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Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Michael David Sozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut Stellvertretender Sprecher der nationalen Armutskonferenz Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Michael David Sozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut Stellvertretender Sprecher der nationalen

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Menschenwürdiges Existenzminimum und

soziale Teilhabe

Michael DavidSozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut

Stellvertretender Sprecher der nationalen Armutskonferenz

Diakonie DeutschlandEvangelischer Bundesverband

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Armut in Deutschland

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 2

Armut bedeutet, deutlich weniger zum Leben zur Verfügung zu haben, als gesellschaftlich als normal gilt.

Wer in Armut lebt, erlebt täglich Ausgrenzung, Scham und Ohnmacht.

So vielfältig, wie Armut erlebt wird, müssen auch die Hilfen sein, um Armut zu überwinden.

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Armut in Deutschland – viele Gesichter

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Altersarmut nimmt zu – die alte Frau, die Tafel, die Sonderangebote

Kinder und Jugendliche in Hartz IV – ohne Computer zur Schule, erwerbsfähig?

Wohnungsnot / Wohnungslosigkeit – Verdrängung an den Stadtrand

Alleinerziehende – Familienlastenausgleich entlang patriarchaler Normen

Prekär Selbstständige – soziale Absicherung teuer bezahlt

Alles eine Frage der mangelnden Aktivierung von Arbeitslosen?

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Armut – oft unsichtbar

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Kaum Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Scham, zu kompliziert

Aktivierung und Zuverdienst 1,2 Millionen Leistungsbeziehende in H 4 gehen jede Woche zur Arbeit

Angst statt Recht in Anspruch nehmen Über 40 % Ältere stellen keinen Antrag auf Grundsicherung

Wer nicht in die patriarchale Norm passt, wird abgestraft 40 % Alleinerziehende in H 4 – davon die Hälfte ergänzend

Das öffentliche Bild von Armut: „Der Arbeitslose“

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Armut: nicht einfach Arbeitslosigkeit

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2/3 aller arbeitslos gemeldeten in H 42/3 aller Leistungsberechtigten in H 4 gelten nicht als arbeitslos(Alleinerziehende bis 3. Geburtstag; 1,2 Mio. Zuverdienende, 1,5 Mio. Kinder)

Fast 1/5 der Bevölkerung immer wieder in Grundsicherung. Pendeln zwischen prekärer Beschäftigung, Minijob, Teilzeit, prekärer Selbstständigkeit, Honorartätigkeit, MAE, Erwerbslosigkeit

Viele „Arme“ bekommen keine Sozialleistungen.Seit 2007: relative Einkommensarmut von 15,2 auf 16,2 % (2012). Sozialleistungsquote 2011 auf niedrigstem Wert seit 2006 – 8,9%auch offizielle Arbeitslosenzahlen sinken bei steigender Armut

Einkommensungleichheit nimmt zu: sehr hohe Einkommen steigen, mittlere stagnieren, untere sinken

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Armut: Betroffenheit

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16,1 % Armutsgefährdung nach EU-SILC 2011(60% Medianeinkommen)

Mehr Frauen 17,2 % als Männer 14,9 %

Doppeltes Armutsrisiko für Alleinerziehende 35,5 %

Erhöhtes Armutsrisiko bei mehr als zwei Kindern

Prekäre Beschäftigung steigt

Selektives Bildungssystem / Chancen als leeres Versprechen

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Armutsrisikoquote: Entwicklung (nach SOEP / DIW)

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Armut: das Existenzminimum ist nicht sicher

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Regelsatz mindestens 70 € zu niedrig (Erwachsene), um 50 € (Kinder)

Fehlt: Fahrrad, Weihnachtsbaum, Waschmaschine, Kühlschrank, Kaution (…) Darlehensfalle

Prekäre Beschäftigung nimmt zu:2/3 Niedriglöhner_innen FrauenIAQ-Studie: über 23 % haben weniger als 9,15 € / StundeOECD: 1 Mio < 5 €; 2 Mio < 6 €; 2,6 Mio < 7 € /Stunde

Altersarmut: trotz verdeckter Armut seit 2003 mehr als Verdopplung in der Grundsicherung; 2012 13,9 Männer, aber 17,5 % Frauen in Altersarmut

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Armut bekämpfen: was ist zu tun?

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Soziales und kulturelles Existenzminimum:

In Deutschland besteht das Grundrecht auf Sicherung des sozialen und kulturellen Existenzminimums. Dieses wurde 2010 und 2012 durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung („Hartz IV“) und zum Asylbewerberleistungsgesetz bestätigt.

Aber: nicht nur nationales Recht: UN-Sozialpakt, Europäische Sozialcharta.Nicht nur Absichtserklärung, sondern individuelle Beschwerderechte!UN-Staatenbericht: Kritik an Deutschland (2011).Problem: Ratifizierung

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Armut und Menschenrechte

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Die menschenrechtlichen Vorgaben des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Europäischen Sozialcharte gehen über diese Vorgaben hinaus.

Sie umfassen auch Soziale Sicherheit, Mindestlohn, Arbeit, angemessenen Lebensstandard, Nahrung, Bekleidung und Wohnung sowie einen annehmbaren Lebensunterhalt.

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Armut und Menschenrechte

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 11

Die Gewährleistung von sozialer Teilhabe umfasst neben der unmittelbaren Existenzsicherung viele Aspekte, die den Einzelnen nicht direkt materiell zuzurechnen sind.

Eine sozialstaatliche Infrastruktur, die soziale Sicherheit vermittelt und es den Einzelnen erlaubt, Nachteile auszugleichen und soziale Schwierigkeiten zu überwinden, ergänzt sozialstaatliche Individualansprüche.

Der Wert von teilhabeorientierten Angeboten bemisst sich an der Verbesserung der Situation der Betroffenen.

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Armut und Menschenrechte

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 12

Die Teilhabe an Arbeit ist ein wichtiger Aspekt sozialer Teilhabe.

Wird aber lediglich Druck aufgebaut, um aus dem Sozialleistungsbezug in prekäre Beschäftigung zu gehen, ist diese Vorgabe nicht erfüllt.

Zugänge zum Arbeitsmarkt müssen so ausgestaltet werden, dass die langfristige soziale Sicherheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten Maßstab für erfolgreiche Arbeitsmarktintegration wird.

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Teilhabe und soziale Sicherheit

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 13

Teilhabeleistungen ersetzen nicht materielle Leistungsansprüche.

Materielle Leistungsansprüche sind ein Aspekt, um Teilhabe zu gewährleisten.

Individuelle Leistungen und infrastrukturelle Leistungen treten hinzu

Regulierung des Wohnungsmarktes, der Arbeitsverhältnisse, Sozialversicherung, Familienlastenausgleich: das alles sollten Instrumente sein, um Rechte zu gewährleisten

Regulierung des Marktes, individuelle Hilfen, Infrastruktur

Kein beliebig zu entscheidender politischer Inhalt, keine Gnade

Bürger_innen sind Träger_innen sozialer Rechte!(Wohlverhalten ist kein Maßstab für Rechtsgewährleistung.)

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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 14

Die Bewahrung vor existentiellen Lebensrisiken ist nicht ins Belieben der Politik gestellt.

Politische Mehrheiten dürfen darüber entscheiden, wie Armut vermieden werden soll – nicht aber, ob Armut bewusst zuggelassen wird oder nicht.

Das bedeutet für die Diakonie, dass das Recht auf ausreichende Ernährung, Kleidung, Wohnraum, soziale Bezüge und Kommunikationsmöglichkeiten gewährt werden muss.

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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 15

Zur Armutsbekämpfung gehören ausreichende Teilhabemöglichkeiten, Wege aus der Armut:

Bildungsmöglichkeiten, die alle gesellschaftlichen Schichten einbeziehen.

Eine Bezahlung von Erwerbsarbeit, die zum Leben reicht.

Kommunale Angebote wie Bibliotheken, Öffentlicher Nahverkehr und Schwimmbad.

Beitragsfreie Hilfsangebote bei Überschuldung und Gewalt gegen Frauen, ausreichende Hilfen zur Erziehung, besondere schulische und außerschulische Förderangebote für Kinder.

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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 16

Soziale Teilhabe ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Nach der Finanzmarktkrise traten 2010 Einsparungen von über 80 Mrd. € im Bundeshaushalt in Kraft. Mindestens ein Drittel davon betraf Hilfen für Erwerbslose und Leistungsberechtigte in der Grundsicherung.

Zwar stiegen die Regelsätze um ein paar Euro. Allerdings wurden zielgruppenspezifische Angebote etwa für ältere Erwerbslose, Personen mit Migrationshintergrund oder Alleinerziehende zurück gefahren.

Steuersenkungen für Vermögende und Besserverdienende waren dagegen 2010 schon einige Jahre in Kraft.

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Teilhabe und soziale Sicherheit – Finanzierung?

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Teilhabe und soziale Sicherheit – Finanzierung?

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Teilhabe und soziale Sicherheit – Steuern und Abgaben

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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen

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Haushaltssicherung und Ausgabenstopp in den Kommunen, Streichung sozialer Teilhabeangebote, Abstriche an Infrastruktur und kommunaler Daseinsfürsorge: das ist in vielen Gegenden Deutschlands Realität.

Gerade dort, wo die sozialen Bedarfe groß sind, fehlt oft das Geld für nachhaltige Hilfen.

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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen

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2011 rechnete das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung aus Düsseldorf vor: mit den Steuergesetzen von 1998 hätte der Staat 51 Mrd. € Mehreinnahmen erzielt.

Die Steuerentlastungen der Folgejahre führten zum Abbau staatlicher Leistungen und Infrastruktur.

Der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts vom September 2012 (später geändert) wies darauf hin, dass der Schuldenstand der staatlichen Haushalte nach den Rettungsmaßnahmen am Finanzmarkt um über 10 Prozentpunkte auf 83 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen ist.

Das Nettovermögen des deutschen Staates –der Gegenwart der dringend benötigten staatlichen Infrastruktur – ging zwischen Anfang 1992 und Anfang 2012 um 800 Mrd. € zurück.

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Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen

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Die sozialpolitischen Folgen einer solchen Politik sind infrastrukturell spürbar. Zunehmend ersetzt private Mildtätigkeit staatliche Aufgaben, Notfallhilfe nachhaltige Sozialpolitik, Barmherzigkeit soziale Rechte. So sehr aus Sicht der von Armut Betroffenen zu begrüßen ist, wenn sie im Notfall schnell Hilfe erhalten, so darf diese Notfallhilfe jedoch kein umfassendes sozialpolitisches Konzept ersetzen.  Darum bietet die Diakonie nicht nur engagiert Hilfeleistungen an. Sie setzt sich ebenso für eine staatliche Sozial- und Finanzpolitik ein, die die Finanzierungsgrundlagen des sozialen Miteinander sichern hilft. Denn: Ehrenamtliche Hilfen können hauptamtlich Tätige und die soziale Infrastruktur ergänzen – aber nicht ersetzen.

Darum: gezielte Hilfen für Kommunen mit hohen sozialen Bedarfen.Bundesweite Sozialleistungen einheitlich regeln / finanzieren; effektive Entlastung.

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SGB II: zentrale Probleme – Befragungsergebnisse

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Zielgruppenspezifische Hilfen (Ältere, Alleinerziehende, Migrant_innen …) unbedingt notwendig. Finanzierungsbasis fehlt

Sanktionsregelungen Recht auf Existenzminimum wird unterlaufen

U 25 Selbstständigkeit wird verhindert

Bedarfsgemeinschaften eigenständige Leistungsansprüche verhindert, waghalsige Unterhaltskonstruktionen, Personen ohne Bedarf werden zu Leistungsempfangenden, Alleinverdienerlogik

Viele Bedarfe weder pauschal noch einzeln gewährt Waschmaschine, Kühlschrank, Kautionsdarlehen mindern monatlichen Regelsatz

Regelsätze weder transparent, noch sach- oder realitätsgerecht

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SGB II: zentrale Probleme – Befragungsergebnisse

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Komplizierte Regelungen zu Einkommen, Zuflüssen Verrechnung intransparent, ständige Rechenfehler

Schnelle Arbeitsvermittlung und absolute Zumutbarkeit im Vordergrund weder Arbeitsvermittlung nachhaltig, noch Beitrag zu Armutsbekämpfung

Dazu kommen:restriktive Gewährung von Hilfen wie SchuldnerberatungBürokratische BuTunrealistische KdUStrom- und Gassperren werden zugelassen

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Was ist zu tun? – 1. vorgelagerte Systeme stärken

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Soziale Mindestsicherung für Kinder und Jugendliche, Realsplitting statt Zugewinngemeinschaft

Konsequente Mindestlohn- und Sozialversicherungsregeln

Präventive Arbeitsmarktpolitik, die drohende Altersarmut im Blick hat

Gerechter kommunaler Lastenausgleich, wer bestellt bezahlt, Sozialleistungen bundesweit regeln statt Kommunen allein lassen

Trennung SGB-III und SGB-II-Leistungen überdenken

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Was ist zu tun? – 2. Grundsicherungssystem im Sinne der Leistungsberechtigten neu gestalten

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Die Regelsatzermittlung muss wirklich transparent, sach- und realitätsgerecht erfolgen. Nach Diakonie-Berechnungen wäre der Regelsatz mindestens 70 € höher.

Einmalige Bedarfe wie Waschmaschine, Mietkaution, Kinderfahrrad, Weihnachtsbaum und Sozialticket für den ÖPNV - verlässlich als Zuschuss

Beiträge zur sozialen Teilhabe ohne unmittelbare arbeitsmarktpolitische Erfolgsindikatoren

Gewährung individueller teilhabeorientierter Bedarfe wie Zugang zu Medien, Beratungsangeboten, technischen Hilfsmitteln oder Versammlungsräumen

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Was ist zu tun? – 2. Grundsicherungssystem im Sinne der Leistungsberechtigten neu gestalten

Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe Seite 27

nicht abschließende gesetzliche Beschreibung sozialer Teilhabeleistungen wie Beratung, Coaching, Hilfen zur Erziehung, Kinderbetreuung und Schuldnerberatung

Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten

Förderung von Selbstbestimmung, Selbstorganisation, politischem und bürgerschaftlichen Engagement sowie Betroffenenvertretungen

Teilhabeorientierte Reform der Hilfen zum Wohnen, zum Schutz vor Gewalt, zur Förderung der Gesundheit sowie der Regelungen zu Bedarfsgemeinschaften und Sanktionen

bedarfsorientierte Förderung einer funktionierenden sozialen Infrastruktur vor Ort.

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Perspektivische Fragen

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Trennung der Systemlogiken?

Existenzsicherung, Grundsicherungsamt, Leistungsverrechnung (repressionsfreie Existenzsicherung; Amtsermittlung und – umsetzung weiterer Ansprüche)

Soziale Hilfen, Beratung, Sozialarbeit mit eigener Wertigkeit (nicht Unterabteilung der Arbeitsmarktpolitik)

Arbeitsmarktpolitik: Anreizsystem / nicht Zwangssystem; keine Aufteilung nach SGB II und SGB III (de facto heute zwei Systeme)

Breite, allgemein zugängliche, möglichst beitragsfreie Infrastrukturen (Beispiel: ÖPNV-Probleme)

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Voraussetzungen

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Grundvoraussetzung:

Begriff von „guter Arbeit“. Ökonomie / Wirtschaft / Unternehmende – soziale Sicherung – Arbeit als zentraler Teilhabefaktor im Gleichgewicht. Keine Dominanz von Markt-Logik, sondern Marktvorteile und Regulierungsnotwendigkeiten in Wechselwirkung(Lehren aus der Finanzmarktkrise?)

Verständnis von sozialen Hilfen als einvernehmlichem Prozess

Verantwortliche Steuerpolitik: tatsächliche Progression bei Steuer und Sozialversicherung / kein Herauskaufen aus den Systemen / konsequent gegen Steuerfreistellung und Steuerflucht

Arbeit – Erwerb – Beschäftigung: Begriffe abgrenzen, unterschiedliche Wertigkeiten anerkennen.

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Achtung und Respekt

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Zwei Fragen:

Arbeit wird aus vielen Gründen öffentlich gefördert. Warum ist arbeitsmarktpolitische Förderung besonders begründungsnotwendig?

Gibt es den „Arbeitsmarkt“? Ist die Idee, unreguliert Marktgesetzen zu folgen, eigentlich realistisch?

Vier Antworten:

Jeder Mensch hat eine voraussetzungslose Würde, die zu achten ist.

Jede Beschäftigung hat ihren Wert. Auch ohne Entgelt.

Jeder Mensch ist in der Lage, für sich Entscheidungen zu treffen.

Fremdbestimmung stellt die Menschenwürde in Frage.

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