29
EUROPA FF FACHBUCHREIHE für Berufe im Gesundheitswesen Dr. Patricia Aden Dr. Konrad Aden Dr. Helga Eitzenberger-Wollring Dr. Susanne Nebel Edeltraud Wolf Medizinische Fachangestellte – Behandlungsassistenz 6. Auflage VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten Europa-Nr.: 69611

Medizinische Fachangestellte – Behandlungsassistenz · EUROPA FF FACHBUCHREIHE für Berufe im Gesundheitswesen Dr. Patricia Aden Dr. Konrad Aden Dr. Helga Eitzenberger-Wollring

Embed Size (px)

Citation preview

EUROPA FF FACHBUCHREIHEfür Berufe im Gesundheitswesen

Dr. Patricia AdenDr. Konrad AdenDr. Helga Eitzenberger-WollringDr. Susanne NebelEdeltraud Wolf

Medizinische Fachangestellte –Behandlungsassistenz6. Auflage

VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG

Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten

Europa-Nr.: 69611

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 1

Autoren:

Dr. Patricia Aden, EssenDr. Konrad Aden, KielDr. Helga Eitzenberger-Wollring, MülheimDr. Susanne Nebel, MettmannEdeltraud Wolf, Nürtingen

Autorin der 1. bis 4. Auflage: Dr. Karin Dietrich, Coesfeld

Lektorat:

Dr. Patricia Aden

Verlagslektorat:

Anja Tüngler, Dr. Astrid Grote-Wolff

Illustrationen:Steffen Faust, 12619 BerlinVerlag Europa-Lehrmittel, Zeichenbüro, 73760 Ostfildern

6. Auflage 2013Druck 5 4 3 2

Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da bis zur Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert.

ISBN 978-3-8085-6966-5

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.

© 2013 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruitenhttp: //www.europa-lehrmittel.de

Umschlaggestaltung: tiff.any GmbH, 10999 BerlinUmschlagfoto: Peter Atkins

Satz: Meis satz&more, 59469 Ense; Ruhrstadt Medien AG, 44579 Castrop-RauxelDruck: Phoenix Print GmbH, 97080 Würzburg

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 2

3

Vorwort

Die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten bereitet auf eine anspruchsvolle Tätigkeit in derArztpraxis oder im Krankenhaus vor. Im schulischen Bereich werden daher sowohl Fachwissen als auchHandlungskompetenzen vermittelt.

Im Rahmenlehrplan ist das Lernfeldkonzept verbindlich vorgegeben. Die Lernfelder sind auf praktischesHandeln ausgerichtet, was bereits an ihrer Benennung zu erkennen ist. So heißt z. B. Lernfeld 4„Patienten bei Erkrankungen des Bewegungsapparates begleiten“. Die Medizinischen Fachangestellteneignen sich nicht nur Wissen über den Aufbau und die Funktionen von Organen an, sondern sie lernenauch, Verbände anzulegen, Strahlenschutzbestimmungen zu beachten und sich in Patienten mitSchmerzen und Bewegungseinschränkungen einzufühlen.

Im Unterricht wird erwartet, dass Lerninhalte selbstständig erarbeitet oder wiederholt werden. Das vor-liegende Lehrbuch begleitet die Lernenden vom Anfang bis zum Ende ihrer Ausbildung durch den Stoffund leitet sie zu einem systematischen Wissensaufbau an.

Im Hinblick auf diese Erfordernisse wurde das Lehrbuch Medizinische Fachangestellte – Behandlungs-

assistenz in der 6. Auflage völlig neu gestaltet:

● Die Inhalte entsprechen dem Rahmenlehrplan und den Anforderungen der Zwischen- und Abschluss-

prüfung.

● Jedes Lernfeld wird mit einem handlungsorientierten Praxisfall eingeleitet.

● Die Vielzahl an Bildern, didaktisch hilfreichen Skizzen und Tabellen sowie die leicht verständlichenErklärungen von Fachbegriffen und die einprägsamen Merksätze ermöglichen eine zielsichere Vor-und Nachbereitung des Unterrichts.

● Am Ende jedes Lernfelds helfen die nach Sachgebieten geordneten und insgesamt mehr als 650

Fragen, das Erlernte zu festigen.

● Neu aufgenommen wurde ein eigener Laborteil, der den Anforderungen des Unterrichts entspricht.Für den Erwerb vertiefter Kenntnisse wird ein Lehrbuch zum Thema Medizinisches Labor empfohlen.

● Die für das umfassende Verständnis des menschlichen Körpers wichtigen Inhalte „Auge, Ohr undNervensystem“ wurden zusätzlich zu den im Rahmenlehrplan geforderten Themen mit aufgenommen.

Die auf der CD-ROM enthaltenen Bilder und Tabellen unterstützen das eigenständige Lernen. Sie könnenleicht extrahiert und in andere Dokumente eingefügt werden.

Durch ein detailliertes Sachwortverzeichnis ist das Buch zur Wissensvermittlung, zur Prüfungs -

vorbereitung sowie als Nachschlagewerk in vielen Berufen des Gesundheitswesens einsetzbar.

Wir wünschen viel Freude und Erfolg bei der Arbeit mit dem Buch und hoffen, dass es ein wertvollerBegleiter für Lehrende und Lernende wird. Kritische Hinweise und Vorschläge, die der Weiterentwicklungdes Buches dienen, nehmen wir gerne unter der Verlagsanschrift oder per E-Mail ([email protected]) entgegen.

Oktober 2013 Autoren und Verlag

Unser besonderer Dank für Hinweise und Korrekturen gilt Herrn Dr. Matthias Benn, Frau Dr. Marie-TheresEveld, Frau Dr. Barbara Paniczek und Frau Dr. Ursula Traub. Für Abbildungen danken wir Herrn WielandDietrich, Frau Dr. Friederike Gieseking, Herrn Dr. Armin Schmidt, Frau Andrea Stagge, Herrn Dr. AxelStöckmann und Herrn Dr. Ludger Wollring.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei Berufs- und Gruppenbezeichnungen auf die Verwendung beiderGeschlechter verzichtet. Es sind immer die Medizinische Fachangestellte und der Medizinische Fachangestellte sowiedie Ärztin und der Arzt gemeint.

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 3

4

Inhaltsverzeichnis

Inh

alt

1 Institutionen des Gesundheitswesens 13 1.1 Behörden der Städte und Gemeinden 131.2 Behörden des Gesundheitswesens auf

Landesebene ........................................... 131.3 Behörden des Gesundheitswesens auf

Bundesebene .......................................... 141.4 Internationale Organisationen .............. 151.4.1 Weltgesundheitsorganisation (WHO) ... 151.4.2 Europäische Union (EU) ........................ 161.4.3 Europäische Behörden .......................... 161.5 Finanzierung des Gesundheitswesens.. 16

2 Gesundheitliche Versorgung inDeutschland ............................................ 17

2.1 Ambulante Versorgung ......................... 172.1.1 Arztpraxen ............................................... 172.1.2 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) 172.2 Stationäre Versorgung ........................... 182.3 Ambulante und stationäre Schnittstelle 182.4 Öffentlicher Gesundheitsdienst ............ 19

3 Berufe im Gesundheitswesen ............... 203.1 Ärztliche Aus- und Weiterbildung ........ 203.2 Das Berufsbild der Medizinischen

Fachangestellten .................................... 223.2.1 Aus- und Weiterbildung der MFA ......... 223.2.2 Delegation von Leistungen ................... 23

4 Berufliche Organisationen imGesundheitswesen ................................. 25

4.1 Ärztekammern ........................................ 254.2 Kassenärztliche Vereinigung ................. 254.3 Organisationen der Medizinischen

Fachangestellten .................................... 26

5 Übungsaufgaben .................................... 26

1 Der kranke Mensch ................................ 29 1.1 Gesundheit und Krankheit .................... 29 1.2 Die Einstellung des Patienten zu seiner

Krankheit ................................................. 29 1.3 Behandlungsziele ................................... 30 1.4 Soziale Situation und Krankheit ........... 30 1.5 Krankheitsrisiken bei verschiedenen

Patientengruppen ................................... 30 1.5.1 Lebensalter .............................................. 301.5.2 Geschlecht ............................................... 31

1.5.3 Beruf ........................................................ 311.6 Folgekrankheiten .................................... 31

2 Kommunikation mit kranken Menschenund ihren Angehörigen ......................... 32

2.1 Grundbegriffe der Kommunikation ...... 322.2 Anamnese ............................................... 332.3 Verborgene Inhalte der Kommunikation 332.4 Hindernisse der Kommunikation .......... 34

3 Körperliche Untersuchung .................... 35

4 Aufbau und Krankheiten desNervensystems ...................................... 36

4.1 Aufbau des Nervensystems .................. 364.1.1 Zentrales Nervensystem ........................ 364.1.2 Peripheres Nervensystem ..................... 374.1.3 Vegetatives Nervensystem .................... 374.2 Krankheiten des Nervensystems .......... 374.2.1 Schlaganfall ............................................ 374.2.2 Transitorisch-ischämische Attacke ....... 384.2.3 Morbus Parkinson .................................. 384.2.4 Demenz .................................................... 38

5 Aufbau und Krankheiten des Auges .... 395.1 Aufbau des Auges .................................. 395.1.1 Anhangsorgane des Auges ................... 395.1.2 Augapfel .................................................. 405.2 Krankheiten des Auges .......................... 415.2.1 Fehlsichtigkeit ......................................... 415.2.2 Grauer Star ............................................. 425.2.3 Grüner Star ............................................. 425.2.4 Makuladegeneration .............................. 435.2.5 Entzündung der Bindehaut ................... 43

6 Aufbau und Krankheiten des Ohres ..... 436.1 Abschnitte des Ohres ............................. 436.1.1 Äußeres Ohr ........................................... 446.1.2 Mittelohr .................................................. 446.1.3 Innenohr .................................................. 446.2 Krankheiten des Ohres .......................... 456.2.1 Schwerhörigkeit ..................................... 456.2.2 Mittelohrentzündung ............................. 466.2.3 Hörsturz ................................................... 46

7 Psychische Erkrankungen ...................... 477.1 Depression .............................................. 477.2 Angst- und Panikstörungen .................. 477.3 Alkoholismus .......................................... 487.4 Psychosomatische Erkrankungen ......... 48

8 Übungsaufgaben .................................... 48

Lernfeld 1: Im Beruf und Gesundheitswesenorientieren

Lernfeld 2: Patienten empfangen und begleiten

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 4

Inh

alt

Inhaltsverzeichnis 5

1 Die Zelle .................................................. 511.1 Aufbau der Zelle ..................................... 521.1.1 Zellorganellen ......................................... 521.1.2 Zellkern .................................................... 521.2 Zellteilung ............................................... 531.3 Phagozytose ............................................ 541.4 Untersuchungsmethoden der Zelle ...... 54

2 Medizinische Mikrobiologie .................. 552.1 Mensch und Mikroorganismen ............. 552.2 Bakterien ................................................. 562.2.1 Bakterienformen ..................................... 572.2.2 Färbeverhalten nach Gram ................... 572.2.3 Verhalten der Bakterien gegenüber

Sauerstoff ................................................ 572.2.4 Geißeln .................................................... 572.2.5 Sporen ..................................................... 582.2.6 Behandlung bakterieller Erkrankungen 582.3 Viren ........................................................ 582.3.1 Aufbau eines Virus ................................. 592.3.2 Virusvermehrung ................................... 592.3.3 Behandlung von Viruserkrankungen .... 592.4 Pilze .......................................................... 592.4.1 Aufbau und Vermehrung der Pilze ....... 592.4.2 Behandlung von Pilzerkrankungen ....... 602.5 Protozoen ................................................ 602.6 Hautparasiten ......................................... 602.6.1 Flöhe ........................................................ 602.6.2 Milben ...................................................... 612.6.3 Läuse ....................................................... 612.6.4 Zecken ..................................................... 61

3 Infektionslehre ........................................ 623.1 Fachbegriffe der Infektionslehre ........... 623.2 Infektionsquellen .................................... 633.3 Übertragungswege ................................ 633.4 Infektionsarten ........................................ 64

4 Infektionserkrankungen ......................... 654.1 Bakterielle Infektionen ........................... 654.1.1 Diphtherie ................................................ 654.1.2 Tetanus .................................................... 664.1.3 Haemophilus influenzae Typ B ............. 674.1.4 Keuchhusten ........................................... 674.1.5 Pneumokokkeninfektion ........................ 684.1.6 Scharlach ................................................. 684.1.7 Meningokokkeninfektion ....................... 694.1.8 Salmonelleninfektion ............................. 694.1.9 Tuberkulose ............................................. 704.1.10 Borreliose ................................................ 714.1.11 MRSA ....................................................... 714.2 Virale Infektion ........................................ 724.2.1 Masern ..................................................... 734.2.2 Mumps .................................................... 734.2.3 Röteln ...................................................... 74

4.2.4 Poliomyelitis epidemica ........................ 744.2.5 Windpocken ............................................ 754.2.6 Gürtelrose ............................................... 754.2.7 Grippe ...................................................... 764.2.8 Grippale Infekte ...................................... 774.2.9 AIDS ......................................................... 774.2.10 Hepatitis A bis E ..................................... 784.2.11 Pfeiffer-Drüsenfieber .............................. 794.2.12 Frühsommermeningoenzephalitis ........ 804.3 Pilzerkrankungen .................................... 804.3.1 Fußpilz ..................................................... 814.3.2 Soor ......................................................... 814.4 Protozoenerkrankungen ......................... 824.4.1 Toxoplasmose ......................................... 824.4.2 Malaria ..................................................... 83

5 Immunsystem ......................................... 845.1 Immunität und Abwehr ......................... 845.1.1 Natürliche Barrieren ............................... 845.1.2 Leukozyten .............................................. 855.1.3 Unspezifische und spezifische

Abwehr .................................................... 855.1.4 HLA-System ............................................ 875.2 Schutzmaßnahmen vor

Infektionserkrankungen ......................... 885.2.1 Isolierung ................................................ 885.2.2 Impfung ................................................... 885.2.3 STIKO ....................................................... 905.2.4 Postexpositionsprophylaxe ................... 92

6 Maßnahmen der Arbeits- undPraxishygiene ......................................... 94

6.1 Hygienestandards und hygiene-rechtliche Vorschriften ........................... 94

6.1.1 Medizinproduktegesetz undMedizinprodukte-Betreiberverordnung 95

6.1.2 Überwachung und Begehung durchGesundheitsämter .................................. 98

6.2 Unfallverhütung und Infektionsschutz in der Arztpraxis ..................................... 98

6.2.1 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften 986.2.2 Biostoffverordnung ................................ 996.2.3 Einstufung und Kennzeichnung von

Chemikalien/GHS-System ..................... 1016.2.4 Brandschutz ............................................ 1026.3 Hygienemaßnahmen als Prävention vor

Infektion ................................................... 1036.3.1 Persönliche Hygiene .............................. 1036.3.2 Desinfektion ............................................ 1066.3.3 Händehygiene ......................................... 1076.3.4 Instrumentendesinfektion ...................... 1116.3.5 Gerätedesinfektion ................................. 1116.3.6 Flächendesinfektion ............................... 1116.3.7 Fußbodendesinfektion ........................... 1116.3.8 Hautdesinfektion .................................... 1126.3.9 Sterilisation ............................................. 1126.3.10 Sterilgutmanagement und

Aufbereitung von Instrumenten ........... 1136.4 Betrieblicher Hygieneplan ..................... 118

Lernfeld 3: Praxishygiene und Schutz vorInfektionskranheiten organisieren

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 5

Inhaltsverzeichnis6

6.5 Entsorgung nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben ......................... 119

7 Übungsaufgaben .................................... 121

1 Allgemeine Anatomie ............................ 1241.1 Gliederung des Körpers ......................... 1251.2 Funktionelle Systeme des Körpers ....... 1251.3 Lage- und Richtungsbezeichnungen .... 1261.3.1 Rechts-Links-Symmetrie ........................ 1261.3.2 Anatomische Ebenen ............................. 1261.3.3 Lagebezeichnungen ............................... 127

2 Gewebe ................................................... 1272.1 Epithelgewebe ........................................ 1282.1.1 Oberflächenepithel ................................. 1282.1.2 Drüsenepithel ......................................... 1282.2 Binde- und Stützgewebe ....................... 1292.3 Muskelgewebe ........................................ 1322.4 Nervengewebe ....................................... 133

3 Bewegungsapparat ................................ 1343.1 Knochen .................................................. 1343.1.1 Schädel .................................................... 1363.1.2 Wirbelsäule ............................................. 1373.1.3 Schultergürtel ......................................... 1393.1.4 Obere Extremität .................................... 1393.1.5 Brustkorb ................................................. 1403.1.6 Beckengürtel ........................................... 1403.1.7 Untere Extremität ................................... 1413.1.8 Fuß ........................................................... 1413.2 Gelenke .................................................... 1423.3 Muskeln ................................................... 143

4 Pathologie ............................................... 1454.1 Krankheitsursachen ................................ 1464.2 Krankheitszeichen .................................. 1464.3 Diagnose ................................................. 1474.4 Therapie .................................................. 1474.5 Prognose ................................................. 1474.6 Krankheitsverlauf ................................... 1474.7 Krankheitsformen ................................... 1484.7.1 Entzündung ............................................. 1484.7.2 Tumoren .................................................. 1494.7.3 Störungen der Durchblutung ................ 1514.7.4 Degenerative Erkrankungen .................. 1514.7.5 Erkrankungen des Stoffwechsels ......... 151

5 Krankheiten des Bewegungsapparates 5.1 Verletzungen ........................................... 1515.1.1 Knochenbruch ........................................ 1515.1.2 Luxation ................................................... 1525.1.3 Kontusion ................................................ 153

5.1.4 Muskelfaserriss, Distorsion und Bänderriss ............................................... 153

5.2 Erkrankungen der Wirbelsäule ............. 1535.2.1 Bandscheibenvorfall .............................. 1535.2.2 Skoliose ................................................... 1535.3 Erkrankungen der Knochen ................... 1545.3.1 Osteoporose ........................................... 1545.3.2 Rachitis .................................................... 1545.4 Erkrankungen der Gelenke..................... 1545.4.1 Arthrose ................................................... 1545.4.2 Hüftdysplasie .......................................... 1555.4.3 Arthritis .................................................... 1555.5 Fehlstellungen der Füße ........................ 1555.5.1 Plattfuß .................................................... 1555.5.2 Hohlfuß .................................................... 156

6 Diagnostik ............................................... 1566.1 Röntgen ................................................... 1566.1.1 Eigenschaften von Röntgenstrahlen .... 1566.1.2 Erzeugung von Röntgenstrahlen .......... 1576.1.3 Röntgenaufnahme .................................. 1576.1.4 Röntgenkontrastdarstellung .................. 1586.1.5 Durchleuchtung ...................................... 1596.1.6 Mammographie ...................................... 1596.1.7 Computertomographie .......................... 1596.1.8 Strahlenschutz ........................................ 1606.1.9 Szintigraphie ........................................... 1616.1.10 Emissionscomputertomographie ......... 1616.1.11 Kernspin- oder Magnetresonanz-

tomographie ........................................... 161

7 Physikalische Therapie .......................... 1627.1 Physikalische Grundlagen ..................... 1627.2 Wärmetherapie ....................................... 1637.2.1 Ultraschallwärmetherapie ..................... 1637.2.2 Hochfrequenzstromtherapie ................. 1637.3 Reizstromtherapie .................................. 1647.4 Kältetherapie ........................................... 1657.5 Ultraviolettlichttherapie ........................ 1667.6 Laser ........................................................ 166

8 Verbände ................................................. 1668.1.1 Tapeverband ........................................... 1678.1.2 Kompressionsverband ........................... 1678.1.3 Gipsverband ........................................... 167

9 Arzneimittellehre .................................... 1689.1 Zusammensetzung von Arzneimitteln 1689.2 Arzneimittelformen ................................ 1699.3 Applikation von Arzneimitteln .............. 1719.3.1 Lokale Applikation .................................. 1719.3.2 Systemische Applikation ....................... 1719.4 Arzneimittelgruppen .............................. 1729.5 Verschreibung von Arzneimitteln ......... 1739.5.1 Besonderheiten verschiedener

Patientengruppen ................................... 1739.5.2 Aufbewahrung von Arzneimitteln ........ 1749.5.3 Abgabe von Arzneimitteln .................... 174

Inh

alt

Lernfeld 4: Bei Diagnostik und Therapie vonErkrankungen des Bewegungsapparatesassistieren

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 6

Inh

alt

Inhaltsverzeichnis 7

10 Injektionen ............................................... 17510.1 Spritzen und Kanülen ............................ 17510.2 Spritzen aufziehen .................................. 17610.3 Intracutane Injektion .............................. 17610.4 Subcutane Injektion ............................... 17710.5 Intramuskuläre Injektion ........................ 17710.5.1 Intraglutäale Injektion ............................ 17810.5.2 Injektion in den Deltamuskel ................. 17810.5.3 Injektion in den Oberschenkel .............. 178

11 Übungsaufgaben .................................... 179

1 Blut ........................................................... 1811.1 Aufgaben des Blutes .............................. 1821.2 Zusammensetzung des Blutes ............. 1821.2.1 Blutzellen ................................................. 1831.2.2 Blutplasma .............................................. 1851.3 Blutstillung .............................................. 1861.3.1 Gefäßreaktion ......................................... 1861.3.2 Blutgerinnung ......................................... 1861.3.3 Fibrinolyse ............................................... 1871.3.4 Gerinnungshemmung ........................... 1871.4 Blutgruppen ............................................ 1871.4.1 AB0-System ............................................ 1881.4.2 Rhesusfaktor ........................................... 1881.4.3 Bluttransfusion und Blutersatz ............. 1891.5 Bluterkrankungen ................................... 1891.5.1 Anämien .................................................. 1891.5.2 Leukämie ................................................. 1911.5.3 Erkrankungen des Gerinnungssystems 1911.6 Diagnostik von Bluterkrankungen ........ 1921.7 Blutgewinnung und Weiterverar-

beitung .................................................... 1941.7.1 Kapillare Blutentnahme .......................... 1941.7.2 Venöse Blutentnahme ............................ 1951.7.3 Serum- und Plasmagewinnung ............ 1991.7.4 Aufbewahrung von Probenmaterial ..... 2001.7.5 Transport und Versand von

Probenmaterial ....................................... 2011.8 Blutuntersuchungen ............................... 2021.8.1 Hämoglobinbestimmung ...................... 2041.8.2 Blutkörperchensenkungs-

geschwindigkeit (BSG) .......................... 2051.8.3 CRP-Test .................................................. 2061.8.4 Blutzuckerbestimmung .......................... 207

2 Herz, Gefäße, Kreislauf und Lymphsystem ......................................... 210

2.1 Aufbau des Herzens ............................... 2102.1.1 Lage und Größe des Herzens ............... 2102.1.2 Blutfluss im Herzen ................................ 2112.1.3 Herzklappen ............................................ 2112.1.4 Koronargefäße ........................................ 2122.2 Herzfunktion ............................................ 2122.2.1 Herzmechanik ......................................... 212

2.2.2 Erregungsbildung und Erregungs-leitung ...................................................... 213

2.2.3 Herztöne .................................................. 2142.3 Blutgefäße ............................................... 2142.3.1 Arterien .................................................... 2142.3.2 Venen ....................................................... 2152.3.3 Kapillaren ................................................ 2152.4 Blutkreislauf ............................................ 2162.4.1 Körperkreislauf ....................................... 2162.4.2 Lungenkreislauf ...................................... 2162.5 Lymphkreislauf und lymphatische

Organe ..................................................... 2172.5.1 Lymphe und Lymphgefäße ................... 2172.5.2 Lymphknoten .......................................... 2172.5.3 Milz .......................................................... 2172.5.4 Weitere lymphatische Organe .............. 2182.6 Krankheiten des Herz-Kreislauf-

Systems ................................................... 2182.6.1 Koronare Herzkrankheit ......................... 2182.6.2 Rhythmusstörungen des Herzens ........ 2222.6.3 Schock ..................................................... 2252.6.4 Herzinsuffizienz ....................................... 2262.6.5 Herzklappenfehler .................................. 2262.7 Krankheiten der Gefäße ......................... 2262.7.1 Arteriosklerose ....................................... 2262.7.2 Hypertonie ............................................... 2272.7.3 Hypotonie ................................................ 2292.7.4 Periphere arterielle Verschluss-

krankheit .................................................. 2292.7.5 Thrombose und Embolie ....................... 2292.7.6 Oberflächliche Thrombophlebitis ......... 2312.7.7 Krampfadern und Venenklappen-

insuffizienz .............................................. 2312.7.8 Offenes Bein ........................................... 2312.8 Krankheiten der lymphatischen

Organe ..................................................... 2322.8.1 Lymphadenitis ........................................ 2322.8.2 Lymphangitis .......................................... 2322.8.3 Tonsillitis ................................................. 2322.9 Untersuchungsmethoden und

Diagnostik von Herz-Kreislauf-Erkrankungen .......................................... 233

2.9.1 Puls .......................................................... 2332.9.2 Blutdruck ................................................. 2342.9.3 Elektrokardiographie .............................. 2362.9.4 Echokardiographie ................................. 2402.9.5 Koronarangiographie ............................. 240

3 Atmungssystem....................................... 2413.1 Aufbau und Funktion der

Atmungsorgane ...................................... 2423.1.1 Nase ......................................................... 2423.1.2 Nasennebenhöhlen ................................ 2433.1.3 Rachen ..................................................... 2433.1.4 Kehlkopf .................................................. 2443.1.5 Luftröhre .................................................. 2443.1.6 Bronchien ................................................ 2453.1.7 Lunge ....................................................... 2453.1.8 Zwerchfell ................................................ 246

Lernfeld 5: Zwischenfällen vorbeugen undin Notfallsituationen Hilfe leisten

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 7

Inhaltsverzeichnis8

3.2 Atmung .................................................... 2463.2.1 Atemfrequenz und Lungenvolumina ... 2473.2.2 Inhalationstherapie ................................ 2473.3 Erkrankungen der Atmungsorgane ...... 2483.3.1 Nasenbluten ............................................ 2483.3.2 Schnupfen ............................................... 2483.3.3 Entzündungen der Nasennebenhöhlen 2493.3.4 Pseudokrupp ........................................... 2493.3.5 Bronchitis ................................................ 2493.3.6 Asthma bronchiale ................................. 2503.3.7 Lungenentzündung ................................ 2513.3.8 COPD und Lungenemphysem .............. 2513.3.9 Bronchialkarzinom ................................. 2523.3.10 Allergie .................................................... 2523.4 Untersuchungsmethoden und

Diagnostik von Atemwegs-erkrankungen .......................................... 254

3.4.1 Lungenfunktionsprüfung ........................ 2543.4.2 Sputumuntersuchung ............................ 2553.4.3 Blutgasanalyse ....................................... 2553.4.4 Allergietestung ....................................... 255

4 Notfälle .................................................... 2564.1 Erste Hilfe ................................................ 2564.1.1 Überprüfung von Notfallpatienten ....... 2574.1.2 Bewusstloser Patient ohne Atmung ..... 2584.1.3 Durchführung der Herzdruckmassage

und künstliche Beatmung ...................... 2584.1.4 Defibrillation ........................................... 2594.1.5 Lagerung ................................................. 2604.1.6 Epileptischer Anfall ................................. 2604.1.7 Arterielle Blutung ................................... 2614.1.8 Vergiftungen ........................................... 2614.2 Notfallmanagement ............................... 262

5 Übungsaufgaben .................................... 266

1 Harnorgane ............................................. 2691.1 Nieren ...................................................... 2691.1.1 Aufbau der Nieren .................................. 2691.1.2 Funktion der Nieren ............................... 2711.2 Ableitende Harnwege ............................ 2721.2.1 Nierenbecken und Harnleiter ................ 2721.2.2 Harnblase ................................................ 2731.2.3 Harnröhre ................................................ 2731.3 Krankheiten der Nieren und der

ableitenden Harnwege ........................... 2731.3.1 Aufsteigender Harnwegsinfekt ............. 2741.3.2 Nierenbeckenentzündung ..................... 2741.3.3 Niereninsuffizienz ................................... 2751.3.4 Nierenversagen und Dialyse ................. 275

1.3.5 Diabetische Nephropathie ..................... 2761.3.6 Glomerulonephritis ................................ 2761.3.7 Nierensteinleiden ................................... 2761.3.8 Nierenkrebs ............................................. 2771.3.9 Harninkontinenz ..................................... 2771.4 Harndiagnostik ....................................... 2781.4.1 Einteilung der Harnuntersuchungen .... 2781.4.2 Harngewinnung ...................................... 2791.4.3 Allgemeine Beurteilung des Harns ...... 2801.4.4 Chemische Harnuntersuchungen ......... 2811.4.5 Immunologische Untersuchung

(Micral®-Test) ........................................... 2831.4.6 Mikroskopische Harnuntersuchung –

Harnsediment ......................................... 2841.4.7 Bakteriologische Untersuchung ............ 289

2 Weibliche Geschlechtsorgane ............... 2902.1 Aufbau der weiblichen

Geschlechtsorgane ................................. 2912.1.1 Eierstock und Eileiter ............................. 2912.1.2 Gebärmutter ........................................... 2922.1.3 Scheide und äußeres weibliches

Geschlechtsorgan ................................... 2922.1.4 Weibliche Brust ...................................... 2932.2 Funktion der weiblichen

Geschlechtsorgane ................................. 2932.2.1 Menstruationszyklus .............................. 2932.2.2 Schwangerschaft .................................... 2952.2.3 Geburt ...................................................... 2962.2.4 Empfängnisverhütung ........................... 2972.2.5 Schwangerschaftsabbruch .................... 2992.3 Krankheiten der weiblichen

Geschlechtsorgane ................................. 2992.3.1 Prämenstruelles Syndrom ..................... 2992.3.2 Entzündungen der weiblichen

Geschlechtsorgane ................................. 3002.3.3 Endometriose ......................................... 3002.3.4 Benigne Tumoren der weiblichen

Geschlechtsorgane ................................. 3002.3.5 Maligne Tumoren der weiblichen

Geschlechtsorgane ................................. 3012.3.6 Erkrankungen der weiblichen Brust ..... 3022.3.7 Extrauteringravidität .............................. 3022.3.8 Plazentainsuffizienz ................................ 3032.3.9 Schwangerschaftsbedingte

Erkrankungen (Gestosen) ...................... 3032.3.10 Fehlgeburt, Totgeburt, Frühgeburt ....... 3042.3.11 Unfruchtbarkeit ....................................... 304

3 Männliche Geschlechtsorgane .............. 3053.1 Aufbau und Funktion ............................. 3053.1.1 Hoden ...................................................... 3053.1.2 Nebenhoden und Samenleiter .............. 3063.1.3 Männliche Geschlechtsdrüsen .............. 3063.1.4 Penis ........................................................ 3063.2 Krankheiten der männlichen

Geschlechtsorgane ................................. 3073.2.1 Hodenhochstand .................................... 3073.2.2 Pendelhoden ........................................... 307

Inh

alt

Lernfeld 8: Patienten bei diagnostischenund therapeutischen Maßnahmen derErkrankungen des Urogenitalsystemsbegleiten

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 8

Inh

alt

Inhaltsverzeichnis 9

3.2.3 Hydrozele und Varikozele ...................... 3073.2.4 Phimose ................................................... 3073.2.5 Hodendrehung ........................................ 3083.2.6 Prostatavergrößerung ............................ 3083.2.7 Erektile Dysfunktion ............................... 3093.2.8 Entzündliche Erkrankungen der

männlichen Geschlechtsorgane ........... 309

4 Sexuell übertragbare Krankheiten ........ 309

5 Übungsaufgaben .................................... 312

1 Bestandteile der Nahrung ..................... 3161.1 Eiweiß ...................................................... 3161.2 Fette ......................................................... 3171.3 Kohlenhydrate ........................................ 3171.4 Mineralstoffe ........................................... 3181.5 Spurenelemente ..................................... 3191.6 Wasser ..................................................... 3191.7 Vitamine .................................................. 3191.8 Ballaststoffe ............................................ 321

2 Energiehaushalt....................................... 321

3 Grundsätze der Ernährung ................... 322

4 Aufbau und Funktion derVerdauungsorgane ................................. 323

4.1 Mundhöhle und Rachen ........................ 3244.2 Speiseröhre ............................................. 3254.3 Magen ...................................................... 3254.3.1 Aufgaben der Magenschleimhaut ........ 3264.3.2 Entleerung des Magens ......................... 3264.4 Dünndarm ............................................... 3264.4.1 Zwölffingerdarm ..................................... 3274.4.2 Leerdarm und Krummdarm .................. 3284.5 Dickdarm ................................................. 3284.6 Leber ........................................................ 3294.7 Gallenblase ............................................. 3314.8 Bauchspeicheldrüse ............................... 3314.9 Bauchhöhle und Bauchfell .................... 332

5 Krankheiten der Verdauungsorgane .... 3335.1 Krankheiten der Speiseröhre ................ 3335.1.1 Refluxkrankheit ....................................... 3335.1.2 Entzündung der Speiseröhre ................ 3335.1.3 Speiseröhrenkrebs ................................. 3335.2 Krankheiten des Magens ....................... 3345.2.1 Akute Gastritis ........................................ 3345.2.2 Chronische Gastritis ............................... 3355.2.3 Ulkuskrankheit ........................................ 335

5.2.4 Magenkarzinom ...................................... 3365.3 Krankheiten des Darms ......................... 3375.3.1 Gastroenteritis ........................................ 3375.3.2 Entzündliche Erkrankungen des

Darms ...................................................... 3375.3.3 Zöliakie .................................................... 3385.3.4 Appendizitis ............................................ 3395.3.5 Reizdarmsyndrom .................................. 3395.3.6 Divertikulose und Divertikulitis ............. 3395.3.7 Polyp und Polyposis .............................. 3405.3.8 Darmkrebs ............................................... 3405.3.9 Darmverschluss ...................................... 3415.3.10 Hämorrhoiden ........................................ 3415.3.11 Bauchfellentzündung ............................. 3415.4 Krankheiten der Bauchspeicheldrüse ... 3425.4.1 Pankreatitis .............................................. 3425.4.2 Pankreaskarzinom .................................. 3425.4.3 Mukoviszidose ........................................ 3435.5 Krankheiten der Leber .......................... 3435.5.1 Hepatitis .................................................. 3435.5.2 Leberzirrhose .......................................... 3455.6 Krankheiten der Gallenblase und der

Gallenwege ............................................. 346

6 Stoffwechselkrankheiten ....................... 3476.1 Diabetes mellitus .................................... 3476.1.1 Wirkung von Insulin ............................... 3476.1.2 Diabetes Typ 1 ........................................ 3486.1.3 Diabetes Typ 2 ........................................ 3496.1.4 Diagnostik des Diabetes mellitus ......... 3496.1.5 Akute Komplikationen des Diabetes

mellitus .................................................... 3506.1.6 Folgeschäden von Diabetes mellitus ... 3516.1.7 Therapie des Diabetes mellitus ............ 3526.1.8 Tertiärprävention bei Diabetes .............. 3526.2 Adipositas ............................................... 3536.3 Gicht ........................................................ 3546.4 Metabolisches Syndrom ........................ 354

7 Diagnostik bei Erkrankungen derVerdauungsorgane ................................. 355

7.1 Stuhluntersuchungen ............................ 3557.1.1 Stuhluntersuchung auf pathogene

Keime ....................................................... 3557.1.2 Untersuchung auf okkultes Blut im

Stuhl ........................................................ 3557.2 Ultraschalluntersuchung ....................... 3567.2.1 Schall und Ultraschall ............................ 3567.2.2 Impulsechoverfahren ............................. 3567.2.3 Dopplerverfahren ................................... 3577.3 Endoskopie ............................................. 3587.3.1 Aufbau eines Endoskopes ..................... 3587.3.2 Endoskopische Untersuchungen .......... 3587.3.3 Koloskopie und Gastroskopie ............... 3597.3.4 Aufbereitung und Pflege der

Endoskope ............................................... 360

8 Übungsaufgaben .................................... 360

Lernfeld 9: Patienten bei diagnostischenund therapeutischen Maßnahmen derErkrankungen des Verdauungstraktsbegleiten

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 9

Inhaltsverzeichnis10

1 Die Haut ................................................... 3621.1 Aufbau der Haut ..................................... 3631.1.1 Oberhaut ................................................. 3631.1.2 Lederhaut ................................................ 3641.1.3 Unterhaut ................................................ 3641.1.4 Hautanhangsgebilde .............................. 3641.2 Krankheiten der Haut ............................. 3651.2.1 Psoriasis .................................................. 3651.2.2 Neurodermitis ......................................... 3651.2.3 Akne ......................................................... 3661.2.4 Mykosen .................................................. 3661.2.5 Nävus ....................................................... 3661.2.6 Basaliom .................................................. 3661.2.7 Malignes Melanom ................................ 3671.2.8 Hautsymptome bei Infektions-

krankheiten .............................................. 367

2 Chirurgische Behandlung ...................... 3672.1 Chirurgische Instrumente ...................... 3682.1.1 Schneidende Instrumente ..................... 3682.1.2 Fassende Instrumente ........................... 3692.1.3 Haltende und sonstige Instrumente ..... 3702.2 Vorbereitung und Durchführung von

Eingriffen ................................................. 3712.3 Anästhesie ............................................... 3712.4 Wundversorgung ................................... 3722.4.1 Primäre und sekundäre Wundheilung .. 3722.4.2 Akute Verletzungen ................................ 3722.4.3 Wundarten .............................................. 3752.5 Wundverband ......................................... 3752.5.1 Wundschnellverband ............................. 3752.5.2 Verbände von Operationswunden ........ 3752.5.3 Klammerpflasterverband ....................... 3752.5.4 Salbenverband ....................................... 3762.5.5 Verbände von Brandwunden ................ 3762.5.6 Drainagewunden .................................... 376

3 Übungsaufgaben .................................... 377

1 Präventionsmedizin ................................ 3781.1 Präventionsformen ................................. 3781.1.1 Primäre Prävention ................................ 3781.1.2 Sekundäre Prävention ........................... 3791.1.3 Tertiäre Prävention ................................. 3791.2 Präventive Pflichtleistungen der

gesetzlichen Krankenkassen ................. 3801.3 Präventive Ermessensleistungen der

gesetzlichen Krankenkassen ................. 381

1.4 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) ........................................................ 381

2 Schwangerenvorsorge .......................... 3832.1 Untersuchungen ..................................... 3842.1.1 Erstuntersuchung ................................... 3842.1.2 Kontrolluntersuchungen ........................ 3862.1.3 Ultraschallscreening .............................. 3872.1.4 Screening auf Schwangerschafts-

diabetes ................................................... 3882.2 Beratungen ............................................. 389

3 Früherkennungsuntersuchungen beiKindern und Jugendlichen .................... 390

3.1 Neugeborenen-Erstuntersuchung U1 .. 3903.2 Neugeborenen-Basisuntersuchung U2 3933.3 Erweitertes Neugeborenen-Screening 3933.4 Neugeborenen-Hörscreening ................ 3943.5 Hüftsonographie-Screening .................. 3953.6 Weitere Kinderfrüherkennungs-

untersuchungen U3 bis U11 ................. 3953.7 Jugendgesundheitsuntersuchungen

J1 und J2 ................................................. 396

4 Arbeitsmedizinische Untersuchungen 3974.1 Jugendarbeitsschutzuntersuchung ...... 3974.2 Arbeitsschutz .......................................... 397

5 Gesundheitsuntersuchung .................... 398

6 Krebsfrüherkennungsuntersuchungen 4006.1 Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

bei Frauen ............................................... 4016.1.1 Klinische und zytologische

Untersuchung ......................................... 4016.1.2 Mammographie-Screening ................... 4036.1.3 Ergänzende Individuelle

Gesundheitsleistungen .......................... 4046.2 Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

bei Männern ............................................ 4056.3 Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

bei Frauen und Männern ....................... 4066.3.1 Hautkrebs-Screening .............................. 4066.3.2 Früherkennung von Dickdarm- und

Mastdarmkrebs ....................................... 407

7 Disease-Management-Programme ...... 409

8 Selbsthilfegruppen ................................. 411

9 Sucht und Suchtprävention .................. 412

10 Übungsaufgaben .................................... 415

Inh

alt Lernfeld 10: Patienten bei kleinen

chirurgischen Behandlungen begleiten undWunden versorgen

Lernfeld 11: Patienten bei der Präventionbegleiten

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 10

Inh

alt

Inhaltsverzeichnis 11

1 Maßeinheiten .......................................... 4181.1 SI-Basiseinheiten .................................... 4181.2 Vielfache und Teile von Einheiten ........ 4181.3 Abgeleitete und sonstige Einheiten ..... 419

2 Referenzwerte in der Labordiagnostik 4192.1 Referenzbereiche für Blutbestandteile 4192.2 Referenzbereiche für Harn ..................... 422

3 Hepatitis-B-Diagnostik .......................... 423

4 Krebsdiagnostik ..................................... 424

5 Übungsaufgaben .................................... 424

6 Geschichte der Medizin im Überblick .. 425

Sachwortverzeichnis .......................................... 427

Bildquellenverzeichnis ....................................... 442

Anhang

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 11

Praxisteam Dres. König12

Dr. Rainer König

Praxisteam Dres. König

MFA Margarete MeyerMFA in Ausbildung

Svenja Kaiser

Dr. Christiane König

Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Rainer KönigFacharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie

– Gastroenterologe –

Dr. med. Christiane KönigFachärztin für Allgemeinmedizin – Hausärztin

Naturheilverfahren – Akupunktur

Mo. – Do. von 9 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 12

Lern

feld

113

Lernfeld 1Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren

Praxisfall: Das Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem umfasst alle Einrichtungen, die der Förderung und Erhaltung der Gesundheitsowie der Vorbeugung von Krankheiten und Verletzungen dienen. In Deutschland zählt das Gesundheits -system zu den wichtigsten Beschäftigungszweigen. Etwa 11 % aller Erwerbstätigen arbeiten in diesemSektor, das sind ca. 4,5 Millionen Menschen.

Jedes Land auf dieser Erde hat ein mehr oder weniger gut funktionierendes Gesundheitssystem. DieQualität der Gesundheitsversorgung ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, wie z. B. den allge-meinen Lebensbedingungen eines Landes, dem politischen System und den finanziellen Ressourcen. InDeutschland wird es in den kommenden Jahren zu Einsparungen im Bereich der GesetzlichenKrankenversicherungen (GKV) kommen, da viele Leistungen nicht mehr finanzierbar sind.

1 Institutionen des GesundheitswesensDie Institutionen des Gesundheitswesens in Deutschland sind, wie der ganze Staat, auf drei Ebenenorganisiert: Kommunale Ebene (Städte und Gemeinden), Länderebene und Bundesebene. Dabei habenalle drei Ebenen eigene Kompetenzen. Grundsätzlich gilt die Subsidiarität, d. h., Entscheidungen wer-den möglichst auf der unteren Ebene getroffen.

1.1 Behörden der Städte und Gemeinden

Die Gesundheitsämter sind die vor Ort tätigen gesundheitlichenBehörden der Städte und Gemeinden (Bild 1). Sie sind Teil desöffentlichen Gesundheitsdienstes und werden in der Regel durcheinen Amtsarzt geleitet.

Die Gesundheitsämter sind mit vielfältigen Aufgaben betraut, die vonEinstellungsuntersuchungen von Arbeitnehmern über die Beurtei -lung des Gesundheitszustandes von Asylbewerbern, Überwachungdes Infektionsschutzes bis zu Schuluntersuchungen reichen.

1.2 Behörden des Gesundheitswesens aufLandesebene

Das Landesministerium ist die oberste Behörde auf Landesebeneund hat ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt. DasGesundheitswesen ist in den verschiedenen Bundesländern jeweilsunterschiedlichen Ministerien, z. B. dem Arbeits- oder Sozial minis -terium, zugeordnet.

Svenja Kaiser freut sich über ihren Ausbildungsplatz zur Medizinischen Fachangestellten inder Gemeinschaftspraxis Dres. König. Ihr Ausbildungsvertrag wurde von der Ärztekammerund Herrn und Frau Dr. König unterzeichnet.

Sie erhält zudem ein Berichtsheft, das sie in regelmäßigen Abständen mit Inhalt füllen muss.Als Hausaufgabe für das erste Wochenende soll sie sich mit dem Aufbau desGesundheitswesens auseinandersetzen. Svenja überlegt, welche verschiedenen Berufe imGesundheitswesen sie kennt und wer eigentlich für die Kosten der Behandlungen auf-kommt.

Praxisfall: Das Gesundheitssystem

Bild 1 Gesundheitsamt der Stadt

Essen

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 13

Lernfeld 114

1.3 Behörden des Gesundheitswesens auf Bundesebene

Die oberste deutsche Behörde für dasGesundheitswesen ist das Bundesministerium für

Gesundheit (BMG) mit Sitzen in Bonn und Berlin(Bild 1). Das inzwischen eigenständige Ministe -rium wird vom jeweiligen Gesundheitsministergeleitet.

Mit den Themen der Gesundheit befassen sichnoch weitere Ministerien:● BMA: Bundesministerium für Arbeit und

Soziales● BMELV: Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz● BMU: Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit

Dem BMG unterstehen weitere Institute, die eben-falls mit verschiedenen Aufgaben im Gesundheits -bereich betraut sind: ● Robert-Koch-Institut (RKI, Bild 2)● Paul-Ehrlich-Institut (PEI, Bundesinstitut für

Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel)● Deutsches Institut für Medizinische Dokumen -

tation und Information (DIMDI)● Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

(BZgA)● Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro -

dukte (BfArM). Hierzu gehört auch die Bundes -opium stelle.

Robert-Koch-Institut (RKI)

Aufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfungvon Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. DasInstitut soll die Ursachen von gefährlichen Erkrankungen analysie-ren und ihre Ausbreitung verhindern. Es berät die zuständigenBundesministerien, insbesondere das Bundesministe rium fürGesundheit (BMG), und wirkt bei der Entwicklung von Normen undStandards mit.

Es regelte beispielsweise die bundesweite Impfaktion gegen diesogenannte „Schweinegrippe“ im Jahr 2009. Ziel dieser Impfaktionwar die Verhinderung einer Ausbrei tung über das ganze Land(Epidemie).

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der G-BA wurde 2004 im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierungder gesetzlichen Kranken ver sicherung neu errichtet. Er entscheidetdarüber, welche Therapien, diagnostischen Verfahren oderPräventionsmaßnamen Leistungen der GKV sind.

Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabedes G-BA diesen Rahmen nach den gesetzlichen Vorgaben in diePraxis umzusetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich imFünften Sozialgesetzbuch (SGB V).

Lern

feld

1

Bild 1 Bundesgesundheits ministerium, Dienstsitz Berlin

Bild 2 Eingang des RKI in Berlin

Sozialversicherungsgesetze

Es gibt eine Vielzahl von Sozialver si -cherungs gesetzen die im Sozialge -setzbuch (SGB) zusammengefasstsind. Im Fünften Sozialgesetzbuch

(SGB V) sind die Rechtsbeziehung derKranken kassen zu den Ärzten, Zahn -ärzten und Apothekern, einschließlichder Versicherungs pflicht und Leistun -gen der gesetzlichen Krankenversi che -rungen definiert.

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 14

Lern

feld

1Lernfeld 1 15

Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherteund die behandelnden Ärzte sowie andere medizinische Leistungserbringer.

Bild 1 Gliederung des deutschen Gesundheitssystems

1.4 Internationale Organisationen

Krankheiten und Seuchen beschränken sich nicht auf einzelne Länder. Vor allem in der heutigen Zeit desschnellen Reisens breiten sie sich über den ganzen Globus aus. Gesundheitspolitik erfolgt daher nicht nurauf Landesebene, sondern auch länderübergreifend.

1.4.1 Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Ursprünglich wurde die Weltgesundheitsorganisa-tion (WHO, World Health Organization) am 7. April1948 als Sonderorganisation der Vereinten Natio-nen zur Eindämmung von Seuchen gegründet (Bild2). Bald aber befasste sie sich mit dem Austauschvon medizinischem Wissen und Erfahrungen, die inden verschiedenen Ländern gesammelt wurden. Heute ist sie die Koordinierungsbehörde derVereinten Nationen für die Gesundheitswissen-schaften (Public Health) und hat ihren Sitz in Genf(Schweiz). Ihre Aufgabe ist, den bestmöglichen Ge-sundheitszustand aller Völker zu erreichen. Hierzu hat sie den Zustand der Gesundheit wie folgt definiert:„Gesundheit ist der Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindensund nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.“Mittlerweile wurde diese ursprüngliche Definition ergänzt. Gesundheit wird nun als wesentlicherBestandteil des alltäglichen Lebens verstanden und nicht nur als vorrangiges Ziel. Es soll ein Grad anGesundheit erreicht werden, der es allen Menschen ermöglicht, ein sozial und wirtschaftlich produktivesLeben zu führen.

Bundesebene

Landesministerium (z. B. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW mit Sitz in Düsseldorf)

Zwischenbehörde (z. B. Bezirksregierung in Düsseldorf)

Gesundheitsämter der Städte, Kreise und Gemeinden

Landesebene

Städte, Kreise und Gemeinden

Bundeskanzler(in)

BMG

(Bundesministeriumfür Gesundheit)

• Robert-Koch-Institut (RKI)• Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel• Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)• Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)• Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

BMA

(Bundesministeriumfür Arbeit undSoziales)

BMELV

(Bundesministeriumfür Ernährung, Land-wirtschaft und Ver-braucherschutz)

BMU

(Bundesministeriumfür Umwelt, Natur-schutz und Reaktor-sicherheit)

Bild 2 1945 Konferenz der Vereinten Nationen zur

Gründung der WHO

Alle Menschen sollen einen Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und

sozialen Wohlbefindens erreichen, der es ihnen ermöglicht, ein sozial und wirtschaftlichproduktives Leben zu führen.

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 15

Lernfeld 116

1.4.2 Europäische Union (EU)

Aus der 1958 gegründeten Europäischen Wirt -schaftsgemeinschaft wurde 1993 die EuropäischeUnion (Bild 1). Sie ist ein wirtschaftlicher und poli-tischer Zusammenschluss von 27 europäischenLändern. Die EU hat ihren Sitz in Brüssel und trifftEntscheidungen in allen politischen Bereichen. UmRegelungen im Bereich der Gesundheitspolitik zuerörtern und zu entscheiden, kommen dieGesundheitsminister der EU mehrmals im Jahrzusammen. Die EU gibt jährlich mehr als 50Millionen Euro für Maß nahmen zur Verbesserungdes Gesund heits schutzes aus.

Droht eine länderübergreifende Ausbreitung einerInfektionserkrankung (Pandemie), stellt die EU ei -nen Plan für eine koordinierte Reaktion auf, wie bei-spielsweise im Falle der immer wieder auftretenden Vogelgrippe. Der Plan wird an die entsprechendenGesundheits ministerien der europäischen Länder weitergegeben, die ihrerseits ihre Behörden, wie inDeutschland das RKI, mit der Umsetzung beauftragen.

1.4.3 Europäische Behörden

Das deutsche Gesundheitssystem wird in erheblichem Maße durch rechtliche Vorgaben und durch Insti-tutionen der Europäischen Union gelenkt. Beispiele für europaweit tätige Gesundheitsbehörden sind:

● Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) ist für die europaweiteBeur teilung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln zuständig.

● Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre forDisease Prevention and Control, ECDC) hat auf europäischer Ebene dieselbe Aufgabe wie das Robert-Koch-Institut in Deutschland, nämlich die Eindämmung von Infektionserkrankungen.

Das ECDC verfügt über ein rund um die Uhr verfügbares Team von Seuchenexperten, die bei Bedarfweltweit tätig werden können, wenn Seuchen wie Influenza, SARS oder EHEC auftreten.

1.5 Finanzierung des Gesundheitswesens

Die Finanzierung des Gesundheitssystems ist welt-weit unterschiedlich. Grundsätzlich findet man dreiverschiedene Systeme:

● Sozialversicherungsmodell: Hier erfolgt dieFinanzierung über eine gesetzliche Pflicht -versicherung durch gesetzliche und privateKrankenkassen (z. B. Deutschland, Frankreich,Benelux).

● Nationaler Gesundheitsdienst: Die Finan -zierung erfolgt aus Steuermitteln (z. B. Groß -britannien, Irland, Dänemark, Portugal).

● Privatversicherungsmodell: Die Krankenver -sicherung ist freiwillig und wird nicht vomGesetzgeber vorgegeben (z. B. USA).

Das deutsche Gesundheitssystem gehört weltweit zu den besten. Dennoch klagen viele Menschen in die-sem Land über teure Zuzahlungen bei Medikamenten oder Arztleistungen, lange Wartezeiten in Arzt- praxen (Bild 2), Klinikambulanzen und bei der Terminvergabe. Aufgrund des medizinischen Fortschrittswerden die Behandlungen vielseitiger und damit kostenintensiver. Die Lebensdauer der Menschen istgestiegen und damit auch die Kosten für medizinische Behandlungen.

Lern

feld

1

Bild 1 Flagge der Europäischen Union

Bild 2 Wartezimmer einer Arztpraxis

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 16

Lern

feld

1Lernfeld 1 17

2 Gesundheitliche Versorgung in DeutschlandDie gesundheitliche Versorgung in Deutschland gliedert sich in drei große Bereiche, die miteinander ver-zahnt sind:

● Ambulante Versorgung

● Stationäre Versorgung

● Öffentlicher Gesundheitsdienst

2.1 Ambulante Versorgung

Die ambulante medizinische Versorgung wirdgrößtenteils durch niedergelassene Haus-, Fach-und Zahnärzte in Praxen (Bild 1) und durchApotheker in Apotheken sichergestellt.

Eine ambulante Versorgung kann auch durch örtli-che Krankenhäuser oder Medizinische Versor -

gungs zentren (MVZ) erfolgen.

Alle gemeinsam haben die Pflicht, die Versorgungder Patienten auch in der sprechstundenfreien Zeitzu organisieren. Dies geschieht durch entspre-chende Notdienste.

2.1.1 Arztpraxen

Die ambulante Versorgung der Patienten umfasstalle Leistungen, die nicht stationär erbracht werden.

Der niedergelassene Arzt ist die erste Anlaufstelle für Patienten. Die Besonderheit in Deutschland ist, dassfast die gesamte ambulante Versorgung von niedergelassenen Ärzten geleistet wird. In den meistenanderen Ländern wird die fachärztliche Leistung nur an Kliniken erbracht.

Eine Berufsausübungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Ärzten oder Zahnärzten meist in einerGemeinschaftspraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum. Vertragsärzte werden in einerBerufsausübungsgemeinschaft als eine wirtschaftliche Einheit behandelt. Verschiedene Fachärzte könnensich so zusammenschließen und gemeinsam eine Praxis oder ein MVZ betreiben. Kosten und Einnahmenwerden entsprechend geteilt.

In einer Praxisgemeinschaft schließen sich zwei oder mehr Ärzte zusammen und nutzen gemeinsam diePraxisräume. Sie sind aber keine wirtschaftliche Einheit, denn sie üben die ärztliche Tätigkeit getrennt ausund teilen sich lediglich die Kosten für die Praxis, nicht aber die Einnahmen. Es handelt sich also umselbstständige Ärzte in gemeinsam genutzten Räumen.

Weitere ambulante Bereiche sind die psychotherapeutische und die Heilmittelversorgung durch bei-spielsweise Ergotherapie oder Krankengymnastik.

2.1.2 Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

MVZ sind Einrichtungen, die im Jahr 2004 durch den Gesetzgeber eingeführt wurden und der ambulan-ten medizinischen Versorgung dienen. Ähnlich wie früher in den Polikliniken der neuen Bundesländerkönnen hier beliebig viele angestellte Ärzte arbeiten. Ein MVZ muss verschiedene Fachrichtungen umfas-sen und unter ärztlicher Leitung stehen. Ziele dieser MVZ sind die kurzen Wege innerhalb der verschie-denen Fachgruppen, die gemeinsame Nutzung von Personal und Geräten sowie eine Entlastung derVerwaltungsaufgaben und somit Kosteneinsparungen gegenüber den herkömmlichen Fachpraxen. Fürdie Patienten ähnelt die Struktur einer Gemeinschaftspraxis oder einem Ärztehaus, in dem ebenfalls meh-rere Fachrichtungen in einem Gebäude vereint sind.

Bild 1 Praxisschilder

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 17

2.2 Stationäre Versorgung

Bei einer stationären Behandlung bleibt der Patientim Rahmen eines diagnostischen oder therapeuti-schen Eingriffs über Nacht. Daher muss dieEinrichtung Betten vorhalten. Eine stationäreBehandlung erfolgt meist in Krankenhäusern.

KrankenhäuserKrankenhäuser werden nach der Art ihrerVersorgung eingeteilt:

● Krankenhäuser mit Maximalversorgung: Diesesind häufig Universitätskliniken, die alle Fach-richtungen vorhalten.

● Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung:

Sie halten große Fachabteilungen vor und erfül-len Aufgaben der Ärzte- und Krankenpflege-ausbildung.

● Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung: Diese sind zuständig für die flächendeckendeVersorgung mit Chirurgie, Innerer Medizin sowie Gynäkologie und Geburtshilfe.

Krankenhausträger sind Personen, Körperschaften oder Institutionen, die das Krankenhaus besitzen oderbetreiben. Es werden öffentliche, freigemeinnützige und private Träger unterschieden (Tabelle 1).

● Öffentliche Krankenhäuser: Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Land oder Gemeinden.

● Freigemeinnützige Krankenhäuser: Sie werden von Kirchen oder freien Wohlfahrtsverbänden finan-ziert.

● Private Krankenhäuser: Sie erhalten keine öffentlichen Zuschüsse, sondern werden, wie der Nameschon sagt, rein privat finanziert.

2.3 Ambulante und stationäreSchnittstelle

Die Krankenhauseinweisung eines Patientenerfolgt in der Regel durch die behandelnden Haus-oder Fachärzte. Nach einem Krankenhausaufent-halt stellt sich die Frage der Weiterbehandlung.

Ist die akute Erkrankung überwunden, könnenRehabilitationsmaßnahmen, eine ambulanteWeiterbehandlung oder auch der Übergang in einePflegeeinrichtung nötig sein. Wichtig ist dabei derzügige qualifizierte Austausch der behandlungsre-levanten Informationen zwischen den Praxen,Kliniken und Pflegeheimen.

Eine sehr gute Lösung stellen hierbei Patienten -

überleitungsbögen dar (Bild 1, der kompletteEssener Patientenüberleitungsbogen befindet sichauf der beigefügten CD). Sie vermeiden nicht nurunnötige Belastungen für Patienten undAngehörige, sondern erleichtern und verbesserndie Kommunikation und Kooperation aller beteilig-ten Fachgruppen.

Lernfeld 118

Lern

feld

1

Bild 1 Ausschnitt aus dem Essener Patientenüberlei-

tungsbogen

Träger Beispiel

öffentlich

freigemein-nützig

privat

● Bundeskrankenhaus

● Landeskrankenhaus

● Kreiskrankenhaus

● Gemeindekrankenhaus

● Kirchliches Krankenhaus(katholisch oder evangelisch)

● Rotes Kreuz Krankenhaus

● Privatkliniken, z. B. Röhn-Klinik,Helios-Klinik

Tabelle 1 Krankenhäuser in Deutschland

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 18

Lern

feld

1Lernfeld 1 19

2.4 Öffentlicher Gesundheitsdienst

Neben der ambulanten und stationären Versorgung ist der Öffentli-che Gesundheitsdienst die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens.Seine vorrangigen Aufgaben liegen im Bereich der Bevölkerungs-medizin, der Prävention und der Gesundheitsförderung.

Die Gesundheitsämter sind die Behörden des öffentlichenGesundheitsdienstes. Man findet sie in jeder Stadt. Die Aufgabender Gesundheitsämter werden durch Bundesgesetze, Landes -gesetze und -verordnungen und zum Teil durch EU-Recht festgelegt(s. S. 16). Ihre Schwerpunkte sind von Bundesland zu Bundeslandverschieden, z. B. überwachen sie die Einhaltung hygienischerVorschriften in Arztpraxen, Schulen, Kindergärten, Altenheimen,öffentlichen Schwimmbädern und in vielen anderen öffentlichenund nicht öffentlichen Einrichtungen.

Weitere Aufgaben der Gesundheitsämter sind:

● AIDS-Beratung● Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktiker● Amtsärztlicher Dienst● Gesundheitsberichterstattung● Gesundheitsförderung● Impfwesen● Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst● Schuleingangsuntersuchungen (Bild 1)● Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung● Sozialpsychiatrischer Dienst

Bild 2 Die drei Bereiche des deutschen Gesundheitswesens

Ambulante Versorgung Öffentlicher Gesundheitsdienst Stationäre Versorgung

• Praxen• Apotheken• MVZ

z. B. in:

Bundesbehörden:

RKI, PEI, DIMDI,BZgA, BfArM, BfR, BVL

Zentrale Einrichtungen

der Länder:

Landeskliniken, Lebens-mittelchemische Unter-suchungsämter,Landesgewerbeärzte

Gesundheitsämter

• Ärzte, Zahnärzte• Apotheker• Psychologen• Optiker, Hebammen Logopäden

z. B. durch:

• Krankenhäusern

z. B. in:

• Ärzte, Zahnärzte• Apotheker• Physiotherapeuten• Ergotherapeuten• Hebammen• Logopäden

z. B. durch:

Bild 1 Schuleingangsuntersuchung

beim Gesundheitsamt

Ambulante Versorgung: Der Patient kehrt nach der medizinischen Versorgung oder demEingriff nach Hause zurück. Stationäre Versorgung: Der Patient bleibt im Rahmen eines diagnostischen oder therapeuti-schen Eingriffs über Nacht.

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 19

Lernfeld 120

3 Berufe im GesundheitswesenDamit das Gesundheitswesen funktioniert und der Bevölkerung eine optimale Behandlung ermöglichtwird, müssen viele verschiedene Berufsgruppen zusammenarbeiten. Es gibt eine Vielzahl von Gesund-heitsberufen, die unterschiedliche schulische Abschlüsse vom Haupt- oder Realschulabschluss bis hinzum Hochschulstudium mit Staatsexamen voraussetzen.

Tabelle 1 zeigt eine Auswahl verschiedener Berufe im Gesundheitssystem.

Tabelle 1 Auswahl einiger Berufe im Gesundheitswes

3.1 Ärztliche Aus- und Weiterbildung

Die Ausbildung zum Arzt erfordert in Deutschland ein min-destens zwölf Semester langes Studium der Humanmedizinan einer Universität. Das Studium endet mit der ärztlichenPrüfung.

Anschließend kann die staatliche Zulassung zurBerufsausübung als Arzt, die Approbation, beim Regie -rungs präsidium beantragt werden. Der Arzt könnte sichnun niederlassen, dürfte aber nur Privatpatienten behan-deln und nur privat abrechnen. Um als Vertragsarzt tätigwerden zu können, d.h. Versicherte der GesetzlichenKrankenversicherung zu behandeln, ist eine mehrjährigeWeiterbildung zum Facharzt nötig (Bild 1).

Diese mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt nach derApprobation erfolgt in der Regel an einer Klinik und wirdmit einer Facharztprüfung abgeschlossen. Je nachFachrichtung dauert diese Ausbildung zwischen vier undacht Jahren.

Unabhängig von der Approbation kann der Arzt eineDoktorarbeit schreiben, um anschließend den Titel Dr. med.

führen zu dürfen. Dieses Verfahren wird als Promotionbezeichnet. Am Ende dieser schriftlichen Arbeit erfolgt einemündliche Prüfung an einer Medizinischen Universität. DerTitel wird erst mit der Approbation verliehen. Ein praktizie-render Arzt muss nicht zwingend einen Doktortitel führen.

Lern

feld

1

Bild 1 Dr. König, Facharzt

Akademische Heilberufe Therapeutisch-rehabilitative Berufe

● Arzt

● Zahnarzt

● Tierarzt

● Apotheker

● Psychologe, Psychotherapeut

● Diätassistent

● Ergotherapeut

● Logopäde

● Physiotherapeut

● Orthoptist

Tabelle 1 Beispiele von Berufen im Gesundheitswesen

Pflegeberufe Diagnostisch-technische Berufe● Gesundheits- und Krankenpfleger

● Altenpfleger

● Medizinisch-technischer Assistent (MTA)

● Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)

Assistenzberufe Sonstige medizinische Berufe● Medizinische Fachangestellte (MFA)

● Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

● Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)

● Hebamme

● Rettungsassistent

● Heilpraktiker

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 20

Lern

feld

1Lernfeld 1 21

Ärzte und Fachärzte

Ein Arzt, der als Vertragsarzt arbeiten möchte, muss eine Facharztausbildung haben. Neben derFacharztbezeichnung kann der Arzt weitere Zusatzbezeichnungen erwerben, die er zusätzlich führen darf,z. B. im Bereich Sportmedizin, Allergologie oder Naturheilverfahren.

Tabelle 1 zeigt eine Auswahl von Fachgebieten und Facharztbezeichnungen. In bestimmten Gebietenkommen mehrere Facharztbezeichnungen vor.

Tab

Gebiet Facharztbezeichnungen

Allgemeinmedizin

Anästhesiologie

Ophthalmologie (Augenheilkunde)

Chirurgie

Gynäkologie und Geburtshilfe

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Dermatologie (Haut- und Geschlechtskrankheiten)

Innere Medizin

Kinder- und Jugendmedizin

Laboratoriumsmedizin

Neurologie (Nervenheilkunde)

Nuklearmedizin

Pathologie (Krankheitslehre)

Psychiatrie und Psychotherapie

Radiologie (Strahlenheilkunde)

Rechtsmedizin

Urologie (Heilkunde der ableitenden Harnorgane und der männlichen Geschlechtsorgane)

Hausarzt

Anästhesist

Augenarzt

Allgemeinchirurg

Gefäßchirurg

Herzchirurg

Kinderchirurg

Orthopäde und Unfallchirurg

Thoraxchirurg

Frauenarzt

Hals-Nasen-Ohren-Arzt

Hautarzt

Internist

Gastroenterologe (Spezialist für Magen-Darm-

Erkrankungen)

Kardiologe (Spezialist für Herzerkrankungen)

Nephrologe (Spezialist für Nierenerkrankungen)

Pneumologe (Spezialist für Lungenerkrankungen)

Kinder- und Jugendarzt

Laborarzt

Neurologe

Nuklearmediziner

Pathologe

Psychiater und Psychotherapeut

Radiologe

Rechtsmediziner

Urologe

Tabelle 1 Gebiete und Facharztbezeichnungen (Auswahl)

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 21

Lernfeld 122

3.2 Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten

In den 1950er Jahren nannte sich das Berufsbild der heutigen MFA „Sprechstundenhilfe“, später„Arzthelferin“. Mit den steigenden Ansprüchen und den neuen Ausrichtungen und Anforderungen einermodernen Arztpraxis trafen die Bezeichnungen nicht mehr zu. Daher wurde 2006 die „Medizinische

Fachangestellte“ (MFA) als neues Berufsbild eingeführt.

Nach wie vor steht die medizinische Betreuung der Patienten im Vordergrund, aber heute muss eine MFAauch über Computerkenntnisse verfügen, viele verschiedene Verwaltungsarbeiten erledigen können undmit dem Qualitätsmanagement vertraut sein.

3.2.1 Aus- und Weiterbildung der MFA

Die Ausbildung einer MFA erfolgt im dualen

System, das heißt die Schüler werden vom erstenTag an in den Praxen oder Krankenhäusern ausge-bildet und nehmen in der Regel zweimal wöchent-lich am Berufsschulunterricht teil.

In manchen Bundesländern erfolgt der fachtheore-tische Unterricht in einem zentralen Fortbildungs -zentrum durch mehrwöchige Lehrgänge.

Die Ausbildung hat zwei Schwerpunkte: Medizin

und Verwaltung. Die Lehrinhalte sind durch dieKultusministerien vorgegeben und werden insogenannten Bündelungsfächern und Lernfeldernunterrichtet. Die dreijährige Ausbildung endet miteiner schriftlichen und praktischen Abschlussprü-fung vor der Ärztekammer, für deren Bestehen dieTeilnehmer ein Prüfungszeugnis erhalten (Bild 1).

Nach ihrer Ausbildung kann sich die Medizinische Fachangestellte weiterbilden zur:

● Fachwirtin für ambulante medizinische Versor gung

● Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA)

● Sterilgutassistentin (Bild 2)

● Praxismanagerin

● Betriebswirtin für Management im Gesund -heitswesen

Die hierfür benötigten Fortbildungsmaßnahmenund Kurse werden von den Ärztekammern, Kas-senärztlichen Vereinigungen oder privatenSchulen oder Hochschulen angeboten. Bei denÄrztekammern und Kassenärztlichen Vereini -gungen erfolgt die Weiterbildung neben der beruf-lichen Tätigkeit in Wochenendkursen.

Die Weiterbildungen sind in der Regel gebühren-pflichtig. Es gibt allerdings eine Reihe von öffentli-chen Fördermöglichkeiten, die es MedizinischenFachangestellten erleichtern, sich beruflich weiter-zuentwickeln.

Lern

feld

1

Bild 1 Abschlussfeier der Medizinischen

Fachangestellten durch die Ärztekammer

Bild 2 Weiterbildung zur Sterilgutassistentin

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 22

Lern

feld

1Lernfeld 1 23

3.2.2 Delegation von Leistungen

Durch das Berufs- und Kassenarztrecht ist der Arztzur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.Nun können aber nicht alle Aufgaben, die imPraxisalltag anfallen, vom Arzt persönlich erbrachtwerden.

Delegierbare Leistungen

Der Arzt ist berechtigt, bestimmte Leistungen, wiebeispielsweise Injektionen, Blutentnahmen oderdas Anlegen von Verbänden, zu delegieren, dasheißt auf Mitarbeiter zu übertragen.

Er muss sich allerdings vorher über die allgemeineQualifikation seiner Mitarbeiter informieren undsich persönlich von deren spezieller Qualifikation,z. B. in der Injektionstechnik, überzeugt haben. ImRahmen eines Qualitätsmanagements solltendiese Qualifikationen in regelmäßigen Abständenkontrolliert und schriftlich erfasst werden.

Anschließend entscheidet er, ob diese Delegationmit den medizinischen Erfordernissen vereinbarist. Der Arzt bleibt dabei für die Anordnung undordnungsgemäße Durchführung der Eingriffesowie für die Auswahl und Überwachung derMedizinischen Fachangestellten verantwortlich.Grundsätzlich sollte er sich bei allen delegiertenLeistungen in Rufweite befinden. Allerdings dürfenangeordnete Blutentnahmen vor Beginn derSprechstunde durchgeführt werden, wenn der Arzterreichbar ist und kurzfristig persönlich in derPraxis sein kann.

Intravenöse Injektionen und das Anlegen von Infusionen sollten grundsätzlich vom Arzt selbst durchge-führt werden. Sollte er sie dennoch delegieren, muss er in diesem Fall zwingend anwesend sein.

Alle Anordnungen, ob es sich nun um einen Verbandswechsel oder die Ausstellung eines Rezeptes han-delt, müssen durch den Arzt erfolgen.

Nicht delegierbare Leistungen

Es gibt Leistungen, die nicht delegiert werden dürfen, auch nichtaus Zeitgründen. Hierbei handelt es sich um folgende ärztlicheTätigkeiten:● operative Eingriffe● Anamnese, Untersuchung, Aufklärung (Bild 2) und Beratung von

Patienten● Psychotherapie● invasive diagnostische Eingriffe, z. B. Endoskopien (Bild 3)● eine Vielzahl von therapeutischen Maßnahmen

Medizinische Anordnungen erfolgen durch den Arzt. Die Durchführung von Injektionen, Blutentnahmenoder Verbänden darf der Arzt an die MFA delegieren.

Bild 1 Delegierbare Leistung: Augentropfen verabreichen

Bild 2 Aufklärungsbogen

Bild 3 Nicht delegierbare Leistung:

Endoskopie

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 23

Lernfeld 124

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der im Praxisalltag gängigen Leistungen und ihrer Dele-gierbarkeit.

Haftung

Aufgrund des Behandlungsvertrages haftet derArzt für alle Leistungen, die am Patienten erbrachtwurden, also auch für Maßnahmen, die er dele-giert hat.Aber auch die Medizinische Fachangestellte kannzur Haftung herangezogen werden, wenn sie grobfahrlässig oder eigenmächtig handelt. Beispiels -wei se haftet eine MFA für die Folgen einer Injek -tion, die sie ohne Anordnung des Arztes durchge-führt hat.Eine solche Situation kann vermieden werden,wenn sich die MFA strikt an die Weisungen desArztes hält und wenn sie alle Maßnahmen sodurchführt, wie sie ihr gezeigt worden sind.

Lern

feld

1

Leistung Stellungnahme

subcutane (s.c.) Injektionen und Delegierbar, wenn die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist.intramuskuläre (i.m.) Injektionen

Blutentnahme Delegierbar, wenn die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist,Kenntnisse über biologische Arbeitsstoffe müssen vorhanden sein.

Impfungen Die Aufklärung zur Impfung ist nicht delegierbar, die Impfinjektion istnach den üblichen Kriterien delegierbar.

intravenöse (i.v.) Injektionen und Delegierbar, wenn die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist,Infusionen sich der Arzt hiervon persönlich überzeugt hat und anwesend ist.

Allergietestungen Prick- oder Subcutantestungen dürfen delegiert werden, allerdingserfordert das Risiko eines allergischen Schocks die Anwesenheit einesArztes in unmittelbarer Nähe.

Anlegen eines Verbandes, Delegierbar, wenn die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist.Verbandswechsel

Ruhe-EKG Die technische Durchführung mit Anlegen der Elektroden ist delegierbar, wenn die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist,nicht aber die Auswertung der EKG-Kurven.

Belastungs-EKG Die technische Durchführung mit Anlegen der Elektroden ist nur inAnwesenheit des Arztes delegierbar. Auch hier muss die erforderlicheQualifikation gewährleistet sein. Die Auswertung erfolgt durch denArzt.

Laborleistungen Delegierbar, wenn die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist.

physikalisch-medizinische Leistungen Delegierbar, wenn die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist.(Bestrahlungen)

Anfertigen von Röntgenaufnahmen Die technische Durchführung der Anwendung von Röntgenstrahlendarf nur an Mitarbeiter delegiert werden, die eine Qualifikation

nach der Röntgenverordnung besitzen oder Kenntnisse imStrahlenschutz nachweisen können. Die Beurteilung derRöntgenbilder erfolgt durch den Arzt (Bild 1).

Tabelle 1 Delegierbare und nicht delegierbare Leistungen

Bild 1 Beurteilung von Röntgenaufnahmen

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 24

Lern

feld

1Lernfeld 1 25

4 Berufliche Organisationen im GesundheitswesenAlle Ärzte in Deutschland müssen Mitglieder einerLandesärztekammer sein. Alle niedergelassenenÄrzte, die gesetzlich Versicherte behandeln, sindaußerdem Pflichtmitglieder der KassenärztlichenVereinigung (KV). Sowohl die Ärztekammer alsauch die Kassenärztliche Vereinigung sindKörperschaften des öffentlichen Rechts.

Für Ärzte gibt es weitere Verbände mit freiwilliger

Mitgliedschaft, die in erster Linie berufspoli -tische Ziele verfolgen wie z. B. den Deutschen Hausärzteverband. Auch für Medizinische Fachan gestell-te gibt es Verbände mit freiwilliger Mit glied schaft wie den Verband medizinischer Fachberufe e.V.

4.1 Ärztekammern

Der Beruf des Arztes gehört zu den sogenannten freien Berufen.Weitere Beispiele von freien Berufen sind Zahnärzte, Tierärzte,Apotheker, Steuerberater, Architekten oder Rechtsanwälte. Die frei-en Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass der Leistungserbringer(z. B. Arzt) aufgrund besonderer Qualifikation dem Auftraggeber (z. B. Patienten) eine Leistung (z. B. ärztliche Behandlung) eigenver-antwortlich und fachlich unabhängig erbringt. Alle freien Berufen regeln ihre Berufsangelegenheiten in einer eige-nen Berufsvertretung – sie verwalten sich also selbst (Selbst -verwaltung). Die Selbstverwaltung erfolgt im Kammersystem. In jedem Bundesland gibt es eine Landesärztekammer mitihren Untergliederungen, den Kreis- und Bezirksstellen.

Für den Arzt gilt, wie für die anderen freien Berufe auch, ein beson-deres Berufsrecht, dessen Einhaltung von der Ärztekammer über-wacht wird.Alle Ärzte sind zu einer Mitgliedschaft in ihrer Landesärztekammerverpflichtet. Die Ärztekammer finanziert sich durch die einkom-mensabhängigen Beiträge ihrer Mitglieder. Aufgaben derLandesärzte kammern sind:● ärztliche Fort- und Weiterbildung● Abnahme von Facharztprüfungen● Überwachung der Berufsausübung von Ärzten● Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten● Errichtung einer Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler● Organisation des Notdienstes

Alle Landesärztekammern sind in der Bundesärztekammer zusammengeschlossen. Zu den Aufgabender Bundesärztekammer gehört die Erarbeitung bundesweiter Regelungen zum Berufsrecht, dieStellungnahme zu ethischen Fragen und zu gesundheitspolitischen Themen.Die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer ist der Deutsche Ärztetag. Das offizielleMitteilungsorgan der Bundesärztekammer ist das Deutsche Ärzteblatt (Bild 1).

4.2 Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehörennur Ärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen

Krankenkassen zugelassen oder ermächtigt sind, man bezeichnet sie auch als Vertragsärzte.

Körperschaften des öffentlichen

Rechts

sind Selbstverwaltungsorgane durchGesetzeskraft. Sie übernehmenhoheit liche Aufgaben des Staates,wie z. B. die Überwachung der ärztli-chen Berufstätigkeit.

Bild 1 Deutsches Ärzteblatt

Jeder in Deutschland lebende Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer.

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 25

Lernfeld 126

Ein niedergelassener Arzt, der ausschließlichPrivat patienten behandelt, muss somit keinMitglied der KV sein. Die KassenärztlichenVereinigungen gliedern sich, wie die Ärztekam-mern, in eine Vereinigung auf Bundesebene, diesogenannte Kassenärztliche Bundesvereinigung(KBV) und Kassenärztliche Vereinigungen aufLänderebene (Bild 1). Sie sind entsprechend denLandesministerien bzw. dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt.

Hauptaufgabe der Kassenärtzlichen Vereinigungen ist die Erfüllung der ihnen durch das SozialgesetzbuchV (SGB V) übertragenen Aufgaben:● Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung● Vertretung der Rechte der Ärzte gegenüber den Krankenkassen● Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte

Die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen erfolgt nicht direkt zwischen Arzt und Patient, son-dern zwischen Arzt und KV. Die KV wiederum rechnet mit den verschiedenen Krankenkassen ab, die mitihnen Verträge geschlossen haben.

Die Patienten haben grundsätzlich die freie Wahl unter allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelas-senen Ärzten und Einrichtungen (§76 SGB V).

4.3 Organisationen der Medizinischen Fachangestellten

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat die Möglichkeit zur Vertretung seiner wirtschaftlichen und sozia-len Interessen einer Gewerkschaft beizutreten. Die bekannteste große Gewerkschaft für Angestellte ist dieVereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die über 1000 verschiedene Berufe vertritt.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (Bild 2)ist eine unabhängige Gewerkschaft und Interes-senvertretung speziell für die medizinischenFachberufe wie die der medizinischen, zahnmedizi-nischen und tiermedizinischen Fachangestelltensowie angestellte Zahntechniker, die sich vor allemfür die gesellschaftliche Anerkennung und leis-tungsgerechte Vergütung dieser Berufe einsetzt.

5 Übungsaufgaben

Lern

feld

1

Bild 1 Logo der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Bild 2 Logo des Verbands medizinischer Fachberufe e.V.

Den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gehören nur Vertragsärzte an.

???1. Wer leitet das Bundesministerium für Gesundheit in Deutschland?

2. Welche weiteren Institute unterstehen dem BMG?

3. Welche Aufgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)?

4. Welche Aufgaben haben die städtischen Gesundheitsämter?

5. Welche Aufgabe hat das Robert-Koch-Institut?

6. Nennen Sie verschiedene international tätige Institutionen des Gesundheitswesens.

7. Wie definiert die WHO den Zustand der Gesundheit?

8. Welche Aufgabe hat der Gesundheitsminister?

9. Was regelt das SGB V?

Institutionen des Gesundheitswesens

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 26

Lern

feld

1Lernfeld 1 27

???1. Erklären Sie den Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

2. Was unterscheidet ein MVZ von einer Arztpraxis?

3. Welche verschiedenen Träger der Krankenhäuser kennen Sie? Nennen Sie Beispiele ausIhrer Stadt bzw. Gemeinde.

4. Was versteht man unter dem Öffentlichen Gesundheitsdienst?

5. Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?

6. Nennen Sie unterschiedliche Finanzierungsmodelle der weltweiten Gesundheitssys-teme.

7. Welche Behörde verfügt über ein rund um die Uhr bereitstehendes Team von Seuchen-experten und kann bei Bedarf Fachkräfte rekrutieren, die weltweit tätig werden können?

8. Welche Institution regelte beispielsweise die bundesweite Impfaktion 2009 gegen die„Schweinegrippe“?

9. Was versteht man unter einem Patientenüberleitungsbogen?

10. Was ist ein Schwerpunktkrankenhaus?

Gesundheitliche Versorgung in Deutschland

???1. Nennen Sie fünf verschiedene Berufe im Gesundheitswesen, die einen Hochschul-

abschluss erfordern.2. Welche diagnostisch-technischen Berufe im Gesundheitswesen kennen Sie?3. Nennen Sie drei Assistenzberufe im Gesundheitswesen.4. Was versteht man unter der „Approbation“?5. Ist ein Arzt ohne Doktortitel ein richtiger Arzt? Begründen Sie Ihre Antwort.6. Was versteht man unter „freien Berufen“? Nennen Sie verschiedene Beispiele.7. Erklären Sie den Unterschied zwischen einer Gebiets- und einer Schwerpunktbezeich-

nung.8. Nennen Sie 10 verschiedene Facharztbezeichnungen mit dem Fachbegriff.9. Übersetzen Sie folgende Facharztbezeichnungen:

a) Ophthalmologeb) Dermatologec) Pädiaterd) Gynäkologe

10. Erläutern Sie das duale System am Beispiel der Ausbildung zur MFA.11. Erklären Sie anhand fünf verschiedener Beispiele, welche medizinischen Leistungen Sie

als MFA durchführen dürfen und welche nicht. Begründen Sie Ihre Entscheidung.12. Durch welche Institution erfolgt die Abschlussprüfung der MFA?13. Welche weiteren Qualifikationen kann eine MFA nach der Ausbildung erwerben?

Berufe im Gesundheitswesen

???1. Was versteht man unter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts?

2. Ist die Mitgliedschaft bei der Ärztekammer für Ärzte freiwillig?

3. An wen richtet sich das „Deutsche Ärzteblatt“?

4. Erklären Sie den Unterschied zwischen Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung.

5. Wie heißt die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer?

6. In welchen Berufsorganisationen kann eine MFA Mitglied werden? Nennen Sie verschie-dene Beispiele.

7. Ist jeder Arzt in Deutschland Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung? Begründen SieIhre Antwort.

Berufliche Organisationen im Gesundheitswesen

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 27

Herr Bernd Zimmermann, ein freundlicher älterer Herr von 76 Jahren, kommt in dieSprechstunde. Die Auszubildende Svenja sitzt an der Anmeldung. Sie beobachtet, wie derPatient die Tür zur Praxis öffnet und sehr langsam auf den Tresen zugeht. Sein Körper istleicht nach vorne gebeugt. Er geht mit kleinen Schritten, die Arme sind angewinkelt undbewegen sich beim Gehen nicht mit. Svenja begrüßt Herrn Zimmermann und fragt nachseiner Versichertenkarte. Mühsam zieht Herr Zimmermann die Karte aus seiner Tasche.Svenja liest die Versichertenkarte ein und bittet Herrn Zimmermann, im Wartezimmer Platzzu nehmen. Als der Patient außer Hörweite ist, sagt sie zu der Erstkraft: „Dieser Patientkommt mir merkwürdig vor. Er bewegt sich so zögerlich.“ Die Erstkraft antwortet: „HerrZimmermann hat Morbus Parkinson. Glücklicherweise hat die chronische Krankheit bisherbei ihm einen milden Verlauf genommen. Er weiß, dass wir auf ihn Rücksicht nehmen,daher kann er seine Arztbesuche ohne Begleitung machen.“

Praxisfall: Ein langsamer Patient

28

Der Besuch einer Arztpraxis beginnt an derAnmeldung. Hier wird der Termin abgeglichen,die Versichertenkarte des Patienten eingelesenund die Krankenakte herausgelegt. Insofern ge-hört die Tätigkeit an der Anmeldung zu den Ver-waltungsaufgaben einer Arztpraxis.

Einen „Patienten zu empfangen“ heißt aber auch,sein Anliegen zu erfassen (Bild 1). Schon dieersten Fragen sollten die Situation des Patientenklären: Handelt es sich um eine Routineunter-suchung oder um einen Notfall? Wurde derPatient gerade aus dem Krankenhaus entlassenund kommt, um die Weiterbehandlung einzuleitenoder braucht er ein Wiederholungsrezept?

In der Anmeldung sitzt die Medizinische Fachangestellte an einer wichtigen Schaltstelle der Praxis. Sieentscheidet, wie dringend der Patient behandelt werden muss, in welchem Raum er warten soll, und ober besondere Zuwendung braucht. Der Patient bildet sich häufig schon bei der Anmeldung eineMeinung darüber, ob er der Praxis vertrauen kann.

Nicht nur der erste Kontakt ist für den Patienten wichtig, sondern auch die Betreuung während seinesAufenthaltes in der Praxis. Oft gibt es mehrere Stationen, z. B. die Untersuchung beim Arzt, eine Blut-abnahme, ein EKG. Der Patient darf sich während dieser verschiedenen Maßnahmen nicht allein gelas-sen fühlen, sondern er muss wissen, dass er während des gesamten Aufenthaltes in der Arztpraxisbegleitet wird.

Um dies zu erreichen, muss die Medizinische Fachangestellte in der Lage sein, sich dem Patienten mit-zuteilen, d. h. mit ihm zu kommunizieren. Die Fähigkeit zur Kommunikation ist genauso wichtig wieandere Fertigkeiten, die im Laufe der Ausbildung erworben werden, z. B. Blut abnehmen oder ein EKGanlegen. Darum gehört es zur Berufsausbildung, einige Regeln der Kommunikation zu erlernen und zuwissen, welche Hindernisse in der Kommunikation möglicherweise auf Seiten des Patienten bestehen.

Lern

feld

2

Bei der Anmeldung entsteht der erste Kontakt des Patienten mit der Arztpraxis. Hier ent-scheidet sich schon, ob der Patient sich in der Praxis wohlfühlt und zu den Mitarbeitern derPraxis Vertrauen hat.

Lernfeld 2Patienten empfangen und begleiten

Bild 1 Empfang von Patienten in der Arztpraxis

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 28

Lern

feld

2Lernfeld 2 29

1 Der kranke MenschEin Mensch, der in eine Arztpraxis kommt, um behandelt zu werden, heißt Patient. Schmerzen, körper-liche Einschränkungen oder gar das Wissen um eine unheilbare Krankheit erfordern von dem KrankenGeduld. Auch die Medizinische Fachangestellte und der Arzt brauchen Geduld und Einfühlungs -

vermögen, denn kranke Menschen benötigen eine besondere Zuwendung.

1.1 Gesundheit und Krankheit

Das Ziel der medizinischen Behandlung ist es, dieGesundheit des Patienten zu erhalten oder eineKrankheit zu behandeln und damit die Gesundheitim Rahmen des Möglichen wiederherzustellen.

Neben der Diagnose (Erkennung von Krankheiten)und der Therapie (Behandlung von Krankheiten)ist die Prävention (Vorbeugung von Krankheiten)eine wichtige Aufgabe des Arztes.

Durch Maßnahmen der Prävention kann das Auf-treten von Krankheiten verhindert oder der Verlaufvon Krankheiten gemildert werden. Je nachdem,in welchem Stadium der Krankheitsentstehungdie Prävention ansetzt, spricht man von Primär-,

Sekundär- oder Tertiärprävention.

1.2 Die Einstellung des Patienten zu seiner Krankheit

Die Behandlung einer Krankheit wird nicht alleinvom Arzt geleistet, auch der Patient muss mitwir-ken. Ein Patient, der die Anweisungen des Arztesbefolgt, wird als kooperativ bezeichnet. Man sagtauch, er hat eine hohe Compliance (Therapie-treue).

Die Bereitschaft des Patienten, selbst etwas fürseine Gesundheit zu tun, ist eine wichtige Voraus-setzung für den Heilungsprozess. Das gilt beson-ders für chronisch Kranke.

Es ist daher wichtig, den Patienten so zu lenken, dass er Vertrauen in die eingeschlagene Therapiegewinnt. Dazu sind nicht nur die Erklärungen des Arztes nötig. Auch die Medizinische Fachangestelltekann zur Motivation des Patienten beitragen, wenn sie die Behandlungsmaßnahmen in einer verständ-lichen Sprache erklärt.

Compliance (Therapietreue) ist ein Begriff für das kooperative Verhalten des Patienten beider Behandlung seiner Krankheit.Eine hohe Compliance des Patienten führt zu besseren Behandlungsergebnissen.

Definition der Weltgesundheits-

organisation (WHO) für Gesundheit

„Gesundheit ist der Zustand völligenkörperlichen, seelischen und sozialenWohlbefindens.“ Diese Definitionbeschreibt einen Idealzustand, derkaum jemals erreicht wird. Sie machtaber deutlich, dass Gesundheit auchmit seelischen und sozialen Faktorenzusammenhängt.

Verbesserung der Compliance durch

● Einsicht in die Folgen der Erkran-kung

● Vertrauen in die Therapie

● Vertrauen in die Arztpraxis

● Unterstützung durch Angehörige

Primärprävention: Das Entstehen vonKrankheiten wird verhindert. Bei-spiel: Impfungen

Sekundärprävention: Krankheitenwerden in einem frühen Stadium er-kannt. Beispiel: Krebsfrüherkennung,Mutterschaftsvorsorge

Tertiärprävention: Folgeschäden be-stehender Krankheiten werden verhin-dert. Beispiel: Chronikerprogramme fürDiabetiker oder an Brustkrebs Erkrankte

Ziel der ärztlichen Tätigkeit ist es, dieGesundheit des Patienten zu erhalten

oder wiederherzustellen.

69611_S_001_123_Layout 1 24.06.15 11:32 Seite 29