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dens 2010 1 6. Januar Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

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Page 1: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

dens 20101

6. Januar

Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer undder Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Page 2: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

dens 1/2010 1

Editorial

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr und gehen davon aus, dass Sie zum einen gut in das Jahr 2010 reingerutscht sind und zum anderen die besinnliche Zeit genutzt haben, um auch einen Blick zurück zu werfen. Man wird sicherlich gute wie weniger gute Erinnerungen an einzelne Situationen im Jahr 2009 ha-ben. Einige werden eine gute und eine weniger gute Erinnerung an die Bun-destagswahl haben. Unabhängig davon kann, darf und muss auch ein weniger parteipolitisch engagierter Bürger aner-kennen, dass die neue Bundesregierung bis jetzt ohne viel Aufsehen die zuerst politisch zu lösenden Brennpunkte, dies betrifft auch die Gesundheitspoli-tik, bis zur nächsten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nicht sehr breit in der Öffentlichkeit thematisiert. Nun gut, das Bundesgesundheitsministeri-um hat in einer Pressemitteilung vom 4. Dezember die Entwicklung der Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Entwicklung der Ausgaben bis zum dritten Quartal unterhalb und der Über-schuss oberhalb der Prognosen für das Gesamtjahr 2009 lagen. Trotz der feh-lenden Ausgaben für die Impfungen, für die „neue Influenza“, und den üb-licherweise im vierten Quartal höher anfallenden Ausgaben, werden so die Krankenkassen ihre finanzielle Aus-gangsbasis für das Jahr 2010 nochmals verbessern. Im gleichen Atemzug wird aber auch etwas zur Perspektive 2010 gesagt. Festgestellt wird hier, dass auf-grund der Folgen der Wirtschaftskrise die Beitragseinnahmen sich weiter un-günstig entwickeln und bei sich fortset-zender Ausgabendynamik mit einem Defizit in Höhe von rd. 7,5 Milliarden Euro für das Jahr 2010 ausgegangen werden muss. Die notwendige Konse-quenz, die die Bundesregierung daraus gezogen hat, war die Verständigung mit dem Bundesfinanzminister, die krisen-bedingten Einnahmeausfälle durch ei-nen zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,9 Milliarden Euro auszugleichen. Da-mit müsste sich das bislang erwartete Defizit für das Jahr 2010 mehr als hal-bieren. Soweit die Bundesregierung.

Die Krankenkassen veröffentlichen gleich die Hiobsbotschaft für den Bei-tragszahler, dass 2010 ein Zusatzbei-trag erhoben werden muss. Den Grund sehen sie bei der Regierung. Die Bür-

ger müssten immer öfter in die Tasche greifen und die Ausgabendynamik läuft ungebremst weiter. Ein Kostendämp-fungsgesetz müsse her. Der CDU Ge-sundheitsexperte Spahn sieht hingegen

den Schwarzen Peter bei den Kranken-kassen. Sie sollten doch schlussendlich die bestehenden Sparmöglichkeiten stärker nutzen. Zusätzlich zu den Zu-satzbeiträgen entstehen aber bei den Krankenkassen Kosten für die Erhe-bung dieser Beiträge. Professor Dr. Gerd Glaeske rechnet mit rund 700 Millionen Euro und Professor Dr. Jür-gen Wasem sogar mit Kosten von über einer Milliarde. Euro. Diese Kosten könnten erheblich reduziert werden, wenn die Beiträge von den Arbeitge-bern erhoben und an die Krankenversi-cherung abgeführt werden würden. Nur wie sagte Dr. Volker Hansen, Arbeitge-bervertreter und Vorsitzender im Ver-waltungsrat des Krankenkassen-Spit-zenverbandes, dies stehe so nicht im Gesetz. Die Unternehmen dürfen nicht mit bürokratischen Aufgaben belastet werden. Hierbei wird aber übersehen, dass die Lohn- und Gehaltsprogramme in den Unternehmen nach einer mini-malen Programmanpassung diese Auf-gabe mühelos umsetzen könnten. Aber warum sollte denn jemand versuchen, bei den bürokratischen Aufwendungen Geld einzusparen, um dies, wenn es erforderlich ist, der medizinischen Versorgung zur Verfügung zu stellen. Verfolgt man die Ostsee-Zeitung vom

3. Dezember, so sieht auch unsere So-zialministerin nicht die Notwendigkeit, eine in der Vergangenheit am Nein der Bundesregierung gescheiterte Initiative erneut aufzugreifen, damit der Zusatz-beitrag im Rahmen des Quellenabzugs-verfahrens eingezogen wird. Zumindest nicht, solange die AOK Mecklenburg-Vorpommern einen Zusatzbeitrag nicht erhebt.

Zurück zum prognostizierten Defi-zit in 2010. Die CDU hat in den ent-sprechenden Pressemeldungen auf die bisher zur Verfügung stehenden ge-setzlichen Möglichkeiten hingewiesen. Die Krankenkassen „sind Steuermann im Gesundheitssystem und können über Ausschreibungen und Vertrags-abschlüsse die Kosten für Leistungen beeinflussen“. Der Wettbewerb um die beste Versorgung zum besten Preis sei ein Auftrag an die Kassen, die aus Bei-trägen und Steuereinnahmen die medi-zinische Versorgung organisieren und bezahlen. Diese Aussage sollten wir uns verinnerlichen. Wie war es denn bevor die K(Z)Vs als Interessenver-treter ihrer Mitglieder und somit auch als Interessenvertreter der Patienten den Krankenkassen gegenüber traten und in der Folge beide Vertragspart-ner gemeinsam für ein ausgewogenes Verhältnis sorgten? Die Krankenkassen diktierten, wer die Patienten zu wel-chem Preis behandeln durfte. Soll denn dieser Zustand über die §§ 73 ff SGBV – Stichwort Selektivverträge – wieder geschaffen werden? Damit zumindest die Zahnärzte und die Patienten die Möglichkeit haben, sich über die Ge-fahren zu informieren, hat der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit dem Vorstand der Zahnärztekammer ver-abredet, eine stärkere Öffentlichkeits-arbeit zu betreiben und hierzu gehört auch der regelmäßige Austausch mit den Kreisstellen. Es geht schlussendlich um die betriebswirtschaftliche Basis Ih-rer Praxis und somit um den Erhalt des Anteils für zahnärztliche Leistungen an den GKV-Ausgaben, damit weiterhin eine qualitätshohe zahnmedizinische Versorgung geleistet werden kann. Dies hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Einheit des Berufsstands gewahrt wird.

Wahrlich eine schöne und spannende Aufgabe nicht nur für das Jahr 2010.

Dipl.-Betrw. Wolfgang AbelnVorstandsvorsitzender der KZV

2010 mit schönen und spannenden AufgabenVorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung will Öffentlichkeitsarbeit ausweiten

„Die Einheit des Berufsstands zu wahren, ist wichtiger denn je“, sagt Wolfgang Abeln.

Page 3: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

-BestellformularFAX60 Schöne und gesunde Zähne ein Leben lang!

61 Anfang oder Ende? Das Zahnmark im Fokus

62 Ja,wir haben uns getraut

63 Kunstvoll wie die Natur

64 Gesunder Mund – gesunder Körper?

65 Zahnerhalt oder Implantat?

Zahnarztpraxis

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Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1 c · 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz

60Erster bleibender Zahn • Caries, Cola und Co. • Gesundes Zahnfleisch, gesunde Zähne

Schöne und gesunde Zähne ein Leben lang!

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Das ist in Zeiten von zahnärztlicherProphylaxe kein Traum mehr. Karies undZahnverlust sind schon längst nichtmehr unvermeidlich, und das für jedeAltersgruppe.

Ein strahlend weißes Lächeln basiertauf vier Säulen:· gesunde Ernährung,· gute Mundhygiene,· Nutzung von Fluoriden (fluoridierte

Zahncreme und Speisesalz) · und regelmäßige zahnärztliche Kon-

trollen.

Trotz dieser vier Punkte – ganz so ein-fach ist es doch nicht. So ändern sichdie Anforderungen an die Mundhygienemit all den Veränderungen, die unserGebiss in seinem Leben durchläuft.

Die Kleinsten sind voll auf die Unter-stützung der Eltern angewiesen. In derZeit des Wechselgebisses heißt es,ständig neue Tricks zu erlernen, dennjeder neu durchbrechende Zahn will ge-bührend geputzt werden. Die Zahn-spangen sorgen anschließend für häufi-ge Besuche in der Zahnarztpraxis, dennhier ist besonders viel Motivation nö-tig, um nicht nur die Zahnstellung zuoptimieren, sondern die Zähne auch ka-riesfrei zu halten. Schließlich könnenauch hormonelle Veränderungen wiePubertät oder Schwangerschaft zuZahnfleischentzündungen führen, diespezieller Pflege bedürfen. Mit zuneh-mendem Alter sorgen dann frei liegen-de Zahnhälse und Zahnersatz für denBedarf an mehr Prävention. So hat dieGesunderhaltung des Gebisses ein Le-

ben lang weit mehr Facetten und ver-langt ein Neulernen, Umlernen, Anpas-sen und ein hohes Maß an Motivation. Doch es lohnt sich! Allerdings ist beider Prophylaxe vor allem Eigenengage-ment gefragt! Aber gerade das zahltsich aus, denn gesunde Zähne benöti-gen keine teuren und zeitintensivenBehandlungen. Neben einem Plus anGesundheit und Lebensqualität ist eincharmantes und gesundes Lächeln mitgepflegten Zähnen die Belohnung fürdiese Investition.Dieser ZahnRat soll Ihnen Informati-onen über die vielfältigen Möglichkei-ten zur Prävention von Zahnerkrankun-gen und Erkrankungen des Zahnhalte-apparates in jedem Lebensabschnittgeben und das Gespräch mit dem Zahn-arzt Ihres Vertrauens erleichtern.

62Zähne aufr ichten • Lücken schl ießen • Vorbehandlung für Zahnersatz

Ja, wir haben uns getraut

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

tungsgespräch vorzustellen, gibt es ei-ne ganze Menge. Früher ließ man Zähneoft wachsen, wie sie wollten. Viele Er-wachsene haben in ihrer Kindheit keineoder eine nach heutigen Maßstäbennicht ausreichende Behandlung erhal-

ten. Sie leiden unter den Fehlstellun-gen von Zähnen und Kiefer. Doch dieseVersäumnisse der Jugend können jeder-zeit nachgeholt werden.Wie? Das lesen Sie auf den nächstenSeiten.

Ja, das geht. Es gibt keine Alters-grenze für eine kieferorthopädische Be-handlung. Voraussetzung ist, dass dieZähne noch ausreichend im Kieferkno-chen verankert sind. Gründe, sich beieinem Kieferorthopäden zu einem Bera-

Zahnspangen für Erwachsene – Geht das überhaupt?

61Wurzelkanalaufbere i tung • Wurzel fü l lung • Wurzelspi tzenresekt ion

Anfang oder Ende? Das Zahnmark im FokusVon nervigen Schmerzen, Kanalarbeiten und der Möglichkeit, einen Zahn zu retten

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Wenn der Zahn schmerzt, ist der Gangzum Zahnarzt unabdingbar.Selbst der größte „Angsthase“ emp-findet Erleichterung, wenn er endlichauf dem sonst so gefürchteten Zahn-arztstuhl Platz genommen hat, dennZahnschmerzen können unerträglichwerden, und selbst starke Tablettenschaffen kaum Linderung. Häufig wer-den die Vorboten derartiger Ereignisseignoriert.

Schon zu einem frühen Zeitpunkt deskariösen Prozesses gelangen giftige Be-standteile in Richtung Zahninneres undverursachen erste Entzündungsreaktio-nen im Dentin. Das Dentin ist die Haupt-masse des Zahnes und wird auch „Zahn-bein“ genannt. Bei der fortgeschrittenenDentinkaries führt die Infektion desDentins zu einer entzündlichen Abwehr-reaktion der Pulpa (Zahnmark), verbun-den mit Schmerzen, und schließlich zumAbsterben des Zahnmarks.

Daraus wird ersichtlich, dass es ganzentscheidend ist, zu welchem Zeitpunktdie zahnärztlich-therapeutischen Maß-nahmen einsetzen. Gelingt es, rechtzei-tig das gesamte bakteriell infiziertekariöse Dentin zu entfernen, bestehtdie Chance, die Pulpa lebend zu erhal-ten. Haben dagegen die Karies und damit die Bakterien die Pulpa schon er-reicht und infiziert, ist sie ein verlore-nes Organ. Das bedeutet aber nichtzwingend, dass der betroffene Zahnentfernt werden muss.

Ziel der heutigen Zahnheilkunde istder Erhalt der Gebissstrukturen. Dabei

geht es nicht ausschließlich um denErhalt von Kaueinheiten, sondern vorallem darum, Funktionsstörungeninfolge von gekippten Nachbarzähnenund/oder verlängerten Zähnen desGegenkiefers zu verhindern. Selbst imLückengebiss ist sorgfältig abzuwägen,ob und inwieweit ein „schmerzender”Zahn für einen notwendigen Zahnersatzverwendungsfähig ist. Mittels der so-genannten Wurzelkanalbehandlungund Wurzelfüllung sind die Zahnärztesehr häufig in der Lage, selbst Zähne,bei denen die Entzündung schon denumgebenden Knochen um die Wurzel-spitze erreicht hat, zu erhalten.Die Wurzelkanalbehandlung ist mitun-

ter, besonders bei den großen Backen-zähnen, sowohl für den Patienten alsauch den Zahnarzt äußerst mühselig,aber sehr sinnvoll. Gelingt es, denHohlraum im Zahninneren genügendaufzubereiten und vor allem weitge-hend von Bakterien zu befreien, kannein wurzelgefüllter Zahn über Jahre imMunde verbleiben und sogar als Pfeilerfür Zahnersatz herangezogen werden.Über die Situation im Einzelfall istindividuell zu entscheiden. Deshalbkann dieser ZahnRat nur grundsätzlicheInformationen über die Ursachen derPulpitis (Zahnmarkentzündung) gebenund deren Folgeerkrankungen sowieBehandlungsmöglichkeiten aufzeigen.

63Ästhet ik • Hochtechnolog ie • Anwendungsgebiete • A l ternat iven

Kunstvoll wie die Natur

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

scharfe Küchenmesser im Haushalt wie-der. Aber auch in der Medizin werden sieverwendet, als künstliche Hüftgelenkebeispielsweise. Den Grundstein für die Entwicklung derKeramiken legte Johann Friedrich Bött-ger, als er 1708 am Sächsischen Hof dasPorzellan erfand. Auf der Suche nach einem Herstellungsverfahren für Goldentdeckte er das „Weiße Gold“ – eineBezeichnung, die sich in den folgendenJahrzehnten und Jahrhunderten immerdeutlicher als passend erwies. Auch inder Zahnheilkunde machte sich dieserWerkstoff recht bald nützlich: Mit der

Entwicklung der industriellen Glaskeramikaus Porzellan konnten 1857 die erstenKeramikfüllungen (Inlay) zur Versorgungkariöser Zähne eingesetzt werden.

Wer denkt beim Stichwort Keramik anBlumentöpfe, Waschbecken, preiswertesGeschirr? – Sicher die meisten.Aber damit tut man dem Werkstoff Un-recht. Er kann viel, viel mehr! Moderne Hochleistungskeramiken habensich längst im Alltag etabliert. So wirdder „keramische Stahl“ unter anderemzur Anfertigung von Keramikbremsschei-ben an Sportwagen, Turbinenschlaufenim Turbolader, Abgaskatalysatoren, Hitzeschild-Kacheln am Space Shuttle,Keramikdichtscheiben in Wasserhähnenusw. herangezogen. Nicht zuletzt findenwir die modernen Keramiken als immer

Keramik in der Zahnheilkunde

Wer würde nicht denken, dass es sich umnatürliche Zähne handelt, wenn er die-ses Bild betrachtet? Tatsächlich ist es eine vollkeramische Brücke. Dank derKunst des Zahntechnikers, der individu-elle Besonderheiten der natürlichenZahnfarbe und -gestalt des Patientenauf den Zahnersatz übertragen hat,sieht man den Unterschied nicht.

65D i e d r o h e n d e L ü c k e – Z a h n e r h a l t e n o d e r e r s e t z e n ?

Zahnerhalt oder Implantat?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Deutschland pro Jahr mit Implantatenversorgt wurden, so erhöhte sich dieAnzahl der gesetzten Implantate 20 Jahre später im Jahre 2000 bereitsauf 330.000. Im Jahre 2003 waren esschon 450.000 Implantate und gegen-wärtig ist die Zahl in Deutschland beifast einer Million pro Jahr angelangt. Zahnimplantationen benötigen gewisseVoraussetzungen und können dahernicht immer nur als das Mittel der Wahlangesehen werden. Gerade durch dieWeiterentwicklung verschiedenster an-derer Behandlungsmethoden und durchdie Verbesserung der in der Zahnmedi-zin verwendeten Materialien können

natürliche Zähne auch besser und lang-fristiger erhalten werden. Ziel diesesZahnRates ist es, Ihnen Voraussetzun-gen und eventuelle Alternativen fürzahnärztliche Implantate vorzustellen.Die Entscheidung, ob ein kranker Zahnbehandelt und somit gerettet oder ent-fernt werden sollte, basiert immer aufder Ursache der Erkrankung des Zahnes.Die Hauptursachen einer Zahnentfer-nung sind entweder eine Entzündungdes Zahnhalteapparates, eine tiefe Zer-störung des Zahnes durch Karies oderwenn ein Zahn durch einen Unfall soverletzt ist, dass er nicht mehr zu er-halten ist.

Zahnärztliche Implantate haben sichals künstliche Zahnwurzeln im Laufe ihrer Entwicklung vom einstigen Ret-tungsanker zu einem inzwischen wich-tigen Therapeutikum entwickelt. Siedienen der Abstützung von Zahnersatz,der Stabilisierung der Restbezahnungund vorbeugend auch dem Erhalt vonKnochenstrukturen. Darüber hinauswird das körperliche Wohlbefinden derPatienten mit wiederhergestellter Kau-und Sprachfunktion wesentlich stabi-lisiert. Bei immer mehr Patienten werden heuteZahnimplantate eingesetzt. Waren es1980 nur rund 5.000 Patienten, die in

64K r a n k e s Z a h n f l e i s c h • P a r o d o n t i t i s • T h e r a p i e • P r o p h y l a x e

Gesunder Mund – gesunder Körper?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkran-kungen des Atemwegssystems, Früh-geburten und untergewichtige Neu-

geborene, Osteoporose und Stress.Gesunder Mund – gesunder Körper. Le-sen Sie mehr dazu in diesem ZahnRat!

Schon lange therapiert der Zahnarztnicht nur Zahn-, sondern auch Mund-erkrankungen. Die Beurteilung von Mund-schleimhaut, Lippen und Zunge (Krebs-vorsorge; vor allem bei Rauchern), dieKontrolle der Kiefergelenke auf Fehl-funktionen, die Wangen- und Mund-bodeninspektion zum Ausschluss derBildung von Speichelsteinen, die Fest-stellung von Zahnwanderungen und da-durch entstehende Fehlbelastungen ge-hören zu seinem Aufgabenspektrum.

Das Spektrum erweitert sich seit Jahr-zehnten durch neue Erkenntnisse imSinne der oralen Medizin. Hierzu gehörtdie allgemeinmedizinische Vorsorge aufder Basis der Kenntnis von Allgemein-erkrankungen und deren Wechselwir-kungen mit dem Mundgesundheitszu-stand. Hierbei gewinnt die orale Medi-zin bei alten und behinderten Men-schen immer mehr an Bedeutung.Heute ist die Alterszahnmedizin ge-nauso wichtig wie die Altersmedizin.

Eine besondere Rolle bei den Mund-erkrankungen spielen die Erkrankungendes Zahnhalteapparates, die mit demÜberbegriff „Parodontitis“ zusammenge-fasst werden. Ihre Erscheinungsformenund ihre Wechselwirkungen mit anderenErkrankungen in unserem Körper (syste-mische Erkrankungen) sind so vielfältig,dass heute schon von der „ParodontalenMedizin“ gesprochen wird.

Dieser Begriff bezieht sich vor allemauf die Wechselbeziehungen zwischenparodontalen und systemischen Er-krankungen. Betroffen sind nach heuti-gen Erkenntnissen Diabetes mellitus,

bis 65_linkeSeite 14.12.2009 9:24 Uhr Seite 1

Page 4: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

dens 1/2010 3

inhaltsvErzEichnis

Herausgeber:ZÄK Mecklenburg-VorpommernWismarsche Str. 304, 19055 SchwerinTel. 03 85-59 10 80, Fax 03 85-5 91 08 20E-Mail: [email protected], Internet: www.zahnaerzte-mv.de

Kassenzahnärztliche VereinigungMecklenburg-Vorpommern Wismarsche Str. 304, 19055 SchwerinTelefon 03 85-5 49 21 03, Telefax 03 85-5 49 24 98E-Mail: [email protected], Internet: www.zahnaerzte-mv.de

Redaktion:Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.),Dr. Manfred Krohn, KZV (verant.), Kerstin Abeln, Konrad Curth

Internet: www.dens-mv.de

Gestaltung und Satz:Kassenzahnärztliche Vereinigung

Anzeigenverwaltung, Druck und Versand:Satztechnik Meißen GmbH, Sabine SperlingAm Sand 1c, 01665 Diera-Zehren,Tel. 0 35 25-71 86 24,Telefax 0 35 25-71 86 10E-Mail [email protected]

Redaktionshinweise:Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Re-daktion wieder. Produktinformationen werden ohne Gewähr veröffentlicht.

Nachdruck und fotomechanische Wiederga-be bedürfen der vorherigen Genehmigung der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf Kürzungen vor.

Redaktionsschluss:15. des Vormonats

Erscheinungsweise:Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.

Bezugsbedingungen:Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztl. Kör-perschaften M-V kostenlos. Nichtmitglieder erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zzgl. Versandkosten.

Titelbild: Matthias Bolsmann

19. JahrgangdensMitteilungsblatt der Zahnärztekam-mer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpom-mern mit amtlichen Mitteilungen

Zahnärztekammer

Aus dem Inhalt:

Hochschulen / Wissenschaft / Praxis Recht / Versorgung / Steuern / Versorgungswerk

ImpressumHerstellerinformationen

M-V / Deutschland

Kassenzahnärztliche Vereinigung

4445555

121632

101314

14-1518-19

2021

22-23

67

8-911

11-1216-17

1724-27

2830-31

329

Schwesig: Solidarprinzip erhaltenKrankenkassen mit ÜberschussSteueränderungPraxisgebühr abschaffenPZR im VisierPatientensicherheit in Deutschland vorbildlichFraktionen küren ihre GesundheitssprecherSchnarchen kann tödlich seinPatientenrechteGlückwünsche/Kleinanzeigen

Bericht des VersorgungswerksDas Versorgungswerk informiertSymposium für Professor SchwanewedeProfessor Dr. Dr. FrerichFreie BerufeZahnimplantate: „Die Explantation ist ein Drama“Rostocker Zahnmedizinstudenten feierlich verabschiedetBelastbarkeit von Seitenzahnbrücken aus ZirkoniumdioxidVorgehen in einem eventuellen SchadensfallRegister 2009

Zahnärztekammer aktualisiert PraxisführerFortbildungBZÄK: Zahnmedizinische Versorgung sicherstellenBerechnungsfähige Auslagen bei privatzahnärztlichen LeistungenFortbildungsprüfungsregelung

Service der KZVFortbildungsangeboteAbrechnungshinweise zu Zahnersatz-Festzuschüssen

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61 Anfang oder Ende? Das Zahnmark im Fokus

62 Ja,wir haben uns getraut

63 Kunstvoll wie die Natur

64 Gesunder Mund – gesunder Körper?

65 Zahnerhalt oder Implantat?

Zahnarztpraxis

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60Erster bleibender Zahn • Caries, Cola und Co. • Gesundes Zahnfleisch, gesunde Zähne

Schöne und gesunde Zähne ein Leben lang!

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Das ist in Zeiten von zahnärztlicherProphylaxe kein Traum mehr. Karies undZahnverlust sind schon längst nichtmehr unvermeidlich, und das für jedeAltersgruppe.

Ein strahlend weißes Lächeln basiertauf vier Säulen:· gesunde Ernährung,· gute Mundhygiene,· Nutzung von Fluoriden (fluoridierte

Zahncreme und Speisesalz) · und regelmäßige zahnärztliche Kon-

trollen.

Trotz dieser vier Punkte – ganz so ein-fach ist es doch nicht. So ändern sichdie Anforderungen an die Mundhygienemit all den Veränderungen, die unserGebiss in seinem Leben durchläuft.

Die Kleinsten sind voll auf die Unter-stützung der Eltern angewiesen. In derZeit des Wechselgebisses heißt es,ständig neue Tricks zu erlernen, dennjeder neu durchbrechende Zahn will ge-bührend geputzt werden. Die Zahn-spangen sorgen anschließend für häufi-ge Besuche in der Zahnarztpraxis, dennhier ist besonders viel Motivation nö-tig, um nicht nur die Zahnstellung zuoptimieren, sondern die Zähne auch ka-riesfrei zu halten. Schließlich könnenauch hormonelle Veränderungen wiePubertät oder Schwangerschaft zuZahnfleischentzündungen führen, diespezieller Pflege bedürfen. Mit zuneh-mendem Alter sorgen dann frei liegen-de Zahnhälse und Zahnersatz für denBedarf an mehr Prävention. So hat dieGesunderhaltung des Gebisses ein Le-

ben lang weit mehr Facetten und ver-langt ein Neulernen, Umlernen, Anpas-sen und ein hohes Maß an Motivation. Doch es lohnt sich! Allerdings ist beider Prophylaxe vor allem Eigenengage-ment gefragt! Aber gerade das zahltsich aus, denn gesunde Zähne benöti-gen keine teuren und zeitintensivenBehandlungen. Neben einem Plus anGesundheit und Lebensqualität ist eincharmantes und gesundes Lächeln mitgepflegten Zähnen die Belohnung fürdiese Investition.Dieser ZahnRat soll Ihnen Informati-onen über die vielfältigen Möglichkei-ten zur Prävention von Zahnerkrankun-gen und Erkrankungen des Zahnhalte-apparates in jedem Lebensabschnittgeben und das Gespräch mit dem Zahn-arzt Ihres Vertrauens erleichtern.

62Zähne aufr ichten • Lücken schl ießen • Vorbehandlung für Zahnersatz

Ja, wir haben uns getraut

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tungsgespräch vorzustellen, gibt es ei-ne ganze Menge. Früher ließ man Zähneoft wachsen, wie sie wollten. Viele Er-wachsene haben in ihrer Kindheit keineoder eine nach heutigen Maßstäbennicht ausreichende Behandlung erhal-

ten. Sie leiden unter den Fehlstellun-gen von Zähnen und Kiefer. Doch dieseVersäumnisse der Jugend können jeder-zeit nachgeholt werden.Wie? Das lesen Sie auf den nächstenSeiten.

Ja, das geht. Es gibt keine Alters-grenze für eine kieferorthopädische Be-handlung. Voraussetzung ist, dass dieZähne noch ausreichend im Kieferkno-chen verankert sind. Gründe, sich beieinem Kieferorthopäden zu einem Bera-

Zahnspangen für Erwachsene – Geht das überhaupt?

61Wurzelkanalaufbere i tung • Wurzel fü l lung • Wurzelspi tzenresekt ion

Anfang oder Ende? Das Zahnmark im FokusVon nervigen Schmerzen, Kanalarbeiten und der Möglichkeit, einen Zahn zu retten

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Wenn der Zahn schmerzt, ist der Gangzum Zahnarzt unabdingbar.Selbst der größte „Angsthase“ emp-findet Erleichterung, wenn er endlichauf dem sonst so gefürchteten Zahn-arztstuhl Platz genommen hat, dennZahnschmerzen können unerträglichwerden, und selbst starke Tablettenschaffen kaum Linderung. Häufig wer-den die Vorboten derartiger Ereignisseignoriert.

Schon zu einem frühen Zeitpunkt deskariösen Prozesses gelangen giftige Be-standteile in Richtung Zahninneres undverursachen erste Entzündungsreaktio-nen im Dentin. Das Dentin ist die Haupt-masse des Zahnes und wird auch „Zahn-bein“ genannt. Bei der fortgeschrittenenDentinkaries führt die Infektion desDentins zu einer entzündlichen Abwehr-reaktion der Pulpa (Zahnmark), verbun-den mit Schmerzen, und schließlich zumAbsterben des Zahnmarks.

Daraus wird ersichtlich, dass es ganzentscheidend ist, zu welchem Zeitpunktdie zahnärztlich-therapeutischen Maß-nahmen einsetzen. Gelingt es, rechtzei-tig das gesamte bakteriell infiziertekariöse Dentin zu entfernen, bestehtdie Chance, die Pulpa lebend zu erhal-ten. Haben dagegen die Karies und damit die Bakterien die Pulpa schon er-reicht und infiziert, ist sie ein verlore-nes Organ. Das bedeutet aber nichtzwingend, dass der betroffene Zahnentfernt werden muss.

Ziel der heutigen Zahnheilkunde istder Erhalt der Gebissstrukturen. Dabei

geht es nicht ausschließlich um denErhalt von Kaueinheiten, sondern vorallem darum, Funktionsstörungeninfolge von gekippten Nachbarzähnenund/oder verlängerten Zähnen desGegenkiefers zu verhindern. Selbst imLückengebiss ist sorgfältig abzuwägen,ob und inwieweit ein „schmerzender”Zahn für einen notwendigen Zahnersatzverwendungsfähig ist. Mittels der so-genannten Wurzelkanalbehandlungund Wurzelfüllung sind die Zahnärztesehr häufig in der Lage, selbst Zähne,bei denen die Entzündung schon denumgebenden Knochen um die Wurzel-spitze erreicht hat, zu erhalten.Die Wurzelkanalbehandlung ist mitun-

ter, besonders bei den großen Backen-zähnen, sowohl für den Patienten alsauch den Zahnarzt äußerst mühselig,aber sehr sinnvoll. Gelingt es, denHohlraum im Zahninneren genügendaufzubereiten und vor allem weitge-hend von Bakterien zu befreien, kannein wurzelgefüllter Zahn über Jahre imMunde verbleiben und sogar als Pfeilerfür Zahnersatz herangezogen werden.Über die Situation im Einzelfall istindividuell zu entscheiden. Deshalbkann dieser ZahnRat nur grundsätzlicheInformationen über die Ursachen derPulpitis (Zahnmarkentzündung) gebenund deren Folgeerkrankungen sowieBehandlungsmöglichkeiten aufzeigen.

63Ästhet ik • Hochtechnolog ie • Anwendungsgebiete • A l ternat iven

Kunstvoll wie die Natur

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scharfe Küchenmesser im Haushalt wie-der. Aber auch in der Medizin werden sieverwendet, als künstliche Hüftgelenkebeispielsweise. Den Grundstein für die Entwicklung derKeramiken legte Johann Friedrich Bött-ger, als er 1708 am Sächsischen Hof dasPorzellan erfand. Auf der Suche nach einem Herstellungsverfahren für Goldentdeckte er das „Weiße Gold“ – eineBezeichnung, die sich in den folgendenJahrzehnten und Jahrhunderten immerdeutlicher als passend erwies. Auch inder Zahnheilkunde machte sich dieserWerkstoff recht bald nützlich: Mit der

Entwicklung der industriellen Glaskeramikaus Porzellan konnten 1857 die erstenKeramikfüllungen (Inlay) zur Versorgungkariöser Zähne eingesetzt werden.

Wer denkt beim Stichwort Keramik anBlumentöpfe, Waschbecken, preiswertesGeschirr? – Sicher die meisten.Aber damit tut man dem Werkstoff Un-recht. Er kann viel, viel mehr! Moderne Hochleistungskeramiken habensich längst im Alltag etabliert. So wirdder „keramische Stahl“ unter anderemzur Anfertigung von Keramikbremsschei-ben an Sportwagen, Turbinenschlaufenim Turbolader, Abgaskatalysatoren, Hitzeschild-Kacheln am Space Shuttle,Keramikdichtscheiben in Wasserhähnenusw. herangezogen. Nicht zuletzt findenwir die modernen Keramiken als immer

Keramik in der Zahnheilkunde

Wer würde nicht denken, dass es sich umnatürliche Zähne handelt, wenn er die-ses Bild betrachtet? Tatsächlich ist es eine vollkeramische Brücke. Dank derKunst des Zahntechnikers, der individu-elle Besonderheiten der natürlichenZahnfarbe und -gestalt des Patientenauf den Zahnersatz übertragen hat,sieht man den Unterschied nicht.

65D i e d r o h e n d e L ü c k e – Z a h n e r h a l t e n o d e r e r s e t z e n ?

Zahnerhalt oder Implantat?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Deutschland pro Jahr mit Implantatenversorgt wurden, so erhöhte sich dieAnzahl der gesetzten Implantate 20 Jahre später im Jahre 2000 bereitsauf 330.000. Im Jahre 2003 waren esschon 450.000 Implantate und gegen-wärtig ist die Zahl in Deutschland beifast einer Million pro Jahr angelangt. Zahnimplantationen benötigen gewisseVoraussetzungen und können dahernicht immer nur als das Mittel der Wahlangesehen werden. Gerade durch dieWeiterentwicklung verschiedenster an-derer Behandlungsmethoden und durchdie Verbesserung der in der Zahnmedi-zin verwendeten Materialien können

natürliche Zähne auch besser und lang-fristiger erhalten werden. Ziel diesesZahnRates ist es, Ihnen Voraussetzun-gen und eventuelle Alternativen fürzahnärztliche Implantate vorzustellen.Die Entscheidung, ob ein kranker Zahnbehandelt und somit gerettet oder ent-fernt werden sollte, basiert immer aufder Ursache der Erkrankung des Zahnes.Die Hauptursachen einer Zahnentfer-nung sind entweder eine Entzündungdes Zahnhalteapparates, eine tiefe Zer-störung des Zahnes durch Karies oderwenn ein Zahn durch einen Unfall soverletzt ist, dass er nicht mehr zu er-halten ist.

Zahnärztliche Implantate haben sichals künstliche Zahnwurzeln im Laufe ihrer Entwicklung vom einstigen Ret-tungsanker zu einem inzwischen wich-tigen Therapeutikum entwickelt. Siedienen der Abstützung von Zahnersatz,der Stabilisierung der Restbezahnungund vorbeugend auch dem Erhalt vonKnochenstrukturen. Darüber hinauswird das körperliche Wohlbefinden derPatienten mit wiederhergestellter Kau-und Sprachfunktion wesentlich stabi-lisiert. Bei immer mehr Patienten werden heuteZahnimplantate eingesetzt. Waren es1980 nur rund 5.000 Patienten, die in

64K r a n k e s Z a h n f l e i s c h • P a r o d o n t i t i s • T h e r a p i e • P r o p h y l a x e

Gesunder Mund – gesunder Körper?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkran-kungen des Atemwegssystems, Früh-geburten und untergewichtige Neu-

geborene, Osteoporose und Stress.Gesunder Mund – gesunder Körper. Le-sen Sie mehr dazu in diesem ZahnRat!

Schon lange therapiert der Zahnarztnicht nur Zahn-, sondern auch Mund-erkrankungen. Die Beurteilung von Mund-schleimhaut, Lippen und Zunge (Krebs-vorsorge; vor allem bei Rauchern), dieKontrolle der Kiefergelenke auf Fehl-funktionen, die Wangen- und Mund-bodeninspektion zum Ausschluss derBildung von Speichelsteinen, die Fest-stellung von Zahnwanderungen und da-durch entstehende Fehlbelastungen ge-hören zu seinem Aufgabenspektrum.

Das Spektrum erweitert sich seit Jahr-zehnten durch neue Erkenntnisse imSinne der oralen Medizin. Hierzu gehörtdie allgemeinmedizinische Vorsorge aufder Basis der Kenntnis von Allgemein-erkrankungen und deren Wechselwir-kungen mit dem Mundgesundheitszu-stand. Hierbei gewinnt die orale Medi-zin bei alten und behinderten Men-schen immer mehr an Bedeutung.Heute ist die Alterszahnmedizin ge-nauso wichtig wie die Altersmedizin.

Eine besondere Rolle bei den Mund-erkrankungen spielen die Erkrankungendes Zahnhalteapparates, die mit demÜberbegriff „Parodontitis“ zusammenge-fasst werden. Ihre Erscheinungsformenund ihre Wechselwirkungen mit anderenErkrankungen in unserem Körper (syste-mische Erkrankungen) sind so vielfältig,dass heute schon von der „ParodontalenMedizin“ gesprochen wird.

Dieser Begriff bezieht sich vor allemauf die Wechselbeziehungen zwischenparodontalen und systemischen Er-krankungen. Betroffen sind nach heuti-gen Erkenntnissen Diabetes mellitus,

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dEutschland / M-v

„Die Berliner Koalition will den Wettbewerb um die Höhe der Kran-kenkassenbeiträge anheizen, der bereits der Vergangenheit angehörte. Das muss verhindert werden“, fordert Mecklen-burg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig. Wenn tatsächlich der Arbeitgeberbeitrag eingefroren werden sollte und Beitragssteigerungen allein von den Versicherten getragen werden müssten, treffe das vor allem einkommensschwache Menschen. „In unserem Bundesland sind die Einkom-men nicht so hoch. Und ein Schlosser aus Stralsund, der vielleicht 200 Euro weniger verdient als ein Schlosser aus Iserlohn und dann auch noch mehr Krankenkassenbeitrag zahlen muss als sein Kollege aus Nordrhein-Westfalen, wird sich ungerecht behandelt fühlen und das zu Recht“, sagt Schwesig.

Wichtig sei ein Wettbewerb um die beste Qualität. „Das macht aber nur Sinn, wenn zum Beispiel Krankenhäu-ser für die gleiche Leistung auch das gleiche Geld erhalten“, sagt Schwesig. Niemandem sei zu vermitteln, dass eine Klinik in Bayern für eine Blinddarm-Operation mehr Geld bekommt als eine Klinik in Mecklenburg-Vorpommern.

Sozialministerium M-V

Schwesig:Solidarprinzip erhalten

Bei der Suche nach einem Arzt verlas-sen sich die meisten Deutschen auf Tipps von Freunden, Bekannten und Verwand-ten. Diese Informationsquelle nutzen 81 Prozent, hat eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der KKH-Allianz unter 1.000 Befragten ergeben. Auf Platz zwei folgen Empfehlungen von Ärzten (59 Prozent), die Hälfte der Befragten nutzt außerdem das Telefonbuch. Infor-mationen der Krankenkassen spielen für jeden Dritten eine Rolle. Am seltensten holen sich die die Befragten die Infor-mationen von Patientenberatungsstellen und Selbsthilfegruppen.

Ärztebewertungen im Internet stoßen auf ein geteiltes Echo: Jüngere signali-sierten deutlich mehr Zustimmung als Ältere. Während zwei Drittel der 18- bis 30-Jährigen entsprechende Portale grundsätzlich richtig finden, geht es bei den 65- bis 70-Jährigen nur jedem Fünf-ten so. änd

ÄrztebewertungUmfrage mit geteiltem Echo

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Quartalen dieses Jahres rund 1,4 Milliarden Euro Überschuss erzielt. Mit dem ausgabenstärksten vierten Quartal und den Kosten für die Schweine-grippe dürfte in der Jahresbilanz ein Überschuss von knapp einer Milliar-de Euro herauskommen.

Demgegenüber stehen 7,5 Milliar-den Euro, die laut Schätzerkreis den gesetzlichen Krankenkassen im näch-sten Jahr fehlen. Dieser tagt Mitte Dezember ein weiteres Mal und wird die Zahlen nach oben korrigieren, denn der Bundesgesundheitsminister und der Bundesfinanzminister unter-stützen die krisenbedingten Einnah-menausfälle in der GKV mit einem zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,9 Milliarden Euro. Bis dahin kündigen die Krankenkassen unisono schon mal die Erhebung eines Zusatzbeitrags an und streuen weiteres Salz in die Wunden des neuen Bundesgesund-heitsministers Rösler. Mit den Re-serven von fast fünf Milliarden Euro der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Jahr 2008 sollte die gesetzliche Krankenversicherung eigentlich gesi-chert sein. Durch geeignete Fusionen können wirtschaftlichere Arbeitswei-sen geschaffen werden. Dieser Trend muss weiter anhalten.

Die Leistungsausgaben sind in den ersten drei Quartalen um 6,6 Prozent je Versicherten gestiegen. Sie stie-

gen damit nicht ganz so hoch, wie der Schätzerkreis dies bislang für das Gesamtjahr 2009 angesetzt hatte. Im Einzelnen war folgende Entwicklung zu verzeichnen:

• Zuwachs von 8,7 v. H. je Versicher-ten bei den Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung.

• Anstieg bei den Ausgaben für die stationäre Versorgung lag im 1. bis 3. Quartal 2009 je Versicherten bei 6,4 v. H..

• Der Anstieg der Arzneimittelausga-ben (ohne Impfkosten) betrug 5,2 v. H. je Versicherten.

• Die Krankengeldausgaben liegen mit einem Zuwachs von 9,7 v. H. – im Vergleich zu früheren konjunktu-rellen Krisenzeiten völlig untypisch – erheblich über den Ausgaben des Vorjahres.

• Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach längerer Stabilität in den Vorjahren mit 7,4 v. H. je Versicherten gestiegen, wenn auch mit unterschiedlichen Entwicklungen bei den einzelnen Kassenarten.

• Bei den Zuzahlungen der Versicher-ten einschließlich der Praxisgebühr zeichnet sich mit einem Gesamt-volumen von rund 3,7 Mrd. Euro über alle Leistungsbereiche ein ähnliches Niveau wie im Vorjahres-zeitraum ab.

KZV/BMG

Krankenkassen mit Überschuss2010 muss mit Zusatzbeiträgen gerechnet werden

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dEutschland

„Die Praxisgebühr ist unsozial und präventionsfeindlich. Gerade im zahnärztlichen Bereich wäre ihre Abschaffung absolut zu begrüßen.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Jürgen Fedderwitz die Anregung des Patientenbeauftragten der Bundesre-gierung, Wolfgang Zöller, über die Abschaffung der Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung nachzudenken.

In der Zahnmedizin, so Fedderwitz weiter, brächten die Versicherten über die Praxisgebühr jährlich mehr als 400 Millionen Euro an Subven-tionen für die gesetzlichen Kranken-kassen auf. Die ursprünglich damit verbundene Absicht, das ‚doctor hopping‘ einzudämmen, laufe aber in der zahnärztlichen Versorgung völlig ins Leere, weil ein ‚dentist hopping‘ ohnehin nie existiert habe.

Zudem behindere die Gebühr die Bemühungen zur Verhinderung von Zahn-, Mund- und Kieferkrank-heiten massiv, da sie gerade für so-zial Schwache eine Barriere beim

Zugang zur Zahnarztpraxis und zu regelmäßigen Kontrolluntersu-chungen darstelle.

Für Fedderwitz resultiert daraus eine klare Forderung: „Die Praxisge-bühr ist für Angstpatienten und Ri-sikopatienten aus sozial schwachen Bevölkerungsgruppen ein großes Hindernis. Gerade an die müssen wir aber rankommen, denn sie haben die größte Karieslast. Deswegen muss für die Zahnmedizin gelten: Weg mit der Gebühr, auf die Tür!“

Der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hatte Anfang Dezember einen Verzicht auf die Praxisgebühr ange-regt. Von den ursprünglich geplanten Einnahmen durch die Gebühr von 2,4 Milliarden Euro werden heute nur noch ein Viertel eingenommen. Gleichzeitig verursacht das Erheben der Gebühr Kosten und damit Ver-waltungsgelder.

KZBV

Praxisgebühr abschaffenVertragszahnärzte unterstützen Patientenbeauftragten

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vErsorgungswErk

Der Vorsitzende des Versorgungs-ausschusses, Dipl.-Stom. Holger Donath, berichtet über das abgelau-fene Geschäftsjahr des Versorgungs-werkes.

Beiträge zum Versorgungswerk Der Bundesrat hat die Rechnungsgrö-ßen der Sozialversicherung für 2010 beschlossen, der Beitragssatz bleibt konstant mit 19,9 Prozent, die Bei-tragsbemessungsgrenze Ost steigt um 100 Euro auf 4.650 Euro. Damit er-höht sich der Regelbeitrag auf 925,35 Euro.

VermögensverwaltungIm Vergleich zu vielen anderen Bran-chen (Finanzen, Versicherungen, In-dustrie, Handel) sind die Versorgungs-werke glimpflich durch den ersten Teil der Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen.

Für eine Entwarnung wäre es aller-dings verfrüht. Es bedarf weiterhin enormer Anstrengungen, um einen Bi-lanzverlust aus den Vorjahren aufzu-holen, die Folgen der Längerlebigkeit auszufinanzieren und nachhaltig den Rechnungszins zu erreichen.

Die Anlagestrategie des Versor-gungswerkes sieht vor, die Direktan-lage mit sicheren Anlagetiteln weiter auf über 60 Prozent des Gesamtver-mögens auszubauen. Ferner wurde die Immobilienquote angehoben, so dass aus dem sicheren festverzinslichen Bereich stetige Erträge vereinnahmt werden können.

Der Rechnungszins wird in 2009 voraussichtlich erreicht werden. Die Aussichten an den Finanzmärkten für die Jahre 2010 und 2011 sind eher als wenig optimistisch zu beurteilen.

ErwerbstätigenversicherungDie Einbeziehung berufsständisch Ver-sorgter in eine Erwerbstätigenversiche-rung dürfte nicht vorrangiges Ziel der neuen Bundesregierung sein, gleichwohl hat der DGB ein Gutachten erstellen las-sen, wonach die Einbeziehung weiterer Personenkreise in die gesetzliche Ren-

tenversicherung deren finanzielle Lage verbessert. Vorgegebene Annahme des Gutachtens war eine gleiche Lebenser-wartung in der Bevölkerung wie bei den Mitgliedern der freien Berufe.

Die Arbeitsgemeinschaft Berufsstän-discher Versorgungswerke (ABV) hat bei derselben Firma ein Gutachten unter Berücksichtigung der Längerlebigkeit der Mitglieder Freier Berufe in Auftrag gegeben. Es ist davon auszugehen, dass unter realistischen Annahmen die Einbe-ziehung Freier Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu finanzi-ellen Nachteilen für die GRV führt.

Regelaltersgrenze 67Die meisten berufsständischen Ver-sorgungswerke haben inzwischen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren eingeführt oder stehen kurz davor und orientieren sich damit an den Vorga-ben der gesetzlichen Rentenversiche-rung.

Die Details der Umstellung können gern auf Ebene der Kreisstellen oder in Einzelgesprächen erläutert werden.

Gleichgeschlechtliche LebenspartnerschaftenDie Frage nach dem Anspruch auf Rente für Hinterbliebene gleichge-schlechtlicher Lebenspartnerschaften ist wohl durch die Entscheidung des 1. Senats des Bundesverfassungsge-richts vom 7. Juli 2009 abgeschlos-sen. Danach steht diesen eine Ver-sorgung im Bereich der betrieblichen Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zu. Durch die neue Rechtslage sehen wir uns veranlasst, der Empfehlung der ABV zu folgen, und auch für unser Versorgungswerk diese Leistung ein-zuführen.

Der Versorgungsausschuss wird sich in naher Zukunft mit der Überar-beitung des Statuts beschäftigen.

Größere finanzielle Belastungen werden daraus für das Versorgungs-werk nicht erwachsen.

RisikomanagementDie aktuelle Finanz- und Wirtschafts-krise sowie gestiegene Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen haben zu der Frage geführt, wie Versorgungs-einrichtungen mit dem Thema Risi-komanagement umgehen.

Ziel ist eine umfassende Analyse der Risiken unseres Versorgungs-werkes. Dazu zählen Risiken aus dem Versicherungsbetrieb selbst, Risiken aus dem Bestand an Mitgliedern und Rentnern, Risiken aus der Vermö-gensanlage und anderes mehr.

Die Grundlagen dafür sind bereits vorhanden, an der systematischen Umsetzung wird aktuell gearbeitet.

Künftig werden wir für das Ver-sorgungswerk neben dem Jahresab-schluss einen Risikobericht erstellen.

Beschlüsse der KammerversammlungDie Berechnungen des Aktuars, Dr. Zimmermann, haben ergeben, dass eine maßvolle Erhöhung von An-wartschaften und Renten ab 1. Januar 2010 möglich sein wird.

Die Kammerversammlung hat eine Erhöhung jeweils um 0,5 Prozent be-schlossen.

Die Kammerversammlung be-schließt einstimmig, als Ab-schlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 die Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft Rölfs-Partner zu beauftragen.

Der Versorgungsausschuss wurde in seinem Amt durch Wiederwahl eindrucksvoll und zwar einstimmig in seinem Amt bestätigt. Die alten und neuen Mitglieder im Versorgungs-ausschuss sind: Dr. Ingrid Buchholz, Karsten Israel, Dr. Hendrik Schneider, Mario Schreen und Holger Donath.

Der Dank gilt an dieser Stelle allen Beteiligten für die in den letzten vier Jahren geleistete Arbeit.

Ausdrücklich hervorzuheben ist die gute und kollegiale Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Versorgungs-ausschusses, der Verwaltung und den Verantwortlichen des Versorgungs-werkes der Zahnärztekammer Ham-burg.

Dipl.-Stom. Holger DonathVorsitzender Versorgungswerk

Bericht des Versorgungswerkes für 2009 Geschäftsjahr zeigt glimpflichen Ausgang der Finanz- und Wirtschaftskrise

2008 2009 2010

Bemessungsgrundlage 4.500,00 € 4.550,00 € 4.650,00 €

Monatsbeitrag 895,50 € 905,45 € 925,35 €

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vErsorgungswErk

Anfang 2008 hatte das Bundesso-zialgericht (BSG) entschieden (Az.: B 13 R 64/06 R), dass die gesetzliche Rentenversicherung auch für kinder-erziehende Mitglieder berufsstän-discher Versorgungswerke Kinder-erziehungszeiten anerkennen muss, wenn diese in den Versorgungswer-ken nicht systematisch vergleichbar

wie in der gesetzlichen Rentenversi-cherung berücksichtigt werden. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, weil der Bund sich trotz entsprechender For-derungen der Versorgungswerke und ihrer Arbeitsgemeinschaft (ABV) bis-her weigert, Beiträge für Zeiten der Kindererziehung an die Versorgungs-werke zu zahlen, wie er dies an die gesetzliche Rentenversicherung tut.

Die Rentenversicherungsträger ha-ben nach der Entscheidung des obers-ten deutschen Sozialgerichtes be-schlossen, dieser zu folgen. Sie haben nach der Prüfung aller Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke inzwischen damit begonnen, Kin-dererziehungszeiten für Mitglieder der Versorgungswerke anzurechnen, wenn diese einen entsprechenden An-trag an die gesetzliche Rentenversi-cherung gestellt haben.

Für viele Mitglieder der Versor-gungswerke führte die Anrechnung

von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht zu einem Rentenanspruch, weil sie allein mit den Kindererziehungs-zeiten die in der gesetzlichen Renten-versicherung geltende Wartezeit von 60 Monaten nicht erreichen konnten. Besonders betroffen waren hier dieje-nigen, meist Mütter, die ihre Kinder

vor dem 31. Dezember 1991 geboren haben, weil für Geburten vor diesem Termin in der gesetzlichen Renten-versicherung nur ein Jahr Kinder-erziehungszeit berücksichtigt wird. Aber auch Mütter, die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren haben, konnten betroffen sein. Zwar wird für Geburten nach dem 1. Januar 1992 eine Kindererziehungszeit von drei Jahren in der gesetzlichen Renten-versicherung berücksichtigt, was be-deutet, dass mindestens zwei Kinder geboren und erzogen sein müssen, um die Wartezeit von 60 Monaten zu erreichen. Den Missstand, dass man kindererziehenden Mitgliedern der Versorgungswerke zwar Kindererzie-hungszeiten in der gesetzlichen Ren-tenversicherung anrechnete, sie aber einen Rentenanspruch meist nicht erreichen konnten, hat der Gesetz-geber mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Errichtung einer Versorgungs-

ausgleichskasse und anderer Gesetze (BGBl. I, Nr. 42/2009, Seite 1939 ff) kurz vor Ende der Legislaturperiode des Bundestages abgeholfen.

Durch Einfügung eines neuen § 208 SGB VI wurde festgelegt, dass Elternteile, denen Kindererziehungs-zeiten anzurechnen sind, die aber die allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung von 60 Kalen-dermonaten nicht erfüllt haben, zur Erlangung einer Altersrente freiwilli-ge Beiträge nachzahlen können. Die Beiträge können laut Gesetzestext auf Antrag frühestens nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65., später 67. Lebensjahr) und nur für so viele Monate nachgezahlt werden, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind.

Für Mitglieder von Versorgungswer-ken, denen Kindererziehungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wurden, bedeutet dies, dass sie, wenn sie die in der gesetz-lichen Rentenversicherung geltende Regelaltersgrenze (derzeit 65., später 67. Lebensjahr) erreichen, freiwillige Beiträge an die gesetzliche Renten-versicherung, nach dem derzeitigen Rechtsstand mindestens 79,60 Euro, nachzahlen können, um dort einen Rentenanspruch aus den Kindererzie-hungszeiten zu erlangen.

Mitglieder, die die Regelaltersgren-ze in der gesetzlichen Rentenversiche-rung (derzeit 65. Lebensjahr) bereits erreicht haben, sollten sich deshalb umgehend mit der für sie örtlich zu-ständigen Auskunfts- und Beratungs-stelle der Deutschen Rentenversiche-rung – Bund (DRV) in Verbindung setzen, um zu klären, wie viele Bei-träge sie gegebenenfalls nachzahlen müssen, um aus den ihnen angerech-neten Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erlangen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung:Inge Panier 040-73 34 05 - 15, Birgit Markl-Ruhnke - 19, Stefanie Jaap, - 44, Dorina Raabe und - 68, gern zur Verfügung.

Dipl.-Stom. Holger DonathVorsitzender des Versorgungswerkes

Das Versorgungswerk informiert: Erfolg für Kindererziehende – Nachzahlungsmöglichkeit durchgesetzt

Der in seinem Amt für die nächsten vier Jahre bestätigte Versorgungsausschuss: Mario Schreen, Dipl.-Stom. Karsten Israel, Dr. Ingrid Buchholz, Holger Do-nath und Dr. Hendrik Schneider. Foto: Gerald Matthies

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univErsitätEn

Anlässlich der feierlichen Verab-schiedung des langjährigen Geschäfts-führenden Direktors der Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Hans Moral“ und des Direktors der Poliklinik für Zahn-ärztliche Prothetik und Werkstoffkun-de der Universität Rostock, Prof. Dr. med. habil. Heinrich von Schwanewe-de, fand am 13. November ein Sym-posium zum Thema: „Prothetik, Werk-stoffkunde und Funktionslehre – eine lebendige Disziplin“ statt. Eingeladen hatten dazu Spectabilis Prof. Dr. Emil Reisinger und der Geschäftsführende Klinikdirektor Prof. Dr. Peter Ottl, auf dessen Initiative hin diese Veranstal-tung stattfand.

Der große Hörsaal der Klinik war wie im November 2007 anlässlich der Feierstunde zum 100-jährigen Beste-hen der Rostocker Klinik bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Einladung waren hochrangige Vertreter aus Poli-tik und Wissenschaft, unzählige Weg-gefährten, ehemalige Kollegen und Mitarbeiter, Studierende, Freunde und seine Familie gefolgt.

„Wir feiern einen Pionier der Hoch-schulautonomie“, sagte Henry Tesch, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpom-merns, und leitete damit die Ehrung Professor von Schwanewedes ein, nicht ohne zu betonen, dass man auch zukünftig nicht auf dessen unschätz-bare Erfahrungen verzichten wolle.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Rektor der Universität Rostock, hob den groß-en Verdienst Prof. von Schwanewedes daran hervor, dass die Klinik mit ihrer Qualität und ihrem Niveau zu einer Vorzeigeeinrichtung der Universität Rostock geworden sei. Prof. Emil C. Reisinger, Dekan der Rostocker Medi-zinischen Fakultät, und Prof. Dr. Peter Schuff-Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Rosto-cker Universitätsklinikums, brachten in ihren anschließenden Grußworten zum Ausdruck, dass es ihnen eine Her-zensangelegenheit sei, sich von ihrem angesehenen Kollegen zu verabschie-den.

Anschließend richteten Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK und Präsident der ZÄK M-V, und Dr. Andreas Crusius, Präsident der Ärz-

tekammer M-V, ihre Worte an den zu Ehrenden und bekundeten ihre tief empfundene Anerkennung für dessen unermüdlichen, zielstrebigen und be-harrlichen Einsatz um den Erhalt der Rostocker Zahnmedizin.

Prof. Dr. Michael Walter, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-ärztliche Prothetik und Werkstoffkun-de, sprach von Prof. Dr. von Schwa-newede als „Vorbild“ und lobte „seine hohe Akzeptanz in der wissenschaft-lichen Gemeinschaft“.

In der Laudatio von Prof. Roßbach wurde die Lebensleistung von Herrn Prof. von Schwanewede vielseitig be-leuchtet.

In dem sich anschließenden Fach-symposium kamen namhafte Fach-vertreter aus den Disziplinen Prothetik und Werkstoffkunde zu Wort.

So gab Prof. Dr. Reinhard Marx-kors von der Westfälischen Wilhelms-

Universität in Münster in seinem Vortrag „Zahnärztliche Prothetik im Wandel der Zeit“ einen interessanten geschichtlichen Überblick über deren Entwicklung und ihre Integration in die Medizin.

Der Geschäftsführende Direktor der Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Hans Moral“ und Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werk-stoffkunde der Universität Rostock, Professor Ottl, referierte über aktuelle Fragestellungen der „Diagnostik und Therapie von kraniomandibulären Dysfunktionen – zahnärztlich und in-terdisziplinär“.

Prof. Dr. J. Geis-Gerstorfer aus der Eberhard-Karls-Universität in Tübin-gen widmete sich dem interessanten Thema „Die Implantatoberfläche - ein Schlüssel zum Erfolg“. Für das Institut für Biomedizinische Technik und die beiden Doktoranden des Geehrten, Dr.

Symposium für Professor von Schwanewede „Prothetik, Werkstoffkunde und Funktionslehre – eine lebendige Disziplin“

Stehende Ovationen des Auditoriums nach den Schlussworten von Prof. Dr. von Schwanewede Fotos: Medienzentrum der Uni Rostock

Magnifizenz Prof. Dr. Schareck bei seinen bewegenden Worten an den zu Eh-renden, re. daneben Minister Tesch, Staatssekretär Michallik.

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univErsitätEn

Jens M. Wolf und ZA Felix Worm, aus der Poliklinik für Zahnärztliche Prothe-tik und Werkstoffkunde der Universität Rostock sprach Prof. Dr. D. Behrend über „Zahnärztliche Restaurationen aus der Sicht des Werkstoffkundlers“.

Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener von der Westfälischen Wilhelms-Universi-tät in Münster beendete die Reihe an Fachvorträgen mit dem Thema „Ist die Qualität prothetischer Arbeit justizia-bel?“.

Heinrich von Schwanewede beglei-tete 45 Jahre die Rostocker Zahnme-dizin. Er studierte von 1959 bis 1964 Zahnmedizin, promovierte 1967 und habilitierte 1979. Im Jahr 1984 wurde er zum ordentlichen Professor an der Universität Rostock berufen und leite-te seit 1991 bis zu seinem Ausscheiden am 31. Dezember 2008 als Geschäfts-führender Direktor die Klinik und Po-likliniken für Zahn-, Mund- und Kie-ferheilkunde „Hans Moral“ und als Direktor die Poliklinik für Zahnärzt-liche Prothetik und Werkstoffkunde.

Immer wieder wurde an diesem 13.

November bewusst gemacht, dass Prof. von Schwanewedes Lebensleistung nicht ohne die Jahre des Ringens um den Erhalt des Studienganges Zahn-medizin und der Rostocker Zahnklinik vollständig beschrieben werden kann.

Er ist nicht gegangen und hat das Licht ausgemacht. Vielmehr hat er

einen gut strukturierten Studiengang Zahnmedizin übergeben, der in zwei bedeutenden Hochschulrankings Zahnmedizin für in- und ausländische Universitäten in den letzten Jahren Spitzenplätze belegte. Die Klinik zeigte sich am 13. November in einem neuen Aussehen, das nunmehr auch ih-rer technischen Ausstattung entspricht. Deshalb kann sich Prof. von Schwa-newede von der aktiven Tätigkeit als Hochschullehrer mit sehr großer Zu-friedenheit zurückziehen. So sind wohl auch seine Dankesworte aufzunehmen, die er nicht nur an die gerichtet hat, die eng mit ihm zusammengearbeitet und gekämpft haben, sondern an alle Mit-arbeiter und Mitstreiter in der Klinik, in der Fakultät, in der Universität und darüber hinaus.

Wir wünschen Prof. von Schwa-newede für die Erfüllung seiner wei-teren Vorhaben beste Gesundheit und Schaffenskraft.

Im Namen aller Mitarbeiter der Kli-nik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Hans Moral“

PD Dr. Franka Stahl de Castrillon

Bildungsminister Tesch dankt dem verdienstvollen Rostocker Zahnmediziner.

In kollegialer Eintracht - Prof. von Schwanewede und sein Nachfolger, der Initiator des Symposiums, Prof. Dr. Ottl

Der Präsident der ZÄK M-V und Vi-zepräsident der BZÄK, Dr. Oesterrei-ch, würdigt im Namen der Zahnärzte-schaft das Wirken des Geehrten.

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zahnärztEkaMMEr

Die Zahnärztekammer hat 2005 den Zahnärztlichen Praxisführer für Patienten mit Behinderungen und geriatrische Patienten herausgege-ben. In diese Broschüre konnten sich alle Zahnärzte unseres Bundeslandes eintragen lassen, die Menschen mit geistiger Behinderung, körperlicher Behinderung oder Sinnesbehinderung behandeln.

Der Praxisführer soll es allen Be-troffenen und deren Angehörigen und Betreuern ermöglichen, die Praxis in ihrem Umfeld zu finden, die den An-forderungen und Bedürfnissen des je-weiligen Patienten entspricht.

Das Ziel der Herausgabe des Zahn-ärztlichen Praxisführers war die Er-leichterung der Zusammenführung von Menschen mit Behinderungen und geriatrischen Patienten mit inte-ressierten und entsprechend fortge-

bildeten Zahnärzten sowie mit Zahn-ärzten und Einrichtungen, die über spezielle Ausrüstungen und behinder-tengerechte Ausstattungen verfügen.

MKG-Chirurgen/Oralchirurgen so-wie Kieferorthopäden werden im Pra-xisführer wegen einer besseren Über-sichtlichkeit separat ausgewiesen.

Der Zahnärztliche Praxisführer wurde vor allem in öffentlichen Ein-richtungen ausgelegt, wie z. B. in Behinderten- und Seniorenheimen, Sonderschulen, Städte-, Gemeinde- und Ämterverwaltungen, regionalen Behindertenverbänden, Rettungs-diensten, Krankenhäusern usw.. Im Internet ist er unter dem Stichwort Behindertenbehandlung auf der Homepage der Zahnärztekammer (www.zaekmv.de) ständig aktualisiert einsehbar.

Wir bitten alle interessierten Zahn-

ärzte, bei denen sich Veränderungen ergeben haben oder die die Aufnah-me in den Praxisführer wünschen, ihre Daten der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer mitzuteilen. Eine Neuauflage des Praxisführers als Bro-schüre ist derzeit aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die Angaben die-nen der weiteren Aktualisierung der Daten im Internet.

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die Kammer keine Ge-währ. Jeder rückmeldende Kollege ist entsprechend der Berufsordnung selbst verantwortlich.

Über weitere Hinweise und Anre-gungen würden wir uns sehr freuen.

Dr. Dietmar Oesterreich, PräsidentDr. Holger Kraatz, Referent für Alterszahn-

heilkunde und Behindertenbehandlung

Zahnärztekammer aktualisiert PraxisführerHilfe für Patienten mit Behinderungen und geriatrischen Patienten

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Rückmeldung an die Zahnärztekammer M-V, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Fax 0385 59108 – 20

Name/Vorname:

Praxisanschrift:

Telefon/Fax:

Email:

Internet:

Praxisbesonderheiten: (Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen.)

Rollstuhlgerechte Praxis Etage (z.B. EG, Hochparterre, 1. Stock)LiftRollstuhlgerechtes WCNarkose in eigener Praxis Behandlung eigener Patienten in Narkose in OP-ZentrenDurchführung von Haus- und Heimbesuchen

Sonstiges(z.B. blindengerechte Fahrstühle, Gebärdensprache, Hypnose oder Akupunktur zur Schmerzreduktion u.a.)

Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, im Zahnärztlichen Praxisführer aufgeführt zu werden.

_______________________ ____________________________________Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift

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univErsitätEn

Mit Wirkung vom 1. April wurde Professor Dr. Dr. Bernhard Frerich zum Ordinarius für das Fach Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und als Di-rektor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie an die Universität Rostock berufen.

Nach dem Studium der Medizin und Zahnmedizin an der Universität zu Köln erhielt er von 1989 bis 1993 seine Facharztausbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen an der Kli-nik für Kiefer- und Gesichtschirurgie der Eberhard Karls Universität Tübin-gen (Direktor Prof. Dr. Dr. Norbert Schwenzer). Im April 1994 wechsel-te er an die Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Ge-sichtschirurgie der Universität Leip-zig (Direktor Prof. Dr. Dr. Alexander Hemprich), dort erfolgte bereits im September 1994 die Ernennung zum Oberarzt der Klinik.

In dieser Zeit stand an der Leipziger Klinik und auch für Professor Frerich der Ausbau der operativen Bereiche Lippen-Kiefer-Gaumen-Segelspalten und maxillo-mandibuläre Dysgnathien im Vordergrund, welcher sich mit der Übernahme des früheren Zentrums für Plastische und Wiederherstellende Kiefer- und Gesichtschirurgie Thall-witz (größtes Spaltenzentrum der ehe-maligen DDR) nach Leipzig ergab. Professor Frerich baute darüber hinaus in Leipzig den operativen Bereich der Mikrochirurgie auf, d. h. die Rekon-struktion von angeborenen, erwor-benen oder tumorbedingten Defekten mit mikrochirurgischen weichgewe-bigen und knöchernen Lappenpla-stiken. In Leipzig hatte er von Beginn an die Position des Koordinators im Zentrum für Schädelbasischirurgie der Universität Leipzig inne, welches 1997 als das erste seiner Art im deutschspra-chigen Raum gegründet worden war. Dort etablierte er die onkologische kraniofaziale Chirurgie.

Parallel dazu baute er ein For-schungslabor für Tissue engineering und Regenerative Medizin auf. Nach der Habilitation im Jahre 2000 über das Thema „Untersuchungen zum Tis-sue-engineering vaskularisierter Trans-plantatgewebe in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ erfolgte im gleichen Jahr die Ernennung zum lei-

tenden Oberarzt und stellvertretenden Klinikdirektor. Die von ihm dort initi-ierten klinischen Studien beschäftigen sich mit der Lebensqualitätsbewertung und dem Outcome nach operativer Tumorbehandlung, der Sentinel-Lymphknotenbiopsie bei Tumoren des Kopf-Hals-Bereichs. Zudem ist er

Koordinator der Leitliniengruppe On-kologie der deutschen Gesellschaft für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und im Vorstand des DÖSAK (Deutsch-Österreichisch-Schweizerischer Ar-beitskreis für Tumoren im Kiefer-Ge-sichtsbereich).

Weitere Meilensteine seiner akade-mischen Laufbahn waren der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ im Jahre 2002, des Ma-ster of Oral Medicine in Implantology im Jahre 2005 sowie die Ernennung zum außerplanmäßigen Professor in Leipzig im Jahre 2006, aber auch wis-senschaftliche Erfolge und Projekte, die im Zusammenhang mit der Grün-dung eines Translationszentrums für Regenerative Medizin in Leipzig er-reicht wurden und die jetzt in Rostock fortgeführt werden sollen.

Ein wesentlicher klinischer Schwer-punkt der jüngeren Zeit ist die onko-logische und plastisch-rekonstruktive Chirurgie, welche neben der primären und sekundären Spaltchirurgie ein Schwerpunkt an der Leipziger Klinik geblieben ist. Inzwischen werden dort etwa 50 mikrochirurgische Lappenpla-stiken jährlich durchgeführt.

Professor Frerich ist seit dem Jahre

Neuer Direktor der MKG-Chirugie an der Uni Rostock

Professor Dr. Dr. Bernhard Frerich

Oesingmann bei Konjunkturgipfel im Kanzleramt

Um die Lage auf den Fi-nanzmärkten, in der übrigen Wirtschaft und auf dem Ar-beitsmarkt zu analysieren, hat-te Bundeskanzlerin Dr. Ange-la Merkel Anfang Dezember zu einem erneuten Treffen im Zuge der Wirtschaftskrise in ihren Amtssitz geladen. Dabei wurde insbesondere die Kredit-klemme ins Visier genommen.

Unter den 35 Teilnehmern waren neben den Bundesminis-tern auch Vertreter des Ban-kensektors, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissen-schaft, der Bundesagentur für Arbeit und der Spitzenverbän-de der Wirtschaft. BFB-Präsi-dent Dr. Ulrich Oesingmann vertrat die Freien Berufe. Im Rahmen des Treffens umriss er die Auswirkungen der Krise auf die Freiberufler.

Mit Blick auf den erschwerten Zugang zu Krediten forderte Oesingmann eine verstärkte Einzelfallbetrachtung. Zudem unterstrich er, dass bei der Kre-ditvergabe an Freiberufler zu-künftig verstärkt Faktoren wie Wissen, Persönlichkeitsstruk-tur und Marktprognose be-rücksichtigt werden müssten, was nach heutigem Vorgehen im Rahmen von Basel II zwar möglich ist, aber viel zu wenig praktiziert wird.

BFB

1999 verheiratet und Vater von vier Töchtern, seit dem Sommer 2009 lebt auch seine Familie in Rostock. An der Rostocker Klinik werden neben der klinischen Tätigkeit weiterhin die Regenerative Medizin und das Tissue engineering seine wissenschaftlichen Schwerpunkte bleiben. Für die weitere Arbeits- und Lebenszeit in Rostock wünschen wir ihm viel Glück, Freude und Schaffenskraft.

Dr. Dr. Jan-Hendrik Lenz, Oberarzt der Klinik

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dEutschland

Am 16. Oktober organisierte der Verein zum Qualitätsmanagement in der Kieferorthopädie Mecklenburg Vorpommern e. V. in Rostock eine Fortbildung zum Thema Schnarchen und Schlafapnoe. Als Referentin konnte die Präsidentin der Deut-schen Gesellschaft Zahnärztliche Schlafmedizin e.V. Dr. Susanne Schwarting gewonnen werden. Das Thema Schlafapnoe und die daraus resultierenden Risiken sind durch-aus ein Thema für den Zahnarzt und Kieferorthopäden. Zwei bis vier Prozent der Bevölkerung haben ein Schlafapnoe-Syndrom. 80 Prozent der Patienten mit Schlafapnoe sind noch undiagnostiziert. Durch die häufigen Atemaussetzer kommt es zu Sauerstoffmangelzuständen und un-bewussten Weckreaktionen. Dieser fragmentierte Schlaf führt wiederum zu Tagesmüdigkeit. Schlafapnoiker neigen dazu, in monotonen Situati-onen einzunicken. Diese Betroffenen sind durch das Phänomen „Sekun-denschlaf am Steuer“ vier-s bis sie-benmal häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt.

Die medizinischen Folgen der un-behandelten Schlafapnoe sind gra-vierende kardiovaskuläre Risiken: Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlag-anfall. Atempausen können bis zu 600 Mal pro Nacht auftreten, ab 20 Atemaussetzern pro Stunde sinkt statistisch die Lebenserwartung. Wer also laut schnarcht, fremdana-mnestisch nächtliche Apnoen hat und sich morgens unausgeschlafen fühlt, sollte sich von seinem Haus-arzt an einen Lungenfacharzt über-

weisen lassen, damit die Diagnose durch eine ambulante nächtliche Schlafaufzeichnung gestellt werden kann. Bisheriger Goldstandard ist die nächtliche CPAP-Überdruck-beatmung. Der Überdruck hält den

Rachen pneumatisch frei, sodass der Atemweg nicht kollabieren kann. Ein Teil der Patienten kommt von Anfang an nicht damit zurecht und die Lang-zeitakzeptanz sinkt unter 70 Prozent. Das bedeutet, dass ein nennenswerter Teil der Patienten untherapiert bleibt. Die verfeinerte Diagnostik filtert immer mehr Patienten heraus, die nicht der bekannten Patientengrup-pe angehören, die unter Adipositas leiden, sondern normgewichtig sind und eine weniger ausgeprägte Tages-symptomatik haben. Gerade diese Patienten tolerieren die nächtliche Überdruckbeatmung schlecht, aber das kardiovaskuläre Risiko bleibt. Hier eröffnet sich nun ein neues wichtiges interdisziplinäres Arbeits-

feld. Mit intraoralen Schnarch- oder Apnoeschienen (Unterkieferprotru-sionsschienen) kann indirekt durch Unterkiefervorverlagerung der Pha-rynx nachts offengehalten und die Muskulatur tonisiert werden. Un-terkieferprotrusionsschienen sind herausnehmbare Zahnschienen, die kieferorthopädischen Zahnspangen gleichen. Sie werden während des Schlafes getragen und beeinflussen die Unterkieferlage, Zungenlage und die Gaumensegellage, indem sie diese Strukturen in einer leichten Vorwärtsposition halten. Die Aus-wahl der geeigneten Unterkieferpro-trusionsschiene für die individuelle Situation eines Patienten und das Einleiten und Überwachen einer er-folgreichen Langzeittherapie erfor-dert spezielles Know how und kann nur durch Zahnmediziner geleistet werden, die sich auf dem Gebiet der zahnärztlichen Schlafmedizin beson-ders fortgebildet haben. Lange Zeit konnte man sich diese Kenntnisse nur aus der internationalen Literatur und auf Fachkongressen aneignen. Seit dem Jahr 2000 gibt es auch eine deutsche Fachgesellschaft, die DGSZ Deutsche Gesellschaft Zahnärztliche Schlafmedizin e.V. (www.dgsz.de).

Die DGSZ steht allen Kollegen offen, die fundierte Aus- und Weiter-bildungsmöglichkeiten auf diesem Gebiet suchen und sich engagiert in die oral-appliance-Therapie einar-beiten möchten, um einen Platz in den interdisziplinären Behandlungs-teams einzunehmen.

Dr. Matthias Hartungwww.kieferorthopaedie-mv.de

Schnarchen kann auch tödlich sein

Dr. Susanne Schwarting

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Page 14: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

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zahnärztEkaMMEr

3. März Inlay, Teilkrone, Veneer –Gold oder KeramikProf. Dr. Dr. h.c. G. Meyer14 – 20 UhrZentrum für ZMK W.- Rathenau-Straße 42a17489 GreifswaldSeminar Nr. 15Seminargebühr: 225 €

6. März Ästhetische Frontzahnfüllungen in der Compositeschichttechnik nach VaniniDr. A. Löw9 – 17 UhrZentrum für ZMK Rotgerberstraße 817487 GreifswaldSeminar Nr. 16Seminargebühr: 275 €

10. März Seniorenzahnmedizin, Alterszahnmedi-zin, GerodontologieProf. Dr. R. Biffar15 – 21 UhrZentrum für ZMK W.- Rathenau-Straße 42a17489 GreifswaldSeminar Nr. 17Seminargebühr: 130 €

13. März Patienting – Patienten gewinnen und binden J. Schnell9 – 17 UhrIntercity Hotel Grunthalplatz 5-719053 SchwerinSeminar Nr. 37Seminargebühr: 300 €

17. März Der PAR-Patient - Eine Herausforde-rung an das PraxisteamC. Sommer14 – 19 UhrZahnärztekammer M-V Wismarsche Str. 304, 19055 SchwerinSeminar Nr. 38Seminargebühr: 160 €

17. MärzDie aktuelle PAR-Therapie aus Sicht von Praxis und WissenschaftProf. Dr. T. Kocher, Dr. H. Garling15 – 19 UhrZentrum für ZMK W.-Rathenau-Str. 42a, 17489 GreifswaldSeminar Nr. 18Seminargebühr: 165 €

17. März Okklusionsschienen zur Prävention von kraniomanibulären Dysfunktionen.Theoretische Grundlagen, klinisches und labortechnisches Vorgehen Prof. Dr. P. Ottl15 – 19 UhrKlinik und Polikliniken für ZMK „Hans Moral“ Strempelstraße 1318057 RostockSeminar Nr. 19Seminargebühr: 105 €

19./20. März Hypnosecurriculum (Z1-Z6) Z1 Ein-führung in die zahnärztliche HypnoseDr. H. Freigang19. März 14 – 20 Uhr, 20. März 9 – 18 UhrMercure HotelAm Gorzberg17489 GreifswaldSeminar Nr. 2Seminargebühr: 385 €

19./20. März Abformung und Kieferrelationsbestim-mung bei prothetischen VersorgungenProf. Dr. R. Biffar19. März 15 – 21 Uhr, 20. März 9 – 15 UhrZentrum für ZMK W.- Rathenau-Straße 42a17489 GreifswaldSeminar Nr. 20Seminargebühr: 300 €

20. März Festsitzender Zahnersatz – ein UpdateDr. T. Mundt9 – 16 UhrZentrum für ZMK Rotgerberstraße 817487 GreifswaldSeminar Nr. 21Seminargebühr: 225 €

20. März Mein Kind soll es einmal besser haben – Kinderprophylaxe spielend vermittelndrs. J. M. Kant9 – 16 UhrRadisson Blu Hotel Treptower Straße 117033 NeubrandenburgSeminar Nr. 39Seminargebühr: 175 €

24. März Misserfolge in der Endodontie und Management von Komplikationen Priv.-Doz. Dr. D. Pahncke

15 – 20 UhrKlinik und Polikliniken für ZMK „Hans Moral“ Strempelstraße 1318057 RostockSeminar Nr. 22Seminargebühr: 165 €

24. März Moderne Trends in der zahnärztlichen Chirurgie – Tipps und Tricks für die PraxisProf. Dr. W. Sümnig, Dr. T. Frauendorf14 – 19 UhrZentrum für ZMK W.-Rathenau-Straße 42a17489 GreifswaldSeminar Nr. 23Seminargebühr: 170 €

27. März Prophylaxe – individuell – risikoorien-tiert – lebenslangA. Oeftger9 – 16 UhrTrihotel am Schweizer Wald Tessiner Straße 10318055 RostockSeminar Nr. 40Seminargebühr: 215 €

Das Referat Fortbildung ist unter Tele-fon 0 385-5 91 08 13 und unter Fax: 0 385-5 91 08 23 zu erreichenBitte beachten Sie: Weitere Seminare, die planmäßig stattfinden, jedoch be-reits ausgebucht sind, werden an die-ser Stelle nicht mehr aufgeführt (siehe dazu im Internet unter www.zaekmv.de - Stichwort Fortbildung).

Fortbildung im März 2010

9 Punkte

7 Punkte

5 Punkte

7 Punkte

5 Punkte

16 Punkte

9 Punkte

15 Punkte

6 Punkte

6 Punkte

Die Anmeldung zum Erhalt des News-letters der Zahnärztekammer ist denkbar einfach und schnell gemacht: Gehen Sie auf www.zaekmv.de und klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf den Menü-punkt „Newsletter“. Geben Sie nun Ihre E-mail-Adresse, Name und Approbations-jahr in das Formular ein. Sie erhalten kurz darauf eine Bestätigungsmail, mit der Sie sich endgültig für den Erhalt des Newslet-ters freischalten. Sie sind nun in unserem Verteiler gelistet.Bei Fragen sind wir gern unter der Ruf-nummer 0385 59108-27 (Diana Gronow) für Sie da! Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergege-ben. ZÄK M-V

Schnell und einfach zum Newsletter der ZÄK

Page 15: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

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zahnärztEkaMMEr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. Mai 2004 eine weitreichende Entscheidung ge-troffen, welche Materialien im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung noch berechnet werden können. Obwohl wir bereits seit fünf Jahren mit diesem Urteil leben müssen und mehrfach im „dens“ darüber berichteten, wird diese Rechtsprechung teilweise noch im-mer nicht genügend beachtet, was zu unnötigen Auseinandersetzungen mit privaten Kostenträgern und Patienten führt. Selbstverständlich muss das Ur-teil auch bei GKV-Versicherten, bei denen privatzahnärztliche Leistungen erbracht werden, zur Anwendung kommen. Wir haben nur eine GOZ für privatzahnärztliche Leistungen, unab-hängig vom Versicherungsstatus des Patienten!

Aufgrund des Urteils können viele teure Materialien nicht mehr gesondert in Rechnung gestellt werden. Wo liegt hier die „Zumutbarkeitsgrenze“ für den Zahnarzt? Laut Feststellung des BGH besteht eine Unzumutbarkeit, wenn die Ge-bühr ganz oder teilweise von den Ma-terialkosten aufgezehrt wird:

bei Faktor 1,0 – 100 Prozent der Ge-bührbei Faktor 2,3 – 75 Prozent und mehr der Gebühr.

Materialkosten, die den 1,0fachen Steigerungsfaktor der entsprechenden Leistungsziffer überschreiten, sind nach Auffassung der ZÄK Meck-lenburg-Vorpommern weiterhin be-rechnungsfähig. Dies könnte ggf. bei teuren Wurzelkanalinstrumenten (Ein-mal-Instrumente!), Keramikbrackets, umfangreicher Fluoridierungsmaß-nahmen usw. der Fall sein.

Wenn beispielsweise teure Einmal-

Wurzelkanalfeilen den Einfachsatz der Ziffer 241 GOZ überschreiten (15,75 Euro pro Kanal), so kann dieser Mate-rialkosteneinsatz in Rechnung gestellt werden. So wird z. B. empfohlen, bei stark gekrümmten Kanälen diese Fei-len (z. B. M-Two-System) nur einmal zu verwenden, so dass sich bei der Verwendung von nur drei Feilengrö-ßen je Kanal bereits ein Materialpreis von fast 25 Euro je Kanal ergibt.

Ein weiteres Beispiel ist die Berech-nung des kostenintensiven Materials MTA für den retrograden Verschluss eines Wurzelkanals. Als GOZ-Num-mer für den retrograden Verschluss kommt die Gebührennummer 205 GOZ in Frage (Einfachsatz 8,44 Euro). Da 1 Gramm MTA ca. 45 Euro kostet, wird auch hier der Einfachsatz der Gebührennummer 205 GOZ deutlich überschritten.

Als Hinweis für den Kostenträger könnte in betreffenden Fällen auf der Rechnung vermerkt sein: „Zumut-barkeitsgrenze laut BGH-Urteil vom 27.5.2004 überschritten“.

Die Möglichkeit der Berechnung von teuren Wurzelkanalinstrumenten (Einmal-Instrumente) wurde bereits durch nachfolgende Gerichtsurteile unterstützt.

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Az. 714 C 331/05), 30.11.2007:Landgericht Hagen (Az. 9 O 102/06), 30.10.2007:Amtsgericht Bielefeld (Az. 5 C 898/04), 22.06.2006Amtsgericht Hagen (Az. 140 C 457/04), 15.02.2006

Im Fall der Einmalverwendung von Wurzelkanalfeilen sollte der Behand-ler überlegen, ob er diese im Anschluss der Behandlung als Nachweis dem Patienten mitgibt. Der Materialkos-tenbeleg muss natürlich Einzel- und

Gesamtpreis enthalten. Die vor dem BGH-Urteil von 2004 üblichen Lager- oder Vorhaltungskosten dürfen auch nicht mehr zur Anwendung gelangen!

Die oben aufgeführten Urteile haben einige Praxen zum Anlass genommen, Wurzelkanalinstrumente grundsätz-lich wieder zu berechnen, auch wenn die Kosten deutlich unter der Zumut-barkeitsgrenze liegen. Diese Verfah-rensweise entspricht nicht geltendem Recht.

Die veränderte Rechtslage durch das BGH-Urteil macht es erforderlich, zur betriebswirtschaftlich angemessenen Honorarkalkulation und Leistungs-abrechnung die Möglichkeiten der GOZ intensiver zu nutzen:• die Gebührenspanne (§ 5 GOZ) ist

bis zum 3,5fachen Faktor offen (mit entsprechender Begründung ober-halb des 2,3fachen Faktors)

• Nutzung der Möglichkeit zur abwei-chenden Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (Faktor oberhalb des 3,5fachen Steigerungssatzes)

• Anwendung der Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ bei Vorlie-gen der entsprechenden Vorausset-zungen (z. B. bei dentinadhäsiven Restaurationen). Bei der Wahl der Analognummer muss auch der Ma-terialkosteneinsatz berücksichtigt werden, was im Fall den dentinad-häsiven Restaurationen mit den Nummern 215-217 für die Analo-gieberechnung gut gelingt.

• Vereinbarungen nach § 2 Abs. 3 GOZ für Leistungen auf Verlangen

Auf nebenstehender Seite veröffentli-chen wir noch einmal die Liste der be-rechnungsfähigen Auslagen nach dem BGH-Urteil.

Dipl.-Stom. Andreas WegenerBirgit LabornGOZ-Referat

Berechnungsfähige Auslagen bei privatzahnärztlichen Leistungen

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember forderte die Bundeszahn-ärztekammer (BZÄK) klare Rah-menbedingungen und tragfähige ge-sundheitspolitische Konzepte für die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Da die Behandlung von Menschen mit Be-hinderungen wesentlich zeit- und per-sonalintensiver ist, solle diese in Zu-

kunft außerhalb des Budgets erbracht werden, fordert die Zahnärzteschaft. Vizepräsident der Bundeszahnärz-tekammer, Dr. Dietmar Oesterreich: „Zudem ist es höchste Zeit zu klären, wie die zahlenmäßig wachsende Pa-tientengruppe der Pflegebedürftigen auch zukünftig zahnärztlich erreicht und versorgt werden kann. Deshalb muss auch über die Finanzierung der zahnärztlichen Betreuung in Pflege-

einrichtungen sowie der Pflegebe-dürftigen, die im häuslichen Bereich betreut werden, neu nachgedacht werden.“Zahlreiche regionale zahn-ärztliche Initiativen und Projekte der Landeszahnärztekammern zeigen, wie eine präventionsorientierte zahn-medizinische Versorgung für diese Patientengruppe umgesetzt werden kann.

BZÄK

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

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zahnärztEkaMMEr

Liste der nach GOZ berechnungsfähigen MaterialienAuf der Rechnung sind anzugeben:- Art (z. B. „Abformmaterial“)- Menge- Individueller Einzelpreis

Der Ersatz von Auslagen kann gemäß § 4 Abs.3 GOZ für folgende Materialien vom Patienten gefordert werden:

A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen Abformmaterial (Allgemeine Bestimmungen Abschnitt A)

B. Konservierende Leistungen Verankerungselemente (GOZ-Nrn. 213 und 219) Metallfolie (GOZ-Nr. 214) Konfektionierte Kronen (GOZ-Nr. 225) Konfektionierte Hülsen (GOZ-Nr. 226)

C. Chirurgische Leistungen Alloplastische Materialien (Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt D, GOZ-Nr. 411) Material zur Förderung der Blutgerinnung (Allgemeine Bestimmungen Abschnitt D) Materialien zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen (Allgemeine Bestimmungen Abschnitt D) Konfektionierte apikale Stiftsysteme (GOZ-Nrn. 311 und 312) Verankerungselemente zur endodontischen Stabilisierung (GOZ-Nr. 315)

D. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums Alloplastisches Material zum Auffüllen parodontaler Knochendefekte (Allgemeine Bestimmungen Abschnitt D, GOZ-Nr. 411)

E. Kieferorthopädische Leistungen Intra-, extraorale Verankerung (z. B. Headgear, GOZ-Nr. 616) Kopf-Kinn-Kappe (GOZ-Nr. 617)

F. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen Laborgefertigte Bissschablone (GOZ-Nrn. 802 bis 806)

G. Implantologische Leistungen Implantate und Implantatteile (Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt K)

Die Kosten für Implantatbohrersätze, die mit einmaliger Anwendung verbraucht sind, dürfen dem Patienten in Rechnung gestellt werden (BGH-Urteil vom 27.5.2004, Az.III ZR 264/03).

Auslagen für zahntechnische Leistungen sind dem Patienten gemäß § 9 GOZ gesondert in Rechnung zu stellen.

Werden Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis der GOÄ berechnet, bestimmt § 10 GOÄ, für welche Auslagen im Zusammenhang mit diesen Leistungen Ersatz gefordert werden kann.

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dEutschland / wissEnschaft

Muss ein Zahnimplantat, das be-reits fest mit dem umgebenden Kno-chengewebe verwachsen ist, wieder explantiert werden, geht dies nicht so einfach wie Zähne ziehen. „Weil Knochengewebe dabei verloren geht und wieder aufgebaut werden muss, ist die Explantation nur die ultima ratio“, erklärt Dr. Dr. Martin Bons-mann, Düsseldorf, auf der 26. Jah-restagung des Berufsverbandes Deut-scher Oralchirurgen (BDO) am 13. und 14. November in Berlin.

Studien zufolge sind im Schnitt 95 Prozent aller Zahnimplantate nach zehn Jahren noch voll funktions-tüchtig und an ihrem Platz. Gehen die Titanwurzeln für künstlichen Zahnersatz verloren, geschieht dies zumeist in der frühen Phase nach ei-ner Implantation. Das Implantat heilt nicht ein oder das umgebende Gewe-be entzündet sich.

„Muss ein Implantat explantiert

werden, wenn es bereits eingeheilt und fest mit dem umgebenden Kno-chengewebe verwachsen ist, ist dies jedoch ein Drama“, erklärt Dr. Dr. Martin Bonsmann, Düsseldorf, auf der 26. Jahrestagung des Berufsver-bandes Deutscher Oralchirurgen. Eine nicht beherrschbare Periimplan-titis (Entzündung des umgebenden Gewebes) oder Fehlpositionierungen des Implantates, die eine prothetische Versorgung erschweren oder – in sel-tenen Fällen – sogar unmöglich ma-chen, sind Indikationen für eine Ex-plantation.

Während ein Zahn jedoch ver-gleichsweise einfach extrahiert wer-den kann, ist die Entfernung eines osseointegrierten Implantates nur mit Knochenverlust zu erkaufen. „Dies zieht dann“, so Bonsmann, „weitere oft umfangreiche augmentative, also knochenaufbauende Maßnahmen nach sich, wenn ein neues Implantat gesetzt wird.“

Doch was bedeutet „Fehlpositio-nierung“? „Bei der Beurteilung des Erfolges einer Implantation durch den Patienten spielt die Ästhetik zu-nehmend eine Rolle“, weiß der Düs-seldorfer MKG-Chirurg. Während früher die Funktionsfähigkeit im Vordergrund stand, muss die implan-tatgetragene Versorgung heute auch höchsten ästhetischen Ansprüchen genügen.

Und hier sind unterschiedliche Be-urteilungen durch Patient und Arzt durchaus möglich, die mitunter so-gar vor Gericht enden. Unsere Zunft ist an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig, meint Bonsmann: „Da jeder nur seine besten und erfolg-reichsten Fälle zeigt und mitunter auch vollmundige Aussagen hinzu kommen, entsteht bei den Patienten der Eindruck, dass schon die gerings-te Abweichung von den idealisierten Darstellungen in Werbebroschüren

Zahnimplantate: „Die Explantation ist ein Drama“Beim Erfolg einer Implantation spielt die Ästhetik zunehmend eine Rolle«

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wissEnschaft

Am 30. Oktober wurden 22 Stu-dierende nach bestandenem Staats-examen feierlich verabschiedet. In diesem Jahr stellte die Universitäts-kirche den adäquaten Rahmen dar. Auch sonst war einiges anders als in den Vorjahren. Der Wechsel in der Besetzung von drei Lehrstühlen in der Zahnmedizin wurde deutlich, als Prof. Peter Ottl als neuer Geschäfts-führender Direktor die Studierenden, ihre Angehörigen und den Lehrkör-per feierlich begrüßte.

Noch etwas ist besonders her-vorzuheben: Neben zwei Studen-tinnen, die mit der Note „sehr gut“ das Staatsexamen beendet hatten, erhielten alle anderen die Note gut. Ein derart exzellentes Gesamtresul-tat wurde bislang noch nicht erzielt. Offensichtlich war es das Ergebnis

eines sehr individuell gestalteten Unterrichts. Das verdeutlicht einmal mehr, dass ein „Massenstudium“ in der Zahnmedizin nicht die ideale Lösung bringt. Prof. Ottl nahm in seiner Begrüßungsansprache darauf Bezug und kommentierte das zum 2. Mal für die Rostocker Zahnmedi-zin sehr erfolgreiche CHE-Ranking deutscher Hochschuleinrichtungen, das das umfassendste Ranking im deutschsprachigen Raum darstellt. Im Rahmen des im Mai veröffent-lichten CHE-Hochschulrankings Zahnmedizin nahmen die Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Hans Moral“ der Medizinischen Fakultät der Univer-sität Rostock bei einem Vergleich unter 38 in- und ausländischen Hochschulen bei den drei für die Bewertung der Lehre angewendeten

Kriterien gemeinsam mit der Univer-sität Gießen die Spitzenposition ein.

Mit Prof. Ottl verabschiedete der amtierende Dekan Prof. Schmitz die Studierenden. Er betonte die Bedeu-tung der Forschungstätigkeit für die Absolventen und lobte die Zahnme-dizin ausdrücklich mit ihrem hohen Anteil an abgeschlossenen Promoti-onen an der Medizinischen Fakultät.

Die Zahnärztekammer wies die Absolventen auf die hohe Bedeutung des kollegialen Zusammenhalts im Berufsleben hin. Dipl.-Stomatologe Gerald Flemming, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, empfahl das Engage-ment für die Arbeit in den Standes-vertretungen.

Zwei Studentinnen reflektierten in ihren Dankesworten das Studium der vergangenen fünf Jahre. Ausdrück-lich dankten sie neben den Hoch-schullehrern auch den wissenschaft-lichen Assistenten, den Schwestern und Zahntechnikern, die wesent-lichen Anteil an ihrer Ausbildung hatten und die sie neben der Vermitt-lung theoretischer Kenntnisse gewis-sermaßen für die Praxis fit gemacht haben.

Den Professoren, den ehemaligen wie den „neuen“ merkte man die Zufriedenheit über das Gelungene bezüglich der erfolgreichen Absol-venten an, präsentiert sich doch Ro-stock mit einem gut aufgestellten Studiengang Zahnmedizin in einer „quasi“ neuen Klinik, der das Alter von über 70 Jahren nicht anzusehen ist.

Prof. Dr. Rosemarie Grabowski

Rostocker Zahnmedizinstudenten feierlich aus der Alma Mater Rostochiensis verabschiedetDerart exzellentes Gesamtresultat wurde bislang noch nicht erzielt

Die Universitätskirche stellte für die Examens-Feier den adäquaten Rahmen dar. Foto: Medienzentrum der Universität Rostock

ein Fehlschlag ist.“Darum sei es wichtig, dass auch

über Probleme und Misserfolge in der Implantologie gesprochen wer-de. So ist beispielsweise bei einem schlecht eingestellten oder nicht dia-gnostizierten Diabetes die Wundhei-lung – und damit die Einheilung eines Implantates – gefährdet. Auch eine Osteoporose erfordert besondere ope-

rative Strategien. Darum gilt auch für die Implantologie, dass sie besondere Kenntnisse und Qualifikationen er-fordert: Weder moderne Implantatsy-steme noch eine hochgerüstete tech-nische Ausstattung der Praxis können eine profunde Ausbildung, Erfahrung und Training ersetzen.

Um Probleme und Misserfolge nach Möglichkeit zu vermeiden, sind

für Bonsmann drei Dinge wichtig: „Eine exakte und gute Planung der Implantation, viel Erfahrung des Im-plantologen sowie auch sein Mut, sich in kritischen Fällen der Unterstützung und Hilfe von erfahrenen Kollegen zu versichern.“

BDOBerufsverband Deutscher Oralchirurgen

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zahnärztEkaMMEr

InhaltI. Abschnitt Ziel § 1 Ziel der FortbildungII. Abschnitt Fortbildungsvoraussetzungen § 2 Zulassung zur Fortbildung § 3 Antragsunterlagen § 4 Auswahl der TeilnehmerIII. Abschnitt Dauer und Inhalt der Fortbildung § 5 Dauer der Fortbildung § 6 Lerninhalt der Fortbildung § 7 SchulungsstätteIV. Abschnitt Prüfung § 8 Zulassungsvoraussetzungen § 9 Inhalt der Prüfung § 10 Bewertung der PrüfungV. Abschnitt Geltungsbereich und Inkrafttreten § 11 Geltungsbereich § 12 Inkrafttreten, Genehmigung

Die Zahnärztekammer Mecklen-burg-Vorpommern erlässt nach Ge-nehmigung durch die Kammerver-sammlung in ihrer Sitzung vom 28. November 2009 und aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsaus-schusses vom 7. Oktober 2009 als zuständige Stelle nach § 54 in Ver-bindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbil-dungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), zuletzt ge-ändert durch Artikel 9b des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mit-telständischen Wirtschaft vom 7. Sep-tember 2007 (BGBI. I S. 2246), fol-gende besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fortgebildeten Zahnarzthelferin/Zahnmedizinischen Fachangestellten im Bereich Prophylaxe.

I. Abschnitt Ziel

§ 1 Ziel der FortbildungZiel der Fortbildung zum/zur Fortge-bildeten Zahnarzthelfer/-in/Zahnmedi-zinischen Fachangestellten im Bereich Prophylaxe ist es, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Zahnarztpraxis einen beruflichen Aufstieg zu ermög-lichen (§ 54 BBiG), der sie befähigt, Prophylaxetätigkeiten nach Delegati-on im rechtlich zulässigen Rahmen zu übernehmen, insbesondere sollen

• Kenntnisse in der Gewinnung, Übernahme und Interpretation von Befunden und

• in der Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen sowie

• fachliche Grundlagen in den Be-reichen Gesundheitserziehung, -vorsorge und -aufklärung in adä-quater Kommunikation und Päda-gogik vermittelt und

• zur Wahrnehmung individualpro-phylaktischer Aufgaben einschließ-lich der professionellen Zahnreini-gung befähigt werden.

Eine besondere Zielsetzung liegt darüber hinaus darin, grundlegende Kenntnisse in den fachspezifischen Tätigkeitsgebieten „Motivierung der Patienten zur Verhaltensänderung“ durch Anleitung und pädagogische Überwachung sowie in der Organisa-tion der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz zu ver-mitteln.

II. AbschnittFortbildungsvoraussetzungen§ 2 Zulassung zur Fortbildung

(1) Der Antrag auf Teilnahme an der Fortbildung hat schriftlich zu erfol-gen.(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildung ist der Nachweis ei-ner mindestens einjährigen beruf-lichen Tätigkeit als Zahnarzthelfer/in/Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r nach bestandener Abschlussprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses.

§ 3 Antragsunterlagen(1) Dem Bewerbungsantrag sind fol-gende Unterlagen beizufügen:

a) Beglaubigte Fotokopie des Zeug-nisses der Abschlussprüfung als Zahnarzthelferin/Zahn-arzthelfer/Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r oder eines gleichwertigen Abschlusses,

b) Nachweis über eine mindestens einjährige Berufserfahrung,c) Nachweis über die gesetzlich vorgesehenen Kenntnisse im Strahlenschutz.

§ 4 Auswahl der TeilnehmerSofern für einen Fortbildungskurs mehr Bewerber als Fortbildungsplät-ze vorhanden sind, werden die Teil-

nehmer entsprechend dem Eingang der Anmeldungen berücksichtigt.

III. AbschnittDauer und Inhalt der Fortbildung

§ 5 Dauer der Fortbildung(1) Die Fortbildung umfasst mindes-tens 160 Unterrichtsstunden.(2) Soweit eine Vergleichbarkeit der Fortbildungsinhalte gegeben ist, kann die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern auf schriftlichen Antrag Forbildungsleistungen, die bei einer anderen (Landes-) Zahnärztekammer erbracht wurden, auf die zu absolvie-renden Unterrichtsstunden anrech-nen.

§ 6 Lerninhalte der Fortbildung(1) Während der Fortbildung werden die gemäß Anlage für eine qualifi-zierte Tätigkeit erforderlichen Kennt-nisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Fortgebildeten Zahnarzthelferin/Zahnmedizinischen Fachangestellten im Bereich Prophylaxe vermittelt.(2) Die Unterrichtung erstreckt sich dabei insbesondere auf folgende Lerngebiete:1. Allgemeinmedizinische Grundla-

gen2. Zahnmedizinische Grundlagen3. Ernährungslehre4. Oralprophylaxe – spezielle Karies-

prophylaxe5. Klinische Dokumentation6. Psychologie und Kommunikation7. Ab- und Berechnung von prophy-

laktischen Leistungen

§ 7 SchulungsstätteDie Fortbildung wird an den von der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vor-pommern festgelegten Schulungsstät-ten durchgeführt.

IV. AbschnittPrüfung

§ 8 Zulassungsvoraussetzungen(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an der Fortbildungsmaßnahme vollständig teilgenommen hat. (2) Über die Zulassung entscheidet die Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prü-fungsausschuss.

Fortbildungsprüfungsregelung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnarzthelferin/des Zahnarzthelfers und der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten zum/zur Fortgebil-deten Zahnarzthelfer/-in/Zahnmedizinischen Fachangestellten im Bereich Prophylaxe

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zahnärztEkaMMEr

§ 9 Inhalt der Prüfung(1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in § 6 genannten Lerngebiete und rich-tet sich nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs-prüfungen.(2) In den unter § 6 genannten Lern-gebieten ist eine schriftliche und eine mündliche Prüfung durchzuführen.(3) Die Bearbeitungsdauer der schrift-lichen Aufgaben beträgt für die Prü-fungsfächer insgesamt drei Unter-richtsstunden.(4) Die mündliche Prüfung wird als Gruppengespräch durchgeführt, das sechzig Minuten je Gruppe (maximal 3 Personen) nicht übersteigen soll.

§ 10 Bewertung der Prüfung(1) Die Lerngebiete der schriftlichen Prüfung und die mündliche Prüfung werden jeweils einzeln mit einer Note

bewertet.(2) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel der Einzelnoten gemäß Abs. (1).(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Wurde die Prüfung erfolgreich be-standen, erhält der/die Teilnehmer/in ein Zertifikat.

V. Abschnitt Geltungsbereich und Inkrafttreten

§ 11 Geltungsbereich(1) Diese Fortbildungsprüfungsrege-lung gilt für den Bereich der Zahn-ärztekammer Mecklenburg-Vorpom-mern.(2) Die vor einer anderen (Landes-) Zahnärztekammer als „Zuständige Stelle“ absolvierten Prüfungen wer-

den anerkannt, soweit sie nach einer dieser Ordnung entsprechenden Fort-bildungsordnung abgelegt worden sind.

§ 12 Inkrafttreten, GenehmigungDie Fortbildungsprüfungsregelung für Fortgebildete Zahnarzthelfer/-innen/Zahnmedizinische Fachangestellte tritt nach Genehmigung durch den Be-rufsbildungsausschuss und die Kam-merversammlung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „dens“ der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.

Schwerin, 30. November 2009

Dr. Dietmar OesterreichPräsident der Zahnärztekammer

Mecklenburg-Vorpommern

Die European Academy of Pediastric Dentistry (EAPD) tagte im November 2008 in Athen, Griechenland, um die wissenschaftliche Stellungnahme zur Anwendung von Fluoriden bei Kindern zu überarbeiten. Das erarbeitete Manu-skript wurde nach sechs Monaten Dis-kussionszeit durch den Vorstand und die Ländervertreter der EAPD während des Interim-Symposiums der AEPD am 16. Mai 2009 in Helsinki verabschiedet. Die Leitlinie wurde mittlerweile auf der Homepage der EAPD bzw. wird in der Mitgliederzeitschrift der EAPD („European Archives of Pedriatic Den-tistry“) veröffentlicht.

Das Gremium erzielte Konsens be-züglich der empfohlenen Fluoridkon-zentration in Zahnpasten:• Kinder zwischen sechs Monaten und

zwei Jahren benötigen Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 500 ppm

• Kinder von zwei bis sechs Jahren sollten eine Zahnpasta mit einem Flu-oridgehalt von1000 ppm benutzen

• Kinder von über sechs Jahren sollten eine Zahnpasta mit einem Fluoridge-halt von 1450 ppm benutzen

Bei Kindern unter sechs Jahren emp-fiehlt man maximal eine erbsengroße Menge und bei Kindern über sechs Jah-ren nicht mehr als einen 1 bis 2 cm lan-gen Strang Zahnpasta zu verwenden.

Um frühzeitig auch die so genannte „frühkindliche Karies“ zu verhindern,

propagiert die EAPD zusätzlich fol-gende Empfehlungen (siehe auch:www.eapd.gr/Guidelines/index. htm):1. Es sollte eine zahnärztliche Untersu-

chung während des ersten Lebens-jahres erfolgen

2. Die Zähne der Säuglinge sollten, sobald diese durchbrechen, täglich geputzt werden und zwar mit einer erbsengroßen Portion fluoridhaltiger Kinderzahnpaste.

3. Eine professionelle Fluoridapplika-tion bereits im Milchgebiss wird bei Kindern mit einem erhöhten Karies-risiko empfohlen.

Die EAPD fordert alle Zahnmedi-ziner auf, Eltern ausreichend über die frühe Übertragung von Mutans Strep-tokokki zu informieren und darüber zu beraten, wie dies zu verhindern sei. Ausserdem sollte sichergestellt wer-den, dass Eltern wissen, dass die häu-fige Einnahme von süßen Getränken, besonders vor dem Zubettgehen, nicht ratsam ist.

Dr. Britt Schremmer; Gesundheitsamt Rostock; Zahnärztlicher

Dienst; Paulstr.22; 18057 Rostock; Tel.: 0381-3815318

Anmerkung der Redaktion:In Deutschland ist von Seiten der DGZMK oder der BZÄK derzeit keine Anpassung der Leitlinie zu Fluoridie-rungsmaßnahmen vorgesehen.

Post an dens Fluoridnutzung aus europäischer Sicht

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kassEnzahnärztlichE vErEinigung

Sitzungstermin des Zulassungsausschusses Die nächsten Sitzungen des Zulas-sungsausschusses für Zahnärzte finden am 27. Januar 2010 (Annahmestopp von Anträgen: 6. Januar 2010) so-wie am 31. März 2010 (Annahme-stopp von Anträgen: 10. März 2010) statt. Es wird ausdrücklich darauf hin-gewiesen, dass Anträge an den Zulas-sungsausschuss rechtzeitig, d. h. min-destens drei Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses, bei der Geschäftsstelle des Zulassungsaus-schusses Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin einzureichen sind. Für die Bearbeitung und Prüfung der eingereichten Anträge und Unterlagen wird von der Geschäftsstelle des Zulas-sungsausschusses dieser Zeitraum vor der Sitzung des Zulassungsausschusses benötigt. Diese Frist dürfte auch im Inte-resse des Antragstellers sein, da fehlende Unterlagen noch rechtzeitig angefordert und nachgereicht werden können.Der Zulassungsausschuss beschließt über Anträge gemäß der §§ 18, 26 - 32b der Zulassungsverordnung für Vertragszahn-ärzte grundsätzlich nur bei Vollständig-keit der Antragsunterlagen. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, nichtge-zahlter Antragsgebühr oder verspätet eingereicht e Anträge werden dem Zulas-sungsausschuss nicht vorgelegt und dem-nach auch nicht entschieden.Nachstehend aufgeführte Anträge/Mitteilungen erfordern die Beschluss-fassung des Zulassungsausschusses:• Ruhen der Zulassung• Zulassung, Teilzulassung, Ermäch-

tigung• Beschäftigung eines angestellten

Zahnarztes• Verlegung des Vertragszahnarzt-

sitzes (auch innerhalb des Ortes)• Führung einer Berufausübungsge-

meinschaft (Genehmigung nur zum Quartalsanfang)

• Verzicht auf die Zulassung (wird mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres wirksam)

Interessenten erfahren Näheres bei der KZV M-V (Tel.: 0385-54 92-130 bzw. unter E-Mail: [email protected] ).

Führung von BörsenBei der Kassenzahnärztlichen Vereini-gung Mecklenburg-Vorpommern wer-den nachstehende Börsen geführt:• Vorbereitungsassistenten/Zahnärzte

suchen Anstellung• Praxis sucht Vorbereitungsassis-

tenten/Entlastungsassistenten/ange-stellten Zahnarzt

• Praxisabgabe• Praxisübernahme• Übernahme von Praxisvertretung

ZulassungenHeide BölterZahnärztinParkstraße 1618119 Rostock

Bozena PyraZahnärztinKönigstraße 2317358 Torgelow

Dr. med. Jörg-Uwe NeumannZahnarztBreite Straße 1618055 Rostock

Aufhebung der Beschränkung des VersorgungsauftragesDr. med. Thomas KellerZahnarztPferdemarkt 218273 Güstrow

Praxisabgabe/Praxisübernahme Die Zahnarztpraxis von Christine Kutz, niedergelassen seit 15. April 1992 in 18146 Rostock, Johann-Chr.-Wilken-Str.2-4, wird ab 1. Januar 2010 von Jana Kitzmann weitergeführt.

Ende der Niederlassung Petra GötzeZahnärztinFeldweg 6b19069 Lübstorf

Stefan KretzschmarZahnarztMühlenstraße 3023970 Wismar

Dr. med. dent. Wilfried KoppZahnarztNiklotstraße 3918273 Güstrow

Ende der Teilzulassung Dr. med. Thomas KellerZahnarztParkstraße 1618119 Rostock

Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes Die Anstellung von Bozena Pyra in der

Praxis Susanne Quitenski, niederge-lassen in 17034 Neubrandenburg, Kra-nichstraße 41, endete am 30.11.2009.

Prof. Dr. med. habil. Klaus Buth, niedergelassen in 17489 Greifswald, Gützkower Str. 69, beschäftigt ab 1. Dezember 2009 Anne-Kathrin Buth als ganztags angestellte Zahnärztin.

Die Berufsausübungsgemeinschaft Dres. Gitta, Christian und Andre-as Martens, niedergelassen in 18311 Ribnitz-Damgarten, Rostocker Straße 42, beschäftigen ab 1. Dezember 2009 Dr. med. dent. Katharina Martens als ganztags angestellte Zahnärztin.

Dr. Angela Langschwager, niederge-lassen in 18055 Rostock, Stephanstra-ße 12, beschäftigt ab 1. Januar 2010 Dr. med. dent. Susanne Langschwager als halbtags angestellte Zahnärztin.

Geertje Lau, niedergelassen in 17489 Greifswald, Arndtstraße 24, beschäf-tigt ab 1. Januar 2010 Dr. med. dent. Grit Meissner als ganztags angestellte Zahnärztin.

Sebastian Ratjen, niedergelassen in 17489 Greifswald, Bahnhofstraße 44/45, beschäftigt ab 1. Januar 2010 Betty Liebeke als halbtags angestellte Zahnärztin.

Dr. med. dent. Stefan Müller, nieder-gelassen in 23970 Wismar, Klußer Damm 80a, beschäftigt ab 1. Dezem-ber 2009 Christian Jahn als ganztags angestellten Zahnarzt.

Die Berufsausübungsgemeinschaft SR Dr. med. dent. Uwe Rath und Antje Rath, niedergelassen in 23942 Kalk-horst, Straße der Jugend, beschäftigen ab 1. Januar 2010 Nils Marckardt als ganztags angestellten Zahnarzt.

BerufsausübungsgemeinschaftDie Zahnärzte Dr. med. dent. Katy Brauer und Dr. med. Martin Tomus-chat führen ab dem 1. Januar 2010 am Vertragszahnarztsitz 19288 Ludwigs-lust, Lindenstraße 25, eine örtliche Berufsausübungsgemeinschaft.

Verlegung VertragszahnarztsitzDie Zahnärztin Manja Krummenauer verlegte mit Wirkung vom 30. Novem-ber 2009 ihren Vertragszahnarztsitz von der Satower Straße 32 in die Sato-wer Straße 28 in 18198 Kritzmow.

Service der Kassenzahnärztlichen Vereinigung

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kassEnzahnärztlichE vErEinigung

anzeige

Ich melde mich an zum Seminar:

q Einrichtung einer Praxishomepage am 13. Januar 2010, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Einführung in Windows Vista am 3. Februar 2010, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Tabellenkalkulation mit Excel 2003 am 10. Februar 2010, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Kostenlose Alternativen zu Word, Excel und Co. am 3. März 2010, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Textverarbeitung mit Word 2003 am 10. März 2010, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq BEMA-Seminar (für Auszubildende und Neueinsteiger) am 20. März 2010, 10 bis 17 Uhr, Schwerin

Datum/Seminar Name, Vorname Abr.-Nr. ZA/Zahnarzthelferin/Vorb.-Assistet

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Unterschrift, Datum Stempel

Fortbildungsangebote der KZV M-V PC-SchulungenReferent: Andreas Holz, KZV M-VWo: KZV M-V, Wismarsche Straße 304, 19055 SchwerinPunkte: 3Jeder Teilnehmer arbeitet an einem PC.Gebühr: 60 € für Zahnärzte, 30 € für Vorb.-Ass. und Zahnarzthelferinnen

Einrichtung einer PraxishomepageInhalt: Pflichtinhalte lt. Telemedien-gesetz; Freie Inhalte (Interessantes für Patienten); Praxisphilosophie; Gestaltung (Corporate Design); Freie Programme zur Erstellung der eige-nen Homepage; Einfache Homepage selbst gestaltenWann: 13. Januar 2010, 16 – 19 Uhr, Schwerin

Einführung in Windows VistaInhalt: Erste Schritte mit Windows Vis ta; Dateien und Ordner verwalten; Systemanpassung und Benutzerver-waltung; die Zusatzprogramme von Windows VistaWann: 3. Februar 2010, 16 – 19 Uhr, Schwerin

Tabellenkalkulation mit Excel 2003Inhalt: Daten eingeben und bearbei-ten; Formeln und Funktionen einfügen; Rechenoperationen in Excel; Auswer-ten der Daten mit Diagrammen. Wann: 10. Februar 2010, 16 – 19 Uhr, Schwerin

Kostenlose Alternativen zu Word, Excel und Co.Inhalt: Avira-AntiVir – Gratis-Viren-schutz; OpenOffice – Schreiben und Rechnen; Google-Picasa – kostenloser PhotoShop; Wikipedia – „Brockhaus-Ersatz“ für lauWann: 3. März 2010, 16 – 19 Uhr, Schwerin

Textverarbeitung mit Word 2003Inhalt: Texte eingeben und verän-dern; Grafiken einfügen aus ClipArt oder Datei; Tabellen einfügen und be-arbeiten; Vorlagen erstellen; Funktion SerienbriefWann: 10. März 2010, 16 – 19 Uhr, Schwerin

BEMA-Seminar für Auszubildende im 3. Lehrjahr und NeueinsteigerReferenten: Andrea Mauritz, Abtei-lungsleiterin Kons./Chir. KZV M-V; Elke Köhn, stellvertr. Abteilungsleiterin Kons./Chir. KZV M-V; Heidrun Göcks,

Abteilungsleiterin Prothetik KZV M-V

Inhalt: Vertragszahnärztliche Ab-rechnung von KCH-, KFO- und ZE-Leistungengesetzliche Grundlagen der vertrags-zahnärztlichen Behandlung; endo-dontische Behandlungsmaßnahmen; Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe; Praxisgebühr; zwischenstaatliches Krankenversi-cherungsrecht; vertragszahnärztliche

Kfo-Behandlung; ZE-FestzuschüsseWann: 20. März 2010, 10 – 17 Uhr in SchwerinPunkte: 6Gebühr: 75,00 € für Auszubildende, Zahnarzthelferinnen, Vorbereitungs-assistenten

KZV M-V, Telefon: 0385-54 92 131; Fax-Nr.: 0385-54 92 498Ansprechpartnerin: Antje PetersE-Mail: [email protected]

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kassEnzahnärztlichE vErEinigung

Wiedereingliederung einer Brücke mit zwei AnkernRegelversorgungFestzuschuss: 2x 6.8Rezementieren BEMA Nr.: 95aWiedereingliederung einer Brücke mit zwei Ankern

Wiedereingliederung einer Brücke mit mehr als zwei Ankern (Reze-mentierung)RegelversorgungFestzuschuss: Xx 6.8RezementierenBEMA Nr.: 1x 95bWiedereingliederung einer Brücke mit mehr als zwei Ankern

Die Befund-Nr. 6.8 ist je Ankerkrone ansetzbar.Die Abrechnungsfähigkeit der BEMA Nrn. 95a oder 95b ist von der Anzahl der Ankerkronen abhängig. Anker-kronen, die nicht lückenbegrenzend sind, aber im Brückenverband enthal-ten sind, zählen auch als Ankerkronen und können nicht neben BEMA Nrn. 95a oder 95b nach BEMA Nr. 24a ab-gerechnet werden.

Für die Entfernung von Zementresten sind weder eine gesonderte zahnärzt-liche Gebühr noch zahntechnischer Aufwand abrechenbar.Befestigungsmaterialien sind nicht gesondert abrechenbar.

Wiedereingliederung einer Frei-endbrücke mit zwei Ankern (Reze-mentierung)RegelversorgungFestzuschuss: 2x 6.8Rezementieren

BEMA Nr.: 95aWiedereingliederung einer Brücke mit zwei Ankern

Das Rezementieren einer Freiendbrü-cke ist unabhängig der Einstufung der Freiendbrücke bei der Neuversorgung als Wiederherstellungsfall innerhalb der Regelversorgung zu betrachten. Ein Wechsel der Versorgungsform liegt im Hinblick auf die Beschrei-bung der Befund-Nr. 6.8 nicht vor.

Erfolgt die Wiedereingliederung im

Adhäsivverfahren, handelt es sich um eine gleichartige Wiederherstellung.Für die Wiedereingliederung einer Freiendbrücke, die als freiendendes Brückenglied einen Molaren oder Eckzahn in einer Schaltlücke ersetzt, ist kein Festzuschuss ansetzbar.(ZE-Richtlinie 22).

Wiedereingliederung einer AdhäsivbrückeBei Versicherten im Alter von 14 – 20 JahrenRegelversorgungFestzuschuss: 2x 6.8Rezementieren

BEMA Nr.: 95aWiedereingliederung einer Brücke mit zwei Ankern

Adhäsivbrücken sind gemäß der ZE-Richtlinien in Verbindung mit den FZ-Richtlinien Bestandteil der Regelver-sorgung bei Versicherten im Alter von 14 – 20 Jahren im Frontzahnbereich. Weitere Voraussetzungen sind Einspan-nigkeit, Metallgerüst, karies- und fül-lungsfreie Pfeilerzähne sowie der Ersatz von nur einem Zahn.In diesen Fällen ist die adhäsive Einglie-derung Bestandteil der Regelversorgung, die Abrechnung erfolgt nach BEMA.

Die Wiedereingliederung einer Adhä-sivbrücke bei Patienten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, ist eine gleichartige Wiederherstellung. Ebenso sind Wiedereingliederungen von mehrspannigen Adhäsivbrücken zum Ersatz von mehr als einem Front-zahn oder zum Ersatz von einem oder mehreren Seitenzähnen gleichartige Wiederherstellungen.

Wiedereingliederung einer Inlay-brücke mit zwei Ankern

Diese Wiedereingliederung löst kei-nen Festzuschuss aus.Die Vertragspartner auf Bundesebene haben Inlaybrücken den nicht aner-kannten Versorgungsformen zugeord-net. Bei Neuanfertigung erhalten diese Brücken keine Festzuschüsse, des-halb ist für die Wiedereingliederung von Inlaybrücken auch kein Festzu-schuss ansetzbar.

Wiedereingliederung einer Facette oder einer Verblendschale an einer Ankerkrone oder einem Brücken-gliedRegelversorgungFestzuschuss: 6.9Wiederherstellung der Verblendung

BEMA Nr.: 95cWiedereinsetzen einer Facette/Ver-blendschale

Die Wiedereingliederung oder Er-neuerung einer Facette oder einer Verblendschale wird unabhängig da-von, ob die Maßnahme im Mund oder außerhalb des Mundes erfolgt, mit Befund-Nr. 6.9 bezuschusst.

Die Befund-Nr. 6.9 ist für die Wie-derherstellung einer Verblendung nur unter Berücksichtigung der Verblend-grenzen der ZE-Richtlinie Nr. 20 an-setzbar, somit im Oberkiefer bis ein-schließlich Zahn 5 und im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4.

Wird eine Verblendung außerhalb dieser Grenzen erneuert, ist kein Fest-zuschuss ansetzbar.

Erneuerung einer vestibulären kera-mischen Verblendung an dem Ank-erzahn 13 und wiedereingliedern der dreigliedrigen Brücke 13 – 15.RegelversorgungFestzuschuss: 1x 6.9Wiederherstellung der Verblendung 2x 6.8Rezementieren

BEMA Nr.: 95cErneuerung der Verblendung 95aWiedereingliederung einer Brücke mit zwei Ankern 3x 19provisorische Krone / Brückenglied

Für den typischen Fall der Verblen-dungserneuerung im Labor sind die Befund – Nrn. 6.8 und 6.9 kombinier-bar. Die Befund – Nr. 6.8 ist je Anker-krone ansetzbar.

Für das in der Regel erforderliche Provisorium ist kein gesonderter Festzuschuss ansetzbar. Die Regellei-stung „Provisorium nach BEMA Nr.

Abrechnungshinweise zu Zahnersatz- FestzuschüssenWiederherstellungen von Brücken

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kzv / wissEnschaft

Unter den zirka 13.000 Teilneh-merinnen der in 2009 stattgefundenen Listerine Prophylaxe Summer School 2009 waren auch zwölf vom Prophy-laxeteam der Greifswalder Zahnkli-nik.

Dass die auf Initiative des deut-schen Listerine-Teams 2003 mit 500 Teilnehmerinnen ins Leben gerufene Prophylaxe Summer School ein kon-tinuierlicher Bestandteil der qualifi-zierten und kompetenten Prophylaxe-fortbildung der Zahnarzthelferinnen,

Dentalhygienikerinnen, zahnmedizi-nischen Fachassistentinnen und Pro-phylaxeassistentinnen zu aktuellen Entwicklungen und praxisnahen The-men wurde, ist insbesondere das Ver-dienst von Prof. Bernd-Michael Kle-ber (Berlin) und Prof. Stefan Zimmer (Witten-Herdecke).

Die 2009 bundesweit durchgeführte Summer School wurde unter ande-rem durch den Greifswalder Oberarzt Dr. Alexander Welk mitgestaltet, der

nicht nur wissenschaftlich auf diesem Gebiet arbeitet, sondern sich auch in der Prophylaxefortbildung der Zahn-ärztekammer M-V (FHP/ZMP) enga-giert. „Ich bin gerne der Bitte der Initi-atoren nachgekommen, einen Beitrag für die Prophylaxe Summer School zu leisten, da mir als Zahnerhalter die chemo-mechanische Biofilm(Plaque)-Kontrolle natürlich ganz besonders am Herzen liegt.“

OA Dr. Alexander WelkUniversität Greifswald

Erfolgreiche Teilnahme an der Listerine Prophylaxe Summer School 2009

OA Dr. Alexander Welk mit einigen Teilnehmerinnen der Listerine Prophylaxe Summer School 2009.

19“ ist bei den Befund-Nrn. 6.8 und 6.9 in den Festzuschuss-Richtlinien abgebildet.Die BEL II Nrn. 820 0 und 807 0 können bei einer Verblendungsre-paratur nur anfallen, wenn Maßnah-men am metallischen Teil der Krone erforderlich sind (z.B. Trennspalt schließen).

Die Wiedereingliederung der neu ver-blendeten Brücke ist keine Leistung, die über die Regelversorgung hinaus-geht. Die Beschreibung der Befund-Nr. 6.8 nimmt keinen Bezug auf voll-verblendete, teilverblendete oder nicht verblendete Ankerkronen. Soweit die Brücke rezementiert wird, handelt es sich um einen Wiederherstellungsfall

innerhalb der Regelversorgung, der nach BEMA Nr. 95a bzw. 95b abzu-rechnen ist.Die Wiedereingliederung einer Brücke unter Anwendung der Adhäsivtechnik ist auf Grundlage der Beschreibung der Befund-Nr. 6.8 als gleichartige Wiederherstellung einzustufen.

Heidrun Göcks

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wissEnschaft

Mit der Einführung von Zirkoniumdio-xid in die Zahnmedizin wurde es möglich, die Indikationsbereiche für vollkeramische Versorgungen deutlich zu erweitern, so dass inzwischen auch die Anfertigung großspanniger Brückenrestaurationen im Seitenzahnbereich realisiert werden kann. Während des Fertigungsprozesses und auch im Milieu der Mundhöhle sind diese voll-keramischen Restaurationen jedoch zahl-reichen Faktoren ausgesetzt, die zu einer Abnahme der Belastbarkeit führen können. Ziel der vorliegenden Untersuchungen war es, die Belastbarkeit viergliedriger Seiten-zahnbrücken aus unterschiedlichen Zir-koniumdioxidmaterialien zu untersuchen. Des Weiteren sollte der Einfluss einer simu-lierten Alterung sowie einer mechanischen Vorschädigung auf die Belastbarkeit evalu-iert werden. Durch die künstliche Alterung wurde die Belastbarkeit der Restaurationen um bis zu 40 Prozent reduziert, wohingegen die mechanische Vorschädigung keinen Ein-fluss zeigte. Brücken aus dichtgesintertem Zirkoniumdioxid wiesen eine signifikant höhere Belastbarkeit auf als diejenigen, die aus vorgesintertem Material gefertigt wur-den. Unabhängig vom Material waren die Belastbarkeiten aller untersuchten Brücken jedoch auch nach künstlicher Alterung noch ausreichend, um einen sicheren Einsatz im Seitenzahngebiet zu gewährleisten.

EinleitungRestaurationen aus Zirkoniumdioxid (ZrO2) haben bereits seit einigen Jahren die Phase der experimentellen Anwendung verlassen und nehmen inzwischen einen festen Platz im prothetischen Versorgungs-spektrum ein. Anfänglich wurde der Einsatz der Oxidkeramik auf Kronen und kleinere Brücken im Seitenzahnbereich beschränkt, doch es wurde deutlich, dass die hervorra-genden mechanischen Eigenschaften des Materials eine Ausweitung des Indikations-bereiches ermöglichen (1, 2). Heute wird Zirkoniumdioxid daher nicht nur bei der Herstellung festsitzender Restaurationen, in Form von Kronen bis hin zu großspannigen Brücken, eingesetzt, sondern auch hybrid-prothetische Arbeiten, wie Geschiebe und Primärteleskope, sowie Implantataufbau-ten lassen sich realisieren (Abb. 1) (3). Ein solch weites Indikationsspektrum, das in der Vergangenheit ausschließlich Metallen bzw. Metalllegierungen vorbehalten war, wird in erster Linie durch den hohen Wi-derstand der Oxidkeramik gegenüber me-chanischen Belastungen möglich. Die her-vorragenden mechanischen Eigenschaften von Zirkoniumdioxid beruhen neben der

hohen Initialfestigkeit des Materials auf der so genannten Umwandlungsverstärkung. In der Zahnmedizin wird nahezu ausschließlich Y-TZP (yttrium stabilized tetragonal zirconia polycrystals) verarbeitet, eine Zirkonium-dioxidkeramik, die einen Zusatz von 3 Mol Prozent Yttriumoxid (Y2O3) enthält (4). Bei dieser Konzentration des stabilisierenden Oxides liegt Zirkoniumdioxid in Form der sonst bei Raumtemperatur nicht stabilen tetragonalen Phase vor. Kommt es unter funktioneller Belastung zur Ausbildung von Rissen innerhalb des Keramikgefüges, so in-duzieren die an den Rissspitzen vorliegenden Zugspannungen eine Umwandlung von der tetragonalen in die monokline Kristallpha-se, die mit einer Volumenzunahme von ca. vier Prozent einhergeht. Das größere Vo-lumen der entstehenden monoklinen Kris-tallform führt wiederum zu einer lokalen Druckspannung im Bereich der Rissspitzen. Das weitere Risswachstum wird so durch das Zusammendrängen der Rissflanken erschwert (5). Diese außergewöhnlichen mechanischen Eigenschaften machen es möglich, vollkeramischen Zahnersatz her-zustellen, dessen initiale Belastbarkeit die physiologisch auftretenden maximalen Kaukräfte des Menschen (ca. 250-500 N) deutlich übersteigt.

Während der Funktionsphase im Milieu der Mundhöhle sind Restaurationen aus Zir-koniumdioxid jedoch zahlreichen Faktoren ausgesetzt, die zu einer Degradation der me-chanischen Eigenschaften führen können. Generell sind alle Arten von Keramiken aufgrund ihrer Gefügestruktur mit kovalent-ionischen Bindungen anfällig gegenüber einem unterkritischen Risswachstum. Das feuchtwarme, korrosive Milieu der Mund-höhle beschleunigt diese Rissausbreitung zusätzlich (6). Neben den auch bei konven-tionellen Keramiken auftretenden Degra-dationsprozessen tritt bei Zirkoniumdioxid im wässrigen Milieu ein weiterer, spezieller Degradationsmechanismus auf. Durch das Füllen von im Keramikgefüge vorhandenen Sauerstoffleerstellen durch Hydroxylionen kommt es zu einer verstärkten Phasentrans-formation von der tetragonalen in die mo-

Belastbarkeit von Seitenzahnbrücken aus Zirkoniumdioxid

Tab. 1: Übersicht der Untersuchungsgruppen mit Angaben zu Vorschädigung und Para-metern der mechanischen Wechselbelastung.

Tab. 2: Übersicht der Bruchlastwerte für die unterschiedlichen Untersuchungsgruppen.

Abb. 1: Verschiedene Versorgungsmöglich-keiten mit Zirkoniumdioxid: Kronengerüste, Implantataufbauten, Primärteles kope

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dens 1/2010 25

wissEnschaft

nokline Modifikation. Dieses führt aufgrund der Volumenvergrößerung zu Mikrorissbil-dungen im Keramikgefüge. Der exakte Ab-lauf der Reaktion ist jedoch bis heute noch nicht abschließend geklärt (7-9).

Neben der feuchtwarmen Lagerung im Speichel ist Zahnersatz in der Mundhöhle bei täglich bis zu 14 000 Kontakten zwi-schen den Ober- und Unterkieferzähnen (10) ständig mechanischen Wechselbelas-tungen ausgesetzt. Die Kontakte zwischen den artikulierenden Zahnreihen treten beim Schlucken, beim Kauen, beim Sprechen, bei reflektorischen Leerbewegungen und bei Parafunktionen auf. Die höchsten Kräf-te werden dabei während des Kauvorgangs gemessen. Hochrechnungen zur Anzahl der pro Jahr auftretenden Kauzyklen schwan-ken stark. Rosentritt et al. gehen von bis zu 800 000 Zyklen pro Jahr aus (11). Über ihre gesamte Verweildauer in der Mundhöh-le kann eine Restauration somit weit über 107 Kauzyklen ausgesetzt sein (12). Diese zyklische mechanische Belastung ist gerade bei der Bewertung von vollkeramischen Res-taurationen von Interesse. Die auftretenden Kräfte führen zwar nicht zum sofortigen

Bruch der Restaurationen, jedoch kommt es zu einer verstärkten unterkritischen Rissaus-breitung. Diese vermindert die Belastbarkeit (13) und kann letztlich zum Versagen des Werkstücks führen (14, 15). Bei der In-vitro-Untersuchung insbesondere vollkeramischer Restaurationen sollte diese zyklische Kaube-lastung in einem wässrigen Milieu berück-sichtigt werden, um zuverlässige Aussagen über das zu erwartende In-vivo-Verhalten treffen zu können. Bislang liegen in der Li-teratur jedoch nur wenige Arbeiten vor, die sich mit dem festigkeitsmindernden Einfluss einer mechanischen Wechselbelastung auf Zirkoniumdioxidkeramiken näher beschäf-tigen (16, 17).

Die Festigkeit keramischer Materialien wird auch durch wechselnde thermische Belastungen herabgesetzt (18), wie sie bei Temperaturschwankungen während der Auf-nahme warmer und kalter Speisen und beim Atmen auftreten. In der Literatur werden da-bei Extremtemperaturen zwischen 0 °C und +67 °C im Rahmen der Nahrungsaufnahme angegeben (19, 20). Nach verschiedenen Untersuchungen führt dies im Bereich der Restaurationen zu Temperaturen von +5 °C bis +55 °C (21, 22). Schätzwerte, wie oft diese Temperaturwechsel während der kli-nischen Lebensdauer eines eingegliederten Zahnersatzes von ca. 10-15 Jahren auftreten, schwanken zwischen 5000-50 000 Zyklen (23-25).

Defekte in der Keramikstruktur sind oft-mals der Ausgangspunkt für ein schleichend fortschreitendes, unterkritisches Risswachs-

tum und können gegebenenfalls in einem katastrophalen Bruchereignis resultieren. Der festigkeitsmindernde Einfluss einer mechanischen Vorschädigung auf Zirkoni-umdioxidkeramiken wurde bereits in ver-schiedenen Untersuchungen gezeigt (26-29). Im Rahmen des Herstellungsprozesses zahnärztlicher Restaurationen können insbe-sondere während der Bearbeitung durch den Zahntechniker Schädigungen auftreten. So kommt es beispielsweise beim Separieren zu unbemerkten Schadstellen im Bereich der interdentalen Konnektoren (30). Gerade dieser Bereich ist aufgrund der dort während der Belastung auftretenden Zugspannungs-spitzen jedoch besonders anfällig. Eigene Finite-Elemente-Untersuchungen an vier-gliedrigen Y-TZP-Brücken konnten zeigen, dass bei okklusaler Belastung im Bereich des mittleren Konnektors Spannungsspitzen insbesondere in der nach basal gerichteten Rundung zu finden sind (Abb. 2) (31). Das Auftreten von Fehlstellen kann das Frak-turrisiko in diesem am stärksten belasteten Bereich einer Brücke deutlich erhöhen, da sowohl die Entstehung als auch die Aus-breitung von festigkeitsmindernden Rissen begünstigt wird.

Bei der Herstellung von Zahnersatz aus Zirkoniumdioxid werden spezielle Rohlinge zumeist im Rahmen CAD/CAM (computer-aided design/computer-aided manufacture)-gesteuerter Fräs- bzw. Schleifprozesse verarbeitet. Abhängig vom verwendeten Sys tem kommen dabei entweder vorge-sinterte oder dichtgesinterte Rohlinge zum Einsatz. Vorgesintertes Zirkoniumdioxid ist leicht spanabhebend zu bearbeiten, das Werkstück muss jedoch nach dem Fräspro-zess noch auf seine endgültige Dichte gesin-tert werden und erreicht auch dann erst seine definitive Festigkeit. Demgegenüber werden dichtgesinterte Rohlinge sofort in ihre end-gültige Form geschliffen, ein abschließender Sinterprozess ist nicht erforderlich (32). Die Festigkeit von dichtgesinterten Y-TZP-Roh-lingen kann durch so genanntes heißisosta-tisches Pressen (HIP) noch weiter gesteigert werden (33). Im Vergleich zu vorgesintertem Zirkoniumdioxid zeigt dieses dichtgesin-terte Material im Endzustand eine niedrigere Porendichte, eine gesteigerte Festigkeit und einen höheren Widerstand gegenüber hydro-thermaler Degradation. Die hohe Festigkeit der verwendeten Rohlinge verlängert jedoch

Abb. 5: Boxplot-Diagramm zur Darstel-lung der Bruchlastwerte in Abhängigkeit von Gerüstmaterial und mechanischer Vorschädigung. Angegeben sind Median und mittlere Quartile. Gruppen, die mit identischen Indizes markiert sind, unter-scheiden sich nicht signifikant.

Abb. 6: Boxplot-Diagramm zur Darstellung der Belastbarkeit in Abhängigkeit von unter-schiedlichen mechanischen Wechselbelas-tungsparametern. Angegeben sind Median, mittlere Quartile und Extremwerte. Grup-pen, die mit identischen Indizes markiert sind, unterscheiden sich nicht signifikant.

Abb. 2: Analyse nach der Methode der Finiten Elemente einer Zirkoniumdioxid-brücke bei okklusaler Belastung. Höchste Zugspannungen treten im gingivalen Be-reich des mittleren Verbinders auf (rot ge-kennzeichneter Bereich).

Abb. 3: Vollkeramische Brücke mit Zirkoni-umdioxidgerüst nach dem Verblendprozess.

Abb. 4: Aufbau der Bruchlastprüfung.

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die Schleifzeiten und führt zu einer schnel-len Abnutzung der Schleifins trumente (34).

Im Rahmen der vorliegenden Untersu-chung sollte die Belastbarkeit viergliedriger Seitenzahnbrücken verglichen werden, die zum einen aus vorgesinterten und zum ande-ren aus dichtgesinterten Zirkoniumdioxidroh-lingen hergestellt wurden. Zudem wurden die Auswirkungen einer definierten mecha-nischen Vorschädigung der Restaurationen unter dem Einfluss einer Alterungssimulati-on bei Mundhöhlenbedingungen untersucht. Des Weiteren wurde bei den Brücken aus vorgesintertem Zirkoniumdioxid die Hypo-these getestet, dass eine gesteigerte Anzahl von mechanischen Wechselbelastungszyklen oder eine erhöhte Schwelllast bei Wechsel-belastung eine Abnahme der Brückenbe-lastbarkeit hervorrufen. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse sollte dann eine Ab-schätzung bezüglich der Langzeitfestigkeit von Zirkoniumdioxidbrücken im Seitenzahn-bereich vorgenommen werden.

Material und MethodeZur Schaffung einer möglichst realitäts-nahen Ausgangssituation wurden der erste Prämolar und der zweite Molar eines Ober-kieferkunststoffmodells (Frasaco OK 119, A-3 T, Franz Sachs & Co, Tettnang, D) zur Aufnahme einer viergliedrigen Vollkeramik-brücke präpariert (1 mm starke Hohlkehle, 10° Konvergenzwinkel, 2 mm okklusale Reduktion). Auf Grundlage dieser Modell-situation wurden 50 Brückengerüste aus vorgesinterten Zirkoniumdioxidrohlingen (Cercon base, DeguDent, Hanau, D) mit Hilfe eines CAM-Systems gefertigt. Dazu wurden Wax-ups der Brückengerüste er-stellt und nach Fixierung in einem speziellen Scan-Rahmen in der CAM-Einheit (Cercon brain, DeguDent, Hanau, D) laseroptisch eingescannt. Nach automatisierter Erstel-lung eines dreidimensionalen virtuellen Mo-dells der Restaurationen und anschließender Fräsbahnberechnung wurden die Gerüste in der gleichen Fertigungseinheit dann aus den vorgesinterten Keramikrohlingen he-rausgefräst. Ihre endgültige Dimension und Festigkeit erreichten die Gerüste nach einem abschließenden Sinterbrand im systemeige-nen Ofen (Cercon heat, DeguDent, Hanau, D). Demgegenüber wurden 20 Gerüste aus dichtgesinterter, gehippter Zirkoniumdi-oxidkeramik (Digizon, AmannGirrbach, Pforzheim, D) mit Hilfe eines CAD/CAM-Systems (DigiDent, AmannGirrbach, Pfor-zheim, D) hergestellt. Als Grundlage diente dabei ein Datensatz, der durch Einscannen der Modellsituation und anschließende vir-tuelle Modellation des Gerüstes am Com-puter erzeugt wurde. Auf Grundlage dieses virtuellen Gerüstmodells wurden dann die Restaurationen direkt beim Hersteller aus den bereits dichtgesinterten Keramikblö-cken herausgeschliffen. Die Dimensionen

der jeweiligen Gerüstserien waren bis auf die Fertigungstoleranzen identisch. Die Wand-stärke der Zirkoniumdioxidgerüste betrug im Bereich der Brückenanker zirkulär 0,6 bis 0,8 mm und okklusal 1 mm. Die Verbin-derquerschnitte wurden elliptisch gestaltet und wiesen folgende Flächen auf: 12,5 mm² (24 25), 15,6 mm² (25 26) und 11,6 mm² (26 27). Nach Fertigstellung wurden die Gerüste jedes Materials randomisiert auf homogene Versuchsgruppen (n=10) aufgeteilt. Die Ge-rüste jeweils einer Untersuchungsgruppe pro Material wurden in der Folge gingival im Bereich des Verbinders 25 26 mit einem U-förmigen Ritz versehen, der eine Breite von 180 µm und eine Tiefe von 60 µm aufwies. So sollte eine mögliche Schädigung des Ge-rüstes durch den Zahntechniker simuliert werden. Die Schädigung wurde mit einer diamantierten Innenlochsäge (Microslice 2, Metals Research Ltd., Royston, UK) unter definierten Bedingungen vorgenommen.

Nach Verblendung der Zirkoniumdioxid-gerüste mit den jeweils von den Herstellern empfohlenen Massen (Abb. 3) wurden die Brücken auf Pfeilerzähnen aus Polyure-than (PUR, Alpha-Die-Top, Schütz Dental, Rosbach, D) zementiert (Ketac Cem, 3M Espe, Seefeld, D), die zur Simulation der physiologischen Pfeilerresilienz mit einem Latexmaterial (Erkoskin, Erkodent, Pfalz-grafenweiler, D) ummantelt worden waren. Daraufhin wurden die Pfeilerzähne mit den zementierten Brücken in einem PUR-Sockel fixiert, was eine spannungsfreie Zuordnung der Pfeiler ermöglichte.

Die Brücken wurden im Folgenden mit Ausnahme einer nicht vorgeschädigten Cercon-Gruppe während 200-tägiger Lage-rung in destilliertem Wasser bei 36 °C einer künstlichen Alterung durch thermische und mechanische Wechselbelastung unterzo-gen. Während dieser Alterungssimulation erfolgten 1•104 thermische Wechselbelas-tungen mit Grenztemperaturen von 5 °C und 55 °C für jeweils 30 s (RCS 6, Lauda, Königshofen, D). Die insgesamt 1•106 me-chanischen Wechselbelastungen wurden in einem Kausimulator (Eigenbau, Forschungs-werkstatt, Medizinische Hochschule Hanno-ver, D) mit einer Schwellast von 100 N bei einer Frequenz von 2,5 Hz durchgeführt. In zwei Cercon-Gruppen wurde darüber hi-naus die Gesamtzahl der Belastungszyklen (2•106) bzw. die Größe der Schwelllast (200 N) variiert. Detaillierte Angaben zu den Be-lastungsparametern der einzelnen Gruppen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

Nach der künstlichen Alterung wurden die Brücken in einer Universalprüfmaschine (Type 20K, UTS Testsysteme, Ulm-Einsin-gen, D) mit einer Vorschubgeschwindigkeit von 1 mm/min bis zum Bruch belastet, ein Kraftabfall von mehr als 15 N wurde dabei als Versagen der Restauration und die davor registrierte maximale Kraft als Bruchlast

gewertet. Die Krafteinleitung erfolgte in vertikaler Richtung über eine Stahlkugel (ø 6 mm), im Bereich des mittleren Verbinders wurde zur Verhinderung von Spannungs-spitzen eine 0,2 mm starke Zinnfolie zwi-schen Kugel und Brücke angebracht (Abb. 4). Die frakturierten Restaurationen wurden nach der Prüfung visuell bezüglich des Frak-turverlaufes sowie möglicher Verblendungs-abplatzungen untersucht. Die Frakturflächen ausgesuchter Restaurationen wurden zusätz-lich im Rasterelektronenmikroskop (REM) analysiert.

Der statistische Vergleich der beiden Ge-rüstmaterialien bei gleichzeitiger Berück-sichtigung der mechanischen Vorschädi-gung wurde mit Hilfe einer zweifaktoriellen Varianzanalyse vorgenommen. Die statis-tische Analyse zum Einfluss unterschied-licher Wechselbelastungsparameter erfolgte in Form einer einfaktoriellen Varianzanalyse

Abb. 7: REM-Aufnahme einer charakte-ristischen Bruchfläche. Frakturursprung (Kreis) am Übergang zwischen Gerüst-keramik (G) und Verblendkeramik (V). Bruchspiegel durch Pfeile gekennzeichnet.

Abb. 8: REM-Aufnahme der Frakturober-fläche einer Brücke aus vorgesintertem Zirkoniumdioxid unter stärkerer Vergröße-rung. Es ist eine größere Anzahl von Poro-sitäten als beim dichtgesinterten Material zu erkennen (vgl. Abb. 9).

Abb. 9: REM-Aufnahme der Frakturober-fläche einer Brücke aus gehipptem Zirko-niumdioxid unter stärkerer Vergrößerung.

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wissEnschaft

(SPSS 16.0, Software Corp., München, D). Das Signifikanz-Niveau wurde bei allen Auswertungen auf p=0,05 festgelegt.

ErgebnisseIn Tabelle 2 sind die detaillierten Ergeb-nisse der Bruchlasttests dargestellt. Die statistische Analyse zeigte, dass das ver-wendete Gerüstmaterial einen signifikanten Einfluss auf die Belastbarkeit der Brücken hatte (p<0,0001), wohingegen der Effekt der mechanischen Vorschädigung nicht si-gnifikant war (p=0,357) (Abb. 5). In den weiteren Analysen wurde deutlich, dass bei den Cercon-Brücken der künstliche Alte-rungsprozess einen signifikanten Einfluss auf die Belastbarkeit der Restaurationen hatte (p<0,0001). Im Vergleich zur Kon-trollgruppe Cercon_1 kam es zu einem er-heblichen Abfall der Belastbarkeit um bis zu 40 Prozent. Die Variation der mechanischen Wechselbelastungsparameter hatte hingegen keinen zusätzlichen Effekt auf die Belastbar-keit der Restaurationen (Tab. 2, Abb. 6).

Die visuelle Inspektion der Proben nach den Bruchlasttests ergab, dass die Fraktur-spalten bei allen Brücken im Bereich des mittleren Verbinders zwischen dem zweiten Prämolaren und dem ersten Molaren ver-liefen. Die rasterelektronenmikroskopische Analyse der frakturierten Brücken zeigte ähnliche Bruchverläufe bei beiden unter-suchten Keramiken. Der Frakturursprung lag bei allen Proben im Bereich der gingivalen Kurvatur des Zirkoniumdioxidgerüstes nahe der Grenzfläche zur Verblendkeramik. Die Lokalisation des Frakturausgangs konnte anhand des Verlaufs der Bruchlinien zurück-verfolgt werden. Um den Frakturursprung herum konnten zudem die typischen Cha-rakteristika einer keramischen Bruchfläche beobachtet werden (Abb. 7). Unter stärkerer Vergrößerung wurde des Weiteren deutlich, dass die aus vorgesinterten Rohlingen her-gestellten Gerüste eine größere Porendichte aufwiesen (Abb. 8) als die aus dichtgesin-terten Rohlingen gefertigten (Abb. 9).

DiskussionDie Ergebnisse der vorliegenden Untersu-chung belegen, dass die Wahl des Gerüstma-terials einen signifikanten Einfluss auf die Belastbarkeit von Brückenrestaurationen hat. Die höhere Belastbarkeit der Restau-rationen aus gehipptem Zirkoniumdioxid konnte jedoch nicht a priori vorausgesetzt werden. Auf der einen Seite wies gehipp-tes Zirkoniumdioxid in einer Untersuchung zwar eine höhere Biegefestigkeit als eine Zirkoniumdioxidkeramik auf, die im vor-gesinterten Zustand gefräst und dann dicht-gesintert wurde (35). Auf der anderen Seite kann es jedoch durch die Schleifbearbeitung von dichtgesintertem, gehippten Zirkonium-dioxid, in Abhängigkeit von den gewählten Prozessparametern, zu einer Festigkeitsmin-

derung von über 50 Prozent kommen (36). Der in der vorliegenden Studie beobachtete signifikante Festigkeitsunterschied zwischen den beiden untersuchten Materialien liegt offensichtlich in ihrer unterschiedlichen Dichte und Homogenität begründet (33). Gegenüber der sehr homogenen Struktur der Gerüste aus gehipptem Zirkoniumdi-oxid wies das Gefüge der vorgesinterten Y-TZP-Proben eine größere Anzahl von Po-rositäten auf, an denen es zu Spannungskon-zentrationen kommen kann und die somit als bruchauslösende Fehlstellen fungieren (Abb. 8 und 9).

Im Gegensatz zu anderen Untersu-chungen (26, 27) konnte in der vorliegenden Studie kein signifikanter Einfluss einer me-chanischen Vorschädigung auf die Belast-barkeit der Zirkoniumdioxidproben festge-stellt werden. Die Art und Ausdehnung der Vorschädigung ähnelte einem Defekt, wie er unabsichtlich durch einen Zahntechniker bei der Herstellung einer Brückenversorgung induziert werden kann. Es scheint jedoch, dass die Form des durch die diamantierte Säge angebrachten Ritzes nicht scharf bzw. ausgedehnt genug war, um eine Spannungs-konzentration zu erzeugen und damit als Bruchursprung zu wirken, obwohl die Schä-digung auf der gingivalen Seite des mittle-ren Verbinders vorgenommen wurde. Die höchsten Zugspannungen unter okklusaler Belastung treten in dieser Region auf (31), in der auch alle Frakturen ihren Ursprung hatten, wie im REM bestätigt wurde (Abb. 7). Des Weiteren wurden die Ritze durch die keramische Verblendschicht abgedeckt und dadurch möglicherweise vor dem kor-rosiven Einfluss des Wassers während der Wasserlagerung und der Wechselbelastung geschützt. Auch wenn aufgrund der hohen Schadenstoleranz von Zirkoniumdioxid, die insbesondere auf dem Prinzip der Um-wandlungsverstärkung beruht, unter den geschilderten Bedingungen kein negativer Einfluss einer Vorschädigung auf die Be-lastbarkeit gefunden wurde, sollte die Bear-beitung von Zirkoniumdioxidrestaurationen dennoch stets mit größter Sorgfalt erfolgen. Gerade eine ausreichende Wasserkühlung bei der mechanischen Bearbeitung ist zwin-gend erforderlich, und dies nicht nur im Rahmen des zahntechnischen Herstellungs-prozesses, sondern bei jeglichem Einsatz von rotierenden Instrumenten, so auch bei Korrekturen während der klinischen Einpro-be durch den Zahnarzt.

Bei der Untersuchung der Cercon-Brü-cken im Hinblick auf den Einfluss einer künstlichen Alterung konnte eine signifi-kante Abnahme der Belastbarkeit um unge-fähr 40 Prozent beobachtet werden, wobei eine Variation der Wechselbelastungspara-meter keinen signifikanten Einfluss auf die Belastbarkeit aufwies. Vor der Alterssimu-

lation lag die Belastbarkeit der Brücken bei ca. 1500 N, die in der Literatur geforderte Anfangsfestigkeit von mindestens 1000 N für festsitzenden Zahnersatz im Seitenzahn-bereich (37) wurde somit weit überschrit-ten. Nach künstlicher Alterung betrug die Belastbarkeit der Restaurationen im Mittel ca. 900 N, es zeigte sich damit ebenfalls ein deutlicher Abstand zur Minimalforderung von 600 N für die Dauerfestigkeit im Sei-tenzahnbereich. Die Brücken aus gehipptem Zirkoniumdioxid wiesen nach Alterssimula-tion eine noch höhere Belastbarkeit im Be-reich von ca. 1200 N auf (Tab. 2). Andere Autoren fanden für viergliederige Seiten-zahnbrücken aus Zirkoniumdioxid ebenfalls Bruchlastwerte in dieser Größenordnung, wobei die Abnahme der Belastbarkeit infol-ge einer künstlichen Alterung lediglich 20 Prozent betrug (38, 39).

FazitZirkoniumdioxid ist, sowohl im dichtgesin-terten, gehippten als auch als im vorgesin-terten Zustand verarbeitet, ein vielverspre-chendes Restaurationsmaterial, das auch für die Herstellung von großspannigen Seiten-zahnrestaurationen geeignet erscheint. Die Simulation der Alterung von Zirkonium-dioxidbrücken unter In-vitro-Bedingungen bewirkte jedoch eine signifikante Abnahme der Belastbarkeit. In vivo, im Milieu der Mundhöhle, ist eine solche Degradation der mechanischen Eigenschaften ebenfalls zu erwarten. Diese Festigkeitsabnahme muss beim Brückendesign insbesondere durch ausreichende Dimensionierung im Bereich der Konnektoren berücksichtigt werden. Eine mechanische Vorschädigung hatte unter den gewählten Bedingungen keinen Einfluss auf die Belastbarkeit, doch sollte sie im Rahmen des zahntechnischen Herstellungsprozesses möglichst verhindert werden. Gerade die gewählte Lokalisation im basalen Bereich der interdentalen Konnektoren ist kritisch, da es hier bei Kaubelastungen zum Auftre-ten von Spannungsspitzen kommt. Für eine abschließende Bewertung der Langzeitsta-bilität unter In-vivo-Bedingungen sind je-doch klinische Studien notwendig, die die verschiedenen Materialmodifikationen, aber auch unterschiedliche Brückendesigns un-tersuchen. Philipp Kohorst 1

Marc Philipp Dittmer 2

Lothar Borchers 1

Meike Stiesch 11 Klinik für Zahnärztliche Prothetik und

Biomedizinische Werkstoffkunde, Medizinische Hochschule Hannover, C.-

Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover, Deutschland2 Klinik für Kieferorthopädie,

Medizinische Hochschule Hannover, C.-Neuberg Str. 1, 30625 Hannover, Deutschland

Literaturverzeichnis bei den Verfassern

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rEcht

anzeige

Behandlungsfehler können jedem Zahnarzt unterlaufen. Wichtig ist, in diesen Fällen vorausschauend und korrekt vorzugehen.

Grundsätzlich ist es sowohl zur Ab-wendung wirtschaftlicher Folgen als auch aus berufsordnungsrechtlicher Sicht erforderlich, eine angemessene Berufshaftpflicht abzuschließen. Dies gilt insbesondere für den medizi-nischen Bereich, da mögliche Schäden gegebenenfalls überaus umfangreich sein können. Wichtig ist daher, dass die Berufshaftpflichtversicherung die individuellen Praxisgegebenheiten berücksichtigt.

Im Normalfall wird sich der Patient zunächst mit dem Behandler persön-lich auseinandersetzen und seine Ver-mutung darlegen. Hierbei sollte der Zahnarzt dem Patienten zeigen, dass er sein Anliegen erst nimmt, er sollte Kooperationsbereitschaft zeigen und den Fall mit ihm diskutieren. Es kann ebenfalls angezeigt sein, einen Pra-xismitarbeiter als Zeugen zu dem Ge-spräch hinzu zu ziehen. Das Verhalten des Behandlers ist in der Regel aus-schlaggebend für die Entscheidung des Patienten, zivil- oder gegebenen-falls auch strafrechtliche Schritte ein-zuleiten. Ein unzufriedener Patient ist diesbezüglich meist entscheidungs-freudiger. Gerade deshalb ist ein posi-tiver Gesprächsverlauf entscheidend. Der Behandler sollte das durch den Patienten veranlasste Gespräch ent-sprechend zu einer selbstkritischen Prüfung der Behandlung nutzen.

Der Behandlungsvertrag beinhaltet ausdrücklich eine Aufklärungspflicht bezüglich des mittels der Behandlung erreichten Gesundheitszustandes ein-

schließlich gegebenenfalls aufgetre-tener Komplikationen. Sofern diese Komplikationen Zusatzbehandlungen erfordern, ist der Zahnarzt auch dies-bezüglich aufklärungspflichtig. Der Patient soll aufgrund der sachlichen Darstellung in der Lage sein, eine Entscheidung bezüglich seiner wei-teren Vorgehensweise zu treffen.

Sollte die Prüfung keinerlei Fehl-behandlung ergeben, ist hierauf im Gespräch ausdrücklich hinzuweisen. Kommt man hingegen zum Vorlie-gen eines Behandlungsfehlers, ist das Wort „Fehler“ möglichst zu vermei-den. Angenehmer klingen Termino-logien wie „unerwünschter Behand-lungsverlauf“ oder „Komplikation“. Dies gilt insbesondere, weil Behand-lungsfehler meist nicht offensichtlich sind, sondern einer sachverständigen Begutachtung bedürfen. Eine Er-leichterung hat der Gesetzgeber für derartige Gespräche geschaffen: Seit Änderung des VVG darf ein Haft-pflichtversicherer die Regulierung des Schadens nicht mehr von vorn-herein ablehnen, wenn man aus den gegenüber dem Patienten getätigten Erklärungen des Zahnarztes auf ein Schuld- oder Haftungsanerkenntnis schließen kann. Der neue § 105 VVG hat darauf abzielende Klauseln in Versicherungsverträgen ausdrücklich für unwirksam erklärt.

Unabhängig von dem Verhalten gegenüber dem Patienten ist der Zahnarzt darüber hinaus verpflich-tet, innerhalb von einer Woche bei dem Versicherer einen eventuellen Schadensfall anzumelden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von Scha-

Vorgehen in einem eventuellen Schadensfall densersatzforderungen unabhängig von deren Begründetheit. Dies gilt auch, wenn der Schaden seitens des Patienten oder seines Vertreters bis-lang nicht konkret beziffert wurde. Eine unterbliebene oder verspätete Anzeige kann zum Verlust des Versi-cherungsschutzes führen.

Die Hinzuziehung eines Rechtsbei-standes kann erforderlich sein, wenn z.B. der Patient durch einen Rechts-anwalt vertreten ist. Sofern dies nicht der Fall ist, kann ein Beratungsge-spräch mit einem Rechtsanwalt be-züglich der weiteren Vorgehensweise sinnvoll sein. Sofern sich im Scha-densfall die Möglichkeit eines außer-gerichtlichen Vergleichs ergibt, muss das mögliche Verhandlungsergebnis zunächst mit dem Haftpflichtversi-cherer abgestimmt werden.

Entscheidend dürfte im Streitfall die sorgfältig geführte Behandlungs-dokumentation sein. Diese darf kei-nesfalls verändert werden. Angezeigt ist es, sich nachträglich Notizen zum Behandlungsverlauf zu fertigen. Die-se müssen jedoch als solche gekenn-zeichnet sein, sofern sie in die Patien-tenkartei eingefügt werden.

Was geschieht im Streitfall mit der Patientenkartei? Grundsätzlich stehen die vom Zahnarzt gefertigten Unter-lagen in seinem Eigentum. Die Origi-nalakte muss daher nicht an den Pati-enten herausgegeben werden. Jedoch kann dieser die Akte selbstverständ-lich einsehen und/oder eine Kopie ge-gen Kostenerstattung erhalten. Sofern ein Vertreter (z.B. ein Rechtsbeistand) Einsichtnahme verlangt, ist die Vorla-ge einer Schweigepflichtsentbindung notwendig. Bei Röntgenaufnahmen ist der Zahnarzt verpflichtet, diese 10 Jahre lang aufzubewahren. (§ 28 Abs. 3 RöV). Daher muss dem Pati-enten auf dessen Verlangen lediglich eine Kopie (gegen Kostenerstattung) gefertigt werden. Ein Prozessbevoll-mächtigter hingegen kann sich zum Zweck der vorübergehenden Ein-sichtnahme die Originalakte übersen-den lassen.

Sicherlich lassen sich nicht sämt-liche Rechtsstreite vermeiden. Ein geschicktes Konfliktmanagement kann jedoch im Einzelfall die meist unangenehmen Folgen eines Behand-lungsfehlers dämpfen.

Ass. Claudia Mundt

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rEgistEr 2009

dens 2009 - RegisterAAbeln, Wolfgang 2/1, 4/1, 9/1, 11/1, 12/1Abrechnungshinweise 1/16-17, 5/17, 6/20-21, 7-8/34-35, 10/24, 11/26-27Abrechnungshilfe 2/11Abwasser 9/15Adhäsivbrücken 11/28-30Alterszahnheilkunde 4/4-5, 6/22Alumni 9/26, 12/28Amalgam 4/14Angioödem 1/18-19AOK-Strafe 11/11Apothekenurteil: EuGH betont Patientenschutz 6/4Apotheker- und Ärztebank 4/17Arzneimittelverzeichnis 1/7Arzt- und Zahnarzthilfe Kenya 7-8/24assisdens 11Aufbaufüllungen und Stiftaufbauten 5/27Ausbildung 6/22Ausbildungshilfen 9/10Ausbildungsvergütung 4/23Ausbildungsvermittlung 3/21, 11/13

BBasistarif gefloppt 10/14Bayerische Tabelle 4/13Bedarfsplan 5/20-21, 11/20-21Beetke, Prof. 9/29Beitragsordnung 9/12, 11/15, 12/11Berufsstart 4/17Bewertungsportal 10/14BfB: Erfolg im Europäischen Parlament 5/7BMG 4/15Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft 6/11Bundestag mit sieben Ärzten 11/9Bundesverband Freie Berufe 4/6Bundesverfassungsgericht 1/4Bücher/DVD 1/24, 10/27BZÄK 2/11, 5/7, 5/9, 6/11, 12/26

DDaten und Fakten 5/15Datenschutz 9/5DGFDT 4/3DGZMK 9/13, 14, 10/11Degressive Abschreibung 2/16dens-Umfrage 4/9-11Dentalinstrumente, Arbeitskreis 4/8Dentaltourismus 9/28DentalVademekum 5/10Der besondere Fall 4/25Deutscher Zahnärztetag 2009 in München 12/13Dienstreisen 9/14Digitale Planungshilfe 2/11Digitales Röntgen 3/15Dohlus, Birgit 2/12-13

EEhrenamtliche Richter 9/26Endodontische Behandlung 6/25-27, 30-31Elektronische Gesundheitskarte 1/4, 2/13, 6/12, 12/17Europawahl 6/11EU-Abstimmung 6/14

FFamulatur im Tonga 2/17Fanghänel, Jochen 3/27FDP 3/21Festsitzender Zahnersatz - was ist in, was ist out? 10/28-31Festzuschüsse 2/26, 9/36Fonds 4/13, 6/4Fortbildung 2/20, 5/15Fortbildung KZV 1-12Fortbildungsnachweis 6/14Fortbildungsprüfungsregelung 1/23Fortbildung ZÄK 1-12Freie Berufe 2/4, 9/5, 11/10Fremdkörper in der Kieferhöhle 7-8/37-39Friedrich-Römer-Ehrenmedaille 5/6

GGebührenverzeichnis 1/6Gemeinschaftspraxis 7-8/15Gesundheitsfonds 3/8, 3/21Gesundheitsmarkt 5/12Gesundheitsminister 12/16Gesundheitsministerium 3/8Gesundheitsrecht 7-8/13Gesundheitswesen 1/5, 1/8, 2/6Gesundheitsspot 2/8GKV 1/5, 3/21, 4/8, 5/7GOZ 4/13, 5/8, 10/20, 11/11, 30Gundlach, Karsten 2/24Gutachter 2/5, 5/11-12, 7-8/18Gruppenversicherungsvertrag 11/25

HHausarztverträge 5/9Heil- und Kostenpläne 7-8/1Herstellerinformation 1-12Heydenreich, Dr. Torsten 6/15Hilfsprojekte 4/23Häusliche Gewalt (Tagung) 3/4-5Heilmittelverordnung 3/29Hilfswerk Deutscher Zahnärzte 2/24HIV 1/6Hompage, neuer Leitfaden 3/8Honorarreform 9/4Honorarsystem 2/9

IIDS 5/5IDZ 4/26Ihle, Peter 1/1Implantation 4/20-22Implantologie-Symposium 3/20, 12/19 9/8, 11/17JJahrbuch 12/23

KKammerversammlung 6/10, 7-8/4-7, 11/12, 12/7-11Kardiologen, Jahrestagung Gesellschaft 6/18-19Kfo-Kurs 6/21Kieferorthopäden neuer Vorstand 12/17Kinderpass, zahnärztlicher, Neuauflage 3/7, 5/22Kinderzahnheilkunde 11/19

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dens 1/2010 31

rEgistEr 2009

Koalitionsvertrag 11/14Kopp, Dr. Wilfried 7-8/19Kostenerstattung bringt Nachteile 10/8Krankenkassen 9/16Krohn, Manfred Dr. 6/1Kurzarbeitergeld für Freiberufler 4/15KZBV 2/11, 11/10

LLandesverband Freier Berufe (Konjunkturrat) 3/7Lang, Hermann 1/19Lasereinsatz 4/15Lauterbach, Karl 4/18Lemor, Florian 5/7Leserpost 3/31, 5/22-23, 12/29

MMedizinproduktegesetz 3/11Meyer, Georg 1/13Möbius, Ronald 3/31Möhler, Dr. Harald 7-8/22Milchzahnendodontie in der Praxis 3/22-24Milchzähne, Barrieren bei der Sanierung 1/20-22MVZ 5/9

NNarkose 2/9, 10, 6/24, 7-8/14

OOesterreich, Dietmar 1/1, 3/1, 9-10, 5/1, 6, 7/1, 10/1, 12/1Öffentlichkeitsarbeit 5/13-14, 11/7-9Online-Abrechnung 5/16, 6/14Ostvergütungen 4/7Ost-West-Angleich 5/4, 6/4, 7-8/14 PPahncke, Andrea 7-8/26Paracetamol 5/9Parlamentarischer Abend 6/12Parodontitis 7-8/12, 9/30-33Parodontaltherapie 2/28-31, 4/14Parodontologie-Curriculum 9/38-39Patientenaufklärungsfilm 11/17Patientendaten 1/4Patienteninformation 5/7, 11/23Patientenrechtegesetz 9/11Perspektive Mundgesundheit 7-8/9Praxisformen 9/27Praxisgebühr 7-8/8, 23Promotionspreis für Greifswald 3/20proDente 2/16

QQualitätsmanagement in Zahnarztpraxen 10/11

RRecht 1/26, 2/34-35, 3/30, 4/24, 29, 5/27, 30, 6/24, 28-29 7-8/25, 30-32, 33, 39, 9/34, 10/26-27, 11/25, 12/30-31Register 2008 1/27-28Renaissance des Staates 5/10RKI-Broschüre 9/11Röntgenverordnung 10/11

SSatzung der Zahnärztekammer 3/12-14Schlafatemstörungen 5/21

Schmidt, Ulla 3/8Schwanewede, Prof. 10/8, 12/20-21Schweinegrippe 7-8/8Selektion 11/14Selektivvertrag 10/9, 11/9Sekundärteleskop, Verschließen 4/27Seniorentreffen 6/31Service der KZV 1-12Sozialministerin Schwesig 3/9-10Sponholz, Herbert 3/26Staatsexamen 3/25, 11/6Strahlenexposition 2/32-34Studie 1/11Sturzprävention 2/27

TTag des Ausbilders 3/20, 12/17Tag der Zahngesundheit 4/12, 7-8/18,10/10, 11/18Tinnitus und kraniomandibuläre Dysfunktion 5/24-26

UÜbergewichtige, Behandlung 2/19Ultraschallgerät mit 30 000 Schwingungen 3/6Umweltrecht 6/19Uni Rostock 1/7, 19, 2/27

Vvdek 2/11Verband Medizinische Fachberufe 9/9Versorgungswerk 1/8, 2/14-15Versorgungsstatut 9/17-24Vertreterversammlung der KZV 3/6, 6/5-9, 10/22, 11/22 12/4-6Vertreterversammlung der KZBV 12/14

WWahlprogramme 7-8/10-12Weiterbildungsordnung 10/15-19Werbeschreiben Brancheneintrag 3/5WHO 7-8/8Wurzelspitzenresektion 3/32

ZZahnarztseminar 1/10-11Zahnärzteball 3/2, 4/2, 9/6-7Zahnärzte mit gutem Zeitmanagement 10/8Zahnärztekammer 3/9-10Zahnärztekammer Ausbildungsvermittlung 11/13Zahnärztekammer Beitragsordnung 12/7-11Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 6/13Zahnärztetag 2/7, 3/18-19, 4/16, 5/18-19, 7-8/20-21, 22 10/4-7, 11/4-6Zahnärztliche Hilfsorganisationen 9/10Zahnärzte zur wirtschaftlichen Entwicklung 11/12Zahnpflegekalender 10/10Zahnrettungsbox 2/21-22, 6/16, 10/12Zahnersatz, implantatgetragener 2/25-26Zahnersatz aus Polen 2/19Zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen 3/11Zahnpasta 6/16ZahnRat 1Zahnseide 4/8ZÄK-Newsletter 1/6Zahnzusatzversicherungen 6/14ZOD 5/8Zuschlag für Neugeborene 4/17

Page 32: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

32 dens 1/2010

glückwünschE/anzEigEn

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Wir gratulieren zum Geburtstag Im Januar und Februar vollenden

das 80. LebensjahrDr. Hans Ulrich Kossow (Pinnow)am 12. Januar,das 75. Lebensjahr Dr. Lissy Ziegler (Börgerende)am 21. Januar, Zahnärztin Ingrid Grube (Garwitz)am 23. Januar,das 70. LebensjahrDr. Ingrid Pinzke (Schwerin)am 20. Januar,Dr. Astrid Combes (Stralsund)am 21. Januar,Dr. Helga Schuberth (Lichtenhagen)am 26. Januar,

Dr. K.-Dieter Thiede (Bergen)am 4. Februar, das 65. LebensjahrZahnärztin Heidelore Range-Rimkus (Altentreptow) am 23. Januar,Prof. Dr. Wolfgang Sümnig (Greifswald)am 24. Januar,Zahnärztin Ute Franke (Bergen)am 27. Januar, das 60. LebensjahrZahnärztin Gudrun Broska (Wismar)am 10. Januar,Zahnarzt Michael Viertel (Warnemünde)am 10. Januar, Dr. Gabriele Kujumdshiev (Rostock)am 23. Januar,Zahnärztin Ruth Flemming (Parow)am 28. Januar,Zahnärztin Dagmar Gerard (Leezen)am 29. Januar,Dr. Carmen Kannengießer (Bergen)am 5. Februar,

Dipl.-Med. Monika Gothe (Dersekow)am 9. Februar,das 50.LebensjahrProf. Dr. Dr. Bernd Frerich (Rostock)am 1. Januar,Dr. Holger Krabbe (Demmin)am 15. Januar,Prof. Dr. Hermann Lang (Rostock)am 16. Januar,Dr. Lutz Knüpfer (Malchin)am 17. Januar,Zahnärztin Anka Kühnert (Bergen)am 19. Januar,Dr. Dagmar Reinholz (Karlshagen)am 23. Januar,Zahnärztin Ute Dehne-Hamm (Graal-Müritz) am 27. Januar,Zahnarzt Thomas Holzapfel (Röbel) am 31. Januar,Dr. Birgit Burggraf (Waren) am 1. FebruarWir gratulieren und wünschen Gesundheit und Schaffenskraft.

Page 33: Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der

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Ich erteile der Satztechnik Meißen GmbH widerruflich die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rechnungsbetrages:

Mit Chiffre: (bitte ankreuzen!) Ja

dens – Mitteilungsblatt der Zahnärztekammerund der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern