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Vollbeilage 7.000 Exemplare: 2.100,00 €*Teilbeilage 3.000 Exemplare: 1.500,00 €*je weitere 5 g Beilagengewicht: auf Anfrage

Anlieferung: bis spätestens 14 Tage vor Erscheinen Beihefter 2.500,00 € * vorab (mind. einen Monat) abzuklären.

MBZMitteilungsblatt Berliner Zahnärzte

kurZ-cHarakteriStik

Das Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte (MBZ) wird von den beiden Körperschaften Zahnärztekammer Berlin und Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin herausgegeben. Es erscheint elf Mal im Jahr in einer Auflage von mindestens 7.000 Exemplaren. Das MBZ erhält jeder Zahnarzt und jeder Zahntechniker, der im Kammerbereich Berlin gemeldet ist, sowie Fachkliniken. Von anderen Interessenten kann es abonniert werden. Das MBZ berichtet über standespolitische Themen, die Arbeit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie die Geschehnisse in den zahnärztlichen Gremien. Es informiert über Neuerungen rund um die Arbeitssituation in den Zahnarztpraxen, Neues aus der Rechtsprechung und Fortbildungsveranstaltungen für Zahnärzte und ihre Praxisteams.

M e D I a D a t e n 2 0 1 8

Verteilung

� Leserkreis: 100 % aller Berliner Zahnärzte (85 % Zahnärzte, Zahntechniker und Fachkliniken, 9 % Behörden und Verbände,3 % Krankenversicherungen, 3 % sonstige)

� Verbreitung: Berlin und Umland

VerlagSangaBen

Herausgeber: Zahnärztekammer Berlin und Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

Verlag: TMM Marketing & Medien Verlag GmbH, Kantstraße 151, 10623 Berlin

Druckaufl age: 7.000 Exemplare Druckverfahren: Offsetdruck bis 60er RasterVerarbeitung: RückstichheftungFormate: Heftformat 210 x 297 mm

Erscheinungsweise: 11 Ausgaben jährlich (Doppelausgabe Juli/August), jeweils bis zum 5. des Monats Notdienstpläne der Zahnärzte 4 Mal im Jahr (auf gelbem Font) in den Ausgaben 02, 05, 07/08 und 11/2018.

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MBZ06 2017

Modernes

Versorgungskonzept

Stille VolkskrankheitParodontitis

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MBZ 07/08 2017

Senatorin Kolat und der Kammervorstand im Interview

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Standes­politik

im Wandel

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MBZ 09 2017

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MBZ 10 2017Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte

MBZMitteilungsblatt Berliner Zahnärzte

06 2016

Tipps und Tricks für den PraktikerZahnextraktionim Zeitalterder Implantologie

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Notdienst (einschließlich bis zum 01.01.2017) IV. Quartal 2016

Datum Uhrzeit Name Anschrift Ort Telefon

13.11.2016 09-12 ZA Steffen Reinnagel Kissingenstr. 45 13189 Berlin 472216213.11.2016 15-18 ZÄ Helgard Fülfe Kastanienallee 18 10435 Berlin 4435860019.11.2016 09-12 ZA Daniel Haensch Damerowstr. 6 - 7 13187 Berlin 474620019.11.2016 15-18 ZÄ Heidrun Eschner Berliner Allee 82 13088 Berlin 924606420.11.2016 09-12 Dr. Cornelia Krause Zepernicker Str. 56 13125 Berlin 949008420.11.2016 15-18 Pr. Dr. Cornelia Krause - aZA Alexander Krause Zepernicker Str. 56 13125 Berlin 949008426.11.2016 09-12 ZA Erich Meißner Danziger Str. 153 10407 Berlin 423329226.11.2016 15-18 ZÄ Claudia Winkelmann Figarostr. 6 13089 Berlin 4372379027.11.2016 09-12 Dr. Robert Strauch Langhansstr. 148 13086 Berlin 926853527.11.2016 15-18 Pr. Dres.Schmidt-Sellin & Schölzel - aZA Dr. Alexander Vlassakidis Landsberger Allee 117 A 10407 Berlin 975675703.12.2016 09-12 ZÄ Petra Nehring Senefelderstr. 14 10437 Berlin 4473703003.12.2016 15-18 ZÄ Pia Sonntag Thaerstr. 30 b 10249 Berlin 9562423804.12.2016 09-12 ZÄ Anneliese Gutte Tschaikowskistr. 39 13156 Berlin 485565904.12.2016 15-18 Pr. Michael Röhner - aZÄ Mariola von Mrozik Greifswalder Str. 139 10409 Berlin 425470510.12.2016 09-12 ZÄ Ricarda Schönfelder Hertzstr. 29 13158 Berlin 916399310.12.2016 15-18 Pr. Dr. Christiane Reimer - aZÄ Sarah Fischer Berliner Allee 36 13088 Berlin 924611111.12.2016 09-12 Pr. Dr. Steffen Köhler - aZÄ Franziska Kunath Garbátyplatz 1 13187 Berlin 4998985011.12.2016 15-18 Dr. Alice Sommermeyer Schönhauser Allee 91 10439 Berlin 472710417.12.2016 09-12 Dr. Torsten Miethe Wiltbergstr. 28 13125 Berlin 949217317.12.2016 15-18 ZÄ Ulrike Riemann Schliemannstr. 23 10437 Berlin 4435815318.12.2016 09-12 Pr. Marianne Eckelt - aZÄ Beatrix Marticorena Garcia Hadlichstr. 1 13187 Berlin 4753617318.12.2016 15-18 ZÄ Marianne Eckelt Hadlichstr. 1 13187 Berlin 4753617324.12.2016 09-12 ZÄ Viola Leue Kollwitzstr. 77 10435 Berlin 44055511 Heiligabend24.12.2016 15-18 ZÄ Ines Goldmann Isländische Str. 14 10439 Berlin 4459850 Heiligabend25.12.2016 09-12 Dr.-medic stom.Bernd-U. Kirsch Knaackstr. 39 10435 Berlin 4420390 1. Weihnachtstag25.12.2016 15-18 ZÄ Marion Krause Bizetstr. 77 13088 Berlin 9250536 1. Weihnachtstag26.12.2016 09-12 ZA Ulrich Kaminsky Zeiler Weg 21 13189 Berlin 4721277 2. Weihnachtstag26.12.2016 15-18 ZA Olaf Jursza Max-Steinke-Str. 8 13086 Berlin 9246419 2. Weihnachtstag27.12.2016 09-12 ZÄ Martina Jonscher Hans-Otto-Str. 42b 10407 Berlin 421377927.12.2016 15-18 Dr. Marion Jendroßek Thomas-Mann-Str. 57 10409 Berlin 425487228.12.2016 09-12 ZA Rolf Jammer Treskowstr. 61 13156 Berlin 477457728.12.2016 15-18 ZA Perino Hendel Senefelderstr. 28 10437 Berlin 4457611

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D r u c k u n t e r l a g e n

Stand: Dezember 2017

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betteten oder in Pfade verwandelten Schriften.

Weitere mögliche Formate: TIFF, EPS, JPG.

Auflösung: 300 dpi für 4c, 1.200 dpi für Strichvorlagen

Separation: Für optimale Farbanpassung benötigen wir CMYK-Bilder, Schwarz-Weiß-Anzeigen sind in Grautönen

angelegt.

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per E-Mail an: [email protected]

Proofversand an: TMM Marketing & Medien Verlag GmbH,

Kantstr. 151, 10623 Berlin

Bitte nennen Sie bei der Datenanlieferung Zeitschrift / Ausgabe / Inserent und senden parallel die

genauen Auftragsdaten sowie einen schrift- und farbverbindlichen Abzug der Anzeige.

Druckunterlagen:

Die jeweils gültige Preisliste ist für jeden Auftrag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestäti-

gung durch den Verlag oder die Mediaagentur rechtsverbindlich. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Verlages.

Zusatzkosten: Die Anfertigung von Entwürfen, Gestaltung, Druckvorlagenherstellung

(Satz, Scans, Proofs), Autokorrektur etc. werden gemäß Aufwand abgerechnet.

kleinanzeigen:

Anzeigenpreise: Fließtext ohne gestaltende Elemente 1.–3. Zeile 45,00 € jede weitere Zeile 10,00 € Wahlformate: Fettdruck zzgl. 15,00 € in Farbe mit Rahmen zzgl. 30,00 € Chiffregebühr: je Anzeige 15,00 € E-Mail: [email protected]

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a l l g e M e I n e g e S c H Ä F t S B e D I n g u n g e n der TMM Marketing & Medien Verlag GmbH (nachfolgend „der Verlag”) für Anzeigen

Stand: Dezember 2017

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a l l g e m e i n e g e S c H Ä F T S B e D i n g u n g e n der TMM Marketing & Medien Verlag GmbH (nachfolgend „der Verlag”) für Anzeigen

1. Definitionen1.1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die terminierte Veröffentlichung einer oder mehrerer An-

zeigen oder anderer Werbemittel wie z. B. Beilagen (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Auftraggeber“ be-zeichnet) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

1.2 „Abschluss“ im Sinne der AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Auftraggeber gemäß Preisliste zu gewährenden Ra-batte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen erst aufgrund des Abrufs des Auftraggebers erfolgen.

1.3 „Anzeigen“ und „Abschlüsse“ werden im Folgenden zusammen als „Verträge“ bezeichnet.2. Geltungsbereich2.1 Für alle Verträge zwischen dem Verlag und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten ausschließlich nachfolgende AGB. 2.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder den Vertrag in Kenntnis ab-

weichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos durchführen, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträ-ge mit dem Auftraggeber, auch wenn wir die Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbaren.

3. Anzeigenabruf3.1 Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen, soweit kein Termin oder eine abweichende Abruffrist für die Veröffentlichung vereinbart ist. 3.2 Bei Abschlüssen ist, soweit nicht anders vereinbart, der gesamte Abschlussvertrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres

nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Wird die erste Anzeige später als ein Jahr nach Vertragsschluss veröffentlicht, ist der Abschlussvertrag innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentli-chung der ersten Anzeige abzuwickeln.

3.3 Der Verlag ist verpflichtet, die Veröffentlichung binnen einer Frist von innerhalb der nächsten drei Ausgaben nach einem Abruf in der vereinbarten Art und Weise vorzunehmen. Der Verlag bemüht sich nach bestem Wissen, die Druckvorlage vorlagengetreu wiederzugeben. Voraussetzung zur farbverbindlichen Wiedergabe ist die rechtzeitige Bereitstellung von zertifizierten Proofs nach dem jeweiligen aktuellen technischen Stand bzw. den Vorgaben des Verlags. Anfallende Kosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die zertifizierten Proofs unaufgefordert zur Verfügung.

4. Erstattung von Nachlässen und RabattenWerden einzelne oder mehrere Abrufe im Rahmen eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risi-kobereich des Verlages beruht. 5. Errechnung der Abnahmemengen/Größenberechnung 5.1 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.5.2 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.6. Druckvorlagen6.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und die einwandfreie Beschaffenheit der Druckvorlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Druckvorlagen müssen dem Format bzw. den techni-

schen Vorgaben des Verlags entsprechen. Bei erkennbar ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen wird der Verlag den Auftraggeber informieren. Der Verlag ist berechtigt, nach billigem Ermessen technische Veränderungen vorzunehmen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie inhaltlich zu prüfen.

6.2 Druckvorlagen sind schriftlich oder ggf. digital zu übermitteln. Für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Terminänderungen oder Textkorrekturen trägt allein der Auftraggeber die Ver-antwortung. Bei digitaler Übermittlung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Dateien frei von Viren und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er hat geeignete Schutzprogramme nach dem neuesten Stand der Technik zu verwenden. Für alle Schäden aus der Übermittlung digitaler Dateien haftet der Auftraggeber. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Dateien zu öffnen, bei denen der Verdacht auf eine Schadensquel-le besteht, sondern ist in diesem Falle berechtigt, diese Dateien zu löschen. Der Verlag wird den Auftraggeber entsprechend informieren.

6.3 Übernimmt der Verlag auf Wunsch des Auftraggebers die Anfertigung von Druckvorlagen, Entwürfen, Repros, Lithos oder Satzarbeiten oder nimmt er vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Än-derungen vor, sind die Kosten von dem Auftraggeber zu tragen.

6.4 Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.6.5 Druckvorlagen werden an den Auftraggeber nur dann zurückgesandt, wenn der Auftraggeber die Rücksendung spätestens bei Einlieferung an den Verlag schriftlich verlangt. Die Kosten trägt der Auftrag-

geber. 7. Auftragsdurchführung7.1 Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Der Verlag wird sich bemühen, etwaige über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehenden Wünsche des Auftraggebers,

etwa in Bezug auf den Veröffentlichungstermin oder die Platzierung in der Druckschrift, zu berücksichtigen, ohne dass ein diesbezüglicher Anspruch des Auftraggebers besteht. Ein verbindlicher Anspruch des Auftraggebers auf Wahl einer Platzierung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung, die einen Platzierungszuschlag von mind. 15 % voraussetzt.

7.2 Termin- und Platzvorschriften des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit nicht ein solches einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers ausdrücklich vereinbart ist. Der Verlag ist nicht verpflichtet, derartige Anzeigenaufträge und Abrufe auszuführen, nach denen die Anzeige nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgen darf. Der Ver-lag wird den Auftraggeber, sofern der Auftrag rechtzeitig eingeht, nach Möglichkeit vor Anzeigenschluss informieren, wenn der Auftrag wegen der Termin- bzw. Platzvorschrift nicht bzw. nicht in dieser Wei-se ausgeführt wird. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7.3 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Ablehnung der Veröffentlichung8.1 Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung von Anzeigen aufgrund von Abrufen oder Anzeigenaufträgen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, der Inhalt

vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages insbesondere wegen des Inhalts, der Gestal-tung, der Herkunft oder der technischen Form für den Verlag unzumutbar ist, die Anzeige Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthält oder sich die Anzeige in Bild, Text oder Aufmachung auf die Zeit-schrift bezieht. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beila-ge und deren Billigung bindend.

8.2 Die Ablehnung der Veröffentlichung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9. ProbeabzügeProbeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen vorherige schriftliche Erklärung der Kostenübernahme durch den Auftraggeber geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zu-rückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist bzw. bei Fehlen einer Frist bis Anzeigenschluss mitgeteilt wer-den. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.10. AnzeigenbelegDer Verlag liefert nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Veröffentlichung der Anzeige einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages wer-den Anzeigenausschnitte, Belegstellen oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.11. Preise und Zahlungsbedingungen11.1 Preise, Aufschläge und Nachlässe bzw. Rabatte ergeben sich für alle Auftraggeber einheitlich aus der im Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. des Abrufes gültigen Preisliste des Verlages.11.2 Liegt zwischen dem Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. dem Zeitpunkt des Abrufes und der Veröffentlichung der Anzeige ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich während dieser Zeit

aufseiten des Verlages die Kostenfaktoren für die Veröffentlichung der Anzeige (insbesondere infolge von Tarifabschlüssen, Lohnerhöhungen oder Materialpreisanhebungen), sodass der Verlag gezwungen ist, seine Preisliste entsprechend anzupassen, ist der Verlag berechtigt, die hieraus resultierenden erhöhten Preise gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

11.3 Der Verlag gewährt die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe bzw. Rabatte für alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers. Rabatte werden nicht für Unternehmer gewährt, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge bzw. Abschlüsse zu tätigen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.

11.4 Bei Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor Anzeigenschluss ist der Anzeigenbetrag zu 80 % fällig, bei Stornierung vor dieser Frist werden dem Auftraggeber 40 % des Anzeigenpreises als außeror-dentliche Aufwandsvergütung berechnet. Eine Stornierung nach Anzeigenschluss ist nicht zulässig. In diesem Fall wird der gesamte Anzeigenbetrag berechnet. Die Stornierung von Anzeigen muss schrift-lich beim Verlag erfolgen. Bei Stornierung von Mehrfachschaltungen vor Ablauf des Anzeigenauftrages werden eventuelle Nachlässe, die auf Basis des Vertragsabschlusses einer Mehrfachschaltung ge-währt wurden, gemäß der aktuell gültigen Anzeigenpreisliste nachberechnet. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn zusätzliche kostenlose Inserate als Naturalrabatte (z. B. Promotion) vereinbart wurden.

11.5 Rechnungen des Verlages sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt wird. Während des Verzugs sind die Entgeltforderungen des Verlags in Höhe des von den deutschen Banken durchschnittlich erhobenen Zinssatzes für offe-ne Kontokorrentkredite zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder nur ein wesentlich gerin-gerer Schaden entstanden ist. Der Mindestzinssatz während des Verzugs beträgt 8 Prozentpunkte p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines höhe-ren Schadens bleibt vorbehalten.

11.6 Im Falle eines Verzuges des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände zu-rückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung zu verlangen. Die sich für den Fall des Verzuges des Auftraggebers aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche des Verlages bleiben unberührt.

11.7 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von der teilweisen oder vollständigen Vorauszahlung aller dem Verlag nach dem Anzeigenauftrag zustehenden Beträge abhängig zu machen.

11.8 Zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung behält sich der Verlag vor, vom Auftraggeber Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.11.9 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräf-

tig festgestellt sind.11.10 Der Verlag ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.12. Rechte wegen Mängeln12.1 Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.12.2 Der Auftraggeber hat die Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und, wenn ein Mangel erkennbar ist, diesen dem Verlag binnen einer Frist von einer Wo-

che ab Veröffentlichung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannte Ausschlussfrist, gilt die Anzeige als genehmigt mit der Folge, dass der Auftraggeber seine Mängelrechte verliert.12.3 Ist die Anzeige mangelhaft, leistet der Verlag Nacherfüllung durch Veröffentlichung einer kostenfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.12.4 Der Verlag hat das Recht, die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhaltes des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu

und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder dies für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, wobei insbesondere die Bedeu-tung des Mangels zu berücksichtigen ist. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf eine angemessene Minderung des Entgelts.

12.5 Lässt der Verlag eine ihm für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Verlag die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige, ist diese unzumutbar oder schlägt die Nacherfüllung fehl, weil z. B. die veröffentlichte Ersatzanzeige erneut mangelhaft ist, kann der Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Mängelrechte (insbesondere Minderung, Rücktritt) geltend machen. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag und ein Anspruch auf Schadensersatz anstatt der Leistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Im Übrigen bestehen Ansprüche auf Scha-densersatz wegen Mängeln nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 13.

12.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln beträgt ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprü-che wegen Mängeln sowie für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

12.7 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnen-den Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Man-gel, wenn sie mehr als 25 % beträgt. Gibt der Verlag dem Auftraggeber bei Abschlüssen ein Absinken der Auflage von mehr als 25 % zur Kenntnis, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berech-tigt. In diesem Fall sind Preisminderungsansprüche für zukünftige Ausgaben ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber das Absinken der Auflage so rechtzeitig zur Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

13. Haftung13.1 Der Verlag haftet – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.13.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ver-

tragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

13.3 Sofern der Verlag entsprechend vorstehenden Absätzen für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Verlag nach den bei Vertragsschluss bekann-ten Umständen typischerweise rechnen musste.

13.4 Der Verlag haftet bei einfacher Fahrlässigkeit höchstens bis zu einem Betrag in Höhe des Gesamtvolumens des Anzeigenauftrages.13.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.13.6 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, sofern der Verlag eine Garantie übernommen hat, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schä-

den an Leben, Körper oder Gesundheit.13.7 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen des Verlags und sonstiger Dritter, derer sich der Verlag zur Vertragserfüllung bedient.14. Rechtsgarantie und Rechtseinräumung14.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die

Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presse-rechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt den Verlag dies-bezüglich zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, die aufgrund der Veröffentli-chung der Anzeige veranlasst ist, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Schließlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unter-lagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren.

14.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbeanzeigen in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungs-schutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen räumlich unbegrenzt übertragen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand15.1 Der Anzeigenauftrag und Abschluss sowie die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).15.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten des Auftraggebers ist der Sitz des Verlages.15.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.15.4 Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.15.5 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.15.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirk-

same Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.

Stand: November 2016

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