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Kienbaum Management Consultants GmbH Grolmanstraße 36 D-10623 Berlin Berlin, 11.12.2006 Bericht » Durchführung einer Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg zur Unterstützung der Haushaltsaufstellung 2008/2009 Im Auftrag des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg

MdF BB Benchmarking Bericht 061211...eingegangen wird (Existenz von Schatten- und Nebenhaushalten, Ausgliederung öffentlicher Einrichtungen, Aufgabenunterschiede, Buchungsunterschiede

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Kienbaum Management Consultants GmbH Grolmanstraße 36 D-10623 Berlin

Berlin, 11.12.2006

Bericht » Durchführung einer Benchmarkanalyse

des Landeshaushaltes Brandenburg zur Unterstützung der Haushaltsaufstellung 2008/2009

Im Auftrag des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

© Kienbaum Management Consultants GmbH 2006 I

» Inhaltsverzeichnis

1 Auftrag und Zielsetzung ............................................................................... 1

1.1 Auftrag .................................................................................................. 1

1.2 Zielsetzung ........................................................................................... 2

2 Inhaltliches und zeitliches Vorgehen .......................................................... 5

2.1 Inhaltliches Vorgehen ........................................................................... 5

2.1.1 Allgemeine Rahmenbedingungen .................................................... 6

2.1.2 Bestimmung der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche ............................................................................ 6

2.1.3 Benchmarking der laufenden Ausgaben .......................................... 8

2.1.4 Benchmarking der investiven Ausgaben ........................................ 18

2.1.5 Benchmarking der Personalbestände ............................................ 19

2.2 Zeitliches Vorgehen ............................................................................ 20

3 Allgemeine Rahmenbedingungen.............................................................. 22

3.1 Soziodemographische Rahmenbedingungen ..................................... 22

3.2 Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen ....................................... 25

4 Bestimmung der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche.................. 28

5 Benchmarking der laufenden Ausgaben................................................... 30

5.1 Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ...................................... 30

5.2 Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren............................... 31

5.2.1 Politische Führung und zentrale Verwaltung .................................. 31

5.2.2 Finanzverwaltung ........................................................................... 34

5.2.3 Polizei............................................................................................. 35

5.2.4 Öffentliche Ordnung ....................................................................... 37

5.2.5 Brandschutz ................................................................................... 39

5.2.6 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften .................. 41

5.2.7 Fachgerichtsbarkeit ........................................................................ 44

5.2.8 Justizvollzugsanstalten................................................................... 45

5.2.9 Allgemeinbildende und berufliche Schulen..................................... 47

5.2.10 Hochschulen................................................................................... 50

5.2.11 Kultur .............................................................................................. 53

5.2.12 Sozialverwaltung und Gesundheit .................................................. 55

5.2.13 Jugendhilfe nach dem SGB VIII ..................................................... 58

5.2.14 Kindertageseinrichtungen............................................................... 59

5.2.15 Sport und Erholung ........................................................................ 61

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

© Kienbaum Management Consultants GmbH 2006 II

5.2.16 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ......................................... 63

5.2.17 Verkehrsverwaltung und Straßen ................................................... 65

5.2.18 Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (Zusammenfassung)....................................................................... 68

6 Benchmarking der investiven Ausgaben .................................................. 70

7 Benchmarking der Personalbestände ....................................................... 71

8 Zusammenfassung...................................................................................... 73

Anhang 1: Bestimmung der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche

Anhang 2: Benchmarking der laufenden Ausgaben

Anhang 3: Benchmarking der investiven Ausgaben

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

© Kienbaum Management Consultants GmbH 2006 III

» Abbildungsverzeichnis Abb. 1: . Inhaltliches Vorgehen (Überblick) ........................................................5

Abb. 2: . Inhaltliches Vorgehen (Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren)..........................................................................................9

Abb. 3: . Korrelationsanalyse „Anzahl der Schüler“ – „Ausgaben in Mio. Euro“ ....................................................................................................15

Abb. 4: . Korrelationsanalyse „Anzahl der Schüler je Einwohner“ – „Ausgaben in Mio. Euro je Einwohner“ ................................................16

Abb. 5: . Formeln zur Berechnung der Mehrausgaben ......................................18

Abb. 6: . Entwicklung der Bevölkerung in Brandenburg (1995 – 2005)..............22

Abb. 7: . Altersstruktur in Brandenburg (1995 – 2020).......................................23

Abb. 8: . Entwicklung der Erwerbstätigen in Brandenburg (1995 – 2005)..........23

Abb. 9: . Veränderung des nominalen Bruttoinlandsproduktes in Brandenburg (1995 – 2005).................................................................24

Abb. 10: Veränderung des nominalen Bruttoinlandsproduktes je Einwohner in Brandenburg (1995 – 2005) ...........................................24

Abb. 11: Schuldenstand und Nettokreditaufnahme in Mio. Euro (1991 – 2010)....................................................................................................25

Abb. 12: Pro-Kopf-Verschuldung nach Ländern und Ebenen zum 31.12.2005 in Euro...............................................................................26

Abb. 13: Konsolidierungsbedarf der Länder in % der Primärausgaben .............27

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

© Kienbaum Management Consultants GmbH 2006 IV

» Tabellenverzeichnis Tab. 1: . Definition der laufenden Ausgaben......................................................10

Tab. 2: . Meilensteine der Projektarbeit .............................................................21

Tab. 3: . Übersicht der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche....................28

Tab. 4: . Ergebnisse des einfachen Benchmarkings der laufenden Ausgaben.............................................................................................30

Tab. 5: . Berücksichtigung der PolBEZ auf Landesebene (Hinweis : Die lfd. Ausgaben sind tarifbereinigt.) ........................................................33

Tab. 6: . Auslagen in Rechtssachen (Vergleich Brandenburg – Sachsen, 2004)....................................................................................................43

Tab. 7: . Anzahl der Studienanfänger (Entwicklung)..........................................51

Tab. 8: . Ergebnisse des differenzierten Benchmarkings der laufenden Ausgaben (Übersicht) ..........................................................................69

Tab. 9: . Ergebnisse des Benchmarkings der investiven Ausgaben (Übersicht) ...........................................................................................70

Tab. 10: Ergebnisse des Benchmarkings der Personalbestände (Übersicht) ...........................................................................................71

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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» Abkürzungsverzeichnis

FO Flächenländer Ost (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

BB Brandenburg

MV Mecklenburg-Vorpommern

SN Sachsen

ST Sachsen-Anhalt

TH Thüringen

FFW Finanzschwache Flächenländer West (Niedersachsen, Rhein-land-Pfalz, Schleswig-Holstein) – hier: ohne Saarland

NI Niedersachsen

RP Rheinland-Pfalz

SH Schleswig-Holstein

BW Baden-Württemberg

BY Bayern

HE Hessen

NW Nordrhein-Westfalen

SL Saarland

FZ Funktionsziffer

EW Einwohner

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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1 Auftrag und Zielsetzung

1.1 Auftrag

Aufgrund der langfristig rückläufigen Zuwendungen aus Solidarpaktmitteln sowie des allgemeinen demographischen Wandels besteht für das Land Brandenburg ein an-haltender Konsolidierungsbedarf bzw. finanzpolitischer Handlungsbedarf. Eine gän-gige Methode zur Haushaltskonsolidierung ist die Benchmarkanalyse. So ist be-reits 2002/2003 eine Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg durch-geführt worden.1

Der Auftrag, der dem vorliegenden Bericht zu Grunde liegt, bestand in der Durchfüh-rung eines Benchmarkings bezüglich folgender Aufgabenfelder: Allgemeine Ver-waltung, Finanzverwaltung, Polizei und Justiz, Brand- und Katastrophenschutz, All-gemeinbildende und berufliche Schulen, Hochschulen, Jugendhilfe, Tageseinrich-tungen für Kinder, Familien- und Sozialhilfe, Krankenhäuser und Heilstätten, Sport und Erholung, Umwelt- und Naturschutz, Kultureinrichtungen und -förderung, Woh-nungswesen und Raumordnung, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie Wirtschaftsunternehmen.

Unter der Voraussetzung verfügbarer Datenbestände der amtlichen Statistik sollten dabei jeweils die Aufgaben und Ausgaben auf der Landes- und Kommunalebene berücksichtigt werden, um Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Zuständig-keitsverteilungen in den Vergleichsländern erfassen zu können.

Als Vergleichsländer wurden festgelegt: alle ostdeutschen Flächenländer (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern) sowie die westdeut-schen Flächenländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Der Vergleich sollte allerdings nicht nur auf die einzelnen, sondern auch auf die Durch-schnittswerte der ostdeutschen Flächenländer sowie der einzubeziehenden west-deutschen Flächenländer bezogen sein.

Der Benchmarkanalyse sollten öffentlich zugängliche Daten, die auf der Haushalts- und Funktionensystematik basieren, sowie – neben der Einwohnerzahl – geeig-

1 Seitz, Helmut: Benchmarking-Report Brandenburg, Öffentliche Aufgabenerfüllung im Län-

dervergleich, 2003.

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nete Indikatoren oder Leistungskennziffern, die aus der amtlichen Statistik oder anderen verlässlichen Quellen stammen, zu Grunde gelegt werden. Neben Ausga-bendaten waren auch Personaldaten in die Analyse einzubeziehen. Insgesamt sollte auf eine möglichst hohe Aktualität der Daten geachtet werden, wobei Ist-Ergebnissen der Vorzug vor Plan-Ansätzen zu geben war.

Da das Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 Ende Novem-ber / Anfang Dezember 2006 beginnen soll und die Ergebnisse der Benchmarkana-lyse zur Unterstützung dieses Verfahrens verwendet werden sollen, sollte der vorlie-gende Bericht noch im November 2006 vorliegen.

Die Gesamtprojektleitung auf Seiten des Auftraggebers, des Ministeriums der Fi-nanzen des Landes Brandenburg, oblag dem Leiter des Referates 21, Herrn Ulrich Hartmann. Die Gesamtprojektleitung auf Seiten des Auftragnehmers, der Kienbaum Management Consultants GmbH, wurde durch das Mitglied der Geschäftsleitung, Herrn Ronald Meka, übernommen.

Der Auftragnehmer hat mit Herrn Prof. Dr. Helmut Seitz, der bereits den Benchmar-king-Report für das Land Brandenburg im Jahr 2003 erstellt hat, methodische Fragen eingehend diskutiert und von ihm die Finanzdaten der Jahresrechnungsstatistik auf-bereiten lassen.

Mit Herrn Dr. Thieß Petersen sowie Herrn Dr. Ole Wintermann, Bertelsmann Stif-tung, wurde ein Beiratstermin zur Diskussion der aktuellen soziodemographischen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Haushaltskonsolidierung auf Länderebene veranstaltet.

Zur Koordination des Projektes wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, welcher Vertreter aller Fachressorts angehörten. Des Weiteren wurden Ressortgespräche mit Vertretern der einzelnen Ministerien durchgeführt.

1.2 Zielsetzung

Das Ziel des Projektes bestand in der Unterstützung der Haushaltsaufstellung 2008/2009 durch die Ergebnisse einer Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg.

Ein „klassisches“ Benchmarking-Projekt ist auf die Planungs-, Durchführungs-, Analyse- und Handlungsphase konzentriert. Die „Handlungsphase“, d. h. die Defi-

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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nition von Zielen und Maßnahmen auf Basis der Benchmarkanalyse war jedoch kein Gegenstand der Projektarbeit. Die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen bleibt vielmehr dem sich anschließenden Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 vorbehalten.

Darüber hinaus war die Analysephase auf die Identifikation von „Auffälligkeiten“ und die Beschreibung erster „Erklärungsansätze“ beschränkt; eine vertiefte Ursachen-analyse der länderübergreifenden Unterschiede war – aufgrund des engen Zeitrah-mens sowie der mangelnden Einbindung der Vergleichsländer in die Projektorgani-sation – nicht möglich.

Auftragsgemäß waren bestimmte Aufgabenfelder in das Benchmarking einzubezie-hen (vgl. Kapitel 1.1). Im Rahmen des Projektes galt es dabei zu prüfen, ob und inwieweit diese Aufgabenfelder für eine Aufnahme in das Benchmarking geeignet sind. Als eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen wurde hierbei die verfügbare Datenlage herangezogen.

Dem Benchmarking sollten möglichst aktuelle Ist-Daten für Ausgaben und Personal zu Grunde gelegt werden. Außerdem sollten allgemein zugängliche Daten verwendet werden, die auf der Haushalts- und Funktionensystematik beruhen. Generell kamen daher nur die aktuellsten Jahresrechnungs- bzw. Personalstandstatistiken, die im Rahmen der Projektlaufzeit zu erhalten waren, für das Benchmarking in Frage. Kon-kret handelt es sich dabei um die Jahresrechnungs- bzw. Personalstandstatistik 2004, welche Mitte Oktober bzw. Ende November 2006 vom Statistischen Bundes-amt veröffentlicht worden sind.

Das Benchmarking der Ausgaben- und Personaldaten war neben der Einwohner-zahl auch auf Basis spezifischer Indikatoren durchzuführen. Ein weiteres Ziel des Projektes bestand daher darin, für alle grundsätzlich benchmark-geeigneten Aufga-benbereiche Kennzahlen zu definieren und Kennzahlenwerte zu sammeln, die eine Aussage über den Leistungsstand (= Leistungskennzahlen) oder die Strukturbedin-gungen (= Strukturkennzahlen) ermöglichen.

Neben den Ist-Daten für Ausgaben und Personal sowie für Einwohnerzahlen und spezifische Indikatoren wurden zum Teil auch Prognosedaten aus verlässlichen Quellen in die Untersuchung einbezogen. Dies gilt zum einen für die Skizze der so-ziodemographischen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (vgl. Kapitel 3) und zum anderen für bestimmte Aufgabenbereiche (z. B. Allgemeinbildende und berufliche Schulen oder Hochschulen).

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Da das Benchmarking – aufgrund des üblichen Timelags bei der Erstellung amtlicher Statistiken – nur auf Basis der Ausgaben- und Personaldaten des Jahres 2004 statt-finden konnte, die Ergebnisse des Benchmarkings jedoch ab Ende 2006 für die Auf-stellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 verwendet werden sollen, waren – wenn möglich, zumindest qualitativ – auch die Entwicklungen in den Jahren 2005 und 2006 in die Benchmarkanalyse einzubeziehen (z. B. Änderungen der rechtlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen bzgl. einzelner Aufgabenbereiche).

Das Benchmarking war auftragsgemäß auf Landes- und Kommunalebene mit den ostdeutschen Flächenländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklen-burg-Vorpommern) sowie den westdeutschen Flächenländern Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen durchzuführen. Die Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen können aufgrund ihrer Eigenschaft als Nehmer-länder im Länderfinanzausgleich – neben dem Saarland – als die finanzschwachen Flächenländer West bezeichnet werden.

Um eine umfassende und systematische Darstellung der Benchmarking-Ergebnisse zu gewährleisten, wurde für jeden geeigneten Aufgabenbereich ein Benchmarking der Landes-, der Kommunal- und der Gesamtebene bzgl. der Vergleichsmaßstäbe Flächenländer Ost (Durchschnitt), Flächenländer Ost (Bestwert), Finanzschwache Flächenländer West (Durchschnitt) und Finanzschwache Flächenländer West (Best-wert) durchgeführt. Auf der Gesamtebene werden die konsolidierten Ausgaben des Landes- und der Kommunen (= Ausgaben des Landes + Ausgaben der Kommunen – Zahlungen des Landes an die Kommunen – Zahlungen der Kommunen an das Land) in den Vergleich gestellt.

Aufgrund der kurzfristigen, für den Doppelhaushalt 2008/2009 aus der Benchmarka-nalyse abzuleitenden Handlungsempfehlungen wurde der Vergleich primär auf die laufenden Ausgaben ausgerichtet. Darüber hinaus erfolgte ein Vergleich der in-vestiven Ausgaben und der Personalbestände.

Grundsätzlich gilt, dass die einzelnen Vergleichsmaßstäbe keine unabdingbaren und dauerhaften Normen darstellen. Zum einen bleibt den einzelnen Ländern eine politi-sche Schwerpunktsetzung bzgl. der einzelnen Aufgabenbereiche vorbehalten. Zum anderen unterliegen alle Länder einer dynamischen Entwicklung, so dass der Län-dervergleich i. d. R. von Jahr zu Jahr zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Schließlich ist ein länderübergreifendes Haushaltsbenchmarking immer auch mit methodischen Problemen verbunden, auf die im folgenden Kapitel zum Teil näher eingegangen wird (Existenz von Schatten- und Nebenhaushalten, Ausgliederung öffentlicher Einrichtungen, Aufgabenunterschiede, Buchungsunterschiede im Kontext der Haushalts- und Funktionensystematik, etc.).

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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2 Inhaltliches und zeitliches Vorgehen

2.1 Inhaltliches Vorgehen

Aufgrund der in Kapitel 1.2 beschriebenen Zielsetzung des Projektes kann das in-haltliche Vorgehen der Benchmarkanalyse wie folgt gegliedert werden (vgl. Abb. 1):

Abb. 1: Inhaltliches Vorgehen (Überblick)

Quelle: Kienbaum Management Consultants GmbH

Zunächst erfolgt eine kurze Skizze der allgemeinen, soziodemographischen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Benchmarkanalyse (vgl. Kapitel 2.1.1). Anschließend werden – anhand bestimmter Kriterien – die grundsätzlich für das Benchmarking geeigneten Aufgabenbereiche bestimmt (vgl. Kapitel 2.1.2). Für alle benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche wird sodann ein Benchmarking der laufenden Ausgaben (vgl. Kapitel 2.1.3), der investiven Ausgaben (vgl. Kapitel 2.1.4) und der Personalbestände (vgl. Kapitel 2.1.5) durchgeführt. Das Benchmarking der laufenden Ausgaben ist noch einmal in ein Benchmarking auf Basis der Einwohner-zahl und auf Basis spezifischer Indikatoren gegliedert. In einer Zusammenfassung werden die wichtigsten Ergebnisse des Benchmarkings – vor dem Hintergrund der allgemeinen Rahmenbedingungen – gesamthaft analysiert.

Inhaltliches Vorgehen

Überblick

Bestimmung der benchmark-geeigneten

Aufgabenbereiche

Benchmarkingder

laufenden Ausgaben

Benchmarkingder

investiven Ausgaben

Benchmarkingder

Personalbestände

Benchmarkingauf Basis spezifischer

Indikatoren

Benchmarkingauf Basis der

Einwohnerzahl

Zusammenfassung

Rahmenbedingungen:• soziodemographisch• finanzwirtschaftlich

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2.1.1 Allgemeine Rahmenbedingungen

Für die Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg sind insbesondere die soziodemographischen und die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Ziel der Betrachtung der allgemeinen Rahmenbedingungen ist es, den Konsolidierungsbedarf des Landeshaushaltes richtig einzuschätzen.

Zur Klärung der soziodemographischen Rahmenbedingungen werden die folgen-den Kennzahlen für das Land Brandenburg dargestellt und beschrieben:

» Entwicklung der Bevölkerung (1995 – 2005)

» Altersstruktur (1995 – 2020)

» Entwicklung der Erwerbstätigen (1995 – 2005)

» Entwicklung des nominalen BIP (1995 – 2005)

» Veränderung des nominalen BIP je Einwohner (1995 – 2005)

» Veränderung des nominalen BIP je Erwerbstätigen (1995 – 2005)

Zur Klärung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden die folgen-den Kennzahlen für das Land Brandenburg dargestellt und beschrieben:

» Haushaltsvolumen und Nettokreditaufnahme (2006 + 2007)

» Schuldenstand und Nettokreditaufnahme (1991 – 2010)

» Pro-Kopf-Verschuldung nach Ländern und Ebenen (31.12.2005)

» Konsolidierungsbedarf in Prozent der Primärausgaben der Länder (inkl. Kom-munen) für das Basisjahr 2005, um die Schuldenstandsquote langfristig, d. h. bis 2020, konstant zu halten

2.1.2 Bestimmung der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche

Die Bestimmung der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche erfolgt auf Basis folgender Voraussetzungen:

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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» Die auftragsgemäß zu vergleichenden Aufgabenfelder werden, wenn möglich, berücksichtigt: Allgemeine Verwaltung, Finanzverwaltung, Polizei und Justiz, Brand- und Katastrophenschutz, Allgemeinbildende und berufliche Schulen, Hochschulen, Jugendhilfe, Tageseinrichtungen für Kinder, Familien- und So-zialhilfe, Krankenhäuser und Heilstätten, Sport und Erholung, Umwelt- und Naturschutz, Kultureinrichtungen und -förderung, Wohnungswesen und Raumordnung, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Verkehrs- und Nach-richtenwesen sowie Wirtschaftsunternehmen.

» Jedem Aufgabenbereich können – länderübergreifend – eine oder mehrere sog. „Funktionsziffern“ (FZ) bzw. ein Funktionsziffernbereich (FZ-Bereich) aus der Jahresrechnungsstatistik zugeordnet werden. 2

» Die bereichsbezogenen Ausgaben sind durch das Land Brandenburg kurz- bis mittelfristig, d. h. während der Laufzeit des Doppelhaushaltes 2008/2009, maßgeblich zu beeinflussen.

» Die Ausgaben des Aufgabenbereichs sind primär aus laufenden Ausgaben bzw. nicht primär aus investiven Ausgaben zusammengesetzt.

» Die Ausgaben der einzelnen Länder sowie die Verteilung der Ausgaben auf die einzelnen Ebenen erscheinen plausibel oder sind zumindest ansatzweise nachvollziehbar.

Eine Ausklammerung einzelner Aufgabenbereiche aus dem Benchmarking erfolgt somit immer dann, wenn:

» die Länder offensichtlich oder nachweislich die gleichen Ausgaben, d. h. Aus-gaben für vergleichbare Aufgaben, auf unterschiedliche FZ verbucht haben,

» die Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bundesgesetzlich geregelt sind,

» die Ausgaben einer länderübergreifenden Schwerpunktsetzung unterliegen (z. B. im Bereich der Forschungsförderung des Bundes und der Länder),

2 Schlüssel für die Aufbereitung der Jahresrechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamt-

haushaltes ab dem Rechnungsjahr 2002 (Teil 3 „Aufgabenbereiche“)

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» die Drittelmittelquote, d. h. die Quote an EU- oder Bundesmitteln, relativ hoch ist,

» die rechtlichen Rahmenbedingungen nach 2004 grundlegend verändert wor-den sind (z. B. im Bereich der Sozialgesetzgebung),

» die bereichsbezogenen Ausgaben überwiegend auf investive Ausgaben und nicht auf laufende Ausgaben bezogen sind,

» die Ausgaben ebenenbezogen oder -übergreifend extreme, d. h. unplausible und nicht ansatzweise nachvollziehbare Unterschiede aufweisen.

Insgesamt kann gesagt werden, dass die Länder vielfach die gleichen Aufgaben oder Ausgaben auf unterschiedliche FZ oder FZ-Bereiche verbuchen und einem län-derübergreifenden Benchmarking auf Basis der Funktionsziffernsystematik somit zum Teil enge Grenzen gesetzt sind.

2.1.3 Benchmarking der laufenden Ausgaben

Die benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche werden zunächst einem Vergleich der laufenden Ausgaben unterzogen. Das Benchmarking der laufenden Ausgaben ist in zwei Teile gegliedert:

» Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl

» Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl wird grundsätzlich für alle Auf-gabenbereiche durchgeführt, obwohl die Einwohnerzahl in bestimmten Aufgabenbe-reichen nicht als Indikator für die Höhe der (laufenden) Ausgaben bzw. als wesentli-cher „Ausgabentreiber“ bezeichnet werden kann. Das flächendeckende Einwohner-Benchmarking erfolgt im Wesentlichen aus zwei Gründen:

» In der politischen Diskussion wird häufig (auch) die Frage nach den Pro-Kopf-Ausgaben in einem bestimmten Aufgabenbereich gestellt.

» Die einwohnerbezogenen Mehr- oder Minderausgaben können – aufgrund der einheitlichen Bezugsgröße – bereichsübergreifend verglichen werden.

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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Das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren wird ebenfalls für jeden Aufgabenbereich durchgeführt und soll dem Benchmarking auf Basis der Einwohner-zahl gegenübergestellt werden. Die Berechnungsgrundlagen für das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl und auf Basis spezifischer Indikatoren sind daher iden-tisch und werden im Folgenden anhand des umfangreicheren Benchmarkings auf Basis spezifischer Indikatoren erläutert.

Das „differenzierte“ Benchmarking kann grob in drei Schritte gegliedert werden (vgl. Abb. 2):

Abb. 2: Inhaltliches Vorgehen (Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren)

Quelle: Kienbaum Management Consultants GmbH

Zunächst werden die Grunddaten, d. h. die Daten für bereichsspezifische Ausgaben und Indikatoren, ermittelt. Anschließend stellt man – über Korrelations- und Regres-sionsanalysen – fest, mit welchem Gewichtsfaktor die Mehr- oder Minderausgaben auf Basis einzelner spezifischer Indikatoren in die Ergebnisse des differenzierten Benchmarkings eingehen sollen. Die Ermittlung der gewichteten Mehr- oder Minder-ausgaben für einen Aufgabenbereich bildet den letzten Schritt bei der Durchführung des Benchmarkings auf Basis mehrerer spezifischer Indikatoren.

Inhaltliches Vorgehen

Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren

Das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren erfolgt in drei Arbeitsschritten:

1.

Ermittlung derGrunddaten

2.

Ermittlung derGewichtungsfaktoren

3.

Ermittlung dergewichteten Mehr-/ Minderausgaben

» Laufende Ausgaben und spezifische Indikatoren

» Korrelations- und Regressionsanalysen

» Vergleichsebenen: Land, Kommunen, Gesamt

» Vergleichsmaßstäbe:FO (Durchschnitt),FO (Bestwert),FFW (Durchschnitt),FFW (Bestwert)

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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1. Ermittlung der Grunddaten

Die Ermittlung der Grunddaten ist zunächst bezogen auf die Ausgabendaten. Um die Ermittlung der Gewichtungsfaktoren auf eine möglichst breite Datenbasis stellen zu können, werden die Ausgabendaten der Jahre 2003 und 2004 aller dreizehn Flä-chenländer benötigt. Die Ermittlung der gewichteten Mehr- oder Minderausgaben ist allerdings auf die Ausgabendaten des Jahres 2004 der fünf Flächenländer Ost (FO) sowie der drei Finanzschwachen Flächenländer West (FFW) beschränkt.

Die Gewichtungsfaktoren sowie die gewichteten Mehr- oder Minderausgaben werden grundsätzlich auf Basis der laufenden Ausgaben ermittelt (vgl. Tab. 1):

Personalausgaben + Unterhaltung von beweglichem Vermögen + Bewirtschaftung von Grundstücken + Übriger laufender Sachaufwand + Zinsausgaben + Zahlungen an andere Bereiche (nicht investive Zahlungen) + Zahlungen an öffentlichen Bereich (nicht investive Zahlungen) - Zahlungen von gleicher Ebene = Laufende Ausgaben

Tab. 1: Definition der laufenden Ausgaben

Quelle: Kienbaum Management Consultants GmbH

Die Versorgungsausgaben sind grundsätzlich nicht in die Betrachtung der laufen-den Ausgaben einbezogen. Die Versorgungsausgaben sind zwar zum Teil als ein-zelne FZ in den fachbezogenen FZ-Bereichen enthalten. Die Verbuchung der Ver-sorgungsausgaben erfolgt jedoch zentralisiert unter der FZ 93 „Versorgung“. Der FZ-Bereich 9, der zudem noch die Positionen „Steuern und allgemeine Finanzzuwei-sungen“, „Schulden“, „Beihilfen, Unterstützungen u. ä.“ sowie „Rücklagen“ enthält, wird jedoch generell aus dem bereichsbezogenen Benchmarking ausgeklammert.

Für das Benchmarking werden die laufenden Ausgaben generell um die Tarifunter-schiede zwischen den Ost- und Westländern bereinigt. Die Tarifbereinigung wird so vorgenommen, dass der Tarifniveau Ost auf das Tarifniveau West angehoben wird. Das Tarifniveau Ost wird dabei – im Vergleich zum Tarifniveau West – mit 93,4 % für 2003 und 94,0 % für 2004 angesetzt. Der ab Februar 2004 bis Januar 2007 geltende Sozialtarifvertrag im Land Brandenburg wird bei der Berechnung des Tarifniveaus Ost nicht gesondert berücksichtigt.

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Die Ausgabendaten werden ausschließlich den Jahresrechnungsstatistiken 2003 und 2004, welche durch das Statistische Bundesamt aufbereitet und zur Verfügung gestellt worden sind, entnommen.3

Grundsätzlich können aus den Jahresrechnungsstatistiken die Landesausgaben, die kommunalen Ausgaben und die konsolidierten Ausgaben des Landes und der Kom-munen gewonnen werden. Die konsolidierten Ausgaben werden nach folgender Formel berechnet: Konsolidierte Ausgaben = Ausgaben des Landes + Ausgaben der Kommunen – Zahlungen des Landes an die Kommunen – Zahlungen der Kom-munen an das Land.

Die Indikatorendaten stammen ebenfalls i. d. R. vom Statistischen Bundesamt, zum Teil aber auch aus anderen öffentlich zugänglichen Quellen, wie z. B.:

» Diverse Bundesministerien,

» Andere Bundesbehörden (Kraftfahrtbundesamt, Bundeskriminalamt, etc.),

» Verbände (Feuerwehrverband, Deutscher Sportbund, etc.) oder

» Kultusministerkonferenz (KMK).

Darüber hinaus sind zum Teil Indikatorendaten von den zuständigen Ressorts der brandenburgischen Landesverwaltung zur Verfügung gestellt worden.

Exkurs: Grundlegende methodische Vorgehensweise

Im Zuge der Vorbereitungen zur "Maßstäbegesetzgebung" hat das Bundesfinanzmi-nisterium das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit Sitz in Bonn beauftragt, eine Konzeption zur Bestimmung von "Mehrbedarfen" von Ländern im Länderfinanzausgleich zu entwickeln.4 Die hierbei erzielten Ergebnisse wurden im

3 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 3.1, Öffentliche Finanzen, Rechnungsergeb-nisse des Öffentlichen Gesamthaushalts.

4 BBR (2001), Die Berücksichtigung abstrakter Mehrbedarfe im Länderfinanzausgleich, Bonn, sowie BBR (2002), Abstrakte Mehrbedarfe im Länderfinanzausgleich, Schriftenreihe des

BMF, Heft 72.

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Rahmen des Maßstäbegesetz und der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes dazu verwendet, "Einwohnerwertungen" für die Stadtstaaten und die dünn besiedel-ten Flächenländer (auf der Gemeindeebene) zu quantifizieren.

Die Grundkonzeption der Vorgehensweise des BBR bestand darin, zunächst mit Hilfe von einfachen Korrelationsanalysen die Frage zu untersuchen, wie die Ausga-ben in den einzelnen Aufgabenbereichen mit "Bedarfsindikatoren" korrelieren. In einem zweiten Schritt wurde mit Hilfe von Regressionsanalysen der quantitative Zusammenhang zwischen den Ausgaben in einzelnen Aufgabenbereichen in den Ländern und der im ersten Schritt als relevant bestimmten Bedarfsindikatoren quan-titativ bestimmt.5

Das vom Gesetzgeber zur Bestimmung von "Mehrbedarfen" im Gesetzgebungspro-zess anerkannte Verfahren wird – basierend auf einem Vorschlag von Prof. Seitz – auch hier für das Benchmarking verwendet, wobei völlig analog vorgegangen wird. Zunächst wird untersucht, welche "Indikatoren" die Ausgabenunterschiede zwischen Ländern am besten erklären. In einem zweiten Schritt wird mit Regressionsanalysen der "Erklärungsbeitrag" der einzelnen Indikatoren bestimmt. Letzteres ist insbeson-dere deshalb von Bedeutung, da man beim Benchmarking simultan mehrere Erklä-rungsfaktoren verwenden kann, und somit die für die einzelnen Indikatoren bestimm-ten Benchmarking-Ergebnisse gewichten muss, um zu einem Gesamtergebnis zu kommen. Diese Gewichtung wird anschließend beschrieben.

2. Ermittlung der Gewichtungsfaktoren

Die Ermittlung der Gewichtungsfaktoren erfolgt in vier Schritten, welche wie folgt zusammengefasst werden können:

» Durchführung von Korrelationsanalysen, um die Stärke des Zusammen-hangs zwischen den einzelnen Indikatoren und den Ausgaben zu ermitteln

5 Vgl. hierzu ausführlich: Seitz, Helmut: Einwohnerwertung der Stadtstaaten unter besonderer

Berücksichtigung der Situation Bremens, Der Senator für Finanzen des Landes Bremen,

2006.

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» Durchführung von Regressionsanalysen, um für die am stärksten mit den Ausgaben korrelierenden Indikatoren den sog. „Erklärungswert“ (technischer Terminus: R2) zu ermitteln

» Ermittlung von T-Werten, um die statistische Signifikanz der Ergebnisse der Regressionsanalysen festzustellen

» Ermittlung der Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Indikatoren auf Basis der Erklärungswerte

Nach der Definition geeigneter Indikatoren und der Ermittlung der Indikatorendaten werden für alle Indikatoren Korrelationsanalysen durchgeführt. Ziel der Analysen ist es, die Stärke des Zusammenhangs zwischen dem jeweiligen Indikator und den Ausgaben zu ermitteln. In die Korrelationsanalysen werden die Werte des zu unter-suchenden Indikators (2003 und 2004) sowie die bereichsspezifischen Ausgaben (2003 und 2004) aller dreizehn Flächenländer einbezogen.6

Wichtig ist jedoch, dass jeder Indikator vor Durchführung der Korrelationsanalyse zu einer bestimmten Größe in Bezug gesetzt bzw. normiert wird (vgl. Exkurs „Normie-rung der Indikatoren“). Zum Teil beinhaltet die Definition des Indikators schon eine Normierung (z. B. „Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden je Schüler“), zum Teil sind die Indikatoren jedoch noch nicht normiert (z. B. „Anzahl der Schüler“). Alle Indikato-ren, die noch nicht normiert sind, sowie alle Ausgaben werden grundsätzlich mit der Einwohnerzahl normiert.

Die Stärke des Zusammenhangs zwischen zwei Variablen (hier: der Indikator und die Ausgaben) wird durch den Korrelationskoeffizienten angegeben. Der Korrelationsko-effizient kann Werte zwischen +1 und -1 annehmen, wobei Werte in der Nähe von +1 oder -1 für einen sehr starken Zusammenhang zwischen den Variablen sprechen. Nimmt der Korrelationskoeffizient hingegen Werte nahe bei 0 oder 0 an, spricht dies dafür, dass nur ein sehr schwacher oder gar kein Zusammenhang zwischen den Variablen gegeben ist.

Das Vorzeichen des Korrelationskoeffizienten gibt die Richtung des Zusammen-hangs an. Positive Werte des Korrelationskoeffizienten ermöglichen beispielsweise folgenden Aussagen: „Hohe Werte des Indikators korrelieren mit hohen Ausgaben“

6 Die Zugehörigkeit der Indikatorenwerte zum Jahr 2003 bzw. 2004 wird – im Rahmen der

Korrelationsanalyse – durch sog. Dummy- oder Kontrollvariablen berücksichtigt.

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oder „Niedrige Werte des Indikators korrelieren mit niedrigen Ausgaben“. Negative Werte des Korrelationskoeffizienten können wie folgt interpretiert werden: „Hohe Werte des Indikators korrelieren mit niedrigen Ausgaben“ oder „Niedrige Werte des Indikators korrelieren mit hohen Ausgaben“.

Die Richtung des Zusammenhangs ist für das weitere Verfahren zur Ermittlung der Gewichtungsfaktoren jedoch nicht von Bedeutung, da hierfür nur die Indikatoren in Frage kommen, die – relativ gesehen – am stärksten mit den Ausgaben zusammen-hängen und – absolut gesehen – mindestens über einen mittelstarken Zusammen-hang zu den Ausgaben verfügen. Von einem mittelstarken Zusammenhang des Indikators zu den Ausgaben kann ab einem Korrelationskoeffizienten von | 0,2 | aus-gegangen werden.

Für die Indikatoren mit den (betragsmäßig) höchsten Korrelationskoeffizienten, die jedoch mindestens 0,2 betragen, werden Regressionsanalysen durchgeführt. Ziel dieser Analysen ist es, für jeden Indikator einen sog. „Erklärungswert“ zu ermitteln. Der Erklärungswert – auch „Bestimmtheitsmaß“ genannt – wird in der Statistik mit dem Formelzeichen R2 abgekürzt. Der R2-Wert ermöglicht eine Aussage darüber, wie gut die abhängige Variable (hier: die Ausgaben) durch die unabhängige Variable (hier: z. B. die Anzahl der Schüler) erklärt werden kann. So bedeutet ein R2-Wert von 0,35 beispielsweise, dass die Variation der Pro-Kopf-Schulausgaben zwischen den Ländern zu 35 % durch die Variation der Schülerzahlen (in Relation zur Einwohner-zahl) erklärt wird.

Da für die Regressionsanalysen nur auf einen relativ geringen Datenbestand (drei-zehn Länder, zwei Jahre) zurückgegriffen werden kann, werden im Rahmen der Untersuchung nur sog. „Einfachregressionen“ durchgeführt, d. h. es wird für jeden Indikator ein R2-Wert berechnet. Für sog. „multiple Regressionen“, in denen für meh-rere Indikatoren zusammen genommen nur ein R2-Wert ermittelt wird, wäre ein we-sentlich größerer Datenbestand erforderlich, um zu statistisch signifikanten Ergeb-nissen zu gelangen.

In Analogie zu den Korrelationsanalysen findet auch bei den Regressionsanalysen eine Normierung der Indikatoren statt (vgl. Exkurs „Normierung der Indikatoren“).

Exkurs: Normierung der Indikatoren

Wenn absolute Indikatoren mehrerer Länder in eine Korrelationsanalyse einbezogen werden, so ist allein schon aufgrund der unterschiedlichen Größenordnung der Län-

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der mit einem starken Zusammenhang zwischen dem Indikator und den Ausgaben zu rechnen. So hängen in großen Ländern (z. B. Bayern) hohe Indikatorenwerte tendenziell mit hohen Ausgaben und in kleinen Ländern (z. B. das Saarland) niedrige Indikatorenwerte tendenziell mit niedrigen Ausgaben zusammen.

Dieser Effekt kann am Beispiel des Indikators „Anzahl der Schüler“ verdeutlicht wer-den (vgl. Abb. 3). Wie zu erwarten war ergibt die Korrelationsanalyse auf Basis der Werte aus dreizehn Flächenländern (2003 und 2004) einen starken, positiven Zu-sammenhang zwischen der Anzahl der Schüler insgesamt, d. h. an allgemeinbilden-den und beruflichen Schulen, sowie den Ausgaben in Mio. Euro auf konsolidierter Ebene. Die Werte für Brandenburg sind violett markiert.

Abb. 3: Korrelationsanalyse „Anzahl der Schüler“ – „Ausgaben in Mio. Euro“

Quelle: Statistisches Bundesamt (Eigene Berechnung)

Um den Einfluss der unterschiedlichen Größenordnungen der Länder auf den Zu-sammenhang zwischen den Indikatoren und den Ausgaben zu eliminieren, werden beide Größen „normiert“. Die Normierung erfolgt grundsätzlich mit der Einwohner-zahl; theoretisch könnte jedoch auch eine andere Kennzahl, welche eine Aussage über die Größenordnung der Bundesländer ermöglicht, verwendet werden (z. B. Landesfläche in km2).

Werden die Schülerzahl und die Schulausgaben mit der Einwohnerzahl normiert (= „Anzahl der Schüler je Einwohner“ bzw. „Ausgaben in Mio. Euro je Einwohner“) und werden anschließend der normierte Indikator und die normierten Ausgaben in eine Korrelationsanalysen einbezogen (vgl. Abb. 4), so ergibt sich ein schwächerer, nega-tiver Zusammenhang.

Anzahl der Schüler (insgesamt) -

Ausgaben in Mio. Euro (konsolidierte Ebene)

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000

An

zah

l d

er

Sch

üle

r

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Abb. 4: Korrelationsanalyse „Anzahl der Schüler je Einwohner“ – „Ausgaben in Mio. Euro je Einwohner“

Quelle: Statistisches Bundesamt (Eigene Berechnung)

Für die Indikatoren, deren R2-Werte positiv sind, wird ein sog. „T-Wert“ ermittelt.7 Der T-Wert ermöglicht eine Aussage über die statistische Signifikanz der Regressionser-gebnisse. Bei T-Werten, die – betragsmäßig – über 2,0 liegen, kann von statistisch signifikanten Ergebnissen ausgegangen werden. Im Rahmen des Projektes wird in bestimmten Fällen (insbesondere, wenn ansonsten nur noch ein oder gar kein spezi-fischer Indikator in das differenzierte Benchmarking einbezogen werden könnte) eine Toleranzgrenze von +0,5 bzw. -0,5 für den T-Wert definiert.

Für die Indikatoren, deren R2-Werte positiv und statistisch signifikant sind, werden schließlich Gewichtungsfaktoren berechnet. Gewichtungsfaktoren stellen die Fak-toren dar, mit denen die Mehr- oder Minderausgaben auf Basis spezifischer Indikato-ren im Rahmen des differenzierten Benchmarkings gewichtet werden. Der Gewich-tungsfaktor eines Indikators ist gleich dem Anteil des indikator-spezifischen R2-Wer-tes an der Summe aller indikator-spezifischen R2-Werte des jeweiligen Aufgabenbe-reichs.

7 Negative R2-Werte können auf der Grundlage weniger Daten mit einer großen Streuung zustande kommen, da bei der Berechnung der R2-Werte auch die Anzahl der Beobachtungen

und die Anzahl der zu bestimmenden Regressionsparameter berücksichtigt wird. Technisch

gesprochen wird somit das sog. "korrigierte Bestimmtheitsmaß" verwendet.

Anzahl der Schüler (insgesamt) je Einwohner -

Ausgaben in Mio. Euro (konsolidierte Ebene) je Einwohner

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

0 100 200 300 400 500 600 700 800

An

zah

l d

er

Sch

üle

r

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3. Ermittlung der gewichteten Mehrausgaben

Die Ermittlung der gewichteten Mehrausgaben wird für drei Ebenen (Landesebene, kommunale Ebene und konsolidierte Ebene) sowie jeweils vier Vergleichsmaßstäbe durchgeführt. Hierbei handelt es sich um:

» FO (Durchschnitt)

» FO (Bestwert)

» FFW (Durchschnitt)

» FFW (Bestwert)

In den Durchschnitt der Flächenländer Ost (FO) werden alle Flächenländer Ost einbezogen: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Möglich wäre es auch gewesen, Brandenburg aus der Durch-schnittsbetrachtung auszuklammern. Da in diesem Fall der Mittelwert nicht dem eigentlichen Mittelwert der Flächenländer Ost entsprochen hätte, wurde auf diese Option verzichtet.

In den Durchschnitt der Flächenländer West (FFW) werden die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz einbezogen.

Für die Ermittlung der Durchschnittswerte wird der gewichtete Mittelwert herange-zogen.

Die Formeln zur Berechnung der Mehrausgaben bzgl. des FO-/FFW-Durchschnitts bzw. -Bestwerts können somit wie folgt dargestellt werden:

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Abb. 5: Formeln zur Berechnung der Mehrausgaben

Quelle: Kienbaum Management Consultants GmbH

2.1.4 Benchmarking der investiven Ausgaben

Neben dem bereichsspezifischen Benchmarking der laufenden Ausgaben wird ein bereichsspezifischer Vergleich der investiven Ausgaben durchgeführt. Dem Bench-marking werden dabei die durchschnittlichen investiven Ausgaben der Jahre 2003 und 2004 aus der Jahresrechnungsstatistik des Statistisches Bundesamtes zu Grun-de gelegt.8

Da für Ländervergleiche der investiven Ausgaben grundsätzlich ein längerer Zeit-raum von fünf bis zehn Jahren hätte betrachtet werden müssen (bezogen auf ein Land und einen Aufgabenbereich können i. d. R. – je nach Investitionsplanung – große Schwankungen der investiven Ausgaben von Jahr zu Jahr festgestellt wer-den), werden die Ergebnisse des Benchmarkings nur nachrichtlich ausgewiesen und nicht weiter kommentiert.

8 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 3.1, Öffentliche Finanzen, Rechnungsergeb-

nisse des Öffentlichen Gesamthaushalts.

Inhaltliches Vorgehen

Ermittlung der gewichteten Mehrausgaben

Die Formel zur Berechnung der Mehrausgaben bzgl. des FO- bzw. FFW-Durchschnitts lautet:

BBEinwohner *länderVergleichsEinwohner Summe

länderVergleichsAusgaben Summe

BBEinwohner

BBAusgaben

=enMehrausgab

Die Formel zur Berechnung der Mehrausgaben bzgl. des FO- bzw. FFW-Bestwertes lautet:

BBEinwohner *landVergleichsEinwohner

landVergleichsAusgaben Minimum

BBEinwohner

BBAusgaben

=enMehrausgab

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Da eine bereichsspezifische Bereinigung der Sonderausgabeneffekte aufgrund der Flutkatastrophe 2004 nicht erfolgen konnte (eine Bereinigung ist nur für die investi-ven Ausgaben insgesamt möglich), werden die Länderdaten für Sachsen und Sach-sen-Anhalt generell aus dem Benchmarking der investiven Ausgaben ausgeklam-mert. Der Durchschnitt der Flächenländer Ost berechnet sich somit nur aus den Daten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Aufgrund des „beschränkten“ Durchschnittswertes der Flächenländer Ost wird jedoch empfohlen, weitergehende Analysen primär auf die Ergebnisse des Benchmarkings mit den Finanzschwachen Flächenländern West aufzusetzen. Hierbei sei allerdings noch einmal betont, dass für ein Benchmarking der investiven Ausgaben grundsätzlich ein längerer Zeitraum als nur die Jahre 2003 und 2004 betrachtet werden sollte.

2.1.5 Benchmarking der Personalbestände

In Ergänzung zu dem bereichsspezifischen Benchmarking der laufenden Ausgaben wird ein bereichsspezifischer Vergleich der Personalbestände durchgeführt. Der sog. „Personalvergleich“ basiert auf der Personalstandstatistik, die vom Statistischen Bundesamt aufbereitet und zur Verfügung gestellt worden ist.9 Da die Personalstand-statistik jeweils nur zum 30.06. erstellt wird, hätte dem Personalvergleich – als Er-gänzung des Benchmarkings der laufenden Ausgaben in Bezug auf das Jahr 2004 – die Personalstandstatistik zum 30.06.2004 oder 30.06.2005 zu Grunde gelegt wer-den können. Es wurde entschieden, den Vergleich auf Basis der Personalstandsta-tistik zum 30.06.2005 durchzuführen, da es sich hierbei um den aktuelleren Daten-bestand handelt.

Bei länderübergreifenden Personalbestandsvergleichen ist zu berücksichtigen, dass aus unterschiedlichen Aufgaben-, Organisations- und Beschäftigungsstrukturen zum Teil erhebliche Vergleichsprobleme resultieren. Darüber hinaus ist die Gliederung der Aufgabenbereiche in der Personalstandstatistik nicht mit der Gliederung der Aufgabenbereiche in der Jahresrechnungsstatistik, welche dem Benchmarking der laufenden und der investiven Ausgaben zu Grunde gelegt wird, identisch. Schließlich ist zu beachten, dass Angaben über Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der Personalstand-statistik nicht mit den Stellenplänen in den öffentlichen Haushalten übereinstimmen müssen.

9 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, Finanzen und Steuern, Personal des

Öffentlichen Dienstes.

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Ein besonderes Problem des Benchmarkings auf Basis der Personalstandstatistik stellen die verschiedenen „Ausgliederungsstrategien“ der Landesverwaltungen dar. Im Rahmen dieses Projektes wurde daher eine Gesamtbetrachtung angestellt, d. h. es wurde das Personal in den Kernhaushalten, den Sonderrechnungen und den rechtlich selbstständigen Einrichtungen in den Vergleich einbezogen. Bei den Son-derrechnungen handelt es sich um rechtlich unselbstständige Einrichtungen. Von den rechtlich selbstständigen Einrichtungen sind nur die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, nicht jedoch die Einrichtungen in privat-rechtlicher Rechts-form berücksichtigt worden.

Als Bezugsgröße für den Personalvergleich wird die Einwohnerzahl herangezogen (somit kann ein direkter Vergleich mit den Ergebnissen des Benchmarkings der lau-fenden Ausgaben auf Basis der Einwohnerzahl erfolgen); ein Personalvergleich auf Basis spezifischer Indikatoren erfolgt nicht.

2.2 Zeitliches Vorgehen

Das Projekt wurde von Anfang September bis Ende November 2006 durchgeführt. Die wesentlichen Meilensteine der Projektarbeit können der folgenden Übersicht entnommen werden:

05.09.2006 Durchführung der 1. Sitzung der Lenkungsgruppe (Projektauftakt): Präsentation und Diskussion der Benchmarking-Methode, Prä-sentation und Diskussion der benchmark-geeigneten Aufgabenbe-reiche, Abstimmung der Projektplanung

25.09.2006 – 10.10.2006

Durchführung der 1. Ressortgespräche: Abstimmung der bench-marking-geeigneten Aufgabenbereiche sowie der spezifischen Indikatoren

24.10.2006 Durchführung eines Beiratstermins in der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh: Diskussion der aktuellen soziodemographischen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Haushaltskonsoli-dierung auf Länderebene

02.11.2006 Durchführung der 2. Sitzung der Lenkungsgruppe: Präsentation und Diskussion der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche, der spezifischen Indikatoren sowie der vorläufigen Ergebnisse der Korrelations- und Regressionsanalysen

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13.11.2006 – 17.11.2006

Durchführung der 2. Ressortgespräche: Präsentation und Diskus-sion der überarbeiteten Ergebnisse der Korrelations- und Regres-sionsanalysen sowie der vorläufigen Ergebnisse des einfachen und des differenzierten Benchmarkings

23.11.2006 Durchführung der 3. Sitzung der Lenkungsgruppe: Präsentation der Gliederung der Aufgabenbereiche, der Ergebnisse der Korre-lations- und Regressionsanalysen, der Ergebnisse des einfachen und differenzierten Benchmarkings sowie der ersten Bewertungen

30.11.2006 Abgabe des Berichtsentwufs

Tab. 2: Meilensteine der Projektarbeit

Quelle: Kienbaum Management Consultants GmbH

Die Bestimmung und Abgrenzung der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche, die Auswahl und zum Teil auch die Gewinnung der spezifischen Indikatoren sowie die Analyse der Benchmarking-Ergebnisse erfolgte unter intensiver Beteiligung der je-weiligen Ressorts. In der Regel wurden zwei, teilweise auch drei Ressortgespräche durchgeführt.

Das methodische Vorgehen sowie die Zwischen- und Endergebnisse des Projektes wurden im Rahmen der Lenkungsgruppe vorgestellt und diskutiert.

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3 Allgemeine Rahmenbedingungen

3.1 Soziodemographische Rahmenbedingungen

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Bevölkerung in Brandenburg wie folgt entwickelt (vgl. Abb. 6): Nach einem Anstieg der Einwohnerzahl von 1995 bis 2000 ist die Bevölkerung seit dem Jahr 2001 rückläufig. Im Jahr 2004, auf welches dieser Benchmarking-Bericht im Wesentlichen bezogen ist, lag die Anzahl der Einwohner in Brandenburg bei ca. 2,57 Mio.

Abb. 6: Entwicklung der Bevölkerung in Brandenburg (1995 – 2005)

Quelle: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg

Die Betrachtung der Altersstruktur der Bevölkerung deutet auf einen zunehmenden Alterungsprozess hin. Schon von 1995 bis 2005 hat beispielsweise der Anteil der über 60-jährigen sukzessive zu- und der Anteil der unter 20-jährigen sukzessive abgenommen. Wie die Abb. 7 zeigt, wird sich diese Entwicklung voraussichtlich weiter fortsetzen.

Entwicklung der Bevölkerung in Brandenburg (1995 - 2005)

2.510.000

2.520.000

2.530.000

2.540.000

2.550.000

2.560.000

2.570.000

2.580.000

2.590.000

2.600.000

2.610.000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

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Abb. 7: Altersstruktur in Brandenburg (1995 – 2020)

Quelle: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg

Die Anzahl der Erwerbstätigen in Brandenburg ist – entgegen der ab 1995 zunächst positiven Bevölkerungsentwicklung – seit 1995 tendenziell rückläufig (vgl. Abb. 8).

Abb. 8: Entwicklung der Erwerbstätigen in Brandenburg (1995 – 2005)

Quelle: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg

Betrachtet man die Entwicklung des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP), d. h. des BIP gemessen in den Preisen des jeweiligen Jahres, so stellt man von 1995 bis 2005 einen leichten Anstieg für Brandenburg fest, wobei dies vermutlich vor allem auf Inflationseffekte zurückzuführen ist (vgl. Abb. 9).

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

1995 2000 2005 2010 2015 2020

Altersstruktur in Brandenburg (1995 - 2020)

60 und älter

40 bis 60

20 bis 40

15 bis 20

10 bis 15

6 bis 10

0 bis 6

Entwicklung der Erwerbstätigen in Brandenburg (1995 - 2005)

960.000

980.000

1.000.000

1.020.000

1.040.000

1.060.000

1.080.000

1.100.000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

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Abb. 9: Veränderung des nominalen Bruttoinlandsproduktes in Brandenburg (1995 – 2005)

Quelle: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg

Setzt man die jährliche Veränderung des nominalen Bruttoinlandsproduktes in Bezug zu den Einwohnern, so lässt sich – bei leichten Schwankungen – generell eine rück-läufige Tendenz beobachten (vgl. Abb. 10).

Abb. 10: Veränderung des nominalen Bruttoinlandsproduktes je Einwohner in Brandenburg (1995 – 2005)

Quelle: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg

Eine ähnliche Entwicklung kann bei der Betrachtung der Veränderung des nominalen Bruttoinlandsproduktes je Erwerbstätigen festgestellt werden.

Veränderung des nominalen Bruttoinlandsproduktes

je Einwohner in Brandenburg (1995 - 2005)

-2%

0%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Entwicklung des nominalen Bruttoinlandsproduktes

in Brandenburg in Mio. Euro (1995 - 2005)

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

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3.2 Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die oben beschriebenen soziodemographischen Rahmenbedingungen haben Aus-wirkungen auf die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes Branden-burg, welche im Folgenden kurz – anhand ausgewählter Daten – zusammengefasst werden.

Zunächst kann gesagt werden, dass sich das Land Brandenburg auf einem Konsoli-dierungskurs befindet und auch für 2006 und 2007 plant, das Haushaltsvolumen und die Nettokreditaufnahme zu verringern. Für 2006 ist eine Nettokreditaufnahme von ca. 826 Mio. Euro vorgesehen. Bei einem Haushaltsvolumen von ca. 10,047 Mia. Euro entspricht dies einer Quote von ca. 8,22 %. Für 2007 soll die Nettokreditauf-nahme auf ca. 650 Mio. Euro reduziert werden. Bei einem ebenfalls verringerten Haushaltsvolumen von ca. 9,940 Mia. Euro ergibt sich daraus eine Quote von ca. 6,54 %.

Die langfristige Entwicklung der Nettokreditaufnahme sowie des Schuldenstandes für das Land Brandenburg kann der folgenden Graphik entnommen werden (vgl. Abb. 11).

Abb. 11: Schuldenstand und Nettokreditaufnahme in Mio. Euro (1991 – 2010)

Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Schuldenstand und Nettokreditaufnahme in Mio. Euro

20.0

26

19.9

01

19.6

01

17.6

49

18.4

76

19.1

26

125

300

475

650

826

554

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 HPE

2007

MFP

2009

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500Schuldenstand NKA

*) Ist 02: NKA; ohne 326 Mio. € Defizit

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Die Pro-Kopf-Verschuldung in Brandenburg beträgt auf konsolidierter Landes- und Kommunalebene ca. 7.290 Euro (Stichtag: 31.12.2005). Sie liegt damit zwar unter den entsprechenden Werten in Mecklenburg-Vorpommern (ca. 7.452 Euro), Thürin-gen (ca. 7.613 Euro), Sachsen-Anhalt (9.072 Euro) und Schleswig-Holstein (ca. 8.251 Euro), aber über denjenigen in Rheinland-Pfalz (7.227 Euro), Niedersachsen (6.936 Euro) und – vor allem – Sachsen (ca. 3.992 Euro).

Abb. 12: Pro-Kopf-Verschuldung nach Ländern und Ebenen zum 31.12.2005 in Euro

Quelle: Seitz, H., Wintermann, O., Petersen, T.: Haushaltspolitische Lage und Perspektive des Landes

Schleswig-Holstein, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, 2006.

Nach den Ergebnissen des Schuldenmonitors 2006 der Bertelsmann Stiftung betrug die Schuldenstandsquote des Landes Brandenburg zu Beginn des Jahres 2005 ca. 38,7 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Mit der Fortführung der gegenwärtigen Ausgabenpolitik würde sich im Jahr 2020 ein Verschuldung in Höhe von ca. 75,2 % des BIP ergeben.10 Um die Verschuldung des Landes (gemessen am BIP) bis 2020 auf dem heutigen Niveau zu halten, wäre – auf Basis der Haushaltsdaten des Jahres 2005 eine sofortige und dauerhafte Absenkung des Ausgabenniveaus um ca. 8,47 %

10 Die geplante Reduzierung des Haushaltsvolumens wird hier nicht berücksichtigt, wohl aber

die angenommene Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 (vgl. Schul-

denmonitor 2006, Projektionen für Brandenburg, Bertelsmann Stiftung)

Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Pro-Kopf-Verschuldung nach Ländern und Ebenen am 31.12.2005 in Euro

L+G L G

BY 3.033 1.853 1.181

SN 3.992 2.821 1.171

BW 4.296 3.685 611

HE 6.278 4.962 1.316

NI 6.936 5.977 958

RP 7.227 6.069 1.158

BB 7.290 6.636 653

NW 7.376 6.032 1.344

MV 7.452 6.290 1.162

TH 7.613 6.418 1.194

SH 8.251 7.394 857

SL 8.543 7.698 845

ST 9.072 7.747 1.325

FW 5.887 4.792 1.094

FO 6.643 5.539 1.103

BE 16.919 - -

HB 18.517 - -

HH 12.173 - -

L: Land G: Gemeindeebene L+G: Landes- und Gemeindeebene

Pro-Kopf-Verschuldung nach Ländern und Ebenen am 31.12.2005 in Euro

Quelle: Seitz, H., Wintermann, O., Petersen, T.:Haushaltspolitische Lage und Perspektive desLandes Schleswig-Holstein, Bertelsmann Stiftung,Gütersloh, 2006.

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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bzw. ca. 920 Mio. Euro erforderlich. Der Konsolidierungsbedarf für Brandenburg in Prozent der Primärausgaben der Länder (Ausgaben ohne Zinsen, inkl. Gemeinden und Gemeindeverbände) kann der folgenden Abbildung entnommen werden.

Abb. 13: Konsolidierungsbedarf der Länder in % der Primärausgaben

Quelle: Schuldenmonitor 2006, Projektionen für Brandenburg, Bertelsmann Stiftung

Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Konsolidierungsbedarf der Länder in % der Primärausgaben

Konsolidierungsbedarf der Länder (inkl. Gemeinden und Gemeindeverbände)in % der Primärausgaben

Quelle: Schuldenmonitor 2006, Projektionen fürBrandenburg, Bertelsmann Stiftung.

* Konsolidierungsbedarf für das Basisjahr 2005, um dieSchuldenstandsquote langfristig (bis 2020)konstant zu halten

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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4 Bestimmung der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche

Für das Benchmarking sind die folgenden 17 Aufgabenbereiche aus dem Gesamt-spektrum der Aufgaben der Länder und der Kommunen ausgewählt worden:

Nr. Aufgabenbereich Zuständiges Ressort

0 Politische Führung und zentrale Verwaltung -

1 Finanzverwaltung MdF

2.1 Polizei MI

2.2 Öffentliche Ordnung MI

2.3 Brandschutz MI

3.1 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwalt-schaften

MdJ

3.2 Fachgerichtsbarkeit (VerwG, AG, SozG, FG) MdJ

3.3 Justizvollzugsanstalten MdJ

4 Allgemeinbildende und berufliche Schulen MBJS

5.1 Hochschulen (ohne Hochschulkliniken) MWFK

9.1 Kultur (exkl. Zoologische und botanische Gär-ten, Verwaltung, Denkmalschutz und -pflege, Kirchliche Angelegenheiten)

MWFK

10.1 Sozialverwaltung und Gesundheit (ohne Kran-kenhäuser)

MASGF

10.6 Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Förde-rung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege)

MBJS

10.7.1 Kindertageseinrichtungen (inkl. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege)

MBJS

11.1 Sport und Erholung MBJS

13.1 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Ver-waltung), land- und forstwirtschaftliche Unter-nehmen

MLUV

15.1 Verkehrsverwaltung und Straßen MIR

Tab. 3: Übersicht der benchmark-geeigneten Aufgabenbereiche

Quelle: Kienbaum Management Consultants GmbH

Eine genaue Beschreibung und Abgrenzung dieser Aufgabenbereiche ist in Kapitel 5.2 – jeweils zu Beginn der bereichsspezifischen Unterkapitel – enthalten.

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Die übrigen 47 Aufgabenbereiche, die auf Basis der Funktionsziffernsystematik zu-geschnitten wurden, sind aus dem Benchmarking ausgeklammert worden. Die indivi-duellen Begründungen für die Ausklammerung eines Aufgabenbereichs aus dem Benchmarking können dem Anhang 1 entnommen werden.

Insgesamt werden somit 17 von 64 Bereichen in das Benchmarking einbezogen; dies entspricht einer Quote von 26,56 %. In Brandenburg (2004) beträgt allerdings z. B. der Anteil der laufenden Ausgaben für die 17 benchmark-geeigneten Aufgabenbe-reiche (nicht tarifbereinigt: 2.895 Mio. Euro) an den laufenden Ausgaben insgesamt (nicht tarifbereinigt: 7.888 Mio. Euro) 36,71 %. D. h. deutlich mehr als ein Drittel der laufenden Ausgaben werden im Rahmen des Benchmarkings untersucht.

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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5 Benchmarking der laufenden Ausgaben

5.1 Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der Mehr- oder Minderausgaben von Brandenburg in Bezug auf die laufenden Ausgaben des Jahres 2004 (tarifbereinigt) in Mio. Euro gegenüber dem FO-Durchschnitt und dem FFW-Durchschnitt auf Lan-desebene, kommunaler Ebene und konsolidierter Ebene.

Tab. 4: Ergebnisse des einfachen Benchmarkings der laufenden Ausgaben

Quelle: Statistisches Bundesamt (Eigene Berechnung)

Die Ergebnisse des Benchmarkings auf Basis der Einwohnerzahl werden in Kapitel 5.2 näher erläutert und mit den Ergebnissen des Benchmarkings auf Basis spezifi-scher Indikatoren verglichen.

An dieser Stelle sei nur darauf hingewiesen, dass die Einwohnerzahl für bestimmte Aufgabenbereiche als Bezugsgröße für die Ausgaben bzw. als „Ausgabentreiber“

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

0 Politische Führung und zentrale Verwaltung-45,87 53,69 19,86 112,53 -24,43 167,10

1 Finanzverwaltung-7,65 -4,86 30,24 72,84 14,85 59,07

2.1 Polizei26,64 92,41 0,00 -2,98 26,64 89,46

2.2 Öffentliche Ordnung0,00 0,00 18,39 55,72 16,76 53,48

2.3 Brandschutz1,21 3,21 -3,01 9,75 -0,24 15,36

3.1 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften-3,88 -0,26 0,00 0,00 -3,88 -0,26

3.2 Fachgerichtsbarkeit (VerwG, AG, SozG, FG)5,81 9,07 0,00 0,00 5,81 9,08

3.3 Justizvollzugsanstalten24,45 32,40 0,00 0,00 24,46 32,40

4 Allgemeinbildende und berufliche Schulen-169,56 19,65 4,85 -21,77 -144,59 5,33

5.1 Hochschulen (ohne Hochschulkliniken)-154,85 -150,96 0,00 0,00 -154,59 -150,96

9.1 Kultur (exkl. Zoologische und botanische Gärten, Verwaltung, Denkmalschutz und -pflege, Kirchl. Ang.) -38,97 4,38 -26,08 40,87 -66,52 29,82

10.1 Sozialverwaltung und Gesundheit (ohne Krankenhäuser)-9,58 -38,64 19,64 33,43 9,58 0,14

10.6 Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) -3,41 -10,55 37,73 14,01 33,59 11,25

10.7.1 Kindertageseinrichtungen (inkl. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) -12,04 45,28 59,72 190,59 51,16 173,82

11.2 Sport und Erholung-0,39 2,52 -9,41 -2,69 -9,38 -0,64

13.1 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Verwaltung), land- und forstwirtschaftliche Unternehmen 5,49 59,71 -2,10 -10,64 3,67 49,38

15.1 Verkehrsverwaltung und Straßen39,46 56,60 -10,47 -51,78 43,49 9,15

SUMME -343,13 173,65 139,35 439,85 -173,64 552,99

Nr. Mehr- oder Minderausgaben (+/-) von Brandenburgin Bezug auf die laufenden Ausgaben

des Jahres 2004 (tarifbereinigt) in Mio. Euro- Einfaches Benchmarking -

Land Kommunen Gesamt

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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nicht oder nur kaum geeignet ist. Das differenzierte Benchmarking versucht, diesen Missstand zu beheben.

Bei den Aufgabenbereichen 2.1 „Polizei“ (Kommunale Ebene, FO-Durchschnitt), 2.2 „Öffentliche Ordnung“ (Landesebene, FO- und FFW-Durchschnitt), 3.1 „Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften“ (Kommunale Ebene, FO- und FFW-Durchschnitt), 3.2 „Fachgerichtsbarkeit (VerwG, AG, SozG, FG)“ (Kommunale Ebe-ne, FO- und FFW-Durchschnitt), 3.3 „Justizvollzugsanstalten“ (Kommunale Ebene, FO- und FFW-Durchschnitt) und 5.1 „Hochschulen (ohne Hochschulkliniken)“ (Kom-munale Ebene, FO- und FFW-Durchschnitt) liegen die Mehr- oder Minderausgaben von Brandenburg jeweils bei 0 Euro, da hier länderübergreifend keine Ausgaben angefallen bzw. Buchungen vorgenommen worden sind.

Zum Verständnis der oben stehenden Tabelle ist weiterhin zu berücksichtigen, dass im Aufgabenbereich 10.1 „Sozialverwaltung und Gesundheit (ohne Krankenhäuser)“ die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein und im Aufgabenbereich 10.7.1 „Kindertageseinrichtungen (inkl. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege)“ die Länder Thüringen und Schleswig-Holstein aus dem Benchmarking ausgeklammert wurden (Begründung: siehe Kapitel 5.2.12 und 5.2.14).

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass in den laufenden Ausgaben keine Versorgungsausgaben enthalten sind. Dies beeinträchtigt vor allem die Vergleiche mit dem FFW-Durchschnitt im Aufgabenbereich 4 „Allgemeinbildende und berufliche Schulen“, da die Versorgungsausgaben der FFW-Länder – aufgrund einer höheren Beamtenquote unter den Lehrern – deutlich höher liegen als in den FO-Ländern (nähere Erläuterung: siehe Kapitel 5.2.9).

5.2 Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren

5.2.1 Politische Führung und zentrale Verwaltung

Der Aufgabenbereich „Politische Führung und zentrale Verwaltung“ ist auf die FZ 01 bezogen und umfasst Aufgaben der Politischen Führung sowie der zentralen oder inneren Verwaltung (auf Landesebene: insbesondere die gesamte Ministerialver-waltung).

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Bei der Interpretation der Benchmarking-Ergebnisse für diesen Aufgabenbereich sind insbesondere die Bundesergänzungszuweisungen für die politische Führung der kleinen Länder (PolBEZ) zu berücksichtigen.11 Die PolBEZ ermöglichen es dem Land für die Politische Führung höhere Pro-Kopf-Ausgaben zu tätigen bzw. einen Teil der aus der "Kleinheit" des Landes resultierenden überproportionalen zentralen Pro-Kopf-Verwaltungsausgaben durch (dauerhafte) Zuweisungen des Bundes zu finan-zieren.

Gegenüber den Vorjahren sind die PolBEZ im Jahr 2005 deutlich abgesenkt wurden. Im Jahr 2008 müssen die PolBEZ erneut einer Prüfung unterzogen werden.

Landesebene

Brandenburg erhält, wie die übrigen „kleinen“ finanzschwachen Länder auch, Pol-BEZ, um die überproportionalen (Pro-Kopf-)Kosten der politischen Führung zum Teil auszugleichen. Die Tabelle 5 informiert über diese Werte, wobei zu beachten ist, dass die PolBEZ im Jahr 2005 deutlich verringert wurden (siehe oben). Aufgrund der Absenkung der PolBEZ im Jahr 2005 werden den nachfolgenden Berechnungen unmittelbar die ab 2005 gültigen Beträge zu Grunde gelegt. Hierbei ist zu bedenken, dass nicht nur Brandenburg diese Mittel erhält, sondern auch die Mehrzahl der Ver-gleichsländer (nur das Vergleichsland Niedersachsen erhält keine PolBEZ), so dass sowohl die Daten von Brandenburg als auch – zum größten Teil – die Daten der Vergleichsländer um die PolBEZ zu korrigieren sind.12

11 Die PolBEZ sind nicht verwendungsgebunden. Dies impliziert, dass diese Mittel grundsätz-

lich auch in andere Bereiche gelenkt werden könnten. Da aufgrund der "Kleinheit" des Lan-

des aber gerade im Bereich der zentralen Verwaltung überproportionale Pro-Kopf-Ausgaben anfallen, ist es im Rahmen der hier angestellten Vergleichsbetrachtungen naheliegend, diese

Mittel beim Ausgabenvergleich im Bereich der "Politischen Führung und Zentralen Verwal-

tung" zu berücksichtigen.

12 Die Vorgehensweise entspricht der von Seitz (2004) "Die Auswirkungen des Bevölkerungs-

rückgangs auf die Finanzsituation des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen", in: G. Milbradt und J. Meier (Hrsg.), "Die demographische Herausforderung – Sachsen Zukunft

Gestalten", Verlag Bertelsmann Stiftung, S. 20-43, 2004, verfügbar in einer erweiterten Fas-

sung auf http://www.tu-dresden.de/wwvwlemp/publikation/

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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Politische Führung und zentrale Verwaltung

PolBEZ in Mio. Euro

PolBEZ in Euro je EW

Laufende Ausgaben

je EW in Euro je EW

Laufende Ausgaben

je EW (ohne

PolBEZ) in Euro je EW

Land / Jahr 2004 2005 2004 2005 2004 2004

BB 83,9 55,2 32,6 21,6 95,9 74,3

FO 335,4 250,5 24,9 18,7 113,7 95,0

FFW 195,9 99,2 13,2 6,7 75,0 68,3

Tab. 5: Berücksichtigung der PolBEZ auf Landesebene (Hinweis : Die lfd. Ausgaben sind tarifbereinigt.)

Quelle: Statistisches Bundesamt, FAG (Eigene Berechnung)

Berücksichtigt man die PolBEZ, so steigen die Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 46 Mio. Euro auf ca. 53 Mio. Euro. Im Vergleich zum FFW-Durchschnitt reduzieren sich die Mehrausgaben von ca. 54 Mio. Euro auf ca. 15 Mio. Euro.

Kommunale Ebene

Auf der kommunalen Ebene spielen die PolBEZ im Rahmen des Benchmarkings keine Rolle.

Die tarifbereinigten Mehrausgaben in der laufenden Rechnung betragen hier ca. 20 Mio. Euro im Vergleich zum FO-Durchschnitt bzw. ca. 113 Mio. Euro im Vergleich zum FFW-Durchschnitt.

Konsolidierte Ebene

Auf der konsolidierten Landes- und Kommunalebene sind die PolBEZ zu berücksich-tigen, die das Land vereinnahmt. Berücksichtigt man die PolBEZ, so steigen die Min-derausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 24 Mio. Euro auf ca. 32 Mio. Euro. Im Vergleich zum FFW-Durchschnitt reduzieren sich die Mehrausgaben von ca. 167 Mio. Euro auf ca. 129 Mio. Euro.

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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5.2.2 Finanzverwaltung

Der Aufgabenbereich „Finanzverwaltung“ bezieht sich auf den FZ-Bereich 06 und umfasst somit insbesondere die Steuerverwaltung sowie die sonstige Finanzverwal-tung. Aufgabe der Steuerverwaltung ist es im Wesentlichen, die Landessteuern so-wie die Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatz-steuer) im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung festzusetzen und zu erheben. Dies geschieht derzeit in 17 Finanzämtern, welche von einem Technischen Finanz-amt unterstützt werden.

Bei der Interpretation der Benchmarking-Ergebnisse für diesen Aufgabenbereich ist zu berücksichtigen, dass die Oberfinanzdirektion Cottbus zum 30.06.2004 aufgelöst wurde. Des Weiteren ist geplant, zum 18.12.2006 die Finanzämter Potsdam-Stadt und Potsdam-Land zum neuen Finanzamt Potsdam zusammenzulegen.

Für die Benchmark-Analyse ist primär die Landesebene relevant. Zudem weisen die kommunalen Ausgaben teilweise extreme, nicht ohne Weiteres nachvollziehbare Schwankungen auf, so dass auf eine nähere Betrachtung dieser Ausgaben sowie der konsolidierten Ausgaben der Länder und der Kommunen verzichtet wird.

Landesebene

Bezogen auf die Einwohnerzahl verfügt Brandenburg über Minderausgaben gegen-über dem FO-Durchschnitt in Höhe von ca. 8 Mio. Euro. In Bezug auf die Einwohner-zahl und die Anzahl der Finanzämter betragen die Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt ca. 6 Mio. Euro. Die Anzahl der Finanzämter geht jedoch nur mit einem Gewichtungsfaktor von unter 5 % in das differenzierte Benchmarking ein, so dass sich an dieser Stelle weitere Überlegungen hinsichtlich dieses Indikators erüb-rigen.

Gegenüber dem FFW-Durchschnitt betragen die Minderausgaben in Brandenburg ca. 5 Mio. Euro. Diese werden durch das differenzierte Benchmarking auf ca. 4 Mio. Euro reduziert.

Die Mehrausgaben von Brandenburg gegenüber Sachsen oder Schleswig-Holstein betragen beim Einwohner-Benchmarking ca. 8 bzw. 3 Mio. Euro. Ein Detailvergleich der Haushaltsdaten hat ergeben, dass diese Mehrausgaben nicht darauf zurückge-führt werden können, dass in Sachsen oder Schleswig-Holstein nicht auch – wie in Brandenburg – die Ausgaben für das Bildungs- oder das Rechenzentrum der Fi-

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nanzverwaltung auf die FZ 061 oder 062 gebucht werden. Möglich ist jedoch, dass die Mehrausgaben von Brandenburg darauf basieren, dass hier – im Gegensatz zu den anderen Ländern – zusätzlich Ausgaben für das Landesamt zur Regelung offe-ner Vermögensfragen (Haushalts-Ist 2004: 4,0 Mio. Euro [Kap. 12 080, HGr. 4-6]) sowie das Liegenschaftsvermögen (Haushalts-Ist 2004: 9,8 Mio. Euro [Kap. 20 630, HGr. 4,5]) verbucht worden sind. Eine detaillierte bzw. weitergehende Ursachenana-lyse konnte im Rahmen dieses Projektes leider nicht erfolgen.

Kommunale Ebene

Die kommunale Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

Konsolidierte Ebene

Die konsolidierte Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

5.2.3 Polizei

Der Aufgabenbereich „Polizei“ ist bezogen auf die FZ 042. Die Polizei hat die Auf-gabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahren-abwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.13

Für das Benchmarking ist nur die Landesebene relevant, da auf kommunaler Ebene keine und in Ausnahmefällen (Vergleichsländer: Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein; sonstige Flächenländer West: Bayern und Nordrhein-Westfalen) geringe Ausgaben auf der FZ 042 verbucht werden.

13 Vgl. § 1 Abs. 1 BbgPolG

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Landesebene

Beim Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl verfügt Brandenburg – gegenüber allen gewählten Vergleichsmaßstäben – über Mehrausgaben. Gegenüber dem FO-Durchschnitt betragen die Mehrausgaben z. B. ca. 27 Mio. Euro, gegenüber dem FFW-Durchschnitt ca. 92 Mio. Euro.

Führt man das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (es handelt sich hierbei – neben der Einwohnerzahl – um die Anzahl der Verkehrsunfälle, die Fallzahl Gesamtkriminalität, die Tatverdächtigenzahl und die Landesfläche) durch, so erge-ben sich für Brandenburg Minderausgaben von ca. 23 Mio. Euro gegenüber dem FO-Durchschnitt und ca. 12 Mio. Euro gegenüber dem FFW-Durchschnitt.

Gegenüber dem FO-Durchschnitt können für Brandenburg bei allen spezifischen Indikatoren – außer bei der Einwohnerzahl – Minderausgaben festgestellt werden, gegenüber dem FFW-Durchschnitt ist dies nur bei der Anzahl der Verkehrsunfälle und bei der Landesfläche der Fall. Bei beiden Vergleichsmaßstäben sind die hohen Minderausgaben bei der Landesfläche auffällig (gewichtet: ca. 27 Mio. Euro gegen-über dem FO-Durchschnitt und ca. 47 Mio. Euro gegenüber dem FFW-Durchschnitt).

An Stelle der Landesfläche wäre es auch denkbar gewesen, das überörtliche Stra-ßennetz (= Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen) als spezifischen Indikator in das differenzierte Benchmarking aufzunehmen. Dieser Indikator korreliert zwar weniger stark mit den Polizeiausgaben als die Landesfläche (Korrelationskoeffizient [Betrag]: 0,69 gegenüber 0,83), erscheint aber als indirekter Indikator für die Siedlungsdichte eines Landes und somit als Belastungsindikator der Polizei konkreter als die Lan-desfläche. Bzgl. des Indikators „Überörtliches Straßennetz“ hat Brandenburg gegen-über dem FO-Durchschnitt Minderausgaben von ca. 4 Mio. Euro (gewichtet) und gegenüber dem FFW-Durchschnitt Mehrausgaben von ca. 1 Mio. Euro (gewichtet).

Denkbar wäre es auch gewesen, an Stelle der Landesfläche auf die Einwohnerdichte (Anzahl der Einwohner je km2) als Belastungsindikator für die Polizei zurückzugrei-fen. Die Einwohnerdichte korreliert allerdings – ebenso wie das überörtliche Stra-ßennetz – weniger stark mit den Polizeiausgaben als die Landesfläche (Korrela-tionskoeffizient [Betrag]: 0,62 gegenüber 0,83). In Bezug auf den Indikator „Einwoh-nerdichte“ verfügt Brandenburg im Vergleich zum FO-Durchschnitt über Mehrausga-ben von ca. 25 Mio. Euro (gewichtet) und im Vergleich zum FFW-Durchschnitt über Mehrausgaben von ca. 14 Mio. Euro (gewichtet).

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass Brandenburg auf Basis des gewichteten Benchmarkings und unter Berücksichtigung der am stärksten mit den

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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Polizeiausgaben korrelierenden Indikatoren gegenüber dem FO- und dem FFW-Durchschnitt über Minderausgaben verfügt. Werden jedoch an Stelle der Landesflä-che konkretere Belastungsindikatoren für die Polizei herangezogen, so fallen die Minderausgaben entweder geringer aus, oder es sind sogar – wie im Rahmen des Benchmarkings auf Basis der Einwohnerzahl – Mehrausgaben für Brandenburg im Polizeibereich festzustellen.

Mögliche weitere Erklärungsansätze für die beim einfachen Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl sowie – je nach Indikatorenauswahl – beim differenzierten Benchmarking festgestellten Mehrausgaben sind besondere Rahmenbedingungen für die Polizeiverwaltung in Brandenburg, wie z. B.:

» Engerer Verflechtungsraum: Nähe zur Bundeshauptstadt Berlin (mit Auswir-kung auf die Bereiche Verkehr und Kriminalität), Bevölkerungszunahme und entsprechender Infrastrukturausbau

» Äußerer Verflechtungsraum: Bevölkerungsabnahme unter Aufrechterhaltung einer polizeilichen Grundversorgung (z. B. Notrufintervention)

Kommunale Ebene

Die kommunale Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

Konsolidierte Ebene

Die konsolidierte Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

5.2.4 Öffentliche Ordnung

Der Aufgabenbereich „Öffentliche Ordnung“ bezieht sich auf die FZ 043 und erstreckt sich auf eine Vielzahl einzelner Aufgaben (Obdachlosenangelegenheiten, Gesund-heitsaufsicht, Veterinäraufsicht, Aufgaben der unteren Jagdbehörden nach Bundes- und Landesrecht, Fischereiaufsicht, Feld- und Forstaufsicht, Umweltschutz, Tier-schutz, Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten, Straßenverkehrsaufsicht, Kraft-

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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fahrzeugzulassungsstelle, Aufgaben des Meldewesens, Staatsangehörigkeitsange-legenheiten, Ausländerangelegenheiten, etc.).14

Für die einzelnen öffentlichen Ordnungsaufgaben übernimmt das Land die Aufgaben als oberste Aufsichtsbehörde sowie Grundsatzangelegenheiten, wobei die Aufgaben des Landes von den im Einzelfall zuständigen Fachressorts wahrgenommen werden. Das Ministerium des Innern (MI) wird als zuständiges Ressort für diesen Bereich bezeichnet, da es für mehrere Ordnungsaufgaben auf Landesebene verantwortlich ist. Konkret übernimmt das MI z. B. die Aufgaben der obersten Kommunalaufsicht im Personenstandswesen oder die Aufgaben der Vollzugsbehörde im Bereich der Ein-bürgerung. Außerdem ist im MI die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) angesiedelt.15

Auf Landesebene werden keine Ausgaben unter der FZ 043 gebucht. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Landesausgaben – wie in Brandenburg – generell im Bereich der Ministerialverwaltung anfallen und der FZ 01 bzw. dem Aufgabenbereich 01 „Politische Führung und zentrale Verwaltung“ zugeordnet werden. Für das Bench-marking im Aufgabenbereich „Öffentliche Ordnung“ ist somit nur die kommunale Ebene relevant.

Landesebene

Die Landesebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

14 vgl. Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 36 vom 13. September 2006

15 Die ZAB hat ihren Sitz in Eisenhüttenstadt und ist die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes

Brandenburg für die Asylbewerber, die auf das Land entfallen. Sie ist zuständig für die Unter-bringung und Betreuung der Asylbewerber, die verpflichtet sind, in der Erstaufnahmeeinrich-

tung zu wohnen. Die ZAB wirkt des Weiteren mit bei der Verteilung der Asylbewerber auf die

Landkreise und kreisfreien Städte bzw. andere Bundesländer.

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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Kommunale Ebene

Im Bereich der Öffentlichen Ordnung haben die brandenburgischen Kommunen auf Basis der Einwohnerzahl Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 18 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 56 Mio. Euro.

Durch das differenzierte Benchmarking, in das – neben der Einwohnerzahl – auch die Anzahl der zugelassenen Kfz, der Ausländeranteil und die Landesfläche einbe-zogen worden ist, reduzieren sich die Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durch-schnitt auf ca. 3 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt auf ca. 46 Mio. Euro.

Bzgl. der Anzahl der zugelassenen Kfz verfügen die Kommunen in Brandenburg sowohl gegenüber dem FO-Durchschnitt als auch gegenüber dem FFW-Durchschnitt über Mehrausgaben (gewichtet: ca. 2 Mio. Euro bzw. ca. 10 Mio. Euro.) In Bezug auf die Landesfläche weisen die Kommunen allerdings gegenüber dem FO-Durchschnitt und gegenüber dem FFW-Durchschnitt Minderausgaben auf (gewichtet: ca. 6 Mio. Euro bzw. ca. 8 Mio. Euro). Beim Ausländeranteil sind für die Kommunen gegenüber dem FO-Durchschnitt Minderausgaben (gewichtet: ca. 1 Mio. Euro) und gegenüber dem FFW-Durchschnitt Mehrausgaben (gewichtet: ca. 17 Mio. Euro) zu verzeichnen.

Konsolidierte Ebene

Die konsolidierte Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

5.2.5 Brandschutz

Der Aufgabenbereich „Brandschutz“ ist bezogen auf die FZ 044. Die Aufgaben des Brandschutzes sind den Kommunen als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen.16 Die Kommunen haben die Kosten für die ihnen obliegenden Aufgaben zu übernehmen, wobei ihnen vom Land Zuweisungen nach Maßgabe des Haus-haltsplanes gewährt werden. Das Land unterhält darüber hinaus die notwendigen

16 Vgl. § 2 Abs. 1 und 2 BbgBKG

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(zentralen) Ausbildungsstätten sowie technische Einrichtungen zur Verbesserung des Brandschutzes.

Aufgrund des länderübergreifend hohen Dezentralisierungsgrades der Brandschutz-aufgaben sowie der länderübergreifend auch absolut gesehen niedrigen Landesaus-gaben erscheint es sinnvoll, die Ergebnisse des Benchmarkings primär auf kommu-naler und konsolidierter Ebene zu betrachten.

Landesebene

Nach dem Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl verfügt Brandenburg gegen-über dem FO-Durchschnitt über Mehrausgaben von ca. 1 Mio. Euro. Gegenüber dem FFW-Durchschnitt betragen die entsprechenden Mehrausgaben ca. 3 Mio. Euro.

Ein differenziertes Benchmarking wurde auf Landesebene nicht durchgeführt, da die Landesausgaben für Brandschutz mit den – neben der Einwohnerzahl – definierten spezifischen Indikatoren Einsatzaufkommen und Landesfläche kaum korrelieren bzw. der Erklärungswert dieser Indikatoren negativ ist.

Kommunale Ebene

Bezogen auf die Einwohnerzahl sind für die Kommunen Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 3 Mio. Euro zu verzeichnen. Gegenüber dem FFW-Durchschnitt ergibt das Einwohner-Benchmarking allerdings Mehrausgaben von ca. 10 Mio. Euro.

Durch das gewichtete Benchmarking werden die Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 6 Mio. Euro erhöht und die Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt auf ca. 4 Mio. Euro verringert.

Konsolidierte Ebene

Auf konsolidierter Ebene verfügt Brandenburg – bezogen auf die Einwohnerzahl – über Ausgaben, die in etwa dem FO-Durchschnitt entsprechen. Gegenüber dem

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FFW-Durchschnitt ergibt das Einwohner-Benchmarking Mehrausgaben von ca. 15 Mio. Euro.

Auf Basis der spezifischen Indikatoren ergeben sich Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt in Höhe von ca. 4 Mio. Euro. Die Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt verringern sich durch das differenzierte Benchmarking auf ca. 7 Mio. Euro.

In allen FFW-Ländern werden – wie in Brandenburg – auf Landesebene Brand-schutz- oder Feuerwehrschulen (Niedersächsische Feuerwehrschulen in Celle und Loy, Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz, Landesfeuerwehr-schule Schleswig-Holstein) unterhalten und die anfallenden Ausgaben unter der FZ 044 verbucht, so dass die Mehrausgaben von Brandenburg gegenüber dem FFW-Durchschnitt nicht dadurch erklärt werden können, dass in den Vergleichsländern keine Ausgaben für Brandschutz- oder Feuerwehrschulen berücksichtigt worden sind.

Eine mögliche Erklärung für die Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt stellt jedoch der Umstand dar, dass die Waldbrandgefährdung in Brandenburg ins-gesamt höher einzuschätzen ist als diejenige in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und zum Teil auch Niedersachsen.17 An dieser Stelle wäre jedoch eine Detailanalyse erforderlich, welche vor allem die unterschiedliche Waldbrandgefährdung der Flä-chenländer Ost mit berücksichtigt. Eine Detailanalyse war im Rahmen dieses Pro-jektes allerdings nicht zu leisten.

5.2.6 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften

Der Aufgabenbereich „Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften“ be-zieht sich auf die FZ 051 und 052. Im Jahr 2004 verfügte Brandenburg über folgende Ordentliche Gerichte:

» 1 Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)

» 4 Landgerichte (in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam)

17 Vgl. Infodienst Verbraucherschutz – Ernährung – Landwirtschaft (aid), Heft 1354/2001.

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» 25 Amtsgerichte (mit zwei Zweigstellen)

Staatsanwaltschaften bestehen beim Oberlandesgericht als Generalstaatsanwalt-schaft sowie bei den Landgerichten.

Die Aufgaben der Ordentlichen Gerichte sowie der Staatsanwaltschaften sind im Wesentlichen bundesgesetzlich geregelt, eine Beeinflussbarkeit der Ausgaben (hier: der laufenden Ausgaben) ist daher nur in beschränktem Maße (z. B. im Bereich der Verwaltungstätigkeiten bzw. bei den Sachausgaben) gegeben.

Da die Kommunen grundsätzlich keine Ausgaben unter der FZ 051 bzw. 052 ver-bucht haben, ist für das Benchmarking nur die Landesebene relevant.

Landesebene

Bzgl. der Einwohnerzahl verfügt Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt über Minderausgaben von ca. 4 Mio. Euro. Im Vergleich mit dem FFW-Durchschnitt liegen die laufenden Ausgaben für Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften in Brandenburg in etwa auf dem gleichen Niveau.

Das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (neben der Einwohnerzahl sind dies die Anzahl der erledigten Zivil- und Strafverfahren [bei Amtsgerichten, bei Land-gerichten sowie beim Oberlandesgericht; ggf. erst- und zweitinstanzliche Verfahren], die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften [ohne General-staatsanwaltschaften] sowie die Anzahl der Amtsgerichte) ergibt für Brandenburg Minderausgaben gegenüber dem FO- und dem FFW-Durchschnitt von jeweils ca. 11 Mio. Euro.

Die Minderausgaben, die im Rahmen des differenzierten Benchmarkings ermittelt worden sind, können vor allem auf Minderausgaben in Bezug auf die Anzahl der erledigten Zivil- und Strafverfahren (gewichtet: ca. 7 Mio. Euro gegenüber dem FO-Durchschnitt und ca. 10 Mio. Euro gegenüber dem FFW-Durchschnitt)) und zum Teil auf die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften (gewichtet: ca. 1 Mio. Euro gegenüber dem FO-Durchschnitt und ca. 2 Mio. Euro gegenüber dem FFW-Durchschnitt) zurückgeführt werden.

Im Einwohner-Benchmarking verfügt Brandenburg gegenüber dem FO-Bestwert (Sachsen) über Mehrausgaben von ca. 14 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Bestwert (Niedersachsen) über Mehrausgaben von ca. 7 Mio. Euro.

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Eine Ursache für die Mehrausgaben gegenüber Sachsen besteht darin, dass Sach-sen die Bewirtschaftung von Immobilien (hier: Liegenschaften der Amtsgerichte, der Landgerichte und des Oberlandesgerichtes) auf den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB)18 übertragen und somit aus dem Einzelplan des Justizministeriums ausgeklammert hat, wo hingegen die entsprechenden Aus-gaben in Brandenburg von ca. 6 Mio. Euro vollständig im Einzelplan 04 des MdJ veranschlagt worden sind.

Eine weitere Ursache für die Mehrausgaben gegenüber Sachsen ist darin zu sehen, dass die sog. „Auslagen in Rechtssachen, einschließlich Ausgaben aufgrund des Betreuungsgesetzes“ (hier ohne Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte, welche in Sachsen separat verbucht werden) in Brandenburg je Einwohner deutlich über den sächsischen Vergleichswerten liegen (vgl. Tabelle 6):

Ordentliche Gerichtsbarkeit (2004)

Auslagen in Rechts-sachen, einschließ-lich Ausgaben auf-grund des Betreu-ungsgesetzes in Euro (HH-Ist)

Anzahl der Einwoh-ner

Auslagen in Rechts-sachen, einschließ-lich Ausgaben auf-grund des Betreu-ungsgesetzes in Euro (HH-Ist) je Einwohner

Brandenburg 60.154.600 2.568.507 23,42

Sachsen 99.186.500 4.306.679 23,03

Tab. 6: Auslagen in Rechtssachen (Vergleich Brandenburg – Sachsen, 2004)

Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg (Eigene Berechnung)

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2004 für in Brandenburg tätig wer-dende Berliner Rechtsanwälte Gebühren und Auslagen ohne die sog. „Ost-Minde-rung“ angefallen sind. Hierbei handelt es sich um eine regionale Besonderheit, die in Sachsen in dieser Form nicht gegeben ist.

Kommunale Ebene

Die kommunale Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

18 Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) bewirtschaftet

sämtliche Immobilien, die sich im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden (siehe auch:

www.sib.sachsen.de).

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Konsolidierte Ebene

Die konsolidierte Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

5.2.7 Fachgerichtsbarkeit

Der Aufgabenbereich „Fachgerichtsbarkeit“ ist bezogen auf die FZ 053 (Verwal-tungsgerichte), FZ 054 (Arbeits- und Sozialgerichte) sowie FZ 055 (Finanzgerichte). Auf Landesebene erstreckt sich die Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit jeweils auf zwei Ebenen (z. B. Verwaltungsgerichte sowie Oberverwaltungsgericht) und die Finanzgerichtsbarkeit auf eine Ebene (Finanzgericht).

Die Aufgaben der Fachgerichte sind im Wesentlichen bundesgesetzlich geregelt, eine Beeinflussbarkeit der Ausgaben (hier: der laufenden Ausgaben) ist daher nur in beschränktem Maße (z. B. im Bereich der Verwaltungstätigkeiten bzw. bei den Sachausgaben) gegeben.

Da die Kommunen grundsätzlich keine Ausgaben unter der FZ 053, 054 und 055 verbucht haben, ist für das Benchmarking nur die Landesebene relevant.

Landesebene

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ergibt für die Fachgerichtsbarkeit in Brandenburg Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 6 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 9 Mio. Euro.

Durch das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (neben der Einwohner-zahl handelt es sich hierbei um die Anzahl der Verfahren [alle Gerichtsebenen; inkl. Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz] und die Anzahl der Fachgerichte [ohne Finanzgerichte]) verringern sich die Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 5 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt auf ca. 6 Mio. Euro.

Die Mehrausgaben, die im Rahmen des differenzierten Benchmarkings ermittelt worden sind, können vor allem auf Mehrausgaben in Bezug auf die Einwohnerzahl (gewichtet: ca. 4 Mio. Euro gegenüber dem FO-Durchschnitt und ca. 5 Mio. Euro gegenüber dem FFW-Durchschnitt) und die Verfahrenszahl (gewichtet: ca. 1 Mio. gegenüber dem FO- bzw. FFW-Durchschnitt) zurückgeführt werden.

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Im Einwohner-Benchmarking verfügt Brandenburg gegenüber dem FO-Bestwert (Sachsen) über Mehrausgaben von ca. 11 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Bestwert (Niedersachsen) über Mehrausgaben von ca. 9 Mio. Euro.

Eine Ursache für die Mehrausgaben gegenüber Sachsen besteht darin, dass Sach-sen die Bewirtschaftung von Immobilien (hier: Liegenschaften der Fachgerichte) auf den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) übertragen und somit aus dem Einzelplan des Justizministeriums ausgeklammert hat, wo hinge-gen die entsprechenden Ausgaben in Brandenburg von ca. 2 Mio. Euro vollständig im Einzelplan 04 des MdJ veranschlagt worden sind.

Die Auslagen in Rechtssachen spielen bei der Fachgerichtsbarkeit – im Gegensatz zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit – nur eine untergeordnete Rolle und brauchen da-her bei der Ursachenanalyse nicht weiter berücksichtigt zu werden. Allerdings fallen bei der Fachgerichtsbarkeit sozialhilfeähnliche und andere gesetzliche Leistungen an, die sich ggf. von Land zu Land unterscheiden.

Kommunale Ebene

Die kommunale Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

Konsolidierte Ebene

Die konsolidierte Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

5.2.8 Justizvollzugsanstalten

Der Aufgabenbereich „Justizvollzugsanstalten“ bezieht sich auf die FZ 056. Der Jus-tizvollzug umfasst im Wesentlichen den (allgemeinen) Strafvollzug, den Jugendstraf-vollzug, den Maßregelvollzug, die Untersuchungshaft, die Abschiebehaft und die Sicherungsverwahrung. Aktuell ist der Justizvollzug bundesgesetzlich geregelt (siehe z. B. Strafvollzugsgesetz); die Länder haben die Aufgabe, den Strafvollzug innerhalb dieses Rahmens zu organisieren. Ab 01.01.2007 obliegt den Ländern jedoch – auf Basis der Mitte 2006 beschlossenen Föderalismusreform – auch die Gesetzge-bungskompetenz im Bereich des Justizvollzugs.

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Im Vergleichsjahr 2004 verfügte Brandenburg noch über sieben Justizvollzugsan-stalten (JVAen) sowie eine Jugendarrestanstalt.19 Nach Auflösung der JVA Sprem-berg hat sich die Anzahl der JVAen in Brandenburg auf sechs reduziert.

Da die Kommunen grundsätzlich keine Ausgaben unter der FZ 056 verbucht haben, ist für das Benchmarking nur die Landesebene relevant.

Landesebene

Nach dem Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl verfügt Brandenburg über Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 24 Mio. Euro und gegen-über dem FFW-Durchschnitt von ca. 32 Mio. Euro.

Führt man das Benchmarking auf Basis der spezifischen Indikatoren (neben der Einwohnerzahl handelt es sich hierbei um die Anzahl der Belegungen, die Anzahl der Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Anzahl der Justizvollzugsanstalten) durch, so erhöhen sich die Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt geringfügig auf ca. 25 Mio. Euro; die Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt fallen mit ca. 29 Mio. Euro etwas geringer aus als aufgrund des Einwohner-Benchmarkings.

Eine Ursache für die Mehrausgaben von Brandenburg gegenüber dem FO- und dem FFW-Durchschnitt besteht nachweislich darin, dass die Ausgaben für den Maßregel-vollzug in Höhe von ca. 20 Mio. Euro in Brandenburg der FZ 056 (Justizvollzugsan-stalten) und in anderen Ländern unterschiedlichen FZ zugeordnet worden sind, z. B.:

» Thüringen: FZ 052 (Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften)

» Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: FZ 312 (Krankenhäuser und Heilstätten)

» Sachsen: FZ 314 (Maßnahmen des Gesundheitswesens)

19 Die Jugendarrest- bzw. Jugendstrafanstalten sind allerdings – länderübergreifend – in der

Definition des Indikators „Anzahl der Justizvollzugsanstalten“ nicht enthalten und werden

somit bei den Korrelations- und Regressionsanalysen nicht berücksichtigt.

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Der Maßregelvollzug ressortiert in Brandenburg nicht – wie die übrigen Aufgaben des Justizvollzuges – im MdJ, sondern im MASGF. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Benchmarkings auch die laufenden Aus-gaben für Abschiebehaft berücksichtigt worden sind, welche nicht im Haushalt des MdJ, sondern des MI anfallen.

Die im Vergleich zu Sachsen bestehenden Mehrausgaben von Brandenburg können u. a. damit begründet werden, dass Sachsen die Bewirtschaftung von Immobilien (hier: Liegenschaften der Justizvollzugsanstalten) auf den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) übertragen hat, wo hingegen die entspre-chenden Ausgaben in Brandenburg von ca. 5 Mio. Euro vollständig im Einzelplan 04 des MdJ veranschlagt worden sind.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Jahresrechnungsstatistik bei den Sachaus-gaben für Sachsen um 8 Mio. Euro und für Thüringen um 3 Mio. Euro geringere Ausgaben vermerkt als die jeweiligen Länder nach eigenen Angaben tatsächlich im Bereich des Justizvollzugs getätigt haben. Eine Ursachenanalyse dieser statistischen Ungenauigkeit konnte im Rahmen dieses Projektes jedoch nicht erfolgen.

Kommunale Ebene

Die kommunale Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

Konsolidierte Ebene

Die konsolidierte Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

5.2.9 Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Der Aufgabenbereich „Allgemeinbildende und berufliche Schulen“ ist auf den FZ-Bereich „11/12“ bezogen und umfasst vor allem die folgenden Teilbereiche:

» Allgemeinbildende Schulen

» Berufliche Schulen

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Eine getrennte Betrachtung einzelner Teilbereiche wurde im Rahmen des Bench-markings nicht vorgenommen, da in den Ländern gleiche Aufgaben bzw. Ausgaben – auch zwischen der Landes- und der Kommunalebene – teilweise unterschiedlich im Rahmen des FZ-Bereichs „11/12“ verbucht werden, die einzelnen Schulformen län-derübergreifend zum Teil unterschiedlich strukturiert sind und die Zuordnung der Unterrichts- bzw. Schulverwaltung sowie der sonstigen schulischen Aufgaben zu einzelnen, anderen Teilbereichen problematisch war.

Für den Schulbereich insgesamt fallen in allen Vergleichsländern Ausgaben auf allen Ebenen (Landesebene, kommunale Ebene, konsolidierte Ebene) in nennenswerter Höhe an, so dass im Rahmen des Benchmarkings alle Ebenen betrachtet werden.

Bei der Benchmarkanalyse wird dabei folgende Besonderheit berücksichtigt: Die ostdeutschen Flächenländer haben sich – im Gegensatz zu den westdeutschen Flächenländern – überwiegend gegen eine Verbeamtung der Lehrkräfte entschieden. Daraus folgt, dass in den Personalausgaben der ostdeutschen Flächenländer in hohem Umfang auch die Sozialversicherungsbeiträge für die (aktiven) angestellten Lehrkräfte enthalten sind. In den Personalausgaben der westdeutschen Flächenlän-der sind dagegen die Altersvorsorgeaufwendungen für die (aktiven) verbeamteten Lehrkräfte nicht enthalten. Somit liegen die Personalausgaben der ostdeutschen Flächenländer systematisch über denjenigen der westdeutschen Flächenländer, wodurch ein länderübergreifender Vergleich, welcher ost- und westdeutsche Länder einbezieht, erschwert wird.

Im Rahmen des Benchmarkings der laufenden Ausgaben werden die Versorgungs-ausgaben grundsätzlich nicht berücksichtigt (vgl. Kapitel 2.1.3, 1. Ermittlung der Grunddaten, S. 10). Für die Analyse der Ausgabenunterschiede im Schulbereich erscheint jedoch – aufgrund der oben geschilderten Besonderheit – ein zusätzliches Benchmarking auf Basis der Personalausgaben (inkl. Versorgungsausgaben) not-wendig. Allerdings erfolgt im Rahmen der Sonderberechnung eine Beschränkung der Grunddaten auf das Jahr 2004, die Landesebene sowie bestimmte Bundesländer. Da die tatsächlichen Versorgungsausgaben im Schulbereich für Thüringen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland nicht ermittelt werden konnten, werden die Grunddaten dieser Länder aus den Korrelations- und Regressionsanalysen sowie dem zusätzlichen Benchmarking ausgeklammert.

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Landesebene

Ohne Berücksichtigung der Versorgungsausgaben können die Ergebnisse des Benchmarkings wie folgt zusammengefasst werden: Auf Basis der Einwohnerzahl verfügt Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt über Minderausgaben von ca. 170 Mio. Euro. Gegenüber dem FFW-Durchschnitt hat Brandenburg dagegen Mehr-ausgaben von ca. 20 Mio. Euro zu verzeichnen.

Mit Berücksichtigung der Versorgungsausgaben (siehe oben) verringern sich die Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 134 Mio. Euro. Gegenüber dem FFW-Durchschnitt liegen die Minderausgaben sogar bei ca. 331 Mio. Euro.

Der oben beschriebene Sondereffekt wird somit auf Basis der konkreten Zahlen verdeutlicht: Aus Mehrausgaben für Brandenburg gegenüber dem FFW-Durchschnitt (ohne Berücksichtigung der Versorgungsausgaben) werden Minderausgaben (mit Berücksichtigung der Versorgungsausgaben).

Der gleiche Effekt kann, obwohl weniger deutlich, im Rahmen des Benchmarkings auf Basis spezifischer Indikatoren (neben der Einwohnerzahl sind dies die Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen je Schüler, die Landesfläche in km2 sowie der Ausländeranteil [an der Bevölkerung insgesamt] in %) beobachtet werden:

Ohne Berücksichtigung der Versorgungsausgaben sind für Brandenburg Minderaus-gaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 286 Mio. Euro festzustellen; gegen-über dem FFW-Durchschnitt betragen die Minderausgaben ca. 713 Mio. Euro.

Mit Berücksichtigung der Versorgungsausgaben erhöhen sich die Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 329 Mio. Euro; die Minderausgaben gegen-über dem FFW-Durchschnitt steigen auf ca. 687 Mio. Euro an.

Kommunale Ebene

Auf kommunale Ebene ist nur ein Benchmarking der laufenden Ausgaben (ohne Versorgungsausgaben) durchgeführt worden. Die entsprechenden Ergebnisse kön-nen wie folgt beschrieben werden:

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Bzgl. der Einwohnerzahl verfügt Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt über Mehrausgaben von ca. 5 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt über Minderausgaben von ca. 22 Mio. Euro.

Nach dem differenzierten Benchmarking sind für Brandenburg Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 4 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 123 Mio. Euro zu verzeichnen.

Konsolidierte Ebene

Auf konsolidierter Landes- und Kommunalebene ist ebenfalls nur ein Benchmarking der laufenden Ausgaben (ohne Versorgungsausgaben) durchgeführt worden. Die Ergebnisse lauten wie folgt:

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ergibt Minderausgaben für Bran-denburg gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 145 Mio. Euro und Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 5 Mio. Euro.

Das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren führt zu Minderausgaben für Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 390 Mio. Euro und Minder-ausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 710 Mio. Euro.

5.2.10 Hochschulen

Der Aufgabenbereich „Hochschulen (ohne Hochschulkliniken)“ bezieht sich auf die FZ 13 (Hochschulen) ohne die FZ 132 (Hochschulkliniken). Im Jahr 2004 verfügte Brandenburg über folgende Hochschulen:

» Universität Potsdam

» Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

» Brandenburgische Technische Universität Cottbus

» Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg

» Fachhochschule Brandenburg

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» Fachhochschule Eberswalde

» Fachhochschule Lausitz

» Fachhochschule Potsdam

» Technische Fachhochschule Wildau

Hochschulkliniken sowie Studierende der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin waren und sind in Brandenburg nicht vorhanden bzw. vertreten.20

Generell wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Studienanfänger – bundes-weit betrachtet – bis 2011 ansteigen und danach tendenziell rückläufig sein wird (vgl. Tabelle 7):

Jahr Anzahl der Studienanfänger

2004 357.743

2011 394.300

2020 343.500

Tab. 7: Anzahl der Studienanfänger (Entwicklung)

Quelle: Kultusministerkonferenz (KMK) – Statistische Veröffentlichungen der KMK, Dokumentation Nr. 176

Aufgrund der in den nächsten Jahren bundesweit steigenden Studienanfängerzahl sowie weiterer Herausforderungen für die Hochschulen, wie z. B. die Bewältigung der Bologna-Reform mit der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge, der zunehmenden Diversifizierung nach Exzellenzkriterien sowie den steigenden Anfor-derungen von Autonomie und Wettbewerb, einigten sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern am 20.11.2006 auf Eckpunkte für die Ausgestaltung eines Hochschulpaktes 2020. Über diese Eckpunkte sollen die Regierungschefs von Bund und Ländern am 13.12.2006 entscheiden. Grundsätzlich beinhalten die Eckpunkte des Hochschulpaktes Regelungen über Kostenteilungen zwischen dem Bund und den Ländern (unter Berücksichtigung von Sonderregelungen, beispielsweise für die

20 Die Studierenden der Medizin sind daher grundsätzlich in der Definition des spezifischen Indikators „Anzahl der Studierenden“ nicht enthalten, um die Vergleichbarkeit mit anderen

Ländern zu verbessern. Darüber hinaus werden die Studierenden an Verwaltungsfachhoch-

schulen sowie an nicht-staatlichen Hochschulen nicht erfasst.

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neuen Länder).21 Diese Rahmenbedingung ist bei der weiteren Interpretation der Benchmarking-Ergebnisse zu berücksichtigen.

Da die Kommunen grundsätzlich keine Ausgaben unter der FZ 13 (ohne 132) ver-bucht haben, ist für das Benchmarking nur die Landesebene relevant.

Landesebene

Brandenburg verfügt beim Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl über Minder-ausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 155 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 151 Mio. Euro.

Das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (neben der Einwohnerzahl auch die Anzahl der Studierenden [ohne Studierende der Medizin, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen sowie Studierende an nicht-staatlichen Hochschulen] und das wissenschaftliche Personal [ohne Drittmittel-Beschäftigte]) ergibt Minder-ausgaben für Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 101 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von 109 Mio. Euro.

Die Minderausgaben für Brandenburg können nicht darauf zurückgeführt werden, dass der Anteil an Studierenden in weniger kostenintensiven Fächergruppen (z. B. Sprach- und Kulturwissenschaften) höher ist als in anderen Ländern: In Brandenburg liegt der Anteil an Studierenden in sprach- und kulturwissenschaftlichen Fächern bei ca. 22 % und entspricht somit exakt dem Bundesdurchschnitt.22

Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass die Minderausgaben von Brandenburg im Vergleich zum FO- bzw. FFW-Durchschnitt auf eine im Jahr 2004 generell gerin-gere finanzielle Ausstattung des Hochschulbereichs zurückzuführen ist.

21 Vgl. www.bmbf.de (Hochschulpakt 2020).

22 Vgl. Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg, Studierende im Land

Brandenburg nach Wintersemestern und Fächergruppen (2003/2004) und Statistisches Bun-

desamt, Studierende nach Fächergruppen (2003/2004).

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Kommunale Ebene

Die kommunale Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

Konsolidierte Ebene

Die konsolidierte Ebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

5.2.11 Kultur

Der Aufgabenbereich „Kultur (exkl. Zoologische und botanische Gärten, Verwaltung, Denkmalschutz und -pflege, Kirchliche Angelegenheiten)“ ist bezogen auf die FZ 181 (Theater), 182 (Einrichtungen der Musikpflege), 183 (Museen, Sammlungen, Aus-stellungen), 185 (Musikschulen), 186 (Nichtwissenschaftliche Bibliotheken), 187 (Sonstige Kultureinrichtungen), 191 (Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege), 192 (Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen) und 193 (Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege).

Ausgeschlossen wurden die o. g. Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche, da die Ausga-ben des Landes Brandenburg für zoologische und botanische Gärten sowie kirchli-che Angelegenheiten zu vernachlässigen sind und die Ausgaben für Denkmalschutz und -pflege länderübergreifend unterschiedlichen FZ zugeordnet worden sind (in diesem Zusammenhang wird auch die Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten ausgeklammert, da sie zum Teil auf die Verwaltung des Denkmalschutzes bzw. der Denkmalpflege bezogen ist).

Da in allen Vergleichsländern auf allen Ebenen Kulturausgaben in nennenswerter Höhe anfallen, werden im Rahmen des Benchmarkings grundsätzlich alle Ebenen betrachtet. Aufgrund der Vielzahl an Kultursparten, die in diesem Aufgabenbereich zusammengefasst sind, wurde auf die Definition von spezifischen Indikatoren und somit auf die Durchführung eines differenzierten Benchmarkings verzichtet.

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Landesebene

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ergibt für Brandenburg Minderaus-gaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 39 Mio. Euro und Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 4 Mio. Euro.

Gegenüber Rheinland-Pfalz, demjenigen Land mit den niedrigsten Kulturausgaben je Einwohner unter den FFW-Ländern, betragen die Mehrausgaben von Brandenburg ca. 14 Mio. Euro.

Die Mehrausgaben von Brandenburg gegenüber dem FFW-Durchschnitt bzw. Rhein-land-Pfalz können ansatzweise u. a. wie folgt relativiert bzw. erläutert werden:

» Den Kulturausgaben des Landes stehen z. B. ca. 9 Mio. Euro an Zahlungen der Stadt Cottbus gegenüber (städtischer Anteil an den Ausgaben für das Staatstheater und die Kunstsammlungen). In den FFW-Ländern konnten kei-ne ähnlich hohen Einnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben identifiziert werden. Eine Berücksichtigung der Nettoausgaben im Rahmen des Bench-markings würde zu einer Verringerung der o. g. Mehrausgaben führen.

» In Rheinland-Pfalz sind Ausgaben für Burgen, Schlösser und Altertümer in Höhe von ca. 5 Mio. Euro unter der FZ 195 (Denkmalschutz und -pflege) ver-bucht und somit nicht berücksichtigt worden, da dieser Aufgabenbereich aus dem Benchmarking ausgeschlossen wurde. Vergleichbare Ausgaben für die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) sind in Brandenburg bei der FZ 187 (Sonstige Kultureinrichtungen) angesiedelt und somit im Rahmen des Benchmarkings berücksichtigt worden.

» In Rheinland-Pfalz sind die Bibliotheksausgaben teilweise unter einer anderen FZ verbucht worden als in Brandenburg. So wurden z. B. die Ausgaben der Rheinischen Landesbibliothek in Koblenz sowie der Pfälzischen Landesbib-liothek in Speyer der FZ 162 (Wissenschaftliche Bibliotheken, etc.) und nicht der FZ 186 (Nichtwissenschaftliche Bibliotheken) zugeordnet.

» In Schleswig-Holstein werden die Landesausgaben für die Kunsthalle Kiel von ca. 1 Mio. Euro unter der FZ 131 (Universitäten) verbucht; sie sind somit nicht in das Benchmarking eingeflossen.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Brandenburg und die Vergleichsländer im Kulturbereich ihre Zahlungen an die Kommunen unterschiedlich geregelt haben. Z. B. erhalten die Kommunen in Schleswig-Holstein ca. 34 Mio. Euro aus dem kom-

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munalen Finanzausgleich und darüber hinaus keine weiteren Zahlungen aus dem Epl. 07 für die öffentlich getragenen Theater. In Brandenburg werden ca. 13 Mio. Euro auf dem kommunalen Finanzausgleich sowie ca. 19 Mio. Euro auch dem Epl. 06 für die öffentlich getragenen Theater aufgewendet.

Kommunale Ebene

Auf kommunaler Ebene hat Brandenburg Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 26 Mio. Euro und Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durch-schnitt von ca. 41 Mio. Euro zu verzeichnen.

In Bezug auf Niedersachsen, dem Land mit den geringsten Pro-Kopf-Ausgaben im Kulturbereich betragen die Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt ca. 50 Mio. Euro.

Konsolidierte Ebene

Auf konsolidierter Ebene verfügt Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt über Minderausgaben von ca. 67 Mio. Euro. Wie auf Landes- und kommunaler Ebene weist Brandenburg auch auf konsolidierter Ebene die niedrigsten Kulturausgaben je Einwohner unter den Flächenländern Ost auf.

Im Vergleich mit dem FFW-Durchschnitt liegen die Mehrausgaben von Brandenburg bei ca. 30 Mio. Euro, im Vergleich mit Schleswig-Holstein, welches unter den FFW-Ländern die geringsten Pro-Kopfausgaben tätigt, betragen die Mehrausgaben ca. 34 Mio. Euro.

5.2.12 Sozialverwaltung und Gesundheit

Der Aufgabenbereich „Sozialverwaltung und Gesundheit“ bezieht sich auf die FZ 21 („Sozialverwaltung“), FZ 311 (Gesundheitsbehörden) und FZ 314 (Maßnahmen des Gesundheitswesens). Zu den Maßnahmen des Gesundheitswesens zählen diverse Einzelaufgaben, wie vor allem Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe, das Landesinstitut für Rechtsmedizin, gesundheitliche Prävention und Rehabilitation, toxikologische Untersuchungen und der öffentliche Gesundheitsdienst. Die FZ 312 (Krankenhäuser

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und Heilstätten) wird nicht in das Benchmarking einbezogen, da der Bereich der Krankenhäuser und Heilstätten aufgrund länderübergreifend zum Teil sehr unter-schiedlicher Rechts-, Organisations- und Finanzierungsformen nicht oder nur schwer vergleichbar ist.

Die Zusammenfassung von FZ aus unterschiedlichen FZ-Bereichen (hier: 2 und 3) erfolgt aus folgendem Grund: In Brandenburg werden die Ausgaben des Lan-desamtes für Soziales und Versorgung vollständig unter der FZ 214 (Versorgungs-ämter) verbucht. Bestandteil des Landesamtes für Soziales und Versorgung ist aber auch das Landesgesundheitsamt. Die Aufgaben des Landesgesundheitsamtes wer-den in den Vergleichsländern allerdings i. d. R. durch eigenständige Behörden wahr-genommen, deren Ausgaben unter den FZ 311 oder 314 erfasst werden. Insofern bietet sich eine Zusammenfassung der FZ 21, 311 und 314 an, um die Aufgaben bzw. Ausgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung vollständig mit ande-ren Ländern vergleichen zu können.

Im Rahmen des Benchmarkings werden alle Vergleichsebenen (Landesebene, kommunale Ebene, konsolidierte Ebene) betrachtet, da in den Vergleichsländern (Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein werden aufgrund fehlerhafter statistischer Daten bzw. nicht erklärbarer Unterschiede auf kommunaler und Landesebene ausgeklammert) auf allen Ebenen Ausgaben in nennenswerter Höhe für den Aufgabenbereich „Sozialverwaltung und Gesundheit“ anfallen. Da für diesen Aufgabenbereich eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben zusammengefasst worden sind, wird auf eine Definition spezifischer Indikatoren verzichtet.

Landesebene

Nach dem Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl verfügt Brandenburg im Auf-gabenbereich „Sozialverwaltung und Gesundheit“ über Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 10 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 39 Mio. Euro.

Im Vergleich mit Sachsen-Anhalt, welches die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben für Sozialverwaltung und Gesundheit unter den Flächenländern Ost getätigt hat, sind für Brandenburg Mehrausgaben von ca. 11 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Minderaus-gaben gegenüber dem FFW-Bestwert (Rheinland-Pfalz) betragen ca. 34 Mio. Euro.

Als Ursachen für die Mehrausgaben von Brandenburg gegenüber Sachsen-Anhalt können u. a. genannt werden:

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» In Sachsen-Anhalt werden die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozi-alhilfe (Ausgabenumfang 2004: ca. 14 Mio. Euro) nicht – wie in Brandenburg – der Sozialverwaltung (FZ-Bereich 21), sondern dem Landesverwaltungsamt bzw. der Zentralverwaltung (FZ-Bereich 01, FZ 012) zugeordnet.

» In Sachsen-Anhalt werden die Aufgaben der Suchberatungsstellen (Ausga-benumfang 2004: ca. 2 Mio. Euro) nicht – wie in Brandenburg – den Maß-nahmen des Gesundheitswesens (FZ 314), sondern der Förderung der Wohl-fahrtspflege (FZ 236) zugeordnet.

» In Sachsen-Anhalt werden die Aufgaben der Gerichtsmedizin nicht – wie in Brandenburg (hier: Landesinstitut für Rechtsmedizin) – den Maßnahmen des Gesundheitswesens (FZ 314), sondern den Hochschulen (FZ-Bereich 13) zu-geordnet.

Kommunale Ebene

Auf Basis des Einwohner-Benchmarkings hat Brandenburg Mehrausgaben gegen-über dem FO-Durchschnitt von ca. 20 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durch-schnitt von ca. 33 Mio. Euro.

Die Mehrausgaben gegenüber dem FO-Bestwert (Sachsen) betragen ca. 30 Mio. Euro, die Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Bestwert (Rheinland-Pfalz) ca. 56 Mio. Euro.

Konsolidierte Ebene

Auch auf konsolidierter Ebene sind für Brandenburg grundsätzlich Mehrausgaben festzustellen, welche zum Teil durch die o. g. Unterschiede im Vergleich zu Sachsen-Anhalt erklärt werden können.

Gegenüber dem FO-Durchschnitt betragen die Mehrausgaben von Brandenburg ca. 10 Mio. Euro; gegenüber dem FFW-Durchschnitt liegen die Ausgaben von Branden-burg in etwa auf dem gleichen Niveau.

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5.2.13 Jugendhilfe nach dem SGB VIII

Der Aufgabenbereich „Jugendhilfe nach dem SGB VIII“ ist bezogen auf den gleich-lautenden FZ-Bereich 26. Ausgeschlossen wird allerdings die FZ 264 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege). Diese Aufgabe wird in den Auf-gabenbereich „Kindertageseinrichtungen“ integriert, so dass an dieser Stelle die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen insgesamt (inkl. Fördermittel) betrachtet werden können.

Die kurz- bis mittelfristige Beeinflussbarkeit der Jugendhilfeausgaben ist beschränkt, da die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Bund festgelegt werden. Aller-dings sind die Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach bundesgesetzlich geregelt, so dass die Jugendhilfeausgaben in den Ländern zumindest teilweise als beeinflussbar gelten können.

Im Rahmen des Benchmarkings werden alle Vergleichsebenen betrachtet, da in den Vergleichsländern auf allen Ebenen Jugendhilfeausgaben in nennenswerter Höhe anfallen. Es muss allerdings betont werden, dass der Bereich der Jugendhilfe in allen Vergleichsländern durch einen hohen Dezentralisierungsgrad geprägt ist. Daraus folgt, dass die Jugendhilfeausgaben überwiegend auf kommunaler Ebene getätigt werden und die Gesamtausgaben daher auch am ehesten auf kommunaler Ebene beeinflusst werden können.

Landesebene

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ergibt für Brandenburg Minderaus-gaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 3 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 11 Mio. Euro.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass Brandenburg unter den FO-Ländern über die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben im Jugendhilfebereich verfügt. Gegenüber dem FFW-Bestwert (Niedersachsen) hat Brandenburg in diesem Bereich allerdings Mehr-ausgaben von ca. 6 Mio. Euro.

Ein differenziertes Benchmarking ist auf Landesebene nicht durchgeführt worden, da die Anzahl der 10- bis 21-jährigen Einwohner, welche als spezifischer Indikator für den Jugendhilfebereich definiert worden ist, nur einen geringen Zusammenhang zu den Ausgaben aufweist und der Erklärungswert (R2-Wert) negativ ist.

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Kommunale Ebene

Nach dem Einwohner-Benchmarking verfügen die Kommunen in Brandenburg über Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 38 Mio. Euro und gegen-über dem FFW-Durchschnitt von ca. 14 Mio. Euro.

Unter Berücksichtigung der 10- bis 21-jährigen Einwohner an Stelle der Einwohner insgesamt fallen die Mehrausgaben in Brandenburg geringer aus: gegenüber dem FO-Durchschnitt liegen sie bei ca. 30 Mio. Euro, gegenüber dem FFW-Durchschnitt bei ca. 12 Mio. Euro.

Konsolidierte Ebene

Das Einwohner-Benchmarking ergibt für Brandenburg Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 34 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 11 Mio. Euro.

Auf Basis der 10- bis 21-jährigen Einwohner an Stelle der Einwohner insgesamt sind für Brandenburg Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 26 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 9 Mio. Euro ermittelt worden.

5.2.14 Kindertageseinrichtungen

Der Aufgabenbereich „Kindertageseinrichtungen“ bezieht sich – wie oben bereits geschildert – auf die FZ 274 (Tageseinrichtungen für Kinder) und die FZ 264 (Förde-rung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege). Durch die Zusam-menfassung dieser beiden FZ zu einem Aufgabenbereich ist es einerseits möglich, den die Kindertageseinrichtungen umfassend zu betrachten. Zum anderen wird da-durch die länderübergreifende Vergleichbarkeit erhöht, da festgestellt worden ist, dass die Länder gleiche Aufgaben bzw. Ausgaben zum Teil unterschiedlich auf die FZ 264 und 274 verbuchen.

Im Rahmen des Benchmarkings werden nur die kommunale und die konsolidierte Ebene betrachtet, da die Ausgaben auf kommunaler Ebene in allen Vergleichslän-dern im Wesentlichen den Ausgaben auf konsolidierter Ebene entsprechen und die Landesausgaben hauptsächlich Transferzahlungen an die Kommunen darstellen (Thüringen und Schleswig-Holstein sowie Baden-Württemberg werden aufgrund der

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extrem geringen und nur zum Teil nachvollziehbaren Ausgaben auf Landesebene aus dem Benchmarking bzw. den Korrelations- und Regressionsanalysen ausge-klammert).23

Landesebene

Die Landesebene wird nicht in das Benchmarking einbezogen (siehe oben).

Kommunale Ebene

Für Brandenburg ergeben sich durch das Einwohner-Benchmarking Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 60 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 191 Mio. Euro.

Durch das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (Anzahl der 1- bis 10-jährigen Einwohner und Erwerbsquote der Frauen)24 reduzieren sich die Mehrausga-ben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 39 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt auf ca. 120 Mio. Euro.

Konsolidierte Ebene

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl führt zu Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 51 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 174 Mio. Euro.

23 In Thüringen wurden bis zum Jahr 2005 Transferzahlungen im Kita-Bereich z. B. über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) abgewickelt; eine Verbuchung der entsprechenden

Zahlungen auf den FZ 264 oder 274 erfolgte somit nicht.

24 Für den Betreuungsumfang / die Betreuungsqualität im Kita-Bereich konnten leider keine

auf 2003 oder 2004 bezogenen, für alle Länder vergleichbaren Daten aus einer einheitlichen

Quelle gewonnen werden.

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Das differenzierte Benchmarking ergibt verringerte Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 28 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschitt von ca. 64 Mio. Euro.

Als mögliche Ursachen für die Ausgabenunterschiede können u. a. genannt werden:

» Unterschiedliche Versorgungsgrade: In den Flächenländern Ost ist der Ver-sorgungsgrad – insbesondere in den Altersklassen unter 3 und über 6,5 Jahre – tendenziell höher als in den Flächenländern West (Z. B. verfügte Branden-burg im Jahresdurchschnitt 2004 über einen Versorgungsgrad bei den 0- bis 3-jährigen von ca. 39 % und bei den Schulkindern von ca. 46 %; demgegen-über betrug der Versorgungsgrad in Niedersachen im Jahresdurchschnitt 2002 bei den 0- bis 3-jährigen ca. 2 % und bei den Schulkindern ca. 5 %).

» Unterschiedliche Betreuungsstandards: In einigen Ländern werden rechtliche Betreuungsansprüche – im Rahmen der Kindertagesstättengesetze – zeitlich konkretisiert. In anderen Ländern wird den zuständigen Trägern der Kinderta-gesbetreuung auferlegt, „bedarfsgerechte“ Betreuungsangebote bereitzustel-len.

» Unterschiedliche Personalschlüssel: Die Personalschlüssel im Kita-Bereich werden von Land zu Land unterschiedlich definiert und bestimmen in einem wesentlichen Umfang die laufenden Ausgaben.

Eine Detailanalyse dieser und ggf. anderer möglicher Ursachen konnte im Rahmen dieses Projektes leider nicht erfolgen.

5.2.15 Sport und Erholung

Der Aufgabenbereich „Sport und Erholung“ ist bezogen auf die gleichlautende FZ 32 und umfasst die Teilbereiche „Förderung des Sports“, „Sportstätten“, „Badeanstalten“ sowie „Park- und Gartenanlagen“.

Im Rahmen des Benchmarkings werden alle Vergleichsebenen betrachtet, da in den Vergleichsländern auf allen Ebenen Ausgaben für Sport und Erholung in nennens-werter Höhe anfallen. Es muss allerdings betont werden, dass der Aufgabenbereich „Sport und Erholung“ in allen Ländern durch einen hohen Dezentralisierungsgrad gekennzeichnet ist. Daraus folgt, dass die Ausgaben überwiegend auf kommunaler

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Ebene getätigt werden und die Gesamtausgaben daher auch am ehesten auf kom-munaler Ebene beeinflusst werden können.

Landesebene

Auf Basis des Einwohner-Benchmarkings liegen die Ausgaben in Brandenburg in etwa auf dem Niveau des FO-Durchschnitts. Gegenüber dem FFW-Durchschnitt ergeben sich für Brandenburg Mehrausgaben von ca. 3 Mio. Euro.

Das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (dies sind hier – neben der Einwohnerzahl – die Anzahl der Sportvereine und die Anzahl der Mitglieder in Sport-vereinen) entsprechen die Ausgaben in Brandenburg – wie auf Basis des Einwohner-Benchmarkings – in etwa denjenigen des FO-Durchschnitts. Im Vergleich mit dem FFW-Durchschnitt verfügt Brandenburg über Mehrausgaben von ca. 4 Mio. Euro.

Die Mehrausgaben von Brandenburg können evtl. darauf zurückgeführt werden, dass das Land Brandenburg relativ großen Wert auf die Förderung des Leistungs- bzw. Spitzensports legt und bspw. drei Olympiastützpunkte unterstützt.

Kommunale Ebene

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ergibt für Brandenburg Minderaus-gaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 9 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 3 Mio. Euro.

Durch das differenzierte Benchmarking werden die Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 7 Mio. Euro verringert. Gegenüber dem FFW-Durchschnitt hat Brandenburg nach diesem Benchmarking Mehrausgaben von ca. 6 Mio. Euro.

Die Mehrausgaben gegenüber dem FFW-Durchschnitt basieren im Wesentlichen auf den Mehrausgaben bgzl. der Anzahl der Mitglieder in Sportvereinen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die absolute und – gemessen an der Bevölkerung – relative Anzahl an Mitgliedern z. B. in Niedersachsen (36 %) drei Mal höher ausfällt als in Brandenburg (11 %), sich eine bestimmte Ausgabensumme so in Niedersachsen auf eine größere Anzahl an Mitgliedern verteilt und die mitgliederbezogenen Ausgaben in Niedersachsen folglich geringer ausfallen als in Brandenburg.

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Konsolidierte Ebene

Auf konsolidierter Ebene liegen die Minderausgaben von Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt – wie auf kommunaler Ebene – bei ca. 9 Mio. Euro. Im Ver-gleich mit dem FFW-Durchschnitt sind die Ausgaben in Brandenburg in etwa auf dem gleichen Niveau angesiedelt.

Nach dem differenziertem Benchmarking verfügt Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt über Minderausgaben von ca. 8 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt über Mehrausgaben von ca. 4 Mio. Euro.

5.2.16 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Aufgabenbereich „Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ bezieht sich auf die FZ 51 („land- und forstwirtschaftliche Verwaltung“) und die FZ 81 („land- und forst-wirtschaftlichen Unternehmen“). In diesen Aufgabenbereich eingeschlossen ist auch das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft. Außerdem zählen die Landesforstanstalt und die Ämter für Forstwirtschaft zu diesem Bereich.

Die Forstverwaltungen der Länder sind zum Teil sehr unterschiedlich organisiert (Amt, Regiebetrieb, LHO-Betrieb, Sondervermögen, Anstalt öffentlichen Rechts, etc.). Ein länderübergreifender Vergleich der Forstverwaltungen hinsichtlich der FZ 51 und 81 erscheint jedoch möglich.

Im Rahmen des Benchmarkings werden alle Vergleichsebenen betrachtet, da in den Vergleichsländern auf allen Ebenen (insbesondere allerdings auf Landesebene) Ausgaben für den Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in nennenswerter Höhe anfallen.

Landesebene

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ergibt für Brandenburg Mehrausga-ben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 5 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 60 Mio. Euro.

Das Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (Landwirtschaftliche Fläche, Staatswald [Land], Staatswald [Bund], Körperschaftswald und Privatwald) führt da-

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gegen zu Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 66 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 111 Mio. Euro.

Die gewichteten Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt bestehen weit-gehend aus Minderausgaben bzgl. der Indikatoren „Staatswald (Bund)“ (ca. 24 Mio. Euro), „Privatwald“ (ca. 19 Mio. Euro) und „Staatswald (Land)“ (ca. 16 Mio. Euro). Für den Staatswald des Bundes, den Privatwald und den Körperschaftswald über-nimmt das Land hoheitliche Aufgaben, wie z. B. die Verfolgung von Ordnungswidrig-keiten, sowie Beratungsleistungen. Durch eine Detailanalyse wäre zu prüfen, wie die Ausgabenunterschiede bzgl. der einzelnen Indikatoren genau erklärt werden können.

Kommunale Ebene

Das Einwohner-Benchmarking ergibt für Brandenburg Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 2 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 11 Mio. Euro.

Das differenzierte Benchmarking (einbezogen werden hier nur die Indikatoren „Landwirtschaftliche Fläche“ und „Körperschaftswald“) führt zu Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 3 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 7 Mio. Euro.

Konsolidierte Ebene

Auf Basis der Einwohnerzahl ergeben sich für Brandenburg Mehrausgaben von ca. 4 Mio. Euro gegenüber dem FO-Durchschnitt und Mehrausgaben von ca. 50 Mio. Euro gegenüber dem FFW-Durchschnitt.

Unter Berücksichtigung spezifischer Indikatoren (dies sind hier die Indikatoren „Landwirtschaftliche Fläche“, „Staatswald (Land)“, „Staatswald (Bund)“ und „Körper-schaftswald“) verfügt Brandenburg über Minderausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 57 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 135 Mio. Euro.

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5.2.17 Verkehrsverwaltung und Straßen

Der Aufgabenbereich „Verkehrsverwaltung und Straßen“ ist bezogen auf die FZ 71 („Verkehrsverwaltung“ bzw. Verwaltung für Straßen- und Brückenbau, Wasserstra-ßen etc.) sowie die FZ 72 („Straßen“ bzw. Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Lan-desstraßen, Kreisstraßen, etc.).

In Brandenburg war bis 31.12.2004 das Landesamt für Bauen, Verkehr und Stra-ßenbau (LBVS) – gemeinsam mit den Straßenbauämtern – für die Verwaltung des Verkehrswesens, insbesondere Straßen- und Brückenbau, zuständig. Dabei waren die Bauwerksprüfung der Bundes- und Landesstraßen im LBVS und die Bauwerks-prüfung der Bundesautobahnen im Autobahnamt angesiedelt. Das LBVS hatte dar-über hinaus weitere Aufgaben, wie ÖPNV, Städtebauförderung, etc., zu erfüllen.

Ab 01.01.2005 ist die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg im Landes-betrieb Straßenwesen als Untere Straßenbaubehörde verankert.

Im Rahmen des Benchmarkings werden alle Ebenen (Landesebene, Kommunale Ebene und Konsolidierte Ebene) berücksichtigt, wobei – aufgrund der von Land zu Land unterschiedlichen Dezentralisierungsquoten (= Anteil der kommunalen an den konsolidierten Ausgaben) in diesem Bereich – insbesondere die Landes- und die konsolidierte Ebene betrachtet werden sollte.

Landesebene

Das Einwohner-Benchmarking ergibt für Brandenburg Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 40 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 57 Mio. Euro.

Unter Berücksichtigung spezifischer Indikatoren (hierbei handelt es sich um die Stra-ßenlänge bei Bundesfernstraßen25, Landesstraßen und Kreisstraßen sowie die Netz-dichte bei Bundesfernstraßen und Landesstraßen) reduzieren sich die Mehrausga-ben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 19 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt auf ca. 2 Mio. Euro.

25 Bundesfernstraßen setzen sich aus Bundesstraßen und Bundesautobahnen zusammen.

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In Bezug auf die Einwohnerzahl und die Straßenlänge (Bundesfernstraßen) verfügt Sachsen-Anhalt über die geringsten laufenden Ausgaben der Flächenländer Ost; bzgl. der übrigen Indikatoren stellt Thüringen das Benchmark-Land dar. Unter den FFW-Ländern hat Rheinland-Pfalz sowohl bzgl. der Einwohnerzahl als auch bzgl. sämtlicher spezifischer Indikatoren die geringsten Ausgaben für Verkehrsverwaltung und Straßen.

Die Mehrausgaben von Brandenburg gegenüber dem FO-Durchschnitt (insbeson-dere Sachsen-Anhalt und Thüringen) sowie gegenüber dem FFW-Durchschnitt (ins-besondere Rheinland-Pfalz) können u. a. wie folgt begründet werden:

» Im Jahr 2004 sind in Brandenburg auch Ausgaben für nicht-straßenbezogene Aufgaben des LBVS (z. B. ÖPNV, Städtebauförderung, etc.) in Höhe von ca. 11 Mio. Euro in das Benchmarking einbezogen worden. Mit der Gründung des Landesbetriebs Straßenwesen zum 01.01.2005 ist dieses Veranschlagungs-problem gelöst worden.

» In Rheinland-Pfalz erfolgt eine Veranschlagung der Ausgaben teilweise nach dem Netto- und teilweise nach dem Bruttoprinzip. So sind z. B. in der HGr. 4 nur die Landesbediensteten abgebildet; 465 Bundesarbeiter sowie 30 Stellen für Auszubildende werden unmittelbar aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Demgegenüber werden die Erstattungen vom Bund für die Kosten bzgl. Pla-nung und Bauaufsicht nach dem Bruttorprinzip veranschlagt. In Brandenburg werden sämtliche Ausgaben nach dem Bruttoprinzip im Haushalt abgebildet.

» In Rheinland-Pfalz ist der Anteil der kommunalen Ausgaben an den konsoli-dierten Ausgaben (ca. 64 %) deutlich höher als in Brandenburg (ca. 31 %).

» In Thüringen werden die Erstattungen des Bundes in Höhe von ca. 5 Mio. Euro für Personalkosten der Bundesarbeiter (Kap. 10 05 Titel 231 02/426 03) sowie ca. 6 Mio. Euro für Planung und Bauaufsicht (Kap. 10 05 Titel 331 01/775 71) zwar – wie in Brandenburg – nach dem Bruttoprinzip ausgewie-sen, stellen aber vermutlich nicht die volle Summe der Bundeserstattungen dar (zum Vergleich: Die Bundeserstattung für Brandenburg betragen ca. 30 Mio. Euro). Hierfür spricht auch der bei Titel 775 71 ausgebrachte Zufließ-vermerk, nach dem Bundeszuweisungen den ausgewiesenen Landesausga-ben zufließen, d. h. das Ausgabenvolumen noch erhöhen.

» Die Aufgaben der Thüringer Straßenbauverwaltung beschränken sich – im Gegensatz zu Brandenburg – überwiegend auf die Bauherrenfunktion. Di-verse operative Aufgaben (Planung, Bauvorbereitung, Bauüberwachung, etc.)

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werden auf Vertragsbasis an Dritte vergeben. Ob sämtliche der für private Dienstleister anfallenden Kosten in der Jahresrechnungsstatistik unter den FZ 71 oder 72 erfasst werden, konnte nicht überprüft werden.

» In Thüringen und Sachsen sind die Drittmittelquoten auf Landesebene we-sentlich geringer als in Brandenburg. Möglicher Weise werden daher Bundes- und ggf. kommunale Mittel außerhalb des Landeshaushaltes in Anspruch ge-nommen. Des Weiteren werden die Veranschlagungsgrundsätze bzgl. der Verbuchung von laufenden und investiven Ausgaben in den Ver-gleichsländern evtl. anders ausgelegt bzw. angewendet.

» Der Pendlerverkehr von und nach Brandenburg ist – aufgrund der Randlage zu Berlin – stärker als bspw. der Pendlerverkehr von und nach Thüringen bzw. anderen Ländern ohne geographische Nähe zu einer Metropolregion. Je höher allerdings das Verkehrsaufkommen, desto höher auch der Aufwand für die Unterhaltung der Straßen.

» Brandenburg verfügt – z. B. im Vergleich mit Thüringen, aber auch im Ver-gleich mit anderen Ländern – über einen größeren Alleenanteil an den Bun-des- und Landesstraßen. Für die Pflege der Alleenbäume sowie die durch die Alleenbäume verursachten Straßenschäden entsteht ein Mehraufwand im Vergleich zu Straßen ohne Alleen. Der Erhaltungsaufwand kann derzeit nur abgeschätzt werden. Die Straßenbauverwaltung geht davon aus, dass der Erhaltungsaufwand für Alleen ca. 35 % höher ist als bei Straßen ohne Alleen. Das MIR hat diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag gegeben; der Abschluss-bericht liegt noch nicht vor.

Bei der Beurteilung der Ausgaben für Verkehrsverwaltung und Straßen sollte auch der Straßenzustand bzw. die Straßenqualität berücksichtigt werden. Im Rahmen des Projektes standen allerdings nur Informationen über den Straßenzustand in Bran-denburg zur Verfügung, so dass die entsprechenden Daten nicht zur Erklärung von Ausgabenunterschieden im Vergleich mit anderen herangezogen werden konnten.

Kommunale Ebene

Das Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl ergibt für Brandenburg Minderaus-gaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 10 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 52 Mio. Euro.

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Ein Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren wurde auf kommunaler Ebene nicht durchgeführt, da ein differenziertes Benchmarking auf dieser Ebene nur unter Berücksichtigung des Indikators „Netzdichte (Kreisstraßen)“ sinnvoll gewesen wäre (zwischen der Netzdichte bei Kreisstraßen und den kommunalen Ausgaben für Ver-kehrsverwaltung und Straßen besteht ein relativ starker Zusammenhang). Weil der Indikator „Netzdichte (Kreisstraßen)“ jedoch nur auf kommunaler Ebene relativ gut geeignet ist und im Rahmen des Benchmarkings vor allem die Landes- und die kon-solidierte Ebene betrachtet werden sollte (siehe oben), wurde der Indikator nicht mit in das Benchmarking einbezogen.

Konsolidierte Ebene

Das Einwohner-Benchmarking ergibt für Brandenburg Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt von ca. 43 Mio. Euro und gegenüber dem FFW-Durchschnitt von ca. 9 Mio. Euro.

Durch das differenzierte Benchmarking (auf dieser Ebene werden die Straßenlängen bei Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen berücksichtigt) verringern sich die Mehrausgaben gegenüber dem FO-Durchschnitt auf ca. 10 Mio. Euro. Ge-genüber dem FFW-Durchschnitt sind Minderausgaben von ca. 86 Mio. Euro zu ver-zeichnen.

5.2.18 Benchmarking auf Basis spezifischer Indikatoren (Zusammenfassung)

In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisse des differenzierten Benchmarkings auf Basis spezifischer Indikatoren zusammengefasst. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht in allen Aufgabenbereichen durchgängig bei allen Vergleichsebenen ein differenziertes Benchmarking durchgeführt worden ist. So musste z. B. immer dann auf ein differenziertes Benchmarking verzichtet werden, wenn in einem Bereich keine spezifischen Indikatoren definiert oder Indikatorenwerte gewonnen werden konnten, oder wenn bzgl. der spezifischen Indikatoren kein ausreichender Zusammenhang zu den Ausgaben bzw. kein positiver Erklärungswert ermittelt werden konnte.

Nachrichtlich werden in der folgenden Tabelle auch die Ergebnisse des einfachen Benchmarkings auf Basis der Einwohnerzahl dargestellt. Somit können für jeden Aufgabenbereich – ggf. – die Ergebnisse des einfachen Benchmarkings mit den Ergebnissen des differenzierten Benchmarkings verglichen werden.

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Benchmarkanalyse des Landeshaushaltes Brandenburg

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Tab. 8: Ergebnisse des differenzierten Benchmarkings der laufenden Ausgaben (Übersicht)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Eigene Berechnung)

Wie der Tabelle 8 zu entnehmen ist, unterscheiden sich die Ergebnisse des einfa-chen Benchmarkings teilweise relativ stark von den Ergebnissen des differenzierten Benchmarkings. In den bereichbezogenen Unterkapiteln des Kapitels 5.2 werden die Unterschiede beschrieben und zum Teil bewertet. Eine detaillierte Ursachenanalyse konnte jedoch im Rahmen dieses Benchmarking-Projektes nicht erfolgen.

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

Politische Führung und zentrale Verwaltung- - - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -45,87 53,69 19,86 112,53 -24,43 167,10Finanzverwaltung

-6,38 -3,73 - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -7,65 -4,86 30,24 72,84 14,85 59,07Polizei

-23,21 -11,86 - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) 26,64 92,41 0,00 -2,98 26,64 89,46Öffentliche Ordnung

- - 2,64 45,93 - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) 0,00 0,00 18,39 55,72 16,76 53,48Brandschutz

- - -5,51 3,62 -3,97 7,41

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) 1,21 3,21 -3,01 9,75 -0,24 15,36Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften

-10,97 -11,35 - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -3,88 -0,26 0,00 0,00 -3,88 -0,26Fachgerichtsbarkeit (VerwG, AG, SozG, FG)

5,13 5,91 - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) 5,81 9,07 0,00 0,00 5,81 9,08Justizvollzugsanstalten

24,96 28,75 - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) 24,45 32,40 0,00 0,00 24,46 32,40Allgemeinbildende und berufliche Schulen

-286,23 -713,29 -3,64 -123,09 -389,85 -709,95

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -169,56 19,65 4,85 -21,77 -144,59 5,33Hochschulen (ohne Hochschulkliniken)

-100,94 -108,99 - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -154,85 -150,96 0,00 0,00 -154,59 -150,96Kultur (exkl. Zoologische und botanische Gärten, Verwaltung, Denkmalschutz und -pflege, Kirchl. Ang.) - - - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -38,97 4,38 -26,08 40,87 -66,52 29,82Sozialverwaltung und Gesundheit (ohne Krankenhäuser)

- - - - - -

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -9,58 -38,64 19,64 33,43 9,58 0,14Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) - - 30,08 11,62 25,54 8,77

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -3,41 -10,55 37,73 14,01 33,59 11,25Kindertageseinrichtungen (inkl. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) - - 38,83 120,21 28,38 63,64

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -12,04 45,28 59,72 190,59 51,16 173,82Sport und Erholung

0,05 4,03 -7,44 5,80 -8,25 4,14

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) -0,39 2,52 -9,41 -2,69 -9,38 -0,64Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Verwaltung), land- und forstwirtschaftliche Unternehmen -65,78 -110,82 -3,40 -7,02 -56,60 -134,70

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) 5,49 59,71 -2,10 -10,64 3,67 49,38Verkehrsverwaltung und Straßen

18,97 1,93 - - 9,55 -85,50

nachrichtlich: Einfaches Benchmarking (einwohnerbezogen) 39,46 56,60 -10,47 -51,78 43,49 9,15

Nr. Mehr- oder Minderausgaben (+/-) von Brandenburgin Bezug auf die laufenden Ausgaben

des Jahres 2004 (tarifbereinigt) in Mio. Euro- Differenziertes Benchmarking -

Land Kommunen Gesamt

0

1

2.1

2.2

2.3

3.1

3.2

3.3

4

5.1

9.1

10.1

15.1

10.6

10.7.1

11.2

13.1

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6 Benchmarking der investiven Ausgaben

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Mehr- oder Minderausgaben von Brandenburg in Bezug auf die investiven Ausgaben der Jahre 2003 und 2004 (Durchschnittsbetrachtung) gegenüber dem FO-Durchschnitt und dem FFW-Durch-schnitt auf Landesebene, kommunaler Ebene und konsolidierter Ebene.

Tab. 9: Ergebnisse des Benchmarkings der investiven Ausgaben (Übersicht)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Eigene Berechnung)

Die Ergebnisse des Benchmarkings der investiven Ausgaben werden an dieser Stel-le nur nachrichtlich ausgewiesen, da für einen länderübergreifenden Vergleich grundsätzlich ein längerer Zeitraum als nur zwei Jahre zu betrachten wäre (siehe auch Kapitel 2.1.4).

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

0 Politische Führung und zentrale Verwaltung-39,85 -2,64 16,39 34,52 -24,78 24,51

1.1 Finanzverwaltung-0,82 4,20 4,66 11,73 4,74 15,91

2.1 Polizei8,29 21,99 0,00 -0,04 8,29 21,99

2.2 Öffentliche Ordnung0,00 0,00 1,61 1,58 1,28 1,22

2.3 Brandschutz-4,14 -6,00 -2,95 2,65 -1,88 2,02

3.1 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften0,48 12,97 0,00 0,00 0,48 12,97

3.2 Fachgerichtsbarkeit (VerwG, AG, SozG, FG)0,05 0,00 0,00 0,00 0,05 0,00

3.3 Justizvollzugsanstalten14,15 18,21 0,00 0,00 14,15 18,21

4 Allgemeinbildende und berufliche Schulen-12,69 -16,68 -5,79 -1,33 -5,39 -30,38

5.1 Hochschulen (ohne Hochschulkliniken)4,51 22,57 0,00 0,00 4,51 22,57

9.1 Kultur (exkl. Zoologische und botanische Gärten, Verwaltung, Denkmalschutz und -pflege, Kirchliche Ang.) -6,68 3,38 1,45 11,31 -3,25 10,90

10.1 Sozialverwaltung und Gesundheit (ohne Krankenhäuser)- -0,17 - 1,72 - 1,68

10.6 Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) 1,01 1,65 -0,02 -0,25 0,99 1,46

10.7.1 Kindertageseinrichtungen (inkl. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) 0,00 -0,41 3,48 12,20 3,33 10,33

11.2 Sport und Erholung-4,41 1,55 5,24 14,92 -1,80 3,43

13.1 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Verwaltung), land- und forstwirtschaftliche Unternehmen -0,47 9,88 -10,39 -0,42 -5,59 9,36

15.1 Verkehrsverwaltung und Straßen-3,79 71,37 7,38 50,61 9,31 73,91

SUMME -44,37 141,88 21,08 139,20 4,44 200,08

Kommunen GesamtNr. Mehr- oder Minderausgaben (+/-) von Brandenburgin Bezug auf die investiven Ausgaben

der Jahre 2003 und 2004 (Durchschnitt)in Mio. Euro

Land

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7 Benchmarking der Personalbestände

Die folgende Tabelle enthält die Ergebnisse des Benchmarkings der Personalbe-stände zum 30.06.2005. Im Einzelnen wird dabei das Mehr- oder Minderpersonal in 1.000 VZÄ je Aufgabenbereich, Vergleichsebene und Vergleichsmaßstab ausgewie-sen.

Tab. 10: Ergebnisse des Benchmarkings der Personalbestände (Übersicht)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Eigene Berechnung)

Bei den Aufgabenbereichen 2.1 „Polizei“ (Kommunale Ebene, FO-Durchschnitt), 2.2 „Öffentliche Ordnung“ (Landesebene, FO- und FFW-Durchschnitt), 3.1 „Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften“ (Kommunale Ebene, FO- und FFW-Durchschnitt), 3.2 „Fachgerichtsbarkeit (VerwG, AG, SozG, FG)“ (Kommunale Ebe-

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

FO(Durchschnitt)

FFW(Durchschnitt)

0 Politische Führung und zentrale Verwaltung0,05 1,65 0,05 1,14

1 Finanzverwaltung-0,16 -0,08 0,59 1,34

2.1 Polizei0,63 2,87 0,00 -0,05

2.2 Öffentliche Ordnung0,00 0,00 0,23 0,92

2.3 Brandschutz0,05 0,07 -0,14 0,19

3.1 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften0,40 0,59 0,00 0,00

3.2 Fachgerichtsbarkeit (VerwG, AG, SozG, FG)0,10 0,21 0,00 0,00

3.3 Justizvollzugsanstalten0,09 0,19 0,00 0,00

4 Allgemeinbildende und berufliche Schulen-0,35 -0,57 0,23 -0,01

5.1 Hochschulen (ohne Hochschulkliniken)-2,04 -1,12 0,00 0,00

9.1 Kultur (exkl. Zoologische und botanische Gärten, Verwaltung, Denkmalschutz und -pflege, Kirchl. Ang.) -0,22 0,11 -0,59 0,50

10.1 Sozialverwaltung und Gesundheit (ohne Krankenhäuser)-0,17 0,13 0,20 -0,10

10.6 Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) 0,02 0,02 -0,11 -0,20

10.7.1 Kindertageseinrichtungen (inkl. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) - - - -

11.2 Sport und Erholung0,00 0,00 -0,16 -0,08

13.1 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Verwaltung), land- und forstwirtschaftliche Unternehmen 0,85 2,01 0,01 -0,12

15.1 Verkehrsverwaltung und Straßen1,05 1,00 0,05 -0,45

SUMME 0,27 7,07 0,35 3,08

Nr. Mehr- oder Minderpersonal (+/-) in 1.000 VZÄvon Brandenburg in Bezug auf die Vergleichsländer

(Stand: 30.06.2005)

Land Kommunen

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ne, FO- und FFW-Durchschnitt), 3.3 „Justizvollzugsanstalten“ (Kommunale Ebene, FO- und FFW-Durchschnitt), 5.1 „Hochschulen (ohne Hochschulkliniken)“ (Kommu-nale Ebene, FO- und FFW-Durchschnitt) und 11.2 „Sport und Erholung“ (Landes-ebene, FO- und FFW-Durchschnitt) liegt der Mehr- oder Minderpersonalbesatz von Brandenburg jeweils bei 0 VZÄ, da hier länderübergreifend kein Personal beschäftigt wird.

Zum Verständnis der oben stehenden Tabelle ist weiterhin zu berücksichtigen, dass im Aufgabenbereich 10.1 „Sozialverwaltung und Gesundheit (ohne Krankenhäuser)“ die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein aus dem Benchmarking ausgeklammert wurden (analog: Vorgehen beim Benchmarking der laufenden Ausgaben).

Im Aufgabenbereich 10.7.1 „Kindertageseinrichtungen (inkl. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege)“ ist kein Benchmarking der Personalbestände durch-geführt worden, da – aufgrund unterschiedlicher Trägerstrukturen (kommunale vs. freie Träger) – erhebliche Vergleichsprobleme vorliegen.

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8 Zusammenfassung

Abschließend werden allgemeine Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Bench-marking-Projekt zusammengefasst.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Jahresrechnungsstatistik als Grundlage für das ausgabenbezogene Benchmarking nur in beschränktem Maße verwendbar ist. Zwar stellte die Jahresrechnungsstatistik für das vorliegende Projekt die einzige prakti-kable Vergleichsgrundlage dar (eine flächendeckende Analyse der Haushaltsdaten wäre im vorgegebenen Zeit- und Budgetrahmen nicht leistbar gewesen). Allerdings hat sich im Projektverlauf gezeigt bzw. bestätigt, dass die Länder die gleichen Auf-gaben bzw. Ausgaben zum Teil höchst unterschiedlich im Rahmen der Funktionszif-fernsystematik der Jahresrechnungsstatistik verbuchen. Aus diesem Grund wurde bereits vor der Durchführung des Benchmarkings eine Reihe von Aufgabenbereichen ausgeschlossen. Darüber hinaus musste bei der Analyse der Benchmarking-Ergeb-nisse festgestellt werden, dass die Ausgabenunterschiede zum Teil immer noch auf unterschiedliche Buchungspraktiken zurückzuführen sind.

Außerdem ist zu betonen, dass im Rahmen des Projektes für ausgewählte Aufga-benbereiche – auftragsgemäß – ein umfassendes Benchmarking durchgeführt worden ist. So wurden grundsätzlich folgende Perspektiven berücksichtigt:

» Benchmarking bzgl. verschiedener Vergleichsebenen (Land, Kommune, Ge-samt)

» Benchmarking bzgl. verschiedener Vergleichsmaßstäbe (FO-Durchschnitt, FO-Bestwert, FFW-Durchschnitt, FFW-Bestwert)

» Benchmarking auf Basis der Einwohnerzahl („einfaches“ Benchmarking) und auf Basis spezifischer Indikatoren („differenziertes“ Benchmarking)

» Benchmarking der laufenden und der investiven Ausgaben

» Benchmarking der Personalbestände

Aufgrund des umfassenden Benchmarkings weisen die Einzelergebnisse eines Auf-gabenbereichs zum Teil deutliche Unterschiede auf. Es bedarf daher – neben einer detaillierten Ursachenanalyse – i. d. R. auch der Definition eines primären Ver-gleichsfokus’, um zu handlungsrelevanten Schlussfolgerungen aus dem Benchmar-king zu gelangen (z. B. Beantwortung der Frage, ob sich das Land Brandenburg

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bereichsspezifisch oder -übergreifend eher am FO-Durchschnitt, am FO-Bestwert, am FFW-Durchschnitt oder am FO-Bestwert orientieren sollte).

Bei der Interpretation der Benchmarking-Ergebnisse sowie auch bei der Definition des primären Vergleichsfokus’ ist zu berücksichtigen, dass die vorliegenden Bench-marking-Ergebnisse im Wesentlichen auf dem Haushaltsjahr 2004 basieren. Das Benchmarking ist daher statisch, vergangenheitsbezogen und auf einen begrenzten Zeitraum angelegt. Aufgrund der länderübergreifend dynamischen Ausgaben- und Personalentwicklung ist jedoch zu erwarten, dass Benchmarkanalysen auf Basis der Jahre 2005 oder 2006 im Regelfall zu anderen Ergebnissen führen werden als die Benchmarkanalyse auf Basis des Jahres 2004.

Bei der Ableitung von Schlussfolgerungen aus der vorliegenden Benchmarkanalyse sollten daher, wenn möglich, Entwicklungen und Prognosen (z. B. der Rahmenbe-dingungen bzw. der spezifischen Belastungsindikatoren in den einzelnen Aufgaben-bereichen) nach 2004 betrachtet werden. Dies konnte im Laufe des Projektes nur ansatzweise erfolgen.

Zudem ist erst in einzelnen Aufgabenbereichen eine detaillierte Analyse der Haus-haltsdaten erfolgt. Diese wird jedoch generell für alle Aufgabenbereiche empfohlen, zumal sich gezeigt hat, dass die Länder die Funktionsziffernsystematik der Jahres-rechnungsstatistik unterschiedlich anwenden (siehe oben).

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Ansprechpartner:

Henrik Riedel

Kienbaum Management Consultants GmbH Grolmanstr. 36 D-10623 Berlin Telefon: 030/880198-29 Telefax: 030/880198-93 E-Mail: [email protected]