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Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen KVB FORUM 6 | TITELTHEMA: Freie Praxen als Bollwerk in der Corona-Krise 11 | TITELTHEMA: Finanzielle Hilfe für Praxen 20 | RECHT INTERESSANT: Die „Pandemie-Katastrophe“ | 20 05 06 CORONA-KRISE Belastungstest für das gesamte Gesundheitssystem

Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen …2020/05/06  · KVB FORUM 5-6/2020 6 TITELTHEMA A ls die KVB am Dienstag, den 25. Februar, zu einer Koordinationssitzung ins Bayerische Gesundheitsministerium

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Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen

KVBFORUM

6 | TITELTHEMA: Freie Praxen als Bollwerk in der Corona-Krise11 | TITELTHEMA: Finanzielle Hilfe für Praxen 20 | RECHT INTERESSANT: Die „Pandemie-Katastrophe“

| 20

05 06

CORONA-KRISE Belastungstest für das

gesamte Gesundheitssystem

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K VB FORUM 5 - 6/2020

2 INHALTSVERZEICHNIS

12 Auf einmal ganz schnell

Kurzfristige Änderungen zu Videosprechstunde und Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung

14 „Eine Krise, aus der wir lernen müssen“

Interview mit Dr. med. Basil Bustami, der im Fahrdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes Abstriche in Corona-Verdachts-fällen entnimmt

16 „Die Versorgung der Patien-ten auf hohem Niveau sichern“

Eine Hausarztpraxis in München berichtet, wie sie versucht, die Herausforderungen zu stemmen

8 „Von Anfang an sehr entschlossen gehandelt“

KVB-Vorstand nimmt Stellung zu den gemeisterten Heraus- forderungen der KV Bayerns, damit die Praxen des Freistaats in der Corona-Krise als Schutzwall für die Kliniken fungieren können

11 Finanzielle Hilfe für Praxen

Das COVID19-Krankenhaus- entlastungsgesetz soll Einnahme-ausfälle kompensieren

4 AKTUELLES IN KÜRZE

5 EDITORIAL

TITELTHEMA

6 Freie Praxen als Bollwerk in der Corona-Krise

In Zeiten extremer Herausforde-rungen erweisen sich die nieder-gelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten Bayerns als diejenigen, die das Gros der Behandlungsfälle stemmen

Das COVID-19- Krankenhaus- entlastungs- gesetz soll negative wirt-schaftliche Folgen für Ver-tragsärzte und Krankenhäuser abfedern

11Schutz der Klini-ken vor ungefilter-tem Ansturm: Die Praxen Bayerns übernehmen die Behandlung eines Großteils der leichten und mit-telschweren Corona-Fälle

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Videosprech-stunden können das Infektions- risiko in den Praxen reduzie-ren

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K VB FORUM 5 - 6/2020

3INHALTSVERZEICHNIS

KURZMELDUNGEN

25 Zi stellt „Covid-Modul“ bereit

25 IMPRESSUM

26 KVB SERVICENUMMERN

RECHT INTERESSANT

20 Die „Pandemie-Katastrophe“

Diese Eingriffe erlaubt das Bayerische Infektionsschutz- gesetz in die Praxisarbeit

BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

22 Kooperationen: Kosten und Umsatz im Blick

Chancen und Risiken gilt es gut abzuwägen, bevor man sich auf eine Zusammenarbeit einlässt

18 „Kollegialer Umgang wichtiger denn je“

Auch Augenärzte müssen in der Corona-Krise umdenken und neue Behandlungsstrukturen schaffen. Ein Interview mit Dr. med. Peter Heinz

19 Psychische Unterstützung in der Ausnahmesituation

Niederschwelliges Hilfsangebot für Menschen, die psychisch unter der Corona bedingten sozialen Isolierung oder Quaran-täne besonders leiden

Corona: Das Zentralinstitut für die kassen-ärztliche Versor-gung stellt ein Software-Modul zur symptomati-schen Erstein-schätzung vor

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Die KVB hat im Internet eine Liste mit Ärzten und Psycho- therapeuten zu deren Angeboten einer Video- oder Telefon-sprechstunde veröffentlicht

19Der Freistaat hat durch das Infek- tionsschutzgesetz weitreichende Befugnisse, die den Alltag und die Grundrechte der Bürger massiv einschränken

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K VB FORUM 5 - 6/2020

AKTUELLES IN KÜRZE4

Wichtiges für die Praxis ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

120bis 160 Nanometer beträgt der Durchmesser eines Coronavirus.

(Quelle: Lexikon der Biologie unter www.spektrum.de)

„Die SARS-CoV-2-Pandemie ist kein Sprint. Wir alle werden uns auf einen Marathon einstellen müssen.“

Dr. med. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen

Landesärztekammer (BLÄK)

(Quelle: Presseinformation der BLÄK vom 1. April 2020)

WICHTIGE HINWEISE Bitte verweisen Sie Ihre Patienten im Zusammenhang mit der Pandemie nur dann an die 116117, wenn diese erkrankt sind und ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Unter der 116117 erhalten die Patienten keine allgemeinen Informationen zu Corona und auch keine Auskunft, wie ihr Test ausgefallen ist. Die Mitarbeiter der zuständigen Stellen (Gesundheitsämter oder KVB) rufen die Getesteten an, sobald das Testergebnis vorliegt.

Bitte geben Sie bei den Bandansagen auf Ihren Anrufbeantwortern beziehungsweise bei den Hinweisen auf Ihren Praxis-Webseiten bei der 116117 keine Vorwahl mit an. Die Anrufer erhalten sonst ein „Belegtzeichen“ und den Hinweis „Falsche Nummer“, was in diesem Zusammenhang zu Irritationen und Verärgerung führen kann.

Redaktion

TSS Vermittlungscode: Ab Juli 2020 relevant für die Abrechnung

Seit Ende November 2019 steht allen Mitgliedern die Online-Anwendung „eTerminservice“ zur Meldung freier Termine an die Terminservice- stelle zur Verfügung.

Der eTerminservice kann unter MEINE KVB, im Sicheren Netz der KVen (SNK), aufgerufen werden. Bei TI-Anbindung prüfen Sie bitte vorab über den Softwarehersteller, ob der Zugang ins SNK bereits freigeschaltet ist.

Voraussetzung für die Terminvermittlung über die Terminservicestelle ist ein entsprechender Vermitt- lungscode auf dem Überweisungsschein. Dieser zwölfstellige Code hat bei Überweisungsfällen die bisherige Verpflichtung der T-Kennzeichnung auf Überweisungsscheinen und dem PTV-11 Formular abgelöst.

Sofern Ihr PVS-System die Codes nicht über KV- Connect automatisch bereitstellt, können Sie diese im eTerminservice komfortabel als Druckvorlage generieren.

Der Code dient als Legitimation für den Patienten und stellt die sachgerechte Nutzung des eTermin-service sicher. Seit dem 1. Januar 2020 steht auch der „online eTerminservice“ zur Verfügung. Um Missbrauch zu vermeiden und die Termintreue zu stärken, verliert der Vermittlungscode nach zwei-maliger Nutzung seine Gültigkeit.

Relevanz hat die Angabe des Vermittlungscodes ab dem 1. Juli 2020 für Ihre Abrechnung. Dann sind die Eingaben des Vermittlungscodes und das Datum des Erstkontakts bei der Terminservice- stelle verpflichtend. Diese Angaben können Sie jederzeit über den eTerminservice einsehen.

Weitere Infos zum eTerminservice finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Praxisführung/eTerminservice.

Stefanie Lind (KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2020 Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2020 an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

� Mittwoch, 17. Juni 2020 Hinweis: Um nötige Entscheidungen und erforderliche Maßnahmen treffen zu können, halten wir vorbehaltlich der weiteren Entwicklung erst einmal an dem Termin für die nächste Sitzung der Vertreterver-sammlung fest. Dabei werden wir die sich täglich ändernde Lage und speziellen Voraussetzungen natürlich berücksichtigen. Wir bitten in-sofern schon jetzt um Ihr Verständnis für die damit einhergehenden Besonderheiten, unter denen die Sitzung gegebenenfalls stattfinden wird. Nähere Infos finden Sie zu gegebener Zeit unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/Vertreterversammlung

� Samstag, 21. November 2020

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K VB FORUM 5 - 6/2020

5EDITORIAL

Dr. med. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Ritter-Rupp 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Epidemie stellt extreme Herausforderungen an die Gesellschaft, aber auch an die Gesundheitssysteme. Seit Ende Februar dominiert das Coronavirus weltweit das Ge-schehen. Es war klar, dass diese Ausgabe von KVB FORUM sich auch nur dem einen, alles überragenden Thema Corona widmen konnte. Wir beleuchten dabei verschiedene Facetten. Vonseiten des Vorstands der KVB hatten wir sehr rasch reagiert, als Ende Februar eine deut-liche Zunahme der Infektionen bekannt wurde. Mit einem eigenen Hausbesuchsdienst haben wir verhindert, dass reihenweise potenziell mit dem Coronavirus infizierte Menschen nach den Faschingsferien in die Praxen stürmten. Wir haben mit immensem Aufwand auf eigenen Wegen Schutzausrüstung beschafft und die Kapazitäten unserer Rufnummer 116117 bis zum Äußersten ausgereizt, um die Wartezeiten für die Anrufer so gering wie möglich zu halten.

Dass in Bayern die Uhren bekanntlich immer etwas anders ticken und seit 30. März auf staatliche Anweisung hin die Landräte beziehungsweise Oberbürgermeister die Kontrolle über die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus übernommen haben, ist für uns kaum nachvollziehbar. In anderen Bundesländern ist ein solches Vorgehen bislang nicht vorgekommen. Wir haben uns daher klar gegen eine Zwangsrekrutierung von Ärztinnen und Ärzten beispielsweise für die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen ausgesprochen. Und wir tragen weiterhin mit den rund 18.000 Praxen in Bayern die Verantwortung für die flächen-deckende ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten. Auch wenn es politisch momentan nicht opportun erscheinen mag: Neben Corona gibt es noch viele weitere Krank-heiten, die einer Behandlung bedürfen. Und diesen Versorgungsauftrag erfüllt die Ärzte-schaft auch weiterhin mit Bravour. Vonseiten der KVB haben Sie dazu unsere volle Unter-stützung!

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K VB FORUM 5 - 6/2020

TITELTHEMA6

A ls die KVB am Dienstag, den 25. Februar, zu einer Koordinationssitzung ins

Bayerische Gesundheitsministerium eingeladen wurde, konnte niemand vorhersehen, dass die Welt bald eine andere sein würde. In dieser Sitzung erklärten die Vertreter des Ministeriums, dass mit dem Ende der Winterferien und der Rückkehr tausender Skifahrer aus Norditalien

ein deutlicher Anstieg der Infektions-zahlen zu rechnen sei. Was damals kaum jemand ahnte: Nicht nur aus Südtirol, auch aus Tirol und anderen Feriengebieten kam das Corona- virus tausendfach nach Bayern und setzte eine Entwicklung in Gang, die bislang zur Ausrufung des Kata- strophenfalls und zu einem kurz-fristig umgesetzten bayerischen Notfall-Pandemieplan führte.

Bereits in der ersten Woche identi-fizierte der Krisenstab der KVB die größten Risiken durch die Pande-mie: erstens die Gefahr, dass ver-unsicherte Patienten ungesteuert Praxen und Notaufnahmen stür-men. Und zweitens, dass Haus- und Fachärzte wegen mangelnder Schutzausrüstungen gezwungen sein könnten, ihre ärztliche Tätig-keit einschränken zu müssen.

Die Corona-Krise stellt das bayerische Gesundheitswesen vor extreme Heraus-forderungen. Die starke Stellung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten hat sich in der ersten Phase der Pandemie als starkes Bollwerk erwiesen.

FREIE PRAXEN ALS BOLLWERK IN DER CORONA-KRISE

COVID-19: Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten

� Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona – unter anderem zu Versorgungsärzten, den Strukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zuge des Bayerischen Notfall-plans sowie zu Schutzausrüstung – finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Hygiene und Infektionsprävention/Infektionsschutz/Coronavirus. Hier erhalten Sie auch weiter- führende Informationen zum Vorgehen bei Verdachtsfällen, zu Abrechnung bei Corona sowie Merkblätter und Aushänge für Ihre Praxen zum Download.

� Wenn Sie medizinische Hilfe von Freiwilligen (Ärzten/Medizinstudenten) benötigen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Online-Service der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) unter https://freiwillige.blaek.de/.

� Informationen speziell für Patienten finden Praxen unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Patienten/Coronavirus-Infektion.

Aktuelle Informationen wichtiger Gesundheitsinstitutionen im Internet � Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP): www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

� Bayerische Landesärztekammer (BLÄK): www.blaek.de � Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten (PTK Bayern): www.ptk-bayern.de

� Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): https://www.kbv.de/html/coronavirus.php � Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): www.lgl.bayern.de in der Rubrik Gesundheit/Infektionsschutz/Infektionskrankheiten

� Robert Koch-Institut (RKI): www.rki.de � Bundesgesundheitsministerium (BGM): www.bundesgesundheitsministerium/coronavirus

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7TITELTHEMA

Nach diesem „denkwürdigen“ Dienstag begann der Vorstand so-fort mit ersten Maßnahmen: Die Personalkapazitäten unter der Bereitschaftsdienstnummer 116117 wurden massiv aufgebaut und Be-reitschaftsärzte rekrutiert, sodass bereits am 2. März der mobile Abstrichdienst starten konnte, um Praxen zu entlasten. Inzwischen gibt es in allen Landkreisen zudem sogenannte Abstrichzentren, die Schwerpunktpraxen sind ebenfalls im Aufbau. Die extreme Ausnahme-situation brachte Praxen und KVB- Mitarbeiter an die Grenzen. Nur zwei weitere Beispiele aus dem KV-Alltag: Innerhalb kürzester Zeit wurde ein neues psychotherapeu-tisches Unterstützungsangebot für Menschen ins Leben gerufen, die sich aufgrund der Pandemie- situation oder einer angeordneten Quarantäne psychisch belastet fühlen (siehe auch Seite 19). Auch die Bereitschaftspraxen mussten maximal flexibel sein: So haben einige Krankenhäuser Besuchs- verbote erlassen, die sich auch auf die Bereitschaftspraxen auswirk-ten. Quasi über Nacht mussten viele Praxen in andere Räume, teil-weise auch in Container umziehen.

Persönliche Schutzausrüstung

Das Thema Schutzausrüstung bleibt die Achillesferse der ambulanten Versorgung. Auch wenn die Ver-sorgung der Alten- und Pflege- heime oder der Krankenhäuser höchste Proirität hat, darf der am-bulante Bereich nicht benachtei-ligt werden. Die KVB hat dies von Beginn an bei der Staatsregierung eingefordert und wird hier nicht locker lassen. Wir hoffen, dass der Aufbau eigener Kanäle aus der Schutzausrüstungsproduktion her-aus und der Aufbau bayerischer Produktionskapazitäten eine konti-nuierliche Abhilfe schafft. Mitunter kam der Vorwurf, die KVB habe die

Praxen nicht mit ausreichend Schutzausrüstung beliefert. Wir haben – mit allen verfügbaren Mitteln und Möglichkeiten – selbst Ausrüstungen besorgt und alles, was wir erhalten haben, sofort aus-geliefert. Es ist aber auch verständ-lich, dass die KVB nichts per Vor-kasse gezahlt und unseriöse An- gebote abgelehnt hat.

85 Prozent der Patienten ambulant behandelt

Ein Blick in andere Länder relativiert viele Probleme. Die New York Times ging in einem langen Artikel der Frage nach, warum Deutschland bei der Bewältigung der Corona- Krise bisher erfolgreicher agierte als viele andere Länder. Als Gründe wurden aufgeführt: eine – insbe-sondere im Vergleich zu den USA – relativ rational agierende Regie-rung, eine vergleichsweise profes-sionell handelnde Verwaltung, sta-tistische Besonderheiten wie der Altersdurchschnitt der Erkrankten und das breite Testen in der Bevöl-kerung. Wahrscheinlich trifft alles ein wenig zu. Einen entscheiden-den Grund hat die renommierte Zeitung aber vergessen: die starke Stellung der niedergelassenen

Haus- und Fachärzte in Deutsch-land und vor allem in Bayern. Was die Niedergelassenen in den ver-gangenen Wochen geschafft ha-ben, ist gewaltig. Im März wurden in Deutschland 85 Prozent aller COVID-19-Patienten ambulant be-handelt. Damit wurden Kranken-häuser und Pflegeeinrichtungen entlastet und konnten sich somit besser auf einen befürchteten An-sturm der Patienten vorbereiten. Auf diese „Teilerfolge“ können alle sehr stolz sein. Was in der Sitzung am 25. Februar begonnen hat, ist allerdings leider noch nicht zu Ende. Wir stehen weiterhin zu unserem Sicherstellungsauftrag, versorgen monatlich 2,3 Millionen Patienten und übernehmen aktuell zusätz-lich Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Dr. phil. Axel Heise (KVB)

Zusätzliche Unterstützung durch Infektambulanz

Am 6. April hat die Infektambulanz Landsberg am Lech an der kbo-Lech-Mangfall Tagesklinik ihren Betrieb auf-genommen. Sie entstand auf Initiative des Landratsamtes Landsberg am Lech zusammen mit dem Ärztlichen Kreisverband unter Federführung von Dr. med. Hans-Joachim Baumgartl und dem Versorgungsarzt Dr. med. Markus Hüttl. Ziel ist es, infektiöse Patientenströme zu kanalisieren und die Notaufnahme am Klinikum sowie vor allem auch die niedergelassenen Ärzte zu entlasten. Geöffnet ist die neue Infekt-ambulanz täglich, auch an den Wochenenden, von 8.00 bis 20.00 Uhr.

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Seit Ende Februar sind inzwi-schen zwei Monate vergangen. Wie ist Ihre persönliche Zwi-schenbilanz in Sachen Corona?

Dr. Wolfgang Krombholz: Aus meiner Sicht handelt es sich hier um die größte Herausforderung, die unser Gesundheitssystem, aber auch unsere gesamte Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten zu be-wältigen hatte. Eine Pandemie mit noch unklaren medizinischen Fol-gen, noch nicht existente Impf-stoffe und unklare Verbreitungs-wege – das alles sorgt bei den Men-schen für massive Verunsicherung. Wir haben von Anfang an sehr ent-schlossen gehandelt, um gegen- zusteuern und beispielsweise das Infektionsrisiko in den Praxen zu minimieren.

Dr. Pedro Schmelz: Nach vielen Wochen der andauernden Corona- Krise sind wir von einem Normal-zustand noch weit entfernt. Neben der enormen Herausforderung, die Corona uns stellt, muss selbstver-ständlich auch die Regelversorgung aufrechterhalten werden. Dies sind pro Woche rund 2,3 Millionen Arzt- Patienten-Kontakte in Bayern. Und hier leisten die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psycho-therapeuten Großartiges, um ihre Patienten unter inakzeptablen Be-dingungen – Stichwort mangelnde Schutzausrüstung – adäquat zu versorgen.

Dr. Claudia Ritter-Rupp: Mit gro-ßer Sorge sehe ich die enormen psychischen Belastungen, die für die Menschen mit der jetzigen Si-tuation verbunden sind und die vor allem die sozial Schwächeren tref-fen. Die häusliche Isolierung, die Zukunftssorgen, Spannungen mit Partnern, Kindern, Eltern – all das ist auch für Menschen in robuster psychischer Verfassung schwierig zu verarbeiten. Es wird ja zurecht oft gelobt, mit welcher Disziplin sich die Menschen hierzulande an die staatlichen Vorgaben, was bei-spielsweise die Kontaktbeschrän-kungen angeht, halten. Die Frage ist allerdings, wie lange dies durch-zuhalten ist. Insofern sind Unter-stützungsangebote, wie wir sie beispielsweise mit unserem Ange-bot zur Psychotherapie per Video-sprechstunde gestartet haben, von großer Bedeutung.

Das Stichwort Mangel an Schutz- ausrüstung ist gerade gefallen. Was ist in dem Bereich schief-gelaufen?

Krombholz: Das kann man ganz einfach erklären. Es gibt einen na-tionalen Pandemieplan, der schon einige Jahre alt ist und der die Be-schaffung entsprechender Schutz-ausrüstung für alle medizinischen Bereiche durch das Bundesgesund-heitsministerium vorgibt. Leider ist das Thema dort verschlafen wor-den. Man kann es nicht anders

ausdrücken. Als das Bundeswehr- Beschaffungsamt tätig geworden ist und Masken, Kittel und Sonsti-ges in großen Mengen ordern wollte, war der Markt bereits wie leergefegt. Aufgrund des weltwei-ten Krisenszenarios befinden wir uns in einem Wettbewerb mit vie-len anderen Nationen um ein mehr als knappes Gut. Die heimische Produktion wurde ebenfalls ver-nachlässigt, weil man auf Bundes-ebene wohl davon ausgegangen war, dass es niemals einen größe-ren, nicht zu deckenden Bedarf an Schutzausrüstung geben würde.

Schmelz: In normalen Zeiten sind die Praxen durchaus in der Lage, sich ihre Schutzausrüstung selbst zu beschaffen. Das ist in einer welt- weiten Pandemie und in einem in Bayern ausgerufenen Katastrophen-fall natürlich in keiner Form zu er-warten und zu leisten. Politik und Krankenkassen sind gefordert, Be-schaffung und Finanzierung der benötigten Schutzausrüstung zu gewährleisten. Trotzdem haben wir uns seitens der KVB in der Pflicht gesehen, den Kolleginnen und Kol-legen in den Praxen zur Seite zu stehen und ihnen zu ihrem eigenen Schutz sowie zum Schutz ihrer Patienten die dringend benötigte Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Inzwischen haben alle Praxen von uns eine Grundaus-stattung erhalten, die zu 90 Prozent aus Eigenbeschaffungen stammt,

Seit Wochen ist der Vorstand der KVB rund um die Uhr mit der Corona-Krise beschäftigt. Im Interview berichten Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz und Dr. med. Claudia Ritter-Rupp über das bisher Erreichte.

„VON ANFANG AN SEHR ENTSCHLOSSEN GEHANDELT“

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9TITELTHEMA

die wir auf einem hart umkämpften Markt tätigen konnten.

Ritter-Rupp: Hätten wir uns auf die groß angekündigten Bundesliefe-rungen verlassen, dann wären wir wahrscheinlich heute noch nicht in der Lage, flächendeckend Material an die Praxen zu verteilen.

Sie haben bereits erwähnt, dass die KVB zu einem frühen Zeit-punkt das Infektionsrisiko in den Praxen minimieren wollte. Wie geht das denn ohne Schutzaus-rüstung?

Krombholz: Als Ende Februar die Faschingsferien zu Ende gegangen sind, hat sich bereits abgezeichnet, dass viele Menschen am darauf-folgenden Montag die Praxen stür-men würden, um einen Corona- Test durchführen zu lassen. Wir ha-ben deshalb bereits einige Tage vor-her einen Hausbesuchsdienst für die Entnahme von Abstrichen gestartet. Ausgestattet mit der entsprechenden Ausrüstung sind rund 600 Kollegen in drei Schichten zu den Verdachts- fällen gefahren und haben dort in häuslicher Umgebung die Abstriche durchgeführt. So haben wir verhin-dert, dass reihenweise Corona- Verdachtsfälle sich per öffentlichen Verkehrsmitteln in die Praxen be-geben haben und diese zu „Viren- Umschlagplätzen“ gemacht haben.

Schmelz: Um dies zu gewährleis-ten, war innerhalb kürzester Zeit eine hochgradig komplexe Infra-struktur aufzubauen. Wir haben die Rufnummer 116117, die eigentlich den Ärztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt, quasi über Nacht zu einer Abklärungszentrale für die Corona- Testungen umfunktioniert. Zahlrei-che Kolleginnen und Kollegen haben sich freiwillig und kurzfristig gemel-det, um als Beratungsärzte in unse-rer Vermittlungs- und Beratungs-zentrale zu fungieren oder im Fahr-dienst die Abstriche durchzuführen.

Ritter-Rupp: Nicht unerwähnt blei-ben dürfen dabei die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der KVB, die hier unter höchstem Druck Gigan-tisches geleistet haben. Eine Rund- um-die-Uhr-Erreichbarkeit zu ge-währleisten, ist schwierig genug. Aber oft liefen die Gespräche mit den verunsicherten Patienten hoch emotional ab. Hier war viel Empa-thie und professionelles Verhalten gefordert, um die Flut an Anfragen in den Griff zu bekommen – Tag und Nacht sowie an den Wochenenden.

Es wurde ja gerade vonseiten einiger Landräte auch die Kritik laut, bei der Rufnummer 116117 komme man nicht durch. Was sagen Sie dazu?

Krombholz: Das ist blanker Un-

sinn und vor allem reine Polemik, um davon abzulenken, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst massiv überfordert war und ist, mit der Corona-Krise richtig umzuge-hen. Als Beispiel sei hier nur die Testung symptomfreier Kontakt-personen genannt. Es gab zumin-dest in der Anfangsphase zudem keine ausreichenden Beratungsan-gebote, an die sich Menschen mit ihren berechtigten Fragen wenden konnten. Also haben alle bei der 116117 angerufen, weil die Num-mer eben rund um die Uhr geschal-tet und hier fachkundiges Personal beschäftigt ist. Aber es ist keines-falls unsere Aufgabe, allgemeine Fragen rund um Corona zu klären.

Schmelz: Weil die Zahl der Anru-fer in den ersten Tagen explosions-artig angestiegen ist, haben wir das Personal in den Vermittlungs-zentralen stark erhöht, von 270 auf 580 Personen. Das Ergebnis ist, dass die Wartezeiten unter der 116117 jetzt im April durchschnitt-lich bei zwei bis drei Minuten lie-gen. Selbst in absoluten Spitzen-zeiten mit höchstem Aufkommen an Anfragen gleichzeitig kommt es nicht vor, dass ein Anrufer 20 Mi-nuten oder länger warten muss, bis ihm persönlich geholfen wird.

Was sagen Sie dazu, dass die Bayerische Staatsregierung per

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Der Vorstand nimmt im Inter-view Stellung zum Handeln der KVB in der Corona-Krise: Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Claudia Ritter- Rupp und Dr. Pedro Schmelz (von links).

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TITELTHEMA10

Allgemeinverfügung den Land-räten und Oberbürgermeistern die Steuerung der Maßnahmen in der Corona-Krise übertragen hat?

Krombholz: Das hätte es nicht ge- braucht. Dieser bayerische Sonder-weg, der von den Regelungen in allen anderen Bundesländern ab-weicht, ist aus unserer Sicht über-flüssig. Zudem werden dadurch grundlegende Rechte der Patien-ten, wie die freie Arztwahl, einge-schränkt. Eine Zwangsrekrutierung von Ärzten ist absolut kontraproduk-tiv und wird von uns klar abgelehnt. In Würzburg beispielsweise war man in dieser Sache seitens der Stadt nicht verhandlungsbereit. Es gibt meiner Meinung nach wenige Land-räte, die in der komplexen Materie des Gesundheitswesens ein fun-diertes Wissen haben.

Schmelz: Mir fällt hier das Sprich-wort: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ ein. In einer so kritischen Situation, wie wir sie derzeit erle-ben, sollte man das Handeln denen überlassen, die sich damit am bes-ten auskennen. Und das sind nun einmal wir. Es muss die medizini-sche Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Das organisie-ren wir mit den Praxen der nieder-gelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten jeden Tag und sehr erfolgreich.

Ritter-Rupp: Ich sehe es sehr kri-tisch, wenn eine unterfränkische Landrätin öffentlich behauptet, die KVB habe versagt, oder ein schwä- bischer Landrat von angeblichen Missständen in unserer Organisa-tion schreibt. Aber es macht ja kei-nen Sinn, jetzt hier eine öffentliche Schlammschlacht zu führen mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und Vorwürfen. Wir sollten uns alle auf das vorrangige Ziel, die Corona- Krise in den Griff zu bekommen, konzentrieren.

Krombholz: Ich möchte auch noch deutlich machen, dass man die am- bulante Versorgung keinesfalls nur auf das Thema Corona begrenzen darf. Kollege Schmelz hat das ja eingangs schon dargestellt. Der re-guläre Betrieb in den Praxen läuft weiter, die KVB kommt ihrem Sicher-stellungsumfang nach wie vor in vollem Umfang nach. Lassen wir den Landräten also ruhig ihr Pres-tigeprojekt zur persönlichen Profi-lierung. Im Endeffekt rufen sie dann doch wieder die KVB um Hilfe, wenn es irgendwo stockt.

Dann ist die geäußerte Kritik an der KVB also nicht berechtigt?

Krombholz: Kritik ist immer berech-tigt, wenn sie sachlich und fundiert ist. Wir haben zum Beispiel einen engen Draht zum Bayerischen Ge-sundheitsministerium und können dort offen und in konstruktiver Ge-sprächatmosphäre diskutieren – gerade auch mit der Ministerin Me-lanie Huml. Wenn etwas zurecht bemängelt wird, dann ändern wir das auch gerne.

Schmelz: Ein Beispiel: Auch für uns war es natürlich nicht akzep-tabel, dass einige Menschen aus unterschiedlichen Gründen sehr lange auf die Mitteilung ihres ne-gativen Testergebnisses gewartet haben. Wir können nur um Ver-ständnis dafür werben, dass hier ein komplexer Prozess aus dem Stegreif etabliert werden musste und naturgemäß nicht alles rei-bungslos funktionieren kann. Wir haben den Prozess laufend über-arbeitet und im April dafür mit mehreren Laboren eine einfache und komfortable SMS-Lösung eta-bliert, die sehr gut funktioniert.

Ritter-Rupp: Wir haben uns sicher bislang auch zu sehr darauf kon-zentriert, alles am Laufen zu hal-ten und die Werbung in eigener

Sache etwas vernachlässigt. Da-bei haben wir einiges zu bieten, das es in dieser Form kaum sonst im Bundesgebiet gibt. Ich denke hier beispielsweise an die Koordinations-stelle Psychotherapie, die gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle spielt, wenn man einen kompeten-ten Ansprechpartner benötigt. Nach-dem die Regelungen zur Video-sprechstunde zum Glück deutlich gelockert worden sind, konnten wir innerhalb kürzester Zeit auf unse-rer Internetseite ein neues Unter-stützungsangebot für Menschen, die sich durch die Pandemiesitua-tion und vor allem die Isolation be-lastet fühlen, einrichten. Über 600 psychotherapeutisch tätige Ärzte, psychologische Psychotherapeu-ten und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten haben spontan freiwillig ihre Teilnahme erklärt. Dafür auch noch einmal mein Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich beteiligen. Ein großartiges Zeichen des Engagements und der Solidarität!

Krombholz: Ich möchte den Dank auch ausdrücklich auf alle haus-ärztlich und fachärztlich tätigen Kollegen ausdehnen, die in diesen schwierigen Zeiten die Praxen mit ihren motivierten Teams am Lau-fen halten. Dass wir im internatio-nalen Vergleich in der Corona- Krise inzwischen als Musterland dastehen, ist zum großen Teil auch ihrem Einsatz geschuldet.

Schmelz: Deshalb ist es derzeit auch eines unserer zentralen An-liegen, die negativen wirtschaftli-chen Auswirkungen auf die Praxen soweit wie möglich abzumildern. Wir werden alle rechtlichen und gesetzlichen Spielräume nutzen, um den Fortbestand der Praxen zu sichern.

Interview Martin Eulitz (KVB)

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D ass ein Gesetz am Montag im Kabinett besprochen, am Mittwoch im Bundes-

tag verabschiedet und schließlich am Freitag vom Bundesrat gebilligt wurde, verdeutlicht den Ernst der Lage. Mit dem Krankenhausentlas-tungsgesetz wird zum einen ein Milliarden-Euro-Schutzschirm für die Krankennhäuser aufgespannt, zum anderen werden Niedergelas-sene mit Ausgleichszahlungen finan-ziell unterstützt. Das finanzielle Ge- samtvolumen der Unterstützungs-leistungen erstreckt sich auf bis zu zehn Milliarden Euro.

Die Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser sind weitreichend: Für jedes Inten-sivbett, das zusätzlich geschaffen wird, erhält die Klinik einen Bonus von 50.000 Euro. Außerdem erhal-ten die Krankenhäuser für jede ver-schobene planbare Operation und Behandlung eine finanzielle Kom-pensation. Ziel dieser Maßnahmen ist laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Freiraum zu gewinnen, um sich auf das vorzubereiten, was kommen kann.

Da das wichtigste und effektivste Instrument zur Entlastung der Krankenhäuser unbestritten eine funktionierende ambulante Versor- gung ist, garantiert das Kranken-hausentlastungsgesetz Ausgleichs-

zahlungen bei Umsatzminderungen in den Praxen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Diese Ausgleichszahlungen sind zur Ent-lastung bei Umsatzeinbrüchen aufgrund einer geringeren Inan-spruchnahme der Praxen durch GKV-Patienten vorgesehen. Dies soll für die Niedergelassenen mit zeitnahen Anpassungen der extra-budgetären Vergütungsregelungen sowie der Honorarverteilung er-reicht werden. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung hat der Vorstand der KVB in-tensiv darauf hingewirkt, dass sich die Ausgleichszahlungen für die Praxen mit GKV-Patienten im ver-gleichbaren Honorarniveau des Vorjahres bewegen sollen.

Schutz vor Umsatzeinbruch

Der Einsatz hat sich gelohnt, das heißt: Ein hoher Anteil des Vor- jahresumsatzes ist den Praxen vonseiten der Politik zugesagt. Gerade im Vergleich zu ersten Vor-schlägen des Gesundheitsministe-riums ist diese Zusage als Erfolg zu werten, die wir als KVB auch einfordern werden. Außerdem er-halten die Kassenärztlichen Ver-einigungen die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordent- licher Maßnahmen, die während der epidemischen Notlage not-wendig sind (die Einrichtung von

„Fieberambulanzen“, Ausbau der 116117), von den Krankenkassen erstattet. Durch das Bereitstellen der zusätzlichen Mittel werden demnach keine Gelder der im Corona-Einsatz ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Ärzte und Psychotherapeuten ver-schlungen.

Jens Spahn hat immer wieder dar-auf hingewiesen, wie wichtig die ambulante Versorgung als erster Schutzwall für das Aufrechterhal-ten des deutschen Gesundheits-systems ist. Das verdeutlicht auch die Statistik, wonach sechs von sieben Corona-Patienten ambu-lant betreut werden. In anderen Ländern sieht das anders aus, was zur Folge hat, dass Krankenhäuser am Rande ihrer Kapazitäten agieren müssen. Dass neben den Kliniken auch die Praxen finanziell geschützt werden, ist folgerichtig. Auch wenn das Gesetz an einigen Stellen un-klar formuliert ist: In der nun folgen-den möglichst schnellen Übertra-gung der gesetzlichen Vorgaben in regionale Regelungen verlassen wir uns auf die Zusagen des Gesund-heitsministers in der Corona-Pan-demie.

Martin Degenhardt, Simon Moßburger (beide KVB)

Mit der Absicht, mögliche negative wirtschaftliche Folgen für Vertragsärzte,-psychotherapeuten und Krankenhäuser abzufedern, verabschiedete der Bundestag am 25. März 2020 im Eiltempo das COVID-19-Krankenhaus- entlastungsgesetz. Das Gesetz soll in erster Linie während der epidemischen Notlage entstandene Einnahmeausfälle kompensieren, Sanktionen aussetzen und Bürokratie abbauen. Wir stellen die wichtigsten Passagen vor.

FINANZIELLE HILFE FÜR PRAXEN

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S o wurde für die Videosprech- stunde ein vereinfachtes Anzeigeverfahren eingeführt

und die 20-Prozent-Obergrenze für die Abrechnung im zweiten Quar-tal 2020 ausgesetzt. Die medizini-sche Begründung ist nahliegend: Um das Risiko für Nichtinfizierte möglichst gering zu halten, ist die Nutzung von Videosprechstunden eine besonders geeignete Maß-nahme.

20-Prozent-Obergrenze für die Abrechnung im zweiten Quar-tal 2020 ausgesetzt

Die Kassenärztliche Bundesver-einigung (KBV) und der GKV-Spit-zenverband haben sich dabei kurzfristig auf Folgendes geeinigt:

Ausgesetzt werden für das zweite Quartal 2020 die bestehenden Begrenzungsregelungen zur An-zahl von ausschließlichen Video-behandlungsfällen auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des Arztes/Psychotherapeuten sowie zur An-zahl der im Rahmen von Video-sprechstunden abgerechneten Gebührenordnungspositionen auf 20 Prozent aller berechneten Ge-bührenordnungspositionen je Arzt/ Psychotherapeut und Quartal (4.3.1 Absatz 5 Nummer 6 und Absatz 6 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM). Damit besteht nun die Möglichkeit, mehr Patientenkon-takte über die Videosprechstunde abzuwickeln.

Die Durchführung von Psychothe-rapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen wird für einen begrenzten Zeitraum auch im Rahmen der Videosprechstunde ermöglicht. Dies erlaubt es, diag-nostische Einschätzungen und

eine Einleitung von Psychotherapie auch per Video vorzunehmen. Eine Psychotherapie kann somit auch ohne physischen Kontakt zwischen Patient und Therapeut beginnen. Dies sollte aber beson-deren Einzelfällen vorbehalten bleiben.

Weitere Informationen

Ein ausführliches zwölfseitiges Informationsschreiben zu den aktuellen Regelungen zur Video-sprechstunde finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/IT in der Praxis/Videosprechstunde in einem eigenen Infokasten zu „Corona“.

Chaos um AU-Bescheinigung per Telefon

Vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie konnten Ärzte seit dem 23. März ihren Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege telefonisch eine AU- Bescheinigung bis maximal 14 Ta-ge ausstellen. Damit sollten Praxen entlastet und gleichzeitig das Risi-ko für eine Ausbreitung des Coro-navirus reduziert werden. Der Ge-meinsame Bundesausschusses (G-BA) beendete diese epidemio-logisch sinnvolle Regelung am 17. April 2020. Dank der massiven Intervention des KVB-Vorstands und der KBV sowie unseren Part-

Jahrelang mussten die Verfechter der Videosprechstunde wie gegen Wind- mühlen kämpfen und der Bürokratie im Gesundheitswesen jedes noch so kleine Zugeständnis förmlich abringen. In Zeiten der Corona-Krise, in der jede Möglichkeit, unnötige Patientenkontakte zu vermeiden, gerne gesehen wird, geht es nun ganz schnell. Klar ist aber auch: Digitale Sprechstunden sind kein Ersatz, sondern eine Ergänzung der ärztlichen Versorgung

AUF EINMAL GANZ SCHNELL

Die Video-sprechstunde

erlebt durch die Corona-Krise

einen fulminan-ten Aufschwung.

Bitte verwenden Sie für die Anzeige das angepasste Formular unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/IT in der Praxis/Videosprechstunde im Infokasten „Formular“ und senden uns dieses unbedingt an die angegebene Faxnum-mer 0 89 / 5 70 93 – 6 39 61.

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nern aus dem Gesundheitswesen war die Aussetzung der Krankschrei-bung übers Telefon nach nur vier Tagen wieder gekippt und der G-BA revidierte diese Entscheidung.

Arzt informiert über Test

Sollte bei einem Patienten mit In-fektionsverdacht eine Labordiag-nostik (nach RKI-Kriterien) erfor-derlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen las-sen kann. Bei den lokalen Testzen-tren ist es erforderlich, das der Vertragsarzt einmal täglich sämtli-che Überweisungsscheine (Muster 06) für die Patienten mit Verdacht auf COVID-19 dem für ihren Land-kreis zuständigen Koordinator per Fax zukommen lässt. Das Feld „Auftrag“ auf dem Überweisungs-schein ist mit dem Text: „Überwei-sung Testzentrum“ zu befüllen. Die Telefonnummer des Patienten ist auf dem Überweisungsschein zu vermerken. In diesen Fällen schickt der Arzt die Überweisung dem zu Hause gebliebenen Patien-ten per Post zu.

Der Arzt muss außerdem darauf hinweisen, dass der Patient – nach telefonischer Anmeldung – unver-züglich einen Arzt aufsucht, falls es ihm gesundheitlich schlechter geht.

Aber: Telemedizin bleibt Ergänzung

Erste gute Erfahrungen mit Telefon- und Videosprechstunden sollten allerdings nicht darüber hinweg-täuschen, dass diese Angebote höchstens eine Ergänzung der me-dizinischen Versorgung sind, die den direkten, regelmäßigen Arzt- Patienten-Kontakt nicht ersetzen können und dürfen. Begriffe wie die „neue Normalität“ lassen vor-schnell die Schlussfolgerung zu, Diagnosen und Therapien auf digi-

talem Wege im aktuellen Ausnahme- zustand ließen sich, etwa aus Grün- den der Wirtschaftlichkeit, in eine Zeit nach Corona „mitnehmen“. Für die KVB ist klar: Abstriche beim Bedarf der Patienten, etwa von älteren Menschen ohne tech-nische Affinität, nach direktem

Kontakt mit ihrem Arzt oder Psycho- therapeuten unter dem Vorwand, dies habe doch zu Zeiten von Co-rona „sehr gut geklappt“, darf es nicht geben.

Zusammenstellung Redaktion

Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Auch für die telefonische AU-Bescheinigung benötigen Ärzte für die Abrechnung die Versichertenstammdaten des Patienten. Hierbei gibt es folgende drei Konstellation:

� Der Patient war in dem Quartal in der Praxis, die elektronische Gesundheitskarte wurde eingelesen: Die Versichertendaten liegen bereits vor.

� Der Patient ist der Praxis bekannt, war in dem Quartal aber nicht da: Die Praxis übernimmt die Versichertendaten aus der Patientenakte.

� Der Patient ist unbekannt, er war noch nicht in der Praxis. Das Praxispersonal erfragt am Telefon die Versichertendaten und pflegt sie händisch ein:

� Name des Versicherten � Wohnort des Versicherten (PLZ) � Geburtsdatum des Versicherten � Krankenkasse � Versichertenart (Mitglied, Familienversichert, Rentner)

Alle Regelungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21).

Ärzte dürfen ihre Patienten unter bestimm-ten Umständen telefonisch krankschreiben.

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Herr Dr. Bustami, Sie unter- stützen den Fahrdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdiens-tes während der Corona-Krise. Seit wann sind Sie dabei?

In Sachen Corona bin ich seit An-fang März unterwegs. Ich wurde von der KV gefragt, ob ich auch Abstriche mache, weil die älteren Kollegen das verständlicherweise nicht übernehmen wollen. Mit meinen 54 Jahren zähle ich mich nicht zur Risikogruppe. Ich bin sportlich und fit, sodass ich eine mögliche Infektion auch überleben würde. Daher ist es für mich selbst-verständlich, bei der Abstrichent-nahme mitzuhelfen.

In welcher Region sind Sie unterwegs? Und wie sieht eine typische Abstrichentnahme aus?

Ich bin im sogenannten „Dreier Bezirk“ eingesetzt, der reicht von der Münchner Innenstadt bis nach Garching. In jeder Schicht hat man etwa 15 Fahradressen. Eine Fahr-adresse bedeutet, dass manchmal auch drei oder vier Abstriche auf einen warten, wenn es um mehrere Familienmitglieder geht, bei denen schon eines positiv getest wurde.

Wir fahren die Adressen an, die wir per SMS aufs Handy bekom-men. Vor der Haustür des Patien-ten ziehe ich meine Schutzkleidung an, also Schutzoverall, Handschuhe,

Mundschutz und Brille. Dann gehe ich zu ihm in die Wohnung, mache bei ihm den tiefen Rachen- oder Nasenabstrich, danach wird das Abstrichröhrchen in eine kleine Tüte gepackt, das Ganze kommt dann in eine große Tüte, in der außerdem ein Kontaktbogen ent-halten ist, auf dem alle Daten des Patienten aufgelistet sind, inklusive Adresse des Hausarztes, welches Risiko der Patient hat, warum der Abstrich gemacht wurde und wer den Abstrich durchgeführt hat. Das Ganze wird dann nochmal eingetü-tet. Ich persönlich schließe die letzte Tüte nicht nur mit dem vor-gesehenen Klipp, sondern tackere sie auch nochmal zu, damit auf keinen Fall was verlorengeht. Ich

Dr. med. Basil Bustami, Allgemeinarzt in München, engagiert sich im Fahrdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei der Abstrichentnahme zur Testung auf COVID-19. Er tut dies unter anderem auch, um seine älteren Kollegen zu schützen, die zur Risikogruppe gehören und deshalb für diesen Einsatz mehrheitlich nicht zur Verfügung stehen. Ein Interview.

„EINE KRISE, AUS DER WIR LERNEN MÜSSEN“

Basil Bustami in seiner Freizeit und in Schutz-

kleidung auf dem Weg zur nächsten Ab-

strichentnahme zu Hause beim

Patienten.

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verlasse dann die Wohnung. Gleich davor, noch beim Patienten oder vor dessen Haustür, lege ich die Schutzausrüstung ab und bitte den Patienten vorher, diese Dinge nicht in den Hausmüll zu werfen, sondern damit zu warten, bis das Testergebnis vorliegt. Dann gehe ich zum Auto zurück, desinfiziere mich dort – auch meine Tasche – und danach geht́ s weiter zum nächsten Patienten.

In welcher psychischen Verfas-sung sind die Patienten dabei in der Regel?

Die Menschen beruhigen sich im Moment langsam wieder. Aber am Anfang der Corona-Krise war es schon so, dass viele hysterisch wurden, wenn ich wie Dustin Hoff-man in „Outbreak“ im weißen An-zug ins Haus gegangen bin. Da gab es schon ungewöhnliche Reaktio-nen. Ich hab schreiende Frauen erlebt, die sofort „Oh Gott, Corona“ gerufen haben und wissen wollten, wer im Haus betroffen ist und ob sie jetzt ausziehen sollen. Da muss man dann beruhigend auf die Leu-te einwirken. Das ist auch unsere Aufgabe: Ruhe ausstrahlen und sorgfältig unsere Arbeit machen.

Fühlen Sie sich für diesen Einsatz ausreichend geschützt und vor-bereitet? Ist die Informations-politik der KVB angemessen?

Also die KV ist natürlich klar auch an der Belastungsgrenze. Und wir hatten zeitweise – besonders am Anfang – erhebliche Pobleme mit der Schutzausrüstung. Da wir von den beiden Diensten MKT und Aicher Ambulanz gefahren werden, hieß es zuerst, dass die für die Schutzausrüstung veranwortlich wären. Dort hat man uns wieder-um gesagt, dass die KV zuständig sei. So gab es am Anfang gewisse Unsicherheiten. Das hat sich aber

gelegt. Mittlerweile ist die Schutz-ausrüstung vorhanden und wird auch pünktlich nachgeliefert.

Welchen weiteren Optimierungs-bedarf gibt es aus Ihrer Sicht?

Dringend optimiert werden muss der Rücklauf der Testergebnisse. Das funktioniert mit Stand Ende März überhaupt nicht. Obwohl der Fahrer die Abstrichröhrchen nach unserem Dienst entweder direkt ins Labor oder am Wochenende in die KV bringt, dauert es extrem lange, bis die Ergebnisse beim Pa-tienten oder bei dessen Hausarzt sind. Und bei mir als Abstrichneh-mer dauert es noch viel länger. Konkret habe ich in den ersten drei Wochen Fahrdienst bestimmt 150 Abstriche gemacht, aber in meiner eigenen Praxis erst die Ergebnisse von sechs oder sieben Patienten erhalten. Ich verstehe nicht, warum das so lange dauert. Man sollte daher die internen Abläufe unbe-dingt schnellstmöglich verbessern. Der ganze Aufwand macht ja kei-nen Sinn, wenn kein reproduzier-bares Ergebnis dabei herauskommt. Positiv wie negativ. Denn natürlich müssen auch die negativ geteste-ten Patienten umgehend in Kennt-nis gesetzt werden.

Trotz des Fahrdienstes bleibt Ihre Praxis geöffnet. Was kommt so insgesamt an täglicher Arbeitsbelastung auf Sie zu?

Ja, ich bin jeden Tag trotzdem in meiner Praxis und mache danach in der Regel auch noch den Not-dienst. Gestern habe ich zum Bei-spiel von 8 bis 22 Uhr durchge-arbeitet. Ohne Pause. Ich habe vier Töchter und die sind natürlich in Sorge um mich. Niemand kann dauerhaft solche Stunden- und Einsatzzahlen ohne Ruhepausen erbringen. Da kommt man irgend-wann an seine Belastungsgrenze.

Aber als Arzt will man durchhalten. Den Fahrdienst werde ich jetzt etwas einschränken – nur: Einer muss ihn ja machen!

Ist unser Gesundheitssystem auf die kommenden Herausforde-rungen gut vorbereitet?

Innerhalb Europas sind wir sicher-lich am besten aufgestellt. Das muss man immer wieder betonen, weil unser System viel zu häufig von den Medien kritisiert wird und die Ärzte sogar zum Feindbild stilisiert wer-den, nach dem Motto, wie schlecht die Hygiene im Krankenhaus hier-zulande sei und wie geldgierig wir alle wären. Fragt man aber mal ausgewanderte Deutsche, egal wo sie inzwischen leben, wie die ärzt-liche Versorgung in ihren neuen Heimatländern ist, bestätigen alle unisono, dass unser Gesundheits-system hervorragend funktioniert.

Was können wir aus der Corona- Krise lernen?

Sie sollte uns eine Lehre sein, wie wir uns künftig zu verhalten haben, auch was das Hygiene-Thema an-geht, das man tatsächlich noch-mal generell auf die Tagesordnung setzen sollte, auch in den Praxen. Es wird nicht die letzte Krise sein, das sollte uns allen klar sein und wir müssen uns darauf vorbereiten, wie wir mit solchen Ausbrüchen in Zukunft umgehen möchten. Ich per-sönlich glaube, dass wir ein welt-umspannendes Warnnetz brauchen, damit Infektionen mit neuen Viren frühzeitiger entdeckt und entspre-chende Maßnahmen schneller ein-geleitet und umgesetzt werden können. Nur so ließe sich eine glo-bale Gefahr rechtzeitig abwenden.

Herr Dr. Bustami, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Marion Munke (KVB)

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Herr Dr. Grassl, wie haben Sie sich in der Praxis für die Anfrage von Corona-Patienten organisiert?

Wir haben dafür gesorgt, dass wir hierzu zunächst telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Für den erhöhten Personalaufwand ha-ben wir rechtzeitig die Zahl unserer Medizinischen Fachangestellten (MFA) und studentischen Hilfskräfte aufgestockt. Patienten, die Sympto-me haben und so krank sind, dass sie nicht einfach zuhause bleiben können, werden von uns in einem eigens dafür eingerichteten Infekt-bereich untersucht. Das heißt, wir haben den normalen Praxisbetrieb auch räumlich komplett von unse-rem neu geschaffenen Infektbereich getrennt. Am Praxiseingang befin-det sich ein Checkpoint mit einer geschulten MFA in Schutzausrüs-tung, die alle Infektpatienten er-fasst und in den extra eingerichte-ten Bereich leitet. Damit ist sicher-gestellt, dass gesunde, insbeson-dere ältere Patienten nicht mit Corona-Patienten in Kontakt kom-men. Zusätzlich haben wir neben der räumlichen Trennung im Team ein Rotationsprinzip etabliert. Das bedeutet, dass insgesamt für beide Bereiche vier voneinander komplett unabhängige Teams im täglichen Wechsel die Patientenversorgung aufrechterhalten und untereinander keinen Kontakt haben. Damit ist

gewährleistet, dass es bei einer möglichen Quarantäne nur zum Ausfall eines Teams kommt. Die Patientenversorgung kann dann vom anderen Team übernommen werden. Zusätzlich bietet diese Vorgehensweise auch den größt-möglichen Schutz für unsere Mit-arbeiter.

Wie groß ist der Organisations-aufwand für Ihr Praxisteam in Corona-Zeiten?

Wir befinden uns in einer Krisen- situation, die für uns alle neu ist. Wir alle müssen uns täglich auf die aktualisierten Empfehlungen der KVB, des bayerischen Hausärzte-verbands und der Deutschen Ge-sellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. sowie des Robert Koch-Instituts einstellen. Die Organisation ist somit jeden Tag ein fließender Prozess. Wir erörtern täglich in kurzen Team- besprechungen das aktuelle Vor-gehen. Insgesamt ist unser Orga-nisationsaufwand stark angestie-gen, hinzu kommt die vermehrte Kontaktaufnahme über Telefon und E-Mail. Gerade die Telefongesprä-che sind für unsere Mitarbeiterin-nen oft psychisch sehr belastend, weil viele Patienten ihre Ängste in Form von Vorwürfen oder Beleidi-gungen zum Ausdruck bringen.

Welche besonderen Kommuni-kationsmaßnahmen haben Sie unternommen, um die Patienten-ströme zu steuern? Und wie gut gelingt dies?

Wir haben dazu alle aktuellen In-formationen auf unserer Praxis-website eingestellt. Die Patienten werden hier durch die gültigen Leitlinien informiert, wie sie sich verhalten sollen. Wir haben zu-sätzliche Informationen auf der Seite zur Online-Terminvergabe bereitgestellt: So finden im Augen-blick keine Routineuntersuchungen statt. Neben dem Ausbau der tele-fonischen Beratung haben wir eine Videosprechstunde eingerichtet, wodurch sich unsere Ärzte ein noch genaueres Bild über den Gesund-heitszustand der Patienten machen und somit leichter die Entschei-dung über eine Notwendigkeit der körperlichen Untersuchung oder gar der notfallmäßigen Kranken-hauseinweisung treffen können.

Wie viele Patienten behandeln Sie täglich während einer nor-malen Grippesaison in Ihrer Praxis? Und wie sehen die Zahlen derzeit unter Corona aus?

Während einer normalen Grippe-welle behandeln wir mehrere hun-dert Patienten ohne Termin pro Tag in der Praxis. Darunter befin-

Wie stellen sich Hausarztpraxen derzeit auf die Extremsituation in Zusammenhang mit der Corona-Krise ein? Wie groß ist die psychische Belastung für die Praxis-teams und mit welchen kreativen Lösungen versuchen sie, den Kampf gegen die Uhr zu gewinnen? Ein Besuch in der Hausarztpraxis von Dr. med. Christoph Grassl und seiner Kollegen Dr. med. Wolfgang Ritter und Dr. med. Robert Janson-Müller.

„VERSORGUNG DER PATIENTEN AUF HOHEM NIVEAU SICHERN“

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Die Hauptgesell-schafter der Hausarztpraxis Grassl in Mün-chen-Sendling bei ihrer regel-mäßigen Bespre-chung: Robert Janson-Müller, Christoph Grassl – Regionaler Vorstandsbeauf-tragter der KVB für München – und Wolfgang Ritter (von links).

den sich aber zum Großteil Patien-ten mit normalen Infekten der oberen Luftwege. Diese Patienten mit leichten Infekten werden im Augenblick gebeten, nicht in die Praxis zu kommen und erhalten telefonisch eine Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung zugesichert, die ihnen auf dem Postweg zuge-stellt wird. Dadurch verringern wir das Aufkommen in unserer Praxis deutlich. Im Gegensatz dazu sind Telefonberatung und Videosprech- stunde stark angestiegen. Dies sind Verschiebungen im Praxisalltag, die anfangs ein hohes Maß an Organi-sation benötigten, sich jetzt aber sehr gut eingespielt haben.

Wie viele Hausbesuche leistet Ihr Ärzteteam normalerweise? Und wie oft suchen Sie nun Patienten mit Corona-Symptomen in der häuslichen Umgebung auf?

Hausbesuchspatienten sind in der Regel Patienten, die zu der der- zeitigen Risikogruppe gehören. Des-wegen haben wir auch hier die Be-suche deutlich reduziert. Im Augen-blick finden bei diesen Risikopatien-ten nur Besuche mit kompletter Schutzausrüstung statt, wenn sie akut medizinische Hilfe benötigen. Wir haben dennoch auch hier unse-re Kapazitäten hochgefahren, da es künftig bei einer weiter stark zunehmenden Anzahl an schwer-kranken Corona-Patienten passie-ren kann, dass aufgrund limitierter Krankenhauskapazitäten kranke Corona-Patienten in die häusliche Betreuung übergeben werden. Die Unterstützung des Fahrdienstes wird in Zukunft hoffentlich wieder möglich sein. Im Augenblick ist der Fahrdienst mit Corona-Testun-gen so ausgelastet, dass die medi-zinische Versorgung zusätzlich schwierig ist.

Inwieweit stehen Sie mit ande-ren Hausarztpraxen in Kontakt,

um sich über praktikable Lösun-gen auszutauschen? Wie kreativ und flexibel muss man als Arzt in diesen Zeiten sein?

Hier ist vor allem das Thema der begrenzten Ressourcen an Schutz-ausrüstung und Desinfektionsmit-teln das treibende Thema. Da wir die von der Bundesregierung zuge-sagte Unterstützung im ambulan-ten Sektor nicht spüren, wir alle in den Praxen aber ständig mit kaum oder nicht vorhandenem Material und Schutzkleidung zu kämpfen haben, haben sich viele Praxen zu kleinen Netzwerken zusammenge-schlossen, zum Beispiel über Whatsapp-Gruppen. Hier findet ein täglicher Austausch statt, so-wohl über mögliche Bezugsquellen von Material als auch zu den neues- ten Leitlinien und deren Umsetzung in den Praxen. Ich glaube, dass dies auch schon immer eine Stärke der niedergelassen Ärzte war, sehr flexibel nach Lösungen zu suchen. Jeder trägt Verantwortung für seine Praxis und sein Personal und küm-mert sich mit vollem Einsatz darum, die Versorgung der Patienten auf hohem Niveau zu gewährleisen.

Als Hausarzt steht für Sie grund-sätzlich auch die sprechende Medizin an erster Stelle. Wie groß ist das Bedürfnis medial verunsicherter Patienten, mit Ihnen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Corona zu sprechen?

Die Medien schüren mit meist ne-gativen Berichterstattungen die Ängste der Menschen. Ebenso lei-den besonders junge wie ältere Singles unter der Vereinsamung und dem Fehlen der gewohnten Kommunikation. Gerade jetzt ist es wichtig, Gespräche zu führen. Wir Hausärzte sind meist die ersten Ansprechpartner und oft eine wichtige Vertrauensperson für die

Patienten. Da bei uns – wie in den meisten Praxen – die Patientenzah-len deutlich rückläufig sind, ist es möglich, mit den Patienten über ihre Pandemie bedingten Probleme zu reden.

Wie gut fühlen Sie sich von der KVB informiert und unterstützt? Was hätte besser oder anders laufen können?

Die Informationen über Behand-lungsabläufe, Handlungsempfeh-lungen, wissenschaftliche Studien, politische Eingriffe in das Gesund-heitssystem sind gut verständlich, hochaktuell und umfassend. Wie bereits angesprochen ist die feh-lende Schutzausrüstung für viele Praxen ein ständiges Ärgernis. Das Versagen der Politik sollte kommu-niziert werden.

Herr Dr. Grassl, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Marion Munke (KVB)

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Herr Dr. Heinz, auch an Facharzt-praxen geht die Corona-Epidemie nicht spurlos vorbei. Wie haben Sie Ihren Praxisbetrieb der ak-tuellen Situation angepasst?

Wir mussten einerseits die Patien-tenfrequenz nach telefonischer, medizinischer Abklärung drastisch reduzieren und andererseits ver-suchen, Risikopatienten von „Nor-malpatienten“ zu separieren, so-dass sie in der Praxis keinen Kon-takt haben. Das war mit jeder Men-ge logistischem Aufwand verbunden.Gleichzeitig müssen wir sicher- stellen, dass gerade ältere Patien-ten, zum Beispiel mit einer feuch-ten Makular-Degeneration, ihre eng-maschigen Kontrollen und Thera-pien einhalten, um Folgeschäden zu vermeiden. Hierzu muss man die Patienten derzeit verstärkt positiv motivieren.

Wie gut funktioniert der Aus-tausch mit den hausärztlichen Kollegen? Gibt es neue Abstim-mungsszenarien?

Die neuen sind die alten Abstim-mungsprozesse. Wenn ein haus-ärztlicher Kollege für einen Patien-ten zum Hörer greift, weil er eine augenärztliche Expertise benötigt, dann lässt sich das wie gewohnt schnell realisieren. Dass man ihm erste Hinweise am Telefon gibt, die er in seiner Praxis direkt umsetzen kann, ist selbstverständlich. Also der übliche kollegiale Umgang, wie man ihn pflegen sollte – ganz be-sonders in diesen Zeiten.

Hat die KVB aus Ihrer Sicht über das Epidemie-Geschehen gut und ausreichend informiert?

Das Gute ist bekanntlich der Feind des Besseren. Die KVB wurde für vieles angegriffen, für das sie gar nicht verantwortlich ist. Hier hat sie sich aus meiner Sicht zu lange zurückgehalten und alles möglich gemacht, um unsere Praxen durch die enormen Ausweitungen des Fahrdienstes und durch die perso-nelle Aufrüstung unter der 116117 zu entlasten. Auch die Kliniken wur-den so vor einem Ansturm poten-ziell infektiöser Patienten bewahrt. Statt dies anzuerkennen, wurde die KVB von allen Seiten für den Mangel an Schutzausrüstung ver-

antwortlich gemacht. Letztendlich sind dafür aber im Katastrophen-fall die staatlichen Organe zustän-dig. Die KV kann nur dann was verteilen, wenn auch was da ist. Aber es kam ja nichts bei ihr an. Und obwohl sie es nicht musste, hat die KVB in dieser Zeit, in der die ganze Welt nach Schutzaus-rüstung schreit, es immer wieder geschafft, aus eigenen Quellen Masken etc. zu besorgen und zu verteilen. Stattdessen kam in der Öffentlichkeit immer nur an, „die KV kriegt das nicht hin“. Jetzt ha-ben wir die staatlichen Eingriffe und ich habe nicht das Gefühl, dass dadurch irgendetwas besser funktioniert. Scheinbar haben die staatlichen Stellen nach wie vor keine Schutzausrüstung vorrätig, jedenfalls wurde bislang nichts an die Praxen ausgeliefert. Es handelt sich hier also nicht um ein System- versagen der KVB. Im Gegenteil: Dass wir trotz der hohen Infek-tionszahlen in Bayern immer noch genügend Kapazitäten in der klini-schen Intensivmedizin und relativ wenig Corona-Todesopfer haben, ist auch den Anstrengungen der KVB, den Vertragsärzten und -psychotherapeuten zu verdanken.

Herr Dr. Heinz, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Marion Munke (KVB)

Dr. med. Peter Heinz ist Facharzt für Augenheilkunde im oberfränkischen Schlüsselfeld. Wir haben beim Bayerischen Landesvorsitzenden des Berufs- verbandes der Augenärzte (BVA) nachgefragt, inwieweit die Corona-Krise auch seine Praxis im Griff hat.

„KOLLEGIALER UMGANG WICHTIGER DENN JE“

Augenarzt Peter Heinz ist neben

seiner Praxis berufspolitisch als Regionaler

Vorstandsbeauf-tragter der KVB für Oberfranken

tätig.

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19TITELTHEMA

„W as wir derzeit erle-ben, ist ein brutales Sozialexperiment mit

unbekanntem Ausgang“, erklärt mit drastischen Worten Professor Dr. med. Christan Schubert, Leiter des Labors für Psychoneuroimmu-nologie an der Universität Inns-bruck. In Zeiten von Corona steigt bei Alleinlebenden ohne regelmä-ßige Sozialkontakte das Gefühl von Vereinsamung massiv an, während Familien eine Situation der Enge er- leben müssen. Aus Polizeidienst- stellen in Deutschland gibt es be-sorgniserregende Zahlen, wonach sich die Einsätze aufgrund von häuslicher Gewalt verdoppelt ha-ben. Die wirtschaftlichen und so-zialen Folgen sind derzeit noch kaum absehbar, dürften sich aber

mit steigenden Insolvenz- und Ar- beitslosenzahlen drastisch ver-schärfen.

Um Menschen, die sich aufgrund der bestehenden Pandemiesitua-tion oder einer angeordneten Qua-rantäne psychisch belastet fühlen emotional aufzufangen, hat die KVB ein neues Unterstützungs- angebot ins Leben gerufen. Über 600 psychotherapeutisch tätige Ärzte, psychologische Psychothe-rapeuten sowie Kinder- und Jugend- lichenpsychotherapeuten sind bayernweit einem Aufruf des Vor-stands der KVB gefolgt und bieten individuelle Beratung und Hilfe per Videosprechstunde für genau diese Personengruppe an (siehe Kasten).

Der Vorstand der KVB – Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz und Dr. med. Clau-dia Ritter-Rupp – sagte dazu: „Wir sind sehr dankbar und stolz, dass sich Hunderte engagierter Kolle-ginnen und Kollegen an diesem Unterstützungsangebot beteiligen und den Menschen helfen, die unter der Pandemie und ihren Fol-gen psychisch leiden.“

Dr. phil. Axel Heise (KVB)

Das Coronavirus ist nicht nur für das Gesundheitswesen, sondern für die gesamte Gesellschaft eine enorme Herausforderung. Soziale Isolierung oder Quarantäne setzen nicht nur Menschen mit psychischen Problemen zu. Die KVB hat bereits Anfang April niederschwellige Hilfen ins Leben gerufen, um Menschen, die in Quarantäne und Selbstisolation leiden, zu unterstützen.

PSYCHISCHE UNTERSTÜTZUNG IN DER AUSNAHMESITUATION

KVB-Angebot für Menschen mit psychischen ProblemenUnter www.kvb.de/coronavirus-patienteninfo finden Patienten, die psychische Hilfe benötigen, bereits seit Anfang April eine Liste von Ärzten und Psychotherapeuten aus den verschiedenen Bezirken Bayerns, die per Video Sprechstunden anbieten. Patienten, die davon Gebrauch machen möchten, haben die Möglichkeit, in der online verfügbaren Liste nach einer Praxis am jeweiligen Wohnort oder auch darüber hinaus zu suchen. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch, um einen individuellen Termin für eine Video- oder im Einzelfall auch eine Telefonsprechstunde zu vereinbaren. Die Kosten für das neuartige Angebot werden von den gesetzli-chen Krankenkassen übernommen.

Unser psycho-therapeutisches Angebot für Menschen, die unter der häusli-chen Isolation leiden, findet bundesweit Beachtung, sagt Dr. Claudia Ritter-Rupp.

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RECHT INTERESSANT20

Weitgehende Eingriffe in den Alltag – Infektionsschutzgesetz

In Bayern wurden in Folge der Corona-Pandemie bereits einige grundrechtseinschränkende Ver-fügungen erlassen. Das Infektions-schutzgesetz (IfSG) sieht dafür im Föderalismus für die Bundesländer weitreichende Kompetenzen vor. Daher hat das im Wesentlichen federführende Bayerische Staats-ministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Ausgangsbeschrän- kungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsschließungen zur Ein-dämmung der Infektionsverbreitung auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes gestützt.

Die Bundesregierung sah aufgrund des aktuellen bundesweiten Aus-bruchsgeschehens die Notwendig-keit, dem Bund weitreichendere Befugnisse einzuräumen. Im Rah-men des vom Bundestag eiligst be- schlossenen Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epide-mischen Lage von nationaler Trag-weite wurden im Wesentlichen auch Bestimmungen des Infektions-schutzgesetzes geändert. Danach

kann bei der Feststellung einer solchen Lage das Bundesministe-rium für Gesundheit verschiedene Rechtsverordnungen, beispiels-weise im Hinblick auf die Versor-gung mit Arzneimitteln, zur Auf-rechterhaltung der Gesundheits- sowie der pflegerischen Versor-gung erlassen.

Katastrophenfall in Bayern

Die Feststellung des Katastrophen- falls am 16. März 2020 durch Bay-erns Innenminister Joachim Herr-mann für den gesamten Freistaat Bayern führt zu einer bisher nicht gekannten Ausnahmesituation (Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 BayKSG) [1]. Zuvor hatte bereits die Welt- gesundheitsorganisation (WHO) am 11. März 2020 COVID-19 zur Pandemie erklärt.

In Bayern kann – für die Zeit des Katastrophenfalls – auf die Befug-nisse des Bayerischen Katastrophen- schutzgesetzes (BayKSG) zurück-gegriffen werden. Dadurch wird es der zuständigen Katastrophen-schutzbehörde ermöglicht, insbe-sondere die eingesetzten Kräfte –

wie die zur Katastrophenhilfe Ver-pflichteten – und die zur Katastro-phenabwehr erforderlichen Maß- nahmen zentral zu leiten und zu koordinieren, um somit einem Flickenteppich von unterschied- lichen Vorgehensweisen vorzubeu-gen.

KVB ist zur Katastrophenhilfe verpflichtet

Auf die KV Bayerns als Körperschaft des öffentlichen Rechts wirkt sich die Feststellung des Katastrophen- falls damit unmittelbar aus. Denn sie ist als Behörde zur Katastro-phenhilfe verpflichtet (Artikel 7 Ab- satz 3 Nummer 3 BayKSG). Sobald die Katastrophenschutzbehörde von ihrem Anforderungsrecht Ge-brauch macht, kann die KVB nicht mehr selbstständig entscheiden, ob sie der gesetzlich normierten Hilfspflicht auch nachkommt, son-dern hat die angeforderte Mitwir-kung zu leisten (Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 BayKSG) [2]. Begrenzt ist die Hilfspflicht dabei auf die per-sonelle, sachliche sowie rechtliche Möglichkeit [3]. Die Verpflichtung der KVB zur Katastrophenhilfe fin-

Fällt der Begriff „Katastrophe“, denken viele in Bayern an überschwemmte Hochwassergebiete oder von Stürmen abgedeckte Häuser und umgestürzte Bäume. Dabei ist ganz gleich, an welches dieser Ereignisse man sich letztlich erinnert, eines hatten die Katastrophen-fälle der letzten Jahre in Bayern gemeinsam: eine zeitliche sowie örtliche Beschränkung. Die Coronavirus-Pandemie stellt nun im Gegensatz dazu sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht ein absolu-tes Novum dar.

DIE „PANDEMIE- KATASTROPHE“

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21RECHT INTERESSANT

det ihre Grenzen dort, wo die Er-füllung dringender eigener gesetz-licher Aufgaben ernstlich gefähr-det wird (Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 BayKSG).

Inanspruchnahme Dritter

Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen (Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 BayKSG). Dadurch kann sich auch für die Vertragsärzte in Bayern eine Verpflichtung zur Erbringung ärztlicher Leistungen ergeben.

Notfallplan Corona-Pandemie

Mit dem Notfallplan Corona-Pande-mie (Bekanntmachung zum Voll-zug des BayKSG sowie des IfSG vom 26. März 2020) haben das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministe-rium für Gesundheit und Pflege ganz konkrete Vorgaben zur Auf-rechterhaltung der Arztversorgung während des Katstrophenfalls fest- gelegt. Eine zentrale Rolle spielt dabei der sogenannte Versorgungs- arzt, der von den Landräten (in den Landkreisen) beziehungsweise Oberbürgermeistern (in den kreis-freien Städten) ernannt wird. Nach den Vorgaben der Ministerien soll es sich dabei möglichst um einen Arzt mit langjähriger beruflicher, insbesondere vertragsärztlicher Erfahrung handeln.

Dabei kommt diesem Versorgungs- arzt unter anderem die Aufgabe zu, Schwerpunktpraxen für COVID-19- Patienten einzurichten und hierfür erforderliches Personal zu finden. Damit soll das Infektionsrisiko in-nerhalb der Gesellschaft, aber ins-besondere auch innerhalb der Ärz-teschaft und ihrer Mitarbeiter stär- ker eingegrenzt werden.

Natürlich sind die Versorgungs- ärzte bei dieser Aufgabe im Wesent-lichen auf die Unterstützung von Ärzten, insbesondere auch auf die von Vertragsärzten angewiesen, die bereit sind, in diesen Praxen COVID-19-Patienten zu behandeln. Insofern wird der Versorgungsarzt in aller Regel auf die freiwillige Un- terstützung der niedergelassenen Kollegen zählen. Das Katastrophen-schutzgesetz sieht allerdings die rechtliche Möglichkeit vor, auch unmittelbar durch eine Anordnung des Landrats Vertragsärzte zum Dienst zu verpflichten (Artikel 9 Absatz 1 BayKSG). Dies sollte in-dessen die „ultima ratio“ sein, die kollegiale Zusammenarbeit der Ärzteschaft vor Ort wird eine be-hördliche Anordnung in aller Regel nicht erforderlich machen.

Weiterhin hat der Versorgungsarzt die Aufgabe, die örtlichen Test- zentren bei der Einrichtung und dem Betrieb zu unterstützen. Aus epidemiologischer Sicht ist eine kontinuierliche Testung zur Nach-verfolgung von Infektionsketten weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Bekämpfung der Ausbreitung der Epidemie.

Bayerisches Infektionsschutz-gesetz

Als Reaktion auf die Pandemie schuf der bayerische Gesetzgeber noch weitere Instrumente zur Be-kämpfung der Ausbereitung der Epidemie. Im Zuge dessen wurde das Bayerische Infektionsschutz-gesetz (BayIfSG) am 25. März 2020 im Landtag verabschiedet und trat am 27. März 2020 in Kraft. Neben dem Katastrophen-fall kann damit auch durch die Staatsregierung der Gesundheits-notstand festgestellt werden. Im Wesentlichen umfasst das BayIfSG dabei drei Befugnisse:

1. Die Beschlagnahme medizini-schen, pflegerischen oder sanitären Materials (Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 BayIfSG),

2. die Anordnung zur Herstellung ebendiesen Materials (Artikel 3 Satz 1 BayIfSG) sowie

3. die direkte Inanspruchnahme von Organisationen und Dritten (Artikel 5 und 6 BayIfSG).

Entwicklung

Auch das Robert Koch-Institut wagt keine langfristigen Progno-sen zur Entwicklung der Infektio-nen und ihren Auswirkungen im Bundesgebiet. In rechtlicher Hin-sicht bestehen ausreichend Befug-nisse, die Versorgung von COVID- 19-Erkrankten zu gewährleisten. Das allein reicht freilich nicht, um eine Pandemie zu bewältigen. Letztlich bleibt hier nur die Hoff-nung, dass das deutsche Gesund-heitssystem diese Herausforde-rung möglichst gut meistern wird.

Carolin Schindele (Rechtsabteilung der KVB)

[1] BayMBl. 2020 Nr. 115[2] Ellmayer, Kommentar zum BayKSG, Artikel 7 Ziffer 2 RN 61[3] Ellmayer, Kommentar zum BayKSG, Artikel 7 Ziffer 3.2 RN 63

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BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT 22

B etriebswirtschaftliche As-pekte sind von entscheiden-der Bedeutung für das Ein-

gehen einer Kooperation. Um die möglichen Vorteile einer Koopera-tion im Vergleich zu einer „Einzel-kämpferpraxis“ zu skizzieren, bie-tet es sich an, einen Blick auf die

Kosten- und Umsatzseite zu wer-fen, was im Folgenden in typisie-render Weise anhand der gängigen Kooperationsformen in der ver-tragsärztlichen Versorgung erfolgt. Einbezogen sind dabei in erweiter-ter Auslegung des Kooperations-begriffs auch Anstellungsverhält-

nisse, zumal der Wechsel von der Zulassung in die Anstellung und umgekehrt vertragsarztrechtlich etabliert und in der Regel ohne größere Probleme möglich ist.

Kostenseitig lassen sich bereits durch Kooperationen eher niedrige-

Wann ist für Praxen eine engere Zusammenarbeit sinnvoll? Was sollte man sich vorher gut überlegen und welche Chancen sind für wen am besten zu realisie-ren? Viele Fragen, auf die der folgende Artikel aus der KVB-Praxisberatung Antworten liefert.

KOOPERATIONEN: KOSTEN UND UMSATZ IM BLICK

Gängige Kooperationsformen in der vertragsärztlichen Versorgung

Organisationsgemeinschaften Netze, sektorübergreifende Kooperationen

Berufsausübungs- gemeinschaften (BAG)

Anstellungsverhältnisse

  Praxisgemeinschaften   Apparategemeinschaften   Leistungserbringer-

gemeinschaften   Laborgemeinschaften

(oft auch als OP-Zentren, Ärztehäuser)

  Praxisverbünde/Praxisnetze (gegebenenfalls auch unter Einbezug von Krankenhäusern und anderen Heilberufen)

  Kooperationen mit Kranken- häusern (Belegarzt, ASV, etc.)

  fachgleiche/fachübergreifende BAG; örtliche/überörtliche BAG; Teil-BAG,

  Tätigkeit zugelassener Ärzte unter dem Dach eines MVZ (= keine BAG im vertrags- arztrechtlichen Sinne)

  Tätigkeit als angestellter Arzt   bei einem Vertragsarzt   bei einer BAG   in einem MVZ

Kooperation rechtlich selbst- ständiger Einheiten; Kosten-Sharing durch gemeinsame Nutzung insbesondere von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Geräten und Personal; sonst voneinander getrennt!

Praxisverbund (Paragraf 23d M-BO): Kooperation zur Erfüllung eines durch gemeinsame oder gleichgerichtete Maßnahmen bestimmten Versorgungsauftrags oder für eine andere Form der Zusammenarbeit zur Patienten- versorgung (zum Beispiel Qualitäts- sicherung, Versorgungsbereitschaft)

Vertragsarztrechtlich als Einheit betrachtet; Kosten-Sharing, gegebenenfalls wie Organisationsgemeinschaften, aber auch:

  gemeinsamer Abschluss von Behandlungsverträgen

  gemeinsame Patientenkartei   gemeinsame (H)BSNR   gemeinsame Abrechnung

„Kooperation im erweiterten Sinne“ im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem selbstständig-freiberuflich tätigen Vertragsarzt beziehungs-weise BAG oder MVZ und einem abhängig beschäftigten, angestell-ten Arzt

► Kooperation niedrigerer Inten- sität; im Vordergrund steht die Kostenoptimierung

► Kooperation mittlerer Intensi-tät; insbesondere auch interdis-ziplinäre, Sektor- beziehungs-weise Heilberufsübergreifende Kooperationsformen

► Kooperation höherer/hoher Intensität; die gemeinschaft- liche Leistungserbringung beziehungsweise gemeinsame Berufsausübung (BAG) steht im Vordergrund

► „Kooperation“ höherer/hoher Intensität; aber eigentlich keine „klassische“ Kooperation, da keine Gleichstellung der Be- teiligten

Tabelle 1 Quelle: KVB

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23BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

rer Intensität wie Organisations- gemeinschaften erhebliche Ein-sparpotenziale realisieren, insbe-sondere im Bereich der Investitions- und Betriebskosten.

Investitionen in teure Praxisgeräte lassen sich durch gemeinsame Anschaffung auf mehrere Schul-tern verteilen. Damit sinken die individuellen Investitionsvolumina und bei Kreditfinanzierung die Til-gungs- und Zinsbelastungen pro Investor. Die Tilgung kann gemein-sam schneller erfolgen, und durch die gemeinschaftliche Nutzung ver-

kürzt sich auch die Amortisations-dauer der Geräte. Das durch die In- vestitionskostenteilung bedingte niedrigere Finanzierungsrisiko hono-rieren die finanzierenden Banken meist auch mit attraktiveren Kondi-tionen.

Bei den Betriebskosten können vor allem „örtlich kompakte“ Ko-operationen profitieren, beispiels-weise örtliche BAG, MVZ, Praxis-gemeinschaften, Ärztehäuser oder Anstellungen. Der Vorteil beruht auf Synergieeffekten durch die ge-meinschaftliche Nutzung von Per-sonal, Räumen, Einrichtungen, Ge-räten, sonstiger Praxisinfrastruktur und auch Dienstleistungen, denn die genannten „Produktionsfaktoren“ müssen bei einer Kooperation im Vergleich zur Einzelpraxis nicht ent- sprechend mehrfach vorgehalten werden. So benötigt zum Beispiel eine Zweier-BAG pro Arzt nicht die zahlenmäßig doppelte Raumfläche

im Vergleich zu zwei Einzelpraxen. Anmeldung, Laborraum, sanitäre Anlagen, Sozialraum usw. müssen nur einmal vorhanden sein. Ebenso verhält es sich mit Praxiseinrich-tungen, vielen medizinischen Ge-räten und sonstiger Infrastruktur wie Telefon- oder IT-Anlage. Eine zeitsparende Bündelung bürokrati-scher und praxisorganisatorischer Aufgaben führt zu flexiblerem be-ziehungsweise reduziertem Perso-naleinsatz. Bestimmte Dienstleis-tungen können kostensparend ge-meinsam für alle Beteiligten beauf-tragt werden, wie etwa IT-Service,

Raumpflege, Lohn- und Finanz-buchhaltung, Steuer- und Rechts-beratung, Marketing und Qualitäts- management.

Teure Geräte (wie Röntgen, Sono-grafie) lassen sich durch gemein-same Nutzung und bessere Aus-lastung wirtschaftlicher betreiben. Das kann entscheidend dafür sein, ob eine bestimmte Leistung in Hin- blick auf die Vergütung per EBM überhaupt kostendeckend erbracht werden kann. Der Effekt beruht auf einer Verteilung der Fixkosten – also der Kosten, die unabhängig vom Betrieb eines Gerätes anfallen, wie insbesondere Finanzierungs-, Raum-, Wartungs- oder Versiche-rungskosten, Gehälter und Ab-schreibungen – auf die Anzahl der mit dem Gerät erbrachten Leis- tungen. Zwar entsteht bei höherer Nutzungsintensität ein gegenläu- figer Effekt durch einen teilweisen Anstieg der variablen, abhängig

von der Nutzung eines Gerätes an-fallenden Kosten (insbesondere Kosten für Verbrauchsmaterialien, Betriebsstoffe, Energie oder Repa-raturen/Ersatzteile). Die Gesamt-kosten pro Leistung als Summe aus fixen und variablen Kosten aber sinken mit der Steigerung der Leistungsanzahl, wie das Rechen-beispiel in der Tabelle auf dieser Seite verdeutlicht.

Positive Effekte auf der Umsatz-seite lassen sich primär bei Ko-operationsformen erzielen, bei denen die – gemeinschaftliche –

Leistungserbringung im Vorder-grund steht, tendenziell also bei BAG, MVZ, Anstellungsverhältnis-sen und Praxisnetzen. Im Allge-meinen führen solche Kooperatio-nen durch eine effizienzsteigernde, innerorganisatorische Bündelung und Verteilung von Management- und/oder Verwaltungsaufgaben, durch flexiblere Sprechstunden- und Vertretungsregelungen etc. auch zur Freisetzung zeitlicher Kapazitäten bei den beteiligten Ärzten, die ergänzend für umsatz-seitige Maßnahmen genutzt wer-den können.

Eine Umsatzsteigerung kann ins-besondere durch die Erbringung neuer/zusätzlicher Leistungen und/oder die Gewinnung neuer Patienten erfolgen - unter Budget-bedingungen (RLV, QZV) insbe-sondere in Bereichen außerhalb des budgetierten GKV-Honorars. Handlungsrahmen kann dabei eine

Anteil der Fixkosten an den Kosten jeder Einzelleistung bei steigender Leistungszahl

Anschaffungskosten Gerät 30.000,– Euro 30.000,– Euro

Fixe Kosten pro Jahr 5.000,– Euro 5.000,– Euro

Variable Kosten pro Leistung 20,– Euro 25,– Euro

Anzahl der Leistungen pro Jahr 200 400

Kosten pro Leistung 45,– Euro (5.000,– Euro + (20,- Euro x 200)) / 200

37,50 Euro (5.000,– Euro + (25,- Euro x 400)) / 400

Tabelle 2 Quelle: KVB

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BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT 24

Strategie der Spezialisierung (ver-tieftes Leistungsangebot) oder der Diversifizierung (breites Leistungs-angebot) sein, was bei konsisten-ter Umsetzung ergänzend auch ent- sprechende Marketing-Effekte ge-neriert.

So können in fachgleichen und/oder örtlichen BAG Investitionen in moderne Geräte, die alleine nicht rentabel realisierbar wären, gemein-sam geschultert und so die diagnos-tischen und therapeutischen Mög-lichkeiten der Praxis verbessert werden. Technisch auf modernem Stand stehende Praxen sind attrak-tiver für Patienten und weitere Ko-operationspartner. Die Möglichkeit für erweiterte Praxisöffnungszeiten bietet einen weiteren Wettbewerbs- vorteil.

In fachübergreifenden BAG kann durch die Wahl der Kombination der beteiligten Fachgebiete das Praxisspektrum in geeigneter Wei-se erweitert oder ergänzt werden. Die Addition der ärztlichen Kompe-tenzen sowie die Möglichkeit zu gegenseitiger Konsiliartätigkeit werden von Patienten positiv wahr- genommen.

Bei einer ortsübergreifenden BAG kann der Patienten-Einzugsbereich vergrößert und durch den gemein-samen Außenauftritt die Patienten-bindung an den Standorten erhöht und damit eine Abwanderung ver-mieden werden. Durch Migration der Partner zwischen den Stand-orten im Rahmen des zeitlich Zu-lässigen lässt sich die Arbeitskraft der beteiligten Ärzte besser ver-teilen, und ein Einsatz des Part-ners wird eventuell auch in über-versorgten Gebieten möglich.

Eine Teil-BAG kann sich durch Kon- zentration auf ein oder mehrere Krankheitsbilder gezielt spezialisie-ren und sich dadurch ein regiona-

les Alleinstellungsmerkmal schaf-fen. Die starke Marktposition einer solchen Spezialpraxis hat eine positive Außenwirkung, erhöht die Zuweiserbindung und kann zu vor-teilhafter Netzwerkbildung führen. Zudem ist eine spezialisierte Teil-BAG bei entsprechender Versor-gungsausrichtung gut aufgestellt für die Teilnahme an Verträgen der Integrierten Versorgung oder ge-gebenenfalls der ambulanten spe-zialfachärztlichen Versorgung (ASV).

Bei einem MVZ liegt als strategi-sche Grundkonzeption ein breites Leistungsangebot im Sinne einer umfassenden, fächerübergreifen-den Versorgung „aus einer Hand“ nahe, es bieten sich aber gleicher-maßen auch Spezialisierungskon-zepte an. Durch Einbindung weite-rer, auch nichtärztlicher Gesund-heitsberufe und -institutionen kön-nen diese Konzepte jeweils noch ausgebaut werden, die erworbene Marktposition kann zur Marken- bildung mit den sich daraus erge-benden Wettbewerbsvorteilen ge-nutzt werden. Die Bündelung von Leistungen und Kompetenzen, kurze Wege und abgestimmte Be-handlungen prädestinieren ent-sprechend konzipierte MVZ für Behandlungskonzepte bei multi-morbiden und chronisch kranken Patienten.

Die Anstellung eines Arztes er-öffnet Kapazitäten für die Bindung zusätzlicher Patienten, was oftmals das Angebot bestimmter, sonst un- wirtschaftlicher Leistungen über-haupt erst rentabel macht. Filialen können mithilfe angestellter Ärzte flexibler bedient und Praxisausfall-zeiten aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung minimiert werden.

Praxisnetze sind durch die regio-nale interdisziplinäre und intersek-torale Vernetzung der Teilnehmer

ein potenzieller Vertragspartner für Konzepte der Integrierten Ver-sorgung. Ebenso dürften die zu-nehmenden Möglichkeiten zur Er-bringung telemedizinischer Leis- tungen gerade Praxisnetzen zu-künftig weitere Perspektiven eröff-nen.

Durch eine Kooperation mit Krankenhäusern etwa im Rahmen einer beleg- oder konsiliarärztli-chen Tätigkeit, mittels Erbringung vor- beziehungsweise nachstatio-närer Leistungen und ambulanter Operationen für ein Krankenhaus oder auch innerhalb der ambulan-ten spezialfachärztlichen Versor-gung (ASV) lassen sich extra- budgetäre beziehungsweise zu-sätzliche Honorarmöglichkeiten erschließen.

Kooperationsbedingt gewonnene Zeitkapazitäten können auch für alternative (ärztliche) Tätigkeiten genutzt werden, zum Beispiel für honorarärztliche Tätigkeiten, Vor-träge, Gutachten oder Patienten-schulungen.

Nicht vergessen werden sollte zu guter Letzt, dass in EBM und HVM diverse finanzielle Fördermaßnah-men für eine kooperative Leistungs-erbringung im Rahmen von BAG, MVZ, Anstellungsverhältnissen und anerkannten Praxisnetzen geregelt sind. Für anerkannte Praxisnetze, die einen besonderen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung (zum Beispiel Heimversorgung, Palliativ-versorgung, Versorgung im länd- lichen Raum) leisten, besteht in Bayern zudem die Möglichkeit einer gesonderten finanziellen Förderung.

Stephan Pechtl (KVB)

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25KURZMELDUNGEN/IMPRESSUM

Zi STELLT „COVID- MODUL“ BEREIT

Seit April 2020 verfügen die Ver-mittlungszentralen der Kassen-ärztlichen Vereinigungen über ein neues Instrument zur schnellen symptomatischen Ersteinschätzung auf eine mögliche Coronavirus- Erkrankung. Das vom Zentralinsti-tut für die kassenärztliche Versor-gung (Zi) für die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 bereitgestellte software- gestützte, medizinische Erstein-schätzungsverfahren SmED (Struk-turierte medizinische Ersteinschät-zung in Deutschland) ist durch ein „COVID-Modul“ ergänzt worden.

Symptome, die auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus hin-deuten, können über SmED bereits jetzt erfasst werden. Das COVID- Modul ermöglicht nun aber eine noch schnellere Abgrenzung. Dies ist wichtig, da es mit weiter steigen-den COVID-19-Fallzahlen unabding-bar wird, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungskapazi-täten auf Basis einer telefonischen Ersteinschätzung in konkrete Ver-sorgungseinrichtungen zu lenken, die hierfür besonders geeignet sind. Zum Schutz von Hochrisiko-patienten sollten COVID-Patienten und Verdachtsfälle möglichst in besonderen Einrichtungen versorgt werden.

Zusammenfassung Redaktion

NÄCHSTE AUSGABE VON KVB FORUMBitte beachten Sie, dass aufgrund der gegenwärtigen Situation die nächste reguläre Ausgabe von KVB FORUM voraussichtlich erst im Juli 2020 erscheint.

Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

Herausgeber (V. i. S. d. P.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz

Anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

Satz und Layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

Druck:BluePrint AG, 80939 München Gedruckt auf FSC®-zertifiziertem Papier

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KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

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26 KVB SERVICENUMMERN26

Persönliche Beratung zur Abrechnung (nach Terminvereinbarung)

Mittelfranken Monika Gibanica-Maier 09 11 / 9 46 67 – 4 47 [email protected]

Moritz Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 4 23 [email protected]

München Julia Müller 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Eric Streckhardt 0 89 / 5 70 93 – 44 38 [email protected]

Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

Niederbayern Rudolf Paper 0 94 21 / 80 09 – 3 06 [email protected]

Dagmar Wiedemann 0 94 21 / 80 09 – 4 84 [email protected]

Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Christine Kügle 0 89 / 5 70 93 – 44 30 [email protected]

Stephanie Lübbe 0 89 / 5 70 93 – 44 29 [email protected]

Verena Meinecke 0 89 / 5 70 93 – 44 45 [email protected]

Claudia Schweizer 0 89 / 5 70 93 – 44 32 [email protected]

Oberfranken Jennifer Rennert 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Lukas Schader 09 21 / 2 92 – 2 72 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Silke Finger 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Monika Vachenauer 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Unterfranken Madleen Del Gaudio 09 31 / 3 07 – 4 99 [email protected]

Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 99 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 99 [email protected]

Persönliche Beratung zu Verordnungen (nach Terminvereinbarung)

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

München Anita Bulley 0 89 / 5 70 93 – 21 58 [email protected]

Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Arwed Acksel 09 41 / 39 63 – 3 92 [email protected]

Karolin Ihle 09 41 / 39 63 – 1 69 [email protected]

Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Beate Steinhauser 09 41 / 39 63 – 1 99 [email protected]

Schwaben Elke Eiglmeier 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Beate Selge 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 4 99 [email protected]

KVB Servicetelefonie

Wir helfen Ihnen gerne zu folgenden Zeiten und Themen:

Montag bis Donnerstag 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag 7.30 bis 16.00 Uhr

Abrechnung

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

Verordnung

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

Seminare

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 20Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21E-Mail [email protected]

Benutzerkennung

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 60E-Mail [email protected]

IT in der Praxis

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50E-Mail [email protected]

Online-Dienste

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40E-Mail [email protected]

� Mitgliederportal, „Meine KVB“

Telematikinfrastruktur

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 06 10E-Mail [email protected]

MammaSoft Support

Telefon 0 89 / 5 70 93 - 4 01 00E-Mail [email protected]

Qualitätsmanagement

Telefon 0 89 / 5 70 93 - 4 00 70E-Mail [email protected]

� Qualitätszirkel � Hygiene- und Infektionsschutzmanagement

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2727KVB SERVICENUMMERN

Persönliche Beratung zur Praxisführung (nach Terminvereinbarung)

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Stephan Haniffa 0 89 / 5 70 93 – 33 31 [email protected]

Amelie Novacek 0 89 / 5 70 93 – 34 73 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Simone Kutzner 0 94 21 / 80 09 – 2 13 [email protected]

Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Stefano Giusto 0 89 / 5 70 93 – 42 08 [email protected]

Safete Imeri 0 89 / 5 70 93 – 35 59 [email protected]

Jessica Lampl 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Alexander Sieberath 0 89 / 5 70 93 – 44 36 [email protected]

Oberfranken Vivica Geringer 09 21 / 2 92 – 2 17 [email protected]

Michaela Hofmann 09 21 / 2 92 – 2 29 [email protected]

Iris Püttmann 09 21 / 2 92 – 2 70 [email protected]

Oberpfalz Franz Ferstl 09 41 / 39 63 – 2 33 [email protected]

Simone Kutzner 09 41 / 39 63 – 2 87 [email protected]

Siegfried Lippl 09 41 / 39 63 – 1 51 [email protected]

Schwaben Eva Funke 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Michael Geltz 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Anja Rößle 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Dieter Walter 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Stephanie Weidmann 08 21 / 32 56 – 3 99 [email protected]

Unterfranken Michael Heiligenthal 09 31 / 3 07 – 4 99 [email protected]

Christine Moka 09 31 / 3 07 – 4 99 [email protected]

Peter Schäfer 09 31 / 3 07 – 4 99 [email protected]

Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)

Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und SchwabenTelefon 0 89 / 57 95 70 – 8 50 10Fax 0 89 / 57 95 70 – 8 50 11E-Mail [email protected]

Unter-, Mittel- und OberfrankenTelefon 09 21 / 78 51 75 – 6 50 10Fax 09 21 / 78 51 75 – 6 50 11E-Mail [email protected]

Telefonische Beratung

emDoc (Abrechnung Notarztdienst)

Montag bis Freitag 9.00 bis 15.00 Uhr

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 8 80 88Fax 0 89 / 5 70 93 – 6 49 25E-Mail [email protected]

KVB Rückrufservice

Unter www.kvb.de/Beratung gelangen Sie unabhängig vom Thema zu den Kontaktdaten und können über Kontakt- formulare einen Rückruf anfordern. Bitte nennen Sie uns Ihren Termin-wunsch und den Themenschwerpunkt

Praxisführung

E-Mail [email protected].

Page 28: Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen …2020/05/06  · KVB FORUM 5-6/2020 6 TITELTHEMA A ls die KVB am Dienstag, den 25. Februar, zu einer Koordinationssitzung ins Bayerische Gesundheitsministerium

VORSCHAU

EINFACH VERSCHENKEN?Wenn die Praxis in der Familie bleiben soll

VERSORGUNG FÖRDERNLandesausschuss empfiehlt neue Fördergebiete

CORONAAktuelle Praxisinformationen der KVB zur Pandemie

TELEMEDIZINBayerische Pilotstudie zur Diabetesversorgung