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INHALTSVERZEICHNIS P&R: Container- Direktinvestments schlittern in die Insolvenz 2 Containermarkt: Große Preisstürze machen Strich durch Anleger-Kalkulation 5 Bitcoins: Eher ein spekulatives digitales Asset als eine Währung 8 Investment-Vehikel: Eine Gegenüberstellung von Rödl & Partner 11 Provisionen auf dem Prüfstand: Honorarbera- tung nicht besonders beliebt 14 Einzelhandels-Index: USA und Kanada deutlich stärker als Europa 15 Mega-Transaktionen: Deals mit mehr als eine Milliarde Dollar steigen 17 Dextro-Analyse: AIF mit Immobilien bleiben das Maß aller Dinge 18 Impressum 18 Wechsel Dich 14 Für viele Marktbeobachter war es keine Frage des „ob“, sondern des „wann“. Daher hält sich die Überraschung über die P&R-Pleite in Grenzen. Zu wenig Informatio- nen, zu wenig Transparenz - da drängt sich schnell der Verdacht eines Schneeball- Modells auf. Jahrzehntelang ging das Konzept auf, doch nun war der große Knall nicht mehr zu vermeiden. Obwohl das Unternehmen mit Container-Direktinvestments im vergangenen Jahr 442 Millionen Euro eingesammelt hat - und damit deutlich mehr als der umsatz- stärkste Anbieter von regulierten AIF - reichte das Geld nicht aus, um die Stahlbo- xen zurückzukaufen, wie es das Modell vorsah. Noch ist nicht geklärt, wie groß der Schaden ist. Im schlimmsten Fall geht es um 51.000 Anleger und 3,5 Milliarden Euro. Damit wären die Verluste deutlich höher als bei den Betroffenen der Prokon-Pleite. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber seinerzeit das Vermögensanlagegesetz erlassen. Ziel war es, ein zweites Prokon zu verhindern. Hat nicht geklappt. Ziemlich wahrscheinlich wird die P&R-Insolvenz daher politische Konsequenzen nach sich ziehen. Hoffentlich gehen die Verantwortlichen dabei nicht nach der Rasenmäher-Methode vor. Gerade erst haben wir uns über positive Nachrichten gefreut, zum Beispiel über die Entwicklung der Umsätze bei Anbietern von Publikums-AIF. Die positive Wahrnehmung von Sachwertebeteiligungen nimmt zu. Die Branche ist mit kom- menden Angeboten darauf vorbereitet. Kontrollen und Regulierungen sorgen weit- gehend dafür, dass Betrug und Interessenkonflikte ausgeschlossen sind. Also bitte: Keine Schnellschüsse. Meiner Meinung nach... Viel Spaß beim Lesen! NR. 309 I 13. KW I 29.03.2018 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

Meiner Meinung nach - Amazon Web Services · 2018. 3. 29. · formationen verkauft werden durften. Das Vermögensanlagegesetz regelt erst seit 2017, ... n „Kunde-zuerst-Prinzip

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INHALTSVERZEICHNIS

P&R: Container-Direktinvestments schlittern in die Insolvenz

2

Containermarkt: Große Preisstürze machen Strich durch Anleger-Kalkulation

5

Bitcoins: Eher ein spekulatives digitales Asset als eine Währung

8

Investment-Vehikel: Eine Gegenüberstellung von Rödl & Partner

11

Provisionen auf dem Prüfstand: Honorarbera-tung nicht besonders beliebt

14

Einzelhandels-Index: USA und Kanada deutlich stärker als Europa

15

Mega-Transaktionen: Deals mit mehr als eine Milliarde Dollar steigen

17

Dextro-Analyse: AIF mit Immobilien bleiben das Maß aller Dinge

18

Impressum 18

Wechsel Dich 14

Für viele Marktbeobachter war es keine Frage des „ob“, sondern des „wann“. Daher

hält sich die Überraschung über die P&R-Pleite in Grenzen. Zu wenig Informatio-

nen, zu wenig Transparenz - da drängt sich schnell der Verdacht eines Schneeball-

Modells auf. Jahrzehntelang ging das Konzept auf, doch nun war der große Knall

nicht mehr zu vermeiden.

Obwohl das Unternehmen mit Container-Direktinvestments im vergangenen Jahr

442 Millionen Euro eingesammelt hat - und damit deutlich mehr als der umsatz-

stärkste Anbieter von regulierten AIF - reichte das Geld nicht aus, um die Stahlbo-

xen zurückzukaufen, wie es das Modell vorsah.

Noch ist nicht geklärt, wie groß der Schaden ist. Im schlimmsten Fall geht es um

51.000 Anleger und 3,5 Milliarden Euro. Damit wären die Verluste deutlich höher

als bei den Betroffenen der Prokon-Pleite. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber

seinerzeit das Vermögensanlagegesetz erlassen. Ziel war es, ein zweites Prokon

zu verhindern. Hat nicht geklappt. Ziemlich wahrscheinlich wird die P&R-Insolvenz

daher politische Konsequenzen nach sich ziehen.

Hoffentlich gehen die Verantwortlichen dabei nicht nach der Rasenmäher-Methode

vor. Gerade erst haben wir uns über positive Nachrichten gefreut, zum Beispiel

über die Entwicklung der Umsätze bei Anbietern von Publikums-AIF. Die positive

Wahrnehmung von Sachwertebeteiligungen nimmt zu. Die Branche ist mit kom-

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gehend dafür, dass Betrug und Interessenkonflikte ausgeschlossen sind. Also bitte:

Keine Schnellschüsse.

Meiner Meinung nach...

Viel Spaß beim Lesen!

NR. 309 I 13. KW I 29.03.2018 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

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Real I.S.

Logistik in Holland  Die Real I.S. hat für den Im-mobilien-Spezial-AIF „Real I.S. smart" eine rund 27.500 Quadratmeter umfassende Logistikimmobilie in Wijchen, Niederlande, er-worben. Das Investitionsob-jekt im Oude Smallesteeg ist vollständig vermietet. Die Logistikimmobilie wurde im Dezember 2017 fertiggestellt und bietet mehr als 21.400 Quadratmeter Lager- und 640 Quadratmeter Büroflä-chen sowie ein 5.370 Quad-ratmeter umfassendes Zwi-schengeschoss. Zudem ver-fügt die Liegenschaft über 100 Pkw-Stellplätze.

LHI

Zwei Windparks  Die LHI Gruppe hat zwei weitere Windparks erworben. Es handelt sich um einen Windpark in Teutleben (Thüringen) mit 15 MWp Gesamtleistung und einen Windpark in Niederlehme (Brandenburg) mit vier MWp. In beiden Parks stehen insgesamt sieben Vestas-Turbinen. Damit erhöht sich die Zahl der Assets under Management im Bereich Erneuerbare Energien auf insgesamt 42 Wind- und So-larenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von 485 MWp. Das bisher aufgelegte Investmentvermögen in der Assetklasse Erneuerbare Energien beträgt rund 970 Millionen Euro. Die Wind-energieanlagen wurden für Spezial-AIF und Wertpa-pierstrukturen erworben, an denen institutionelle Investo-ren beteiligt sind.

NR. 309 I 13. KW I 29.03.2018 I ISSN 1860-6369 I SEITE 2

Gerne hätten wir Martin Ebben, Ge-schäftsführer der P&R-Gesellschaf-ten, als Referenten auf unserem Sachwerte-Kolloquium vor wenigen Wochen in München begrüßt, doch leider hat er abgesagt. Gerne hätten wir gewusst, ob etwas dran ist an den Gerüchten, dass der Anbieter von Container-Direktin-vestments in Schieflage geraten ist. Jetzt kennen wir die Antwort. Am 15. März haben drei Gesellschaften Insol-venzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Die Antragstellung erfolgte unter anderem, weil die Gesellschaften ihre fälligen Verbindlichkeiten gegen-über den Anlegern nicht mehr vollstän-dig erfüllen konnten. Betroffen sind die P&R Container Ver-triebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Container Leasing GmbH. Das kann für Zigtausende Privatanleger der Anfang vom Ende sein. Im Feuer sind rund 3,5 Milliarden Euro. Für Experten kommt die Insolvenz nicht überraschend, son-dern war nur eine Frage der Zeit. Auf der eigens eingerichteten Internet-seite www.frachcontainer-inso.de infor-

miert P&R seine Anleger über die aktu-ellen Ereignisse und über das Konzept des Unternehmens. So boten die von der Insolvenz betroffenen Container-Verwaltungsgesellschaften neue und gebrauchte Frachtcontainer zur priva-ten Anlage an. Sie wurden von den Investoren erworben und für drei bis fünf Jahre vermietet. Im Gegenzug er-hielten die Anleger während der Lauf-zeit Mietzahlungen. Zudem wurde ihnen in Aussicht gestellt, dass die Container-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende der Vertrags-laufzeit wieder zurückerwerben. Die gesamte Containerflotte wurde auf dem Weltmarkt an Leasinggesellschaften und an die Transportindustrie vermie-tet. Als Marktführer in ihrem Segment betreuten die drei P&R Gesellschaften zuletzt rund 51.000 Anleger. Mit Beschluss vom 19. März 2018 be-stellte das Amtsgericht München den Rechtsanwalt Michael Jaffé zum vor-läufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P&R Gebrauchtcontai-ner Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Rechtsanwalt Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, wurde am sel-ben Tag zum vorläufigen Insolvenzver-

P&R meldet Insolvenz an Mehr als 50.000 Container-Anlegern droht finanzielles Fiasko

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walter der P&R Container Leasing GmbH bestellt. Die P&R Transport-Container GmbH und die weite-ren Gesellschaften der P&R-Gruppe haben keinen Insolvenzantrag gestellt. Derzeit versuchen die vorläufigen Insolvenzverwalter, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften zu beur-teilen und die Voraussetzungen für eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu prüfen. Parallel dazu wer-den die rechtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch die grenzüberschreitenden Liefer- und Leis-tungsbeziehungen zu den weiteren, nicht insolventen Gesellschaften der P&R Gruppe in Deutschland und in der Schweiz untersucht. Dabei soll auch ermittelt werden, wie viele Container an wen zu welchen Kon-ditionen vermietet sind, und wann Zahlungen aus den Mietverträgen erwartet werden. „Neben der Bestandsaufnahme hat für uns Priorität, die erheblichen Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Container-Vermietung für die Anleger und Gläubiger der insolventen Gesellschaften zu sichern. Aus die-sem Grund soll auch der Betrieb der Gesellschaften

weltweit fortgeführt werden, um Einnahmen zu erzie-len“, so die vorläufige Insolvenzverwaltung. Eine ei-gene Verwertung der Container durch die Anleger ergebe wirtschaftlich keinen Sinn, schon weil mit den Containern langfristige Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, sei eine Einzelverwertung am Markt durch die Anle-ger faktisch gar nicht möglich. Auch könnten Contai-ner, die auf der ganzen Welt im Einsatz sind, schon aus tatsächlichen und aus Kostengründen von den Anlegern nicht einfach abgeholt werden. „Jeder Ver-such in diese Richtung würde erheblichen Schaden anrichten, der bis zum Totalverlust gehen kann, und damit den Interessen der Anleger zuwiderlaufen.“ Schon jetzt zeichne sich ab, dass die Verwertung einer so hohen Zahl an Containern nicht von heute auf morgen möglich sei, sondern Zeit erfordert. Ein Notverkauf der Container – wenn ein solcher über-haupt möglich wäre - würde erhebliche Werte ver-nichten. „Wir brauchen nun in einem ersten Schritt Transparenz und werden auf dieser Grundlage in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam mit der

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NR. 309 I 13. KW I 29.03.2018 I ISSN 1860-6369 I SEITE 3

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BVT

Vermietung in Köln  Die Münchner BVT hat in zentraler Lage am Kölner Willy-Millowitsch-Platz Flä-chen an den Co-Working-Anbieter Spaces vermietet. Das Gebäude wird bis Jah-resende komplett renoviert und nach modernsten Stan-dards neu ausgebaut. Der Umbau ist herausfordernd, da die Struktur und Ausstattung der Immobilie mit konserva-tiver Grundrissgestaltung den Akteuren neue Lösungsansät-ze abverlangte. Das Gebäude ist Teil des „BVT Ertrags-wertfonds Nr. 1“.

Geschäftsführung und den Mitarbeitern ein Verwertungskonzept erarbeiten. Parallel werden wir die Krisenursachen aufarbeiten. In welcher Höhe Rückflüs-se an die Anleger möglich sind, hängt auch von der Marktentwicklung in den nächsten Jahren ab und lässt sich heu-te noch nicht sagen“, sagt der vorläufi-ge Insolvenzverwalter Michael Jaffé. Analyst Stefan Loipfinger hat bereits 2004 erstmals vor einem Schneeball-System bei P&R gewarnt. Bislang war es jedoch schwierig, konkret auf negati-ve Entwicklungen hinzuweisen, weil die Direktinvestments bis vor kurzem ohne Prospekte und damit ohne nähere In-formationen verkauft werden durften. Das Vermögensanlagegesetz regelt erst seit 2017, dass zum Vertrieb von Direktinvestments ein Verkaufspros-pekt notwendig ist. Und in diesen Un-terlagen offenbaren sich nun die Prob-

leme. „In den Jahren 2014 bis 2016 zeigt sich in der Bilanz der Schweizer Gesellschaft P&R Equipment & Fi-nance eine erhebliche Mietunterde-ckung von mindestens einer halben Milliarde Euro“, so Loipfinger. Die Lü-cke konnte nur durch Gewinne aus dem Neugeschäft ausgeglichen wer-den, doch ging der Umsatz im vergan-genen Jahr deutlich zurück. „Das hätte auch einer BaFin auffallen müssen, doch sie hat hier komplett versagt“, sieht Loipfinger auch in der zuständi-gen Regulierungsbehörde einen Ver-antwortlichen für die Misere. Im Rekordjahr 2013 verkaufte P&R Container im Wert von einer Milliarde Euro. Das Konzept sah vor, die Boxen fünf Jahre später zu 65 Prozent zurück-zukaufen. Dafür fehlt nun das Geld – wohl weil das Unternehmen im Jahr 2017 nur rund 440 Millionen Euro über

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Deutsche Asset One

Wohnen Regensburg  Die Deutsche Asset One er-wirbt eine Projektentwick-lung mit 190 Wohnungen in Regensburg. Der Ankauf erfolgt für zwei institutionel-le Wohnimmobilienfonds von Union Investment, „Residential Value Germa-ny“ und „Wohnen Deutsch-land Spezial“. Ein Teil der Wohnungen wurde zudem für die Volksbank Raiffei-senbank Nordoberpfalz eG mit Sitz in Weiden erworben. Verkäufer ist ein Joint Ven-ture der Münchner Projekt-entwickler Haupt Immobilien und Bucher Properties.

BVT

Banken und freie Finanzdienstleister bei Investoren einsammelte. Und damit immer noch erheblich mehr als der um-satzstärkste Anbieter von nach dem KAGB regulierten Alternativen Invest-ment Fonds AIF. „Die Insolvenz wird dramatische Kon-sequenzen haben“, schätzt Loipfinger. Er hält sogar eine Abschaffung des Vermögensanlagegesetzes nicht für ausgeschlossen. „Nach der Prokon-Pleite war es erklärtes Ziel des Kleinan-legerschutzgesetzes, weitere Vermö-gensverluste auszuschließen. Das hat nicht funktioniert.“

Auf seiner Homepage bietet P&R einen Marktbericht zum Download. Er basiert auf Zahlen und Prognosen von Drewry Shipping Consultants und dem Institut für Seeverkehrs-wirtschaft und Logistik (ISL). Aus dem Marktbericht geht hervor, wie volatil das Geschäft mit den Containern in den vergangenen Jahren war. So gerieten die Preise zwischen 2011 und 2016 enorm unter Druck. Kostete ein neuer Standardcontainer 2011 noch 2.650 Dollar, waren es 2016 nur noch 1.500 Dollar. Ein Minus von 43 Pro-zent. Logisch, dass die Kalkulation so nicht mehr aufgeht. Im vergangenen Jahr erholte sich der Preis leicht auf durchschnittlich 1.900 Dollar.

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Wichtige Hinweise: Diese Werbemitteilung enthält ausschließlich Kurzinformationen zu dem Beteiligungsan-gebot. Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung eine langfristige Bindung ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Die für eine Anlage-entscheidung maßgebliche Beschreibung der Risiken und sonstiger wesentlicher Einzelheiten erfolgt im Ver-kaufsprospekt sowie in den wesentlichen Anlegerinformationen und den Jahresberichten. Diese Dokumente (in deutscher Sprache) sind kostenlos in gedruckter und elektronischer Form erhältlich bei der derigo GmbH & Co. KG, Leopoldstraße 7, 80802 München, www.derigo.de.

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Hinzu kamen weitere Entwicklungen, die nicht ge-plant waren. So ist der innerasiatische Handel und der Transport von und nach Asien Motor des Contai-nerverkehrs. Der Markt war jedoch in den Jahren 2015 und 2016 „nicht wachstumsfördernd“, heißt es in dem Bericht. Hinzu kommt eine Effizienzsteige-rung, die sich negativ auf die Nachfrage auswirkte. Und letztlich nutzten die Reedereien die Container in der Schifffahrtskrise erheblich länger als die kalku-lierte Lebenszeit von zwölf bis 15 Jahren. Grundsätzlich läuft im Warentransport nichts mehr ohne die Stahlboxen. Derzeit werden 74,3 Prozent aller Waren im Stückgutverkehr in Seecontainern transportiert. Für das Jahr 2016 nennt der Marktbe-richt 37,8 Millionen TEU, die in Summe 698 Mal um-geschlagen wurden, wobei TEU für Twenty Foot Equivalent steht, also für einen Container mit rund sechs Meter Länge. Diese Behälter machen aber nur noch rund 30 Pro-zent des Marktes aus. Die doppelt so großen Contai-ner mit 40 Fuß Länge kommen auf einen Anteil von 52 Prozent. Hier war das Plus mit 2,5 Prozent im

Jahr 2016 auch mehr als drei Mal so hoch wie bei den kleineren Boxen. Der Rest verteilt sich auf Spe-zialcontainer. Die größten Eigentümer sind die Lea-singgesellschaften mit 19,2 Millionen TEU, gefolgt von den Shipping Companies mit 16,4 Millionen.

HTB

NR. 309 I 13. KW I 29.03.2018 I ISSN 1860-6369 I SEITE 6

Die Preiskurve zeigt Berge und Täler. Bei solch einem volati-len Markt bietet es sich nicht gerade an, die Assets zu garantier-ten Preisen zurückzunehmen.

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Disclaimer Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbe- und Informationszwecken und stellen somit keine Anlageberatung dar. Sie sollen lediglich einen ersten, kurzen Überblick über die Emission geben. Es handelt sich bei den in diesem Dokument enthaltenen Angaben nicht um ein Angebot zum Kauf oder Verkauf der dargestellten Emission. Wertentwicklungen der Vergangenheit und Prognosen über die zukünftige Entwicklung sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der verkürzt dargestellten Angaben zu dieser Beteiligung wird keine Gewähr übernommen. Die Angaben sind auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Verhältnisse nicht angepasst und können eine individuelle Anlageberatung in keinem Fall ersetzen. Die Einzelheiten sowie insbesondere die neben den Chancen vorhandenen Risiken, die mit dieser Investition als unternehmerische Beteiligung verbunden sind, entnehmen Sie bitte ausschließlich dem Verkaufsprospekt, den darin abgedruckten Verträgen sowie den wesentlichen Anlegerinformationen und den Jahresberichten. Diese sind kostenlos in elektronischer und gedruckter Form bei der HTB Hanseatische Fondshaus GmbH, Deichstraße 1, 28203 Bremen oder bei Ihrem Berater erhältlich. Stand: 8. Januar 2018

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Patrizia-Bericht

Strategien anpassen  Institutionelle Investoren sollten bei der Auswahl von Indikatoren für die Entwick-lung von Gewerbeimmobi-lien ein Auge auf die Liqui-dität haben. Das ist ein zent-rales Ergebnis des europäi-schen Gewerbeimmobilien-marktberichts „Patrizia In-sight 2018“. Die Entwick-lung der Spitzenmieten im Einzelhandel deute darauf hin, dass selbst Toplagen von den Umwälzungen nicht ver-schont bleiben, und Investo-ren ihre Retail-Strategien an die neuen Rahmenbedingun-gen anpassen müssen.

Project

Bitcoins sind die am weitesten verbreitete Kryptowährung, die von einem dezentralisierten Netzwerk und nicht von einer Zentralbank verwaltet wird. Keine Zentralbank bestimmt über die ausgegebene Menge, sondern diese werden privat „geschürft“, das heißt durch Algo-rithmen auf Computersystemen hergestellt. Bitcoin ist eine digitale Geldeinheit, mit der weltweit ohne Zentralinstanzen de-zentral, virtuell Überweisungen von Rechner zu Rechner vorgenommen werden können. Die bekanntesten Kryptowährungen neben Bitcoin sind Ripple, Ether oder Dash. Während Bit-coin versucht, ein neues, besseres

Geld zu schaffen, versucht Ripple das bestehende Geldsystem auf Online-Währungen zu übertragen. Um am Bitcoin-System teilnehmen zu können, benötigt jeder Nutzer eine Cli-ent-Software, welche auch die Bezeich-nung Wallet (eng. wallet = Brieftasche) trägt. Über die Wallet können Bitcoins verwaltet und Transaktionen unter Nut-zern des Systems durchgeführt wer-den. Um an Einheiten der virtuellen Währung zu gelangen, kann ein poten-zieller Nutzer Bitcoins selbst über das so bezeichnete Mining herstellen oder Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren oder reale Währungen wie Euro, US Dollar und so weiter gegen Bitcoins tauschen.

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Eher digitales Asset als Währung Anleger glauben an verstärkten Austausch von traditionellem Geld in Bitcoins

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Ein Vorteil sind die geringeren Transaktions-kosten im Vergleich zu real existierenden Währungen. Von diesen profitieren vor allem Privat- und Firmenkunden. Überweisungen innerhalb des Bitcoin-Systems kommen ohne einen Finanzintermediär wie zum Beispiel eine Bank oder einen Zahlungsdienstleister aus. Dies führt dazu, dass Kosten für die Auto-risierung einer Zahlung, für die Transaktion selbst sowie für den möglichen Kundenservice beim Bitcoin nicht fällig werden. Für die Miner sind Gebühren fällig, die davon abhängen, wie schnell die Überweisung ausgeführt werden soll. Bei größeren Überweisungen wird eine freiwillige Gebühr häufig gezahlt, um zu ver-meiden, dass die Bestätigung der Transaktion mehrere Stunden benötigt. Ein weiterer Vorteil der Bitcoins liegt in ihrer Transaktionsdauer, die im Vergleich zu Zah-lungsvorgängen bei real existierenden Wäh-rungen geringer ist. Überweisungen unter zwei Bitcoin-Nutzern dauern in der Regel zwischen 10 und 60 Minuten. Die exakte Dauer des Vor-gangs hängt dabei von der Größe des Betrags sowie der zu dem jeweiligen Zeitpunkt beste-henden Auslastung des Netzwerks ab. Dank des Einsatzes von Verschlüsselungstechnik (Kryptografie) sind die Transaktionen anonym und nahezu fälschungssicher. Ein Risiko des Bitcoins ist die im Verhältnis zu anderen Währungen hohe Volatilität. Für risikoorientierte Investoren, die Bitcoins zu Spekulationszwecken nutzen, kann diese Eigenschaft einen Vorteil darstellen, da mit einer hohen Volatilität neben großen Verlust-risiken auch immer hohe Gewinnchancen einhergehen.

publity

NR. 309 I 13. KW I 29.03.2018 I ISSN 1860-6369 I SEITE 9

Der Bitcoin-Kurs entwickelte sich in den vergange-nen Wochen extrem wechselhaft. Wer zum Jahresende 2017 einstieg, hat deutlich mehr als die Hälfte seines Einsatzes verloren.

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eingeschränkt gege-ben, in der Regel nur durch Umrech-nungen möglich. Die Wertaufbewah-rungsfunktion, bei der sich Geld spei-chern lässt, ist an-gesichts der Volatili-tät des Preises von Bitcoin nicht gege-ben. Planungssi-cherheit ist im Ver-gleich zu Wechsel-kursen aufgrund der hohen Volatilität nicht vorhanden.

Die Zahlungsmittelfunktion ist bislang nur sehr ein-geschränkt gegeben, da Bitcoins nicht allgemein akzeptiert sind. Entscheidend für die Entwicklung einer jeden Währung ist immer ihre Akzeptanz in der Realwirtschaft und der Bevölkerung. Die Verbreitung von Bitcoins ist im Vergleich zum weltweiten Han-delsvolumen aktuell noch sehr gering. So wickeln allein die Kreditkartengesellschaften täglich Milliar-den von Transaktionen ab, während das Bitcoin-Netzwerk auf unter eine Million Bezahlvorgänge am Tag kommt. Bitcoin und andere Kryptowährungen stellen damit weniger eine neue Währung, sondern eher eine neue Form eines digitalen Assets dar. Allerdings auch mit sehr wenigen Sicherheiten, da insbesonde-re keine private oder staatliche (Einlagen-)Sicherung existiert. Virtuelle Währungen haben keinen Emitten-ten, der sie zurücknehmen muss, und es gibt kein Pfand als Sicherheit. Die Bundesbank sieht ange-sichts dieser Argumente in Kryptowährungen wie Bitcoins keine richtigen Währungen bzw. kein Geld, da sie die Funktionen von Geld nur sehr einge-schränkt erfüllt. Es wird daher von „Krypto-Token“ (Wertmarke oder Zeichen) gesprochen. Bit-coins sind somit kein Geld, sondern ein Spekulati-onsobjekt. Anleger in Bitcoins müssen daran glau-ben, dass in Zukunft verstärkt Menschen traditionel-les Geld für Bitcoin aufgeben. Günter Vornholz, Professor für Immobilienöko-nomie an der Immobilienhochschule EBZ Busi-ness School in Bochum

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Das Risiko der Datensicherheit betrifft vor allem Privat- und Firmenkunden, die die virtuelle Währung selbst nutzen. Bitcoins sind digitale Daten, welche auf privaten Rechnern beziehungsweise in Online-Wallets gespeichert werden. Dieser Umstand macht sie anfällig für Hackerangriffe. Bei einer Speicherung auf dem eigenen Rechner ist die Verschlüsselung der Wallet zwar möglich, für Privatanwender ohne tiefergehende Informatikkenntnisse jedoch relativ kompliziert. Es ist ein weiteres Risiko, dass die Da-ten aufgrund der Anonymität teilweise auch für Be-zahlungen im Darknet verwendet werden. Nachteilig ist, dass nur eine relativ geringe Anzahl von Transaktionen pro Zeiteinheit aufgrund der Au-thentisierung durchgeführt werden kann. Zudem wird im Lauf der Zeit immer mehr Speicherplatz benötigt, denn einmal gespeicherte Transaktionen werden für die Ewigkeit aufbewahrt, was enorme Rechner- und Energieleistungen benötigt. Um Kryptowährungen wie Bitcoin herzustellen, ist sehr viel Energie nötig. So werden in Island die dort niedergelassenen Bit-coin-Produzenten in diesem Jahr mehr Strom ver-brauchen als alle isländischen Privathaushalte zu-sammen. Zudem befinden sich die Computer zum Mining vor allem in China, was sicherheitspolitisch risikoreich ist. Neben den Chancen und Risiken stellt sich die Fra-ge, ob Bitcoins überhaupt „richtiges“ Geld sind. Dafür müssten die klassischen Geldfunktionen wie Re-cheneinheitsfunktion, Wertaufbewahrungsfunktion und Zahlungsmittelfunktion erfüllt sein. Die Rechen-einheitsfunktion bzw. der Wertmaßstab bezieht sich auf die Fähigkeit des Geldes, wodurch sich jedes Gut in Geld ausdrücken lässt. Das ist bislang nur

Bitcoins sind die wohl bekannteste Kryptowährung im digitalen Universum.

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über der AG vorherrschend. Die Be-steuerung der AG hat sich seit Jahres-beginn durch das neue Investmentsteu-ergesetz geändert. Gemeinsam mit eini-gen attraktiven (aufsichts)rechtlichen Aspekten stellt sich die Frage, ob die AG zukünftig das KG-Modell ablöst. Nachstehend werden beide Modelle aus Anlegersicht gegenübergestellt und Vor- und Nachteile aufgezeigt. Es wird jeweils eine geschlossene Immobilien-KG bzw. -AG mit im Inland ansässigen natürlichen Personen (Privat-vermögen) als Anleger unterstellt. Bei dem KG-Modell erwerben die Anle-ger in der Regel über einen Treuhänder mittelbar eine Kommanditbeteiligung an

Wir haben im Fondsbrief schon öfter über die neuen Möglichkeiten der In-vestment AG berichtet. Dennoch las-sen wir die Experten von Rödl & Part-ner die Innovation unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten noch einmal beleuchten. Sie haben außerdem die Besonderheiten von ausländischen Einkünften berück-sichtigt. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sieht für geschlossene Publikums-AIF die Rechtsformen der Investmentkom-manditgesellschaft (KG) oder der Invest-mentaktiengesellschaft mit fixem Kapital (AG) vor. Bisher war das KG-Modell vor allem aus steuerlichen Gründen gegen-

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(Vorabpauschale) rechnen. Eine steu-erliche Vorbelastung auf AG-Ebene wird beim Anleger mit einer pauscha-lierten Teilfreistellung gemindert. Wird die AG als Immobilienfonds qualifiziert, gelten Teilfreistellungssätze von 60 Prozent bzw. 80 Prozent. Der Anleger wird in beiden Modellen völlig unterschiedlich besteuert. Erzielt die KG Vermietungseinkünfte in Höhe von 100, soll der Anleger (bei Beteili-gung von 50 Prozent) diese mit 25 Pro-zent Einkommensteuer zuzüglich Soli-daritätszuschlag (SolZ) versteuern (ca. 26,37 Prozent). Beteiligt sich der Anle-ger hingegen an einer AG, müsste er eine Gesamtsteuer von 24,70 Prozent (inkl. SolZ) tragen. Veräußert die KG nach Ablauf von zehn Jahren ihre Im-mobilien, ist der Gewinn beim Anleger steuerfrei. Im Falle der AG hat der An-leger jedoch den Immobiliengewinn zu versteuern (24,70 Prozent inklusive SolZ), da solche Gewinne bei der AG stets steuerpflichtig sind. Beteiligt sich ein Anleger zum Beispiel mit 50 Prozent an einer KG mit engli-schen Vermietungseinkünften in Höhe von 100, kann er einen hohen Freibe-trag in Höhe von 11.500 GBP p.a. (2017/2018) nutzen. Weitere UK-Steuern fallen regelmäßig nicht an. In Deutschland sind die englischen Ein-künfte aufgrund des relevanten Doppel-besteuerungsabkommens steuerfrei. Im Falle einer AG ergibt sich für den Anle-ger jedoch eine Gesamtsteuer von 24,22 Prozent. Die Beispiele zeigen, dass kein Modell dem Anleger einen pauschalen Steuer-belastungsvorteil ermöglicht. Der Ein-zelfall ist bedeutsam. Der Vertrieb von KG-Anteilen sowie von Aktien einer AG kann aufgrund der KWG-Bereichsausnahme von freien Vermittlern mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung durchgeführt wer-den. Im Vergleich zum KG-Modell kann der Erwerbsprozess von Aktien allerdings

einer GmbH & Co. KG. Bei einer AG wird der Anleger Aktionär, so dass der Einsatz des Treuhänders entfällt. Dadurch werden Kosten eingespart, aber das Aktienrecht löst weiteren kos-tenpflichtigen Verwaltungsaufwand, wie bspw. jährliche Hauptversammlungen oder die zwingende Einrichtung eines Aufsichtsrats, aus Die AG bietet aus Anlegersicht den Vor-teil, dass keine explizite Haftungsrege-lung besteht, die vergleichbar mit der Kommanditistenhaftung der KG ist. Es besteht bei der AG bspw. grundsätzlich nicht die Gefahr, dass erhaltene Dividen-den zurückzuzahlen sind. Bei beiden Modellen müssen die vom KAGB vorgegebenen Dokumente, wie Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen und wesentliche Anlegerinformationen erstellt werden. Da es sich bei Aktien um Wertpapiere handelt, dürfte die Erstellung des Verkaufsprospekts für eine AG aufwändiger sein, da ergänzend das Wertpapierprospektgesetz zu beachten ist. Die KG ist – oft auch im Ausland – nicht selber Steuersubjekt. Die KG-Ergebnisse werden nur beim Anleger mit persönlicher Einkommensteuer (maximal 45 Prozent belastet. Der Anleger kann Steuervorteile wie Verluste oder Freibe-träge nutzen und Immobilien nach Ab-lauf von zehn Jahren steuerfrei verkau-fen. Als Nachteile gelten zum Beispiel ein gewerblicher Grundstückshandel und die Abgabe einer Anleger-Steuer-erklärung im Ausland. Dennoch erzielt der Anleger durch die KG oftmals attrak-tive Steuerergebnisse, die die Beliebtheit der KG erklärt. Die AG ist selber Steuersubjekt. Inländi-sche Vermietungseinkünfte werden nach dem Investmentsteuergesetz mit Körper-schaftsteuer (15 Prozent) und ggf. mit Gewerbesteuer belastet. Spätere Divi-denden werden beim Anleger üblicher-weise mit Abgeltungsteuer (25 Prozent) belastet. Falls die AG Einkünfte (teilweise) thesauriert, muss der Anleger mit einer Art Mindestbesteuerung

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Commerz Real

Westfield-Erweiterung  Die 2016 begonnene bauli-che Erweiterung des Shop-ping-Centers Westfield Lon-don um rund 70.000 Quad-ratmeter ist abgeschlossen, und die ersten Mieter haben ihre Läden in dem Joint Ven-ture der Commerz Real und Westfield eröffnet. Dazu gehören das Kaufhaus John Lewis mit 21.000 Quadrat-metern Nutzungsfläche und die Modehändler Adidas, H&M und Mango, die Ein-richtungshäuser West Elm und The White Company, der Elektronikfachhändler Currys PC World, die Apo-thekenkette Boots und die Luxus-Kosmetikkette Space NK. In einer zweiten Phase wird bis Sommer 2018 Pri-mark eine Filiale eröffnen, die restlichen Flächen sollen bis Oktober 2018 bezogen sein. Mit insgesamt 240.000 Quadratmetern Einzelhan-delsfläche, 450 Geschäften (bisher 360) und etwa 5.500 Parkplätzen (1.000 mehr als bisher) ist Westfield London dann das größte Shopping-Center Europas. In die Er-weiterung haben Commerz Real und Westfield rund 600 Millionen Pfund investiert. Der 50-prozentige Anteil der Commerz Real gehört zum Portfolio des offenen Immo-bilienfonds Hausinvest.

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Ebenso kann die AG unter steuerlichen Aspekten gegenüber der KG punkten. Ein grundsätzlicher Steu-erbelastungsvorteil eines Modells besteht jedoch nicht. Ein Steuervorteil der AG besteht darin, dass dem Anleger kein gewerblicher Grundstückshandel vermittelt und bei Auslandsinvestments keine Steuer-erklärung des Anlegers benötigt wird. Als Nachteil bei der AG gilt, dass Gewinne aus der Immobilienveräußerung stets besteuert werden. Zu-dem kann die vom Gesetzgeber geplante (teilweise) Abschaffung der Abgeltungsteuer den Anleger einer AG negativ betreffen. Ansonsten entscheidet der Ein-zelfall, ob die AG tatsächlich der KG steuerlich Kon-kurrenz machen kann. Bei Auslandinvestments dürfte die KG weiterhin steuerlich dominieren.

einfacher ausgestaltet werden. Denn die Zeichnung der Aktien erfolgt unter Einschaltung der depotführen-den Bank des Anlegers, sodass auf die bestehende Bankinfrastruktur zurückgegriffen werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die Identitätsprüfung des Anle-gers oder das Einholen von geldwäscherechtlichen Bestätigungen nicht mehr vom Vertrieb, sondern von der Bank durchgeführt wird. Weiterhin bietet die AG den Vorteil, dass der Anleger sein Investment digital verwalten kann, da die Aktien in das Depot des Anle-gers eingebucht werden, und aktuelle Informationen aus dem Depotauszug zu entnehmen sind. Die AG bietet durchaus rechtliche Vorteile. Gerade im heutigen Technologiezeitalter ist der Vorteil durch die digitale Zeichnungsmöglichkeit der Aktien nicht zu un-terschätzen. Zusätzlich spricht für die AG, dass KG-Modelle in den Augen einiger Marktteilnehmer als Teil des sogenannten „grauen Kapitalmarkts“ gelten und damit negativ vorbelastet sind. Die Zukunft wird zeigen, ob diese Vorteile die zusätzlichen Verwaltungskosten einer AG überwiegen.

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Auf dem kürzlich veranstalteten Sachwerte-Kolloquium in München beunruhigte Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienst-leistung AfW, die Teilnehmer mit dem Worst-Case-Szenario in Sachen Vertriebsprovision. „Wird MiFID II in die Finanzanlagenvermittlungsver-ordnung transferiert, droht im schlimmsten Fall ein Provisionsver-bot. Dann ist der Vertrieb über freie Vermittler tot.“ Kann die Honorarberatung die Lösung des Problems sein? Selten zeigten sich sowohl die Anbieter geschlossener Sachwertebeteiligungen als auch die Vertriebe so einig wie in dieser Frage. Nein. Und dafür gibt es nach Ansicht der Branche zahlreiche Gründe. So glaubt niemand daran, dass der typische deutsche Kapitalanleger bereit ist, im Vorfeld für eine Leistung zu bezahlen, deren Wert er nicht richtig einschätzen kann. Wird die Provision von seinem Kapitaleinsatz abgezogen, sei der psychologische Effekt ein ganz anderer und schrecke weniger ab als eine direkte Zahlung an den Berater. Auch lasse sich der Job eines Finanz-beraters nicht mit der Dienstleistung eines Steuerberaters oder eines Anwalts vergleichen. Außerdem zeige der Blick ins Ausland die Konsequenzen eines Provisionsver-bots. In England zum Beispiel sind Pro-visionen nicht mehr gestattet – mit der Konsequenz, dass private Kapitalanle-ger mit durchschnittlichem Vermögen bei ihren Investitionsentscheidungen weitgehend alleine gelassen werden. Sie fallen in eine Beratungslücke. Tatsächlich spielen Honorarberater hierzulande kaum eine Rolle. Zum 1. Januar 2018 waren 161 Finanzanla-genberater mit der Erlaubnis nach Pa-ragraph 34h Gewerbeordnung im Ver-mittlerregister eingetragen, davon 48 mit der Erlaubnis für geschlossene In-

Wechsel Dich  Wealthcap und Domicil vereinbaren eine langfristige, strategische Partnerschaft zur Entwicklung zukunftsstarker Investitionsstrategien im Segment Wohnimmobilien. Gemeinsam werden die Ko-operationspartner den deut-schen Wohnimmobilien-markt zunächst für institutio-nelle Anleger erschließen. Die beiden Unternehmen arbeiten bei Residential In-vestments exklusiv zusam-men, um ihre Stärken entlang der Wertschöpfungskette optimal zu ergänzen. Die Investitionsschwerpunkte liegen auf Mikrolagen mit besonderer Wachstums- und Entwicklungsperspektive. Die erste gemeinsame Lö-sung für institutionelle Inves-toren mit einem Gesamtvolu-men von 200 Millionen Euro ist bereits in Vorbereitung. Das Portfolio soll im zweiten Halbjahr 2018 in den Ver-trieb starten.

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Small Caps attraktiv Der Markt für privates Beteiligungskapital reitet weiter auf der Erfolgswelle. Während im Large-Cap-Bereich bereits erste Tenden-zen zur Überhitzung beste-hen, bieten Small-Cap-Strategien weiterhin attrakti-ve Investitionsmöglichkeiten. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Marktein-schätzung des Investment-hauses Feri. Der Anteil alter-nativer Investments ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

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vestmentvermögen. Und obwohl die Bezeichnungen des „Honorar-Anlageberaters“ im Wertpapierhandels-gesetz und die des „Honorar-Finanzanlagenberaters“ in der Gewer-beordnung geschützt sind, kann jeder-mann seine Kunden in Geldangelegen-heiten beraten, wenn er sich „Vermögensberater auf Honorarbasis“, „Finanzberater auf Honorarbasis", „Berater gegen Honorar“, „Finanz-optimierer auf Honorarbasis“ oder auch „Honorarvermögensberater“ nennt. Doch auch bei den offiziellen Beratern ist nicht sicher, ob das Honorar gut angelegt ist. Verbraucherschützer beklagen, dass die Qualitätsanforde-rungen an einen Honorarberater viel zu niedrig sind. Und was wird passie-ren, wenn sich eine Situation wie die Krise auf den Schifffahrtsmärkten wie-derholt? Oder wenn ein Berater das von ihm präferierte Produkt falsch ein-geschätzt hat, etwa weil sich die Mie-ternachfrage am Investitionsstandort anders entwickelt als prognostiziert? Alles schon passiert, auch bei geschlossenen Fonds aus gutem Hause. Es sollte mich wundern, wenn ein enttäuschter Anleger dann nicht versucht, einen Verantwortlichen zu finden und vor Gericht zu zerren. Vor allem, wenn er für seine Beratung nachweislich Geld gezahlt hat. Das sollte die Branche jedoch nicht davon entbinden, neue Provisionsmo-delle zu finden. Auch manche der aktu-ellen, regulierten Angebote sind zu teu-er. Bei Provisionen von zwölf Prozent und mehr stellt sich schon die Frage, ob sich der Vermittler nicht vor allem für genau dieses Produkt entschieden hat, weil er gut daran verdient. Eine erfolgs-abhängige Vergütung über die Laufzeit des Fonds dagegen stellt die Interes-sengleichheit klar. Gute Ideen der An-bieter und Vermittler sind gefragt. Siehe auch: www.fondsboerse-deutschland.de/2815-2

Honorarberatung ohne Lobby Provisionsverbot nicht auszuschließen - Branche sucht neue Modelle

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die überdurchschnittliche Entwicklung des Einzel-handelsumsatzes. Ein gutes Niveau, gleichbedeutend mit Platz drei, weist derzeit auch Portugal auf. Ein Hinweis darauf, dass das Land seine schwere Finanz- und Wirt-schaftskrise offenbar erfolgreich hinter sich gelassen hat. „Die Portugiesen haben jedoch noch einige strukturelle Hausaufgaben zu erledigen. Früher oder später wird Portugal dann wieder auf der Landkarte der Investoren auftauchen“, meint Waldburg. Die zweitstärkste Entwicklung im Jahresverlauf zeigt Irland. Der irische Attraktivitätsindex stieg im Jahres-verlauf um drei Punkte. In diesem Plus spiegelt sich ebenfalls – ähnlich wie in Polen und Tschechien – der positive Trend insbesondere bei den Einzelhan-delsumsätzen wieder. Irland rückt mit 117 Punkten in den Kreis der europäischen Top-Five auf, zu dem darüber hinaus Deutschland (120), Polen (120), Por-tugal (118) und Tschechien (116) gehören. Zu verkraften hat der EU-12-Index den massiv ein-gebrochenen britischen Index. „Hier ist die Verunsi-cherung, die im Zuge der Diskussion um die Brexit-Folgen auf den britischen Einzelhandelsmarkt ge-schwappt ist, mit Händen zu greifen. Von der Verun-sicherung betroffen sind insbesondere die britischen Regionalmärkte. In London ist die Konsumneigung dagegen unverändert hoch“, sagt Waldburg. Der Brexit-Schock führte dazu, dass alle vier Stimmungs-und Marktindikatoren im Jahresverlauf 2017 zum Teil deutliche Verluste erlitten haben. Gegenüber dem Vorjahr gab der britische Einzelhandelsindex um 21 Punkte nach. Mit nur noch 97 Punkten bildet er jetzt das Schlusslicht in Europa.

Die Einzelhandelsmärkte präsentieren sich zum Jah-resanfang weltweit in guter Verfassung, meinen die Analysten der Geno-Tochter Union Investment. Ge-tragen werde die positive Entwicklung in nahezu allen relevanten Märkten von einem weiter gestiege-nen Optimismus sowohl auf der Nachfrager- als auch auf der Anbieterseite. Belastend wirke sich ne-ben dem Anstieg der Verbraucherpreise insbeson-dere in Europa die unterdurchschnittliche Entwick-lung der Einzelhandelsumsätze aus. Im Ranking der attraktivsten Einzelhandelsregionen weltweit bildet der nordamerikanische Kontinent mit den USA und Kanada derzeit die Spitze – in beiden Märkten mit einem starken Plus auch auf der Umsatzseite. So weist der neue „Global Retail Attractiveness In-dex“ (GRAI) von Union Investment für Nordamerika ak-tuell 115 Punkte aus. Der Index misst das Umfeld für Einzelhandelsinvestments in weltweit 17 Ländern. Im Jahresverlauf 2017 hat der Index in Nordamerika damit um zehn Punkte zugelegt. Der über zwölf europäi-sche Einzelhandelsmärkte gebildete EU-12-Index bleibt mit 112 Punkten und einem leichten Verlust von drei Punkten aktuell hinter dem Nordamerika-Index zurück. Ein ähnlich gutes Niveau (110 Punkte) erreicht auch der Asien-Pazifik-Index, der vor allem bedingt durch die deutlich gestiegene Verbraucher- und Händlerstimmung in Südkorea und Japan um sieben Punkte zulegte. Dem globalen Aufschwung entsprechend, der die Stim-mung bei Konsumenten und bei Händlern in allen unter-suchten Regionen beflügelt, zeigen sich damit alle drei Indizes auf einem überdurchschnittlichen Niveau. „Während sich in beiden nordamerikanischen Märkten trotz der Herausforderung eines riesigen Überangebotes an Handelsflächen ein positiver Trend ausmachen lässt, fallen die europäischen Einzelhandelsmärkte derzeit durch stark divergierende Entwicklungen auf, die viel Licht, aber auch viel Schatten bedeuten“, sagt Henrike Waldburg, Leiterin Investment Management Retail bei der Union Investment Real Estate GmbH. Insbesondere Deutschland und Polen, die das Länder-ranking in Europa anführen, leisten mit jeweils 120 Punkten derzeit einen starken Beitrag zu dem überdurchschnittlichen Niveau des EU-12-Index. Dabei zeigt der polnische Einzelhandelsmarkt derzeit die dynamischste Entwicklung aller im Index abgebildeten europäischen Länder: Mit einem Plus von acht Punkten legte der polnische Subindex im Jahresverlauf beson-ders stark zu. Die entscheidende Rolle spielt hierbei

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In USA und Kanada boomt der Einzelhandel Differenzierte Entwicklungen in Europa - Großbritannien und Brexit-Folgen ziehen Index nach unten

Discounter und Lebensmittelhändler sind bislang ver-gleichsweise gut durch die Einzelhandels-Krise gekommen.

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ein wenig breiter gefächert, aber an 81 Prozent aller Transaktionen im vergangenen Jahr auf diesem Ni-veau waren Büroimmobilien beteiligt. Laut des Wealth Report bleibt die Nachfrage der Pri-vatinvestoren nach internationalen Immobilien wei-terhin robust, ein Drittel der Umfrageteilnehmer pla-nen auch 2018 außerhalb ihrer Heimatmärkte zu investieren. Dieses bedeutet, dass auch zukünftig der Anteil zwischen inländischen und ausländischen Immobilieninvestments ausbalanciert ist, und Inves-toren ihre Portfolios diversifizieren. „Berlin schafft es als einzige Stadt in Deutschland in die Top Ten. Das zeigt, welche Anziehungskraft die Stadt auf Privatinvestoren und Family Offices auch im Bereich gewerblicher Immobilieninvestments wie Büro, Einzelhandel, Industrie und Hotel hat“, sagt Ole Sauer, Managing Partner von Knight Frank in Deutschland. William Matthews, Commercial Research Partner bei Knight Frank, prognostiziert: „Wir gehen davon aus, dass das Volumen der Transaktionen in den Größenklassen plus eine Milliarde US-Dollar sowie plus 500 Millionen US-Dollar weiter zunehmen wer-den. Diese Assetklasse wird weltweit erwachsen und Investoren – von Institutionen bis zu Staatsfonds – werden ihre Allokationen weiter erhöhen. Noch wich-tiger ist, dass private Investoren oft frei von zeitli-chen Zwängen sind – das heißt dass ihr Kapital ge-duldig auf die richtige Gelegenheit warten kann, um weltweit die besten Immobilien zu erwerben.“

Laut Analyse des aktuellen Knight Frank Wealth Report verändert sich der Markt für Mega-Deals erheblich. 2017 waren private Investoren für 43 Prozent aller Transaktionen in Gewerbeimmobilien verantwortlich, die eine Milliarde US-Dollar überstie-gen. Damit haben sie institutionelle Investoren in diesem Segment deutlich überholt, deren Anteil bei 31 Prozent lag. In den vergangenen fünf Jahren sind Transaktionen mit einem Volumen von jeweils mehr als einer Milliarde Dol-lar um 300 Prozent jährlich gestiegen, von fünf Milliar-den Dollar im Jahr 2012 auf 20 Milliarden Dollar 2017. Größter Nachfrager mit knapp zwei Dritteln des Ver-kaufsvolumens war Asien. Privat geführte Unternehmen haben im vergangenen Jahr einige der weltweit größten Käufe durchgeführt. Dazu gehört der Erwerb der Hong-konger Büroimmobilie The Center, das für 5,1 Milliarden Dollar von einem Konsortium einheimischer Investoren erworben wurde. Die Faszination von Investments in dieser Größenord-nung ist verständlich. Gebäude, die Mega-Preise aufru-fen können, sind stadtprägende Immobilien, die sich durch erstklassige Architektur oder sofort erkennbare Silhouetten auszeichnen und durch sich selbst berühmt sind. Die meisten Transaktionen mit einem Verkaufsvo-lumen über eine Milliarde US-Dollar wurden im Segment der Büroimmobilien durchgeführt. Wenn man Vertrags-abschlüsse in der Größenordnung über 500 Millionen Dollar hinzuzieht, wird derselbe Trend sichtbar: die In-vestmentvolumina stiegen von 21 Milliarden Dollar 2012 auf 53 Milliarden Dollar 2017. Zwar ist der Mix an Assets

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Asien liegt bei Immobilien-Mega-Deals vorn Knight-Frank-Experten rechnen mit zunehmenden Transaktionen im Volumen von einer Milliarde Dollar

Singapur. Asiatische Investo-ren sind häufig an Transaktio-nen von mehr als einer Milliarde Dollar beteiligt.

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Impressum

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Dr. Peters GmbH & Co. KG

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HKA Hanseatische Kapitalverwal-tung AG

HTB Gruppe

IMMAC Immobilienfonds AG

Project Gruppe

publity AG

Real I.S. AG

Wealth Management Capital Holding GmbH

ZBI Zentral Boden Immobilien AG

Die Anbieter geschlossener Publi-kums-AIF überraschten im vergange-nen Jahr mit besseren Umsätzen als erwartet. Für die Zukunft sind sie of-fenbar gerüstet. In diesem Jahr pla-nen sie ein Zeichnungsvolumen von gut 1,5 Milliarden Euro. Das Investiti-onsvolumen soll sich auf knapp 2,6 Milliarden Euro summieren. Deutlich umfangreicher ist das geplante Volu-men bei den Spezialfonds für institu-tionelle Investoren. Die Zahlen hat die Dextro Group abge-fragt. Demnach liegt die Zahl der ge-planten Publikums-AIF bei 40, die ge-plante Vorjahreszahl lag fast gleichauf bei 39. Eine deutliche Steigerung zeigt die Studie sowohl beim geplanten In-vestitionsvolumen (Vorjahr: 1,8 Milliar-den Euro) als auch beim geplanten Zeichnungsvolumen (Vorjahr: 1,1 Milli-arden Euro). Auch bei geplanten 32 Spezialfonds (Vorjahr: 19) gibt es eine Steigerung. So soll das Investitionsvolumen bei 5.3 Mil-liarden Euro liegen (Vorjahr: 3,3 Milliar-den Euro) und das Emissionsvolumen bei 3,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,9 Mil-liarden Euro).

Ein geplantes Emissionsvolumen von 1.5 Milliarden Euro bzw. 2,3 Milliarden Euro Investitionsvolumen meldeten die Anbieter für Produkte, die nicht vom KAGB erfasst werden. Die Anzahl die-ser Produkte soll bei 27 liegen, und wie im Vorjahr überwiegen dabei Direktin-vestments (neun) – wobei die P&R-Pleite hier nicht berücksichtigt ist und das tatsächliche Ergebnis beeinflussen dürfte. Hinzu kommen operativ tätige Unternehmungen (drei), Nachrangdarle-hen (sieben) und Sonstige (acht). Bei den Publikums-AIF stellen auch in diesem Jahr Immobilienfonds mit zwei Milliarden Euro Investitionsvolumen bzw. 77 Prozent des geplanten Ange-bots das mit Abstand größte Segment. Dabei liegen wie im Vorjahr Immobilien-fonds Inland (19) vor den geplanten Angeboten mit ausländischen Objekten (sieben). Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Spezialfonds. Auch hier zeigen sich Immobilienfonds mit inländischen Objekten (16) vor Immobilienfonds Aus-land (vier).

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AIF-Anbieter haben große Pläne Dextro Group ermittelt steigendes Volumen bei Publikums– und Spezialfonds

Immobilienfonds stellen, wie in den Vorjah-ren, den Löwenanteil der geplanten Publikums-AIF.

Auch bei den Spezialfonds dominieren Immo-bilien im In– und Ausland das Angebot - aller-dings auf deutlich höherem Niveau als bei den AIF für private Kapitalanleger.