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MINDESTSICHERUNG MINDESTSICHERUNG Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen zur zur Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung

MINDESTSICHERUNG Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

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MINDESTSICHERUNGMINDESTSICHERUNG

Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen zur zur

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung

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MINDESTSICHERUNGMINDESTSICHERUNG

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Erläuterungen zum GesetzErläuterungen zum Gesetz

Anträge sind über die Anträge sind über die Gemeinde einzubringen!Gemeinde einzubringen!

• Mitwirkungspflicht der Mitwirkungspflicht der Gemeinden Gemeinden• Unverzügliche Unverzügliche WeiterleitungWeiterleitung• KrankenversicherungKrankenversicherung

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• Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen• Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt (Aufenthaltstitel, Niederlassungsbewilligung)• Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde• Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung• Sachwalterbeschluss / Vollmacht• Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung• Nachweis über Wohnbeihilfe (Bezug oder Antragstellung)

Notwendige Unterlagen für die Notwendige Unterlagen für die MindestsicherungMindestsicherung

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• Einkommensnachweise• Nachweis über Familienbeihilfe• Vermögensnachweise• Typenschein und Zulassungsschein sämtlicher KFZ• Grundbuchauszug aller Liegenschaften / Immobilien• E-Card• Nachweis der Arbeitssuche• Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (ärztlicher Attest)

Notwendige Unterlagen für die Notwendige Unterlagen für die MindestsicherungMindestsicherung

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Höhe MindestsicherungHöhe Mindestsicherung

für Alleinstehende Personen und Alleinerzieher/innen

€ 752,93

für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben (Ehegatten)

€ 564,70

für weitere Erwachsene im gemeinsamen Haushalt

€ 376,47

für das 1. bis 4. Kind € 143,06

ab dem 5. Kind € 173,17

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ÜberbrückungshilfeÜberbrückungshilfe

Die Auszahlung der Die Auszahlung der Überbrückungshilfe ist durch Überbrückungshilfe ist durch

die Gemeinden und die die Gemeinden und die Bezirksverwaltungsbehörde Bezirksverwaltungsbehörde

möglich!möglich!

ACHTUNG: Überbrückungshilfe ACHTUNG: Überbrückungshilfe ist bei der Mindestsicherung ist bei der Mindestsicherung

anzurechnen!!!anzurechnen!!!

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Wir danken Ihnen für Ihre Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!