MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, …ueberlingen.de/site/Ueberlingen/get/documents_E-1306637619... · Vier Buslinien der RAB enden seit vergangenem Sonntag nicht mehr auf dem

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  • AMTSBLATT

    MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HDINGEN,NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF

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    INHALT

    Die Notruftafel i nden Sie auf Seite 20

    Der Stadt ist es gelungen, einen weite-ren Teilbeschluss des Verkehrsbeschlus-ses vom 27. Juli 2015 umzusetzen. Vier Buslinien der RAB fahren nicht mehr zum Landungsplatz. Seite 4

    Bei der Betrachtung der Herbststatistik mit aktuellen Schlerzahlen zeigt sich, dass in diesem Schuljahr mehr Eltern ihre Kinder in der Realschule anmeldet haben als im Gymnasium. Seite 5

    Die Stadt macht Vereinen das Angebot, Mitglieder besonders zu schulen. Sie sollen in Zukunft bei Festen Security teilweise ersetzen knnen. Der erste fr Vereine und Teilnehmer kostenfreie Kurs soll im Januar 2017 starten. Seite 6

    Jahreskalender

    mit Veranstaltungen

    2017

    In dieser Ausgabe des Hallo

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    liegt Ihnen der neue

    Jahresveranstaltungskalende

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    der Kur und Touristik GmbH

    bei.

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    AUS DER STADTVERWALTUNG

    Der Petitionsausschuss des Landtags tagte am Mittwoch vergangener Woche, 7. Dezember, in berlingen. Nach der fentlichen Anhrung im Rathaussaal machten sich die Ausschussmitglieder, die Landtagsabgeordneten Jrgen Keck (FDP) und Petra Krebs (Bndnis 90/De Grnen), vor Ort auf dem zuknftigen Gelnde der Landesgartenschau an der Bahnhofstrae selbst ein Bild von der Situation. Bis Ende dieser Woche haben beide Seiten, Petenten sowie Stadt, Be-hrden und Umweltministerium noch Zeit, weitere Argumente, die mglicher-weise beim vor-Ort-Termin noch nicht ausgetauscht worden sind, schriftlich an den Petitionsausschuss zu senden. Vor-aussichtlich im Januar 2017 wird sich der Petitionsausschuss abschieend mit der Petition befassen und eine Empfehlung an den Landtag aussprechen. Anschlie-end entscheiden die Mitglieder des Landtags ber die Petition.

    Petition der Brgergemeinschaft fr berlinger BumeDie Brgergemeinschaft fr berlinger Bu-me hatte sich im September 2016 mit ihrer Petition zum Erhalt der Platanenallee an den Landtag gewandt. Die Petitionsschrift war am 15. September 2016 beim Petitionsaus-schuss eingegangen. Es handelte sich um eine Online-Petition. Gegenstand der Petiti-on war die Landesgartenschau berlingen 2020 - Erhalt Platanenallee u.a.... Die Brger-gemeinschaft fr berlinger Bume, vertre-ten durch ihre Vertrauensleute, will mit der Petition die Entfernung der Platanenallee in der heutigen Bahnhofstrae, die Entfernung der Trockenmauer sowie die Entfernung von etwa sechs Weidenbumen verhindern.

    Sachargumente vorgetragenBeim Ortstermin im berlinger Rathaus hr-ten sich die beiden Vertreter des Petitions-ausschusses, die beiden Berichterstatter, die Landtagsabgeordneten Jrgen Keck und Petra Krebs, die Argumente der Brgerge-meinschaft fr berlinger Bume fr den Erhalt der Platanenallee sowie der Trocken-mauer an. Auch die Vertreter der Stadt ber-lingen, der Landesgartenschau berlingen 2020 GmbH sowie der Fachbehrden und des Umweltministeriums konnten ihre Po-sition zur Umsetzung des Rahmenplans fr den abwechslungsreich gestalteten Brger-park am westlichen Stadteingang darlegen.

    Plne der StadtDie Stadt berlingen plant im Bereich der jetzigen Strae zwischen dem Bahnber-gang und Beginn der Wohnbebauung in der westlichen Bahnhofstrae die Verlagerung der Strae neben die Bahnlinie. Anstelle der

    Trockenmauer und der Platanenallee sollen terrassierte Flchen zum See mit Strandra-sen, Kiesstrand und Rasenlchen geschafen werden. In diesem Bereich ist auch ein barrie-refreier Zugang bis zum Ufer vorgesehen.

    Brgerbegehren abgelehntEin Brgerbegehren hatte der Gemeinderat am 15. August dieses Jahres fr unzulssig erklrt. Eine Anwaltskanzlei aus Lindau leg-te im Auftrag der Vertrauenspersonen des Brgerbegehrens Widerspruch gegen die-sen Beschluss ein. Mangels Begrndung des Widerspruchs konnte das Verfahren bisher noch nicht fortgefhrt werden.

    Argumente der PetentenDie Petenten verwiesen bei der Anhrung im berlinger Rathaus auf das sich in den letzten ber 100 Jahren entstandene ganz eigene Biotop, welches sich aus ihrer Sicht nahezu ungestrt entwickeln konnte. Bemer-kenswert seien aus ihrer Sicht die reichhaltige Fauna und Flora an der Trockenmauer.

    Argumente des Ministeriums und der BehrdenDem widersprachen die Vertreterin des Um-weltministeriums Astrid Herrmann sowie der Referatsleiter im Regierungsprsidium Tbingen, Lothar Heissel. Aus ihrer Sicht

    sind die Nachplanzungen im Zusammen-hang mit der Uferneugestaltung kologisch hochwertiger und verbessern den Lebens-raum der dort beindlichen Tierwelt.Der Leiter des Amtes fr Wasser und Boden-schutz im Landratsamt des Bodenseekreises Klaus Ruf bezeichnete die geplante Uferum-gestaltung mit der Verbesserung der Gtestu-fe als ein fr den Gewsserschutz wichtiges Projekt. Aus seiner Sicht knnen mit der Bau-manahme die Ziele der EU-Wasserrichtlinie und des Internationalen Gewsserschutzab-kommen der Bodensee-Anrainerstaaten, wie die naturnahe Umgestaltung von bebauten Uferzonen durchaus erreicht werden.

    Austausch bei OrtsbesichtigungIm Anschluss an die Errterung im Ratssaal besichtigten die Berichterstatter des Peti-tionsausschusses das zuknftige Areal des Brgerparks, die Trockenmauer sowie den Stadteingang West mit seiner Platanenal-lee und nahmen es persnlich in Augen-schein. Begleitet wurden sie sowohl von Mitgliedern der Brgergemeinschaft fr berlinger Bume (BB) als auch von Ver-tretern der Behrden, des Ministeriums, des Regierungsprsidiums, des Landrat-samtes, der Stadtverwaltung, der Landes-gartenschau berlingen 2020 GmbH und Landschaftsarchitektin Marianne Momm-

    Petitionsausschuss macht sich eigenes Bild bei der Ortsbesichtigung auf dem Landesgartenschaugelnde

    Der Petitionsausschuss hatte die Landtagsabgeordneten Jrgen Keck (FDP) und Petra Krebs (Bndnis 90/Die Grnen) nach berlingen entstand, um sich vor Ort ein Bild ber die Situation auf dem knftigen Landesgartenschaugelnde zu machen. Die Berichterstatter lieen sich von Dirk Diestel, einem Vertrauensmann der Petenten, die Argumente vortragen, die aus Sicht der Brgergemeinschaft fr berlinger Bume (BB) gegen die Entfernung der Platanenallee und der Trockenmauer an der Bahnhofstrae sprechen.

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    sen. Noch einmal tauschten beide Seiten vor Ort ihre Argumente aus. Konkret ging es beispielsweise noch einmal um die Wer-tigkeit von verschiedenen Baumarten, von Kopfplatanen und Schwarzpappeln und den Lebensrumen, die sie bilden. Kontro-verse Debatten gab es auch ber das Alter eines bereits gefllten Baumes zwischen der Zufahrt zum frheren Campingplatz-gelnde und dem Bahnbergang sowie ber den Zustand und die Vorschdigung der Straenbume an der Bahnhofstrae.

    In Augenschein nahmen die Mitglieder des Petitionsauschusses zudem die Tro-ckenmauer. Zusammen mit den Vertre-tern der Brgergemeinschaft fr berlin-ger Bume und von Behrden, Stadt und Landesgartenschaugesellschaft stiegen die Abgeordneten an einer Stelle, die Tau-chern zum Einstieg in den See dient, bis zum Fu der Mauer hinab. Dort errterten die Vertrauensleute der Petenten und die anderen Beteiligten, inwieweit es sich bei der Ufermauer um eine historische Mauer und um einen Lebensraum fr Tiere oder Planzen handelt. Weiter tauschten sich die Vertreter beider Seiten auf dem schma-len Kiesufer unterhalb der Mauer stehend ber die Renaturierung des Bodenseeufers und die kologischen Vorteile der Umge-staltung des Seeufers mit neuen lachen und steilen Uferabschnitten anstelle der Trockenmauer aus. Die Vertreter des Um-weltministeriums und des Landratsamts erklrten, dass nach Abriss der Ufermauer wertvollere Lebensrume fr die Tier- und Planzenwelt entstehen. Die Vertrauensleu-te der Brgergemeinschaft fr berlinger Bume wiederholten ihre Behauptung, den Brgerinnen und Brger sei zum Zeitpunkt des Brgerentscheids 2013 nicht bekannt gewesen, dass die Entfernung der Plata-

    nenallee und der Ufermauer vorgesehen war. Dem widersprach die Stadt vehement und stelle klar, dass es sich dabei um eine falsche Behauptung handle und sich auch das Regierungsprsidium zu diesem Thema entsprechend geuert habe.

    Schriftliche Argumente nachreichenBis Ende dieser Woche knnen die Peten-ten und Behrden ihre Argumente noch schriftlich darlegen. Der mit der Prfung betraute Landtagsabgeordnete Jrgen Keck wird dann dem Petitionsausschuss dann einen schriftlichen Bericht und eine Empfehlung vorlegen, mit welchem Ergeb-nis die Petition abgeschlossen werden soll. Der Petitionsausschuss bergibt sein Vo-tum dem Landtag, welcher abschlieend ber die Petition entscheidet. Der Landtag kann die Entscheidung der Exekutive zwar nicht selbst aufheben oder ndern, er kann die Regierung aber ersuchen, bestimmte Manahmen zugunsten der Petenten zu trefen oder eine frhere Verwaltungsent-scheidung nochmals zu berprfen. Ge-m dem Petitionsrecht kann sich jeder, der sich durch Entscheidungen von mtern und Behrden benachteiligt fhlt, mit sei-ner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden.

    Kontroverse Diskussionen fhrten die Betei-ligten ber den kologischen Wert der Kopf-platanen und der Ufermauer. Die Stadt sowie Behrdenvertreter wiesen auf die hhere Wer-tigkeit von Schwarzpappeln im Vergleich zu den Kopfplatanen hin.

    Beide Seiten, Stadt und Behrden sowie die Brgergemeinschaft berlinger Bume (BB) hatten im Rathaussaal und im Anschluss noch einmal bei einer Ortsbesichtigung die Mglichkeit, ihre Einschtzungen und sachlichen Argumente auszutauschen. Voraussichtlich im Januar wird sich der Petitionsausschuss des Landtags abschlieend mit der Petition befassen und eine Empfehlung an den Landtag aussprechen, der dann entscheidet.

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    Vier Linien der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) fahren Landungsplatz nicht mehr an

    Der Stadt ist es gelungen, einen weiteren Teilbeschluss des Verkehrsbeschlusses vom 27. Juli 2015 umzusetzen. Vier Buslinien der RAB enden seit vergangenem Sonntag nicht mehr auf dem Lan-dungsplatz, sondern auf dem Busbahnhof. Dadurch verringern sich die Schadstofemissionen.

    So soll es knftig am Landungsplatz nicht mehr aussehen. Die Busse sollen auf dem Landungsplatz in Zukunft weniger Platz bean-spruchen als in der Vergangenheit. Die Stadt mchte die Aufenthaltsqualitt auf dem Platz im Zuge der Neugestaltung der Promenade erhhen.

    Die DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bo-densee (RAB) fhrt seit vergangenem Sonntag die Haltestelle Landungsplatz mit Bussen der Linien 7381, 7392, 7396 und 7397 nicht mehr an. Die Verbindun-gen berlingen Wilhelmsdorf, ber-lingen Pfullendorf, berlingen Fri-ckingen Heiligenberg und berlingen Heiligenberg enden seit dem Fahrplan-wechsel am Busbahnhof beim Bahnhof Stadtmitte. Damit hat die Stadt den nchsten Schritt zur Verringerung des Verkehrs in der Innenstadt gemacht und einen weiteren wichtigen Beschluss des Gemeinderats umgesetzt. Das Verkehrskonzept Bereits im Sommer 2015 beschloss der Ge-meinderat der Stadt berlingen ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der berlinger In-nenstadt sowie die Umsetzung eines Rad-verkehrskonzepts. Der Beschluss iel damals einstimmig. Grundlage waren Empfehlun-gen des Planungsbros Dr. Brenner. Das neue Verkehrskonzept, auf das sich der Ge-meinderat nach Jahrzehnte langer Diskussi-on einigte, gilt als ein Meilenstein. Weniger Grobusse Der Gemeinderat signalisierte bereits im Sommer 2015 deutlich, dass er die Zahl der Grobusse in der Innenstadt verringern mchte. Das betraf Reise- und Linienbis-se. Die Stadt verhandelte daraufhin mit der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB). Zum Fahrplanwechsel erreichte sie das Ziel, die Anzahl der Grobusse zu verkleinern. Hhere Aufenthaltsqualitt Die Aufenthaltsqualitt am Landungsplatz soll sich in Zukunft deutlich erhhen. Der Platz soll knftig im Norden bis an die Fas-saden der angrenzenden Gebude reichen. So soll sich die Wirkung des Platzes verbes-sern. Die Bushaltestelle mchte die Stadt zurckbauen. Der Verkehr soll auf dem

    Landungsplatz in Zukunft nur noch eine un-tergeordnete Rolle spielen. Fahrradabstell-mglichkeiten sollen Fahrradfahrer dazu animieren, ihre Rder abzustellen und zu Fu ber den Platz zu gehen. Ein Platz fr Fugnger Fugnger sollen den Platz wieder in Besitz nehmen. Sitzen im Schatten auf Rundbn-ken ist vorgesehen. Bei der Freitreppe ist im Zuge der Neugestaltung der Promenade ein Holzdeck geplant. Ziel ist zudem die Auf-wertung und die Verbindung der Hofstatt mit dem Landungsplatz. Bis zum Landes-gartenschaujahr 2020 mchte die Stadt ihre gesteckten Ziele erreichen. Weitere Bestandteile des Beschlusses Weitere wichtige Bestandteile des im Som-mer 2015 beschlossenen Verkehrskonzept waren der Verzicht auf die 71 oberirdischen fentlichen Stellpltze in der Innenstadt, einschlielich des Felderhausparkplatzes, um den Park-Such-Verkehr zu verringern. Der Gemeinderat beschloss mit dem neuen Verkehrskonzept auch die Einfhrung eines dynamischen Parkleitsystems. Weiter sah es die Sperrung der Innenstadt fr Lkw von mehr als 3,5 Tonnen vor. Der Gemeinderat beschloss auch, Reisebusse nicht mehr an den Landungsplatz fahren zu lassen und die Zahl der Linienbusse zu verringern. Damit wollte der Gemeinderat die Schadstofemis-sionen am Landungsplatz senken. Der Ge-meinderat sprach sich perspektivisch auch fr die Einrichtungen von Mobilittsstatio-nen an den Innenstadteingngen aus, um

    die Innenstadtbesucher zum Umsteigen zu motivieren. Nur noch Tempo 20 Beschlossen wurde zudem Tempo 20 in der Franziskanerstrae, Christophstrae, Kloster-strae und Jakob-Kessenring-Strae, die Ha-fenstrae zu einer Fahrradstrae zu machen sowie die Umgestaltung der Hafenstrae und der Marktstrae wegen der dann genderten Radwegefhrung in diesem Bereich. Der Ge-meinderat sprach sich auch fr die Nutzung der B 31 alt als Stadtumfahrung aus. Umsetzung Schritt fr Schritt Schon im Mrz 2012 hatte der Gemeinderat zum ersten Mal das Ziel einer verkehrsfreien Innenstadt formuliert und beschlossen, das Ziel stufenweise umzusetzen. Der Beschluss vom Sommer 2015 war dann konkret. Die Stadt kann ihn aber nur Schritt fr Schritt umsetzen. Zu wenig Platz zum Wenden Festgelegt wurde auch ein Vorbehaltsnetz fr den motorisierten Individualverkehr, also die Haupteinfall- und Hauptausfallstraen. Herausgenommen worden sind aus diesem Netz die Zahnstrae/Am Schttlisberg sowie die Aufkircher Strae. Die Bahnhofstrae ge-hrt zum Vorbehaltsnetz. Wegen fehlender Wendemglichkeiten in Hhe des Badho-tels muss die Stadt Reisebusse, die ber die Bahnhofstrae in die Stadt fahren, bisher bis zum Landungsplatz weiterfahren lassen.

    Fortsetzung Seite 7

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    Aktuelle Schlerzahlen in berlingen: Herbststatistik 2016

    Die Herbststatistik der Abteilung Bildung, Jugend, Sport zeigt, dass die Gemeinschaftsschule stabil zweizgig ist. Seit Start der Gemeinschafts-schule gab es noch nie so viele Fnftklssler.

    Insgesamt 615 Schlerinnen und Schler im Grundschulalter besuchen eine der fnf berlinger Grundschulen oder die Frderschule. Am meis-ten Kinder hat noch die Grundschule Burgberg mit 246.

    Bei der Betrachtung der Anmeldezahlen fr das Gymnasium zeigt sich, dass sie in den vergange-nen Schuljahren von 151 im Schuljahr 2013/14 auf 105 in diesem Schuljahr sank. Der Trend in der Realschule geht hingegen nach oben.

    Die Abteilung Bildung, Jugend, Sport der Stadtverwaltung hat die aktuellen Schlerzahlen zusammengestellt. Die Zusammenstellung, die Herbststatistik 2016, hat ergeben, dass 71 Schlerinnen und Schler mehr als im vergangenen Jahr die stdtischen Schulen besuchen. Die Schlerzahl stieg auf insgesamt 2.497. Whrend sich die Zahl der Sch-ler in den Eingangsklassen des Gymna-siums in den vergangenen Schuljahren eher verringerte, haben mehr Eltern als in frheren Jahren ihre Kinder in der Realschule angemeldet. Die Gemein-schaftsschule behauptet sich und ist seit Beginn des Schuljahrs wieder stabil zweizgig.

    Primarstufe und Sekundarstufen In der Primarstufe, also in der Grundschule, stieg die Zahl der Kinder von 594 im letzten Schuljahr auf aktuell 615. In der Sekundar-stufe I, den Klassen fnf bis zehn, sind es in diesem Herbst 1.674. Das sind 20 Kinder mehr als vor einem Jahr. In der Sekundarstu-fe II, der gymnasialen Oberstufe, lernen 208 Schlerinnen und Schler. Das sind 30 mehr als im Herbst vor einem Jahr.

    Kleinste Grundschule Lippertsreute Insgesamt 615 Schlerinnen und Schler im Grundschulalter besuchen eine der fnf berlinger Grundschulen oder die Frder-schule. Am meisten Kinder gibt es an der Grundschule Burgberg mit 246. Dort lernen auch Inklusionskinder. 173 Grundschler hat die Wiestorschule, die 18 Schlerinnen und Schler der Internationalen Vorberei-tungsklassen (IVK) im Primarbereich mit eingerechnet. 71 sind es in Nudorf, 67 in Hdingen und 36 in der Grundschule Lip-perstreute/Deisendorf. Die Frderschule be-suchen in diesem Herbst 22 Kinder. Schwankungen an den Grundschulen Im Schuljahr 2009/10 hatte die Burgberg-schule noch 289 Schlerinnen und Sch-ler in 13 Klassen. Im Schuljahr 2010/2011

    waren es zwischenzeitlich sogar 291 in 14 Klassen. Heute sind es 246 in 13 Klas-sen. In Hdingen sank die Schlerzahl von 73 im Schuljahr 2009/10 auf nur noch 53 im Schuljahr 2013/14. Heute sind es wie-der 67. In Lippertreute/Deisendorf nahm die Zahl der Grundschler ebenfalls zu-nchst deutlich ab. Von 53 im Schuljahr 2009/10 sank sie auf nur noch 29 im Schul-jahr 2015/26. In diesem Schuljahr sind es wieder 36. In Nudorf gab es 2009/10 noch 65 Grundschler. In den Folgejahren gab es leichte Rckgnge bis die Zahl im Schuljahr 2015/16 sogar auf 75 anstieg. Im laufenden Schuljahr sind es in diesem Herbst 71. In der Grundschule Wiestor sank die Zahl der Schler vom Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2016/17 von 180 auf 155. Mit den Schlerinnen und Schlern der IVK-Klassen sind es aber wie-der 173.

    Zahl der Realschler am hchsten In der Sekundarstufe I teilen sich die Schle-rinnen und Schler so auf: 747 besuchen die Realschule, 695 das Gymnasium und 188 die Werkrealschule und die Gemeinschaftsschu-le in der Wiestorschule. In der Frderschule besuchen 44 Schlerinnen und Schler die Sekundarstufe I. Whrend die Schlerzahl des Gymnasiums in den Klassen fnf bis zehn seit dem Schuljahr 2014/15 von 734 ber 708 im Schuljahr 2015/2016 auf jetzt 695 stetig ge-sunken ist, stieg sie an der Realschule von 681 im Schuljahr 2014/15 auf 722 im Schuljahr 2015/16 und aktuell auf 747 in diesem Schul-jahr an. Die Sekundarstufe II, die gymnasiale Oberstufe, besuchen zur Zeit 208 Schlerin-nen und Schler. Die Wiestorschule, die bis zum Schuljahr 2012/13 noch Werkrealschule war, hat ihre Schlerzahl gehalten.

    Fortsetzung Seite 7

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    Die Stadt bietet berlinger Vereinen ab 2017 an, Vereinsmitglieder zu schulen. Im Mittelpunkt stehen der Jugendschutz und die Alkoholprvention. Die Ver-einsmitglieder erhalten anschlieend einen Teilnahmenachweis. Besonders geschulte Ehrenamtliche sollen in Zu-kunft dann bei bestimmten Anlssen, bei Festen, Veranstaltungen oder an der Fasnet, professionelle Security zumin-dest teilweise ersetzen knnen. Starten mit der ersten Schulung mchte die Stadt im neuen Jahr. Bei entsprechend groem Interesse sollen solche Schulungen dann regelmig stattinden. Fr Vereine und Teilnehmer ist die Schulung kostenfrei. Ziel der Stadt ist neben der Weiterbildung die Sensibilisierung der Vereine fr die Themen Jugendschutz und Alkoholpr-vention. Der erste Schulungstermin soll im Januar 2017 sein.

    Weniger Security-MitarbeiterDas stdtische Angebot steht in Zusam-menhang mit dem Projekt Starthilfe, das das Jugendreferat, Schulen, Polizei, Suchtberatungsstellen und das stdtische Ordnungsamt zur Verbesserung des Ju-gendschutzes und der Alkoholprvention entwickelt haben. Dafr, dass die Veranstal-ter bei Festen die gesetzlichen Vorgaben beachten, muss die Stadt sorgen. Dazu ist sie verplichtet. Ohne entsprechendes Si-cherheitskonzept darf keine grere Party steigen. Sehr oft mssen Vereine eine pro-fessionelle Sicherheitsirma engagieren. Wenn besonders geschulte Vereinsmitglie-der in Zukunft Aufgaben von Security-Mit-arbeitern teilweise bernehmen knnten, mssten die Vereine weniger professionelle Security-Krfte einsetzen. Wir knnen die Security dann verringern, erklrt Dagmar Schaupp, Leiterin der Abteilung fentliche Ordnung.

    Vorgaben des JugendschutzesDass Veranstalter die Regeln des Jugend-schutzes und der Alkoholprvention be-achten mssen, steht auer Frage. Auch bei Festen gilt, dass Festwirte Bier erst an Jugendliche ab 16 Jahre und branntwein-haltige Getrnke nur an Festbesucher ab 18 Jahre ausschenken drfen und dass Festbe-sucher unter 18 Jahren eine Party sptestens um Mitternacht verlassen mssen. Entschei-dend ist, dass die Vereine diese Regeln und Vorgaben umsetzen. Die Veranstalter ms-sen dafr sorgen, dass es zu keinen Verst-en kommt.

    Vereine in der PlichtEin Instrument ist der persnliche Partypass, den Jugendliche unter 18 Jahren beim Ein-tritt abgeben und erst beim Verlassen des Festes zurckbekommen. Um 0 Uhr se-hen die Veranstalter dann sofort wie viele Jugendliche unter 18 Jahren noch da sind

    und das Fest verlassen mssen, berichtet Dagmar Schaupp. Sie knnen dann ent-sprechende Durchsagen machen. Beim Aus-schank von Getrnken reicht es, wenn sich die Festwirte, Ausweise oder Schlerauswei-se zeigen lassen und das Alter berprfen. Sie mssen aber sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfllen.

    Gefhrdungslage entscheidendGerade auch an der Fasnet mssen die Vereine deshalb einen hohen Aufwand be-treiben. Dagmar Schaupp weist darauf hin, dass Ordnungsamt und Polizei Sicherheits-konzepte fr Veranstaltungen vorab prfen und genau festlegen wie viel ausgebildete Security und wie viele Ordner ntig sind. Das hngt von der Gefhrdungslage ab, erklrt die Abteilungsleiterin. Als Faustre-gel gilt: zwei Ordner je 100 Gste. Bei einem Kinderball ist zum Beispiel keine professio-nelle Security ntig. Wenn die Veranstalter Branntwein ausschenken, geht es hingegen nicht ohne ausgebildete Security-Mitarbei-ter. Dass die Anforderungen im Vergleich zu frheren Jahrzehnten hher geworden sind, steh in Zusammenhang mit Vorfllen und Straftaten, die sich in den vergangenen Jahren bei oder rund um Veranstaltungen in vielen Stdten ereignet haben. Spielrume hat die Stadtverwaltung, wenn es um die Sicherheit geht, nicht. Wenn sie kein ent-sprechendes Sicherheitskonzept von den Vereinen fordert, haftet sie bei einem Vorfall selbst. Falls der Verein ein Konzept nicht um-setzt, ist der Verein in der Haftung.

    Ausgebildetes Security-PersonalDie Abteilung fentliche Ordnung hat die Erfahrung gemacht, dass Vereine trotzdem

    oft der Meinung sind, dass die Stadt zu viel fordert. Das ist aber nicht so. Sobald ein Messer im Spiel ist, sind Ordner mit der Situ-ation berfordert, erklrt Dagmar Schaupp. Security sei anders als Vereinsordner auch fr solche Flle geschult, wisse wie sich An-grife abwehren lassen.

    Schulung an einem AbendMit der Schulung von Vereinsmitgliedern mchte die Stadt den Vereinen neu das An-gebot machen, ihre eigenen Ordner schu-len zu lassen. Die Schulung, die an einem Abend stattindet, besteht aus mehreren Blcken. Referenten werden aus den Be-reichen Polizei, Gesundheit und der Sucht-prvention kommen. Wissen vermitteln die Referenten zum Beispiel ber die gesetzli-chen Bestimmungen, die Folgen von Alko-holmissbrauch und sie geben praktische Hinweise dazu, welche Befugnisse Ordner haben, was sie drfen und wozu sie nicht berechtigt sind.

    Geschulte OrdnerDagmar Schaupp geht davon aus, dass ge-schulte Ordner alle gesetzlichen Bestimmun-gen kennen und wissen wie sie in bestimm-ten Situationen angemessen reagieren und richtig handeln mssen. Dagmar Schaupp rechnet fest damit, dass geschulte Ordner teilweise professionelle Security ersetzen knnen und die Stadt in Zukunft weniger professionelle Security verlangen muss. Die Vereinsmitglieder werden nach der Schu-lung zudem selbst einschtzen knnen, wann es reicht, wenn der Verein eigene Ord-ner einsetzt, und wann mglicherweise eine professionelle Security sinnvoll ist.

    Schulungsangebot fr Vereine: Eigene Ordner knnen fr Jugendschutz und Alkoholprvention sorgen und Security ersetzen

    Veranstalter von Festen, Partys und Konzerten, so wie hier bei einem Festival fr Nachwuchsbands, mssen fr die Sicherheit sorgen. Werden Bestimmungen nicht eingehalten, haften Vereine und die Stadt. Besonders geschulte Vereinsmitglieder sollen in Zukunft Security teilweise ersetzen.

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    Zu schmale Hafenstrae Auch die Tonnagebeschrnkung fr Last-wagen lie sich nicht wie beschlossen um-setzen. Dasselbe war bei der Einrichtung einer Fahrradstrae in der Hafenstrae der Fall. Hier scheiterte die schnelle Umsetzung an der nicht ausreichend breiten Fahrbahn. Der Gemeinderat beschloss in diesem Jahr

    auch, das dynamische Parkleitsystem noch einmal zurckzustellen. Nach einer nde-rung des Landesgemeindeverkehrsinanzie-rungsgesetzes (LGVFG) sind neu dynami-sche Verkehrsleit- und Informationssystem frderfhig. Die Stadt stellte einen Antrag und verschob die Installation des Parkleit-systems auf 2017.

    Erfolgreich umgesetzt Bereits verringern konnte Stadt schon in der Vergangenheit die Anzahl der Grobusse am Landungsplatz. Seit vergangenem Sonntag hat sich ihre Zahl noch weiter verkleinert. Be-reits seit Pingsten 2016 gilt in der Franziska-ner-, Christoph-, Kloster-, Jakob-Kessenring- und Hafenstrae auch Tempo 20.

    Gasalarm Holzwinkel und Owinger Strae In den frhen Morgenstunden des Nikolaustages bemerkten An-wohner aus dem Bereich Im Holzwinkel und Owinger Strae Gas-geruch und alarmierten die Feuerwehr ber die Notrufnummer der integrierten Leitstelle Bodenseekreis. Der diensthabende Lschzug nahm ebenfalls den deutlichen Gasgeruch wahr und konnte diesen dem Bereich eines gewerblichen Betriebes im Holzwinkel zuordnen. Daraufhin wurde zur Verstrkung der Gefahrgutzug der Feuerwehr berlingen sowie die Abteilung Bambergen angefordert. Der Ge-fahrgutzug ist auf Einstze mit chemischen Gefahrguten speziell ausgerstet und ausgebildet. Das in berlingen stationierte ABC- Erkundungsfahrzeug ist mit Messtechnik zur Erfassung von Gefahr-gut ausgestattet und der Gertewagen Gefahrgut mit besonderen Schutzanzgen und weiteren Einsatzgerten. Die Ergebnisse der Feuerwehr zeigten eine Gaskonzentration an. Die ebenfalls alarmier-ten Mitarbeiter des Stadtwerks am See konnten nach ihren Messun-gen und Kontrollen eine Leckage am Gasversorgungsnetz ausschlie-en.

    Unter Atemschutz und besonderen Schutzanzgen drangen die Feuerwehrkrfte dann in den Lagerraum des betrofenen Gebu-des vor und konnten den Gasgeruch verursachenden Gasbehlter bergen. Weitere Chemikalien wurden ebenfalls geborgen und in Sammelbehlter verbracht. Whrend der Einsatzarbeiten wurde das Gebude mit einem Druckbelfter belftet. Fr die Bevlkerung bestand keine Gefhrdung, wie die Schadstofmessungen ergaben. Im Bereich der Einsatzstelle wurden die Straen im Holzwinkel und Owinger Strae von der Polizei abgesperrt. Die Schnelleinsatzgrup-pe des Deutschen Roten Kreuzes war ebenfalls zur Einsatzstelle geeilt, ebenso der Kreisbrandmeister zur Beaufsichtigung der Ein-satzarbeiten. Die Feuerwehr berlingen war mit ca. 30 Personen und mehreren Fahrzeugen im Einsatz. Freiw. Feuerwehr berlingen

    Fortsetzung Vier Linien der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) fahren Landungsplatz nicht mehr an

    Sechste Klassen fnfzgig

    Die Realschule ist in der fnften Klasse mit 117 Schlerinnen und Schlern vierzgig. Das heit, es gibt vier fnfte Klassen. Die sechste Klasse ist mit 122 Schlerinnen und Schlern fnfzgig. Am Gymnasium gibt es wie an der Realschule in diesem Schuljahr vier fnfte Klassen, allerdings mit 105 und Sch-lerinnen und Schlern und damit mit weni-ger Fnftklsslern als in der Realschule. Die sechste Klasse des Gymnasiums ist mit 128 Schlerinnen und Schlern wie die sechste Klasse der Realschule fnfzgig. Die Gemein-

    schaftsschule ist in der fnften Klasse mit 36 Kindern wieder wie auch die siebte Klasse - stabil zweizgig. Die sechste Klasse ist da-gegen nur einzgig. Die Zahl der Anmeldun-gen in der Gemeinschaftsschule erreichte im Schuljahr 2016/2017 mit 36 Kindern den bis-herigen Hchststand. Im Schuljahr 2013/14 waren es beim Start der Gemeinschaftsschu-le18 Kinder, 2014/15 dann 34 Kinder, 2015/16 sank die Zahl auf 19 Kinder, bevor sie wieder anstieg. Hinzu kommen an der Wiestorschule in der Sekundarstufe noch 20 Schlerinnen und Schler, die eine IVK Klasse besuchen. Die Anzahl der Schlerinnen und Schler in

    dieser Klasse schwankt allerdings stark. Trend bei Anmeldezahlen Bei der Betrachtung der Anmeldezahlen fr das Gymnasium zeigt sich, dass sie in den vergangenen Schuljahren von 151 im Schuljahr 2013/14 auf 105 in diesem Schuljahr tendenziell sank. Der Trend bei der Realschule ging dagegen in die ande-re Richtung. Von 95 im Schuljahr 2013/14 stieg die Anmeldezahl auf 117 in diesem Schuljahr. Nur 2015/16 waren es mit je-weils 127 an der Realschule und am Gym-nasium in einem Schuljahr gleich viele An-meldungen.

    Fortsetzung Aktuelle Schlerzahlen in berlingen: Herbststatistik 2016

    Persnliche Beratung beim unabhngigen Energieberater Die nchste kostenlose Sprechstunde der Energieagentur Bodenseekreis fr Brgerinnen und Brger sowie Gewerbe-treibende indet am Mittwoch, 21. Dezember 2016 von 12.00 bis 16.00 Uhr im Brgerbro im Rathaus, Mnsterstrae 15-17, 88662 berlingen, statt. Das Brgerbro ist ber den Ein-gang in der Mnsterstrae, Fugngerzone, zu erreichen.

    Der erste Beratungstermin erfolgt unentgeltlich. Es ist eine Voranmeldung unter Tel. 07551 99-1021, E-Mail: [email protected], erforderlich. Der nchst folgende Termin indet im Januar 2017 statt, er wird rechtzeitig im Hallo bekannt-gegeben. Stadtverwaltung berlingen

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    Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Verbindungsstrae Zur Weierhalde zwischen Burgbergring und Abigstrae

    Im Rahmen der anstehenden Umbauarbeiten der B31 wird die Trasse der derzeitigen B31 zuknftig als Stadtring genutzt. Bereits in den 1990er Jahren wurde eine Straenplanung fr eine Verbindungsstrae von der L200a ab der Einmndung der Strae Zur Weierhalde zur derzeitigen B31 erarbeitet, welche bislang allerdings an der Einmndung der Abigstrae endet. Zuknftig soll die Strae Zur Weierhalde mittels eines Kreisverkehrs an den zuknftigen Stadtring sowie den Burgbergring angeschlossen werden. Diese Strae mit begleitendem Fu- und Radweg ermglicht eine direkte Anbindung des Burgbergs an das Gewerbegebiet Oberried, welche sowohl von Fahrzeugen, als auch von Fugngern und Radfahrern genutzt werden kann. Da diese Planung die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordert, wird die fentlichkeit eingeladen, sich im Rahmen einer Informations-veranstaltung am

    20.12.2016 um 18:30h im Rathaussaal (Mnsterstr. 15-17, 88662 berlingen)

    ber die Planung sowie deren Auswirkungen zu informieren sowie Anregungen und Fragestellungen zu uern.

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    GEBURTENIn der Zeit vom 1.11.2016 bis zum 30.11.2016 wurde im Standesamt berlingen die Ge-burt folgender Kinder beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Verf entli-chung liegt vor. 23.09.2016 Hafsanur Eyibil, weiblich Ayse Eyibil geb. Ycel und Sedat Eyibil, Ablachstrae 7, 88605 Mekirch 29.09.2016 Jona Ajdini, weiblich Fakete Ajdini und Albert Mulolli, Max-Bommer-Weg 25 B, 88662 berlingen 06.10.2016 Dominik Szolga, mnnlich Ildiko Erzsebet Szolga-Szeplaki geb. Szeplaki und Peter Tibor Szolga, Espenweg 4, 78333 Stockach 14.10.2016 Leo Paul Oskar Stock, mnnlich Sabine Elisabeth Stock geb. Meyer und Ulrich Stock, Schlosserhof 3, 88634 Herdwangen-Schnach 28.10.2016 Isabell Stuepp, weiblich Nicole Dagmar Stuepp geb. Schimanko und Rene Stuepp, Fischerweg 4, 78354 Sipplingen 04.11.2016 Sophie Mathilde Brucker, weiblich Julia Sabine Bertele und Florian Georg Bru-cker, Von-Falkenstein Strae 3, 88639 Wald 05.11.2016 Marie Liesbeth Fuchs, weiblich Mara Fuchs geb. Kllenberg und Reinhard Rudolf Fuchs, Hllwangen 13, 88662 berlingen 09.11.2016 Maximilian Nicolai Stieger, mnnlich Jule Marie Stieger und Nicolai Tim Saum, Im Zinken 2 A, 88696 Owingen 11.11.2016 Bela Schle, mnnlich Eva Sophia Schle geb. Sorms und Simon Schle, Zur Riedhalde 12, 88662 berlingen

    16.11.2016 Leonard Maxim Schloss, mnnlich Karin Schloss geb. Lffl er und Max Schloss, Owinger Strae 19, 88662 berlingen 16.11.2016 Milan Phil Schmid, mnnlich Nicole Schmid-Belger geb. Belger und Jrg Schmid, Berlinger Strae 50, 78333 Stdckach 17.11.2016 Romy Carlotta Merker, weiblich Kathrin Isabel Ehmann-Merker geb. Ehmann und Michael Merker, Im Grblen 1/1, 78351 Bodman-Ludwigshafen 19.11.2016 Mara Paula Brucker, weiblich Barbara Julia Brucker geb. Martin und Andreas Josef Brucker, Steckeler Hfe 5, 88639 Wald 20.11.2016 Lina Maria Kunle, weiblich Christine Elisabeth Kunle geb. Weishaupt und Markus Josef Kunle, Bamberger Strae 10, 88662 berlingen

    EHESCHLIESSUNGENIn der Zeit vom 1.11.2016 bis zum 30.11.2016 haben auf dem Standesamt berlingen die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche Einwilligung zur Verf entli-chung liegt vor. 11.11.2016 Lara Ingeborg Swoboda und Luis Miguel Ferreira Chouco, Manzweg 28, 88662 berlingen 17.11.2016 Katja Federle und Andreas Lohner, Anton-Wilhelm-Schelle-Str. 1,88662 berlingen 18.11.2016 Christina Luise Hallweger und Michael Hubert Volz, Dorfstr. 8, 83246 Unterwssen 25.11.2016 Sabine Katrin Nothhelfer und Joshua-Raphael Gentzen, Wiesenstrae 19, 78333 Stockach

    STERBEFLLEIn der Zeit vom 1.11.2016 bis zum 30.11.2016 wurde im Standesamt berlingen der Ster-befall folgender Personen beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Verf entli-chung liegt vor. 26.10.2016 Emilie Genofeva Braunbarth geb. Buffl er St.-Ulrich-Str. 20, 88662 berlingen 30.10.2016 Josei na Gng geb. Schwegler Lindenstr. 7, 88662 berlingen 11.11.2016 Veronika Wohlhter geb. Jossi Strandweg 27, 88662 berlingen 11.11.2016 Hildegard Gertrud Franz geb. Suhm Rengoldshauser Str. 22, 88662 berlingen 12.11.2016 Harald Peter Werner Im Grber 9, 88662 berlingen 17.11.2016 Margrit Rasch-Mei geb. HessenbruchRengoldshauser Strae 22, 88662 berlingen 17.11.2016 Emilie Schleibinger Mhlweg 12, 88662 berlingen 20.11.2016 Michael Fetschak Rauensteinstrae 31, 88662 berlingen 20.11.2016 Hermann Konrad Jatzke Konstantin-Vanotti-Strae 11, 88662 berlingen 21.11.2016 Christian Heinrich Rle Mhlbachstr. 2, 88662 berlingen

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  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    Groe Kreisstadt berlingen

    Satzung der Stadt berlingen (Bodensee) ber die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags Die Stadt berlingen ist anerkannter Kurort i.S.v. 44 Abs. (1) des Kommunalabgabengesetzes Baden-Wrttemberg (KAG). Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung fr Baden-Wrttemberg (GemO) in Verbindung mit den 2, 8 Abs. 2 und 44 des Kommunalabgabengesetzes fr Baden-Wrttemberg hat der Gemeinderat am 30. November 2016 folgende Satzung beschlossen:

    1 Beitragsplicht, Gegenstand des Beitrags

    Von allen juristischen Personen und allen natrlichen Personen, die eine selbstndige Ttigkeit ausben und denen in der Stadt ber-lingen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Frderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.

    2 Beitragsfreiheit

    Von der Beitragsplicht sind der Bund, die Lnder, die Landkreise und die Gemeinden, soweit sie nicht mit privatwirtschaftlichen Un-ternehmen in Wettbewerb stehen, befreit.

    3 Mastab des Beitrags

    (1) Der Beitrag bemisst sich nach den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen, insbesondere den Mehreinnahmen, die dem Beitrags-plichtigen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr in der Stadt berlingen mit ihren Ortsteilen erwachsen.

    (2 Magebend fr den Beitrag nach 4 Abs. 1 sind die Mehreinnah-

    men des Jahres, das dem Erhebungszeitraum ( 6 Abs. 1) voraus-geht.

    (3) Wird eine beitragsplichtige Ttigkeit zu Beginn eines Kalender-

    jahres aufgenommen, sind abweichend von Absatz 2 der Berech-nung fr den ersten Erhebungszeitraum die Mehreinnahmen des Erhebungszeitraums zugrunde zu legen. Dies gilt auch fr den folgenden Erhebungszeitraum, wenn eine beitragsplichtige T-tigkeit im Laufe eines Jahres begonnen wird. Wird eine beitrags-plichtige Ttigkeit im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen oder beendet, sind abweichend von Abs. 2 der Berechnung des Beitrags fr den Teil des Kalenderjahres, in dem die Vorausset-zungen des 1 gegeben sind, die Mehreinnahmen des (verkrz-ten) Erhebungszeitraumes zu Grunde zu legen.

    (4) Alle nach 1 Beitragsplichtigen, die Einnahmen aus bernach-

    tung von Gsten mit oder ohne Frhstck haben (sowohl kon-zessionierte Betriebe als auch Privatvermieter), werden hierfr abweichend von Abs. 2 mit bernachtungsbeitrgen (Bettengel-dern) nach der Zahl der bernachtungen veranlagt. Magebend sind die bernachtungen des Erhebungszeitraums.

    4 Messbetrag

    (1) Die Mehreinnahmen ( 3 Abs. 1) werden in einem Messbetrag ausgedrckt. Dieser ergibt sich, indem die Reineinnahmen (Abs. 2) mit dem Vorteilsatz (Abs. 3) multipliziert werden.

    (2) Die Reineinnahmen werden aus dem in der Stadt und ihren Orts-

    teilen erzielten Umsatz (Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer) ermittelt. Zu ihrer Ermittlung wird der mittlere Reingewinnsatz aus der jeweils gltigen Richtsatzsammlung des Bundesinanz-ministeriums angewandt. Ist in der Richtsatzsammlung fr die betrefende Betriebsart kein Richtsatz angegeben, so wird der anzuwendende Gewinnsatz durch Anpassung an andere ver-gleichbare Betriebsarten gefunden. Ist dies nicht mglich, wird der Reingewinnsatz von der Stadt unter Bercksichtigung von Art, Umfang und Ertragsfhigkeit des Unternehmens geschtzt.

    (3) Der Vorteilsatz bezeichnet den auf den Kurbetrieb oder Frem-denverkehr entfallenden Teil der Reineinnahmen. Er wird durch Schtzung ermittelt. (Vorteilschtzung). Dabei sind insbesonde-re Art und Umfang der Ttigkeit, die Betriebsweise und die Zu-sammensetzung des Kundenkreises zu bercksichtigen.

    5 Beitragshhe

    Der Beitrag nach 4 Abs. 1 betrgt 8,5 v.H. des Messbetrags. Der Bei-trag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,00 betrgt. (2) Die bernachtungsbeitrge nach 3 Abs. 4 betragen je ber-

    nachtung In Kurzone 1: 0,35 In Kurzone 2: 0,30 (3) Kinder, die nach der jeweils gltigen Kurtaxeordnung von der

    Kurtaxe befreit sind, werden bei der Erhebung des Bettengeldes ebenfalls nicht bercksichtigt.

    (4) Bei konzessionierten Betrieben und Privatzimmervermietern ist

    mit den bernachtungsbeitrgen (Bettengeldern) nach 3 Abs. 4 und 5 Abs. 2 der Fremdenverkehrsbeitrag aus den Umstzen aus bernachtung mit Frhstck abgegolten. Zustzlich unter-liegen bei konzessionierten Betrieben alle anderen Umstze dem Fremdenverkehrsbeitrag nach Magabe von 3 Abs. 1, 2 und 3, in Verbindung mit 4 Abs. 1 und 2 dieser Satzung. Dieser Rest-umsatz wird ermittelt, indem die Umstze aus bernachtung mit Frhstck von den Gesamtumstzen abgezogen werden.

    6 Erhebungszeitraum

    (1) Der Beitrag nach 5 Abs. 1 wird fr das Haushaltsjahr erhoben, in dem die Voraussetzungen des 1 gegeben sind.

    (2) Der Beitrag nach 5 Abs. 2 wird abweichend von Abs. 1 monat-

    lich erhoben.

    7 Entstehung der Beitragsschuld

    (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Beginn des Erhebungszeitraums. (2) Wird eine beitragsplichtige Ttigkeit erst im Laufe des Erhe-

    bungszeitraumes aufgenommen, entsteht die Beitragsschuld ab-weichend von Abs. 1 mit Beginn der beitragsplichtigen Ttigkeit.

    (3) Der Beitrag nach 3 Abs. 4 (bernachtungsbeitrge) entsteht zu-

    sammen mit der Kurtaxe am Tag der Ankunft der beherbergten Person in der Stadt.

    8 Meldeplichten

    Beitragsplichtige nach 3 Abs. 4 haben die bernachtungszahlen der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Stadt ber-lingen mitzuteilen. Die Meldung kann nach 7 der Kurtaxesatzung vom 30.11.2016 in der jeweils geltenden Fassung verbunden wer-den.

    9 Beitragsbescheid

    (1) Die Gemeinde teilt dem nach 3 Abs. 1, 2 und 3 veranlagten Bei-tragsplichtigen jeweils die fr das Haushaltsjahr festgesetzte Bei-tragsschuld durch schriftlichen Bescheid (Beitragsbescheid) mit.

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    (2) Fr die nach 3 Abs. 4 veranlagten Beitragsplichtigen wird der bernachtungsbeitrag (jeweils monatlich zusammen mit der Kurtaxe) durch schriftlichen Bescheid angefordert.

    10 Flligkeit

    (1) Die Beitragsschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids zur Zahlung fllig. Der Beitrag nach 3 Abs. 4 (bernachtungsbeitrge) wird zusammen mit der Kurtaxe ge-mder jeweils gltigen Kurtaxeordnung zur Zahlung fllig.

    (2) bt ein Beitragsplichtiger mehrere verschiedenartige beitrags-

    plichtige Ttigkeiten aus, so ist der Beitrag fr jede Ttigkeit ge-sondert zu berechnen.

    11 Ordnungswidrigkeiten

    Ordnungswidrig i. S. von 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgaben-gesetz handelt, wer vorstzlich oder leichtfertig den Meldeplichten nach 8 dieser Satzung nicht nachkommt.

    12 Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Sat-zung vom 03.07.96, sowie die nderungssatzungen vom 24.10.2003 und 23.11.2005 auer Kraft. Hinweis auf 4 Abs. 4 GemO Baden-Wrttemberg: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gltig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

    1. Die Vorschriften ber die fentlichkeit der Sitzung, die Geneh-migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

    2. Der Brgermeister dem Beschluss nach 43 wegen Gesetzes-widrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehrde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschrift gegenber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-verhalts, der die Verletzung begrnden soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

    Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen fr die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechts-folgen hinzuweisen. Ausgefertigt: berlingen, den 01. Dezember 2016

    Sabine Becker Oberbrgermeisterin

    Groe Kreisstadt berlingen

    Satzung der Stadt berlingen (Bodensee) ber die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxeordnung) Die Stadt berlingen ist anerkannter Kurort i.S.v. 43 Abs. (1) des Kommunalabgabengesetzes Baden-Wrttemberg (KAG). Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung fr Baden-Wrttemberg (GemO) in Verbindung mit den 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes fr Baden-Wrttemberg hat der Gemeinderat am 30. November 2016 folgende Satzung beschlossen:

    1 Erhebung einer Kurtaxe

    Die Stadt berlingen erhebt eine Kurtaxe zur Deckung ihres Auf-wands fr die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erho-lungszwecken bereitgestellten Einrichtungen, sowie die fr diesen Zweck durchgefhrten Veranstaltungen. Die Erhebung von Benut-zungsgebhren oder Entgelten bleibt hiervon unberhrt.

    2 Kurtaxeplichtige

    (1) Kurtaxeplichtig sind alle Personen, die sich in der Stadt berlin-gen aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt berlingen sind (ortsfremde Personen) und denen die Mglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen im Sinne von 1 geboten ist.

    (2) Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus berulichen Grnden zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten.

    (3) Kurtaxeplichtig sind nach Magabe der nachfolgenden beson-deren Vorschriften ber die pauschale Abgeltung der Kurtaxe-plicht darber hinaus

    a) Die Einwohner der Stadt, die den Schwerpunkt der Lebens-beziehungen in einer anderen Gemeinde haben (Zweitwoh-nungsinhaber),

    b) Dauercamper, also Personen, die mit einem Campingplatz in der Stadt einen befristeten oder unbefristeten Vertrag ber die Anmietung und Nutzung eines Stellplatzes abgeschlossen ha-ben.

    3

    Mastab und Satz der Kurtaxe

    (1) Die Kurtaxe fr Kurtaxeplichtige nach 2 Abs. (1) betrgt je Per-son und Aufenthaltstag:

    a) In der Saisonzeit A Im Kurbezirk I 1,10 Euro inkl. Mehrwertsteuer Im Kurbezirk II 0,65 Euro inkl. Mehrwertsteuer

    b) In der Saisonzeit B Im Kurbezirk I 2,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer Im Kurbezirk II 1,30 Euro inkl. Mehrwertsteuer (2) Die Saisonzeit A umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mrz

    und vom 1. November bis 31. Dezember. Die Saisonzeit B umfasst den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober. (3) Zum Kurgebiet I gehrt das sdlich der B 31 (alt) gelegene Gemein-

    degebiet. Das brige Gemeindegebiet gehrt zum Kurbezirk II. (4) Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen

    als ein Aufenthaltstag gerechnet.

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    (5) Kurtaxeplichtige nach 2 Abs. (3) (Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper) haben eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrich-ten. Diese betrgt

    a) fr Zweitwohnungsinhaber im Sinne von 2 Abs. (3) a) 175 Euro je Zweitwohnung,

    b) fr Dauercamper im Sinne von 2 Abs. (3) b) 105 Euro je Stell-platz.

    Grundlage der Erstfestsetzung dieser pauschalen Jahreskurtaxen nach a) und b) bildet der in der Kalkulation zu dieser Satzung festgehaltene und ermittelte Wert von voraussichtlichen durch-schnittlichen Aufenthaltstagen durch 2 kurtaxeplichtige Perso-nen nach 2 Abs. (3).

    4

    Befreiungen, Ermigungen

    (1) Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit:

    a) Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

    b) Familienbesucher von Gemeindeeinwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kur-einrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen be-suchen.

    c) Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten.

    d) Schwerkranke, solange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bett-lgerigkeit) Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besu-chen. Nachweis durch rztliches Zeugnis bzw. Mitteilung der Anstaltsleitung ist erforderlich.

    e) Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80 v.H. nachge-wiesener Erwerbsminderung.

    f ) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwen-digkeit einer Begleitperson durch Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird und die Begleitperson selbst keine Kurmit-tel in Anspruch nimmt.

    (2) Bei Kurtaxeplichtigen, die von den Trgern der gesetzlichen

    Renten-, Kranken- und Berufsunfallversicherung, der Kriegsop-ferfrsorge, von Versorgungsmtern und ihnen gleichgestell-ten Sozialversicherungstrgern einschlielich der Verbnde der freien Wohlfahrtsplege und dem Mttergenesungswerk in den Kurort entsandt werden und fr die der Kostentrger den Kurort ganzjhrig im Rahmen eines Vertrags belegt, wird die Kurtaxe auf Antrag um 25 v.H. ermigt. Die Ermigung wird auch gewhrt, wenn der Belegungsvertrag mit einem Beherberger vereinbart wurde; 8 Abs. (2) gilt hierzu sinngem. Fr die Gewhrung der Ermigung ist erforderlich, dass die Kosten des Heilverfahrens (Kur) von einer oder mehreren Sozialeinrichtungen voll ber-nommen werden und die Kostendeckungszusage bei Antritt der Kur vorliegt; die Kosten des Heilverfahrens gelten als voll ber-nommen, auch wenn der Kurteilnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einen Eigenanteil zu leisten hat.

    (3) Antrge auf Befreiung von der Kurtaxe oder auf Ermigung der

    Kurtaxe sind sptestens am Tag nach der Anreise bei der Stadt berlingen, Gstemeldestelle einzureichen. In Fllen des Abs. (1) d) ist der Antrag bei Eintritt des Ereignisses, sptestens am Tage der Abreise zu stellen.

    (4) In besonders gelagerten Fllen kann die Kurtaxe auf Antrag ganz

    oder teilweise erlassen werden.

    5 Gstekarte

    (1) Jede Person, die der Kurtaxeplicht unterliegt und nicht nach 4 Abs. 1 b) von der Entrichtung der Kurtaxe befreit ist, hat Anspruch auf eine Gstekarte. Die Gstekarte wird auf den Namen des Kur-taxeplichtigen ausgestellt und ist nicht bertragbar.

    (2) Die Gstekarte berechtigt zum Besuch und zur Benutzung der Einrichtungen und Veranstaltungen, die die Gemeinde fr Kur- und Erholungszwecke bereitstellt bzw. durchfhrt.

    (3) Die Erhebung von Benutzungsgebhren oder Entgelten bleibt

    unberhrt. (4) Die zu einer pauschalen Kurtaxe veranlagten Personen haben

    Anspruch auf Ausstellung von zwei Gstekarten fr das ganze Jahr. Die Gstekarten werden zusammen mit dem Kurtaxebe-scheid zugestellt.

    6 Entstehung und Flligkeit der Kurtaxe

    (1) Die Kurtaxeschuld entsteht am Tag der Ankunft einer kurtaxe-plichtigen Person in der Stadt berlingen. Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag in der Stadt berlingen fllig.

    (2) Die pauschale Jahreskurtaxe nach 3 Abs. (5) entsteht am 1. Ja-

    nuar eines jeden Jahres und wird einen Monat nach Entstehung der Kurtaxeschuld fllig.

    (3) Bei neu zuziehenden Zweitwohnungsinhabern nach 2 Abs. (3)

    entsteht die pauschale Jahreskurtaxe am 1. Tag des folgenden Kalendervierteljahres; bei wegziehenden Zweitwohnungsinha-bern endet sie mit Ablauf des Kalendervierteljahres.

    (4) Bei Dauercampern entsteht die pauschale Jahreskurtaxe mit

    dem Zeitpunkt des vertraglichen Mietbeginns, unabhngig vom Zeitpunkt der tatschlichen Aufnahme der Nutzung, entspre-chend den zwischen dem Dauercamper und dem Campingplatz getrofenen vertraglichen Vereinbarungen.

    7

    Meldeplicht des Kurtaxeplichtigen und des Beherbergers

    (1) Beherbergte Personen haben ihren Meldeplichten entspre-chend 29 des Bundesmeldegesetzes nachzukommen.

    (2) Die Beherberger haben ihren gesetzlichen Verplichtungen ent-

    sprechend 30 des Bundesmeldegesetzes nachzukommen. Diese gesetzlichen Verplichtungen bleiben durch die Bestim-mungen ber die elektronische bermittlung von Meldedaten unberhrt. Dies gilt insbesondere fr die Bestimmung ber die Aufbewahrungsplichten nach 30 Abs. (4) des Gesetzes.

    (3) Die Beherberger sind nach Magabe der vorstehenden und

    nachstehenden Bestimmungen verplichtet, die entsprechend 30 Abs. (2) des Bundesmeldegesetzes erhobenen Meldedaten der beherbergten Personen sowie eventuelle Korrekturen unver-zglich, sptestens am Tag nach der Anreise, an die Stadt ber-lingen weiterzuleiten.

    (4) Fr die Meldung sind die von der Stadt berlingen ausgegebe-

    nen Vordrucke oder das von der Stadt berlingen bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren zu verwenden. Bei der Gs-temeldestelle der Stadt berlingen liegen die Vordrucke fr die Gstekarte zur Abholung durch die Gastgeber aus.

    (5) Sollte der Datenimport der meldeplichtigen Daten per Schnitt-

    stelle aus einer Hotelreservierungssoftware in die Kurtaxeabrech-nungssoftware der Stadt berlingen nicht fehlerfrei sein bzw. sollten Fehler dabei festgestellt werden, so sind die Beherberger verplichtet, der Stadt berlingen fr eine korrekte Abrechnung der Kurtaxe die meldeplichtigen Daten aus der Hotelreservie-rungssoftware zur Verfgung zu stellen.

    8 Einzug und Abfhrung der Kurtaxe

    (1) Die nach 7 Meldeplichtigen haben, soweit nicht nach 6 Abs. (2) ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxe-

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    plichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt berlingen abzufhren. Sie haften der Stadt berlingen gegenber fr den vollstndigen und richtigen Einzug der Kurtaxe. In Bezug auf die-se Verplichtungen nehmen die nach 7 Meldeplichtigen die In-teressen der Stadt berlingen als fremde Vermgensinteressen im Sinne von 266 Abs. (1) Strafgesetzbuch wahr.

    (2) Weigert sich eine kurtaxeplichtige Person, die Kurtaxe zu ent-

    richten, hat dies der Meldeplichtige nach 7 der Stadt ber-lingen unverzglich unter Angabe von Name und Adresse des Kurtaxeplichtigen zu melden.

    (3) Die im Laufe eines Kalendermonats fllig gewordenen Betrge

    an Kurtaxe sowie die Pauschalkurtaxen nach 3 Abs. (5) werden durch die Stadt berlingen mit Abgabenbescheid angefordert und sind nach erfolgter Bescheidzustellung zu dem im Bescheid genannten Zahlungstermin an die Stadtkasse zu berweisen.

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    Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig im Sinne von 8 Abs. (2) S. 1 Nr. 2 des Kommu-nalabgabengesetzes handelt, wer vorstzlich oder leichtfertig

    a) Der Meldeplicht nach 7 dieser Satzung nicht nachkommt;

    b) entgegen 8 Abs. (1) dieser Satzung die Kurtaxe von den kur-taxeplichtigen Personen nicht einzieht und an die Gemeinde abfhrt;

    c) entgegen 8 Abs. (2) dieser Satzung eine kurtaxeplichtige Person, die sich weigert, die Kurtaxe zu entrichten, nicht an die Gemeinde meldet.

    (2) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit entsprechend Abs. 1 be-

    rhrt die Verantwortlichkeit des Beherbergers bzw. seiner verant-wortlichen Organe nach anderen, insbesondere strafrechtlichen Bestimmungen, nicht.

    10Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kur-taxesatzung vom 06.11.1985 mit allen bis zum jetzigen Zeitpunkt ergangenen nderungen auer Kraft. Hinweis auf 4 Abs. 4 GemO Baden-Wrttemberg: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gltig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften ber die fentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

    migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

    2. der Brgermeister dem Beschluss nach 43 wegen Gesetzes-widrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehrde den Beschluss be-anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-schrift gegenber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-verhalts, der die Verletzung begrnden soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

    Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen fr die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechts-folgen hinzuweisen. Ausgefertigt: berlingen, den 01. Dezember 2016 Sabine Becker Oberbrgermeisterin

    Anordnung des Regierungsprsidiums Tbingen vom 15. Dezember 2016, Az.: 33-4/9220.30-3, zur Durchfhrung von Beschlssen der Internationalen Bevollmchtigtenkonferenz fr die Bodenseeischerei

    I. Das Regierungsprsidium Tbingen ordnet gem 25 Abs. 2 der Bodenseeische reiverordnung (BodFischVO) in der Fassung vom 18. Dezember 1997 (GBl. 1998, 32), zuletzt gendert am 18. April 2016 (GBl. 2016, S. 272), an:

    1. 16 Absatz 1 BodFischVO: Das Mindestma fr alle Felchen wird aufgehoben.

    2. 16 Absatz 1 BodFischVO: Das Mindestma fr die sche wird auf 35 cm festgesetzt.

    3. 16 Absatz 4 BodFischVO wird wie folgt gendert: Gefangene Kaulbarsche sind anzulanden.

    4. 16 Absatz 6 BodFischVO wird wie folgt gendert: Ein Fischer darf mit den fr die Angelischerei zugelassenen

    Fanggerten je Tag hchstens 30 Barsche und 12 Felchen fangen. Alle gefangenen Felchen und Barsche sind anzulanden.

    5. Die brigen Bestimmungen der BodFischVO bleiben unberhrt.

    6. Die Anordnung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft und gilt bis zur einer nderung der Beschlsse der Internationalen Bevollmch-tigtenkonferenz fr die Bodenseeischerei oder einer nderung der BodFischVO bezglich der vorstehend benannten Regelung, lngstens jedoch bis zum 31. Dezember 2018.

    III. Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-gabe beim Ver waltungsgericht Sigmaringen, Karlstrae 13, 72488 Sigmaringen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschftsstelle des Gerichts Klage gegen das Land Baden-Wrt-temberg erhoben werden. Hinweis: Die Bestimmungen dieser Anordnung sind in den Ange-lerlaubnisscheinen der Ausgabestellen unter Zifer II enthalten und zu beachten. gez. Dr. Konrad

    Diese Anordnung kann mit Begrndungstext (II.) auf der Homepage des Regie rungsprsidiums Tbingen (https://rp.baden-wuerttem-berg.de/Themen/Landwirtschaft/ Documents/Einzelanordnune An-gelischer 2016.pdf ) oder am Regierungsprsidium Tbin gen, Kon-rad-Adenauer-Strae 20, 72072 Tbingen, Zimmer W 306, whrend den Dienstzeiten eingesehen werden.

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    Feststellung der Jahresrechnung fr das Haushaltsjahr 2015 Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Salemer Aach hat in ihrer Sitzung vom 08. Dezember 2016 die Jahresrech-nung des Abwasserverbandes Obere Salemer Aach fr das Haushaltsjahr 2015 gem. 95 Abs. 2 der GemO festgestellt.

    Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung des Abwasserzweckverbandes Obere Salemer Aach fr das Haushaltsjahr 2015

    in EURO -

    Verwaltungshaushalt Vermgenshaushalt Gesamthaushalt

    1. Solleinnahmen 581.106,94 145.867,25 726.974,19 2. Neue Haushaltseinnahmereste - - - 3. Zwischensumme 581.106,94 145.867,25 726.974,19 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - - - 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 581.106,94 145.867,25 726.974,19 6. Soll-Ausgaben 581.106,94 145.867,25 726.974,19 7. Neue Haushaltsausgabereste - - - 8. Zwischensumme 581.106,94 145.867,25 726.974,19 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr - - - 10. Bereinigte Soll- Ausgaben 581.106,94 145.867,25 726.974,19 11. Diferenz 10. / 5. (Fehlbetrag) - - - Die Jahresrechnung 2015 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 19.12.2016 bis einschlielich 29.12.2016 im Rathaus Frickingen, Zimmer 12, whrend den blichen fnungszeiten zur Einsichtnahme fentlich aus. Frickingen, 09.12.2016 gez. Jrgen Stukle Verbandsvorsitzender

    KULTUR- UND TOURISMUS

    Ende der amtlichen Bekanntmachungen und der Rubrik "Aus der Stadtverwaltung":Verantwortlich Oberbrgermeisterin Sabine Becker

    Aktuelle fnungszeiten der Tourist-Information Derzeit ist die Tourist-Information am Landungsplatz wie folgt gefnet:

    Montag - Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

    Donnerstag: 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Aktueller Vorverkauf in der Tourist Information Lust auf Abo? - Konzertreihe 2017 - Int. Konzertring der Stadt berlingen Sa., 17. Dezember 2016 um 19:00 Uhr Ave Maris Stella - Hymnen an Maria - mit dem Madrigalchor in der Franziskanerkirche /berlingen Fr., 23. Dezember 2016 um 16:00 Uhr Aschenputtel - Das Musical fr die ganze Familie im Milchwerk/Radolfzell Sa., 31. Dezember 2016 um 18:30 Uhr New Years Eve Party - Your African Dream im Dorfgemein-schaftshaus/berlingen-Nudorf Sa., 31. Dezember 2016 um 22:00 Uhr Silvesterkonzert - Festliche Musik fr Trompete und Orgel im Mnster St. Nikolaus/berlingen brigens sind in der Tourist-Information auch Geschenkgut-scheine erhltlich, die fr Veranstaltungen, Karten fr die Boden-see-Therme, Schiffahrten, Andenken und Artikel aus der Boden-seeregion und vieles mehr eingelst werden knnen!

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    Noltes Culture Lounge Programm im Januar 2017

    Dienstag, 3. Januar, 20:00 Uhr DIVA MARLENE Sag mir, wo die Blumen sind Ein Abend ber Marlene Dietrich Eintritt: 23 Euro

    Mittwoch, 4. Januar, 20:00 Uhr LA MME - EDITH PIAF Chansons und Geschichten von und ber Edith Piaf Eintritt: 23 Euro

    Samstag, 7. Januar, 20:00 Uhr TOGETHER IN MOVEMENT Tobias Escher & Tian Long Li Modern Jazz, Swing, Blues, Worldmusic & Improvisation Eintritt: 23 Euro

    Freitag, 13. Januar, 20 Uhr MORD UND TAKTSCHLAG Ein Abend mit Beil, Weib und Gesang Eintritt: 23 Euro

    Samstag, 14. Januar, 20 Uhr LAUENSTEIN & LAUENSTEIN Konzert fr Geige und Akkordeon. Mode-ration Oliver Nolte Eintritt: 23 Euro

    Freitag, 20. Januar, 20 Uhr PERLE SUCHT SAU Von der Kunst den Mann frs Leben zu inden. (Ein Eintritt: 24 Euro

    Samstag, 21. Januar, 20 Uhr PERLE HAT SAU Von der Kunst, den Mann frs Leben zu halten Eintritt: 24 Euro

    Freitag, 27. Januar, 20 Uhr LA MME - EDITH PIAF Chansons und Geschichten von und ber Edith Piaf Eintritt: 23 Euro

    Samstag, 28. Januar, 20 Uhr HILDEGARD KNEF So oder so ist das Leben Die Geschichte und die Lieder von Hilde-gard Knef Eintritt: 24 Euro Weitere Infos und Kartenreservierung telefonisch unter 07551 - 8310222 oder bers Internet: www.noltes.biz.

    Ausstellung ber Kriegserfahrungen im Ersten Weltkrieg im Stdtischen Museum berlingen geht zu Ende Nur noch bis einschlielich Samstag, 17. De-zember 2016 besteht die Mglichkeit, die Ausstellung 1914-1918: Von beiden Seiten. Kriegserfahrungen in der Touraine und am nrdlichen Bodensee im Stdtischen Mu-seum berlingen zu besuchen. Mehr als 300 Originalobjekte aus Privatsammlungen, Museen, dem Kulturamt Bodenseekreis so-wie dem Stadtarchiv berlingen gibt es hier zu sehen, die auf eindrucksvolle Weise die Kriegserfahrungen franzsischer und deut-scher Soldaten an der Front und ihrer Famili-en zu Hause dokumentieren. ber die Resonanz der Besucher auf die Aus-stellung zeigt sich das Kuratorenteam um Kreiskulturamtsleiter Dr. Stefan Feucht sehr zufrieden: Bemerkenswert war vor allem die groe Nachfrage vonseiten der Schulen, sagt Kustos Peter Graubach. In den rund neun Monaten Ausstelungsbetrieb haben 27 Schulklassen mit rund 520 Schlerinnen und Schlern an Fhrungen der Kulturagentur Hirthe/Engel aus berlingen teilgenommen, so Graubach weiter. Auch das umfangreiche Begleitprogramm mit vielen Fhrungen, Vor-trgen und Lesungen kam gut an. Die Ausstellung ist ein Kooperationsprojekt der Kulturmter des Bodenseekreises und der Stadt berlingen sowie des Maison du Souvenir in Maill und den Archives Depart-mentales dIndre-et-Loire in Tours. Im Mit-telpunkt stehen die Kriegserfahrungen von Soldaten aus den Regionen um die west-franzsische Stadt Tours und dem nrdli-chen Bodensee. Ihre Briefe, Postkarten und

    Tagebcher sind eindrckliche Zeitdoku-mente der Jahre 1914-1918. Die Ausstellung zeigt die Entwicklung an der sogenannten Heimatfront in beiden Regionen und thematisiert dabei unter anderem die zu-nehmende Mobilisierung der Bevlkerung, die Einrichtung von Lazaretten oder die Umstrukturierung der Landwirtschaft und Industrie fr Kriegszwecke und die damit verbundenen Einschrnkungen und Belas-tungen fr die Bevlkerung. Ein besonderes Augenmerk gilt den individuellen Schick-salen von Soldaten aus berlingen an der Front und ihrer Familien. Zu sehen sind un-ter anderem Feldpost, Geldsammelbchsen in Granatenform, Wafen und Uniformen, Liebesgabenpckchen, das Narrenbuch der berlingen Narrenzunft mit einer Karikatur zum Fastnachtsverbot im Ersten Weltrkrieg von Viktor Mezger jr. oder das Gedenkfens-ter aus der frheren Seuse-Oberrealschu-le, das an 28 gefallene Schler und Lehrer erinnert. An einer Hrstation sind Berichte ber Kriegsereignisse in berlingen und Umgebung aus dem Lokalblatt Seebote abrufbar. Auerdem zeichnet ein Film das Schicksal des Soldaten Wilhelm Mller und seiner Familie aus Hemigkofen nach. Die Ausstellung ist noch bis 17. Dezember 2016 von Dienstag bis Samstag, 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr gefnet. Eintritt Erwachsene fnf Euro (Ermigun-gen). Kontakt: Museum berlingen, Krum-mebergstrae 30, 88662 berlinge, Tel. 07551 991079 oder auf www.museum-ueberlingen.de.

    Jahreskalender mit Veranstaltungen 2017 Pnktlich zum Jahreswechsel ist der neue Jahreskalender der Kur und Touris-tik berlingen GmbH mit den wichtigs-ten Veranstaltungen fr das Jahr 2017 er-schienen. Dieser liegt dieser Ausgabe des Hallo s bei. Weitere Exemplare sind ab sofort kostenfrei in der Tourist-Informati-on am Landungsplatz erhltlich.

    Thomas Hirthe fhrt eine Schulklasse durch die Ausstellung ber Kriegserfahrungen im Ersten Weltkrieg Foto: Stdtisches Museum berlingen

    PrimO-Service

    AnzeigenannahmeWir stehen ihnen gerne zur verfgung: Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11 Fax 0 77 71 / 93 17 - 40 [email protected]

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    WhyNachtsBaum Einladung zur Ausstellung in der Freien Kunstakademie berlingen Die Studentinnen und Studenten des Hauptstudiums und der Meis-terklasse prsentieren unter der Leitung von Knstlerin und Dozen-tin Renata Jaworska ihre Werke und laden in das Foyer der Kunstaka-demie ein, am Samstag, 17. Dezember, von 11.00 bis 17.00 Uhr. Knstlerinnen und Knstler werden anwesend sein.

    Kunst als Weihnachtsgeschenk? Gern auch am 13. Dezember, von 9.00 bis 13.00 Uhr. Bitte im Sekretariat der Kunstakademie melden. Freie Kunstakademie berlingen . Seepromenade 21 .88662 berlingen . T 07551 937 0698 www.freie-kunstakademie-ueberlingen.de

    Neue Kosmetikerin in der Bodensee-Therme berlingen! Ab sofort hat die Bodensee-Therme ber-lingen eine neue Kosmetikerin. Frau Natalie Handke bietet Ihren Gste eine ganze Palet-te an unterschiedlichen Gesichts-und Kr-perbehandlungen an. Wir verwhnen Sie bei einer Dermio Face Care mit negativen Ionen fr eine positive Ausstrahlung.

    Oder werden Sie bei einer entschlackenden Dermio Body Detox Delux Behandlung im Schnheitskokon, von der Puppe zum strah-lend-leichten Schmetterling.

    - Das perfekte Geschenk fr Ihre Liebsten zum Geburtstag oder das baldige Weih-nachtsfest. Um Terminvereinbarung unter 07551-30199-30 oder -41 bzw. [email protected] wird gebeten.

    berlinger Gstemagazin 2017 Das berlinger Gstemagazin 2017 ist erschie-nen und bietet auf 126 Seiten viel Wissenswer-tes, Aktuelles, Angebote und Tipps rund um den Urlaub in der Bodenseestadt. Zahlreiche berlinger Gastgeber, von Kliniken und Hotels, ber Pensionen und Gasthfe bis hin zu Ferienwohnungen, Bauernhfen und Pri-vatzimmern, sind im Magazin ebenso zu i nden wie Einzelhndler und Gastronomiebetriebe. Der praktische Stadtplan im Z-Card-Format gibt einen berblick ber die Innenstadt und die Stadtteile. Das Gstemagazin 2017 ist ab sofort kostenlos in der Tourist-Information am Lan-dungsplatz erhltlich.

    Bereits zum 4. Mal wurde das Gstemagazin von der Agentur Vollmer aus Stockach gestaltet.

    Das berlinger Gstemagazin 2017 ist erschie-nen und bietet auf 126 Seiten viel Wissenswer-tes, Aktuelles, Angebote und Tipps rund um

    Zahlreiche berlinger Gastgeber, von Kliniken und Hotels, ber Pensionen und Gasthfe bis hin zu Ferienwohnungen, Bauernhfen und Pri-vatzimmern, sind im Magazin ebenso zu i nden wie Einzelhndler und Gastronomiebetriebe. Der praktische Stadtplan im Z-Card-Format gibt einen berblick ber die Innenstadt und die Stadtteile. Das Gstemagazin 2017 ist ab sofort kostenlos in der Tourist-Information am Lan-dungsplatz erhltlich.

    Bereits zum 4. Mal wurde das Gstemagazin von der Agentur Vollmer aus Stockach gestaltet.

    Weihnachtsliedersingen zugunsten der Kinder-krebsnachsorgeklinik Tannheim Lieder bringen Licht ins Dunkel Wieder veranstaltet der Mn-nerchor berlingen zusammen mit weiteren 5 Chren aus dem Linzgau das traditionelle Weihnachtsliedersingen mit dem Publikum und Solisten am 23.12.2016 um 17:00 Uhr in der Franziskanerkirche.

    Der Erls durch Spenden kommt der Kinderkrebsnachsorgeklinik Tannheim zu Gute.

    Die Schirmherrschaft hat die OB Sabine Becker bernommen.

    Orgelbegleitung Matthias Auer.

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    Informationen zu Kurtaxe und Gsteanmeldung ab 2017 In der Sitzung am 30. November 2016 hat der Gemeinderat der Neufassung der Kurtaxeordnung sowie der Fremdenverkehrsbei-tragssatzung zugestimmt. Zudem wurde die Einfhrung des elekt-ronischen Meldescheins auf freiwilliger Basis beschlossen. Weitere Informationen, auch zur neuen berlinger Gstekarte, haben wir nachfolgend zusammengestellt.

    Kurtaxeordnung ab dem 01. April 2017 Am 01. April 2017 und damit zu Beginn der Hauptsaison tritt die neue Kurtaxeordnung in Kraft. Daraus ergeben sich im Wesentlichen folgende nderungen: Kurtaxestze: Erhhung um jeweils 0,20 Euro je Tarif Einfhrung neuer Saisonzeiten: Zuordnung der Monate Okto-

    ber und April zur Saison A, woraus sich folgende Saisonzeiten er-geben: Saison A (Hauptsaison) vom 01. April bis 31. Oktober und Saison B (Nebensaison) vom 01. November bis 31. Mrz

    Einnchtige bernachtungsgste (Passanten): Bislang sind Personen, die nur eine bernachtung in berlingen verweilen von der Kurtaxe befreit diese Personengruppe ist knftig zur Zahlung der Kurtaxe verplichtet

    Schwerbehinderte/Begleitpersonen: Gste mit einem Schwer-behinderten-Grad von mindestens 80% bezahlen derzeit eine um 50% ermigte Kurtaxe - diese sind knftig befreit. Sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Ausweis eingetragen ist, ist diese auch weiterhin befreit.

    Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: Sind weiterhin von der Entrichtung der Kurtaxe befreit

    Geschftsreisende: Sind bislang von der Kurtaxeplicht befreit und werden es auch weiterhin sein (Nachweis muss vorgelegt werden; Geschftsreisende erhalten keine Gstekarte)

    Eine bersicht der Kurtaxestze, der weiteren Regelungen sowie die neue Kurtaxeordnung gltig ab dem 01. April 2017 zum Download inden Sie unter www.ueberlingen-bodensee.de/Service/Kurtaxe/Kurtaxe.Einfhrung des elektronischen Meldescheins ab dem 01. April 2017 Zum 01. April 2017 wird der elektronische Meldeschein auf freiwilli-ger Basis eingefhrt. Damit knnen die Gastgeber zuknftig neben der Abgabe der Gsteanmeldungen ber die Papier-Meldescheine auch ein elektronisches Verfahren nutzen. Weitere Informationen zur Einfh-rung und zu Teilnahmemglichkeiten folgen so bald wie mglich.

    berlinger Gstekarte ab dem 01. Januar 2017 Ab dem 01. Januar 2017 wird es die berlinger Gstekarte geben. Diese beinhaltet weiterhin die kostenfreie Nutzung der Buslinien im Stadtgebiet und in den sieben Ortsteilen sowie diverse Ermigun-gen bei berlinger Freizeiteinrichtungen. Die bisherige BodenSee-Team-Card wird durch die berlinger Gstekarte abgelst. Alle Leistungen der berlinger Gstekarte ab dem 01. Januar 2017 inden Sie unter www.ueberlingen-bodensee.de/Service/Kurtaxe/Ueberlinger-Gaestekarte

    Neue Meldescheine ab dem01. Januar 2017 und Rckgabe alter Meldescheine Ab dem 01. Januar 2017 mssen neue Meldeschein-Vordrucke ge-nutzt werden, da diese die neue berlingen Gstekarte enthalten.Die alten Meldescheine mit der BodenSeeTeam-Card drfen dann nicht mehr verwendet werden. Die neuen Meldeschein-Vordrucke sind ab dem 19.12.2016 bei der Gstemeldestelle erhltlich. Bitte geben Sie dort auch die nicht genutzten alten Meldescheine ab diese sind Eigentum der Stadt berlingen und drfen nicht entsorgt werden. Fr weitere Informationen steht Ihnen Andrea Schollenberger (Tel. 07551 991217, [email protected]) von der Gste-meldestelle im Torhaus (Christophstrae 1, Zimmer 301 / 3. Stock)

    von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 12.00 Uhr sowie mon-tags und donnerstags zustzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr zur Verf-gung.

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung ab dem 01. Januar 2017 Ab dem 01. Januar 2017 tritt die Neufassung der Fremdenver-kehrsbeitragssatzung in Kraft. Das Bettengeld wird dabei um 0,15 Euro erhht auf 0,35 Euro im Kurbezirk I und auf 0,30 Euro im Kurbe-zirk II. Der Hebesatz fr den umsatzbezogenen Fremdenverkehrsbei-trag bleibt bei 8,5%.

    Weitere Informationen Die obenstehenden Informationen inden Sie in unserem Partner-bereich unter www.ueberlingen-bodensee.de als pdf-Datei zum Download.

    Sollten Sie Rckfragen haben, knnen Sie sich gerne an den Ge-schftsfhrer der KuT, Jrgen Jankowiak, wenden (Tel. 07551 9471530 oder [email protected]).

    PrimO-Service

    Wir sind fr Sie da!Haben Sie ein besonderes Anliegen? Bentigen Sie ausfhrliche, persnliche Beratung?

    Wir stehen ihnen gerne zur verfgung:

    Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11 Fax 0 77 71 / 93 17 - 40 Mo. Do. 8 17 Uhr, Fr. 8 12 Uhr

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    Montessori-KinderhausBald haben die kleinen Sportler des Montessori Kinderhauses auf dem Schttlisberg eine richtige Turnhalle: Dank der grozgigen Spende der Volksbank berlingen ber 3000 Euro. Sobald die Stadt

    die Freigabe erteilt hat, kann das Kinderhaus endlich die seit langem gewnschte Wand in Auftrag geben. Diese soll Flur und Sportraum trennen und somit verhindern, dass die Kleinen stndig durch das Geschehen auf dem Flur abgelenkt werden. Ein groes Dankeschn an die Volksbank berlingen!

    VOLKSHOCHSCHULE BODENSEEKREIS

    VOLKSHOCHSCHULE BODENSEEKREISAnmeldungen und Informationen

    www.vhs-bodenseekreis.de VHS-Service-Zentrale im LandratsamtTel: 07541 / 204-5425 EDV/beruliche Bildung 07541 204-5431 Fax: 07541 204-8829

    Weitere Ausknfte beiHeidi Menges Tel. 07551 4052 Mo. + Do. + Fr. von 9 -11 Uhr

    Veranstaltungsorte in berlingen CVS= Constantin-Vanotti Schule, Carl-Benz--Weg 37 Musiksaal = Jrg-Zrn-Gewerbeschule, Neubau, UG,Rauensteinstr.17 VHS = VHS-Zentrum, Rauensteinstr. 64 (bei Schlo Rauenstein)

    Das neue Programmheft fr das Frh-jahr-Sommersemester gibt es ab 20.12.2016 in berlingen.

    Ein Gutschein fr einen VHS Kurs ist auch ein beliebtes Weihnachtsge-schenk. Informationen erhalten Sie bei Frau Dopfer 07541 204 5468 oder bei www.vhs-bodenseekreis.de

    Dienstag, 10.01.2017

    PC-Aufbaukurs fr Seniorinnen und Senioren

    14:00 17:00 NA501148B* VHS UG, R0.05 Bayerl, Monica

    gyptischer Tanz 20:00 21:15 NA209305B Kreissporthalle, Gymnastikraum Busch, Christine

    Mittwoch, 11.01.2017

    Qi Gong fr Einsteiger 09:00 10:30 NA301461B* Telekomgebude 1.OG rechts Dojo Breustedt, Rdiger

    Qi Gong fr Fortgeschrittene 10:30 12:00 NA301462B* Telekomgebude 1.OG rechts Dojo Breustedt, Rdiger

    Donnerstag, 12.01.2017

    Bodenseeschiferpatent - Theoriekurs fr Motor- und Segelboote

    19:00 21:15 NA116708B* CVS Raschewski, Kai

    Originelle Schneemnner ilzen 19:30 21:00 NA213586B* CVS Schmid, Heidi

    Freitag, 13.01.2017

    Tablet und iPad Kurs - Grundlagen 18:30 21:30 NA501225B* VHS EG, R1.05 Beer, Alexander

    Samstag, 14.01.2017

    Loslassen im neuen Jahr! Irgendwas ist immer...

    09:00 16:00 NA500140B* VHS EG, R1.04 Wimmer, Doris Neva

    Gimp - kostenfreie Bildbearbeitung 09:00 12:45 NA501954B* VHS UG, R0.05 Sager, Bernd

    Nh-Fhrerschein fr Kinder ab 10 Jahren 10:00 13:00 NA214207B* VHS UG, R0.03 Binetsch, Theresa

    Prfungsvorbereitung Mathematik Gymnasium, Block 1 - Analysis

    10:30 12:45 NA608158B* VHS UG, R0.04 Faraglia, Martin

    Sonntag, 15.01.2017

    Zeitinseln: Texte vor das Jahr gestellt 10:00 17:00 NA201036B* VHS EG, R1.04 Friedrich, Christel Ausfhrliche Informationen und Kurstexte inden Sie unter: www.vhs-bodenseekreis.de oder in den Programmheften, die Sie kos-tenlos in allen Banken und Sparkassen, Kur- und Touris Info, Buchhandlungen, Bibliothek, vielen Geschften und am VHS-Zentrum, Rauensteinstr. 64 am Eingang in der Box erhalten. Bitte fragen Sie danach und bitte melden Sie sich fr die fr Sie interessanten Kurse an, damit wir Planen und Sie bei nderungen rechtzeitig informieren knnen. Vielen Dank. Ihr VHS Team

    Jugendcaf am Gondelehafen Bahnhofstr. 3, 88662 berlingen, Telefon: 07551/ 99 11 72

    FFNUNGSZEITEN DES JUGENDCAFS:(6 bis 11 Jahre)Dienstag 14:30 bis 17.30Uhr JuCa for Kids

    Ab 12 Jahre: Mittwoch 16:00 bis 21:00 Uhr Pepp-Inn ab 18:00 UhrDonnerstag 16:00 bis 21:00 UhrFreitag 13:00 bis 17:00 Uhr Mdchencafe

    Freitag 17:00 bis 22:00 Uhr JuCa-Turniere1. Samstag 17:00 bis 22:00 Uhr Verschiedene Aktionenim Monat

    Homepage: www.jugendreferat-ueberlingen.deE-Mail: [email protected]

    JUGEND IN BERLINGEN & UMGEBUNG

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    Donnerstag, 15.12.2016 11:00 - 20:00 Uhr Hofstatt berlinger Weihnachtsmarkt 2016 14 18 Uhr Kinder basteln Filz-engel und Weihnachtssterne, ab 16:45 Uhr Musikalische Unter-haltung mit dem Vororchester der Stdtischen Musikschule berlingen, Leitung: Christian Kramer, ab 19:30 Uhr Musikali-sche Unterhaltung mit dem Mu-sikverein Bonndorf, Leitung: Andreas Keller 11:00 Uhr Rathaus, Mnsterstr. 15-17 Fhrung im historischen Rathaussaal Der sptgotische Ratssaal be-herbergt prachtvolle Schnitze-reien von Jakob Russ, darge-stellt sind u.a. die Stnde des Heiligen Rmischen Reichs Deutscher Nation, dem ber-lingen als Freie Reichsstadt an-gehrt hat. Der Ratssaal wird auch heute noch als Sitzungs-saal genutzt! Daher kann es zu Absagen der Fhrung kom-men. Eintritt frei. Freitag, 16.12.2016 11:00 - 20:00 Uhr Hofstatt berlinger Weihnachtsmarkt 2016 14 16 Uhr Kinder kreieren Schokofrchte, 16 18 Uhr Kin-der basteln Lebkuchenhuser, ab 19 Uhr Weihnachtskonzert der Stadtkapelle berlingen, Leitung: MD Ralf Ochs 15:00 - 16:30 Uhr Tref: Tourist Information, Landungsplatz 3 Stadtfhrung durch die histo-rische Altstadt Lernen Sie bei einem Rundgang den historischen Rathaussaal, das Mnster St. Nikolaus, die Stadtgrben und die herrschaft-lichen Patrizierhuser berlin-gens kennen und erfahren Sie Interessantes aus der bewegten Geschichte der ehemals Freien Reichsstadt. Keine Anmeldung erforderlich. 7 / Person, 5 / Person mit Gste-karte, Schwerbehinderte. Kinder bis 15 Jahre und Gste mit Bo-densee-Erlebniskarte Winter frei! 16:00 - 17:00 Uhr Stdt. Museum, Krummebergstr. 30

    Themenfhrung: berlingen im Winter Der Leiter des Stdtischen Mu-seums, Peter Graubach, bietet eine Fhrung mit winterlichem Thema zu berlingen an. Zum Abschluss des Rundgangs gibt es im Museumsgarten Glhwein und Punsch. Eintritt inkl. 1 Tasse Glhwein/Punsch: 8,- / Erm-igungen. Anmeldung bis zum Veranstaltungstag unter Tel. 07551 991079. 20:00 Uhr Sternwarte, Hof der Wiestorschule, Wiestorstr. 31 Fhrung durch die Sternwar-te berlingen Erhalten Sie Einblick in eine der ltesten Wissenschaften der Menschheit und lassen Sie sich bei einem Blick durch das Fern-rohr von den Prois die Grund-lagen der Astronomie erklren. Eintritt frei, Spenden erbeten. www.sternwarte-ueberlingen.de. Samstag, 17.12.2016 11:00 Uhr Bauernmarkt auf dem Mnsterplatz Funky Christmas - Das Weih-nachts-Musikspektakel mit der Zple Brss Band 11:00 - 20:00 Uhr Hofstatt berlinger Weihnachtsmarkt 2016 14 16 Uhr Kinder gestalten Weihnachtskugeln, 16 18 Uhr Kinder fertigen Weihnachts-karten, ab 15:30 Uhr Gesang im Advent: Internationale Weihnachtsmelodien mit klas-sischem Gesang und Klavierbe-gleitung (Olivia Peschke, Sopran & Gotthart N. Hugle), ab 18 Uhr Weihnachtskonzert des Musik-vereins Hdingen, Leitung: Kon-rad Keler 11:00 - 12:00 Uhr Vorraum der Sparkasse Bodensee, Mnsterstrae 2-4 Lesen zur Marktzeit mit dem berlinger Lesezeichen e.V. Kindern vorzulesen, das ist eine der schnen Aufgaben der Vor-leser von Lesezeichen e.V. und darum sind sie jeden Samstag-vormittag prsent und lesen Kindern jeglichen Alters span-nende Geschichten vor. Der Ein-tritt ist frei, auch Ferienkinder sind herzlich eingeladen. www.lesezeichen-ueberlingen.de

    16:00 - 17:00 Uhr Stdt. Museum, Krummebergstr. 30 Themenfhrung: berlingen im Winter Der Leiter des Stdtischen Mu-seums, Peter Graubach, bietet eine Fhrung mit winterlichem Thema zu berlingen an. Zum Abschluss des Rundgangs gibt es im Museumsgarten Glhwein und Punsch. Eintritt inkl. 1 Tasse Glhwein/Punsch: 8,- / Erm-igungen. Anmeldung bis zum Veranstaltungstag unter Tel. 07551 991079. 17:00 Uhr Ev. Pfarrhaus, Grabenstr. 2, 1. Etage Wintertags Gedichte und Geschichten nicht nur zur Weihnachtszeit Lesung von Thomas Kuphal - Vorleser, Autor und Kabarettist. Adventszeit. Warum nicht mal zum Advent romantischen und vorweihnachtlichen Gedich-ten und Geschichten lauschen? Sich mit den alten Klassikern und neuen Texten zugleich auf Weihnachten einstimmen? Auf dem Bunten Teller inden Sie Wortpltzchen von Eichendorf, Rilke, Hesse und anderen. Ein-tritt: Erwachsene 9, ermigt 7, Kinder 6. 19:00 Uhr Franziskanerkirche, Franziskanerstr. Ave Maris Stella - Hymnen an Maria - Adventskonzert des Madrigalchors berlingen Im diesjhrigen Adventspro-gramm des Madrigalchors steht Maria, die Mutter Gottes im Mittelpunkt. Der wohl bekann-teste Text zu diesem Thema, das Magniicat, wird gern mit dem Weihnachtsfest, also mit Jesu Geburt in Verbindung ge-bracht. Gesungen werden Wer-ke quer durch die musikalischen Epochen, die unterschiedlicher kaum sein knnten. Alle Stcke werden in der Originalsprache vorgetragen: Russisch, Englisch, Estnisch oder Latein. Der Madri-galchor singt in diesem Konzert berwiegend a cappella. Eintritt: VVK 10 (Erm. 7 ), AK 12 (Erm. 8 ), freie Platzwahl. Kartenvorverkauf bei der Tourist Information, Landungsplatz 3, Tel. 07551 9471523. Weitere In-fos unter: www.ueberlinger-chorgemeinschaft.de

    20:30 Uhr Tanzschule Psler - Dancers Inside, Hofstatt 8 Gesellschaftstanzabend mit Weihnachtswichtelparty Zu weihnachtlichen Songs, Spe-kulatius und Glhwein tauschen wir unsere Wichtelgeschenke aus und tanzen uns in die Weih-nachtszeit hinein. Eintritt 7,50 inkl. eines Freigetrnks. Sonntag, 18.12.2016 11:00 - 20:00 Uhr Hofstatt berlinger Weihnachtsmarkt 2016 14 16 Uhr Kinder gestalten Bilder mit der Farborgel, 16 18 Uhr Kinder bemalen Keramiktel-ler mit der Farborgel, ab 16 Uhr Weihnachtskonzert der Rent-nerband der Stadtkapelle ber-lingen, Leitung: Erich Setzer 11:00 Uhr Stdt. Museum, Krummebergstr. 30 Wintertags Gedichte und Geschichten nicht nur zur Weihnachtszeit Lesung von Thomas Kuphal - Vorleser, Autor und Kabarettist. Eintritt: Erwachsene 9, erm-igt 7, Kinder 6. 15:00 Uhr Kursaal am See, Christophstr. 2b Festliches Weihnachtskonzert mit dem Seemanschor Boden-see-Shantymen: Ave Maria der Meere Unser musikalischer Leiter, Herr Andreas Thiemann, hat ein Programm zusammengestellt, das auch Sie begeistern wird. Mit Musik und Gesang aus un-serem aktuellen / ergnzten Repertoire unterhalten wir Sie mit Liedern von der Seefahrt, maritimen Oldies genauso wie mit Gospels und Spirituals aber auch der Seemnnischen Weih-nacht. Eintritt 10 an der Kasse. 16:00 Uhr Auf dem Landungsplatz Httengaudi mit Livemusik von ENRiCO Im urigen Wirtshausstadel an der Eisbahn! Eintritt frei. www.bodenseeurlaubonline.de Montag, 19.12.2016 16:00 - 17:00 Uhr Tref: Tourist Information, Landungsplatz 3

    VERANSTALTUNGEN IN UNSERER STADT

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

    20

    Landespolizei 804-0

    Wasserschutzpolizei berlingen 949590

    Feuer 112

    berfall/Verkehrsunfall 110

    KINDERRZTLICHER NOTFALLDIENST an Wochenenden und Feiertagenvon 08.00 bis 20.00 Uhr 0180 19 29 291

    NOTFALLPRAXIS BERLINGENAm Wochenende und an Feiertagen knnen akut erkrankte Patienten ohne vorherige An-meldung direkt in die Notfallpraxis berlin-gen am HELIOS Spital, Hrlenweg 1 in 88662 berlingen kommen.

    fnungszeiten:Sa, So, Feiertag: 08.00 bis 21.00 Uhr

    Telefonisch ist der rztliche Bereitschaftsdienst ber die zentrale Rufnummer 07541 19222 zu erreichen. In lebensbedrohlichen Situationen ist der Rettungsdienst/Notarzt unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.

    Hospizgruppe berlingen 60863

    HELIOS Spital berlingen 9477-0

    Zahnrztlicher Notdienst 0180 5911620

    Stadtverwaltung 99-0

    EnBW Regionalzentrum Heuberg-Bodensee Strung 07461 709-0 Service 0800 9999966

    STADTWERK AM SEEStrom-, Erdgas-, Wasser- und WrmeversorgungStrfallnummer 0800 505 3333

    Parkhuser 9234-876

    THW (Technisches Hilfswerk) 4860

    Straendienst (im Auftrag des ADAC, rund um die Uhr dienstbereit) 3854

    Strungsdienst fr Heizungsanlagen Eckstein l- und Gasfeuerung 0157 584 750 39

    Giftzentrale Freiburg 0761 19240

    Brillenreparatur-Notdienst am Wochenende und Feiertagen Optik Feldmann, Meersburg 0151 19068704

    NOTRUFTAFEL NACHT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE DER APOTHEKEN

    Donnerstag, 15.12.2016: Plummern-Apotheke, Mnsterstr. 37, 88662 berlingen, Tel.: 07551 - 6 38 64

    Freitag, 16.12.2016: St. Martin-Apotheke, Seestr. 44, 78354 Sipplingen, Tel.: 07551 - 25 63

    Samstag, 17.12.2016: Apotheke Owingen Hauptstr. 26, 88696 Owingen, Tel.: 07551 - 6 66 68

    Sonntag, 18.12.2016: Lwen-Apotheke, Maurus-Betz-Str. 2, 88662 berlingen, Tel.: 07551 - 94 47 77

    Montag, 19.12.2016: Die Obere Apotheke, Hauptstr. 20, 78333 Stockach, Tel.: 07771 - 23 49

    Dienstag, 20.12.2016: Mnster-Apotheke, Mnsterstr. 1, 88662 berlingen, Tel.: 07551 - 6 33 29

    Mittwoch, 21.12.2016: Kur-Apotheke, Klosterstr. 1, 88662 berlingen, Tel.: 07551 - 6 31 91

    Donnerstag, 22.12.2016: See-Apotheke Ludwigshafen, Hauptstr. 8, 78351 Bodman-Ludwigshafen (Ludwigshafen), Tel.: 07773 - 9 37 95 80

    Freitag, 23.12.2016: Stadtapotheke, Franziskanerstr. 7, 88662 berlingen, Tel.: 07551 - 6 22 09

    07551-

    Hallo ist das amtliche Mitteilungsblatt der Groen Kreisstadt berlingen. Es erscheint wchentlich jeweils donnerstags und wird an alle Haushalte des gesamten Stadtteilgebiets berlingen (inkl. Ortsteile) kostenlos verteilt.

    HERAUSGEBER: Stadt berlingen, Mnsterstrae 15 - 17, 88662 berlingen

    DRUCK UND VERLAG: Primo Verlag Stockach, Anton Sthle

    GESAMTHERSTELLUNG: Mekircher Strae 45, 78333 Stockach, Tel 07771 9317-11, Fax 07771 [email protected], www.primo-stockach.de

    VERANTWORTLICH FR DEN AMTLICHEN TEIL & DER RUBRIK AUS DER STADTVERWALTUNG:Oberbrgermeisterin Sabine Becker oder ihr Vertreter im Amt

    VERANTWORTLICH FR DEN BRIGEN REDAKTIONELLEN TEIL: V.i.S.d.P.: bei namentlich genannten Verfassern von Beitrgen der jeweilige Verfasser, ansonsten der Primo Verlag in Stockach. Die Redaktion behlt sich

    im Rahmen des Heftumfangs vor, eingereichte Manuskripte zu krzen.

    ANZEIGENSCHLUSS:montags um 12.00 Uhr im VerlagTel 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, [email protected]

    ANZEIGENANNAHME:Dieter Poppe, Rauensteinstrae 42, berlingenTel 07551 970207, Fax 07551 [email protected], www.halloueberlingen.de

    REDAKTIONSSCHLUSSmontags um 12.00 Uhr im VerlagDurch Feiertage bedingte nderungen werden gesondert mitgeteilt.

    REDAKTIONSLEITUNG:Primo Verlag Stockach, Heike RiglingTel 07771 9317-932, Fax 07771 [email protected], www.primo-einfach-online.de

    VERTEILUNG:PRIMO-VERLAG STOCKACH, Tel 07771 9317-49, [email protected]

    IMPRESSUM

    FFNUNGSZEITEN DER STADTVERWALTUNG

    BRGERSERVICE -PUNKT, Christophstrae 1, Tel. 07551 99-1188

    Montag 08.00 bis 16.00 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag 08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 08.00 bis 18.00 Uhrab 01.04.2016 genderte fnungszeit (08.00 bis 17.00 Uhr)Zustzlich individuelle Terminvereinbarung mglich.

    ALLE ANDEREN STDTISCHEN VERWALTUNGSDIENSTSTELLEN

    Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 UhrMontag 14.00 bis 16.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 16.00 UhrZustzlich individuelle Terminvereinbarung mglich.

    STADTVERWALTUNG BERLINGEN,

    Postfach 10 18 63, 88648 berlingen, Tel. 07551 99-0, Fax 07551 99-14 11, E-Mail: [email protected], Internet: www.ueberlingen.de.

    FFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES, Obertorstrae 17

    Mo, Mi und Fr 14.00 bis 17.00 UhrSamstag 09.00 bis 12.00 Uhr

    FFNUNGSZEITEN DES ENTSORGUNGS- ZENTRUMS BERLINGEN-FLLENWAID

    Montag bis Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.00 bis 16.45 UhrSamstag 08.00 bis 12.45 Uhr

    FFNUNGSZEITEN DER BAUSCHUTTDEPONIE FLLENWAID

    Montag bis Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.00 bis 16.45 Uhr

  • DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2016 / NR. 50

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    Stadtfhrung durch das weih-nachtliche berlingen Kleiner Rundgang durch die historische Altstadt vom Lan-dungsplatz ber die Hofstatt zum Mnster St. Nikolaus. Zum Abschluss erhalten Sie eine Tas-se Glhwein oder Punsch auf dem berlinger Weihnachts-markt oder an der Eisbahn. Kos-ten inkl. Getrnk: 7 / Person, 5 / Person mit Gstekarte, Schwerbehinderte. Kinder bis 15 Jahre und mit BodenseeEr-lebniskarte Win