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Maßtoleranzen - Normen und · PDF fileBeratende Ingenieure, November/Dezember '99 © Springer-VDI-Verlag Sachverständigenpraxis Maßtoleranzen Maßtoleranzen - Normen und Praxis

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Beratende Ingenieure, November/Dezember '99 © Springer-VDI-VerlagSachverständigenpraxis

Maßtoleranzen

Maßtoleranzen - Normen undPraxisIst die Fläche eben? Wie wird dies gemessen? Wie sind die Messungen in der Praxis durchzuführen? Häufig

tritt das Problem der Ebenheitsmessung an Decken und Wänden auf und ist in der Praxis nicht immer ein-

fach zu handhaben. Im folgenden sollen die Grenzbereiche der Messmöglichkeiten aufgezeigt und Hinweise

für die Praxis gegeben werden.

Ursache zahlreicher Streitigkeitensind die unterschiedlichen Vorstel-lungen von ebenen Flächen. Wäh-rend der Bauherr oftmals die glatteOberfläche (Ebenheit) der einzelnenbemusterten Fliese als Maßstab fürdie gesamte Fußbodenfläche sieht,fühlt sich der Ausführende, der sichredlich bemühte im Durcheinandereiner unter Termindruck stehendenBaustelle gute Arbeit zu leisten, zuunrecht als Pfuscher kritisiert, wenndie Oberfläche nicht den Erwartun-gen des Bauherrn entspricht. Hierliegt oftmals eine scheinbar unüber-windbare Hürde zwischen der Er-wartungshaltung des Auftraggebersund den Möglichkeiten der prakti-schen Umsetzung.

Gerne wird in solchen Situatio-nen dann auf technische Regelun-gen zurückgegriffen. Einen erstenAnsatz hierzu findet man in den All-gemeinen Technischen Vertrags-bedingungen für Bauleistungen(A TV) der Verdingungsordnung fürBauleistungen (VOB), die häufigvereinbart sind. Hier werden bei-spielsweise in der DIN 18352 Flie-se und Plattenarbeiten oder in derDIN 18350 Putzarbeiten im Ab-schnitt 3 - Ausführung - zum Teilzulässige Toleranzen direkt genanntsowie auf die zulässigen Grenzwertefür Abweichungen, die in der DIN18202 Toleranzen im Hochbau gere-gelt sind, hingewiesen.Während die DIN 18202 die baustoff-unabhängigen Toleranzen für die

Ausführung von Bauwerken regelt,werden in der DIN 18203 die zulässi-gen Toleranzen für Bauteile aus

� Beton. Stahlbeton, Spannbeton (Teil 1);

� Stahl (Teil 2) und

� Holz, Holzwerkstoffe (Teil 3)aufgeführt.

Untrennbar von der DIN 18202Toleranzen im Hochbau ist die DIN18201 zu sehen. Sie regelt beispiels-weise die Begriffe und die Anwen-dung.

Wichtig für das Verständnis derDIN 18202 und DIN 18203, in denendie Toleranzen genannt werden,sind die Begriffe Stichmaß und Meß-punktabstand, die im Bild 2 der DIN18201 anschaulich dargestellt sind:

Stichmaß zur Ermittlung derIstabweichung von der Ebenheit

Stichmaß zur Ermittlung derIstabweichung von der Winkligkeit

Bild 2 aus DIN 18201

Die Regelungen der DIN 18202

Die in der Norm festgelegten Tole-

ranzen betreffen

� Grenzabmaße für Bauwerks- maße,

� Winkeltoleranzen und

� Ebenheitstoleranzen.Jeder dieser Toleranzbereiche istfür sich alleine, unabhängig von denanderen zu sehen. So können dieAnforderungen an die Ebenheit ei-ner Oberfläche im Sinne dieserNorm erfüllt sein, handelt es sich je-doch beispielsweise um eine Rampe,kann die Breite der Rampe unzure-chend und die Abweichung von dergeplanten Neigung außerhalb desToleranzbereiches liegen.

Grenzabmaße

Die erste in der Norm aufgeführteGruppe sind die Grenzabmaße. InTabelle 1 werden die zulässigen Ab-weichungen für Längen, Breiten,Höhen, Öffnungen etc. in Abhängig-keit des Nennmaßes (Sollmaß) auf-geführt.

Beim Feststellen der Maße vorOrt ist es nicht zulässig, beispiels-weise die Geschosshöhe direkt ander Wandoberfläche zu messen. Esist ein Abstand von 10 cm von denWandoberflächen zu wählen, um dieherstellungsbedingt nicht aus-zuschließenden größeren Abwei-chungen in den Eck- und Randberei-chen unberücksichtigt zu lassen. Die

Dipl.-Ing. Claus-Michael

Kinzer, Dipl.-Ing. Eva

Jelena Remke, Büro-

gemeinschaft Dipl.-Ing.

Kinzer+Partner,

Architekten, Beratende

Ingenieure und Immobi-

liensachverständige,

Goslar

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M aßt o l e r anz en

Sachverständigenpraxis Beratende Ingenieure, November/Dezember '99 © Springer-VDI-Verlag

Spalte 1 2 3 4 5 6

Grenzabmaße in mm bei Nennmaßen in m

Zeile Bezug bis 3 über 3 Über 6 Über 15 über 30

bis 6 bis 15 bis 30

1 Maße im Grundriß. z. B. Längen, Breiten, Achs- undRastermaße (siehe 6.1.1) ± 12 ± 16 ± 20 ± 24 ± 30

2Maße im Aufriß, z. B. Geschoßhöhen, Podesthöhen.Abstände von Aufstandsflächen und Konsolen (siehe6.1.2)

± 16 ± 16 ± 20 ± 30 ± 30

3 Lichte Maße im Grundriß, z. B. Maße zwischen Stützen,Pfeilern usw. (siehe 6.1.3) ± 16 ± 20 ± 24 ± 30 -

4 Lichte Maße im Aufriß, z. B. unter Decken und Unterzügen(siehe 6.1.4) ± 20 ± 20 ± 30 - -

5 Öffnungen, z.B. für Fenster, Türen, Einbauelemente (siehe6.1.5) ± 12 ± 16 - - -

6 Öffnungen wie vor, jedoch mit oberflächenfertigen Leibun-gen (siehe 6.1.5) ± 10 ± 12 - - -

Wahl der Messpunkte ist zum Bei-spiel im Bild 4 - Prüfung einer Höhe- in der Norm dargestellt:

Bild 4 aus DIN 18201: Prüfungeiner Höhe

Spalte 1 2 3 4 5 6 7

Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Nennmaßen in m

Zeile Bezug bis 1 von 1 über 3 über 6 über 15 über 30

bis 3 bis 6 bis 15 bis 30

1 Vertikale, horizontale und gewägte Flächen 6 8 12 16 20 30

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lichen, stellt keine auswertbare Mes-sung im Sinne der Norm dar.

Ebenheitstoleranzen

Für die Anforderungen, die an Ober-flächen (Wände, Decken, Fußboden-schichten) bezüglich ihrer Ebenheitzu stellen sind, gelten die Werte derTabelle 3.

Die Ebenheit einer Fläche wirddurch Auflegen einer Messlatte fest-gestellt. Hierbei entspricht der Ab-tand der Auflagepunkte der Mess-latte auf der Oberfläche dem Mess-punktabstand; der größte Abstandzwischen Messlatte und Oberflächeist das mit dem Tabellenwert zu ver-leichende Stichmaß (siehe hierzuBild 2 aus DIN 18 201). DerartigeMessungen können nur als Stichpro-benüberprüfung durchgeführt wer-den. Bei größeren Flächen empfiehltsich die Durchführung einer flächen-abdeckenden Messung durch raster-förmig angeordnete Messpunkte.

Bei der Durchsicht sämtlicherTabellenwerte wird deutlich, dass imGrunde genommen, die größte Un-genauigkeit bei den kleinsten Bau-teilmaßen zulässig ist. Betrachtetman zum Beispiel die Winkeltoleran-zen, so ist für eine Länge von 1 meine Abweichung von 6 mm zuläs-sig. Bei einer Länge von 30 m ist je-doch nicht das 30- fache – somit 180mm – als Stichmaß zulässig, son-dern lediglich das 3,3- fache. Bei ei-

Tabelle 2: Winkeltoleranzen

Spalte 1 2 3 4 5 6

Zeile Bezug Stichmaße ab Grenzwerte in mmbei Meßpunktabständen in m bis

0,1 11) 41) 101) 151) 2)

1 Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken. Unterbetonund Unterböden 10 15 20 25 30

2

Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbetonund Unterböden mit erhöhten Anforderungen, z. B. zurAufnahme von schwimmenden Estrichen, Industrieböden,Fliesen- und Plattenbelägen. Verbundestrichen.Fertige Oberflächen für untergeordnete Zwecke, z B. inLagerräumen, Kellern

5 8 12 15 20

3

Flächenfertige Böden. z. B. Estriche als Nutzestriche. Estri-che zur Aufnahme von BodenbelägenBodenbeläge. Fliesenbeläge, gespachtelte und geklebteBeläge

2 4 10 12 15

4 Wie Zeile 3, jedoch mit erhöhten Anforderungen 1 3 9 12 15

5 Nichtflächenfertige Wände und Unterseiten von Rohdecken 5 10 15 25 30

6 Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken. z B.geputzte Wände. Wandbekleidungen, untergehängte Decken 3 5 10 20 25

7 Wie Zeile 6, jedoch mit erhöhten Anforderungen 2 3 8 15 20

1) Zwischenwerte sind den Bildern 1 und 2 zu entnehmen und auf ganze mm zu runden.2) Die Ebenheitstoleranzen der Spalte 6 gelten auch für Meßpunktabstände über 15 m.

Winkeltoleranzen

Auch bei der Prüfung von Winkeln,deren Toleranzen in der Tabelle 2der Norm aufgeführt sind, wird vonden gleichen Messpunkten aus-

gegangen, wie für die Feststellungder Grenzabmaße. Das direkte Auf-legen der Meßlatte auf der Oberflä-che in Raumecken, was häufig ange-wendet wird, um beispielsweise„rund" verputzte Ecken zu verdeut-

Tabelle 2: Winkeltoleranzen

Tabelle 3: Ebenheitstoleranzen

Tabelle 1: Grenzabmaße

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ner Länge von 30 m würde bei einerAbweichung über +/- 20 mm die zu-lässige Winkeltoleranz überschrit-ten.

Das Einsatzgebiet der Norm in derPraxis

Die in den Normen DIN 18202 undDIN 18203 genannten Toleranzberei-che dienen im wesentlichen dazu,die Qualität der Vorunternehmerlei-stungen soweit sicherzustellen, dassdie unvermeidbaren Ungenauigkei-ten infolge Mess-, Fertigungs- undMontageungenauigkeiten trotzdemzu einer funktionsfähigen Leistungohne Nacharbeiten führen.

Auf dem Weg über den Rohbauzum fertiggestellten Bauwerk wer-den die Messungen der Norm nurunter Baufachleuten angewandt, umzu prüfen, ob die Vorunternehmer-leistung die notwendige Genauigkeithat. Erst bei einer Überschreitungder Toleranzen kann das nachfol-gende Gewerk die Notwendigkeit ei-nes zusätzlichen Aufwandes zurmangelfreien Erbringung seiner Lei-stung darstellen.

Die grundsätzliche Verwertbar-keit des Bauwerks, die durch die Ein-haltung der Toleranzen sicher-gestellt wird, scheint jedoch oftmalsfür den Bauherrn/Nutzer kein aus-reichendes Kriterium zu sein.

Der Bauherr und Nutzer stehtin Anbetracht der von ihm getätig-ten Investition bzw. infolge der lang-fristig abgeschlossenen Miet- oderLeasingverträge den technischenLeistungen erwartungsvoll und kri-tisch gegenüber. Für ihn zählt dasmit Geld abgegoltene unmittelbareGeltungsvermögen des Bauwerks.Dabei stört jede Unregelmäßigkeitund lässt sich nicht durch den Ge-danken an die Patina der kommen-den Jahrzehnte überdecken.

Diese kritische Betrachtungs-weise beginnt eigentlich erst mitdem Fortschritt des weiteren Innen-ausbaus und der Möblierung. Flä-chen, die im abnahmereifen Bau-werk keine offensichtlichen Hinweiseauf Überschreitungen der zulässigen

Toleranzen aufwiesen, lassen nunden industriell produzierten Einbau-schrank zum Stein des Anstoßeswerden. Der Übergang zwischenBauwerk und Einrichtung wird nunzu einer wichtigen Schnittstelle, vorallem wenn die Einrichtung als inte-graler Bestandteil des Gesamtkon-zeptes zunehmende Bedeutung er-fährt und ein Teil der Corporateidentity ist. Sehr häufig wächst erstan dieser Stelle das Bedürfnis nachKlärungsbedarf - in der Regel in Ver-bindung mit dem Wunsch nach Mes-sungen gemäß DIN 18202.

Hier müssen jedoch ein paar of-fene Worte gesprochen werden! Dieverschiedenen Normen zu den Tole-ranzen sind allein schon aus derSicht der Anwendung in einem be-wohnten/genutzten Objekt kaumeinsetzbar. Wand- und Fußboden-oberflächen sind verstellt und nurbeschränkt einsehbar.

Allein der Einsatz einer sonsteher klein wirkenden Messlatte von2 m, läßt sich in genutzten Räum-lichkeiten wie Wohnräumen, Lager-räumen, Restaurants oder Bou-tiquen kaum noch durchführen. EineÜbersicht über die bauliche Situa-tion stellt sich dabei schon gar nichtein. Auch das Überprüfen von Dek-kenuntersichten stellt gerade bei et-was höheren Räumen erheblicheAnforderungen an den Messenden,da oftmals bereits der Platz für dasAufstellen der Leiter fast unüber-windbare Probleme bereitet.

Im Grunde genommen sindMessungen nur möglich, wenn dieFlächen ausreichend zugänglichsind. Dieses bedeutet beispielsweiseein Einrüsten der höherliegendenGeschossdecke. Ähnlich verhält essich auch bei bereits abgerüstetenFassaden, die durch Licht undSchatteneinwirkung ihr Eigenlebenentwickeln und so häufig Zweifelbeim Bauherrn/Nutzer bezüglichder mangelfreien Ebenheit aufwer-fen. Hier hilft auch häufig nicht derHinweis, dass die Betrachtung unterStreiflicht Unebenheiten infolgeSchattenwurf intensiver erscheinenlassen. Der Nachweis eines Mangels

aus der Sicht des kritischen Be-trachters wird nach der Abnahmenicht selten gewünscht. Doch auchhier sind bei einer abgerüsteten Fas-sade der Anwendung deutlicheGrenzen gesetzt.

Während an einer Putzfassadeim Regelfall keine zeit- oder last-abhängigen Verformungen zu er-warten sind, stellt hier - nach demEinrüsten der Fassade - eine Mes-sung im Sinne der DIN 18202, auchzu einem Zeitpunkt nach der Ab-nahme, eine gute Möglichkeit derÜberprüfung der Einhaltung der To-leranzen dar. Anders verhält es sichbeispielsweise bei Fußböden oderDecken, an denen grundsätzlichzeit- und lastabhängige Verformun-gen zu erwarten sind. Hier werdendie Grenzen der Anwendbarkeit derNorm erreicht. Dieses wird auch inder DIN 18201 angesprochen: DiePrüfungen sind so früh wie möglichdurchzuführen, um die zeit- undlastabhängigen Verformungen weit-

Dem Nachweis eines Eben-heitsmangels sind nachdem Abrüsten der Fassadedeutliche Grenzen gesetzt.

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Maßtoleranzen

gehend auszuschalten, spätestensjedoch bei der Übernahme der Bau-teile oder des Bauwerks durch denFolgeauftragnehmer bzw. späte-stens bis zur Bauabnahme.Im Grunde genommen besteht be-reits im Vorfeld ein Aufklärungs-bedarf in der Hinsicht, dass demBauherrn der Rahmen der unter üb-licher Sorgfalt zu erreichenden Ge-nauigkeiten deutlich vor Augen ge-führt wird - durch Hinweis auf dieentsprechende Norm oder Ver-gleichsflächen - und ihm dann dieAlternative der erhöhten Anforde-rungen, die nach wirtschaftlichenMaßstäben vereinbart werden(DIN 18201, Abschnitt 4.2) können,aufgezeigt wird.

Weitergehende Vorschlägefür die Praxisanwendung

Sowohl von der Praxiserfahrung alsauch von den theoretischen Ansät-zen her ist die Anwendbarkeit derDIN 18202 begrenzt. Bei der Würdi-gung von Vorunternehmerleistun-gen, vor allem bei größeren Flä-chen, hat sich die Norm durchausbewährt.

Der Sachverständige, der sichhäufig erstmalig mit dem bereits ge-nutzten Bauwerk oder mit den in ei-nem Vorgutachten dargestelltenMängeln auseinandersetzen muss,kann die Norm häufig nur als Hilfe-stellung für eine praxisbezogene Be-urteilung ansehen.

Für die Beurteilung des mangel-freien Zustandes zu einem Zeit-

punkt nach der Fertigstellung stelltdie Norm - da es letztendlich nichtihr Anwendungsbereich ist - keinausreichend anwendbares Anforde-rungsprofil dar. Dies wäre aus unse-ren Erfahrungen erst dann gegeben,wenn die Ermittlung von Anforde-rungsparametern und die Zuord-nung der jeweiligen Anspruchskate-gorie vor der Erstellung des Bau-werkes abgeklärt und nachvollzieh-bar dokumentiert worden wäre.

Dieses könnten wir uns bei-spielsweise für ein Gewerbeobjekt(Bank) sowohl mit untergeordnetenRäumen wie einem Archiv als auchmit repräsentativen Beratungsflä-chen durch die Festlegung von min-destens fünf Kategorien für Wand-oberflächen wie folgt vorstellen:1. Einfache Anforderung: Wand –

gestrichene Wandoberflächenohne besondere Behandlung (La-gerräume/Haustechnik/Archiv) -gemäß DIN 18202 - Tab. 3,Zeile 5.

2. Mittlere Anforderung: Wandflä-chen - geputzte Fläche mit Rauh-fasertapete (Personalräume) -gemäß DIN 18202 - Tab. 3, Mittel-werte aus Zeile 5 und Zeile 6.

3. Gehobene Anforderung: ge-spachtelte ebene Wandflächen,-die mit einem Anstrich versehensind oder tapeziert sind (Büro-räume - ohne Kundenverkehr) -gemäß DIN 18202 - Tab. 3,Zeile 6.

4. Höhere Anforderung: gespach-telte ebene Wandflächen, die miteinem Anstrich versehen sindoder auf die hochwertige Tape-ten aufgebracht werden (Büro-räume für Beratungen) - gemäßDIN 18202 - Tab. 3, Mittelwerteaus Zeile 6 und Zeile 7.

5. Höchste Anforderungen: Wand-flächen mit edleren Materialienoder mit besonderen Lichteffek-ten für Kunstwerke etc. (Halle) -gemäß DIN 18202 - Tab. 3,Zeile 7.

Ergänzend kann im Rahmen der Ka-tegorien auch ein Umfang der Mes-sungen zur Überprüfung der Einhal-tung der Anforderungen sowie derZeitpunkt der Messungen festgelegtwerden.

Die Praxiserfahrungen zeigenjedoch, dass eine Großzahl der Bau-vorhaben nur mit sehr ungenauenBaubeschreibungen aber hohen Er-wartungen errichtet werden. Diefehlenden Vereinbarungen lassendann den Ruf nach allgemein gülti-gen Richtlinien und Normen lautwerden. Doch nicht alles kann unddarf extern geregelt sein - hier istder einzelne gefordert. Beide Sei-ten, Bauherr und Bauschaffende,sollten den Raum nutzen, um imVorfeld ihre Möglichkeiten und Er-wartungen darzulegen und eine Ba-sis für eine Festlegung in schriftli-cher Form zu finden. Diese Abspra-chen erfolgen im Regelfall nicht.Die DIN 18202 stellt aufgrund ihresbegrenzten Anwendungsbereichesein technisches Hilfsmittel dar, aberkeine ausreichende Grundlage fürdie Immobiliennutzung und –verwer-tung. Hier ist der Projektmanager,FM-Manager oder die sachverstän-dige, baubegleitende Qualitätskon-trolle gefragt, Aufklärungsbedarf zuleisten.

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