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Mietspiegel im Zustimmungsprozess. Mietspiegel im Zustimmungsprozess. Im Zustimmungsprozess geht es um Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit des Mieterhöhungsverlangens Die materiellen Voraussetzungen des Zustimmungsanspruchs Einhaltung der Jahressperrfrist und der 15-Monatsfrist - PowerPoint PPT Presentation
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Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Im Zustimmungsprozess geht es um Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit des
Mieterhöhungsverlangens Die materiellen Voraussetzungen des
ZustimmungsanspruchsEinhaltung der Jahressperrfrist und der 15-MonatsfristEinhaltung der KappungsgrenzeDas Nichtüberschreiten der ortsüblichen
Vergleichsmiete
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Im Zustimmungsprozess geht es um Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit des
Mieterhöhungsverlangens Ordnungsgemäße Begründung
Mietspiegel als Begründungsmittel
Der richtige Mietspiegel
Mietspiegel einer Nachbargemeinde
Beifügung
Anwendung im Einzelfall
Hinweis auf qualifizierten Mietspiegel
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Im Zustimmungsprozess geht es um Die materiellen Voraussetzungen des
ZustimmungsanspruchsDas Nichtüberschreiten der ortsüblichen
Vergleichsmiete Ausstattung und Beschaffenheit strittig
ggf Zeugen oder richterliche Inaugenscheinnahme
Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete strittig
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete Weder einfache noch qualifizierte Mietspiegel sind
Beweismittel i.Sd. ZPO Qualifizierten Mietspiegel kommt gem. § 558d Abs. 2
BGB eine Vermutungswirkung zu.
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Die Vermutungswirkung Tatsachenvermutung
Eigenbesitz in § 938 BGB
Briefübergabe § 1117 III BGB
Echtheitsvermutung von Urkunden, §§ 437, 440 ZPO
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Die Vermutungswirkung Tatsachenvermutung Rechtsvermutung
Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs, § 891 BGB
Berechtigung bei Grenzanlagen, § 921 BGB
Eigentumsvermutung für Besitzer, § 1006 BGB
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Die Vermutungswirkung Tatsachenvermutung Rechtsvermutung Der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete passt in das
Schema nicht Modifizierte Durchschnittsmiete
Empirische Datenerhebung
Normative Bewertung
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Die Vermutungsgrundlage es muss einen Mietspiegel im Sinn des § 558c BGB geben er muss nach den anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen erstellt worden sein, er muss von der Gemeinde oder den
Interessenverbänden anerkannt worden sein, ggf. muss er nach 2 Jahren der Marktentwicklung
angepasst worden sein, die konkrete Wohnung kann in den Mietspiegel
eingeordnet werden
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Die Vermutungsfolge Es wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel
bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Bei Spannen wird nur vermutet, dass die Einzelvergleichsmiete innerhalb der Spanne liegt
Orientierungshilfen gehören nicht zum qualifizierten Mietspiegel
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast 4-Stufen-Prüfung des BGH
1. Stufe Hinweis auf Existenz eines qualifizierten Mietspiegels
Durch denjenigen, der sich auf dessen Werte berufen will
in der Regel der Mieter
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast 4-Stufen-Prüfung des BGH
1. Stufe
2. Stufe „Zweifel säen“
Tatsachen vortragen, die gegen die Einhaltung der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze sprechen
Soweit es eine Mietspiegeldokumentation gibt, muss er sich damit auseinandersetzen
Bestreiten mit Nichtwissen ist unzulässig
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast 4-Stufen-Prüfung des BGH
1. Stufe
2. Stufe
3. Stufe Derjenige, der sich auf die Vermutungswirkung beruft, muss
beweisen, dass die anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze der Mietspiegelerstellung eingehalten wurden.
Zeugen
Auskunft
Sachverständigengutachten
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast 4-Stufen-Prüfung des BGH
1. Stufe
2. Stufe
3. Stufe Sachverständigengutachten
Methodische Fragen (Stichprobengröße, Stichprobenausschöpfung, Repräsentativität der Daten, Extremwertbereinigung, Mischungsverhältnis)
Vorschusspflichtig ist i.d.R. der Mieter
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast 4-Stufen-Prüfung des BGH
1. Stufe
2. Stufe
3. Stufe
4. Stufe Hängt vom Ergebnis der 3. Stufe ab
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
4. Stufe Steht fest, dass es sich um einen qualifizierten
Mietspiegel handelt Der Vermieter kann den Beweis des Gegenteils gem. § 292
ZPO erbringen Es geht nicht um die Vermutungsgrundlagen, sondern die
Vermutungsfolgen
Warum gilt dieser Mietspiegel nicht für die konkreten Wohnung
Adresslage, Wohnungen dieser Beschaffenheit gar nicht erfasst etc
Gericht muss entscheiden, ob Vermutungsfolge widerlegt
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
4. Stufe Gericht muss entscheiden, ob Vermutungsfolge widerlegt
Wenn es das verneint:
ortsübliche Vergleichsmiete nach qualifiziertem Mietspiegel
Wenn es das bejaht
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit anderen prozessualen Beweismitteln, i.d.R. einem Sachverständigengutachten
Das ist ein normales Bewertungsgutachten
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
4. Stufe Es steht aufgrund Stufe 3 fest, dass es sich um keinen
qualifizierten Mietspiegel handelt Der Vermieter muss jetzt als Anspruchsteller beweisen, wie
hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist Das Gericht kann ggf. den als nicht qualifiziert eingestuften
Mietspiegel als Indiz benutzen
Ggf ist Gutachten einzuholen zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Gutachter wird sich dabei aber auch mit den Werten des Mietspiegels auseinanderzusetzen haben.
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Einfache Mietspiegel im Prozess Dogmatische Einordnung umstritten
als ein antizipiertes Sachverständigengutachten,
als ein normkonkretisierender Verwaltungsakt,
als eine Übersicht, die die in ihr ausgewiesenen Zahlen allgemeinkundig macht, so dass sie im Wege des Freibeweises in den Prozess eingeführt werden können,
als ein Parteigutachten,
als eine amtliche Auskunft,
im Rahmen des § 287 ZPO, oder
schlicht als ein in der ZPO nicht vorgesehenes Beweismittel eigener Art
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Einfache Mietspiegel im Prozess
Nach Ansicht des BGH stellt ein einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB, der von den örtlichen Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt und/oder von der Gemeinde anerkannt wurde, im Mieterhöhungsprozess ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben.
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Einfache Mietspiegel im Prozess. Indizwirkung wohl abhängig von der Qualität des Mietspiegels Darlegungslast
Indizienbeweis ist indirekter Beweis
Es wird aus tatbestandsfremden (Hilfs-)Tatsachen der Schluss auf das Vorliegen der Haupttatsache gezogen. Nach BGH (II ZR 139/67) ist der Indizienbeweis geführt, wenn andere Schlüsse aus den Indiztatsachen ernstlich nicht in Betracht kommen.
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Hilfstatsache richtet sich danach, wer den Hauptbeweis zu erbringen hat.
Das ist in Verfahren der vorliegenden Art immer der Vermieter.
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Einfache Mietspiegel im Prozess. Indizwirkung wohl abhängig von der Qualität des Mietspiegels Darlegungslast
Indizienbeweis ist indirekter Beweis
Es wird aus tatbestandsfremden (Hilfs-)Tatsachen der Schluss auf das Vorliegen der Haupttatsache gezogen. Nach BGH (II ZR 139/67) ist der Indizienbeweis geführt, wenn andere Schlüsse aus den Indiztatsachen ernstlich nicht in Betracht kommen.
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Hilfstatsache richtet sich danach, wer den Hauptbeweis zu erbringen hat.
Das ist in Verfahren der vorliegenden Art immer der Vermieter.
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Einfache Mietspiegel im Prozess. Indizwirkung wohl abhängig von der Qualität des Mietspiegels
Darlegungslast
Fraglich, wie substantiiert der Mieter vortragen muss
Mietspiegel muss aber vom richtigen Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgehen.
Bergmannsglück in Ahlen (Sachverständigengutachten nicht verwertbar, da „Spezialmietspiegel“, Mietspiegel aber als Indiz verwertbar, obwohl Mieten nicht enthalten.
Mietspiegel im Zustimmungsprozess
Fazit Mietspiegel sind Begründungsmittel. Da erledigend sie ca. 97% aller
Mieterhöhungsverfahren
Im Prozess nur bedingt geeignet
Es besteht die Gefahr, dass wegen der Anforderungen, die im Prozess erfüllt sein müssen, Mietspiegel als vorprozessuales Begründungsmittel nicht mehr erstellt werden.
Wegen der omnipräsenten Politik kommt es immer häufiger zu Manipulationsversuchen, um politisch in die Landschaft passende Mietspiegel zu erhalten. Stichwort Mietspiegelpolitik!
Danke