarbeits-vorgänge, teilweise an ver-schiedenen Orten der Welt –zerlegt wird.Die Clean Clothes Campaignwurde Anfang der 90er Jahrein den Niederlanden gegrün-det. Seit Anfang 1995 enga-gieren sich nun auch Grup-pen in Belgien, Frankreich,Großbritannien und Deutsch-land, daß bei der Herstellungvon Textilien und Bekleidungweltweit soziale Mindest-standards eingehalten wer-den. Erster Höhepunkt derKampagne war eine vier-wöchige Bustour von asia-tischen GewerkschafterIn-nen im Mai 1996 u. a. auch inder Bundesrepublik. Der engeKontakt und Austausch mitden Frauen, um deren Ar-beitsplätze und -bedingun-gen es letztendlich geht,ist grundlegend für dasSelbstverständnis der CCC.Die Arbeitsschwerpunkte derCCC im nächsten Jahr wer-den auf europäischer EbeneAnfang September in Brüsselund auf deutscher Ebene am18./19. 10. 1997 im DGB-Bil-dungszentrum Bad Kreuz-nach diskutiert werden.

„Clean ClothesCampaign“–

Textilarbeiterinnen, Cebu Philippinen

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gann und die sklavische Be-handlung der Textilarbeiterinnenbei Mandarin International einenunerträglichen Höhepunkt er-reichte (einer schwangeren Ar-beiterin wurde untersagt, trotzeinsetzender Wehen, ins Kran-kenhaus zu gehen, so daß sie ihrKind auf dem Fabrikklo gebar),gelang den Beschäftigten beiMandarin International die Reor-ganisierung und staatliche Aner-kennung ihrer Betriebsgewerk-schaft SETMI.Der Kampf des Unternehmensgegen die erste Gewerkschaft ineiner Freien Produktionszone ElSalvadors begann prompt nachder Gründung: Mehr als 300 Ge-werkschafterInnen wurden frist-und entschädigungslos entlas-sen. Das Management vonMandarin International verbrei-tete ein Klima der Angst. Be-waffnete Sicherheitskräfte setz-ten die ArbeiterInnen unterDruck und verbreiteten, daß alle

gewerkschaftlich Organisierten entlassenwürden, bis diese Gewerkschaft vollends ausdem Betrieb verschwunden sei. Ex-OberstAmaya, Personalchef bei Mandarin, drohteden ArbeiterInnen an, es werde Blut fließen,wenn die Gewerkschaft nicht verschwinde.Das staatliche Menschenrechtsbüro in SanSalvador ließ mehrere Monate lang die Ar-beitsbedingungen bei Mandarin Internationalüberprüfen. Sie fanden heraus, daß MandarinKinder beschäftigt, daß Löhne nicht wie ver-einbart ausgezahlt, daß Frauen zu Überstun-den gezwungen, körperlich bedroht und ge-schlagen werden etc. etc. All diese Verletzun-

gen gegen das Arbeitsrecht und die Men-schenrechte wurden vom Menschenrechts-büro des Erzbistums San Salvadors bestätigt.Nichtsdestotrotz reagierte Mandarin Interna-tional auf die Gewerkschaftsgründung unddie anhaltenden Proteste am 7. Februar1995 mit der Aussperrung aller 850 Be-schäftigten. Als diese das Gelände vor derFabrik besetzten, schritten bewaffnete Si-cherheitskräfte ein und schlugen auf diestreikenden Frauen ein. Nur durch die rascheEinrichtung einer unabhängigen Kommis-sion, bestehend aus VertreterInnen des Par-laments, der UNO, des staatlichen Men-schenrechtsbüros und des Arbeitsministe-riums, konnte ein Blutvergießen verhindertwerden. Es gelang, ein Übereinkommen zwi-schen den Konfliktparteien zu unterzeichnen.Mandarin erkannte die BetriebsgewerkschaftSETMI an und sicherte zu, in Verhandlungenüber kollektive, d. h. für alle ArbeiterInneneinheitlich geltende Arbeitsverträge einzutre-ten. Doch das Übereinkommen war das Pa-pier nicht wert, auf dem es geschriebenstand: Noch am gleichen Tag setzte Mandarin150 weitere gewerkschaftlich organisierteArbeiterInnen auf die Straße. Das salvadoria-nische Arbeitsministerium hätte intervenie-ren und 5.700 US-Dollar Strafe von Mandarinwegen Mißachtung des Arbeitsgesetzes ein-fordern können. Sei es willentlich oder ausMachtlosigkeit, nichts dergleichen geschah.

GAP –ein Bekleidungsunternehmen inden USA gerät unter DruckUnterdessen bildete sich in den USA eineProtestbewegung. Das National Labor Com-mittee (NLC) solidarisierte sich mit den beiMandarin beschäftigten Frauen und initiierteeine breite Öffentlichkeitskampagne gegendas US-amerikanische Bekleidungsunter-nehmen GAP, das bei dem ZulieferbetriebMandarin International in El Salvador undHonduras Kleidung anfertigen läßt. Weil GAPsich selbst mit einem “corporate code of con-duct”, einer Art selbstverliehenem Verhal-tenskodex, schmückt, in dem das Beklei-dungsunternehmen versichert, nur von sol-

chen Zulieferbetrieben Kleidung abzuneh-men, in denen bestimmte soziale Standardseingehalten würden, geriet das Unternehmenunter Zugzwang. Im Juni des vergangenenJahres schickte GAP eine Untersuchungs-kommission nach San Salvador, die zu demerstaunlichen Ergebnis kam, daß man beiMandarin International keine Verstöße gegenden “corporate code of conduct” vorgefun-den habe. Damit gaben sich jedoch wederdie salvadorianischen noch die US-amerika-nischen Nichtregierungsorganisationen zu-frieden. VertreterInnen der Gewerkschaftensowie FMLN-Abgeordnete verlangten in ei-nem Brief an GAP eine wirkliche Untersu-chung der Zustände bei Mandarin Internatio-nal. Als das GAP-Management die Verletzungihres Verhaltenskodexes in dem taiwanesi-schen Maquila-Betrieb nun nicht mehr leug-nen konnte, suspendierte es am 16. Novem-ber 1995 seine Aufträge bei Mandarin Inter-national. In El Salvador begann eine Hetzegegen die US-Gewerkschaften und Solida-ritätsgruppen, denen von seiten der ARENA-Partei, der salvadorianischen Regierungspar-tei, protektionistische Interessen unterstelltwurden. Die UnterzeichnerInnen des Protest-briefes an GAP – mehrheitlich aus den Rei-hen der FMLN – wurden von PräsidentCalderón Sol als “Mißgeburten” und “Vater-landsverräter” beschimpft. Und selbst JuanJosé Huezo, Generalsekretär der salvadoria-nischen Gewerkschaft FENASTRAS, der sichnoch im Frühjahr 1995 wortstark für die Ma-quiladora-ArbeiterInnen eingesetzt hatte,übernahm die Verschwörungstheorie vonARENA und anderen rechten Demagogen.Dennoch ließ der Druck auf GAP nicht nach.Das National Labor Committee, Kirchenfunk-tionäre und VertreterInnen von Solidaritäts-gruppen sowie KonsumentInnen- und Frauen-organisationen verlangten in Demonstratio-nen, Protestbriefen, Telefonaktionen und Me-dienauftritten, daß GAP seine Aufträge anMandarin International nicht zurückziehe,sondern sich dafür einsetze, daß dort sozialeund menschenrechtliche Mindeststandardseingehalten werden. Obwohl der Verband derGroßhandelsunternehmen in den USA, dieNational Retailers Federation, GAP aufforder-te, nicht weich zu werden, suchte GAP den-

noch den Dialog mit den KonsumentInnen inden USA. Am 15. Dezember setzten sich Ver-treterInnen des GAP-Managements mitCharles Kernaghan vom NLC und anderenkritischen KonsumentInnen an einen Tisch.Ergebnis war ein Abkommen, nach dem GAPfortan die direkte Verantwortung für dieBedingungen, unter denen seine Produktehergestellt werden, tragen will. Überall dort,wo GAP produzieren läßt, soll eine unabhän-gige BeobachterInnenkommission eingerich-tet werden, die die Einhaltung sozialer undmenschenrechtlicher Mindeststandards inden Betrieben überwacht. Seine Aufträge anMandarin zieht GAP nicht zurück.

Der Stein gerät ins Rollen –das Parlament beschließt eineGesetzesreformAngesichts dieser Erfolge herrschen Eupho-rie und Kampfbereitschaft bei der salvado-rianischen Mandarin-Gewerkschaft SETMI.Auch auf politischer Ebene kam es zu zu-kunftsweisenden Vereinbarungen: Nicht zu-letzt, weil GAP die salvadorianische Regie-rung aufforderte, dafür Sorge zu tragen, daßin allen Maquila-Betrieben die Arbeitsgesetzeeingehalten werden, gelang der Initiative zurNovellierung des „Ley del Regimen de ZonasFrancas y Recintos Fiscales“ der entschei-dende Durchbruch. Am 25. Januar 1996 ver-abschiedete das salvadorianische Parlamentdiese Gesetzesreform, die Unternehmen inden Zonas Francas dazu verpflichtet, Geset-ze, Verordnungen und sonstige Verfügungendes Arbeitsrechts und der gesetzlichen So-zialversicherung einzuhalten – einschließlichdes Vereinigungsrechts, des Verbotes vonZwangsarbeit, des Mindestalters bei Arbeits-aufnahme und „akzeptabler Arbeitsbedin-gungen, wie der Respektierung des Mindest-lohnes, der Arbeitszeit und des Gesundheits-und Arbeitsplatzschutzes“. Im Falle von teil-weisen oder totalen Betriebsschließungenmüssen die Unternehmen fortan die nachdem Arbeitsgesetz vorgesehenen Abfindun-gen, Weihnachts- und Urlaubsgelder undsonstige Leistungen an die Beschäftigten be-zahlen. Als Sanktionen sieht die Novelle Buß-gelder, Suspendierungen oder Widerruf derZoll- und Steuerbefreiung vor. Im Ergebniswurden die wesentlichen Forderungen derFrauenbewegung Mélida Anaya Montes(MAM) und des Arbeiterinnenkomitees CO-MUTRAS der demokratischen Arbeiterkonfö-deration (CTD) erfüllt – ein Erfolg der gesam-ten „Maquila-Bewegung“ in El Salvador undder internationalen Solidaritätsbewegung,der beispielhaft für andere zentralamerikani-sche Staaten sein könnte.

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Mandarin International –eine taiwanesischeMaquiladorain San SalvadorDie koreanischen und taiwanesi-schen Textilfabriken, die die Mehr-heit der Betriebe in den ZonasFrancas Mittelamerikas ausma-chen, sind berühmt-berüchtigtfür Menschenrechtsverletzungengegenüber Textilarbeiterinnen undfür verheerende Arbeitsbedingun-gen. Sie haben einen schlimmerenRuf als die US-Unternehmen in denFreien Produktionszonen.Eine Arbeiterin bei Mandarin in ElSalvador verdient 85 Pfennig in derStunde und kann nach Angabendes National Labor Committees(USA) damit gerade einmal 18 %des notwendigen Lebensunterhaltseiner vierköpfigen Familie decken.“Besser als nichts”, sagen viele.Wer zu Überstunden bei MandarinInternational nicht bereit oder in derLage ist, wird fristlos entlassen.“Tausende von Frauen sitzen aufder Straße und warten auf eine Beschäfti-gung bei Mandarin”, sagt der Unternehmer.Die Beschäftigten bei Mandarin Internationalwerden geschlagen, in sog. Kühlräume ein-gesperrt, erhalten keinen Lohn, wenn sie vonden sog. „Tugenden“ einer Maquila-Arbeite-rin abweichen, z. B. während der Arbeit re-den, essen oder mehr als zweimal am Tag zurToilette gehen. Die Arbeitsbedingungen beiMandarin machen krank, und das hat Grün-de: Die Betriebshalle wird kaum entlüftet,sauberes Trinkwasser gibt es nicht etc.

Im November 1993 versuchten ArbeiterInnenbei Mandarin International, sich gegen diesklavischen Arbeitsbedingungen zur Wehr zusetzen und gründeten eine Betriebsgewerk-schaft. Hundert Beschäftigte wurden promptentlassen, darunter die gesamte Gewerk-schaftsführung.

SETMI – die erste Maquila-Gewerkschaft in El SalvadorErst im Januar 1995, als die internationaleund vor allem die US-amerikanische Öffent-lichkeit sich für die Arbeitssituation in denMaquilas Mittelamerikas zu interessieren be-32

III. Soziale Standards im Welthandel jenseits der WTO

Am 1. Februar 1996 war esendlich soweit: GAP eröffnetseine erste Verkaufsfiliale inder Bundesrepublik, und zwarin Düsseldorf. Im Schaufen-ster laufen die Videos vonGAP-Shops in Paris und Lon-don. Wie die von GAP ver-triebene Kleidung produziertwird, wird nicht gezeigt.GAP gehört zu den größtenBekleidungsunternehmen inden USA.Hosen, Jacken, T-Shirts etc.für GAP werden mehrheitlichin den Freien Produktions-zonen (Zonas Francas) Mittel-amerikas angefertigt – zumBeispiel in dem Maquiladora-Betrieb Mandarin Internatio-nal der taiwanesischen Fami-lie Lim in der Zona Franca SanMarcos in San Salvador.

GAP –vom Saulus

zumPaulus?

oder Widerstand kann sich lohnen –

ein Bekleidungsriese steht zu seinem WortSabine Broscheit,Christliche Initiative

Romero, Münster

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Impressum: Redaktion:Werner OesterheldTextzusammenstellung:Ulla Mikota

DGB-Bildungswerk e.V.Nord-Süd-NetzPostfach 10102640001 DüsseldorfTel 0211/4301-258Fax 0211/4301-500

1. Auflage

Erscheinungsdatum:12/95

Layout:Georg Temme

Druck:DruckwerkstattHafen GmbH, Münster

Diese Broschüre wurdeauf chlorfreiem Papiergedruckt.

Erstellt mit finanziellerUnterstützung des BMZ

Weitere Materialien

Entwicklungs-politik Frauenpolitik

Gewerkschafts-politik

Blütenträume –WirtschaftsmachtKinderarbeit in derDritten WeltArbeitnehmer – Betriebs-räte – Entwicklungs-zusammenarbeitFrauenarbeit alsglobale Billigware?Die Dritte Welt vorden Toren Europas32NachhaltigeEntwicklung33Baumwolle34Tabak36Informeller Sektor40Das neue Südafrika41Europäische Union:militärisch oder zivil?42Sozialklauseln undGewerkschaftsrechte? 43ZukunftsfähigeEine Welt?45Übernationale Vernet-zung – Medien in derDritten Welt49Kleider aus derWeltFabrik (i. V.)51Sprinten mitWeltmarktschuhen(Arbeitstitel i. V.)52Holz für Weltpapier(Arbeitstitel i. V.)53Spielzeug aus demWeltmarktschrank(Arbeitstitel i. V.)

Vollständige Material-liste kann beimDGB Bildungswerkangefordert werden.

Land in Sicht? –Gewerkschaften sindkeine frauenfeindlichenInselnAuf dem Wegzu neuen Ufern? –Frauen in der gewerk-schaftlichen Bildungs-arbeitGestaltung vonArbeit und Technik –Nichts für Frauen?Lust auf Ökonomie:Die weibliche Sicht

Betriebsrat im AlltagKündigungsschutzTarifvertragsrechtKommunaleDienstleistungenDer Öffentliche DienstÖkologie: Das WasserArbeitslosigkeitMitbestimmungEuropaKrankenversicherungBerufliche BildungFamilienpolitik ausFrauensichtArbeitsmarktpolitik –ArbeitsförderungÖkologie: Der BodenDer DeutscheGewerkschaftsbundRentenversicherungMit Ausländern lebenAusländische KollegenSozialplanÖkologie: Die LuftNeue Technologienund Rationalisierungim BetriebLeiharbeitund WerkvertragArbeitsschutzStrukturpolitikJugend- und Auszubil-dendenvertretungMieterschutzVerbraucherschutzQualifizierungs- undBeschäftigungsgesell-schaftenBildungswesenGefährliche Arbeits-stoffe und geeigneteErsatzstoffe

Europapolitik

SE 10Made in Europa –Grundlagen für dieeuropäische Gewerk-schaftsarbeitSE 11Eurobetriebsräte –Ein Schritt zumsozialen EuropaSE 12Gesundheitsschutzin der Arbeitsumwelt –Fortschritt durch Europa?SE 13Entwicklungszusam-menarbeit – EntwickelteZusammenarbeit?35GewerkschaftlicheDimensionen37Eurobetriebsräte38Frauen in der Europä-ischen Union – Hierarchieoder Emanzipation?39Freiwillige Eurobetriebs-ratsvereinbarungen44Eisenerz undStahlerzeugung46Freie Produktionszonen –Grenzenlose Gewinne!Weltmarktfabriken47Arbeitslosigkeit inEuropa (i. E.)48Europa und NachhaltigeEntwicklung (i. E.)50Europäische Währungs-union (i. V.)54Investierenin Osteuropa (i. V.)55Rechtsextremismusin Europa (i. V.)

Vollständige Material-liste kann beimDGB Bildungswerkangefordert werden.

Literatur

Frank von Auer (Hg.),Arbeitnehmerrechte im Welthandel.InternationalesHans-Böckler-Forum,Mössingen-Thalheim 1995

Michael Braun,Arbeitnehmerrechte im Welthandel.Sozialklauseln – eine neue Perspek-tive gewerkschaftlichen Handelns?INEF-Report Heft 14/1995,Duisburg 1995

Sozialklauseln im Welthandel.Argumente Pro und Contra.epd-Dritte Welt-InformationNr. 11/1995, Arbeitsblätter fürUnterricht, Diskussion und Aktion

Mattis Hagemann,Sozialklauseln versus „Fair Trade“.Ein Vergleich politischer Strategiengegen „Sozialdumping“ am Beispieldes Nord-Süd-Handels mit Textilienund BekleidungDiplomarbeit 1995Zu beziehen bei: M. Hagemann,Warthestraße 23, 12051 Berlin

Margareta E. Kulessa,Handelspolitische Sozialstandardszum Wohle der „Dritten Welt“?Zur entwicklungspolitischenDiskussion über Sozialklauseln iminternationalen HandelINEF-Report Heft Nr. 12/1995,Duisburg 19975

Erhard Kantzenbach/Otto G. Mayer (Hrsg.),Von der internationalen Handels-zur WettbewerbsordnungVeröffentlichung desHWWA-Institut für Wirtschafts-forschung – Hamburg,Baden-Baden 1996

Norbert Malanowski/Christoph Scherrer,Internationale Handelsverein-barungen und SozialstandardsHans-Böckler-Stiftung,Graue Reihe,Düsseldorf 1996

Klaus Piepel (Hrsg.),Sozialklauseln im Welthandel –ein Instrument zur Förderung derMenschenrechte?Dokumentation einesStudientages und Stellungnahmenaus der Dritten WeltBerichte und DokumenteMISEREOR 10, Aachen 1995,122 S., zu beziehen bei:MISEREOR Medienproduktion undVertriebsgesellschaft mbH,Postfach 14 50, 52015 Aachen,Bestellnr. 531095.

Frank Braßel/Michael Windführ,Welthandel und Menschenrechte,Bonn 1995.

Internationaler Bund FreierGewerkschaften IBFG (Hrsg.),Freie Gewerkschaftswelt, u. a.Nr. 2/1996

Durchbruch für globale sozialeBeziehungen: IUL/Danone-Vereinbarung

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