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9. Oktober 2014 Parlamentarisches Frühstück der internationalen Advocacynetzwerke in Deutschland zum Thema: Menschenrechtsverletzungen: Straflosigkeit und die Situation von MenschenrechtsverteidigerInnen (MRV) als Kernprobleme Wenn ParlamentarierInnen sich gezielt für einzelne Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein- setzen, ist das oft wirksamer als öffentlich bekannt wird. Erfahrungen aus verschiedenen Ländern zeigen, dass persönliche Anteilnahme, Geduld, Beharrlichkeit und oft auch Diskretion nachwir- kende Spuren hinterlassen. Diese führen oft für sich oder gemeinsam mit anderen Interventionen zur Aufklärung oder Verbesserung des Schicksals von Betroffenen. Erfolge sind nicht davon abhängig, inwieweit Abgeordnete menschenrechtlich versiert sind, denn bei zivilgesellschaftli- chen ExpertInnen in Deutschland finden sie wirkungsorientierte Sachkompetenz und Interesse an einer engen Zusammenarbeit vor. Das Problem im Überblick .......................................................................................................................... 2 Aktueller Fall in Afrika................................................................................................................................. 3 DR Kongo: Der Fall der NGO ‘La Voix des Sans-Voix‘ 3 Aktuelle Fälle in Asien ................................................................................................................................ 4 China: Pu Zhiqiang, Fach-Anwalt für Menschenrechte 4 Indonesien: Munir Said Thalib, Fach-Anwalt für Menschenrechte 4 Laos: Sombath Somphone, Anti-Armuts-Pädagoge und Aktivist für Bildung und nachhaltige Entwicklung 5 Nepal - Straffreiheit: Transitional Justice und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 6 Philippinen: Der Fall von Karen Empeño und Sherlyn Cadapan 6 West Papua: Kriminalisierung von Menschenrechtsanwalt Gustaf R. Kawer 7 Aktuelle Fälle in Lateinamerika .................................................................................................................. 9 Kolumbien: Menschenrechtsverteidiger David Ravelo inhaftiert 9 Mexiko: Bedrohungslage von MenschenrechtsverteidigerInnen 10 Unsere Empfehlungen .............................................................................................................................. 11 Kontakt: Internationale Advocacynetzwerke .......................................................................................... 12

Menschenrechtsverletzungen: Straflosigkeit und die

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Page 1: Menschenrechtsverletzungen: Straflosigkeit und die

9. Oktober 2014

Parlamentarisches Frühstück der

internationalen Advocacynetzwerke in Deutschland zum Thema:

Menschenrechtsverletzungen: Straflosigkeit und die Situation von MenschenrechtsverteidigerInnen (MRV) als

Kernprobleme

Wenn ParlamentarierInnen sich gezielt für einzelne Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein-setzen, ist das oft wirksamer als öffentlich bekannt wird. Erfahrungen aus verschiedenen Ländern zeigen, dass persönliche Anteilnahme, Geduld, Beharrlichkeit und oft auch Diskretion nachwir-kende Spuren hinterlassen. Diese führen oft für sich oder gemeinsam mit anderen Interventionen zur Aufklärung oder Verbesserung des Schicksals von Betroffenen. Erfolge sind nicht davon abhängig, inwieweit Abgeordnete menschenrechtlich versiert sind, denn bei zivilgesellschaftli-chen ExpertInnen in Deutschland finden sie wirkungsorientierte Sachkompetenz und Interesse an einer engen Zusammenarbeit vor.

Das Problem im Überblick .......................................................................................................................... 2

Aktueller Fall in Afrika ................................................................................................................................. 3

DR Kongo: Der Fall der NGO ‘La Voix des Sans-Voix‘ 3

Aktuelle Fälle in Asien ................................................................................................................................ 4

China: Pu Zhiqiang, Fach-Anwalt für Menschenrechte 4

Indonesien: Munir Said Thalib, Fach-Anwalt für Menschenrechte 4

Laos: Sombath Somphone, Anti-Armuts-Pädagoge und Aktivist für Bildung und nachhaltige Entwicklung 5

Nepal - Straffreiheit: Transitional Justice und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 6

Philippinen: Der Fall von Karen Empeño und Sherlyn Cadapan 6

West Papua: Kriminalisierung von Menschenrechtsanwalt Gustaf R. Kawer 7

Aktuelle Fälle in Lateinamerika .................................................................................................................. 9

Kolumbien: Menschenrechtsverteidiger David Ravelo inhaftiert 9

Mexiko: Bedrohungslage von MenschenrechtsverteidigerInnen 10

Unsere Empfehlungen .............................................................................................................................. 11

Kontakt: Internationale Advocacynetzwerke .......................................................................................... 12

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Das Problem im Überblick Unsere Organisationen und Advocacynetzwerke begrüßen es, dass das Plenum des Bundestags dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zunehmend entsprechende Vorlagen zur federführenden Beratung zuweist und dass sich auch außerhalb des Ausschusses viele Abge-ordnete in Patenschaften langfristig zugunsten bedrohter MenschenrechtsverteidigerInnen (MRV) engagieren. Bei Fällen von Menschenrechtsverletzungen sind Interventionen von Abgeordneten häufig ent-scheidend, um einer inhaftierten Person Hoffnung zu geben oder Bewegung in stagnierende Fälle zu bringen. Selbst wenn dadurch etwa die Familie eines Verschwundenen erfährt, dass die ver-misste Person vor Jahren gestorben ist, kann sie dies als Erleichterung gegenüber der Qual des Nichtwissens empfinden. Die eigentliche Herausforderung bleibt jedoch die Straflosigkeit für die Verantwortlichen, an die der Internationale Gedenktag gegen Straflosigkeit, der 23. November, erinnert. „Solange die Tä-ter nicht mit Konsequenzen rechnen müssen und sich in einem Gefühl der Sicherheit und Straf-freiheit wiegen können, leben Menschenrechtsverteidiger mit einem ständigen Risiko“, heißt es hierzu im einstimmigen Beschluss des Bundestages vom 11. Dezember 2003. Aus der deutschen Nachkriegsgeschichte wissen wir, dass Straflosigkeit wie eine scheinbar unüberwindbare Mauer wirkt, deren Bausteine aber nach und nach entfernt werden können. Je häufiger Initiativen und Wortmeldungen zur Beendigung von Straflosigkeit bei den Verant-wortlichen ankommen, umso wahrscheinlicher sind selbst kleine positive Veränderungen für die Situation der betroffenen Person und die institutionellen Rahmenbedingungen im Land. Schon die in eine Haftzelle hinein überbrachte Information, dass ein Mitglied des Bundestags sich nach einem Inhaftierten erkundigt hat, werten MenschenrechtsverteidigerInnen als Verbesserung ihrer Lage, weil es die Gewissheit belebt, dass sie nicht vergessen sind. Auch bei Gesetzesinitiativen, die Straflosigkeit verstärken können, werden Stimmen aus dem Ausland wahrgenommen. Ein Beispiel für die Wirkung beharrlicher Interventionen ist die Verhaftung des ehemaligen phi-lippinischen Armeegenerals Jovito Palparan, 63, bekannt unter dem Namen Berdugo (‚Schläch-ter‘), am 14. August 2014 in Manila. Sein Haftbefehl wurde ausdrücklich wegen der Entführung der Studentinnen Karen Empeño und Sherlyn Cadapan ausgestellt, die wir im Folgenden als Fallbeispiel vorstellen. Nun kommt es darauf an, dass ein faires Gerichtsverfahren zur Aufklä-rung ihres Schicksals und zur Verurteilung der Verantwortlichen beiträgt. Ein weiteres positives Beispiel dafür, was internationale Aufmerksamkeit für MenschenrechtsverteidigerInnen und ihre Organisationen bedeuten kann, ist der Fall der kongolesischen NGO 'La Voix des Sans-Voix pour les droits de l'homme' (VSV). Nachdem ihr Vorsitzender Floribert Chebeya im Juni 2010 ermordet wurde, erregte dies anhaltende internationale Anteilnahme und die wiederholten Forde-rungen nach einem Gerichtsverfahren, das zur Klärung aller Umstände und zur Verhaftung der Verantwortlichen führt. In den nachfolgenden zehn Fallbeispielen aus neun Ländern wird deutlich, welchen Gefahren sich MenschenrechtsverteidgerInnen in verschiedenen Teilen der Welt ausgesetzt sehen und wel-che Rolle dabei Straflosigkeit für die TäterInnen spielt. Die mutigen Initiativen und das Engage-ment vor Ort benötigen Unterstützung. Den betroffenen MenschenrechtsverteidigerInnen bzw. ihren Angehörigen können Aktivitäten deutscher Abgeordneter neuen Mut machen. Praxisorien-tiere Empfehlungen hierzu haben wir ausgehend von den Erfahrungen unserer Partnerorganisati-onen auf den verschiedenen Kontinenten zusammengestellt.

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Aktueller Fall in Afrika

DR Kongo: Der Fall der NGO ‘La Voix des Sans-Voix‘

In der Nacht zum 03. August 2014 wurde der Men-schenrechtsaktivist Honoré Kapuku Mushila aus ei-ner Kirche in Kinshasa, DR Kongo, entführt. Er ist Mitglied der Menschenrechtsorganisation Voix des Sans-Voix pour les Droits de l’Homme (VSV). Kapuku befand mit anderen Personen zu einer Nachtwache in der Kirche, als sich bewaffnete, in Zivil gekleidete Personen Zugang verschafften und die Anwesenden um ihre Ausweisdokumente baten. Zudem waren Soldaten der kongolesischen Armee und der Militärpolizei anwesend. Kapuku und zehn weitere Personen wurden ohne Angaben eines Grun-des festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht. Versuche, Kontakt zu ihm aufzu-nehmen, blieben erfolglos. Auch eine offizielle Begründung für seine Festnahme blieb aus. Erst am 12. August wurde er zusammen mit sieben weiteren der elf Festgenommen vom kongolesi-schen Geheimdienst freigelassen. (Foto: Floribert Chebeya, La Voix des Sans-Voix (VSV), DR Kongo) Die Menschenrechtsorganisation VSV steht seit geraumer Zeit im Visier staatlicher Akteure und wird an ihrer Arbeit gehindert. Ihre Mitarbeiter werden eingeschüchtert, widerrechtlich festge-nommen und im Falle Floribert Chebeyas, dem ehemaligen Leiter von VSV und seinem Fahrer Fidèle Bazana Edadi, ermordet. Floribert Chebeya war am Abend des 01. Juni 2010 zu einem Gespräch mit Polizeichef John Numbi in dessen Büro eingeladen. Weder Chebeya noch sein Fahrer Fidèle Bazana Edadi kehr-ten von diesem Treffen zurück. Floribert Chebeyas Leiche wurde einen Tag später gefunden, die Leiche seines Fahrers hingegen nie. Das Militärgericht von Kinshasa sprach am 23. Juni 2011 fünf Polizeiangehörige wegen Mordes, widerrechtlicher Festnahme, Inhaftierung und Entführung schuldig – drei von ihnen sind aller-dings noch immer auf der Flucht. Gegen den mutmaßlichen Hauptverantwortlichen für den Tod Chebeyas, General John Numbi, zu diesem Zeitpunkt Präsident der nationalen kongolesischen Polizei, wurde niemals Anklage erhoben. Er wurde stattdessen als Zeuge im oben genannten Pro-zess geladen. Seit dem Tatvorwurf ist er zwar von seinen Ämtern suspendiert, aber weiterhin auf freiem Fuß. Das erste Widerrufsverfahren wurde 2013 eingestellt und an den Obersten Gerichts-hof übergeben. Dort sollte das Verfahren am 29. August 2014 wieder aufgenommen werden, jedoch wurden diese Kompetenzen noch am selben Abend abgegeben.

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Aktuelle Fälle in Asien

China: Pu Zhiqiang, Fach-Anwalt für Menschenrechte

Der als Medien- und Menschenrechtsanwalt bekannte Chinese Pu Zhiqiang, 49, wurde am 6. Mai 2014 in Peking wegen „Auslösens von Streitigkeiten und Erregung öffentlichen Ärgernisses“ von der Polizei verhaftet, nachdem er sich mit 14 anderen in einer Pri-vatwohnung zum Gedenken an den 25. Jah-restags der Niederschlagung der Demokra-tiebewegung von 1989 getroffen hatte. Pu ist in Deutschland unter anderem als Verteidi-ger des Künstlers Ai Weiwei bekannt und war bereits 1989 als mutiger Studentenfüh-rer aufgefallen. (Foto: Anwälte protestieren vor der Haftanstalt)

Seine Assistentin Qu Zhenhong wurde ebenfalls festgenommen, nachdem sie in einem Internet-blog über seine Inhaftierung berichtete. Weitere Festgenommene sind unmittelbar nach dem Jah-restag der Ereignisse auf dem Tiananmenplatz am 5. Juni 2014 gegen Kaution freigelassen wor-den. Pus Anwalt Zhang Sizhi äußerte im Juni Besorgnis über die medizinische Versorgung seines Klienten in der Haft. Er erhalte als Diabetiker zwar Insulin, habe jedoch geschwollene Beine und werde täglich bis zu 10 Stunden lang verhört. Für die am 12. Juni 2014 bekannt gegebenen An-klagepunkte, darunter „unerlaubte Beschaffung persönlicher Informationen von Bürgern“, dro-hen ihm bis zu 10 Jahre Haft. Fachleute sehen Pus Inhaftierung als Signal an systemkritische Chinesen, die sich seit 1989 für Bürgerrechte und Pressefreiheit einsetzen. Pu hatte sich öffentlich besonders für die Abschaffung aller Formen der Lagerhaft für „Umerziehung durch Arbeit“ eingesetzt, deren Reform der zu-ständige Parlamentsausschuss im Dezember 2013 ankündigte. Pu organisierte eine Kampagne zur Freilassung all jener, die im Zuge der „Umerziehung durch Arbeit“ ohne Gerichtsurteil ver-schwunden sind. Pu Zhiqiangs Verhaftung löste Proteste in aller Welt aus. Appelle der Bundesregierung und ihres Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt zur Freilas-sung aller wegen des 25. Jahrestags der Protestbewegung vom 4. Juni 1989 inhaftierten Bürger-rechtlerInnen wurden von der chinesischen Regierung als Einmischung in innere Angelegenhei-ten zurückgewiesen.

Indonesien: Munir Said Thalib, Fach-Anwalt für Menschenrechte

Am 7. September 2014 jährte sich zum 10. Mal der Tod des in-donesischen Menschenrechtsanwalts Munir Said Thalib, genannt Munir, der schon während der Diktatur Präsident Suhartos (1967-98) für unerschrockene Anklagen gegen Militär und Poli-zei bekannt wurde. Gerichtsmedizinische Untersuchungen in den Niederlanden und Jakarta ergaben, dass er auf einem Flug der staatseigenen Fluglinie Garuda Indonesia von Jakarta nach Ams-terdam mit Arsen vergiftet worden war. Ein mit gefälschten Papieren als Passagier mitreisender Garuda-Pilot mit engen Geheimdienstkontakten hatte Munir an Bord zu einem (vergifteten) Getränk überredet. Dieser Pilot wurde 2005 wegen Mordes verurteilt, 2007

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freigesprochen und 2008 erneut verurteilt. Einen seiner mutmaßlichen Auftraggeber, Vize-Geheimdienstchef Muchdi Purwoprandjono, entließ ein Gericht 2008 aus angeblichem Mangel an Beweisen; weitere Verdächtige entzogen sich einer von Präsident Yudhoyono eingesetzten Untersuchungskommission, deren Bericht nicht veröffentlicht wurde und ohne Konsequenzen blieb. Alte Machtstrukturen aus der Suharto-Ära behindern bis heute Indonesiens Demokratisierung. Im Einsatz für die Opfer dieser Machtstrukturen gründete bzw. leitete Munir Indonesiens bekanntes-te Menschenrechtsorganisationen, KONTRAS und Imparsial. Der am 20. Oktober 2014 aus-scheidende Präsident Yudhoyono hatte im ersten Amtsjahr die Aufklärung von Munirs Ermor-dung als „Testfall für unsere Geschichte“ bezeichnet. Doch der vor Gericht geladene Geheim-dienstchef und frühere Armeegeneral der Spezialeinheit KOPASSUS, Abdullah Mahmud Hen-dropriyono, blieb ungestraft dem Verfahren fern. Yudhoyonos gewählter Nachfolger Joko Wido-do enttäuschte neue Hoffnungen für den Aufklärungsprozess, als er gerade diesen Verdächtigen zum Berater seines Regierungsteams benannte. Als Chef des Geheimdienstes BNI war Hen-dropriyono zur Zeit von Munirs Tod Muchdi Purwoprandjonos direkter Vorgesetzter. Heute nut-zen Indonesier das Wort „di-Munir-kan“, wenn jemand unter ungeklärten Umständen zu Tode kam.

Laos: Sombath Somphone, Anti-Armuts-Pädagoge und Aktivist für Bildung und nachhaltige Entwicklung

Wenige Wochen nach dem Asia Europe People’s Forum 2012 in Vientiane, der Hauptstadt von Laos, verschwand einer der lokalen Organisatoren, Sombath Somphone (geb. 1952). Der ehemalige UNICEF-Berater und Gründer eines Trainingszentrums für nachhal-tige Entwicklung hatte 2005 den Ramon Magsaysay Award erhalten, auch ‚asiatischer Friedensnobelpreis‘ genannt. Er setzte sich jahr-zehntelang für Bildung, die Rechte der Landbevölkerung und den Schutz der Umwelt ein.

Eine Verkehrskamera zeichnete auf, wie Sombaths Jeep am 15. Dezember 2012 an einem Poli-zeiposten angehalten wird, wie er aussteigt und sein Jeep von einem Motorradfahrer weggefahren wird, dessen Krad bei der Polizei bleibt; wie Sombath, vom Polizeiposten kommend, mit anderen Personen in einem Kleinlaster weggefahren wird; wie diesem Kleinlaster ein Motorrad voraus-fährt; wie die Polizei während der 15-minütigen Videoaufzeichnung kein anderes Fahrzeug kon-trolliert, obwohl es sich um eine „normale Verkehrskontrolle“ gehandelt haben soll. Einen Monat zuvor hatte in Vientiane das Asia-Europe People’s Forum (AEPF) stattgefunden, ein Treffen nichtstaatlicher Organisationen, das Teil des Konsultationsprozesses ASEM zwi-schen Regierungen in Europa und Asien ist. Auf Sombaths Betreiben hin durfte die junge zivil-gesellschaftliche Bewegung in Laos teilnehmen, wenngleich unter Polizeibeobachtung. Das Ab-schlusskommuniqué „The Lao People’s Vision“ wurde konfisziert. Laos lehnte Angebote von Drittländern ab, das Originalvideo der Verkehrskamera erkennungs-dienstlich auszuwerten. Sombaths Fall erregte international hohe Aufmerksamkeit. Für seine Aufklärung setzten sich u.a. ein: EU-Auβen- und Sicherheitspolitik-Vertreterin Ashton, eine EU-ASEAN Delegation, UN-Vertreter und Koalitionen internationaler Menschenrechtsorganisatio-nen. Zwei Resolutionen des EU-Parlaments forderten Klärung zum Ermittlungsstand und be-zeichneten die Reaktionen seitens der Regierung von Laos als nicht überzeugend bzw. hinderlich für ihre angestrebte Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat. Laos unterzieht sich in der Januar-Februar-2015-Sitzung des UN-Menschenrats in Genf einem sog. ‚Universal Periodic Review‘ Untersuchungsprozess seiner Verpflichtungen gemäß internationaler Menschenrechtsstandards.

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Nepal - Straffreiheit: Transitional Justice und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Im bewaffnete Konflikt zwischen der nepalesi-schen Regierung und der Communist Party of Nepal (Maoist, CPN-M) wurden von beiden Seiten schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, die bis heute kaum aufgearbeitet sind. Mitte Mai 2014 ist schließlich das Gesetz zur Wahrheits- und Versöhnungskommission in Kraft getreten, das aber von Menschen-rechtsexpertInnen und Opferorganisationen scharf kritisiert wird. Auch für aktuelle Men-schenrechtsverletzungen, wie etwa die durch den Lakshmanpur-Staudamm verursachten Verletzungen des Rechts auf Nahrung, Wasser und Unterkunft, herrscht Straflosigkeit. (Foto: Mehr als 80 % der Häuser in Tepri wurden durch die Flut 2013 beschädigt)

Arjun Bahadur Lama wurde 2005 von drei Angehörigen der Maoisten entführt und später getötet. 2008 wies der Supreme Court die bis dahin in diesem Fall untätige Polizei an, den Mordfall zu untersuchen und nannte u.a. ein Mitglied des Zentralkomitees der maoistischen Partei (der heuti-gen UCPN-M), Agni Sapkota, als Verdächtigen. Die Polizei sah sich trotz der Bekanntheit des Verdächtigen bisher nicht in der Lage, den Aufenthaltsort von Sapkota ausfindig zu machen. Anwälte der Opfer wurden von maoistischen Kadern bedroht. Agni Sapkota war von Mai bis Juli 2011 Minister für Information und Kommunikation, musste sein Amt aber aufgrund öffentlicher Proteste niederlegen. Er ist jedoch bis heute Abgeordneter in der nationalen verfassungsgebenden Versammlung (des Parlaments) und einer der Sprecher seiner Partei. Durch den indischen Lakshmanpur-Staudamm sind an der indisch-nepalesischen Grenze seit mehr als einem Jahrzehnt mindestens 3000 Familien in nepalesischen Dörfern von Über-schwemmungen und Flusserosion sowie in deren Folge von Verlust von Land, Tieren, Ernten, Häusern und Trinkwasserquellen betroffen. Die nepalesische Regierung hat trotz zahlreicher of-fizieller Beschwerden der Bevölkerung seit mehr als 10 Jahren nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um ihre Bürger vor dem Hunger und der Unterernährung zu schützen, die der Stau-damm verursacht. Die Rechte auf Nahrung, Wasser und Unterkunft werden fortdauernd verletzt und die Verantwortlichen wurden bisher weder identifiziert, noch zur Rechenschaft gezogen.

Philippinen: Der Fall von Karen Empeño und Sherlyn Cadapan

Die beiden Studentinnen Karen Empeño und Sherlyn Cadapan werden in der Nacht des 26. Junis 2006 von bewaffneten Männern entführt, die als Mitglieder des 56. Infante-riebatailons der philippinischen Armee iden-tifiziert werden. Maßgebliche Hinweise auf das Schicksal der beiden jungen Frauen gibt die couragierte Aussage Raymond Manalos. Dieser wird 2006 zusammen mit seinem Bruder ebenfalls Opfer einer Entführung und berichtet nach seiner Flucht aus dem Mili-tärgewahrsam über brutale Foltermethoden ihm und Mitgefangenen gegenüber, unter

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diesen auch die beiden vermissten Studentinnen. Der Hauptverdächtige im Fall ist der ehemalige General Jovito Palparan, der wegen seines brutalen Vorgehens gegen politische AktivistInnen den Spitznamen “Der Schlächter” trägt und auch für viele andere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird. Es dauert mehr als zwei Jahre, bis der Court of Appeals im September 2008 die sofortige Freilas-sung von Empeño und Cadapan anordnet, ohne aber die Namen der Täter zu nennen, obwohl diese durch mehrere Zeugen identifiziert werden. Als die beiden nach über einem Monat noch nicht entlassen worden waren, beantragen ihre Mütter, Militärcamps besuchen zu dürfen und reichen Klagen gegen hochrangige Militärvertreter sowie die damalige Präsidentin Gloria Maga-pagal-Arroyo ein. Als der Court of Appeals sich daraufhin weigert, sein eigenes Urteil der Frei-lassung zu vollstrecken, ziehen die Angehörigen weiter vor den Obersten Gerichtshof. Dieser braucht wiederum fast zwei Jahre, um die ursprüngliche Anordnung auf Freilassung zu bestäti-gen. Das Militär leugnet aber weiterhin jegliche Beteiligung am Fall. Als im Dezember 2011, über fünf Jahre nach der Entführung, endlich Haftbefehl gegen Palparan und die anderen Ver-dächtigen erlassen wird, tauchen diese unter. Palparan wird am 12. August 2014 nach fast dreijähriger Flucht in Manila verhaftet. Das Straf-verfahren gegen ihn gilt als wichtiger Test, ob die Philippinen ernsthaft an einer Beseitigung der Kultur der Straflosigkeit interessiert sind. Karen Empeño und Sherlyn Cadapan bleiben bis heute verschwunden.

West Papua: Kriminalisierung von Menschenrechtsanwalt Gustaf R. Kawer

Der prominente Menschenrechtsanwalt Gustaf R. Kawer aus West Papua, Indonesi-en, erhielt im August und September 2014 ungewöhnliche Vorladungen ins Polizeibüro von Jayapura. Seine Anwaltskollegen in Pa-pua gehen von einem Einschüchterungsver-such aus. Herrn Kawer droht Haft. Er ist aus Papua nach Jakarta geflohen. Gustaf Kawer wurde 2012 für den internationalen Menschenrechtspreis Lawyers for Lawyers Award nominiert. Gustaf Kawer vertritt seit vielen Jahren indigene Papuas, die in Fällen von Folter, Polizeigewalt, Landraub und vorgeworfenem Verrat und Unruhestiftung vor Gericht stehen. Am 12. Juni 2014 fand eine Gerichtsverhandlung seines Mandanten Agus Yoku statt, obwohl Kawer im Vorfeld wegen einer parallel stattfindenden Ver-handlung um eine Terminverschiebung gebeten hatte. Die Richter entschieden sich dafür, die Verhandlung trotz Kawers Abwesenheit fortzusetzen. Kawer wurde darüber informiert und be-gab sich sofort in den Gerichtssaal und protestierte gegenüber dem Richter. Dabei wurde er von mehreren Menschen, vermutlich auch von Polizisten in Zivilkleidung, gefilmt. Die Polizei in-formierte nun Kawer und dessen Anwaltsorganisation PERADI darüber, dass eine Beschwerde wegen dessen angeblich störenden und beleidigenden Verhaltens vor Gericht eingereicht wurde. Gustaf Kawers Frau erlebt seitdem Einschüchterungen. Es besteht Sorge um die Sicherheit der Familie sowie der Sicherheit und Freiheit von Herrn Kawer. Es wird zunehmend üblich in West Papua und anderen Teilen Indonesiens Menschenrechtsver-teidigerInnen und AnwältInnen kriminelle Handlungen anzuhängen, um diese einzuschüchtern

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oder sogar inhaftieren zu lassen. Die zuständigen Richter und Staatsanwälte werden in den sel-tensten Fällen zur Verantwortung gezogen.

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Aktuelle Fälle in Lateinamerika

Kolumbien: Menschenrechtsverteidiger David Ravelo inhaftiert

David Ravelo ist Gründungsmitglied des Regionalen Menschenrechtskomitees CREDHOS in der Erdölstadt Barrancabermeja im Nordosten Kolumbiens und Mit-glied der nationalen Bewegung für Opfer von staatli-chen Verbrechen (MOVICE). Schon 1993 wurde er während seiner Amtszeit als Gemeinderat verhaftet und der Rebellion sowie der Verbindung zur Guerillagruppe FARC angeklagt. Nach 27 Monaten in Haft wurde er 1995 aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen. David Ravelo setzte seine Arbeit als Menschenrechts-verteidiger (MRV) fort. Durch seine zahlreichen Kla-gen wegen Verstößen gegen die Menschenrechte verletzte er die Interessen der vielfach dafür verantwortlichen paramilitärischen Gruppen. In den folgenden Jahren erhielten er und nahe Ver-wandte Todesdrohungen. Im September 2010 wurde er erneut verhaftet und beschuldigt, 1991 am Mord des lokalen Bür-germeisterkandidaten beteiligt gewesen zu sein. Auf Grundlage der Aussage zweier Paramilitärs – gegen deren Verbrechen sich Ravelo jahrelang als MRV engagiert hatte – erließ die Staatsan-waltschaft Haftbefehl wegen Verschwörung und Mord. Nach 26 Monaten in Untersuchungshaft wurde Ravelo im Dezember 2012 schuldig gesprochen und zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Prozess gegen ihn wies schwerwiegende Unregelmäßigkeiten auf. So hätte der im Verfahren gegen Ravelo tätige Staatsanwalt, William Pacheco, diese Funktion nicht ausüben dürfen, weil die Disziplinarstaatsanwaltschaft ihm aufgrund der Verwicklung in eine Straftat die Befugnis dazu entzogen hatte. Auch stimmten die Aussagen der beiden Hauptzeugen nicht überein. Ein dritter Zeuge sagte aus, dass die Hauptbelastungszeugen ihm für eine Aussage gegen Ravelo Geld angeboten hätten. Der Verteidiger Ravelos kritisierte, dass sich die Staatsanwaltschaft le-diglich auf die Aussagen dreier Belastungszeugen stützte, während dreißig Entlastungszeugen unberücksichtigt blieben. Im Februar 2014 beantragte der Verteidiger Ravelos die Kassation des Urteils. 18 internationale Organisationen unterstützen dies in einer gemeinsamen Erklärung: http://kolko.net/wp-content/uploads/2014/03/140307-David-Ravelo-Eng.pdf.

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Mexiko: Bedrohungslage von MenschenrechtsverteidigerInnen

Die mexikanische Menschenrechtsorganisation CODIGO DH, „Comité de Defensa Integral de Derechos Humanos Gobixha“, unterstützt in Oaxaca, Mexiko, die Bevölkerung im Isthmus-Gebiet, die gegen die vor Ort geplanten Wind-parkprojekte protestiert. Aus Sicht der lokal ansässigen Bevölkerung verliefen die Konsulta-tionsprozesse für die Projekte nicht korrekt bzw. nicht gemäß den völkerrechtlichen Vorga-ben. Des Weiteren sorgen sich die in Juchitan befindlichen Gemeinden um die möglichen Auswirkungen der Anlage auf die Landwirt-schaft und ihr Land. Infolge ihres Widerstands sind die BewohnerInnen dieser Region Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Die Re-gierung hat zwar einen Konsultationsprozess eingeleitet, jedoch nicht bekannt gegeben, wie die-ser im Einklang mit internationalen Standards durchgeführt werden soll oder wie sich die ver-schlimmernden Spannungen innerhalb der Gemeinschaft verhindern lassen. (Foto: Anwältin Alba Cruz und Carmen Ruiz) Nachdem die Organisation CODIGO DH bereits in der Vergangenheit bedroht wurde, erhielt sie am 8. Juli 2014 erneut Drohanrufe, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Arbeit im Isthmus stehen. Im ersten Anruf drohte man den MitarbeiterInnen mit Vergeltungsangriffen, soll-ten sie die Menschenrechtsverteidigerin Carmen Ruiz weiterhin unterstützen. Carmen Ruiz arbei-tet mit der Indigenenorganisation Asamblea Popular del Pueblo Juchiteco (APPJ) zusammen und hilft den Angehörigen indigener Gemeinden bei der Einreichung von Klagen wegen Menschen-rechtsverletzungen, die laut ihrer Aussage durch den Bau der Windparkanlage im Isthmus von Tehuantepec verursacht worden sind. Der zweite Anruf ging auf dem Handy eines Mitarbeiters von CODIGO DH ein. Darin wurde den MitarbeiterInnen aufgrund ihrer Unterstützung der Men-schenrechtsverteidigerInnen von APPJ erneut gedroht. Es ist die Fortsetzung in einer Reihe von Einschüchterungsversuchen, die in jüngster Vergangen-heit auch Todesdrohungen beinhalteten, vgl. http://www.pbi-mexico.org/los-proyectos/pbi-mexico/donde-trabajamos/oaxaca/?&L=0. Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko hat die mexikanischen Behörden zu Ermitt-lungen in Bezug auf die Drohanrufe vom 8. Juli aufgefordert und um Informationen gebeten, wie die Sicherheit der MitarbeiterInnen von CODIGH DH garantiert werden soll. Weiterhin wurden Informationen über den geplanten Konsultationsprozess der betroffenen indigenen Gemeinden in der Landenge Isthmus von Tehuantepec angefragt. Auch die deutsche Botschaft ist über den Vorgang informiert und steht mit der Organisation in Kontakt.

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Unsere Empfehlungen Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich über die Leitlinien zum Schutz von MRV eine Selbstverpflichtung auferlegt, die MRV mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unter-stützen und zu schützen. Die internationalen Advocacynetzwerke empfehlen daher, dass deutsche Abgeordnete sich auf folgende Weise für MRV engagieren:

1. ParlamentarierInnenreisen: Bei Reisen in die Länder, in denen die Menschenrechtssituation problematisch ist, wird bereits bei der Planung die Expertise von in Deutschland ansässigen NGOs, die zu dem Thema MRV arbeiten, aktiv einbezogen; ParlamentarierInnen mit anderen Themenschwerpunkten, die ebenfalls in problematische Regionen reisen, tauschen sich mit Mit-gliedern des Menschenrechtsausschusses aus; ökonomische Interessen sollten vor dem Hinter-grund der Menschenrechtslage hinterfragt werden. Bei Reisen in die Regionen werden vorab Informationen eingeholt, ob GesprächspartnerInnen für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

2. Dialog vor Ort: Vor Ort nimmt der Dialog zwischen deutschen Abgeordneten und MRV einen wichtigen Raum ein. Die Zusammenkünfte werden in öffentlichen Statements bekannt gemacht, wenn die MRV dem zustimmen. Die ParlamentarierInnen lassen sich von der deutschen Bot-schaft über deren Engagement für MRV informieren und tauschen sich mit ihnen über die aktuel-len Aktivitäten der Botschaft zu MRV aus. Diese bestehen im regelmäßigen Austausch mit und Besuchen von MRV durch die Botschaften, auch in abgelegenen Regionen, der Prozessbeglei-tung im Fall von MRV, die vor Gericht gebracht werden sowie der sorgfältigen Umsetzung der EU-Leitlinien zu MRV insgesamt.

3. Schutz von MRV durch ParlamentarierInnen: Das Programm „Parlamentarier schützen Par-lamentarier“ wird verstärkt von Abgeordneten zum Schutz von MRV genutzt. Durch die Paten-schaften für gefährdete MRV gewährleisten Abgeordnete Kontinuität und Follow-up zu ihren Unterstützungshandlungen, über die sie dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hil-fe berichten.

4. Visa für MRV: Die Erteilung von Visa für gefährdete MRV wird erleichtert und beschleunigt. Die Abgabe von nationalen Visakompetenzen an die sogenannten „Schengenhäuser“ (vgl. bspw. Regelung für Länder Zentralafrikas) muss hinterfragt bzw. ein Beschwerdemechanismus bei der Botschaft des Einreiselandes ermöglicht werden. Die Ausstellung von Jahresvisa für gefährdete MRV hat sich als sinnvolles Instrument erwiesen und muss verstärkt unterstützt werden.

5. Rechtlicher Schutz: Die Abgeordneten ermutigen ihre KollegInnen und Regierungs-vertrerInnen von Staaten mit defizitärer Menschenrechtssituation, dass diese den Schutz von MRV verbessern, u.a. durch Einführung von Gesetzen, die einen verbesserten Rechts- und fakti-schen Schutz von MRV vorsehen, rechtsstaatliche Verfahren transparenter machen und der weit verbreiteten Straflosigkeit für die TäterInnen entgegenwirken.

6. Aufarbeitung der Vergangenheit: Bei Besuchen in Ländern nach bewaffneten Konflikten setzen sich ParlamentarierInnen für eine Aufarbeitung der Vergangenheit, der schweren Men-schenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts ein. Zur Bekämpfung der Straflosigkeit regen die ParlamentarierInnen gegenüber dem AA, dem BMZ und dem BMJ eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Fortbildung der Judikative in den genannten Regionen an.

7. Querschnittsthemen im bilateralen Dialog: Die Abgeordneten setzen sich gegenüber der Bundesregierung für Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit als Querschnittsthemen in den bila-teralen Beziehungen der Bundesrepublik auf allen Ebenen ein. Das Ziel sollte dabei insbesondere der verbesserte Schutz von MRV sein. Die Behandlung des Themas Menschenrechte in Regie-rungsgesprächen sollte gegenüber den deutschen und lokalen Menschenrechtsorganisationen transparent gemacht werden. Sie werden systematisch einbezogen und können Empfehlungen bzgl. Menschenrechtsthemen und der Behandlung konkreter Fälle von Menschenrechtsverletzun-gen abgeben.

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Kontakt: Internationale Advocacynetzwerke

Aktionsbündnis Menschenrechte – Philippinen

Hohenzollernring 52, 50672 Köln Tel. +49-(0)221.71612122 [email protected], www.menschenrechte-philippinen.de

Bangladesch Forum Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Tel.: +49-30-57 14 723 [email protected], www.bangladesh-forum.de

Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko Blumenstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. +49-(0)711.57646879 [email protected]; www.mexiko-koordination.de

kolko – Menschenrechte für Kolumbien e.V. Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Tel.: +49-30-42809107 [email protected], www.kolko.de

Nepal-Dialogforum Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Tel.: +49-30-88766956 [email protected]

Ökumenisches Netz Zentralafrika Chausseestr. 128/129, 10115 Berlin, Tel.: +49 (0)30/48625700 [email protected] , www.oenz.de

Stiftung Asienhaus Hohenzollernring 52, 50672 Köln Telefon: +49-(0)221– 716121-12 [email protected] China: [email protected] www.asienhaus.de

West Papua Netzwerk Rudolfstr. 137, 42285 Wuppertal Tel. 0202/89004170, [email protected] www.westpapuanetz.de