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Mit den Augen hören – mit den Ohren sehen Voraussetzungen eines chancengleichen Zugangs zur Informationsgesellschaft BAR-Seminar „Praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Barrierefreiheit in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ Frankfurt/Main, 12. Juni 2011 Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

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Mit den Augen hören – mit den Ohren sehen

Voraussetzungen eines chancengleichen Zugangs zur Informationsgesellschaft

BAR-Seminar

„Praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:

Barrierefreiheit in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“

Frankfurt/Main, 12. Juni 2011

Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

Stiftung Digitale Chancen

!   Gründung im Januar 2002, hervorgegangen aus dem Projekt Netzwerk Digitale Chancen an der Universität Bremen

!   Private-Public-Partnership mit Sitz in Berlin und Bremen unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

!   Stifter Universität Bremen AOL Deutschland Zustifter Accenture Burda-Stiftung

Unser Ziel ist Digitale Integration Ziel der Stiftung Digitale Chancen ist es, Menschen für die Möglichkeiten des Internet zu interessieren und sie bei der Nutzung zu unterstützen.

So können sie die Chancen dieses digitalen Mediums erkennen und für ihr tägliches Leben nutzen.

Barrierefreiheit?

© http://www.flickr.com/photos/webseeings/239301576/

Für wen ergeben sich Barrieren durch die Gestaltung?   Nutzerinnen und Nutzer älterer und anderer Technik   situativ eingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer   fremdsprachige Menschen   Internet-Neulinge   ältere Menschen   Menschen mit Farbfehlsichtigkeit (8% der männlichen Bevölkerung)   Menschen mit Behinderungen (relevant ca. 5 Millionen)

  GdB > 50 % - 8% - 7 Millionen   inklusive niedriger GdB 14 Millionen   davon ca. 35 % relevant - ca. 5 Mio.

Barrieren für...   blinde Menschen:

graphische Darstellungen, Mausnavigation, komplexer Aufbau

  Menschen mit eingeschränkter Motorik der Arme/Hände:

Mausnavigation, Zeitlimits, 'gedrängte' Navigation

  sehbeeinträchtigte oder farbfehlsichtige Menschen:

fehlende Skalierbarkeit, Farbkontraste

  gehörlose Menschen:

Audio-/Video, komplexer Satzbau, unverständliche Sprache

  Menschen mit Lernschwierigkeiten:

komplexer, verwirrender Aufbau, unverständliche Sprache

Sehbehinderungen Hörbehinderungen

Motorische Schwächen Lern-/Leseschwäche/ Sprachbehinderung

4 Prinzipien zur Gestaltung von

barrierefreien Systemen

Verständlichkeit

Bedienbarkeit

Wahrnehmbarkeit

Nachhaltige Nutzbarkeit

Nach WCAG 2.0 / BITV 2.0

Es muss sichergestellt sein, dass der gesamte Inhalt so präsentiert wird, dass er von jeder Nutzerin / jedem Nutzer wahrgenommen werden kann – mit Ausnahme von Inhalten, die nicht in Worten ausgedrückt werden können.

Wahrnehmbarkeit

Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

Alle Elemente, die benötigt werden, um sich die Inhalte der Website zu erschließen, z. B. Schaltflächen und Menüleisten, müssen von jeder Nutzerin und jedem Nutzer bedienbar sein.

Bedienbarkeit

Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

Die Darstellung der Inhalte und die Beschreibung der Bedienelemente muss leicht verständlich formuliert sein, die Texte sollen so kurz und einfach wie möglich sein.

Verständlichkeit

Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

Die verwendeten Webtechnologien sollen es erlauben, dass man mit aktuellen und mit zukünftigen assistiven Technologien / Zugangstechnologien auf die Inhalte der Website zugreifen kann.

Nachhaltige Nutzbarkeit

Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

4 4 Prinzipien und die verschiedenen Behinderungsarten

Sehbehinderungen

Motorische Schwächen

…führen zu unterschiedlichen, teilweise sich widersprechenden Anforderungen.

Hörbehinderungen

Lern-/Leseschwäche/ Sprachbehinderung

Zugangsbarrieren

blind sehbehindert/ farbenblind

gehörlos/ schwerhörig

Lese-/Lern- schwäche

graphische Darstellungen

Mausnavigation

komplexer Aufbau

eingeschränkte Motorik der Arme/Hände

Zeitlimits

„gedrängte“ Navigation

fehlende Skalierbarkeit Farbkontraste

komplexe Sprache

Audio-/Video

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Wahrnehmbarkeit

Videos in Gebärdensprache

http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de

Für sehende Nutzer/innen

www.stadtbibliothek-bremen.de

Wahrnehmbarkeit

Seite Stadtbibliothek Bremen – Startseite http://www.stadtbibliothekbremen.de/index.php?navi=content&lang=1&npoint=86,0,0,0 VLink Direkt zum Inhalt | VLink Zur inhaltlichen Navigation Link Stadtbibliothek Bremen VLink Zurück zum Anfang Textlink Startseite | VLink Überblick über die gesamten Inhalte der Website Textlink Inhaltsübersicht | Link Unterstützende Hinweise zur Nutzung der Website Textlink Hilfe | Suche: Suche: Eingabefeld ] Schaltfläche suchen ]

VLink In Bremen und an anderen Orten nach Medien suchen und diese ausleihen Textlink Kataloge und Konto VLink Dienstleistungen und Informationen der Stadtbibliothek Bremen. Textlink Service VLink Informationen über die verschiedenen Einrichtungen der Stadtbibliothek Bremen Textlink Standorte (......) Textlink Kontakt Stadtbibliothek Bremen – Die ganze Welt der Medien Herzlich willkommen auf unserer neuen Webseite Grafik Blick in die Stadtbibliothek Huchting; die neue Zentralbibliothek im Forum Am Wall; zu einem Stapel geschichtete Bücher und das Logo der Stadtbibliothek in dreidimensionaler Darstellung ] Wir haben unsere Seiten für Sie in Design und Funktion komplett überarbeitet. Neu sind: kundenfreundliches Design Barrierefreiheit zusätzliche Suchfunktionen Kartenreservierung für unsere Veranstaltungen und weitere Dienstleistungen. Grafik Bremen Kultur Hauptstadt Europas 2010 ] VLink Bremen Kultur Hauptstadt Europas 2010 link:extern VLink Seitenanfang

Wahrnehmbarkeit

Für blinde Nutzer/innen (Webformator)

Einsatz von assistiven Technologien zur Ausgabe:

  Screenreader

  Braille-Zeile

Wahrnehmbarkeit

Screenreader (Video mit Neal Ewers) www.doit.wisc.edu/accessibility/video/screen_readers.asp

  können nur die textuellen Inhalte einer Website „Wort für Wort“ wiedergeben

  deshalb sind aussagekräftige Textäquivalente für alle Bilder, grafischen Elemente, Symbole, Animationen, Skripte und Image Maps notwendig

  für die Tabulatorsteuerung ist eine sinnvolle Bezeichnung der Links notwendig, die die Navigation erleichtert

  Textäquivalente haben keinen Einfluss auf das Layout

  wo Textäquivalente notwendig sind, kann man durch Ausschalten der Images feststellen

http://www.absv.de/sbs/sbs_intro.html

Wahrnehmbarkeit

www.SGB-IX-umsetzen.de

Individualisierbares Oberflächendesign wird ermöglicht durch die Trennung von Inhalt und Layout

Wahrnehmbarkeit

Einsatz von assistiven Technologien zur Ausgabe:

 Vergrößerungssoftware (z.B. Zoomtext oder MAGic)

 Betriebssystem- bzw. Browsereinstellungen zur Vergrößerung, zum Kontrastwechsel, zur Farbanpassung

Wahrnehmbarkeit

Bedienbarkeit

Tabulator-navigation: Alles per Tab erreichbar, sichtbarer Tab-Fokus

www.stadionbad-bremen.de

Assistive Technologien zur Eingabe:

Tastatur-Alternativen

Bedienbarkeit

Assistive Technologien zur Eingabe: Maus-Alternativen

Bedienbarkeit

Assistive Technologien zur Eingabe: Maus-Alternativen

Bedienbarkeit

Beispiel zur Bedienung mit Spracheingabe

Bedienbarkeit

http://www.stadtbibliothek-bremen.de

klare Gliederung, Übersichtliche Navigation, Unterstützung durch Piktogramme

Verständlichkeit

Texte in leichter Sprache

•  http://www.ra-tolmein.de

Verständlichkeit

DOCTYPE vorhanden

•  http://www.einfach-fuer-alle.de

<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01//EN" "http://www.w3.org/TR/html4/strict.dtd"> <html lang="de">

Nachhaltigkeit

Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (BGG) (in der Fassung vom 27. 04. 2002)

§ 4 BGG: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikations- Einrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen

in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Deutsche Gesetzgebung zur Barrierefreiheit Behindertengleichstellungsgesetz BGG (in der Fassung vom 27. 04. 2002)

§11 Barrierefreie Informationstechnik

BIT-V Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 1.0 (in der Fassung vom 17. 07. 2002)

BIT-V Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0 (in der Fassung vom 21. 09. 2011)

  12 Anforderungen   61 Bedingungen in zwei Prioritätsstufen

BITV Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (in der Fassung vom 21.09.2011)

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit – Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzer wahrgenommen werden können.

Anforderung 1.1 Für jeden Nicht-Text-Inhalt sind Alternativen in Textform bereitzustellen, die an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden können.

Anforderung 1.2 Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen.

Anforderung 1.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass sie ohne Informations- oder Strukturverlust in unterschiedlicher Weise präsentiert werden können.

Anforderung 1.4 Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.

BITV Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (in der Fassung vom 21.09.2011)

Prinzip 2: Bedienbarkeit – Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können.

Anforderung 2.1 Für die gesamte Funktionalität ist Zugänglichkeit über die Tastatur sicherzustellen.

Anforderung 2.2 Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden.

Anforderung 2.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden.

Anforderung 2.4 Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.

BITV Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (in der Fassung vom 21.09.2011)

Prinzip 3: Verständlichkeit – Die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Anforderung 3.1 Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten.

Anforderung 3.2 Webseiten sind so zu gestalten, dass Aufbau und Benutzung vorhersehbar sind.

Anforderung 3.3 Zur Fehlervermeidung und -korrektur sind unterstützende Funktionen für die Eingabe bereitzustellen.

Prinzip 4: Robustheit – Inhalte müssen so robust sein, dass sie von möglichst allen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Anforderung 4.1 Die Kompatibilität mit Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, ist sicherzustellen.

Rechtslage Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verlangt von den Behörden des Bundes („Träger öffentlicher Gewalt“), dass diese ihre Internetauftritte und -angebote nach Maßgabe der barrierefreie Informationstechnik-verordnung schrittweise technisch so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

„Schrittweise“ wird verstanden als eine den technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten angepasste Umsetzung der Vorschrift.

Neue Angebote bzw. neue Teile bestehender Angebote müssen barrierefrei gestaltet werden, für die Umgestaltung bestehender Angebote gilt die schrittweise Umsetzung.

Für die Landes- und kommunalen Behörden sehen entsprechende Ländergesetze gleiche Regelungen vor.

Zielvereinbarungen

  sind das im BGG vorgesehene Instrument zur Erreichung der Barrierefreiheit in den Angeboten der Wirtschaft

  Verhandlungen müssen aufgenommen werden, wenn ein anerkannter Verband das Unternehmen dazu auffordert

  müssen Vereinbarungen über Umfang und Zeitplan der zu realisierenden Schritte zur Barrierefreiheit enthalten

  können bei Nichteinhaltung mit dem Mittel der Verbandsklage auf juristischen Wege durchgesetzt werden

Barrierefreies Webdesign bietet ökonomische Vorteile, denn   es erschließt durch einfachere Bedienbarkeit außer den Menschen mit

Behinderungen auch andere neue Nutzergruppen, z. B.: Interneteinsteiger und NutzerInnen mobiler Endgeräte mit kleinem Display

  die Trennung von Layout und Inhalt durch die Verwendung von Cascading Style Sheets reduziert die Übertragungsraten und den benötigten Speicherplatz auf dem Webserver

  es leistet einen Beitrag zur Corporate Responsiblity des Unternehmens und erschließt auch dadurch neue Kundengruppen

  es vereinfacht einen künftigen Relaunch der Site und reduziert die Kosten

Web 2.0

Web 2.0 - Was ist das Internet heute?

Wiki

Bewertungen, Meinungsumfragen

Kartenanwendungen

Austausch- plattformen

•  Inhalte •  Themen

•  Vermittlung •  Bewertung

(We)blogs

Online-Spiele Multi-User Spiele

Online- Zusammenarbeit

•  Lernmanagement-Systeme •  Projektmanagement

•  Kalender •  Chat

•  Forum •  Remote Application

Mash-Ups

Web 2.0 Aufhebung von

Autoren-/ Nutzer-Rolle

Studie zur Web 2.0 Nutzung

Quantitativer und qualitativer Studie der Aktion Mensch zur Nutzung von Webangeboten durch Menschen mit Behinderungen unter Mitwirkung des Fachlichen Beirats zur BIENE   Explorative Interviews mit Experten hinsichtlich Nutzungsverhalten und

Nutzungsmotivation   Leitfadengestützte Gruppeninterviews mit Menschen mit

Behinderungen   Barrierefreie Nutzerbefragung unter Menschen mit Behinderungen Ergebnisse   Erkenntnisse zum Kommunikationsverhalten von Menschen mit

Behinderungen im Internet   Identifizierung von Barrieren bei Web 2.0-Angeboten   Entwicklung eines erweiterten Prüfverfahrens für die Barrierefreiheit von

Internetangeboten

Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren

Video zum Projekt unter www.einfach-teilhaben.de

Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren

Die UN Behindertenrechtskonvention fordert im Handlungsfeld „gesellschaftliche und politische Teilhabe“, insbesondere den Zugang zu amtlichen Informatione und die Beteiligung an Wahlen u. ä. sicherzustellen.

Die UN Behindertenrechtskonvention konkretisiert in den Artikeln 21 und 29 die volle und gleichwertige gesellschaftliche und politische Teilhabe. Artikel 21 garantiert das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen.

Artikel 29 garantiert die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.

Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren

Die Handlungsempfehlungen zur Erreichung des Ziels, Bürgerbeteiligung erfolgreich und barrierefrei online zu gestalten, stützen sich auf die folgenden vier Kernforderungen:  Inklusivität, das heißt, dass die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Durchführung von Beteiligungsprozessen von Anfang an berücksichtigt werden, z. B. durch Einbeziehung ihrer Interessenvertretungen.  Standardkonformität, das heißt, dass die Vorgaben der BIT-V 2.0 und WCAG 2.0 bei der Umsetzung von Online-Beteiligungsangeboten nachweislich eingehalten werden.  Reduzierte Komplexität, das heißt, dass Online-Beteiligungsangebote sich auf die erforderlichen Elemente beschränken, um unnötige Barrieren zu vermeiden.  Transparenz, das heißt, dass Beteiligungsprozesse für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar gestaltet werden.

Quelle: http://xkcd.com/c256.html

Barrierefreiheit bietet Orientierung im digitalen Dschungel

des World Wide Web 2.0