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Messanalytik und -technik: Was ist notwendig, was ist wünschenswert?

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Page 1: Messanalytik und -technik: Was ist notwendig, was ist wünschenswert?

Zentralblatt 06/2010, S. 6, 08.06.2010, 14:15, BWILF

186 Messanalytik und -technik: Was ist notwendig, was ist wünschenswert?

Hauptzollamt Hamburg Hafen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Messanalytik und -technik: Was ist notwendig, was ist wünschenswert? Holger Riemann

H. Riemann: Messanalytik und -technik: Was ist notwendig, was ist wünschenswert? Zbl Arbeitsmed 60 (2010) 186 Schlüsselwörter: Container – Messtechnik – Gefährdungsanalyse – Anwendbarkeit Zusammenfassung Beim Zoll müssen potentiell belastete, aber nicht gekennzeichnete Container begangen werden. Die einfache Anwendbarkeit

ist eine wesentliche Anforderung an die Messtechnik zum Schutz der Beschäftigten der Zollverwaltung im Hamburger Hafen aus Sicht des Arbeitsschutzes beim Hauptzollamt Hamburg-Hafen.

Measuring techniques: What is necessary, what is optional?

H. Riemann: Measuring techniques: What is necessary, what is optional? Zbl Arbeitsmed 60 (2010) 186 Key words: container – measuring technique – risk analysis – applicability Summary At the customs, potentially contaminated but unlabelled containers must be controlled. The applicability of the measuring

technique has to be simple for protection of the employees of the Hamburg Port customs office from hazardous substances.

Anschrift des Autors:

Holger Riemann ■ Hauptzollamt Hamburg Hafen ■ Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ■ Veddeler Damm 11 ■ D-20539 Hamburg

Bei der Zollverwaltung im Hambur-ger Hafen wird zum Schutz der Beschäf-tigten eine Messtechnik benötigt, die sicher eine Überschreitung der von Fach-leuten festgesetzten Grenzwerte von toxi schen Gasen anzeigt. Benötigt wird eine Technik, die sofort durch eine Anzeige das Betreten eines Containers erlaubt oder verbietet. Im Prinzip ist lediglich eine rot-grün Anzeige nötig.

Dazu ist ein breitbandig anzeigendes Messgerät ausreichend. Die Anzeige ei-nes bestimmten Stoffes mit der entspre-chenden Konzentrationsbestimmung ist nicht erforderlich, aber als Zusatzinfor-mation zu begrüßen. Die Messtechnik muss in der Lage sein, kontinuierlich beim Ausladen eines Containers Ergeb-nisse zu liefern, damit die Beschäftigten bei einer auftretenden Gefährdung so-fort den Container verlassen können.

Da eine Analyse, um welche Schad-stoffe es sich handelt, vor Ort zu auf-wändig ist, ist in den Fällen, in denen eine Messung ein Öffnen des Containers nicht zulässt, ein Gutachten durch einen Chemiker zu erstellen. Bei diesem Gut-achten ist selbstverständlich das gesam-

te Gefährdungspotential durch toxische Schadstoffe zu beachten und eine Ge-fährdung der Beschäftigten auszuschlie-ßen. Daher sind in dem Gutachten die weitere Vorgehensweise und die erfor-derlichen Vorsichts-/Schutzmaßnahmen zum Öffnen und Entladen des Contai-ners festzulegen.

Gefährdungsanalyse bei der Kontrolle von Leercontainern

Zur Feststellung, ob eine Gefährdung bei der Kontrolle von leeren Containern für die Beschäftigten der Zollverwal-tung im Hamburger Hafen durch toxi-sche, gasförmige Stoffe besteht, wurde eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. In der Zeit vom 14.07.–24.07.2009 wur-den beim Landübergang Finkenwerder Straße des Hauptzollamtes Hamburg-Hafen Leercontainer auf toxische, gas-förmige Stoffe überprüft.

Zur Durchführung der Gefährdungs-analyse wurde das breitbandig messen-de GDA 2 der Firma Airsense einge-setzt. Es wurden 361 Container vor der Öffnung gemessen.

• Ein Container war so erheblich belastet, dass er nicht geöffnet werden durfte.

• Bei 45 Containern lag die Belastung am Grenzwert, der ein Öffnen des Containers noch zulässt.

• Die anderen Container waren gering belastet.

• Bei zwei Containern wurde keine Be-lastung festgestellt. Bei der Gefährdungsanalyse war zu

berücksichtigen, dass jeder leere Con-tainer bereits einmal beim Verlassen der Containerterminals geöffnet wurde.

Fazit

Eine Gefährdung durch toxische gasför-mige Stoffe bei der Kontrolle von leeren Containern kann für die Beschäftigten erheblich minimiert werden, wenn folgen-de Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

Bei der Öffnung der Containertür hält sich der Mitarbeiter des Zolls neben dem Container auf. Kurze Zeit nachdem der Fahrer die Containertür geöffnet hat, kontrolliert der Zöllner den Innenraum, indem er vorher Luft holt, die Luft an-hält, in den Container sieht, dann beisei-te geht und normal weiter atmet.