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750 Jahre Reichertshofen Nr. 3 März 2011 21. Jahrgang Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal RUFNUMMERN DER GEMEINDE Verwaltungs- Tel. 09181/2912-0 gemeinschaft Fax 09181/291220 Bürgermeister Tel. 09181/291250 Gemeindekanzlei Tel. 09181/2984155 Bauhof, Tel. 0175/1834588 Winnberger Str. 18 od. 0175/1834601 Tel. 0160/3614270 Kindergarten, Tel. 09181/511304 Winnberger Str. 24 Fax 09181/511308 Schule Sengenthal Tel. 09181/9665 Feuerwehr Tel. 09181/1805 PARTEIVERKEHR IN DER VERWAL- TUNGSGEMEINSCHAFT NEUMARKT Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Montag, Dienstag, Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Zusätzlich geöffnet sind außerdem das Einwohner/Passamt Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und am Freitag von 12.00 - 15.30 Uhr PARTEIVERKEHR IN DER GEMEINDEKANZLEI SENGENTHAL Winnberger Str. 26, 92369 Sengenthal Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr Telefon 09181/2912-50 ÖFFNUNGSZEITEN DER BÜCHEREIEN Reichertshofen: Sonntag jeweils nach dem Gottesdienst Donnerstag: von 15.30 bis 16.30 Uhr Sengenthal: Sonntag jeweils nach dem Gottesdienst Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr ÖFFNUNGSZEITEN DES WERT- STOFFHOFES UND DER GEMEINDEDEPONIE SENGENTHAL Die Öffnungszeiten finden Sie unter „Gemeindenachrichten“ im Innenteil Aufsicht und Platzwart Weber Heinz, Tel. 09181/9983 WICHTIGE RUFNUMMERN Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern außerhalb der normalen Sprechstunden 0 18 05 / 19 12 12 Ärztlicher Notfalldienst Neumarkt 09181/19222 Polizei 110 / Feuerwehr 112 Nachbarschaftshilfe 0175/3859069 Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Sengenthal, Tel. 09181/296604 05.03.2011 Faschingsball SpVgg Reichertshofen 08.03.2011 Kinderfasching Schützenverein Reichertshofen Am 12. März 1261 erste urkundl. Erwähnung von Reichertshofen (Urkunde im StAAmberg, Standbücher 1217 I Nr. 318, vgl. RB III, 164) Urkunde des Klosters Seligenporten von 1261. Unter den Zeugen fungiert auch ein Ulrich von Reichertshofen

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750 Jahre Reichertshofen

Nr. 3 März 2011 21. Jahr gang

Mit tei lungs blattder Gemeinde Sengenthal

RUFNUMMERN DER GEMEINDE

Verwaltungs- Tel. 09181/2912-0gemeinschaft Fax 09181/291220

Bürgermeister Tel. 09181/291250

Gemeindekanzlei Tel. 09181/2984155

Bauhof, Tel. 0175/1834588Winnberger Str. 18 od. 0175/1834601 Tel. 0160/3614270

Kindergarten, Tel. 09181/511304Winnberger Str. 24 Fax 09181/511308

Schule Sengenthal Tel. 09181/9665

Feuerwehr Tel. 09181/1805

PAR TEI VER KEHR IN DER VERWAL-TUNGS GE MEIN SCHAFT NEUMARKTBahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Montag, Dienstag, Mittwochvon 8.00 bis 12.00 Uhr undvon 13.00 bis 17.00 UhrDonnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhrund von 13.00 bis 18.00 UhrFreitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich geöffnet sind außerdemdas Einwohner/PassamtMontag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhrund am Freitag von 12.00 - 15.30 Uhr

PARTEIVERKEHR IN DERGEMEINDEKANZLEI SENGENTHAL

Winnberger Str. 26, 92369 SengenthalMittwoch von 18.00 - 19.30 UhrTelefon 09181/2912-50

ÖFFNUNGSZEITEN DER BÜCHEREIEN

Reichertshofen: Sonntag jeweils nach dem GottesdienstDonnerstag: von 15.30 bis 16.30 Uhr

Sengenthal: Sonntag jeweils nach dem GottesdienstDonnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN DES WERT-STOFFHOFES UND DERGEMEINDEDEPONIE SEN GEN THAL

Die Öffnungszeiten fi nden Sie unter „Gemeindenachrichten“ im Innenteil

Aufsicht und PlatzwartWeber Heinz, Tel. 09181/9983

WICHTIGE RUFNUMMERN

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern außerhalb der normalen Sprechstunden 0 18 05 / 19 12 12

Ärztlicher NotfalldienstNeumarkt 09181/19222

Polizei 110 / Feuerwehr 112

Nachbarschaftshilfe 0175/3859069

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Sengenthal, Tel. 09181/296604

05.03.2011 Faschingsball SpVgg Reichertshofen

08.03.2011 Kinderfasching Schützenverein Reichertshofen

Am 12. März 1261 erste urkundl.Erwähnung von Reichertshofen

(Urkunde im StAAmberg, Standbücher 1217 I Nr. 318, vgl. RB III, 164)

Urkunde des Klosters Seligenporten von 1261. Unter den Zeugen fungiert auch ein Ulrich von Reichertshofen

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal2

Zur Geschichte der Gemeinde Sengenthalim Mittelalter von Dr. Herbert Rädle1. Reichertshofen als der frühest genannte Ortsteil derheutigen Gemeinde Sengenthal

Wenn man von urkundlicher Erstnennung in unserer Gemeinde spricht, wird ganz bestimmt das so genannte Gundekarium ange-sprochen. Tatsächlich hat Bischof Gundekar II, der in der Zeit von 1057 bis 1075 in Eichstätt regiert hat, ein Verzeichnis über die Kir-chenweihen in seiner Regierungszeit geschrieben oder schreiben lassen. 126 Kirchen werden darin aufgelistet, die von ihm geweiht worden sind. Die Eintragungen sind zwar nicht mit Datum verse-hen, aber Vergleiche zeigen, dass die Reihenfolge stimmt. An 89. Stelle fi nden wir einen Eintrag über die Weihe einer Kirche „ad domu(m) Richardi“. Diese Bezeichnung führt zu unterschiedlichen Auslegungen darüber, wo sich dieser Ort befi ndet. Franz Heidings-felder (Regesten der Bischöfe von Eichstätt 1915 bis 1938) hat die-se Frage ausgeklammert. Domkapitular F.X. Buchner, ein gebürtiger Möninger, hat sich in seiner Geschichte des Bistums Eichstätt 1937/38 auf Reichertsho-fen in der Gemeinde Sen-genthal festgelegt . Neue-re Forschungen von Brun Appel (Das Pontifi kale Gundekarianum) und Fri-derich Hilble (Ortsnamen-buch von Bayern / Ober-bayern) beziehen diese Angabe allerdings auf Reichertshausen bei Pfaf-fenhofen an der Ilm. Nach Einschätzung des Diöze-sanarchivs Eichstätt ist dies „Stand der Wissen-schaft“.

Historisch gesichert ist in-dessen dass von den zur Gemeinde Sengenthal gehörigen Dörfern und Höfen als erstes das Dorf Reichertshofen ins Licht der Geschichte tritt. Wäh-rend nämlich alle übrigen Ortsteile erstmals in dem unten zu behandelnden Güter- und Abgabenver-zeichnis (lat. urbarium) Herzog Ludwigs des Strengen von Bayern von ca. 1280 aufgelistet wer-

den, ist Reichertshofen in der Person eines Ulrich von Reichertsho-fen bereits zwei Jahrzehnte früher, nämlich am 12. März 1261 in einer Urkunde des Klosters Seligenporten (siehe Abb. 1) genannt, in welcher Konrad d. J. von Sulzbürg dem genannten Kloster die Pfarrei Pölling einschließlich aller Zugehörungen und Einkünfte schenkt, jedoch mit der Aufl age, daß die dortige Äbtissin der Kirche von Pölling eine Pfründe für den Unterhalt eines geeigneten Prie-sters zur Verfügung stellen muß .

Als Zeugen der Schenkung sind eine Anzahl Gefolgsleute Konrads von Sulzbürg genannt, nämlich Heinrich Bock, Konrad von Prup-pach (bei Pyrbaum), Rudolf Topil, Ulrich von Reichertshofen, Ste-phan, Werner Bart, Albert von Neumarkt, Friedrich von Tumben-hausen, Heinrich von Berching, Friedrich von Altdorf und andere mehr (1).

Text der Urkunde: "Ego Chunradus de Solzpurc … Coenobio Felicis Portae contradidi parrochiam in Pollingin cum omnibus attinentiis et proventibus ad eandem ecclesiam spectantibus praeter hoc so-lum, quod Abbatissa eiusdem coenobii dictae ecclesiae sacerdotem idoneum tali in praebenda debet providere, ut sibi suffi ciat tam ad victualium necessaria quam ad iura synodalia procuranda".

Deutsch: "Ich, Konrad von Sulzbürg,…… habe dem Kloster Se-ligenporten die Pfarrei Pölling geschenkt mit allen ihren Zugehö-rungen und Einkünften aber mit dem Vorbehalt, daß die Äbtissin von Seligenporten für die genannte Pfarrei einen geeigneten Prie-ster mit einer so gearteten Pfründe austattet, daß diese zu seinem Lebensunterhalt und zur Erfüllung seiner Amtspfl ichten ausreicht."

Hinweis der Redaktion

Abgabetermin für Beiträge und Nachrichten im Mitteilungsblatt ist der 15. des jeweiligen Vormonates. Wenn möglich, Beiträ-ge bitte per E-Mail oder Diskette/CD an Verwaltungsgemein-schaft Neumarkt i.d.OPf. senden.

E-Mail Adresse: [email protected]

Fortsetzung auf Seite 5

Eine Seite aus dem Urbar (=Güterverzeichnis) Herzog Ludwigs des Strengen. Text in Langform in: Monumenta Boica 36a, S. 341f.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 3

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Gutenbergstr. 192334 PollantenTel. 08462/[email protected]

2. Die Angaben des Urbars Herzog Ludwigs des Strengen von 1280 zur Besteuerung im Amte Berngau

Die Gemeinde Sengenthal liegt mit ihren heutigen Ortsteilen insge-samt im ehemaligen Amt Berngau. Dem Amt Berngau ist im Urbar Herzog Ludwigs des Strengen von 1280 unter den Ämtern nördlich der Donau das erste Kapitel gewidmet. Das Urbar stellt die Besitz-verhältnisse und damit die Einnahmen an Steuern und Abgaben nach der Teilung des staufi sch-konradinischen Erbes im Jahre 1269 dar. Damals traten die Wittelsbacher auch in Berngau das Erbe der Staufer an. Die Abgaben wurden auf Grund und Boden erhoben, also auf die einzelnen Höfe, und zwar je nach deren Größe. Dabei gab es verschiedene Arten von Höfen. Am häufgsten ist die Huba (=Hufe) genannt, als die Grundeinheit. Die Hufe umfaßte ursprüng-lich "in den germanischen Eroberungsgebieten das Eigentum eines Volksgenossen an Grund und Boden einschließlich der Hofstelle sowie aller Rechte an der Allmende" (2). Daneben kommt regelmä-ßig die Halbhufe und die Viertelhufe vor, die auch "Lehen" genannt wurde. Ein besonders großer Hof wurde Curia (Gutshof) genannt. Die Curiae scheinen im Amt Berngau Dienstleuten des Herzogs vor-behalten gewesen zu sein. Bezeugt ist dies ausdrücklich für das unmittelbar bei Berngau gelegene Allershofen, das anfangs nur aus einem einzigen Gutshof bestand. Zur Zeit Ludwigs des Strengen hatten die Weigel als Amtsleute die Hofmark Berngau und damit den Amtshof Allershofen inne, der aber schon um 1370 aufgeteilt wurde und jedenfalls 1490 in sechs Höfe aufgeteilt war.

Eine ähnliche Entwicklung nahm auch die Kurie in Forst. Sie ge-hörte 1280 einem gewissen Chromarius, also einem Kramer, der ebenfalls zur Weigelsippe gehört haben dürfte. Denn 1308 taucht ein Weigel der Kramer als Nürnberger Patrizier auf, und von 1613 bis 1625 reicht das genannte Dorf Forst den Zehnten an die Haller in Nürnberg, welche wohl direkte oder indirekte Besitznachfolger der Weigel geworden waren (Federhofer).

Im Folgenden geben wir die Forderungen des Herzogs bezogen auf die einzelnen Gemeindeteile von Sengenthal so wieder, wie sie im Urbar von 1280 verzeichnet sind (3). Die Geldbeträge sind meist in Pfund, Schillingen und Pfennigen angegeben (4).

Es entrichten im Einzelnen:

Dietlhof (Ditleinshoven) von der Kurie (Gutshof) 5 Schilling und 15 Pfennige, dazu 10 Käse. Ein dortiges "Lehen" (=Viertelhof) entrich-tet 40 Pfennig

Murnau (heute Waldstück zwischen Sengenthal und Reichertsho-fen) entrichtet von Wiesen und Äckern 0,5 Pfund Pfennige

Sengenthal. Fünf Hufen und zwei Lehen (entrichten) 5 Pfund minus zwei Pfennig und 65 Käse. Eine so große Anzahl von (Schafs-) Kä-sen hatte kein anderer Ort zu entrichten. Vgl. den Schlußsatz dieser Arbeit. In Sengenthal waren also viele Schafhalter ansässig.

Auf dem Buchberg entrichten 2 Gutshöfe 5 Simra Winterweizen (lat. siligo) und 5 Simra Hafer (6).

Besonders ausführlich sind sodann die Angaben zum Dorfe Forst (bei Reichertshofen). Das ganze Dorf Forst und der Gutshof des Kramer zahlt 20 Pfund Pfennige. Von der ersten Hufe (zahlt) Albert 18 Schilling. Die Hufe des H(einrich) von Ellmannsdorf ("Eil-marstorf") 18 Schilling. Die halbe Hufe des Lemmlein (lat. Agnellus) zahlt 9 Schilling. Ebensoviel die halbe Hufe des Plumon. Ebensoviel die halbe Hufe des Pezzer. Ebensoviel die halbe Hufe des Ernsto. Ebensoviel die halbe Hufe des Leubing. Ebensoviel die halbe Hufe des Rescho. Ebensoviel die halbe Hufe des Schmalz (noch heute gibt es in Forst den Familennamen Schmalzl). Ebensoviel die halbe Hufe des Wölfl in. Ebensoviel die halbe Hufe des Luipold. Ebensoviel die halbe Hufe des Ul(rich). Die Kurie (Gutshof) des Kramer 18 Schilling. Die Brandhufe (lat. Pranthuba) 0,5 Pfund Pfennige. Die Dotzerin (lat. Totzerinna) 3 Schilling von einem Lehen (=Viertelhu-fe). Vom Lehen Maltzkastenbanch 30 Pfennig

Reichertshofen ("Reithershoven"): Hier standen dem Herzog nur 2/3 vom Zehent zweier Gutshöfe zu (duae partes decimae de dua-bus curiis)

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal4

Aktuelles aus dem AktionsbündnisOberpfalz-Mittelfranken (AOM)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,die Fastenzeit ist traditionell bei Vielen mit Entbehrungen verbunden. Im religiösen wie auch im weltlichen Miteinander kann diese Zeit dazu bei-tragen, durch Nachdenken und ggf. Neuorientierung seine Ziele neu zu defi nieren oder sogar neu zu fi nden.

Unbeschadet dessen können sicher die nachfolgenden Terminhinweise und Veranstaltungen dazu beitragen, die entbehrungsreiche Zeit etwas angenehmer zu gestalten.

Bis zur nächsten Ausgabe verbleibe ich

mit herzlichen Grüßen

Ihr Alois Scherer, 1. Bürgermeister Gemeinde Deining, Sprecher des AOM

Allersberg

Zu folgenden Veranstaltungen im März 2011 laden die Marktgemeinde Allersberg und die Veranstalter sehr herzlich ein:

Vollmond-Wanderung am 19. März 2011 um 19 Uhr: Wanderung um die Rothsee-Hauptsperre. Auskunft und Anmeldung unter Tel. 09176/1068 oder 509-60. Gebühr: 8 pro Person, Kinder 4 . Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben.

Fastenmarkt und Flohmarkt am Sonntag, den 27. März: Fastenmarkt von 9.30 – 18 Uhr am Marktplatz; Flohmarkt von 10 - 17 Uhr am Festplatz. An diesem Tag ist auch das Cafe im historischen Gilardihaus geöffnet.

Nähere Infos unter www.allersberg.de

Burgthann

Freitag, 18.03.2011 Musik-Kabarett „Spiegelwahrheiten“ mit Ida Erdin-ger, Goldhutschule Ezelsdorf um 20 Uhr

20.03.2011 Frühschoppen mit Hearts for Dixie, in der Burg (Großer Kel-ler), 11 Uhr

Freitag, 01.04.2011 Familien-Musical „Die Zauberfl öte“ für Kinder ab 5 Jahre, Sporthalle Ezelsdorf, 16 Uhr

03.04.2011 und 17.04.2011 Heimat- und Kanalmuseum geöffnet auf der Burg Burgthann von 13:30 - 16:30 Uhr

10.04.2011, Nordic-Working-Tour 1. Lauf, Treffpunkt: 10 Uhr Sportplatz FC Ezelsdorf

Kartenvorverkauf für die Eppeleinfestspiele im Juli 2011 im Rathaus Burgthann, Zimmer 9.

www.burgthann.de

Mühlhausen

Die Faschingszeit in Mühlhausen endet mit dem Sportlerball am 05.03.2011 im Bender-Saal. Am 19.03.2011 lädt der Schützenverein Landl zum Schafkopfrennen ein. Ebenfalls an diesem Tag fi ndet ein Schmankerl Oberpfälzer Mundart statt, geboten durch die Kaltenbach-sänger beim Brunnerwirt. Die alljährliche Flaschenparty in Wangenstartet am 02.04.2011. Höhepunkt im Frühjahr 2011 ist der traditionelle

Ostermarkt am 10.04.2011 mit seinem herrlichen Osterbrunnen. Premi-ere des Theaterstückes „Drei Weiber und ein Gockel“ ist am Freitag, den 15.04.2011. Die AOM Radtour startet am Sonntag, dem 17.04.2011 am Rathausplatz mit anschließendem „Treideln auf dem Kanal“. Osterschie-ßen in Wappersdorf und die Maifeier des JVW bilden den Abschluss im April 2011. www.muehlhausen-sulz.de

Berngau

Der FSV Berngau lädt am Freitag, 1. April zum 21. Bockbierfest ins Sport-heim ein. Bei diesem traditionellen Höhepunkt in der Fastenzeit werden – wie es sich für ein zünftiges Bockbierfest gehört-, durch die beiden Festredner „Schiffi und Hias“ einige Zeitgenossen wieder gehörig auf die Schippe genommen und derbleckt. Auch für zünftige, musikalische Un-terhaltung und deftige Brotzeit ist bestens gesorgt. www.berngau.de

Deining

Die in Kürze beginnende Fastenzeit ist wieder traditionell die Zeit der Jahreshauptversammlungen unserer Vereine. An dieser Stelle sei allen ehrenamtlich Tätigen für Ihr Engagement in den Vereinen gedankt.

Ebenso werden wieder viele Laientheaterstücke aufgeführt.

Die KLJB Deining spielt am 26./27. März und am 02./03. April im Pfarr-heim Deining, die KLJB Waltersberg-Döllwang am 12./13. März und am 19./20. März in der Kulturfabrik in Berching. Der Erlös wird wieder ge-meinnützigen Zwecken zugeführt.

www.deining.de

Freystadt

Im schönen Ambiente des Refektoriums im Franziskanerkloster fi nden zweimal im Jahr Kammermusikabende statt. Für den 12. März konnte das Streichtrio „tre archi“ vom Staatstheater Nürnberg mit Meisterwer-ken von Schubert Mozart und von Dohnányi verpfl ichtet werden – ein Hörgenuss mit viel Liebenswürdigkeit und Lebensfreude, der auf den Frühling einstimmen lässt. www.freystadt.de

Pyrbaum

Im März und April gastiert die Theatertruppe, die von der Schützenge-sellschaft Kloster Tannenreis und der Feuerwehr Seligenporten ins Leben gerufen wurde an vier Terminen in verschieden Ortsteilen.

Im Schützenheim Seligenporten fi nden die Vorstellungen an am Sams-tag, 19. März um 20 Uhr und am Sonntag, 20. März um 19 Uhr statt. Weiter geht es am Samstag, 26. März um 20 Uhr im Gasthaus Renner-Brandl in Rengersricht. Die letzte Aufführung fi ndet in der Pyrbaumer Mehrzweckhalle, ebenfalls samstags, 20 Uhr am 2. April statt. Unter dem Titel „Die Jungfrauen vom Bründlhof“ werden die Laienschauspieler ein zünftiges Bauerntheater aufführen, welches das Publikum wieder in sei-nen Bann ziehen wird. Selbstverständlich sind die Bürger aus den umlie-genden Gemeinden herzlich willkommen!

www.pyrbaum.de

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 5

Auch von den neun Mühlen am Wiefelsbach südl. Neumarkt bean-spruchte der Herzog Abgaben. Die Mühlen tragen zusammenge-nommen den Namen Mühlreut (wobei -reut auf Rodung weist). Alle neun Mühlen dürften von den Herren auf Sulzbürg gegründet, ihnen aber zwischen 1269 und 1280 vom Bayernherzog Ludwig dem Strengen abgenommen worden sein.

Der Müller Hermann entrichtet von seiner Mühle 40 Pfennig, und an Naturalabgaben 7 Metzen Winterweizen (7). Müller Ulrich ent-richtet 40 Pfennig und 7 Metzen Winterweizen, Müller Marquard 60 Pfennig und 6 Metzen Winterweizen, Müller Heinrich 60 Pfen-nig und 7 Metzen Winterweizen. Der Müller H. entrichtet 0,5 Pfund Pfennige, 6 Metzen Dinkel (triticum) und 13 Metzen Winterweizen; der Müller Ulrich 0,5 Pfund Pfennige und 13 Metzen Winterwei-zen. Konrad der Alt entrichtet 0,5 Pfund Pfennige, 6 Metzen Dinkel und 13 Metzen Winterweizen. Konrad zu der Birkenmühl entrich-tet 5 Schilling und 5 Metzen Winterweizen. Die Mühle des Burkart entrichtet 1 Pfund Pfennige und als Zehnten (pro decima) 10 Met-zen Winterweizen. Weiteren Besitz hatte der Herzog in Ottersau (2 Höfe), Höhenberg (2 Höfe, 1 Halbhof), Lähr (3 Höfe) und Weichsel-stein (3 Höfe), von denen er ebenfalls Zahlungen beanspruchte.

Zu Naturalabgaben in Form von Getreide waren, wie wir sahen, in erster Linie die neun Mühlen am Wiefelsbach verpfl ichtet, daneben der Amtshof Allershofen und die zwei Höfe auf dem Buchberg.

Von manchen Siedlungen beanspruchte der Herzog eine gewisse Zahl von Käsen, die ein bestimmtes Gewicht hatten. So vom Dietl-hof 10, vom Graßahof 10, vom Karhof (bei Pelchenhofen) 30, von St. Helena 10, von Lähr 50 und von Sengenthal 65 Stück Käse. Da diese Orte vorwiegend auf dem Jura oder an dessen Fuß liegen, wo Schafzucht getrieben wurde, ist zu vermuten, daß es sich dabei um Schafskäse handelte.

(1) Der genannte Heinrich Bock (lat. Hircus), offenbar der Notar der Sulzbürger, ist auch schon in einer Urkunde Gottfrieds des Älteren von Sulzbürg aus dem Jahr 1254 genannt, dort ebenfalls als erster Zeuge. Die Urkunde von 1254 enthält interessanterweise die Erst-nennung Allersbergs und ist lat. und dt. publiziert in dem Jubilä-umsband "750 Jahre Allersberg" aus dem Jahr 2004, dort S. 10.

(2) So Haberkern/Wallach, Hilfswörterbuch für Historiker, UTB 119, s.v. Hufe

(3) Text nach Monumenta Boica (=MB) 36a, S. 341f.

(4) Wertverhältnisse: 1 Pfund =240 Pfennige =20 Schilling. Der Schilling zu 12 Pfennigen war nur eine Rechnungseinheit oder Zähl-größe und wurde nicht ausgeprägt. Der Pfennig oder Denar wog ca. 1,7 g und wurde in Silber ausgeprägt

(5) Auf dem Buchberg waren zwei Gutshöfe, die ihre Ackerfl ur auf dem Bergplateau hatten. Aus den zwei Höfen wurde später ein einziger, der bis etwa 1900 bestand. Das obengenannte Getreide-großmaß Simra umfaßte 666 Liter

(6) Eine Metze, lat. metreta, faßte 37 Liter

Gemeindenachrichten

Neues vom Einwohnermelde-und Standesamt im Januar 2011Zuzüge ......................................................................................10

Wegzüge ...................................................................................28

Geburten .....................................................................................1

Sterbefälle ...................................................................................0

Geburten

Kilian Regensburger, Buchberg, Hauptstraße 39, Sengenthal

Die Gemeinde gratuliert den Jubilarenim März 2011

zum 70. GeburtstagElvira Landfried, Tilly-Behringer-Straße 12Rudolf Rößler, Winnberger Straße 42 a, Sengenthal

zum 75. GeburtstagRosmari Rupp, Gartenstraße 13, Sengenthal

zum 80. GeburtstagRosali Pröpster, Reichertshofen, Schloßgasse 2, Sengenthal

zum 81. GeburtstagRobert Pesavento, Dorfstraße 12, SengenthalMaria Vögerl, Forst, Kreisstraße 24, SengenthalBrigitta Simbeck, Reichertshofen, Brunnenstraße 10, SengenthalElli Schneider, Sportheimstraße 29, Sengenthal

zum 82. GeburtstagAnton Graml, Dorfstraße 9, Sengenthal

zum 88. GeburtstagKarl Wutz, Winnberger Straße 17, Sengenthal

zum 40. HochzeitstagBrigitte u. Michael Brendel, Buchberg, Lärchenweg 20, SengenthalEdeltraud und Ludwig Wittmann, Marktweg 2, Sengenthal

zum 50. HochzeitstagMaria und Georg Pabst, Buchberg, Sandstraße 1, Sengenthal

Öffnungszeiten des Wertstoffhofesund der Gemeinedeponie

vom 01. April bis 30. September

• Mittwoch von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr u.• Samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr

vom 15. März bis 31. März und vom 1. Oktober bis 15. November

• nur samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr

Deponiewärter der Gemeindedeponie Sengenthal-Sandhut ist Herr Heinz Weber, Tel. 09181/9983

Hinweis der Redaktion

Soweit eine namentliche Veröffentlichung von Jubilaren, Ge-burten, Eheschließungen und Sterbefällen im Mitteilungsblatt nicht erwünscht ist, soll dies rechtzeitig bei der Verwaltungsge-meinschaft Neumarkt i.d.OPf. (09181/2912-0) gemeldet werden.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal6

Hunde an der Leine führenImmer Ärger mit Hundedreck

Da in letzter Zeit vermehrt Beschwerden bei der Gemeinde über frei laufende Hunde vorgebracht werden, wird ein aktueller Fall zum Anlass genommen, um zum wiederholten Male auf die Anlein-pfl icht hinzuweisen.

So wurde Anfang Februar festgestellt, dass sich ein Reh am Buch-berg in einem Zaun verfangen hatte. Dieses Tier war derart stark verletzt, dass es vom zuständigen Jagdpächter mit einem Fang-schuss von seinen Qualen erlöst werden musste.

Wie sich dann herausstellte, war das Reh offensichtlich von minde-stens zwei Hunden gehetzt worden und hatte sich in dem Schutz-zaun verfangen. Dies konnte an eindeutigen Bisspuren an dem Tier nachgewiesen werden.

Neben der gemeindlichen Verordnung zum Schutze der Öffentlich-keit vor den Gefahren durch Hunde, wonach große Hunde (Schulter-höhe 50cm) und Kampfhunde innerhalb geschlossener Ortschaften immer anzuleinen sind, haben Hundehalter die Verpfl ichtung, immer dafür Sorge zu tragen, dass Belästigungen und Gefährdungen aus-geschlossen sind. Verstöße gegen diese Vorschriften können nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz mit empfi ndlichen Geldbu-ßen geahndet werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten unter anderen auch jagdrechtliche Bestimmungen, nach denen letztendlich im Einzelfall sogar die Tötung eines Hundes durch den Jagdausübungsberechti-gen gerechtfertigt ist.

Ein weiteres Ärgernis stellt die Verunreinigung der Geh- und Wan-derwege und der gesamten Flur durch Hundekot dar.

Die Verordnung zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen der Ge-meinde legt fest, dass es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit untersagt ist, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen vermeidbar, zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. Insbesondere ist es verboten, Straßen, Gehwege und Grün-streifen durch Tiere verunreinigen zu lassen. Verstöße hiergegen können ebenfalls mit Geldbußen belegt werden.

Allein schon aus Gründen des Anstandes, der Hygiene und der ge-genseitigen Rücksichtnahme müsste von den Hundehaltern die Be-seitigung des Hundekots eine Selbstverständlichkeit sein. Hierfür gibt es auch geeignete Utensilien, die auch bei der Haltung von Hunden mit einkalkuliert werden müssen. Diese stinkende und für andere ekelerregende Angelegenheit kann der Allgemeinheit nicht zugemutet werden.

Erst recht nicht in Feldern und Wiesen, deren Ertrag in der Land-wirtschaft unter anderem an die Nutztiere verfüttert werden und so zum Einen die Tiere krank machen und zum anderen dadurch in die Nahrungskette gelangen. Daher werden alle Hundehalter aufgefor-dert, die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde ordnungs-gemäß zu entsorgen.

Regional leben – Regional kaufenGemeinde Sengenthal hat ein neues Firmenverzeichnisauf ihrer Homepage

Wo fi nde ich einen Handwerksbetrieb in meiner Nähe? Wer kann mein Auto reparieren? Solche Fragen lassen sich ab jetzt noch leichter beantworten. Denn seit Februar hat die Gemeinde Sen-genthal auf ihrer Homepage ein neues Firmenverzeichnis.

Unter www.sengenthal.de in der Rubrik „Firmen, Vereine, Termin-plan“, „Firmenverzeichnis“ kann man sowohl nach Firmen suchen als auch selbst eigene Firmeneinträge vornehmen.

Die Erstellung Ihres Eintrags inklusive Bild und Logo dauert nur we-nige Minuten und ist außerdem kostenlos, soweit ein gewisser Um-fang des Eintrags nicht überschritten wird.

Durch einen eigenen Login haben Sie die Möglichkeit, Ihren Eintrag selbst zu aktualisieren oder zu verändern.

Durch die Einbindung in die Webseite der Gemeinde Sengenthal, hat nun jeder Bürger eine noch einfachere Möglichkeit, Firmen und öffentliche Einrichtungen schnell und einfach zu fi nden.

Das Besondere an diesem Verzeichnis: Nicht nur Sengenthaler Fir-men sind im Verzeichnis eingetragen, sondern man kann die Suche erweitern auf Firmen anderer Regionen.

Firmen schaffen damit regionale und überregionale Präsenz.

Außerdem sind die Einträge stets aktuell, da die Firmen sich selbst um die Pfl ege kümmern.

Nachrüstung von KleinkläranlagenDas staatliche Förderprogramm zur Nachrüstung von Kleinkläranla-gen (RZKKA) ist Ende 2010 ausgelaufen. Das Bayer. Staatsministe-rium für Umwelt und Gesundheit hat mit Wirkung zum 01.01.2011 nunmehr neue Zuwendungsrichtlinien erlassen und damit letztma-lig die Förderung von Kleinkläranlagen bis zum 31.12.2014 verlän-gert. Eine Verlängerung der Förderung über 2014 hinaus wird vom Ministerium ausgeschlossen. Die wesentlichste Änderung gegen-über den bisherigen Zuwendungsrichtlinien ist die Absenkung der Förderpauschalen um rund ein Drittel. Den Anwesensbesitzern, die der Verpfl ichtung zur Nachrüstung ihrer Kleinkläranlage bisher nicht nachgekommen sind, wird nachdrücklich empfohlen, den Bau bzw. die Nachrüstung deutlich vor 2014 anzugehen, nachdem die Förderanträge erst nach Abnahme durch den Sachverständigen eingereicht werden können.

Mikrozensus 2011 im Januar gestartetInterviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2011 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wer-den dabei im Laufe des Jahres annähernd 60 000 Haushalte in Ba-yern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zur Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusge-setz Auskunftspfl icht.

Im Jahr 2011 fi ndet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichpro-benerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirt-schaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2011 enthält zudem noch Fragen zur Krankenversicherung. Neben der Zugehö-rigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenarten wird auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, fi nden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind dem-nach bei knapp 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insge-samt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengün-stig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus die-sem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspfl icht, und zwar für vier aufeinan-der folgende Jahre.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 7

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, um-fassend gewährleistet. Auch die Inter-viewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Lan-desamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpfl ich-tet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bit-tet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2011 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbe-auftragten zu unterstützen.

Aus dem Gemeinderat

Behandlung von Bauanträgenund BauvoranfragenBGM. W. Brandenburger berichtete von der Forderung mehrerer Fachstellen, eine Ergänzung der Antragsunterlagen zu naturschutz-fachlichen, naturschutzrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Be-langen für das Vorhaben der Fa. KANN GmbH & Co.KG, Bendorf-Mühlhofen, zur Fortsetzung der Quarzsandgewinnung auf dem Gebiet der Fl.-Nr. 1084/2 der Gemarkung Sengenthal, durchzuführen.

Er verwies dabei darauf, dass durch das von der Regierung von Oberfranken (Bergamt Nordbayern) erneut durchgeführte Beteili-gungsverfahren, seitens der Gemeinde Sengenthal keine neuen Einwände erhoben werden.

Behandlung von Bauanträgen

a) Anita und Wolfgang Kirsch, Gartenstraße 6, 92369 Sengenthal

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: “Zum Bauantrag zum Um-bau und energetische Sanierung eines Einfamilienhauses mit An-bau eins Wohnzimmers, Änderung des Eingangsbereiches und Er-neuerung des Dachstuhls in einem Mehrgenerationenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 643/1 der Gmkg. Sengenthal, in Sengenthal, Gartenstraße 6, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Ein-wendungen erteilt.“

b) Olaf und Julia Weiß, Zwickauer Straße 8, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: “Zum Bauantrag zur Errich-tung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grund-stück Fl.-Nr. 786/82 der Gmkg. Sengenthal, Tilly-Behringer-Straße 5a, wird das Einvernehmen der Gemeinde Sengenthal erteilt. Zu-gleich stimmt die Gemeinde Sengenthal einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Missweiher“ hinsichtlich der Überschreitung der traufseitigen Wandhöhe (5,63 m statt 5,50 m) sowie des Baus der Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze zu Fl.-Nr. 786/81 der Gemarkung Sengenthal zu.“

Eine mit der Begründung einer zu engen Zufahrtsmöglichkeit zur Stichstraße für Anlieger, verbunden mit der Aufforderung zur Ver-breiterung der Straße durch den Ankauf von je 0,5 m Seitenstrei-fen, verweigerte Nachbarunterschrift, löste im Gemeinderat die Bestrebung über eine künftig ausreichende Ausgestaltung der Fahrbahnbreite neu zu planender Straßen aus.

c) Sabrina Schichl und Peter Kreuzer, Buchberg, Hauptstraße 5, 92369 Sengenthal

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Zum Bauantrag zum Aus-bau des Dachgeschoßes im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück der Fl.-Nr. 1099/4 Gmkg. Stauf, in Buchberg, Haupt-straße 5, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwen-dungen erteilt.“

d) Andrea und Bernd Kohlmann, Dr.-Krauß-Straße 16, 92318 Neu-markt i.d.OPf.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem

Grundstück Fl.-Nr. 53/33 der Gmkg. Sengenthal, in Sengenthal, Hubertusstraße 11, wird das Einvernehmen der Gemeinde Sen-genthal erteilt. Zugleich stimmt die Gemeinde Sengenthal einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hubertus-straße“ hinsichtlich der maximalen Länge der Grenzgarage (9 m statt 8 m) sowie der Farbe der Dacheindeckung (anthrazit statt rot bis rot-braun) zu.“

e) Christina und Thomas Kölbl, Woffenbach, Troppauer Straße 9a, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grund-stück Fl.-Nr. 102/1 Gmkg. Sengenthal, in Sengenthal, Auf der Lüss 14, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwendungen erteilt.“

f) Fa. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG, Max-Bögl-Stra-ße 1, 92369 Sengenthal

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Zu den Bauanträgen- zur Erweiterung des Lagerplatzkrans auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1758/3 Gmkg. Sengenthal, Max-Bögl-Straße 1,- zur Erweiterung der Halle 11 auf dem Grundstück, Fl.-Nrn. 1823 und 1823/57, Gmkg. Sengenthal, Max-Bögl-Straße 1,- zur Erweiterung der Halle 13 auf dem Grundstück, Fl.-Nr. 1823, Gmkg. Sengenthal, Max-Bögl-Straße 1,- zur Erweiterung der Halle 14 auf dem Grundstück, Fl.-Nr. 1823, Gmkg. Sengenthal, Max-Bögl-Straße 1,

wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwendungen erteilt.“

Ludwig u. Helga Dotzer, Buchberg, Lärchenweg 7, 92369 Sengenthal

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen – Haus 1 und Haus 2, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1182/5 der Gmkg. Stauf, in Buch-berg, Kanalweg 1 wird der Bauherr aufgefordert, eine konkretere Planung hinsichtlich Dachform und Gebäudetyp vorzulegen sowie die sich aus dem Bebauungsplan „Ost I“ ergebende Grundfl ächen-zahl von 0,3 einzuhalten.“

Genehmigungsfreistellungsverfahren

BGM. W. Brandenburger gab bekannt, dass der Bauantrag von Ste-fan Weißmüller, Marktweg 1, 92369 Sengenthal zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 72/23 Gmkg. Sengenthal, in Sengenthal, In der Point 4 im Geneh-migungsfreistellungsverfahren behandelt wurde.

Bebauungsplan für das Baugebiet Reicher-tshofen „Zum Glasberg I“ Deckblatt Nr. 01hier: Aufstellungs-/Änderungsbeschluss

BGM. W. Brandenburger informierte den Gemeinderat darüber, dass im Jahr 2009 beschlossen wurde, die Erschließung des Bauge-bietes in Reichertshofen „Zum Glasberg I“ vorzunehmen. Wegen fehlender Durchgangsmöglichkeiten in Richtung Dorfmitte, wurde die ursprüngliche Planung der Ausgestaltung der Straße mit zwei nach Norden führenden Stichstraßen verworfen. Stattdessen ist nun eine durchgehende Straße geplant. Damit verbunden ist auch eine, entgegen der Planung vom 28. Juli 2009, vorgenommene Neuaufteilung der Bauparzellen.

Weiterhin stelle BGM. W. Brandenburger Festsetzungsmöglich-keiten für die Änderung des Deckblattes des Bebauungsplans „Zum Glasberg“ vor. Geplant ist eine Angleichung der Festsetzungen ent-sprechend der bereits in Kraft getretenen Bebauungsplänen „Miß-weiher“ und „Hubertusstraße“.

Zu Zwecken der Hangwassersicherung soll der Einbau einer sog. „Weißen Wanne“ (wasserundurchlässige Betonwand) und der Ein-bau dichter Fenster (Kellerlichtschächte) sowohl im Bebauungsplan, als auch im Grundstückskaufvertrag zwingend vorgeschrieben wer-den. Zudem ist vorgesehen, eine maximal zulässige Grenzbebau-ung von 9 m vorzusehen.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal8

Der Hinweis, neben den bisher vorgesehenen zulässigen Dach-formen Satteldach und Krüppelwalmdach auch Walmdach, Pult-dach, Toskana-Stil und Flachdächer zuzulassen, löste eine kontro-vers geführte Diskussion über die Aufnahme von Flachdächern aus.

Während sich einige Gemeinderatsmitglieder mit der Begründung des Erhalts der den Dörfern eigenen Charakters des Ortsbildes da-gegen aussprachen, wurde die Zulassung von Flachdächern aus Gründen des derzeit modernen Baustils befürwortet.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

Die Gemeinde Sengenthal stellt einen Bebauungsplan für ein Allge-meines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO mit der Bezeichnung „Zum Glasberg I-Deckblatt 01“ auf. Er wird aus dem Flächennut-zungsplan entwickelt.

Die Ausweisung umfasst die Flächen Fl.Nr. 380 (Teilfl äche), Fl.Nr. 380/12, Fl.Nr. 380/13, Fl.Nr. 381 (Teilfl äche), Fl.Nr. 381/2, Fl.Nr. 164 (Teilfl äche) und Fl.Nr. 396 (Teilfl äche) jeweils der Gemarkung Rei-chertshofen als Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO).

Die am nördlichen Ortsrand von Reichertshofen gelegene Pla-nungsfl äche wird im Süden von der vorhandenen Bebauung, im Osten vom bisherigen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 164, Gemarkung Reichertshofen (Verlängerung der Straße „Zum Glasberg“) und im Westen von Fl.Nr. 396, Gemarkung Reichertshofen begrenzt. In der Tiefe beträgt das Ausmaß ca. 60 m, was zugleich die nördliche Grenze des Baugebietes darstellt.

Durch das Deckblatt 01 wird der bestehende Bebauungsplan unter anderem hinsichtlich der Parzellierung und der textlichen Festset-zungen überarbeitet.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öf-fentlich bekanntzumachen.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Als Dachformen werden im Bebauungsplan Satteldach, Pultdach, Walmdach und Krüppelwaldach zugelassen.“

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Als Dachformen werden im Bebauungsplan Satteldach, Pultdach, Walmdach, Krüppelwalmdach und Flachdach zugelassen.“

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Neben dem bereits empfohlenen Einbau einer „weißen Wanne“ soll ein Hinweis zur erforderlichen Sicherung gegen Hangwasserzu-fl uss sowohl im Bebauungsplan als auch in die Grundstückskauf-verträge mit aufgenommen werden.“

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Die Neuparzellierung des Baugebietes erfolgt auf Grundlage der Erschließungsplanung des Ing.-Büros Knoop.“

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes orientierten sich analog zu den Bebauungsplänen „Mißweiher“ und Hubertus-straße“, wobei ergänzend die Dachfarbe anthrazit mit aufgenom-men wird.“

Verordnung über die Reinhaltungund Reinigung öffentlicher Straßen unddie Sicherung der Gehbahnen im Winterhier: Neuerlass der Verordnung

BGM. W. Brandenburger nahm die Thematik dieses TOP zum An-lass, den Mitarbeitern des Bauhofes der Gemeinde Sengenthal für Ihre vorbildliche Arbeit während der Winterperiode zu danken. Der Winterdienst werde zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. In die-sem Zusammenhang sprach der Bürgermeister auch den 2. und 3. Bürgermeistern, Herrn Stefan Kratzer und Willibald Blomeier seinen Dank für die Übernahme der Schneeräumarbeiten für einen er-krankten Mitarbeiter des Bauhofes aus.

Dem Gemeinderat war mit der Sitzungsladung der Entwurf einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zugegangen, die die bisher geltende Verordnung vom 31.01.2007 ersetzen soll. Anlass für die Überarbeitung und dem Neuerlass der Verordnung ist eine Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH). Danach ist bei den Reinigungsarbeiten auf den tatsäch-lichen Reinigungsbedarf abzustellen. Pauschalregelungen, wie in der bisherigen Verordnung, wonach die Straßenreinigung unge-achtet ob eine Verschmutzung vorliegt, generell jeden Samstag durchzuführen ist, sind nicht zulässig. Aufgrund dieser Recht-spre-chung wurden die §§ 5 und 6 der Verordnung entsprechend über-arbeitet. Nach der neuen Verordnung sind nunmehr Straßen (Fahr-bahn, Entwässerungsrinnen, Gehwege) nur mehr bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat an jedem ersten Samstag zu reinigen (§ 5 Buchst a). Bei Laubbefall im Herbst ist die Reinigung jedoch weiterhin mindestens jeden Samstag durchzuführen. Au-ßerdem wurden die zu reinigende Flächen in 3 (bisher 2) Straßen-gruppen eingeteilt, wobei der Verordnungsentwurf für die neue Gruppe A (Reinigungsarbeiten nur für Gehweg und Flächen außer-halb der Fahrbahn) keine Straßen vorsieht, während die Gruppe B (Reinigungsfl äche wie bei Gruppe A zuzüglich des Fahrbahnrandes in einer Breite von 0,5m) für die Ortsdurchfahrt von Forst Anwen-dung fi ndet. Alle anderen Straßen in den Ortsbereichen sind der Grup-pe C zugeordnet, bei denen die Straßen bis zur Fahrbahnmitte zu rei-nigen sind. In der Aussprache des Gemeinderates bestand mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich Einverständnis. Angeregt wurde jedoch, die Weichselsteiner Straße aus Sicherheitsgründen für die An-wohner aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in die Gruppe B mit aufzunehmen. Außerdem sprachen sich die Mitglieder des Ge-meinderates dafür aus, die Passage des § 5 der Verordnung „an jedem ersten Samstag“ sowie „jeweils am Samstag“ zu streichen.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Aus Sicherheitsgründen wird die Weichselsteiner Straße in die Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeichnisses in § 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung über die Reinhaltung und Reini-gung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) aufgenommen.“

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Der vorliegende Verordnungsentwurf wird dahingehend abgeän-dert, dass in § 5 Buchstabe a der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) die Passagen „an jedem ersten Samstag“ sowie „jeweils am Sams-tag“ entfallen.“

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Die Gemeinde Sengenthal erlässt die Verordnung über die Rein-haltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverord-nung) entsprechend o.g. Änderungen.“

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009a)Behandlung des Prüfungsberichtsb)Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Bekanntgabe und Behandlung des Prüfungsberichtes

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Körner, gab dem Gemeinderat den Bericht über die am 26.01., 03.02. und 09.02.2011 erfolgte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Sengenthal zur Kenntnis. Eingegangen wurde hierbei zu Beginn auf die Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage der Ge-meinde Sengenthal im Jahr 2009. Hierbei wurde darauf hingewie-sen, dass sich nach den Jahren 2007 und 2008 die Zuführung zum Vermögenshaushalt wieder deutlich verbessert hat und außerdem der Ansatz von 937.000 im Ergebnis nochmals um 509.729 übertroffen wurde (Zuführung gesamt 1.471.878). Demzufolge

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 9

Entlastung zur Jahresrechnung 2009

Dem Gemeinderat wurde empfohlen, über die Entlastung zu be-schließen. Durch die Entlastung erkennt der Gemeinderat die Jah-resrechnung an und übernimmt die Verantwortung für ihren Inhalt. Zugleich wird damit dem 1.Bürgermeister als Leiter der Gemeinde-verwaltung Entlastung erteilt.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: (ohne 1. Bürgermeister – persönlich beteiligt) „Der Gemeinderat Sengenthal erkennt die Jah-resrechnung der Gemeinde Sengenthal für das Rechnungsjahr 2009 an und erteilt damit zugleich dem 1. Bürgermeister für die Jahresrechnung 2009 die Entlastung.“

Kindergarten „Sternschnuppe“der Gemeinde Sengenthalhier: Festsetzung der Elternbeiträge für Krippengruppeab 01.09.11

Eingangs gab BGM Brandenburger das Ergebnis der Elternbefra-gung bekannt. Danach wollen montags und dienstags 10 bzw. 14 Kinder, mittwochs und donnerstags nur 2 bzw. 3 Kinder das Nach-mittagsangebot nutzen. Der Gemeinderat kam überein, am Mitt-woch und am Donnerstag kein Nachmittagsangebot anzubieten.

Anschließend informierte er den Gemeinderat über die bisherigen Elternbeiträge und schlug vor, bei Buchungszeiten über 7 Stunden 87,-- bzw. 72,-- (mehrere Kinder) als Elternbeitrag zu erheben, nachdem für diese Kategorie bisher kein Satz festgelegt worden war. Er stellte fest, dass die Beiträge im Landkreisdurchschnitt sehr günstig seien. Für die ab 01.09.11 in Betrieb gehende Kinderkrippe schlug er vor, wegen des erhöhten Aufwandes für Kinder von 0-2 Jahren den 1,5-fachen Satz zu erheben und für über Zweijährige den normalen Kindergartenbeitrag. Begründet wurde dies, dass in eine Kinderkrippe auf Grund des höheren Aufwandes nur 12 Kin-der aufgenommen werden können. Dafür verdoppeln sich aber auch die staatlichen Zuwendungen.

Als Ziel für die nachfolgende Diskussion gab er vor, dass der Beitrag familienfreundlich zu gestalten sei und eine möglichst hohe Ausla-stung des Kindergartens erreicht werde. Auf Anfrage teilte BGM Brandenburger mit, dass die Personalkosten gleich blieben, da kein zusätzliches Personal benötigt wird. Der Vorschlag wurde kontro-vers diskutiert, wobei zum Teil aus Gründen der Familienfreundlich-keit nur der gleich Satz wie bei einem über Dreijährigen gewünscht wurde. Andererseits wurde der 1,5-fache Satz gefordert, damit der Mehraufwand zumindest zum Teil ausgeglichen wird und dies als „gerechter“ gegenüber den „Regelkindern“ empfunden wurde; eine Vermischung der Diskussion mit der in der letzten Sitzung vor-gebrachten allgemeinen Familienförderung sei unangebracht.

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Der Elternbeitrag für eine Buchungszeit über 7 Stunden wird auf 87,-- /Monat bzw. 72,--/Monat (bei mehreren Kindergarten-kindern) festgesetzt.“

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Für die Krippenplätze werden Elternbeiträge in gleicher Höhe ent-sprechend der Buchungszeiten für über Dreijährige festgesetzt.“

Bekanntgabe u. Anträge des 1. BürgermeistersAnträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt wurden folgende Angelegenheiten angesprochen bzw. behandelt:

a) BGM Brandenburger gab bekannt, dass derzeit ein Beleuch-tungskonzept für die Ortsmitte von der E-ON erarbeitet wird. Es soll zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgestellt werden.

b) BGM Brandenburger teilte mit, dass für die Sanierung des Kinder-gartens weitere Firmen beauftragt wurden: Fa. Harrer für die Elektro-arbeiten (rd. 76.000 ), Fa. Reindl für die Heizungsarbeiten (rd. 95.700 ) und nochmals Fa. Reindl für die Sanitärarbeiten (rd. 44.500 ).

ergab sich für das Jahr 2009 eine freie Finanzspanne von 1.362.778. Die Investitionen des Jahres 2009 konnten, wie bereits in den Vorjahren, auf Grund der hohen freien Finanzspanne wieder ohne Kredite fi nanziert werden. Zugleich erhöhte sich der Rückla-genstand von rd. 785.000 zu Beginn des Jahres auf rd. 1.448.000 zum 31.12.09. Zugleich konnte die Verschuldung auf 491.570 (= 181,79 pro Einwohner) gesenkt werden und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 672 pro Ein-wohner. Das Grunderwerbsfi nanzierungsdarlehen für das Gewer-begebiet Mühlweg II wies zum 31.12.09 einen Stand von 211.700 aus.

Der Haushaltsansatz des Verwaltungshaushalts ( 3.286.090) wur-de um 671.792 überschritten. Dies ist ausschließlich auf den Ein-zelplan 9 zurückzuführen (+ 705.360) während die laufenden Ausgaben um 33.568 unter dem Haushaltsansatz blieben.

Beim Vermögenshaushalt wurde der Haushaltsansatz von 2.915.370 um 324.889 überschritten. Diese Überschreitung ist ausschließlich auf die auf Grund des günstigen Ergebnisses erfolgte Rücklagenzuführung zurückzuführen, während die Haushaltsan-sätze für die eingeplanten Investitionen von gesamt 2.727.390 unterschritten wurden, nachdem verschiedene eingeplante Maß-nahmen nicht oder nicht vollständig zur Ausführung kamen.

Des Weiteren wurden dem Gemeinderat die im Jahr 2009 getäti-gten Investitionen und die Rechnungsergebnisse gemeindlicher Einrichtungen (nicht gedeckte Kosten bzw. Überschüsse) zur Kenntnis gegeben.

Einzeln behandelt wurden die im Prüfungsbericht enthaltenen Fest-stellungen, Erinnerungen und Anregungen mit folgendem Ergebnis:

a) Hinsichtlich des fehlerhaften Gebührenbescheides wurde darauf verwiesen, dass der Gesamtbetrag richtig war und die Feststellung insoweit zur Kenntnis genommen.

b) Die Anregung, dass beim Leichenhaus in Reichertshofen der Plat-tenbelag im Winter und bei Nässe sehr glatt sei wird zur Kenntnis genommen und versucht, hier künftig durch eine rutschhemmende Aufl age Abhilfe zu schaffen.

c) Bezüglich der unterschiedlichen Gebühren bei den Hauptunter-suchungen (HU) der Bauhoffahrzeuge wurde darauf verwiesen, dass die HU meist mit anderen Wartungsarbeiten erfolgen und des-halb die entsprechenden Werkstätten aufgesucht werden. Die Wartungsarbeiten separat durchführen zu lassen sei unwirtschaft-lich. Sollten die HU getrennt durchgeführt werden, ist die Feststel-lung künftig zu beachten.

d) Zu den hohen Tierheimkosten bei Fundtieren wurde ausgeführt, dass hier inzwischen eine landkreisweite Regelung angestrebt sei; das Ergebnis wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Der Ge-meinderat äußerte insgesamt Unverständnis darüber, dass die in Dörfern üblicherweise frei umherstreunenden Katzen von Bürgern ins Tierheim gebracht werden und die Gemeinde dann die Kosten hierfür zu tragen hat.

e) Zu der unterschiedlichen Behandlung von Arztbesuchen der Ge-meindearbeiter wird darauf verwiesen, dass die Feststellung künftig beachtet wird.

f) Zu der hohen Anzahl an Resturlaubstagen der Gemeindearbeiter wurde angemerkt, dass 2009 vorrangig die Zahl der Überstunden (ca. 180 h je Arbeiter) abgebaut wurde. Dadurch sind allerdings die Resturlaubstage angestiegen.

Feststellung der Jahresrechnung 2009

Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Die Jahresrechnung der Gemeinde Sengenthal für das Haushaltsjahr 2009 wird mit den die-sem Beschluss beigefügten Anlage ausgewiesenen Ergebnissen festgestellt. Zugleich werden die in diesem Haushaltsjahr angefal-lenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüber-schreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.“

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal10

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Die Mitteilungsblätter aus den Gemeinden Berching, Beilngries, Dietfurt, Mühlhausen, Kinding, Kipfenberg, Denkendorf und Sengenthal können auch im Internet

unter www.fuchsdruck.deangeschaut werden.

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c) BGM Brandenburger berichtete, dass in der Bücherei Reichertsh-ofen 10 Mitarbeiter (2131 Entleihungen) und in der Bücherei 20 Mitarbeiter (7.445 Entleihungen) ihren ehrenamtlichen Dienst ver-sehen. Die hohen Entleihzahlen in Sengenthal kommen unter an-derem durch die Zusammenarbeit mit der Schule zustande. BGM Brandenburger bedankte sich bei den vielen ehrenamtlichen Mitar-beitern für die geleisteten Dienste.

d) BGM Brandenburger teilte mit, dass die Arbeiten für den DSL-Ausbau durch die Telekom begonnen haben. So wird in der Weich-selsteiner Straße bereits gearbeitet, das Glasfaserkabel eingebla-sen, die DSLAM-Kästen in Sengenthal und Forst aufgestellt. Demnächst sollen die Tiefbauarbeiten in Buchberg beginnen und der Technikeinbau in die Kästen erfolgen. Er sei zuversichtlich, dass die Arbeiten bis Juni 2011 abgeschlossen werden können.

e) BGM Brandenburger verteilte ein Schreiben der Anlieger am Kirchweg, in dem Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung gefordert werden. Hierzu merkte er an, dass die Problematik be-kannt sei und demnächst Lösungsvorschläge vorgelegt werden sol-len. Sobald diese vorliegen, wird das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

f) BGM Brandenburger gab folgende Termine bekannt:

25.02.: Jahreshauptversammlung FBR; 05.03.: Faschingsball FBR; 08.03.: Kinderfasching Jägerwiesel; 12.03.: Jahreshauptversamm-lung FF Buchberg; 18.03.: Büchereiessen im ASC-Sportheim; 19.03.: Jahreshauptversammlung FF Sengenthal und am 22.03. Gemeinderatssitzung

g) GRin Sabina Beer wies auf einen Termin im Kino (Überraschungs-fi lm) der Gleichstellungsbeauftragten hin.

h) GRin Sabine Beer bat Regressmöglichkeiten im Zuge der verbo-tenen Preisabsprachen beim Einkauf von Feuerwehrbedarf zu prü-fen.

i) GR Th.Vögerl erinnerte daran, dass die Max-Bögl-Straße in einem schlechten Zustand sei und bat, dort Sanierungsarbeiten vorzuneh-men.

j) 3.BGM Blomeier wies darauf hin, dass am Sportplatz in Reicher-tshofen eine Drainageleitung defekt sei und es deshalb dort zu Überschwemmungen komme. Zudem käme es zu Absenkungen am C-Platz. BGM Brandenburger führte hierzu aus, dass bereits Ge-spräche mit dem Vorstand geführt wurden und sobald es die Wit-terung zulässt punktuell aufgegraben werde. Zudem sei der Einsatz eines Spülwagens und eine Kamerabefahrung vorgesehen.

In diesem Zusammenhang wies GR Th. Vögerl darauf hin, dass es auch bei Richthof Überschwemmungen auf Grund einer defekten Drainage gibt, die bei dieser Gelegenheit ebenfalls behoben wer-den sollten.

Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. informiert

HundesteuerIm Monat April wird die Hundesteuer 2011 fällig. Sie beträgt für den ersten Hund 31,00 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund 41,00 Euro. Für Hunde, die in Einöden, Weilern oder von Berufsjägern gehalten werden 15,50 Euro.

Soweit bei der Gemeinde eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Betrag für die bereits gemeldeten Hunde abgebucht. Anson-sten sind die Steuerbeträge bei den Banken auf ein Konto der Ge-meinde Sengenthal einzuzahlen.

Die Gemeinde weist ausdrücklich auf die Meldepfl icht einer Hunde-haltung hin, da Zuwiderhandlungen nach der Abgabenordnung bestraft oder mit Geldbuße geahndet werden.

Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. informiert

AbfallwirtschaftAbfuhrtermine 2011

Für die gesamte Gemeinde Sengenthal

Papiertonne

März April Mai Mai Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.01. 01. 02. 30. 04. 02. 01. 04. 02. 02.

Gelber Wertstoffsack

März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.10. 08. 10. 08. 13. 08. 13. 11. 09. 12.

Abfuhrunternehmen: Firma Edenharder GmbH,Blomenhofstraße 5-7, 92318 Neumarkt, Tel.: 09181/47 63-0

Biomüll

Der Biomüll wird mittwochs wöchentlich abgeholt.

Restmüll

Die Restmülltonne wird freitags an den geraden Kalenderwochen alle14 Tage geleert.

Sperrmüll

Sperrmüll (brennbare sperrige Teile aus Haushalten, die nicht in die Mülltonne passen) können Sie ganzjährig zu 4 Stichtagen anmel-den. Anmeldestichtage für Sperrmüll sind immer am 10. Februar, 10.Mai, 10. August, und 10. Oktober.

Nicht unter Sperrmüll fallen Metallgeräte (Waschmaschinen, E-Herd, Fahrräder, ...) und Restmüll (Kleinteile in Säcken/Schachteln). Auch Gegenstände, die länger als 2 m sind, sind von der Abholung ausgeschlossen!

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 11

Frühlingsausstellung So.: 13.03.2011 von 10 - 17 Uhr

Sprießen - Blühen - Staunen Mit neuen Ideen raus aus dem Winter!

Neu: Jetzt auch Montag für Sie geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Petra Weihrich

Adresse: Alte Freystädter Straße 3, 92361 Röckersbühl, Tel.: 091 79 / 96 47 61 Öffnungszeiten: Mo: 09–12 Uhr u. 14–18 Uhr Di: geschlossen Mi: 09–12 Uhr Do: 14–18 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr u. 14–18 Uhr Sa: 09–12 Uhr

DiePusteblume - Natur oristik

Das Gesundheitsamtinformiert

Informationsabende für FestveranstalterDer Suchtarbeitskreis Neumarkt bietet Informationsabende zu den Themen Ju-gendschutz und Alkoholausschank auf Festen an. Ein-geladen sind interessierte Festveranstalter, vor allem Vereine und Verbände, die Feste mit Barbetrieb abhalten. Auch weitere Interes-sierte sind herzlich willkommen. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, Vereinen und Verbänden Informationen zu den gesetzlichen Vorga-ben des Jugendschutzes und Tipps, wie die Bestimmungen auf Festen praktisch umgesetzt werden können, zu geben. Vertreter der Polizei, des Landratsamtes Neumarkt und des Sicherheitsdiens-tes Wildfeuer werden die Veran-staltungen moderieren.

Die Informationsabende fi nden statt:

31.03.2011 (Donnerstag) Landratsamt Neumarkt, Großer Sitzungs-saal, Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt

05.04.2011 (Dienstag) Realschule Berching, Aula, Uferpromenade 14, 92334 Berching

Beginn jeweils um 19.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Informationen zu den Infoabenden 2011 sind erhältlich bei der Koordinierungsstelle des Suchtarbeitskreises am Landratsamt/Gesundheitsamt Neumarkt, Dr.-Grundler-Str. 1, 92318 Neumarkt, Fr. Eva Kanetzky, Tel.: 09181/470-510, E-Mail: [email protected]

Aus Schule und Kindergarten

Anmeldung für Kindergarten und KinderkrippeAm Samstag, den 26. März fi ndet von 10 – 12 Uhr in den Räumen der Grundschule (Eingang Hackschnitzelheizung!) die Anmeldung für das neue Kindergartenjahr 2011/2012 statt. Aufgenommen werden die Kinder im Kindergarten ab 3 Jahren und in der neuen Kinderkrippe von 0 – 3 Jahren. Der sich im Umbau befi ndliche Kin-dergarten und die Krippe werden voraussichtlich ab September be-zugsfertig sein. Genaue Informationen zur Konzeption, Elterna-bend und sonstigem, werden Ihnen von den Erzieherinnen des Kindergartens gerne am Anmeldetag beantwortet. Sollte jemand verhindert sein so kann er zeitnah unter der Nummer 09181/511304 einen gesonderten Termin für die Anmeldung vereinbaren. Bitte melden sie auch jene Kinder an, welche im Laufe des Kindergarten-jahres einen Kindergarten- oder Krippenplatz benötigen!

Kirchennachrichten

Reichertshofen und SengenthalTelephon 09181 / 12 20, Fax 09181 / 69 87 27E-Mail: [email protected]

Arbeitszeiten der Pfarrsekretärin:

Di + Fr 08.00 11.00 Uhr, Fr 15.00 – 18.00 Uhr

Sprechzeiten des Pfarrers

Nach den Gottesdiensten und nach Vereinbarung

Taufe

Die heilige Taufe wird am Sonntag um 11.00 bzw. um 11.15. Uhr gespendet. Nach Absprache auch am Samstagnachmittag. Bitte im Pfarrbüro anmelden.

Kollekten und Sammlungen

Caritas-Frühjahrssammlung (Haussammlung) von Montag, 21. 03., bis Sonntag, 27. 03.

Krankenkommunion im März

am Mittwoch, 02. 03., ab ca. 15.00 Uhr in Forst, Sengenthal und Reichertshofen

Weltgebetstag der Frauen in Sengenthal

Wir beginnen am am Freitag, 04. 03., um 18.00 Uhr in Sengenthal mit der Heiligen Messe, die musikalisch von Frau Sabine Beer und Frau Anja Hübner mitgestaltet wird. Der Weltgebetstag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wieviele Brote habt ihr?“. Nach dem Gottesdienst treffen wir uns zum gemütlichen Beisammensein im Pfarr- und Jugendheim St. Elisabeth.

Dekanatsjugendgottesdienst

Am Sonntag, 06. 03., um 19.00 Uhr in der Kirche in Holzheim mit anschließender Agape

Aschermittwoch

Am Aschermittwoch, 09. 03., beginnen wir die Fastenzeit mit der Aufl egung des Aschenkreuzes. Dazu sind alle Gläubigen und ganz besonders auch unsere Kinder und Jugendlichen eingeladen: Sen-genthal 18.00 Uhr und Reichertshofen 19.30 Uhr

Spielenachmittag in der Pfarr- und GemeindebüchereiReichertshofen

Das Büchereiteam lädt am Freitag, 11. 03., von 14.00 bis 16.30 Uhr alle Kinder und Jugendliche, die Spaß an Spielen haben, zu einem Spielenachmittag in die Bücherei in Reichertshofen ein.

Spätschicht in der Fastenzeit

An den Sonntagen in der Fastenzeit (13., 20. und 27. 03.) lädt die Pfarrjugend jeweils um 19.30 Uhr zu Spätschichten ins Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen ein.

Einkehrtag im Canisiushof

Die Kolpingfamile lädt ein zum Einkehrtag im Canisiushof am Dienstag, 15. März. Thema: Gott ist ein Gott des Lebens. Referent: Pfarrer Meixner.

Wir fahren mit der Pfarrei Woffenbach. Es fährt Dörfl er Reisen Pöl-ling. Fahrpreis mit Verpfl egung 28 . Abfahrt: 8.00 Uhr Kirche Stauf. Anmeldung bis 07. März bei Fam. Zinn: Tel.09181 / 65 16

Kinder- und Jugendkreuzweg

An den Freitagen, 18., und 25. 03. sind unsere Kinder und Jugend-lichen, insbesondere auch unsere Kommunionkinder und Firm-linge, um 18.30 Uhr zum Kinder- und Jugendkreuzweg in Reicher-tshofen eingeladen.

Jugendvesper in Plankstetten

am Freitag, 18.03., um 20.00 Uhr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal12

Zählung der Gottesdienstbesucher

Am 2. Fastensonntag, 20.03., werden nach Vorgabe der Deutschen Bischofskonferenz die Gottesdienstbesucher gezählt.

Kolping-Altkleidersammlung

Am Freitag, 25. 03., führt die Kolpingfamilie die Frühjahr-Altklei-dersammlung durch.

Sommerzeit

Mit Beginn der Sommerzeit am 27. 03., beten wir an den Diensta-gen und Freitagen in Reichertshofen den Rosenkranz um 19.00 Uhr und feiern die hl. Messe um 19.30 Uhr. Mittwochs beten wir in Forst den Rosenkranz um 18.00 Uhr und in Buchberg um 18.30 Uhr.

Seniorennachmittag

Zum Seniorennachmittag am Dienstag, 29. 03., sind unsere älteren Gemeindebürger um 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Nikolaus in Rei-chertshofen herzlich willkommen.

Wie gewohnt wird in Sengenthal um 13.30 Uhr ein Bus der Firma Steidl in Richtung Reichertshofen starten und nacheinander die Sta-tionen Sengenthal am Anger (13.35 Uhr), Buchberg (13.40 Uhr), Forst (13.45 Uhr) und Reichertshofen anfahren.

Exerzitientage

„Herr, du Freund des Lebens“ (Weish 11,26) Ein Wochenende in der Fastenzeit von Freitag, 15. 04., 18.00 Uhr, bis Sonntag, 17. 04., 13.00 Uhr, im Kloster St. Josef , Neumarkt:• Übernachtung und Verpfegung 91 im Einzelzimmer• Kursgebühr: 20 bis 40 (nach eigenem Ermessen)Anmeldung bis 15. 03., unter www.bistum-eichstaett.de/exerzitien

Erstkommunion 2011

Folgende Kinder gehen in diesem Jahr zum ersten Mal zur heiligen Kommunion:

Buchberg: Yannick Gromann, Föhrenweg 13, Elena Kratzer, Korn-straße 2, Andreas Kreipp, Hauptstraße 16a, Daniel Ludwig, Haupt-straße 49, Sarah Lugert Berstraße 4, Alexander Pfann, Heckenstra-ße 10, Laura Rambach, Hauptstraße 28, Heiko Rummel, Kornstraße 5, Alexander Schwendner, Hauptstraße 3, Milena Stadler, Haupt-straße 8, Marie Urban, Haupstraße 41

Reichertshofen: Theresa Frank, Ortsstraße 6, Moritz Gruber, Thala-ckerstraße 1, Mario Härtl, Ortsstraße 10a, Anna Heinloth, Quellen-weg 16, Julia Moßburger, Keltenring 11, Katharina Schöffmann, Thalackerstraße 7

Sengenthal: Leon Cedl, In der Point 15, Carmen Durin, Gartenstra-ße 21, Felix Grgan, Mißweg 5, Vanessa Hanikel, Schellerweiherweg 14a, Patrick Hierl, Elisabeth 2, Nicolas Kerl, Ringstraße 28, Sandra Rückert, Salzweg 3, Max Spitzer, Gartenstraße 15, Alycia Vorkauf, Winnberger Straße 6, Leonie Zweck, Grummetwiesen 19

Firmung 2011

Am 16. Juli 2011 empfangen das Sakrament der heiligen Firmung:

Buchberg: Anja Bachmann, Ziegelgraben 1, Julia Distler, Staufer Straße 16, Benedikt Gaida, Ziegelgraben 1a, Fabian Gromann, Föh-renweg 13, Philipp Inzenhofer, Hauptstraße 45, Jan Lugert, Berg-straße 4, Jasmin Maier, Waldstraße 19, Jonas Maier, Ziegelgraben 3, Chiara Pittana, Sandstraße 4, Daniel Rambach, Hauptstraße 28, Carina Scharpf, Bergstraße 2, Fabian Schneller, Lindenstraße 3, Ju-lian Wengemann, Föhrenweg 4,

Forst: Julian Tischner, Kreisstraße 36

Reichertshofen: Tim Kastner, Lohweg 22, Luca Kellermann, Loh-weg 19, Matthias Zoch, Keltenring 6

Sengenthal: Theresa Bayer, Tilly-Behtringer-Straße 9, Jonas Doll-hofer, Grummetwiesen 12, Michael Härtl, Auf der Lüss 29, Marcel Haubner, Am Ursprung 6a, Vanessa Hierl, Elisabethstraße 2, Sophie Koller, Auf der Lüss 5, Lea Mohr, Grummetwiesen 14, Celina Pagel, Auf der Lüss 8, Fernando Schnell-Garcia, Tilly-Behringer-Straße 4b

Winnberg: Nikolai Meier, Winnberg Nr. 7

Gottesdienstordnung im MärzDi., 01. 18.30 Kreuzweg u. Beichtgelegenheit in Reichertshofen 19.00 Heilige Messe in Reichertshofen

Mi., 02. 17.00 Rosenkranz in Forst 18.00 Rosenkranz in Buchberg

Do., 03. 14.30 Schülerbeichte in Reichertshofen 15.00 Schülermesse in Reichertshofen 18.00 Rosenkranz für Priesterberufe in Buchberg

Fr., 04. 18.00 Weltgebetstag der Frauen in Sengenthal

So., 06. 08.15 Heiliges Amt in Reichertshofen anschließendeucharistische Anbetung in Reichertshofen:

09.15 Buchberg und Forst 10.15 Reichertshofen 11.15 Jugend 12.00 Sakramentaler Segen in Reichertshofen

09.45 Heiliges Amt in Sengenthal anschl. eucharistische Anbetung in Sengenthal

11.15 Sakramentaler Segen in Sengenthal

Mo., 07. 18.30 Rosenkranz in Reichertshofen 19.00 Heiliges Amt am Hochaltar in Reichertshofen an-

schließend eucharistische Anbetung 20.00 Komplet u.sakramentaler Segen in Reichertshofen

Di., 08. 18.30 Rosenkranz u. Beichtgelegenheit in Reichertshofen 19.00 Heiliges Amt am Hochaltar in Reichertshofen an-

schließend eucharistische Anbetung 20.00 Komplet u. sakramentaler Segen in Reichertshofen

Mi., 09. 18.00 Heiliges Amt mit Aschenaufl egung in Sengenthal 19.00 Kreuzweg in Reichertshofen 19.30 Heiliges Amt mit Aschenaufl egung in Reichertshofen

Fr., 11. 18.30 Kreuzweg in Sengenthal 18.30 Kreuzweg in Reichertshofen 18.30 Kreuzweg in Forst 19.00 Heilige Messe in Forst

So., 13. 08.15 Heiliges Amt in Sengenthal 09.45 Heiliges Amt in Reichertshofen 11.15 Heilige Taufe von Kilian Regensburger in Buchberg 13.00 Kreuzweg in Buchberg und Forst 13.30 Kreuzwegandacht in Sengenthal 13.30 Kreuzweg in Reichertshofen 19.30 Spätschicht im Pfarr- u. Jugendheim Reichertshofen

Mo., 14. Hausgottesdienst

Di., 15. 18.30 Kreuzweg u. Beichtgelegenheit in Reichertshofen

19.00 Heilige Messe in Reichertshofen

Mi., 16. 18.00 Schülermesse in Sengenthal

19.00 Aussetzung und stille Anbetung in Reichertshofen

19.45 Komplet u. sakramentaler Segen in Reichertshofen

Do., 17. 15.00 Schülermesse in Reichertshofen

Fr., 18. 18.30 Kreuzweg in Sengenthal 18.30 Kinder- und Jugendkreuzweg in Reichertshofen 19.00 Heilige Messe in Reichertshofen

So., 20. 08.15 Heiliges Amt in Reichertshofen 09.45 Heiliges Amt in Sengenthal 13.00 Kreuzweg in Buchberg und Forst 13.30 Kreuzwegandacht in Reichertshofen 13.30 Kreuzweg in Sengenthal 19.30 Spätschicht im Pfarr- u. Jugendheim Reichertshofen

Di., 22. 18.30 Kreuzweg u. Beichtgelegenheit in Reichertshofen

19.00 Heilige Messe in Reichertshofen

Mi., 23. 17.00 Kreuzweg in Forst

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 13

18.00 Schülermesse in Sengenthal 18.00 Kreuzweg in Buchberg 18.30 Kreuzweg in Reichertshofen

Do., 24. 15.00 Schülermesse in Reichertshofen

Fr., 25. 18.30 Kreuzweg in Sengenthal 18.30 Kinder- und Jugendkreuzweg in Reichertshofen 19.00 Heilige Messe in Reichertshofen

Sa., 26. 17.00 Heilige Messe in Buchberg

So., 27. 08.15 Heiliges Amt in Sengenthal 09.45 Heiliges Amt in Reichertshofen; 13.00 Kreuzweg in Buchberg und Forst 13.30 Kreuzwegandacht in Sengenthal 13.30 Kreuzweg in Reichertshofen 19.30 Spätschicht im Pfarr- u. Jugendheim Reichertshofen

Mo., 28. 19.00 Heilige Messe in Winnberg

Di., 29. 19.00 Kreuzweg u. Beichtgelegenheit in Reichertshofen 19.30 Heilige Messe in Reichertshofen

Mi., 30. 17.00 Kreuzweg in Forst 18.00 Schülermesse in Sengenthal 18.00 Kreuzweg in Buchberg 18.30 Kreuzweg in Reichertshofen

Do., 31. 15.00 Schülermesse in Reichertshofen

Vereinsnachrichten

SpVgg Reichertshofen JugendDFB Mobil

An Freitag den 04.02.2001 fand in der Turnhalle Sengenthal ein Training des DFB statt.

Michael Auhuber, Stützpunkttrainer und Betreuer des DFB Mobils unterstützt von Fabian Rackl, zeigten der E – Jugend und den Be-treuern von Reichertshofen Übungen in der Halle .

Die Übungen waren sehr Lehrreich für Spieler und Betreuer.

E.ON Bayern unterstützt auch 2011 Fußball –Nachwuchs mit Trikos

Neue Trikos an die SpVgg Reichertshofen übergeben. E.ON Bayern setzt auch dieses Jahr sein Engagement für den Fußball – Nach-wuchs fort. Noch mehr junge Sportlerinnen und Sportler jubeln künftig im Trikot des Regensburger Netzbetreibers. Mit dabei sind jetzt auch die C – Junioren der SpVgg Reichertshofen.

Die neue Spielkleidung überreichte Thomas Falter von E.ON Bayern an den 1. Jugendleiter Helmut Seitz und an den 1. Vorsitzenden Helmut Maier.

Mit den Nachwuchs- Fußballern freute sich auch Bürgermeister Werner Brandenburger, der die Sache in die Wege leitete, über die neuen Trikots. Mehr als 1400 Jugendmannschaften hat E.ON Ba-yern mittlerweile mit neuer Spielkleidung ausgestattet.

Als regional verwurzeltes Unternehmen trage man auch Mitverant-wortung für das soziale, kulturelle und sportliche Leben im Frei-staat. Gesellschaftliches Engagement, so Falter, sei bei E.ON Bayern kein leeres Wort, sondern ein Markenzeichen. Wichtig sei es , mit dieser Aktion einen Beitrag zu leisten ,den Kindern und Jugend-lichen durch den Sport Teamgeist, Disziplin und Respekt vor ande-ren Menschen zu vermitteln.

Schützenverein „Jägerwiesl“ ReichertshofenSilberne Ehrennadel für Max Schmidt

Mit Stolz blickte der Verein auf die Ehrung des Schützengaues für die Verdienste von Max Schmidt. Gauschützenmeister Hans Spiegel überreichte ihm im Rahmen der Weihnachtsfeier die Ehrennadel des Gaues in Silber. Max Schmidt ist seit 38 Jahren Mitglied der „Jägerwiesl-Schützen“ und hat den Verein über 32 Jahre in ver-schiedensten Funktionen geprägt.- 2.ter Schützenmeister von 1978 – 1980- Ausschussmitglied von 1980 – 1983- Kassenprüfer von 1983 – 1986- Vergnügungswart von 1986 – 1995- 1. ter Schützenmeister von 1995 – 2010

Besonders ist sein langjähriges Engagement im Amt des Ersten Schützenmeisters hervorzuheben, indem er viele Impulse für den Verein gesetzt hat. Nicht zu vergessen sind dabei die Verantwor-tung und vielen Entscheidungen, welche von ihm in diesem Zeit-raum mit großem Einsatz getragen wurden. Der Verein bedankt sich für seine Leistungen recht herzlich und freut sich mit ihm auf die weitere Zusammenarbeit im Amte des Vergnügungswartes.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal14

Termine:

• Am 08.03., ab 13.30 Uhr Kinderfasching im Schützenhaus• Am 20.03. Jahreshauptversammlung der Jägerwiesl - Schützen• Jugendtraining jeden Dienstag um 18.00 Uhr im Schützenhaus. Leitung durch Lisa Scholz und Manfred Blomeier.• Jeden Mittwoch, ab 19.30 Uhr Gesellschaftsabend für Jung u. Alt• 19.03. – 25.04. Preisschießen in Mitteleschenbach

Sonstiges:

Der Gastronomiebetrieb und die Räumlichkeiten im Schützenhaus stehen für Versammlungen, Feierlichkeiten (nur für Vereinsmit-glieder) oder andere Anlässe (Leichenschmaus etc.) zur Verfügung. Anmeldungen sollten bei Rudi Frank unter der Tel.-Nr. 09181/20501 erfolgen.

ASC SchützenvereinAndreas Wild Schützenkönig 2011

Der neue Schützenkönig 2011 der ASC Sportschützen heißt wie im Vorjahr Andreas Wild. Dem Sportleiter ist es zum zweiten Mal hin-tereinander gelungen sich den Königstitel für ein weiteres Jahr zu sichern. Bei der Königsproklamation, wurde von der 1. Schützen-meisterin Christine Grunwald auch die Vereinsmeisterehrung 2010 vorgenommen.

Traditionell nahm bei der Königsfeier auch eine Abordnung der Jä-gerwiesel Schützen aus Reichertshofen teil. Seit vielen Jahren best-ehe zwischen den beiden Schützenvereinen in der Gemeinde eine enge Freundschaft, so Grunwald.

Knapp, was die Ergebnisse anbetrifft, ging es auch in diesem Jahr bei der Abgabe des Königsschusses wieder zu, so die Schützenmei-sterin. Insgesamt gaben 17 Schützenbrüder- und Schwestern am Schießstand den Königsschuss ab. Ehrungen gab es für besonders verdiente Schützenbrüder die schon seit vielen Jahren aktiv am Schießstand stehen. Einen Geschenkkorb und Zinnteller erhielt Ge-org Girbinger. Er wurde für 600 Rundenwettkämpfe geehrt. Auf 500 Rundenwettkämpfe brachte es der langjährige frühere Schüt-zenmeister Johann Vetter sen., und für 300 Rundenwettkämpfe wurden Peter Lindner, Günter Seitz, Andreas Wild und Johann Vet-ter jun. geehrt.

Die Schützenmeisterin und Georg Girbinger nahmen im Anschluss daran die Königsproklamation vor. Schützenkönig 2011 wurde zum zweiten Mal, wie bereits im Vorjahr Sportleiter Andreas Wild mit einem 194 Teiler. Ihm wurde die Königskette überreicht. Als Rechter Ritter begleitet Georg Girbinger (209,9 T.) und als linker Ritter Ludwig Weißmüller (220,2 T.) den Schützenkönig in diesem Jahr bei den diversen Veranstaltungen im Schützengau.

Weitere Ehrungen gab es für die Mannschaftsbesten. Hier sicherte sich Günter Seitz aus der 1. Mannschaft mit einem Saisonschnitt von 367,07 Ringen den Vereinsmeistertitel 2010. Vereinsmeister der 2. Mannschaft wurde Bernhard Vetter mit (359,8 R.). Bei der AH - Mannschaft sicherte sich Johann Vetter sen. mit (301,83 R.)

den Vereinsmeistertitel. Bei allen geehrten bedankte sich die Schüt-zenmeisterin für die langjährige Treue zu den ASC Sportschützen.

Die von Christine und Peter Grunwald gestiftete Taufscheibe auf Töchterchen Kathi, gewann mit einem 54,5 Teiler, Günter Seitz, gefolgt von Georg Girbinger (64,9 T.) und Bernhard Vetter (65,8 T.)

OGV BuchbergWaldkinder

Schneefreuden am Bögl-Weiher

Das Vorbereitungsteam Waldkinder hatte für diesen Montagnach-mittag 3 Optionen, je nach Schneelage und Art des Schnees. Die beste Möglichkeit trat ein: ausreichend super Pappschnee!

18 Kinder trafen sich am Parkplatz und mussten erst einmal einen neu entstandenen Bach mit gegenseitiger Hilfe überqueren, um zum Weiher zu gelangen. Dort versetzten wir uns in die Rolle von verlassenen Menschen, die nur auf die Rettung duch Flugzeuge hoffen konnten. Wie können wir auf uns aufmerksam machen? Die einfachste Lösung: jeder trampelte in Riesenbuchstaben seine Anfangsbuchstaben in die weite Schneefl äche! In einem Waldstück entdeckten wir einen idealen Baumstamm und viele Bäume, die uns den Rest des Nachmittags beschäftigten. Die Bäume mit ihrer charakteristischen Rinde riefen den Baumzauberer auf den Plan, der ja früher, als es noch Elfen und Zwerge und Feen gab, mit den Bäumen sprechen und sie dazu bringen konnte ihren Platz zu ver-lassen, um den Wald, Siedlungen oder Tiere zu schützen. Die Kin-der überlegten an ihrem Lieblingsbaum, welches Gesicht er wohl habe und ließen dieses mit Schnee aus dem Stamm wachsen. Klar, dass zu einem Lager ein Wächter passt oder dass Teufel, Rapunzel oder sogar eine Kuh von den Bäumen schauten. Sehr viel Geschick brauchte man, um mit Gegenverkehr über den Baumstamm zu ba-lancieren, aber davon konnten die Kids nicht genug bekommen, genauso war's auch mit der Schneeballmaschine, die tennisbal-lähnliche Schneebälle produzierte, mit denen wir versuchten, be-stimmte Bäume zu treffen. Leider mussten wir wieder zurück, aber auf dem Rückweg konnte es die Gruppe nicht lassen in einer 5 Minuten-Aktion 2 Schneemänner zu bauen!

Freiwillige Feuerwehr BuchbergEinladung zur Jahreshauptversammlung

Am Samstag, den 12. März 2011 fi ndet um 19.30 Uhr im Gasthaus Ulrich die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Buch-berg e.V. statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden Thomas Klein2. Bericht des 1. Vorsitzenden Thomas Klein3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung

durch Schriftführer Marco Ulrich4. Kassenbericht des Kassenwartes Ludwig Wolf5. Bericht der Kassenprüfer Josef Maier und Norbert Dotzer - Ge-

nehmigung der Jahresrechnung, Entlastung der Vorstandschaft6. Bericht des 1. Kommandanten Lothar Dümler

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 15

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal16

7. Änderung von § 3, § 4 und § 6 der Vereinssatzung (Mitglieder, Erwerb der Mitgliedschaft und Beitragsordnung)

8. Verschiedenes (Wünsche und Anträge)

Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen bekundest Du dein Inte-resse am Verein!

Thomas Klein Lothar Dümler1. Vorsitzender 1.Kommandant

Freiwillige Feuerwehr SengenthalEinladung aller aktiven, passiven, fördernden und jugend-lichen Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2011

Am Samstag, den 19.03.2011 fi ndet im Sportheim Sengenthal um 19.30 Uhr die diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung2. Totengedenken3. Protokollverlesung der letzten Jahreshauptversammlung4. Tätigkeitsbericht des 1. Kommandanten5. Tätigkeitsbericht des Jugendwartes6. Kassenbericht Hauptkasse/Jugendkasse7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers8. Änderung Beitragsordnung und Ehrenordnung9. Entlastung der Vorstandschaft10. Neuwahl der Vorstandschaft11. Grußworte der Ehrengäste12. Vereinsaktivitäten 201113. Ehrungen und Beförderungen14. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Am Versammlungsende wird der Jahresbericht 2010 verteilt. Für alle aktiven Mitglieder besteht Teilnahmepfl icht in Uniform

Josef Meier (1. Vorstand)

Jagdgenossenschaft ReichertshofenEinladung zur nichtöffentlichen Versammlung

Am Mittwoch den 23.3.11 , 20.00 Uhr im Gasthaus Wurm, Rei-chertshofen

Tagesordnung

1. Begrüßung2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung3. Kassenbericht4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung der Vorstandschaft6. Verwendung Jagdpacht 20117. Sonstiges, Wünsche, Anträge

Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen

Gez.Klaus Schmidt, Vorstand

Jagdgenossenschaft SengenthalDie Jagdgenossenschaft Sengenthal lädt ein zur Versammlung der Jagdgenossen am Donnerstag, den 24.03.2011, um 19.30 Uhr im Gasthaus Forster Winnberg

Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksfl ächen, die zum je-weiligen Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, hiermit eine Einladung. Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung2. Bericht des Jagdvorstandes3. Kassenbericht4. Verwendung des Jagdschillings 2011 (Holzspalter für Buchberg)5. Wünsche und Anträge

gez.: Johann Vetter, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft ForstEinladung zur Jagdversammlung am Freitag den 25.März 2011 im Gasthaus Waldmüller in Forst.

Tagesordnung:

1. Bericht des Jagdvorstandes2. Bericht des Kassiers3. Protokoll der Jagdgenossenversammlung am 25.03.20104. Entlastung von Jagdvorstand und Kassier5. Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtschillings 20116. Jagdverpachtung für weitere 9 Jahre7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

gez.: Manfred Fink

Verschiedenes

Autohaus Bauer eröffnete mit vielenKunden „Volvo“ Filiale.Mit vielen Kunden, Freunden und „Volvo“ Liebhabern eröffnete das Autohaus Bauer aus Regensburg ihre Volvo-Filiale in der Weich-selsteiner Straße 2 in Sengenthal Am Anger.

Dabei wurde den Besuchern ein buntes Showprogramm mit „Live-Musik“ und natürlich den neusten Modellen wie der Volvo S60 oder der Premium Sportkombi Volvo V60 präsentiert. Dominik We-ber Inhaber des Autohauses Bauer in Regensburg sowie die Be-triebsleiterin hier in Sengenthal, Manuela Partosch freuten sich eine so große Anzahl an Kunden, Freunde und interessierte Gäste be-grüßen zu können. Seit über 40 Jahren sei das Autohaus Bauer Partner der schwedischen Nobelmarke, so Partosch.

Bürgermeister Werner Brandenburger ließ es sich nicht nehmen persönlich zur Geschäftseröffnung die Glückwünsche seitens der Gemeinde Sengenthal auszusprechen. Man freue sich sehr, dass sich ein weiteres Unternehmen hier in der Gemeinde ansiedelt. All-seits wünschte er gute Geschäfte und überreichte an den Inhaber Dominik Weber und der Betriebsleiterin Manuela Partosch das Ge-meindewappen von Sengenthal. Anschließend überzeugte er sich noch von den neuesten Modellen der Marke Volvo und kam aus dem Staunen nicht mehr heraus.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 17

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Franz Lugert · Bergstr. 4 · 92369 Sengenthal-BuchbergTel. 09181 30103 · Fax 44259 · E-Mail [email protected]

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal18

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Krankheitskosten: BFH erleichtert Nachweis bei außergewöhnlichen BelastungenZur Geltendmachung von Krankheitskosten im Rahmen der außer-gewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) war bisher zum Nachweis der Krankheit bzw. für die medizi-nische Indikation der Behandlung zwingend ein vor Beginn der Be-handlung eingeholtes, amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers erforderlich. Die Richter des Bundesfi nanzhofs (BFH) wichen nunmehr in ihren Urtei-len vom 11.11.2010 (Az.: VI R 16/09 und VI R 17/09) von der bis-herigen Rechtsprechung ab und entschieden, Krankheit und medi-zinische Indikation der den Aufwendungen zugrunde liegenden Behandlung müssten nicht länger durch ein amts- oder vertrauen-särztliches Gutachten bzw. ein Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers nachgewiesen werden. Ein derart formalisiertes Nachweis-verlangen ergebe sich nicht aus dem Gesetz und widerspreche dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Die Befürchtung der Fi-nanzbehörden, dass Gefälligkeitsgutachten ausgestellt werden könnten, teilt der BFH nicht. Auch das Verlangen nach einer amts-ärztlichen oder vergleichbaren Stellungnahme sei zur Miss-brauchsabwehr nicht erforderlich. Vielmehr haben die Finanzbe-hörden die erforderlichen Feststellungen zu treffen und nicht der Amtsarzt oder eine vergleichbare Institution. Die Finanzbehörden verfügen zwar nicht über eine medizinische Sachkunde, deshalb ist in solchen Fällen regelmäßig ein ärztliches Gutachten über die Indi-kation der streitigen Maßnahme einzuholen. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, warum nur ein Amtsarzt oder etwa der medizi-nische Dienst einer öffentlichen Krankenversicherung, nicht aber ein anderer Mediziner die erforderliche Sachkunde und Neutralität besitzen soll, die medizinische Indikation von nützlichen Maßnah-men für Kranke objektiv und sachverständig beurteilen zu können. Thomas Lenk, Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. in Neumarkt, erläutert: Der erforderliche Nachweis kann nun-mehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden.

Hilfe bei Ihrer Einkommensteuererklärung bei ausschließlich Ein-künften aus nichtselbstständiger Arbeit erhalten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft in der Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe Ba-yern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, in Neumarkt, Badstr. 14/II, Telefon-nummer: 09181/474150, E-Mail: [email protected].

Das Neugeborenen-HörscreeningKaum ist das Neugeborene auf der Welt, sind sie auch schon da: Die Sorgen, ob das Kleine auch gesund ist. Zu dem dichten Netz an Früherkennungsuntersuchungen gehört schon in den ersten drei Lebenstagen das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening. Ange-borene Hörstörungen sollen frühzeitig erkannt und behandelt wer-den. Die Tests sind völlig schmerzfrei für das Kind und können durchgeführt werden, während es schläft. Geprüft wird die Funkti-on des Innenohrs bzw. ob Nervenimpulse aus dem Innenohr an das Gehirn weitergeleitet und verarbeitet werden.

„Die Untersuchung ist freiwillig und die Kosten übernehmen die Krankenkassen“, sagt Günther Wurm von der BARMER GEK in Neumarkt. „Ist der Befund beim Screening auffällig, wird bis zur zwölften Lebenswoche das Hörsystem untersucht und die Art der Hörschädigung abgeklärt“, so Wurm weiter, „Dies geschieht durch hierfür besonders qualifi zierte Ärzte, die Pädaudiologen.“ Falls eine Behandlung notwendig sei, werde diese in der Regel bis zum sechs-ten Lebensmonat eingeleitet. Therapie und Behandlung erfolgen auf Vorlage der Chipkarte.

Name empfi ehlt Eltern, das Hörscreening durchführen zu lassen: „Denn eine zeitige Behandlung und eine gezielte Frühförderung

der Hör- und Sprachentwicklung ermöglichen auch einem hörge-schädigten Kind in den meisten Fällen eine normale sprachliche Entwicklung.“

Heimkosten – Wann und wie vielmüssen die Kinder zahlen?Wenn die Pfl ege zu Hause nicht mehr möglich ist, stellt sich in der Regel die Frage nach einer Heimunterbringung. Parallel dazu tau-chen meist weitere Fragen auf. Was kostet ein Heimaufenthalt? Wann und wie viel bezahlt die Pfl egekasse? Was passiert, wenn Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen, die fi nanziellen Anforderungen zu erfüllen? In welchen Fällen kommt das Sozialamt auf die Kinder zu und stellt Unterhaltsansprüche an?

Der Vortrag fi ndet im Rahmen der Fortbildungsreihe „Ohne Lohn, doch mit Gewinn“ der Fachstellen für pfl egende Angehörige vom Diakonischen Werk und der Caritas Neumarkt für Ehrenamtliche, Interessierte und Pfl egende Angehörige statt.

Referent: Stephan Spieß, Heimleiter Caritas – Altenheim St. Johannis

Zeit: 16. Februar 2011, 19.00 Uhr

Ort: Caritas - Begegnungsstätte, Neumarkt, Friedensstr. 33, Eintritt frei

Erben und Vererben9. März 2011Referentin: Karin Larsen-Lion, RechtsanwältinOrt: Begegnungsstätte der Caritas, Friedensstr. 33, NeumarktZeit: 19.00 Uhr

Wer möchte, dass sein Vermögen nach seinem Tode in die richtigen Hände kommt, muss rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Dabei ist es nicht einfach, die richtige Regelung zu fi nden. Es stellen sich vielfäl-tige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Wer erbt, wenn kein Testa-ment vorliegt? Was kann ich im Testament festlegen? Zu diesen und weiteren Fragen gibt Ihnen Karin Larsen-Lion fachkundige Auskunft und Tipps.

Der Vortrag fi ndet im Rahmen der Fortbildungsreihe „Ohne Lohn, doch mit Gewinn “ der Fachstellen für pfl egende Angehörige vom Diakonischen Werk und der Caritas Neumarkt für Ehrenamtliche, Interessierte und Pfl egende Angehörige statt.

Musikbegeisterte aufgepasst:Öffentliche Probe des Musikvereins Mühlhausen-Sulzbürg am 13.03.2011

Sie wollten schon immer einmal einen Blick hinter die Kulissen eines Orchesters werfen? Ganz nah dabei sein, um den Dirigenten und Musikern über die Schulter zu schauen und es vielleicht sogar selbst einmal zu probieren?

Dann haben Sie am Sonntag, den 13. März ab 14 Uhr die Gelegen-heit dazu. Der Musikverein lädt alle musikbegeisterten Kinder, Ju-gendlichen und Erwachsenen herzlich dazu ein. In der Schulturn-halle der Montessori-Schule am Sulzbürg haben große und kleine Gäste die Gelegenheit, alle Gruppen des Vereins kennen zu lernen, die Dirigenten und Musiker auszufragen und sich bei qualifi zierten Instrumentallehrern zu informieren.

Natürlich darf auch das ein oder andere Instrument ausprobiert werden. Mitmachen ist ausdrücklich erlaubt und soll die Möglich-keit geben, sich unter die Aktiven zu mischen, um selbst einmal Orchesterluft zu schnuppern!

Alle kleinen und großen Nachwuchsmusiker dürfen zudem ihr Mu-sikwissen in einem Quizparcours unter Beweis stellen, bei dem schöne Preise winken.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 19

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Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Alle Mitglie-der des Musikvereins freuen sich auf Ihr zahlreiches Kommen.

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Nacht- und Sonntags-Notdienstbereitschaft der Apotheken in Neumarkt i.d.OPf.St = Stadt-Apotheke, Obere Marktstraße Tel. 09181/ 907395

Sch = Schloß-Apotheke, Untere Marktstraße 4 Tel. 09181/9197

Ri = Ring-Apotheke, Ringstraße 7, Tel. 09181/1884

Ea= Easy-Apotheke, Nürnberger Straße 44, Tel. 09181/3202832

Vi= Vital-Apotheke, Regensburger Straße 109, Tel. 09181/5090-7100

Kl = Kloster-Apotheke, Bahnhofstraße 2a Tel. 259922

Wi = Wildbad-Apotheke, Badstraße 6, Tel. 09181/479744

Lö = Löwen-Apotheke, Badstraße 14 Tel. 09181/44400

Ju = Jura-Apotheke, Obere Marktstraße 3 Tel. 09181/6510

Ra = Rathaus-Apotheke, Obere Marktstraße 14 Tel. 09181/259920

Ma = Marien-Apotheke, Oberer Markt 38 Tel. 09181/6464

Di 01.03. Ri Mi 02.03. EaDo 03.03. Vi Fr 04.03. KlSa 05.03. Wi So 06.03. LöMo 07.03. Ju Di 08.03. RaMi 09.03. Ma Do 10.03. StFr 11.03 Ri Sa 12.03. EaSo 13.03. Vi Mo 14.03. KlDi 15.03. Wi Mi 16.03. LöDo 17.03. Ju Fr 18.03. RaSa 19.03. Ma So 20.03. StMo 21.03. Ri Di 22.03. EaMi 23.03. Vi Do 24.03. KlFr 25.03. Wi Sa 26.03. LöSo 27.03. Ju Mo 28.03. RaDi 29.03. Ma Mi 30.03. StDo 31.03. Ri

Die Dienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und dauert ohne Unterbrechung bis zum folgenden Tag, wo wiederum um 8.30 Uhr die nächste Apotheke den Dienst übernimmt. An Sonn- und Feiertagen wechselt der Notdienst um 9.00 Uhr.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten!

Hinweis:

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbind-lich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Um in Notfällen sicher zu gehen, muss die angegebene Apotheke telefo-nisch kontaktiert werden.

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