16
Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen 935 Der Radiologe 10 · 2013 | Radiologe 2013 · 53:935–950 DOI 10.1007/s00117-012-2562-x © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 BDR Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Hausärzte vs. Fachärzte – eine meist kon- fliktträchtige Konstellation. Das durch den Ausgang der Bundestagswahl ent- standene politische Vakuum versuchen die Hausärzte nun offensichtlich für sich zu nutzen. Angeblich wollen sie die Ver- sorgung, den Ausbau der Allgemeinme- dizin an Universitäten und die Förderung der Weiterbildung im zukünftigen Koali- tionsvertrag festgeschrieben sehen. So for- derte der Vorsitzende des Hausärztever- bands, Ulrich Weigeldt aktuell „eine na- tionale Strategie“ und wandte sich gegen die Besitzstandswahrung der Fachärzte. Der Konflikt eskaliert aber auch inner- halb der KBV. Derzeit vertritt sie Haus- und Fachärzte gemeinsam. Die Hausärz- te fordern nun aber von der kommenden Bundesregierung, die beiden Gruppen in getrennten Körperschaften des öffentli- chen Rechts neu zu organisieren. Als erste hat sich die Vertreterver- sammlung der KV Hamburg nachdrück- lich für den Erhalt einer einheitlichen KV- Struktur ausgesprochen und wandte sich damit auch gegen bereits jetzt schon deut- liche Bestrebungen der KBV hin zu einer haus- und fachärztlichen Sektionierung. Gepaart mit den Plänen der Hausärzte ist das gesamte KV-System derzeit massiv bedroht. Am Ende dieser Spaltungsbestre- bungen werden die Krankenkassen, nicht aber die PatientInnen und schon gar nicht die Ärzteschaft die lachenden und ratio- nierenden Gewinner sein und eine verant- wortungsvolle medizinische Versorgung unmöglich machen. Das werden auch kaum die offenen und warnenden Wor- te unseres Kollegen Montgomery: „Die vor uns liegenden Herausforderungen in der Gesundheitspolitik sind enorm, unsere Gesellschaft des langen Lebens will eine gu- te gesundheitliche Versorgung und Teilha- be am medizinischen Fortschritt. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige Finanzie- rung des Gesundheitssystems, ausreichend finanzierte Krankenhäuser und eine ange- messene Honorierung der Ärzte und ande- rer Gesundheitsberufe. All das können wir nur mit einer Koalition der Vernunft schaf- fen - ideologische Irrungen, wie die der Bür- gerversicherung, dürfen da keinen Platz ha- ben“ im Statement der BÄK zum Wahlaus- gang verhindern können. Statt diese Position vehement zu unterstützen schreitet die Demontage der Strukturen der verfassten Ärzteschaft vo- ran, egal wer zukünftig für Gesundheits- politik zuständig sein wird. Professor L. ist nicht die ausschließliche Inkarnation einer patienten- und ärztefeindlichen Me- dizin – für die Spaltung sorgt die Ärzte- schaft schon selbst Es scheint, als soll aus einem freien Beruf mit eigenverantwortlich handeln- den Medizinern eine weisungsabhängige und dirigierbare Masse – ungeachtet des Ausgangs der Koalitionsverhandlungen – werden. Dem werden wir als RadiologIn- nen entschieden entgegentreten. Ihr Helmut Altland P.S. Einzelheiten zu den Sondierungsge- sprächen zwischen SPD und CDU sind bisher noch nicht bekannt geworden – von wem „Merkelcare“ gestaltet werden soll, ist noch unklar. Spalten statt versöhnen … Gesundheitspolitik(er) in der Warteschleife Inhalt 935 936 936 936 937 941 941 942 945 946 946 947 948 943 949 949 949 950 Editorial Spalten statt versöhnen …  Gesundheitspolitik(er) in der   Warteschleife Berufspolitik Novellierung der (Muster-)Weiter- bildungsordnung –   Beratungszeitraum verlängert Methoden-Fächer (AGMF)   im Zentrum der Versorgung Einladung zum 1. TKmed®-  Anwendertreffen Jenseits von ZIPP / Destatis:   Radiologie ist auch  Grundversorgung  Jörg-Mahlstedt-  Gedächtnispreis 2013 Berliner RadiologInnen unterstüt- zen die Jenny de la Torre-Stiftung RechtRechtsprechungs-Report  Radiologie RezensionenLeistungsbalance für Leitende   Ärzte Angiofibel - Interventionelle angio- graphische Diagnostik und Therapie Klinische Radiologie Fakten Gefäßmedizin - Therapie und Praxis Peer Review: sicher ist besser VerschiedenesIn aller Kürze Neue Mitglieder/Jubilare Anzeigen Impressum BDR-Adressen

Mitteilungen BDR

  • Upload
    andrea

  • View
    217

  • Download
    3

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Mitteilungen BDR

Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen

935Der Radiologe 10 · 2013 |

Radiologe 2013 · 53:935–950DOI 10.1007/s00117-012-2562-x© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 BDR

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Hausärzte vs. Fachärzte – eine meist kon-fliktträchtige Konstellation. Das durch den Ausgang der Bundestagswahl ent-standene politische Vakuum versuchen die Hausärzte nun offensichtlich für sich zu nutzen. Angeblich wollen sie die Ver-sorgung, den Ausbau der Allgemeinme-dizin an Universitäten und die Förderung der Weiterbildung im zukünftigen Koali-tionsvertrag festgeschrieben sehen. So for-derte der Vorsitzende des Hausärztever-bands, Ulrich Weigeldt aktuell „eine na-tionale Strategie“ und wandte sich gegen die Besitzstandswahrung der Fachärzte.

Der Konflikt eskaliert aber auch inner-halb der KBV. Derzeit vertritt sie Haus- und Fachärzte gemeinsam. Die Hausärz-te fordern nun aber von der kommenden Bundesregierung, die beiden Gruppen in getrennten Körperschaften des öffentli-chen Rechts neu zu organisieren.

Als erste hat sich die Vertreterver-sammlung der KV Hamburg nachdrück-lich für den Erhalt einer einheitlichen KV-Struktur ausgesprochen und wandte sich damit auch gegen bereits jetzt schon deut-liche Bestrebungen der KBV hin zu einer haus- und fachärztlichen Sektionierung.

Gepaart mit den Plänen der Hausärzte ist das gesamte KV-System derzeit massiv bedroht. Am Ende dieser Spaltungsbestre-bungen werden die Krankenkassen, nicht aber die PatientInnen und schon gar nicht die Ärzteschaft die lachenden und ratio-nierenden Gewinner sein und eine verant-

wortungsvolle medizinische Versorgung unmöglich machen. Das werden auch kaum die offenen und warnenden Wor-te unseres Kollegen Montgomery: „Die vor uns liegenden Herausforderungen in der Gesundheitspolitik sind enorm, unsere Gesellschaft des langen Lebens will eine gu-te gesundheitliche Versorgung und Teilha-be am medizinischen Fortschritt. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige Finanzie-rung des Gesundheitssystems, ausreichend finanzierte Krankenhäuser und eine ange-messene Honorierung der Ärzte und ande-rer Gesundheitsberufe. All das können wir nur mit einer Koalition der Vernunft schaf-fen - ideologische Irrungen, wie die der Bür-gerversicherung, dürfen da keinen Platz ha-ben“ im Statement der BÄK zum Wahlaus-gang verhindern können.

Statt diese Position vehement zu unterstützen schreitet die Demontage der Strukturen der verfassten Ärzteschaft vo-ran, egal wer zukünftig für Gesundheits-politik zuständig sein wird. Professor L. ist nicht die ausschließliche Inkarnation einer patienten- und ärztefeindlichen Me-dizin – für die Spaltung sorgt die Ärzte-schaft schon selbst

Es scheint, als soll aus einem freien Beruf mit eigenverantwortlich handeln-den Medizinern eine weisungsabhängige und dirigierbare Masse – ungeachtet des Ausgangs der Koalitionsverhandlungen – werden. Dem werden wir als RadiologIn-nen entschieden entgegentreten.Ihr

Helmut Altland

P.S. Einzelheiten zu den Sondierungsge-sprächen zwischen SPD und CDU sind bisher noch nicht bekannt geworden – von wem „Merkelcare“ gestaltet werden soll, ist noch unklar.

Spalten statt versöhnen … Gesundheitspolitik(er) in der Warteschleife

Inhalt

935

936

936

936

937

941

941

942

945

946

946

947

948

943

949

949

949

950

EditorialSpalten statt versöhnen … Gesundheitspolitik(er) in der  Warteschleife

BerufspolitikNovellierung der (Muster-)Weiter-bildungsordnung –  Beratungszeitraum verlängert

Methoden-Fächer (AGMF)  im Zentrum der Versorgung

Einladung zum 1. TKmed®- Anwendertreffen

Jenseits von ZIPP / Destatis:  Radiologie ist auch Grundversorgung 

Jörg-Mahlstedt- Gedächtnispreis 2013

Berliner RadiologInnen unterstüt-zen die Jenny de la Torre-Stiftung

Recht 

Rechtsprechungs-Report Radiologie

Rezensionen 

Leistungsbalance für Leitende  Ärzte

Angiofibel - Interventionelle angio-graphische Diagnostik und Therapie

Klinische Radiologie Fakten

Gefäßmedizin - Therapie und Praxis

Peer Review: sicher ist besser

Verschiedenes 

In aller Kürze

Neue Mitglieder/Jubilare

Anzeigen

Impressum

BDR-Adressen

Page 2: Mitteilungen BDR

936 | Der Radiologe 10 · 2013

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

Liebe LeserInnen, wir berichten weiter oder Fortsetzung folgt.

Dr. Detlef WujciakHalle

Novellierung der (Muster-)Weiterbildungs-ordnung – Beratungszeitraum verlängert

Nachdem die systematische und weitgrei-fende Neugestaltung der neuen WBO bis hin zum Facharzt für chinesische Medi-zin in ihrem Aufwand in die Bundesärz-tekammer (BÄK) zurückgeschwappt ist, wurde eine Verlängerung des Beratungs-zeitraumes bis 2015 bzw. 2016 durch die BÄK bekannt gegeben. Der Aufwand ist in der Tat erheblich, da über die wissen-schaftlichen Gesellschaften, die Berufs-verbände, die Landesärztekammern und

nicht zuletzt die BÄK selbst vielfältigste Abstimmungen notwendig sind. Die in-haltlichen Probleme haben sich für die Ra-diologen dadurch nicht geändert. Weiter-hin steht das Abgrenzungsproblem radio-logischer Kerninhalte zu den Begehrlich-keiten anderer Fachgruppen im Brenn-punkt. Derzeit tun sich die Nuklearmedi-ziner mit sorglosen Überschreitungen der Fachgrenze zu ihrem Fachgebiet hervor.

Methoden-Fächer (AGMF) im Zentrum der Versorgung

Der Berufsverband der Laborärzte (BDL) hatte zur Herbsttagung 2013 nach Berlin eingeladen. Ein Schwerpunkt der Ver-anstaltung befasste sich mit den Versor-gungsstrukturen und aktuellen Berufs-politischen Entwicklungen. Geladen wa-ren Vertreter der Internisten, Rheumato-logen, Endokrinologen, Methodenfächer sowie das unparteiische Mitglied des Ge-meinsamen Bundesausschusses Frau Dr. Regina Klakow-Franck.

Der Vorsitzende des BDL, Dr. Bobrow-ski wies in seinem Eingangsstatement de-tailliert auf die Versorgungsprobleme in der Laboratoriumsdiagnostik unter den aktuellen budgetären Bedingungen und

Honorarkürzungen seines innovativen Fachgebietes hin.

Der Rheumatologe Dr. Edelmann, Vor-sitzender des Berufsverbands der Rheu-matologen, ging eingehend auf Anwen-dungen und aktuellen Probleme der in-ternistischen Rheumatologen in der La-bordiagnostik ein. Er betonte auf Nach-frage, dass man sich im Speziallabor auf die eigenen Patienten beschränken wolle und keinesfalls Laborleistungen als reine Auftragsleistung durchführen wolle. Dies sei Sache der Laborärzte. Dr. Altland, Vor-sitzender des BDR und Sprecher der AG-Methodenfächer, beleuchtete die aktu-ellen Entwicklungen und Entscheidun-

gen der Körperschaften zur honorarpoli-tischen Aufspaltung der Fachärzteschaft zugunsten der fachärztlichen Grundver-sorger, Einkommens-Neiddebatten, am-bulante spezialfachärztliche Versorgung, Schiedsamtsentscheidung zu angestell-ten Ärzten überweisungsgebundener Fä-cher sowie den Einfluss von Kapitalgesell-schaften auf die ambulante fachärztliche Versorgung aus Sicht der ärztlichen Me-thodenfächer.

Frau Dr. Klakow-Franck ging in einem „High-Light“ anschließend detailliert auf den aktuellen Stand der Regelungen der Gemeinsamen Bundesausschuss zur am-bulanten spezialfachärztlichen Versor-gung (ASV) ein.

Es folgte eine angeregte Podiumsdis-kussion zur Vertiefung der Themen.

Gratulation – Rundum eine gelungene Veranstaltung.

(sl)

Photo BDP e.V.

Einladung zum 1. TKmed® -Anwendertreffen

Im April hatten wir über das unfallchirur-gische Projekt zur Versorgung Unfallver-

letzter, TKmed® - das bundesweite Netz-werk für Telekooperation in der Medizin, berichtet, siehe DER RADIOLOGE 2013, S. 370 ff.

Die Träger dieses Projektes laden nun alle Interessierten zu einem Informations-austausch am 22. November 2013 ins Kli-nikum Rechts der Isar, München, ein.

Neugierige Interessenten, Anfänger und Profis aus Medizin und IT können dort einen ganzen Tag schauen, testen und von erfahrenen Anwendern lernen.

Sie finden alle Informationen (Ort, Zeit Programm) unter www.tkmed.org.

(sl)

Page 3: Mitteilungen BDR

937Der Radiologe 10 · 2013 |

Jenseits von ZIPP / Destatis: Radiologie ist auch Grundversorgung

Die Diskussion um die Fortentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung ist voll entbrannt, noch lange bevor kon-kret an der Neubewertung des EBM ge-arbeitet werden soll. Mit der Pauscha-len fachärztlichen Grundversorgung (PFG) wird die Radiologie zunächst von den Honorarzuwächsen ausgeschlos-sen. Die Veröffentlichungen von be-triebswirtschaftlichen Daten zur Ho-norarsituation ordnen die Radiologen nach wie vor bei den überdurchschnitt-lich verdienenden Fachärzten ein – zu-meist jedoch auf fragwürdiger Daten-grundlage und durch Vermischung mit Nuklearmedizinern und Strahlenthe-rapeuten. Wir wollen nachfolgend auf-zeigen, wie die Situation im Bereich der GKV-Vergütung tatsächlich aussieht.

Aus den verfügbaren Erhebungen lassen sich dazu Daten plausibel verwenden – al-lerdings wäre es deutlich einfacher, wenn sich mehr RadiologInnen an der Daten-erhebung des ZIPP (vgl. DER RADIO-LOGE 2013, 835ff.) beteiligen würden. Das ZI hat den Befragungszeitraum bis November verlängert. Machen Sie mit, helfen Sie uns – und sich selbst. Die Stär-kung der vertragsärztlichen Grundver-sorgung ist ein zentrales Thema der ho-norarpolitischen Diskussion der letzten Monate. Die Entwicklung der wirtschaft-lichen Situation in Arztpraxen wurde da-bei ausführlich erörtert. Ziel ist eine Ni-vellierung von Einkommensunterschie-den zwischen den Fachgruppen, die nach mehrheitlicher Auffassung einer stabilen Entwicklung der vertragsärztlichen Ver-sorgung entgegenstehen. Das hat nun zu einem Paradigmenwechsel bei der Ho-norarverteilung, durch Einrichtung eines weiteren Vorwegabzugs und Einführung der Pauschalen fachärztlichen Grundver-sorgung (PFG), geführt, DER RADIOLO-GE 2013, S. 368f.

Bewertungsauftrag EBM

Gleichzeitig besteht der Auftrag, den EBM zu überarbeiten. Der Bewertungsaus-

schuss hat sich in seiner 288. Sitzung im Oktober 2012 zu Grundsätzen und Eck-punkten zur Änderung und Weiterent-wicklung des Einheitlichen Bewertungs-maßstabes wie folgt positioniert: „Die be-triebswirtschaftliche Kalkulation des EBM mittels des Standardbewertungssystems basiert auf der Annahme einer Modell-praxis mit einem Vollzeit tätigen Praxis-inhaber, der in dieser Zeit ausschließlich GKV-Patienten behandelt. Der EBM ist so kalkuliert, dass die Modellpraxis aus den Erlösen ihre Kosten vollständig deckt und einen Überschuss in Höhe des Kalkulato-rischen Arztlohnes erzielt.“

KBV-Honorarberichte

Dazu sind verschiedene Sammlungen von Wirtschafts- und Abrechnungs-daten verfügbar. Einerseits veröffent-licht die die KBV seit der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Ver-

sorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG), erstmals im Herbst2012 für das 1.und 2.Quartal 2011, quartalsweise Berichte über die Er-gebnisse der Honorarverteilung (BEH). Ziel ist es an Hand nachprüfbarer Zahlen und Fakten zu informieren. Auf Grund-lage der Meldungen aus den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen werden hier regelmäßig die Abrechnungs- und Honorardaten aller Fachgruppen zusam-mengestellt (siehe auch DER RADIOLO-GE 2013, S. 776 ff). „Mit dem Honorar-bericht wollen wir der Legendenbildung über die Vergütung der niedergelasse-nen Ärzte und Psychotherapeuten Trans-parenz entgegensetzen.“ (BEH für das 2. Quartal 2012)

Statistisches Bundesamt

Zum anderen veröffentlicht das Statisti-sche Bundesamt in vierjährigem Abstand

ww

w.k

ikat

oon.

de

Page 4: Mitteilungen BDR

938 | Der Radiologe 10 · 2013

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

in der Fachserie 2, Reihe 1.61. Daten zur Kostenstruktur bei Arztpraxen (KSA). Der letzte Bericht mit Daten aus 2011 ist kürz-lich erschienen. Diese Befragung ist für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vorgesehen. Die Erfassungssystematik ist nicht auf eine Bewertung der Wirtschafts-lage von Arztpraxen im Zusammenhang mit der GKV-Tätigkeit ausgerichtet. Ins-besondere der berechnete Jahresüber-schuss ist keine aussagefähige Kenn-zahl zur Bewertung der vertragsärztli-chen Vergütung. Dennoch werden die Zahlen des StatBA in jeder honorarpoli-tischen Diskussion herangezogen. Dafür aber müssten zunächst Privateinnahmen in ihren GKV-Gegenwert umgerechnet werden, um den sogenannten standardi-sierten Jahresüberschuss zu erhalten. Die erhobenen Daten können für einen inter-nen Vergleich der Kostenstruktur durch-aus hilfreich sein. Wie mehrfach von uns dargestellt ist jedoch zu beachten, dass die erfassten Parameter Daten wie kalkulato-rische Zinsen, das heißt die Verzinsung des in der Praxis gebundenen Eigenka-pitals, wie auch die kalkulatorischen Ab-schreibungen, die aus betriebswirtschaftli-cher Sicht die Differenz zwischen Anschaf-fungs- und Wiederbeschaffungskosten für Ersatzinvestitionen darstellen, unberück-sichtigt lassen. Diese Positionen sind aber insbesondere für Radiologen wesentlich und können einen Kostenanteil von bis zu 7% ausmachen. Auf Grund der Systema-tik der Stichprobenbildung sind die Para-meter für einen externer Betriebsvergleich, oder den Vergleich der Betriebsergebnisse zwischen Fachgruppen mit dem Ziel der Prüfung von Maßnahmen der Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergü-tung, wenig verlässlich. Die KSA ist eine Querschnittserhebung, das heißt, die Zu-sammensetzung der Teilnehmer ändert sich von Erhebung zu Erhebung. Die Be-rechnung von Veränderungsraten ist aus diesem Grund methodisch fragwürdig. Die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden und ausgewerteten Praxen wird nicht ver-öffentlicht. Die veröffentlichten Teilneh-merzahlen sind das Ergebnis einer Hoch-rechnung. Für Radiologen werden hier 977 Praxen mit 3.315 Inhabern approximiert. Die Fehlerbreite ist bereits aus der Hoch-rechnung zu den Einnahmen aus vertrags-ärztlicher Tätigkeit von Radiologen zu ah-

nen. Die KSA geht in 2011 vom 493.000 Euro aus, während im BEH für das glei-che Jahr rund 373.000 Euro angegeben werden.

Eigens zur Bewertung der Unterschie-de zwischen den an der vertragsärztliche Versorgung beteiligten Fachgruppen und zwischen den Regionen und zur Analyse, wie sich diese Unterschiede auswirken, wurde 2009 das ZI-Praxis-Panel (ZiPP) geschaffen. Diese Panelerhebung mit ver-sorgungsrelevanten Merkmalen ist auf die Sicherstellung der vertragsärztlichen Ver-sorgung und zur Unterstützung von Ho-norarverhandlungen ausgerichtet. Hier liegen Jahresberichte aus 2010 und 2011 zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situ-ation von Arztpraxen für 2006 bis 2009 vor. Auch diese Recherche belegt: Die öko-nomischen Rahmenbedingungen werden unter anderem wesentlich durch beson-deren Kooperationsformen und die Teil-nahme an besonderen Kooperationsfor-men geprägt. Das führt neben den Ein-nahmen aus der GKV-Tätigkeit zu wei-teren Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit. Hierzu zählen die Einnahmen aus Leis-tungen für Krankenhäuser, aus Behand-lungen von Unfällen im Rahmen der be-rufsgenossenschaftlichen Absicherung aus gutachterlicher Tätigkeit und die aus privater Praxis. Das „faktische Nebenein-ander von GKV- und Privat-Einnahmen ändert jedoch nichts an der Gültigkeit des Grundsatzes, dass die Leistungsbewertung im EBM so kalkuliert sein muss, dass die-se Einnahmen für sich genommen einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb ermögli-chen. Die Erbringung von Leistungen für die GKV wäre nur durch Quersub-ventionierung zwischen GKV-Patienten und Privat-Patienten realisierbar.“ (ZI-Praxis-Panel - Jahresbericht 2010, S.16).

Zur Überprüfung der Leistungsbewer-tung werden GKV und Nicht-GKV-Ein-nahmen im ZiPP vergleichbar gemacht. Zur Orientierung bei Honoraranpassun-gen im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sollen grundsätzlich nicht die Einnahmen der tatsächlich beobachteten Praxen, sondern die aus der Erhebung be-rechneten normierten Einnahmen heran-gezogen werden. Es wird dabei sowohl die Arbeitszeit als auch die Patientenstruktur berücksichtigt. Der Einfluss der Arbeits-zeit dürfte dabei weniger umstritten sein.

Hier liegen entsprechende Erhebungs-daten nur aus dem ZiPP vor. Die Berech-nung erfolgt mit der Standardisierungs-zahl Kappa. Sie zeigt an, inwieweit die Arbeitszeit unter oder über der im EBM veranschlagten Jahresarbeitszeit in Höhe von 2.335,80 Stunden liegt.

Eine Bereinigung der Einnahmen ist hingegen kritischer zu diskutieren. Durchaus üblich ist die Umrechnung von Privateinnahmen in GKV-Einnahmen mit einem Faktor von 2,3. Dies geht auf eine ältere empirische Studie zurück. In früheren Jahren wurde vom ZI die Äqui-valenzziffermethode zur sachgerechte-ren Kostenabschätzung der Leistungsbe-reiche verwendet. Dabei wurde ein Äqui-valenzfaktor von 1,7 angenommen. In der Arbeit von Walendzik, Greß, Manougui-an und Wasem „Vergütungsunterschie-de im ärztlichen Bereich zwischen PKV und GKV auf Basis des standardisierten Leistungsniveaus der GKV und Modelle der Vergütungsangleichung“ wurde auf einer Datenbasis aus 2008 ein Aufschlag-faktor von 2,99 für Radiologen berechnet, der die ärztliche Mehrvergütung für das gleiche Leistungsniveau bei PKV-Patien-ten gegenüber GKV-Patienten wiedergibt.

Um Vergleichbarkeit zu erreichen, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Praxis umso höhere Einnahmen im Vergleich zu einer Normpraxis erzielt, je größer der Anteil der Nicht-GKV-Pa-tienten ist und je deutlicher das Verhält-nis der Einnahmen je Nicht-GKV-Patient zum Fallwert des GKV-Patient über 1 liegt. Im ZiPP wird der so ermittelte Parameter zur Angleichung als Standardisierungs-zahl Lambda bezeichnet. Sie zeigt an, in-wieweit mit Nicht-GKV-Patienten höhe-re Einnahmen als mit GKV-Patienten er-wirtschaftet werden. Ist dies der Fall, wird das Verhältnis aus Privateinnahmen je Pri-vatpatient und GKV-Einnahmen je GKV-Patient mit dem Anteil der Privatpatien-ten gewichtet und die gesamten Einnah-men entsprechend gesenkt. Mit dieser Me-thode erfolgt die Berechnung eines stan-dardisierten Überschusses aus GKV- und Nicht-GKV-Praxis (Abb. 1).

Abb. 1 Lambda (α = Fallwertverhältnis; ρ = An-

teil nicht GKV-Patienten)

Page 5: Mitteilungen BDR

939Der Radiologe 10 · 2013 |

ordnet, damit wird Lambda metho-disch unbedenklich für jede Modelpra-xis berechnungsfähig.

F Mit den Daten der BEH liegen belast-bare Parameter zum mittleren GKV-Fallwert und zu Arztfallzahlen für ver-schiedene Bezugszeiträume vor, die den fiktiven Modellpraxen im jeweili-gen Zeitraum zugeordnet werden kön-nen.

F Der Aufschlagfaktor von 2,99 stellt für Daten aus 2008 eine gute Alternative zu bisherigen Modellen zur Standardi-sierung von Nicht-GKV-Einnahmen dar. Obwohl die GOÄ seit Jahren un-verändert gilt und deshalb der Preis für radiologische Leistungen nicht ge-stiegen ist, werden die PKV-Fallwerte ausgehend von 2008 um 1,5% p. a. an-gepasst. Damit tragen wir dem Argu-ment Rechnung, dass auch im Bereich der PKV allgemein ein Ausgabenan-stieg durch die Privatversicherer fest-gestellt wird.

F Bei bekanntem mittleren GKV-Fall-wert ist somit ein PKV-Fallwert und über die Umsatzgröße eine PKV-Fall-zahl zu generieren.

Der Jahresüberschuss je Praxisinhaber aus GKV-Tätigkeit sinkt im Betrachtungszeit-raum kontinuierlich und erheblich. Das Ergebnis ist plausibel (Tab. 1). Leistun-

Im Jahresbericht 2010 des ZiPP resul-tiert für Radiologen und Nuklearmedizi-nen in 2008 aus einem Jahresüberschuss von 264.601 Euro nach Standardisierung mit Kappa und Lambda ein Ergebnis von 44.477 Euro je Praxispartner. Das heißt, nur 17% des Ertrages sind der Tätigkeit aus GKV-Praxis zuzuordnen. Das sind nur noch 42% des angestrebten Jahres-überschusses von 105.572 Euro.

Da die Erhebung zur Arbeitszeit für die Detektion von „Teilzeitpraxen“ und bei „Vollzeitpraxen“ für die Berechnung des „Stundenlohnes“ wesentlich ist, stellt sich die Frage, welche Ergebnisse resul-tieren, wenn nur eine Standardisierung mit Lambda erfolgt, um Sachverhalte zur Quersubvention zu hinterfragen. Eine sol-che Berechnung ist leider nicht verfügbar. Eigene Berechnungen unter Nutzung des festgestellten Lambdawertes auf Grundla-ge von Gruppenwerten sind methodisch bedenklich. Aus diesem Grund haben wir eine Modelrechnung zur Trendbestim-mung unter folgenden Bedingungen vor-genommen:F Die verfügbaren Erhebungsdaten zu

Umsatz, Kosten und Ertrag sind Wirt-schaftsdaten radiologischer Praxen zu verschiedenen Zeitpunkten, unabhän-gig davon, wie weit sie vom mittleren Wert abweichen. Die Parameter wer-den 19 fiktiven Modellpraxen zuge-

gen, die auf Grundlage eines Punktwer-tes von 5,11 Cent kalkuliert wurden, wer-den, falls keine Quotierung erfolgte, zu einem Punktwert von 3,501 Cent vergütet. Da aber die steigenden Leistungsanforde-rungen in allen KV-Bezirken nicht vom Honorarzuwachs gedeckt sind, erfolgt eine Quotierung der Vergütung, die für 2011 bei Radiologen bundesweit im Mit-tel mit 82,55% angegeben wird. Das heißt, der rechnerische Vergütungspunktwert liegt bei 2,8941 Cent. Das sind 56,6% vom kalkulierten Wert!

Für die Tragfähigkeit einer Praxis sind die Umsätze aus der GKV-Tätigkeit in der Mehrzahl der Fälle unerlässlich. Es wird zwar noch ein geringer Überschuss erzielt. Da davon jedoch noch Steuerzahlungen, Aufwendungen für Kranken- und Pfleg-versicherung und zur beruflichen Alters-versorgung zu begleichen sind, ist aus der Versorgung der überwiegenden Mehrheit der Patienten einer Praxis kein Nettoein-kommen darzustellen.

Mit der Modellrechnung wird deutlich, ohne Quersubvention ist eine stabile, am wissenschaftlichen Fortschritt ausgerich-tete Leistungserbringung im Bereich der GKV für Radiologen unmöglich. Die Er-örterung dieser Situation war bei der Dis-kussion um die angestrebte Abschöpfung vermuteter Rationalisierungsgewinne zur Finanzierung der PFG hilfreich. Damit war Schlimmeres vorerst zu verhindern.

Es muss äußerst bedenklich stimmen, wenn nun KV’en ganze Facharztgruppen nötigen wollen, steuerberaterattestierte Einnahme- Überschussrechnungen re-gional vorzulegen, um – angeblich – wei-tere asymmetrische Änderungen der Ho-norarverteilung im Bundesland zu recht-fertigen. Grund für solche Überlegun-gen ist die Infragestellung der ZiPP-Er-gebnisse. Ob eine sach- und fachgerechte wie auch datenschutzkonforme Aufarbei-tung der Zahlen in dieser Form bei einer KV gewährleistet ist, muss in Kenntnis der Arbeitsweise des ZI klar in Frage gestellt werden.

Der Trend zur Kooperation hat in der ambulanten radiologischen Versorgung früh eingesetzt, da nur so eine wirtschaft-liche Leistungserbringung möglich war. Es bestehen nun deutliche betriebswirt-schaftliche Anreize zur weiteren Zentra-lisation, z. B. im Rahmen von Kranken-

Tabelle 1 Standardisierter Jahresüberschuss aus GKV-Tätigkeit fiktiver Praxen auf Grundlage von Erhe-

bungsdaten der Jahre 2006 bis 2011 (eigene Berechnungen, KBV + ZiPP, StaBu)

Page 6: Mitteilungen BDR

940 | Der Radiologe 10 · 2013

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

hauskooperationen. Das wird unweiger-lich mit längeren Wegen zum Radiologen verbunden sein und wirkt der Stabilisie-rung einer flächendeckenden und wohn-ortnahen Versorgung von Patienten mit radiologisch-diagnostischen Leistungen entgegen, zumal die Bedarfsplanung nun großräumig erfolgt und trotz gestiegener Leistungsanforderungen an das Fachge-biet praktisch keine neue Vertragsarztsit-ze erforderlich werden. Die Versorgungs-situation von GKV-Patienten wird zu-nehmend direkt davon abhängig, welche Möglichkeiten zur Erwirtschaftung von Nicht-GKV-Einnahmen am Standort be-stehen.

Außerdem wird sich zwangsläufig die Versorgungsstruktur primär an den Be-dürfnissen der Nicht-GKV-Versorgung ausrichten, was letztlich zur Schwächung

der Alleinstellungsmerkmale der GKV-Versorgung führen wird.

RadiologInnen arbeiten ausschließ-lich auf Überweisung

Grundversorgung ist bisher nicht defi-niert. Klar ist nur, daß auftragnehmen-de Fachgruppen nach § 13 Abs. 4 Bundes-mantelvertrag-Ärzte, somit auch Radio-logen, derzeit von der besonderen Vergü-tung der fachärztlichen Grundversorgung ausgeschlossen sind. Betrachtet man an Hand einer Stichprobe von rund 145.000 Untersuchungen aus einer Praxis mit dem kompletten Angebot bildgebender Diag-nostik die Verteilung der Untersuchungs-aufträge nach Modalitäten, ist zu vermer-ken, dass über 40% der Aufträge von Haus-

ärzten erteilt werden. Fast jede 4. Frage-stellung am CT und jede 3. Untersuchung am MRT wird von einem Hausarzt ange-fordert – diese radiologischen Leistungen sind also der Grundversorgung zuzuord-nen, ebenso wie die Überweisungen der fachärztlichen Grundversorger. Dies be-legt, dass die Radiologie zu einem über-wiegenden Teil grundversorgungsrelevan-te Leistungen erbringt (Tab. 2).

Die Indikation zur Schnittbilddiagnos-tik wird mit zunehmendem Alter häufi-ger gestellt und erfolgt vor allem bei äl-teren Erwerbstätigen und im frühen und mittleren Rentenalter, nahezu unabhän-gig vom Geschlecht der Patienten, häu-figer im Rahmen der fachärztlichen Ver-sorgung und als wesentlicher Bestandteil der hausärztlich veranlassten Diagnostik.

Unerlässlich für eine zukünftige qualitativ gute Versorgung: Wohnort-nähe und Flächendeckung

Mit Einführung der PFG kann eine Ver-besserung des Zugangs in fachärztliche Sprechstunden erreicht werden (Abb. 2). Sobald aber fachärztliche Leistungen im engeren Sinn erforderlich werden, der Pa-tient also fachärztlicher Spezialversorgung bedarf, entfällt die PFG. Es wird also eher die Betreuung nicht Erkrankter und nicht die Versorgung Erkrankter gefördert. Falls also wirklich die Stabilisierung der Versor-gung langfristiges Ziel dieser Maßnah-men ist, wird man ohne Diagnostik vor

Tabelle 2 Wer braucht Was?

Abb. 2 Wer braucht Was - in welchem Alter? a CT, b MRT

a b

Fachgruppe Gesamt RÖ SONO CT MR NUK RÖ SONO CT MR NUK GesamtAllgemeinmedizin 33,4% 38,1% 31,7% 29,2% 24,6% 38,6% 54% 18% 9% 14% 5% 100%

Innere Medizin  HA 7,2% 6,8% 6,9% 8,7% 7,0% 10,8% 45% 18% 12% 19% 6% 100%

Pädiatrie HA 0,5% 0,7% 0,6% 0,1% 0,4% 0,0% 65% 20% 1% 13% 0% 100%

Anästhesiologie 0,3% 0,2% 0,0% 0,4% 0,8% 0,1% 28% 3% 14% 54% 1% 100%

Augenheilkunde 0,2% 0,0% 0,1% 0,5% 0,8% 0,0% 4% 6% 22% 68% 0% 100%

Chirurgie 8,7% 9,7% 2,7% 3,3% 16,4% 1,8% 53% 6% 4% 36% 1% 100%

Dermatologie 0,3% 0,2% 0,8% 0,1% 0,0% 0,0% 40% 54% 3% 2% 1% 100%

Frauenheilkunde 28,3% 33,7% 51,4% 8,1% 3,6% 25,1% 57% 34% 3% 2% 4% 100%

HNO 3,7% 1,8% 3,9% 13,8% 3,8% 1,6% 23% 20% 36% 20% 2% 100%

Innere Medizin  FA 3,6% 2,8% 0,8% 12,7% 3,5% 4,0% 38% 4% 34% 19% 5% 100%

Neurochirurgie 0,3% 0,1% 0,0% 0,3% 1,0% 0,0% 21% 0% 10% 68% 0% 100%

Neurologie/Psychiatrie 3,5% 0,4% 0,6% 7,0% 13,1% 0,1% 5% 3% 19% 72% 0% 100%

Orthopädie/Unfallchirurgie 7,3% 3,7% 0,2% 6,2% 23,9% 7,2% 24% 1% 8% 63% 4% 100%

Strahlentherapie 0,2% 0,2% 0,0% 0,3% 0,1% 0,4% 63% 3% 18% 7% 10% 100%

Urologie 2,1% 1,0% 0,2% 9,4% 1,0% 10,2% 23% 2% 45% 9% 21% 100%

Sonstige 0,3% 0,5% 0,1% 0,0% 0,2% 0,0% 84% 3% 1% 11% 0% 100%

Gesamt 100,00% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

Hausärzte 41,2% 45,6% 39,1% 38,0% 31,9% 49,5% 53% 18% 9% 15% 5% 100%

Fachärzte 58,8% 54,4% 60,9% 62,0% 68,1% 50,5% 44% 19% 10% 22% 4% 100%

Anteil der Fachgruppen an den Methoden Verteilung der Methoden in den Fachgruppen

Page 7: Mitteilungen BDR

941Der Radiologe 10 · 2013 |

Wortsinn - dies muss sich bei der Vergü-tung auswirken!

Dr. Klaus HammChemnitz

Jörg-Mahlstedt-Gedächtnispreis 2013Auf der Jahrestagung des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner e.V. wurde Dr. Gerhard Ulrich, Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin des Universitätskli-nikum Magdeburg A.ö.R. (Magdeburg) der Jörg-Mahlstedt-Gedächtnispreis in Erinnerung an den langjährigen Vorsitzen des BDN e.V. Prof. Dr. med. Jörg Mahl-stedt verliehen. Mit dem Preis werden wissenschaftliche Arbeiten auf dem Ge-biet der Nuklearmedizin mit überragen-der praktischer bzw. klinischer Bedeutung honoriert. Der Titel der ausgezeichneten Arbeit ist „Predictive Value of Intratumo-

ral 99mTc-Macroaggregated Albumin Up-take in Patients with Colorectal Liver Me-tastases Scheduled for Radioembolization with 90Y-Microspheres” und wurde im J Nucl Med 54:516-522, 2013 publiziert.

Autoren: Gerhard Ulrich*, Oliver Du-deck*, Christian Furth, Juri Ruf, Oliver S. Grosser, Daniela Adolf, Marvin Stiebler, Jens Ricke, Holger Amthauer (*shared authorship).

Dr. A. HeyBerlin

Berliner RadiologInnen unterstützen die Jenny de la Torre-Stiftung

In Berlin leben mehrere Tausend Men-schen auf der Straße. Gesundheitliche Probleme und Verwahrlosung nehmen mit der Dauer der Obdachlosigkeit stän-dig zu. Eine niedrigschwellige Versorgung ohne Ansehen der Person und der Um-

stände ist für diese Menschen dringend notwendig. Im September 2006 eröffnete das Gesundheitszentrum für Obdachlose in der Pflugstraße 12 in Berlin Mitte. Seit-dem behandelt Jenny De la Torre Obdach-lose. Es gibt eine Suppenküche, eine Klei-

derkammer, sowie psychologische und rechtliche Beratung. Träger des Gesundheitszentrums ist die Jenny De la Torre Stiftung - www.delatorre-stiftung.de.

Einige Berliner RadiologInnen haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, notwendige radiologische Untersuchun-gen pro bono für die Stiftung durchzu-führen.

Wenn Sie sich auch für das Projekt in-teressieren, setzen Sie sich bitte mit dem Berliner BDR-Büro in Verbindung.

(sl)

der Behandlung akut Erkrankter und bei der Behandlung chronisch Kranker nicht auskommen. Das wird bei der Definition von Grundversorgung, die eben nicht nur Leistungen der bisher benannten PFG-Fachgruppen erfasst, wesentlich werden. Dann ist aber auch zu fordern, dass alle diagnostischen Leistungen des Radiolo-gen, die aus der Grundversorgung heraus erfolgen, Grundversorgung sind.

Vorstellungen zum Umfang einer ra-diologischen Grundversorgung haben

Gerichte bereits rechtskräftig definiert. Danach gehören sogenannte hochspe-zialisierte Diagnosemethoden, wie das MRT, zur wohnortnahen Standardver-sorgung (AZ S 18 KA32/10, SG Dresden), siehe auch DER RADIOLOGE 2013, RRR 309., S. 471.

Fast jede ärztliche Diagnose basiert auf einem radiologischen Befund – egal ob die Anforderung dazu von einem Grundver-sorger oder Spezialisten erfolgte. Radio-logie ist also Grundversorgung im besten

Preisträger Dr. Gerhard Ulrich

Page 8: Mitteilungen BDR

942 | Der Radiologe 10 · 2013

Rechtsprechungs-Report/In aller Kürzer · Mitteilungen des BDR

Im Oktober haben wir - schon wieder! – 2 Haftungsfälle, wobei vor allem das ers-te Urteil zum Mammographie-Screening besonders beachtenswert ist, weil es aus haftungsrechtlicher Sicht die Syste- matik des Mammographie-Screenings bestätigt

324. Persönlicher Arzt-Patienten-Kon-takt im Mammographie-Screening ver-zichtbarDas OLG Hamm hat damit jetzt in einem Haftungsfall die Systematik des Mammo-graphie-Screenings bestätigt und die Kla-ge einer Patientin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfeh-ler abgewiesen. Das Gericht billigt damit auch unter Haftungsvoraussetzungen das vertragsärztliche Mammographie-Scree-ning ohne körperliche Untersuchung als Vorsorgeleistung.

Nach der im August 2007 von der MTRA durchgeführten Mammographie kam der beklagte Arzt zunächst zusam-men mit einem weiteren Radiologen zu einer differierenden Diagnose, weshalb letztendlich in einer Konsensuskonferenz entschieden wurde. Das Ergebnis: „unauf-fällig, kein Abklärungsbedarf “. In der spä-teren von der Frauenärztin der Patientin veranlassten Kontrolluntersuchung im Ja-nuar 2008 zeigte sich ein invasives duk-tales Mammakarzinom (G 2), das ausge-räumt wurde.

Nach dem OLG Hamm ist dem Arzt kein Diagnosefehler unterlaufen. Das fehle es an der notwendigen Verkennung eines eindeutigen abklärungsbedürftigen Befundes. Zwar lagen im konkreten Fall bei der Klägerin neben klinischen Befun-den (Einziehung der Brustwarze) Beson-derheiten vor (v. a. dichte Gewebestruk-tur), die bei Beurteilung der Mammogra-phie auch zutreffend erkannt und doku-mentiert wurden. Aber, so schloss sich das Gericht dem medizinischen Sachverstän-digen an, diese Besonderheiten gaben – so wörtlich: „wegen ihrer mangelnden Spe-

zifizität, wegen des Umstandes, dass sich derselbe Befund bereits in allen vorange-henden Mammographie-Untersuchun-gen gezeigt habe, dass sich sogar ein hal-bes Jahr später kein klarerer Befund erge-ben habe, als der klinische Verdacht ma-nifest gewesen sei, gerade keinen Anlass …, von einem abklärungsbedürftigen Be-fund zu sprechen“. Der beklagte Radiolo-ge habe in Einklang mit der Krebsvorsor-ge–Richtlinie des G-BA und der dazu ge-regelten Leistungsregeln der Anlage 9.2. zum Bundesmantelvertrag gehandelt und auch die vorgesehene Konsensuskonfe-renz veranlasst.

Dem Arzt könne auch nicht vorgewor-fen werden, dass er die Patientin nicht per-sönlich untersucht habe. Bereits aus dem Zweck des Screening-Programms folgt, dass die Behandlung immer dann stan-dardgerecht ist, wenn der behandelnde Arzt die Mammographie beurteilt und das Ergebnis der Patientin mitteilt. „Die syste-matische Beschränkung auf den radiologi-schen Aspekt bei gleichzeitigem Bedürf-nis, eine möglichst große Zahl von Frauen zu erfassen … erklärt, warum kein persön-licher Kontakt mit einem Arzt vorgesehen ist“, so das OLG Hamm. Bekanntlich ist dieser vom Gericht festgestellte Umfang des ärztlichen Versorgungsauftrages wie vorerwähnt systembedingt und expli-zit sowohl in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie als auch der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV geregelt.

Im Übrigen habe der Radiologe die Patientin nicht darauf hinweisen müssen, dass sich die Befundung durch den be-klagten Radiologen im Screening nur auf die Beurteilung der Mammographie be-schränkt, nicht aber auch die klinischen Befunde (v. a. Einziehung der Brustwar-ze) mit erfasst. Letztlich war diese Frage aber nicht kausal: Selbst wenn der Radio-loge die Patientin darauf hingewiesen hät-te, doch ihre Frauenärztin zu konsultieren, hätte das den Krankheitsverlauf und die Behandlung nicht im rechtlich relevanten

Maße beschleunigt. Das Gericht kam zur Ansicht, dass selbst „eine angenommene Verzögerung um fünf Monate (!) keine nachweisbare (wesentliche) Verschlech-terung für die Klägerin bedeutet hätte.“ Tatsächlich stellte sich die Patientin be-reits wenige Wochen nach der Mammo-graphie erstmalig wieder bei ihrer Haus-gynäkologin vor.Fazit: Dass ein persönlicher Arzt-Patein-ten-Kontakt nicht erforderlich ist, kann angesichts der bekannten Zielsetzung und Systematik des Mammographie-Screenings nicht überraschen. Aber auch was die Hinweispflichten auf die ggf. er-forderlichen kurative Maßnahmen anbe-langt, wird die Klientin über die Beson-derheiten des Mammographie-Screenings vorab in den Merkblättern der Koopera-tionsgemeinschaft Mammographie um-fassend informiert.

OLG Köln, Hinweisbeschl. v. 12.10.2012und Beschl. v. 19.11.2012

AZ: 5 U 102/12

(ms/uc/ha)

325. Gynäkologe rät Patientin nicht zu Mammographie und haftetEmpfiehlt ein Frauenarzt seiner Patientin nicht an einem Mammographie-Scree-ning teilzunehmen, kann er sich haftbar machen. Das OLG Hamm hat in einem solchen Fall einen Gynäkologen zur Zah-lung von Schadensersatz und Schmer-zensgeld verurteilt.Die Patientin kam regelmäßig zur Krebs-vorsorgeuntersuchung in die Praxis des beklagten Arztes. Seit dem Jahr 2000 ver-ordnete ihr der Gynäkologe zur Behand-lung von Wechseljahresbeschwerden das Hormonersatzmedikament Liviella, das geeignet war, das Brustkrebsrisiko zu er-höhen. Außer im Jahr 2001 riet der Arzt der Frau aber zu keinem Mammographie-Screening. Erst bei einem im Jahr 2010 auf seine Empfehlung hin durchgeführ-ten Screening wurde ein invasiv-dukta-les Karzinom der linken Brust festgestellt. Mehrere stationäre Aufenthalte der Frau und eine Chemotherapie waren die Folge.Nach Ansicht des Gerichts hätte der Gy-näkologe seiner Patientin schon vor dem Jahr 2010 zu einem erneuten Mammo-graphie-Screening raten müssen. Es sei

Page 9: Mitteilungen BDR

943Der Radiologe 10 · 2013 |

auch für ihn die Standards eines Facharz-tes für Radiologie.

Bei zeitnaher Hinzuziehung eines Neurologen hätte die Patientin erfolgreich behandelt werden können, so das Gericht. Vor allem wäre nach Ansicht eines medi-zinischen Sachverständigen eine throm-bolytische Behandlung noch innerhalb des 12-Stunden-Zeitfensters möglich ge-wesen. So war der Behandlungsfehler ge-eignet, das Locked-in-syndrom und den späteren Tod der Patientin hervorzuru-fen. Dass dieser Verlauf auch ohne den Be-handlungsfehler eingetreten wäre, konn-ten die Beklagten nicht beweisen.

OLG Hamm, Urteil v. 12.8.2013AZ: 3 U 122/12

(ms/uc)

Michael Schlegelmilch

für den Arzt erkennbar gewesen, dass es der Patienten auf die „Minimierung jed-weden Brustkrebsrisikos ankam“. „Wenn der Beklagte in dieser Situation einer Pa-tientin, die in jeder Hinsicht Compliance zeigt, … und der ein Medikament verord-net wird, das jedenfalls mit der Erhöhung des Brustkrebsrisikos in Zusammenhang gebracht wird, nicht dazu rät, sich einer einfachen, relativ risikolosen und von der Fachgesellschaft eindeutig empfohlenen Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen, stellt dies einen groben Behandlungsfeh-ler dar“, so die Richter.In jedem Falle hätte der Arzt im Jahr 2008 eine Mammographie empfehlen müssen. Denn seitdem gelte das Vorsorge-Scree-ning als fest implementiert, stellte das Ge-richt fest.

OLG Hamm, Urteil v. 12.8.2013AZ: 3 U 57/13

326. Behandlungsfehler: Nichthinzuzie-hung eines Neurologen zur CT bei Arte-rienverschluss (arteria basilaris)Das OLG Hamm hat ein Krankenhaus und den behandelnden Chefarzt zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, da die behandelnden Klinikärz-te es versäumt hatten, zeitnah nach Einlie-ferung der Patientin einen Neurologen zur Beurteilung einer Computertomographie hinzuzuziehen. So aber wurde zu spät ein massiver Hirnstamminfarkt festgestellt.

Die Patientin wurde im November 2005 in das Krankenhaus eingeliefert, wo sie einen Krampfanfall erlitt. Das darauf-hin am Tag der Einlieferung veranlasste CT haben die behandelnden Ärzte nach Ansicht des Gerichts fehlerhaft beurteilt. Es wäre „für den die Bildgebung befund-enden Radiologen zwingend geboten ge-wesen, auf den Bildern eine hypodense Struktur der Arteria basilaris zu erken-nen und damit einen hochgradigen Ver-dacht auf einen Verschluss dieser Arterie zu erheben. Aufgrund dieses hochgradi-gen Verdachtes wäre es wiederum zwin-gend geboten gewesen, einen Facharzt für Neurologie hinzuzuziehen, der dann die Diagnose eines Verschlusses der Arteria basilaris bestätigt hätte“, so das Gericht.

Zwar war der beklagte Chefarzt kein Radiologe. Da er die Bilder der Compu-tertomographie aber beurteilt hatte, gelten

In aller Kürze

IQWIG – Vorbericht zu PET und PET/CT bei Epilepsie veröffentlicht

Welchen Stellenwert die Positronen-Emis-sions-Tomographie (PET) allein oder in Kombination mit einer Computertomo-graphie (CT) haben kann, um epilepto-gene Zonen im Gehirn vor einer mögli-chen Operation zu lokalisieren, ist derzeit Gegenstand einer Untersuchung des Ins-tituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die vor-läufigen Ergebnisse hat das Institut am 7. Oktober 2013 veröffentlicht. Demnach ist es mangels Studien nicht möglich, belast-bare Schlussfolgerungen zum patientenre-levanten Nutzen der PET oder der PET/CT zu ziehen. Bis zum 5. November 2013 können interessierte Personen und Insti-tutionen schriftliche Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.

Den Vorbericht finden Sie beim IQ-WiG und auf unserer Webseite.

Innovationsmotor Grundlagen- forschung

Wie die Arbeit an naturwissenschaftlichen Großgeräten die Entwicklung von Tech-nik und Medizin vorantreibt.

Udo H. Cramer

Page 10: Mitteilungen BDR

944 | Der Radiologe 10 · 2013

In aller Kürze/Rezensionen · Mitteilungen des BDR

Das Bundesministerin für Bildung und Forschung hat eine interessante Broschü-re herausgegeben, in der auch radiologi-sche Verfahren und Innovationen einen gebührenden Stellenwert erhalten haben: Krebstherapie mit radioaktiven Trojanern, Krebsdiagnostik mit optimierten Kont-rastmitteln, Teilchenphysik für die Krebs-diagnose und Krankheitserreger unter der Röntgenlupe.

Sie finden die Broschüre auf unserer Webseite und beim Bundesministerium. www.bmbf.de/pub/innovationsmotor_grundlagenforschung.pdf

Mammographie – Kooperationsstelle informiert Ärzte und Patientinnen

Informationen zur Mammographie hat die Kooperationsgemeinschaft Mammo-graphie für Ärzte und für Frauen zwischen 50 und 69 Jahre herausgegeben. Die Pa-tienteninformation beruht auf einer Inter-netseite „mammo-ich-bin-dabei.de“. Die Kampagne soll die Wissensdefizite zum Thema Brustkrebs und Mammographie-Screening bei den Patientinnen beheben helfen.

Für Ärzte hat die Kooperationsstel-le den Mammo-Report aufgelegt. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zum Mammographie-Screening. Schwerpunkte liegen auf den Themen Überdiagnose, Intervallkarzino-me und Brustkrebsmortalität.

Die Broschüren finden Sie auf unserer Webseite.

Durchblick in jeder Größenordnung – Das Fraunhofer-Institut macht´s mög-lich

Sie durchleuchten ganze Schiffscontai-ner genauso wie winzige biologische Pro-ben: Im Entwicklungszentrum Röntgen-technik arbeiten Forscher sowohl mit dem größten als auch mit dem kleinsten Com-putertomographen der Welt.

Nach dem Crashtest mit 50 km/h ist von dem PKW nur noch ein Haufen Blech übrig – doch der liefert wertvolle Infor-mationen darüber, wie sich die Fahrzeug-sicherheit verbessern lässt. Voraussetzung dafür: Die Ingenieure müssen ins Innere des Fahrzeugs hineinsehen können, um zu analysieren, wie einzelne Bauteile auf die Belastung reagiert haben. Klassische zwei-dimensionale Röntgenbilder, wie sie in der konventionellen Werkstoffprüfung einge-setzt werden, sind hierfür oft zu ungenau: Sie zeigen lediglich eine Art »Schatten-wurf« aus einer einzigen Position. Wesent-lich mehr Möglichkeiten bietet die indus-trielle Computertomographie (CT): Bau-teile können damit vollständig dreidimen-sional erfasst, berührungslos und zerstö-rungsfrei vermessen und inspiziert wer-den. Doch wie bekommt man ein ganzes Auto in einen Computertomographen?

Die Antwort liefern Forscher des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schal-tungen IIS. Sie haben am Standort Fürth einen überdimensionalen Computerto-mographen entwickelt, der künftig Autos, Flugzeugflügel und sogar ganze Schiffs-container durchleuchten soll. Das Unter-suchungsobjekt wird dazu auf einen rie-sigen Drehtisch gehievt. Während dieser langsam rotiert, fahren eine Röntgenquel-le auf der einen und ein vier Meter lan-ger Röntgendetektor auf der anderen Sei-te neben dem Objekt auf und ab. Aus den so entstandenen Aufnahmen lässt sich am Computer ein dreidimensionales Bild er-rechnen. »Das ist in dieser Größenord-nung eine bislang einzigartige Möglich-keit zur zerstörungsfreien Materialprü-fung«, sagt Prof. Randolf Hanke, der das Entwicklungszentrum Röntgentechnik EZRT leitet. Dank der heute schon extrem hohen Auflösung von 0,8 Millimetern an metergroßen Objekten sind auf den Auf-nahmen selbst winzige Details gestochen scharf zu erkennen – kurzfristig streben

die Forscher eine Auflösung von 0,4 Mil-limetern an. Die Technologie ermöglicht es beispielsweise, Prototypen neuer Autos mit den Konstruktionsdaten abzugleichen oder Materialfehler wie winzige Risse in Automobil- oder auch Flugzeugbauteilen zu erkennen. Sicherheitskräfte könnten mithilfe des XXL-Tomographen Spreng-stoff oder andere unerlaubte Gegenstän-de in Frachtcontainern aufspüren, ohne sie öffnen zu müssen.Weitere Informationen:www.fraunhofer.de/

US-Regierung verbietet neue Gesundheits-Apps bei fehlendem medizinischem Nutzen

Die US-Arzneimittelbehörde FDA www.fda.gov will den wuchernden Markt mit Gesundheits-Apps in den Vereinigten Staaten künftig verstärkt regulieren. Der Staat will neue Applikationen, die Funk-tionen von medizinischen Instrumenten nachahmen, verbieten.

Bereits 2011 hat die FDA vorgeschla-gen, den Markt der Gesundheits-Apps zu regulieren. Vor allem jene Program-me, die medizinische Untersuchungsge-räte simulieren, sind der FDA unliebsam. In ihrer Erklärung schreibt die US-Regie-rung http://1.usa.gov/19tupcV, dass Pro-gramme, die das Smartphone zum EKG machen, eine erhebliche Gefahr für das Wohl der Anwender darstellen könnten.

„Einige Apps beherbergen nur ein ge-ringes Risiko für Patienten, aber können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie nicht richtig funktionie-ren“, kritisiert Jeffrey Shuren, Radiologe im Dienste der FDA. Falsch angewandt, seien selbst Apps, die eigentlich von Nut-zen sind, schädlich.

40 Apps hat das FDA in den vergange-nen beiden Jahren vom Markt genommen. Die Zahl der Verbote steigt mit der An-zahl der Neuerscheinungen. Von 2004 bis 2011 wurden insgesamt 60 Verbote von of-fizieller Stelle ausgesprochen. Gegenwär-tig stehen rund 100.000 Gesundheits-Pro-gramme in Apps-Stores zum Download zur Verfügung.

(sl)

Page 11: Mitteilungen BDR

945Der Radiologe 10 · 2013 |

Im Oktober bieten wir Ihnen wieder unterschiedlichste Leseanreize.

Nicht Radiologie-spezifisch und eher für Kliniker von Interesse die Bücher „Leistungsba-lance für Leitende Ärzte“ und „Peer Review“, medizinisch dann aber auch drei thematisch unterschiedliche Werke, zur Angiographie, Gefäßmedizin und das neu aufgelegte Standard-werk „Klinische Radiologie Fakten“, allesamt von den RezensentInnen positiv besprochen.

Viel Spaß beim Lesen           Sabine Lingelbach

Rezensionen

Leistungsbalance für Leitende ÄrzteSelbstmanagement, Stress-Kontrolle, Resilienz im Kranken-haus (Erfolgskonzepte Praxis- & Krankenhaus-Management)

Jens Hollmann, Angela Geissler 1. Auflage; 110 Seiten, Springer Verlag 2013, 44,95 €

Inhalt

Das vorliegende Buch ist aufgeteilt in drei Hauptkapitel. Im ersten Teil – „Standort-bestimmung Klinik“ werden die Stress-faktoren innerhalb des Systems Klinik mit vielen Fallbeispielen und Interviews herausgearbeitet. Das zweite Kapitel be-fasst sich mit der „Standortbestimmung Arzt“ – also den individuellen Stressfak-toren der Ärztegesundheit allgemein und

der Rollenerwartung an uns Ärzte und auch die eigenen Erwartungen, die wir an uns selbst stellen. Nach diesen ersten bei-den Kapiteln, die sich mit der Situations-beschreibung befassen, werden im nächs-ten Teil „Ressourcen zur Leistungsbalan-ce“ beschrieben und an die Hand gegeben. Verbesserungsmöglichkeiten für das eige-ne Situations- und Zeitmanagement wer-den anhand von wissenschaftlich fundier-ten Strategiemodellen erörtert. Auch das mögliche Potential der Meditation ist hier Thema: „Klarheit und Gelassenheit sind Führungstools, die Ihr Handeln struktu-rieren und auch für andere wahrnehmbar sind.“ Abschließend finden sich Checklis-ten sowie einige Tests zu Selbstevaluation sowie ein kurzer, sehr prägnanter Beitrag zur Definition des Burnout.

Zielgruppe

Primär richtet sich das Buch an Chef-ärzte jeglicher Fachrichtungen. Ich wür-de die Zielgruppe aber auf alle Ärzte in Führungspositionen, insb. auch Oberärz-te oder Sektionsleiter erweitern.

Didaktische Qualität/Aufbau

Das Buch ist didaktisch durch die Koope-ration einer Chefärztin mit einem Bera-

ter aus der Gesundheitswirtschaft hoch interessant. Viele Abbildungen, Beispie-le aus dem Alltag und Interviews lockern die Thematik auf, so dass das Buch leicht zu lesen ist.

Preis-Leistungsverhältnis

Mit 44,95 € ist das Preis-Leistungsverhält-nis sehr gut.

Fazit

Ein sehr gutes Buch, einfach zu lesen und durch die Praxisnähe hilfreich für je-de Führungsperson. Gerade die Schwer-punkte zum einen auf die Aufgaben der Klinik als Institution, die Freude und die Kraft zur Leistungserbringung von uns Ärzten zu fördern, zum anderen auch auf uns Ärzte selbst, wird in einem guten Gleichgewicht nebeneinander bespro-chen. Was verlangt der Chefarzt von sich selbst, wie geht der leitende Arzt mit sei-nen Ressourcen um. Zwei Fragen, denen man sich in Führungspositionen immer wieder stellen muss und die gerade auch durch die angehängten Checklisten und „Psychotests“ sehr gut ins Bewusstsein rücken.

Maren AsmussenKarlsruhe

Page 12: Mitteilungen BDR

946 | Der Radiologe 10 · 2013

Rezensionen · Mitteilungen des BDR

Angiofibel - Interventionelle angiographi-sche Diagnostik und Therapie

Boris A. Radeleff, 450 Seiten, Springer; Auflage 2013, ISBN-10 3642332293, 129,99€

Das um renommierte Interventionalis-ten erweiterte Heidelberger Autorenteam präsentiert in 27 Kapiteln (530 Seiten, 199

Abb.) einen exzellenten Überblick zu an-giographischen und interventionellen Techniken. Wie kein anderes Standard-werk konzentrieren sich die Darstel-lun-gen auf die Untersuchungsvorbereitung und die konkrete praktische Handhabung. Im Detail werden Tipps und Tricks ver-mittelt, um eine sichere und erfolgreiche Durchführung von Interventionen zu er-möglichen. In jedem Kapitel finden sich Angabe zu den notwendigen und von den Autoren bevorzugten Materialien. Exzel-lente Abbildungen und Fallbeispiele ver-deutlichen die praktische Umsetzung. Der hohe didaktische Wert der Publika-tion zeigt sich auch in der sehr gelungenen graphischen Gestaltung. Wichtige Kern-aussagen wurden in jedem Kapitel farb-lich hinterlegt. Es finden sich zahlreiche Hinweise zur Vermeidung und Behand-lung von Komplikationen sowie zur peri-interventionellen Medikation. Das Spekt-rum der dargestellten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen reicht von der einfachen Becken- und Beinangiogra-

phie, der Angioplastie der Unterschenkel-gefäße über die Bronchialarterienemboli-sation bis hin zur therapeutischen Lym-phographie, um nur einige Beispiele zu nennen. In drei weiteren Kapiteln wird auf CT-gesteuerte Interventionen einge-gangen. Die Autoren lassen die Leser an ihren umfangreichen praktischen Erfah-rungen detailliert teilhaben.

Fazit

Das Buch stellt sowohl für den angiogra-phischen Anfänger als auch den fortge-schrittenen Interventionalisten einen gro-ßen Gewinn dar und sollte an keinem an-giographischen Arbeitsplatz fehlen.

Prof. Dr. med. W. Gross- FengelsHamburg

Klinische Radiologie Fakten

Dr. med. habil. Dr. h. c. Dirk Pickuth, 600 Seiten, Uni-Med, Bremen; 5., Aufl. (Febru-ar 2013), ISBN-10 3837413829, 39,95 €.

Ein Radiologiebuch ohne Bilder – geht das?

Mit dem prägnanten Titel „Klinische Ra-diologie Fakten“ gibt Professor Dr. med. habil. Dr. h. c. Dirk Pickuth ein Buch he-raus, in dem er seine jahrzehntelange Er-fahrung im Gesamtgebiet der Radiologie kompakt zur Verfügung stellt.

Das Buch erscheint 2013 in der 5. Aufla-ge. Laut Beschreibung war es das erste ra-diologische Facharztbuch in Deutschland, noch bevor die Reihe „Facharztprüfung“ für verschiedene Fachgebiete im Thie-me-Verlag erscheinen ist. Es hat den An-spruch, auf dem aktuellen Wissensstand den Gegenstandskatalog für die Weiterbil-dungsordnung zu vermitteln.

Inhalt

Im ersten Abschnitt werden die Grundla-gen der Radiologie nach Untersuchungs-modalitäten geordnet dargestellt. Auch Strahlenschutz, sowie die Bildübermitte-lung mittels RIS/PACS wird erwähnt.

Im Folgenden werden die einzelnen Organsysteme vorgestellt, wobei anfangs anatomische Grundlagen und dann typi-sche Krankheitsbilder beschrieben wer-den.

Der letzte Abschnitt widmet sich Untersuchungsprotokollen und Fragen zu Aufklärung und dem Medizinrecht.

Der Autor begnügt sich dabei mit Überschriften und Stichpunkten und

Page 13: Mitteilungen BDR

947Der Radiologe 10 · 2013 |

sich die kurze, jedoch vollständige Dar-stellung der Fakten in diesem Buch aus-gezeichnet. Besonders wertvoll für die Sta-ging-Untersuchungen war die TNM-Klas-sifikation häufiger Malignome.

Die Untersuchungsprotokolle stellen am ehesten einen Vorschlag dar, da je-de Abteilung sicher eigene Präferenzen hat. Um aber zu vergleichen, wie andere Untersucher bestimmte Fragestellungen handhaben, erscheinen sie nützlich.

Das Buch wurde von mir wie ein um-fangreiches Skript genutzt, in das ich Eigenheiten meiner Abteilung und weite-re Fakten zu besonderen Interessengebie-ten eingetragen habe.

Empfehlung

Ob dieses Buch dem Leser nützlich ist, oder nicht, ist möglicherweise eine Frage des Leseverhaltens.

Jemand, der lieber fortlaufenden Text liest und Beispielbilder zur Veranschauli-chung benötigt, ist mit diesem Buch nicht gut bedient.

Ein anderer, der Wichtiges aus den Bü-chern in komprimierter Form an einem Fleck zum Lernen als eine Art Arbeits-

kommt wie oben erwähnt ohne jegliches Bildmaterial aus.

Didaktik/Zielgruppe

Das Buch ist kein Lesebuch. Mit diesem Buch muss man arbeiten. Der Leser wird nicht auf der ersten Seite anfangen und auf der letzten aufhören, oder eben ein Kapi-tel ganz lesen, sondern je nach Fragestel-lung nachschlagen oder zum Lernen ein Gebiet herausnehmen und die Stichpunk-te als Aufhänger für weitere Lektüre neh-men.

Das Buch lag für eine Art praktische Prüfung während der letzten zwei Mona-te an meinen wechselnden Arbeitsplätzen innerhalb meiner Abteilung. Es war mir dabei ein wichtiger Begleiter bei der Be-fundung. Insbesondere wenn es der kli-nische Alltag erfordert von einem Befund zum nächsten das Fachgebiet vollständig zu wechseln (z.B. onkologische Staging-CTs, Notfall-Abdomen-CTs, cMRTs, Rou-tine-Thoraxbefundung) ist es nützlich, alle relevanten Informationen in einem Buch zu finden. Sicher können diese Din-ge auch in anderen, ausführlicheren Bü-chern nachgelesen werden, aber für eine kompakte schnelle Orientierung eignet

buch bevorzugt, wird mehr als zufrieden gestellt.

Das Buch deckt das gesamte Fachgebiet Radiologie auf 600 Seiten ab. Die Gliede-rung ist sinnvoll und nachvollziehbar.

Fazit

Ein Radiologiebuch ohne Bilder ist in die-ser Konzeption sehr gut möglich. Es ist als vollständiges Skript dieses Fachgebie-tes für eine erste Orientierung, eine kla-re Fragestellung oder zur Vorbereitung auf den Facharzt nützlich. Am ehesten ist es in dieser Form für Leser geeignet, die auf Fakten reduziert anhand von Stichpunk-ten Informationen suchen.

Zudem wird der Leser diesem Buch si-cherlich am ehesten gerecht, wenn er da-mit arbeitet, eigene Ergänzungen einfügt und Wichtiges für die eigene Abteilung hervorhebt. An meinem Arbeitsplatz wird es jedenfalls liegenbleiben.

Dr. Silke SpenglerKiel

Gefäßmedizin - Therapie und PraxisThomas Zeller, Thomas Cissarek, William A. Gray, Knut Kröger 548 Seiten, Abw Wissenschaftsverlag; 2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2013, ISBN-10 3940615366

Don‘t judge a book by its cover. „Gefäßme-dizin“ von Thomas Zeller ist sicherlich das beste Beispiel für dieses englische Idiom.

Das großformatige Buch, welches mit seinem betongrauen Einband von außen nur wenig einladend aussieht, ist mit 538 Seiten sehr gehaltvoll. Die 2. Auflage ist nur 3 Jahre nach der Erstauflage erschie-nen und trägt damit der raschen Ent-wicklung der endovaskulären Behand-lung Rechnung.

Das Buch ist gegliedert in arterielle, ve-nöse, entzündliche und kongenitale Ge-

fäßerkrankungen sowie Erkrankungen des Lymphsystems.

Die einzelnen Kapitel umfassen je-weils einen kurzen Überblick der Anato-mie, die Darstellung der Krankheitsbil-der mit Klinik und Differentialdiagnos-tik sowie einen ausführlichen diagnosti-schen und einen komplexen therapeuti-schen Teil. Es werden insbesondere auch neue Verfahren wie z.B. die renale Dener-vation, die mechanische Thrombektomie beim akuten Schlaganfall sowie die aktu-elle Studienlage zu kontroversen Themen wie Nierenarterienstenting diskutiert.

Hierbei zeigt sich, dass das Buch sehr praxisorientiert ist und sowohl als Lehr-buch als auch zum Nachschlagen geziel-ter Fragestellungen taugt. Als Zielgruppe sind Radiologen in Weiterbildung, Fach-ärzte und alle an Gefäßmedizin interes-sierten Ärzte anderer Fachrichtungen, wie

Page 14: Mitteilungen BDR

948 | Der Radiologe 10 · 2013

Rezensionen/Anzeigen · Mitteilungen des BDR

z.B. Angiologen, Internisten und Gefäß-chirurgen, zu nennen.

Die didaktische Qualität des Buches ist sehr gut, was bei der exzellenten Reputa-tion der Autoren auch zu erwarten ist.

Nun zu der Ausstattung: das Werk ist zweispaltig formatiert, die Schriftgröße grenzwertig klein. Gut sind die übersicht-lichen Gliederungen in den Kapiteln sowie die vielen Fotos, Abbildungen und Schau-bilder. Aber auch hier ist durch das zwei-

spaltige Layout manches Foto und man-ches Bild einfach zu klein abgedruckt. Zum Beispiel ist eine DSA der A. caro-tis interna intrakraniell mit einer Abbil-dungsgröße von 2,5 cm nicht sinnvoll zu beurteilen. Bei der nächsten Auflage wür-de ich mir für die bessere Lesbarkeit ein anderes Layout wünschen und entspre-chend der sehr guten Fotos und DSA-/ CT-/ MRT- und sonstigen Bildern eine größere Abbildung derselben.

Der Preis des Buches beträgt 189,90 €, meiner Meinung nach ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.

So lautet das Fazit: kaufen, lesen! Das Buch ist exzellent. Und vielleicht gibt es mit der nächsten Auflage auch ein lese-freundlicheres Layout.

Dr. med. Susanne JochumKaiserslautern

Peer Review: sicher ist besser

Josef Zacher, Wolfgang Krahwinkel, An-dreas Meier-Hellmann (Herausgeber) MWV Medizinisch Wissenschaftli-che Verlages.; 1. Auflage April 2013,Broschiert, 236 Seiten, 59,95 €

Dieser Band ist der erste der geplanten Heliosschriftreihe „Gesunder Dialog“. In ihm werden die Erfahrungen mit dem „Peer Review“ genannten Verfahrens zur Qualitätsverbesserung berichtet sowie das Verfahren an sich vorgestellt. Die Idee des „Peer Review“ Verfahren ist es, anhand bereits vorhandener Daten die Qualität der medizinischen Versorgung in unter-schiedlichen Häusern und unterschiedli-chen Abteilungen zu messen. Der Haupt-parameter ist dabei die Krankenhaussterb-lichkeit bezogen auf die Hauptdiagnose.

Rasch zeigte sich, dass z.B. durch ein-fache Aktendurchsicht der Sterbefälle Do-kumentationsfehler, Ablaufprobleme u.a. wichtige Problemfelder identifiziert wer-den konnten. Dokumentationsfehler sind dabei nach Erfahrungen der Autoren wichtige Marker für fehlende Zielorientie-rung sowie nicht stringent geregelte Ver-fahrensabläufe und nicht lediglich klei-ne Alltagsversäumnisse. Durch Vergleich der klinischen Routine in Abteilungen mit sehr guten Ergebnissen und solchen mit schlechteren Ergebnissen, konnten darü-ber hinaus in vielen Fällen rasch Verbes-serungspotentiale identifiziert und umge-setzt werden. Dies erbrachten in einigen Fällen messbare Absenkungen der Kran-kenhaussterblichkeit, so u.a. beim kolo-rektalen Karzinom. Allerdings scheint es auch innerhalb eines so großen Konzerns etwas an biostatistischer Sachkenntnis zu fehlen. So fallen die Autoren in der Ana-lyse der Mortalitätsraten auf „The Most Dangerous Equation“1 herein und unter-schätzen den Einfluss der Stichprobengrö-ße auf die Streuung der Ergebnisse (s. z.B. S. 171 ff). Hier sollte Helios nachbessern, damit nicht Abteilungen mit kleiner Fall-zahl fälschlich eine schlechtere Ergebnis-qualität unterstellt wird. Weitere klinische Schwerpunkte sind neben anderen chir-urgischen Entitäten der Schlaganfall, die COPD, Intensivmedizin, Antibiotikathe-rapie, Mammakarzinom, Dekubitus und die akute Extremitätenischämie.

Der Schwerpunkt der berichteten Re-viewprozesse liegt auf dem therapeu-tischen Sektor, diagnostische Prozesse werden nur am Rande behandelt. Dies

schränkt die Wertigkeit für rein diagnos-tisch arbeitende Radiologen auf den ers-ten Blick etwas ein, viele Aspekte lassen sich aber auch auf diagnostische Prozes-se anwenden.

Das Besondere an dem vorliegenden Buch ist, dass der gesamte Prozess von der ersten Idee, den Einwänden, der Erfah-rungen in der Umsetzung und den Leh-ren aus dem Vorhaben sehr praxisnah und vorwiegend aus ärztlicher Sicht präsen-tiert werden. Das Ganze ist ohne Verwen-dung von „Managementneologismen“ ge-schrieben und man bekommt interessan-te Anregungen für die eigene Praxis. Da es sich um ein Mehrautorenbuch handelt, finden sich einige inhaltliche Überschnei-dungen, die allerdings nur wenig stören. Als Zielgruppe sind vorrangig Kranken-hausärzte in Führungsposition und ande-re Führungskräfte im Krankenhaus, Ent-scheider in Krankenkassen, Berater in der Gesundheitswirtschaft, Studierende und Wissenschaftler im Gesundheitsmanage-ment zu nennen.

Die Aufmachung des Buches ist zweck-mäßig, die Abbildungsqualität gut. Leider fehlt ein Stichwortregister, dass hätte die Benutzbarkeit deutlich erhöht. Das Buch ist mit knapp 60 € nicht ganz billig, es wird aber in der Regel innerhalb von einer In-stitution wohl mehrfach und von mehre-ren zur Hand genommen werden und ist insgesamt sein Geld wert.

Prof. Dr. med. Heiko AlfkeLüdenscheid

1 Wainer H: The most dangerous equation. Ameri-can Scientist 2007, 65:249-256.

Page 15: Mitteilungen BDR

949Der Radiologe 10 · 2013 |

A N Z E I G E

Oberärztin / Oberarzt in Zürich 100%zur Verstärkung unseres Teams in der Bilddiagnostik gesucht. Das Kinderspital Zürich ist das größte pädiatrische und kinderchirurgische Zentrum der Schweiz und erbringt mit seinen rund 2’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anspruchsvolle Dienstleistungen in der stationären Akutmedizin, im Notfall, in der Rehabilitation sowie im ambulanten Bereich.

Ihre AufgabenIn Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen betreuen Sie in einem breiten Spekturm stationäre und ambulante Patienten von der Geburt bis zur Adoleszenz.

Sie bringen mitFacharzttitel in Radiologie – mehrjährige Erfahrung in pädiatrischer Radiologie – Nachweis von spezifischer Ausbildung und persönlicher Erfahrung in der Anwendung von CT, MR und Ultraschall – Interesse an wissenschaftlicher Forschung und an der Weiterbildung der ärztlichen Kollegen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne PD Dr. Christian Kellerberger, Chefarzt Bilddiagnostik, Tel. 044 266 78 19. Ihre Bewerbung richten Sie bitte über unser Onlineportal www.kispi.uzh.ch oder per Post an: Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung, Matthias Bisang, Leiter Personaldienst, Steinwiesstrasse 75, CH-8032 Zürich.

A N Z E I G E

Facharzt/Fachärztin für Radiologie am Bodensee gesuchtzur Verstärkung unserer Gemeinschaftspraxis (4 Kollegen in Friedrichshafen) einen Facharzt/Fachärztin in Vollzeit oder Teilzeit. Praxisspektrum: 2 MRT, CT, dig. Mammographie, digitales Röntgen, Sonographie, Orthovolttherapie, CT-gesteuerte Schmerztherapie, NuklearmedizinDr. Kübler, Dr. Weiß, Werastr. 22, 88045 Friedrichshafen, 07541 [email protected]

Der BDR begrüßt seine neuen Mitglieder

Berlin Dr. Wolfgang Kuletzki, Falkensee

Hessen Dr. Jens Figiel, Marburg

Rheinland-PfalzDr. Caroline Sperlich, Mainz

Wir gratulieren

Dr. med. Michael Jendersie, der am 4. Oktober 70 Jahre alt geworden ist.

Dr. med. Michael Schmidt-Hieber, der am 14. Oktober 70 Jahre alt geworden ist.

Dr. med. Rainer Rothe, der am 29. Oktober 70 Jahre alt geworden ist.

BDR

Die Stellenanzeigen finden Sie auch auf unserer Webseite www.radiologenverband.deFür Mitglieder ein kostenloser Service

A N Z E I G E

Oberärztin/ Oberarzt für Radiologie am Teutoburger Wald gesuchtUnser Klinikum versorgt als regionaler Anbieter von stationären akutmedizinischen Leistungen einen Landkreis mit über 365.000 Einwohnern. Im Zusammenschluss mit 3 Betriebsstätten inklusive ihrer 29 Kliniken, Institute und Belegabteilungen stehen insgesamt 1.549 Planbetten für jährlich 48.000 stationäre Fälle bereit. Alle 3 Einrichtungen genießen einen hervorragenden Ruf als Akademische Lehrkrankenhäuser. Unsere Standorte befinden sich direkt am Teutoburger Wald.Wir wünschen uns eine/-n engagierte/-n Fachärztin/-arzt für Radiologie (gern auch Bewerber/-innen mit Fachkunde in Nuklearmedizin), die/der in einem aufgeschlossenem Team arbeiten möchte, das sich durch eine flache Hierarchie, eine kommunikative Arbeitsatmosphäre und Freude an der Arbeit auszeichnet. Das Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie ist modern ausgestattet und verfügt über RIS/PACS mit elektronischem Diktat bzw. Spracherkennung, acht digitale Arbeitsplätze, zwei Mammographiegeräte, zwei DSA, davon ein Gerät mit integriertem Ultraschall, zwei Spiralcomputertomographen (64-Zeiler und 128-Zeiler), zwei hochauflösende Ultraschallgeräte und ein neues MRT (1,5 Tesla) mit TIM – Technologie. Weiterhin steht ein neues DXA Gerät zur Verfügung. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Angabe der Referenz 976! HealthCare Personalmanagement GmbH, Merowingerplatz 1, 40225 Düsseldorf, Tel. 0211 - 220 58 90, [email protected]

HerausgeberBerufsverband der Deutschen Radiologen Träger der Akademie für Fort- und  Weiterbildung in der Radiologie  sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie  gGmbH, zusammen mit der Deutschen  Röntgengesellschaft e.V. (DRG)

Verantwortlich Dr. Helmut Altland, München

RedaktionDipl.-pol. Sabine Lingelbach (sl), BerlinUdo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), München Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle (mms),  Frankfurt/Main

Weitere AutorenDr. med. Klaus Hamm, ChemnitzDr. Andreas Hey, Berlin, GF BDN e.V.RA Michael Schlegelmilch, München

Cartoonwww.kikatoon.de, Berlin

Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.

BDR

Impressum

Page 16: Mitteilungen BDR

950 | Der Radiologe 10 · 2013

BDR-Vorstand

Vorsitzender Dr. Helmut Altland BDR, August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 22 41/33 70 75 Fax: 0 32/2 23 72 77 74 [email protected]

1. stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Bernd Hamm Institut für Radiologie, Charité Charitéplatz 1 10117 Berlin Tel: 0 30/4 50 52 70 31 Fax: 0 30/4 50 52 79 11 [email protected]

2. stellvertretender Vorsitzender Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124, 09122 Chemnitz Tel: 03 71/22 01 82 Fax: 03 71/2 78 04 10 [email protected]

Schriftführer Dr. Detlef Wujciak Niemeyer-Straße 23  06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00  Fax: 0345/61 40 21 0

[email protected]ührer Dr. Ulrich Wezler Kaiser-Wilhelm-Straße 7 31134 Hildesheim Tel: 05121/88 02 30/88 02 28 [email protected] Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle Klinik für Radiologie, Neuroradio-logie u. Nuklearmedizin, Klinikum Frankfurt am Main-Höchst Gotenstraße 6–8 65929 Frankfurt/M Tel: 0 69/31 06 28 18 Fax: 0 69/31 06 25 11 mueller-schimpfle@radiologen verband.deVorstandsmitglied Dr. Hans-Jürgen Romahn Rosenauer Straße 27a EsCo II 96450 CoburgTel: 0 95 61/23 10 00Fax: 0 95 61/23 10 [email protected]

Länderausschuss

Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/3 00 60 60 Fax: 0 40/3 00 60 650  [email protected]

BDR-Landesverbände

Baden-Württemberg Jürgen Witt Hohenloher Straße 1 74172 Neckarsulm Tel: 0 71 32/70 01 Fax: 0 71 32/90 16 28  [email protected]

Bayern Dr. Hans-Jürgen RomahnRosenauer Straße 27a EsCo II 96450 CoburgTel: 0 95 61/23 100 0  Fax: 0 95 61/23 100 69  [email protected]

Berlin Dr. Bernd Reichmuth MVZ Am Studio Albert-Einstein-Straße 2  12489 Berlin Tel: 0 30/62 90 70 10  Fax: 0 30/62 90 70 11  [email protected]

Brandenburg Dr. Frank Schniewind Friedrich-Ebert Straße 6a  19322 Wittenberge  Tel: 03877/79 935 Fax: 03877/79 444  [email protected]

Hamburg Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/30 06 06 0 Fax: 0 40/30 06 06 50  lv.hh@ radiologenverband.de

Hessen Dr. Norbert Schmidt Gerloser Weg 20 36039 Fulda Tel: 06 61/9 02 95 40 Fax: 06 61/9 02 95 24  [email protected]

Mecklenburg-Vorpommern Dr. Klaus-H. Schweim Marienstraße 2-4 18439 Stralsund Tel.: 0 38 31/35 32 00 Fax: 0 38 31/25 82 70  [email protected]

Niedersachsen/Bremen PD Dr. Jens-Holger Grunert Georgstraße 16  30159 Hannover Tel: 05 11/12 37 170  [email protected] Obmann für Bremen Dr. Stefan Neumann Schwachhauser Heerstraße 54 28209 Bremen  Tel: 04 21/84 13 13 0  Fax: 04 21/84 13 13 84  [email protected]

Nordrhein Dr. Wolfgang Grimm Am Fronhof 10  53177 Bonn Tel: 02 28/688 9440  Fax: 02 28/688 944-20 [email protected]

Rheinland-Pfalz Dr. Wolfram Schaeben Emil-Schüller-Straße 33  56068 Koblenz Tel: 0261/13 000 0  Fax: 0261/13 000 15  [email protected]

Saarland Dr. Christoph Buntru Vaubanstraße 25 66740 Saarlouis Tel: 0 68 31/48 88 20 Fax: 0 68 31/12 14 02  [email protected]

Sachsen Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124  09122 Chemnitz Tel: 0371/22 01 82 Fax: 0371/27 80 410  [email protected]

Sachsen-Anhalt Dr. Detlef Wujciak Niemeyer Straße 23  06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00  Fax: 0345/6 14 02 10  [email protected]

Schleswig-Holstein Dr. Jan Keßeböhmer Marlistraße 112  23566 Lübeck Tel: 04 51/61 09 60 Fax: 04 51/61 09 655  [email protected]

Thüringen Dr. Michael Herzau Zeitzer Straße 20  07743 Jena Tel: 0 36 41/35 80 00 Fax: 0 36 41/35 80 22  [email protected]

Westfalen-Lippe Prof. Dr. Detlev Uhlenbrock Wilhelm-Schmidt-Straße 4  44263 Dortmund Tel: 02 31/9 43 36  Fax: 02 31/9 43 37 90  [email protected]

Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie

Vorsitzende des Direktoriums: Prof. Dr. M. Uder, Erlangen, Vorsitzenderin Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, BremenDr. Helmut Altland, München, Stellvertretender Vorsitzender

Anschrift: Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel.: 0 30/91 60 70 15, Fax: 0 30/91 60 70 22E-Mail: [email protected]   Internet: www.drgakademie.de

BDR-Vertretungen

Geschäftsstelle August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12 [email protected] www.radiologenverband.deGeschäftsführerRechtsanwalt Dipl. Kfm.  Udo H. Cramer Rechtsanwalt Markus HenkelBüro Berlin Redaktion Dipl.-pol. Sabine Lingelbach Invalidenstraße 90 10115 Berlin Tel: 030/28 04 56 10 Fax: 030/28 04 56 12 [email protected]

QRR-Geschäftsstelle

August-Exter-Straße 4 81245 MünchenTel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12

BDR-Adressen · Mitteilungen des BDR