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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Mittelstandsbericht 2012 – 2016 Bericht der Landesregierung über die Lage der kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen

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Niedersächsisches Ministerium

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 Bericht der Landesregierung über

die Lage der kleinen und mittleren

Unternehmen in Niedersachsen

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Vorwort 4

Zusammenfassung 6

Schlüsselzahlen des niedersächsischen Mittelstands 9

Teil I. Zur Situation kleiner und mittlerer Unternehmen in Niedersachsen im Berichtszeitraum 10

1. Einleitung/Definition KMU 10

2. Die Wirtschaftsentwicklung in Niedersachsen 11

3. Bestand und Struktur des Mittelstands in Niedersachsen 12

3.1 Unternehmens- und Umsatzgrößenstruktur 14

3.2 Der Mittelstand als Arbeitgeber und Ausbilder 18

3.3 Forschung und Entwicklung im Mittelstand 22

3.4 Mittelstand und Außenhandel 24

3.5 Zahl und Entwicklung der Selbstständigen 26

3.6 Unternehmensgründungen/-nachfolge 27

4. Das Handwerk 29

Teil II. Mittelstandspolitik in Niedersachsen 34

1. Herausforderungen für den Mittelstand 34

1.1 Megatrend Digitalisierung 34

1.2 Fachkräftebedarf und Demografie – Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Mittelstand 35

1.3 Internationalisierung – Wachstum durch neue Märkte 37

1.4 Energiewende und Klimaschutz 38

2. Wir gestalten Infrastruktur und Rahmenbedingungen positiv für KMU 39

2.1 Mobilität sichern durch leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur 39

2.2 Breitbandausbau 43

2.3 Solide Finanzpolitik, steuer- und finanzpolitische Rahmenbedingungen gestalten, Basel III 45

2.4 Fairer Wettbewerb stärkt KMU 47

2.5 Bürokratieabbau 51

3. Unsere Politik für den Mittelstand in Niedersachsen – der Mittelstand im Fokus unserer Förderpolitik 52

3.1 Unterstützung bei den Herausforderungen der Digitalisierung 52

3.2 Stärkung der Innovationskraft und Wissenstransfer 55

3.3 Fachkräfte für Niedersachsen 64

3.4 Internationalisierung des Mittelstandes 71

3.5 Klimaschutz und Energiewende – Neue Chancen für den Mittelstand 74

3.6 Stärkung des Unternehmertums 79

3.7 Unsere Politik für das Handwerk 87

3.8 Politik in ausgewählten Querschnittsbranchen mit mittelständischer Prägung 91

Abbildungsverzeichnis 97

Tabellenverzeichnis 98

Abkürzungsverzeichnis 99

Literaturverzeichnis 101

Inhalt

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 3

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Vorwort

Das Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

(Mittelstandsförderungsgesetz) sieht in § 16 vor, dass die

Landesregierung einmal je Legislaturperiode über die Lage und

Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen berichtet

und die durchgeführten und weiter geplanten Unterstützungs-

maßnahmen für den Mittelstand darlegt. Entsprechend legt

die Landesregierung hiermit ihren Bericht für den Zeitraum

2012 bis 2016 vor.

Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der

deutschen und niedersächsischen Wirtschaft. Sie sind Treiber

für Wachstum, Beschäftigung, Ausbildung und Innovationen.

Insbesondere Familienunternehmen stehen für eine Unterneh-

menskultur, die die Einheit von Eigentum, Haftung, Verantwor-

tung und Leitung verbindet. Ihre traditionell starke regionale

Verankerung, ihre langfristige Geschäftsorientierung und

ausgeprägte unternehmerische Verantwortungsbereitschaft

machen sie zu einer tragenden Säule unserer Sozialen

Marktwirtschaft.

Der erste Teil des Berichts über die Struktur und wirtschaftliche

Lage kleiner und mittlerer Unternehmen in Niedersachsen

wurde auf der Basis der amtlichen Statistik und von Auswer-

tungen der Fachhochschule der Wirtschaft erstellt. Der

Mittelstand in Niedersachsen ist erfolgreich, das zeigen

folgende Zahlen (vgl. Teil I):

– Der Bestand an mittelständischen Unternehmen ist im

Betrachtungszeitraum 2009 bis 2014 um 3,5 % gewach-

sen. Diese Wachstumsrate liegt in Niedersachsen damit

knapp über der bundesdeutschen Rate von 3,3 %.

– Mittelstand und Handwerk schufen in der Summe

180.000 neue sozialversicherungspflichtige Beschäfti-

gungsverhältnisse im Zeitraum 2010 bis 2015. Damit wird

die Rolle der KMU als Jobmotor in Niedersachsen erneut

bestätigt.

– Die Ausbildungsquote in den mittelständischen

Unternehmen ist in Niedersachsen deutlich höher

als im Bundesgebiet.

Mittelständische Unternehmen müssen sich den Herausforde-

rungen und den Megatrends unserer Zeit stellen. Neben dem

demografischen Wandel, der Globalisierung und der Energie-

wende ist der digitale Wandel wohl die größte aktuelle

Herausforderung. Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, die

kleinen und mittleren Unternehmen bei der Bewältigung

dieser Herausforderungen aktiv zu unterstützen, damit sie

stark und innovativ bleiben. Um die Prozesse in allen Bereichen

voranzubringen, wurden im November 2016 unter dem Titel

„digital.niedersachsen – DIGITALEN WANDEL FÜR UNSER

LAND GESTALTEN“ Leitlinien zur Begleitung der Digitalisierung

von der Landesregierung verabschiedet. Die Landesregierung

hat sich damit vorgenommen, Innovationen und Projekte der

Digitalisierung gezielt zu fördern und neue Geschäftsmodelle

und Wertschöpfungsprozesse in Niedersachsen zu begünsti-

gen. Die Herausforderungen des Mittelstandes sind zu Beginn

des zweiten Teils des Berichtes beschrieben.

Günstige wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen sind die

Voraussetzung, dass mittelständische Unternehmen entstehen

und wachsen können. Die Rahmenbedingungen für den

niedersächsischen Mittelstand sind ein Bündel aus Landes- und

Bundes-, darüber hinaus aber auch aus europäischen und

globalen Bedingungsfaktoren. Die Landesregierung setzt sich

Mittelstandsbericht 2012 – 20164

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aktiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den

Mittelstand ein, was das konkret bedeutet, wird im dritten

Kapitel des zweiten Teils beschrieben. Hier nur zwei Beispiele:

– Nach dem Innovationsindikator 2015 des BDI summieren

sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) im

Mittelstand nur auf 0,3 % des Bruttoinlandsprodukts. Damit

geben KMU in Deutschland im Durchschnitt weniger für

Forschung und Innovation aus als in den meisten anderen

europäischen Ländern. Deswegen hat die Niedersächsische

Landesregierung ein Modell für eine steuerliche FuE-Förde-

rung für den Mittelstand entwickelt und dieses gemeinsam

mit Bayern erfolgreich in den Bundesrat eingebracht.

– Der flächendeckende Breitbandausbau ist die Voraus-

setzung für die Nutzung der positiven wirtschaftlichen

Impulse der Digitalisierung auch im ländlichen Raum. Die

kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum

dürfen beim Breitbandausbau nicht abgehängt werden.

Mit Hilfe von Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in dreistelli-

ger Millionenhöhe wird Niedersachsen in den nächsten

2 Jahren flächendeckend mit Breitband versorgt werden.

Inzwischen sind alle Landkreise in Niedersachsen im

Breitbandausbau engagiert.

Die Landesregierung unterstützt den Mittelstand in vielfältiger

Art und Weise. Die Förderprogramme, die sich u.a. auf die

EFRE- und ESF-Mittel der EU-Förderperiode 2014 – 2020

stützen, berücksichtigen die vielfältigen, regional unterschiedli-

chen Bedürfnisse in Niedersachsen. Die Wettbewerbsfähigkeit

von KMU wurde von der Landesregierung bewusst als eine

Förderpriorität für Niedersachsen festgelegt. In dem abschlie-

ßenden Teil werden die vielfältigen Förderinstrumente

beschrieben (Teil II. 3). Hier nur drei Beispiele:

– Die Wirtschaftsfördermaßnahmen des Landes wurden

immer mehr auf Mittelstand und Handwerk konzentriert.

Von 2012 – 2016 flossen insgesamt 1,522 Mrd. Euro im

Rahmen der Wirtschaftsförderung an den Mittelstand und

das Handwerk.

– Für die Landesregierung hat die Sicherung der Fachkräfte-

basis hohe Priorität. Das Land setzt für ein breites Spek-

trum an Maßnahmen zur Qualifizierung, Ausbildungsför-

derung und Arbeitsmarktintegration verschiedener

Personengruppen fast 200 Mio. Euro aus dem Europäi-

schen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 – 2020

ein.

– Durch vielfältige Maßnahmen stärkt die Landesregierung

den Digitalisierungsprozess im Mittelstand.

Insgesamt gibt der vorliegende Bericht, an dem alle Ressorts

mitgewirkt haben, einen umfassenden Überblick über die

Mittelstandspolitik der Landesregierung in den zurückliegen-

den fünf Jahren. Die verschiedenen Handlungsfelder der

Mittelstandspolitik werden in diesem Bericht detailliert

aufgezeigt und anhand von Praxisbeispielen illustriert. Eine

Zusammenfassung findet sich am Anfang des Berichtes. Wir

wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Stephan Weil

Niedersächsischer Ministerpräsident

Olaf Lies

Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 5

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Die niedersächsische Wirtschaft ist besonders geprägt durch

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Anteil von

99,6 % aller Unternehmen bilden. Rund 2 Mio. Menschen und

damit ca. 70 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

sind in Niedersachsen in KMU tätig. Mehr als 100.000

Auszubildende legen hier den Grundstein für ihr berufliches

Leben. Dies zeigt: Der Mittelstand ist das Herz und der Motor

der Wirtschaftsentwicklung in Niedersachsen. Deswegen steht

der Mittelstand im Fokus der Wirtschaftspolitik der

Landesregierung.

Die Handlungsfelder, Maßnahmen und Aktivitäten der

Niedersächsischen Landesregierung zum Erhalt und zur

Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen in Nieder-

sachsen sind vielfältig. Die im Berichtszeitraum von 2012 –

2016 wichtigsten Themenstellungen und Handlungsfelder sind

nachfolgend kurz zusammengefasst und finden sich detailliert

in den genannten Kapiteln dieses Berichtes:

Digitalisierung. Eine der größten Herausforderungen für

Mittelstand und Handwerk ist die Digitalisierung. Weit über

90 % der Unternehmen sehen ihre Produktions- und

Geschäftsprozesse durch die Digitalisierung beeinflusst.

Während Großunternehmen in der Regel Umsatzzuwächse

durch den digitalen Wandel erwarten, trifft dies nur auf etwa

ein Vierteil der mittelständischen Unternehmen zu.

Das Land unterstützt und begleitet eine Vielzahl von Projekten

im Bereich der Digitalisierung, damit sie sehr schnell im Sinne

der kleinen und mittleren Unternehmen ihre konkrete und

praktische Wirkung entfalten. Dies gilt zum Beispiel für das

Kompetenzzentrum „Mit uns digital! Das Zentrum für

Niedersachsen und Bremen“ mit seiner Generalfabrik auf dem

Messegelände, das KMU bei der Umsetzung der Digitalisie-

rung im Unternehmen unterstützt.

Als ein weiteres Beispiel sei das Projekt „BBS fit für 4.0“

erwähnt: Um die niedersächsischen berufsbildenden Schulen

in ihrer Rolle als Innovations- und Zukunftszentren auch im

Bereich der Digitalisierung zu stärken, haben Kultusministe-

rium und Wirtschaftsministerium das Projekt „BBS fit für 4.0“

ins Leben gerufen. Mit dem Projekt unterstützt das Land

berufsbildende Schulen bei der Ausbildung der Fachkräfte von

morgen. Dafür wurden an sieben berufsbildenden Schulen

„smart factories“ eingerichtet. In den digitalen Lernwerkstät-

Zusammenfassung

ten können sich Schülerinnen und Schüler, aber auch kleine

und mittlere Unternehmen vor Ort in einer modernen

4.0-Werkstattumgebung fortbilden.

In Kapitel 3.1 ist die vielfältige Unterstützung durch die

niedersächsische Landesregierung für KMU bei der Bewälti-

gung der Herausforderungen der Digitalisierung detailliert

dargestellt.

Breitbandnetze. Leistungsfähige und flächendeckende

Breitbandnetze sind ein entscheidender Faktor für KMU im

nationalen und internationalen Standortwettbewerb. Die

Landesregierung hat bereits 2014 mit der Niedersächsischen

Breitbandstrategie und der Bildung eines Förderschwerpunktes

Breitband das Ziel formuliert, eine zukunftssichere, leistungsfä-

hige und nachhaltige Breitbandinfrastruktur flächendeckend

auszubauen. Seitdem hat der Breitbandausbau in Niedersach-

sen deutliche Fortschritte gemacht. Die Versorgung aller

Gebäude in Niedersachsen mit einer Breitbandanbindung von

50 Mbit/s wurde von 42 % in 2012 auf 73 % in 2016 gestei-

gert. Davon profitieren vor allem KMU in ländlichen Regionen.

Bis 2018 werden ca. 1 Mrd. Euro in den Breitbandausbau

investiert. Voraussichtlich 2020 wird Niedersachsen flächende-

ckend über eine Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s verfügen.

Die Maßnahmen der Landesregierung sind in Kapitel 2.2

dargestellt.

Verkehrsinfrastruktur. Mobilität und eine leistungsfähige

Verkehrsinfrastruktur sind ein wichtiger Standort- und

Erfolgsfaktor für KMU. Deshalb setzt sich die Landesregierung

für den Erhalt und den bedarfsgerechten Ausbau aller drei

Verkehrsträger – Schiene, Wasserstraßen und Straßen – ein.

Seit 2012 wurden insgesamt 9 Autobahnprojekte entweder

fertiggestellt oder es wurde mit deren Bau begonnen. Für den

Ausbau von Bundesstraßen wurden seit 2012 insgesamt 323,1

Mio. Euro investiert, damit konnten 43,9 Kilometer fertigge-

stellt werden, weitere 43,5 Kilometer befinden sich im Bau.

Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der

bundesdeutschen Infrastruktur und damit auch der Bundes-

fernstraßen ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Nieder-

sachsen profitiert besonders stark von dem neuen BVWP 2030

und kann mit mehr als 12 % der Bundesmittel rund 8,3 Mrd.

Euro in die Zukunft der Straßen investieren. Die angemeldeten

großen Infrastrukturprojekte wie die A 20, A 39, E 233 sowie

Mittelstandsbericht 2012 – 20166

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die Schleuse Lüneburg und der Ausbau des Seehafenhinter-

landverkehrs auf der Schiene mit der sog. Alpha-E-Lösung sind

im vordringlichen Bedarf und werden damit auch gebaut. Der

Zustand des 8.000 Kilometer langen Landesstraßennetzes hat

sich dank des gezielten Finanzmitteleinsatzes deutlich verbes-

sert. Der Anteil schlechter Fahrbahnen konnte von 22,5 % auf

16,5 % verringert werden; der Anteil der guten Straßen hat

sich von 52,5 auf 60,3 % verbessert.

Kapitel 2.1 beschreibt, wie leistungsfähige Verkehrsinfra-

struktur in Niedersachsen die Mobilität aller sichert.

Fachkräftesicherung. Vor dem Hintergrund, dass auch der

Mittelstand und das Handwerk zunehmend über unbesetzte

Stellen insbesondere von qualifizierten Tätigkeiten berichten,

hat die Landesregierung 2014 die Fachkräfteinitiative Nieder-

sachsen gestartet. Das Land setzt für ein breites Spektrum an

Maßnahmen zur Qualifizierung, Ausbildungsförderung und

Arbeitsmarktintegration verschiedener Personengruppen rund

200 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der

Förderperiode 2014 – 2020 ein.

Wichtige Maßnahmen sind die betriebliche Aus- und Weiter-

bildung zu stärken, attraktivere Arbeitsbedingungen zu

schaffen, längerfristige Personalentwicklungskonzepte sowie

die Beschäftigung Älterer. Dazu kommt die Vereinbarkeit von

Beruf und Familie. Auch die Zugewanderten stellen ein

wichtiges Fachkräftepotenzial dar, auch wenn die Qualifizie-

rung und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten noch

einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Insgesamt gilt es, die

vorhandenen Fachkräfte-Potenziale zu identifizieren und zu

mobilisieren. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative wurde eine

Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, die im Kapitel 3.3

dargestellt werden.

Internationalisierung. Durch die zunehmende Internationali-

sierung entstehen weltweit neue Märkte, die nicht nur den

großen international aufgestellten Unternehmen offen stehen,

sondern auch kleinen und mittleren Unternehmen. 97,1 % der

exportierenden Unternehmen in Niedersachsen sind KMU. Sie

erzielten in 2014 einen Exportumsatz in Höhe von knapp

17 Mrd. Euro.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Außenhandel ist die

Bereitschaft der Unternehmer, internationale Kontakte neu

aufzubauen oder bestehende Verbindungen auszubauen.

Die Landesregierung unterstützt KMU auf dem Weg zur

Internationalisierung durch ihre Außenwirtschaftsförderung,

wie z. B durch Messeförderungen, Delegationsreisen,

Außenwirtschaftstag, die Verleihung des Außenwirt-

schaftspreises sowie durch Auslandsrepräsentanzen. In den

Kapiteln 1.3 und 3.4 sind die Bedeutung der Internationali-

sierung und die Aktivitäten der niedersächsischen Landesre-

gierung dargestellt.

Energiewende. Eine weitere große Herausforderung auch

für KMU ist die Energiewende und der damit verbundene

Klimaschutz. Die Landesregierung hat am 16.08.2016 das

"Leitbild einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik"

für Niedersachsen beschlossen. Dieses Leitbild ist von dem

Runden Tisch Energiewende entwickelt worden. Das Land

Niedersachsen bekennt sich damit ausdrücklich zum Klima-

schutz, aber auch zum Erhalt der internationalen Wettbe-

werbsfähigkeit der niedersächsischen KMU. Das Niedersächsi-

sche Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat

zudem ein mit 12. Mio. Euro EFRE-Mitteln und 4,8 Mio. Euro

Landesmitteln dotiertes Förderprogramm für Maßnahmen zur

Optimierung des betrieblichen Energie- und Ressourcenma-

nagements veröffentlicht.

Der Ausbau der Windenergie trägt in Niedersachsen spürbar

zur Ansiedlung und Neugründung von Firmen bei. Zur

Bündelung der Aktivitäten der Landesregierung rund um die

Ansiedlung von Zulieferfirmen der Offshore-Industrie hat das

niedersächsische Wirtschaftsministerium im Februar 2016 den

Startschuss für das „Deutsches Off-Shore-Industrie-Zentrum“

gegeben.

Im Bereich der Elektromobilität hat Niedersachsen verschie-

dene Förderprogramme aufgelegt und baut dabei auf den

Erkenntnissen aus dem Schaufenster Elektromobilität in der

Metropolregion Hannover – Braunschweig – Göttingen –

Wolfsburg auf. Niedersachsen hat dazu eine neue Förderricht-

linie für Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Treibstoffe

im Rahmen der neuen EU-Förderperiode entwickelt, für die 10

Mio. Euro EU-Mittel und zusätzliche Landesmittel zur Verfü-

gung stehen. Als neue Anlaufstelle für alle Fragen rund um

Mobilität und Elektromobilität wurde Anfang 2016 beim

Innovationszentrum Niedersachsen das neue Netzwerk

„Mobilität Niedersachsen“ gegründet.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 7

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In Kapitel 3.5 werden die Chancen für den niedersächsischen

Mittelstand, die sich aus diesen Herausforderungen ergeben,

dargestellt.

Innovationen. Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen

hängt in nicht unerheblichem Umfang von ihrer Innovationskraft

und vom Wissenstransfer insbesondere von Hochschulen zu

Unternehmen ab. Investitionen in Forschung, Innovationen und

auch in gut ausgebildete Fachkräfte sind daher unerlässlich.

Der niedersächsischen Landesregierung ist es ein ganz

besonderes Anliegen, die Innovationskraft von KMU zu

stärken. Dafür bietet sie unterschiedlichste Förderungen an

(siehe Kapitel 3.2). Dazu gehören

a) die einzelbetriebliche Innovationsförderung:

Mit dem Programm „Förderung von Forschungs- und

Entwicklungsvorhaben“ konnten bislang 163 Unterneh-

men gefördert werden. Insgesamt stehen hier gut 50 Mio.

Euro zur Verfügung. Seit 2015 wird mit der Richtlinie

„Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und

Handwerk“ die Förderung fortgesetzt und bewusst auf

alle KMU ausgeweitet. Hier stehen aktuell 20 Mio. Euro

EFRE-Mittel zur Verfügung, die mit GRW- und Landesmit-

teln in gleicher Höhe kofinanziert werden. Seit dem Start

des Förderprogramms im Sommer 2015 sind 101 Projekte

mit einem Fördervolumen von gut 8,7 Mio. Euro bezu-

schusst worden.

b) die Förderung des Technologietransfers für KMU:

Über die Richtlinie „Wissens- und Technologietransfer in

Gebietskörperschaften“ und das Förderprogramm

„Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu

Wissens- und Technologietransfer“ wurden von 2012 bis

Ende 2016 insgesamt 26 Projekte gefördert und dabei

rund 4,9 Mio. Euro EFRE-Mittel eingesetzt.

c) die Unterstützung durch Netzwerke, Cluster, Landesinitia-

tiven und Forschungseinrichtungen:

Innovationsnetzwerke wurden bis 2015 über die Richtlinie

„Management von Innovationsnetzwerken“ und werden

seitdem über das Förderprogramm „Gewährung von

Zuwendungen für Innovationsnetzwerke“ unterstützt.

Darüber hinaus stehen folgende Landesinitiativen zur

Verfügung, die besonders für KMU relevant sind: BioRe-

gioN, eHealth.Niedersachsen, das Netzwerk Mobilität,

„Automotive Nord“, die Landesinitiative Niedersachsen

Generationengerechter Alltag (LINGA), GENIAAL Leben,

Niedersachsen Aviation und die Landesinitiative

Ernährungswirtschaft.

Stärkung des Unternehmertums. Der Mittelstand und

mit ihm das Handwerk sind der wesentliche Motor für die

Wett bewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Landes Niedersach-

sen. Das Unternehmertum zu stärken und damit sowohl

bestehende Unternehmen zu erhalten als auch Gründungen

mit neuen Geschäftsideen zu unterstützen, ist für die

Landesregierung von besonderer Bedeutung. So wurde der

Niedersächsische Wirtschaftspreis Mittelstand und Handwerk

ins Leben gerufen, um vorbildliches und besonders engagier-

tes Unternehmertum zu würdigen. Durch verschiedene

Programme im Bereich Schule und Wirtschaft soll bereits

frühzeitig das Interesse am Unternehmertum geweckt

werden. So wurden seit 2012 227 Schülerfirmen in den

Programmen JUNIOR Expert und JUNIOR advanced

gegründet.

Darüber hinaus soll die Gründerförderung für ein gutes

Gründungsklima in Niedersachsen sorgen (siehe Kapitel 3.6).

Förderprogramme wie z. B das Darlehensprogramm „Mikro-

STARTer Niedersachsen“ wurden mit einem Ansatz von 32

Mio. Euro EFRE und Landesmitteln aufgelegt. Bis Ende 2016

wurden über 300 Bewilligungen ausgesprochen. Für Gründer-

innen und Gründer, kleine und mittlere Unternehmen und

Freiberuflerinnen und Freiberufler steht zudem der Nieder-

sachsen-Gründerkredit bereit. Dieses Instrument wurde im

Berichtszeitraum mit einem Gesamtvolumen von knapp

740 Mio. Euro von insgesamt 4.204 Gründerinnen und

Gründern in Anspruch genommen.

Handwerk. Das niedersächsische Handwerk ist mit fast

83.000 Betrieben, mehr als 50 Mrd. Euro Umsatz und fast

500.000 dort tätigen Menschen eine wichtige Wirtschafts-

macht in Niedersachsen. Deshalb steht es auch in besonderem

Fokus der Landesregierung. So gibt es z. B eine eigene

Förderrichtlinie, die die Förderung von niedrigschwelligen

Innovationen ermöglicht. In der aktuellen Förderperiode 2014

– 2020 sind 50 % der Fördergelder in Höhe von 20 Mio. Euro

EFRE sowie der Kofinanzierung in gleicher Höhe dem Hand-

werk vorbehalten. Seit Sommer 2015 wurden bereits 34

Handwerksfördervorhaben mit einem Volumen von 2,785

Mio. Euro bezuschusst.

Weitere Themenschwerpunkte der niedersächsischen Landes-

regierung im Bereich des Handwerks sind die Internationalisie-

rung, die Beibehaltung des Meisterbriefes als Qualitätssiegel

für die Handwerksleistungen, der Fachkräftemangel und

insbesondere die Erhöhung des Anteils an Frauen im Hand-

werk sowie die Unterstützung der überbetrieblichen Ausbil-

dung. Die Zusammenstellung aller Aktivitäten der Landesregie-

rung für das Handwerk ist im Kapitel 3.7 abgebildet.

Mittelstandsbericht 2012 – 20168

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ABB. 1 | Schlüsselzahlen des niedersächsischen Mittelstands

der Unternehmen sind KMU (304.000)

99,6%

Umsatz erwirtschaftenKMU (37,2% der Gesamtumsätze)

200 Mrd. Euro

der SV-Beschäftigten sind in KMU (rd. 2. Mio)

69,9%

Neugründungen allein in 2015ca. 11.000

der Auszubildenden sind in KMU (rd. 108.000)

75,6%

der Auszubildenden in KMUsind im Handwerk (44.000)

40%

der SV-Beschäftigten in KMU sind im Handwerk (rd. 500.000)

ca. 25%des Umsatzes der KMU erwirtschaftet das Handwerk

50 Mrd. Euro

Handwerksbetriebe83.000

der Exportumsätze erzielen KMU

17 Mrd. Euro

der exportierenden Unternehmen sind KMU (über 27.300)

97,1%

Landeshauptstadt

Hannover

Oldenburg Lüneburg

Braunschweig

Schlüsselzahlen des niedersächsischen Mittelstands

Mittelstandsanteil 99,6 %. In Niedersachsen sind im Jahr

2014 rund 304.000 der rund 305.000 Unternehmen dem

Mittelstand zuzurechnen. Der Mittelstandsanteil liegt bei

99,6 % und entspricht damit dem Bundesdurchschnitt (vgl.

Abbildung 1).

KMU-Gesamtumsatz 201,2 Mrd. Euro. Die in Niedersach-

sen ansässigen Unternehmen erzielten im Jahr 2014 einen

steuerpflichtigen Gesamtumsatz von 540,1 Mrd. Euro. Hiervon

realisierten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU mit

bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz) ein Umsatzvolumen von

rund 201,2 Mrd. Euro (37,2 %).

69,9 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Mitte des Jahres 2015 waren 69,9 % der rund 2,78 Mio.

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SV-Beschäftigten) in

kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Beschäf-

tigten tätig.

75,6 % der Auszubildenden. Rund 142.500 Personen

standen am 30. Juni 2015 in Niedersachsen in einem Ausbil-

dungsverhältnis. Davon wurden rund 108.000 Personen in

Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten ausgebildet. Dies

entspricht einem Anteil von 75,6 %.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 9

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Mittelstandsbericht 2012 – 201610

I. Zur Situation kleiner und mittlerer Unternehmen in Niedersachsen im Berichtszeitraum

Die Fachhochschule der Wirtschaft, Paderborn, unterstützt mit

den hier zusammengestellten und kommentierten Materia-

lien zum Mittelstand das Niedersächsische Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Erstellung des Berichts

der Landesregierung über die Lage der kleinen und mittleren

Unternehmen in Niedersachsen. Grundlagen der Beschreibung

der Situation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in

Niedersachsen sind statistische Informationen aus verschiede-

nen Quellen, die über größenspezifische Informationen von

Unternehmen und Betrieben verfügen.

Die Fachhochschule der Wirtschaft hat hierfür u.a. die aktuell

verfügbaren Angaben aus dem Unternehmensregister, der

amtlichen Statistik über die Verteilung von Unternehmen und

Betrieben, für die Jahre 2009 – 2014 ausgewertet. Jüngere

Daten liegen leider nicht vor. Da die Daten des Unternehmens-

registers weitgehend aus der Zusammenführung von Infor-

mationen aus verschiedenen Quellen (Umsatzsteuerstatistik,

Beschäftigungsstatistik, Industriestatistik) generiert werden,

stellt das Unternehmensregister die umfassendste Quelle zur

Anzahl und Verteilung aller niedersächsischen Unternehmen

und Betriebe dar. Für differenzierte Analysen, z. B zur Umsatz-

und Beschäftigungsentwicklung, muss aber weiterhin auf die

Ursprungsstatistiken zurückgegriffen werden.

Angaben über umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und deren

steuerbare Umsätze (Lieferungen und Leistungen) wurden aus

Veröffentlichungen und Sonderauswertungen der Umsatz-

steuerstatistik – ebenfalls für die Jahre 2009 – 2014 – ermit-

telt. Daten über Betriebe, Beschäftigte, Auszubildende und

Qualifikationen, die für 2015 schon vorliegen, entstammen zu

großen Teilen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur

für Arbeit, wobei zu berücksichtigen ist, dass dort nur sozial-

versicherungspflichtig Beschäftigte erfasst werden und dass die

Größenklassenabgrenzung auf der Grundlage von Betriebsgrö-

ßen und nicht von Unternehmensgrößen erfolgt.

Angaben über Selbstständige sind den Erhebungen des Mikro-

zensus für die Jahre 2010 – 2015 entnommen. Informationen

über Unternehmensgründungen in Niedersachsen wurden aus

der Gewerbeanzeigenstatistik des Landesamtes für Statistik

(LSN) für die Jahre 2010 – 2015 gewonnen.

Die Ergebnisse zu Forschung und Entwicklung (FuE) in kleinen

und mittleren Unternehmen beruhen auf der Sonderauswer-

tung der FuE-Statistik für die Jahre 2009 – 2013 durch die

SV-Wissenschaftsstatistik GmbH in Essen. Ergänzt wurde

dieser Abschnitt durch Auswertungen des IAB-Betriebspanels,

einer vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

jährlich durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragung

in Deutschland.

Für ausführliche Strukturinformationen über das Handwerk

für die Jahre 2010 – 2015 hat die Fachhochschule der Wirt-

schaft auf die Auswertung des statistischen Unternehmens-

registers sowie Sonderauswertungen der Landesvertretung

der Handwerkskammern Niedersachsen zurückgegriffen.

1. Einleitung/Definition KMU

Um eine Darstellung des gesamtwirtschaftlichen Stellenwerts

des niedersächsischen Mittelstands vornehmen zu können, ist

eine Definition und Abgrenzung notwendig.

Eine allseits akzeptierte Definition des Mittelstands existiert

nicht. In Deutschland impliziert der Begriff „Mittelstand“

sowohl quantitative Merkmale, die im Wesentlichen an der

Umsatz- und Beschäftigtenzahl festzumachen sind, als auch

qualitative Merkmale, welche maßgeblich mit der engen

Verknüpfung von Unternehmen und Eigentümern zusammen-

hängen.

KMU-Definition der EU-Kommission. Gemäß einer Kommis-

sions-Empfehlung1 wird seit dem 1. Januar 2005 ein Unternehmen

in der Europäischen Union (EU) als KMU betrachtet, wenn es

a) nicht mehr als 250 Beschäftigte hat,

b) entweder nicht mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder

eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro hat2 und

c) (weitgehend) unabhängig ist.

Zudem differenziert die Europäische Kommission ihre Defini-

tion nach Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren

Unternehmen. Hiernach sind Kleinstunternehmen solche mit

bis zu neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem

Umsatz bzw. einer Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro. Als kleine

Unternehmen werden Unternehmen bezeichnet, die bis zu

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 11

ABB. 2 | Entwicklung der Bruttoinlandsprodukte

2010 – 2015 in Niedersachsen

Quelle: Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (2016), S. 1.

Entwicklung jeweils zum Vorjahr in %

Im Folgenden werden Eckdaten zur aktuellen Wirtschaftsstruk-

tur und zur Entwicklung des niedersächsischen Mittelstands

seit dem Jahr 2009 im Überblick dargestellt. Dort, wo es

möglich war, sind diese Eckdaten mit entsprechenden gesamt-

deutschen Durchschnittswerten verglichen, um so eine Posi-

tionsbestimmung Niedersachsens zu ermöglichen. Aus allen

Datenquellen wurden die jeweils aktuellen Daten verwendet.

2. Die Wirtschaftsentwicklung in Niedersachsen

Von der Finanz- und Wirtschaftskrise erholt. Die nieder-

sächsische Wirtschaft hat sich sehr schnell von der Finanz- und

Wirtschaftskrise erholt, die sie in die tiefste Rezession der deut-

schen Nachkriegsgeschichte zog. Das Bruttoinlandsprodukt

(BIP) sank 2009 um 5,1 %. Zum Vergleich: Das BIP in Deutsch-

land insgesamt schrumpfte um 5,6 %. Im Jahr 2010 bzw. 2011

stieg das BIP von Niedersachsen preisbereinigt um 5,0 % bzw.

4,4 % (vgl. Abbildung 2). Die Auswirkungen der europäischen

Staatsschuldenkrise waren dann in den Jahren 2012 und 2013

zu spüren. Seit 2014 wächst die niedersächsische Volkswirt-

schaft wieder. 2015 betrug das Wachstum 2,1 % und übertraf

damit den Bundesdurchschnitt von 1,7 %.4

1 | Vgl. Commission of the European Communities (2003), L 124/36ff.

2 | Dem Merkmal der Beschäftigtengrößenklasse wird hierbei Vorrang eingeräumt. Nachrangig werden in der EU-KMU-Definition Grenzen für die Umsatz- und Bilanz- summe genannt, wobei die Überschreitung eines dieser beiden Kriterien der Zuordnung zur entsprechenden Unternehmenskategorie nicht entgegensteht. 3 | Vgl. Europäische Kommission (2006), S. 14ff.

4 | Vgl. Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (2016), S. 1.

TABELLE 1 | KMU-Definition der EU-Kommission

EU-Kommission

Unternehmenskategorie Mitarbeiter und Jahresumsatz oder

Bilanzsumme A)

Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. EUR ≤ 2 Mio. EUR

Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. EUR ≤ 10 Mio. EUR

Mittleres Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR

KMU zusammen < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR

A | Und das Unternehmen darf nicht zu 25 % oder mehr im Besitz (Stimmrechte) eines oder mehrerer Unternehmen stehen, die nicht die KMU-Definition der EU erfüllen.

Quelle: Europäische Kommission (2006), S. 14, eigene Darstellung.

49 Beschäftigte und einen Umsatz bzw. eine Bilanzsumme

von bis zu 10 Mio. Euro aufweisen. Grundsätzlich muss es sich

um ein eigenständiges Unternehmen handeln, d.h., nach der

EU-KMU-Definition dürfen 25 % oder mehr seines Kapitals oder

seiner Stimmrechte nicht direkt oder indirekt von einem anderen

Unternehmen kontrolliert werden. Unternehmen, die zu mehr

als 25 % im Eigentum einer Unternehmensgruppierung, z. B

einem Konzern, stehen, sind somit keine KMU3. Diese Defini-

tion, die heutzutage insbesondere bei der einzelbetrieblichen

Förderung maßgeblich ist (vgl. Teil II, Kap. 3.), basiert somit auf

vier quantitativen Merkmalen, berücksichtigt aber durch Eigen-

tümerverhältnisse qualitative Merkmale eines Familienunterneh-

mens. Die folgende Tabelle 1 illustriert die KMU-Definitionen

der EU und zeigt die unterschiedlichen Abgrenzungskriterien für

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.

2010 2011 2012 2013 2014 2015

5,0

4,4

0,2-1,1

1,0

2,1

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Mittelstandsbericht 2012 – 201612

Über 200.000 Erwerbstätige mehr. Diese positive wirtschaft-

liche Entwicklung Niedersachsens wirkt sich auch auf den Ar-

beitsmarkt aus. Die Zahl der Erwerbstätigen bzw. der sozialver-

sicherungspflichtig Beschäftigten stieg im Betrachtungszeitraum

2010 – 2015 deutlich an. Die wirtschaftliche Expansion ging

einher mit jährlich neuen Höchstständen, die sämtliche Beschäf-

tigungs- und Erwerbsformen umfasst (da runter beispielsweise

Selbstständige, sozialversicherungspflichtig und geringfügig

Beschäftigte, Beamte und Soldaten). Hier ist bereits seit 2003

ein kontinuierliches Wachstum zu beobachten.

Zwischen 2010 und 2015 ist die Zahl der Erwerbstätigen

am Arbeitsort in Niedersachsen von 3,74 Mio. um rund

224.000 auf zuletzt 3,96 Mio. gestiegen.5 Dies entspricht

insgesamt einem Zuwachs von 6,0 % und liegt damit deut-

lich über dem bundesweiten Zuwachs (4,9 %).

Rund 328.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtig

Beschäftigte. Aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sicht

erfreulicherweise zugenommen hat auch die sozialversiche-

rungspflichtige Beschäftigung. Die Zahl der sozialversiche-

rungspflichtig Beschäftigten ist zwischen 2010 und 2015 mit

13,4 % mehr als doppelt so stark gestiegen wie die Zahl der

Erwerbstätigkeit und erreichte im Jahr 2015 2,78 Mio. sozi-

alversicherungspflichtig Beschäftigte.6 Im Bundesdurchschnitt

belief sich das Wachstum hingegen lediglich auf 11,0 %. Ins-

gesamt wurden über 328.000 neue sozialversicherungspflich-

tige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen (siehe ausführlich

Kapitel 3.2 im ersten Teil). Zum Stichtag 30.6.2016 (letzter

gesicherter Quartalswert vor Redaktionsschluss) stieg die Zahl

der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen

um weitere 40.000 im Vergleich zum Jahr 2015. Somit waren

im Sommer 2016 2,82 Mio. Menschen in Niedersachsen sozi-

alversicherungspflichtig beschäftigt.7

Gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig ging

die Zahl der Arbeitslosen bzw. die Arbeitslosenquote deutlich

zurück. Sie sank jahresdurchschnittlich auf Basis aller zivilen

Erwerbspersonen von 6,9 % im Jahr 2011 auf 6,0 % im Jahr

2016 (vgl. Abbildung 3) und damit auf den bislang niedrigsten

Wert seit 1994. Insbesondere im Westen Niedersachsens be-

steht in vielen Landkreisen mit Arbeitslosenquoten von unter

4 % nahezu Vollbeschäftigung. Niedersachsen lag damit unter

der bundesweiten Arbeitslosenquote (2016: 6,0 %).8

In absoluten Zahlen bedeutet diese Entwicklung, dass die Zahl

der Arbeitslosen in den Jahren 2011 – 2016 um rund 20.000

Personen gesenkt werden konnte. Waren 2011 in Niedersach-

sen rund 275.000 Personen arbeitslos gemeldet, so waren es

im Jahresdurchschnitt 2016 nur noch rund 252.500 Personen.9

3. Bestand und Struktur des Mittelstands in Niedersachsen

2014 waren über 304.000 mittelständische Unternehmen im

niedersächsischen Unternehmensregister10 gemeldet. Schließt

man Filialen, Zweigbetriebe, Niederlassungen und örtliche Ein-

heiten in die Betrachtung mit ein, ergeben sich etwa 328.000

Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten (KMU). Dies entspricht

99,6 % aller Unternehmen bzw. aller Betriebe, womit sich die

Bedeutung des Mittelstandes in Niedersachsen nicht großartig

von der auf Bundesebene unterscheidet.

Mittelstandsanteil 99,6 %. Legt man die EU-KMU-Defini-

tion (vgl. Kap. 1) zugrunde, so zeigt sich, dass 271.410 bzw.

88,9 % der niedersächsischen Unternehmen Kleinstunterneh-

men sind, da sie weniger als 10 sozialversicherungspflichtig

Beschäftigte haben. Nur 1.153 Unternehmen (0,4 % aller

Unternehmen) überschreiten die Grenze von 250 Beschäftigten

und gehören aus dieser statistischen Perspektive zum Kreis

der Großunternehmen. Unter diesen befinden sich sowohl

managementgeführte Unternehmen als auch große Familien-

unternehmen (vgl. Tabelle 2).

Alle Branchen mittelständisch geprägt. Die Anteile der

kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftig-

ten am Unternehmensbestand einer Branche liegen zwischen

98,0 % im Bergbau bzw. 98,1 % im Verarbeitenden Gewerbe

ABB. 3 | Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und der

Arbeitslosenquote 2011 – 2016 in Niedersachsen

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2017), Tabelle 2.1.

275.000

270.000

265.000

260.000

255.000

250.000

245.000

240.000

7,0 %

6,5 %

6,0 %

5,5 %

5,0 %

Arbeitslose Niedersachsen absolut

Arbeitslose Niedersachsen in %

Arbeitslose Deutschland in %

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13Mittelstandsbericht 2012 – 2016

und 100,0 % im Gastgewerbe sowie im Bereich Grundstücks-

und Wohnungswesen. Alle Branchen sind demnach mittelstän-

disch geprägt. Die höchste Anzahl an allen kleinen und mitt-

leren Unternehmen der privaten Wirtschaft (WZ A-N, P-S der

WZ 2008) in Niedersachsen weist der Handel aus (vgl. Tabelle

2). Vom steuerpflichtigen Umsatz stellen die niedersächsischen

KMU 37,2 % (Deutschland: 37,0 %; vgl. Kap. 3.1).

Beschäftigungsbeitrag von KMU. Der Beschäftigungsbeitrag

von KMU im Jahr 2015 ist in Niedersachsen höher als in ganz

Deutschland, sowohl was die sozialversicherungspflichtig Beschäf-

tigten (69,9 % gegenüber 67,5 %) als auch was die Auszubilden-

den (75,6 % gegenüber 71,4 %) betrifft (vgl. Kap. 3.2).

Handwerk und KMU. Eine wichtige Teilgruppe innerhalb

von KMU bildet das Handwerk. Im Jahr 2014 waren 15,8 %

(48.256) aller im niedersächsischen Unternehmensregister

gemeldeten Unternehmen Handwerksunternehmen

(vgl. Kap. 3.6). In Deutschland ist der entsprechende Anteil nur

geringfügig höher (16,1 %). Die Zahl der dort tätigen Perso-

nen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte

sowie tätige Inhaberinnen oder Inhaber) lag bei über 503.000.

Dies entspricht einem Anteil von annähernd 13,1 % aller

Erwerbstätigen in Niedersachsen (Deutschland: 12,7 %). Damit

fällt der Beschäftigungsbeitrag des niedersächsischen Hand-

werks etwas überdurchschnittlich aus.

Die Anzahl mittelständischer Unternehmen in Niedersachsen

und deren Produktions- und Beschäftigungsbeitrag wird an-

hand verschiedener Indikatoren und unter Zugrundelegung der

beschriebenen empirischen Abgrenzung kleiner und mittlerer

Unternehmen in Tabelle 3 zusammenfassend dargestellt.

7 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016a), Tabelle 1.1.

8 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2017),Tabelle 2.1.

9 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2017),Tabelle 2.1.

10 | Vgl. Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016a), S. 1. Die aktuellsten Zahlen aus dem Unternehmensregister für das Berichtsjahr 2014 wurden im November 2016 veröffentlicht.

5 | Vgl. Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (2016), S. 10. Erwerbstätige laut Mikrozensus 2010: 3.676 Mio. Erwerbstätigte und 2015: 3.843 Mio. Erwerbstätigte; Niedersachsen +4,5 % (Bund (+ 3,4)), vgl. Statistisches Bundesamt (2011 und 2016), Tabelle 4.3.

6 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2011 und 2015), Tabelle 1.1.

TABELLE 2 | Unternehmen in Niedersachsen nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten 2014

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016a), S. 1; Berechnungen FHDW.

Anzahl der Unternehmen mit …

Wirtschaftsabteilung sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anteil in %

0 – 9 10 – 49 50 – 249 ≥ 250 insgesamt KMU GU

Unternehmen in Niedersachsen 2014

Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 226 58 15 6 305 98,0 2,0

Verarbeitendes Gewerbe 13.080 3.740 1.374 354 18.548 98,1 1,9

Energieversorgung 8.236 43 56 13 8.348 99,8 0,2

Wasserversorgung, Entsorgung 703 232 80 11 1.026 98,9 1,1

Baugewerbe 27.841 3.908 342 33 32.124 99,9 0,1

Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz 51.810 5.396 971 145 58.322 99,8 0,2

Verkehr und Lagerei 8.242 1.610 332 50 10.234 99,5 0,5

Gastgewerbe 20.558 1.258 147 10 21.973 100,0 0,0

Information und Kommunikation 7.346 548 150 22 8.066 99,7 0,3

Erbringung von Finanz- und Versicherungsleistungen 5.796 147 110 67 6.120 98,9 1,1

Grundstücks- und Wohnungswesen 30.488 239 30 – 30.757 100,0 0,0

Freiberufliche, wiss. u. techn. Dienstleistungen 35.304 2.237 279 36 37.856 99,9 0,1

Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 14.489 1.322 471 114 16.396 99,3 0,7

Erziehung und Unterricht 5.979 1.296 172 30 7.477 99,6 0,4

Gesundheits- und Sozialwesen 17.546 3.634 955 231 22.366 99,0 1,0

Kunst, Unterhaltung und Erholung 6.900 331 50 7 7.288 99,9 0,1

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 16.866 986 120 24 17.996 99,9 0,1

Gesamt 271.410 26.985 5.654 1.153 305.202 99,6 0,4

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Mittelstandsbericht 2012 – 201614

3.1 Unternehmens- und Umsatzgrößenstruktur

Wie sehr die niedersächsische Wirtschaft mittelständisch

und dabei insbesondere durch viele kleinbetriebliche Un-

ternehmen geprägt ist, belegen die Zahlen der amtlichen

Umsatzsteuerstatistik.11

99,6 % Mittelstand. Legt man die Messlatte Umsatzgröße

an, dann gehören 99,6 % der Unternehmen in Niedersach-

sen zum Mittelstand. Der bundesdeutsche Anteilswert liegt

ebenfalls bei 99,6 %.

Die aktuellste verfügbare Umsatzsteuerstatistik12 weist für das

Jahr 2014 einen Bestand von rund 273.500 mittelständischen

Unternehmen in Niedersachsen aus (vgl. Abbildung 4).13 Legt

man die EU-Mittelstandsdefinition (vgl. Kap. 1) zugrunde, so

zeigt sich, dass rund 255.000 bzw. 93,0 % der umsatzsteuer-

pflichtigen Unternehmen weniger als 2 Mio. Euro Jahresum-

satz erzielten und als Kleinstunternehmen zu bezeichnen sind.

14.645 bzw. 5,3 % der Unternehmen haben zwischen 2 Mio.

und 10 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaftet und sind als

Kleinunternehmen zu bezeichnen. Als sog. mittlere Unterneh-

men gelten im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition rund 3.532

Unternehmen, da sie zwischen 10 Mio. und 50 Mio. Euro

Jahresumsatz erzielten. Nur 1.055 Unternehmen (0,4 % aller

Unternehmen) überschreiten die Grenze von 50 Mio. Euro Jah-

resumsatz und gehören aus dieser statistischen Perspektive14

zum Kreis der Großunternehmen. Unter diesen befinden sich

sowohl managementgeführte Unternehmen als auch große

Familienunternehmen.15

TABELLE 3 | Indikatoren zum Mittelstand

Niedersachsen Deutschland

kleine und mittlere Unternehmen bzw. Betriebe Jahr absolut in % absolut in %

Unternehmensregister Niedersachsen A):

Unternehmen 2014 304.083 99,6 3.633.530 99,7

Betriebe B) 2014 328.265 99,6 3.886.717 99,7

Umsatzsteuerstatistik:

umsatzsteuerpflichtige Unternehmen 2014 273.510 99,6 3.228.570 99,6

steuerpflichtige Umsätze in Mio. Euro C) 2014 201.154 37,2 2.170.904 37,0

Beschäftigtenstatistik D):

Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 2015 195.644 99,4 2.136.814 99,3

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2015 1.946.899 69,9 20.766.582 67,5

sozialversicherungspflichtg beschäftigte Auszubildende 2015 107.828 75,6 950.987 71,4

Handwerk E):

Betriebe insgesamt F) 2014 48.256 15,8 503.537 16,1

Beschäftigte insgesamt G) 2014 503.537 13,1 5.126.277 12,7

A | Registerstand 29.02.2016 mit Angaben zum Berichtsstichtag 30.06.2014; erfasst alle Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ohne Unternehmen aus den Wirtschafts- abschnitten „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“.

B | Alle Unternehmen, Zweigbetriebe und Niederlassungen, Filialen und örtliche Einheiten.

C | Lieferungen und Leistungen ohne innergemeinschaftliche Erwerbe.

D | Zum 30.06. d. J.

E | Angaben zu Unternehmen, tätigen Personen und Umsatz im Handwerk (ohne hand- werksähnliches Gewerbe) wurden für das Berichtsjahr 2014 auf Basis von Auswer- tungen des statistischen Unternehmensregisters gewonnen.

F | Prozentangaben beziehen die Zahl der Handwerksunternehmen (Handwerkszählung 2014) auf alle im Unternehmensregister erfassten Industrie- und Dienstleistungs- unternehmen (Registerstand 29.02.2016 mit Angaben zum Berichtsstichtag 2014).

G | Prozentangaben beziehen die Zahl der tätigen Personen in Handwerksunternehmen (Handwerkszählung 2014) auf alle Erwerbstätigen 2014 (Mikrozensus).

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016a), Landesamt für Statistik Niedersach-sen (2016b), Bundesagentur für Arbeit (2016b), Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Berechnungen FHDW.

11 | Die im Rahmen dieses Kapitels durchgeführten Berechnungen beruhen auf den ungerundeten Zahlen der Statistikquellen und nicht auf den in den Tabellen abgebilde- ten gerundeten Werten.

12 | Vgl. Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016b), S. 12.

13 | In der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) sind alle Unternehmen mit jährlichen Lieferungen und Leistungen (Umsatz) von mehr als 17.500 Euro erfasst, die für das Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben. Nicht enthalten sind Jahreszahler, d.h. Unternehmer, die keine Voranmeldung, sondern nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, und Kleinunternehmer mit jährlichen Umsätzen unter der Besteuerungsgrenze. Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen sind ebenfalls nicht erfasst. Schließlich fehlen auch sämtliche konzern- abhängigen Unternehmen, für die die Muttergesellschaft im Rahmen einer sogenannten Organschaft die Versteuerung des Umsatzes übernimmt und die ihren Sitz in einem anderen Bundesland hat, vgl. Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016b), S. 4ff.

14 | KMU werden nur anhand des Merkmals Umsatzgröße ausgewiesen, da die Umsatz- steuerstatistik keine Beschäftigtenzahlen enthält.

15 | In Deutschland existieren rund 4.500 Familienunternehmen, die einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro erzielten und somit keine KMU im Sinne KMU-Definition waren, 10,3 % dieser großen Familienunternehmen haben ihren Unternehmenssitz in Nieder- sachsen, vgl. Lamsfuß/Wallau (2013), S. 8.

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 15

ABB. 5 | Umsatz der Unternehmen 2014 in Niedersachsen nach Umsatzgrößenklassen – in Mrd. Euro und Anteil A)

17.500 – 50.000

50.000 – 100.000

100.000 – 250.000

250.000 – 500.000

500.000 – 1 Mio.

1 Mio – 2 Mio.

2 Mio – 5 Mio

5 Mio – 10 Mio.

10 Mio – 25 Mio.

25 Mio – 50 Mio

50 Mio. – 100 Mio.

100 Mio. – 250 Mio.

250 Mio. und mehr

2,2

3,7

9,7

12,0

17,2

21,6

32,3

28,7

39,4

34,4

38,4

49,7

250,8

12,3 %

37,2%

11,3 %

13,7 %

0,4

0,7

1,8

2,2

3,2

4,0

6,0

5,3

7,3

6,4

7,1

9,2

46,4

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016b), S. 12; Berechnungen FHDW.

Umsatz in Mrd. EUR Anteil in %

Insgesamt setzen die 274.565 Unternehmen 540,1 Mrd. Euro um

Umsatzanteil KMU entspricht dem Bundesdurchschnitt.

Alle niedersächsischen KMU, also Unternehmen mit bis zu

50 Mio. Euro Jahresumsatz, hatten laut Umsatzsteuerstatistik

im Jahr 2014 ein Umsatzvolumen von rund 201,2 Mrd. Euro

und damit einen Anteil von 37,2 % an allen Umsätzen (vgl.

Abbildung 5). Dieser Anteil liegt knapp 0,2 Prozentpunkte über

dem Bundesdurchschnitt (37,0 %). Insgesamt erzielten alle in

Niedersachsen ansässigen, wirtschaftlich unabhängigen Un-

ternehmen einen umsatzsteuerpflichtigen Gesamtumsatz von

540,1 Mrd. Euro. Hiervon realisierten die 1.055 Großunterneh-

men 62,8 %. In den traditionell von größeren Unternehmen

gewählten Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG werden

über die Hälfte (59,8 %) der Umsätze aller niedersächsischen

Unternehmen erzielt.

ABB. 4 | Unternehmen 2014 in Niedersachsen nach Umsatzgrößenklassen – Anzahl und Anteil

17.500 – 50.000

50.000 – 100.000

100.000 – 250.000

250.000 – 500.000

500.000 – 1 Mio.

1 Mio – 2 Mio.

2 Mio – 5 Mio

5 Mio – 10 Mio.

10 Mio – 25 Mio.

25 Mio – 50 Mio

50 Mio. – 100 Mio.

100 Mio. – 250 Mio.

250 Mio. und mehr

70.188

51.317

60.283

33.681

24.464

15.400

10.521

4.124

2.565

967

544

334

177

93,0 %

99,6 %

5,3 %

1,3 %

25,6

18,7

22,0

12,3

8,9

5,6

3,8

1,5

0,9

0,4

0,2

0,1

0,1

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016b), S. 12; Berechnungen FHDW.

Umsatzgrößenklasse in EUR

Umsatzgrößenklasse in EUR

Anzahl Anteil in %

Insgesamt 274.565 Unternehmen

A | Abweichungen in den Summen sind in der Regel auf das Runden der Einzelpositionen zurückzuführen.

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Mittelstandsbericht 2012 – 201616

Während bei der Betrachtung der Zahl der Unternehmen

Kleinst- und Kleinunternehmen bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz

dominieren, verändert sich dies mit Blick auf die Umsätze:

Großunternehmen mit über 50 Mio. Euro Jahresumsatz erwirt-

schaften weit mehr Umsätze als alle Mittelständler und Mit-

telständlerinnen zusammen. In Abbildung 5 (auf S. 15) ist dies

deutlich zu erkennen: Auf die 98,3 % Kleinst- und Kleinunter-

nehmen entfielen nur 23,6 % der steuerpflichtigen Umsätze,

auf die 1,3 % mittleren Unternehmen entfielen 13,7 % und

auf die 0,4 % Großunternehmen dagegen 62,8 %.

Innerhalb der Verteilung von Unternehmen und Umsätzen auf

die Umsatzgrößenklassen gibt es kaum Unterschiede zwischen

Niedersachsen und Deutschland (vgl. Tabelle 4).

Unternehmensbestand gewachsen. Der Unternehmensbe-

stand ist im Betrachtungszeitraum 2009 bis 2014 um 3,5 %

gewachsen (vgl. Tabelle 5). Diese Wachstumsrate liegt in

Niedersachsen damit knapp über der bundesdeutschen Rate

von 3,3 %. Der Gesamtbestand an privatwirtschaftlichen

Unternehmen in Niedersachsen nahm zwischen den Jahren

2009 und 2012 laut Umsatzsteuerstatistik kontinuierlich zu,

2013 und 2014 sank der Unternehmensbestand leicht. Im Jahr

2015 dürfte die Anzahl umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen

aufgrund des rückläufigen Gründungsgeschehens in Nie-

dersachsen eher zurückgegangen als gestiegen sein. Da sich

sowohl die Zahlen der KMU als auch der Großunternehmen im

Betrachtungszeitraum nahezu proportional verändert haben,

schwankte der Anteil des Mittelstands in jedem dieser Jahre

zwischen 99,6 % bzw. 99,7 %.

Umsatzentwicklung positiv. Die Umsatzentwicklung aller

Unternehmen in Niedersachsen in den Jahren 2009 bis 2014

verlief sehr erfreulich. Im Vergleich zur bundesweiten Entwick-

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzelpositionen zurückzuführen.

B | Steuerpflichtige Umsätze aus Lieferungen u. Leistungen, ohne innergemeinschaftliche Erwerbe

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2011), S. 12; Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016b), S. 12; Berechnungen FHDW.

TABELLE 5 | Veränderung der Anzahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und deren Umsätze A)

nach Größenklassen in Niedersachsen 2009 – 2014

Unternehmen Umsatz B)

2009 2014 Veränderung 2009 2014 Veränderung

absolut in % in 1.000 EUR in 1.000 EUR abs. in 1.000 EUR in %

bis 50.000 Euro 71.838 70.188 -1.650 -2,3 % 2.273.309 2.225.863 -47.446 -2,1

50.000 - 500.000 Euro 141.263 145.281 4.018 2,8 % 24.241.608 25.346.569 1.104.961 4,6

500.000 - 2 Mio. Euro 35.531 39.864 4.333 12,2 % 34.508.055 38.819.003 4.310.948 12,5

2 Mio. - 10 Mio. Euro 12.678 14.645 1.967 15,5 % 52.280.605 61.037.322 8.756.717 16,7

10 Mio. - 50 Mio. Euro 3.073 3.532 459 14,9 % 63.995.935 73.725.390 9.729.455 15,2

über 50 Mio. Euro 875 1.055 180 20,6 % 249.911.502 338.921.874 89.010.372 35,6

insgesamt 265.258 274.565 9.307 3,5 % 427.211.016 540.076.022 112.865.006 26,4 %

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzelpositionen zurückzuführen.

B | Lieferungen und Leistungen, ohne innergemeinschaftliche Erwerbe

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016b), S. 12; Statistisches Bundesamt (2016b), Tabelle 3.1; Berechnungen FHDW.

TABELLE 4 | Verteilung von Unternehmen und Umsätzen A) 2014 in Niedersachsen und Deutschland

Verteilung nach Umsatzgrößenklassen 2014

Unternehmen Umsätze B) Umsatzgrößenklassen Niedersachsen Deutschland Niedersachsen Deutschland absolut in % absolut in % in Mio. EUR in % in Mio. EUR in %

Kleinstunternehmen: bis 50.000 Euro 70.188 25,6 877.395 27,1 2.226 0,4 28.007 0,5 50.000 – 500.000 Euro 145.281 52,9 1.740.377 53,7 25.347 4,7 294.473 5,0 500.000 – 2 Mio. Euro 39.864 14,5 415.575 12,8 38.819 7,2 403.671 6,9

Kleinunternehmen: 2 Mio. – 10 Mio. Euro 14.645 5,3 156.923 4,8 61.037 11,3 652.268 11,1

Mittlere Unternehmen: 10 Mio. – 50 Mio. Euro 3.532 1,3 38.300 1,2 73.725 13,7 792.486 13,5

Großunternehmen: über 50 Mio. Euro 1.055 0,4 11.651 0,4 338.922 62,8 3.699.970 63,0

insgesamt 274.565 100,0 3.240.221 100,0 540.076 100,0 5.870.875 100,0

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 17

lung (+19,9 %) konnten die niedersächsischen Unternehmen

ein überproportionales Umsatzwachstum (+26,4 %, vgl.

Tabelle 5) erwirtschaften. Im Zuge der Wirtschaftskrise war

der Gesamtumsatz aller Unternehmen im Jahr 2009 zwar auf

427,2 Mrd. Euro gesunken. Bis zum Jahr 2011 stieg er aber im

Zuge der wirtschaftlichen Erholung um knapp 80,0 Mrd. Euro

auf 506,2 Mrd. Euro an. Diese positive Entwicklung setzte sich

2012 und 2013 fort. So kletterten die Umsätze aller Unter-

nehmen im Jahr 2012 auf 514,7 Mrd. Euro bzw. im Jahr 2013

auf 521,9 Mrd. Euro. Im Jahr 2014 konnten die Unternehmen

diese nochmals steigern: um rund 18 Mrd. Euro auf nunmehr

540,1 Mrd. Euro. Insgesamt nahmen die Umsätze der nieder-

sächsischen Unternehmen im Betrachtungszeitraum 2009 bis

2014 nominell um 26,4 % zu. Die kleinen und mittleren Unter-

nehmen erwirtschafteten 2014 mit 201,2 Mrd. Euro einen um

13,8 % höheren Umsatz als die KMU des Jahres 2009 (177,3

Mrd. Euro) (Deutschland: +14,0 %).

Über alle Unternehmen gerechnet, erzielten die Unternehmen

im Jahr 2014 einen durchschnittlichen Umsatz von rund 1,97

Mio. Euro. Dies liegt etwas über dem bundesweiten Durch-

schnitt von rund 1,81 Mio. Euro. Der Blick auf den durch-

schnittlichen Umsatz eines KMU in Niedersachsen im Jahr 2014

ergibt ein ähnliches Bild: Er betrug rund 735.000 Euro, der

eines KMU in Deutschland rund 672.000 Euro.

KMU-Umsatzanteile. Bei der Analyse der Umsätze mittel-

ständischer Unternehmen je nach Wirtschaftszweig schneiden

die KMU sehr unterschiedlich ab. So werden – wenig überra-

schend – im Gastgewerbe 96,3 % des Umsatzes durch KMU

generiert. Aber auch im Bereich des Grundstücks- und Woh-

nungswesens (92,4 %), im Baugewerbe (85,6 %) und bei den

freiberuflichen Dienstleistungen (83,9 %) liegt der Umsatzan-

teil kleiner und mittlerer Unternehmen bei mehr als 80 % (vgl.

Abbildung 6). Die Anteile der KMU am Branchenumsatz in der

Energieversorgung belaufen sich dagegen nicht unerwartet auf

18,9 % und im Verarbeitenden Gewerbe sogar nur auf 15,6 %.

Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass der Umsatzanteil

der KMU in den meisten Branchen höher ist als im gesamt-

deutschen Durchschnitt. Abgesehen von der Land- und

Forstwirtschaft und Fischerei, dem Verarbeitenden Gewerbe,

der Wasserversorgung sowie den sonstigen wirtschaftlichen

Dienstleistungen weist Niedersachsen eine höhere Beteiligung

der KMU am Umsatz in den jeweiligen Bereichen aus. Eine

bei Weitem größere Rolle spielen die KMU in Niedersachsen

bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (57,3 %

des Umsatzes kommen vom Mittelstand; in Deutschland nur

33,1 %) und in der IuK-Branche (79,3 % gegenüber deutsch-

landweit 39,4 %).

ABB. 6 | Umsatzanteil kleiner und mittlerer Unterneh-

men nach Wirtschaftsabschnitten 2014 – in Prozent

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016b), S. 30ff.; Berechnungen FHDW.

Deutschland

Niedersachsen

Anteil kleiner und mittlerere Unternehmen am jeweiligen Gesamtumsatz in %

88,7

22,1

9,9

55,0

82,2

35,4

46,5

87,8

39,4

33,1

79,4

71,0

64,7

55,2

37,0

75,2

15,6

18,9

54,6

85,6

49,1

61,2

96,3

79,3

57,3

92,4

83,9

64,2

58,6

37,2

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht

Verarbeitendes Gewerbe

Energieversorgung

Wasserversorgung, Abwasser

Baugewerbe

Handel, Instandhaltung und Reperatur von Kfz

Verkehr und Lagerei

Gastgewerbe

Information und Kommunikation

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Grundstücks- und Wohnungswesen

Freiberufliche wissenschaftl. und technische Dienstleistungen

Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen

Übrige Dienstleistungen

Insgesamt

0  10  20  30  40  50  60  70  80  90  100

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Mittelstandsbericht 2012 – 201618

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzelpositionen zurückzuführen.

B | nur Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2016); Berechnungen FHDW.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2016); Berechnungen FHDW.

TABELLE 6 | Verteilung von Betrieben und Beschäftigten 2015 A)

Verteilung nach Größenklassen am 30.06.2015

Betriebe B) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Beschäftigtengrößenklassen Niedersachsen Deutschland Niedersachsen Deutschland

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

1 – 9 152.472 77,4 1.690.748 78,6 458.792 16,5 4.973.808 16,2

10 – 49 35.372 18,0 360.784 16,8 714.368 25,6 7.269.711 23,6

50 – 249 7.937 4,0 85.282 4,0 774.072 27,8 8.523.066 27,7

250 und mehr 1.257 0,6 15.216 0,7 836.779 30,1 10.004.712 32,5

insgesamt 197.038 100,0 2.152.030 100,0 2.784.011 100,0 30.771.297 100,0

ABB. 7 | Entwicklung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Unternehmensgrößenklassen

2010 – 2015

2010 2011 2012 2013 2014 2015

Große Betriebe

(250 und mehr Beschäftigte)

Kleine und mittlere Betriebe

(bis zu 249 Beschäftigte)

2.478.845

745.663 779.608

1.764.079 1.812.096 1.853.413 1.871.050 1.902.514

2.667.446 2.722.519

796.396 820.005

1.947.232

2.784.011

836.779714.766

2.557.759 2.633.021

3.2 Der Mittelstand als Arbeitgeber und Ausbilder

Mehr Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäf-

tigten. Die Anzahl aller Betriebe mit sozialversicherungspflich-

tig Beschäftigten hat von 191.150 im Jahr 2010 auf 197.038

im Jahr 2015 zugenommen.16 Dies entspricht einer Steigerung

um 3,1 %. Dieselbe Steigerungsrate für diesen Zeitraum lässt

sich auch für die Bundesebene feststellen.17

Rund 152.500 Betriebe, d.h. gut 77 % der Betriebe, beschäf-

tigten zum 30. Juni 2015 weniger als 10 sozialversicherungs-

pflichtige Angestellte. Nur rund 1.250 Betriebe beschäftigten

mehr als 250 Mitarbeiter, so dass 99,4 % aller Betriebe in Nie-

dersachsen (195.781 Betriebe) weniger als 250 Beschäftigte

haben.18 Dieses Muster findet sich ebenso auf Bundesebene

(vgl. Tabelle 6).

Mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Nicht

nur die Zahl der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig

Beschäftigten hat im Betrachtungszeitraum erfreulicherweise

zugenommen, sondern auch die Zahl der sozialversicherungs-

pflichtig Beschäftigten. Während die Unternehmen in der Wirt-

schafts- und Finanzkrise versucht haben, ihre Kernbelegschaft

zu halten, führte die konjunkturelle Erholung zu sehr positiven

Auswirkungen auf dem niedersächsischen Arbeitsmarkt.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist

in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils zum Stichtag 30.06 von

2,48 Mio. auf insgesamt 2,78 Mio. angewachsen (vgl. Abbil-

dung 7).19 Somit wurden in der niedersächsischen Wirtschaft

im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2015 mehr als 300.000

neue Jobs geschaffen. Dies entspricht einem Beschäftigungszu-

wachs von 12,3 %. Zum Vergleich: Der Zuwachs im Bundes-

durchschnitt betrug nur 10,0 %.

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 19

ABB. 8 | Veränderung der Anzahl der sozialversiche-

rungspflichtig Beschäftigten in KMU und insgesamt

2010 – 2015

2.478.845

1.764.079

714.766

1.947.232

2.784.011

836.779

+305.166 +12,3%

+122.013 +17,1%

+183.153 +10,4%

Große Betriebe (250 und mehr Beschäftigte)

Kleine und mittlere Betriebe (bis zu 249 Beschäftigte)

2010 2015

rungspflichtig Beschäftigten sind in den industriellen Branchen

tätig: im Gesundheits- und Sozialwesen rund 425.000 sozial-

versicherungspflichtig Beschäftigte (15,2 %); im Wirtschaftsbe-

reich Handel 403.421 (14,5 %) (vgl. Tabelle 7, Seite 20).

Betrachtet man jedoch die Beschäftigungsanteile der KMU an

den Gesamtbeschäftigten einer Branche, bestehen deutliche

Unterschiede. So sind z. B die rund 604.000 sozialversiche-

rungspflichtig Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe zu

rund 57 % in kleinen und mittleren Betrieben beschäftigt, im

Bau- bzw. im Gastgewerbe beispielsweise über 95 %.

Drei Viertel aller Ausbildungen in KMU. Gemäß der Be-

schäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)21 war

im Jahr 2015 von den rund 142.553 Auszubildenden der weit-

aus größte Teil, rund 75,6 % bzw. rund 108.000, in kleinen

und mittleren Betrieben zu finden (vgl. Tabelle 8). Niedersäch-

sische KMU tragen damit überdurchschnittlich zur Ausbildung

bei, denn der bundesweite Anteil liegt bei den kleinen und

mittleren Betrieben nur bei 71,4 %. Bemerkenswert ist zudem,

dass fast jeder fünfte Auszubildende in einem Betrieb mit

weniger als 10 Beschäftigten ausgebildet wird.

Erfreulich ist, dass die Anzahl der Auszubildenden in den

Jahren 2010 bis 2015 jeweils zum Stichtag 30.06 von 135.404

auf insgesamt 142.553 angewachsen ist.22 Dies entspricht

einem Zuwachs von 5,3 %. Dies ist umso bemerkenswerter,

als auf Bundesebene die Zahl der sozialversicherungspflichtig

beschäftigten Auszubildenden um 9,6 % zurückgegangen

ist. Somit wurden in der niedersächsischen Wirtschaft im

Betrachtungszeitraum 2010 bis 2015 mehr als 7.000 neue

Ausbildungsplätze geschaffen, 4.140 davon von den mittel-

ständischen Betrieben. Während in Kleinstbetrieben die Zahl

der Ausbildungsplätze zurückgegangen ist, schufen insbeson-

dere die kleinen und mittleren Betriebe in der Summe neue

Ausbildungsplätze. Insgesamt lässt sich für den Zeitraum 2010

bis 2015 feststellen, dass die Ausbildungsquote in Niedersach-

sen deutlich höher ist als im Bundesgebiet.

16 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016b), Sonderauswertung. Da in dieser statistischen Quelle der Bereich der selbstständigen Ein-Personen-Unternehmen und der Unterneh- men mit ausschließlich nicht-versicherten Mitarbeitern nicht enthalten sind, liegt die Zahl der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutlich unter der Zahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (vgl. Kap. 3.1).

17 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016b), Sonderauswertung.

18 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016b),. Sonderauswertung.

19 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016b),. Sonderauswertung

20 | Zur Diskussion, inwiefern die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigungsbeitrag des Mittelstands messen, vgl. Niedersächsischen Mittelstands- bericht 2007 – 2011.

21 | Die Ausbildungsstatistik der BA bildet nur einen Ausschnitt der Ausbildungsverhältnisse ab. So befinden sich noch weitere Personen in außerbetrieblicher Ausbildung, z. B in vollzeitschulischer Berufsausbildung in öffentlichen und privaten berufsbildenden Schulen. Zudem werden über die Bundesagentur für Arbeit nur die Ausbildungsverhältnisse von Personen erfasst, welche sich vorab als ausbildungssuchend gemeldet haben.

22 | Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016b), Sonderauswertung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2016b), Sonderauswertung; Berechnungen FHDW.

Mittelstand größter Arbeitgeber. Insgesamt waren in

Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten 69,9 % tätig.

Von den insgesamt 2,78 Mio. sozialversicherungspflichtig

Beschäftigten im Jahr 2015 hatten 16,5 % einen Arbeitsplatz

in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten. Der Beschäfti-

gungsanteil der KMU fällt damit gut 2,5 Prozentpunkte höher

aus als in Deutschland (67,5 %). Der Mittelstand war und ist in

der Summe somit der größte Arbeitgeber in Niedersachsen.

Durch diese positive Entwicklung stieg auch die durchschnittliche

Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je Betrieb.

In den Betrieben in Niedersachsen arbeiten 2015 im Schnitt 14

sozial versicherungspflichtig Beschäftigte, im Jahr 2010 waren es 13.

Wie Abbildung 8 zeigt, entstanden im Betrachtungszeitraum

(+305.166 neue Arbeitsplätze) nicht nur in den großen Betrie-

ben zusätzliche Arbeitsplätze, sondern zu 60 % in den kleinen

und mittleren Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten. Diese

schufen in der Summe rund 180.000 neue sozialversicherungs-

pflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 2010 bis

2015.20 Damit wird die Rolle der KMU als Jobmotor in Nieder-

sachsen erneut bestätigt.

Jeder fünfte Arbeitsplatz im Verarbeitenden Gewerbe.

Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt ergeben sich in

einigen Branchen deutliche Unterschiede, was den Anteil der

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Mittelstand nach

Wirtschaftsabschnitten betrifft. Das offenbart die sektorale

Betrachtung. Rund 604.000 bzw. 21,7 % der sozialversiche-

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Mittelstandsbericht 2012 – 201620

TABELLE 7 | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Niedersachsen nach Größenklassen und Wirtschafts-

abschnitten 2015 A)

sozialversicherungspflichtig Betriebsgrößenklassen Mittelstandsanteil C)

Beschäftigte insgesamt 1 – 9 10 – 49 50 – 249 ≥ 250 im Wirtschaftszweig

Wirtschaftsabschnitt Niedersachsen Deutschl. Niedersachsen Nds. Deutschl.

absolut in % = 100 B) in % in % in %

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 37.426 1,3 167 55,7 29,0 11,5 – 96,1 98,1

Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 11.137 0,4 164 5,5 – 30,9 48,9 36,4 48,9

Verarbeitendes Gewerbe 604.184 21,7 100 4,8 15,0 27,1 50,4 46,9 49,3

Energieversorgung 22.053 0,8 107 7,1 12,4 37,0 43,2 56,5 49,7

Wasserversorg.; Abwasser- und Abfallentsorg. und Beseitigung von Umweltverschmutzung 21.773 0,8 103 – 25,1 41,6 20,7 66,7 73,4

Baugewerbe 175.891 6,3 114 30,4 44,6 19,2 4,6 94,3 95,1

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 403.421 14,5 105 24,9 38,2 29,1 7,2 92,2 87,1

Verkehr und Lagerei 143.826 5,2 99 11,7 32,1 30,5 23,3 74,3 68,4

Gastgewerbe 82.301 3,0 91 40,0 43,0 – 2,0 83,1 96,1

Information und Kommunikation 52.003 1,9 61 15,2 27,9 34,5 24,5 77,5 70,5

Erbringung von Finanz- und Versicherungs- dienstleistungen 79.573 2,9 88 14,4 14,1 29,9 38,9 58,5 50,5

Grundstücks- und Wohnungswesen 15.348 0,6 71 54,5 28,5 – – 82,9 91,3

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftl. und technischen Dienstleistungen 156.647 5,6 86 24,1 30,7 22,9 18,3 77,8 73,2

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 187.584 6,7 96 10,9 19,2 38,7 29,2 68,8 71,8

Öffentl. Verw., Verteidigung; Sozialversicherung 165.188 5,9 108 2,2 13,3 35,5 44,6 51,0 47,9

Erziehung und Unterricht 103.847 3,7 98 11,8 36,7 22,4 29,1 70,9 65,9

Gesundheits- und Sozialwesen 424.397 15,2 107 14,1 20,9 28,4 34,4 63,4 59,1

Kunst, Unterhaltung und Erholung 23.919 0,9 99 36,7 26,7 22,7 12,1 86,1 80,0

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 69.221 2,5 95 38,9 26,8 24,1 7,1 89,8 82,9

Private Haushalte 3.752 0,1 88 – – 0,0 – 0,0 99,2

Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 497 0,0 28 – 0,0 – – 0,0 34,3

ohne Angabe zum Wirtschaftszweig 23 0,0 13 100,0 – – – – 54,8

Gesamt 2.784.011 100,0 100 16,5 25,6 27,8 30,1 69,9 67,5

TABELLE 8 | Verteilung der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden nach Größenklassen 2015 A)

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzel positionen zurückzuführen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2016b), Sonderauswertung; Berechnungen FHDW.

Verteilung nach Größenklassen am 30.06.2015

Auszubildende mit Arbeitsvertrag

Beschäftigungsgrößen Niedersachsen Deutschland Ausbildungsquote

absolut in % absolut in % Niedersachsen Deutschland

1 - 9 Beschäftigte 26.826 18,8 234.861 17,6 5,8 4,7

10 - 49 Beschäftigte 43.044 30,2 351.837 26,4 6,0 4,8

50 - 249 Beschäftigte 37.958 26,6 364.289 27,4 4,9 4,3

250 und mehr Beschäftigte 34.725 24,4 380.385 28,6 4,1 3,8

insgesamt 142.553 100,0 1.331.372 100,0 5,1 4,3

viele sozialversicherungspfl. Beschäftigte tätig wie im dt. Durchschnitt, in Land- und Forstwirt-schaft, Fischerei ist der Beschäftigungsanteil in Nds. knapp 1,7x (167) so hoch wie in Deutschl.– | keine AngabenQuelle: Bundesagentur für Arbeit (2016b), Sonderauswertung; Berechnungen FHDW.

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzel positionen zurückzuführen.B | sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten im jeweiligen WirtschaftsabschnittC | Lesehilfe: Im Verarbeitenden Gewerbe (100) sind in Niedersachsen anteilsmäßig genauso

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 21

Tabelle 9 zeigt den Anteil der Auszubildenden für alle Wirt-

schaftsabschnitte und differenziert nach Beschäftigtengrößen-

klassen in Niedersachsen im Vergleich mit Deutschland. Kleinst-

und Kleinunternehmen weisen mit 5,8 % (Deutschland:

4,7 %) und 6,0 % (Deutschland: 4,8 %) überdurchschnittliche

Ausbildungsquoten auf.

Leichter Rückgang neuer Ausbildungsverträge. Aus Tabel-

le 10 auf der folgenden Seite geht die Entwicklung von 2010

bis 2015, differenziert nach Wirtschaftsabteilungen, hervor.

Gemäß Berufsbildungsbericht23 sank von 2010 bis 2015 die

Zahl der Ausbildungsneuverträge insgesamt bundesweit um

7,8 %. In Niedersachsen wurden 2015 54.573 neue Ausbil-

dungsverträge abgeschlossen, der Rückgang gegenüber 2010,

wo noch über 58.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlos-

sen wurden, betrug allerdings nur 6,4 %.

Industrie und Handel größter Ausbilder. Die Hauptrolle

in der Ausbildung spielen in Niedersachsen – wie auch in

Deutschland – Industrie und Handel mit insgesamt fast 54 %

der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Das Hand-

werk in Niedersachsen steuert gut 30 % der Neuverträge bei

(Deutschland: 27,1 %), hat aber in Niedersachsen den prozen-

tual stärksten Rückgang gegenüber 2010 zu verkraften.

TABELLE 9 | Ausbildungsquoten (am 30.06.2015) nach Branchen und

Beschäftigtengrößenklassen

– | keine Angaben Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2016b), Sonderauswertung; Berechnungen FHDW.

Anteil der Auszubildenden mit Ausbildungsvertrag an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in %

Wirtschaftsabschnitt 1 – 9 10 – 49 50 – 249 ≥ 250 insgesamt

Nds. Deutschl. Nds. Deutschl. Nds. Deutschl. Nds. Deutschl. Nds. Deutschl.

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 10,4 8,1 3,7 4,6 3,4 3,9 – 1,8 7,5 6,1

Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden – 0,5 – 1,6 3,5 3,0 – 4,9 4,0 3,6

Verarbeitendes Gewerbe 7,0 5,5 6,3 4,7 5,0 4,3 4,1 4,0 4,8 4,3

Energieversorgung 1,0 1,2 3,4 2,9 5,8 5,4 5,3 4,7 4,9 4,5

Wasserversorg.; Abwasser- und Abfallentsorg. und Beseitigung von Umweltverschmutzung – 1,1 2,5 1,9 3,6 3,0 – 3,0 2,9 2,5

Baugewerbe 8,4 6,7 9,9 7,6 7,1 6,3 4,9 5,9 8,6 7,0

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 5,7 4,6 7,6 6,4 6,9 5,9 5,4 4,2 6,8 5,6

Verkehr und Lagerei 1,0 0,7 2,0 1,7 3,6 3,4 4,0 3,2 2,9 2,6

Gastgewerbe – 2,0 7,4 5,8 – 8,9 – 4,3 6,0 4,9

Information und Kommunikation 6,6 4,2 5,5 4,1 4,5 3,0 2,7 2,3 4,7 3,2

Erbringung von Finanz- und Versicherungs- dienstleistungen 5,4 4,2 4,7 3,7 7,2 5,1 4,7 4,2 5,6 4,4

Grundstücks- und Wohnungswesen 3,4 2,5 5,0 3,7 3,9 3,1 4,2 3,1

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftl. und technischen Dienstleistungen 7,1 5,4 7,4 4,9 3,8 3,0 3,9 3,2 5,7 4,1

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 4,3 3,5 3,2 2,3 0,9 1,0 0,9 0,9 1,7 1,5

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 0,7 0,7 2,4 2,1 3,2 3,1 4,7 3,5 3,8 3,1

Erziehung und Unterricht 2,0 2,2 2,6 2,6 12,0 9,8 3,4 3,6 4,8 4,6

Gesundheits- und Sozialwesen 6,3 5,9 4,9 5,0 4,1 4,2 5,2 4,9 5,0 4,9

Kunst, Unterhaltung und Erholung 7,7 7,6 6,1 5,0 3,5 3,1 – 1,7 5,5 4,7

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 6,0 5,4 5,6 4,2 5,5 3,7 – 3,3 5,4 4,4

Private Haushalte – 0,2 – – – – – – 0,2 0,2

Exterritoriale Organisationen und Körperschaften – – – – – 0,0 – 0,1 0,0 0,1

ohne Angabe zum Wirtschaftszweig – – – – – – – – – 1,5

Gesamt 5,8 4,7 6,0 4,8 4,9 4,3 4,1 3,8 5,1 4,3

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Mittelstandsbericht 2012 – 201622

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzel positionen zurückzuführen.

B | Öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt

TABELLE 10 | Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge differenziert nach Wirtschaftszweigen 2010 – 2015 A)

Quelle: Bundesinstitut für berufliche Bildung (2016), S. 34; Berechnungen FHDW.

2015 (1.10. des Vorjahres bis 30.9.) Veränderung 2010 – 2015

Wirtschaftsabteilung Niedersachsen Deutschland Niedersachsen Deutschland

absolut in % absolut in % in % in %

Industrie und Handel 29.301 53,7 308.244 59,0 -7,4 -7,5

Handwerk 16.812 30,8 141.513 27,1 -7,5 -10,0

Freie Berufe 4.479 8,2 43.053 8,2 -3,9 0,9

Sonstige B) 3.981 7,3 29.283 5,6 3,6 -10,3

insgesamt 54.573 100,0 522.093 100,0 -6,4 -7,8

TABELLE 11 | FuE-Personal der forschenden Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen in der

Wirtschaft 2009 – 2013

Quelle: SV Wissenschaftsstatistik GmbH (2016), Sonderauswertung.

FuE-Personal (Vollzeitäquivalente)

Beschäftigtengrößenklassen Niedersachsen Deutschland

2009 2011 2013 2009 2011 2013

unter 100 Beschäftigte 1.576 2.014 2.061 29.259 35.103 36.390

100 – 249 Beschäftigte 1.257 1.354 1.540 23.213 25.138 21.913

250 – 499 Beschäftigte 1.349 1.415 893 21.615 24.742 23.390

500 und mehr Beschäftigte 19.564 22.428 24.218 254.761 268.763 275.311

insgesamt 23.746 27.211 28.712 328.848 353.746 357.004

3.3 Forschung und Entwicklung im Mittelstand

Forschende Unternehmen mit Hauptsitz in Niedersachsen produ-

zieren mittlerweile genauso FuE-intensiv wie der deutschlandwei-

te Durchschnitt.24 Der Anteil der FuE-Aufwendungen am Umsatz

(FuE-Intensität) lag über alle Größenklassen hinweg bis 2009

unter dem entsprechenden Referenzwert für Deutschland. Das

Jahr 2009 markiert hierbei eine Sonderentwicklung: Die FuE-In-

tensität ist in Deutschland und Niedersachsen spürbar höher

ausgefallen, weil die Umsätze krisenbedingt stärker eingebrochen

sind als die FuE-Aufwendungen. Nunmehr liegt der Anteil der

internen FuE-Aufwendungen am Umsatz aller niedersächsischen

Unternehmen bei 2,7 % genauso wie in Deutschland (vgl. Tabelle

12). Vor dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen

sind die FuE-Anstrengungen wieder zu erhöhen.

Die Sonderauswertung der FuE-Statistik für die Jahre 2009 –

2013 durch die SV-Wissenschaftsstatistik GmbH gibt Einblick

in die Entwicklung des FuE-Personals und der FuE-Intensitäten

in den verschiedenen Beschäftigtengrößenklassen.25 Allerdings

ist hierbei zu beachten, dass die Grundgesamtheit der vom

Stifterverband vorgenommenen Erhebung nur den „FuE-af-

finen Teil des Wirtschaftssektors“26 umfasst. Dies sind derzeit

bundesweit rund 30.000 Unternehmen mit rund 360.000

Beschäftigten im FuE-Bereich. Die forschenden Unternehmen

machen somit bundesweit nur rund 1 % am gesamten Unter-

nehmensbestand aus.

Insgesamt ist die Zahl des FuE-Personals in Niedersachsen in

diesen Unternehmen von rund 24.000 Personen im Jahr 2009

auf rund 29.000 Personen im Jahr 2013 überproportional

angewachsen (+20,9 %, Bund: 8,6 %).

Zuwachs bei FuE-Personal. Traditionell zählt Niedersachsen zu

den Bundesländern, in denen FuE und damit das FuE-Personal

mehr als üblich auf Großunternehmen konzentriert sind. So ist

in Niedersachsen nur jede achte Mitarbeiterin bzw. jeder achte

Mitarbeiter bzw. rund 3.600 Personen im FuE-Bereich in einem

mittelständischen Unternehmen zu finden (vgl. Tabelle 11).

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 23

Zum Vergleich: Im Bundesdurchschnitt ist jede sechste for-

schende Person im Mittelstand tätig. Erfreulich ist der Zuwachs

beim FuE-Personal im niedersächsischen Mittelstand. Hier ist im

Zeitraum 2009 – 2013 ein Wachstum von 27,1 % festzustellen

(Bund: 11,1 %).

Viele kleine forschungsintensive KMU. Differenziert nach

Größenklassen fällt die starke FuE-Intensität bei den forschen-

den KMU mit weniger als 100 Beschäftigten auf, d.h. wenn

ein KMU in der Forschung aktiv ist, dann richtig. Hier liegen

die niedersächsischen KMU bei der FuE-Intensität knapp über

dem bundesweiten Durchschnitt. Schwächen sind bei den

forschenden KMU mit 100 – 249 Beschäftigten festzustellen.

Der Anteil von KMU am gesamten FuE-Personal der FuE-af-

finen Wirtschaft in Niedersachsen steigt seit 2001 wieder

kontinuierlich an. Im Jahr 2013 lag der Anteil bei 12,5 % (vgl.

Abbildung 9). Allerdings haben die FuE-affinen KMU insge-

samt in Deutschland ihren Anteil am gesamten FuE-Personal

in den letzten Jahren stark ausgebaut (2013: 16,3 %), so

dass trotz des Aufholprozesses bei den niedersächsischen

KMU nach wie vor eine Lücke bestehen bleibt. Acht von

zehn Personen, die im Bereich FuE beschäftigt sind, forschen

in Niedersachsen bei Großunternehmen.

Die Detailbetrachtung für das Jahr 2013 offenbart, dass die

forschenden Unternehmen in Niedersachsen mit weniger

als 100 Beschäftigten mit Abstand die höchste FuE-Perso-

nalintensität aufweisen (2013 in Niedersachsen 12,4 %).

Vor dem Hintergrund der höheren FuE-Aufwendungen bei

diesen Unternehmen (vgl. Tabelle 12) ist dies ein erwartba-

res Ergebnis.

Hinweise auf das Innovationsverhalten lassen sich aus dem

IAB Betriebspanel ableiten.27 Weiterentwicklungen von

TABELLE 12 | FuE-Intensität der forschenden Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen

in der Wirtschaft 2009 – 2013 (Verteilung nach Hauptsitz)

Quelle: SV Wissenschaftsstatistik GmbH (2016), Sonderauswertung.

Anteil der internen FuE-Aufwendungen am Umsatz in %

Beschäftigtengrößenklassen Niedersachsen Deutschland

2009 2011 2013 2009 2011 2013

unter 100 Beschäftigte 6,4 5,8 5,9 6,2 5,9 5,7

100 – 249 Beschäftigte 2,8 2,6 2,6 3,6 3,6 3,2

250 – 499 Beschäftigte 1,7 1,7 1,3 2,9 2,8 3,1

500 und mehr Beschäftigte 3,1 2,9 2,8 3,5 2,6 2,6

insgesamt 3,0 2,8 2,7 3,5 2,7 2,7

23 | Vgl. Bundesinstitut für berufliche Bildung (2016), S. 34.

24 | Die Analysen für Forschung und Entwicklung (FuE) im niedersächsischen Mittelstand beruhen auf einer Sonderauswertung der FuE-Statistik des Stifterverbandes in der Wissenschaftsstatistik GmbH; SV Wissenschaftsstatistik GmbH (2016). Erhoben werden

dabei sowohl Angaben zu den FuE-Aufwendungen als auch zum für FuE-Aufgaben eingesetzten Personal.

25 | Die Abgrenzung des FuE-Begriffs erfolgt nach Maßgabe der im Frascati-Handbuch festgeschriebenen internationalen Konvention. Hiernach sind unter der FuE sämtliche Formen der „systematische(n), schöpferische(n) Arbeit zur Erweiterung des vorhande- nen Wissens und die Anwendung dieses Wissens auf neue Probleme“ zu fassen. Der von der OECD geprägte FuE-Ausdruck schließt die Grundlagenforschung ebenso wie die angewandte und experimentelle Forschung ein, vgl. Maaß (2012), S. 25ff. 26 | Vgl. Legler et al. (2010), S. 12.

27 | Vgl. Forschungsstelle Firmenpanel Niedersachsen in Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) und Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (2016), S. 91. Es wird zwischen Produkt- und Prozessinnovationen unterschieden. Allerdings liegen lediglich Angaben zur Durchführung, nicht aber zu den damit verbundenen finanziellen Aufwendungen solcher Innovationen im zurückliegenden Geschäftsjahr vor.

Quelle: SV Wissenschaftsstatistik GmbH (2016), Sonderauswertung.

ABB. 9 | Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen

am FuE-Personal 2009 – 2013 in Prozent

2009 2011 2013

16,017,0

16,3

11,912,4 12,5

Deutschland

Niedersachsen

18%

16%

14%

12%

10%

8%

6%

4%

2%

0%

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Mittelstandsbericht 2012 – 201624

Über 27.300 exportierende KMU. 28.199 umsatzsteuer-

pflichtige, in Niedersachsen ansässige Unternehmen erzielten im

Jahr 2014 einen Teil ihres Umsatzes auf Auslandsmärkten (vgl.

Tabelle 14). Davon waren 97,1 % (27.370) kleine und mittlere

Unternehmen mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Vor allem Handel und Verarbeitendes Gewerbe. Mit

einem Anteil von 44,9 % entfielen in Niedersachsen im Jahr

2014 die meisten Exportunternehmen auf den Handel. Unter

den KMU lag der entsprechende Anteil bei 45,0 %. An zweiter

Stelle folgte das Verarbeitende Gewerbe mit einem Anteil von

19,4 % aller Exportunternehmen bzw. 18,6 % der expor-

tierenden KMU. Die freiberuflichen, wissenschaftlichen und

technischen Dienstleistungen machten 6,0 % aller Exportun-

ternehmen und 6,1 % der exportierenden KMU aus.

2014: KMU exportieren fast 17 Mrd. Euro. Die mittelständi-

schen Exportunternehmen in Niedersachsen erzielten im Jahr

2014 Exportumsätze in Höhe von fast 17 Mrd. Euro (vgl. Tabel-

le 14). Dies entspricht einem KMU-Anteil an den Exportumsät-

zen von 11,6 %.

Vor allem Verarbeitendes Gewerbe. Die sektorale Betrach-

tung offenbart, dass das Verarbeitende Gewerbe für rund

85 % aller Exportumsätze im Jahr 2014 verantwortlich war.

Der Handel, der zahlenmäßig die meisten Exportunternehmen

stellte, folgt mit rund. 13,6 Mrd. Euro. Betrachtet man die

Exportumsätze aller KMU, so hatten die des Verarbeitenden

Gewerbes daran einen Anteil von 45,6 %.

Produkten fanden in 31 % der Betriebe in Niedersachsen

statt und machten den Großteil der Produktinnovationen

aus. Sortimentserweiterungen wurden in 20 % vorge-

nom men, Marktneuheiten gab es nur bei 4 % (vgl. Tabelle

13). Prozess entwicklungen werden von 13 % der Betriebe

vor genommen. Insgesamt stehen die niedersächsischen

Unternehmen aktuell im Vergleich zum westdeutschen

Durchschnitt etwas günstiger da.

Differenziert nach Beschäftigtengrößenklassen zeigt sich,

dass die Innovationsaktivität in jeder Form mit der Unter-

nehmensgröße steigt (vgl. Tabelle 13). Bei kleineren Unter-

nehmen sind Weiterentwicklung und Sortimentserweiterun-

gen die wichtigsten Innovationsaktivitäten. Marktneuheiten

kommen bedingt durch den hohen Entwicklungsaufwand in

den kleinen Betrieben sehr selten vor.

3.4 Mittelstand und Außenhandel

Da die Außenhandelsstatistik keine unternehmensspezifischen

Daten erfasst, lässt sie beispielsweise keine Aussagen darü-

ber zu, wie viele mittelständische Unternehmen exportieren

und wie sich der Export des Mittelstands auf die verschiede-

nen Branchen verteilt. Um dies beziffern zu können, wird im

Folgenden die Umsatzsteuerstatistik mittels Sonderauswer-

tung herangezogen.28 Die Umsatzsteuerstatistik umfasst alle

umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Damit berücksichtigt

sie – im Gegensatz zur Statistik des Verarbeitenden Gewer-

bes – auch Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten.

Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 50 Mio. Euro

Jahresumsatz. Auf Grund unterschiedlicher Erhebungsmetho-

den ist die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Statistiken

eingeschränkt.

TABELLE 13 | Anteil der Betriebe mit Produkt- und Prozessinnovationen 2014 in Niedersachsen und

Westdeutschland nach Beschäftigtengrößenklassen in Prozent

Quelle: Forschungsstelle Firmenpanel Niedersachsen in Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) und Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (2016), S. 91.

Produktentwicklung im letzten Geschäftsjahr

Weiterentwicklung Sortimentserweiterung Marktneuheiten Prozess-Entwicklung

Niedersachsen 31 20 4 13

darunter in Betrieben mit 1 – 4 Beschäftigten 25 14 1 11

5 – 19 Beschäftigten 32 24 6 12

20 – 99 Beschäftigten 42 22 7 19

100 und mehr Beschäftigten 50 31 12 29

Westdeutschland 30 18 5 11

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 25

Die Zahl der exportierenden KMU ist im Betrachtungszeitraum

leicht zurückgegangen (vgl. Abbildung 10). Obwohl viele Unter-

nehmen in den vergangenen Jahren den erstmaligen Schritt auf die

Auslandsmärkte gewagt haben, haben anscheinend eine ähnlich

hohe Anzahl von KMU ihre Exportaktivitäten eingestellt. Somit

besteht in vielen Branchen wie auch im Mittelstand insgesamt wei-

teres Potenzial für den erfolgreichen Einstieg in das Auslandsgeschäft.

Exportumsatz-Entwicklung sehr positiv. Der Exportumsatz

der niedersächsischen Wirtschaft hat sich sehr positiv entwi-

ckelt. Die kleinen und mittleren Unternehmen konnten nach

der Sonderauswertung der Umsatzsteuerstatistik ihren Expor-

tumsatz von 15,3 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf 16,9 Mrd. Euro

in 2014 steigern (vgl. Abbildung 11, Seite 26).

28 | Vgl. Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016c), Sonderauswertung.

29 | Gegenüber der Außenhandelsstatistik ist das Exportvolumen in der Umsatzsteuerstatistik höher, da im Rahmen der Extrahandelsstatistik – bis auf wenige Ausnahmen – Waren-

sendungen von weniger als 1.000 Euro von der Anmeldung befreit sind und im Rahmen der Intrahandelsstatistik Unternehmen befreit sind, deren im Intrahandel getätigte jährliche

Versendungen in andere Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen Mitgliedstaaten jeweils den Wert von 500.000 Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr nicht überschritten haben, vgl. Holz et al. (2013), S. 5ff.

TABELLE 14 | Exportunternehmen und Exportumsatz in Niedersachsen nach Wirtschaftszweigen 2014 A) –

Alle Unternehmen und KMU

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016c), Sonderauswertung; Berechnungen FHDW.

Exportunternehmen und -umsatz

Insgesamt KMU KMU-Anteil in %

Nr. der Wirtschaftszweig Fälle Umsatz in Fälle Umsatz in Fälle Umsatz Klass. B) 1.000 EUR€ 1.000 EUR

A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 758 805.946 747 306.946 98,5 38,1

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 91 617.142 82 167.757 90,1 27,2

C Verarbeitendes Gewerbe 5.474 123.668.144 5.091 7.711.304 93,0 6,2

D Energieversorgung 162 20.608 151 15.742 93,2 76,4

E Wasserversorgung; Abwasser-/Abfallentsorgung 179 533.170 172 251.549 96,1 47,2

F Baugewerbe 1.191 191.793 1.183 141.974 99,3 74,0

G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 12.654 13.564.823 12.329 5.448.184 97,4 40,2

H Verkehr und Lagerei 2.208 4.401.616 2.177 2.039.645 98,6 46,3

I Gastgewerbe 309 3.856 • • • •

J Information und Kommunikation 953 162.565 944 147.627 99,1 90,8

K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 94 45.210 89 20.737 94,7 45,9

L Grundstücks- und Wohnungswesen 427 159.572 424 102.748 99,3 64,4

M Freiberufl., wissenschaftl. u. techn. Dienstleistungen 1.683 459.756 1.678 285.635 99,7 62,1

N Sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen 1.120 810.614 1.105 209.739 98,7 25,9

P Erziehung und Unterricht 144 9.460 • • • •

Q Gesundheits- und Sozialwesen 113 27.692 109 23.996 96,5 86,7

R Kunst, Unterhaltung und Erholung 283 12.597 • • • •

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 356 17.544 • • • •

Insgesamt ohne Öffentliche Verwaltung 28.199 145.512.108 27.370 16.916.967 97,1 11,6

688

27.481

28.169

746

27.526

28.272811

27.845

28.656

821

27.893

28.714

818

27.829

28.647

829

27.370

28.199

KMU

Großunternehmen

ABB. 10 | Anzahl der Exportunternehmen in Nieder-

sachsen 2009 – 2014

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzel positionen zurückzuführen.

B | Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008.

• | Nachweis aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht möglich.

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016c), Sonderauswertung; Berechnungen FHDW.

2009 2010 2011 2012 2013 2014

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Mittelstandsbericht 2012 – 201626

3.5 Zahl und Entwicklung der Selbstständigen

Mittelständische Unternehmen werden i. d. R. von ihren Inha-

bern geführt. 2015 waren 362.900 Personen in Niedersachsen

selbstständig tätig (vgl. Tabelle 15).30 Bezogen auf das Jahr

2010 ging die Anzahl der Selbstständigen leicht zurück.

Leichter Rückgang. Zwar stieg zunächst die Zahl der Selbst-

ständigen von 364.000 im Jahr 2010 auf 379.000 im Jahr 2012

an, danach ist die Zahl der Selbstständigen aber kontinuierlich

auf rund 363.000 im Jahr 2015 gesunken. Diese Entwicklung

war auch auf Bundesebene31 zu beobachten. Eine wesentliche

Ursache dafür war neben einer Umstellung in der Statistik32

die gute konjunkturelle Lage in Niedersachsen (vgl. Kap. 2). Sie

führte dazu, dass auf der einen Seite einige Selbstständige ihre

unternehmerische Tätigkeit beendeten und in ein sozialversiche-

rungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselten, auf der anderen

Seite viele abhängig Beschäftigte sich aufgrund ihres sicheren

Arbeitsplatzes nicht selbstständig gemacht haben. Auch für

2016 ist wahrscheinlich mit einer weiteren leichten Verringerung

der Selbstständigenzahlen zu rechnen.

Ein Drittel Frauen. Unter den 363.000 Selbstständigen in

Niedersachsen wies der Mikrozensus für das Jahr 2015 rund

111.700 Frauen aus (vgl. Tabelle 15). Dies entsprach einem An-

teil von 30,8 %, der geringfügig unter dem bundesdeutschen

Frauenanteil an allen Selbstständigen von 32,3 % lag.

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzel positionen zurückzuführen.

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016c), Sonderauswertung; Berechnungen FHDW.

15,3

74,8

90,1

16,3

91,3

107,6

17,2

106,8

124,1

17,4

112,0

129,4

17,1

116,0

133,1

16,9

128,6

145,5

2010 2011 2012 2013 2014 2015

Quelle: Statistisches Bundesamt (2016a).

11,0%

10,5%

10,0%

9,5%

9,0%

8,5%

10,9 11,0 11,0

10,710,5

10,3 

9,910,1 10,2

9,8  9,69,4

ABB. 11 | Exportumsatz in Niedersachsen

2009 – 2014 in Mrd. Euro A)

KMU

Großunternehmen

ABB. 12 | Selbstständigenquote 2010 – 2015

in Niedersachsen und Deutschland in Prozent

Deutschland

Niedersachsen

2009 2010 2011 2012 2013 2014

Die meisten selbstständigen Erwerbstätigen in einer Branche

gibt es in Niedersachsen in der Landwirtschaft. Im deutschland-

weiten Vergleich liegt deren Anteil in Niedersachsen mit 44 %

besonders hoch (Deutschland: 35,9 %). In den anderen vom

Mikrozensus erfassten Wirtschaftsbereichen33 liegt der Anteil

der Selbstständigen an allen Erwerbstätigen unter der bun-

desweiten Quote. Unterschieden nach Geschlecht zeigt sich,

dass der Anteil selbstständiger Frauen an allen erwerbstätigen

Frauen im Produzierenden Gewerbe am geringsten ist.34

Selbstständigenquote. Die Selbstständigenquote, d.h. der

Anteil der Selbstständigen an den Erwerbstätigen, lag im Jahr

2015 in Niedersachsen bei 9,4 % (vgl. Tabelle 15) und da-

mit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 10,3 %.

Zwischen 2010 und 2015 blieb, wie oben ausgeführt, die Zahl

der Selbstständigen nahezu konstant, während die Zahl der

Erwerbstätigen von 3,676 Mio. im Jahr 2010 kontinuierlich auf

3,843 Mio. im Jahr 2015 deutlich stieg. Dies führte im Betrach-

tungszeitraum zu einem Rückgang der Selbstständigenquote

von 9,9 % im Jahr 2010 auf 9,4 % im Jahr 2015. Eine fast

parallele Entwicklung der Selbstständigenquote ist auf Bundese-

bene zu beobachten (vgl. Abbildung 12).

Höhere Selbstständigenquote bei Männern. Während bei

den männlichen Erwerbstätigen im Jahr 2015 fast jeder achte

einer selbstständigen Tätigkeit nachging (Selbstständigenquo-

te: 12,2 %, Bund: 13,1 %), war es bei den Frauen nur rund

jede sechszehnte (Selbstständigenquote: 6,3 %, Bund: 7,2 %).

Trotz einer Vielzahl von Fördermaßnahmen für Gründungen

durch Frauen in den letzten zehn Jahren haben sich Selbststän-

digenquoten von Frauen und Männern nicht angenähert. Nach

wie vor ist die Selbstständigenquote der Männer in Nieder-

sachsen fast doppelt so hoch wie die der Frauen.

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 27

TABELLE 15 | Selbstständige nach Wirtschaftsbereichen 2015

Selbstständige in erster Erwerbstätigkeit

insgesamt Frauen

Wirtschaftsbereiche (WZ 2008) Niedersachsen Deutschland Niedersachsen Deutschland

für den Mikrozensus in 1.000 in %A) in %A) in 1.000 in %B) in %B)

Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 39 44,0 35,9 – – 16,7

Produzierendes Gewerbe 68 6,6 7,1 7 3,1 3,1

Handel, Gastgewerbe und Verkehr 88 8,9 10,1 24 5,4 6,2

sonstige Dienstleistungen 168 9,7 11,7 76 7,0 8,3

zusammen 363 9,4 10,3 112 6,3 7,2

3.6 Unternehmensgründungen/-nachfolge

Neue Unternehmen, die in den Markt eintreten, erfüllen zwei

wichtige volkswirtschaftliche Funktionen: Erneuerung und

Wachstum. Unabhängig davon, ob Gründungen Imitationen

sind oder Innovationen hervorbringen, beleben sie den Wett-

bewerb, sorgen für Anpassungsleistungen der Konkurrenten

bzw. für den Marktaustritt schwächerer Unternehmen und

fördern damit den Strukturwandel. Zudem schaffen Unterneh-

mensgründungen sehr häufig neue, zukunftsfähige Arbeits-

plätze. Marktaustritte (Liquidationen) sind in der Marktwirt-

schaft die „Kehrseite der Medaille“. Fluktuation ist im Prinzip

nicht ungewöhnlich. Sie ist vielmehr notwendig, um wettbe-

werbsfähige Marktstrukturen herauszubilden und zu erhalten.

Unterschiedliche Erhebungsmethoden zu Gründungen.

Eine Datenbasis, die das Existenzgründungs- und Liquidations-

geschehen umfassend abbilden könnte, gibt es in Deutschland

bislang nicht. Vielmehr liegen unterschiedliche Datenquellen

vor, die sich in ihrer Erhebungsgrundlage, ihrem Erhebungs-

design, aber auch ihrem Verständnis, was Gründungen sind,

deutlich voneinander unterscheiden. Aus diesem Grunde stellt

der Mittelstandsbericht das gewerbliche Existenzgründungsge-

schehen auf Basis der Gewerbeanmeldungen35 dar.

Gründungsgeschehen rückläufig. Zwischen 2010 und 2015

wurden in Niedersachsen rund 74.000 Betriebe gegründet,

was einem Anteil von 9,2 % an den etwa 805.000 Grün-

dungen in Deutschland entspricht (vgl. Tabelle 16, Seite 28).

Insgesamt war das Gründungsgeschehen seit 2010 sowohl in

Niedersachsen als auch in Deutschland tendenziell rückläufig.

In der Gründungsintensität (d.h. dem Anteil der Betriebsgrün-

dungen pro 10.000 Erwerbspersonen) ist ebenfalls ein starker

Rückgang zu beobachten. Die Gründe lassen sich an den drei

großen Einflussfaktoren auf das Gründungsgeschehen festma-

chen: den Förderungen von Gründungen aus der Arbeitslo-

sigkeit, der konjunkturellen Lage sowie den Gründungen von

Bürgern und Bürgerinnen aus den EU-Beitrittsländern.

Verschärfung der Förderungsbedingungen. Zum 28.

Dezember 2011 erfolgte die Umstellung beim Gründungs-

zuschuss von einem Rechtsanspruch auf eine sogenannte

Ermessensleistung mit modifizierten Förderbedingungen. Dies

hatte im Jahr 2012 starke Auswirkungen auf die Zahl der ge-

förderten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und damit auf

das gesamte Gründungsgeschehen.

Abhängigkeit von Konjunktur. Der Rückgang der Grün-

dungzahlen spiegelt auch die konjunkturelle Entwicklung wi-

der, zu der sich das Gründungsgeschehen antizyklisch verhält.

30 | Die Zahl der Selbstständigen wird auf Basis des Mikrozensus zum Erwerbsleben berechnet, einer jährlich erhobenen Stichprobe von 1 % der Bevölkerung. Die Zahl der Selbstständigen übersteigt gewöhnlich die Zahl der Unternehmen laut Umsatzsteuer- statistik deutlich (vgl. Kap. 3.1). Das kann mehrere Gründe haben. Zum einen sind in der Umsatzsteuerstatistik nur Unternehmen mit mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz enthalten. Zum anderen ist der Bereich der Land- und Forstwirtschaft in der Umsatz- steuerstatistik wegen seiner steuerlichen Sonderbehandlung nicht komplett erfasst. Außerdem gibt es Unternehmen, die von mehreren Selbstständigen geführt werden.

31 | Auf Bundesebene waren laut Mikrozensus 2010 4,259 Mio. Personen selbstständig, 2012 4,315 Mio. und 2015 4,161 Mio., vgl. Statistisches Bundesamt (2016a). 32 | Die Ergebnisse von Mikrozensus und Arbeitskräfteerhebung 2013 wurden auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 basieren. Um Vergleiche zu den Vorjahresergebnissen zu ermöglichen, wurden auch die Hochrechnungsfaktoren für die Ergebnisse der Jahre 2011 und 2012 neu berechnet. Die Mikrozensus-Hochrechnung für die Jahre vor 2011 basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987. vgl. Statistisches Bundesamt (2014). S. 6.

33 | Die vier Branchen im Mikrozensus entsprechen folgenden Wirtschaftszweigen (WZ 2008): Land- und Forstwirtschaft = WZ A, Produzierendes Gewerbe = WZ B bis F, Handel, Gastgewerbe u. Verkehr = WZ G bis J, Sonstige Dienstleistungen = WZ K bis U, vgl. Statistisches Bundesamt (2014), S. 151.

34 | Vgl. Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016d), Sonderauswertung.

35 | In der Gewerbeanzeigenstatistik sind neben Neugründungen auch Umwandlungen, Zuzüge und Übernahmen aufgeführt. Die Neugründungen untergliedern sich in Betriebsgründungen (darunter Hauptniederlassungen und Zweigniederlassungen) sowie sonstige Gründungen (darunter Kleingewerbetreibende und Nebenerwerbsgründungen). Die Übernahmen untergliedern sich wiederum in Rechtsformwechsel, Gesellschafter- eintritt und Erbfolge/Kauf/Pacht.

A | Anteil an allen Erwerbstätigen der jeweiligen Branche

B | Anteil an allen erwerbstätigen Frauen der jeweiligen Branche

– | keine Angaben; wegen zu kleiner Zahlen nicht ausweisbar; in Gesamtsumme enthalten

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016d), Sonderauswertung.

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Mittelstandsbericht 2012 – 201628

In Krisenzeiten ist die Selbstständigkeit für viele die einzige

Erwerbsalternative. Dies war zuletzt in steigenden Existenz-

gründungszahlen während und kurz nach der Finanz- und

Wirtschaftskrise 2009 zu beobachten.

Uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die ne-

gative Entwicklung der Existenzgründungszahlen ist zudem

teilweise auf die Auswirkungen der seit dem 1. Januar 2014

geltenden uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für

Bulgaren und Rumänen zurückzuführen, die nunmehr ohne

Beschränkungen eine abhängige Beschäftigung in Deutschland

aufnehmen können. Die Zahl der Gründer von Kleinunter-

nehmen mit bulgarischer oder rumänischer Staatsangehörig-

keit 2014 ist gleichzeitig deutlich eingebrochen. Vorher – seit

dem Beitritt am 1. Januar 2007 – durften sie in Deutschland

nur als Selbstständige tätig sein. Übrigens galt Gleiches für

die Staatsbürger und -bürgerinnen der Länder im Rahmen

der EU-Osterweiterung 2004, die erst nach einer siebenjäh-

rigen Übergangszeit die uneingeschränkte Arbeitnehmerfrei-

zügigkeit erhielten.

Gründungen im Handel. Die meisten niedersächsischen

Betriebsgründungen gab es 2015 im Handel. 27 % der

Neugründungen kamen aus diesem Bereich (vgl. Abbildung

13). Ebenfalls stark vertreten sind Gründungen im Bereich der

freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleis-

tungen mit 11 %, im Gastgewerbe mit 10 % und im Bauge-

werbe mit 9 %.

Tabelle 17 zeigt die zahlenmäßige Bedeutung der niedersäch-

sischen Gründungen für Deutschland. Im Jahr 2015 entfielen

9,1 % der bundesweit gegründeten Unternehmen auf Nieder-

sachsen. Jede vierte Unternehmensgründung im Bereich Land-

und Forstwirtschaft sowie der Fischerei fand in Niedersachsen

TABELLE 16 | Entwicklung der Betriebsgründungen in Niedersachsen und Deutschland 2010 – 2015

A | Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen zusammen

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016e), Sonderauswertung; Statistisches Bundesamt (2016c).

Betriebsgründungen A)

Jahr absolut Gründungsintensität (pro 10.000 Erwerbspersonen)

Niedersachsen Deutschland Niedersachsen Deutschland

2010 14.072 149.419 35,8 35,7

2011 13.109 144.361 33,6 34,9

2012 12.160 134.232 31,0 32,4

2013 11.945 128.675 30,1 30,8

2014 11.356 123.978 28,5 29,5

2015 11.308 124.689 28,2 30,3

A | Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen zusammen

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016e), Sonderauswertung.

ABB. 13 | Gründungen nach Wirtschaftsabschnitten

in Niedersachsen 2015 A)

Handel; Instandhaltung und Reparatur v. Kfz 27 %

Freiberufl., wissenschaftl. u. techn. Dienstleistungen 11 %

Gastgewerbe 10 %

Baugewerbe 9 %

Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 8 %

Grundstücks- u. Wohnungs wesen 6 %

Verkehr und Lagerei 5 %

Information und Kommunikation 4 %

übrige Wirtschaftszweige 4 %

Verarbeitendes Gewerbe 4 %

Finanz- u. Versicherungs-dienstleistungen 3 %

Energieversorgung 2 %

Kunst, Unterhaltung u. Erholung 2 %

Erziehung u. Unterricht 2 %

Gesundheits- u. Sozialwesen 1 %

Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 1 %

Bergbau / Wasservers. 0 %

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 29

statt, auch wenn dieser Bereich in absoluten Zahlen kaum ins

Gewicht fällt. Die im Gründungsgeschehen stärkeren Bereiche

wie Baugewerbe, Handel und freiberufliche Dienstleistungen

liegen – was ihren Anteil an allen Gründungen angeht – im

Bundesdurchschnitt.

Die Unternehmensübergabe ist eine große, wenn nicht die größ-

te Aufgabe für einen Unternehmer oder eine Unternehmerin.

9.800 Unternehmensnachfolgen. In Niedersachsen standen

nach Schätzungen des IfM Bonn in den Jahren 2010 bis 201436

rund 9.800 Unternehmen mit rund 138.000 Arbeitsplätzen zur

Übergabe an. Bezogen auf ein Jahr heißt dies, dass durchschnitt-

lich in rund 2.000 Unternehmen mit rund 28.000 Arbeitsplätzen

eine Übergabe stattgefunden hat. Für die nächsten Jahre ist ein

weiterer Anstieg der Unternehmensnachfolgen zu erwarten. Vor

allem kommt derzeit die Generation der selbstständigen sog.

„Babyboomer“ ins Rentenalter. Die aktuellen Schätzungen des

IfM Bonn37 prognostizieren für die Jahre 2014 – 2018, dass in

Niedersachsen rund 12.400 Unternehmen mit über 188.000

Arbeitsplätzen vor einem Generationenwechsel stehen. Diese

Zahl dürfte die realen Verhältnisse eher noch unterschätzen, da

der Anteil der Selbstständigen, die 60 Jahre und älter sind, in

den letzten Jahren stark gestiegen ist.

4. Das Handwerk

Das Handwerk ist auch in Niedersachsen eine wichtige Wirt-

schaftsmacht. Grundsätzlich unterscheidet die Handwerksord-

nung zwischen Handwerksberufen (nach Anlage A und B1) und

handwerksähnlichen Berufen (nach Anlage B2). In Anlage A

finden sich die weiterhin zulassungspflichtigen Handwerksbe-

rufe, in Anlage B1 die seit Novellierung der Handwerksordnung

zum 01.01.2004 zulassungsfrei gestellten Handwerksberufe.

Angaben zum „Handwerk“ beziehen sich in der Regel auf zulas-

sungspflichtige und zulassungsfreie Gewerke – A und B1).

36 | Vgl. Hauser et al. (2010), S. 24ff.

37 | Vgl. Kay et al. (2013), S. 13ff.

TABELLE 17 | Betriebsgründungen nach Wirtschaftsbereichen 2015

A | Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen zusammen

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016e), Sonderauswertung; Statistisches Bundesamt (2016c).

BetriebsgründungenA)

Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) absolut Anteil an Deutschland

Niedersachsen Deutschland in %

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 139 526 26,4

Bergbau 4 61 6,6

Verarbeitendes Gewerbe 494 6.303 7,8

Energieversorgung 223 1.590 14,0

Wasserversorgung 33 359 9,2

Baugewerbe 1.067 13.997 7,6

Handel; Instandhaltung und Reparatur v. Kfz 3.000 32.095 9,3

Verkehr und Lagerei 583 4.690 12,4

Gastgewerbe 1.156 13.388 8,6

Information und Kommunikation 410 5.651 7,3

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 393 4.470 8,8

Grundstücks- und Wohnungswesen 652 6.536 10,0

Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 1.248 13.337 9,4

Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 885 10.072 8,8

Erziehung und Unterricht 191 1.863 10,3

Gesundheits- und Sozialwesen 152 1.425 10,7

Kunst, Unterhaltung, und Erholung 240 2.192 10,9

Übrige Wirtschaftszweige 438 6.134 7,1

insgesamt 11.308 124.689 9,1

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Mittelstandsbericht 2012 – 201630

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

Glas-, Papier keramische u. sonstige Gewerbe

Gesundheits- u. Körperpflege,  chemische Reinigung

Lebensmittelgewerbe

Bekleidungs-, Textil-  und  Ledergewerbe

Holzgewerbe

Elektro- und Metallgewerbe

Bau- und Ausbaugewerbe  

Handwerk insgesamt

44,6%

4,9%

-16,2%

13,6%

-4,3%

-2,8%

2,4%

1,7%

ABB. 15 | Veränderung der Zahl der Betriebe im

niedersächsischen Handwerk 2010 – 2015 nach

Gewerbegruppen in Prozent

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

ABB. 14 | Betriebe im niedersächsischen Handwerk

2015 nach Gewerbegruppen in Prozent

Elektro- und Metallgewerbe 32 %

Bau- und Ausbaugewerbe 29 %

Gesundheits- und Körperpflege, chemische Reinigung 19 %

Holzgewerbe 7 %

Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe 6 %

Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe 4 %

Lebensmittelgewerbe 3 %

Insgesamt 68.697 Betriebe (gemäß Anlage A und B1 der HwO)

Handwerksbetriebe: Im Jahr 2015 gab es in Niedersachsen

68.697 Betriebe der zulassungspflichtigen und zulassungsfrei-

en Handwerke (Anlagen A (50.916 Betriebe) und B1 (17.781

Betriebe) der HwO) und 14.259 Betriebe des handwerksähn-

lichen Gewerbes (Anlage B2 der HwO). Davon entfielen allein

32 % auf das Elektro- und Metallgewerbe sowie 29 % auf das

Bau- und Ausbaugewerbe.

Die meisten Betriebe gibt es im Elektro- und Metallgewerbe mit

21.694 sowie im Bau- und Ausbaugewerbe mit 19.635 Betrie-

ben; zusammen sind dies mehr als 60 % aller zulassungspflich-

tigen und zulassungsfreien Handwerksbetriebe (vgl. Abbildung

14). Ein weiteres Fünftel entfällt auf die Gewerke Gesundheits-

und Körperpflege, chemische Reinigung (13.327 Betriebe).

Die 14.259 Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes finden

sich insbesondere im Bereich Gesundheits- und Körperpflege/

Chemische Reinigung (4.494 Betriebe), im Holzgewerbe (3.227

Betriebe) und im Bau- und Ausbaugewerbe (3.202 Betriebe). Das

Elektro- und Metallgewerbe (509 Betriebe) sowie das Lebensmit-

telgewerbe (362 Betriebe) spielen hingegen so gut wie keine Rolle.

Zahl der Betriebe kaum verändert. Die Entwicklung der An-

zahl der Handwerksbetriebe hat sich gegenüber den Vorjahren

kaum verändert. Insgesamt ist die Gesamtzahl der Betriebe von

2010 bis 2015 um knapp 1,7 % gestiegen. Die Zahl der Betrie-

be mit zulassungspflichtigen Berufen (Anlage A der HwO) sank

von 52.538 im Jahr 2010 auf 50.916 im Jahr 2015 (-3,1 %),

gleichzeitig stieg die der Betriebe aus zulassungsfreien Berufen

(Anlage B1 der HwO) von 14.993 im Jahr 2010 auf 17.781 im

Jahr 2015 an (+18,6 %).

Wie schon im letzten Mittelstandsbericht erwähnt, verlor

das Lebensmittelgewerbe von 2005 bis 2010 mehr als 15 %

seiner Betriebe. Dieser Trend setzte sich fort. Im Zeitraum 2010

bis 2015 ging die Zahl der Betriebe im Lebensmittelgewer-

be nochmals um 16,2 % zurück. Ein leichter Rückgang der

Betriebszahlen war auch im Holzgewerbe und im Elektro- und

Metallgewerbe festzustellen. Besonders hohe Zuwächse waren

dagegen im Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe

und im Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe zu verzeichnen,

denen aber nur eine sehr geringe zahlenmäßige Bedeutung

zukommt (vgl. Abbildung 15).

Bei den handwerksähnlichen Gewerben ist hingegen von

2010 bis 2015 ein Rückgang von 2,8 % auf 14.259 Betriebe

zu verzeichnen. In diesem Bereich reduzierte sich vor allem die

Zahl der Betriebe im Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 31

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzel positionen zurückzuführen

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

ABB. 16 | Umsätze im niedersächsischen Handwerk

2015 nach Gewerbegruppen in Mrd. Euro A)

Gesamtumsatz: 50,6 Mrd. EUR

(-15,6 %) und im Bau- und Ausbaugewerbe (-14,8 %). Beson-

ders hohe Zuwächse waren hier im Bereich Gesundheits- und

Körperpflege/Chemische Reinigung (+18,0 %) zu verzeichnen.

Dies spiegelt ein verändertes Nachfrageverhalten wider.

Insgesamt verlief die Entwicklung in Niedersachsen ähnlich

wie die bundesweite Entwicklung. Bundesweit ist die Anzahl

der Handwerksbetriebe (Anlage A und B1) um 2,6 % – zum

Vergleich Niedersachsen: +1,7 % – gestiegen.38 Die Anzahl

der handwerksähnlichen Gewerbe sank auf Bundesebene um

2,5 %, in Niedersachsen um 2,8 %.

Umsätze gestiegen. Das niedersächsische Handwerk

erwirtschaftete im Jahr 2015 Umsätze in Höhe von 50,6

Mrd. Euro. Rund ein Viertel davon entfiel auf das Ausbau-

gewebe, etwas mehr als ein Fünftel auf Handwerke für den

gewerblichen Bedarf (Metallbauer, Feinwerkmechaniker,

Elektromaschinenbauer, Glasbläser u.a.). Knapp ein Fünftel

38 | Die Gesamtzahl der Betriebe aus zulassungspflichtigen Berufen (Anlage A der HwO) sank von 603.001 im Jahr 2010 auf 585.533 im Jahr 2015 (-2,9 %), gleichzeitig stieg die Zahl der Betriebe aus zulassungsfreien Berufen (Anlage B1 der HwO) von 197.439 im Jahr 2010 auf 235.818 im Jahr 2015 an (+19,4 %).

  22,2%

  4,1%

  15,6%

  16,5%

  13,2%

   20,0%

   21,4%

    

13,3%

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

Bauhauptgewerbe

Ausbaugewerbe

Handwerke f. d. gewerbl. Bedarf

Kraftfahrzeuggewerbe

Lebensmittelgewerbe

Gesundheitsgewerbe

Handwerke f. d. priv. Bedarf

 

  Insgesamt

Bedarf. Auch das Gesundheitsgewerbe, Kraftfahrzeuggewerbe

und die Handwerker für den gewerblichen Bedarf wiesen über-

proportionale Wachstumsraten auf.

3,6 % mehr Beschäftigte. In den Handwerksunternehmen

waren niedersachsenweit 2015 497.992 Personen tätig. Wie

in Abbildung 18 auf der nächsten Seite zu sehen, waren die

meisten Personen im Baugewerbe beschäftigt, rund 137.000

im Ausbau- und rund 75.000 im Bauhauptgewerbe. Zusam-

men stellen die Erwerbstätigen in Bauunternehmen somit rund

43 % aller Beschäftigten des Handwerks.

Die gute konjunkturelle Lage in den vergangenen Jahren führ-

te zu mehr Beschäftigten bei den Unternehmen. Deren Zahl ist

im niedersächsischen Handwerk zwischen 2010 und 2015 um

3,6 % gestiegen.

Bezogen auf einzelne Gewerbegruppen zeigen sich z.T. jedoch

ausgeprägte und gegenläufige Entwicklungen (vgl. Abbildung

Ausbaugewerbe 12,6 Mrd. EUR

Handwerke für den gewerblicher Bedarf 11,1 Mrd. EUR

Bauhauptgewerbe 9,9 Mrd. EUR

Kraftfahrzeuggewerbe 9,2 Mrd. EUR

Lebensmittelgewerbe 4,3 Mrd. EUR

Gesundheitsgewerbe 1,8 Mrd. EUR

Handwerke für den privater Bedarf 1,7 Mrd. EUR

der Umsätze steuerten jeweils das Bauhauptgewerbe sowie

das Kraftfahrzeuggewerbe bei (vgl. Abbildung 16).

Die niedersächsischen Handwerksbetriebe konnten ihren

Umsatz gegenüber 2010 um +13,3 % steigern. Dabei war bei

allen Handwerksgruppen ein Umsatzplus festzustellen (vgl.

Abbildung 17). Den größten Umsatzanstieg erzielte das Bau-

hauptgewerbe, gefolgt von den Handwerken für den privaten

ABB. 17 | Umsatzentwicklung im niedesächsischen

Handwerk nach Gewerbe gruppen 2010 – 2015

in Prozent

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Mittelstandsbericht 2012 – 201632

Gesamt: 497.992 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Ausbaugewerbe 137.027 Beschäftigte

Handwerke für den gewerblicher Bedarf 127.308 Beschäftigte

Bauhauptgewerbe 75.452 Beschäftigte

Kraftfahrzeuggewerbe 46.666 Beschäftigte

Lebensmittelgewerbe 49.939 Beschäftigte

Gesundheitsgewerbe 21.371 Beschäftigte

Handwerke für den privater Bedarf 40.229 Beschäftigte

ABB. 18 | Beschäftigte im niedersächsischen

Handwerk 2015 nach Gewerbegruppen A)

  6,6%

  5,8%

  11,0%

  4,5%

-11,1%

   -0,1%

   -1,6%

  

  3,6%

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

Bauhauptgewerbe

Ausbaugewerbe

Handwerke f.d. gewerbl. Bedarf

Kraftfahrzeuggewerbe

Lebensmittelgewerbe

Gesundheitsgewerbe

Handwerke f. d. priv. Bedarf

 

  Insgesamt

39 | Vgl. Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

19, folgende Seite). Ein überproportionales Beschäftigungsplus

weisen die Handwerke für den gewerblichen Bedarf, das Bau-

haupt- und Ausbaugewerbe sowie Kraftfahrzeuggewerbe aus.

Ein Beschäftigungsrückgang von über 11 % hat hingegen das

Lebensmittelhandwerk zu verkraften, was auch mit der sinken-

den Anzahl der Unternehmen in diesem Gewerbe zu tun hat.

Rückgang der Ausbildungszahlen. Das niedersächsische

Handwerk zeigt sich beim Thema Ausbildung traditionell sehr

engagiert. Für das Jahr 2015 errechnet sich aus der Zahl der

Auszubildenden (44.653, vgl. Tabelle 18) und der in Hand-

werksunternehmen tätigen Personen (497.992) eine Ausbil-

dungsquote von 9 %.

Seit 2010 ist die Zahl der Auszubildenden im niedersächsischen

Handwerk allerdings kontinuierlich um insgesamt 10,9 %

zurückgegangen. Dies verdeutlicht, wie problematisch es ist,

junge Menschen für die Handwerksberufe zu begeistern.

Deutschlandweit ist die Anzahl der Auszubildenden von 2010

bis 2015 vor allem infolge des ausgeprägten Rückgangs in den

ostdeutschen Bundesländern sogar deutlich stärker um 17 %

gesunken.

Die Angaben zu den Auszubildenden im Handwerk stammen

vom Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) sowie

von der Landesvertretung der Handwerkskammern Nieder-

sachsen (LHN).39 Die Darstellung umfasst durchgehend die

Ausbildung in zulassungspflichtigen (Anlage A der HwO) und

zulassungsfreien (Anlage B1 HwO) Handwerken.

2015 waren mehr als die Hälfte der Auszubildenden im Me-

tallgewerbe, 15 % im Bauhandwerk, 10 % im Gesundheits-

bereich und 9 % in kaufmännischen Lehrberufen tätig (vgl.

Abbildung 20).

In allen Gewerben ist ein Rückgang der Ausbildungszahlen

festzustellen. Am stärksten fiel im Zeitraum von 2010 bis 2015

der Rückgang der Ausbildungszahlen im Bekleidungs- und

Nahrungsmittelhandwerk aus (vgl. Abbildung 21). Unterpro-

portional betroffen waren Bau-, Metall-, und Holzgewerbe.

ABB. 19 | Beschäftigtenentwicklung im

niedersächsischen Handwerk nach Gewerbegruppen

2010 – 2015 in Prozent

A | Abweichungen i. d. Summen sind i. d. R. auf das Runden der Einzel positionen zurückzuführen

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016 33

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung. Metall 53 %

Bau 15 %

Gesundheit 10 %

Kaufmännische Lehrberufe 9 %

Holz 5 %

Sonstige Auszubildende 4 %

Nahrung 3 %

Glas, Papier u.a. 1 %

Bekleidung 0 %

TABELLE 18 | Auszubildende im niedsersächsichen Handwerk 2010 – 2015

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2016e), Sonderauswertung; Statistisches Bundesamt (2016c).

Auszubildende insgesamt Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

Jahr Veränderungen zum Veränderungen zum

Anzahl Vorjahr in % Anzahl Vorjahr in %

2010 50.102 -1,0 18.488 0,1

2011 49.937 -0,3 19.031 2,9

2012 48.813 -2,3 18.170 -4,5

2013 46.937 -3,8 16.639 -8,4

2014 45.877 -2,3 16.807 1,0

2015 44.653 -2,7 16.633 -1,0

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (2016), Sonderauswertung.

ABB. 20 | Auszubildende nach Handwerksgruppen

in Niedersachsen 2015 in Prozent

Insgesamt: 44.653 Auszubildende

  -8,2 %

  -5,2 %

  -2,1 %

  -50,4 %

   -38,1 %

   -16,4 %

   -26,3 %

   -9,4 %

    -22,0 %

   -12,8 %

   -10.9 %

Bau

Metall

Holz

Bekleidung

Nahrung

Gesundheit

Glas, Papier u.a.

Handw. Lehrberufe  zusam.

kaufmännische Lehrberufe  

sonstige Auszubildende

Handwerk insgesamt

ABB. 21 | Veränderung der Auszubildenden nach

Handwerksgruppen in Niedersachsen 2010 – 2015

in Prozent

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II. Mittelstandspolitik in Niedersachsen

1. Herausforderungen für den Mittelstand

große Herausforderung für die Mittelstandspolitik ist daher die

Sensibilisierung der kleinen und mittleren Unternehmen für die

Chancen der Digitalisierung, aber auch für die Risiken z. B.

bezüglich Daten- und IT-Sicherheit.

24 % der größeren Unternehmen des Mittelstands beschäftigen sich in Deutschland mit Digitalisierung.

Fast jeder zweite deutsche Betrieb richtet sich darauf ein, dass

neue Technologien künftig das eigene Geschäftsmodell

infrage stellen werden. Die Einschätzung von Chancen und

Risiken der Digitalisierung hängt dabei laut einer Umfrage des

DIHK 2015 („Wirtschaft 4.0: Große Chancen, viel zu tun“) eng

mit der Unternehmensgröße zusammen. Eine Diskrepanz

zwischen Großunternehmen und Mittelstand herrscht gerade

in der Industrie, für die vielfach ein erheblicher Produktivitäts-

sprung durch die Digitalisierung prognostiziert wird. 50 % der

industriellen Großunternehmen erwarten Umsatzzuwächse,

wohingegen lediglich 27 % der Mittelständlerinnen und

Mittelständler in der Industrie erwarten, höhere Erlöse

realisieren zu können. Dies ist ein deutliches Signal, dass sich

der Mittelstand im Themenbereich Digitalisierung vor großen

Herausforderungen sieht.

1.1 Megatrend Digitalisierung

Die Digitalisierung ist einer der zentralen Trends, die unser

Arbeiten und Leben prägen und zukünftig noch stärker

prägen werden. Immer mehr Daten (Big Data) werden

miteinander verknüpft (Smart Data) und führen zu neuen

Dienstleistungen (Smart Services) und Produkten. Gleichzeitig

verändern sich die Geschäftsprozesse durch mobile Internet-

nutzung, Cloud Computing und Social Media. Auch ganz neue

Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse entstehen.

Die Digitalisierung verändert unsere Wirtschaft massiv.

Weit über 90 % der Unternehmen sehen ihre Produktions- und

Geschäftsprozesse durch die Digitalisierung beeinflusst, doch

aktuelle Untersuchungen zeigen auch, dass viele Mittelständle-

rinnen und Mittelständler die Bedeutung der Digitalisierung für

ihr Unternehmen noch nicht ausreichend erkannt haben.

So haben nach einer Studie von NiedersachsenMetall 62 %

der Firmen mit über 500 Beschäftigten sich mit Digitalisie-

rungsstrategien und -anwendungen beschäftigt, aber nur

11 % der Firmen mit bis zu 100 Beschäftigten. In Unterneh-

men von 100 – 499 Beschäftigten sind es auch nur 24 %. Eine

Mittelstandsbericht 2012 – 201634

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In einer umfassend vernetzten Welt sind Fertigungsprozesse

effizienter und die Herstellung von kleinen Losgrößen ermög-

licht es, individuelle Kundenwünsche zu erfüllen. Die Digitali-

sierung der Wirtschaft bietet einerseits die Chance, völlig neue

Märkte zu erschließen: z. B durch neue digitale Produktions-

methoden wie den 3D-Druck oder virtuelle Produktentwick-

lung. Daraus entwickeln sich neue Geschäftsmodelle für den

Mittelstand. Gleichzeitig machen die digitalen Technologien

den Mittelstand und das Handwerk für die Jugend und gut

ausgebildete Fachkräfte interessant. Die Digitalisierung bietet

den kleinen und mittleren Unternehmen also auch durchaus

Chancen.

Das Thema Digitalisierung bedeutet für die meisten KMU

zunächst einmal jede Menge Herausforderungen und offene

Fragen: Wie sollen sie ihre Produktion intern oder gar mit

externen Zulieferern oder Abnehmern vernetzen? Müssen sie

ihre Lieferketten und Logistiksysteme umstellen? Nicht alle

Fragen sind leicht oder kurzfristig zu beantworten. Wichtig ist

aber, dass sich der Mittelstand mit diesen Fragen aktiv

beschäftigt. Sonst kann es heißen: Kein Digital – keine

Aufträge!

Die Voraussetzungen, die o.g. Herausforderungen zu meistern,

sind gut in Deutschland: Wir sind Marktführer im Bereich

Maschinen- und Anlagenbau und Innovationsführer im Bereich

eingebettete Systeme und Automatisierungstechnik. Wir

verfügen über eine herausragende IT-Kompetenz und

leistungsfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen.

Und nicht zuletzt gibt es sehr gut qualifizierte und motivierte

Beschäftigte. Damit haben Deutschland und Niedersachsen die

Chance, zu den Gewinnern der Digitalisierung zu gehören.

1.2 Fachkräftebedarf und Demografie – Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Mittelstand

In Niedersachsen ist die Bevölkerung 2015 gegenüber dem

Jahr 2011 um rund 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner

gestiegen. Niedersachsen hat aktuell 7,9 Mio. Einwohnerinnen

und Einwohner. Dies ist vor allem auf den erheblich gestiege-

nen Wanderungssaldo zurückzuführen, während die natürli-

che Bevölkerungsentwicklung (der Saldo zwischen Geburten

und Todesfällen) weiterhin negativ ist. Der positive Wande-

rungssaldo ist vor allem eine Folge der Zuwanderung von

Flüchtlingen. Seit 2014 waren über 150.000 Asyl-Erstanträge

zu verzeichnen. Über 80 % der Flüchtlinge in den Aufnahme-

einrichtungen sind unter 35 Jahren (Angaben von Januar bis

Oktober 2016).

Verringerung des Erwerbspersonen-potenzials in Niedersachsen 2014 2040

-18%

Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis

unter 65 Jahren ist zwischen 2011 und 2015 insgesamt um

rund 94.000 bzw. 1,9 % auf rund 5,1 Mio. gestiegen. Mittel-

bis langfristig ist jedoch von einem sinkenden Erwerbsperso-

nenpotenzial auszugehen. Das Statistische Landesamt rechnet

selbst in der Variante mit einer stärkeren Zuwanderung mit

einem Rückgang zwischen 2014 und 2040 von 892.000

Personen im erwerbsfähigen Alter. Dies entspräche einem

Rückgang um 18 %. Bei schwächerer Zuwanderung würde

die Zahl um 21 % sinken.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 35

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Das bedeutet konkret: den Unternehmen werden Fachkräfte

fehlen. Von diesem Fachkräftemangel werden dabei insbeson-

dere auch KMU betroffen sein. Der Wettbewerb um die

besten Köpfe wird sich verschärfen. Der Steigerung der

Erwerbsbeteiligung bzw. der optimalen Aktivierung der

inländischen Fachkräftepotenziale sowie der Arbeitsmarktinte-

gration von Zuwandererinnen und Zuwanderern kommt daher

einer hohe Bedeutung zu, um Angebotsengpässen auf dem

Arbeitsmarkt frühzeitig zu begegnen. Die Geflüchteten stellen

aber grundsätzlich ein erhebliches Potenzial für den Arbeits-

markt dar, wenn es gelingt, sie dafür sprachlich und beruflich

zu qualifizieren.

Dabei zeigen sich bei näherer Betrachtung erhebliche Fach-

kräftepotenziale bei verschiedenen Personengruppen. Seit

2012 40 haben sich nicht nur die Beschäftigungsquoten von

Frauen deutlich erhöht, sondern insbesondere auch die in den

höheren Altersklassen. Die größten Fortschritte wurden somit

gerade bei den Personengruppen erzielt, die traditionell die

geringste Arbeitsmarktbeteiligung aufweisen (vgl. Abbildung

22). Bei den über 60-Jährigen beispielsweise stieg die Beschäf-

tigungsquote um 7,4 (Frauen) bzw. 4,2 Prozentpunkte

(Männer). Dies zeigt, dass durch eine Erhöhung der Beschäftig-

tenquoten zusätzliche potenzielle Fachkräfte dem Arbeits-

markt zur Verfügung gestanden haben.

Obwohl sich die Erwerbsbeteiligung also in den letzten Jahren

spürbar erhöht hat, berichten Betriebe zunehmend von

unbesetzten Stellen. Zwischen 2013 und 2016 ist in Nieder-

sachsen der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen bei der

Bundesagentur (BA) um 30 % auf jahresdurchschnittlich rund

62.000 gestiegen. Dies betrifft insbesondere qualifizierte

Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder

einen Hochschulabschluss erfordern. Den Ergebnissen des

IAB-Betriebspanels zufolge lag der Anteil unbesetzter Stellen

innerhalb der qualifizierten Tätigkeiten 2012 und 2013 noch

bei rund einem Viertel, bereits 2014 und 2015 jedoch schon

über 30 %; in Niedersachsen ist dies zudem etwas stärker

ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt. Aufgrund ihrer

Beschäftigungsdynamik und der vermeintlichen Arbeitsplatzsi-

cherheit in Großbetrieben sind davon vor allem KMU betrof-

fen. Als personalpolitische Maßnahmen messen die Betriebe in

Niedersachsen vor allem betrieblicher Aus- und Weiterbildung,

attraktiven Arbeitsbedingungen, längerfristiger Personalent-

wicklung, der Beschäftigungsfähigkeit Älterer sowie der

Vereinbarkeit von Beruf und Familie hohe Priorität bei.

62.000 freie Stellen in Niedersachsen

Die Zuwanderung nach Deutschland stellt ein weiteres

Potenzial dar. Sie ist in den letzten Jahren aufgrund vieler

Faktoren wie z. B. ein aufnahmefähiger Arbeitsmarkt, die

EU-Erweiterung und zunehmende Arbeitnehmermobilität in

Europa bereits deutlich gestiegen. Außerdem hat das neue

Integrationsgesetz neue Qualifizierungs- und Integrationsan-

gebote nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ geschaffen.

Die sogenannte „3+2-Regel“ schafft zudem unabhängig vom

Alter des Flüchtlings und dem Ausgang seines Asylverfahrens

Mittelstandsbericht 2012 – 201636

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3,2 3,3 3,7 2,6 5,51,6 1,4 3,7 7,4 4,2

ABB. 22 | Veränderung der Beschäftigungs quoten

von Frauen und Männern in ausgewählten

Altersklassen (2012 – 2015) in Prozentpunkten

Frauen

Männer

15 – 24

Jahre

25 – 49 50 – 54 55 – 59 60 – 65

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2016b), Berechnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

1.3 Internationalisierung – Wachstum durch neue Märkte

Die Internationalisierung der niedersächsischen Wirtschaft ist

in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten. So

stiegen die Exportumsätze der rund 28.000 exportierenden

Unternehmen in Niedersachsen innerhalb von nur fünf Jahren

(2009 – 2014) um rund 60 % auf 145 Mrd. Euro (s.a. Teil I

Kap. 3.4). Die KMU haben daran mit einem Anteil von rund

12 % auf den ersten Blick zwar nur einen geringen Anteil, als

Zulieferer für die Großunternehmen partizipieren sie dennoch

erheblich.

97,1 % aller exportierenden Unternehmen in Niedersachsen sind KMU

Internationalisierung bedeutet nicht nur einen zunehmenden

Handel mit Gütern und Dienstleistungen, sondern auch die

internationale Ausrichtung ganzer Wertschöpfungsketten,

Direktinvestitionen und internationale Finanzierungsfragen.

Dazu kommen der Aufbau und die Nutzung internationaler

Forschungsnetzwerke sowie eine internationale Ausrichtung

der digitalen Gründerszene. Internationalisierung ist somit ein

zentrales Thema für die niedersächsische Wirtschaft und die

niedersächsische Wirtschaftspolitik.

Wachstumsmöglichkeiten bestehen nicht nur für die großen

international aufgestellten Unternehmen, sondern auch für die

kleinen und mittleren Unternehmen, wenn sie internationale

Kontakte neu aufbauen oder ihre bestehenden internationalen

Verbindungen ausbauen. Allerdings steht der Mittelstand vor

besonderen Herausforderungen: Im Vergleich zu Großunter-

nehmen haben mittelständische Unternehmen weniger

finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen, um Markt-

zugangshürden wie Exportformalitäten, unterschiedliche

Standards und Unklarheiten über rechtliche Anforderungen

zu überwinden.

Vielen KMU bieten sich auf den Auslandsmärkten zusätzliche

Wachstumschancen. Diese Märkte stellen jedoch auch

besondere Anforderungen aufgrund z. B spezifischer Kunden-

bedürfnisse oder anderer Zulassungsvorschriften für Produkte.

Unsichere politische Rahmenbedingungen haben auf vielen

Märkten die Herausforderungen für KMU erhöht. Verlässliche,

internationale Rahmenbedingungen sind elementare Voraus-

setzung für florierenden Handel und erst recht für Auslands-

investitionen.

40 | Bedingt durch den Zensus 2011 unterliegen die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Beschäftigungsquoten zwischen 2011 und 2012 einem Strukturbruch. Daher kann ein Vergleich mit dem aktuellsten Jahr 2015 nur bis 2012 zurück vorgenommen werden.

Rechtssicherheit für Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe.

Daraus ergeben sich in der Gesamtschau auch Chancen für

KMU, aus diesem Personenkreis qualifizierte Bewerberinnen

und Bewerber zu gewinnen.

Ziel der Landesregierung ist es, diese Potenziale zu mobilisie-

ren, damit der Fachkräftebedarf in KMU besser gedeckt

werden kann. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative wurden in

einer Vielzahl von Handlungsfeldern Maßnahmen eingeleitet,

damit zusätzliche Fachkräfte für KMU zur Verfügung stehen.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 37

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In der Handelspolitik sind dabei bereits Fortschritte erzielt

worden. Im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik ist es

der EU gelungen, einen maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung

und Beseitigung von tarifären und nichttarifären Handels-

hemmnissen zu leisten. Gegenwärtig strebt die EU ausgewo-

gene und moderne Freihandelsabkommen mit wichtigen

Weltmärkten und Wachstumsregionen an, um die internatio-

nale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und

damit Wohlstand und Beschäftigung in Europa weiter zu

stärken. Zwischen der EU und zahlreichen Ländern wurden

bereits Freihandelsabkommen geschlossen. Diese erleichtern

den Unternehmen Handelsbeziehungen mit verschiedenen

Drittstaaten und können auch den Weg für eine multilaterale

Handelsliberalisierung ebnen. Aktuell steht das Abkommen mit

Kanada, CETA, vor der Ratifizierung. Das Handels- und

Investitionsschutzabkommen mit den USA, TTIP, wird derzeit

noch intensiv diskutiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich

die Verhandlungen unter der Präsidentschaft Trumps

entwickeln.

Als Exportnation kann Deutschland von solchen Freihandels-

abkommen besonders profitieren. Ein erfolgreicher Abschluss

kann auch mittelständischen Unternehmen großen Nutzen

bringen, indem das Potenzial für mehr Handel, Investitionen

und mehr Beschäftigung ausgeschöpft wird. Die gegenseitige

Anerkennung gleichwertiger Standards, die Vereinfachung der

Zollabwicklung und eine verbesserte Rechtssicherheit sind

dabei gerade für KMU wichtig. Gleichzeitig haben Standards

etwa für Sozial- und Umweltthemen eine hohe Bedeutung.

1.4 Energiewende und Klimaschutz

Um dem Klimawandel als zentraler Herausforderung unserer

Zeit wirksam begegnen zu können und zugleich die wirtschaft-

liche Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Welt sicher-

zustellen, ist ein abgestimmtes Handeln auf europäischer und

internationaler Ebene unverzichtbar. In der Europäischen Union

haben sich die Mitgliedstaaten das Ziel gesetzt, bis 2020 die

Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990

zu reduzieren. Beim Ratsgipfel im Oktober 2014 wurde der

Rahmen für die Zeit danach gesteckt: Bis 2030 sollen die

Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens

40 % gesenkt werden, bis 2050 um 80 bis 95 %. Auf der

Weltklimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hat die

Staatengemeinschaft vereinbart, die Erwärmung der globalen

Durchschnitts temperatur deutlich unter zwei Grad zu halten

und Anstren gungen zu unternehmen, möglichst die Erhöhung

auf 1,5 Grad zu begrenzen. Insbesondere die Emissionsreduzie-

rung stellt in diesem Zusammenhang viele KMU vor erhebliche

Herausforderungen. Ziel muss es sein, die energiepolitischen

Ziele zu erreichen und dabei Mittelstand und Handwerk in

ihren Anpassungsleistungen nicht zu überfordern.

Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energie-

konzept Leitlinien für die Umgestaltung des Energiesystems bis

zum Jahr 2050 aufgestellt. Entsprechend hat der Bundestag im

Sommer 2011 ein umfangreiches Gesetzespaket verabschie-

det: Mittels der Umgestaltung des deutschen Energiesystems

soll eine langfristig nahezu vollständige Dekarbonisierung der

Energieversorgung erreicht werden.

Im November 2016 hat das Bundeskabinett den Klimaschutz-

plan 2050 beschlossen, der fortan in regelmäßigen Abständen

auf seine Wirksamkeit überprüft und fortgeschrieben

werden soll.

Die Landesregierung hat am 16.08.2016 das "Leitbild einer

nachhaltigen Energie-und Klimaschutzpolitik" für Niedersach-

sen beschlossen. Das Leitbild ist von dem Runden Tisch

Energiewende entwickelt worden, dem Vertreter und Vertreter-

innen aus der niedersächsischen Wirtschaft und Energiewirt-

schaft sowie aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Kommunen,

Kirchen, Kammern, öffentlichen Einrichtungen sowie Umwelt-

und sonstigen Fachverbänden angehörten. Mit dem Leitbild

bekennt sich das Land Niedersachsen ausdrücklich zum

Klima schutz. Dies ist nicht nur eine Aufgabe der Daseinsvorsor-

ge, sondern der Existenzsicherung. Niedersachsen will seinen

Mittelstandsbericht 2012 – 201638

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Beitrag leisten, um das in Paris vereinbarte Klimaschutzziel der

Begrenzung des durchschnittlichen Temperaturanstiegs zu

erreichen. Zugleich bekennt sich Niedersachsen zum Erhalt der

internationalen Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen

Wirtschaft. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umwelt-

verträglichkeit sollen den Rahmen für die niedersächsische

Energiepolitik bilden, mit der die Energieversorgung in Nieder-

sachsen bis zum Jahr 2050 nahezu vollständig auf erneuerbare

Energien umgestellt werden soll.

Abgesehen von der erforderlichen Reduzierung der Treib-

hausgasemissionen wird die Energieversorgung der Zukunft

Zentrale Ziele der Landesregierung in der Mittelstandspolitik

sind es, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu verbessern

sowie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

zu erhalten und neue zu schaffen. Dafür sind Rahmenbedin-

gungen erforderlich, die KMU ein erfolgreiches und stabiles

Wirtschaften ermöglichen.

2.1 Mobilität sichern durch leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur

Personen und Güter müssen in einer arbeitsteilig organisierten

Wirtschaft verlässlich, nachhaltig und effizient transportiert

werden. Umwege, Staus und unberechenbare Logistikzeiten

schwächen den Mittelstand und schädigen die Umwelt.

Mobil ität ist ein wichtiger Standort- und Erfolgsfaktor für KMU.

einerseits durch die begrenzte Aufnahmekapazität der

Atmosphäre für klimaschädliche Gase, allen voran CO2, und

andererseits durch den global stärker zunehmenden Energie-

bedarf beeinflusst. Eine bezahlbare, zuverlässige und umwelt-

schonende Energieversorgung ist das Leitbild der deutschen

Energiepolitik und soll auch zukünftig ein tragendes Funda-

ment für wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähig-

keit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bilden. Zur

Umsetzung des Energiekonzeptes bedarf es vor allem einer

Steigerung der Energie effizienz und des Ausbaus der Erneuer-

baren Energien. Für den Mittelstand bedeutet dies in erster

Linie Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche

Technologien und energetische Gebäudesanierungen.

Effizienzinvestitionen lohnen sich zwar je eher, desto höher die

Energiekosten sind, aber hohe externe Beschaffungskosten für

Energie sind gleichzeitig ein Kostenrisiko für energieintensive

KMU im internationalen Wettbewerb. Die Landesregierung

unterstützt die KMU daher bei den Herausforderungen der

Energiewende aktiv. Neben allen Herausforderungen bietet die

Energiewende durch die Entstehung neuer unternehmerischer

Geschäftsfelder sowie Absatzmärkte auch große Chancen für

mittelständische Betriebe – und schafft damit Arbeitsplätze

vor Ort, etwa im Bau und im Handwerk.

Nach einer Studie des Zentralverbandes des Deutschen Hand-

werks 2016 beklagt jeder dritte Handwerksbetrieb in Deutsch-

land, dass eine unzureichende Infrastruktur und Straßenmän-

gel seine Geschäfte erschweren. Die Landesregierung setzt

sich für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur aller

Ver kehrsträger ein. Durch intelligente und innovative Maßnah-

men soll es ferner gelingen, mehr Mobilität zu ermöglichen.

Fernstraßenbau

Das Land Niedersachsen als Flächenland zwischen Küste und

Mittelgebirgen ist eine bedeutende Verkehrsdrehscheibe in

Europa. Die Erreichbarkeit und die Erschließung aller Regionen

Niedersachsens sowie die Leistungsfähigkeit der großen Achsen

sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Es bedarf großer

2. Wir gestalten Infrastruktur und Rahmenbedingungen positiv für KMU

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 39

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Zurzeit erfüllt das Land Niedersachsen diese Aufgabe für den

Bund im Rahmen der grundgesetzlich verankerten und

bewährten Auftragsverwaltung. Der Bund plant nun eine

Reform der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist vorgesehen, die Bundes-

autobahnen in eine Bundesverwaltung zu übernehmen. Hierzu

soll eine Infrastrukturgesellschaft gegründet werden, die ihre

Arbeit ab dem 01.01.2021 aufnehmen soll. Die Bundesstraßen

werden weiter in Auftragsverwaltung durch die Länder

geplant, gebaut, erhalten und betrieben. Diese Veränderun-

gen werden Einfluss nehmen auf die Aufgaben und deren

Organisation bei der Landesbehörde für Straßenbau und

Verkehr (NLStBV). Es wird daher in den nächsten Jahren darauf

ankommen, die NLStBV als den verlässlichen Partner für unsere

Infrastruktur entsprechend weiterzuentwickeln.

Bundesverkehrswegeplan (Straße, Schiene, Wasserwege)

Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau

der bundesdeutschen Infrastruktur und damit auch der

Bundes fern straßen ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP).

Im Dezember 2016 haben Bundestag und Bundesrat den

neuen BVWP 2030 und die entsprechenden Ausbaugesetze

beschlossen. Er wird sich für den Norden positiv auswirken.

Mit seiner Verabschiedung ist der Ausbau der Verkehrsinfra-

struktur in Niedersachsen für die nächsten Jahrzehnte

gesichert. Alle drei Verkehrsträger – Schiene, Wasserstraße

und Straße – profitieren in Niedersachsen überproportional

stark von der neuen Planung. Mehr als 12 % der Bundes-

mittel, rund 8,3 Mrd. Euro, entfallen danach auf Niedersach-

sen im Bereich Straße. Üblicher weise ist Niedersachsen nach

dem sogenannten Königsteiner Schlüssel nur mit etwa 9,3 %

bei bundesweiten Aufteilungen beteiligt. Zur Bewältigung

dieser mit der Aufstockung der Bundesmittel verbundenen

Aufgaben im Fernstraßenbau stellt das Land Niedersachsen in

den Jahren 2017 und 2018 jeweils 50 zusätzliche Stellen zur

Verfügung. Alle angemeldeten großen Infrastrukturprojekte

wie die A 20, A 39, E 233 sowie die so wichtige Schleuse

Anstrengungen, ähnlich gute Lebens- und Arbeitsbedin-

gungen in allen Regionen Niedersachsens durch eine gute

Verkehrsanbindung zu schaffen oder zu erhalten. Grundvor-

aussetzung dafür ist eine gute und schnelle Erreichbarkeit von

Ballungszentren für Berufspendlerinnen und -pendler und

Wirtschaftsverkehre. Nur wenn dies gelingt, werden KMU

überall – auch im ländlichen Raum – erfolgreich sein. Gut

angebundene Regionen haben so die Chance, überlebens-

fähige Wirtschafts- und Gewerbestrukturen zu erhalten und

dort, wo möglich, neue attraktive Arbeitsplätze anzubieten.

Das bedeutet: Der Erhalt, Ausbau und Neubau der Bundes-

fernstraßen in Niedersachsen sind Kernaufgaben der nieder-

sächsischen Landespolitik. Fertiggestellt oder mit dem Bau

begonnen wurden seit 2012 folgende Autobahnprojekte:

– A 1 – sechsstreifiger Ausbau zw. Buchholzer Dreieck

und Bremer Kreuz (Verkehrsfreigabe 11.10.2012)

– A 1 – sechsstreifiger Ausbau zw. Autobahndreieck (AD)

Ahlhorner Heide und Anschlussstelle Vechta

– A 2/A 7 – Umbau Autobahnkreuz Hannover-Ost

(Verkehrsfreigabe 23.08.2013)

– A 7 – sechsstreifiger Ausbau zw. AD Salzgitter

und AS Bockenem (Verkehrsfreigabe 28.05.2014)

– A 7 – sechsstreifiger Ausbau zw. AS Bockenem

und AS Seesen (im Bau seit 2012)

– A 7 – sechsstreifiger Ausbau zw. AS Nörten-Hardenberg

bis AS Göttingen-Nord (Verkehrsfreigabe 18.06.2012)

– A 26 – Neubau von Horneburg bis Buxtehude (im Bau

seit 2008)

– A 26 – Neubau von Buxtehude bis Rübke

(im Bau seit 2014)

– A 33 – Ausbau von Osnabrück-Belm

bis Osnabrück-Schinkel (im Bau seit 2013)

Für die bessere Erschließung der ländlichen Regionen haben

Ausbaumaßnahmen entlang der Bundesstraßen besondere

Bedeutung. Dafür wurden seit 2012 insgesamt 323,1 Mio.

Euro investiert, damit konnten 43,9 Kilometer fertiggestellt

werden, weitere 43,5 Kilometer befinden sich im Bau.

Mittelstandsbericht 2012 – 201640

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Lüneburg und der Ausbau des Seehafenhinterlandverkehrs auf

der Schiene mit der sog. Alpha-E-Lösung sind im vordringli-

chen Bedarf und werden damit auch gebaut. Niedersachsen

als das logistische Herz Europas wird deutlich gestärkt.

Finanzierungsanteil Nieder sachsen beim BVWP 2030 um

3,0Prozentpunkte höher als der Königsteiner Schlüssel

12,3%

9,3%

Landesstraßen

Neben den Bundesfernstraßen sind es vor allem die rund

8.000 Kilometer Landesstraßen, die mit ihrem feinmaschigen

Netz Räume verbinden.

Die gute Vernetzung hat dazu geführt, dass der Neubau von

Landesstraßen schon Mitte der 80er Jahre eingestellt werden

konnte. Durch die Zunahme von Verkehr und Gewichten im

Güterverkehr in den vergangenen Jahrzehnten sind Straßen

und Brückenbauwerke allerdings zunehmend erheblich

belastet.

Der Zustand der Landesstraßen wird turnusmäßig im Abstand

von fünf Jahren erfasst. Nach den Ergebnissen der aktuellen

Erfassung und Bewertung 2015 hat sich der Zustand des 8.000

Kilometer langen Landesstraßennetzes dank des gezielten

Finanzmitteleinsatzes deutlich verbessert. Der Anteil schlechter

Fahrbahnen hat sich von 22,5 % auf 16,5 % verringert. Der

Anteil der guten Straßen hat sich von 52,5 auf 60,3 % gestei-

gert. Dennoch bleibt insbesondere in den Ortsdurchfahrten und

bei der Radwegeerhaltung Handlungsbedarf.

Um für eine ausreichende Qualität der Landesstraßeninfra-

struktur mit seinen Fahrbahnen, Brückenbauwerken und

Nebenanlagen zu sorgen, investiert die Landesregierung nach

Jahren der Unterdeckung des Landesstraßenhaushaltes daher

verstärkt in deren Erhaltung. Das betrifft auch das rund 4.500

Kilometer lange Radwegenetz an Landesstraßen. Daneben

sind Lückenschlüsse und Ergänzungen in moderatem Umfang

notwendig, um das Radfahren in Niedersachsen – in Alltag

und Tourismus – attraktiver zu machen.

Die Landesregierung hat die Mittel für die Landesstraßen

aufgestockt. Mit jährlich 75 Mio. Euro wird der sogenannte

„Landesstraßenbauplafond“ bedient. Diese Mittel sind dafür

gedacht, die gesamte Straßeninfrastruktur zu erhalten und neue

Radwege zu schaffen. Um den aufgelaufenen Investitionsstau

abzubauen, stellt die Landesregierung darüber hinaus weitere

40 Mio. Euro in einem Sonderprogramm von 2014 bis 2017 zur

Verfügung. Nach Ablauf des Sonderprogramms erfolgt ab 2018

eine adäquate Erhöhung des „Landesstraßenbauplafond“ auf

rund 85 Mio. Euro pro Jahr, die auch mittelfristig festgeschrie-

ben wurde. Gleichzeitig verstetigt sich das zukünftige Investiti-

onsvolumen für die Unterhaltung und den Betrieb der Landes-

straßen bei 22 Mio. Euro pro Jahr. Durch die weitere Erhöhung

des Budgets für Dienstleistungen Dritter (Dilau) auf rund 51

Mio. Euro wird sichergestellt, dass Baumaßnahmen auch

vorbereitet und durchgeführt werden können.

Hafenausbau, Chancen für KMU

Für ein stark exportorientiertes Land wie Deutschland ist

eine innovative, leistungsstarke und international wett-

bewerbs fähige Hafenwirtschaft von besonders großer

Bedeutung. Denn bei der Bewältigung der weltweiten

Handelsströme leisten die deutschen Seehäfen einen wesent-

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 41

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hierauf ein besonderes Augenmerk legen und entsprechende

Entwicklungen, die nicht zuletzt auch für zusätzliche Arbeits-

plätze sorgen, über Förderprogramme und politische Beglei-

tung unterstützen.

Schienenpersonennahverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr

Die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sind ein

weiterer wichtiger Baustein der niedersächsischen Verkehrspo-

litik. Die Landesregierung arbeitet daher kontinuierlich darauf

hin, dass im gesamten Land ein hochwertiges, an den

Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft ausgerichtetes

ÖPNV- bzw. SPNV-Angebot bereitgestellt wird.

Durch umfangreiche Förderprogramme mit einer Vielzahl von

förderungswürdigen Maßnahmen unterstützt das Land nicht

nur Infrastruktureigentümerinnen und -eigentümer, sondern

auch Verkehrsunternehmen. So trägt die Wiederaufnahme der

ÖPNV-Omnibusförderung dazu bei, das Alter der Busflotten

deutlich zu senken. Gestiegen ist zudem die Qualität des ÖPNV

durch moderne und ausschließlich barrierefreie Fahrzeuge.

Das Land Niedersachsen hat im Zeitraum 2012 – 2016

Vorhaben in den Bereichen des SPNV und des straßengebun-

denen ÖPNV mit Investitionen in Höhe von rund 948 Mio.

Euro unterstützt. Es hat eine Einigung über die Höhe der

Regionalisierungsmittel gegeben, also die Mittel, die der Bund

den Ländern ab 2016 bis 2031 für die genannten Zwecke zur

Verfügung stellen wird. Gemäß der Verständigung zwischen

Bund und Ländern werden diese Regionalisierungsmittel

steigen. Davon wird auch Niedersachsen profitieren. Insgesamt

stehen Niedersachsen über die 16 Jahre rund 1,27 Mrd. Euro

lichen Beitrag. Die Landesregierung hat daher ihr im Schulter-

schluss mit der niedersächsischen Hafenwirtschaft erstelltes

Perspektivpapier „Der Hafen Niedersachsen 2020“ vorgestellt.

Durch dieses Papier wurde eine verlässliche Grundlage für eine

erfolgreiche Hafenpolitik geschaffen. Es soll langfristig,

voraus schauend und kontinuierlich in die Zukunft investieren

und damit ins besondere der Hafenwirtschaft und ihren

Kundinnen und Kunden im Bereich der maritimen Wirtschaft

Orientierung und Planungssicherheit geben.

Ein besonderer Fokus wird hierbei gleichwohl auf den

Energiebereich gelegt. Der Grund: die Entwicklung im Bereich

der Offshore-Windenergie als eine der Wachstumsbranchen

führt zu einem Bedarf an Produktions- und Servicebetrieben,

die sich küsten- und hafennah ansiedeln werden. Ein gutes

Beispiel hierfür ist die Ansiedlung von Siemens Wind Power

am Standort Cuxhaven, vom Land Niedersachsen in den

letzten Jahren zum führenden Offshore-Basishafen an der

deutschen Nordseeküste ausgebaut. Der Bau dieser Produkti-

onsstätte wiederum hat bereits die Ansiedlung zahlreicher

kleinerer und mittlerer Zulieferbetriebe und Logistikfirmen

nach sich gezogen.

Auch am Standort Wilhelmshaven bieten sich optimale

Geschäfts- und Ansiedlungsmöglichkeiten: durch die als

Güterverkehrszentrum ausgelegte Logistikzone am Container

Terminal insbesondere für KMU aus den Bereichen Logistik,

Transport und Verarbeitung ein- bzw. ausgehender Seegüter.

Das Land hat mittel- bis langfristig zudem eine potenzielle

Erweiterung des Tiefwasserhafens JadeWeser-Port (JWP) im

Visier, sobald absehbar ist, dass das bestehende Terminal an

seine Kapazitätsgrenze stößt.

An den einzelnen Hafenstandorten ergeben sich auch

perspektivisch mannigfaltige Chancen für KMU – sei es im

Bereich des Schiffbaus, der Hafenwirtschaft und -logistik, im

Bereich des maritimen Dienstleistungssektors oder eben in der

Offshore-Windenergie als einem Anwendungsfeld der

Meerestechnik. Die niedersächsische Landesregierung wird

Mittelstandsbericht 2012 – 201642

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2.2 Breitbandausbau

Leistungsfähige und flächendeckende Breitbandnetze sind ein

entscheidender Faktor im nationalen und internationalen

Standortwettbewerb der Regionen. Die große Bedeutung

schneller Breitbandverbindungen besonders für die Wirtschaft

und hier insbesondere für KMU ist unbestritten. Eine leistungs-

fähige Breitbandinfrastruktur ist somit auch in Niedersachsen

ein wichtiger Standortfaktor. Gerade in einem Flächenland wie

Niedersachsen geht es darum, die Städte und die ländlichen

Räume mit einer entsprechenden Breitbandinfrastruktur zu

versorgen.

Die Landesregierung hat dem bereits 2014 mit der Nieder-

sächsischen Breitbandstrategie und der Bildung eines

Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional-

und Strukturpolitik der Europäischen Union Rechnung

getragen. Ziel der Breitbandstrategie ist der flächendeckende

Ausbau einer zukunftssicheren, leistungsfähigen und

nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Die Ziele der Europäi-

schen Union und der Bundesregierung dienen dabei als

Wegmarken. Die Breitbandstrategie fußt weiterhin auf einem

regionalen Ansatz: der Breitbandausbau wird durch die

Kommunen und hier vorzugsweise durch die Landkreise

getragen.

Seitdem wurden zur Umsetzung der Breitbandstrategie in

Niedersachsen die notwendigen Rahmenbedingungen

geschaffen und Förderkulissen aufgebaut. Die Förderpro-

gramme des Bundes und des Landes wurden dabei optimal

verzahnt. Mit der Aufstockung der Fördermittel um den

zusätzlich, insbesondere für Betriebsleistungen und für

Investitionen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs,

zur Verfügung. Dabei ist es dringend notwendig, die nach

derzeitigem Stand 2019 nach dem Entflechtungsgesetz

auslaufende Mittelverteilung zu verlängern, um auch weiterhin

Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur in angemessenem

Umfang fördern zu können.

Verkehrsmanagement

Ausbau, Unterhaltung und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen

allein können allerdings die Verkehrsprobleme der Zukunft

nicht lösen. Gefragt sind vielmehr innovative Gesamtlösungen.

In diesem Zusammenhang setzt Niedersachsen bei der

Weiterentwicklung von Fahrzeugen, Diensten, Techniken und

Infrastrukturen auf intelligente und interdisziplinäre Ansätze.

Ziel ist, die individuelle Mobilität zu verbessern, wovon auch

KMU profitieren.

Bei den Straßen setzt innovatives Verkehrsmanagement eine

moderne, telematische Infrastruktur voraus. Steuernde

Elemente wie sogenannte Verkehrsbeeinflussungsanlagen

regulieren den Verkehrsablauf situationsangepasst. Aktuell

arbeitet das Land Niedersachsen an der Errichtung der

Netzbeeinflussungsanlage im Autobahnkorridor Hanno-

ver-Braunschweig-Salzgitter, um Verkehrsteilnehmerinnen und

-teilnehmer im Falle von Staus und Störungen über großräu-

mige Umleitungsrouten zu informieren. Eine weitere, bundes-

länderübergreifende Anlage dieser Art ist in der Autobahn-

netzmasche Dortmund-Hannover-Bremen-Hamburg geplant.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 43

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2012 2016 2018*

42% 73% 85%Verbesserung der Breitband- anbindung mit 50Mbit bis 2018

TABELLE 19 | Breitbandförderung in Niedersachsen

(Stand: 31.12.2016)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Bundesförderung Anträge Bewilligungen

Beratungsförderung 48 42 (ca. 2,0 Mio.)

Investitionsförderung 34 21 (ca. 151 Mio.)

Landesförderung Anträge Bewilligungen

Beratungsförderung 3 3 (ca. 0,2 Mio.)

Investitionsförderung 73 25 (ca. 22,1 Mio.)

Quelle: Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n).

ABB. 23 | Breitbandentwicklung in Niedersachsen

in Prozent

2012

2016

92

99

58

74

42

73

30

54

mind. 2 Mbit/s

mind. 30 Mbit/s

mind. 50 Mbit/s

mind. 100 Mbit/s

Landesanteil aus den Erlösen der Frequenzversteigerungen

(Digitale Dividende II) stehen insgesamt 120 Mio. Euro an

Zuschussmitteln des Landes zur Verfügung. Zusätzlich werden

aus dem Förderprogramm Breitband des Bundes bis zu 300

Mio. Euro erwartet. Zudem hat das Land das Kommunale

Breitbanddarlehen für die Errichtung kommunaler Breitband-

netze bei der NBank geschaffen. Hier können insgesamt 500

Mio. Euro aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank zur

langfristigen Finanzierung eingesetzt werden.

Das Land hat zudem ein eigenes Förderprogramm für

Gewerbe- und Industriegebiete aufgelegt. Damit soll die

Anbindung von Gewerbegebieten in sog. „weißen Flecken“

mit mindestens 50 Mbit/s gefördert werden, um so insbeson-

dere den KMU den Zugang zu schnellem Internet zu

ermöglichen.

Der Breitbandausbau hat in Niedersachsen seit 2012 deutliche

Fortschritte gemacht. 2016 verfügten so bereits 73 % aller

Gebäude in Niedersachsen über eine Breitbandanbindung von

50 Mbit/s. 2012 waren dies erst 42 %. Und aktuell werden

bereits mehr als die Hälfte der Gebäude mit 100 Mbit/s und

mehr versorgt (2012: 30 %).

* | geplant

Bis Ende 2016 hat der Bund 21 Anträge von niedersächsi-

schen Kommunen auf Investitionsförderung mit einem

Gesamtvolumen von ca. 151 Mio. Euro bewilligt. Damit steht

Niedersachsen an der Spitze der westdeutschen Länder. Das

Land hat bisher 28 Anträge von Kommunen mit einem

Gesamtvolumen von ca. 22,3 Mio. Euro bewilligt. Allein in

den Fördergebieten werden bis 2018 ca. 1 Mrd. Euro in den

Breitbandausbau investiert.

Mit Hilfe der o.g. Förderprogramme wird Niedersachsen

voraussichtlich spätestens 2020 flächendeckend über eine

Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s verfügen. Dabei ist klar,

dass auch danach der Breitbandausbau weitergehen muss. Die

EU-Kommission hat im Herbst 2016 ihre Pläne für die Schaf-

fung einer Gigabitversorgung vorgestellt. Für Niedersachsen

bedeutet dies mittelfristig einen weiteren Investitionsbedarf in

drei- bis vierstelliger Millionenhöhe.

Fallbeispiel Uelzen: Land fördert flächendeckende Breitbandversorgung über Betreibermodell

Im Landkreis Uelzen leben rund 93.000 Einwohnerinnen und

Einwohner auf einer Fläche von etwa 1.450 Quadratkilometer

(das entspricht 64 Einwohnerinnen und Einwohnern pro

Quadratmeter). Der Landkreis gehört zu den agrarisch am

intensivsten bewirtschafteten Landkreisen Niedersachsens. Um

die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen

deutlich zu verbessern, hat der Landkreis Uelzen beschlossen,

den Ausbau einer zukunftsorientierten Glasfasernetzinfrastruk-

tur (Fiber to the Building, FTTB) durchzuführen. Ziel ist,

Mittelstandsbericht 2012 – 201644

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Quelle: Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen, Stand 23.11.2016.

Wirtschaftlichkeitslücke

Betreibermodell

Betreibermodell u. Wirtschaftlichkeitslücke

Kreisfreie Städte

Quelle: Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen, Stand 23.11.2016.

ABB. 24 | Fördermodell der Landkreise für die Breitbandförderung des Bundes

ELCLP

WST

FRI

BRA

OL

NOH OSH

HOL

CE

WOB

UEDAN

NOM

GS

WLLG

HK

WTM

AUR

LER

OS

OL

WHV

EMD

CUX

SZHI

BS

DEL

STD

HMWF

HE

GF

SHG

ROW

VEC

DHNI

PE

VER

OHZ

(vormals OHA)schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende

Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten umzusetzen,

um in den ermittelten unterversorgten Bereichen der 27

Gemeinden des Landkreises die bestehenden regionalen

Breitbandversorgungslücken zu schließen und dort mindestens

50 Mbit/s anzubieten.

Der Landkreis Uelzen hat sich für ein sog. Betreibermodell

entschieden. Das bedeutet: er errichtet und finanziert die

passive Netzinfrastruktur und stellt sie gegen Zahlung eines

Nutzungsentgeltes einem Pächter oder einer Pächterin

langfristig zur Verfügung. Das Land bezuschusst diese

Betreibermodelle mit bis zu 5 Mio. Euro. Mit der Finanzie-

rungszusage der NBank für das Darlehen in Höhe von 33 Mio.

Euro im Rahmen des Programmes „Kommunaler Breitbandkre-

dit Niedersachsen“, dem Zuwendungsbescheid des Bundes in

Höhe von 12,4 Mio. Euro und dem Bescheid des Landes über

5 Mio. Euro aus der Richtlinie zur Förderung des Breitbandaus-

baus in Niedersachsen stehen alle Bausteine der Finanzierung

des Glasfaserprojektes zur Verfügung.

Durch die Finanzierung des Projektes werden jetzt 18.834

Haushalte und 910 Unternehmen mit Hochgeschwindigkeits-

breitband versorgt: eine wichtige Voraussetzung für wirt-

schaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und steigenden

Wohlstand. Denn mit dem Ausbau der Dateninfrastruktur

schafft der Landkreis eine ausgesprochen wichtige Grundvor-

aussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und Konkur-

renzfähigkeit seiner ländlichen Region. Dies kommt gerade

den kleinen und mittleren Unternehmen dort zugute.

2.3 Solide Finanzpolitik, steuer- und finanzpolitische Rahmenbedingungen gestalten, Basel III

KMU brauchen Vertrauen in die Zukunft. Denn nur wer weiß,

wie morgen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sein

werden, kann heute sein Geschäft darauf einstellen. Dafür ist

einerseits eine solide Finanzpolitik wichtig, bei der KMU

wissen, dass der Staat auch in den nächsten Jahren seine

Aufgaben erfüllen kann. Andererseits müssen die steuerrecht-

lichen Rahmenbedingungen stabil und nachvollziehbar sein.

Solide Finanzpolitik und effiziente Finanzverwaltung

Die Niedersächsische Landesregierung steht für eine solide

Haushaltspolitik und hat sich daher zum Ziel gesetzt, neben

dem Abbau der Nettoneuverschuldung auch einen strukturel-

len Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit einer konsequenten

Rückführung der Nettokreditaufnahme hält Niedersachsen

nicht nur die grundgesetzlichen Vorgaben der Schuldenbremse

ein, sondern stellt so auch die Handlungsfähigkeit künftiger

Generationen sicher. Besonders bemerkenswert ist, dass

Niedersachsen mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals in

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 45

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der Geschichte des Landes ab 2017 einen Haushalt ohne

Nettoneuverschuldung aufgestellt hat. Darüber hinaus konnte

auf die für 2016 eingeplante Nettokreditermächtigung

verzichtet werden. Damit wird der grundgesetzliche Auftrag

der Schuldenbremse vier Jahre früher als gefordert umgesetzt.

Solide Finanzpolitik fordert darüber hinaus auch stets den Blick

über das jeweils aktuelle Haushaltsjahr hinaus. Planungssicher-

heit und Verlässlichkeit sind ein wichtiger Bestandteil nachhal-

tigen Regierungshandelns. Ausdruck dessen ist eine mittel-

fristige Finanzplanung, bei der Einnahmen und Ausgaben

ausgeglichen sind. Davon profitieren ebenfalls KMU, die bei

einer Finanzpolitik der ruhigen Hand zuverlässig wissen, was

sie zu erwarten haben. Eine solche Finanzpolitik sichert ein

handlungs- und zahlungsfähiges Land auch in der Zukunft.

Das Steuerrecht ist Teil des Ordnungsrahmens, in dem ein

Unternehmen agiert. Ein fairer Wettbewerb setzt dabei voraus,

dass die Steuergesetze gleichmäßig angewandt und vollzogen

werden. Hierfür wiederum bedarf es angemessen ausgestatte-

ter Finanzämter und Betriebsprüfungsdienste. Die Niedersäch-

sische Landesregierung hat mit Amtsantritt 2013 die Einstel-

lungszahlen für die Finanzverwaltung verdoppelt, um die

Lücken zu schließen, die durch die Pensionierung und Verren-

tung knapp eines Drittels der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

bis zum Jahr 2022 entstehen werden. Ebenso werden die

steuerlichen Außendienste gefördert und gestärkt.

Steuerpolitik auch für KMU

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in den letzten

Jahren auch in steuerpolitischer Hinsicht für kleine und mittlere

Unternehmen eingesetzt und auf Bundesebene entsprechende

Maßnahmen aktiv betrieben und begleitet.

So ist mit dem Steueränderungsgesetz 2015 der unternehmeri-

sche Entscheidungsspielraum kleiner und mittlerer Unterneh-

men für Investitionen erweitert worden. Bisher mussten sie die

konkrete Funktion sowie die Höhe der voraussichtlichen Kosten

festlegen. Jetzt können sie ohne diese Hürde die Möglichkeit

nutzen, bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-

oder Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des

Sachanlagevermögens bereits vor der Ausführung einer

Investition steuermindernd geltend zu machen (Investitions-

abzugsbetrag) .

Auch als Standort der Automobilindustrie setzt das Land

Niedersachsen auf die Zukunft: die Elektromobilität. Nieder-

sachsen begrüßt, dass der Bund die niedersächsische Forde-

rung nach einer Prämie für den Erwerb von sog. E-Autos

aufgegriffen hat und ferner mit dem Gesetz zur steuerlichen

Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr derartige

Automobile für künftig zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-

steuer befreit. Auch gibt es die Möglichkeit für Arbeitgeberin-

nen und Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlos oder

vergünstigt Ladestationen oder Strom zur Verfügung zu

stellen, ohne dass dies als geldwerter Vorteil bei der Lohn-

steuer berücksichtigt wird.

Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium.

ABB. 25 | Nettokreditaufnahme 2011 bis 2020

in Mio. Euro (jeweiliges Soll)

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

1 95

0

720

620 72

0

600

480

0 0 0 0

Mittelstandsbericht 2012 – 201646

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Basel III

Die niedersächsische Landesregierung hat ein hohes Interesse

daran, dass die Kreditversorgung der niedersächsischen KMU

funktioniert. Aufgrund der leidvollen Erfahrungen der

weltweiten Finanz- und Bankenkrise in den Jahren 2008/2009

zielen die seit dem Jahr 2014 EU-weit geltenden sog. Basel III

Regelungen darauf ab, Qualität und Quantität des bankauf-

sichtlichen Eigenkapitals zu verbessern. Die Regelungen

werden schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt und sehen

höhere Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute insbe-

sondere bei der Darlehensvergabe u.a. an Unternehmen vor.

Diese Vorgaben haben nicht nur zu einem sehr hohen Bedarf

der Banken an Eigenmitteln geführt, sondern auch zu

spürbaren Auswirkungen auf die Höhe der Refinanzierungs-

kosten der Banken. Dies hat sich jedoch nicht – wie vielerorts

erwartet – mittelbar negativ auf die Kreditvergabefähigkeit der

Banken und die Konditionen für Unternehmenskredite

ausgewirkt.

Die Gründe dafür dürften zum einen in der mittelstands-

freundlichen Umsetzung der Basel III Regelungen liegen, die

der Bundesrat mit Unterstützung Niedersachsens wesentlich

initiiert hat. Hierdurch wurden sowohl die besondere volks-

wirtschaftliche Bedeutung von kleinen und mittleren Unter-

nehmen als auch die Bedeutung der Kreditversorgung von

KMU hervorgehoben und durch spezifische Regelungen

berücksichtigt. So wird die Eigenkapitalunterlegung für

KMU-Kredite auf dem Niveau der Basel II Regelungen stabil

gehalten. Zusätzliche Belastungen für Unternehmen konnten

vermieden werden. Erleichterungen für den KMU-Sektor

ergeben sich insbesondere durch die Erhöhung der Retailkre-

ditschwelle von 1 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Als zweiter

Grund sind die anhaltend niedrigen Zinssätze als Folge der

EZB-Politik zu nennen.

2.4 Fairer Wettbewerb stärkt KMU

Mittelstand und Handwerk müssen dieselben Chancen im

Wettbewerb um Aufträge haben wie große Unternehmen.

Deswegen müssen öffentliche Vergaben fair und transparent

ablaufen; Losgrößen sollen mittelstandsgerecht sein. Zudem

muss Schwarzarbeit bekämpft werden, damit gesetzestreu

arbeitende KMU und Handwerksbetriebe nicht

benachteiligt werden.

Bei der Erbschaftsteuerreform hat sich die Landesregierung

dafür eingesetzt, das Betriebsvermögen nicht in dem Maße

wie das sonstige Vermögen zu besteuern, wenn es dem Ziel

der Erhaltung von Arbeitsplätzen dient. Durch den im (auch

von Niedersachsen initiierten) Vermittlungsverfahren gefunde-

nen Kompromiss wird Rechtssicherheit für unsere mittelständi-

sche Wirtschaft geschaffen. So werden auch künftig keine

Betriebe gefährdet oder Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt.

Steuerliche FuE-Förderung

Der Erfolg unserer Wirtschaft beruht in einer Welt, die von

rasanten technischen Entwicklungen geprägt ist, maßgeblich

auf der Innovationsfähigkeit ihrer Produkte. Der Weg zu

innovationsfähigen Produkten führt über Forschung und

Entwicklung (FuE). Deutsche Großbetriebe stehen in Sachen

Forschung und Entwicklung exzellent da. Bei den kleinen und

mittleren Unternehmen hat die deutsche Wirtschaft im

Ländervergleich hier eine signifikant niedrige Investitionsquote.

Die Niedersächsische Landesregierung leitet hieraus Hand-

lungsbedarf ab und forderte in einer Bundesratsinitiative, die

gemeinsam mit Bayern eingebracht wurde, neben einer

Projektförderung eine steuerrechtliche Anreizregelung für

betriebliche Forschung und Entwicklung zu schaffen. Danach

soll es für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten

und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder

einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro eine

Forschungsprämie für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

geben. Diese soll in Höhe von 10 % der einschlägigen

Personalausgaben gewährt werden. Ausgezahlt werden soll

sie von den Finanzämtern als Forschungsprämie bzw. Steuer-

gutschrift, im Zuge der Jahresveranlagung des Unternehmens

zur Einkommens- oder Körperschaftsteuer. Sie soll selbst

steuerfrei sein, um den Innovationsanreiz nicht zu verwässern,

und so ausgestaltet werden, dass eine Doppelförderung durch

Forschungsprämie und projektorientierte FuE-Förderung

ausgeschlossen wird. Gefördert werden sollen dabei Vorha-

ben, die zu einer deutlichen Verbesserung bisheriger Produkte

führen. Darüber, ob Maßnahmen förderfähig sind, sollen

Technologieexpertinnen und -experten in einem standardisier-

ten Antragsverfahren entscheiden.

Der Bundesrat hat im Sommer 2016 den Vorschlag angenom-

men. Angesichts des Bedarfs in der Industrie haben sich die

Sozialpartner und die wesentlichen Wirtschaftsverbände ebenfalls

für eine steuerliche FuE-Förderung für kleine und mittelständische

Unternehmen ausgesprochen. Jetzt sind Bundesregierung und

Bundestag gefordert, diesen Vorschlag aufzugreifen.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 47

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Öffentliches Auftragswesen

Der europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Moder-

nisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig

überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge

und Konzessionen vorgelegt. Die dafür maßgeblichen neuen

EU-Vergaberichtlinien sind am 17. April 2014 in Kraft getreten.

Die Novellierung des EU-Vergaberechts hat insbesondere zum

Ziel, die Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu flexibilisieren,

die elektronische Vergabe zu erweitern sowie den Zugang für

KMU zu den Vergabeverfahren zu verbessern. Außerdem sollen

strategische Aspekte künftig stärker in den Vergabeverfahren

berücksichtigt werden können.

Das Reformpaket ist im April 2016 in nationales Vergaberecht

überführt worden. Im Rahmen eines Vergaberechts-Moderni-

sierungspaketes haben Bundestag und Bundesrat mit

Zustimmung Niedersachsens die grundlegende Neufassung

des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im

Bereich Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessio-

nen beschlossen. Die novellierten Vergaberichtlinien sollen

bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand

folgende wesentliche Ziele sichern, von denen auch KMU

profitieren: weniger Verwaltungsaufwand, mehr Rechtssi-

cherheit, verkürzte Verfahrensfristen, verstärkter obligatori-

scher Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, größerer

Ermessensspielraum in Detailfragen. Im Rahmen des Moder-

nisierungspaketes wurde zudem dem Ziel Rechnung getra-

gen, für kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zu

öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Dies geschah insbe-

sondere auch mit Blick auf die Aufteilung von Aufträgen in

Lose sowie Erleichterungen beim Nachweis der wirtschaftli-

chen Leistungsfähigkeit.

In einer Entschließung des Bundesrates, die Niedersachsen

eingebracht hatte, wurde die Bundesregierung von den

Ländern noch im März 2016 mehrheitlich aufgefordert, die

Eigenständigkeit spezifischer Vorschriften für Bauvergaben

kritisch zu prüfen und für eine weitere Vereinheitlichung und

Vereinfachung im Vergaberecht zu sorgen. Vorrangiges Ziel

muss sein, für die Vergabepraxis gleichförmige Bedingungen

und Regelungen zu gleichartigen Sachverhalten zu schaffen

und zwar unabhängig von der Art des Auftragsgegenstandes

in Form einer Bau-, Liefer- oder Dienstleistung.

Dies nutzt vor allem den an öffentlichen Aufträgen interessier-

ten Unternehmen, die überwiegend als KMU einzuordnen

sind, letztlich aber auch der öffentlichen Hand durch eine

effizientere Verwaltung. Nur ein modernes und schlankes

Vergaberecht ist in der Lage, den Herausforderungen im

Spannungsfeld zwischen politischen Entscheidungen, den

Zielen einer wirtschaftlichen Beschaffung und den Interessen

von KMU wirksam zu begegnen und diese bedarfsgerecht

auszutarieren.

Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

Am 1. Januar 2014 trat das Niedersächsische Tariftreue- und

Vergabegesetz (NTVergG) in Kraft. Das Gesetz soll Verzerrun-

gen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken,

die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen. Es

soll zudem Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme

mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung

durch die öffentliche Hand fördern. Das Gesetz findet

Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-,

Dienst- und Lieferleistungen der niedersächsischen öffentli-

chen Auftraggeber ab einem geschätzten Auftragswert in

Höhe von 10.000 Euro (netto).

Das NTVergG sichert den fairen Wettbewerb bei der Vergabe

öffentlicher Aufträge und stärkt damit auch Handwerk und

Mittelstand. So schreibt das Gesetz in § 9 (Förderung kleiner

und mittlerer Unternehmen) eine mittelstandsgerechte

Auftragsvergabe vor. Danach sollen Leistungen in der Menge

aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet

(Fachlose) vergeben werden. Dies trägt dazu bei, dass sich

auch kleine und mittlere Unternehmen um einzelne Lose

bewerben und so an öffentlichen Auftragsvergaben partizipie-

ren können. Denn die Ausführung eines großen öffentlichen

Auftrags ist für KMU aufgrund ihrer eingeschränkten Kapazi-

täten sowie aus wirtschaftlichen Gründen oft nicht möglich.

Im Interesse und zum Schutz der KMU wird zudem die

Generalunternehmervergabe beschränkt. Der Grund: KMU

werden zwar häufig als Nachunternehmen durch das General-

unternehmen eingebunden, oft erfolgt dies aber zu deutlich

schlechteren Auftragskonditionen im Vergleich zu denen des

Hauptauftragnehmers.

Zum 1. Juli 2016 wurde das NTVergG novelliert. Die Vorschrif-

ten zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen sind

dabei gleich geblieben. Der in § 1 NTVergG beschriebene

Zweck des Gesetzes wurde sogar deutlicher im Sinne der

Interessen mittelständischer Unternehmen neu gefasst. Mit

der geänderten Formulierung wird der faire – das heißt der

transparente und diskriminierungsfreie – Wettbewerb als Ziel

des Vergaberechts in den Vordergrund gerückt.

Mittelstandsbericht 2012 – 201648

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ABB. 27 | Schwarzarbeitsbekämpfung:

Entwicklung des Bußgeld- und Verfallaufkommens

von 2012 – 2015 (in Euro)

1.000.000

500.000

0

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

2012 2013 2014 2015

Bußgeldvolumen in Euro

Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Missbrauchs von Werkverträgen

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden der

Wirtschaft, dem Staat und den Sozialversicherungen.

Außerdem führen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen denen, die

Gesetze einhalten, und anderen, die sich nicht gesetzestreu

verhalten. Die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen

bildet deshalb den Grundstein für eine gerechte und

funktionierende Wirtschaft, in der gesetzestreues Verhalten

von KMU zum Erfolg führt. Das Land setzt sich nachdrück-

lich dafür ein, dass der Ehrliche nicht der Dumme ist. Die

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

sind deshalb wichtige Teile der Mittelstandspolitik der

Landesregierung.

Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit fungiert das Land, das

nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Bekämp-

fung und Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerks-

und die Gewerbeordnung zuständig ist, u.a. als Fachaufsichts-

behörde über die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Daher setzt sich das zuständige Niedersächsische Ministerium

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit zahlreichen Maßnah-

men für gerechte und faire Wettbewerbsbedingungen ein.

Hierzu zählen u.a.:

– Koordinierung gemeinsamer Aktionstage mit dem

Zoll und den Kommunen

– Vom Wirtschaftsministerium organisierten Aktionstage:

sie finden zwei Mal im Jahr statt und sind mit der

Auf deckung von über 900 mutmaßlichen Rechts ver-

stößen sehr erfolgreich. Dabei werden in der Regel pro

Jahr über 1.200 Objekte, 4.600 Personen und 2.000

Betriebe in Niedersachsen von über 600 Fahnderinnen

und Fahndern kontrolliert

– Bereitstellung der Datenbank OWiSch für einen

besseren Datenaustausch der Verfolgungsbehörden

– Schwerpunktveranstaltungen zur Sensibilisierung der

Öffentlichkeit, Prävention und Entwicklung neuer

Ansätze für die Schwarzarbeitsbekämpfung

– Beteiligung an einer Gesetzesinitiative zur Novellierung

des Schwarzarbeitsgesetzes u.a. zur Verbesserung der

Befugnisse der kommunalen Schwarzarbeits be kämp-

fungs behörden. Der mit maßgeblicher Unter stüt zung

Niedersachsens über den Bundesrat eingebrachte

Vorschlag zur Änderung des Schwarz arbeits be kämp-

fungs gesetzes war erfolgreich. Die geforderte Auf-

nahme eigener Prüfrechte und die hieraus resultieren-

den Pflichtverletzungen bei der Verfolgung und ggf.

Ahndung durch die kommunalen Schwarz arbeits be-

kämpfungsbehörden finden sich im Entwurf des

Änderungsgesetzes der Bundesregierung wieder, das

sich Ende 2016 noch in den Beratungen von Bundes tag

und Bundesrat befand.

In der Übersicht des Gewerbezentralregisters zur Schwarzarbeit

2014 erzielt Niedersachsen bei der Verfolgung von Schwarzar-

beit den 2. Platz im Ländervergleich. Mit dieser Datenübersicht

veröffentlicht das Bundesamt für Justiz das Ergebnis von

differenzierten Auswertungen der im Jahr 2014 in die Teilregis-

ter über natürliche Personen sowie juristische Personen und

Personenvereinigungen des Gewerbezentralregisters eingetra-

genen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten

ABB. 26 | Schwarzarbeitsbekämpfung:

Entwicklung der Prüfungen von 2012 – 2015

6.500

6.000

5.500

5.000

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

2012 2013 2014 2015

Anzahl der Prüfungen

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 49

Page 50: Mittelstandsbericht 2012 – 2016 · Inhalt Mittelstandsbericht 2012 – 2016 3. Vorwort ... voranzubringen, wurden im November 2016 unter dem Titel „digital.niedersachsen – DIGITALEN

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

- vernichtet Arbeitsplätze

- gefährdet die sozialen Sicherungssysteme

- verursacht enorme Steuerausfälle

SCHWARZARBEITDas geht uns alle an:

GEGEN SCHWARZARBEIT

Weitere Info unter www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung

oder unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

- vernichtet Arbeitsplätze

- gefährdet die sozialen Sicherungssysteme

- verursacht enorme Steuerausfälle

SCHWARZARBEITDas geht uns alle an:

GEGEN SCHWARZARBEIT

Weitere Info unter www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung

oder unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

im Bereich der Schwarzarbeit. Berücksichtigt werden beim

Ländervergleich nur diejenigen selbstständigen gewerblichen

Tätigkeiten, die aufgrund unzulässiger Ausübung mit einer

Geldbuße von mehr als 200 Euro geahndet wurden.

Bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung geht es der

Landesregierung nicht darum, die wichtigen Instrumente

„Leiharbeit“ und „Werkvertrag“, die für spezialisierte und

arbeitsteilig organisierte Produktionsprozesse sinnvoll sind,

oder gar den Fremdpersonaleinsatz in Betrieben und Unter-

nehmen insgesamt in Frage zu stellen. Vielmehr geht es

darum, dieses wichtige Instrument für den Mittelstand zu

sichern, indem der Missbrauch entschieden bekämpft wird.

Nach Bekanntwerden von Missständen bei Werkverträgen vor

allem in der deutschen und niedersächsischen Schlacht- und

Zerlegeindustrie hat die Landesregierung neben Maßnahmen

auf Landesebene sich auch auf Bundesebene für Gesetzesän-

derungen zur Bekämpfung des Werkvertragsmissbrauchs und

zur Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutz-

rechten eingesetzt. Maßnahmen auf Landesebene sind:

– Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur

Bekämpfung des Werkvertragsmissbrauchs

– Gespräche mit Vertretern der niedersächsischen

Schlacht- und Zerlegeindustrie und des

niedersächsischen Schiffbaus zusammen mit den

jeweils zuständigen Gewerkschaften und

– Förderung der Einrichtung von mittlerweile vier

Beratungsstellen für ausländische mobile Beschäftigte

Mit den niedersächsischen Bundesratsinitiativen aus den

Jahren 2013 und 2015 wurden der Bundesregierung nicht

nur Vorschläge unterbreitet, die verhindern sollten, dass

unter dem Deckmantel einer vorgeblichen Beschäftigung

von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern in

Wirklichkeit eine verdeckte und illegale Arbei tnehmer über-

lassung stattfindet. Der Bund wurde vielmehr auch

aufgefordert,

– die gesetzlichen Rechte des Betriebsrats vor einem

Einsatz von Fremdpersonal zu verstärken,

– die Personalkapazitäten bei der Finanzkontrolle

Schwarzarbeit des Zolls zu erhöhen sowie

– ein mit den niedersächsischen Beratungsstellen

vergleichbares bundesweites Beratungsangebot zu

etablieren.

ABB. 28 | Schwarzarbeitsbekämpfung

(Anzahl Bußgeldbescheide*)

2012 2013 2014

500

400

300

200

100

0

2015

* | inkl. Verfallanordnung von 2012 bis 2015

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Mittelstandsbericht 2012 – 201650

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2.5 Bürokratieabbau

Unnötige Bürokratie kostet Bürgerinnen und Bürger sowie

Unternehmen Zeit, Geld und Nerven. Sie kann für unsere

Wirtschaft zu einem echten Wettbewerbsnachteil werden.

Mittlere Unternehmen sind durch Bürokratie rund viermal

mehr betroffen als Großunternehmen, Kleinstunternehmen

sogar bis zu zwölfmal mehr. Auch der Erfüllungsaufwand von

gesetzlichen und anderen Regelungen belastet Mittelständle-

rinnen und Mittelständler überproportional, da sie oft keine

eigenen Personalkapazitäten für entsprechende Aufgaben

haben. Durch Entlastung von Bürokratie und Erfüllungsauf-

wand sowie schlankere Verwaltungsverfahren können sich

mittelständische Unternehmen auf ihre Kernaufgaben

konzentrieren und damit noch mehr zur Schaffung von

Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, Innovationen und Wachs-

tum beitragen.

Bürokratieabbau und Bürokratievermeidung sind vor diesem

Hintergrund bei allen Maßnahmen der Bundes- und Landes-

regierung zu beachtende Anforderungen. Dem gegenüber

stehen Informations- und Kontrollerfordernisse der Verwal-

tung oder auch das Bestreben nach differenzierten Regelun-

gen, die den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst sind.

Diese Erfordernisse stehen häufig einer weitgehenden

Vereinfachung von Vorschriften oder dem Abbau von

Mitwirkungs- und Handlungspflichten der Unternehmen

entgegen.

Im ersten Bürokratieentlastungsgesetz wurden – mit der

Zustimmung Niedersachsens im Bundesrat – Vereinfachungen

und rechtsübergreifende Harmonisierungen beschlossen. Sie

beseitigen Hemmnisse, die Unternehmen in ihrer Arbeit

behindern. Im Bereich des Handels- und Steuerrechts wurden

die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht zum 1.1.2016

auf 600.000 Euro Umsatz sowie auf 60.000 Euro Gewinn

angehoben; bislang lagen die Grenzen bei 500.000 Euro und

50.000 Euro. Einem größeren Kreis von Unternehmen steht

nun die einfachere Gewinnermittlungsform der Einnah-

men-Überschussrechnung offen.

Durch das zweite Bürokratieentlastungsgesetz werden – eben-

falls mit der Zustimmung Niedersachsens – solche Unterneh-

men entlastet, die typischerweise am meisten von Bürokratie

belastet sind: kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeiterinnen

bzw. Mitarbeitern, beispielsweise Handwerksbetriebe. Statt

einer aufwendigen Schätzung der monatlichen Sozialversiche-

rungsbeiträge können sie zukünftig in den Fällen, in denen der

tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht

bekannt ist, einen Beitrag wie im Vormonat bezahlen.

Außerdem werden die steuerlichen Aufbewahrungspflichten

von Lieferscheinen verkürzt und die Kleinunternehmensgrenze

von 17.500 Euro auf 20.000 Euro angehoben. Dies führt zu

einer spürbaren Entlastung vieler KMU.

Die Landesregierung führt intensive Gespräche mit der

Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen

(LHN) und den Handwerkskammern, in denen eine umfangrei-

che Tabelle mit Wünschen zur weiteren Entbürokratisierung im

Zuwendungsrecht entstanden ist. Eine Reihe von Verbesserun-

gen ist bereits in der Umsetzung, andere sind konkret

angedacht.

Gesetzlicher Mindestlohn und stabile Sozialversicherungsbeiträge

Auch die Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzgebung des Bundes

hat entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit

mittelständischer Unternehmen. Für sie ist wichtig, dass die

Beitragssätze zur Sozialversicherung als Teil der Lohnneben-

kosten im Wesentlichen stabil geblieben sind. Ein Gesetz mit

besonderer Relevanz für viele KMU war die Einführung eines

gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Zeit-

stunde zum 1. Januar 2015 durch das Tarifautonomiestär-

kungsgesetz vom 11.08.2014.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wurde für alle Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer branchenübergreifend und in

allen Betrieben eine unterste Grenze für die Entlohnung

gezogen. Diese Grenze garantiert für KMU einen fairen und

funktionierenden Wettbewerb. Lohndumping wird so

verhindert.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns kann durch Beschluss

auf Vorschlag der von der Bundesregierung errichteten

ständigen und unabhängigen Mindestlohnkommission, der

Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände der

Arbeitgeber und Arbeitnehmer angehören, geändert werden.

Durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung wird die

vorgeschlagene Anpassung sodann verbindlich gemacht.

Auf Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.Juni 2016

und der von der Bundesregierung am 26.10.2016 beschlosse-

nen Mindestlohnanpassungsverordnung soll der gesetzliche

Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro steigen.

Die Landesregierung hatte sich seit Übernahme der Regie-

rungsverantwortung für die Einführung eines gesetzlichen

Mindestlohns eingesetzt.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 51

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3. Unsere Politik für den Mittelstand in Niedersachsen – der Mittelstand im Fokus unserer Förderpolitik

Die Landesregierung unterstützt die kleinen und mittelständi-

schen Unternehmen in Niedersachsen auf vielfältige Art und

Weise. Im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode (2014

– 2020) stellen die KMU-Förderprogramme mit einem

Volumen von rund 150 Mio. Euro einen zentralen Schwer-

punkt dar. Insbesondere auch von der Innovationsförderung

mit einem Volumen von 203 Mio. Euro sollen KMU maßgeb-

lich profitieren. Mittelstandsförderung ist eine Querschnitts-

aufgabe, bei der alle Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkei-

ten einen Beitrag leisten. Die wesentlichen Themenfelder der

Mittelstandsförderung sind in den folgenden Punkten

dargestellt.

3.1 Unterstützung bei den Heraus- forderungen der Digitalisierung

Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 und Digitales Handwerk

Im September 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie den Start von bundesweit zunächst fünf Mittel-

stand 4.0-Kompetenzzentren bekannt gegeben. Niedersach-

sen hat sich dabei mit einer überzeugenden Bewerbung gegen

andere Bundesländer durchgesetzt. „Mit uns digital! Das

Zentrum für Niedersachsen und Bremen“ wird bis Ende 2018

mit knapp 5,5 Mio. Euro gefördert. Es steht unter der Leitung

der Leibniz Universität Hannover (Produktionstechnisches

Zentrum Hannover – PZH – und des Instituts für Integrierte

Produktion Hannover – IPH). Das Kompetenzzentrum hat als

bundesweit erstes zu Beginn des Jahres 2016 seine Tätigkeit

aufgenommen.

Das Kompetenzzentrum setzt ein dreistufiges Demonstrations-,

Schulungs- und Informationskonzept um – mit einer Generalfa-

brik, neun sog. „Expertenfabriken“ und einer mobilen Fabrik im

Rahmen einer landesweiten Roadshow. „Mit uns digital“ bietet

sowohl grundlegende Informationen über Industrie 4.0 als auch

spezifische Demonstrations- und Schulungsangebote. Zudem

unterstützen die Experten Unternehmen ganz konkret bei der

Einführung neuer Technologien. Das PZH und das IPH werden

von den zehn Partnerinnen und Partnern des Kompetenzzent-

rums unterstützt. Dazu gehören u.a. die Robotation Academy

auf dem hannoverschen Messegelände, die Technische Uni-

versität Braunschweig, das Laser Zentrum Hannover und das

Institut für Informatik OFFIS in Oldenburg. Die Generalfabrik in

den Räumlichkeiten der Robotation Academy konnte bereits zur

HANNOVER MESSE 2016 eröffnet werden. So gab es die

Gelegenheit, die Vielzahl der allein dort bis Ende 2018 geplan-

ten Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Messen (Kon-

gresse, Schulungen, Seminare) rund um das Thema Industrie 4.0

noch bekannter zu machen und insbesondere bei kleinen und

mittleren Unternehmen für die Teilnahme zu werben. Die

Roadshow mit einem eignens konzipierten Demonstrationsbus

ist im Oktober 2016 gestartet (s. Foto).

Im Rahmen der Förderinitiative des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Energie ist darüber hinaus ein „Kompetenzzen-

trum Digitales Handwerk“ ins Leben gerufen worden – unter

der Leitung des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an

der Leibniz Universität Hannover. Es soll für den speziellen

Transfer des Themas Industrie 4.0 in die Handwerksbetriebe

sorgen. Dieses Kompetenzzentrum bietet Kontaktmöglichkei-

ten zu erfahrenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpart-

nern an vier verschiedenen regionalen Anlaufstellen. Das

„Schaufenster Nord“ mit Sitz am Bundestechnologiezentrum

Mittelstandsbericht 2012 – 201652

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Als mittelständisches Unternehmen haben Sie sich früh zeitig entschieden, auf „Industrie 4.0“ zu setzen. Warum?„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ – die Chancen der neuesten Informations- und Kommunikationstechnik für auto-matisierte Abläufe waren uns von Beginn an bewusst. 2006 starteten wir mit der Automatisierung der Produktion. 2008 zog der erste Roboter ins Werk ein. Seitdem können dank der voll-automatisch arbeitenden Montagelinie täglich rund 350 Rollcon-tainer produziert werden – statt vorher 220. Im November 2016 ging der 500.000 Container vom Band. Unsere Montagelinie ist bis heute einmalig! Mit dem digital vernetzten Maschinenpark wurden seit Ende 2012 1,5 Mio. Holzteile bearbeitet. Auf einem Großteil der gesamten Produktionsfläche laufen nur wenige Abläufe noch manuell ab. Wir verstehen uns als Pioniere der modernen Büromöbelproduktion.

Können Sie bereits konkrete Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden benennen? Individuelle Kundenwünsche sind dank unserer hoch auto mati-sierten Fertigung problemlos realisierbar. Die Produktivitäts-steigerung durch die neue Technik ist enorm. Unsere Mitarbei-ter produzieren täglich rund 2.000 Möbel, die bereits wenige Stunden später für die Auslieferung verladen werden. Ist die Bestellung des Kunden eingegangen und über die EDV erfasst, startet die Produktion exakt zu dem gewünschten Ausliefe-rungstermin mit dem Zusägen der benötigten Plattenkompo-nenten. Alle Teile werden so produziert, dass möglichst wenig Verschnitt entsteht. Reststücke werden zerkleinert und als Brennstoff der hauseigenen Holzfeuerungsanlage zugeführt, die im Winter das komplette Unternehmen heizt. Durch die durchgängige Vernetzung der gesamten Lieferkette können wir unseren Kunden detaillierte Angaben zu Lieferzeiten, Prozessen usw. machen.

Wie haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Veränderungen reagiert? Haben Sie sie von vorn herein einbezogen?Hier hat wirklich jeder mitgezogen und einen tollen Job geleis-tet! Die vielen Schulungen und die positiven Erfolgsbilanzen haben dazu beitragen, die anfängliche Skepsis und Zurückhal-tung auszu räumen. Mitarbeiter bei ASSMANN, deren Aufgaben jetzt von Maschinen erfüllt werden, sind heute in anderen Produktions bereichen nachfolgender Fertigungsstufen einge-setzt, bei denen die Qualitätsstandards nicht mit voll automa-tisierten Arbeitsprozessen erreicht werden können. Inzwischen sind alle froh über einen gesicherten Arbeitsplatz in einer der technologisch fortschritt lichsten Büromöbelfirmen Deutschlands und sogar Europas.

Best Practice: Büromöbel Assmann aus Melle

für Elektro- und Informationstechnik in Oldenburg informiert

Handwerksunternehmen insbesondere zum Thema „Einsatz

neuer Informations- und Kommunikationstechnologien im

eigenen Betrieb“. In allen Schaufenstern sind vor Ort digitale

Lösungen live erlebbar.

Die Landesregierung stellte darüber hinaus im Jahr 2016 Mittel

in Höhe von 3,8 Mio. Euro für Projekte im Bereich Industrie 4.0

zur Verfügung: für Demonstrationsanlagen, für dezentrale

Lernwerkstätten und für eine wissenschaftliche Begleitung mit

dem Schwerpunkt Arbeit 4.0.

3,8 Mio. Euro des Landes für Industrie 4.0 in 2016

Um die berufsbildenden Schulen in ihren Rollen als Innova-

tions- und Zukunftszentren weiter zu stärken, haben das

Kultusministerium und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit

und Verkehr im November 2016 den gemeinsamen Startschuss

für das Projekt „BBS fit für 4.0“ gegeben. An den Standorten

Emden, Osnabrück, Neustadt am Rübenberge und Goslar

werden sog. „smart factories“ eingerichtet – mit insgesamt

einer Million Euro Unterstützung seitens des Landes Nieder-

sachsen. Mit „BBS fit für 4.0“ wird bei der Ausbildung der

Fachkräfte von morgen auf die Zusammenarbeit von gewerbli-

chen und kaufmännischen Berufsbereichen gesetzt – ein

absolutes Novum.

Das Netzwerk Industrie 4.0 ist in Niedersachsen ein wichtiger

Treiber, um den Standort Niedersachsen zu sichern: seine

Wettbewerbsfähigkeit, die zahlreichen Arbeitsplätze in den

Unternehmen und nicht zuletzt seinen Wohlstand. Ziel ist es, im

Auftrag des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums,

Unternehmen, Forscherinnen und Forscher, Wirtschaftsver-

bände und Gewerkschaften in Niedersachsen mit den Akteuren

auf Bundesebene zu vernetzen und Aktivitäten im Zusammen-

hang mit Industrie 4.0 zu bündeln (siehe Karte S. 54 / 55).

Den Rahmen für die Aktivitäten der niedersächsischen Lan-

desregierung zum digitalen Wandel bilden die im November

2016 unter dem Titel „digital.niedersachsen – DIGITALEN

WANDEL FÜR UNSER LAND GESTALTEN“ verabschiedeten

Leitlinien.

Inhalt der Leitlinien ist unter anderem die Digitalisierung der

Wirtschaft und der Arbeitswelt, der Bildung, der Wissenschaft,

des Gesundheitswesens und der Justiz. Die Infrastruktur und

damit der Ausbau des Breitbandnetzes in Niedersachsen sowie

die digitale Verwaltung sind ebenso Bestandteil wie das

digitale Energieland und das Thema digitale Sicherheit:

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 53

Page 54: Mittelstandsbericht 2012 – 2016 · Inhalt Mittelstandsbericht 2012 – 2016 3. Vorwort ... voranzubringen, wurden im November 2016 unter dem Titel „digital.niedersachsen – DIGITALEN

Hier geht es um Datenschutz, Verbraucherschutz, sowie

Kinder- und Jugendschutz.

Zudem hat die Landesregierung den digitalRat.niedersachsen

berufen, der im März 2017 seine Arbeit aufgenommen hat.

Diesem Gremium gehören 20 Persönlichkeiten an, die die

Bereiche Politik, Wirtschaft, Verbände, Wissenschaft und

Forschung, Medien, Bildung, Ethik, Arbeit und Verbraucher-

schutz repräsentieren. Der Digitalrat berät die Landesregierung

zu übergeordneten und ressortübergreifenden Fragestellungen

im Zusammenhang mit der Digitalisierung und spielt somit

eine zentrale Rolle für die Umsetzung der Digitalisierungsstra-

tegie des Landes Niedersachsen.

IT-Sicherheit/Wirtschaftsschutz

Mittelständische Unternehmen sind immer häufiger Opfer von

Hackerangriffen. Der Um fang der schützenswerten Informatio-

nen in den Unternehmen nimmt immer mehr zu. In gleichem

Maße steigen auch die Mög lichkeiten für unberechtigte Zugriffe

und potenzielle Angriffe.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt die jährlichen

Schäden für deutsche Unternehmen auf mindestens 50 Mrd.

Euro. Die KPMG ermittelte 2015 durch eine anonyme Umfrage,

dass bereits 40 % der deutschen Firmen gehackt wurden. 2013

gaben das bei einer ähnlichen Umfrage nur 26 % an.

Gerade die Mittelständlerinnen und Mittelständler müssen auf

die Gefahren und Risiken hingewiesen und dazu ermuntert

werden, Lösungen für ihr eigenes Unternehmen zu finden.

Hier setzt die Wirtschaftsschutztagung an, die jährlich vom

Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport – Abtei-

lung Verfassungsschutz – gemeinsam mit dem Niedersächsi-

schen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – veran-

staltet wird.

Der Niedersächsische Verfassungsschutz – Arbeitsbereich

Wirtschaftsschutz – sieht sich als neutraler Dienstleister für die

Wirtschaft, losgelöst von der Strafverfolgung. Beratungsthe-

men sind unter anderem Wirtschafts- und Industriespionage,

Cybersicherheit, Know-how-Schutz, Sicherheit in der Informa-

tions- und Kommunikationstechnologie, Geheimschutz in der

Wirtschaft und Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland. Die

Beratungen haben das Ziel, die überwiegend mittelständi-

schen Unternehmen für Gefahren zu sensibilisieren, Sicher-

heitsmaßnahmen zu initiieren und durch Prävention Schäden

zu vermeiden und zu reduzieren.

Ein weiterer sehr wichtiger Ansprechpartner bei der Prävention

sowie in Fällen von Cyberattacken auf Unternehmen des

Mittelstandes ist die „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für

die Wirtschaft“ (ZAC) beim Landeskriminalamt Niedersachsen

(http://zac-niedersachsen.de/). Für Vertreter der Wirtschaft

unterhalten hier Spezialisten der Polizei gemeinsam mit IT-Exper-

ten ein umfassendes Beratungsangebot in Cybersicherheitsfra-

gen. Auch bei Cyberangriffen und Vorliegen von Straftaten der

Cybercrime bietet die Zentralstelle mit ihrem Single Point of

Contact eine wirtschaftskompetente Ansprechstelle für Fragen

der Strafverfolgung. Denn die Erfahrung zeigt auch: Die Täter

der immer häufiger gegen Unternehmen adressierten Cyberatta-

cken lassen sich jedenfalls ohne Straf anzeigen und eine damit

verbundene effektive Strafverfolgung kaum abschrecken.

Die Digitalisierung ist längst

allgegenwärtig. Sie wan-

delt unsere Gesellschaft

mit großem Tempo. Sie ist

Innovationstreiber in zahlrei-

chen Wirtschaftsbranchen

und verändert mehr und

mehr unser Leben. Das Land

Niedersachsen setzt mit der

Strategie digital.niedersachsen

den Rahmen für den digitalen

Wandel. Dabei werden in allen Bereichen Maßnahmen für ein

zukunftsfähiges Land aufgestellt.

Grundlage für die Digitalisierung sind flächendeckende und

breitbandige Hochleistungsnetze. Niedersachsen hat durch

Förderprogramme bereits mehr als 1 Mrd. Euro an Inves-

titionen in den Breitbandausbau ausgelöst. Schon im Jahr

2020 sollen so alle Haushalte und Unternehmen mit einem

Anschluss für schnelles Internet versorgt sein.

Für kreative Gründer und neue Geschäftsmodelle bietet

Niedersachsens starker industrieller Background eine gute

Ausgangsbasis. Die Unternehmen der IKT wachsen hier dyna-

mischer und schneller als in anderen Bereichen.

Nutzen Sie die vielfältigen Potenziale und unser Know-how

in der Digitalisierung. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer

Vorhaben.

Willkommen in Niedersachsen! Legende

SCHWERIN

LÜNEBURG

CELLE

GARBSEN

HAMELN

NORDHORN

LANGENHAGEN

WOLFENBÜTTEL

PEINE

MELLE

NEUSTADT AMRÜBENBERGE

NIENBURG

HOLZMINDEN

BRAKE

WILHELMSHAVENNORDENHAM

NORDDEICH

AURICH

LEER

PAPENBURG

DIEPHOLZ

VECHTA

CLAUSTHAL-ZELLERFELD

CLOPPENBURG

VAREL

BREMEN

HAMBURG

EMDEN

CUXHAVEN

GOSLAR

HANNOVER

BRAUNSCHWEIG

WOLFSBURG

SALZGITTER

HILDESHEIM

GÖTTINGEN

KASSEL

OSNABRÜCK

BREMERHAVEN

OLDENBURG

DELMENHORST

STADE

LINGEN

VERDEN

ELSFLETH

UELZENSOLTAU

Netzwerke und Cluster

Production Innovations Network, Hannover

BioRegion, Hannover

Netzwerk Industrie 4.0 Hannover

Zukunftsallianz Maschinenbau e. V., Hannover

Niedersachsen Aviation, Hannover

Hannover IT, Hannover

Robotation Academy, Hannover

MSS – UnternehmerHilfe, Hannover

HannoVR, Hannover

indy 4, Hannover

Mittelstand 4.0-Kompetenz-zentrum Hannover

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik), Hannover

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk, Schaufenster Nord am Bundesfachtechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik (BFE) in Oldenburg

Verein Technologie-Centren Niedersachsen (VTN), Oldenburg

Nordwest.Digital, Oldenburg

InnovationsCentrum Osnabrück

IHK-Netzwerk Industrie 4.0, Osnabrück

Recycling-Cluster wirtschafts-strategische Metalle Nieder-sachsen (REWIMET), Goslar

ITS Automotive Nord, Braunschweig

IT InnovationsCluster Göttingen

Netzwerk Dialog Arbeit-Zukunft Lüneburg/Wolfsburg

MEMA - Metall- und Maschinen-baunetzwerk, Meppen

Harzer IT Netzwerk, Clausthal

Machining Innovations Network, Varel

Mittelstand 4.0 – Agentur Cloud, Lingen

JadeBay, Wilhelmshaven

Ems-Achse Papenburg

Kompetenznetzwerk Industrie 4.0, Bremen

CFK Valley, Stade

Forschungsinstitut / Hochschule

Hochschule Emden / Leer

Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH (BIBA)

Oldenburger Institut für Informatik (OFFIS)

Soziologisches Forschungs institut Göttingen (SOFI)

Niedersächsische Lernfabrik für Ressourceneffizienz (NiFaR)

Technische Universität Braunschweig – IWF ( Energieeffizienz)

Produktionstechnisches Zentrum Hannover (PZH)

Forschungszentrum L3S

Institut für Integrierte Pro duktion Hannover (IPH)

Hochschule Hannover (HSH)

Laser Zentrum Hannover e. V. (LZH)

Makerspaces / Fablabs

Makerspaces

Coworking Spaces

Lernfabriken

Infrastruktur

Flughafen

Research Airport Braunschweig

ICE-Bahnhof

Bundesautobahn

Bundesautobahn in Planung

Wichtige Fernverkehrsbahnlinie

Ihr

Olaf Lies

Niedersächsischer Minister

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Die Digitalisierung ist längst

allgegenwärtig. Sie wan-

delt unsere Gesellschaft

mit großem Tempo. Sie ist

Innovationstreiber in zahlrei-

chen Wirtschaftsbranchen

und verändert mehr und

mehr unser Leben. Das Land

Niedersachsen setzt mit der

Strategie digital.niedersachsen

den Rahmen für den digitalen

Wandel. Dabei werden in allen Bereichen Maßnahmen für ein

zukunftsfähiges Land aufgestellt.

Grundlage für die Digitalisierung sind flächendeckende und

breitbandige Hochleistungsnetze. Niedersachsen hat durch

Förderprogramme bereits mehr als 1 Mrd. Euro an Inves-

titionen in den Breitbandausbau ausgelöst. Schon im Jahr

2020 sollen so alle Haushalte und Unternehmen mit einem

Anschluss für schnelles Internet versorgt sein.

Für kreative Gründer und neue Geschäftsmodelle bietet

Niedersachsens starker industrieller Background eine gute

Ausgangsbasis. Die Unternehmen der IKT wachsen hier dyna-

mischer und schneller als in anderen Bereichen.

Nutzen Sie die vielfältigen Potenziale und unser Know-how

in der Digitalisierung. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer

Vorhaben.

Willkommen in Niedersachsen! Legende

SCHWERIN

LÜNEBURG

CELLE

GARBSEN

HAMELN

NORDHORN

LANGENHAGEN

WOLFENBÜTTEL

PEINE

MELLE

NEUSTADT AMRÜBENBERGE

NIENBURG

HOLZMINDEN

BRAKE

WILHELMSHAVENNORDENHAM

NORDDEICH

AURICH

LEER

PAPENBURG

DIEPHOLZ

VECHTA

CLAUSTHAL-ZELLERFELD

CLOPPENBURG

VAREL

BREMEN

HAMBURG

EMDEN

CUXHAVEN

GOSLAR

HANNOVER

BRAUNSCHWEIG

WOLFSBURG

SALZGITTER

HILDESHEIM

GÖTTINGEN

KASSEL

OSNABRÜCK

BREMERHAVEN

OLDENBURG

DELMENHORST

STADE

LINGEN

VERDEN

ELSFLETH

UELZENSOLTAU

Netzwerke und Cluster

Production Innovations Network, Hannover

BioRegion, Hannover

Netzwerk Industrie 4.0 Hannover

Zukunftsallianz Maschinenbau e. V., Hannover

Niedersachsen Aviation, Hannover

Hannover IT, Hannover

Robotation Academy, Hannover

MSS – UnternehmerHilfe, Hannover

HannoVR, Hannover

indy 4, Hannover

Mittelstand 4.0-Kompetenz-zentrum Hannover

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik), Hannover

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk, Schaufenster Nord am Bundesfachtechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik (BFE) in Oldenburg

Verein Technologie-Centren Niedersachsen (VTN), Oldenburg

Nordwest.Digital, Oldenburg

InnovationsCentrum Osnabrück

IHK-Netzwerk Industrie 4.0, Osnabrück

Recycling-Cluster wirtschafts-strategische Metalle Nieder-sachsen (REWIMET), Goslar

ITS Automotive Nord, Braunschweig

IT InnovationsCluster Göttingen

Netzwerk Dialog Arbeit-Zukunft Lüneburg/Wolfsburg

MEMA - Metall- und Maschinen-baunetzwerk, Meppen

Harzer IT Netzwerk, Clausthal

Machining Innovations Network, Varel

Mittelstand 4.0 – Agentur Cloud, Lingen

JadeBay, Wilhelmshaven

Ems-Achse Papenburg

Kompetenznetzwerk Industrie 4.0, Bremen

CFK Valley, Stade

Forschungsinstitut / Hochschule

Hochschule Emden / Leer

Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH (BIBA)

Oldenburger Institut für Informatik (OFFIS)

Soziologisches Forschungs institut Göttingen (SOFI)

Niedersächsische Lernfabrik für Ressourceneffizienz (NiFaR)

Technische Universität Braunschweig – IWF ( Energieeffizienz)

Produktionstechnisches Zentrum Hannover (PZH)

Forschungszentrum L3S

Institut für Integrierte Pro duktion Hannover (IPH)

Hochschule Hannover (HSH)

Laser Zentrum Hannover e. V. (LZH)

Makerspaces / Fablabs

Makerspaces

Coworking Spaces

Lernfabriken

Infrastruktur

Flughafen

Research Airport Braunschweig

ICE-Bahnhof

Bundesautobahn

Bundesautobahn in Planung

Wichtige Fernverkehrsbahnlinie

Ihr

Olaf Lies

Niedersächsischer Minister

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allgegenwärtig. Sie wan-

delt unsere Gesellschaft

mit großem Tempo. Sie ist

Innovationstreiber in zahlrei-

chen Wirtschaftsbranchen

und verändert mehr und

mehr unser Leben. Das Land

Niedersachsen setzt mit der

Strategie digital.niedersachsen

den Rahmen für den digitalen

Wandel. Dabei werden in allen Bereichen Maßnahmen für ein

zukunftsfähiges Land aufgestellt.

Grundlage für die Digitalisierung sind flächendeckende und

breitbandige Hochleistungsnetze. Niedersachsen hat durch

Förderprogramme bereits mehr als 1 Mrd. Euro an Inves-

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Anschluss für schnelles Internet versorgt sein.

Für kreative Gründer und neue Geschäftsmodelle bietet

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Ausgangsbasis. Die Unternehmen der IKT wachsen hier dyna-

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Nutzen Sie die vielfältigen Potenziale und unser Know-how

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LANGENHAGEN

WOLFENBÜTTEL

PEINE

MELLE

NEUSTADT AMRÜBENBERGE

NIENBURG

HOLZMINDEN

BRAKE

WILHELMSHAVENNORDENHAM

NORDDEICH

AURICH

LEER

PAPENBURG

DIEPHOLZ

VECHTA

CLAUSTHAL-ZELLERFELD

CLOPPENBURG

VAREL

BREMEN

HAMBURG

EMDEN

CUXHAVEN

GOSLAR

HANNOVER

BRAUNSCHWEIG

WOLFSBURG

SALZGITTER

HILDESHEIM

GÖTTINGEN

KASSEL

OSNABRÜCK

BREMERHAVEN

OLDENBURG

DELMENHORST

STADE

LINGEN

VERDEN

ELSFLETH

UELZENSOLTAU

Netzwerke und Cluster

Production Innovations Network, Hannover

BioRegion, Hannover

Netzwerk Industrie 4.0 Hannover

Zukunftsallianz Maschinenbau e. V., Hannover

Niedersachsen Aviation, Hannover

Hannover IT, Hannover

Robotation Academy, Hannover

MSS – UnternehmerHilfe, Hannover

HannoVR, Hannover

indy 4, Hannover

Mittelstand 4.0-Kompetenz-zentrum Hannover

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik), Hannover

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk, Schaufenster Nord am Bundesfachtechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik (BFE) in Oldenburg

Verein Technologie-Centren Niedersachsen (VTN), Oldenburg

Nordwest.Digital, Oldenburg

InnovationsCentrum Osnabrück

IHK-Netzwerk Industrie 4.0, Osnabrück

Recycling-Cluster wirtschafts-strategische Metalle Nieder-sachsen (REWIMET), Goslar

ITS Automotive Nord, Braunschweig

IT InnovationsCluster Göttingen

Netzwerk Dialog Arbeit-Zukunft Lüneburg/Wolfsburg

MEMA - Metall- und Maschinen-baunetzwerk, Meppen

Harzer IT Netzwerk, Clausthal

Machining Innovations Network, Varel

Mittelstand 4.0 – Agentur Cloud, Lingen

JadeBay, Wilhelmshaven

Ems-Achse Papenburg

Kompetenznetzwerk Industrie 4.0, Bremen

CFK Valley, Stade

Forschungsinstitut / Hochschule

Hochschule Emden / Leer

Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH (BIBA)

Oldenburger Institut für Informatik (OFFIS)

Soziologisches Forschungs institut Göttingen (SOFI)

Niedersächsische Lernfabrik für Ressourceneffizienz (NiFaR)

Technische Universität Braunschweig – IWF ( Energieeffizienz)

Produktionstechnisches Zentrum Hannover (PZH)

Forschungszentrum L3S

Institut für Integrierte Pro duktion Hannover (IPH)

Hochschule Hannover (HSH)

Laser Zentrum Hannover e. V. (LZH)

Makerspaces / Fablabs

Makerspaces

Coworking Spaces

Lernfabriken

Infrastruktur

Flughafen

Research Airport Braunschweig

ICE-Bahnhof

Bundesautobahn

Bundesautobahn in Planung

Wichtige Fernverkehrsbahnlinie

Ihr

Olaf Lies

Niedersächsischer Minister

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Die Digitalisierung ist längst

allgegenwärtig. Sie wan-

delt unsere Gesellschaft

mit großem Tempo. Sie ist

Innovationstreiber in zahlrei-

chen Wirtschaftsbranchen

und verändert mehr und

mehr unser Leben. Das Land

Niedersachsen setzt mit der

Strategie digital.niedersachsen

den Rahmen für den digitalen

Wandel. Dabei werden in allen Bereichen Maßnahmen für ein

zukunftsfähiges Land aufgestellt.

Grundlage für die Digitalisierung sind flächendeckende und

breitbandige Hochleistungsnetze. Niedersachsen hat durch

Förderprogramme bereits mehr als 1 Mrd. Euro an Inves-

titionen in den Breitbandausbau ausgelöst. Schon im Jahr

2020 sollen so alle Haushalte und Unternehmen mit einem

Anschluss für schnelles Internet versorgt sein.

Für kreative Gründer und neue Geschäftsmodelle bietet

Niedersachsens starker industrieller Background eine gute

Ausgangsbasis. Die Unternehmen der IKT wachsen hier dyna-

mischer und schneller als in anderen Bereichen.

Nutzen Sie die vielfältigen Potenziale und unser Know-how

in der Digitalisierung. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer

Vorhaben.

Willkommen in Niedersachsen! Legende

SCHWERIN

LÜNEBURG

CELLE

GARBSEN

HAMELN

NORDHORN

LANGENHAGEN

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Grundlage für die Digitalisierung sind flächendeckende und

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Niedersächsischer Minister

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

abteilungen und können auf die neuesten Forschungsergeb-

nisse oftmals nicht zeitnah reagieren. So finden Innovationen

in kleinen und mittleren Betrieben trotz durchaus vorhande-

nen Potenzials bisher in nicht ausreichendem Maße statt. Die

unternehmensorientierte Innovationsförderung der Landesre-

gierung fokussiert sich daher vorrangig auf kleine und mittlere

Unternehmen. Diesbezüglich gibt es beispielsweise die von

den Hochschulen eingerichteten Transferstellen, die als

Schnittstelle der Kommunikation und Interaktion zwischen

Wissenschaft und Wirtschaft dienen. Hier gibt es auch

umfangreiche Informationen und Beratungsmöglichkeiten zu

Forschungskooperationen.

Darüber hinaus bietet das Land spezielle Möglichkeiten, um

Projekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit besonde-

rem Fokus auf KMU zu fördern. Das Niedersächsische Ministe-

rium für Wissenschaft und Kultur unterstützt insbesondere mit

der EFRE-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für

Innovationen durch Hochschulen und Forschungseinrichtun-

gen solche Kooperationen zwischen Wissenschaft und

Wirt schaft. Durch die verstärkte Fokussierung der Zusammen-

arbeit von Hochschulen und Unternehmen wird den Unterneh-

men die Möglichkeit gegeben, inhaltlich an den Projekten

mitzuwirken, sodass sie maßgeblich von den Ergebnissen der

angewandten Forschung profitieren können. Darüber hinaus

wurden durch Ausschreibungen bzw. Programme wie

„Entwicklung und Etablierung von Schwerpunkten angewand-

ter Forschung an niedersächsischen Fachhochschulen“ explizit

Zurzeit werden gut 900 innovative und technologieorientierte

Unternehmen als feste Partner betreut. Schwerpunkte bilden

dabei individuelle Beratungen vor Ort sowie Informations-

veranstaltungen mit Vorträgen zur Unternehmenssicherheit.

Wichtig ist die Netzwerkarbeit des Wirtschaftsschutzes,

insbesondere bei der Klärung von Sicherheitsfragen. Der

Hannover IT e.V. bietet z. B mit rund 100 Mitgliedsunterneh-

men eine Plattform für den Austausch zu den unterschied-

lichsten Fragen rund um das Thema IT.

3.2 Stärkung der Innovationskraft und Wissenstransfer

Grundzüge der Forschungs- und Innovationspolitik

Investitionen in Forschung, Innovationen und gut ausgebildete

Fachkräfte sind für die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsi-

schen KMU und die Zukunftsfähigkeit Niedersachsens un er-

lässlich. Gerade in der Kooperation von Hochschulen und

Wirtschaft wird Innovation vielfach vorangetrieben. Weil

oftmals keine eigenen Forschungsabteilungen zur Verfügung

stehen, ermöglichen Forschungskooperationen es den

mittelständischen Unternehmen, mit Innovationen neue

Märkte zu erschließen. Hochschulen wiederum erhalten

Impulse für die anwendungsorientierte Forschung.

Das rasante Tempo in vielen wissenschaftlichen Disziplinen

stellt gerade mittelständische Unternehmen vor Schwierigkei-

ten; sie verfügen in der Regel nicht über eigene Entwicklungs-

BUCHHOLZ i. d. N.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 55

Page 56: Mittelstandsbericht 2012 – 2016 · Inhalt Mittelstandsbericht 2012 – 2016 3. Vorwort ... voranzubringen, wurden im November 2016 unter dem Titel „digital.niedersachsen – DIGITALEN

Produkte. In der neuen Förderperiode 2014 – 2020 übernimmt

das „Innovationsprogramm für Forschung und Entwicklung“

diese Aufgabe. Gefördert werden neben Projekten der experi-

mentellen Entwicklung auch Pilot- und Demonstrationsvorha-

ben, in denen ein geringerer eigener Entwicklungsanteil

benötigt wird. Insgesamt stehen für dieses Programm gut 50

Mio. Euro zur Verfügung. Von 2007 bis 2013 wurden insgesamt

148 Unternehmen gefördert, seit 2014 bereits 15 Unternehmen.

Des Weiteren wurde das Förderprogramm „Innovative

Entwicklungsvorhaben des Handwerks“ mit der entsprechen-

den Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

ab 2015 in der Richtlinie „Niedrigschwellige Innovationsförde-

rung für KMU und Handwerk“ zusammengefasst.

In der aktuellen Förderperiode stehen hierfür 20 Mio. Euro

EFRE-Mittel zur Verfügung, die mit GRW- und Landesmitteln

kofinanziert werden. Seit dem Start des Förderprogramms im

Sommer 2015 sind 101 Projekte mit einem Fördervolumen von

gut 8,7 Mio. Euro bezuschusst worden. Auf den Bereich der

gewerblichen Wirtschaft (ohne Handwerk) entfallen davon 67

Projekte, für die rd. 2,5 Mio. Euro Landesmittel und ca.

3,4 Mio. Euro EFRE-Mittel eingesetzt wurden.

90 Mio. Euro insgesamt für die einzelbetriebliche I nnovationsförderung bis 2020

Zur Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

gab es in der vergangenen Förderperiode eine eigene Richtli-

nie. Für insgesamt 162 niedrigschwellige Projekte wurden

danach 9,8 Mio. EFRE-Mittel eingesetzt, die mit privaten

Mitteln kofinanziert wurden.

Die Personaltransfer-Richtlinie ermöglichte die Beschäftigungs-

förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten zur

Bearbeitung von Innovationsprojekten in KMU. Von 2012 bis

2014 wurden 53 Projekte mit einem Volumen von rd. 700.000

Euro gefördert. Aufgrund der Kleinteiligkeit der Förderung

wurde die Richtlinie in der Förderperiode 2014 – 2020 nicht

erneut aufgelegt.

Mit der Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft

„Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP

AGRI) in Niedersachsen bietet die Landesregierung erstmals

eine eigenständige Innovationsfördermaßnahme im Rahmen

des neuen ELER Programms (PFEIL) an. Ziel dieser Maßnahme

ist es, den Innovationsprozess in der Land- und Ernährungs-

wirtschaft zu unterstützen: durch eine verbesserte Zusammen-

arbeit zwischen den Unternehmen, den Akteurinnen und

Akteuren aus Wissenschaft und Beratung sowie weiteren

die Kooperationen der Hochschulen mit Unternehmen

angesprochen, vorzugsweise mit KMU aus der Region. Diese

Ausschreibungen bzw. Programme sollen einen Beitrag zur

Aktivierung des Innovationspotenzials in der Region leisten.

Grundlage der Innovationsförderung ist die Regionale Innovations-

strategie zur Intelligenten Spezialisierung (RIS3). Konzentriert auf

die für Niedersachsen wichtigen und starken Wirtschaftszweige

– Gesundheits- und Sozialwirtschaft,

– Energiewirtschaft,

– Mobilitätswirtschaft,

– Land- und Ernährungswirtschaft,

– Digitale- und Kreativwirtschaft,

– neue Materialen/Produktionstechnik sowie

– Maritime Wirtschaft

belegt sie die zentrale Rolle der KMU. Dabei berücksichtigt die

RIS3 speziell die regionsspezifischen Besonderheiten Niedersach-

sens. Zudem geht es darum, die strategischen Stärken und

insbesondere die Entwicklungschancen der Regionen Weser-

Ems, Lüneburg, Braunschweig, Leine-Weser und Südniedersach-

sen, an die die Förderprogramme anknüpfen, darzustellen.

Bei der Förderung von Technologien und Innovationen wird

das Land vom Innovationszentrum Niedersachsen GmbH, einer

100 %igen Tochter des Landes Niedersachsen, unterstützt. Zu

den Aufgaben des Innovationszentrums gehören insbesondere

Informationen zu innovationspolitischen Fragestellungen und

Entwicklungen zu gewinnen und auszuwerten, neue Initiativen

der Landesregierung anzuregen sowie entsprechende

Konzepte auszuarbeiten. Darüber hinaus soll es Kooperations-

netzwerke initiieren und realisieren und Ministerien bei der

Planung, Einführung und Umsetzung von Instrumenten der

Innovationsförderung beraten und unterstützen

Einzelbetriebliche Innovationsförderung

Die Innovationsförderung ist ein wichtiger Baustein zur

nachhaltigen Sicherung und Stärkung der Wirtschaftskraft von

Unternehmen. Das Land stärkt mit seinen Förderaktivitäten

daher die Innovationsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer

Unternehmen und verbessert den Wissens- und Technologie-

transfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft über Koopera-

tionen und Vernetzung.

Bis 2015 unterstützte das Programm „Förderung von For-

schungs- und Entwicklungsvorhaben“ kleine und mittlere

Unternehmen bei der Entwicklung innovativer vermarktbarer

Mittelstandsbericht 2012 – 201656

Page 57: Mittelstandsbericht 2012 – 2016 · Inhalt Mittelstandsbericht 2012 – 2016 3. Vorwort ... voranzubringen, wurden im November 2016 unter dem Titel „digital.niedersachsen – DIGITALEN

Es war schon eine kleine Revolution für die Allgemeine Luft-fahrt, als 2012 die „120-Kilo-Klasse“ eingeführt wurde. Ab sofort durften Flugzeuge mit einem Gewicht bis 120 Kilogramm nach vereinfachten Regeln gebaut, zugelassen und betrieben werden.

Jörg Hollmann, Gründer der JH Aircraft GmbH, erkannte gleich, dass sich hier ein ganz neuer Markt eröffnet. Aber wie kann man ein Flugzeug mit diesem geringen Gewicht bauen? Alleine Motor und Fahrwerk würden schon über 50 Kilogramm wiegen. Schnell war klar, dass ein ansprechendes Flugzeug mit verfügba-ren Bauweisen nicht realisierbar war. Also musste etwas Neues her. Jörg Hollmann entwickelte eine Fachwerkstruktur aus Kohlefaser und ein erster Flugzeugrumpf entstand. Das Gewicht passte und das Projekt nahm Fahrt auf.

Die Ernüchterung kam mit dem Geschäftsplan: Ja, Geld ließe sich mit solch einem Flugzeug langfristig verdienen, aber die Investitionskosten seien zu hoch. Die Lösung zeigten die Landes-initiative „Niedersachsen Aviation“ und das Innovationszentrum Niedersachsen auf – eine Innovationsförderung durch das Land Niedersachsen. Heute entwickeln die JH Aircraft GmbH, die Buxtehuder Hochschule 21 und das Ingenieurbüro AMM Enter-prise GmbH zusammen die Technik für die „Corsair“.

Ein erster Messeauftritt im April 2016 stimmt die Beteiligten positiv: „Die Nachfrage übersteigt unsere Erwartung bei Wei-tem“ sagt Jörg Hollmann. „Ein Flugzeughändler aus Arkansas möchte sogar gleich 12 Maschinen für den US-Markt bestellen“.

Anfang 2017 wird die JH Aircraft GmbH in eine eigens gebaute Produktionshalle umziehen und 2018 wird die „Corsair“ in Seri-enproduktion gehen.

Weitere Informationen unter www.jh-aircraft.de

Best Practice: JH Aircraft GmbH aus Buxtehude

beteiligten Handelnden im Rahmen konkreter Innovationspro-

jekte. Insgesamt werden im PFEIL für diese Maßnahme 17,5

Mio. Euro an EU- und Landesmitteln zur Verfügung gestellt,

von denen im Wesentlichen KMU profitieren. Das Programm

ist inzwischen erfolgreich angelaufen.

Ausbau des Wissenstransfers

Die Fachkräftesicherung und der Transfer von Wissen, Kompe-

tenzen und Technologien zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

sind für die niedersächsische Landesregierung zentrale politische

Aufgaben. Nach dem im März 2015 beschlossenen Konzept mit

dem Titel „Stärkung der regionalen Entwicklung durch Fach-

kräftesicherung und Ausbau des Wissenstransfers" investiert

das Land bis 2020 insgesamt 905 Mio. Euro. Ziel des Konzeptes

ist, Fachkräfte hervorragend auszubilden, im Land zu halten und

Unternehmen mit dem Know-how aus Hochschulen und

Forschungseinrichtungen zu unterstützen, damit diese effekti-

ver, umweltschonender und kostengünstiger arbeiten können.

Die Landesregierung hatte dazu bereits zahlreiche Aktivitäten

angestoßen, unter anderem die Fachkräfteinitiative, den

Demografiebeirat der Landesregierung, die neue Ausrichtung

der EFRE-Förderung für die Förderperiode 2014 – 2020 und

das Fachhochschulentwicklungsprogramm (FEP), mit dem rund

3.400 Studienanfängerplätze verstetigt werden. Aufbauend

auf diesen Bausteinen wurden weitere Initiativen zur Ausbil-

dung akademischer Fachkräfte gestartet und der Wissens-

transfer gefördert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen

sind dabei wichtige Impulsgeber für die Regionen. Neben

Forschungsprojekten und -infrastrukturen werden direkte

Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

weiter ausgebaut, z. B die sogenannte „Open Hybrid LabFac-

tory“ in Wolfsburg als Zentrum für Forschung und Entwick-

lung von Leichtbauteilen für einen effizienten und ökologi-

schen Automobilbau. Aus EU-Mitteln gibt es Förderung für

Kooperationsvorhaben von Unternehmen mit Forschungsinsti-

tuten und betriebliche Innovationsprojekte.

Entscheidend für den Wissenstransfer ist darüber hinaus, dass die

regionale Vernetzung unterstützt wird. Niedersachsen fördert

verstärkt Initiativen, die eine engere Kooperation und Kommuni-

kation zwischen Forschung und Wirtschaft ermöglichen. Dazu

gehören beispielsweise Innovationsnetzwerke, die konkrete

Themen vorantreiben und dafür den Austausch zwischen

Wirtschaft und Wissenschaft organisieren, die Transferberatung

für kleine und mittlere Unternehmen, Praktika fortgeschrittener

Studierender in regionalen Unternehmen und Veranstaltungen,

bei denen Wissenschaftseinrichtungen über relevante Themen

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 57

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Dies leisten beispielsweise als regionale Forschungseinrichtun-

gen bzw. Kompetenzzentren die HörTech GmbH in Oldenburg

sowie die 2012 in Wolfsburg initiierte öffentlich-private

Partnerschaft „Open Hybrid LabFactory“.

Die Hörforschung hat sich in Niedersachsen seit 2001 kontinu-

ierlich entwickelt und wird wegen ihres weltweiten Alleinstel-

lungsmerkmals national und international beachtet. Das

Kompetenzzentrum für Hörgeräte-Systemtechnik HörTech

gGmbH wird – nach anfänglicher Bundesförderung und

Landeskofinanzierung – von der Universität Oldenburg und

dem Hörzentrum Oldenburg gemeinsam betrieben. Die

HörTech gGmbH ist auch Teil des Auditory Valley, dem

Forschungsnetzwerk in Niedersachsen zum Thema Hören.

Bei der „Open Hybrid LabFactory“ agieren die TU Braun-

schweig unter Federführung ihres Niedersächsischen For-

schungszentrums Fahrzeugtechnik gemeinsam mit Industrie-

unternehmen. In direkter Nähe zum MobileLifeCampus in

Wolfsburg ist ein neues Kompetenz- und Forschungszentrum

für wirtschaftlichen Leichtbau und innovative Werkstoff- und

Fertigungstechnologien entstanden. Dort kooperieren

industrielle und wissenschaftliche Partnerinnen und Partner

zukünftig gemeinsam unter einem Dach. In der „Open Hybrid

LabFactory“ werden großserientaugliche Fertigungs- und

Produktionstechnologien für die wirtschaftlich und ökologisch

nachhaltige Herstellung hybrider Leichtbaukomponenten aus

Metallen, Kunststoffen und textilen Strukturen entwickelt. Die

TU Braunschweig wurde landesseitig mit rund 11,7 Mio. Euro

sowie durch 5 Mio. Euro EFRE-Mittel gefördert.

Die Landesregierung hat zudem bereits im Rahmen der

Richtlinie „Innovationen und wissensbasierte Gesellschaft“,

Förderperiode 2007 – 2013, insgesamt 29 Kompetenz- und

Verwertungs-Spinoffs mit insgesamt rund 4 Mio. Euro EFRE-

und Landesmitteln unterstützt.

informieren. Weitere wichtige Elemente sind die Unterstützung

für Gründungen mit Angeboten wie Technologie- und Gründer-

zentren, die Vergabe kleiner Kredite ohne große Sicherheiten und

die Moderation bei anstehender Unternehmensnachfolge.

Förderung des Technologietransfers für KMU

Der regionale Wissenstransfer wird gestärkt, indem die

Wissensgenerierung unterstützt wird, durch den Ausbau von

Forschungskapazitäten an Hochschulen, Forschungseinrichtun-

gen und Unternehmen. Hierzu werden Forschungsprojekte

und -infrastrukturen gefördert. Zudem wird der Transfer durch

die Anbahnung und die Förderung von direkten Kooperations-

projekten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützt.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch weitere Vernet-

zungsaktivitäten und Beratungsangebote wie z. B Innovations-

netzwerke, Cluster und Innovationsberater. Auch der Wissen-

stransfer in Form von Unternehmensgründungen wird mit

speziellen Maßnahmen wie z. B Gründungsdarlehen berück-

sichtigt. Insgesamt stehen für den Ausbau des Wissenstrans-

fers im Zeitraum 2014 – 2020 rund 385 Mio. Euro bereit.

Um Wissen und Technologien erfolgreich in Gesellschaft und

Wirtschaft zu transferieren, bedarf es oftmals unterschiedli-

cher Transferformen, um das Wissen nutzbar zu machen.

Hierbei haben sich insbesondere auch Kooperationen zwi-

schen Unternehmen und Forschungseinrichtungen als

erfolgversprechend erwiesen. Auch Ausgründungen aus

bestehenden Institutionen – sogenannte Spinoffs – sind dabei

von Bedeutung. Um den Wissens- und Technologietransfer zu

unterstützen und zu organisieren, ist es somit erforderlich, die

richtigen Akteurinnen und Akteure in Wissenschaft, Wirt-

schaft und Gesellschaft zusammenzubringen und eine

Beteiligung der Wirtschaft bei anwendungsorientierten

Forschungsprojekten sicherzustellen.

Mittelstandsbericht 2012 – 201658

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Das Land Niedersachsen unterstützt hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, um regionale Impulse für Wirtschafts-wachstum und Beschäftigung zu setzen. Ein herausragendes Beispiel ist die Errichtung des Business- und Innovationspark Quakenbrück (BIQ). Das Land Niedersachsen hat die Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von rund 1 Mio. Euro aus dem Euro-päischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Mit Hilfe dieser Förderung errichtete die Samtgemeinde Artland zusammen mit dem Deutschen Institut für Lebensmitteltechnolo-gie e.V. (DIL) und dem Landkreis Osnabrück gemeinsam mit dem BIQ ein Gewerbezentrum, das sich speziell an Existenzgründer und innovative kleine und mittlere Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette Agrar- und Ernährungswirtschaft richtet.

Auf einem etwa 5.000 m² großen Grundstück entstand das aus zwei nahezu baugleichen Gebäuden bestehende Zentrum. Insgesamt rund 2.800 m² Netto-Grundfläche können von den Nutzern für bis zu acht Jahre als Büro- und Produktionsfläche angemietet werden.

Der BIQ stärkt den Mittelstand und die Innovationskraft der Region und darüber hinaus, insbesondere die Agrar- und Ernäh-rungswirtschaft. Dabei greift der Park mit seinem Schwerpunkt Bioökonomie angesichts der weltweit wachsenden Bevölkerung, der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und der weltweiten Klimaver-änderungen aktuelle und zukunftsträchtige Themen auf, wie beispielsweise Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Haltbarkeit von Lebensmitteln und weltweite Ernährungssicherung.

Der Gewerbepark profitiert durch die direkte Nachbarschaft zum Deutschen Institut für Lebensmitteltechnologie. For-schungsergebnisse des etablierten DIL und seiner Kooperations- und Netzwerkpartner können durch die Unternehmen im BIQ weiterentwickelt und kapitalisiert werden. Dieses einzigartige innovative Milieu ermöglicht Synergieeffekte und birgt ein gro-ßes wirtschaftliches und wissenschaftliches Potenzial.

Innerhalb des ersten Jahres waren bereits 50 % der Gebäudeflä-chen vermietet. Weitere sehr konkrete Mietanfragen von jungen innovativen Unternehmen liegen dem BIQ vor.

So hat beispielsweise die elea GmbH, ein Unternehmen für den Vertrieb und die Vermarktung von Anlagentechnik zur Behand-lung von Lebensmitteln, gleich zu Beginn die Chancen des BIQ genutzt. Nick Speakman, Geschäftsführer der elea GmbH, sieht seinen neuen Firmensitz als außergewöhnlich guten Startpunkt. Für ihn war die Nähe zum Deutschen Institut für Lebensmit-teltechnik ein entscheidender Faktor, um sich mit seinen 12 Mitarbeitern im BIQ anzusiedeln.

Weitere Informationen: www.biq-quakenbrueck.de oder unter www.biq-gmbh-quakenbrueck.de

Best Practice: Business- und Innovationspark Quakenbrück

Im Rahmen der EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen

und Forschungseinrichtungen“ in der EU-Förderperiode 2014

– 2020 ist es nun möglich, innovative Modelle des Wissens-

und Technologietransfers zu fördern. Erste Anträge wurden

diesbezüglich eingereicht. Förderfähig sind hier Maßnahmen

des Technologietransfers und die Erprobung neuer Kooperati-

onsmodelle zwischen Hochschulen und Wirtschaft.

Ziel der Förderung ist es, das Land sowohl im urbanen als auch

im ländlichen Raum zu einem attraktiven Standort auch für

wissens- und technologieorientierte Gründungen zu entwi-

ckeln. Zu diesem Zweck soll sie die Entwicklung einer regiona-

len Transferkultur anregen, die auch Unternehmen einbezieht,

die selbst nicht forschend tätig sind. Gleichzeitig soll ein

Technologie-Scouting Forschungsergebnisse aus Hochschulen

und Forschungseinrichtungen auf ihre regionale Verwertbar-

keit durch Unternehmen, durch Existenzgründung oder

Patentierung überprüfen. Erstmals werden dabei auch die

Kultur- und Kreativwirtschaft sowie soziale Dienstleistungsun-

ternehmen berücksichtigt. Für die EFRE-Förderperiode 2014

– 2020 sind hierfür zunächst etwa insgesamt 8,5 Mio. Euro

eingeplant.

Ziel der Förderung der Patentverwertung ist darüber hinaus,

das große Potenzial an Schutzrechten in niedersächsischen

Hochschulen und Betrieben besser zu nutzen. Begleitend zur

BMWi-Richtlinie "WI-PANO – Wissens- und Technologie-

transfer durch Patente und Normen“ stellt das Wissen-

schaftsministerium ebenfalls flankierende Fördermöglichkei-

ten für den Bereich der Patente und Schutzrechte in

Hochschulen bereit.

26 Projekte des Technologietransfers mit 4,9 Mio. Euro gefördert

Die Förderung des kommunalen Wissens- und Technologie-

transfers wurde bis 2015 über die Richtlinie „Wissens- und

Technologietransfer in Gebietskörperschaften“ und seitdem

über das Förderprogramm „Beratung von kleinen und

mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer“

realisiert. Die Landesregierung will mittelständische Unterneh-

men verstärkt in das Innovationsgeschehen einbeziehen und

die Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen

Einrichtungen unterstützen: durch die Gewährung von

Zuwendungen an Gebietskörperschaften sowie deren

Wirt schaftsfördergesellschaften für Beratungen von KMU

sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben wie z. B

Veranstaltungen oder Öffentlichkeitsarbeit. Von 2012 bis Ende

2016 wurden 26 Projekte gefördert und dabei rund 4,9 Mio.

Euro EFRE-Mittel eingesetzt.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 59

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2. eHealth.Niedersachsen ist eine Initiative des Nieder-

sächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und

Verkehr. Das Ziel der Initiative ist, das Wirtschaftspotenzial

von eHealth im Rahmen der wachsenden Gesundheits-

wirtschaft für mittelständische Unternehmen in Nieder-

sachsen zu erschließen. E-Health – auch Electronic Health

– ist ein Sammelbegriff für den Einsatz digitaler Technolo-

gien im Gesundheitswesen. Er umfasst alle Hilfsmittel und

Dienstleistungen, bei denen Informations- und Kommuni-

kationstechnologien (IKT) zum Einsatz kommen, und die

der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, Überwachung

und Verwaltung im Gesundheitswesen dienen. Neben der

Netzwerkarbeit initiiert eHealth.Niedersachsen konkrete

Projekte, um eine nachhaltige Arbeit gewährleisten zu

können und unterstützt bei der Positionierung und

Profilierung Niedersachsens zum Thema eHealth.

3. Das Netzwerk Mobilität führt die Kompetenzunter-

nehmen der niedersächsischen Mobilitätswirtschaft für

die Ent wick lung und Umsetzung zukunftsfähiger

Mobilitäts lösungen in und aus Niedersachsen zusammen.

Es trägt dazu bei, die Vernetzung der niedersächsischen

Handelnden zu verstetigen sowie die vorhandene starke

Position Niedersachsens als Produktionsstandort aller

Fahrzeug arten sowie als Dienstleistungserbringer für

verschiedene Verkehrsträger weiter auszubauen.

4. Als „Automotive Nord“ haben sich die Automotive

Cluster ‚Automotive Nordwest‘‚ ‚ITS automotive nord‘

und ‚Ems-Achse‘ zusammengeschlossen. Gemeinsam

vereinigen die Cluster über 300 Unternehmen der

Automotive Industrie in Niedersachsen und Bremen. Das

Bündnis soll die Position der norddeutschen Unternehmen

in Niedersachsen, Bremen und Hamburg im globalen

Wettbewerb stärken.

5. Die Landesinitiative Niedersachsen Generationen-

gerechter Alltag (LINGA) fördert die Entwicklung

generationengerechter Produkte und Dienstleistungen

und unterstützt an der Schnittstelle von Wirtschafts- und

Sozialministerium das Thema sozialer Innovationen. Als

Partnerin von KMU und Wissenschaft trägt die LINGA

dazu bei, dass Niedersachsen die Chancen in diesem

schnell wachsenden Markt möglichst frühzeitig nutzt.

6. GENIAAL Leben ist die Netzwerkinitiative für ein

generationsgerechtes, selbstbestimmtes Wohnen und

Leben in der Zukunft. Sie will Menschen dabei helfen,

alltägliche Anforderungen des Lebens mit modernen

Technologien und Assistenzsysteme (AAL) leichter zu

Mehr Kooperation von KMU durch Netzwerke, Cluster und CrossClustering

Um Kooperationen zu ermöglichen und zu intensivieren,

fördert die Landesregierung in Zukunftsfeldern und Quer-

schnittstechnologien Landesinitiativen, Netzwerke und Cluster,

die für die wirtschaftliche Entwicklung Niedersachsens

besonders wichtig und Erfolg versprechend sind.

Netzwerke und Cluster der unterschiedlichen Ressorts werden

am Innovationszentrum Niedersachsen unter einem Dach

vereint, um im Rahmen eines optimalen CrossIndustry und

Cross-Cluster Ansatzes den Austausch zwischen den Branchen

zu ermöglichen.

Eine besondere Rolle nimmt dabei das Innovationsnetzwerk

Niedersachsen ein. Die 275 Mitglieder des niedersachsenwei-

ten Verbundes sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpart-

ner bei Fragen der Innovations- und Wirtschaftsförderung. Sie

unterstützen Unternehmen dabei, Innovationen zu realisieren,

mit Forschungseinrichtungen zu kooperieren und innovative

Geschäftsideen in wirtschaftlichen Erfolg zu überführen.

Innovationsnetzwerke wurden bis 2015 über die Richtlinie

„Management von Innovationsnetzwerken“ und seitdem über

das Förderprogramm „Gewährung von Zuwendungen für

Innovationsnetzwerke“ unterstützt. Gefördert wird der Betrieb,

d. h. das Netzwerkmanagement von Innovationsnetzwerken.

Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit innerhalb der

Wirtschaft sowie mit der Wissenschaft auszubauen und damit

die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU zu erhöhen.

Folgende Landesinitiativen sind hier zu nennen:

1. BioRegioN ist Niedersachsens Netzwerkinitiative für die

Lebenswissenschaften. Deren Netzwerkaktivitäten bringen

relevante Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft,

Wissenschaft und Politik zusammen. Ziel ist es, den

Technologietransfer in der niedersächsischen Life Scien-

ce-Branche zu fördern und potenzialträchtige Forschungs-

ergebnisse in innovative Verfahren, Produkte und Dienst-

leistungen für den Gesundheitsmarkt zu überführen. Das

BioRegioN-Netzwerk umfasst derzeit rund 260 Akteure

wie Unternehmen, Hochschulen und Institutionen, die in

den Life Sciences aktiv sind. Thematische Stärken inner-

halb des Netzwerkes liegen in den Bereichen Regenerative

Medizin und Rote Biotechnologie sowie in den jeweils

darunter zu fassenden Feldern (Bio-)Medizintechnik,

Wirk- und Impf stoffforschung, Infektionsforschung

und Diagnostik.

Mittelstandsbericht 2012 – 201660

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Die Plasmatechnologie hält seit Jahren in immer mehr Bran-chen Einzug. Dabei werden herkömmliche technische Verfahren aufgewertet oder substituiert bzw. technologisch überlegene Produkte entwickelt. Das wesentliche Ziel des 2010 initiierten Innovationsverbundes war, die Plasmatechnologie kleinen und mittleren niedersächsischen Unternehmen zugeschnitten auf deren Problemstellungen zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck wurden Teilprojekte zu den unterschiedlichsten Anwendungsberei-chen der Plasmatechnologie identifiziert, definiert und erfolgreich bearbeitet.

Wesentliche Verwertung von Ergebnissen aus NIP-Teilprojekten

1. In dem Teilprojekt „Formunabhängige Plasmaaktivierung“ wurde seitens der Projektpartner Prototypen industrietaug-licher Handgeräte zur formunabhängigen Plasmaaktivierung entwickelt, konstruiert, aufgebaut sowie schutzrechtlich gesi-chert. Diese Handgeräte bilden die Basis für netzunabhängige Plasmahandgeräte, welche derzeit von der HAWK und dem Fraunhofer IST in Kooperation mit einem global agierenden deutschen Unternehmen wirtschaftlich umgesetzt werden.

2. Ergebnisse und Patente aus den Teilprojekten „Laser-Plas-ma-Hybrid-Ablation von Quarzgläsern“ und „Formunabhän-gige Plasmaaktivierung“ sind wesentliche Teile des Produkt-portfolios einer technologischen Ausgründung der HAWK, welche in Kooperation mit der Photonik Inkubator GmbH am 1.1.2017 erfolgen soll.

3. Ergebnisse und Erkenntnisse diverser Teilprojekte erwiesen sich als sehr vielversprechend, technologisch aber noch nicht ausgereift, sodass hier Folgeprojekte mit niedersächsischen Unternehmen (Mahr GmbH, Qioptiq Photonics GmbH & Co. KG, Kappa optronics GmbH, IBA GmbH) invitiert wurden. Ein Beispiel ist das Teilprojekt „Laser-Plasma-Hybrid-Ablation von Quarzgläsern“, dessen Erkenntnisse in das BMBF-geförderte Vorhaben FH-Impuls „Plasmatechnologien aus Südnieder-sachsen – Impulse für ein gesundes Leben (Plasma for Life)“ einfließen.

4. Zudem ist das Fraunhofer-Anwendungszentrum für Plasma und Photonik APP zu nennen, das als eins der ersten gemeinsamen Zentren eines Fraunhofer-Instituts mit einer Fachhochschule von den Partnern IST und HAWK gegründet wurde. Das APP wurde über einen Zeitraum von 5 Jahren von der VW-Stiftung gefördert und im Jahr 2016 als erstes Anwendungszentrum an einer Fachhochschule verstetigt. Die ergebnisreiche und gute Zusammenarbeit mit den am NIP beteiligten KMU wird in diesem Rahmen weitergeführt. Derzeit werden hier zu 44 % Forschungsaufträge von KMU und zu 39 % Aufträge aus Südniedersachsen bearbeitet.

Best Practice: Niedersächsischer Innovationsverbund Plasmatechnik (NIP)

meistern – und auf diese Weise ein Mehr an Handlungs-

und Entscheidungskompetenz, an Selbstbestimmung und

Lebensqualität zu erlangen. Diese Aufgabe übernehmen

die Netzwerk partner aus unterschiedlichen Forschungsins-

titutionen, Unternehmen, Verbänden und ministerialen

Einrichtungen. Sie erforschen und entwickeln geeignete

Wohn- und Versorgungskonzepte sowie Sicherheits- und

System techniken.

7. Niedersachsen Aviation ist die Initiative des Landes

zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie in

Nieder sachsen mit einem Fokus auf kleine und mittel-

ständische Unternehmen. Ihr Ziel ist die Sicherung und

Stärkung der nationalen und internationalen Wett-

bewerbsfähigkeit. Schlüsselfaktoren für die Erreichung

dieser Ziele sind Standortbewerbung, Netzwerkaufbau

und -management, strategische Kooperation und Inno va-

tions projekte. Exemplarisch hierfür stehen zum einen die

übergreifende Initiative „Supply Chain Excellence“ zur

Unterstützung der Umstrukturierungsprozesse innerhalb

der mittelständischen Zulieferstruktur bei AIRBUS, zum

anderen das Projekt „E-Gyro“, dem elektrisch fliegenden

Tragschrauber aus Hildesheim.

8. Mit der Landesinitiative Ernährungswirtschaft

will die Landesregierung den Wirtschafts- und

Innovations standort Niedersachsen im Bereich der

Ernährungswirtschaft nachhaltig sichern und stärken. Die

Landesinitiative wird von der Universität Vechta und dem

Deutschen Institut für Lebensmitteltechnik (DIL) in

Quakenbrück gemeinsam geführt. Geschäftsstelle und

damit zentraler Ansprechpartner für die Unternehmen ist

das Niedersächsische Kompetenzzentrum für Ernährungs-

wirtschaft (NieKE) in Vechta.

9. Das 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen

Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und

Bio ökonomie e.V. ist die zentrale niedersächsische

Informationsstelle für die stoffliche und energetische

Nutzung nachwachsender Rohstoffe und für Bioökonomie

im Non Food Sektor. National und international vernetzt

fördert 3N den Wissensaustausch, unterstützt bei der

Entwicklung innovativer Konzepte und initiiert Projekte für

eine biobasierte Wirtschaft. Durch die Vernetzung von

Akteuren sollen nachhaltige Wertschöpfungsketten

realisiert und gestärkt werden und zum Klimaschutz und

zur Ressourceneffizienz (Cradle to Cradle) beitragen.

Neben der Geschäftsstelle in Werlte betreibt 3N ein

Büro in Göttingen und im Heidekreis.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 61

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KMU profitieren von Fachhochschulen

Wichtige Anlaufstellen für die Industrie – und insbesondere für

die mittelständischen Unternehmen – sind die niedersächsi-

schen Fachhochschulen aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche.

Insgesamt hat das Wissenschaftsministerium in der Förderperi-

ode 2007 – 2013 172 FuE-Projekte von kleinen und mittleren

Unternehmen unterstützt, basierend auf der Richtlinie

„Innovationen und wissensbasierte Gesellschaft“. Allein 100

Projekte davon wurden in Kooperation mit den Fachhochschu-

len umgesetzt, welche mit über 23,7 Mio. Euro aus EFRE- und

Landesmitteln gefördert wurden.

Mit der neuen Förderperiode 2014 – 2020 legt die EFRE-För-

derrichtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungs-

einrichtungen“ ebenfalls einen Schwerpunkt auf die Koopera-

tion von Fachhochschulen und KMU sowie von Universitäten

und Forschungseinrichtungen und KMU. Hierfür stehen

insgesamt rund 25,8 Mio. Euro an EFRE- und Landesmitteln

zur Verfügung.

Die Fachhochschulen sind ein unverzichtbarer Motor der

regionalen Entwicklung. Mit dem im Jahr 2014 etablierten

Fachhochschulentwicklungsprogramm (FEP) sollen die

Fachhochschulen gestärkt werden. Dabei wird insbesondere

auch die Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit

Unternehmen in den Blick genommen, um Innovationen vor

Ort voran zu bringen. Das Fachhochschulentwicklungspro-

gramm ist als Programm mit verschiedenen Bausteinen und

Instrumenten konzipiert, die sowohl eine kurzfristige als auch

eine mittel- und längerfristige Umsetzung von Maßnahmen

erlauben.

Bei den genannten Fördermöglichkeiten und durch die

verstärkte Fokussierung der Zusammenarbeit von Hochschulen

und Unternehmen wird den Unternehmen die Möglichkeit

gegeben, inhaltlich an den Projekten mitzuwirken, so dass sie

maßgeblich von den Ergebnissen der angewandten Forschung

profitieren können.

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind Innovati-

onsmotoren für mittelständische Unternehmen. Für zahlreiche

Technologieunternehmen sind die vom Land geförderten

Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung traditionelle

Kooperationspartnerinnen und -partner. Denn gerade die

Mittelstandsbericht 2012 – 201662

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kleinen und mittleren Unternehmen können die Entwicklung

von Innovationen nur sehr beschränkt selbst betreiben und

sind auf regionale FuE-Dienstleistungen angewiesen. Diesen

Institutionen kommt also eine Schlüsselposition als Brücke

zwischen der universitären Grundlagenforschung und

anwendungsnahen Produkten und Verfahren zu. Ohne

wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen droht der Technolo-

gietransfer ins Stocken zu geraten.

Die Institute sind spezialisiert auf wirtschaftlich besonders

wichtige Technologiebereiche und bieten dort hoch qualifi-

zierte Leistungen für die Unternehmen an:

– Entwicklung von neuen Verfahren,

Prototypen und Produkten

– Beratung bei technischen Problemen

und Managementproblemen

– Transfer von qualifizierten Fachkräften

aus den Instituten zu den Unternehmen

– Know-how-Transfer durch Weiterbildung

für KMU-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

– Informationsbeschaffung über

technologische Entwicklungstrends

– Einbindung in regionale und überregionale Netzwerke,

Netzwerkmanagement

– Zugang zu neuen nationalen und internationalen

Märkten über Verbundprojekte und Netzwerke.

Die Landesregierung fördert daher die Tätigkeiten des

Laserzentrums Hannover (LZH), des Deutschen Instituts für

Kautschuktechnologie (DIK) und des Instituts für Integrierte

Produktion Hannover (IPH). Ferner erhalten das Clausthaler

Umwelttechnik-Institut (CUTEC), das Institut für Solarenergie-

forschung (ISFH) in Hameln-Emmerthal, das Oldenburger

Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik – Werk-

zeuge und Systeme (OFFIS), das Deutsche Institut für Lebens-

mitteltechnik (DIL) sowie das Laser Laboratorium Göttingen

(LLG) eine institutionelle Förderung des Landes Niedersachsen.

Förderung der Innovationskultur – Beispiel Ideen Expo

Ein wichtiger Baustein zur Förderung der Innovationskultur ist

die alle zwei Jahre stattfindende Ideen-Expo. Sie richtet sich

an Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse sowie ihre Eltern

und Lehrkräfte. Kernzielgruppe sind Schülerinnen und Schüler

der Jahrgangsstufen 8 bis 13. Die IdeenExpo soll bei Kindern

und Jugendlichen aller Bildungsgrade und unabhängig vom

Geschlecht das Interesse für Naturwissenschaften und Technik

sowie für deren Berufsfelder wecken.

Die Anzahl der Aussteller ist stetig gewachsen: von 139 im

Jahr 2007 auf rund 230 im Jahr 2015. Einen großen Anteil an

den Ausstellern haben Schulen, Hochschulen und Verbände,

aber auch zahlreiche mittelständische Unternehmen sind unter

ihnen zu finden. Sie alle bieten hunderte spannende Mit-

mach-Exponate an und veranstalten über 600 Workshops.

Neu im Jahr 2015 war, dass es zwölf Themenbereiche gab, die

zentrale Fragestellungen unserer Gesellschaft aufgenommen

haben – zum Beispiel der E-MobilitätsPark und der

ProduktionsKosmos.

Das Interesse an der IdeenExpo ist ständig gestiegen. Im Jahr

2007 kamen 162.000 Besucher, im Jahr 2015 waren es sogar

351.000 Besucher. Die Kosten für die IdeenExpo 2015

betrugen ca. 13,5 Mio. Euro. Davon wurden 5 Mio. vom Land

aus dem Haushalt des Niedersächsischen Ministeriums für

Wissenschaft und Kultur getragen. Bei den Mitteln handelt es

sich ausschließlich um Landesmittel. Die Kosten für die Ideen -

Expo 2017 werden auf ca. 14,5 Mio. Euro veranschlagt, 5 Mio.

Euro davon stellt das Wissenschaftsministerium wieder aus

dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 63

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3.3 Fachkräfte für Niedersachsen

Fachkräfteinitiative Niedersachsen / Regionale Fachkräftebündnisse

Vor dem Hintergrund, dass auch der Mittelstand und das

Handwerk zunehmend über unbesetzte Stellen insbesondere

von qualifizierten Tätigkeiten berichten, hat die Landesregierung

2014 die Fachkräfteinitiative Niedersachsen gestartet. Zwischen

der Landesregierung, den Arbeitgeberverbänden, den Gewerk-

schaften, den Kammern, der Regionaldirektion Niedersach-

sen-Bremen (RD NSB) der Bundesagentur für Arbeit (BA), den

kommunalen Spitzenverbänden und weiteren gesellschaftlichen

Gruppen wurde eine Vereinbarung zur Fachkräftesicherung

Programm Ressort Budget * Kurzbeschreibung

Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)

MS 13,0 Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Erwerbssituation von erwerbssuchenden und beschäftigten Frauen, zur Gleichstellung im Arbeitsleben und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft

MS 13,0 Gefördert werden Koordinierungsstellen in den Regionen, die insbesondere Berufsrückkehrerinnen beraten und qualifizieren und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Unternehmensorganisation und Unternehmenskultur familienbewusster zu gestalten sowie Angebote für mehr Chancengleichheit auch in Führungsebenen zu entwickeln und vorzuhalten.

Jugendwerkstätten MS 47,2 Gefördert werden junge Menschen unter 27 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und arbeitslos sind, um sie durch eine betriebsnahe Qualifizierung an eine Ausbildung oder Beschäftigung heranzuführen.

Unterstützung regionaler Fachkräftebündnisse

MW 26,0 Gefördert werden regionale Fachkräfteprojekte, mit denen die Strukturen zur Fachkräftesicherung gestärkt sowie Arbeitslose oder Beschäftigte qualifiziert werden. Alle Fachkräfteprojekte benötigen eine Stellungnahme durch ein vom Land anerkanntes Regionales Fachkräftebündnis.

Qualifizierung und Arbeit MW 30,4 Gefördert werden Maßnahmen für Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur sozialen Stabilisierung und Qualifizierung, um Integrationsfortschritte zu erreichen und auf eine nachhaltige und bedarfsdeckende Integration in den Arbeitsmarkt hinzuwirken.

Weiterbildung in Niedersachsen MW 15,3 Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten.

Öffnung der Hochschulen MWK 10,6 Gefördert werden bedarfsgerechte, berufsbegleitende und berufsbezogene (Weiter-) Bildungsangebote im Zusammenwirken der Hochschulen und der Erwachsenenbildung (z. B Module, Studienangebote, Anpassungsqualifizierungen, Studienbegleitung, Übergangsmanagement).

Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung

MK 9,7 Gefördert werden Maßnahmen, die zusätzlich zu schulischen Maßnahmen einen reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen.

Berufliche Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung

MK 22,8 Gefördert werden Lehrgänge in der überbetrieblichen dualen Berufsausbildung für Auszubildende in Unternehmen.

Perspektive Berufsausbildung MK 10,9 Gefördert werden Ausbildungsverbünde, um zusätzliche Potenziale auf der Bewerberseite (Ausbildungsplatzsuchende) und auf der Angebotsseite (Betriebe) zu erschließen. Gefördert werden zudem die Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben.

Summe 198,9

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

TABELLE 20 | Fachkräfteinitiative Niedersachsen: Einsatz von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

im Zeitraum 2014 – 2020 für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

geschlossen. Schwerpunkte der Vereinbarung sind eine

Stärkung der dualen Berufsausbildung, die sog. MINT-Förderung

sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Außerdem soll

das Fachkräftepotenzial von Frauen, Beschäftigungslosen,

älteren Menschen sowie Migrantinnen und Migranten noch

besser als bisher erschlossen werden. Für die Landesregierung

hat die Sicherung der Fachkräftebasis hohe Priorität. Das Land

setzt für ein breites Spektrum an Maßnahmen rund 200 Mio.

Euro für die Fachkräfteinitiative Niedersachsen ein: zur Qualifi-

zierung, Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktintegration

verschiedener Personengruppen. Die Mittel stammen aus dem

Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 – 2020.

Unterstützt werden z. B. Regionale Fachkräftebündnisse. Dies

sind Zusammenschlüsse privater und öffentlicher Arbeits-

* in Mio. Euro

Mittelstandsbericht 2012 – 201664

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Die Geschäftsführer Martin und Hans-Norbert Kuni wissen sehr genau, dass die Sicherung der langfristigen Beschäftigungs-fähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gute Aus- und kontinuierliche Fort- bzw. Weiterbildung existentiell für ihr Unternehmen ist, um am Markt bestehen zu können. Gerade in ihrem Tätigkeitsbereich Pumpenservice und Anlagen-bau ist die Firma Albrecht Maschinenbau GmbH mit ihren drei Standorten in Braunschweig, Hannover und Magdeburg darauf angewiesen, vielseitig und aktuell ausgebildetes Personal zu beschäftigen.

Daher unterstützten sie ihre Mitarbeiter Michael Mende und Jürgen Sopko, als diese Anfang 2016 eine Fortbildung zum Thema „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ belegen wollten. Auf der Suche nach einem geeigneten Förderpro-gramm wurde man schnell durch Recherche im Internet auf „Weiterbildung in Niedersachsen – WiN“ aufmerksam. Die Firma erhielt einen Zuschuss von 50 % zu den Fortbildungskosten, die restlichen Kosten wurden über einen Direktbeitrag sowie die Freistellungskosten der beiden Mitarbeiter finanziert.

Michael Mende und Jürgen Sopko sind sich einig: „Durch die Teilnahme an der Fortbildung konnten wir uns persönlich weiterentwickeln und unsere Stellung im Unternehmen stärken. Jeder Beschäftigte sollte die Gelegenheit zur Weiterbildung nut-zen, wenn er von seinem Unternehmen das Angebot erhält!“.

Best Practice: Albrecht Maschinenbau GmbH

marktakteure, u.a. Kammern und Verbände, deren Aktivitäten

auf die Deckung des berufs- und branchenbezogenen

Fachkräftebedarfs in ihrer Region ausgerichtet sind.

Sie sollen gleichzeitig die Fachkräfteinitiative Niedersachsen

auf der regionalen Ebene verankern. Dabei geht es um die

Förderung konkreter Fachkräfteprojekte, die in vielen Fällen

KMU als Zielgruppe haben. Für die Qualifizierung ihrer

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht den Unternehmen das

Programm „Weiterbildung in Niedersachsen“ offen, das auf

die Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen wie

dem Erwerb beruflicher Fachkompetenz oder Sozial- und

Führungskompetenz ausgerichtet ist. Hiervon können auch

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen

Unternehmen profitieren. Der weit überwiegende Teil der

Förderung wird von KMU in Anspruch genommen.

Offene Hochschule/Aufstiegsfortbildungsförderung

Mit der ESF-Richtlinie „Öffnung von Hochschulen“ soll die

Zahl von beruflich qualifizierten Studierenden an den nieder-

sächsischen Hochschulen gesteigert werden. Darüber hinaus

eröffnet die Förderrichtlinie Möglichkeiten zur Gestaltung

akademischer Weiterbildungsangebote in unterschiedlicher

Form, die zur weiteren Qualifizierung bereits Berufstätiger

beitragen. Das neue Förderprogramm unterstützt Projekte, die

in diesem Sinne zur Öffnung von Hochschulen für neue

Zielgruppen beitragen. Dabei geht es z. B. um Projekte zur

Entwicklung von berufsbegleitenden Weiterbildungsangebo-

ten an Hochschulen, zur Konzeptualisierung unterstützender

Bildungsangebote in der Erwachsenenbildung sowie zur

Beratung beruflich Qualifizierter. Davon profitieren auch KMU.

Zusammen mit den Sozialpartnerinnen und –partnern, den

Kammern, den Trägerinnen und Trägern der Erwachsenenbil-

dung und den Hochschulen ist sich das Ministerium für

Wissenschaft und Kultur einig, dass die Möglichkeiten der

Offenen Hochschule dafür genutzt werden sollen, um die

Qualifizierung von Fachkräften weiter auszubauen. Unter dem

Motto „Mit uns aus dem Beruf an die Hochschule“ soll auch

die Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gGmbH

dazu beitragen, mit Blick auf regionale Qualifizierungsbedarfe

und akademische Weiterbildungsangebote Wirtschaft und

Hochschulen zu beraten und als Vernetzungspartnerin für die

Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und

Erwachsenenbildung zu fungieren.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 65

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Schülerinnen und Schüler aller Schulformen eine immer

größere Herausforderung dar. Sie müssen über die Kompetenz

verfügen, ihre eigenen Wünsche, Fähigkeiten und Interessen

mit den Anforderungen und Möglichkeiten in der Arbeitswelt

abzugleichen, um daraus Schritte für ihre weitere Lebenspla-

nung zu entwickeln. Berufs- und Studienorientierung ist somit

auch immer Lebensorientierung.

Ziel einer kompetenzorientierten Berufs- und Studienorientie-

rung von Schülerinnen und Schülern ist deren eigenverant-

wortliche Gestaltung des Übergangs von der Schule in einen

Ausbildungsberuf oder ein Studium. Die Schule erstellt dabei

ein schuleigenes Berufs- und Studienorientierungskonzept, das

in das Leitbild der Schule und das Schulprogramm integriert

ist. Es berücksichtigt regionale Bezüge sowie schulformbezo-

gene Besonderheiten und schreibt die Zusammenarbeit mit

außerschulischen Partnern (z. B. Betriebe, berufsbildende

Schulen, Kammern, Innungen, Bundesagentur für Arbeit u. a.)

fest. KMU haben durch Praktika die Möglichkeit, Schülerinnen

und Schüler für eine Ausbildung zu interessieren.

Stärkung der Dualen Ausbildung

Ein wichtiger Baustein innerhalb der Fachkräfteinitiative

Niedersachsen ist das Bündnis Duale Berufsausbildung (BDB).

Dessen Ziele sind, das duale System der Berufsausbildung zu

stärken und dessen Funktionsfähigkeit zu erhalten. Berufsori-

entierung soll Schülerinnen und Schülern an allen Schulformen

vermittelt werden. Die Gleichwertigkeit sowie Attraktivität der

dualen Ausbildung zu anderen Bildungswegen soll herausge-

stellt werden.

Um die duale Ausbildung zu stärken, soll die Berufs orien-

tierung an allen Schulformen oberhalb der Grundschulen

ausgebaut werden. Dafür hat die Landesregierung zusammen

So werden beispielsweise in der Veranstaltungsreihe „Öffnung

der Hochschulen – Neue Wege der Fachkräftesicherung“ die

regionalen Personalleiter-Arbeitskreise umfassend informiert,

um gerade den KMU die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sich

im Rahmen der Öffnung von Hochschulen akademische

Weiterbildungsformate als Instrument für die betriebliche

Personalentwicklung nutzen lassen.

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Aufstiegsfortbil-

dungsförderungsgesetz (AFBG) – dem sog. Aufstiegs-BaföG

(bisher Meister-BaföG) stellen Bund und Land gemeinsam

sicher. Um die berufliche Bildung zu stärken, hat sich das Land

Niedersachsen im Rahmen der Novellierung des AFBG für

gleichwertige Förderbedingungen eingesetzt, wie sie auch für

Studierende gelten. Seit 01.08.2016 ist das neue AFBG in Kraft

und bietet u.a. höhere Fördersätze, höhere Zuschussanteile

und höhere Freibeträge als bisher. Für Leistungen nach dem

AFBG stehen in Niedersachsen pro Jahr insgesamt bis zu

21,8 Mio. Euro zur Verfügung. 2015 wurden rund 17.000

Personen in Niedersachsen mit dem AFBG gefördert (2011:

15.570; 2012: 16.110; 2013: 16.786; 2014: 16.980).

17.000 Peronen wurden 2015 mit dem Aufstiegs-BaföG unterstützt

Berufs- und Studienorientierung

Angesichts einer sich ständig verändernden Arbeitswelt stellt

eine fundierte Berufs- und Studienwahlentscheidung für

Mittelstandsbericht 2012 – 201666

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berufliche Erstausbildung, um ihnen den erfolgreichen

Abschluss einer Ausbildung zu ermöglichen,

– Ausbildungsverbünde, die in Partnerschaft mit Betrieben

Ausbildung im Verbund durchführen und

– Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben

übernehmen, damit diese ihre begonnene Ausbildung

beenden können.

Die Landeregierung will zudem die Attraktivität der dualen

Berufsausbildung für Studienaussteigerinnen und Studienaus-

steiger erhöhen. Im Arbeitskreis Hochschule und Handwerk,

dem hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Hand-

werkskammern und Hochschulen sowie des Wissenschafts-,

Wirtschafts- und Kultusministeriums angehören, ist vereinbart

worden, dass beim Umstieg in eine duale Berufsausbildung

von den aufnehmenden berufsbildenden Schulen die Prü-

fungsleistungen ehemaliger Studentinnen und Studenten

geprüft und angerechnet werden, die sie an der Hochschule

oder Universität erworben haben. In der Folge kann dies dazu

führen, dass die ehemaligen Studierenden die berufsbildende

Schule in kürzerer Zeit absolvieren und diese schneller

abschließen können. Zumindest kann dies für längere Lernzei-

ten am Lernort Betrieb sorgen. Liegen beispielsweise Studien-

leistungen im betriebswirtschaftlichen Bereich vor, können sich

diese bei kaufmännischen Ausbildungen verkürzend

aus wirken.

Maßnahmen für junge Erwachsene ohne Berufsausbildung

Das bisherige Programm zur Eingliederung von arbeitslosen

Personen in Erwerbstätigkeit „Arbeit durch Qualifizierung

(AdQ)“ ist in der neuen ESF-Förderperiode angepasst worden.

Die Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit (QuA)“ nimmt nun

schwerpunktmäßig neben älteren Personen, Frauen, Migran-

tinnen und Migranten auch junge Erwachsene ohne Berufsab-

schluss in den Blick.

Im Jahr 2014 hat die Landesregierung zudem ein Landespro-

gramm aufgelegt, das junge Erwachsene zwischen 25 und 35

Jahren mit einer Erfolgsprämie von 1.000 Euro belohnt, die

erfolgreich an Abschlussprüfungen von Aus- oder Weiterbil-

dungen teilgenommen haben, die zu einem Berufsabschluss

führen und die zwischen dem 01.01.2013 und 31.12.2015

begonnen worden sind. Dieses niedersächsische Erfolgsmodell

ist Grundlage für eine Weiterbildungsprämie des Bundes.

Seit 01.08.2016 haben Arbeitslose, die eine Umschulung in

einem Ausbildungsberuf absolvieren, Anspruch auf eine

mit Lehrkräften aller Schulformen ein Unterrichtskonzept

erarbeitet, das ab dem Schuljahr 2017/2018 an den Schulen

umgesetzt werden soll. Außerdem sollen in den Landkreisen

und kreisfreien Städten koordinierte Beratungsstrukturen/

Jugendberufsagenturen (JBA) aufgebaut werden. In 6 Land -

kreisen und kreisfreien Städten gibt es diese bereits, in fast

allen weiteren sind entsprechende Strukturen im Aufbau. Sie

sollen allen Jugendlichen Beratung aus einer Hand anbieten

und bruchfreie Übergänge in Ausbildung vermitteln.

Zukünftig ist der Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule

und die Fachoberschule, Klasse 11, ein verpflichtendes

Beratungsgespräch vorgeschaltet. Dieses Gespräch muss in

außerschulischen Institutionen (vorrangig JBA, Berufsberatung

der Agenturen für Arbeit) erfolgen. Damit sollen Jugendliche

zusätzliche Informationen zu den Möglichkeiten und Perspek-

tiven durch eine duale Ausbildung erhalten.

In Schulversuchen (Berufseinstiegsschule und Berufsfach-

schule) wird die Dualisierung (Schule und Betrieb) erprobt. Sie

soll Jugendliche in die Arbeitswelt einbinden und über Praktika

in Ausbildung bringen. Die gemeinsame Beschulung von

Schülerinnen und Schüler der Grundstufe der Berufsschule

und der Berufsfachschule ist seit Juli 2015 optional zugelassen.

Damit werden wohnort- und betriebsnahe Berufsschulange-

bote gesichert.

Ein „E-Learning“ Projekt in Duderstadt/Holzminden erprobt

seit 19.09.2016 alternative Formen der Beschulung, um damit

bei Erfolg Angebote in der Fläche zu sichern. Die Landesregie-

rung hat zudem die Möglichkeiten zum Quereinstieg in die

Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

in Mangelfächern erweitert, um damit zur Lehrkräfteversor-

gung und damit zur Unterrichtsversorgung am Lernort

Berufsschule beizutragen.

Unterstützung bei dualer Ausbildung

Vielfältige Unterstützungsangebote der Landesregierung in

diesem Kontext kommen den mittelständischen Unternehmen

insbesondere bei der betrieblichen Ausbildung zugute.

Fördermittel aus dem 200-Mio.-Euro-Programm werden

eingesetzt für

– die Entwicklung und Erprobung neuer innovativer

Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung,

– die berufliche Qualifizierung Auszubildender durch

Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung,

– die Unterstützung Jugendlicher beim Übergang in die

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 67

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tive Arbeitsbedingungen und Arbeits- und Beschäftigungsfä-

higkeit in Beruf und Betrieb fördern“ im Rahmen des Pro-

gramms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand

(WOM)“ durch. Die Demografieagentur ist auch in der

aktuellen ESF-Förderperiode 2014 – 2020 alleinige Projektträ-

gerin des Bundesprogramms „unternehmensWert:Mensch“ in

Niedersachsen und knüpft damit an die erfolgreichen Beratun-

gen in der Modellphase an.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Auch auf das Fachkräftepotenzial von Frauen sind mittelständi-

sche Unternehmen zunehmend angewiesen. Gleichzeitig

möchten Frauen am Erwerbsleben mit gleichen Chancen

teilnehmen. Frauenförderung in der Wirtschaft ist ein beson-

deres Ziel der Niedersächsischen Landesregierung. Mit zwei

Förderprogrammen trägt das Land maßgeblich dazu bei, dass

Frauen der Einstieg, der Verbleib und die Rückkehr in das

Erwerbsleben zu gleichen Bedingungen wie Männern gelingen

kann. Mit dem Programm „Koordinierungsstellen Frauen und

Wirtschaft“ unterstützt das Land eine Beratungs- und

Qualifizierungsstruktur. Landesweit werden 24 Koordinie-

rungsstellen Frauen und Wirtschaft gefördert, die mit mehr als

1.300 Verbundunternehmen maßgeblich dazu beitragen, eine

Erfolgsprämie in Höhe von 1.000 Euro nach Bestehen der

Zwischenprüfung und weitere 1.500 Euro nach Bestehen der

Abschlussprüfung.

Alle hier vorgestellten Maßnahmen dienen dazu, besser

ausgebildete Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zur Verfü-

gung zu stellen. Davon profitiert insbesondere auch der

Mittelstand.

Beschäftigung älterer Arbeitskräfte und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Im Zuge des demografisch bedingten, absehbaren Mangels an

qualifizierten Fachkräften wird es immer wichtiger, die

Attraktivität der Unternehmen für Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer zu erhöhen. Wesentlich dazu beitragen können

betriebliche Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie

altersgerechte Arbeitsbedingungen. „Die Arbeits- und

Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaften erhalten und

verbessern und eine stärkere Einbindung von älteren Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmern erreichen“ ist deshalb ein

eigenes Handlungsfeld der Fachkräfteinitiative Niedersachsen.

Entsprechende Maßnahmen unterstützte die Landesregierung

zusätzlich mit Landesmitteln: die institutionelle Förderung der

Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft in den

Jahren 2012 – 2014 und seit 2015 das jährlich verliehene

Zertifikat „DemografieFest“ sowie in den Jahren 2015 und

2016 die Ausschreibung eines Sonderschwerpunktes „Attrak-

Mittelstandsbericht 2012 – 201668

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Über das Integrationsprojekt IHAFA wurde Yusuf Batraan (20) direkt in ein Lehrverhältnis vermittelt. Seine erfolgreiche Einglie-derung in das Handwerk zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist, die Geflüchteten Perspektiven bietet und den Betrieben engagierte Mitarbeiter beschert.

„Täglich andere Aufgaben, Teamarbeit und Verantwortung für eigene Projekte.“ Mit diesen Worten beantwortet Yusuf Batraan die Frage, was ihm an seiner Arbeit besonders gefällt. Das Ver-hältnis zu den Kollegen sei ausgesprochen gut, er schätzt das familiäre Betriebsklima. Zudem sei die Akzeptanz der Kunden der Firma Assmann Elektro Heizung Sanitär GmbH unglaublich groß. „Bislang haben wir nur gute Erfahrungen gemacht“, bestätigt Susanne Sturm. Die Motivation, eine gute Ausbildung zu absolvieren und dadurch die Chance auf ein selbstbestimm-tes und friedliches Leben zu haben, sei bei vielen Flüchtlingen besonders hoch. Ein laufendes Ausbildungsverhältnis oder gar eine abgeschlossene Berufsausbildung bieten Sicherheit, da sie sich positiv auf das Bleiberecht auswirken können. Yusuf sei diesbezüglich auf einem guten Weg, sagt auch Henning Strie-ben, Projektkoordinator des „Integrationsprojektes Handwerkli-che Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ (IHAFA), der den Auszubildenden bereits seit den Kompetenzfeststellungen in den Berufsbildungszentren kennt.

Die Flucht von Yusuf Batraan aus der vom Bürgerkrieg betrof-fenen Heimat gleicht den Erfahrungen vieler anderer Flücht-linge. Zwei Tage saß er mit 90 weiteren Menschen in einem Schlauchboot auf dem Mittelmeer. Als er in Italien vor zwei-einhalb Jahren erstmals europäischen Boden betrat, hatte er einen mehrwöchigen Fußmarsch durch vier afrikanische Länder zurückgelegt. Über Deutschland wusste er zu diesem Zeitpunkt nicht viel. Beim Deutschlernen hat Batraan jedoch mittlerweile große Fortschritte gemacht. „Die Sprachkurse sind wichtig, aber noch viel mehr lernt man die Sprache, indem man sie täglich benutzt und mit den Einheimischen, den Arbeitskollegen und Kunden spricht“, findet Batraan, der inzwischen in einer Wohn-gemeinschaft in Hildesheim wohnt. „Wir brauchen tüchtige Menschen wie Yusuf“, gibt sein Chef und Ausbilder zu verste-hen. Die Übernahmechancen für den jungen Mann stehen unter einem guten Stern, da die Auftragslage hervorragend sei. Auf die Frage was sich Batraan für die Zukunft wünscht, antwortet er: „Nach der Lehre eine Anstellung bei Assmann zu bekom-men. Familienplanung kommt erst später.“ Kurz darauf steigt er mit seinem Chef ins Auto und fährt zum nächsten Kunden: Kabel verlegen in einem Autohaus.

Best-Practice:„Wir brauchen Menschen wie Yusuf“

familienorientierte Arbeitswelt zu gestalten und zu festigen.

Die Koordinierungsstellen leisten Vernetzungsarbeit vor Ort

und entwickeln mit den ihnen angeschlossenen überbetriebli-

chen Verbünden Qualifizierungsmaßnahmen und Kontakthal-

teangebote in der Familienphase. Mit dieser fachkundigen

Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Beruf konnten und

können sich viele Frauen in Niedersachsen beruflich weiterent-

wickeln. Sie bleiben den Unternehmen als qualifizierte

Arbeitskräfte erhalten.

Das Programm „Förderung der Integration von Frauen in den

Arbeitsmarkt (FIFA)“ setzt mit Zuwendungen für Einzelprojekte

überall da an, wo Benachteiligungen von Frauen sichtbar

werden. Es bietet eine breite Palette von Möglichkeiten für

Maßnahmen, wie etwa zur Förderung unterschiedlicher

Qualifizierungen in Teilzeit mit hohem Praktikumsanteil, zur

Beratung bei einer Unternehmensgründung durch Frauen bis

hin zur Förderung des Aufstiegs von Frauen sowie besonderer

Modellprojekte. Mit themen- und zielgruppenspezifischen

Förderaufrufen und Interessenbekundungsverfahren im

Rahmen des Programms FIFA werden notwendige Förder-

schwerpunkte gesetzt. In 2015 stand die Förderung Alleiner-

ziehender im Fokus, seit 2016 werden Existenzgründungspro-

jekte durchgeführt, und in 2017 sollen gezielt „Frauen in

Handwerk und Technik“ von der Projektförderung profitieren.

Beide genannten Programme tragen auch in Zukunft dazu bei,

dass sich die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und

Familie für Frauen und Männer in der Arbeitswelt verbessern

und auch KMU davon profitieren können.

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden – Unterstützung für KMU

Asylsuchende und Flüchtlinge haben seit Herbst 2014

sukzessive verbesserte Möglichkeiten, Zugang zum Arbeits-

markt zu finden. Damit sie diese auch effektiv nutzen und

KMU, die Flüchtlinge als Fachkräfte ausbilden und einstellen

wollen, davon profitieren können, hat die Landesregierung

gemeinsam mit den Arbeitsmarktpartnern aus der Fach-

kräfteinitiative Niedersachsen und dem Bündnis „Nieder-

sachsen packt an“ vielfältige Unterstützungsmaßnahmen

zugunsten von Flüchtlingen und Asylsuchenden und für

Unternehmen gestartet. Dazu gehören insbesondere

Maß nahmen zum Erwerb grundlegender sowie berufs-

bezogener Deutschkenntnisse, zur Berufsorientierung, zur

beruflichen Qualifizierung, die Durchführung von Interessen-

und Kompetenzfeststellungsverfahren, Prüfverfahren zur

Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 69

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Darüber hinaus soll das „Sprach- und Integrationsprojekt

(SPRINT)“ für die öffentlichen berufsbildenden Schulen

jugendlichen Flüchtlingen in modularisierter Form – darunter

auch im Rahmen betrieblicher Praktika – helfen, Sprachbarrie-

ren abzubauen und mit der Berufs- und Arbeitswelt vertraut

zu werden. Das Projekt SPRINT konnte weiter ausgebaut

werden und wird mittlerweile von 99 berufsbildenden Schulen

flächendeckend angeboten. Bislang wurden 226 Klassen

eingerichtet, in denen insgesamt ca. 3.200 junge Flüchtlinge

qualifiziert wurden bzw. werden.

Darauf aufsetzend hat die Landesregierung das Projekt

SPRINT-Dual neu erarbeitet, eine 6- bis 9-monatige Maß-

nahme für jugendliche Flüchtlinge zur Vorbereitung auf eine

betriebliche Ausbildung. Die Beschulung erfolgt wöchentlich.

Der Umfang setzt sich aus 1,5 Berufsschultagen mit 12

Unterrichtsstunden und 3,5 Tagen Qualifizierung im Betrieb im

Rahmen einer EQ-Maßnahme zusammen. Die Maßnahme

schließt an das SPRINT-Modell an mit dem Ziel, die Jugendli-

chen danach direkt in die Ausbildung zu integrieren. Die

ersten Klassen starteten im Dezember 2016.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen hat für die

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hohe

Priorität. Damit soll sichergestellt werden, dass gut ausgebil-

dete Flüchtlinge auch tatsächlich in ihrem Beruf für KMU als

Fachkräfte zur Verfügung stehen. Bausteine auf diesem Weg

sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes

(BQFG) sowie das Niedersächsische Berufsqualifikationsfest-

stellungsgesetz (NBQFG), die 2012 verabschiedet wurden. Sie

enthalten einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertig-

keit einer ausländischen Berufsqualifikation mit dem entspre-

chenden deutschen Referenzberuf. Die Gleichwertigkeit wird

durch Bescheid festgestellt.

Soweit zunächst keine volle Gleichwertigkeit zwischen den

ausländischen Berufsqualifikationen und den deutschen

Berufsanforderungen vorliegt, haben Anerkennungsinteres-

sierte die Möglichkeit, fehlende Qualifikationen über Aus-

gleichsmaßnahmen zu erwerben.

Die Umsetzung der sogenannten Anerkennungsgesetze des

Bundes und des Landes unterstützt das Land seit Beginn des

Jahres 2015 durch die Kofinanzierung des Landesnetzwerks

"Integration durch Qualifizierung (IQ)". Das Netzwerk soll die

Arbeitsmarktchancen von Migrantinnen und Migranten in

Niedersachsen verbessern. Zu diesem Zweck bietet es Qualifi-

und Beratungs- und Schulungsangebote für Arbeitgeberin-

nen und Arbeitgeber zu den rechtlichen und praktischen

Voraussetzungen der Ausbildung und Beschäftigung.

Als ein niedrigschwelliges und von KMU stark genutztes

Angebot hat sich die „Zentrale Beratungsstelle Arbeitsmarkt

und Flüchtlinge (ZBS AuF)“ des Caritasverbandes für die

Diözese Osnabrück e. V. erwiesen. Unternehmen, Multiplikato-

rinnen und Multiplikatoren können bei dieser Beratungsstelle

kostenlos online, über eine Telefon-Hotline sowie über

Inhouse-Schulungen aktuelle Informationen zu rechtlichen und

praktischen Fragen rund um die Ausbildung und Beschäfti-

gung von Asylsuchenden und Flüchtlingen erhalten 42. Bei den

Regionalen Fachkräftebündnissen SüdOstNiedersachsen und

Ems-Achse fördert das Land seit 2016 zudem Welcome Center,

die sich als Erstanlaufstellen an Unternehmen und internatio-

nale Fachkräfte, darunter auch Flüchtlinge, wenden.

Das „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für

Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA)“ soll jüngere Flüchtlinge

u. a. durch Berufsberatung, Eignungsfeststellung und Betriebs-

praktika auf eine Handwerksausbildung vorbereiten. Bis

Oktober 2016 konnten im Rahmen von IHAFA bereits 95

Flüchtlinge in Ausbildungen vermittelt werden. Hinzu kommen

56 Vermittlungen in sog. „Einstiegsqualifizierungen (EQ)“,

d. h. betriebliche Langzeitpraktika zur Vorbereitung auf eine

Ausbildung, 21 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung sowie 104 Vermittlungen in weitere Unterstüt-

zungsmaßnahmen, darunter auch Deutschsprachkurse.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und

Verkehr und das Niedersächsische Handwerk fördern IHAFA

seit dem 1. November 2015 im Rahmen der Fachkräfteinitia-

tive. Zunächst war das Projekt bis 2017 angelegt. Aufgrund

der positiven Erfahrungen wurde es am 23.08.2016 um zwei

weitere Jahre bis zum 31.01.2019 verlängert. Mit der Verlänge-

rung beträgt die Förderung aus Landesmitteln insgesamt rund

2,9 Mio. Euro. Das Projekt umfasst nun auch Beratungsleistun-

gen für Geflüchtete und Handwerksbetriebe zu Fragen der

Ausbildung sowie die Hinführung in eine Teilnehmenden-Maß-

nahme. Anstelle von der im ersten Projektjahr angebotenen

individuellen IHAFA-Kompetenzfeststellung bietet das Projekt

seit seiner Verlängerung auch die von der Bundesagentur für

Arbeit und den Jobcentern angebotenen Maßnahmen

„PerjuF-H – Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk“

an, um die Flüchtlinge noch intensiver auf den Arbeitsmarkt

vorzubereiten.

42 | http://www.zbs-auf.info

Mittelstandsbericht 2012 – 201670

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Auf neuen Wegen zu neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Mit dem „Unternehmensservice Fachkräfte“ unterstützt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg kleine und mittlere Unternehmen in der Region Nordostnieder-sachsen bei der Fachkräftesicherung. Das Projekt startete im Mai 2016 im Rahmen des Regionalen Fachkräftebündnisses „Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen“ – unterstützt mit einer Finanzspritze vom Niedersächsischen Wirtschaftsminis-terium: 167.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds sollen in den kommenden zwei Jahren dafür genutzt werden, um neue Möglich keiten bei der Personalsuche zu etablieren.

Seit dem Projektstart haben die zwei IHK-Beraterinnen für Fachkräftesicherung aus Lüneburg und Celle, Stefanie Huber und Caroline Schneider-Skibbe, 30 Unternehmen besucht und auch bei Veranstaltungen darüber informiert, welche Möglich-keiten Unternehmen nutzen können, um ihren Fachkräftebedarf zu decken. Die bisherigen Gespräche haben gezeigt, dass viele Unternehmer bereits erkannt haben, wie wichtig es ist, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, um Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen mittel- und langfristig zu binden und gute Bewerber zu gewinnen. „Nur wenige zeigen das aber auch nach außen“, sagt Stefanie Huber. Wir erklären, wie es gelingt, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und sich entsprechend zu vermarkten, zeigen innovative Rekrutierungswege für Auszubildende und Fachkräfte – auch aus dem Ausland und geben Tipps zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.“ Dabei schätzen Huber und Schneider-Skibbe bestehende Aktivitäten der Unternehmen ein, geben bei Bedarf Verbesserungsvorschläge und weisen auf neue Möglichkeiten hin. Die Beratung öffnet den Blick für sinnvolle betriebliche Maßnahmen – und schafft Transparenz über die vielen neuen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Umsetzung.

Best-Practice: Regionales Fachkräftebündnis

zierungsmaßnahmen für Personen an, die zunächst keine volle

Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen erhalten haben,

zudem flächendeckend Anerkennungs- und Qualifizierungs-

beratung sowie berufsbezogene Sprachförderung. Mit der

Landesförderung werden die Bundes- und ESF-Mittel ergänzt,

um die Angebote in Niedersachsen auszubauen. Die Landesre-

gierung wird die Landesförderung entsprechend der gestiege-

nen Nachfrage für die Jahre 2016 bis 2018 auf bis zu 960.000

Euro jährlich erhöhen.

Seit der Einführung der Gesetze zur Prüfung der Gleichwertig-

keit ausländischer Berufsqualifikationen steigen in Niedersach-

sen die Antragszahlen von Jahr zu Jahr und erreichten 2015

einen neuen Höchstwert. Die Antragstellungen sind zu einem

hohen Anteil erfolgreich. Im Jahr 2015 wurden in Niedersach-

sen 2.616 Anträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungs-

gesetz (BQFG) gestellt, 16,3 % mehr als im Jahr 2014. 57,7 %

der Anträge kamen von Frauen. Die meisten Anträge im Jahr

2015 gab es für die Berufshauptgruppe der medizinischen

Gesundheitsberufe: Insgesamt 1.530 Anträge gingen in

diesem Bereich bei den niedersächsischen Anerkennungsstel-

len ein (12,1 % mehr als 2014).

Inzwischen nutzen auch geflüchtete Menschen verstärkt dieses

Angebot. Wurden in Niedersachsen 2013 rund 1.900 Anträge

auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen

Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gestellt,

so stieg deren Zahl 2015 auf über 2.600. Von den abgeschlos-

senen Verfahren waren 60,7 % erfolgreich. In 26,1 % der Fälle

wurde die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme festgelegt, in

13,2 % der Fälle wurde der Antrag abgelehnt.

3.4 Internationalisierung des Mittelstandes

Für KMU ist die Erschließung ausländischer Märkte und die

Anbahnung internationaler Kontakte eine ganz besondere

Herausforderung. Die Landesregierung steht daher Verhand-

lungen über Abkommen zu Handelserleichterungen grund-

sätzlich positiv gegenüber. Das gilt insbesondere dann, wenn

sie mit der Zielsetzung geführt werden, die Ergebnisse zu

einem späteren Zeitpunkt möglichst allen Mitgliedern der

WTO zugutekommen zu lassen. Sie setzt sich gleichzeitig

dafür ein, dass bewährte europäische Standards bei Arbeit-

nehmerrechten, der Daseinsvorsorge, dem Verbraucher-,

Lebensmittel-, Gesundheits-, Daten- und Umweltschutz sowie

zur Wahrung der kulturellen Vielfalt erhalten bleiben. Durch

Parlamente beschlossene Gesetze und Standards für den

europäischen Binnenmarkt dürfen durch Freihandelsabkom-

men nicht in Frage gestellt werden.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 71

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Die Niedersächsische Landesregierung bietet den Unterneh-

men nachhaltige Unterstützung bei den Schritten auf dem

Weg zur Internationalisierung an. Dazu gehören

– die Unterstützung bei der Erschließung

vielversprechender internationaler Märkte,

– die Förderung der bilateralen außenwirtschaftlichen

Beziehungen des Landes Niedersachsen und

– die konsequente Vermarktung des Standortes

Niedersachsen im Ausland.

Instrumente der Außenwirtschaftsförderung

Messeförderung

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und

Verkehr unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die mit

der Beteiligung an Messen ihre Absatzmärkte erweitern und

ihre Exportorientierung steigern möchten. Die Präsenz auf

Messen im In- und Ausland (auf Gemeinschaftsständen oder

als Einzelmesseteilnahme) ist für viele Unternehmen ein

wichtiges Instrument, um ihrer geschäftlichen Beziehungen

zu intensivieren und ihre innovativen Produkte und Dienstleis-

tungen zu vermarkten. Niedersächsische Firmen präsentieren

Seit dem 01.01.2014 werden die bis dahin von der NGlobal

GmbH für die Landesregierung im Bereich Außenwirtschaft

wahrgenommenen Aufgaben wieder vom Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit und Verkehr übernommen. Damit konnte

die Verzahnung der Bereiche Außenwirtschaft, Ansiedlung

und Marketing, die zuvor in zwei verschiedenen Gesellschaf-

ten außerhalb des MW angesiedelt waren, erreicht werden.

Zusätzlich werden Aufgaben der Messeförderung im Referat

wahrgenommen. Die Zusammenführung stellt eine regelmä-

ßige und enge Abstimmung zwischen allen Bereichen sicher

und ermöglicht einen effizienten Ressourceneinsatz. Mit der

Reorganisation verbunden waren auch der Statusvorteil

einer hoheitlichen Institution beim Agieren mit ausländischen

Institutionen und klarere Strukturen.

Um eine bessere Netzwerkarbeit zu erreichen, wurde bereits

2013 der Niedersächsische Außenwirtschaftsrats eingerichtet.

Als Expertenkreis wichtiger niedersächsischer Außenwirt-

schaftsakteure begleitet der Außenwirtschaftsrat die Ausrich-

tung der niedersächsischen Außenwirtschaftsförderung

intensiv.

Mittelstandsbericht 2012 – 201672

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ihre Leistungspotenziale einem internationalen Fachpublikum,

finden neue Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

sowie neue Kundschaft und stärken damit ihre Exportchancen.

Niedersächsische KMU können für ihre Beteiligung an

internationalen Leitmessen im In- und Ausland eine Förderung

erhalten. Für die Förderung von Einzel- und Gemeinschafts-

ständen stehen insgesamt jährlich 850.000 Euro zur Verfü-

gung Die Förderung liegt je nach Vorhaben zwischen

2.000 Euro und 7.500 Euro. Ein erhöhter Fördersatz für neu

gegründete Unternehmen soll dabei gerade jungen Unter-

nehmen frühzeitig eine Messepräsenz ermöglichen.

Delegationsreisen

Delegationsreisen unter politischer Leitung sind als wichtiges

Instrument der Außenwirtschaftsförderung insbesondere für

KMU unbestritten. Sie stellen eine hervorragende Gelegenheit

dar, die wirtschaftliche Situation im Zielland aus eigener

Anschauung kennenzulernen und vor Ort Geschäftskontakte

zu knüpfen. Die politische Begleitung öffnet dabei häufig

Türen, die den Unternehmern ansonsten verschlossen blieben,

spielt doch die staatliche Flankierung unternehmerischer

Tätigkeit in vielen Regionen der Welt eine wichtige Rolle. Bei

der Auswahl der Länder bzw. Zielregionen werden die

Interessen niedersächsischer Unternehmen, insbesondere von

KMU, sowie wichtige niedersächsische Branchenschwerpunkte

verstärkt berücksichtigt. Im Zeitraum 2012 bis 2016 sind

insgesamt 32 politisch geleitete Reisen in 29 verschiedene

Länder durchgeführt worden, an denen rund 1.200 Personen

und davon 820 Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter

teilgenommen haben.

Delegationsreisen 2012 – 201632820 WirtschaftsvertreterInnen

Auslandsvertretungen/Repräsentanzen

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Unterstützung kleiner

und mittlerer Unternehmen im Auslandsgeschäft sind die

Auslandsvertretungen Niedersachsens. Zielgerichtete Marktin-

formationen und die richtigen Ansprechpartnerinnen und

Ansprechpartner vor Ort sind für Unternehmen ein entschei-

dender Wettbewerbsvorteil für ein erfolgreiches Auslandsge-

schäft. Deshalb hat die Landesregierung in den letzten Jahren

ein Netz von niedersächsischen Auslandsrepräsentanzen und

Partnerschaften aufgebaut. So hat das Land Niedersachsen

TABELLE 21 | Delegationsreisen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Jahr

2012

2013

2014

2015

2016

Land

Vereinigte Arabische Emirate, Katar

Tunesien, Ägypten

Türkei

USA

China, Japan

Slowakei, Niederösterreich

Russische Föderation

Argentinien, Chile, Brasilien

Dänemark / Schweden

Litauen, Lettland, Estland

Russland

Indonesien, Vietnam

Brasilien

Türkei

Japan

China

Katar

USA

Chile / Peru

China

Iran

Südafrika

Türkei

Großbritannien

Indien

Kolumbien

Iran

Indonesien / Singapur

USA / Mexiko

Russland

Iran

Schweden

Leitung

Minister MW

Staatssekretär MW

Minister MW

Minister MW

Staatssekretär MW

Minister MW

Minister MW

Staatssekretär MW

Minister MW

Staatssekretärin MW

Ministerpräsident

Staatssekretärin MW

Ministerpräsident

Ministerpräsident

Staatssekretärin MW / Staatssekretärin StK

Ministerpräsident

Ministerpräsident

Minister MW

Staatssekretärin MW

Minister MW

Minister MW

Ministerpräsident

Minister MW

Staatssekretärin MW

Staatssekretärin MW

Staatssekretärin MW

Ministerpräsident

Staatssekretärin MW

Ministerpräsident 

Minister MW

Minister MW

Staatssekretärin MW

Monat

01

04

04 / 05

05

06

08

09 / 10

10

09 / 10

10

11

03

03

05

07

11

01

04

06

09

10

10

11

11

12

02

04

08

09 / 10

10

11

11

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 73

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Repräsentanzen in den USA, China, Iran und Russland. Partner

des Landes Niedersachsen sind in Dänemark (für Skandina-

vien), Polen, Türkei, Südafrika und Mittelamerika vertreten.

Außenwirtschaftstag/Außenwirtschaftspreis

Das Land Niedersachsen unterstützt seine Unternehmen mit

verschiedenen außenwirtschaftlichen Veranstaltungsformaten,

um ihnen aktuelle Informationen zu ausländischen Zielmärkten

und außenwirtschaftlich relevanten Themenstellungen zu

vermitteln sowie über Best-Practice Beispiele zu informieren.

Der Außenwirtschaftstag ist bereits seit 13 Jahren die heraus-

gehobene außenwirtschaftliche Veranstaltung des Landes

Niedersachsen. Er ist für niedersächsische KMU die ideale

Veranstaltung, um Informationen und Kontakte auf dem Weg

zur Internationalisierung zu erhalten, Netzwerke zu knüpfen

und Geschäftsverbindungen zu vertiefen. Über 1.200 Teilneh-

merinnen und Teilnehmer haben an den fünf Veranstaltungen

des Berichtszeitraumes teilgenommen. Der Außenwirtschafts-

tag bietet zudem einen idealen Rahmen, niedersächsische und

internationale Aussteller der HANNOVER MESSE in einen

Austausch einzubinden.

Der Niedersächsische Außenwirtschaftspreis wurde 2016

bereits zum 7. Mal vergeben. Das Land würdigt hiermit die

besondere unternehmerische Leistung und Innovationskraft

insbesondere von KMU, die sich weltweit erfolgreich auf

Auslandsmärkten behaupten und Spitzenleistungen im

internationalen Wettbewerb erzielen. Er soll ein Anreiz für

andere Unternehmen sein, sich verstärkt mit dem Exportge-

schäft auseinanderzusetzen. Der Preis zählt zu den wichtigsten

und renommiertesten Auszeichnungen für niedersächsische

Unternehmen, die für ihre herausragenden Leistungen im

Bereich der Außenwirtschaft geehrt und der Öffentlichkeit

präsentiert werden. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des

Niedersächsischen Außenwirtschaftstages auf der HANNOVER

MESSE. Im Berichtszeitraum haben sich 214 kleine und mittlere

Unternehmen aus Niedersachsen darum beworben. In einer

separaten Kategorie gingen 62 Bewerbungen von Großunter-

nehmen in diesem Zeitraum ein.

3.5 Klimaschutz und Energiewende – Neue Chancen für den Mittelstand

Die erfolgreiche Bewältigung der Energiewende ist eine

Voraussetzung dafür, dass KMU auch in der Zukunft erfolg-

reich sein können. Dabei sind die drei Ziele der Energiepolitik

gleichgewichtig zu beachten: Versorgungssicherheit, Nachhal-

tigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Für Niedersachsen ist die Energiewende aus volkswirtschaftli-

cher Sicht ein Wachstums- und Beschäftigungsmotor. Für den

Mittelstand und das Handwerk ergeben sich neue Geschäfts-

felder. Bereits heute ist eine Vielzahl an Firmen und Arbeits-

plätzen in Niedersachsen entstanden. Vor allem die Küste und

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der ländliche Raum haben von der Energiewende profitiert.

Sie bietet für unser Bundesland die Chance, die Marktführer-

schaft für erneuerbare Energien auszubauen und auch

zukünftig in erheblichem Umfang zukunftssichere Arbeits-

plätze zu schaffen.

Investitionen in Effizienzmaßnahmen

Für KMU ist es besonders wichtig, in Effizienzmaßnahmen zu

investieren, um so den eigenen Energieverbrauch zu senken

und gleichzeitig im Wettbewerb bestehen zu können.

Abseits rechtlicher Vorgaben ist es hier notwendig, zunächst

aktuelle Energieverbräuche zu analysieren und in Frage

kommende Effizienzmaßnahmen abzuleiten. Kontinuierliche

Verbesserungsprozesse in Form eines Energiemanagement-

systems einzuführen ist eine sinnvolle Weiterentwicklung von

Energieaudits zur sukzessiven Reduzierung der Energiever-

bräuche. Dafür steht eine Förderung des Bundesamts für

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung. Die noch

überschaubare Verbreitung der neu gegründeten Effi zienz-

netzwerke deutet darauf hin, dass deren Nutzen noch nicht

hinreichend erkannt oder als zu gering eingeschätzt wird.

Dem will die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

(KEAN) u. a. durch eigens auf KMU und das Handwerk

zugeschnittene Angebote entgegenwirken.

Darüber hinaus kommt dem Thema Materialeffizienz in

Kombination mit Energieeffizienz sowohl aus ökonomischer

als auch ökologischer Perspektive eine hohe Bedeutung zu.

Immerhin entfällt im produzierenden Gewerbe ein signifikan-

ter Kostenanteil von durchschnittlich über 40 % des Brutto-

produktionswertes auf den Materialeinsatz. Gleichzeitig ist die

Ver- und Bearbeitung von Material in der Regel an Energiever-

bräuche gekoppelt. Um in Niedersachsen entsprechende

Beratungskapazitäten aufzubauen, wurden im vergangenen

Jahr Weiterbildungen zur Ressourceneffizienz für im produzie-

renden Gewerbe tätige Energieberaterinnen und -berater von

der KEAN angeboten.

Außerdem hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt,

Energie und Klimaschutz ein Förderprogramm für Maßnahmen

zur Optimierung des betrieblichen Energie- und Ressourcenma-

nagements veröffentlicht. Damit sollen kleine und mittlere

Unternehmen gefördert werden, die sich in Sachen Energie-

und/oder Ressourceneffizienz beraten lassen und Energieeffizi-

enzprojekte sowie Ressourcen-/Materialeffizienzprojekte in ihren

Unternehmen umsetzen. Darüber hinaus sollen betriebliche

Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke gefördert werden.

Best-Practice: Firma Otto Künnecke

Die Otto Künnecke GmbH mit Hauptsitz in Holzminden entwi-ckelt maßgefertigte, datengestützte Maschinenlösungen. Einge-setzt werden sie für individuelle und personalisierte Produkte mit hohem Anspruch an Sicherheit. Das Kerngeschäft konzentriert sich auf Hochsicherheits-Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und Kreditkarten. Das mittelständische Unternehmen hat durch herausragende Leistungen im internationalen Geschäft Maßstäbe gesetzt und ist daher 2016 zum Gewinner des Außen-wirtschaftspreises gekürt worden.

Herr Künnecke, was bedeutet „erfolgreich im internationa-len Geschäft“ in Zahlen?Bei einem Umsatz von durchschnittlich 13 Mio. Euro liegt unser Exportanteil bei über 80 %, meine 132 Mitarbeiter sind allesamt davon abhängig. Durch die Steigerung des Exportanteils um rund 20 % in den letzten 3 Jahren konnten 10 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Im Bereich ID Solutions sind unsere Maschi-nen und Lösungen weltweit in 35 Projekten im Einsatz – größte Bedeutung haben USA, Korea und Japan.

Wie erschließen Sie die Auslandsmärkte und organisieren dort das Geschäft?Das Unternehmen ist gebietsorientiert aufgestellt. Mit Unter-stützung unserer ortsansässigen Vertriebsmitarbeiter und von 50 Handelspartnern weltweit. Daneben Außendienstmitarbeiter und Key Accounts.

Und wie läuft der Vertrieb?Unterschiedlich je nach Marktsegment: im Finanz- und Telekom-bereich anders als bei ID Solutions. Das heißt im ersten Fall in der Umsetzung: über unsere Händler vor Ort in enger Abstimmung mit der Zentrale. Service- und After Sales wird direkt vom Werk mit den Händlern und den Endkunden organisiert. Bei letzterem projektbezogen je nach Ausschreibung.

Welchen Einfluss hat das Auslandsgeschäft auf Ihr Unternehmen? Alle Aktivitäten werden im Vorhinein aufgeteilt und dann individuell auf den Kunden und die Region angepasst. Jede Niederlassung verwaltet sich selbst und kann somit auch bei der Gestaltung der Marketingmaterialien mitsprechen. Durch die gebietsorientierte Struktur, die Niederlassungen und externen Handelsbetriebe ist der Vertrieb nah am Kunden, dessen Kultur und Sprache. Die Maschinenproduktion ist ohnehin flexibel und individuell einsetzbar.

Was war Ihr größter Erfolg?Der größte Auftrag unserer Geschichte: Mexiko produziert Personalausweise mit Maschinen von Otto Künnecke und baut eine komplette Produktionsstätte in Mexico City. In Summe: 100 Mio. produzierte Personalausweise mit einer Anlageinvestition im Gesamtwert von 8,2 Mio. Euro.

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Für diese Projekte stehen bis 2020 Fördersummen von

12,0 Mio. Euro an EFRE-Mitteln und von 4,8 Mio. Euro an

Landesmitteln zur Verfügung. Zum 1. Stichtag der Förderricht-

linie am 30.04.2016 wurden 4 KMU mit dem Schwerpunkt

Energieeffizienz, 4 KMU und 2 Hochschulen mit dem Schwer-

punkt Ressourceneffizienz und 2 Energieeffizienznetzwerke

gefördert.

16,8 Mio. Euro für Beratung zu Energieeffizienz und Klimaschutz bis 2020

Ausnahmen für die mittelständische Industrie bei der EEG-Novelle

Durch die Energiewende ergeben sich aber auch z.T. erhebliche

Auswirkungen auf Unternehmen als Energieverbraucher.

Ins besondere im Bereich der energieintensiven Industrien, aber

auch für kleine und mittlere Unternehmen sind die Kosten für

Strom und Wärme teilweise von entscheidender Bedeutung.

Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Novelle des EEGs

erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Befreiung von der

EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen, die im

internationalen Wettbewerb stehen, erhalten bleibt.

Die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien -

Gesetzes (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entste-

hende Belastung stromkostenintensiver Unternehmen zu

begrenzen. So soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit

der begünstigten Unternehmen erhalten bleiben.

Im Jahr 2016 profitierten bundesweit 2.137 Unternehmen

bzw. Unternehmensteile (davon rund 230 Unternehmen des

produzierenden Gewerbes in Niedersachsen) mit insgesamt

2.835 Abnahmestellen (davon rund 300 in Niedersachsen) von

der Besonderen Ausgleichsregelung.

Chancen der Energiewende

Die Energiewende bietet auch KMU zahlreiche Chancen für

die Entwicklung neuer Technologien. Aufgrund der Lage

Niedersachsens kommt der Windenergie eine Schlüsselstel-

lung zu.

In Niedersachsen waren Ende 2016 rund 5.860 Windkraftanla-

gen mit einer Gesamtleistung von etwa 9.300 Megawatt in

Betrieb. In der deutschen Nord- und Ostsee haben Ende 2016

insgesamt etwa 950 Offshore-Windenergieanlagen eine

Leistung von rund 4.100 Megawatt in das Netz eingespeist.

Davon sind Anlagen mit einer Leistung von etwa 2.100

Megawatt an das niedersächsische Netz angeschlossen

(Quelle: Deutsche Windguard).

In Niedersachsen trägt insbesondere der Ausbau der

Windenergie seit Jahren spürbar zur Ansiedlung und

Neugründung von Firmen bei und hat sich insbesondere zu

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Best-Practice: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Wolfsburg

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. hat bei der Erprobung einer elektrischen Fahrzeugflotte Pionierarbeit geleistet. Dabei stand bei der Bewerbung das sozialökologische Selbstverständnis des Verbands Pate.

Mithilfe der Förderung des Landes Niedersachsen konnte der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. sechs Elektro-fahrzeuge des Typs Volkswagen e-up! zur Erprobung im sozialen Hilfsdienst des Kreisverbands Wolfsburg einsetzen.

Das Projekt beim Kreisverband Wolfsburg startete im Februar 2014, nachdem die erforderliche Ladeinfrastruktur (drei Wallbo-xen) installiert und zugleich ein Liefervertag mit dem örtlichen Stromanbieter über die Lieferung von 100%igem Ökostrom abgeschlossen wurde.

Zeitgleich nahm die Arbeitsgruppe "Begleitforschung", beste-hend aus der Technischen Universität Braunschweig (TU BS), dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt Braunschweig (DLR), der Polizei Niedersachsen und dem Paritätischen Wohlfahrts-verband Niedersachsen e.V. , ihre Arbeit auf. Es folgten neun Arbeitstreffen, in denen die Auswertungsergebnisse der auf das Projekt abgestimmten Fahrtenbücher diskutiert wurden. Darüber hinaus wurden vier Online-Befragungen unter den Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern zur Akzeptanz der Elektromobilität durchgeführt.

Für den Paritätischen hat der Einsatz der Elektrofahrzeuge nach einer Gesamtteststrecke von rund 44.000 km, einem Gesamt-verbrauch von rund 7.400 Kilowattstunden und damit einer Einsparung von ca. 4 Tonnen CO2 drei deutliche Ergebnisse hervorgebracht:

Der Einsatz von Elektrofahrzeugen hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugt. Neben dem unkomplizierten und intuiti-ven Handling der Fahrzeuge begeisterten die Zuverlässigkeit der Technik sowie der große Fahrspaß.

Gegenüber konventionellen Fahrzeugen punktet die Elektro-mobilität deutlich bei den Verbrauchskosten. Die noch fehlende notwendige Effizienz aufgrund hoher Investitions-/Anschaf-fungskosten erschwert hingegen derzeit noch einen Einsatz von Elektrofahrzeugen im Pflegedienst.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. setzt die im Projekt getesteten e-up! über das Projektende am 31.12.2015 hinaus für weitere zwei Jahre ein und beobachtet in dieser Zeit zugleich die Entwicklung des Fahrzeugmarkts und den voran-schreitenden Ausbau der Ladeinfrastruktur.

einer Erfolgsgeschichte in ehemals strukturschwachen

Regionen entwickelt. So belief sich im Jahr 2013 die Zahl der

Bruttobeschäftigten im Bereich der Erneuerbaren Energien

auf 55.000 Menschen, davon 32.000 in der Windenergie,

16.000 in der Bioenergie und 4.400 in der Solarenergie

(Quelle: Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Struktur-

forschung mbH, 2014).

Für Niedersachsen ist die Energiewende daher ein Wachstums-

und Beschäftigungsmotor. Bereits heute sind eine Vielzahl an

Firmen und Arbeitsplätzen in Niedersachsen entstanden.

Dieser positive Trend setzt sich fort, wie die aktuelle Ansied-

lung von Siemens Wind Power in Cuxhaven zeigt. Wenn es

darüber hinaus gelingt, qualifizierte Zulieferer für Cuxhaven

und Niedersachsen zu gewinnen, können viele weitere

zukunftssichere Arbeitsplätze entstehen. Dabei spielen KMU

insbesondere im Dienstleistungssektor, wie beispielsweise der

Wartung von Windkraftparks, eine große Rolle.

In Niedersachsen sind zwei große Hersteller von Onshore-Win-

denergieanlagen ansässig. Außerdem sind eine Vielzahl

vorwiegend mittelständischer Komponentenhersteller und

Zulieferer für die Windkraftbranche tätig. Die Wertschöp-

fungskette wird komplettiert durch die Tätigkeit vieler

Serviceunternehmen, Projektierer, Handwerksbetriebe und

natürlich auch durch die Betreiber von Windenergieanlagen.

Um die Aktivitäten der Landesregierung rund um die Ansied-

lung von Zulieferfirmen der Offshore-Industrie in Cuxhaven zu

bündeln, hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium im

Februar 2016 den Startschuss für das Deutsche Offshore-In-

dustrie-Zentrum in Cuxhaven gegeben. Der Name „Deutsches

Offshore-Industrie-Zentrum“ ist dabei bewusst gewählt: er

unterstreicht die Bedeutung Niedersachsens als Energieland

Nummer 1 und Treiber der Energiewende in Deutschland.

Die neue Produktionsstätte von Siemens ist dabei der wich-

tigste Anker für das Deutsche Offshore-Industrie-Zentrum.

Nunmehr gilt es, das Deutsche Offshore-Industrie-Zentrum in

Cuxhaven konsequent weiterzuentwickeln und qualifizierte

Zulieferunternehmen, vor allem aus dem Mittelstand, zu

gewinnen.

Die Vorteile des Deutschen Offshore-Industrie-Zentrums liegen

auf der Hand. Mit den vorhandenen Gewerbeflächen mit

direkter Anbindung an den seeschifftiefen Wasserweg sind

ideale Voraussetzungen für weitere Lieferbetriebe und

An bieterinnen und Anbieter von Produkten und Dienstleistun-

gen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Off shore-

Windindustrie gegeben.

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und Harburg angeboten. Die Wirtschaftsförderer haben in den

Pilotregionen Beratungsgutscheine für die Impulsberatung

Ressourceneffizienz an 34 interessierte KMU vergeben. Am

20. Dezember 2016 wurde das Projekt beendet, die Evaluie-

rung ist in Arbeit.

Niedersächsisches Klimagesetz

Mit dem Klimagesetz möchte die Landesregierung für das

Land gesetzlich festlegen, in welchem Umfang der Ausstoß

von Treibhausgasen vermindert wird. Bis zum Jahr 2050 wird

eine Reduktion der Gesamtsumme der Treibhausgasemissio-

nen in Niedersachsen um mindestens 80 bis 95 % gegenüber

den Gesamtemissionen des Jahres 1990 angestrebt. Der

Gesetzentwurf bezieht auch explizit die Landesverwaltung mit

ein. Das Niedersächsische Klimagesetz soll mehr Verbindlich-

keit für den Klimaschutz, aber auch mehr Transparenz und

Berechenbarkeit für die Beteiligten schaffen. Im Oktober 2016

wurde der Entwurf vom Kabinett gebilligt und zunächst den

Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Abschluss der

Verbandsbeteiligung wird der Entwurf dem Landtag zugelei-

tet. Während das Gesetz die Reduktionsziele für den Klima-

schutz verbindlich festlegen soll, entwickelt die Landesregie-

rung für die Umsetzung der Ziele ein „Integriertes Energie- und

Klimaschutzprogramm“ (IEKN), in dem die konkreten Maßnah-

men aufgeführt sein werden, die einen Beitrag zur Erreichung

der Klimaschutzziele leisten sollen. Diese Maßnahmen können

KMU Möglichkeiten für interessante Innovationen bieten und

damit nicht zuletzt auch unternehmerische Chancen eröffnen.

Allianz für Nachhaltigkeit

Am 04. August 2015 hat die Landesregierung die Entwicklung

einer neuen Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen

beschlossen, in der die zentralen landespolitischen Ziele auf

allen Politikfeldern festgelegt und die erforderlichen Maßnah-

men und Prozesse bestimmt werden, mit denen diese Ziele

erreicht werden sollen.

Eine wesentliche Säule dieser Strategie ist die „Niedersachsen

Allianz für Nachhaltigkeit“. Im Februar 2016 hat das Nieder-

sächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Niedersachsen-Bre-

men-Sachsen-Anhalt, den Unternehmerverbänden Nieder-

sachsen e.V., der Landesvertretung der Handwerkskammern

Niedersachsen und dem Niedersächsischen Industrie- und

Handelskammertag eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet,

mit der sich die Partner zu gemeinsamen Maßnahmen

verpflichten. Diese sollen insbesondere in den Bereichen

Energie-, Klima- und Ressourcenschutz darauf hinwirken, dass

sich Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne in den niedersächsi-

schen Unternehmen und Betrieben etabliert. Die „Niedersach-

sen Allianz für Nachhaltigkeit“ hat im April 2016 ihre Arbeit

aufgenommen und am 01.09.2016 im Rahmen einer Veran-

staltung ihren ersten thematischen Baustein, die Verbesserung

der Ressourceneffizienz, vorgestellt. Im anschließenden

Pilotprojekt zum Thema Ressourceneffizienz (Energie, Material)

für kleine und mittlere Unternehmen wurden über die

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

kostenfreie Impulsberatungen in Zusammenarbeit mit den

Wirtschaftsförderern und regionalen Kooperationspartnern in

den Landkreisen Oldenburg, Goslar, Osterode am Harz,

Braunschweig-Wolfenbüttel, Osnabrück, Grafschaft Bentheim

Mittelstandsbericht 2012 – 201678

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3.6 Stärkung des Unternehmertums

Der Mittelstand und das Handwerk sind wesentliche Motoren für

die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Landes. Entspre-

chend hoch ist der Stellenwert von KMU und Handwerk in der

Wirtschaftspolitik der Landesregierung. Im besonderen Fokus

steht auch der Gründermut, der Menschen begeistert, anspornt

und ermutigt, neue Wege zu gehen. Unternehmensgründungen

sind der Innovationsmotor für die niedersächsische Volkswirt-

schaft, denn sie schaffen nicht nur neue Arbeitsplätze, sondern

erneuern auch die Unternehmensstrukturen und -kulturen.

Vorbildliches Unternehmertum würdigen – Verleihung des Niedersächsischen Wirtschaftspreises

Im Jahr 2015 hat das Niedersächsische Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Verleihung des Niedersäch-

sischen Wirtschaftspreises ins Leben gerufen und erstmalig in

den Kategorien „Mittelstand“ und „Handwerk“ gemeinsam

durch Herrn Ministerpräsident Weil und Herrn Minister Lies

vergeben. Der Preis zeichnet KMU und Handwerksbetriebe

aus, die in den jeweils vorgegebenen Auswahlkategorien

besonders herausragen und will deren vorbildliche Beispiele

öffentlichkeitswirksam darstellen. Hierbei lag im Jahr 2015 bei

der Bewertung der Fokus auf Unternehmen, die sich beim

Thema „Ausbildung“ engagieren. Die Verleihung des 2. Nie-

dersächsischen Wirtschaftspreises 2016 stand unter dem

Motto „Mitarbeiterbindung".

Schule und Wirtschaft

Das Interesse am Unternehmertum soll bereits früh geweckt

werden. Eine bewährte Methode dafür sind Schülerfirmen.

Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, sich zu

selbstständigen und verantwortungsbewussten Persönlichkei-

ten zu entwickeln. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer

finden eine Geschäftsidee, kalkulieren Kosten, wirtschaften

mit echten Produkten am realen Markt und knüpfen Konakte

zu Unternehmen. Dadurch werden den Schülerinnen und

Schülern Erfahrungen im betriebswirtschaftlichen Handeln

ermöglicht.

Daher hat das Land Niedersachsen auch in den Jahren 2012

bis 2016 die verschiedenen JUNIOR-Programme des Instituts

der Deutschen Wirtschaft Köln, JUNIOR gGmbH, unterstützt.

In den JUNIOR-Programmen wird es Schülerinnen und

Schülern in den allgemein- und berufsbildenden Schulen ab

Elektromobilität

Elektrische oder elektrisch unterstützte Antriebsarten bieten

besonders im Straßenverkehr große Potenziale, um Schad-

stoffe und CO2-Emissionen zu reduzieren. Vorteile sind lokale

Emissionsfreiheit, leiser Antrieb und, je nach Art und Effizienz

der Stromerzeugung, ein geringerer CO2-Ausstoß.

Fast alle Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die

Elektromobilität in den nächsten Jahren die Automobilindus-

trie und damit zusammenhängende Dienstleistungen grundle-

gend verändern wird. Dies stellt kleine und mittlere Unterneh-

men und das Handwerk vor erhebliche Herausforderungen.

Die Landesregierung unterstützt dabei in Modellprojekten

Betriebe bei den notwendigen Veränderungsprozessen. Das

Thema ist auch Gegenstand der Branchendialoge, die regel-

mäßig mit der Zulieferindustrie abgehalten werden.

Niedersachsen hat verschiedene Förderprogramme aufgelegt

und baut dabei auf den Erkenntnissen aus dem Schaufenster

Elektromobilität in der Metropolregion Hannover – Braun-

schweig – Göttingen – Wolfsburg auf. Ein Schwerpunkt der

Förderung ist der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte.

Niedersachsen hat dazu eine neue Förderrichtlinie für Tank-

und Ladeinfrastruktur für alternative Treibstoffe im Rahmen

der neuen EU-Förderperiode entwickelt. Hierfür stehen 10

Mio. Euro EU-Mittel und zusätzliche Landesmittel zur Verfü-

gung. Darüber hinaus gibt es eine Förderrichtlinie des Landes,

die den Bau von Ladesäulen an Park + Ride- und Bike +

Ride-Plätzen zum Gegenstand hat. Damit wird der Einsatz von

Elektrofahrzeugen im Zubringerverkehr zum ÖPNV

unterstützt.

Auf Bundesebene hat sich Niedersachsen mit seiner Bundes-

ratsinitiative aus dem Jahr 2015 erfolgreich für die Einführung

einer Kaufprämie für Elektrofahrzeuge eingesetzt. Der Bund

hat diese Forderung aufgegriffen und plant, derartige

Automobile künftig für zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-

steuer zu befreien und die kostenlose Nutzung von Ladestatio-

nen seitens des Arbeitgebers bei der Lohnsteuer zu privilegie-

ren. Seit Juli 2016 können nicht nur private Interessenten,

sondern auch gewerbliche Kundinnen und Kunden von einem

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge profitieren.

Als neue Anlaufstelle für alle Fragen rund um Mobilität und

Elektromobilität wurde Anfang 2016 beim Innovationszentrum

Niedersachsen das neue Netzwerk Mobilität Niedersachsen

gegründet. Dieses Netzwerk ist offen für alle KMU, die im

Bereich der Elektromobilität aktiv sind.

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der Klasse 7 bzw. Klasse 9 ermöglicht, theoretische Erkennt-

nisse und praktische Erfahrungen in einem einjährigen

Schülerunternehmen zu sammeln. Insgesamt wurden seit

2012 227 Schülerfirmen in den Programmen JUNIOR Expert

(ab Klasse 9) und JUNIOR advanced (ab Klasse 7) gegründet.

Seit 2013 wird in Niedersachsen zudem das Programm

JUNIOR basic angeboten, bei dem Schüler ab Klasse 5 unter

flexibleren Bedingungen ein Schülerunternehmen gründen

und dabei zu wirtschaftlichem Denken und Handeln ange-

regt werden.

227 Schülerfirmen seit 2012

Die besten JUNIOR-Schülerfirmen werden in einem Landes-,

Bundes- und Europawettbewerb prämiert. In 2014 errang der

Landessieger „Plattenspiel“ aus Hildesheim den Sieg beim

Bundeswettbewerb und verpasste knapp den dritten Platz

beim Europawettbewerb in Tallin. In 2016 gewannen Schüle-

rinnen und Schüler der Michelsenschule aus Hildesheim den

Landeswettbewerb mit der Entwicklung und dem Vertrieb von

besonderen Gewürzbehältnissen.

Das Netzwerk der Nachhaltigen Schülerfirmen in Niedersach-

sen besteht inzwischen aus ca. 756 Schülerfirmen und wächst

seit den 90er Jahren stetig. Seit 2012 gibt es zudem eine

Zertifizierung in den Stufen Bronze, Silber und Gold. Bisher

konnten über 50 Schülerfirmen zertifiziert werden. Die

Zertifizierung orientiert sich an einer Bildung für nachhaltige

Entwicklung, am Orientierungsrahmen Schulqualität und dem

EFQM-Modell für Berufsbildende Schulen.

Gründungsförderung

Niedersachsen hat im Berichtszeitraum viel unternommen,

um positive Signale für ein gutes Gründungsklima zu setzen.

In 2012 wurde das Förderprogramm „Gründungscoaching

Niedersachsen“ fortgeführt, das Beratungsleistungen in der

wichtigen Vorgründungsphase unterstützt hat. Dieses

Angebot haben insgesamt 338 Gründerinnen und Gründer in

Anspruch genommen. Aufgrund neuer Schwerpunktset-

zungen im Multifondsprogramm der Förderperiode 2014 –

2020 wurde auf eine Weiterführung verzichtet.

Mit dem Darlehensprogramm „MikroSTARTer Niedersachsen“

wurde im Herbst 2013 ein Pilotprojekt im Zielgebiet Konver-

genz mit Mitteln des Landes und der Europäischen Union

eingerichtet. Gründerinnen und Gründern sowie KMU in den

ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit wurde auf der Basis

eines tragfähigen Businessplans ein Kleinkredit zwischen

5.000 und 25.000 Euro gewährt, auch wenn sie dafür keine

entsprechenden Sicherheiten vorweisen konnten. Insgesamt

wurden 279 Darlehensverträge in der Pilotphase geschlossen.

Nicht nur der Erfolg des Pilotprojekts, sondern auch das

positive Ergebnis einer Evaluierung der Finanzierungsinstru-

mente im Rahmen der Aufstellung des Multifondsprogramms

führte dazu, dass die Landesregierung das Darlehenspro-

gramm „MikroSTARTer Niedersachsen“ in der Förderperiode

2014 – 2020 landesweit anbietet. Dabei hat sie die Rahmenbe-

dingungen der Darlehensvergabe an die Anforderungen der

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Best-Practice: Kälte-Holm GmbH

Kälte-Holm GmbH: Kalte Luft für heiße Jachten

Aus der Not heraus gründete Dieter Holm 1999 das eigene Unter-nehmen. Jetzt hat er den erfolgreichen Betrieb an seinen Sohn übergeben. Eine generationenübergreifende Erfolgsgeschichte aus dem kleinen Dorf Wilstedt im Landkreis Rotenburg.

Den Sprung in die Selbstständigkeit wagte Dieter Holm 1999. Anfangs aus dem eigenen Wohnzimmer heraus arbeitete der Dip-lomingenieur fortan auf eigene Rechnung, stattete zum Beispiel Discounter mit der notwendigen Kühl- und Isoliertechnik aus und konnte sich schnell etablieren. Die Firma wuchs, neue Mitarbei-ter für den Vertrieb kamen hinzu, und die Zahlen, mit denen das Familienunternehmen Ingholm arbeitete, wurden schnell größer. Besonders erfolgreich positionierte sich der Betrieb in der Ausstattung von Schiffsküchen mit Kältetechnik für die Jachten anspruchsvoller internationaler Eigner.

„Wir haben immer gesagt, dass wir mit 65 Jahren in Rente gehen wollen“, sagt Holm, der in dem inzwischen auf 12 Mitarbeiter angewachsenen Betrieb auch offen damit umging. Anfangs war nicht klar, ob der Sohn, der mittlerweile als Kältemeister im Betrieb mitarbeitete, das Unternehmen zu 100 % übernehmen würde oder ob zwei leitende Angestellte ebenfalls an der GmbH beteiligt würden. Das Für und Wider verschiedener Konstellatio-nen erörterten die Holms in diversen Beratungsgesprächen mit den betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammer, Rainer Meier und Daniel Topp, sowie der Nachfolgemoderatorin Katharina Meier.

Am 1. April 2014 war letztlich klar: Sohn Arne Holm wird den Betrieb als alleiniger Nachfolger zum 1. Januar 2015 überneh-men. „Wir sind der Handwerkskammer für die Begleitung und Beratung im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe sehr dankbar und hatten zu jeder Zeit das Gefühl, dass dort Mitarbei-ter mit hoher Sachkompetenz sehr vertrauenswürdig ihre Arbeit erledigen“, sagt Dieter Holm. Auch wenn er offiziell nicht mehr mitarbeitet, sein Rat ist in dem Betrieb nach wie vor gefragt. „Wenn es mal eng ist oder Not am Mann ist, sind wir immer da.“

Auch aus Sicht des neuen Firmeninhabers Arne Holm verlief der Übergang von einer Generation zur nächsten optimal. „Wir haben das sehr transparent und mit klaren Absprachen geregelt“, sagt der 39-Jährige. „Eine Betriebsübernahme ist ein großer Schritt, mit dem viel Verantwortung verbunden ist. So etwas will gut überlegt und gut geplant sein. Genau das haben wir gemacht.“ Sollte es bei ihm eines Tages soweit sein, über die Nachfolge nachzudenken, könnte auch er sich einen ähnlichen Ablauf vorstellen. Bis dahin ist noch etwas Zeit – sein kleiner Sohn ist erst 1 ¾ Jahre alt.

aktuellen Förderfondsperiode angepasst. Gründungen und

Unternehmensnachfolgen insbesondere von Kleinstgründerin-

nen und Kleinstgründern sollen bei der Existenzsicherung

sowie der Schaffung, dem Erhalt und der Sicherung dauerhaf-

ter Arbeits- und Ausbildungsplätze unterstützt werden. Mit

der Darlehensvergabe soll wie bisher einer geringen bzw. nicht

ausreichenden Eigenkapitalausstattung von jungen Unterneh-

men bzw. fehlenden Sicherheiten abgeholfen werden. Dafür

stehen bis 2020 insgesamt 32 Mio. Euro EFRE- und Landesmit-

tel zur Verfügung.

Seit dem 1. August 2015 wird das modifizierte MikroSTAR-

Ter-Darlehen angeboten. Bis Ende 2016 wurden 260 Bewilli-

gungen ausgesprochen. Ende 2016 erfolgte eine Zinssenkung,

um das Programm für Gründerinnen und Gründer noch

attraktiver zu machen.

Für Gründerinnen und Gründer, kleine und mittlere Unterneh-

men und Freiberuflerinnen und Freiberufler steht zudem der

Niedersachsen-Gründerkredit für Investitions- und Betriebsmit-

telkredite mit einem möglichen Kreditbetrag von bis zu

500.000 Euro bereit. Er steht bis zu fünf Jahre nach Aufnahme

der Geschäftstätigkeit zur Verfügung, wenn das Gründungs-

vorhaben Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg hat. Insgesamt

4.204 Gründerinnen und Gründer haben dieses Instrument im

Berichtszeitraum in Anspruch genommen, mit einem Gesamt-

volumen von knapp 740 Mio. Euro.

Gefördert werden hierbei alle Formen der Existenzgründung

sowie Unternehmensübernahmen. Auch eine Kopplung mit

einer NBB-Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank

(NBB) ist hier möglich.

Existenzgründungen von Frauen zu unterstützen, ist der

Landesregierung ein besonderes Anliegen. Das Niedersächsi-

sche Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

fördert unter anderem die Existenzgründung von Frauen mit

zwei frauenspezifischen Arbeitsmarktprogrammen. Im

Rahmen des projektbezogenen Programms „Förderung der

Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)“ hat es

Anfang 2016 einen Förderaufruf für Projekte zur Beratung,

Qualifizierung und Vernetzung von zukünftig selbstständigen

Frauen geschaltet. Das strukturell angelegte Programm

„Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ zeichnet sich

hingegen besonders dadurch aus, dass einige der mittlerweile

24 Koordinierungsstellen in Niedersachsen eine fachkundige

Existenzgründungsberatung anbieten. Das Niedersächsische

740 Mio.Euro 2012 – 2016 für Gründerkredite

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 81

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Sozialministerium fördert und begleitet außerdem das

„Netzwerk Gründerinnen kompetent beraten“, einen Zusam-

menschluss aus niedersächsischen ESF- und EFRE-geförderten

Beratungsstellen für Gründerinnen. Ziele des Netzwerkes sind,

einheitliche Qualitätsstandards in der Gründungsberatung zu

implementieren, professionelle Beratungskompetenz für

Projekt-Neueinsteigerinnen zu vermitteln, Synergien, Transfer

für niedersachsenweite Programm- und Projektentwicklung zu

fördern sowie Genderkompetenz in der Gründungsberatung

zu vermitteln und regional zu vernetzen. Das Netzwerk

veranstaltet überdies jährlich themenspezifische Veranstaltun-

gen für in der Gründungsberatung tätige Expertinnen und

Experten. Zur Förderung der Existenzgründungen durch

Frauen finden weiterhin jährlich abwechselnd der bran-

chenspezifische „Niedersächsische Unternehmerinnentag“

und der themenspezifische „Niedersächsische Unternehmerin-

nenkongress“ für Gründerinnen und Unternehmerinnen statt.

Ziel ist die Vermittlung von Informationen, Netzwerken und

Best-Practice-Beispielen. In den Jahren 2015 und 2016 standen

hier selbstständige Frauen im Handwerk sowie das Thema

Digitalisierung im Fokus. Im Rahmen dieser Projekte und

Netzwerke setzt sich die Niedersächsische Landesregierung

auch zukünftig für die Stärkung von Existenzgründerinnen und

Unternehmerinnen ein.

Mit dem Gründerpreis „DurchSTARTer“ hat das Niedersächsi-

sche Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den

Jahren 2013 und 2015 (Beteiligung 2015 durch NBB) erneut

junge Unternehmen für erfolgreiches Unternehmertum

ausgezeichnet. Dabei standen die Gründerpersönlichkeit

verbunden mit der Verwirklichung einer ungewöhnlichen

Geschäftsidee oder einer unkonventionellen Umsetzung im

Vordergrund. Die Preisverleihung soll Mut und Engagement

der Gründerinnen und Gründer honorieren, die damit auch

eine Vorbildfunktion für zukünftige Gründungswillige über-

nehmen. Auch in 2017 wird es diesen Preis wieder geben.

Technologie- und Gründerzentren

Die großen finanziellen, personellen, organisatorischen und

betriebswirtschaftlichen Anforderungen für den Sprung in die

Selbstständigkeit lassen potenzielle Jungunternehmerinnen

und -unternehmer häufig schon im Vorfeld einer Unterneh-

mensgründung entmutigt aufgeben. Gründungswillige

benötigen daher besonders in der Startphase Unterstützung.

Diese können Technologie- und Gründerzentren optimal

leisten. Seit vielen Jahren fördert die Landesregierung daher

die Errichtung und den Ausbau von Technologie- und

Gründerzentren.

Technologie- und Gründerzentren haben Bedeutung für

verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik: für die Regional-

politik, die Technologiepolitik und die Förderung von Existenz-

gründungen. In verdichteten Regionen bieten sie ein attraktives

Umfeld für innovative Gründerinnen und Gründer aus Hoch-

schulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen.

Junge Unternehmen erhalten genau dort Hilfe, wo sie selbst

nur wenige Kenntnisse haben und kaum Erfahrungen sammeln

konnten. Dies führt zu einer deutlich geringeren Insolvenzrate

als bei Existenzgründungen ohne Hilfe von Gründerzentren.

Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass die Technologie-

und Gründerzentren intensive Kontakte und eine enge Zu sam -

men arbeit mit anderen Unternehmen, mit benachbarten

Forschungseinrichtungen oder Universitäten ermöglichen.

Dadurch werden Synergieeffekte erzielt, die die Innovationsfä-

higkeit aller Beteiligten stärken. Technologie- und Gründerzen-

tren tragen damit entscheidend zum Wissenstransfer aus

Hochschulen und Forschungseinrichtungen in marktfähige

innovative Produkte und Dienstleistungen, zur Nachhaltigkeit

innovativer Unternehmensgründungen und zur Schaffung von

Arbeitsplätzen bei.

Seitens des Landes wurden und werden hier sowohl Ausgrün-

dungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

(Spinoffs) als auch der Technologietransfer unterstützt. Ein

Beispiel hierfür ist der Photonik-Inkubator im Laserlaborato-

rium Göttingen: eine innovative Maßnahme zur Förderung

einer Ausgründung bzw. eines Spinoffs aus der Wissenschaft

und Forschung. Mit ihm ist ein neuer Verwertungskanal aus

der Wissenschaft in die Wirtschaft entstanden, in dem

wissenschaftlich und wirtschaftlich erfahrene Teams For-

schungsergebnisse aus der optischen (Grundlagen-) Forschung

marktfähig machen. Das Land hat hierfür aus Mitteln des

VW-Vorabs 5,4 Mio. Euro bereitgestellt.

Stärkung der Unternehmensfinanzierung durch Beteiligungen

Unternehmen in der Früh- und Expansionsphase zu

finanzieren, ist oft mit nur schwer einschätzbaren Risiken

verbunden. Daher ist es ein Schwerpunkt der Mittelstandspoli-

tik des Wirtschaftsministeriums, die Rahmenbedingungen für

die Unternehmensfinanzierung zu erweitern. In der neuen

Förderperiode (2014 – 2020) hat das Wirtschaftsministerium

einen neuen niedersächsischen Beteiligungsfonds „NBeteili-

gung“ aufgelegt. Ziel des Fonds ist es, zur Stärkung der

Position von KMU am Kapitalmarkt durch Beteiligungen

beizutragen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den

Mittelstandsbericht 2012 – 201682

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Best-Practice: Fashion Camp Hannover

Fashion Camp Hannover – Intensivschulung für Mode-designerinnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Frau Reuschel, Sie haben als Projektleiterin bei Gründerin-nen-Consult, hannoverimpuls GmbH von März 2014 bis Juni 2015 das Projekt „Fashion Camp Hannover“ betreut. Was war das Besondere an diesem Projekt?Martina Reuschel: Das Fashion Camp Hannover war ein Mix aus Workshops, Kurzvorträgen und Intensivseminaren, um ausgebil-deten Modedesignerinnen eine gezielte Unterstützung beim Auf-bau ihres eigenen Unternehmens zu bieten. In vier Blockwochen wurde an der Gründungsidee und speziell an der Kalkulation gearbeitet. Zusätzlich wurden die Teilnehmerinnen auch ganz individuell bei der Fertigung der ersten eigenen Textilkollektion oder Kleinserie gecoacht. Besonders war auch, dass die Teilneh-merinnen dabei von der Expertise einer Dozentin und Mode-designerin profitieren konnten und Business-Facts an die Hand bekamen, die im Studium so nicht oder kaum vermittelt werden.

Das Fashion Camp Hannover war also ein voller Erfolg – haben sich daraus noch weitere Aktivitäten entwickeln können?Martina Reuschel: Seit 2015 wird das Netzwerk als Designer-innen-Club Hannover im Rahmen des FIFA-Projektes Gründe-rinnen-Consult fortgeführt. Die regelmäßigen MeetUps für Designerinnen bieten Impulsvorträge oder Best-Practice-Vorstel-lungen und jede Menge neue Branchenkontakte. Das Besondere am Designerinnen-Club ist, dass der Austausch auf Augenhöhe eine Arbeitsatmosphäre entstehen lässt, in der das Miteinander und nicht das Gegeneinander zählt.

Wie wurde das Projekt finanziert?Martina Reuschel: Das Fashion Camp Hannover sowie der Designerinnen-Club Hannover sind Teile des Projekts „Gründe-rinnen-Consult“ (Projektträger: hannoverimpuls), welches aus Landes- und ESF-Mitteln der Richtlinie zur Förderung der Integ-ration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) vom niedersächsi-schen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert wird.

Zugang zu weiterem Kapital für KMU zu erleichtern. Gefördert

werden KMU der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründun-

gen und junge Unternehmen, die einen wachstumsbedingten

Liquiditätsbedarf haben bzw. innovative und technologische

Ideen umsetzen wollen. Ein Branchenfokus besteht nicht. Die

Beteiligungen können in Form von stillen oder offenen

Beteiligungen eingegangen werden, die Laufzeit beträgt 7 bis

10 Jahre. Bis Ende 2016 werden voraussichtlich 10 Beteiligun-

gen mit einem Volumen von 8,6 Mio. Euro bei KMU eingegan-

gen worden sein.

Beim Beteiligungsfonds des Landes „NBeteiligung“ steht

ein Gesamtvolumen von rund 50 Mio. Euro zur Verfügung,

gespeist aus Mitteln des Landes, der EU (Europäischer Fonds

für regionale Entwicklung) und privaten Mitteln. Den

Aufschlag mit der Bereitstellung privater Mittel in Höhe von

10 Mio. Euro machte der Verband NiedersachsenMetall

unter dem Titel „Niedersächsisches Kapital für niedersächsi-

sche Unternehmen“. Der neue Fonds wird von der NKB

(Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen, 100 %ige-

Tochter der NBank) verwaltet.

50 Mio. Euro Volumen im niedersächsischen Beteiligungsfonds

Darüber hinaus bietet auch die Mittelständische Beteiligungs-

gesellschaft (MBG) auf den niedersächsischen Mittelstand

ausgerichtete Lösungen zur Stärkung der Mittelausstattung

und Realisierung von Finanzierungsvorhaben an.

Unternehmensnachfolge

Laut Berechnung des IfM Bonn stehen im Zeitraum 2014 bis

2018 in Niedersachsen 12.400 Unternehmen mit rund

188.000 betroffenen Beschäftigten zur Übergabe an. Eine

geeignete Nachfolgerin bzw. einen geeigneten Nachfolger

für das Unternehmen zu finden, erweist sich oft als schwie-

rig, obwohl die Übernahme eines bestehenden Unterneh-

mens in vielerlei Hinsicht eine erfolgversprechende Existenz-

gründung sein kann. Um das Know-how der Unternehmen

zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu festigen und

die Vielfalt am Markt zu erhalten und auszubauen, unter-

stützt die Landesregierung seit 2011 den mit Mitteln des

Landes und der Euro päischen Union initiierten Nachfolgepro-

zess durch sog. Nachfolgemoderatorinnen und -moderato-

ren. Diese sensibilisieren betroffene Unternehmen frühzeitig

für das Thema und zeigen Wege für eine erfolgreiche

Unternehmensübergabe auf.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 83

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Seit 2011 werden Moderatoren in den Handwerkskammern

Osnabrück-Emsland, Braunschweig-Lüneburg-Stade und bei

der IHK Lüneburg gefördert. Insgesamt wurden dabei 1,3 Mio.

Euro bewilligt. Bis zum 30.6.2015 konnten bereits 136

Unternehmen erfolgreich übergeben werden. Dies entspricht

970 erhaltenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen, denen bis zu

diesem Zeitpunkt ein Mitteleinsatz von 0,8 Mio. Euro positiv

gegenüber steht. Ab 2017 wird auch die HWK Hannover

Unternehmen für die Thematik Nachfolge sensibilisieren und

sie bei der Übergabe unterstützen.

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung unterstützt das

Land Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen der

gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen in den strukturschwa-

chen Gebieten in Niedersachsen. Ziel ist es, das Einkommen und

die Beschäftigung in den benachteiligten Regionen zu erhöhen

und damit regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen.

Durch die Erweiterung und Modernisierung des Kapitalstocks

entstehen Produktivitätsgewinne, die die Wettbewerbsfähigkeit

der KMU nachhaltig stärken. Die Mittel stammen aus der

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der

regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus dem EFRE.

Durch einen Antrag bei der EU-Kommission ist es dem Nieder-

sächsischen Wirtschaftsministerium gelungen, über die

GRW-Gebiete hinaus weitere Landkreise in Niedersachsen in die

Förderung aufzunehmen. Seit März 2017 können auch in den

Landkreisen Cloppenburg, Ammerland, Wesermarsch, Roten-

burg (Wümme), Peine, Wolfenbüttel sowie in der kreisfreien

Stadt Braunschweig Unternehmen Zuschüsse für Investitionen

aus EFRE-Mitteln erhalten.

Die Erfahrung zeigt, dass das Beschäftigungswachstum der

geförderten Betriebe messbar höher ausfällt als das vergleichba-

rer, nicht geförderter Unternehmen. Zudem haben empirische

Studien ergeben, dass die Förderung einen erheblichen Einfluss

auf die Investitionsentscheidungen der Betriebe hatte: ohne den

Zuschuss würden viele Investitionsvorhaben nicht realisiert, in

geringerem Umfang und/oder zeitlich verzögert durchgeführt

sowie in weniger moderne Anlagen erfolgen. Die Effekte sind

jedoch nicht nur auf die geförderten Betriebe begrenzt. Durch

C-Fördergebiet

D-Fördergebiet

EFRE-Förderung in ehemaligen GRW-D-Gebieten

ABB. 29 | Fördergebiete 2014 – 2020 (Stand: März 2017)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Kreisfreie Städte:

1 Emden2 Delmenhorst3 Oldenburg4 Osnabrück5 Wilhelmshaven6 Wolfsburg7 Braunschweig8 Salzgitter

Aurich

Emsland

Leer

Osnabrück

Vechta

Oldenburg

Cloppen-burg

Ammer-land 3

2

1

5

4

Hannover

Schaumburg

Celle

Heide-kreis

Cuxhaven

Osterholz

Hameln- Pyrmont

Northeim

Hildesheim

Göttingen

GoslarHolzminden

Uelzen

Lüneburg

Lüchow- Dannenberg

Diepholz

Verden

Rotenburg (Wümme)

Harburg

Stade

Wolfen-büttel

8

7

6

Peine

Gifhorn

Wittmund

Friesland

Weser-marsch

Bremerhaven

Helmstedt

Nienburg (Weser)

Grafschaft Bentheim

Göttingen (vormals OHA)

Mittelstandsbericht 2012 – 201684

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Best-Practice: TopStrap

Interview mit Herrn Thomas Schiewe, Geschäftsführer der TopStrap GmbH aus Northeim

Wie sind Sie zu der Investitionsentscheidung gekommen?Ich habe das Vorläuferunternehmen Anfang 2013 übernommen und in die TopStrap GmbH umfirmiert. Wir haben es in den letzten Jahren geschafft, kontinuierlich zu wachsen und waren an unserem alten Standort schlicht an die Kapazitätsgrenzen gesto-ßen. Zudem hatte uns 2015 der Vermieter der alten Immobilie gekündigt. Da mussten wir uns in relativ kurzer Zeit nach einer neuen Fläche umsehen.

Wie sind Sie auf das Förderprogramm der einzelbetriebli-chen Investitionsförderung aufmerksam geworden?Das Land Niedersachsen hatte uns bereits bei vorangegange-nen Investitionsmaßnahmen unterstützt. Seinerzeit hatte die Wirtschaftsförderung hier aus Northeim den Kontakt zur NBank hergestellt. Nach den guten Erfahrungen aus der Vergangenheit war es für uns nur folgerichtig zu versuchen, diese Unterstützung bei unserer bis dato größten Investition wieder in Anspruch zu nehmen.

Was hat sich durch die Förderung für Ihr Unternehmen verbessert?Wir haben erheblich mehr Platz für die Fertigung, aber auch zur Lagerung von Material und unseren Produkten. Außerdem kön-nen wir unsere Ideen für neue Produkte und Produktionsanlagen jetzt in die Tat umsetzen. Am Altstandort wäre das unmöglich gewesen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Neubau den neuesten Standards bei der Wärmeisolierung entspricht. Unsere Energie-kosten sind seit dem Umzug um ein Drittel gesunken! Das macht sich finanziell deutlich bemerkbar!

Was wäre ohne die Förderung passiert?Im schlimmsten Fall hätte die Schließung gedroht, wenn wir nicht so schnell ein geeignetes Grundstück gefunden und die Finanzierung des Neubaus auf die Beine gestellt hätten. Dank der Förderung hatten wir bei unserer Hausbank aber gute Karten. Ein Zuschuss wird von den Banken schließlich wie Eigenkapital gewertet. Da verbessert eine 20%ige Förderung die Konditionen in erheblichem Maße. Zudem machte es in den Gesprächen einen guten Eindruck, dass die NBank das Projekt ebenfalls positiv bewertet.

neu geschaffene Arbeitsplätze und zusätzliches Einkommen

entsteht eine gesteigerte Nachfrage vor allem für Handwerks-

und Dienstleistungsunternehmen in den Regionen.

Das Land Niedersachsen hat im vergangenen Jahr die Förder-

bedingungen weiter verbessert, indem die Bemessungsgren-

zen des GRW-Koordinierungsrahmens voll ausgeschöpft

werden. So sind Förderungen für Unternehmen aus dem

Dienstleistungsbereich verstärkt zugelassen. Die Richtförder-

sätze wurden auf den maximal zulässigen Wert angehoben:

Hier sind je nach Fördergebietskategorie nun Zuschüsse von

bis zu 30 % für kleine und bis zu 20 % für mittlere Unterneh-

men möglich. Die förderfähigen Investitionskosten je neu

geschaffenem Dauerarbeitsplatz sind von 250.000 Euro auf

750.000 Euro erhöht worden. Insbesondere kleine Unterneh-

men profitieren von der Reduzierung der Mindestinvestitions-

summe von 150.000 Euro auf 50.000 Euro. Bei den Qualitäts-

kriterien fallen KMU-Status und Arbeitsplatzkriterium stärker

ins Gewicht, indem bereits geringe Beschäftigungszuwächse

stärker bepunktet werden. Seit 2012 sind in Niedersachsen

über 108 Mio. Euro für 322 KMU bewilligt worden.

108 Mio.

322 108 Mio.Euro einzel-betriebliche Förderung für 322 KMU seit 2012

Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturförderung

Verfügbare Gewerbeflächen sind gerade für die kleinen und

mittleren Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Die

Erschließung, der Ausbau oder die Revitalisierung von Gewer-

be- und Industrieflächen sind aktuell wesentliche Rahmenbe-

dingungen dafür, dass Arbeitsplätze in einer Region gehalten

oder neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Für die Erschlie-

ßungs- und Entwicklungsinvestitionen in Industrie- und

Gewerbeflächen ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung

der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) das maßgebliche

Förderinstrument.

Strukturschwache Kommunen können oftmals die mit der

Erschließung von Gewerbeflächen verbundenen Investitions-

kosten nicht stemmen. In diesen Fällen ergeben sich für diese

Kommunen erhebliche Standortnachteile bei der Ansiedlung

von KMU. Ziel ist es, strukturschwachen Regionen durch

Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine

Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen und damit regionale

Entwicklungsunterschiede abzubauen. Die „Fördergrundsätze

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 85

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Mittelständischer Handel

Bis 2014 waren Städte und Gemeinden in Niedersachsen

aufgerufen, sich am Wettbewerb „Ab in die Mitte! Die

City-Offensive Niedersachsen“ zu beteiligen. Dieses öffentlich-

private-Partnerschaftsprojekt hat das Augenmerk der Öffent-

lichkeit auf die Attraktivität der Innenstädte und Ortskerne

und damit insbesondere auf die dort ansässigen KMU gelenkt.

Öffentliche wie private Aktivitäten und Investitionen in den

Themenbereichen Handel, Freizeit, Kultur und Erlebniswelt

konnten so gebündelt und damit effektiver genutzt werden.

Die City-Offensive Niedersachsen funktionierte als Medium für

die Vitalisierung und Steigerung der Attraktivität der Innen-

städte und Ortszentren sowie für den Aufbau und die

Stärkung zukunftsweisender Kooperationsstrukturen in den

niedersächsischen Gemeinden. Insgesamt wurde der Wett-

bewerb 12 Jahre durchgeführt.

2015 wurde der Wettbewerb „Gemeinsam Kreativ – Wettbe-

werb um das beste genossenschaftliche Unternehmenskon-

zept in Niedersachsen“ gestartet. Dieser zielt auf genossen-

schaftliche Unternehmen in Gründung. Prämiert werden hier

die besten Konzepte, die sich den Aufgaben widmen, die

technische und soziale Infrastruktur zu sichern, die Infrastruk-

tur für wirtschaftliche Innovationen zu entwickeln oder das

Gemeinschaftsleben zu verbessern. Das Projekt läuft landes-

weit. Projektpartner ist der Genossenschaftsverband Weser

Ems. Eine Jury prämiert die besten Konzeptideen. Neben

einem Geldpreis erhalten die Sieger kostenlose genossen-

schaftliche Gründungsberatungen.

WIR!eins, zwei, drei,

Wettbewerb um das beste genossenschaftliche Unternehmenskonzept in Niedersachsen.

Bis zum 31. August 2016können Konzepte eingereicht werden.

Gemeinsam kreativ.

Infos unter www.123-wir.de

Eingereicht werden können alle Konzeptideen, die noch nicht als Genossenschaft eingetragen sind. Die drei besten Vorschläge werden mit einem Preisgeld prämiert.

Preise im Wert von 4.500, 3.000 und 2.000 Euro zu gewinnen.

WIR!eins, zwei, drei,

Wettbewerb um das beste genossenschaftliche Unternehmenskonzept in Niedersachsen.

Bis zum 31. August 2016können Konzepte eingereicht werden.

Gemeinsam kreativ.

Infos unter www.123-wir.de

Eingereicht werden können alle Konzeptideen, die noch nicht als Genossenschaft eingetragen sind. Die drei besten Vorschläge werden mit einem Preisgeld prämiert.

Preise im Wert von 4.500, 3.000 und 2.000 Euro zu gewinnen.

für die Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur-

maßnahmen“ sehen neben einer grundsätzlichen Förderung

von bis zu 60 % auch erhöhte Fördersätze auf bis zu 90 %

vor, wenn die Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer

interkommunalen Kooperation durchgeführt wird oder

Altstandorte revitalisiert werden.

Die unter das Programm fallenden wirtschaftsnahen Infra-

strukturmaßnahmen haben einen KMU-Branchenschwerpunkt

oder beziehen sich auf konkrete, über eine bestimmte Branche

hinausgehende, strukturelle Maßnahmen (Ausbau/Ergänzung/

Schließung regionaler Wertschöpfungsketten). Sie schaffen

eine Grundlage für KMU, um in Wachstums- und Innovations-

prozesse einzutreten und stärken auf diese Weise die Wachs-

tums- und Innovationspotenziale der Region für eine nachhal-

tig günstige wirtschaftliche Entwicklung. Wirtschaftsnahe

Infrastrukturmaßnahmen tragen so zu einer Stärkung der

regionalen Wettbewerbsfähigkeit von KMU bei.

Die niedersächsische Landesregierung hat seit 2012

rund 54,1 Mio. Euro an Förderung ausgesprochen und

u.a. folgende Projekte gefördert:

– Business- und Innovationspark Quakenbrück

– Gewerbegebiet A1 in Oyten

– Erschließung des Gewerbeparks Eichholz

in der Samtgemeinde Elbmarsch

Mittelstandsbericht 2012 – 201686

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Best-Practice: Grieger GmbH

Grieger GmbH: Neue Spitze im Familienbetrieb

Die Betriebsübernahme ist keine einfache Angelegenheit. Jessica Lahouel hat den Schritt in die Selbstständigkeit mit Unterstüt-zung der Handwerkskammer geschafft.

Vor drei Jahren hat Jessica Lahouel die Nachfolge von Vater Horst Grieger als Inhaberin und Geschäftsführerin der Grieger GmbH Rohr- und Kabelleitungsbau in Schöppenstedt im Landkreis Wolfenbüttel angetreten. Den Schritt habe sie nie bereut. „Ich fühle mich wohl und werde sehr gut akzeptiert“, sagt Jessica Lahouel. Dass sie einmal in die Fußstapfen ihres Vaters tritt, war ursprünglich nicht geplant. „Ich habe mir ein solches Projekt erst nicht zugetraut“, gesteht die gelernte Groß- und Außenhan-delskauffrau. Ein externer Nachfolger war bereits gefunden, der Betrieb sollte an einen Käufer aus Hessen gehen. „Mein Vater und ich hatten aber kein gutes Gefühl“, sagt die 36-Jährige, die seit 1997 die Büroleitung bei Grieger innehat. Schließlich landete sie im September 2013 im Büro von Bettina Otte-Kotulla. Die Nachfolgemoderatorin der Handwerkskammer Braunschweig-Lü-neburg-Stade ermutigte sie, selbst das Zepter in die Hand zu nehmen und den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Auch ihr Mann unterstützte sie: „Mach Du das doch, Dich kennen hier alle!“ Ein klärendes Gespräch mit ihrem Vater brachte den Stein ins Rollen. Schließlich ging alles ganz schnell, die Banken gaben grünes Licht und die Unternehmensnachfolge konnte innerhalb von wenigen Monaten abgewickelt werden.

Heute ist Jessica Lahouel froh über ihre Entscheidung: „So bleibt der Betrieb in familiärer Hand und ich habe was Eigenes.“ Ihre 25 Mitarbeiter stehen geschlossen hinter ihr. Mit Rat und Tat steht ihr ein erfahrener Bauleiter zur Seite, der schon seit über 20 Jahren im Betrieb tätig ist. Um die fachlichen Anforderungen zu erfüllen, legt er demnächst die Prüfung zum geprüften Polier ab. Großen Wert legt die Betriebsinhaberin auf regen Austausch mit dem Personal. „Nur über ein offenes Wort und direkte Ansprachen lässt sich ein gutes Betriebsklima aufrecht erhalten“, erklärt sie. Arbeits- und Gesundheitsschutz liegen Jessica Lahouel außerdem am Herzen. „Vorbeugen ist wichtig“, betont sie. Ihre Mitarbeiter schicke sie regelmäßig zum Betriebsarzt.

Horst Grieger gründete die Grieger GmbH im Jahr 1986. Zunächst war das Unternehmen in Bansleben ansässig, 2001 erfolgte der Umzug nach Schöppenstedt. Kerngeschäft sind die Trinkwassersanierung, Spülbohrungen und grabenlose Rohrer-neuerungen nach dem Berstlining-Verfahren. „Einen geeigne-ten Nachfolgekandidaten zu finden, ist nicht immer einfach“, weiß Bettina Otte-Kotulla, die das Projekt gemeinsam mit Axel Drexhage, Betriebsberater bei der Handwerkskammer, begleitet hat. „Es ist wichtig, das Know-how im Unternehmen zu halten und beide Parteien zu Verhandlungen an einen Tisch zu bringen.“

WIR!eins, zwei, drei,

Wettbewerb um das beste genossenschaftliche Unternehmenskonzept in Niedersachsen.

Bis zum 31. August 2016können Konzepte eingereicht werden.

Gemeinsam kreativ.

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Preise im Wert von 4.500, 3.000 und 2.000 Euro zu gewinnen.

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Bis zum 31. August 2016können Konzepte eingereicht werden.

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Eingereicht werden können alle Konzeptideen, die noch nicht als Genossenschaft eingetragen sind. Die drei besten Vorschläge werden mit einem Preisgeld prämiert.

Preise im Wert von 4.500, 3.000 und 2.000 Euro zu gewinnen.

3.7 Unsere Politik für das Handwerk

Das Handwerk steht, wie auch alle anderen Wirtschaftsberei-

che, vor den großen gesamtgesellschaftlichen und volkswirt-

schaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Um auch

zukünftig im Marktumfeld Schritt halten zu können, spielen

Themen wie z. B. Fachkräftesicherung, Digitalisierung und

Innovationen eine entscheidende Rolle. Niedersachsen hat dies

erkannt und unterstützt das Handwerk in vielfältiger Weise.

Um diesem Umstand Ausdruck zu verleihen, haben sich im

April 2016 Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister

Olaf Lies und Vertreterinnen und Vertreter der Handwerks-

kammern in Hannover auf ein gemeinsames Positionspapier

für ein „starkes Handwerk“ verständigt. In dem Papier

unterstreichen Minister Lies und die sechs Handwerkskam-

mern in Niedersachsen die Bedeutung des Handwerks für den

Wirtschaftsstandort Niedersachsen und stellen die Handlungs-

felder der Gegenwart und Zukunft heraus.

Die meisten Förder- und Unterstützungsangebote aus den

vorgenannten Kapiteln 3.1 bis 3.6 stehen auch dem Handwerk

offen. Natürlich gibt es aber auch noch weitere speziell auf das

Handwerk zugeschnittene Förderungen. Eine umfassende

Beratung der Unternehmen erfolgt durch die Niedersächsische

Investitions- und Förderbank (NBank).

Innovationsförderung für das Handwerk

Auch die niedersächsischen Handwerksunternehmen sind

innovativ. Jedoch stellen die finanziellen Risiken insbesondere

für kleine und mittlere Unternehmen oft eine große Herausfor-

derung dar. Allerdings bringen kleine Neuerungen dem

Unternehmen oftmals bereits einen großen Zugewinn und

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verbessern dessen Marktchancen, ohne dass es sich um eine

Innovation im großen Stil, z. B. neue Patente handeln muss.

Deshalb fördert Niedersachsen bewusst niedrigschwellige

Innovationen in kleinen und mittleren Handwerksunterneh-

men, die sich sowohl auf Produkte und Dienstleistungen als

auch auf Prozesse beziehen können. Die „Richtlinie über die

Gewährung von Zuwendungen für niedrigschwellige Innovati-

onen in kleinen und mittleren Unternehmen und Hand-

werksunternehmen“ richtet sich an alle kleinen und mittleren

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. In der aktuellen

Förderperiode 2014 – 2020 sind 50 % der Fördergelder in

Höhe von 20 Mio. Euro (EFRE sowie der Kofinanzierung in

gleicher Höhe) dem Handwerk vorbehalten. Seit Sommer 2015

wurden bereits 34 Handwerksfördervorhaben mit einem

Volumen von 2,785 Mio. Euro bezuschusst.

In der vergangenen Förderperiode bis 2013 hatte die Landes-

regierung für das Handwerk eine eigene Förderrichtlinie

konzipiert. Rund 3,7 Mio. Euro Förderung flossen in 2012 und

2013 nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-

dungen für innovative Entwicklungsvorhaben des Handwerks“

an 44 kleine und mittlere Handwerksunternehmen.

Staatspreis gestaltendes Handwerk

Im Januar 2013 und 2016 lobte Niedersachsen den Nieder-

sächsischen Staatspreis sowie zwei Förderpreise für das

gestaltende Handwerk und einen Unternehmenspreis „Erfolgs-

faktor Design" aus. Diese sollen dem Handwerk Anreiz und

Ansporn bieten, sein hohes technisches Können sowie seine

gestalterische Kompetenz unter Beweis zu stellen, um sich von

anderen Wettbewerberinnen und Wettbewerbern abzuheben

und sich erfolgreich am Markt zu positionieren. Seit 1958

werden die Preise in regelmäßigen Abständen verliehen. In

den Jahren 2013 und 2016 erfolgte die Planung, Organisation

und Durchführung des Wettbewerbs in Zusammenwirken mit

der Handwerkskammer Hannover.

Der Staatspreis würdigt herausragende Leistungen gestalten-

der Handwerkerinnen und Handwerker. Er ist mit 5.000 Euro

dotiert und wird nur an selbstständig Tätige verliehen. Mit den

beiden Förderpreisen in Höhe von je 2.500 Euro sollen

herausragend kreativ gestaltende junge Handwerkerinnen und

Handwerker bis 35 Jahre angespornt und gefördert werden.

Der mit 3.000 Euro ausgelobte Unternehmenspreis „Erfolgs-

faktor Design" zeichnet einen niedersächsischen Handwerks-

betrieb aus, der das Thema „Design" in allen Unternehmens-

bereichen beispielgebend umsetzt.

Handwerk international

Das Land Niedersachsen unterstützt das niedersächsische

Handwerk intensiv in seinem Bestreben, grenzüberschreitende

und ausländische Märkte insbesondere für seine Dienstleis-

tungsangebote zu erschließen. Im Rahmen von Projektförde-

rungen gewährt das Land Niedersachsen seit vielen Jahren der

Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen

(LHN) Zuwendungen zum Aufbau von Beratungsplattformen,

für Bündelungen und Ausbau des Beratungsnetzwerks in

Kooperation mit den Handwerkskammern in Schleswig-Hol-

stein, Hamburg, Bremen und Schwerin sowie zur Erstellung

von Beratungsbausteinen, die einheitlich in allen niedersächsi-

schen Handwerkskammern übernommen werden sollen

So wurden und werden im aktuellen Projekt „Handwerk ohne

Grenzen – Leitstelle für Außenwirtschaft im niedersächsischen

Handwerk“ die sechs Handwerkskammern dabei unterstützt,

einen möglichst einheitlichen Internetauftritt zum Thema

„Außenwirtschaft“ einzurichten. Die Handwerksunternehmen

können dort allgemeine und gezielte Informationen zur

Unterstützung ihrer Auslandsaktivitäten abrufen, sie erhalten

Mittelstandsbericht 2012 – 201688

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Hinweise für eine weitergehende Beratung, und es werden

außenwirtschaftlich relevante Informationsveranstaltungen

und Seminare angeboten. Das Projekt soll dafür sorgen, dass

alle niedersächsischen Handwerkskammern spätestens ab

2018 eine eigene Außenwirtschaftsberatung anbieten.

Meisterpflicht

Der Meisterbrief als Qualitätssiegel garantiert gute Ausbil-

dung, qualitätsgerechte Handwerksleistungen und selbst-

ständige, erfolgreiche Unternehmen im Handwerk. Er ist

somit ein Stabilisierungsfaktor der mittelständischen Wirt-

schaftsstruktur, gerade auch in ländlichen Regionen. Die

durch die EU-Kommission geplante Reduzierung der Berufs-

reglementierungen in allen Mitgliedstaaten zielt darauf ab,

die Meisterpflicht als Bestandteil der geltenden Handwerks-

ordnung abzuschaffen. Der Bund und die Länder halten an

der Hand werksordnung fest und heben die besonderen

sozialen, verbraucherbezogenen und wirtschaftsstrukturellen

Gründe hervor, die Meisterpflicht zu erhalten und einen

Meisterbetrieb zu führen. Der Meisterbrief und die duale

Ausbildung stehen nach wie vor für ein bewährtes Qualifi-

zierungssystem, das den reibungslosen Übergang in den

Arbeitsmarkt ermöglicht. Niedersachsen hat und wird sich

auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Hand-

werksorganisationen und dem Bund auf EU-Ebene für den

Erhalt der Meisterpflicht einsetzen, um sowohl die Qualitäts-

leistungen im Handwerk als auch die Attraktivität einer

Ausbildung im Handwerk zu steigern und somit die Fachkräf-

tegewinnung für das Handwerk zu ermöglichen.

2131 neue Handwerks- meisterInnen in 2015

Frauen im Handwerk

Frauen sind im Handwerk deutlich unterrepräsentiert. Eine

stärkere Beteiligung von Frauen vor allem in den technischge-

werblichen Bereichen des Handwerks würde nicht nur ihre

Erwerbschancen und Einkommenssituation verbessern,

sondern auch ein Stück weit Fachkräfteengpässe in der

Hand werkswirtschaft verringern. Niedersachsen hat deshalb in

Zusammenarbeit mit der LHN eine Studie beim Volkswirt-

schaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk an der

Universität Göttingen (ifh) in Auftrag gegeben mit dem Ziel,

valide Daten sowie eine Analyse der Ursachen für die geringe

Beteiligung von Frauen im Handwerk und Handlungsempfeh-

lungen für eine Verbesserung der Situation zu erhalten.

Im Jahr 2015 ist die Studie unter dem Titel „Frauen im

Handwerk – Status Quo und Herausforderungen“43 erschie-

nen. Sie gibt zahlreiche Handlungsempfehlungen, die sich auf

verschiedenste inhaltliche Bereiche beziehen und sich an

Organisationen des Handwerks, an Unternehmen sowie auch

an die Politik richten. Die Empfehlungen umfassen Themen

wie z. B. Berufswahl, Kultur- und Organisationsveränderungen

in Unternehmen, Steigerung der Unternehmensgründungen

von Frauen, Sichtbarmachung von Frauen als Vorbilder sowie

Schaffung von Vernetzungsstrukturen für Frauen.

Mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist seit Ende

2015 ein Arbeitskreis befasst, in dem neben Ministerien auch

Expertinnen aus den verschiedensten Bereichen des Hand-

werks sowie weitere Stellen, darunter z. B. die NBank, Koor-

dinierungsstellen Frauen und Wirtschaft, Kammern und

Unternehmensverbände mitarbeiten und die Ergebnisse in ihre

Organisationen tragen. Daneben werden landesweite Work-

shops mit Kammern und im Handwerk tätigen Frauen zur

Sensibilisierung und Umsetzung der Empfehlungen durchge-

führt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleich-

stellung hat Anfang April 2016 im Rahmen des Programms

„Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

(FIFA)“ einen Förderaufruf „Frauen in Handwerk und Technik“

herausgeben und diesen mit einer Veranstaltung für Projekt-

trägerinnen und -träger begleitet. Projekte zur Förderung von

Frauen im Handwerk unter Berücksichtigung der Studiener-

gebnisse sind für das Jahr 2017 geplant.

Förderung der überbetrieblichen Ausbildung

Die überbetriebliche Ausbildung spielt – vor allem in den

Handwerksberufen, aber auch in der Bauindustrie und der

Landwirtschaft – eine wichtige Rolle. Den Auszubildenden

werden systematisch zeitintensive Ausbildungsinhalte vermit-

telt, ohne den betrieblichen Ablauf einzelner Ausbildungsbe-

triebe zu beeinträchtigen. Die überbetriebliche Ausbildung

kann mögliche Ausbildungsdefizite ausgleichen und neue

Technologien einführen. Sie kann den Auszubildenden

Fertigkeiten, die über die Spezialisierung des Betriebes

hinausgehen, an zeitgemäß ausgestatteten Arbeitsplätzen in

den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten vermitteln.

Mit dem erneuten Abschluss einer Zukunftserklärung 2016 –

2020 sagt das Land Niedersachsen zu, bis Ende 2020 jährlich

43 | Haverkamp, Katarzyna et al. (2015)

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 89

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6,0 Mio. Euro zur Finanzierung der Kurse bei der überbetrieb-

lichen Berufsausbildung beisteuern zu wollen. Angesichts des

sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs wird den Jugendlichen

damit eine attraktive Zukunftsperspektive eröffnet.

30 Mio. Euro für überbetriebliche Berufsausbildung bis 2020

Berufsbildungszentren

Gemeinsam mit dem Handwerk, der Bauindustrie und der

Land wirtschaft setzt Niedersachsen auf die berufliche Bildung

in Deutschland, die ein Erfolgsmodell und weltweit als vor bild-

lich anerkannt ist. Die überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS)

tragen dazu bei, dass dies auch für die Zukunft Bestand hat.

In der neuen EU-Förderperiode 2014 – 2020 können für die

Förderung der Berufsbildungszentren in Niedersachsen keine

EFRE-Fördermittel eingesetzt werden. Die Landesregierung hat

sich daher entschlossen, den Ausfall der EU-EFRE-Mittel ab

2014 mit jährlich 3 Mio. Euro aus Landesmitteln auszugleichen.

Mit den Investitionszuschüssen von Bund und Land wird die

Modernisierung und bedarfsgerechte Umstrukturierung der

Ausbildungsstätten gefördert. Die Förderung umfasst auch die

Erneuerung technischer Ausstattungen und energetische

Modernisierungsmaßnahmen. Die moderne technische

Ausstattung der ÜBS erlaubt eine Vermittlung von berufsbezo-

genen Kompetenzen auf hohem technischen Niveau.

Diese Förderung soll eine adäquate Infrastruktur der ÜBS

durch Modernisierung bzw. Umstrukturierung gewährleisten

und an die veränderten bildungspolitischen und wirtschaftli-

chen Rahmenbedingungen anpassen. Es gilt, die überbetrieb-

liche Berufsausbildung für Personen in betrieblichen Ausbil-

dungsverhältnissen zu stärken. Unterstützt wird auch die

multifunktionale Nutzung der ÜBS für Maßnahmen der

beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Bürokratieabbau

Die Nutzung von EU-Fördermitteln ist an zahlreiche Nach-

weispflichten gekoppelt. Der Landesregierung ist es gelungen,

diese in Zusammenarbeit mit den Kammern auf ein im

Gesamtkontext praktikables Maß zu reduzieren. Dies sind

insbesondere:

– Die Ausbildungsbetriebe müssen nun seit dem

01.01.2016 keine KMU-Erklärung mehr abgeben und

sind somit von dieser Vorgabe vollständig entlastet

worden. Der Aufwand für die Ausbildungsbetriebe wird

so deutlich reduziert.

– Die EU-Kommission hat es sich für die Förderperiode

2014 – 2020 zur Aufgabe gemacht, die Vergabe der

Fördergelder des ESF im Rahmen eines Monitorings zu

evaluieren. Dies geschieht im Rahmen der ÜLU-

Förderung u. a. durch die Erhebung von persönlichen

Informationen in auszufüllenden Teilnehmerbögen. Es

ist nach längeren Verhandlungen unter Beteiligung der

Kammern gelungen, die notwendigen Fragestellungen

auf das absolut notwendige Mindestmaß zurück-

zuführen. Eine Vielzahl der notwendigen Daten können

automatisiert in die Teilnehmerbögen übertragen

werden.

Mittelstandsbericht 2012 – 201690

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Best-Practice: Hotel Hafenspeicher in Leer

Interview mit Frau Susanne Lange, Geschäftsführung

Wie sind Sie zu der Entscheidung gelangt, ein ehemaliges Lager gebäude in ein Hotel umzubauen?

Der im Besitz der Leda Immobilien GmbH & Co. KG stehende alte Hafenspeicher in Leer wurde seit vielen Jahren aufgrund seines baulich schlechten Zustandes nicht mehr genutzt. Um den weiteren Verfall des historisch sehr wertvollen Gebäudes zu verhindern, haben wir verschiedene Nutzungsvarianten geprüft. Aufgrund des historischen Ambientes des alten Speichergebäu-des sowie dessen einzigartiger Lage direkt am Hafen haben wir auch über die Idee einer touristischen Nutzung nachgedacht. Letztendlich haben wir uns im Zusammenwirken mit dem örtlichen Architekturbüro Eden GmbH für eine Hotelnutzung entschieden, trotz der schwierigen Gegebenheiten im Gebäude und der Tatsache, dass es sich um ein dem Denkmalschutz unter-liegendes historisches Gebäude handelt.

Bitte beschreiben Sie kurz die drei wichtigsten Allein stellungsmerkmale des Hotels Hafenspeicher?

Das Gebäude selbst besticht schon durch seine Einzigartigkeit. Es handelt sich um ein historisches Speichergebäude aus dem Jahre 1872, welches früher als Kornspeicher diente. Daneben ist natür-lich auch die besondere Lage am Leeraner Hafen bestechend. Der Hafen wurde bereits in den vergangenen Jahren zu einem modernen Sportboothafen mit Liegeplätzen, einer umlaufenden Hafenpromenade und einem historischen Schiffsmuseum umge-staltet. Und dann ist natürlich noch die durch die Lage bedingte einzigartige Möglichkeit einer Außenbewirtschaftung direkt am Wasser zu nennen. In der Stadt Leer gibt es kein anderes Hotel in vergleichbarer Lage.

Welche Investition haben Sie mit Unterstützung durch das Land Niedersachsen durchgeführt?

Mit der Herrichtung des historischen Speichergebäudes sowie dem Neubau eines Nebengebäudes entstand ein 4-Sterne-Hotel mit insgesamt 100 Zimmern. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Niedersachsen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes-serung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ haben wir insgesamt ca. 10 Mio. Euro investiert und 26 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen.

Wie schätzen Sie die regionale Bedeutung dieser Investition ein?

Durch die Investition haben sich viele positive Ergebnisse insbe-sondere für die Stadt und die Region ergeben. Zu aller erst sind hier natürlich die neu geschaffenen Arbeitsplätze zu nennen. Daneben wird der Innenstadtbereich und hier insbesondere der Hafen der Stadt Leer belebt und attraktiver. Die sich daraus erge-benden Synergieeffekte für benachbarte Gastronomie, Einzel-handel und Gewerbebetriebe sind beachtlich.

Erfolgreich. Nachhaltig. Zukunftsfest.Tourismus besser gestalten.

Strategischer Handlungsrahmen für

die Tourismuspolitik auf Landesebene

Niedersächsisches Ministerium

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

3.8 Politik in ausgewählten Querschnittsbranchen mit mittelstän discher Prägung

Tourismuspolitik, Tourismusförderung

Der Tourismus ist einer der Leitmärkte der niedersächsischen

Wirtschaft. Mit 41,3 Mio. gewerblichen Übernachtungen und

13,4 Mio. Gästeankünften hat die touristische Nachfrage im

Jahr 2015 einen bisherigen Rekordwert erreicht. Der Tourismus

ist geprägt von KMU und sichert nicht nur standortgebundene

Arbeitsplätze, sondern löst regionalwirtschaftliche Effekte in

weiteren Branchen aus.

Im Januar 2015 veröffentlichte das Wirtschaftsministerium den

„Strategischen Handlungsrahmen für die Tourismuspolitik auf

Landesebene“, erarbeitet unter intensiver Beteiligung der

Akteurinnen und Akteure im niedersächsischen Tourismus im

Rahmen von Dialogveranstaltungen, den Tourismuswerkstät-

ten. Bisher wurden vier Tourismuswerkstätten mit jeweils rund

140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Im

August 2017 folgt die fünfte Veranstaltung in diesem Rahmen.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 91

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Kerninhalt des Strategischen Handlungsrahmens ist das

touristische Leitbild für Niedersachsen mit vier Leitsätzen,

achtzehn Handlungsfeldern und fünfzig Maßnahmen, die

initiativ vom Wirtschaftsministerium angeschoben beziehungs-

weise umgesetzt wurden. Die vier Leitsätze sind:

– Bessere Rahmenbedingungen für touristisches Handeln

– Weitere Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung der

touristischen Angebote

– Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der

Tourismusentwicklung

– Profilierung des Tourismusmarketings auf Landesebene

Die Förderung touristischer Infrastrukturmaßnahmen und

touristischer Netzwerke in Niedersachsen soll die Wettbe-

werbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen

steigern. Nur mit attraktiven touristischen Angeboten wird es

den niedersächsischen Destinationen gelingen, im Wettbe-

werb zu bestehen und so Gäste für Niedersachsen zu gewin-

nen. Diese wiederum sind Kundinnen und Kunden auch von

Unternehmen, die nicht direkt der Tourismusbranche zuzuord-

nen sind. Auch der Einzelhandel, Anbieterinnen und Anbieter

diverser Dienstleistungen und nicht zuletzt das Handwerk

profitieren von einer positiven Entwicklung des Tourismus. All

diese Unternehmen sind in Niedersachsen überwiegend klein

und mittelständisch strukturiert. In der Regel tragen die im

Rahmen der Tourismusförderung unterstützten Projekte auch

zu einer Erhöhung der Standort- und Lebensqualität einer

Region bei – ein wichtiger Faktor für KMU bei der Gewinnung

von Fachkräften.

Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission ist es

gelungen, die Förderung touristischer Projekte mit Mitteln aus

dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

auch in der Förderperiode 2014 – 2020 zu ermöglichen. Mittel

aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden ebenfalls weiterhin für

diese Förderung eingesetzt. Seit Inkrafttreten der neuen

Tourismusförderrichtlinie zum 01.07.2015 können in allen

Gebieten Niedersachsens, in denen der Tourismus einen

wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Region leistet und

für die ein regionales touristisches Konzept vorliegt, Projekte

aus den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus

gefördert werden. Ein weiterer Förderschwerpunkt liegt auf

der Schaffung barrierefreier touristischer Angebote.

Mittelstandsbericht 2012 – 201692

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Quelle: Institut für Arbeit und Technik (IAT), Gelsenkirchen.

Stationäre und Ambulante Versorgung

Biotechnologie •Handel mit Gesundheitsprodukten •

Pharmazeutische Industrie •Beratung •

Gesundheitshandwerk •Medizin- und Gerontotechnik •

• Selbsthilfe• Kur- und Bäderwesen• Apotheken• Verwaltung

• Sport und Freizeit• Wellness• Gesundheits tourismus• Gesunde Ernährung• Service-/Betreutes Wohnen

ment. Die weiteren Bereiche umfassen z. B. die Pharma-

zeutische Industrie, Medizin- und Gerontotechnik, rote

Bio technologie, eHealth, das Gesundheitshandwerk sowie den

Groß- und Facheinzelhandel mit medizinischen (z. B. orthopä-

dischen, pharmazeutischen, technischen) Produkten und den

Gesundheitstourismus. Auch die Freien Berufe sowie Unter-

nehmen der genannten Teilbranchen gehören dazu.

Mit rund 582.000 Beschäftigten und somit ca. 14 % der

Erwerbstätigen in Niedersachsen sowie einem Anteil von

ca. 11 % an der Bruttowertschöpfung (23,7 Mrd. Euro) stellt

die Gesundheitswirtschaft einen bedeutenden ökonomischen

Faktor dar (Erhebung des Instituts für Wirtschaftsforschung

Im Berichtszeitraum 2012 bis 2016 wurden im Rahmen der

nichtgewerblichen Tourismusförderung 63 touristische

Vorhaben mit insgesamt 40,506 Mio. Euro unterstützt: mit

EFRE- und GRW-Mitteln sowie Mitteln aus dem Wirtschafts-

förderfonds. Mit diesen Zuschüssen wurden Gesamtinves-

titionen in Höhe von 85,960 Mio. Euro ausgelöst.

Die Instrumente der einzelbetrieblichen Investitionsförderung

unterstützen im Bereich der Tourismusförderung insbesondere

Vorhaben des Beherbergungsgewerbes. Die Förderung richtet

sich ausschließlich an kleine und mittlere touristische Beher-

bergungsbetriebe und verfolgt eine Qualitätssteigerung des

Angebots und damit eine Verbesserung der Wettbewerbs-

fähigkeit dieser Unternehmen. Mit einer Absenkung des

Mindestinvestitionsvolumens von 500.000 Euro auf 150.000

Euro kommen mehr Klein- und Kleinstunternehmen der

Branche in den Genuss dieser Förderung.

Im Berichtszeitraum 2012 bis 2016 wurden im Rahmen der

einzelbetrieblichen Investitionsförderung 33 touristische

Unternehmen mit einem Zuschussvolumen von 25,01 Mio.

Euro aus EFRE- und GRW-Mitteln unterstützt. Mit diesen

Zuschüssen wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von

134,822 Mio. Euro ausgelöst und 392 Arbeitsplätze, davon

101 Ausbildungsplätze, geschaffen.

Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft als Wachstumsmarkt ist für

die zukünftige Gesundheitsversorgung und wirtschaftliche

Entwicklung in Niedersachsen von zentraler Bedeutung.

Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste

gehören zu den großen Arbeitgebern im Flächenland Nieder-

sachsen. Zu den Erwerbstätigen zählen u. a. Ärztinnen und

Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegerinnen und

Pfleger, Therapeutinnen und Therapeuten sowie auch

Augen optiker und -innen und Orthopädie schuhtechniker und

-technikerinnen aus dem Bereich der Gesundheits handwerke.

Aus dem nachfolgenden Zwiebel-Diagramm wird deutlich,

dass die Gesundheitswirtschaft thematisch sehr breit aufge-

stellt ist und Güter und Dienstleistungen umfasst, die der

Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen.

Dazu gehören neben dem Kernbereich der medizinischen und

therapeutischen Versorgung sowie der ambulanten, teil-

stationären und stationären Pflege auch die Einrichtungen der

Gesundheitsverwaltung (Kranken- und Pflegekassen, Gesund-

heitsbehörden etc.) und das betriebliche Gesundheitsmanage-

ABB. 30 | Bereiche der Gesundheitswirtschaft

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 93

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GmbH 2013). Die Gesundheitsbranche gilt als Beschäftigungs-

motor und als stabilisierender Faktor für die Entwicklung der

Erwerbstätigenzahlen. Seit dem Jahr 2008 wurden rund

54.200 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-

verhältnisse geschaffen (WifOR Institut für Wirtschaft

2014, S. 5ff).

582.000 Beschäftigte in der Gesundheitswirtschaft

Der stark aufstrebende Gesundheitstourismus trägt in

Niedersachsen als Tourismusstandort ebenso zur Wertschöp-

fung bei wie auch die Bereiche Wissenschaft und Forschung,

die mit ihren zahlreichen Forschungseinrichtungen, Unterneh-

men und Hochschulen einen großen Anteil an der Erlangung

von Wissenskompetenz sowie der Erstellung von hochwerti-

gen Produkten haben.

Die Gesundheitswirtschaft in Niedersachsen ist in vielen

Teilbranchen allerdings besonders durch kleine und mittlere

Unternehmen geprägt. Laut einer Studie der CIMA aus dem

Jahr 2015 zum Thema Jobmotor Soziale Gesundheitswirtschaft

in Niedersachsen sind insbesondere die Bereiche Medizintech-

nik und Gesundheitshandwerke durch wenige große und viele

kleine Unternehmen gekennzeichnet. Dies trifft auch auf den

Kernbereich der Versorgung mit einem hohen Anteil von

kleinen und mittleren Unternehmen, z. B. Einrichtungen der

Kranken- und Altenpflege, zu. Der Bereich Life Science ist

durch eine hohe Forschungs- und Kapitalintensität geprägt.

Dies stellt für die überwiegend kleinen und mittleren Unter-

nehmen eine besondere Herausforderung dar.

Die Niedersächsische Landesregierung hat in enger ressort-

übergreifender Zusammenarbeit zwischen Sozial-, Wissen-

schafts- und Wirtschaftsministerium gemeinsame Perspektiven

und Maßnahmen erarbeitet und im „Masterplan Soziale

Gesundheitswirtschaft“ (abrufbar auf der Internetseite des

Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

zusammengestellt. Durch die demografische Entwicklung, die

wachsende Bedeutung von Gesundheit und den medizinischen

Fortschritt bieten sich den Unternehmen zukünftig gute und

vielfältige Marktchancen. Der Masterplan verfolgt das Ziel,

Niedersachsen als attraktiven Standort der Gesundheits-

wirtschaft zu etablieren, den dynamischen Gesundheitsbereich

zu unterstützen, Prinzipien guter Arbeit in der Gesundheits-

wirtschaft zu berück sichtigen, den schnellstmöglichen Transfer

von Forschungsergebnissen in die Praxis zu ermöglichen sowie

eine flächendeckende und hochwertige aber gleichzeitig

bezahlbare Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zu

gewähr leisten. Davon sollen insbesondere die dort tätigen

KMU profitieren.

Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft gewinnt zunehmend an

Bedeutung und wird daher erstmals im Niedersächsischen

Mittelstandsbericht als eigene Branche dargestellt. In ihr

werden diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen erfasst,

welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und

sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder

Mittelstandsbericht 2012 – 201694

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medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und

Dienstleistungen befassen. Diese Branche ist in Niedersachsen

in besonderer Weise durch kleine Unternehmen geprägt.

Die Position der Kultur- und Kreativwirtschaft in der nieder-

sächsischen Gesamtwirtschaft ist in wirtschaftlicher Hinsicht

nicht mit den großen Industriebranchen zu vergleichen. Auch

wenn Niedersachsen über eine weit überdurchschnittliche

Industriebasis verfügt, sollte die durch viele Kleinstbetriebe

geprägte niedersächsische Kultur- und Kreativwirtschaft nicht

unterschätzt werden.

In der Gesamtsumme erreicht die Kultur- und Kreativ-

wirtschaft bereits jetzt erhebliche Beschäftigungszahlen: im

Wirtschaftsjahr 2012 (aktuellere Zahlen liegen derzeit nicht

vor) waren rund 65.000 Erwerbstätige in der Kultur- und

Kreativwirtschaft beschäftigt. Die geringfügig Tätigen und

Minijobberinnen und -jobber, die zusätzlich noch mal mehr

als 40.000 Erwerbstätige ausmachen, sind hierin noch nicht

enthalten.

Das Umsatz-, Absatz- und Beschäftigungspotenzial der

niedersächsischen Kultur- und Kreativfirmen ist in großem

Maße auf das regionale Wirtschaftsfeld ausgerichtet. So gilt

die Devise: klein aber fein. Denn im Hinblick auf die dynami-

sche Entwicklung kann sich Niedersachsen durchaus mit der

bundesweiten Kultur- und Kreativwirtschaft vergleichen. In der

wirtschaftlichen Entwicklung und in der Entwicklung des

Erwerbstätigenmarktes liegen die Kultur- und Kreativunterneh-

men inzwischen vor der bundesweiten Entwicklung.

Von besonderem Interesse ist für das Land Niedersachsen

neben ihrer ökonomischen Bedeutung das spezifische

Innovationspotenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft:

– Die Kreativwirtschaft ist Vorreiterin im Einsatz neuartiger

Methoden und Formen der Arbeitsgestaltung.

– Kreativunternehmen bedienen sehr stark nicht-

technische Innovationen und erweitern damit das durch

technische Fortschritte geprägte Innovationssystem.

– Die Kreativwirtschaft ist Innovationstreiberin für andere

Branchen und leistet aufgrund ihrer starken

Innovationsorientierung einen Beitrag zur Steigerung der

Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft.

– Die Kreativwirtschaft macht Innovationen anderer

Branchen durch die Schaffung neuer Nutzererfahrungen

und Emotionalisierung der Produkte und

Dienstleistungen anwend- und vermarktbar.

Die Landesregierung will daher das Potenzial der Kultur-

und Kreativwirtschaft in Niedersachsen erschließen. Sie will

Kreativunternehmen und deren Netzwerke bzw. Initiativen

nachhaltig unterstützen, die Sichtbarkeit der Branche erhöhen

und die Kooperationen zwischen den Unternehmen der

Kultur- und Kreativwirtschaft und Unternehmen anderer

Branchen verstärken (Cross-Over-Strategie).

Zu diesem Zweck hat die Landesregierung 2014 im Wirt-

schaftsförderfonds des Wirtschaftsministeriums erstmals einen

Titel zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft mit

Mitteln in Höhe von jährlich 250.000 Euro eingerichtet.

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 95

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Folgende Projekte wurden daraus bereits unterstützt:

– Aktuelle Bestandsaufnahme mit dem „Monitoring zu

ausgewählten wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und

Kreativwirtschaft in Niedersachsen 2014“;

– Förderung des Kreativwettbewerbs „drei|v“, der nach

erfolgreicher Durchführung in Hannover 2015 auch

zusätzlich in Braunschweig und Wolfsburg durchgeführt

wurde;

– Förderung der „Serious Games Conference“ auf der

CeBIT;

– Förderung der Metropolregion Hannover-Braunschweig-

Göttingen-Wolfsburg bei der Vorbereitung des im

September 2016 stattfindenden Festivals der

Kreativwirtschaft;

– Förderung des Kreativnetzwerks cre8 in Oldenburg bei

der Umsetzung seiner neuen Crossover-Strategie;

– eine weitere Neuerung ist die Einführung des

Kommunikationsformats „Werkstattgespräch

Kreativwirtschaft“, das Frau Staatssekretärin Behrens

gemeinsam mit ihrer Kollegin, Frau Hoops, vom

Ministerium für Wissenschaft und Kultur durchführt. So

wurde im März 2015 in Hannover mit Verlagen,

Autorinnen, Autoren, dem Buchhandel und weiteren

Akteurinnen und Akteuren des Buchmarktes

gesprochen. Außerdem wurde das zweite

Werkstattgespräch im Januar 2016 in Oldenburg mit

den Kreativnetzwerken und mit dem Schwerpunkt der

branchenübergreifenden Kooperation durchgeführt;

– Durchführung des landesweiten

Kreativwirtschaftswettbewerbs „KREATIVPIONIERE

NIEDERSACHSEN“ mit einem angeschlossenen

Qualifizierungsprogramm für die prämierten

Unternehmerinnen und Unternehmer der Branche.

Die aktuelle EU-Strukturförderrichtlinie über die Gewährung

von Zuwendungen zur Förderung von Innovation durch

Hochschulen und Forschungseinrichtungen eröffnet dem

Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitere Möglichkei-

ten. Es kann Innovationsverbünde und innovative Modelle im

Wissens- und Technologietransfer der Digital- sowie Kultur-

und Kreativwirtschaft gezielt mit EU- und Landesmitteln

fördern. Davon profitieren Hochschulen, Forschungseinrichtun-

gen und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Diese arbeiten unter anderem in interdisziplinären Projekten

und entwickeln gemeinsam Forschungsergebnisse anwen-

dungsorientiert weiter.

Auch die Bedeutung der Games-Förderung durch die „Nord-

media – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen

mbH“ ist zu unterstreichen, in Anbetracht der besonderen

ökonomischen Bedeutung des Software-/Games-Marktes in

Niedersachsen und dessen Relevanz im Blick auf Industrie 4.0.

Seit 2011 fördert Nordmedia digitale Spiele im Bereich der

Konzeptentwicklung, der Prototypenentwicklung, der

Produktion und des Vertriebs. Die Antragstellerinnen und

Antragsteller sind fast ausschließlich junge Start-ups aus

Niedersachsen, die sich in den ersten Jahren ihrer Firmengrün-

dung befinden. Damit unterstützt die Gamesförderung über

die projektbezogene Förderung hinaus auch eine mittel- bis

langfristige Marktetablierung der jungen Unternehmen in der

Region. Die stetig wachsende Nachfrage des Förderbereichs

zeigt den Bedarf und das Potenzial der jungen und kreativen

Branche auf.

Mittelstandsbericht 2012 – 201696

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Abbildungsverzeichnis

ABB. 1: Schlüsselzahlen des niedersächsischen Mittelstands 9

ABB. 2: Entwicklung der Bruttoinlandsprodukte 2010 – 2015 in Niedersachsen 11

ABB. 3: Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und der Arbeitslosenquote 2011 – 2016 in Niedersachsen 12

ABB. 4: Unternehmen 2014 in Niedersachsen nach Umsatzgrößenklassen – Anzahl und Anteil 15

ABB. 5: Umsatz der Unternehmen 2014 in Niedersachsen nach Umsatzgrößenklassen – in Mrd. Euro und Anteil 15

ABB. 6: Umsatzanteil kleiner und mittlerer Unternehmen nach Wirtschaftsabschnitten 2014 – in Prozent 17

ABB. 7: Entwicklung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Unternehmensgrößenklassen 2010 – 2015 18

ABB. 8: Veränderung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in KMU und insgesamt 2010 – 2015 19

ABB. 9: Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen am FuE-Personal 2009 – 2013 in Prozent 23

ABB. 10: Anzahl der Exportunternehmen in Niedersachsen 2009 – 2014 25

ABB. 11: Exportumsatz in Niedersachsen 2009 – 2014 in Mrd. Euro 26

ABB. 12: Selbstständigenquote 2010 – 2015 in Niedersachsen und Deutschland in Prozent 26

ABB. 13: Gründungen nach Wirtschaftsabschnitten in Niedersachsen 2015 28

ABB. 14: Betriebe im niedersächsischen Handwerk 2015 nach Gewerbegruppen in Prozent 30

ABB. 15: Veränderung der Zahl der Betriebe im niedersächsischen Handwerk 2010 – 2015 nach Gewerbegruppen in Prozent 30

ABB. 16: Umsätze im niedersächsischen Handwerk 2015 nach Gewerbegruppen in Mrd. Euro 31

ABB. 17: Umsatzentwicklung im niedersächsischen Handwerk nach Gewerbegruppen 2010 – 2015 in Prozent 31

ABB. 18: Beschäftigte im niedersächsischen Handwerk 2015 nach Gewerbegruppen 32

ABB. 19: Beschäftigtenentwicklung im niedersächsischen Handwerk nach Gewerbegruppen 2010 – 2015 in Prozent 32

ABB. 20: Auszubildende nach Handwerksgruppen in Niedersachsen 2015 in Prozent 33

ABB. 21: Veränderung der Auszubildenden nach Handwerksgruppen in Niedersachsen 2010 – 2015 in Prozent 33

ABB. 22: Veränderung der Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern in ausgewählten Altersklassen (2012 – 2015) in Prozentpunkten 37

ABB. 23: Breitbandentwicklung in Niedersachsen in Prozent 44

ABB. 24: Fördermodell der Landkreise für die Breitbandförderung des Bundes 45

ABB. 25: Nettokreditaufnahme 2011 bis 2020 in Mio. Euro (jeweils Soll) 46

ABB. 26: Schwarzarbeitsbekämpfung: Entwicklung der Prüfungen von 2012 – 2015 49

ABB. 27: Schwarzarbeitsbekämpfung: Entwicklung des Bußgeld- und Verfallaufkommens von 2012 – 2015 in Euro 49

ABB. 28: Schwarzarbeitsbekämpfung (Anzahl Bußgeldbescheide) 50

ABB. 29: Fördergebiete 2014 – 2020 (Stand: März 2017) 84

ABB. 30: Bereiche der Gesundheitswirtschaft 93

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 97

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TABELLE 1: KMU-Definition der EU-Kommission 11

TABELLE 2: Unternehmen in Niedersachsen nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten 2014 13

TABELLE 3: Indikatoren zum Mittelstand 14

TABELLE 4: Verteilung von Unternehmen und Umsätzen 2014 in Niedersachsen und Deutschland 16

TABELLE 5: Veränderung der Anzahl der umsatz - steuer pflichtigen Unternehmen und deren Umsätze nach Größenklassen in Niedersachsen 2009 – 2014 16

TABELLE 6: Verteilung von Betrieben und Beschäftigten 2015 18

TABELLE 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Niedersachsen nach Größenklassen und Wirtschaftsabschnitten 2015 20

TABELLE 8: Verteilung der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden nach Größenklassen 2015 20

TABELLE 9: Ausbildungsquoten (am 30.6.2015) nach Branchen und Beschäftigtengrößenklassen 21

TABELLE 10: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge differenziert nach Wirtschaftszweigen 2010 – 2015 22

TABELLE 11: FuE-Personal der forschenden Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen in der Wirtschaft 2009 – 2013 22

TABELLE 12: FuE-Intensität der forschenden Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen in der Wirtschaft 2009 – 2013 (Verteilung nach Hauptsitz) 23

TABELLE 13: Anteil der Betriebe mit Produkt- und Prozessinnovationen 2014 in Niedersachsen und Westdeutschland nach Beschäftigtengrößenklassen in % 24

TABELLE 14: Exportunternehmen und Exportumsatz in Niedersachsen nach Wirtschaftszweigen 2014 – Alle Unternehmen und KMU 25

TABELLE 15: Selbstständige nach Wirtschaftsbereichen 2015 27

TABELLE 16: Entwicklung der Betriebsgründungen in Niedersachsen und Deutschland 2010 – 2015 28

TABELLE 17: Betriebsgründungen nach Wirtschaftsbereichen 2015 29

Tabellenverzeichnis

TABELLE 18: Auszubildende im niedersächsischen Handwerk 2010 – 2015 33

TABELLE 19: Breitbandförderung in Niedersachsen (Stand: 31.12.2016) 44

TABELLE 20: Fachkräfteinitiative Niedersachsen: Einsatz von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum 2014 – 2020 für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung 64

TABELLE 21: Delegationsreisen 73

Mittelstandsbericht 2012 – 201698

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AAL Ambient Assisted Living

AD Autobahndreieck

AdQ Arbeit durch Qualifizierung

AFBG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

APP Fraunhofer-Anwendungszentrum für Plasma und Photonik

AS Anschlussstelle

B+R Bike and Ride

BA Bundesagentur für Arbeit

BAB Bundesautobahn

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BaföG Bundesausbildungsförderungsgesetz

BBS Berufsbildende Schule

BDB Bündnis Duale Berufsausbildung

BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

BIP Bruttoinlandsprodukt

BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BQFG Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

BR-Drs. Drucksache des Bundesrates

BVWP Bundesverkehrswegeplan

CETA Comprehensive Economic and Trade Agreement (Handelsabkommen mit Kanada)

CUTEC Clausthaler Umwelttechnik-Institut

DB Deutsche Bahn AG

DIK Deutsches Institut für Kautschuktechnologie

DIL Deutsches Institut für Lebensmitteltechnologie e.V.

DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

EDV Elektronische Datenverarbeitung

EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz

EFQM European Foundation for Quality Management

EFRE Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

eGovern- ment Electronic Government

E-Health Einsatz von Informationstechnologien in der Gesundheitsbranche

EIP AGRI Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“

ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EQ Einstiegsqualifizierung

ESF Europäischer Sozialfonds

EU Europäische Union

EZB Europäische Zentralbank

FEP Fachhochschulentwicklungsprogramm

FH Fachhochschule

FHDW Fachhochschule der Wirtschaft

FIFA Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

FTTB Fiber to the Building

FuE Forschung und Entwicklung

GAK Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz

GRW Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

GVZ Güterverkehrszentrum

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst

HWK Handwerkskammer

HwO Handwerksordnung

IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

IAT Institut für Arbeit und Technik

IEKN Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm

ifh Volkswirtschaftliches Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen

IfM Institut für Mittelstandsforschung

IHAFA Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber

IHK Industrie- und Handelskammer

IKT Informations- und Kommunikationstechnologie

IPH Institut für Integrierte Produktion Hannover

IQ Integration durch Qualifizierung

ISFH Institut für Solarenergieforschung in Hameln-Emmerthal

IST Fraunhofer-Institut für Schicht- und Oberflächentechnik

Abkürzungsverzeichnis

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 99

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IT Informationstechnik

IuK Information und Kommunikation

JBA Jugendberufsagentur

JWP JadeWeserPort

KEAN Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

KOM Europäische Kommission

LHN Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen

LI Landesinitiative

LLG Laser Laboratorium Göttingen

LNVG Landesnahverkehrsgesellschaft

LSKN Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (neu: Landesamt für Statistik)

LZH Laserzentrum Hannover

MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH

Mbit/s Megabit pro Sekunde

MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik

MK Niedersächsisches Kultusministerium

MW Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

MWK Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen

NBB Niedersächsischen Bürgschaftsbank GmbH

NBQFG Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

NGlobal Niedersachsen Global GmbH

NieKE Niedersächsisches Kompetenzzentrum für Ernährungswirtschaft

NIHK Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag

NIP Niedersächsischer Innovationsverbund Plasmatechnik

NKB Niedersächsische Kapitalbeteiligungsgesellschaft

NLStBV Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

NTVergG Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

OFFIS Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik – Werkzeuge und Systeme

OHN Offene Hochschule Niedersachsen

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

ÖPP Öffentliche-Private Partnerschaft

OWiSch landesweite Datenbank zu Erfassung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und der Handwerksordnung

P+R Park and Ride

PerjuF-H Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk

PFEIL Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum

PPP Public-Private-Partnership

PZH Produktionstechnisches Zentrum Hannover

QuA Qualifizierung und Arbeit

RD NSB Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen

RIS3 Regionale Innovationsstrategie zur Intelligenten Spezialisierung 3

StK Niedersächsische Staatskanzlei

SPNV Schienenpersonennahverkehr

SPRINT Sprach- und Integrationsprojekt

TU BS Technische Universität Braunschweig

TUC Technische Universität Clausthal-Zellerfeld

TTIP Transatlantic Trade and Investment Partnership (Handels- und Investitionsschutzabkommen mit den USA)

ÜBS überbetriebliche Bildungsstätten

ÜLU überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

WifOR Institut für Wirtschaftsforschung GmbH

WOM Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand

WTO World Trade Organization (Welthandelsorganisation)

ZBS AuF Zentrale Beratungsstelle Arbeitsmarkt und Flüchtlinge

ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks

Mittelstandsbericht 2012 – 2016100

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Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (2016), Erwerbstätige in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2015, Berech-nungsstand: August 2016, www.aketr.de/aketr.hestala.de/tl_files/aketr/DATA/Downloads/ETR_R1B1_2015FS_hj.pdf, (06.02.2017).

Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (2016): Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet – in Deutschland nach Bundesländern, www.vgrdl.de/VGRdL/tbls/tab.asp?rev=RV2014&tbl=tab02&lang=de-DE (16.10.2016).

Bundesagentur für Arbeit (2011): Arbeitsmarkt in Zahlen – Beschäftigungsstatistik, Betriebe und sozialversicherungspflich-tige Beschäftigung, Land Niedersachsen, 30. Juni 2011, Nürnberg.

Bundesagentur für Arbeit (2015): Arbeitsmarkt in Zahlen – Beschäftigungsstatistik, Betriebe und sozialversicherungspflich-tige Beschäftigung, Land Niedersachsen, 30. Juni 2015, Nürnberg.

Bundesagentur für Arbeit (2016a): Arbeitsmarkt in Zahlen – Beschäftigungsstatistik, Betriebe und sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung, Land Niedersachsen, 30. Juni 2016, Nürnberg.

Bundesagentur für Arbeit (2016b): Betriebe, sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort und darunter Auszubildende nach Wirtschaftsabschnitten der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 und Betriebsgrößenklassen, Zeitreihe zum Stichtag 30.06., Datenstand: August 2016, Sonderauswertung für die FHDW Paderborn, Nürnberg.

Bundesagentur für Arbeit (2017): Arbeitsmarkt in Zahlen, Jahreszahlen, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf 2016 Deutschland, Länder, Nürnberg.

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Literaturverzeichnis

Mittelstandsbericht 2012 – 2016 101

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Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersach-sen (2016): Sonderauswertung der Anzahl, der Umsätze, der Beschäftigten und der Auszubildenden im niedersächsischen Handwerk, Hannover.

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Statistisches Bundesamt (2014): Mikrozensus 2013 - Bevöl-kerung und Erwerbstätigkeit – Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1, Reihe 4.1.1, Wiesbaden.

Statistisches Bundesamt (2016a): Mikrozensus 2015 - Bevöl-kerung und Erwerbstätigkeit – Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1, Reihe 4.1.1, Wiesbaden.

Statistisches Bundesamt (2016b): Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen 2014), Fachserie 14 Reihe 8.1, Wiesbaden.

Statistisches Bundesamt (2016c): Unternehmen und Arbeitsstätten, Gewerbeanzeigen, Fachserie 2 Reihe 5, Wiesbaden.

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Mittelstandsbericht 2012 – 2016102

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Herausgeber:

Niedersächsisches Ministerium

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Friedrichswall 1

30159 Hannover

www.mw.niedersachsen.de

Fotonachweis: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,

Arbeit und Verkehr; fotolia; ingimage

Stand: März 2017

Diese Broschüre darf, wie alle Publikationen der Niedersächsischen

Landesregierung, nicht zur Wahlkampfwerbung in Wahlkämpfen

verwendet werden.