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Mit Sicherheit offen Vortrag beim 4. Workshop der GDI Sachsen
opendata.sachsen.de 1
GeoDaten als offene Daten
Mit Sicherheit offen
❙ Vollständigkeit
❙ Primärquellen
❙ Zeitliche Nähe
❙ Leichter Zugang
❙ Maschineninterpretierbarkeit
❙ Diskriminierungsfreiheit
❙ Verwendung offenen Standards
❙ Eindeutige Lizenzierung
❙ Dauerhaftigkeit
❙ Geringe Nutzungskosten
2| 3. September 2014 |2
Kriterien
Mit Sicherheit offen Vortrag beim 4. Workshop der GDI Sachsen
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Open Government
❙ Transparenz
❙ Teilhabe
❙ Kooperation
3| 3. September 2014 |3
Treiber für Open Data
Wirtschaftliche Interessen
cc by/2.0/ (CC, jalbertbowdenii)
| 3. September 2014 |4
Treiber für Open Data
Mit Sicherheit offen Vortrag beim 4. Workshop der GDI Sachsen
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❙ Bereitstellung von Standards zur Erschließung derveröffentlichten Verwaltungsdaten (Vorgehensmodell undMetadatenstrukturen) im Internet
❙ Bereitstellung von Werkzeugen zur Recherche in denMetadaten der entsprechend den Standardsveröffentlichten Verwaltungsdaten im Internet
❙ Information der Staatsregierung und der Öffentlichkeitüber den Stand der Bereitstellung von offenen Daten derBehörden und Einrichtungen des Freistaats Sachsen imInternet.
| 3. September 2014 |5
Projektziele „Open Government Data“
❙ § 8 Sächs GDIG
❙ Grundsatz: Der Zugang zu Geodaten und Geodatendiensten istvorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen unbeschränkt.
❙ Einschränkungen bei Metadaten (Kann Bestimmungen): NachteiligeAuswirkungen auf internationale Beziehungen, öffentliche Sicherheit oderdie Landesverteidigung (wenn öffentl. Interesse am Zugang nichtüberwiegt).
| 3. September 2014 |6
Zugang zu GeoInformationen
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❙ § 8 SächsGDIG
❙ Einschränkungen für Daten und Datendienste (Kann Bestimmung), wenndas öffentliche Interesse am Zugang nicht überwiegt und NachteiligeAuswirkungen auf
❙ internationale Beziehungen, öffentliche Sicherheit oder dieLandesverteidigung
❙ Vertraulichkeit von Beratungen (außer Emmissionsdaten)
❙ Durchführung von laufenden Verfahren und Ermittlungen
❙ Schutz von Umweltbereichen (außer Emmissionsdaten)
| 3. September 2014 |7
Zugang zu GeoInformationen
❙ § 8 SächsGDIG:
❙ Der Zugang zu Daten und Datendienste ist zu beschränken, wenn er
❙ Personenbezogenen Daten, durch deren Offenbarung die schutzwürdigeInteressen der Betroffenen beeinträchtigt würde (außer Emmissionsdaten),
❙ Rechte am geistigen Eigentum verletzt
❙ Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich machen oder das Steuer-bzw. Statistikgeheimnis verletzten würde (außer Emmissionsdaten)
Es sei denn
❙ die Betroffenen haben zugestimmt oder
❙ Das öffentliches Interesse am Zugang (Pflicht zur Anhörung durchBekanntmachung) überwiegt.
| 3. September 2014 |8
Zugang zu GeoInformationen
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❙ § 8 SächsGDIG:
❙ Keine Veröffentlichung von freiwillige Angaben von natürlichen undjuristischen Privatpersonen ohne vorherige Einwilligung bei nachteiligenAuswirkungen (außer Emmissionsdaten, und wenn nicht vorabwidersprochen wurde und das öffentliche Interesse am Zugang überwiegt.)
| 3. September 2014 |9
Zugang zu GeoInformationen
❙ Bei der Abwägung von öffentlichem Interesse am Zugang undSchutzinteressen ist zu prüfen, ob in Anwendung des E-Government-Gesetzes ein erwartetes Nutzungsinteresse Dritter unter den Begriff desöffentliches Interesses zu subsumieren ist.
❙ Bei der Abwägung der Interessen kann geprüft, werden ob Veränderungender Daten Nutzungsinteresse und Schutzgüter in unterschiedlicher Weisebetreffen
❙ Herabsetzen der Lagegenauigkeit (Wegfall Flurstücksbezug)
❙ Datenaggregation auf Gemarkungs- oder Gemeindefläche
❙ Weglassen von natürlichen Namen oder Firmenbezeichnungen.
| 3. September 2014 |10
GeoDaten als offene Daten
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❙ Zur Identifikation eines einzelnen von 8 Milliarden Menschen benötigt mantheoretisch 33 Bits (233 ~ 8 Milliarden).
❙ Kennt man ein Merkmal des Individuums, reduziert das die Unsicherheitbei der Identifikation (es reduziert die Entropie der Information), abhängigvon der Anzahl der Menschen, die dieses Merkmal besitzen. So entsprichtdas Sternzeichen eines Menschen -log2(1/12) = log2(12) = 3.58 BitsInformation.
❙ Kennt man weitere unabhängige Merkmale wird die Unsicherheit (Entropie)weiter reduziert. Ein (amerikanischer) Postleizahlbereich bringt 23.81 Bitsein Geburtstag 8.51, und das Geschlecht 1 Bit. Zusammen sind das 33.32Bits und damit genug, möglicherweise ein Individuum zu identifizieren.
| 3. September 2014 |11
Ein Ausflug in die Informations-theorie
❙ Für 25 Dollar können die Wählerlisten von Massachusetts inklusive Name,Adresse, Postleitzahl und Geschlecht erworben werden (ähnlicheDatensätze sind in Deutschland von Adresshändlern zu beziehen)
❙ Diese Daten können mittels Postleitzahl, Datum und Geschlecht mit“anonymisierten Daten” aus dem Gesundheitswesen verknüpft werden.
❙ Z.B. Enthielt das die Gesundheitsdatendatei sechs Personen mit demGeburtstag des Gouverneurs von Massachusetts, drei davon warenMänner, und davon nur einen einzigen in seinem Postleitzahlbereich.
❙ Das Beispiel zeigt, das die Re-Identifikation anonymisierter Datensätzehäufig leicht möglich ist.
Quelle: http://33bits.org/
| 3. September 2014 |12
Re-Identifikationdurch Datenkombination
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Beispiel: Solaratlas Dresden
Mögliche Folgen:
❙ Gezielte Werbung?
❙ Moralischer Druck?
❙ Förderwürdigkeit?
| 3. September 2014 |13
Ähnlich: Der Salatkopf, der an der Koordinate x,y genommen wurde, enthält x Bq/kg Cs-137.Über die Koordinaten kann mit Hilfe von Katasterdaten der „belastete“Salatkopf dem Landwirt"Maier" zugeordnet werden und der hat nun Einbußen, weil keiner mehr vom Landwirt Maiereinkaufen will.
Problem von Punktdatenmit Messinformationen
❙ Politische Zielkonflikte sindjenseits der internationalenBeziehungen, öffentlichenSicherheit und derLandesverteidigung nur fürden Schutz vonUmweltbereichenberücksichtigt.
Bodenschutzdaten
❙ Ziel: Bodenschutz
❙ Mögliche Anwendung: BigData für Bodenspekulation
| 3. September 2014 |14
Schutzwürdige Interessen?
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❙ Systematische Klassifikation des Schutzbedarfs der GeoDaten anhand desMetadatenkataloges
❙ Entsprechende Modifikation der Nutzungsbedingungen
❙ Open Data lenkt den Blick auf Lizenzen und Nutzungsbedingungen
❙ Bei GeoDaten bislang nicht immer klar erkennbar, obwohl nach GDIGeinheitlich zu gestalten (hier kann evtl. Ermächtigungsnorm des EgovG helfen)
| 3. September 2014 |15
Fokus Nutzungsbedingungen
❙ Wichtig: Lizenzierungsmöglichkeit explizitbenennen
❙ Empfehlung: Standardlizenzen
❙ Liste: govdata.de
| 3. September 2014 |16
Lizenzen
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| 3. September 2014 |17
License DomainBy
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Content,Data Y Y
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Free Art License (FAL) Content Y Y
Open Data Konforme Lizenzen(nach opendefenition.org)
❙ Registrierungspflicht fürDatendienste verstößtgegen Gedanken der„offenen Daten“
❙ Verwendung derMetadatenfelder mussevtl. vereinheitlichtwerden
| 3. September 2014 |18
Praktische Probleme
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GemeindenBehörden
Vorschriften
| 3. September 2014 |19
ToDo: Standardisierung derBezeichner/Attributlisten
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
| 3. September 2014 |20
Schlussfolie
Dietmar GattwinkelProjektleiter Open Government Data | Project Manager Open Government Data_____________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SÄCHSISCHE INFORMATIK DIENSTE | SAXON IT SERVICESFachbereich 3.1 | E-Government- und QuerschnittverfahrenRisaer Straße 7 Haus D | 01129 DresdenTel.: +49 351 20545259 | Fax: +49 351 451 254 5 [email protected]