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Mobilitätskonzepte und Stellplatzbedarf – ein Schlüssel zum Flächen- und Kostensparen im Wohnungsbau? Stefan Klug Verkehrsplanung – Grundlagen Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau Dr.Stefan Klug Referat für Stadtplanung und Bauordnung Verkehrsplanung Fachtagung – Mobilitätskonzepte, Stellplatzbedarf und -satzung 23.11.2018 (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München)

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Mobilitätskonzepte und Stellplatzbedarf – ein Schlüssel zum Flächen- und Kostensparen im Wohnungsbau?

Stefan KlugVerkehrsplanung – Grundlagen Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau

Dr.Stefan KlugReferat für Stadtplanung und BauordnungVerkehrsplanung

Fachtagung – Mobilitätskonzepte, Stellplatzbedarf und -satzung 23.11.2018 (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München)

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23.11.2018 Seite 2Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

Gliederung

Mobilitätskonzepte und Stellplatzbedarf – ein Schlüssel zum Flächen- und Kostensparen im Wohnungsbau ?

1. Ziele und Rechtsgrundlagen

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen für eine Stellplatzreduzierung

3. Erste Erfahrungen

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23.11.2018 Seite 3Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

1. Ziele und Rechtsgrundlagen

Ziele

● Trotz Wachstum zumindest gleichbleibender (fließender und ruhender) Kfz-Verkehr

● Kostengünstiger Mietwohnungsbau

● Wichtiges Rückgrat und Voraussetzung: gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr

● Teilweise problematisch: Kapazität der Verkehrsmittel in den Spitzenstunden), daher wichtiges Instrument Fahrradverkehr zu fördern (höhere Schlüssel für Fahrradabstellplätze gefordert)

● Außerdem: Förderung alternativer (auch elektrounterstützter) Verkehrsmittel („Umweltverbund“) und inter-/ multimodale Mobilität

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1. Ziele und Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen (1)● Stellplatzsatzung vom 19.12.2007 auf Grund Art. 47 BayBO:

Stellplatzschlüssel grundsätzlich 1:1, aber Abweichungen nach § 2 möglich (v.a. für geförderten Wohnungsbau)

● Stadtratsbeschluss „Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau“ vom 29.6.2016 (Vorlagen-Nr. 08-14/ V13593)

1. Geförderter Mietwohnungsbau (mit konkreten Schlüssel je Förderweg: 0,3 bis 0,8)

München Modell Miete 0,8 Stellplätze/ Wohnung

München Modell Genossenschaften 0,8 Stellplätze/ Wohnung

Einkommensorientierte Förderung (EOF) 0,6 Stellplätze/ Wohnung

Münchner Wohnungsbau (Belegung wie EOF) 0,6 Stellplätze/ Wohnung

Münchner Wohnungsbau (Spezielle Zielgruppen) 0,5 Stellplätze/ Wohnung

Münchner Wohnungsbau (intensiv betreute Wohnf.) 0,3 Stellplätze/ Wohnung

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1. Ziele und Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen (2)

Schlüssel wurde aufgrund des tatsächlichen Fahrzeugbesatzes aufgrund von stichprobenartigen Parkraumerhebungen in ausgewählten Gebieten ermittelt; Korrelation mit Einkommen konnte bestätigt werden

2. „plausibles Mobilitätskonzept“

(Absenkung bis auf 0,3 möglich; Grundvoraussetzungen werden im SR-Beschluss genannt, aber die notwendigen Bestandteile des Konzepts nur beispielhaft aufgeführt);

wichtig: auch kumulativ zu der Reduzierung im geförderten Mietwohnungsbau anwendbar

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2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

Verfahren

1. Schritt:Ermittlung des regulären Schlüssels unter Berücksichtigung einer möglichen Reduzierung aufgrund sozialem Wohnungsbau→ weniger Autos aufgrund geringerem Einkommen

2. Schritt:Ermittlung der zusätzlichen Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept („Mobilitätsfaktor“)

Mit einem Mobilitätskonzept für die künftigen Bewohner kann zusätzlich Einfluss auf dem Pkw-Besitz der Bewohner genommen werden, so dass der Schlüssel nach Nr. 1 b) zusätzlich reduziert werden kann.

→ Wird als Teil des Stellplatznachweis Bestandteil der Baugenehmigung

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2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

Beispiel:

Bauvorhaben mit 100 Wohnungen im München Modell Miete

1. Schritt: 100 WE x 0,8, d.h. 80 Stellplätze 2. Schritt: weitere Reduzierung „aufgrund Mobilitätskonzept“ auf 0,8 (Mobilitätsfaktor 0,8)

→ 0,8 x 0,8 = 0,64, d.h. es müssen lediglich 64 Stellplätze gebaut werden;

es werden20 Stellplätze wegen geförderten Mietwohnungsbau und weitere16 (80 minus 64) aufgrund des Mobilitätskonzepts erlassen !

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2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

Grundvoraussetzungen an Lage, Umfeld und Stellplatzeigentum

● mind. 10 WE

● Gute ÖV-Erschließung (U-Bahn/ S-Bahn: 600 m bzw. Bus/Tram: 400 m)

● Gute Nahversorgung (Lebensmittel/ Bäcker in max.600 m)

● Gute Bedingungen für Nahmobilität(z.B. Radwege, Aufenthaltsqualität, Fußwege etc.)

● Stellplätze verbleiben im Gemeinschaftseigentum

Foto: LHM (Nagy)

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Beispiel: Planerische Darstellgung der Erfüllung der Mindestanforderungen

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

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Mindestanforderungen (für MF 0,8)

Bessere Bedingungen fürs Fahrrad:

● Schaffung von 1 Abstellplatz/ 30 qm Wohnfläche(anstelle der Mindestanforderung von 1:40 nach Fahrradabstellplatzsatzung – FabS)

Bereitstellung Sharing-Angebote (Fläche und gem. Fahrzeuge) :

● Fläche = 6 m² je 10 WE, aber mind. 12 m²

→ Realisierung in der Tiefgarage oder in anderen überdachten Bereichen der Wohnanlage möglich;

● Fahrzeuge: Mind. bedarfsgerechte Anzahl von gemeinsamen Transportfahrrädern, aber mindestens eins (Lastenfahrrad, Lastenpedelecs und/ oder Fahrradanhänger),

Bei Bedarf: Car-Sharing

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

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Zusätzliche Anforderungen (für MF < 0,8)

Mehr Sharing Fläche:Statt der statischen Regelung nun20 % des Flächengewinns durch die aufgrund des Mobilitätskonzepts wegfallenden Stellplätze(es soll genügend Gemeinschaftsfläche auch bei möglicher späterer Ausweitung der Angebote zur Verfügung stehen)

Schaffung zusätzlicher Flächen fürs Fahrrad:

Bei Absenkung des Faktors aufgrund Mobilitätskonzept je 0,1 soll die Bezugsgröße Wohnfläche (WF) um 1,25 m² sinken;diese Gemeinschaftsfläche dient dann entweder zum Abstellen privater Fahrräder oder von Gemeinschaftsfahrzeugen

(Beispiel: Stellplatzschlüssel aufgrund Mobilitätskonzept = 0,6 → Ausgangsgröße bei 0,8 = 30 qm → Reduzierung der Bezugsgröße um 2 x 1,25 m,² = 2,5 qm (von 0,8 auf 0,6) → Verpflichtung zur Errichtung der Fläche steigt auf 1 Fahrrad pro 27,5 qm WF)

Zusatzfläche kann auch für zusätzliche Gemeinschaftsangebote genutzt werden

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

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23.11.2018 Seite 12Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

Zusätzliche Anforderungen (für MF < 0,8)

Optionen/ Wahlpflichtbestandteile:

(je nach Umfang der Reduzierung eine oder mehrere zu erfüllen):

● Angebot von Leihfahrrädern (v.a. für Besucher)

● Fahrradservice (Reparaturraum bzw. Fahrradservice- station) ● Ermöglichung zentraler Paketzustellung

● Bereitstellung einer übertragbaren ÖV-Ticket

● Sonstige eigene Angebote

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

Fotos: SWM/ MVG

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23.11.2018 Seite 13Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

Zusammenfassung

Mobilitätskonzepte – unterschiedlicher Umfang

● Erfüllung Mindestanforderungen: Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept bis zu 0,8 keine Sicherungsmaßnahmen nötig (Nachrüstpflicht) → geplant: i.d.R. Beurteilung durch die Baugenehmigungsbehörde LBK (HA IV)

● Erfüllung zusätzliche Anforderungen: Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept bis zu 0,3 möglich → Beurteilung durch die Verkehrsplanung (HA I/3)

Foto: LHM (Nagy)

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23.11.2018 Seite 14Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

Anforderungen

Verpflichtungserklärung bzw.

(bei Quartiersentwicklungen) dauerhaft gesicherte Beteiligung an einem quartiersweiten Mobilitätskonzept

● Verbleib im Gemeinschaftseigentum

● Mitteilung von Änderungen

● Regelmäßiger Erfahrungsbericht und Mitteilung von Daten (Kfz-Besitz, Bewohner, HH.größen)

● Mobilitätsmanagement (zur Gewährleistung der Information und Buchung der vorhandenen Angebote)

● Bekanntmachung der Besonderheit, das ein Teil der Bewohner kein eigenen Pkw besitzen darf

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

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Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bezeichnung Hauptabteilung – Vorname Name des Autors | TT.MM.JJJJ - Seite 15Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Dr. Stefan Klug HA I/3, Claudia Hiltl HA IV/10 – 27.06.2018 - Seite 15

Vorstellung Formblatt Mobilitätskonzept im Baugenehmigungsverfahren

Formular - Seite 1 Allgemeine Angaben

● Antragsdaten analog zum Bauantrag

● Mobilitätskonzept alsTeil des Stellplatznachweises wirdBestandteil der Baugenehmigung

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

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23.11.2018 Seite 16Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen

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23.11.2018 Seite 17Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

3. Erste Erfahrungen

Domagkpark (Schwabing Nord)

Initialzündung von Wohnungsbau-genossenschaft→ Konsortium

Von über 1500 Wohnungen haben ca. 12 % reduzierten Stellplatzschlüssel aufgrund Mobilitätskonzept beantragt

www.domagkpark.de

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23.11.2018 Seite 18Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

3. Erste Erfahrungen

Domagkpark

Offene „E-Mobilitätsstation“ der Genossenschaft WOGENO mit

• CarSharing (E und konv.)

• E-Bikes, -Lastenräder

• E-Roller

• Übertragbares ÖPNV-Ticket

• Nebenan: Gemeinnütziger Fahrrad-service

lt. Umfrage der TUM

• sinkt PKW-Besatz von 0,85 (vor Umzug) auf 0,75 Pkw/ HH

• Nutzen über die Hälfte der HH stations-gebundenes Car-Sharing

Fotos: Stefan Klug

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23.11.2018 Seite 19Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

3. Erste Erfahrungen

Prinz-Eugen-Park (ehem. Prinz-Eugen-Kaserne )

Bereits durch Grundstücksvergabe:

Mobilitätskonzept des Konsortiums enthält Leitlinien zur nachhaltigen Mobilität

• Weniger Privat-Pkw, mehr ÖPNV und Fahrrad

• Effizienter Parkraum

• Kurze Wege im Quartier

• Teilen Statt Besitzen

→ von rund 1450 Wohnungen haben rund 27 % reduzierten Stellplatzschlüssel auf Grundlage des Mobilitätskonzepts beantragt(ohne Öko-Siedlung)

http://www.prinzeugenpark.de

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23.11.2018 Seite 20Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

3. Erste Erfahrungen

Weitere Wohnungsbauvorhaben

• Neue Quartiersentwicklungen: Freiham

und Bayernkaserne→ Lösungen bereits auf B-Plan Ebene bzw. im Rahmen der städtischen Grundstücksvergabe angestrebt

• Weiterhin: bisher ca. 40 Anträge für Bauvorhaben zwischen 18 und 300 WE

• Genehmigte Schlüssel: 0,3 bis 0,9

• Lage: Ludwigsvorstadt bis Stadtrand (z.B. Lochhausen/ Riem)

• Umfasst alle Formen von geförderten, freifinanzierten und genossenschaftl.Mietwohnungsbau, Baugemeinschaften; selten Eigentum

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23.11.2018 Seite 21Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

Vorläufige Bilanz:● zusätzliche Reduzierung wird immer häufiger beantragt und in der Regel auch

gewährt;Flexibilisierung des regulären Schlüssels von 1:1 in der Wohnungswirtschaft mehr und mehr bekannt

Vorstellung des Formblatts an die Wohnungswirtschaft und Mobilitätsdienstleister am 27.06.2018:

● Problem Bauträgergeschäft : Tiefgarage im Gemeinschaftseigentum vs. Teilungserklärung

● Rechtssicherheit der Verpflichtungserklärung (v.a. Durchsetzung des Verzichts auf Autobesitz) ?

● Problem Evaluation (z.B. Dienstwagen)

● Vorschlag Differenzierung nach HH-größe und/oder Wohn-/ Eigentumsmodelle

● Zweifel an Wirtschaftlichkeit wegen zusätzlicher Flächenbereitstelluing

3. Erste Erfahrungen

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23.11.2018 Seite 22Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug

Kostenersparnis:

● Grund: Kostenersparnis, v.a. Sprungkosten bei 2. oder 3. TG-Ebene (v.a. wichtig bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften)

● Faustregel: Hälfte der Erspanis sollte sind Mobilitätskonzept fliessen (mind. 5000 €/ eingesparten Stellplatz)

Weitere Schritte:

● Evaluation der Eckdaten/ Nachweis des dauerhaften Funktionierens

● Außerhalb des klassischen Wohnungsbaus sind es noch Einzelfallentscheidungen:

● z.B. Gewerbe: Reduzierung, wenn Teilnahme am Programm „betriebliches Mobilitätsmanagement“ der LHM/ RAW?

● z.B. Studentenwohnheime (z.Zt. 1 Stellpl. je 5 Betten, Flexibilisierung bei zusätzlichen Mobilitätsangeboten?)→ Standardisierung

● Einheitlicher Umgang mit dem Thema in Grundstücksvergabe und Bebauungsplanung

3. Erste Erfahrungen

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Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Stadtentwicklungsplanung – Verkehrsplanung – Georg Dunkel – 22.06.2018 Seite 23

Fußgängerzone Sendlinger Straße

Vielen DankVielen DankFragen, Anregungen, ….?Fragen, Anregungen, ….?