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Mobilitätskonzepte und Stellplatzbedarf – ein Schlüssel zum Flächen- und Kostensparen im Wohnungsbau?
Stefan KlugVerkehrsplanung – Grundlagen Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau
Dr.Stefan KlugReferat für Stadtplanung und BauordnungVerkehrsplanung
Fachtagung – Mobilitätskonzepte, Stellplatzbedarf und -satzung 23.11.2018 (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München)
23.11.2018 Seite 2Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Gliederung
Mobilitätskonzepte und Stellplatzbedarf – ein Schlüssel zum Flächen- und Kostensparen im Wohnungsbau ?
1. Ziele und Rechtsgrundlagen
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen für eine Stellplatzreduzierung
3. Erste Erfahrungen
23.11.2018 Seite 3Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
1. Ziele und Rechtsgrundlagen
Ziele
● Trotz Wachstum zumindest gleichbleibender (fließender und ruhender) Kfz-Verkehr
● Kostengünstiger Mietwohnungsbau
● Wichtiges Rückgrat und Voraussetzung: gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
● Teilweise problematisch: Kapazität der Verkehrsmittel in den Spitzenstunden), daher wichtiges Instrument Fahrradverkehr zu fördern (höhere Schlüssel für Fahrradabstellplätze gefordert)
● Außerdem: Förderung alternativer (auch elektrounterstützter) Verkehrsmittel („Umweltverbund“) und inter-/ multimodale Mobilität
23.11.2018 Seite 4Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
1. Ziele und Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen (1)● Stellplatzsatzung vom 19.12.2007 auf Grund Art. 47 BayBO:
Stellplatzschlüssel grundsätzlich 1:1, aber Abweichungen nach § 2 möglich (v.a. für geförderten Wohnungsbau)
● Stadtratsbeschluss „Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau“ vom 29.6.2016 (Vorlagen-Nr. 08-14/ V13593)
1. Geförderter Mietwohnungsbau (mit konkreten Schlüssel je Förderweg: 0,3 bis 0,8)
München Modell Miete 0,8 Stellplätze/ Wohnung
München Modell Genossenschaften 0,8 Stellplätze/ Wohnung
Einkommensorientierte Förderung (EOF) 0,6 Stellplätze/ Wohnung
Münchner Wohnungsbau (Belegung wie EOF) 0,6 Stellplätze/ Wohnung
Münchner Wohnungsbau (Spezielle Zielgruppen) 0,5 Stellplätze/ Wohnung
Münchner Wohnungsbau (intensiv betreute Wohnf.) 0,3 Stellplätze/ Wohnung
23.11.2018 Seite 5Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
1. Ziele und Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen (2)
Schlüssel wurde aufgrund des tatsächlichen Fahrzeugbesatzes aufgrund von stichprobenartigen Parkraumerhebungen in ausgewählten Gebieten ermittelt; Korrelation mit Einkommen konnte bestätigt werden
2. „plausibles Mobilitätskonzept“
(Absenkung bis auf 0,3 möglich; Grundvoraussetzungen werden im SR-Beschluss genannt, aber die notwendigen Bestandteile des Konzepts nur beispielhaft aufgeführt);
wichtig: auch kumulativ zu der Reduzierung im geförderten Mietwohnungsbau anwendbar
23.11.2018 Seite 6Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
Verfahren
1. Schritt:Ermittlung des regulären Schlüssels unter Berücksichtigung einer möglichen Reduzierung aufgrund sozialem Wohnungsbau→ weniger Autos aufgrund geringerem Einkommen
2. Schritt:Ermittlung der zusätzlichen Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept („Mobilitätsfaktor“)
Mit einem Mobilitätskonzept für die künftigen Bewohner kann zusätzlich Einfluss auf dem Pkw-Besitz der Bewohner genommen werden, so dass der Schlüssel nach Nr. 1 b) zusätzlich reduziert werden kann.
→ Wird als Teil des Stellplatznachweis Bestandteil der Baugenehmigung
23.11.2018 Seite 7Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
Beispiel:
Bauvorhaben mit 100 Wohnungen im München Modell Miete
1. Schritt: 100 WE x 0,8, d.h. 80 Stellplätze 2. Schritt: weitere Reduzierung „aufgrund Mobilitätskonzept“ auf 0,8 (Mobilitätsfaktor 0,8)
→ 0,8 x 0,8 = 0,64, d.h. es müssen lediglich 64 Stellplätze gebaut werden;
es werden20 Stellplätze wegen geförderten Mietwohnungsbau und weitere16 (80 minus 64) aufgrund des Mobilitätskonzepts erlassen !
23.11.2018 Seite 8Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
Grundvoraussetzungen an Lage, Umfeld und Stellplatzeigentum
● mind. 10 WE
● Gute ÖV-Erschließung (U-Bahn/ S-Bahn: 600 m bzw. Bus/Tram: 400 m)
● Gute Nahversorgung (Lebensmittel/ Bäcker in max.600 m)
● Gute Bedingungen für Nahmobilität(z.B. Radwege, Aufenthaltsqualität, Fußwege etc.)
● Stellplätze verbleiben im Gemeinschaftseigentum
Foto: LHM (Nagy)
23.11.2018 Seite 9Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Beispiel: Planerische Darstellgung der Erfüllung der Mindestanforderungen
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
23.11.2018 Seite 10Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Mindestanforderungen (für MF 0,8)
Bessere Bedingungen fürs Fahrrad:
● Schaffung von 1 Abstellplatz/ 30 qm Wohnfläche(anstelle der Mindestanforderung von 1:40 nach Fahrradabstellplatzsatzung – FabS)
Bereitstellung Sharing-Angebote (Fläche und gem. Fahrzeuge) :
● Fläche = 6 m² je 10 WE, aber mind. 12 m²
→ Realisierung in der Tiefgarage oder in anderen überdachten Bereichen der Wohnanlage möglich;
● Fahrzeuge: Mind. bedarfsgerechte Anzahl von gemeinsamen Transportfahrrädern, aber mindestens eins (Lastenfahrrad, Lastenpedelecs und/ oder Fahrradanhänger),
Bei Bedarf: Car-Sharing
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
23.11.2018 Seite 11Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Zusätzliche Anforderungen (für MF < 0,8)
Mehr Sharing Fläche:Statt der statischen Regelung nun20 % des Flächengewinns durch die aufgrund des Mobilitätskonzepts wegfallenden Stellplätze(es soll genügend Gemeinschaftsfläche auch bei möglicher späterer Ausweitung der Angebote zur Verfügung stehen)
Schaffung zusätzlicher Flächen fürs Fahrrad:
Bei Absenkung des Faktors aufgrund Mobilitätskonzept je 0,1 soll die Bezugsgröße Wohnfläche (WF) um 1,25 m² sinken;diese Gemeinschaftsfläche dient dann entweder zum Abstellen privater Fahrräder oder von Gemeinschaftsfahrzeugen
(Beispiel: Stellplatzschlüssel aufgrund Mobilitätskonzept = 0,6 → Ausgangsgröße bei 0,8 = 30 qm → Reduzierung der Bezugsgröße um 2 x 1,25 m,² = 2,5 qm (von 0,8 auf 0,6) → Verpflichtung zur Errichtung der Fläche steigt auf 1 Fahrrad pro 27,5 qm WF)
Zusatzfläche kann auch für zusätzliche Gemeinschaftsangebote genutzt werden
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
23.11.2018 Seite 12Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Zusätzliche Anforderungen (für MF < 0,8)
Optionen/ Wahlpflichtbestandteile:
(je nach Umfang der Reduzierung eine oder mehrere zu erfüllen):
● Angebot von Leihfahrrädern (v.a. für Besucher)
● Fahrradservice (Reparaturraum bzw. Fahrradservice- station) ● Ermöglichung zentraler Paketzustellung
● Bereitstellung einer übertragbaren ÖV-Ticket
● Sonstige eigene Angebote
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
Fotos: SWM/ MVG
23.11.2018 Seite 13Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
Zusammenfassung
Mobilitätskonzepte – unterschiedlicher Umfang
● Erfüllung Mindestanforderungen: Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept bis zu 0,8 keine Sicherungsmaßnahmen nötig (Nachrüstpflicht) → geplant: i.d.R. Beurteilung durch die Baugenehmigungsbehörde LBK (HA IV)
● Erfüllung zusätzliche Anforderungen: Reduzierung aufgrund Mobilitätskonzept bis zu 0,3 möglich → Beurteilung durch die Verkehrsplanung (HA I/3)
Foto: LHM (Nagy)
23.11.2018 Seite 14Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Anforderungen
Verpflichtungserklärung bzw.
(bei Quartiersentwicklungen) dauerhaft gesicherte Beteiligung an einem quartiersweiten Mobilitätskonzept
● Verbleib im Gemeinschaftseigentum
● Mitteilung von Änderungen
● Regelmäßiger Erfahrungsbericht und Mitteilung von Daten (Kfz-Besitz, Bewohner, HH.größen)
● Mobilitätsmanagement (zur Gewährleistung der Information und Buchung der vorhandenen Angebote)
● Bekanntmachung der Besonderheit, das ein Teil der Bewohner kein eigenen Pkw besitzen darf
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bezeichnung Hauptabteilung – Vorname Name des Autors | TT.MM.JJJJ - Seite 15Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Dr. Stefan Klug HA I/3, Claudia Hiltl HA IV/10 – 27.06.2018 - Seite 15
Vorstellung Formblatt Mobilitätskonzept im Baugenehmigungsverfahren
Formular - Seite 1 Allgemeine Angaben
● Antragsdaten analog zum Bauantrag
● Mobilitätskonzept alsTeil des Stellplatznachweises wirdBestandteil der Baugenehmigung
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
23.11.2018 Seite 16Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
2. Verfahren, Voraussetzungen und Anforderungen
23.11.2018 Seite 17Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
3. Erste Erfahrungen
Domagkpark (Schwabing Nord)
Initialzündung von Wohnungsbau-genossenschaft→ Konsortium
Von über 1500 Wohnungen haben ca. 12 % reduzierten Stellplatzschlüssel aufgrund Mobilitätskonzept beantragt
www.domagkpark.de
23.11.2018 Seite 18Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
3. Erste Erfahrungen
Domagkpark
Offene „E-Mobilitätsstation“ der Genossenschaft WOGENO mit
• CarSharing (E und konv.)
• E-Bikes, -Lastenräder
• E-Roller
• Übertragbares ÖPNV-Ticket
• Nebenan: Gemeinnütziger Fahrrad-service
lt. Umfrage der TUM
• sinkt PKW-Besatz von 0,85 (vor Umzug) auf 0,75 Pkw/ HH
• Nutzen über die Hälfte der HH stations-gebundenes Car-Sharing
Fotos: Stefan Klug
23.11.2018 Seite 19Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
3. Erste Erfahrungen
Prinz-Eugen-Park (ehem. Prinz-Eugen-Kaserne )
Bereits durch Grundstücksvergabe:
Mobilitätskonzept des Konsortiums enthält Leitlinien zur nachhaltigen Mobilität
• Weniger Privat-Pkw, mehr ÖPNV und Fahrrad
• Effizienter Parkraum
• Kurze Wege im Quartier
• Teilen Statt Besitzen
→ von rund 1450 Wohnungen haben rund 27 % reduzierten Stellplatzschlüssel auf Grundlage des Mobilitätskonzepts beantragt(ohne Öko-Siedlung)
http://www.prinzeugenpark.de
23.11.2018 Seite 20Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
3. Erste Erfahrungen
Weitere Wohnungsbauvorhaben
• Neue Quartiersentwicklungen: Freiham
und Bayernkaserne→ Lösungen bereits auf B-Plan Ebene bzw. im Rahmen der städtischen Grundstücksvergabe angestrebt
• Weiterhin: bisher ca. 40 Anträge für Bauvorhaben zwischen 18 und 300 WE
• Genehmigte Schlüssel: 0,3 bis 0,9
• Lage: Ludwigsvorstadt bis Stadtrand (z.B. Lochhausen/ Riem)
• Umfasst alle Formen von geförderten, freifinanzierten und genossenschaftl.Mietwohnungsbau, Baugemeinschaften; selten Eigentum
23.11.2018 Seite 21Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Vorläufige Bilanz:● zusätzliche Reduzierung wird immer häufiger beantragt und in der Regel auch
gewährt;Flexibilisierung des regulären Schlüssels von 1:1 in der Wohnungswirtschaft mehr und mehr bekannt
Vorstellung des Formblatts an die Wohnungswirtschaft und Mobilitätsdienstleister am 27.06.2018:
● Problem Bauträgergeschäft : Tiefgarage im Gemeinschaftseigentum vs. Teilungserklärung
● Rechtssicherheit der Verpflichtungserklärung (v.a. Durchsetzung des Verzichts auf Autobesitz) ?
● Problem Evaluation (z.B. Dienstwagen)
● Vorschlag Differenzierung nach HH-größe und/oder Wohn-/ Eigentumsmodelle
● Zweifel an Wirtschaftlichkeit wegen zusätzlicher Flächenbereitstelluing
3. Erste Erfahrungen
23.11.2018 Seite 22Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/3 – Stefan Klug
Kostenersparnis:
● Grund: Kostenersparnis, v.a. Sprungkosten bei 2. oder 3. TG-Ebene (v.a. wichtig bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften)
● Faustregel: Hälfte der Erspanis sollte sind Mobilitätskonzept fliessen (mind. 5000 €/ eingesparten Stellplatz)
Weitere Schritte:
● Evaluation der Eckdaten/ Nachweis des dauerhaften Funktionierens
● Außerhalb des klassischen Wohnungsbaus sind es noch Einzelfallentscheidungen:
● z.B. Gewerbe: Reduzierung, wenn Teilnahme am Programm „betriebliches Mobilitätsmanagement“ der LHM/ RAW?
● z.B. Studentenwohnheime (z.Zt. 1 Stellpl. je 5 Betten, Flexibilisierung bei zusätzlichen Mobilitätsangeboten?)→ Standardisierung
● Einheitlicher Umgang mit dem Thema in Grundstücksvergabe und Bebauungsplanung
3. Erste Erfahrungen
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Stadtentwicklungsplanung – Verkehrsplanung – Georg Dunkel – 22.06.2018 Seite 23
Fußgängerzone Sendlinger Straße
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