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MEDIADATEN 2016/2017

MEDIADATEN 2016/2017€¦ · Bestsellerautorin Gaby Hauptmann. Moderation: Stefan Kühlein inselDENKER zwei-monatlich. 30 Minuten Mit Claus Hipp, Frank Elstner und Günther Oettinger

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MEDIADATEN 2016/2017

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Lieber Kunde,

schauen Sie sich mal in Ruhe dieses Bild an. Ein Fußballstadion, gefüllt bis zum Rand. Die Stimmung brennt, 50.000 Menschen warten auf den großen Moment und starren auf das Spielfeld. 50.000 Menschen, die Ihre Kunden sein können. Vielleicht ist sogar der ein oder andere schon mal in Ihrem Geschäft gewesen oder ein toller neuer Mitarbeiter? Jetzt betreten Sie den Rasen, greifen zum Mikrofon und … richten persönlich Ihre Worte an die Massen. So funktioniert erfolgreiche Fernsehwerbung – sie ist persönlich, emotional und glaubwürdig. Sind Sie bereit für neue Wege der Kunden- ansprache?

Ihr Rolf Benzmann Geschäftsführer Regio TV Bodenseefernsehen

P.S.: Regio TV kann 20 x so viele Menschen* erreichen. Viel Spaß mit unseren Mediadaten.

Warum Fernsehwerbung?

Mehr als 98 % der Menschen in Deutschland schauen fern. Bewegte Bilder bewegen Menschen und bleiben im Kopf. Erfolgreiche Fernsehwerbung erreicht Ihre Zielgruppe im passenden Programmumfeld. Regio TV ist dort, wo kein anderer Fernsehsender ist. Ganz nah bei den Menschen in den Regionen Bodensee, Oberschwaben, Allgäu, Konstanz und Schwarzwald-Baar- Heuberg. Unsere Zuschauer und Kunden stehen im Mittelpunkt all unserer Bestrebungen. Ihnen liefern wir täglich ihre Region ins heimische Wohnzimmer, aufs Handy oder Tablet.

Werbung bei Regio TV steht für

- hohe Kontaktreichweiten- emotionale und schnelle Werbewirkung- zielgruppenorientierte Platzierung der Werbeinhalte- exklusive, kreative und aufmerksamkeitsstarke Werbeformen- schnelle, effiziente und innovative Marketingunterstützung

*siehe Seite 4

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Sendegebiet

Regio TV ist der private Fernsehsender für Baden-Württemberg. Mit unseren Stand- orten in Ravensburg, Ulm und Stuttgart präsentieren wir den Menschen tagesaktuelle Informations- und Servicethemen aus den Regionen.

Regio TV ist über Kabel, Satellit und HbbTV im gesamten Verbreitungsgebiet empfang- bar. Über einen YouTube-Kanal und die Mediathek auf www.regio-tv.de bietet Regio TV seinen Zuschauern jederzeit die Möglichkeit, online alle Berichte und Sendungen zu sehen.

Regio TV Bodensee

1,256 Millionen Menschen erreicht Regio TV über Kabel und Satellit.* Zuschauer nach

Sendegebieten

Regio TV Bodensee

Kabel 674.000Satellit 582.000

Regio TV SchwabenKabel 585.000

Satellit 415.000

Regio TV StuttgartKabel 1.956.000Satellit 800.000

Quelle: Unity Media GmbH/ SES Astra 2016

* TNS Infratest 2015 ** nur über Satellit empfangbar

* Nur über Satellit empfangbar ** Quelle: Unity Media GmbH/SES Astra 2016, technische Gesamtreichweite

5.012.000 Millionen soviele Menschen erreicht Regio TV**

*

Rottweil

Tuttlingen

Vilingen-Schwenningen

Konstanz

Sigmaringen

Ravensburg

Lindau

Gebiet Ost

Westlicher Bodenseekreis

Gebiet Süd

Gebiet West

Zollernalbkreis**

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*Quelle: Unity Media GmbH/SES Astra 2016 **Quelle: TNS Infratest 2014 ***Quelle: TNS Infratest 2015

Angaben in ProzentBasis: Bevölkerung ab 14 Jahren mit Kabel- oder Satellitenempfang im Verbreitungsgebiet regionaler Veranstalter, die zum WSK gehören Quelle: TNS Infratest Regional Baden-Württemberg 2015

Mediaanalyse

Eine starke regionale Berichterstattung Kompetente Moderatoren

Trifft voll und ganz zu / Trifft zu

Trifft eher nicht zu / Trifft gar nicht zu

keine Angabe

aktuell

85,1 %

7,3 %

7,3 %

sympathisch

85 %

6,8 %

8,1 %

glaubwürdig

87 %

8,7 %

4,3 %

bürgernah

79,5 %

10,3 %

10,1 %

Bekanntheit (schon mal gesehen)

Weitester Seherkreis

(WSK)

Gelegentl. Seher

(1-3 Tage)

Seher gestern (Mo-Fr)

73,2 %

25,8 %

16,9 %

5,3 %

Reichweite

Die technische Gesamtreichweite umfasst 1,256 Mio. Zuschauer* über Kabel und Satellit.

Zuschauer nach Geschlecht

Regio TV Bodenseefernsehen – ein Programm, das Frauen und Männer gleichermaßen anspricht.***

47 % Frauen 53 % MännerÜber 73 % der Bevölkerung kennen Regio TV**.

Zuschauer nach Altersklassen

Die Kernzielgruppe, die von Regio TV erreicht wird, ist zwischen 30 und 69 Jahre alt.***

30 - 49 Jahre 32,9 %

50 - 69 Jahre 37,2 %

14 - 29 Jahre 2,3 %

70 Jahre und älter 27,6 %

hat kompetente Reporter und Moderatoren

berichtet aus der Region

81,5 %

8,7 %

9,8 %

68,3 %

6,2 %

25,5 %

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Unsere Sendungen

Das vielfältige Programm bei Regio TV Bodensee besteht aus vier Programmsäulen:

Nachrichten & Sport

Themenmagazine

Talks & Shows

Lokalmagazine

Für jede Werbebotschaft die richtige Zielgruppe.

NACHRICHTEN & SPORT THEMENMAGAZINE TALKS & SHOWS LOKALMAGAZINE

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Unsere Sendungen

Auf lokalisierten Sendeinhalten und einer jungen Positionierung basiert die Programmphilosophie von Regio TV.

1. NACHRICHTEN & SPORT

Die Nachrichten mit Teillokalisierung bilden den Markenkern.

„Journal“ werktäglich, 30 Minuten

Das inhaltliche Herzstück, das programm- liche Kernprodukt von Regio TV Bodensee, ist das „Journal“. Das 30-minütige Nach- richtenmagazin wird im wöchentlichen Wechsel durch zwei Moderatoren präsen-tiert.Das tagesaktuell produzierte Journal wird werktags in allen drei Teilnetzen ausgestrahlt und bietet dem Zuschauer durch Teillokalisierung der Inhalte eine Kombination aus Regional- und Lokalfernsehen.

2. THEMENMAGAZINE

Mit den Special-Interest-Themenmaga- zinen von Regio TV Bodensee werden den Menschen in der Region Service- sendungen in den relevantesten Themen-feldern angeboten: Bauen und Wohnen, Familie, Freizeit sowie Gesundheit und Fitness.

Bauen & Wohnen wöchentlich, 30 Minuten

Bauen und Wohnen – Diese Begriffe stehen für solides Handwerk, Echtheit, Individuali-tät, Innovationen, Modernität und Lifestyle. Und genau das spiegelt auch die Sendung „Bauen & Wohnen – Die Wohlfühlsendung für Ihr Zuhause“ wider. Ein Ratgebermagazin mit praktischen Tipps, aktuellen News und interessanten Einblicken. Moderation: Tobias Baunach

Blickfang Bodensee wöchentlich, 15 Minuten

Das Empfehlungsmagazin für junge Familien, Junggebliebene und Unter- nehmungslustige. Freizeitexpertin

Julia Arno stellt die besten Ausflugs- orte, Freizeitangebote, Gastronomien und Gegenden für Freizeitaktive vor. Moderation: Julia Arno

Feuerlein kocht wertvollwöchentlich, 30 Minuten

Fernsehkoch Helmut Feuerlein kocht mit regionalen Prominenten Ihre Lieb- lingsgerichte. Und dabei gilt: Es kommen nur regionale und wertvolle Produkte zum Einsatz. Dabei geben die Eingeladenen auch einiges über sich preis. Moderation: Helmut Feuerlein

GESUND aktiv wöchentlich, 15 Minuten

Das Magazin rund um die Themen Gesund- heit, Ernährung, Fitness und Beauty. Moderatorin Katharina Güntert präsen- tiert aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitsbranche, die neuesten Trends im Bereich Fitness und sie gibt wertvolle Tipps für eine gesunde Ernährung und für innere und äußere Schönheit. Moderation: Katharina Güntert

3. TALKS & SHOWS

Talkformate bringen relevante und inter-essante Köpfe ins Programm, informieren, unterhalten und beleuchten hintergründig.

Chefsache. Der Wirtschaftstalk wöchentlich, 15 Minuten

Spannende Themen, kompetente Inhalte, interessante Unternehmen. Rolf Benzmann fragt nach – zu wichtigen Themen aus der Wirtschaft, bei den Köpfen der führenden Unternehmen aus der Region. Auswahl Gästeliste: Unternehmer Wolfgang Grupp, Bestsellerautoren Mark Friedrich und Matthias Weick sowie viele bekannte „Bestspeaker“. Moderation: Rolf Benzmann

HAUSBESUCH bei… zwei-monatlich. 30 Minuten

Im diesem Personality-Talkformat laden interessante Persönlichkeiten der Region Moderator Stefan Kühlein zu sich ein: Entweder nach Hause oder an einen Ort mit besonderer Bedeutung für den Gast- geber und geben damit ganz besonders persönliche Einblicke. Auswahl Gästeliste:

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bestsellerautorin Gaby Hauptmann. Moderation: Stefan Kühlein

inselDENKERzwei-monatlich. 30 Minuten

Mit Claus Hipp, Frank Elstner und Günther Oettinger konnte Tobias Bücklein bereits namhafte Persönlichkeiten in seiner inselDENKER-Show im Palmenhaus auf der berühmten Insel Mainau begrüßen. Vor Publikum und mit musikalischen Einlagen entlockt der Moderator seinen Gästen mehr als nur Geschichten. Moderation: Tobias Bücklein

Chefsache – Business Loungemonatlich. 30 Minuten

Chefsache Business Lounge – aus dem Luitpoldpark in Lindau am Bodensee. Gäste aus der Wirtschaft diskutieren über aktuelle Entwicklungen, Trends und Risiken. Das Zuschauerpublikum ist mitten drin und erlebt eine TV Produktion vor und hinter der Kamera. Moderation: Rolf Benzmann

4. LOKALMAGAZINE

Diese wirken identitätsstiftend in die sich als eigene Kommunikations- und Identitätsräume begreifenden Teilregionen des Sendegebietes ein.

47 NEUN – Der Bodenseekreismonatlich, 15 Minuten

Das Magazin stärkt die lokale Identität der Menschen im Bodenseekreis. Inhaltlich kommen alle Lebensbereiche vor: von Lokalpolitik über Kultur, Wirt-schaft Sport und Leben. Moderation: Marion Gaile

Wir in der Gewinnerregionmonatlich, 15 Minuten

Das Magazin stärkt die lokale Identität der Menschen in der Region Schwarz-wald-Baar-Heuberg. Inhaltlich kommen alle Lebensbereiche vor: von Lokalpolitik über Kultur, Wirt-schaft Sport und Leben. Moderation: Katrin Ziegler

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Werbeformen

Fernsehen ist für die Menschen etwas Besonderes, das spüren die Drehteams jeden Tag bei ihrer Arbeit. Regio TV bietet anders als nationale Sender in einem hohen Maß eine lokale Identifikation. Das macht Werbung in diesem Programmumfeld zu einer wertvollen Serviceinformation für die Zuschauer.Jeder kann über Kabel, Satellit und Internet Regio TV empfangen. Und zwar kostenfrei. Deshalb ist Regio TV ein wichtiger Informationskanal in der regionalen Medienlandschaft. Bei Regio TV können Sie zwischen drei Werbeformen wählen: dem klassischen TV Spot, dem Sponsoring und einer Filmproduktion mit oder ohne Ausstrahlung.

Rottweil

Tuttlingen

Vilingen-Schwenningen

Konstanz

Sigmaringen

Ravensburg

Lindau

Gebiet Ost

Westlicher Bodenseekreis

Gebiet Süd

Gebiet West

LOKALE AUSSTRAHLUNG

1,50 € / Sekunde

Ausstrahlung entweder im Kabel-Sendegebiet Süd, Ost oder West

20 Sek. x 10 Ausstrahlungen x 1,50 € = 300,00 €

300,00 € (Kabel) + 20 Sek. x 2 Ausstrahlungen x 1,50 € = 360,00 €

Paket

Preis

Sendegebiet

Beispielrechnung TV Spot(Umfeld Journal)

Bei Zubuchung der Satellitenverbreitung:

REGIONALE AUSSTRAHLUNG

3,60 € / Sekunde

Ausstrahlung im gesamten Sendegebiet Süd, Ost und West

20 Sek. x 10 Ausstrahlungen x 3,60 € = 720,00 €

720,00 € (Kabel) + 20 Sek. x 2 Ausstrahlungen x 3,60 € = 864,00 €

ÜBERREGIONALE AUSSTRAHLUNG

11,05 € / Sekunde

Ausstrahlung in der gesamten Regio TV Sendegruppe

20 Sek. x 10 Ausstrahlungen x 11,05 € = 2.210,00 €

2.210,00 € (Kabel) + 20 Sek. x 2 Ausstrahlungen x 11,05 € = 2.652,00 €

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten?Ihr Regio TV-Mediaberater hilft Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Programmumfelds sowie der Preisberechnung. Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0751 2955-2405

Werbespot

Zollernalbkreis*

* nur über Satellit empfangbar

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FORMAT BELEGUNGS- MÖGLICHKEIT

ANZAHL AUSSTRAHLUNGEN

BELEGUNG

Bauen & Wohnen lokal / regional oder überregional

7 Kabel, 3 Satellit wöchentlich

Blickfang Bodensee lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit wöchentlich

Chefsache lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit wöchentlich

Chefsache Business Lounge lokal / regional 5 Kabel, 5 Satellit monatlich

Feuerlein kocht lokal / regional 7 Kabel, 2 Satellit wöchentlich

GESUND aktiv lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit wöchentlich

Hausbesuch bei lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit monatlich

Journal lokal / regional oder überregional

10 Kabel, 2 Satellit täglich

Wir in der Gewinnerregion lokal / regional 20 Kabel, 8 Satellit monatlich

47 NEUN – Der Bodenseekreis lokal / regional 20 Kabel, 8 Satellit monatlich

Belegungsmöglichkeiten

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten?Ihr Regio TV-Mediaberater hilft Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Programmumfelds sowie der Preisberechnung.Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0751 2955-2405

BerechnungsbeispielSie haben einen 20 Sekunden Spot, den Sie im Nachrichtenumfeld (Journal) im Sendegebiet Ost ausstrahlen möchten.20 Sekunden x 10 Ausstrahlungen x 1,50 € Sekundenpreis Sendegebiet Ost im lokalen Kabelnetz = 300,00 € pro Sendetag.Bei Zubuchung der Satellitenverbreitung würde sich der Gesamtpreis auf 360,00 € pro Sendetag erhöhen (20 Sekunden x 2 Satelliten-Ausstrahlungen x 1,50 € = 60,00 €).

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Sponsoring

Das Sponsoring gilt als das „Filetstück“ unter den Werbeformen. Der Sponsor wählt dabei das für seine Produkte und Dienstleistungen passende Programmumfeld, welches seine Zielgruppe anspricht. Beim Sponsoring wird vor oder nach einer Sendung mittels Logoeinblendung und Texthinweis auf den Sponsor oder das Produkt hingewiesen. Ein Sponsoring wird über drei, sechs oder zwölf Monate belegt. Die Bekanntheit Ihres Unternehmens wird gesteigert, Ihre Marke emotionalisiert und ein positiver Imagetransfer herbeigeführt.

OST, SÜD oder WEST

3.000 € / Monat

3.900 € / Monat

OST, SÜD oder WEST

2.000 € / Monat

2.600 € / Monat

Region

Kabel

Kabel & Sat

Region

Kabel

Kabel & Sat

Kombination von 2 Regionen

15 % Rabatt

15 % Rabatt

Kombination von 2 Regionen

15 % Rabatt

15 % Rabatt

Kombination von 3 Regionen

20 % Rabatt

20 % Rabatt

Kombination von 3 Regionen

20 % Rabatt

20 % Rabatt

Mindestbuchung 3 Monate

Sponsoring Journal Intro (10 Sekunden)

Sponsoring ThemenmagazinIntro und Outro (je 10 Sekunden)

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Filmproduktion

Warum brauchen Sie eine Filmproduktion?

- Weil ein Film mehr ist als bunte Bilder - Weil ein Film mehr ist als großes Kino- Weil ein Film mehr sagt als 1000 Worte

Weil ein Film bleibt. Regio TV Bodensee produziert Imagefilme, Schulungsfilme, Eventfilme, Erklärfilme und vieles mehr. Weil ein Film wirkt – im TV, Online und im Social Media Bereich. Preis: ab 1.500 €

Unsere Referenzen – unsere Kunden

Der Preis einer Videoproduktion kann nicht pauschal angegeben werden, da die Berechnung von mehreren Faktoren abhängt. Die Komplexität des Konzepts, die angewandte Technik, der Drehort, die Anzahl der Drehtage und die Frage, ob Darsteller oder Requisiten benötigt werden sind Aspekte, die in die Preisgestal-tung einfließen. Vorab können Sie sich gerne unter www.regiotv-filmproduktion.de informieren und einige Referenzproduktionen anschauen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen regeln das Ver-

tragsverhältnis zwischen der Regio TV Bodensee

GmbH + Co. KG, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg

(nachfolgend Regio TV genannt) und ihren

Auftraggebern bezüglich der Produktion und

Ausstrahlung von Werbespots und Sonder-

werbeformen (nachfolgend Werbebeiträge

genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen

des Auftraggebers gelten nicht. Dies gilt

auch, wenn Regio TV diesen nicht ausdrücklich

widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag

des Auftraggebers und Annahme dieses Auftrages

durch Regio TV zustande.

2.2. Branchenausschluss kann nicht gewährt werden.

3. Sendezeit und Sendeform

3.1. Werbespots werden in festen Buchungseinheiten

eingeplant, andere Formen der Werbebeiträge

können während zu den von Regio TV angebote-

nen Sendezeiten platziert werden. Zusagen für

bestimmte Sendetage und -zeiten können nur

unter Vorbehalt kurzfristiger Programmänderun-

gen gegeben werden. Bei einer derartigen

Programmänderung wird Regio TV den Auf-

traggeber benachrichtigen und einen anderen,

möglichst gleichwertigen Sendeplatz wählen.

3.2. Bestimmte Positionen in einem Werbeblock

werden nicht garantiert.

4. Sendeunterlagen

4.1. Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden

Sendeunterlagen und Materialien müssen

Regio TV rechtzeitig, spätestens aber 7 Tage vor

dem vereinbarten ersten Ausstrahlungstermin

vorliegen. Bei verspäteter Anlieferung oder

nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für

die ordnungsgemäße Ausstrahlung übernommen

werden. Terminverschiebungen oder Abweichun-

gen von den vereinbarten Ausstrahlungslängen

sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung

von Regio TV zulässig.

4.2. Die Motive sind vom Auftraggeber in einer

sendefähigen Bild- und Tonqualität bereitzu-

stellen.

4.3. Die Qualität des Sendematerials in inhaltlicher

und technischer Hinsicht liegt im Verantwortungs-

bereich des Auftraggebers. Regio TV behält sich die

Ausführung des Auftrags nach Prüfung vor.

4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Regio TV

gleichzeitig mit den Sendeunterlagen, die für eine

Abrechnung mit der GEMA oder anderen Ver-

wertungsgesellschaften notwendigen Angaben,

insbesondere über Produzenten, Komponisten,

Titel und Länge der Werbemusik usw., mitzuteilen.

4.5. Teilt der Auftraggeber die unter 4.4. beschriebenen

Angaben nicht oder unvollständig mit, haftet er

für den daraus entstehenden Schaden.

4.6. Wird Regio TV auf Grund eines Verstoßes des

Auftraggebers gegen die Verpflichtung gemäß 4.4.

in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber

Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden

Ansprüchen freizustellen.

5. Urheberrechte

5.1. Mit Abschluss eines Werbevertrages zwischen

Regio TV und dem Auftraggeber überträgt der

Auftraggeber das Rundfunknutzungsrecht für den

Werbebeitrag auf Regio TV in dem zeitlich, örtlich

und inhaltlich für die Durchführung des

Rundfunkwerbevertrages erforderlichen Umfang;

darin eingeschlossen ist ein für die Ausführung

des Auftrags eventuell erforderliches Bearbei-

tungsrecht. Das Rundfunknutzungsrecht wird in

allen Fällen im Rahmen des Sendegebiets

unbegrenzt übertragen und berechtigt zur

Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen

Verfahren sowie in allen bekannten Formen

des Rundfunks inklusive des Internets.

5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche,

für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags

erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und

sonstigen Rechte mit Ausnahme der Senderechte

für GEMA-Repertoire verfügt.

5.3. Bei Zustandekommen eines Auftrags überträgt

der Auftraggeber sämtliche übertragbaren

urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse

zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Ver-

wertung sowie alle anderen unter 5.2. bezeich-

neten Rechte auf Regio TV, soweit dies für die

rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags

erforderlich ist.

5.4. Der Auftraggeber versichert, dass an den zur

Ausführung des Auftrags übertragbaren Rechte

und Sachen keine Urheber-, Leistungsschutz-

oder sonstige Rechte Dritter bestehen und stellt

Regio TV insoweit ausdrücklich frei.

5.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen

Zulässigkeit des Werbebeitrages und steht dafür

ein, dass der Werbebeitrag nicht gegen werberecht-

liche Bestimmungen und Grundsätze verstößt.

5.6. Für sämtliche Verstöße gegen werberechtliche

Bestimmungen haftet der Auftraggeber gegenüber

Regio TV. Gleiches gilt, falls der Inhalt des Werbe-

beitrags gegen urheberrechtliche, wettbewerbs-

rechtliche oder sonstige Bestimmungen oder mit

Rechten Dritter belastet ist.

5.7. Der Auftraggeber hat Regio TV sämtliche aus den

vorgenannten Rechtsverstößen entstehende

Schäden zu ersetzen.

5.8. Wird Regio TV wegen den in 5.5. und 5.6.

genannten Rechtsverstößen von Dritten in

Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber

Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden

Ansprüchen frei.

6. Haftung

6.1. Geht das vom Auftraggeber in technischer und

inhaltlicher Hinsicht in Sendequalität zu liefernde

sendefähige Material nicht bis spätestens einen

Kalendertag vor dem vereinbarten Sendetermin

bei Regio TV ein, so ist die Ausstrahlung für Regio

TV am vereinbarten Sendetermin un-

möglich. In diesem Fall ist Regio TV von seinen

Leistungspflichten frei und der Auftraggeber

hat die von ihm gebuchte Sendezeit zu dem ver-

einbarten Preis zu bezahlen, es sei denn, der

Auftraggeber weist nach, dass Regio TV infolge der

Befreiung von der Leistung etwas erspart oder

durch anderweitige Verwendung seiner Arbeits-

kraft erworben oder zu erwerben böswillig

unterlassen hat. Dies muss sich Regio TV im Falle

des Nachweises anrechnen lassen.

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6.2. Kann ein Werbebeitrag aus programmtechnischen

Gründen, aus Gründen technischer Störung oder

anderer von Regio TV nicht zu vertretenden

Gründen nicht ausgestrahlt werden, so wird die

Ausstrahlung nach Möglichkeit auf einen anderen

gleichwertigen Zeitpunkt verlegt. Gleiches gilt bei

kurzfristigen Programmänderungen. Der Ver-

gütungsanspruch von Regio TV bleibt in diesen

Fällen ungemindert bestehen.

6.3. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Fehlens

zugesicherter Eigenschaften und/oder nach

dem Produkthaftungsgesetz haftet Regio TV für

Personen- und Sachschäden gemäß den

gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter

Fahrlässigkeit haftet Regio TV nur bei der

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und

bei Personenschäden.

6.4. Unbeschadet von Ziffer 6.3. dieser AGB haftet Regio

TV weder für Vermögensschäden noch für

Mangelfolgeschäden.

6.5. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Regio TV die

Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder

unmöglich machen, haftet Regio TV nicht.

6.6. Gleiches gilt bei nicht vorhersehbarer oder bei

nicht vermeidbarer Änderung des Programms von

Regio TV, deren Ursache außerhalb der Einfluss-

möglichkeiten von Regio TV liegt.

7. Änderung von Aufträgen

Änderungen von Aufträgen müssen Regio TV

spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrah-

lungstermin schriftlich mitgeteilt werden.

Regio TV ist berechtigt, statt der gewünschten

Änderungen eine vergleichbare Leistung zu

erbringen, sofern diese den Leistungsumfang des

ursprünglich erteilten Auftrages voll erfüllt.

8. Produktionskosten

Etwaige Produktionskosten für Werbebeiträge und

sonstige Produktionsleistungen gehen ausschließ-

lich zu Lasten des Auftraggebers.

9. Preise

Die Einschaltpreise ergeben sich aus der jeweils

gültigen Preisliste. Die Produktionskosten

errechnen sich aus der jeweiligen Projekt-

kalkulation. Alle Preise verstehen sich zzgl.

der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in den

Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.

10. Zahlungsbedingungen und Verzug

10.1. Die Abrechnung der Werbebeiträge erfolgt in der

Regel monatlich im Voraus. Rechnungen sind vor

dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Abzug

unmittelbar an Regio TV zu begleichen.

10.2. Die Abrechnung der Produktionsleistungen erfolgt

– sofern nicht anders geregelt, 50 % zu Produk-

tionsbeginn sowie 50 % zum Produktionsende.

10.3. Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es

nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang

des Geldes bei Regio TV oder einem ihrer

Bankkonten an. Im Falle von Schecks gilt die

Zahlung erst als rechtzeitig erfolgt, wenn der

Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird.

10.4. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges durch Mahnung

oder Zahlungsfristablauf ist Regio TV berechtigt,

5% p.a. Verzugszinsen über dem jeweiligen

Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der

Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder

ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens

bzw. weiterer Ansprüche durch Regio TV bleibt

unberührt.

10.5. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist Regio TV

berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr

in Höhe von 5,- EURO zu erheben, es sei denn

der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein

oder ein wesentlich geringerer Schaden ent-

standen ist.

10.6. Regio TV ist berechtigt bei Zahlungsverzug die

Ausführung des Auftrags solange auszusetzen

oder zu unterlassen, bis vom Auftraggeber der

ausstehende Betrag bei Regio TV oder einem ihrer

Bankkonten eingegangen ist. Außerdem hat der

Auftraggeber den dadurch entstehenden Schaden

zu ersetzen.

10.7 Vertragsschluss unter Beteiligung von Mittlern

und Werbeagenturen: Aufträge von Werbe-

agenturen oder Werbemittlern werden mit der

branchenüblichen Mittlerprovision vergütet.

Produktionskosten und/oder sonstige anfallende

Kosten bleiben hierfür unberührt.

11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von Regio TV kann der

Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder

rechtskräftig festgestellten Ansprüchen auf-

rechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltend-

machung eines Zurückbehaltungsrechtes

nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Ver-

tragsverhältnis zu.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Neben-

absprachen, salvatorische Klausel

12.1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un-

mittelbar oder mittelbar ergebenden Streitig-

keiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann,

juristische Person des öffentlichen Rechts

oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,

Ulm ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche

ausschließliche Gerichtsstand gilt, wenn der

Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand

in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-

ort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt

der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese

Gerichtsvereinbarungen gelten nicht für alle

nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder

wenn für die Klage vom Gesetz ein ausschließ-

licher Gerichtsstand begründet ist.

12.2. Die Vertrags- und Geschäftsbeziehungen

zwischen dem Auftraggeber und Regio TV

unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

12.3. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

12.4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder

eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Verein-

barungen unwirksam sein, so wird hiervon

die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen

oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: September 2016

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Regio TV Bodenseefernsehen GmbH + Co. KG

Karlstraße 16 | 88212 Ravensburg

Tel. +49 751 2955-2405 | E-Mail: [email protected]

www.regiotv-mediadaten.de