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MEDIADATEN 2020

MEDIADATEN 2020 · wir sind mit unserer wachsenden community in den sozialen netz-werken und auf der website stÄn-dig verbunden und im direkten austausch. wir bieten abwechslungsreiche,

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MEDIADATEN 2020

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DAS IST SKIINGSeit mehr als einer Dekade ist Skiing das Sprachrohr für die deutschsprachige Freeski-Szene. Im Fokus stehen nicht nur die Disziplinen Slopestyle, Halfpipe, Big Air und Urban Skiing, sondern auch der Freeride- und Touring-Sektor. Auf Skiing.de und den dazugehöri-gen Social-Media-Kanälen versorgen wir unsere Leser täglich mit News, Interviews, Features, Produkt-Reviews und Video-Content.

SKIING.DE 15.000

UNIQUES/MONAT

44.000 IMPRESSIONS/MONAT

2,3SEITEN/SESSION

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Die Zielgruppe von Skiing erstreckt sich über verschie-dene Altersklassen. Vom jungen Rookie im Park über den Freerider bis hin zum Tourengänger kommen bei uns alle Generationen auf ihre Kosten.

UNSERE ZIELGRUPPE

18 – 24

25 – 34

35 – 44

45 – 54

> 55

33 %

12 %

21 %

17 %

15 %

ALTERD

A

CH

58 %

15 %

8 %

STANDORTEGESCHLECHT

26 % FRAUEN

74 % MÄNNER

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„ALS PART DER DEUTSCHSPRACHIGEN FREESKI-SZENE TEILEN WIR UNSERE INHALTE DIREKT AUS ERSTER HAND MIT ALLEN, DIE DEN SPORT LEBEN.“Vincent Frey, Chefredakteur

UNSERE ZIELGRUPPE

LIFESTYLE

FREESKIING IST NICHT NUR EIN SPORT, SONDERN EINE LEBENSEINSTELLUNG UND STEHT FÜR FREIHEIT, DIE IMMER MEHR MENSCHEN

ERLEBEN WOLLEN.

REISEN

FREESKIING UND REISEN GEHEN OFTMALS HAND IN

HAND. OB KURZ- ODER FERNTRIPS – UNSERE LE-

SERSCHAFT IST STETS AUF DER SUCHE NACH NEUEN

ABENTEUERN.

OUTDOOR

GANZ EGAL, OB PARK, POWDER ODER TOURING – DIE VERBUNDENHEIT ZUR

NATUR VERBINDET UNSERE LESER.

FITNESS

SKIING-LESER DEFINIEREN SICH ALS SPORTFANATIKER, DIE AUCH ANDERE SPORT-ARTEN VERFOLGEN UND

NEUEN SPORTARTEN OFFEN GEGENÜBERSTEHEN.

TECHNIK

KREATIVE EDITS ODER BE-EINDRUCKENDE VIDEOAUF-NAHMEN SIND FÜR FREES-

KIER BEDEUTEND. VIELE KÖNNEN MIT NEUESTEM KA-MERA-EQUIPMENT GENAU-SO SICHER UMGEHEN WIE MIT PROFESSIONELLEN

SCHNITT-PROGRAMMEN.

GREEN-LIVING

NACHHALTIGER UND UM-WELTBEWUSSTER LIFE-

STYLE ZÄHLT ZU DEN GRUNDWERTEN VON

FREESKIERN. FÜR SIE BE-DEUTET DIE NATUR MEHR ALS NUR EIN SPIELPLATZ.

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Mit über 60.000 Fans in den sozialen Netzwerken bringt Skiing eine der größten Freeski-Communitys mit, die der deutsche Markt zu bieten hat. Die Themenvielfalt unseres Magazins sorgt für in ter essante und packende Geschich-ten aus erster Hand. Unsere Seite wird entweder per Desktop, mobil oder über die Social-Media-Kanäle regelmäßig besucht.

DAS SKIING- NETZWERK

SOCIAL MEDIADIGITALWIR SIND MIT UNSERER WACH SENDEN COMMUNITY IN DEN SOZIALEN NETZ-WERKEN UND AUF DER WEBSITE STÄN-DIG VERBUNDEN UND IM DIREKTEN AUSTAUSCH.

WIR BIETEN ABWECHSLUNGSREICHE,AUF UNSERE ZIELGRUPPE ABGE STIMM-TE INHALTE. OB REISETIPPS, EQUIP-MENT-REVIEWS ODER INTERVIEWS MIT SCHWERGEWICHTEN DER FREESKI- -WELT – BEI UNS FINDET DER LESER GA-RANTIERT SEINE PASSENDE STORY.

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SKIINGCREW

Rider, Filmemacher und Fotografen aus der ganzen Welt sind Teil der Skiing-Crew. Sie liefern uns einzigartigen Content, der nicht nur über die hauseigenen Kanäle, son-dern auch die reichweitenstarken Plattformen der einzel-nen Crew- Mitglieder geteilt wird. Dadurch erreichen die Exklusiv geschichten noch mehr Freeskier weltweit.

J.J. THOMAS ETHAN MORGAN

ULRIK BADERTSCHER

ELLEN SCHETTINI CHRISTIAN KIRSCH LUKE MITRANI MADS JONSSON

MANS HEDBERG HIGHSPEED ULLE SCOTTY LAGO SHAYNE POSPISIL

SARAH HARDT TIM REED VANESSA SPREMBERG ZACH HOPPER

MARKO GRILC MARKUS KELLER PAT BURGENER

ZOE KALAPOS OSKAT FRITSCHE FRODE SANDBECHULRIK BADERTSCHER

CHEVY CHALLIS

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GUT VERNETZT

FACEBOOK 62.093 8.262FANS REACH PER POST

PINTEREST 3.400 VIEWS PER MONTH

DESKTOP

MOBIL 70 %

25 %

5 %

DEVICES

TABLET

DIRECT

ORGANIC 35 %

22 %

34 %

ACQUISITION

SOCIAL

INSTAGRAM 3K 2.234 IMPRESSIONS PER WEEK

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WERBEFORMEN ONLINE

+ CONTENT MARKETING

+ DISPLAY ADS

+ VIDEO ADS

• Advertorials • Sponsored Posts (Social Media)• Video• Gastartikel• Logo-Einbindung in einen Artikel • Listicles (Top 5 etc.)Preise: auf Anfrage

• Pre-Rolls/Mid-Rolls• Länge: max. 30 MB• Abmessung: max. 1920 x 1080 px Preis: 79 € (TKP)

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN: Bei allen genannten Werbeformen sind Co-Branded-Lösungen denkbar. Ge-nauso lassen sich Inhalte innerhalb unseres Verlages medienübergreifend ausspielen. Wir stellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zusammen.

DATENANLIEFERUNG: Die Schaltung von Richmedia-Formaten bedarf einer Mindestvorlaufzeit von fünf Werktagen. Die Anlieferung von Bannern im GIF/JPEG-Format muss spätestens zwei Tage vor Schaltungsbeginn erfolgen.

BILLBOARD970 X 250 PX

29 € (TKP)

EPIC TAKEOVER1700 X 450 PX

49 € (TKP)

HALF PAGE AD300 X 600 PX

29 € (TKP)

BIGSIZE BANNER728 X 90 PX19 € (TKP)

MEDIUM RECTANGLE300 X 250 PX

19 € (TKP)

INTERSTITIAL AD800 X 600 PX

49 € (TKP)

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NYLONMAG.DE SURFERSMAG.DE SKIING.DE EXPLORE-MAGAZINE.DE

BLONDE.DE FREEDOMBMX.DE

MOTOXONLINE.DE SKATEBOARDMSM.DE

GOLFPUNK.DE DIRTMOUNTAINBIKE.DE ROADCYCLING.DE SNOWBOARDERMBM.DE

PULSE PUBLISHINGMit drei Printmagazinen – BLONDE, NYLON und Golf-Punk – sowie diversen Online-Plattformen im Action-sport- und Lifestyle-Segment ist pulse publishing die erste Adresse, wenn es um eine aktive trendorientierte Zielgruppe geht.Mit über 3.000.000 Impressionen und über 600.000 Besuchern pro Monat besitzt pulse publishing mit dieser Reichweite das größte Actionsport-Netzwerk im deutschsprachigen Raum. Die einzelnen Angebote sind in ihrem Segment oft marktführend, aber immer trendangebend.

pulse publishing gehört damit zu einem der erfolg-reichsten Vermarkter für eine junge, aktive Zielgruppe. Durch die direkte Nähe zu Sportlern und Influencern der verschiedenen Tribes wissen wir, was eine Medienmar-ke auf dem Markt erfolgreich macht und das ideale Um-feld für Ihre glaubwürdige Markeninszenierung bietet.Garant für diesen Erfolg ist die Kompetenz und Authenti-zität der Redakteure und Mitarbeiter, die ihre Storys und Geschichten nicht nur schreiben, sondern leben. Glaub-würdige, kompetente und relevante Inhalte begleiten so den Lebensstil und die Leidenschaft der Nutzer.

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AGB 1. GELTUNGSBEREICH Diese Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen gelten für alle Anzeigen-aufträge sowie für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder sonstige technische Sonderausführungen und Werbeformen sowie für Online- Werbung. Die Geltung etwai ger All-gemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlos-sen und zwar auch dann, wenn die- se pulse publishing zugesandt und bekannt sind.

2.AUFTRAGSERTEILUNG 2.1 „Auftrag“ im Sinne dieser All-gemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentli-chung einer oder mehrerer Anzeigen oder sonstiger Werbeformen eines Inse renten in einer Druckschrift oder auf den von pulse publi shing betrie-benen Internetseiten zum Zwecke der Verbreitung. 2.2 Angebote von pulse publishing sind freibleibend. Der Auftrag wird durch schriftliche Bestätigung von pulse publishing oder durch Erfül - lung des Auftrags rechtsverbindlich. Münd liche oder telefonische Abreden jeder Art gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind. Die Schrift-form ist auch bei Übermittlung per Telefax oder E-Mail eingehalten.2.3 Aufträge für Anzeigen und Fremd-beilagen, die in bestimmten Ausga-ben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig einge-hen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer-den kann, wenn der Auftrag auf die- se Weise nicht auszuführen ist. Die Annahme derartiger Aufträge erfolgt stets unter dem Vorbehalt der Aus-führbarkeit und zwar auch dann, wenn pulse publishing darauf bei dessen Annahme nicht hinweist. Rubrizierte Anzeigen werden in der

schutzgesetz, Ju gendmedien schutz-staatsvertrag), gesetzliche Bestim-mungen zum Verbraucherschutz (z. B. Telekommunikationsgesetz, Teleme-diengesetz), sonstige gesetzliche Bestimmungen (z. B. Urheberrechts-gesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) etc. – sowie ge-gen die guten Sitten verstoßen. 3.5 Der Auftraggeber räumt pulse pub lishing sämtliche für die Veröf-fentlichung der Werbung in Online- und Offline-Medien aller Art erfor der-li chen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rech te, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Über-tragung, Sendung, Speicherung in und Abrufen aus einer Datenbank und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auf-trags notwendigen Umfang ein. pulse publishing erhält zudem das Bearbei-tungsrecht, jedoch beschränkt auf technisch und redaktionell erforder-liche Anpassungen. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berech-tigen zur Schaltung mittels aller be-kannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- und Offline-Medien. Darin enthalten ist das Werberecht als das Recht, die Werbung auch unentgeltlich durch Abdruck, Sendung und/oder sonstige Wiedergabe kurzer Bestandteile zum Zweck der Eigen werbung zu verwen-den, etwa im Rahmen eines Referenz-archivs oder für Präsentationen.

4. INHALT DER WERBEMITTEL 4.1 Anzeigen, die aufgrund ihrer re-daktionellen Gestaltung nicht als An-zeigen erkennbar sind, werden als solche von pulse publishing mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seinem Online-Angebot, auf das die von pulse publi shing veröffent-lichte Werbung verweist, keine Soft-ware einzusetzen, die ohne das Zu- tun des Nutzers eine neue DFÜ-Netz-werkverbindung über eine Rufnum-mer aus dem Rufnummernhaushalt 0900 oder einem anderen Rufnum-mernblock herstellt und/oder dauer-hafte Ver änderungen in den Daten-

jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Ver-einbarung bedarf.2.4 pulse publishing behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abonnements – ab zu-lehnen, wenn deren Inhalt gegen Ge-setze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für pulse publishing unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn pulse publishing den Auftrag bereits angenommen hat und sich erst danach herausstellt, dass dieser die Voraussetzungen gemäß Satz 1 erfüllt. Beilagenauf trä-ge sind erst nach Vorlage eines Mus-ters der Beilage und deren schriftli-cher Billigung durch pulse publi shing bindend.2.5 Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plät-zen wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass der Auftrag geber die Gültigkeit des Auftrags ausdrück-lich davon abhängig gemacht hat, ei-nen entsprechenden Platzzuschlag anerkennt und eine entsprechende Bestätigung von pulse publishing er-folgt. Auch in letzterem Fall steht je-doch pulse publishing das Rücktritts-recht zu, wenn die innere Einrichtung oder der Umfang der Zeitschrift sich ändert; der Auftraggeber kann derar-tige besonders vereinbarte Anzeigen nur bis zum Anzeigenschlusstermin für die jeweilige Ausgabe widerrufen bzw. kündigen.

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS 3.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Druckun-terlagen, Beilagen, Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Mate ri-al rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarun-gen entsprechend angeliefert wer- den und sich für die vereinbarten Zwecke, bei Online-Werbung insbe-sondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld, sowie in der gebuchten Art und Größe eignen. Die Anlieferung von Druckunterlagen ein-schließlich Proofs geschieht mangels anderweitiger Vereinbarung auf Risi-

fern übertragungseinstellungen der Nutzer vornimmt (sogenannte Au-to-Dialer).4.3 Sofern der Auftraggeber gegen-über Endnutzern Dienste der Rufnum-merngasse 0900, 0137, 0180, 012 oder Auskunftsdienste über pulse publishing bewirbt, hat er in seinem Online-Angebot, auf das die von pulse publishing veröffentlichte Wer-bung verweist, die gemäß §66a TKG notwendigen Angaben zu machen und die Bestimmungen der §66b ff. TKG einzuhalten.4.4 Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, dass er über alle Rechte an den Inhalten verfügt, die erforderlich sind, um pulse publi-shing sämtliche Rechte, welche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingeräumt werden, zu gewähren. 4.5 Der Auftraggeber stellt pulse pu-blishing sowie seine Erfüllungsgehil-fen im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder von Bestimmun-gen dieses Vertrags, insbesondere im Hinblick auf das veröffentlichte Wer-bemittel, entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber pulse publi-shing von den angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei. Der Auf-traggeber ist verpflichtet, pulse pu-blishing mit Informationen und Un-terlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist. Die Gel-tendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.4.6 pulse publishing ist auch nach Veröffent lichung des Werbemittels zur Löschung oder Sperrung mangel-hafter und insbesondere rechtswid-riger Inhalte berechtigt. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, im Rahmen der erforderlichen und zumutbaren tech-nischen Möglichkeiten den Zugang zu solchen Inhalten zu sperren, die pulse publishing als mangelhaft oder rechtswidrig zurückweist. Dies gilt insbesondere, wenn pulse publishing selbst eine solche Sperrung nicht möglich ist.

5. VERSCHIEBEN VON ANZEIGEN Anzeigen sind zur Veröffentlichung

ko des Auftraggebers und hat mindes-tens entsprechend der technischen Bestimmungen von pulse publishing zu erfolgen. Werbemittel müssen den für das jeweilige Format von pulse publishing vorgegebenen aktuellen Spezifikationen entsprechen. pulse publishing gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckun-terlagen gegebenen Möglichkeiten.3.2 Die Gewähr für die richtige Da-tenübermittlung und die Kosten für noch herzustellende Daten oder Vor-lagen trägt der Auftraggeber. Der Auf-traggeber hat digital übermitteltes Material frei von schädlichen Codes (Computerviren, Wür mer, Trojaner etc.) oder sonstigen Scha dens quel- len zu liefern. Bei Vorliegen von Scha densquellen in einer übermit-telten Datei wird pulse publishing von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Scha-densvermeidung bzw. -begrenzung erfor derlich, löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Scha denersatz-ansprü che zustehen. pulse publi shing behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu neh-men, wenn pulse publi shing durch solche Schadensquellen ein Schaden entsteht.3.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt pulse publishing, die für den Auftrag erforderlichen Ge genstände, insbe-sondere Druckunterlagen, Entwürfe, Zeichnungen, Lithos, Textüberset-zungen u.Ä., sowie für vom Auftrag-geber ansonsten gewünschte oder zu vertretende Anforderungen namens des Auftraggebers auf dessen Kosten zu bestellen bzw. durchzuführen. 3.4 Der Auftraggeber trägt die allei-nige Ver antwortung für die Rechtmä-ßigkeit der von ihm gelieferten Wer-bemittel sowie für die unter diesen verlinkten und/oder beworbenen An-gebote. Er versichert mit der Auf-tragserteilung, dass die von ihm be-reitgestellten Werbemittel und die mit diesen Werbemitteln beworbe- nen Angebote nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutsch-land – insbesondere Strafgesetze, Gesetze und sonstige Bestimmungen zum Schutz der Jugend (z.B. Jugend-

innerhalb eines Jahres nach Ver-trags abschluss abzurufen. Unab-hängig davon hat der Auftraggeber das Recht, einen Anzeigenauftrag bis 14 Werktage vor Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe auf einen ande-ren Erscheinungstermin zu verschie-ben. Anzeigenaufträge, die nach die-ser Frist storniert oder verschoben werden, werden voll berechnet. Die jeweiligen Anzeigenschlusstermine sind Bestandteil der alljährlich von pulse publishing neu veröffentlichten Media-Daten und daraus für jede Ausgabe zu ersehen.

6. RECHTE UND PFLICHTEN VON PULSE PUBLISHING6.1 pulse publishing wird die Werbe-mittel während des gebuchten Zeit-raums in den Werbe träger einstellen. 6.2 Online-Schaltungen werden auf der ein vernehmlich festgelegten Po-sition platziert. Mangels Festlegung erfolgt die Platzierung nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher Be-rücksichtigung der vermuteten In-teressen des Auftraggebers durch pulse publishing. Der Auftraggeber hat bei späteren, mit zeitlicher Un-terbrechung erteilten Aufträgen kei-nen Anspruch auf Zuteilung dersel-ben Position.6.3 pulse publishing ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

7. WEITERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 7.1 Sind keine besonderen Größen-vorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tat-sächliche Abdruckhöhe der Berech-nung zugrunde gelegt. Liefert der Auftraggeber Daten, Druckvorlagen oder sonstiges Material für eine grö-ßere als die vereinbarte Anzeige, schuldet er den üblichen Preis für die größere Anzeige, wenn es pulse publishing nicht möglich ist, die An-zeige mit dem gelieferten Material in der vereinbarten Größe zu veröffentli-chen. Liefert der Auftraggeber dage-gen Daten, Druckvorlagen oder son-stiges Material für eine kleinere als die vereinbarte Anzeige, hat er An-spruch nur auf Veröffentlichung der kleineren Anzeige, ohne dass der ver-einbarte Preis herabgesetzt wird. In

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AGBdiesem Fall wird sich pulse publi-shing be mühen, die Anzeige in ver-ein barter Größe zu veröffentlichen, wenn dies pulse publishing möglich ist.7.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zzgl. der jeweiligen gesetzli-chen Umsatzsteuer. Preisänderun gen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gel-ten von dem Tag des Inkrafttretens der neuen Preislisten an; dies gilt auch für laufende Anzeigen- und sons tige Aufträge.7.3 Rechnungen sind binnen 14 Ta-gen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zu zahlen, soweit der Auftrag-geber nicht Vorauszahlung geleistet hat oder ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Auftrag-geber, die ihren Sitz im Ausland ha-ben, sind mit Auftragserteilung man-gels anderweitiger Vereinbarung vo-rauszahlungspflichtig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Zahlbetrags bei pulse publishing. Zahlungen werden unter Verzicht des Zahlenden auf ander-weitige Bestimmungen – soweit ge-setzlich zulässig – ausschließlich in der Reihenfolge des §366 II BGB an-gerechnet. Etwaige Preisnachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nur nach der Preisliste gewährt; eine generelle Skontoeinräumung findet nicht statt.7.4 Ab Überschreiten der Zahlungs-frist gemäß Ziffer 7.3, bei Nichtkauf-leuten allerdings erst nach Eintritt des Verzugs, hat pulse publishing Anspruch auf Verzugszinsen in Hö- he von 14,5% sowie auf Erstattung sons tigen Schadens. Dem Auftrag-geber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vor-behalten. pulse publishing kann bei Überschreiten von Zahlungs-fristen die weitere Ausführung lau-fender Aufträge bis zur vollständi-

gen Be zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zurückhalten und für restliche Aufträge Vorauszahlung verlangen. 7.5 Bei Zweifeln an der Zahlungsfä-hig keit des Auftraggebers ist pulse publishing berechtigt, das Erschei- nen weiterer Anzeigen und die Ver-breitung sonstiger Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver-einbartes Zahlungsziel von Voraus-zahlungen und vom Ausgleich offe- ner Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 7.6 Agenturen, die in eigenem Namen, aber für Dritte Anzeigen bestellen, treten ihre korrespondierenden An-sprüche gegen ihre Vertragspartner an pulse publishing zur Sicherung und bis zur Höhe ihrer sämtlichen jeweils be stehenden Verbindlich-keiten gegenüber pulse publi shing ab. Agenturen haben auf Verlangen von pulse publishing Namen und Anschriften ihrer Vertragspartner mit zuteilen und Letzteren die Abtre-tung anzuzeigen.7.7 pulse publishing liefert bei Printaufträgen mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine schriftliche Bescheinigung von pulse publishing. Die Pflicht von pulse pub-lishing zur Aufbewahrung von Druck-unterlagen endet nach Erscheinen der gebuchten Ausgabe, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinba-rung getroffen ist.

8. GEWÄHRLEISTUNG 8.1 pulse publishing gewährleistet die Wiedergabe des Werbemittels in der in dem vereinbarten Werbeträger üblichen Wiedergabequalität.8.2 Wird ein Einzel-Auftrag aus Um-ständen nicht erfüllt, die pulse publi-shing nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet et-waiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewähr-ten und dem der tatsächlichen Ab-nahme entsprechenden Nachlass nachzuzahlen. Die Nachzahlungsver-pflichtung entfällt nur dann, wenn die Nichterfüllung des entsprechen-den Einzel-Auftrags auf höherer

Gewalt im Risikobereich von pulse publishing beruht. 8.3 Bei ungenügender Wiedergabe-qualität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nach-besserung oder Schaltung einer ein-wandfreien Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträch-tigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Min-derung), Ersatz des unmittelbaren Schadens oder Rücktritt. Bei Vorlie-gen geringfügiger Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.8.4 Sind etwaige Mängel der Quali- tät der Wiedergabe oder von pulse pub lishing zu vertretende Mängel der Qualität eines Werbemittels für pulse pub lishing nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Feh-lern in wiederholten Werbeschaltun-gen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hin-weist. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Frist von drei Werk tagen nach erster Veröffent-lichung anzuzeigen, danach ist die Geltendmachung von Gewährleis-tungs ansprüchen ausgeschlossen. 8.5 Fällt die Durchführung eines Wer-beauftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund ge setzlicher Bestimmungen oder sonstigen Grün-den aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine lediglich unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber infor-miert. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich ver-nünftigerweise möglich ist. 8.6 Unter den gleichen Voraussetzun-gen wird der Auftraggeber informiert, wenn ein Werbemittel in ein anderes als das vereinbarte Umfeld eingebet-tet wird.8.7 Sofern der Auftraggeber der Ver-schiebung der Durchführung des Auf-trags bzw. der Einbettung in ein an-

deres Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Werktagen wider-spricht, gilt dies als Einverständnis. Hat der Auftrag geber der vorgeschla-genen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld wi-dersprochen oder kann die Schaltung der Wer bung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, hat der Auftrag-geber Anspruch auf Rückzahlung der über die für die bereits erbrachten Leistungen hinaus gezahl ten Entgel-te. Weitere Ansprüche des Auftrag-gebers sind ausgeschlossen.8.8 Reklamationen sind, außer bei nicht erkennbaren Mängeln, endgül-tig ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ein-gang von Rechnung und Beleg gel-tend gemacht werden. Ausgeschlos-sen ist ein Anspruch auf Zahlungs-minderung und/oder auf Er satzan zei-ge, wenn der Auftraggeber Druckun-terlagen, Proofs und sonstige für die einwandfreie Schaltung notwendige Unterlagen, Daten oder sonstiges Ma-terial unvollständig, nicht terminge-recht oder technisch nicht einwand-frei zur Verfügung gestellt hat. Ist ein Mangel von Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deut-lich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche wegen Fehlern in der An-zeige und/oder verminderter Druck-qualität. Dies gilt auch dann, wenn ein Proof vorlag, auf dem der Mangel nicht erkennbar war. Die Übersen-dung von mehr als zwei Farbvorla-gen, die nicht termingerechte Liefe-rung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druck wiedergabe kön nen Auswirkungen auf Platzie-rung und Druckqualität haben, die nicht zur Reklamation berechtigen. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber pulse publi-shing zu erstatten.8.9 Sämtliche Haftungsausschlüsse und -begrenzungen nach diesen AGB gelten nicht, (a) soweit pulse publi-shing Vorsatz oder grobe Fahrläs-sigkeit vorzuwerfen ist, (b) im Fall der Ver letzung des Lebens, des Kör-pers und der Gesundheit von Perso-nen, (c) bei der Übernahme von Lie-

fer- oder Beschaffenheitsgarantien, (d) bei arglistigem Verschweigen so-wie (e) bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Im kauf-männischen Geschäftsverkehr haf- tet pulse publishing darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit.

9. DATENSCHUTZ 9.1 Beide Parteien sind für die Ein-haltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämt liche personenbezogenen Daten, die er im Rahmen dieses Ver-trags von pulse publishing oder von Nutzern erhält, ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags zu verwen-den und diese nach Beendigung des Vertrags unter Einhaltung der gesetz-lichen Bestimmungen unverzüglich zu löschen und auf Verlangen von pulse publishing Nachweis darüber zu erbringen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 10.1 pulse publishing ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung seines Namens und seines Logos als Referenzkunden zu benennen sowie für den Auftraggeber durchgeführte Kampagnen als Referenzkampag- nen zu benennen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich.10.2 Über Ziffer 10.1 hinaus ver-pflichten sich die Parteien, sämtli- che Informationen, die sie im Zusam-menhang mit der Zusammenarbeit erhalten und die technischer, finan-zieller oder sonst geschäftlicher Na-tur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Ferner ist es den Parteien untersagt, die Infor-mationen zu anderen als denjenigen Zwecken zu verwenden, die in die-sem Vertrag genannt sind. Diese Ver-pflichtung besteht auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags.10.3 Pressemitteilungen oder son-stige Veröffentlichungen hinsicht- lich des Bestehens oder der Art der Ko operation unter diesem Vertrag sind vor Veröffentlichung mit pulse publishing abzustimmen und bedür-fen seiner ausdrücklichen schriftli-chen Zustimmung.

10.4 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mit ge-teilt. Sie gelten als vom Auftragge- ber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats ab Mitteilung bzw. Veröffentlichung schriftlich widerspricht.10.5 Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus dem Auftragsver-hältnis auf einen Dritten ist dem Auf-traggeber nur nach vorheriger aus-drücklicher Zustimmung von pulse publishing gestattet. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. pulse publishing kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag je-derzeit auf ein mit ihm i.S.v. §15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen.10.6 Bei Unwirksamkeit einzelner Klau seln dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen bzw. des Ver-trags mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung und der In-tention der Parteien möglichst nahe kommt.10.7 Ergänzungen zum Vertrag ein-schließlich Nebenabreden und Än-derungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform.10.8 Erfüllungsort ist der Sitz von pulse publishing.10.9 Gerichtsstand ist, sofern der Auftrag geber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermö-gen ist oder keinen allgemeinen Ge-richts stand in Deutschland hat, eben-falls der Sitz von pulse publishing.10.10 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen internatio-nalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen. Hamburg, 1.1.2018

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+ VIDEOWERBUNG Wir benötigen zur korrekten Anzeige von Video-werbung eine Quelldatei im FLV-Format. Davon unab hängig können Sie jederzeit auch Videos etwa in den Formaten MPEG oder AVI anliefern, in diesem Fall wird das Video in das FLV-Format konvertiert.

Eine Anlieferung der Videowerbemittel als VAST-URL ist ebenfalls möglich.

Die maximale Auflösung des Videos darf 1920 x 1080 Pixel nicht überschreiten. Das Video wird, soweit notwendig, durch das Pillarbox-Format in die Zielgröße konvertiert.

+ VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON HTML5-WERBEMITTELN Es werden u. a. Adobe-Edge- und Swiffy-Werbe-mittel unterstützt.

Es können beliebig viele Grafiken, CSS, Java-Script- und andere Dateien verwendet werden.

Pro Werbemittel müssen alle Dateien in einem ge-meinsamen Verzeichnispfad liegen, z. B. werbung/Skyscraper/css/..., werbung/Skyscraper/js/..., werbung/Skyscraper/img/... .

Pro Werbemittel darf es nur eine HTML-Datei ge-ben die sozusagen als eigentliches Werbemittel fungiert. Diese Datei muss im Verzeichnispfad oberhalb der Ressourcendateien (Bilder, JS, CSS) liegen.

Alle Dateien müssen relativ miteinander verknüpft sein (z. B. src = „css/meinedatei.css“).

Adobe-Edge-Werbemittel müssen die folgende ClickTag-Funktion enthalten:clickTag(); window.open(„http://www.zielseite.de“,“_blank“);

ODERIm Code der Werbemittel-HTML-Datei kann eine Variable definiert werden, der AdSpirit die Ziel-URL via Macro übergibt. Die Variable kann später verwendet werden, um das Fenster zu öffnen (z. B. var zielseite = „%urlredirect%“).

Bitte senden Sie uns HTML5-Werbemittel als .zip-Datei.

+ FLASH BANNER CLICK TRACKING !krebomedia nutzt die ClickTAG-Methode, bitte beachten Sie, dass alle Flash-Werbemittel das korrekte Click Tracking beinhalten.

+ CLICKTAG-METHODE Die Klick-URL steht in Flash in Form der Variablen ClickTAG zur Verfügung, die genaue Groß- und Kleinschreibung der Variablen ist notwendig. Wir empfehlen folgende Schreibweise der Variablen: „ClickTAG“, bei abweichender Schreibweise teilen Sie uns bitte die exakte Schreibweise mit.

Die Link-URL kann mit folgenden Action- Script-Befehlen programmiert werden:on (release) {getURL(_root.ClickTAG, „_blank“);}

+ MULTIPLE CLICKTAGS Bei der Verwendung von mehreren ClickTAGs ist darauf zu achten, dass die Variablen sich von-einander unterscheiden. Hierfür sollten folgende Variablen verwendet werden: „ClickTAG1“, „Click-TAG2“, etc. Hinweis: Wir unterstützen bis zu zehn ClickTAGs in einem Flash-Werbemittel.

+ CLOSE-FUNKTION BEI FLASH-LAYERN Ein Flash-Layer muss eine Variable enthalten, die es zulässt, dass der User den Banner selber schlie-ßen kann. Der Schließen-Button sollte oben rechts platziert werden.

Hinweis: Diese Funktion muss in jedem Fall enthalten sein, auch dann, wenn das Flash-Wer-bemittel am Ende der Animation komplett trans-parent ist, da in manchen Browsern die verdeck-ten Links nicht klickbar sind. Erst durch die Schließfunktion wird das Flash-Layer komplett ausgeblendet.

Wenn das Werbemittel einen Schließen-Button enthält, muss dieser funktionieren, auch wenn es sich nicht um ein Flash-Layer handelt.

DATENANLIEFERUNG + TECHN. SPEZIFIKATIONEN Bigsize Banner

Medium Rectangle

Billboard Ad

Half Page Ad

Epic Takeover

Interstitial Ad

728 x 90 px

300 x 250 px

970 x 250 px

300 x 600 px

1700 x 450 px

800 x 600 px

150 KB

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200 KB

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Swf/Gif/Html(5)/Redirect

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