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Mediadaten 2017 www.lswb-magazin.bayern Gültig ab 1. Januar 2017 Version 2017-A

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Mediadaten 2017

www.lswb-magazin.bayernGültig ab

1. Januar 2017Version 2017-A

Inhaltsübersicht

Titelporträt / Kurzprofil1

Allgemeines2

Zielgruppe / Erscheinungstermine3

Formate und Preise4

Sonderformate Print5

Anzeigenrubrik „Kollegen bieten an“6

LSWB-Magazin-Newsletter7

Online-Banner / Package-Optionen8

Online Werbebanner / Vorschaltseite9

Technische Daten10

Allgemeine Geschäftsbedingungen11

Titelporträt / Kurzprofil1

KurzprofilDas LSWB-Magazin ist die offizielle Ver-bandspublikation des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschafts-prüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB). Alle zwei Monate gibt der LSWB seinen Mitgliedern mit dem LSWB-Magazin einen breiten Überblick und neueste Infor-mationen sowie Wissenswertes rund um den Berufsstand und den Verband. Angefangen von berufspolitischen und steuerrechtlichen Entwicklungen über abwechslungsreiche Reportagen und fachliche Aufsätze bis hin zu Aktivitäten des LSWB und seiner Mitglieder.

Als Anzeigenkunde profitieren Sie zu-sätzlich von der crossmedialen Auf-bereitung: Das Magazin wird auf einer eigenen Website präsentiert, die auch für die Nutzung auf dem Tablet optimiert ist. Alle Anzeigen der Print-Ausgaben werden aus der Online-Blätter-Version kostenlos auf die Internetseiten der Inserenten verlinkt. Die App zum LSWB- Magazin bietet zudem eine mobile Zugangsmöglichkeit auf alle Magazin- Ausgaben.

Über den LSWBDer LSWB ist ein Zusammenschluss von Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe mit dem Ziel der Interessenvertretung des Be-rufsstandes und der Unterstützung der Mitglieder in der Kanzleipraxis durch ein umfangreiches Fortbildungs- und Dienstleistungsangebot. Eine heraus-regende Stellung nimmt dabei die Ver-bandspublikation LSWB-Magazin ein. Anders als die Pflichtzugehörigkeit zur Steuerberaterkammer als einer Körper-schaft des öffentlichen Rechts ist die Mitgliedschaft im LSWB e. V. freiwillig. Der Verband zählt aktuell rund 6.300 Mitglieder − Steuerberater, Steuerbe-vollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, verei-digte Buchprüfer, Rechtsanwälte und Berufsgesellschaften – damit haben sich im LSWB über 40 Prozent aller bayeri-schen Steuerberater/-innen organisiert.

Allgemeines2

Herausgeber:Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB)

Hausanschrift: Implerstraße 1181371 München

Postanschrift: Postfach 750 53981335 München

Kontakt:Telefon: 089 273214-0Fax: 089 2730656E-Mail: [email protected]: www.lswb.de

Redaktionsleitung:Steffen Jahn / V.i.S.d.P. (Anschrift wie LSWB)

Redaktion:Heiko HaffmansTel.: +49 89 273214-32Fax: +49 89 2730656Mobil: 0179 6744680E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner Anzeigen:Auctores GmbHJennifer Lörks, Andrea Hetz-FellnerAmberger Straße 82 92318 NeumarktTel.: +49 9181 5198-155Fax: +49 9181 5198-200E-Mail: [email protected]

Verlagsanschrift:Auctores GmbHAmberger Straße 82 92318 Neumarkt

Kontakt:Tel.: +49 9181 5198-0Fax: +49 9181 5198-200E-Mail: [email protected]

Bankverbindung:Bayerische Hypo und Vereinsbank AGKonto: 351 269 910 Bankleitzahl: 760 200 70IBAN: DE02 7602 0070 0351 2699 10BIC: HYVEDEMM460

Zielgruppe / Erscheinungstermine3

Zielgruppe:Im LSWB hat sich nahezu jeder zweite aller bayerischen Steuer-berater/-innen organisiert. Die Printausgabe des LSWB-Magazins wird den Mitgliedern des LSWB per Direktversand zugestellt.

Rund 6.300 Fach- und Führungskräfte − Steuerberater, Steuer- bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechts- anwälte und Berufsgesellschaften − erhalten so kostenlos Verbandsnachrichten und die neuesten Informationen rund um berufspolitische und steuerrechtliche Entwicklungen.

Schlussdaten* und Erscheinungstermine*:

Ausgabe Anzeigenschluss Druckdatenschluss Redaktionsschluss Auslieferung

01/17 Februar 23.01.2017 01.02.2017 10.02.2017 KW 9

02/17 April 24.03.2017 31.03.2017 10.04.2017 KW 17

03/17 Juni 08.05.2017 15.05.2017 26.05.2017 KW 23

04/17 August 24.07.2017 31.07.2017 10.08.2017 KW 34

05/17 Oktober 22.09.2017 29.09.2017 12.10.2017 KW 43

06/17 Dezember 08.11.2017 15.11.2017 04.12.2017 KW 51

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Umfangreiche Beilagen oder Einheftungen nach Absprache. Beilagen müssen mindestens zehn Tage vor dem jeweiligen Erscheinungsdatum in der Druckerei vorliegen. Anlieferungs- adresse Beilagen wird bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.

* alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer/Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig

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Anzeigenrubrik „Kollegen bieten an“6

* alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer/Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig

LSWB-Magazin 1/2015

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Andrea Hetz-Fellner, Auctores GmbH, Telefon: 09181 5198-162, E-Mail: [email protected]

Annahmeschluss für die Anzeigen und Beilagen für die Ausgabe 02/2015 ist der 27. März 2015

Mitglieder-Preise ab 2015 (gestaltet mit der Grundschrift Open Sans Condensed light, 10 Pt.): Grundpreis vier Zeilen 55,- EUR, Kennziffer ist immer eine eigene Zeile.

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auf Gesamtpreis mit Texteinzug links und rechts (nur 3 x pro Seite möglich). Keine weiteren Gestaltungselemente möglich. Alle Preise zzgl. MwSt.

LSWB-Magazin-Newsletter7

Jede der jährlich sechs Ausgaben des LSWB-Magazins wird künf- tig im Vorfeld bei den LSWB-Mitglieder mit einem flankierenden Newsletter angekündigt. Hier werden die wichtigsten Themen der Print-Ausgabe angeteasert. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Leser dieser Magazin-Voschau mit einem Exklusiv-Ad- vertorial oder einem Banner pointiert über Ihre Leistungen und Ihr Angebot zu informieren.

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IhrSteffen JahnHauptgeschäftsführer LSWB e. V.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfol-gender Bedingungen ausgeführt. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt. Die Auctores GmbH wird im Folgenden „Verlag“ genannt.

II. „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Bedingungen ist der Ver-trag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

III. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in be-stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimm-ten Plätzen in der Druckschrift wird nur gewährleistet, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in den bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzei-gen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

IV. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

V. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsver-bindlich bestätigte Aufträge – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn sie gegen Geset-ze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung des Ablehnungsgrundes mitgeteilt.

VI. Für die rechtzeitige Lieferung (entsprechend dem geltenden Terminplan) des Anzeigentextes und einwandfreier Druckun-terlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleis-tet die für die gebuchte Zeitschrift übliche Druckqualität im Rah-men der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

VII. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, die Kosten für die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu tragen. Die Kostentragung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

Der Verlag ist bei verschuldetem unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige verpflichtet, in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift nachzubessern. Kommt der Verlag dieser Verpflichtung nicht in der nächsten Ausga-be nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Ver-gütung (Minderung) oder bei erheblichen Mängeln Rückgängig- machung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse

in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Feh-ler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreifer-klärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs- anspruchs ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Liefe-rung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht bean-standet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesent-lich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verlag nur bis zur Höhe des Auftragswerts.

Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlags. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftrag-geber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftrag- geber. Der Verlag ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

VIII. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftrag-gebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht: - für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit und- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige

Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaf-tem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfül-lungsgehilfen beruht.

Der Verlag haftet ferner: - bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Verlag haftet schließlich: - bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener

Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen ist die Haftung des Verlages ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbroche-ne Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkom-munikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

IX. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gelie-fert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden.

X. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

XI. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rech-nungsdatum netto zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.

XII. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basis-zinssatz sowie die Einziehungskosten zu zahlen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Lauf-zeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei-gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungs-ziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

XIII. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewah-rung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

XIV. Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezo-genen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail- Adresse, Telefonnr., Bankverbindung, Kreditkartennr.) werden vom Verlag ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deut-schen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Verlag abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen wer-den, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

XV. Alle Geschäftsbedingungen, die den Bereich Druckunterlagen oder Probeabzüge betreffen, gelten auch für per Fernübertragung

übermittelte oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellte digitale Datensätze.

XVI. Erfüllungsort ist Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts-stand der Sitz des Verlages vereinbart.

Besondere Geschäftsbedingungen des VerlagesI. Bei Anzeigenaufgabe werden die Anzeigentexte mit der ge-schäftsüblichen Sorgfalt des Verlages geprüft. Unabhängig haftet der Auftraggeber in vollem Umfang, insbesondere bei Irreführung und Täuschung des Verlages, sowie für die Verlet-zung der Rechte Dritter, auch im Fall leichtester Fahrlässigkeit. Mit Auftragserteilung übernimmt der Auftraggeber unter Ver-zicht auf jedwede Einrede oder Einwendung die Verpflichtung, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, nach Maßgabe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Anzeigentarifes. Die sich auf Behauptung der veröffentlichten und durch ihn veran-lassten Anzeige bezieht.

II. Der Auftraggeber haftet allein und vollumfänglich für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Materials in Wort und Bild. Der Auf-traggeber stellt den Verlag vollumfänglich frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie jedweden Verstößen aus Urheber-rechtsverstößen und Copyright-Verletzungen, die dem Verlag durch die Durchführung des Auftrages, auch trotz Sistierung erwachsen sollten. Seitens des Verlages besteht keine Ver-pflichtung Aufträge und Insertionen hinsichtlich der Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Sofern sistierte Anzeigen erscheinen sollten, erwächst dem Auftraggeber hieraus kein Anspruch gegen den Verlag.III. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, entstandene Satzkosten in Rechnung zu stellen.

IV. Der Verlag haftete nicht für höhere Gewalt, Naturkatas- trophen oder die Folgen von Arbeitskampfmaßnahmen. In diesen Fällen wird der Verlag von seinen Erfüllungspflichten oder Schadensersatzansprüchen entbunden.

V. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Neu-markt. Im Übrigen gilt die Formulierung in Ziffer XVI dieser AGB.

SchlussbestimmungDie Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

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www.lswb-magazin.bayernGültig ab

1. Januar 2017

Ansprechpartner Anzeigen:Auctores GmbHJennifer Lörks, Andrea Hetz-FellnerAmberger Straße 82 92318 NeumarktTel.: +49 9181 5198-155Fax: +49 9181 5198-200E-Mail: [email protected]

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