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– 325 – 39. Jahrgang November 2018 Nr. 11 MITTEILUNGSBLATT für die Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz Mitgliedsgemeinden: Gemeinde Duggendorf Markt Kallmünz Gemeinde Holzheim a. Forst Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz, Keltenweg 1, 93183 Kallmünz Telefon (0 94 73) 94 01- 0 Telefax (09473) 9401-19 Öffnungszeiten: vormittags Montag mit Freitag von 8.00–12.00 Uhr nachmittags Dienstag von 13.30–17 .00 Uhr, Donnerstag von 13.30–18.00 Uhr Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe: Kallmünz Duggendorf Holzheim a. Forst Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr Freitag von 14.30 bis 16.30 Uhr Freitag von 12.30 bis 16.30 Uhr Samstag von 9.30 bis 12.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr ACHTUNG geänderte Öffnungszeiten Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr von Mai bis einschl. Oktober von Mai bis einschl. September Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr nur Grüngutanlieferungen Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Kallmünz jeden Dienstag von 16.00 bis 19.30 Uhr, Mittwochsausleihe siehe Aushang Bücherei 7.45–12.15 Uhr, Donnerstag 16.30–18.30 Uhr, Ferienzeiten nur donnerstags geöffnet. e-mail: [email protected] www.vg-kallmuenz.de www.kallmuenz.de www.duggendorf.de www.holzheim-a-forst.de Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz Neuer Standort Umweltmobil in Kallmünz: Feuerwehrgerätehaus St.-Wolfgang-Str.4 Hör- und Sprachtest für Kinder „pädagogisch-audiologischer Sprechtag“ Beim Staatlichen Landratsamt Regensburg, Gesundheits- amt, Altmühlstraße 3, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige Kinder vorzustellen. Die Beratung wird von einer am Institut für Hören und Sprache in Straubing beschäftigten Lehrerin durchgeführt. Die Beratung ist kostenlos! Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt wird gebeten, Tel.: 0941/4009- 724. Termine immer am Donnerstag: 20.12.2018 dann erst wieder am 14. 2. 2019. Dank an alle Wahlhelfer! Die Bürgermeister und die Verwaltung bedanken sich recht herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die tolle Unterstützung und Ausdauer bei der Durch- führung und Auszählung der Landtags- und Bezirkstags- wahl am 14. 10. 2018. Winterdienst Räum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer Wie alljährlich weisen wir die Bürger der Mitglieds- gemeinden auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hin. Hiernach haben zur Ver- hütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die Eigentümer und Pächter von Grund- stücken (auch unbebauten Grundstücken), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an den öffentlichen Straßen angrenzen, die Gehbahnen auf eigene Kosten in siche- rem Zustand zu halten. Als Gehbahnen gelten die für den Fußgänger bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straße (Gehsteige) oder die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffent- lichen Straßen in der Breite von 1 m. Bei Straßen mit nur einseitigem Gehsteig sind selbstverständlich auch die Eigentümer der gegenüberliegenden Grundstücke ver- pflichtet, eine Gehbahn in der Breite von 1 m zu räumen und zu streuen. Die Streu- und Räumpflicht beginnt an Fortsetzung auf S.330

MITTEILUNGSBLATT · 2018-11-08 · gefahren ist. Dabei sind Schäden an den vorhandenen Verkehrszeichen entstanden. Dem Spurenbild zufolge, dürfte ein Lkw von Duggendorf in Richtung

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39. Jahrgang November 2018 Nr. 11

M I T T E I L U N G S B L AT Tfür die Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz

Mitgliedsgemeinden:

Gemeinde Duggendorf Markt Kallmünz Gemeinde Holzheim a. Forst

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz, Keltenweg 1, 93183 Kallmünz • Telefon (09473) 9401 - 0Telefax (09473) 9401 -19

Öffnungszeiten: vormittags Montag mit Freitag von 8.00–12.00 Uhrnachmittags Dienstag von 13.30–17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 –18.00 Uhr

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe:Kallmünz Duggendorf Holzheim a. ForstMittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr Freitag von 14.30 bis 16.30 UhrFreitag von 12.30 bis 16.30 Uhr Samstag von 9.30 bis 12.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 UhrACHTUNG geänderte ÖffnungszeitenSamstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

von Mai bis einschl. Oktober von Mai bis einschl. SeptemberDienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhrnur Grüngutanlieferungen

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Kallmünz jeden Dienstag von 16.00 bis 19.30 Uhr, Mittwochsausleihe sieheAushang Bücherei 7.45–12.15 Uhr, Donnerstag 16.30–18.30 Uhr, Ferienzeiten nur donnerstags geöffnet.

e-mail: [email protected]

www.vg-kallmuenz.de

www.kallmuenz.dewww.duggendorf.de www.holzheim-a-forst.de

Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz

Neuer Standort Umweltmobilin Kallmünz:Feuerwehrgerätehaus St.-Wolfgang-Str. 4

Hör- und Sprachtest für Kinder

„pädagogisch-audiologischer Sprechtag“

Beim Staatlichen Landratsamt Regensburg, Gesundheits-amt, Altmühlstraße 3, besteht die Möglichkeit, hör- undsprachauffällige Kinder vorzustellen. Die Beratung wirdvon einer am Institut für Hören und Sprache in Straubingbeschäftigten Lehrerin durchgeführt.Die Beratung ist kostenlos!

Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamtwird gebeten, Tel.: 0941/4009- 724.

Termine immer am Donnerstag: 20.12.2018 dann erstwieder am 14.2.2019.

Dank an alle Wahlhelfer!

Die Bürgermeister und die Verwaltung bedanken sichrecht herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfernfür die tolle Unterstützung und Ausdauer bei der Durch-führung und Auszählung der Landtags- und Bezirkstags-wahl am 14.10.2018.

WinterdienstRäum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer

Wie alljährlich weisen wir die Bürger der Mitglieds-gemeinden auf die Verordnung über die Reinhaltung undReinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung derGehbahnen im Winter hin. Hiernach haben zur Ver-hütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentumoder Besitz die Eigentümer und Pächter von Grund-stücken (auch unbebauten Grundstücken), die innerhalbder geschlossenen Ortslage an den öffentlichen Straßenangrenzen, die Gehbahnen auf eigene Kosten in siche-rem Zustand zu halten. Als Gehbahnen gelten die für denFußgänger bestimmten, befestigten und abgegrenztenTeile der öffentlichen Straße (Gehsteige) oder die demFußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffent-lichen Straßen in der Breite von 1 m. Bei Straßen mit nureinseitigem Gehsteig sind selbstverständlich auch dieEigentümer der gegenüberliegenden Grundstücke ver-pflichtet, eine Gehbahn in der Breite von 1 m zu räumenund zu streuen. Die Streu- und Räumpflicht beginnt an

Fortsetzung auf S.330

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Abwasserabgabe 2018 für KleineinleiterVorlage Nachweis über Fäkalschlammentsorgung ausHauskläranlagen

Betreiber biologischer Kleinkläranlagen sind im Sinnedes Abwasserabgabegesetzes Kleineinleiter, die zurAbwasserabgabe für Kleineinleiter heranzuziehen sind.Die satzungsgemäß festgesetzte Abgabe beträgt derzeit17,90 € /Jahr je Person, die mit Haupt- oder Neben-wohnsitz gemeldet ist. Von der Kleineinleiterabgabe kann befreit werden, wer– den anfallenden Schlamm bedarfsgerecht (DIN 4261-

1) entnimmt und einer dafür geeigneten Abwasserbe-handlungsanlage zuführt. Der Nachweis erfolgt durchVorlage des Lieferscheins/Annahmebestätigung/Rechnung der entsprechenden Abwasserbehandlungs-anlage (öffentliche Kläranlage) oder durch Bestätigungder Entsorgungsfirma

oder – nachweist, dass der zulässige Schlammstand seiner

Kleinkläranlage noch nicht erreicht ist (50 % bei Mehr-kammergrube, 70 % bei Einkammergrube). Der Nach-weis erfolgt durch Vorlage sämtlicher im Jahr 2018erstellten Wartungsprotokolle oder der im Jahr 2018ausgestellten Prüfbescheinigung des Privaten Sachver-ständigen in der Wasserwirtschaft (PSW).

Diese Nachweise sind bis spätestens 11. Januar 2019der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz (Frau Bleicher –Fax 09473/9401 -19) vorzulegen.

Wasserwirtschaftsamt Regensburg Presseinformation

Grünschnitt und Kompost am Bach ist verboten!

Mit Beginn des Herbstes verstärkt sich die Gartenarbeitund es fallen größere Mengen an Grünschnitt, Laub undFallobst an, die entsorgt werden müssen. Über die jewei-ligen Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle informie-ren die Kommunen. Wir weisen darauf hin, dass das Ablagern von Grün-schnitt, Kompost, Fallobst und ähnlichen Stoffen auf demUferrandstreifen gegen das Wassergesetz verstößt undeine Ordnungswidrigkeit darstellt. Im §32 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Rein-haltung oberirdischer Gewässer heißt es: „Stoffe dürfenan einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert oderabgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderungder Wasserbeschaffenheit oder des Wasserabflussesnicht zu befürchten ist.“ Diese nachteilige Veränderung ist aber bei der Lagerungvon Fallobst, Grünschnitt, Kompost und ähnlichen Stoffenauf dem Uferrandstreifen gegeben, denn: • Es besteht die Gefahr der Abschwemmung bei Hoch-

wasser und möglicherweise Verstopfung kleiner Bäche. • Nährstoffreiche Sickerwässer gelangen ins Gewässer

und führen dort zu Überdüngung und Fäulnispro-zessen. Dabei sinkt der Gehalt an Sauerstoff im Was-ser und steht den Gewässerlebewesen nicht mehr zurVerfügung.

• Das Selbstreinigungsvermögen, insbesondere kleinerGewässer wie Bächen, kann so überschritten werden.

• Sauerstoffmangel, Faulschlammbildung, Bewuchs mitBakterien, Algen und Abwasserpilz bis hin zu Fisch-sterben sind die Folgen.

Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichenFeiertagen ab 8.00 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sindbis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Ver-hütung von Gefahren erforderlich ist. Der gemeindliche Räum- und Streudienst entbindet dieGrundstücksbesitzer nicht von der Verpflichtung zurSicherung der Gehbahnen. Um den gemeindlichen Räum- und Streudienst reibungs-los durchführen zu können, werden wieder alle Bürgergebeten, ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf denStraßen zu parken, sondern in den Grundstückseinfahr-ten abzustellen. Hierdurch werden Schäden an den Fahr-zeugen vermieden und die Straßen können ordnungs-gemäß geräumt werden. Bei dauernden Behinderungendurch parkende Autos werden diese Straßen nicht mehrgeräumt oder gestreut.H i n w e i s : Die aufgestellten Streugutbehälter dienen da-zu, den Verkehrsteilnehmern, die bei extrem schlechtenStraßenverhältnissen ihr Fahrzeug benutzen müssen, beiBedarf die Möglichkeit zu bieten, dass sie die Fahrbahnselbst einstreuen können.Sie dienen keinesfalls dazu, sich kostenlos mit Streugutfür die eigene Streupflicht auf den Gehwegen oderHofeinfahrten einzudecken.

Räum- und Streupflicht der Gemeinden zur Sicherung desFahrverkehrsInnerhalb geschlossener Ortslage besteht eine Streu-pflicht auf Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen undgefährlichen Stellen (beide Voraussetzungen müssen vor-liegen). Als verkehrswichtige Stellen gelten hierbei grund-sätzlich nur Durchgangsstraßen und sonstige Verkehrs-mittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkeremVerkehrsaufkommen zu rechnen ist. Straßen, die über-wiegend von Anliegern (Siedlungsgebiet) oder langsam-fahrenden Zugmaschinen (Feldwege) benutzt werden,erfüllen diese Voraussetzungen ebensowenig wie wenigbenutzte ländliche Gemeindestraßen.Außerhalb geschlossener Ortslage besteht eine Streu-pflicht nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen, diezugleich verkehrswichtig sind. Das Risiko, das dem Kraft-fahrer aus dieser Begrenzung der Streupflicht erwächst,muss er hinnehmen, wenn er im Winter mit seinem Kraft-fahrzeug am Verkehr teilnimmt. Es kann ihm zugemutetwerden, in dieser Jahreszeit besonders vorsichtig zu fah-ren und seine Fahrweise so einzurichten, dass er beiAuftreten von Glatteis das Kraftfahrzeug in seiner Gewaltbehält. Der Kraftfahrer muss dabei selbst geeignete Vor-sorgemaßnahmen (gegebenenfalls Schneeketten) treffen.Die Räum- und Streupflicht der Gemeinden beginntgrundsätzlich vor dem Einsetzen des Haupt- oderBerufsverkehrs und dauert an bis zum Ende des allge-meinen Tagesverkehrs.Während der Nachtzeit besteht grundsätzlich keinePflicht zu räumen oder zu streuen, auch an Sonn- undFeiertagen wird nur im Extremfall geräumt und gestreut.

Winterdienst auf StaatsstraßenBei Problemen mit dem Winterdienst auf Staatsstraßenkönnen sich betroffene Bürger an die zuständige Stra-ßenmeisterei Regensburg Tel. 0941/60498-0 wenden.

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Ansprechpartner bei Fragen zu Natura 2000 und zur Ver-anstaltung: Tobias Maul, Regierung der Oberpfalz, Höhe-re Naturschutzbehörde, Telefon: 0941/5680-1828E-Mail: [email protected]

Regionaltage 2018 des Landkreises Regensburg

Gut besuchte Volksmusiksitzweil in Sünching mitGruppen aus dem ganzen Landkreis

Bis auf den letzten Platz gefüllt war kürzlich die Montes-sori-Schule in Sünching. Unter dem bewährten Motto„Frisch aufgspuit und gsunga“ fand im Rahmen derRegionaltage des Landkreises Regensburg eine vonKreisvolksmusikpfleger Tobias Lehner organisierte undauch moderierte Volksmusiksitzweil statt. Das Programmbot eine bunte Mischung aus bodenständiger Blasmusik,stiller, fast besinnlicher Stubenmusik und humorvollenoder auch zum Nachdenken anregenden Liedern. Nach der musikalischen Eröffnung durch die Gautrach-tenkapelle Beratzhausen, dirigiert von Herbert Ehrl, undder Begrüßung seitens des örtlichen Trachtenvereins„D‘Laabertaler Sünching“ hieß KreisvolksmusikpflegerLehner die Gäste in Gedichtform willkommen. Er freutesich besonders darüber, dass die mitwirkenden Personenund Gruppen aus allen Ecken des Landkreises kamen.Sozusagen ein „Heimspiel“ hatte die Jugendgruppe desTrachtenvereins D‘Laabertaler Sünching, die in mehrerenBlöcken „Dreher“ und „Schottisch“, begleitet von denBeratzhausener Blasmusikern, zum Besten gaben. TobiasLehner selbst griff auch in die Knöpfe seiner Steirischenund motivierte die Gäste zum Mitsingen: auf „Jessas Leit,heind gibt‘s a Musi“ folgten im Laufe des Abends fünfweitere Lieder ebenso wie heitere aber auch besinnlich-nachdenkliche Gedichte. Dass es um den musikalischenNachwuchs gut bestellt ist, zeigte auch der 15-jährigeLuis Karl aus Regenstauf. Bereits seit neun Jahren spielt erseine „Quetschen“ und versteht es, damit den ganzenSaal zu unterhalten. Originelle, ja zum Teil recht kra-cherte Lieder, bot das Ensemble „D´Lindnblejh“ – diesmalals Trio – aus Undorf. Nicht nur die instrumentalen Varia-tionen, sondern auch die Themen der Lieder sorgten fürUnterhaltung. Ob die altbekannten „Dampfnudeln“ oderdas Lied vom „Hennerauch“ – die zwei Herren und dieDame hatten die Lacher auf ihrer Seite.Ernster und besinnlicher dagegen waren die Beiträge derSünchinger Stubenmusik und der Regensburger Sänger.Das letztgenannte Gesangsquartett setzt sich aus Sän-gern aus verschiedenen Orten des Landkreises zusam-men. Reine Instrumentalmusik bot die Sünchinger Stuben-musik, deren Leiterin Renate Schmitt (Volksmusikwartindes Trachtenvereins) die Sitzweil federführend mit vorbe-reitet hat. An der regionalen Grenze ihres Wirkungs-gebietes spielte diesmal die Gautrachtenkapelle aliasBlaskapelle Beratzhausen, die bereits auf 55 Jahre Aktivi-tät zurückblicken kann. Mit einem Gedicht über das bisweilen ins Vergessen ge-ratene „Vergelt‘s Gott“ beendete KreisvolksmusikpflegerTobias Lehner die Sitzweil.

Landratsamt Regensburg/Presse- und Öffentlichkeitsar-beit/Altmühlstr. 3/93059 Regensburg. Pressesprecher:Hans Fichtl/Stellvertretende Pressesprecherin: ClaudinePairst. Tel.: 0941/4009-276, -433, -419, -547 oder-0. Fax: 0941/4009-288. E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-regensburg.de

• Dadurch wird die Lebensgrundlage für viele aquatischeLebewesen zerstört.

• Außerdem wird durch den Nährstoffeintrag am Ab-lagerungsplatz die natürliche Vegetation durch Brenn-nesseln und nicht heimische Arten wie indisches Spring-kraut und asiatischen Staudenknöterich verdrängt.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf einePublikation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt„Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ hinwei-sen. Diese kann man herunterladen oder kostenlos bestel-len unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_was_00116.htmTelefon/Telefax +49941/78009-0 +49941/78009-222. E-Mail: [email protected] Internet: www.wwa-r. bayern.de

Einladung zur Auftakt-Informationsveranstaltung für das FFH-Gebiet Nr. 6937-371 „Naab unterhalbSchwarzenfeld“

Unter dem Namen „Natura 2000“ hat der FreistaatBayern ein europaweit zusammenhängendes ökologi-sches Netz aus Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) und Vogel-schutzgebieten eingerichtet. Hauptziele von Natura2000 sind der Erhalt unseres heimischen Naturerbes,aber auch die Sicherung einer zukunftsfähigen, nachhal-tigen Landnutzung durch die Landwirte und Waldbesit-zer. Diese haben in vielen Gebieten durch ihren verant-wortungsbewussten und pfleglichen Umgang mit der Na-tur maßgeblich zu deren Artenreichtum beigetragen, oftüber Generationen hinweg.Für jedes dieser Gebiete soll ein Managementplan erstelltwerden, um einen günstigen Erhaltungszustand derLebensraumtypen und Arten, die Grund für die Aufnahmein das Netz Natura 2000 waren, zu gewährleisten.Mit der Erstellung eines Managementplans für die Teil-fläche ,,Naab“ des FFH-Gebiets Nr. 6937-371 ,,Naabunterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bisRegensburg“ wird im Jahr 2018 begonnen.Nähere Informationen, sowie die Vorstellung der mit die-ser Aufgabe beauftragten Planer sollen in einer Auftakt-Informationsveranstaltung erfolgen. Hierzu lädt die Re-gierung der Oberpfalz, höhere Naturschutzbehörde, diebetroffenen Grundstückseigentümer und -pächter, Ge-meinden, örtliche Verbände und die für das Natura2000-Gebietsmanagment zuständigen Fachbehördenein.Aufgrund der Gebietsgröße werden zwei Veranstaltungs-termine und -orte zur Auswahl angeboten. Diese findenstatt:am Freitag, 9. November 2018 um 14.00 Uhr im Land-ratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80und am Mittwoch, 14. November 2018 um 19.00 Uhr imBürgersaal Kallmünz, Keltenweg 1.Weitere Informationen zu Natura 2000 sowie die amt-lichen Gebietsabgrenzungen finden sie auf der Home-page des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt undVerbraucherschutz unter www.natura2000.bayern.de

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BabysitterInnen gesucht!Sie mögen Kinder und möchten sich zum Babysitter aus-bilden lassen?

Dann freuen wir uns, Sie in unserem zweitägigen Baby-sitter-Qualifizierungskurs begrüßen zu dürfen:

Schulungstermine:Samstag, 26.01.20199.00–18.00 Uhr: Babysitting allgemeinOrt: Universität Regensburg, Vielberth-Gebäude, Räume0.14/0.15. Universitätsstraße 31, 93053 Regensburg

Samstag, 02.02.20199.00–16.30 Uhr: Erste Hilfe am KindOrt: BRK KV Regensburg, Hoher-Kreuz-Weg 7, 93055Regensburg, 3. Stock, Eingang 6 (über Parkplätze)Inhalte des Kurses:– Rolle und Aufgaben eines Babysitters– Entwicklung des Kindes– Der erste Kontakt– Wickeln, Füttern, Pflegen– Kinder sinnvoll beschäftigen, Spielen, Basteln, Singen– Schwierige Situationen beim Babysittern meistern– Gefahren vermeiden– Rechtliche Stellung und Pflichten des Babysitters– Erste Hilfe am KindSchulungskosten inkl. Skript: 20 Euro

Info und Voranmeldung:Landratsamt Regensburg, Alexandra Winkler, Telefon:0941/4009 -227, E-Mail: [email protected], www.landkreis-regensburg.deStadt Regensburg, Amt für Tagesbetreuung von Kindern,Holger Loos, Telefon: 0941/507 -7525, E-Mail: [email protected], www.regensburg.de

Anmeldung:vhs – Volkschule Regensburger Land e.V., Tel.: 09401/525511, E-Mail: [email protected], www.vhs-regensburg-land.de

Wir freuen uns, wenn Sie unseren Baby- und Kindersitter-Dienst verstärken möchten und somit den Betreuungs-engpass entschärfen helfen.

Die Babysitterqualifizierung findet in Kooperation mitdem Familienbüro der Universitätsklinik, dem Familien-Service der Universität Regensburg und den Medizini-schen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz statt.

Presseberichte der PI Regenstauf

Meldung PI vom 05.10.2018Holzheim a. Forst – Landwirt entdeckt bei Feldarbeiteneine Sprenggranate aus dem II. WeltkriegAm Donnerstagmorgen, 04.10.2018, 09.30 Uhr, ent-deckte ein Landwirt bei Arbeiten auf seinem Feld einenstark korrodierten Sprengkörper, woraufhin er umgehenddie Polizei verständigte. Diese sperrte den Fundort, dernördlich von Holzheim a. Forst außerhalb bebauter Ge-biete lag, sofort ab und es wurden Experten eines Kampf-mittelräumdienstes an den Auffindeort hinzugezogen. DieExperten identifizieren den Sprengkörper als Spreng-granate ohne Zündvorrichtung aus dem II. Weltkrieg. Die

nicht mehr funktionsfähige Granate wurde anschließenddurch den Kampfmittelräumdienst geborgen und entsorgt.Die Sperrung konnte kurz vor 11.00 Uhr wieder aufge-hoben werden.

Meldungen PI vom 21.10.2018

Duggendorf: Wohnmobil beschädigt und geflüchtetIn der Zeit von Sonntag, den 14.10.18 bis 19.10.18,parkte ein Wohnmobil in der Trettenbachstraße in Dug-gendorf. Höchstwahrscheinlich touchierte in der Zeit einFahrrad beim Vorbeifahren die Fahrertüre des Wohn-mobils und hinterließ einen Lackschaden in Höhe von ca.400,– EUR. Anschließend entfernte sich der Unfallverur-sacher vom Unfallort ohne sich um den entstandenenSchaden zu kümmern. Wer Hinweise zu der Unfallfluchtmachen kann, wird gebeten, sich mit der Polizei inRegenstauf unter Tel. 09402/9311-0 in Verbindung zusetzen.

Kallmünz: Wegweiser auf der Staatstraße umgefahrenund geflüchtet

In der Zeit von Freitag, den 19.10.18, 18.00 Uhr bisSamstag, den 20.10.18, 06.00 Uhr, meldete ein Ver-kehrsteilnehmer, dass an der Einmündung der Staats-straßen 2165/2235 ein Fahrzeug über die Verkehrsinselgefahren ist. Dabei sind Schäden an den vorhandenenVerkehrszeichen entstanden. Dem Spurenbild zufolge,dürfte ein Lkw von Duggendorf in Richtung Kallmünzunterwegs gewesen sein. Die Zufahrt zur Staatsstraßenach Wischenhofen dürfte der Fahrer zu spät bemerkthaben und ist beim Abbiegen über die dortige Verkehrs-insel gefahren. Dabei beschädigte das Fahrzeug einStandrohr und mehrere Wegweiser. Anschließend ent-fernte sich der Unfallverursacher von der Unfallstelle ohnesich um den entstanden Schaden zu kümmern. Wer Hin-weise zu der Unfallflucht machen kann, wird gebeten sichmit der Polizei in Regenstauf unter Tel. 09402/9311-0in Verbindung zu setzen.

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Sprechstunde des 1. BürgermeistersDienstag 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr im VGem-Gebäude,Zimmer EG 02.

Sitzungstermine im Rathaus:

Marktgemeinderatssitzung Mi. 28.11.2018, 19 Uhr

Bauausschusssitzung (nö) Di. 20.11.2018

Blutspendedienst

Am 09. Oktober 2018 fand an der Mittelschule Kallmünzwieder ein Blutspendetermin statt. Insgesamt waren 84Spendenwillige anwesend. Unter den 68 tatsächlichenSpendern befanden sich auch 4 Erstspender sowie 4Ehrennadel für 3 Spenden und 3 Ehrennadel für 10Spenden.

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Vorankündigung Veranstaltungen „Altes Rathaus“ 2019

Statt-Theater„Humordauerdienst“ oder „Weg ist das Ziel“

am Samstag, 09.02.2019 (20.00 Uhr) und am Sonntag, 10.02.2019 (19.00 Uhr)

IL DUA ITALIANORocky Verardo und Ricardo Belli – Zwei Mitglieder der bekannten Italo-Band „I Dolce Signore“

am Samstag, 09.03.2019 (20.00 Uhr)

WIGGERL LIVE – Boarisch Kabarettam Samstag, 06.04.2019 (20.00 Uhr)

Kartenvorverkauf ab sofort im Tourismusbüro, Marktplatz 1, Tel. 09473/7179999 oderE-Mail: [email protected]

Termin Vorständetreffen Montag, 12.11.2018, 19.30 Uhr im Vereins- und Kulturheim

Nachruf

Der Markt Kallmünz trauert um

Martin Koller* 29. September 1936 † 25. Oktober 2018

Der Verstorbene war von 05/1978 bis 04/2002 und von 02/2007 bis 04/2008

Mitglied des Marktgemeinderates Kallmünz.

Der Markt Kallmünz wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Kallmünz Ulrich Brey, Erster Bürgermeister

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Nachtwächterführungen KallmünzDer Nachtwächter zieht wieder durch die Gassen von Kallmünz. Begleiten Sie den Nachtwächter bei der Arbeitund lauschen Sie dabei allerhand Wissens- und Liebenswertem aus und über Kallmünz. Unsere Empfehlung fürdie dunkle Jahreszeit für die ganze Familie.

Termine:07.12 / 14.12. / 21.12. / 28.12. / 04.01.

Beginn: 17.00 Uhr, Vilsbrücke Preis: Erwachsene 8 Euro, Kinder 5 EuroVoranmeldung im Tourismusbüro unbedingt erforderlich!!! Tel. 0 9473/7179999

Labertaler Höllenteufel in KallmünzWann: 29.12.2018 Wo: Marktplatz

18.30 Uhr Auftritt „Mad-Hias“ mit Feuershow19.15 Uhr Auftritt der „Labertaler Höllenteufel“ 20.15 Uhr Auftritt „Mad-Hias“ mit Leuchtshow

Kartenvorverkauf Tourismusbüro, Marktplatz 1, Tel: 09473/7179999 [email protected]

Preis: Erwachsene 5 Euro, Kinder 2 Euro

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Beratung und ggf. Beschlussfassung

Erster Bürgermeister Brey präsentiert die Lage des Bau-gebietes.

Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt:Die zusätzliche Flächenversiegelung entfaltet unmittelbarnegative Auswirkungen auf die Hochwassersituation desMarktes Kallmünz. Die Belange sind im Verfahren ent-sprechend zu würdigen und zu berücksichtigen, ggf. sindzusätzliche Rückhaltungen hinsichtlich der zusätzlichenNiederschlagswässer verbindlich festzusetzen und zurealisieren. Die negativen Auswirkungen der sich ver-schärfenden Hochwassersituation auf das Gebiet desMarktes Kallmünz sind zu vermeiden.

2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe-gebiet „Am Brunnfeld I“ und „Am Brunnfeld II“ der StadtBurglengenfeld;Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nach-bargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Erster Bürgermeister Brey präsentiert die Lage des Bau-gebietes.

Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt:Die zusätzliche Flächenversiegelung entfaltet unmittelbarnegative Auswirkungen auf die Hochwassersituation desMarktes Kallmünz. Die Belange sind im Verfahren ent-sprechend zu würdigen und zu berücksichtigen, ggf. sindzusätzliche Rückhaltungen hinsichtlich der zusätzlichenNiederschlagswässer verbindlich festzusetzen und zurealisieren. Die negativen Auswirkungen der sich ver-schärfenden Hochwassersituation auf das Gebiet desMarktes Kallmünz sind zu vermeiden.

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes fürdas allgemeine Wohngebiet „Grasiger Weg V“ desMarktes Regenstauf;Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nach-bargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2BauGB;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Erster Bürgermeister Brey präsentiert die Lage des Bau-gebietes. Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt:Da Belange des Marktes Kallmünz von der Aufstellungdes Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das allge-meine Wohngebiet „Grasiger Weg V“ des MarktesRegenstauf nicht berührt werden, stimmt der Markt-gemeinderat Kallmünz zu.

Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Charles-Palmié-Straße“;Beratung und ggf. Aufstellungsbeschlussfassung

Erster Bürgermeister Brey präsentiert den Bebauungsplan-entwurf und verweist auf die Vorberatungen im Bauaus-schuss. Dort wurde darüber beraten, die östlich gelegene Par-zelle, wenn möglich nach Westen zu verlegen und andieser Stelle einen Spielplatz zu errichten. Die Dachformen sollten möglichst offen zugelassen wer-den. Es ist E+I vorgesehen. Der Baumbestand soll durch

Schul- und Marktbibliothek Kallmünz

Die Schul- und Marktbibliothek konnte im August diesesJahres endlich erweitert werden. Aus diesem Grundhaben wir jetzt ausreichend Platz, die vielen Neu-anschaffungen an Büchern und Hörbüchern den Büche-reinutzern bestens zu präsentieren.Alle Eltern mit Kleinkindern sind eingeladen, das riesigeAngebot an Bilderbüchern, Spielen und Hörmedien zunutzen. Möglich wurden die zahlreichen Neuanschaffun-gen durch den Kinderbibliothekspreis 2017 des Bayern-werks. Für die erwachsenen Leser stehen umfangreicheMedien aus den Bereichen Sachbücher, Krimis undBelletristik zur Ausleihe bereit.Nutzen Sie unser reichhaltiges Angebot und schauen sieunverbindlich an den Öffnungszeiten vorbei.Die offizielle Neueröffnung findet Ende Januar statt, zuder rechtzeitig eingeladen wird.

Aus der Marktgemeinderatsitzung am 26.09.2018

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichenSitzung vom 25.07.2018

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzungvom 25.07.2018 werden bekanntgegeben:

• Straßenbauprogramm Kallmünz 2018, 2019 und 2020– Vergabe der Bauleistungen; Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Markt Kallmünz beschließt den Auftrag für dasStraßenbauprogramm Kallmünz 2018, 2019 und 2020an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma GuggenbergerGmbH, Mintraching zu vergeben.

• Straßenbauprogramm Kallmünz 2018, 2019 und 2020– Vergabe der Ingenieurleistungen;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Markt Kallmünz beschließt den Auftrag für die Inge-nieurleistungen zum Straßenbauprogramm Kallmünz2018, 2019 und 2020 an den wirtschaftlichsten Bieter,das IB Wöhrmann zu vergeben.

• Straßendeckensanierung mittels Dünnschichtasphalt-verfahren von Dinau in Richtung Kleinmittersdorf –Vergabe der Bauleistungen;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Markt Kallmünz beschließt den Auftrag zur Straßen-deckensanierung mittels Dünnschichtasphaltverfahren anden wirtschaftlichsten Bieter, die Firma VSI GmbH zu ver-geben.

• Antrag der Kinder- und Altenheimstiftung Kallmünz aufErstellung eines Bebauungs-/Flächennutzungsplanes; Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt, dem Antragder Kinder- und Altenheimstiftung Kallmünz stattzugeben.

Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellungeines Bebauungsplanes „Augustenhof Südhang BA VI“zur Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebietes (WA)“der Stadt Burglengenfeld;Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange undder Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2Abs. 2 BauGB;

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vom LRA Regensburg als Baugenehmigungsbehörde voll-zogen. Zu den Stellplätzen ist anzumerken, dass im ver-einfachten Baugenehmigungsverfahren, wie hier vermut-lich vorliegend, die Prüfung des Stellplatznachweises ent-fällt. Sollte ein anderes Baugenehmigungsverfahren vomLRA Regensburg für erforderlich erachtet werden, wirddas LRA Regensburg den Nachweis der Stellplätze prü-fen.Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt, der bean-tragten Abweichung und Ausnahme kann zugestimmtwerden.Die Marktgemeinderatsmitglieder diskutieren über dieStellplatzsituation und befürchten durch das geplanteBauvorhaben eine Verschärfung der Parksituation. Sieregen daher an, ein Gespräch im Landratsamt Regens-burg im Beisein der Bauherren zu vereinbaren, um dieStellplatzsituation zu klären bzw. zu prüfen, auf welchenFlächen diese nachgewiesen werden können.

Erster Bürgermeister Brey schlägt dem MarktgemeinderatKallmünz daher vor, bis zur Klärung der Stellplätze denBauantrag zu vertagen.

Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Doppelhäusern mitPKW-Garagen in Kallmünz;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die persönliche Beteiligung eines MGR-Mitgliedes wirdfestgestellt. Besagtes Marktgemeinderatsmitglied verlässt den Sit-zungssaal (auf eigenen Wunsch).

Die Marktgemeinderatsmitglieder nehmen Kenntnis vomvorliegenden Bauantrag. Das Einvernehmen gemäß § 36BauGB wird erteilt und der erforderlichen Befreiung wirdzugestimmt. Das besagte Marktgemeinderatsmitglied nimmt wiederan der Sitzung teil.

Formlose Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilien-wohnhauses in Kallmünz;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die Marktgemeinderatsmitglieder nehmen Kenntnis vomvorliegenden Bauantrag. Das Einvernehmen gemäß § 36BauGB wird erteilt und der Befreiung wird zugestimmt.

Generalsanierung des Kindergartens St. Michael, Kall-münz;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Erster Bürgermeister Brey berichtet den Marktgemeinde-ratsmitgliedern, dass zum weiteren Fortkommen in dieserAngelegenheit zwei Beschlüsse zu fassen sind. Nachdemder Kindergarten St. Michael über 40 Jahre alt ist und indiesen 40 Jahren mit einem Gruppenraum und einemTurnraum erweitert wurde, ist eine Generalsanierungdringend geboten.

Es werden folgende Beschlüsse gefasst: a) GrundsatzbeschussDer Marktgemeinderat Kallmünz beschließt, dass derKindergarten St. Michael grundsätzlich saniert werdensoll. Die Maßnahme soll in Zusammenarbeit mit demTräger, der katholischen Kirchenstiftung Kallmünz, erfol-gen.

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die durchzuführende Bauleitplanung gesichert werden.Eine Absprache mit der Abfallwirtschaft des LandkreisesRegensburg zur Müllabfuhr fand bereits statt. Der neu zu errichtende Spielplatz könnte auch für dieKinder aus dem Baugebiet „Spindelberg“ genutzt wer-den. Es wird diskutiert, ob eine Anpassung der Dachformen andas bestehende Baugebiet „Spittelberg Ost“ erfolgenkann. Es wird festgestellt, dass die Beschränkung rein aufSatteldächer nicht mehr zeitgemäß erscheint. Es wird ver-sucht, eine Anbindung an die Staatsstraße 2149 zuerhalten. Die Verlegung des Spielplatzes in die Anbau-verbotszone der Staatsstraße ist nicht möglich. Es ist vor-gesehen, dass die Kinder- und Altenheimstiftung denKinderspielplatz errichtet und ihn dann mit den restlichenöffentlichen Flächen (Straßen, Wege und Plätze) entschä-digungslos an den Markt Kallmünz übereignet. Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt die Auf-stellung des Bebauungsplanes „An der Charles-Palmié-Straße“.

Bauantrag auf Fassadenänderung, Schaffung von 2Gauben zum Brandschutz (2. Rettungsweg) in Kallmünz;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die Markgemeinderatsmitglieder nehmen Kenntnis vomvorliegenden Bauantrag. Das gemeindliche Einverneh-men gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Bauantrag zur Renovierung des bestehenden Gebäudesin Kallmünz;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die Markgemeinderatsmitglieder nehmen Kenntnis vomvorliegenden Bauantrag. Das Ergebnis des Telefonatesmit dem Architekten vom 26.09.2018 wird mit der nach-folgenden Sitzungsvorlage vorgetragen:Die angrenzende Gaststätte wurde verpachtet. Die Zim-mer werden aber weiterhin von den Eigentümern be-trieben. Es soll ein gemeinsamer Frühstücksraum für dieÜbernachtungsgäste der Gaststätte und des beantragtenVorhabens geschaffen werden. Es ist aber nicht ausge-schlossen, dass nachmittags auch mal Kaffee und Kuchenangeboten werden.Der kleine Gastraum mit ca. 6 Sitzplätzen im EG steht z.B. für Firmen, die ein Klausurwochenende in Kallmünzverbringen, zur Verfügung.

Bauplanungsrechtliche Prüfung:Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§34 BauGB). Inner-halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist einVorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß derbaulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart dernäheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesi-chert ist. Die nähere Umgebung entspricht einem allge-meinen Wohngebiet (WA). Die Erschließung ist gesichert.In einem WA können ausnahmsweise Betriebe des Be-herbergungsgewerbes zugelassen werden.Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um einenBeherbergungsbetrieb.Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (=Prüfungsumfang Markt Kallmünz) ist gegeben.Die Prüfung der nachzuweisenden Stellplätze, die Prü-fung der Abstandsflächen, Prüfung von Immissionen wird

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Senioren des Landratsamtes Regensburg jeweils am zwei-ten Mittwoch und Donnerstag im Monat ab 10.00 Uhr.Der Film beginnt um 11.00 Uhr. Dazu gibt es Kaffee oderTee oder 1 Glas Sekt und eine Brezn / Butterbrezn oderleicht süßes Gebäck. Der Preis beträgt 8,00 € incl. 3,50€ für Verzehr.Am 14. und 15. November wird der Film „Der Vorname“gezeigt.Ein Abendessen im Freundes- und Familienkreis, das zumhandfesten Streit über Kindererziehung, Jugendfreund-schaften und Liebesbeziehungen ausartet, eine amüsant-entlarvende Gesellschaftskomödie mit deutscher Star-Besetzung. Es hätte ein wunderbares Abendessen wer-den können, zu dem Stephan (Christoph Maria Herbst)und seine Frau Elisabeth (Caroline Peters) in ihr BonnerHaus eingeladen haben. Doch als Thomas (Florian DavidFitz) verkündet, dass er und seine schwangere FreundinAnna (Janina Uhse) ihren Sohn Adolf nennen wollen,bleibt den Gastgebern und dem Familienfreund René(Justus von Dohnányi) bereits die Vorspeise im Hals ste-cken. Man faucht einander Wahrheiten ins Gesicht, diezugunsten eines harmonischen Zusammenseins besser un-gesagt geblieben wären. Starke Egos geraten aneinan-der, Eitelkeiten werden ausgespielt und der Abend eska-liert: Die Diskussion über falsche und richtige Vornamengeht in ein Psychospiel über, bei dem die schlimmstenJugendsünden und die größten Geheimnisse aller Gästelustvoll serviert werden.

Ausflug am Dienstag, 13. November

Fahrt und Führung „Altmühltaler Teigwaren“ in Thalmäs-sing mit Einkehr auf der RückfahrtAbfahrt ist um 14.15 Uhr am Friedhofsvorplatz. Die Bus-kosten übernimmt dankenswerterweise der Markt Kall-münz. Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürgerab dem 65. Lebensjahr.Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Freitag, 2. No-vember bei Edeltraud Zenger (Tel. 484), Josef Hartung(Tel. 9514 42) oder der Verwaltungsgemeinschaft Kall-münz unter der Telefonnummer 9401 -0.

Aktionswoche und Innovationspreis „Zu Hause daheim“

Auch 2019 verleiht das Bayerische Staatsministerium fürFamilie, Arbeit und Soziales den landesweiten Innova-tionspreis „Zu Hause daheim“. Ausgezeichnet werdendiesmal innovative Quartierskonzepte, die zukunftswei-sende Lösungsansätze aufzeigen, ein selbstbestimmtesAlter erleichtern und als Vorbilder dienen können. Nähere Informationen gibt es beim Seniorenbeauftragtenoder [email protected] [email protected]

Seniorenprogramm der Pfarrei Kallmünz

Donnerstag, 8. November, 14.15 Uhr, Fahrt zur Barock-kirche Katzdorf bei Neunburg v. W. mit anschließenderEinkehr.

Donnerstag, 22. November, 14 Uhr, Einstimmung in denAdvent (Kirche) anschließend Kaffee im Pfarrheim.

Josef Hartung, SeniorenbeauftragterTel.: 09473/951442, Mobil: 0176/63065310.

b) Beschluss

Der Marktgemeinderat Kallmünz bestätigt gegenüberdem Träger, dass ein Bedarf für den Kindergarten überdie nächsten 3,5 Jahre fortbestehen wird.

Bekanntgaben

Erster Bürgermeister Brey gibt bekannt, dassa) ein Gespräch der Bürgermeister der Mitgliedsge-

meinden der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz zurSituation in der Kinderkrippe und im Kindergartenstattgefunden hat. Es wurde überlegt, gemeinsam einKinderhaus mit Standort in Kallmünz zu errichten. DieBedarfsabfrage bzw. eine Bedarfsermittlung für die 3Gemeinden ist zurzeit in Vorbereitung. Aus den Reihen der Markgemeinderatsmitglieder wirdangeregt, in diesem Zusammenhang auch zu prüfen,ob eine Waldkindergruppe eingerichtet werden könn-te.

b) die Sturmschäden teilweise beseitigt sind. Es warenArbeiten beim Parkplatz „Am Schmidwöhr“ und aufder Naabbrücke erforderlich. Die Restarbeiten werdenin den nächsten Tagen weitergeführt.

c) die 13. und 14. Änderung des Regionalplanes derRegion Regensburg vorliegt (Gewinnung und Siche-rung von Bodenschätzen und raumstrukturelle Entwick-lung der Region Regensburg). Eine Betroffenheit desMarktes Kallmünz liegt in beiden Fällen nicht vor.

d) der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsge-meinschaft Kallmünz entschieden hat, die Sitzungs-gelder zukünftig zu überweisen.

e) ein Schreiben des Landratsamtes Regensburg zumBericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrech-nung Kallmünz von 1993 bis 2011 vorliegt. Darinwird auf die Erforderlichkeit von Vermögensüber-sichten hingewiesen. Die Kreditaufnahmen aus denJahren 1993, 1994 und 2004 wurden genehmigt. DieErstellung von Vermögensübersichten erfordert zusätz-lichen Aufwand für die Verwaltungsgemeinschaft Kall-münz. Es wird zu besprechen sein, ob dies von denMitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünzerledigt werden kann oder ob eine externe Unter-stützung erforderlich wird. Mit einem weiteren Anstiegder Verwaltungsumlage ist zu rechnen.

f) die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn fürdie Errichtung eines Buswartehäuschens im OrtsteilMühlschlag vorliegt. Die Maßnahme wird bezu-schusst.

g) ein weiterer Bericht über die überörtliche Prüfung derJahresrechnung 2012 bis 2016 des Marktes Kallmünzvorliegt. Dieser sollte bis zum 01.12.2018 abgear-beitet werden.

Mitteilungen des Seniorenforums

Filmcafé am Morgen

Hinweisen möchten wir wieder auf das regelmäßig statt-findende Filmcafé am Morgen des Regina Filmtheaters inRegensburg in Zusammenarbeit mit der Servicestelle für

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Sprechstunde des 1. Bürgermeisters

Montag von 19.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindezentrum.Erreichbarkeit 1. Bürgermeister unter: 0152/33956025

Aus der Gemeinderatssitzung Duggendorf vom 18.09.2018

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichenSitzung vom 26.06.2018

• Bericht zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Ge-meinde Duggendorf für die Jahre 2013 bis 2015;Feststellung und Beschlussfassung zu den Maßnahmen

Zu TZ 2„Die Sitzungsgelder für die Gemeinderatsmitglieder sindkünftig zu überweisen.“ Der Gemeinderat Duggendorfnimmt davon Kenntnis, dass gemäß aktueller Rück-sprache mit dem staatlichen Rechnungsprüfer, die Ent-scheidungsbefugnis in dieser Angelegenheit beim Ge-meinschaftsvorsitzenden liegt. Dieser hat entschieden,dass die Sitzungsgelder für die Gemeinderatsmitgliederzukünftig ausnahmslos überwiesen werden.

Zu TZ 3„Anstelle der Spitzabrechnung der dem Ersten Bürger-meister zustehenden Reisekosten wäre die Bewilligungeiner Reisekostenpauschale mit spürbar weniger Verwal-tungsaufwand verbunden und damit die wirtschaftlichereLösung.“Nach ausführlicher Beratung wird beschlossen, dass diedem ersten Bürgermeister zustehenden Reisekosten abdem nächstmöglichen Zeitpunkt als Reisekostenpauschalebewilligt werden. Die Höhe der Pauschale wird mittelsder Abrechnungen aus den Vorjahren ermittelt. Die Pau-schale deckt alle Fahrten im Landkreis Regensburg sowiein die Stadt Regensburg ab. Außerdem sind Fahrten nachBurglengenfeld zum Notariat damit abgegolten. Zu derProblematik, ob Fahrten von Duggendorf nach Kallmünzals Dienstfahrten zählen, ist die Stellungnahme derRechtsaufsichtsbehörde abzuwarten.

• Vergabeverfahren der Bauplätze im Baugebiet „An derSandgrube“ – Antrag der „Freien Wähler“;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Nach ausführlicher und kontroverser Diskussion wird fol-gender Beschluss gefasst:Dem ausgearbeiteten Kriterienkatalog mit entsprechenderBepunktung wird zugestimmt. Die Vergabe der Bauplätzeerfolgt entsprechend der erreichten Punktzahl absteigend.Bewerbungen, die bis 31.07.2018 noch eingehen, wer-den berücksichtigt.

Gemeinde Duggendorf

Seniorenbus der Gemeinde Duggendorf

Der Seniorenbus fährt jeden Samstag Vormittag und nachAbsprache aus der Gemeinde Duggendorf nach Kall-münz.Sowie jeden 1. Freitag Nachmittag im Monat aus derGemeinde Duggendorf nach Burglengenfeld.Die Abholung erfolgt nach Möglichkeit an der Haustür.

Termine bitte vereinbaren über den Nachbarschaftshilfe-verein Duggendorf: Tel.-Nr. 09409/943.

Einladung zur Erstellung desVeranstaltungskalenders 2019

Sehr geehrte Vereinsvorstände und Verantwortlichevon Verbänden und Organisationen,

zur Erstellung des Veranstaltungskalendersfür das Jahr 2019 am

Dienstag, 6. November 2018, um 19.30 Uhr

im Sitzungssaal des Gemeindezentrums in Duggen-dorf lade ich Sie ganz herzlich ein.Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich freu-en.

Anna Braun, 3. Bürgermeisterin

TerminänderungTreffen zur Planung des Weihnachtsmarktes 2018

Neuer Termin für das Treffen zur Vorbereitung desWeihnachtsmarktes:

Donnerstag, 29. November 2018, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindezentrums in Duggen-dorf.

Herzliche Einladung an alle Vereine, Teilnehmer undHelfer.

Anna Braun, 3. Bürgermeisterin

Termine BürgerversammlungenDuggendorf 2018

Dienstag, 13.11.18 – 19.00 Uhr – DuggendorfFlorianstüberl FF Duggendorf

Mittwoch, 21.11.18 – 19.00 Uhr – WischenhofenGasthaus Hummel

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Finanzielle Situation3. Maßnahmen 20184. Aktuelles5. Ausblick 20196. Anfragen

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssenspätestens 1 Woche vor der Bürgerversammlungschriftlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Kallmünz, Keltenweg 1, 93183Kallmünz, eingehen.Zu diesen Bürgerversammlungen sind alle Bürgerin-nen und Bürger der Gemeinde herzlich eingeladen.

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• Beschaffung neuer Spielgeräte für die Spielplätze imGemeindegebiet – Vergabe;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Gemeinderat Duggendorf fasst folgenden Beschluss:Die Lieferung der Spielgeräte für die verschiedenenKinderspielplätze im Gemeindebereich Duggendorf wirdan die Firma Proludic mit einem Angebotspreis in Höhevon 23.039,47 € brutto vergeben. Die Sicherheit derhöheren Rutsche für den Spielplatz am GemeindezentrumDuggendorf ist zu garantieren. Sollte dies nicht möglichsein, erfolgt die Vergabe an die Firma Maier, die diehöhere Rutsche in das ebenfalls zu beschaffende Baum-haus integriert. Die Vergabesumme beträgt dann29.710,11 € brutto.

• Straßenbauprogramm 2018 – Vergabe der Maß-nahmen;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Gemeinderat Duggendorf beschließt, den Auftragzum Straßenbauprogramm 2018 an die Firma Prem, Kel-heim, mit einer Bruttoauftragssumme von 233.268,30 €zu vergeben. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt,dass die Firma Prem die ausstehenden Erklärungen undNachweise, wie vom Ingenieurbüro gefordert, nachlie-fert.

Antrag auf Errichtung eines Carports im OrtsteilHochdorf;Beratung und ggf. BeschlussfassungDer zu beratende Antrag lag bereits in der vergangenenSitzung vor. In der letzten Sitzung konnte nicht aufgeklärtwerden wann das Gebäude, auf das sich die Tektur be-zieht, genehmigt wurde. Zur vergangenen Sitzung lagenlediglich die Unterlagen zum, mit Bescheid vom 22.05.2017 genehmigten, Antrag auf Erweiterung des Carportsim nordöstlichen Teil des Grundstückes vor.Die nun beantragte Tektur bezieht sich auf ein Carport imnordwestlichen Bereich. Dafür wurde im Januar 2018 einBauantrag eingereicht. Im Rahmen der Bearbeitung durchFrau Amtmann wurde entschieden, dass die notwendigenBefreiungen dazu als „Geschäft der laufenden Verwal-tung“ durch Ersten Bürgermeister Thomas Eichenseherunterzeichnet werden kann. Ein entsprechender Bescheidwurde dazu am 09.01.2018 erlassen. Da sich beide Bauvorhaben auf das gleiche Grundstückbeziehen, wurde in der vergangenen Sitzung nur einBestandsbauplan vorgelegt. Dies ist durch den Personal-abgang im Bauamt zu begründen. Die in der vergan-genen Sitzung festgestellten Widersprüche haben sichdamit aufgelöst. Erster Bürgermeister Eichenseher bezieht sich auf dasSchreiben der Antragsteller. Die Stellungnahme der Bau-herren ist der Ladung beigefügt. In einem erneuten Ab-stimmungsgespräch der Verwaltung mit dem Bauamt desLandratsamtes Regensburg haben sich keine Versagungs-gründe für das Vorhaben ergeben. Damit ist von einerGenehmigung durch das Landratsamtes Regensburg aus-zugehen.Ein Gemeinderatsmitglied bittet Ersten BürgermeisterEichenseher, zukünftige Abstandsflächenübernahmendem Gemeinderat Duggendorf bekanntzugeben. Die Länge der Grenzbebauung wird vom GemeinderatDuggendorf hinterfragt. Erster Bürgermeister Eichenseher

verweist auf das Gespräch mit der Baubehörde des Land-ratsamtes Regensburg, welche keine Versagungsgründefür das Vorhaben genannt hat.

Nach ausführlicher Beratung beschließt der GemeinderatDuggendorf der vorgelegten Tekturplanung sein Einver-nehmen zu erteilen.

Aufstellungsbeschlüssea) Baugebiet „Wischenhofen Nord“b) Baugebiet „Neuhof Mitte“;

Beratung und ggf. Beschlussfassung

Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden die Ver-fahrensvarianten für die geplanten Baugebiete mit demLandratsamt Regensburg abgesprochen. Als Ergebnis wurde nach zwei Terminen festgestellt dassfür die Ortsteile Neuhof und Wischenhofen das verein-fachte Verfahren nach §13 b BauGB nicht zur Anwen-dung kommen kann. Daher sind für diese beiden Bau-gebiete die Beschlüsse neu zu fassen. Hier ist nun dasRegelverfahren mit vorzeitiger Beteiligung und abschlie-ßender förmlicher Beteiligung anzuwenden. Weiterhin istein Umweltbericht zu erstellen sowie die Deckblattände-rungen im Flächennutzungsplan umzusetzen.

a) Baugebiet „Wischenhofen Nord“Der Gemeinderat Duggendorf beschließt die Aufstellungdes Baugebietes „Wischenhofen Nord“ im Regelverfah-ren durchzuführen.

b) Baugebiet „Neuhof Mitte“;Der Gemeinderat Duggendorf beschließt die Aufstellungdes Baugebietes „Neuhof Mitte“ im Regelverfahrendurchzuführen.

Anträge auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutz-gebieta) im Bereich östlich des Ortsteiles Hochdorfb) im Bereich der Tannenstraße, Ortsteil Wischenhofen;

Beratung und ggf. Beschlussfassung

Nach Abstimmung mit der „Unteren Naturschutz-behörde“ am Landratsamt Regensburg und aufgrundlangfristiger Überlegungen, sollen die Bereiche für dieHerausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet inHochdorf und Wischenhofen vergrößert werden. Geradlinige Abgrenzungen für die Landschaftsschutz-gebiete sind zu schaffen. Bei aktueller Planung wird diebereits bestehende Bebauung, aber auch die zukünftigenEntwicklungsbereiche berücksichtigt.

a) im Bereich östlich des Ortsteiles HochdorfDer Gemeinderat Duggendorf beschließt für den Bereichöstlich des Ortsteiles Hochdorf die Herausnahme ausdem Landschaftsschutzgebiet, wie im beiliegenden Planangegeben, zu beantragen.

b) im Bereich der Tannenstraße, Ortsteil Wischenhofen;

Der Gemeinderat Duggendorf beschließt für den Bereichder Tannenstraße im Ortsteil Wischenhofen die Heraus-nahme aus dem Landschaftsschutzgebiet, wie im beilie-genden Plan angegeben, zu beantragen.

Grundsätzliches Vorgehen zum Erteilen von Befreiungen,Abweichungen und Ausnahmen im Baugebiet „An derSandgrube“ in Duggendorf;

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Beratung und ggf. Beschlussfassung

Nachdem die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Ander Sandgrube“ angelaufen ist, soll für die Verwaltungeine grundsätzliche Maßgabe für den Umgang mit Be-freiungsanfragen geschaffen werden.

Dabei sind zwei Richtlinien denkbar:1. Festhalten an den Vorgaben in jedem Fall (analog wieBebauungsplan AufnBerg)2. Aussprechen von Befreiungen im Einzelfall nach Ein-zelprüfung des Vorhabens

Das neue Baugebiet „An der Sandgrube“ in Duggendorfsoll sich an den Bestand der „Albrecht-Altdorfer-Straße“anpassen. Erster Bürgermeister Eichenseher rät dem Ge-meinderat Duggendorf, mögliche Befreiungen im Einzel-fall, im Gemeinderat Duggendorf zu behandeln. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder Befreiungs-tatbestand zu einem unpassenden Bauobjekt führt. Aller-dings kann das gleiche Bauobjekt an verschiedenenStellen des Baugebietes zu anderen Ergebnissen führen.Daher wird seitens Ersten Bürgermeister Eichenseher vor-geschlagen, sich für Variante 2, Einzelprüfung des Vor-habens im Gemeinderat Duggendorf, zu entscheiden.Ein Gemeinderatsmitglied spricht sich für eine Änderungdes Bebauungsplanes „An der Sandgrube“ aus. Der be-stehende Bebauungsplan ist nicht mehr zeitgemäß undeine moderne Fassung würde zusätzliche Gestaltungs-möglichkeiten zulassen. Erster Bürgermeister Eichenseher weist darauf hin, dasstrotz bestehendem Bebauungsplan grundsätzlich einemoderne Bauweise möglich ist. Dementsprechende Be-freiungen im Einzelfall können durch den GemeinderatDuggendorf zugelassen werden. Allerdings kann es auf-grund dieser Einzelfallentscheidungen zu Präzedenzfäl-len kommen.Eine kurzfristige Änderung des Bebauungsplanes „An derSandgrube“ kann zu Nachteilen führen. Da die Vergabeder Bauplätze im Baugebiet „An der Sandgrube“ bereitsangelaufen ist, orientieren sich die Interessenten anhanddes bestehenden Bebauungsplans und entscheiden sichzu einem möglichen Kauf. Eine kurzfristige Änderung desbestehenden Bebauungsplanes kann sich daher auf dieVergabe negativ auswirken. Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinde-rat Duggendorf an dem bestehenden Bebauungsplan „Ander Sandgrube“ festzuhalten und das Erteilen vonBefreiungen, Abweichungen und Ausnahmen im Bau-gebiet durch Einzelfallprüfung des Vorhabens im Ge-meinderat zu beschließen.

Antrag der SPD-Fraktion auf Entleerungsrhythmus desMobil-WC der Liegewiese;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Erster Bürgermeister Eichenseher berichtet über den Ein-gang des Antrags der SPD-Fraktion. Der aktuelle Ent-leerungsrhythmus, zweimal im Monat, zeigt sich als nichtausreichend. Eine Kostenaufstellung der Fa. DrünklerMiet WC, Barbing wurde angefragt:Preise für Servicefahrten:Standard-Toilette:20,00 € pro Woche bei wöchentlicher Reinigung16,00 € pro Woche bei 14-tägiger Reinigung50,00 € pro Woche bei zweimaligem Service

Toilette mit Waschbecken:23,00 € pro Woche bei wöchentlicher Reinigung17,00 € pro Woche bei 14-tägiger Reinigung55,00 € pro Woche bei zweimaligem Service

Es wird angefragt, ob sich die Servicefahrten auf An- undAbfahrt beziehen oder lediglich die Anfahrt.Eine wöchentliche Entleerung in den Sommermonatenwird vom Gemeinderat Duggendorf angeraten. Ebenfallsdie Aufstellung von zwei Mobil-WCs.Erster Bürgermeister Eichenseher wird beauftragt, eineerneute und detaillierte Kostenaufstellung bei der Fa.Drünkler Miet WC, Barbing anzufragen, die günstigsteVariante zu wählen und dies in der nächsten Sitzung be-kanntzugeben.

Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung einer Ge-schwindigkeitsbegrenzung auf der Staatsstraße im Be-reich des Wertstoffhofes;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Erster Bürgermeister Eichenseher berichtet über den Ein-gang des Antrags der SPD-Fraktion über eine Geschwin-digkeitsreduzierung auf der Staatsstraße 2165, auf Höheder Ein- und Ausfahrt des Wertstoffhofes Duggendorf. Die Staatsstraße 2165 liegt in der Zuständigkeit desStraßenbauamtes Regensburg. Aufgrund der hohen Ge-schwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge, vonPielenhofen kommend, kam es bereits zu vermehrten Ge-fahrensituationen für Bürger. Deshalb wird eine Ge-schwindigkeitsreduzierung, von Pielenhofen kommend,von 100 km/h auf 70 km/h beantragt.

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Dug-gendorf eine Verkehrsschau beim Straßenbauamt inRegensburg zu beantragen.

Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige FeuerwehrDuggendorf;Beratung und ggf. AusschreibungsbeschlussfassungDas Leistungsverzeichnis zum LF10 wurde dem Ge-meinderat Duggendorf aufgrund des Umfangs des Schrift-werkes per E-Mail gesandt. Erster Bürgermeister Eichenseher teilt dem GemeinderatDuggendorf mit, dass die Ausschreibung des LF10 durcheine interkommunale Zusammenarbeit mit der GemeindeTrebgast erfolgen könnte. Hierdurch könnte eine zusätzli-che Förderung i. H. v. 7.000,00 € (10%) generiert wer-den. Die Fahrzeuge müssen bei einer interkommunalenZusammenarbeit aber baugleich sein. Nach Absprachemit der Regierung der Oberpfalz sind Nebenangebotebei interkommunalen Zusammenarbeiten nicht zulässig,da hier eine Baugleichheit der Fahrzeuge nicht garantiertwerden kann. Die Förderung ohne interkommunale Zu-sammenarbeit beträgt 70.000,00 € . Auf eine zusätz-liche Förderung i. H. v. 7.000,00 € (10 %) müsste beiEinzelausschreibung mit Nebenangebot verzichtet wer-den.Der Gemeinderat Duggendorf beschließt, die Ausschrei-bung ohne die Gemeinde Trebgast durchzuführen. In derAusschreibung für das neue LF10 der Freiwillige Feuer-wehr Duggendorf soll ein Nebenangebot zulässig sein,da sich daraus voraussichtlich höhere finanzielle Vorteileals aus der zusätzlichen Förderung ergeben. Auf eineinterkommunale Zusammenarbeit sowie die entsprechen-de Förderung wird daher verzichtet.

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d) die Fahrt um 06.48 Uhr von Heitzenhofen nachRegensburg neu in den Fahrplan der Linie 12 des RVVRegensburg aufgenommen wird. Der Abschnitt Kager-Regensburg, Nürnberger Straße wird nicht mehr be-dient, wodurch sich die Fahrzeit verkürzt.

e) das Protokoll der Begehung am 05.07.2018 desFriedhofes Duggendorf eingegangen ist. Die Maß-nahmen zur Barrierefreiheit sind zeitlich nach der Not-wendigkeit einzuteilen und werden in den kommendenSitzungen bearbeitet.

f) die Aufstellung des neuen Bushäuschens in Judenbergnächstes Jahr, nach Betonierung der Bodenplatte, er-folgen wird.

g) aufgrund des Raffineriebrands in Vohburg es zu Eng-pässen bei den Straßenarbeiten in Duggendorf kom-men kann.

Aus der Gemeinderatssitzung Duggendorf vom 16.10.2018Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichenSitzung vom 07.08.2018

• Beschaffung eines Lagercontainers für Phosphat-Fäll-mittel entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz fürdie Kläranlage Duggendorf;

Die Gemeinde Duggendorf beschafft zur Lagerung vonPhosphat-Fällmittel einen Container LaDos Cont 4, vonder Fa. H2O-Ortner, zu einem Nettoangebotspreis von16.800,00 € .

• Straßenbauprogramm 2018 – Ingenieurleistungen;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Auftrag für die weiteren Ingenieurleistungen zumStraßenbauprogramm Duggendorf 2018 wird demIngenieurbüro Wöhrmann, Hagelstadt, mit einer Brutto-auftragssumme von 16.915,84 € erteilt.

• Vergabe der Ingenieurleistungen für die Baugebiete„Hochdorf Süd“, „Wischenhofen Nord“ und „NeuhofMitte“;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Auftrag für die städtebaulichen Planungsleistungenfür „Neuhof Mitte“, „Wischenhofen Nord“ und „Hoch-dorf Süd“ wird an die EBB Ingenieurgesellschaft mbH,Regensburg, gemäß Honorarangebot vom 28.06.2018mit einer vorläufigen Bruttoauftragssumme in Höhe von59.531,30 € erteilt.

• Entsorgung des Aushubmaterials für das Baugebiet„An der Sandgrube“ in Duggendorf – Wertung derAngebote und Vergabe der Leistungen;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Auftrag für die Entsorgung des Aushubmaterials ausdem Baugebiet „An der Sandgrube“ wird an die Fa.Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG, Regenstauf, zu einemBruttoauftragspreis in Höhe von 91.606,20 € erteilt.

• Ausgliederung des Ortsteils Biersackschlag – Sach-standsbericht und weiteres Vorgehen;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Der Gemeinderat Duggendorf stimmt der Ausgliederungdes Ortsteiles Biersackschlag zur Gemeinde Wolfsegg

Änderung des Regionalplanes Region Regensburg;a) 13. Änderung, Teilfortschreibung Kapitel B IV 2.1 „Ge-

winnung und Sicherung von Bodenschätzen“b) 14. Änderung des Kapitel I „Raumstrukturelle Entwick-

lung der Region Regensburg“;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die Änderungen des Regionalplanes waren bereits in derVergangenheit Gegenstand einer Gemeinderatssitzung.Da etliche Einwendungen eingegangen sind, ist eine er-neute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange notwen-dig. Wie auch bereits bei der ersten Beratung festgestellt,ist die Gemeinde Duggendorf weder im Bereich „Gewin-nung von Bodenschätzen“ noch bei der „Raumstrukturel-len Entwicklung der Region Regensburg“ betroffen.Der Fortschreibungsentwurf ist auf der Internetseite desRegionalen Planungsverbandes Regensburg unter http://www.region11.de/fortschreibung.php (zu „Boden-schätze“) und http://www.region-regensburg.de/fort-schreibung.php (zu „Raumstrukturelle Änderung) einseh-bar. Der Gemeinderat Duggendorf beschließt zu den geplan-ten Änderungen keine Stellungnahme abzugeben underteilt sein Einverständnis.

Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnun-gen 2013 bis 2016;Nachtrag zu Punkt 3 „Erledigung früherer Prüfungsfest-stellungen“;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Mit Schreiben vom 05.07.2018 wurde die Stellung-nahme des Gemeinderates zur überörtlichen Rechnungs-prüfung übermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass aufPunkt 3 „Erledigung früherer Prüfungsfeststellungen“ nichteingegangen wurde. Laut Bericht über die überörtlichePrüfung der Jahresrechnungen sind die Bestandsverzeich-nisse ordnungsgemäß zu erstellen.Die Erstellung der Bestandsverzeichnisse erfolgt erst imRahmen einer (vorgeschriebenen) Umstellung auf dieDoppik und der damit verbunden Personalaufstockung.Die derzeitige Auslastung der Verwaltung lässt eine frü-here Erstellung nicht zu.Der Gemeinderat Duggendorf nimmt die Stellungnahmezu Kenntnis.

Folgender Beschluss wird gefasst:Aufgrund der derzeitigen Auslastung der Verwaltungkann eine frühere Erstellung der Bestandsverzeichnissenicht umgesetzt werden.

Bekanntgaben

Erster Bürgermeister Eichenseher gibt bekannt, dass

a) die nächste Gemeinderatssitzung am 16.10.2018 um20 Uhr stattfindet.

b) eine neue Abwassertauchpumpe für die FeuerwehrDuggendorf beschafft wurde.

c) von der Forstdienststelle Kallmünz ein Link zu einemPodcast zum Thema „Landschwund“ per E-Mail einge-gangen ist. Den Link zum Podcast „Landschwund“wird die Verwaltung an den Gemeinderat Duggendorfweiterleiten.

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Aus Sicht von 1. Bgm. Eichenseher besteht gerade hin-sichtlich der Ausleuchtung in der dunklen Jahreszeitdurchaus Nachrüstungsbedarf.In der weiteren Diskussion bestand Unsicherheit, ob derFreistaat Bayern die zukünftig nicht mehr erhebbarenAnliegerbeiträge i. H. von 70 % erstattet. Aus Sicht meh-rerer Gemeinderäte sei hier die Entscheidung der neuenRegierung abzuwarten.

Der Gemeinderat Duggendorf lehnt die Installation einerzusätzlichen Straßenlaterne durch die Fa. Bayernwerkab.

Straßenerneuerung Hütgasse Duggendorf;Beratung zum weiteren Vorgehen

Durch den Wasserzweckverband sind zur Aufstellung desWirtschaftsplanes für 2019 die Maßnahmen der Ge-meinde Duggendorf für das kommende Jahr angefragtworden. Daraus ergibt sich die Frage zum weiteren Vor-gehen bezüglich dem Ausbau der Hütgasse. Derzeit gibt es noch keine nennenswerten Hinweise dar-auf wie die Ausgleichsleistungen für die Kommunen aus-sehen werden. Eine Nachfrage beim BayerischenGemeindetag hat den Hinweis ergeben, dass vor derLandtagswahl keine Festlegung erfolgen wird und auf-grund der in jedem Fall neuen Konstellation und Fin-dungsphase für dieses Jahr, auch keine Festlegung mehrzu erwarten ist.Aus dieser Situation heraus wurden auch Gedanken an1. Bgm. Eichenseher herangetragen, die Straßenerneue-rung nur in der Deckschicht ähnlich wie in der Hofmark-strasse in Hochdorf durchzuführen. Der Straßenverlaufbliebe weitestgehend unverändert, nur punktuell würdeder Unterbau (auch wg. Abwasserkanalreparatur) ange-fasst. Generell ist das auch eine denkbare Variante. Aller-dings sind laut Stellungnahme des Wasserzweckverban-des die Wasserleitungen anders als in Hochdorf nicht imbesten Zustand.In der weiteren Diskussion bestand ebenfalls Unsicher-heit, ob der Freistaat Bayern die zukünftig nicht mehr er-hebbaren Anliegerbeiträge erstattet. Es sollte deshalb abgewartet werden, bis die künftigeEntschädigungshöhe feststeht. Die Maßnahme „Ausbauder Straße“ sollte deshalb von der Maßnahme „Sanie-rung des Abwasserkanals“ getrennt werden.Die Sanierung des Abwasserkanals sollte für 2019 ein-geplant werden.

Städtebauliche Konzepte zu Bebauungsgebieten;a) WA-Gebiet Hochdorf Südb) WA-Gebiet Neuhof-Mittec) WA-Gebiet Wischenhofen NordVorstellung und Beratung der aktuellen Planung

Die städtebaulichen Konzepte für die drei Baugebietewurden den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladungübersandt.

In der weiteren Diskussion wurden folgende Punkte fest-gehalten.

Zu Punkt a) WA-Gebiet Hochdorf Süd

Die Führung vom Oberflächen- und Schmutzwasserkanalsind zu prüfen, ebenfalls die der Straßenführung.

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zu. Ankäufe bzw. Verkäufe werden mit einem Quadrat-meterpreis von 30,00 € abgewickelt. Vermessungskostenwerden zwischen der Gemeinde Duggendorf und denBeteiligten, gleichmäßig aufgeteilt.

• Sanierung der Zufahrt zum Ortsteil Biersackschlag;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die Gemeinde Duggendorf saniert den auf ihremGemeindegrund befindlichen Straßenteil zum OrtsteilBiersackschlag mit Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 €netto. Die Arbeiten werden an die Fa. Strabag vergeben.Für die Erstattung des Restwertes nach Eingliederung desOrtsteiles Biersackschlag in die Gemeinde Wolfseggwird ein Abschreibungszeitraum von 15 Jahren festge-legt.

• Anschaffung von 5 Überwachungseinsätzen zurStrang- und Schachtüberwachung im Vakuumsystem;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die Gemeinde Duggendorf beschafft fünf Funküberwa-chungsmodule für Vakuumeinzelschächte. Das Angebotder Firma Aqseptence Group vom 06.08.2018 in Höhevon 3.356,63 € brutto wird angenommen.

• Baugebiet „An der Sandgrube“ – Wertung der Frage-bögen und Vergabe der Bauplätze;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Die Bauplätze für das Baugebiet „An der Sandgrube“werden entsprechend der erstellten Tabelle vergeben.Sofern Bauplätze nicht allein durch die erreichten Punktevergeben werden können, entscheidet das Los.

Straßenbeleuchtung Neuhof;Installation einer zusätzlichen Leuchte in der RechbergerStraße;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Durch eine Neuhofer Familie ist die Installation einer zu-sätzlichen Straßenlaterne im Bereich des Ortseinganges,von Rechberg her kommend, angefragt worden.

Begründet wird dies damit dass:1. In diesem Bereich kein Fußgängerweg vorhanden ist,

aktuell Kindergartenkinder und demnächst Schulkinderauch von den Häusern am Ortseingang zum Buswarte-häuschen geführt und auch allein gehen werden. Ge-rade in der dunklen Jahreszeit sind sie dort für Kraft-fahrzeuglenker nur schwer erkennbar.

2. In der dunklen Jahreszeit ist feststellbar, dass derDurchgangsverkehr oft erst auf Höhe der bereits vor-handenen Leuchte das Tempo reduziert. Die neueLeuchte soll auch den Anfang der Ortschaft signalisie-ren und eine frühere Geschwindigkeitsreduzierungerreicht werden.

Der Standort ist mit dem Bayernwerk festgelegt worden.Wegen der vorhandenen Stromleitung ist eine Verände-rung nur minimal möglich. Nach Klärung mit derVerwaltung ist durch die vorhandene Leuchte derTatbestand einer Erweiterung gegeben. Damit fällt dieMaßnahme unter den Bereich „Straßenausbaubeitrag“und ist nicht mehr umlagefähig. Wie im Angebot der Fa.Bayernwerk ausgewiesen, beläuft sich die Maßnahmeauf ca. 8.500,00 € .

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Die Entnahmemöglichkeit sollte auch durch einenSchlauch möglich sein. Eine Abstellmöglichkeit für dieGießkannen zum leichteren Befüllen sollte ebenfalls vor-handen sein.

Übergang:Der Übergang für Rollstuhlfahrer und Rollatorfahrer müss-te erleichtert werden.Durch Anpassung der Steigung auf einer Seite und derÜbergang wäre zu begradigen.

Bekanntgaben

Erster Bürgermeister Eichenseher gibt bekannt, dass

a) die Bürgerversammlung am 13.11 im Florianstüberlder FFW-Duggendorf und die Bürgerversammlung inWischenhofen im Gasthaus Hummel am 14.11.2018geplant sind.Von Seiten des Gemeinderates wird angefragt, obevtl. der zweite Termin in Wischenhofen verlegt wer-den könne.Erster Bürgermeister Eichenseher sagt zu, dass er mitdem Gasthaus Hummel abklären wird, ob die Ver-sammlung auch eine Woche später, also am 21.11.2018, abgehalten werden könnte.

b) die nächste Gemeinderatssitzung am 20.11.2018stattfinden wird.

c) der Schwarzdeckenbau für den Asphalteinbau im Bau-gebiet Duggendorf mit der Tragschicht am 07.11. und08.11. geplant ist. Die Deckschicht ist für den 12.11.und 13.11.2018 geplant. Bauende soll der 16.11.2018 sein.

d) die Beprobung von 4 weiteren Haufwerken Aushub imBaugebiet „An der Sandgrube“ keine maßgeblicheBelastung ergeben habe. Das Material sei mit Z 1.0einzustufen und damit zu den Leistungsverzeichnis-preisen durch die Fa. Strabag abgefahren worden.

Zu Punkt b) WA-Gebiet Neuhof-MitteEin Anlieger (Eckgrundstück) der Forststraße möchte nichtin den Bebauungsplan aufgenommen werden. Es ist dar-über zu entscheiden, ob dieser Anlieger vom geplantenBebauungsplan herausgenommen werden soll.

Zu Punkt c) WA-Gebiet Wischenhofen NordZum Planentwurf besteht grundsätzlich Einverständnis. Die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf „Tem-po 30“ soll entsprechend der neuen Bebauung verlängertwerden.

Barrierefreiheit Friedhof Duggendorf;Vorstellung des Ergebnisses der Begehung vom 05.07.2018 und weiteres Vorgehen;Beratung und ggf. Beschlussfassung

In der Anlage der Tagesordnung sind die Umsetzungs-punkte aus der Begehung im Juli angefügt. Im Rahmender Sitzung soll nun festgelegt werden, welche Maß-nahmen in welchem Zusammenhang bzw. Zeitrahmenumgesetzt werden sollen.Die notwendigen Maßnahmen werden von Ersten Bürger-meister Eichenseher erläutert.In der weiteren Diskussion werden folgende Punkte fest-gehalten.Behindertenparkplatz:Neben dem Eingangsbereich könnte ein Behinderten-parkplatz ausgewiesen werden.

Eingangsbereich Friedhof:Positiv ist ein breiter Eingang, negativ der Übergang fürRollstuhlfahrer, der zu hoch ist sowie die Schließanlageder Türe, die zu streng eingestellt ist.Vorgeschlagen wurde, das Tor nicht abzuschneiden, son-dern in der Höhe zu versetzen. Die Türschließer könnenleichter eingestellt werden. Von einer elektrischen Lösungwird vom Gemeinderat abgeraten.Durch Einbau von Pflaster in ca. 1 m Breite könnte derHöhenunterschied angepasst werden, von Schotter wirdabgeraten.Der Weg zur Grüngutlege könnte mit Rasengitterunterbauausgelegt werden. Eine Überdachung der Grüngutlegewird für sinnvoll gehalten.

Öffentliche Toiletten:Es gibt eine öffentliche Toilette, jedoch ist diese nicht be-hindertengerecht.Vorgeschlagen wurde, die Wand der zwei bestehendenToiletten zu entfernen, damit diese behindertengerechtumgebaut werden könnten. Die Kosten der Umbaumaß-nahme sind derzeit noch nicht bekannt.

Ruhebänke:Ruhebänke sind vorhanden, sollten jedoch für Senioren2 cm höher sein und Armlehnen haben.Weiterhin wurde festgestellt, dass der geplante Stellplatzder Ruhebänke vor den Urnenwänden nicht sinnvoll ist.Der Standort sollte um 90 Grad nach links gedreht wer-den. Dies soll noch geprüft werden.

Wasserentnahmestelle:Es gibt zwar mehrere Entnahmestellen jedoch müsstendiese durch einen befahrbaren Boden angepasst werden.

Gemeinde Holzheim a. Forst

Sprechstunde des 1. Bürgermeisters

Dienstags von 18.30–19.30 Uhr im GemeindezentrumHolzheim a. Forst

Die Gemeinde Holzheim am Forst verweist auf die beste-hende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigungder öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbah-nen im Winter.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit habendie Eigentümer die öffentlichen Straßen, Parkflächen undGehwege auf eigene Kosten zu reinigen. Die öffentlichen Straßen, Parkflächen und Gehwege sindzu kehren, abgefallenes Laub, Schlamm, Rollsplitt undsonstiger Unrat sind zu entfernen. Außerdem haben Sieferner bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, die Ab-flussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.

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Gemeinderatssitzung Holzheim a. Forst vom 11.10.2018

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichenSitzung vom 19.07.2018

Folgender Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzungvom 19.07.2018 wird bekanntgegeben:

• Breitbandversorgung Gemeinde Holzheim a. Forst;Beratung und ggf. BeschlussfassungDer Gemeinderat Holzheim a. Forst beschließt, den Auf-trag für die Verbesserung der Breitbandversorgung in derGemeinde Holzheim a. Forst vorbehaltlich einer abge-schlossenen Plausibilitätsprüfung durch das Breitband-zentrum und vorbehaltlich der Verfahrensprüfung durchdie Bundesnetzagentur und vorbehaltlich der Gewährungeines positiven Förderbescheids der Regierung derOberpfalz (Gewährung von Zuwendungen im Rahmender Breitbandförderung durch die Genehmigungsbe-hörde Regierung der Oberpfalz), aufgrund des vorlie-genden Angebots an die R-KOM mbH & Co. KG zumAngebotspreis von 425.739,00 € (entspricht bei 80%-iger Förderung einem Eigenanteil i. H. v. 85.147,80 € )zu vergeben.

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes fürdas allgemeine Wohngebiet „Grasiger Weg V“ desMarktes Regenstauf;Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nach-bargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2BauGB;Beratung und ggf. Beschlussfassung Im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden hatder Markt Regenstauf die Planunterlagen zur Aufstellungdes Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das allge-meine Wohngebiet „Grasiger Weg V“ mit Schreiben vom27.08.2018 vorgelegt. Nachdem keine Belange der Gemeinde Holzheim a.Forst berührt werden, stimmt der Gemeinderat Holzheima. Forst der Bauleitplanung des Marktes Regenstauf zu.

2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe-gebiet „Am Brunnfeld I“ und „Am Brunnfeld II“ der StadtBurglengenfeld;Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nach-bargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB;Beratung und ggf. Beschlussfassung

Im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden hatdie Stadt Burglengenfeld die Planunterlagen zur 2. Ände-rung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „AmBrunnfeld I“ und „Am Brunnfeld II“ mit Schreiben vom05.09.2018 vorgelegt. Nachdem keine Belange der Gemeinde Holzheim a.Forst berührt werden, stimmt der Gemeinderat Holzheima. Forst der Bauleitplanung der Stadt Burglengenfeld zu.

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhau-ses mit Nebengebäude in der Gemarkung Bubach a. Forst;Beratung und ggf. Beschlussfassung Das angefragte Bauvorhaben soll im Ortsteil Unterbrunnverwirklicht werden. Die vordringliche Frage lautet des-halb, ob es sich baurechtlich um „Außenbereich“ handeltoder ob „Innenbereich“ nach § 34 BauGB angenommenwerden kann.

Pressemitteilung BUND Naturschutz e.V. Bayern – Kreis-gruppe Regensburg

Verkehrssicherungspflicht – Bäume

Sehr geehrte Damen und Herren,Bäume, auch entlang oder in der Nähe von Verkehrs-wegen, erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Ins-besondere spenden sie Sauerstoff, reinigen die Luft, bil-den wertvollen Lebensraum für Tiere und prägen dasLandschaftsbild. Entlang von Straßen werden – wiederholt gerade auch inletzter Zeit – Bäume radikal gefällt; darunter auch ökolo-gisch besonders wertvolle Höhlenbäume. Als Begrün-dung wird stereotyp die gesetzlich nicht näher geregelte„Verkehrssicherungspflicht“ angeführt. Beim näherenNachfragen treten dann fehlende Rechts- und Fachkennt-nisse der örtlich Handelnden zu Tage. Die Verkehrssicherungspflicht und der Schutz von Ver-kehrsteilnehmern werden vom Bund Naturschutz Regens-burg nicht in Frage gestellt. Wir weisen aber mit Nach-druck darauf hin, dass unter der „Agenda Verkehrssiche-rung“ nicht maßlos und ungeprüft Fällungen wertvollerBäume veranlasst und durchgeführt werden darf. ZumThema Verkehrssicherungspflicht und Bäume gibt es ent-sprechende Regelwerke, welche ein gestuftes Vorgehenvom prüfen – sichern – zurückschneiden bis hin zumFällen vorsehen. Dieses Vorgehen ist auch zu dokumen-tieren (siehe z.B. http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf).Bei anstehenden Baumpflegemaßnahmen zur Verkehrs-sicherung sollte auf Fachfirmen zurückgegriffen werden,die diesbezüglich Fachkenntnisse und Praxiserfahrungmitbringen.Insbesondere weisen wir darauf hin: Gehölzarbeitenoder sogar Fällungen im Sommer und insbesondere inder Vogelbrutzeit bedürfen einer Genehmigung der unte-ren Naturschutzbehörde. Bei Höhlenbäumen könnenauch artenschutzrechtliche Überprüfungen und Geneh-migungen von den zuständigen Behörden notwendigwerden. Gerade im Bereich des Artenschutzes könnendurch ungenehmigtes Vorgehen nicht nur bußgeldbe-währte Ordnungswidrigkeiten sondern Straftatbeständeeintreten, welche u.U. angezeigt und staatsanwaltschaft-lich aufgegriffen werden können.Wir bitten Sie daher, Straßenbäume im Sinne des § 39BNatSchG als wertvolle Bestandteile unseres Lebens-raums zu betrachten und mit diesen möglichst sorgsamumzugehen. Radikalfällungen dürfen nur das letzte Mittelsein. Wir werden unsere Mitglieder und die Medien über die-ses Schreiben informieren.

Mit freundlichen GrüßenTina DornerGeschäftsführerin Kreisgruppe RegensburgBund Naturschutz in Bayern e.V.

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Am 05.10.2018 fand im Gemeindezentrum Holzheima. Forst ein Ehrenabend statt.Herrn Bürgermeister Andreas Beer und dem GemeinderatHolzheim a. Forst war es wichtig, an diesem Abend sie-ben Personen aus der Gemeinde die seit langem ver-diente Anerkennung und auch Ehrung zukommen zu las-sen. Ihr Einsatz bewog das Gremium dazu Beschlüsse zufassen, nach denen sie auch besondere Auszeichnungenihrer Gemeinde erhalten sollten.

Geehrt wurden mit demEhrenzeichen mit 2 Sternen:Herr Alois Igl, Herr Lampert Neudecker, Herr AntonSchmidmeier, Frau Josefa Islinger

Ehrenzeichen mit Krone:Herr Alois Beer, Herr Ewald Metschl

Ehrenbürger:Zum Ehrenbürger wurde Herr Altbürgermeister RichardWittl ernannt.

Ehrenabend in Holzheim a. Forst

f) am 19.09.2018 die 1. Regensburger Verkehrskon-ferenz in der Continental-Arena Regensburg stattge-funden hat.

g) folgende kleinere Baumaßnahmen derzeit durchge-führt werden:– „Entrümpelung“ in der Kläranlage/Bauhof Holzheim

a. Forst– Pflasterung im Bereich der Tischtennisplatte (hier

wird angeregt, die zu pflasternde Fläche zu vergrö-ßern)

– die Errichtung von Fahnenfundamenten an verschie-denen Stellen

– die Beseitigung von Sturmschäden, z.B. Abtransportvon entwurzelten Bäumen, als auch Beseitigung von„Käferbäumen“ aus dem gemeindlichen Wald

h) beim letzten Sturm der Gipfel des Kirwabaums abge-brochen ist.

i) die Kommandantenversammlung der Landkreisfeuer-wehren am 16.11.2018 im Gemeindezentrum Holz-heim a. Forst stattfindet.

j) im Baugebiet „Grubstraße“ Ablagerung von fremdenBauschutt festgestellt wurde. Sollte dies nochmal vor-kommen, wird Anzeige erstattet.

k) der Feld- und Waldweg im Bereich des gemeindlichenWaldgrundstückes hergerichtet wurde, damit das Holzabtransportiert werden kann.

l) am 22.09.2018 ein „Tag der offenen Tür“ imLandratsamt Regensburg stattgefunden hat.

m) im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Fried-hof folgende Mehrungen entstanden sind:– Im Bereich des Leichenhauses Erneuerung der Ab-

dichtung im erdberührten Bereich– Erstellung eines neuen Stromhausanschlusses für das

Leichenhaus

Im Rahmen der Beratung kommt man zu dem Ergebnis,dass aus Sicht der Gemeinde Holzheim a. Forst gegendie Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Neben-gebäude keine Einwände erhoben werden. Die sich auf dem Baugrundstück derzeit befindlicheScheune kann genehmigungsfrei abgerissen werden. Dieweiteren Fragestellungen des Bauantragsstellers, nämlichwie viele Vollgeschosse errichtet werden dürfen, welcheDachneigung bei einem Satteldach einzuhalten ist undwie viele Stellplätze notwendig sind, sind bauordnungs-rechtlicher Natur und insofern von der Bauaufsichtsbe-hörde, dem Landratsamt Regensburg, zu prüfen und zubeantworten. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Holz-heim a. Forst das gemeindliche Einvernehmen nach § 36BauGB zu erteilen.

Bekanntgaben

Erster Bürgermeister Beer gibt bekannt, dass

a) die Glasscheibe am gemeindlichen Schaukasten beimFeuerwehrhaus Holzheim a. Forst eingeworfen wurde.Er bittet eventuelle Zeugen des Vorfalls sich bei derGemeinde zu melden.

b) die Umzäunungen am „Kollerweiher“ und „AmSchulgarten“ beschädigt wurden. Die Reparaturensind beauftragt. Hier sind die Verursacher bekannt.Diese werden zum Schadensersatz herangezogen.

c) ein Ortstermin mit dem Wasserwirtschaftsamt sowiedem zuständigen Wasserversorger hinsichtlich derbeabsichtigten Verwirklichung eines Schweinehute-waldes im Bereich des Ortsteils Trischlberg stattgefun-den hat.

d) die Zeilersanierung im Bereich „Wagnergraben/Son-nenstraße/Frühlingsstraße“ für die KW 46 geplant ist.

e) am 05.10.2018 ein Ehrenabend im Gemeinde-zentrum Holzheim a. Forst stattgefunden hat. Es wur-den sieben verdiente Bürger geehrt.

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– Aufbringung von zusätzlichem Schotter im Bereichdes Hauptweges

– Aufstockung der Lampenanzahl– Mehrarbeiten im Bereich der Wasserentnahmestelle– Mehrarbeiten im Bereich des Stauraumkanals we-

gen Abweichungen vom angenommenen Altbe-stand

– Mehraufwand im Bereich der Querwege

n) die passenden Armaturen an der Wasserentnahme-stelle von einem Schmied angefertigt werden.

o) das Design der neuen Wegeleuchten im Friedhof sichgeändert hat. Ein entsprechendes Muster wird vorge-zeigt.

p) das Kommunalfahrzeug „HAKO“ voraussichtlich imZeitraum 22. bis 24.10. geliefert wird.

q) in den vergangenen Tagen ein Landwirt bei Feldarbei-ten eine Sprenggranate aus dem Zweiten Weltkrieggefunden hat. Dies kann im Bereich Holzheim a. Forstimmer wieder vorkommen; die Bevölkerung soll inso-fern besonders wachsam sein.

r) vom überörtlichen Rechnungsprüfer wegen desFehlens der Bestandverzeichnisse darauf hingewiesenwurde, dass die Bewertung und Feststellung der An-schaffungs- und Herstellungskosten jeglichen Ver-mögens verpflichtend ist. Die Gemeinden müssen dieErledigung dieser Aufgabe durch Personalaufstockungoder durch externe Vergabe sicherstellen.

s) eine Mitteilung der Stadtwerke Burglengenfeld einge-gangen ist, wonach mit den Bauarbeiten zur Errich-tung einer Aktivkohleanlage begonnen wurde. EinVorauszahlungsbescheid auf den Verbesserungsbei-trag wird in den nächsten Wochen ergehen. Für einWohnhaus auf einem ca. 800 m2 großen Grundstückwird voraussichtlich ein Beitrag in Höhe von ca.300,00 € bis 500,00 € anfallen.

t) ein Schreiben zur 13. Änderung des RegionalplanesRegion Regensburg eingegangen ist. Fortgeschriebenwird der Bereich „Gewinnung und Sicherung vonBodenschätzen“. Die Gemeinde Holzheim a. Forst istnicht direkt berührt.

u) ein Schreiben zur 14. Änderung des RegionalplanesRegion Regensburg eingegangen ist. Neu gefasst wirdder Bereich „Raumstrukturelle Entwicklung der RegionRegensburg“. Die Gemeinde Holzheim a. Forst istnicht direkt betroffen.

v) eine Mitteilung der Elterngemeinschaft KindergartenKallmünz e.V. vorliegt, wonach das Defizit für dasSchuljahr 2018/2019 voraussichtlich bei 1.525,00 €liegen wird. Die von den Eltern erhobenen Beiträgeliegen pro einfacher Fahrt bei ca. 50 Cent. DieEntscheidung über die Übernahme dieses Defizits liegtbeim 1. Bürgermeister. Vom Gemeinderat wird nach kurzer Beratung signali-siert, dass mit der Übernahme Einverständnis besteht.

w) am 24.09.2018 eine Bürgermeisterkonferenz imLandratsamt Regensburg stattgefunden hat. Behan-delte Themen waren u.a. die Einstellung eines weite-ren Datenschutzbeauftragten, Hundesteuerbefreiungenfür Jagdhunde und die Erstellung eines Radwegekon-zeptes für den Landkreis Regensburg.

x) die Firma Schmalzl Massivhaus GmbH im Bereich desBaugebietes „Grubstraße“ mitte nächsten Jahres zweiMehrfamilienhäuser mit je 4 Wohneinheiten errichtenwird. Diese Wohnungen werden vermietet.

Schulverband Kallmünz

Nachdem sie bei den Einweihungsfeierlichkeiten bei derTurnhallensanierung nicht teilnehmen konnte, war es fürsie ein großes Anliegen die Laßlebenschule zu besuchen.In einem über 1 1⁄2 stündigen Gespräch mit SchulleiterinFrau Dr. Eva Schropp und Schulverbandsvorsitzenden 1.Bürgermeister Ulrich Brey wurden vor allem die Themen„Digitales Klassenzimmer“ und „offene Ganztagsschule“besprochen.

Frau Dr. Schropp nutzte natürlich auch die Gelegenheitdas Schulleben und die Schulfamilie an der Grund- undMittelschule vorzustellen. Mit einem Rundgang durch dasSchulgebäude, der in der neu sanierten Turnhalle endete,verabschiedete sich unsere Landtagsabgeordnete undsicherte die Unterstützung bei der Einführung des „Digi-talen Klassenzimmers“ zu.

v. l. Schulverbandsvorsitzender und 1. Bürgermeister Ulrich Brey,MdL Sylvia Stierstorfer, Schulleiterin Dr. Eva Schropp

MdL Stierstorfer zu Besuch an der Grund- und Mittelschule

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Besuch der 4. Klassen im Rathaus

Nachdem sich die Schülerinnen und Schüler bereits imHSU Unterricht mit dem Thema „Gemeinde“ befasst hat-ten, wollten sie sich vor Ort mit der Materie ausein-andersetzen.

Wissenshungrig mit Stift und Block ausgestattet, machtensich die beiden 4. Klassen mit ihren Lehrerinnen auf denWeg zum Verwaltungsgebäude.

Im Bürgersaal des Marktes Kallmünz begrüßte 1. Bür-germeister Ulrich Brey die Kinder und stellte kurz denMarkt Kallmünz, aber auch die Strukturen der Verwal-tungsgemeinschaft Kallmünz vor.

Eine Schulstunde war eingeplant für Bürgermeister UlrichBrey, die vielen Fragen der Schüler zu beantworten. An-schließend wurde das Verwaltungsgebäude besichtigt.Im Sitzungssaal war man gespannt, wo Frau Dr. Schroppund Frau Ferstl ihren Platz bei den Marktratssitzungenhaben.Im Erdgeschoss inspizierte man Raum für Raum und spe-ziell Herr Wiedermann gab den Schülern Auskunft, wieviele Einwohner in jeder Ortschaft leben.Ausgestattet mit vielen Eindrücken von der Tätigkeit undWichtigkeit einer Gemeinde und Gemeindeverwaltungmarschierten die Klassen mit ihren Lehrern wieder zurSchule zurück.

Stellenausschreibung Aushilfe Schulhausmeister(-in)

Der Schulverband Kallmünz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Aushilfe für Schul-hausmeistertätigkeiten an der Grund- und Mittelschule Kallmünz.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden.

Zu den Aufgaben zählen der Unterhalt des Schulgebäudes und der Schulturnhalle sowie diePflege der Außenanlagen einschließlich Winterdienst.

Die/Der Bewerber(-in) sollte eine handwerkliche Berufsausbildung besitzen oder handwerklichbegabt sein.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 16.11.2018an den Schulverband Kallmünz, Herrn Schulverbandsvorsitzenden Ulrich Brey, Keltenweg 1,93183 Kallmünz.

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Impressum

Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz

Verantwortlich für Teil 1 des Mitteilungsblattes (bis einschl. Vereine und Verbände) ist:→ Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz: Gemeinschaftsvorsitzender Thomas Eichenseher→ Markt Kallmünz: Erster Bürgermeister Ulrich Brey→ Gemeinde Duggendorf: Erster Bürgermeister Thomas Eichenseher→ Gemeinde Holzheim a. Forst: Erster Bürgermeister Andreas Beer→ Schulverband Kallmünz: Schulverbandsvorsitzender Ulrich Brey

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Laßleben

Vereine und Verbände

K a l l m ü n z

ATSV KallmünzAktuelle Termine und News im Internet unter http://www.atsv-kallmuenz.de

ATSV SkiabteilungSkigymnastik immer dienstags, 19 Uhr in der Schulturnhalle.3.11. (Samstag) Skibasar in der Stadthalle Burglengenfeld.

8.30 Uhr Annahme, 10 Uhr Verkauf.10.11. (Samstag) Aprés Ski Fahrt nach Hintertux – 5 Uhr Ab-

fahrt, Anmeldungen bei Teresa Weigert, siehe Home-page.

Bergverein Kallmünz e.V.Termine und Nachrichten im Internet unter www.bergverein-kall-muenz.de

Bund NaturschutzTreffen jeden 3.Donnerstag um 20 Uhr im „Goldenen Löwen“.

Burgwanderer Kallmünz18.11. (Sonntag) Wandern bei den WF in Hauzendorf.8.12. (Samstag) Weihnachtsfeier im Gasthaus Habla, 19.30

Uhr.9.12. (Sonntag) Wandern bei den WF in Bubach a. d. Naab.

Mitfahrgelegenheit bei Niebler 09473–1497oder Henschel 09473–910076.

Burgschützen Kallmünz9.11. (Freitag) 20 Uhr Generalversammlung mit Neuwahlen

im Schützenheim.9.11. (Freitag) 14 Uhr Rundenwettkampf LG/LP aufgelegt bei

Plattl Leonberg.17.11. (Samstag) Teilnahme am Volkstrauertag mit Fahne.17.11. (Samstag) 17 Uhr Böllerschießen in Holzheim a. Forst.

19.15 Uhr Böllerschießen in Bubach (3 Böllerschützen).21.11. (Mittwoch) 14 Uhr RWK Luftgewehr/Luftpistole aufge-

legt im Schützenheim Kallmünz.25.11.(Sonntag) 18 Uhr Generalversammlung mit Neuwahlen

der Böllerabteilung im Schützenheim.30.11. (Freitag) 14 Uhr RWK LG/LP aufgelegt bei Treff Burg-

lengenfeld.7.12. (Freitag) 19 Uhr Nikolaus-Preisschießen im Schützen-

heim.Infos im Internet unter: www.burgschuetzen-kallmuenz.de

Chorgemeinschaft KallmünzProben jeweils dienstags um 19.45 Uhr im Kultur- und Vereins-heim. Interessierte Sängerinnen und Sänger sind herzlich will-kommen. www.chorgemeinschaft-kallmuenz.rocks

Ensemble Chor Kallmünz Sing&SwingJeden Donnerstag Probe ab 19.45 Uhr im Vereinsheim.2.12. (Sonntag) Adventskonzert in der Sebastiberg-Kirche um

16.30 Uhr.www. sing-und-swing-kallmuenz.de

Singkreis (ehem. Frauenbund-Singkreis) KallmünzProbe jeden letzten Donnerstag im Monat im Vereins- und Kultur-heim. Interessierte Sängerinnen willkommen.

Kehlkopfpiraten – Kinderchor und Flötengruppewww.kehlkopfpiraten-kallmuenz.rocks

FC Bayern FanclubJeden 1. Samstag im Monat Mitgliederversammlung um 20 Uhrim Gasthaus Graf in Eich.

Freunde von Alt-KallmünzAn jedem 2. Montag eines Monats treffen sich die Freunde vonAlt-Kallmünz um 19.30 Uhr im Gasthaus Weigert.

Heimat- und Volkstrachtenverein Kallmünz03.11. (Samstag) Jahreshauptversammlung im Vereinsheim um

19 Uhr.10./24.11. (samstags) Kindertanzprobe im Vereinsheim, 13 Uhr.17.11. (Samstag) Volkstrauertag, Treffpunkt 18.30 Uhr.22.11. (Donnerstag) Vereinsausschuss-Sitzung im Vereinsheim,

19 Uhr.01.12. (Samstag) Kindertanzprobe im Vereinsheim, 13 Uhr.8.12. (Samstag) Kindertanzprobe mit Adventfeier für die

Vereinsmitglieder mit Stubenmusik, Tombola, im Vereins-heim, 18 Uhr.

Krieger- und Reservistenkameradschaft KallmünzAn jedem 1. Freitag im Monat treffen sich die Mitglieder desVereins um 20.00 Uhr im Vereins- und Kulturheim.

KulturEck Kallmünz e.V.Mitglieder und Interessierte treffen sich an jedem 2.Freitag imMonat.

Männergesangverein 1892 KallmünzJeden Donnerstag, 20.00 Uhr Probeabend im Vereinslokal.

Obst- und Gartenbauverein Kallmünz16.11. (Freitag) Herbstversammlung im Landgasthof Birnthaler,

Krachenhausen, mit Vortrag von Dipl. Ing. (FH) MarionZlamal zum Thema: „Hochbeete anlegen und nutzen –auch im Herbst möglich“.

Page 25: MITTEILUNGSBLATT · 2018-11-08 · gefahren ist. Dabei sind Schäden an den vorhandenen Verkehrszeichen entstanden. Dem Spurenbild zufolge, dürfte ein Lkw von Duggendorf in Richtung

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Oldtimer-Freunde KallmünzJeden Mittwoch Oldtimer-Gesellschaftsabend im Vereinsheim ab19 Uhr.

SSC Traidendorf24.11. (Samstag) 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung im

Vereinsheim.Jeden Donnerstag ab 19 Uhr Training. Auch Nichtmitgliedersind recht herzlich eingeladen!

Tischtennisclub Kallmünz 1960 e.V.Aktuelle Termine und Ergebnisse auf der Homepage des Vereinsunter www.ttc-kallmuenz.de

D u g g e n d o r f

FF DuggendorfRegelmäßige Feuerwehrübung: Jeden 1. Freitag im Monat,Beginn 19.30 Uhr. Treffpunkt beim Feuerwehrhaus.

FF HeitzenhofenRegelmäßige Feuerwehrübung: Jeden 1. Donnerstag im Monat,19.30 Uhr beim Feuerwehrhaus.

FF Wischenhofen17.11. (Samstag) 20 Uhr Herbstversammlung im Gasthaus

Hummel.Jeden letzten Freitag im Monat Feuerwehrübung. Treffpunkt19.00 Uhr am Feuerwehrhaus.

FF HochdorfJeden 1. Freitag im Monat Feuerwehrübung. Treffpunkt 19.30Uhr beim Feuerwehrhaus.

DJK Duggendorf – TischtennisabteilungJeden Dienstag und Freitag Training ab 19 Uhr. Neu- undWiedereinsteiger sind herzlich willkommen.

DJK Duggendorf – Stockabteilung24.11. (Samstag) 19.30 Uhr Mitgliederversammlung der Stock-

schützen im Stockhaisl.Jeden Donnerstag ab 19 Uhr Training der Stockschützen.Interessierte, auch Nichtmitglieder, sind zum Schnuppern will-kommen!

Krieger- und Soldatenkameradschaft Duggendorf24.11.(Samstag) Jahresversammlung im Gasthaus Naabtal-

Hofstetter in Heitzenhofen. Beginn 19.30 Uhr.

Nachbarschaftshilfeverein Duggendorf2.11. (Freitag) Nachtwanderung für Groß und Klein um 17

Uhr ab Sportplatz Hochdorf. Dauer der Wanderung ca.1 bis 1 1⁄2 Stunden. Taschenlampen nicht vergessen!Näheres siehe Anschlagtafeln.

Schützenverein Hubertus Hochdorf e.V.Freitags ab 19.00 Uhr allgemeiner Schieß- und Gesellschafts-abend.

VdK DuggendorfVo r a n z e i g e :15.12. (Samstag) Jahreshauptversammlung mit Ehrungen lang-

jähriger Mitglieder mit anschließender Weihnachtsfeier.Begleitpersonen und Freunde willkommen. Beginn 14Uhr im Gasthaus Naabtal, Heitzenhofen (Fa. Hofstetter).

H o l z h e i m a . F o r s t

ASV Holzheim a. Forst

1.12. (Samstag) Weihnachtsfeier in Michls Landgasthof.

Vo r a n z e i g e :22.12. (Samstag) Christbaumversteigerung im Gemeindezen-

trum.

FF Holzheim a. Forst17.11. (Samstag) Volkstrauertag. Kirche um 17 Uhr, Treffpunkt

16.30 Uhr in Uniform am Feuerwehrhaus.8.12. (Samstag) Weihnachtsfeier mit Wanderung um 18 Uhr

ab Feuerwehrhaus nach Bubach, dort Essen, anschlie-ßend Rückwanderung. Shuttlebus wird eingesetzt, auchum 19 Uhr für Kirchgänger.

KRK Holzheim a. ForstJeden 1. Montag im Monat um 20 Uhr Monatsversammlung imGasthaus Lau.

Mutter-Kind-Gruppe Holzheim a. ForstJeden Freitag von 9 bis 11 Uhr im Gemeindezentrum. Einfachvorbeikommen oder bei Michaela, Tel. 09473/950016, infor-mieren.