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32 RubRik 3  |  15 #15 Standpunkt: Mögliche Folgen des neuen ausbaukorridors für Windanlagen im eeG 2014 Laut dem Bundesverband WindEnergie (BWE) wurden im Jahr 2014 Windan- lagen mit 4750 MW installierter Ka- pazität angeschlossen. Das waren fast doppelt so viele Windanlagen wie vom BWE im Voraus geschätzt, insbesonde- re aber wie von der Bundesregierung im EEG 2014 festgeschrieben. Dabei hatte letztere den neuen Ausbaukorri- dor für Windanlagen mit 2400-2600 MW bereits sehr großzügig bemessen – seit 2009 waren lediglich etwa 2000 MW installierte Leistung pro Jahr ans Netz gegangen. Es ging also hier bereits um eine Steigerung von 25%. Alles andere als der im EEG definierte Aus- baukorridor führt zu einem nicht mehr ko- ordinierten, lediglich quantitativen Zubau von Windanlagen und gefährdet Ökolo- gie, Ökonomie und Infrastruktur gleicher- maßen. Insbesondere die Netzinfrastruk- tur kann mit dem überschnellen Ausbau von Windanlagen dann nicht mehr Schritt halten. Angesichts dieser Tatsachen ver- wunderte es nicht, dass die Abgeordneten Dr. Pfeiffer und Fuchs MdB in einer ge- meinsamen Pressemitteilung Ende Januar dieses Jahres bereits festhielten, dass die „Fehlsteuerung im EEG zu einer Mehrbe- lastung der Stromkunden von mindestens einer Viertelmilliarde Euro“ führe – und zwar ohne die steigenden Netz- und Sys- temkosten einzurechnen. Bahnt sich hier eine Kopie der Überförde- rung bei der PV vor wenigen Jahren an, die zugleich deren weitgehendes Produk- tions-Ende in Deutschland einläutete? Die Überförderung ist bereits offensichtlich: Seit 1991 ist die Vergütung für wind- onshore fast unverändert (siehe Abb. 1). Die sehr hohe Vergütung in einem Zins- umfeld von fast null Prozent ist aber ein wesentlicher Treiber des überproportio- nalen Ausbaus. Neben dem Anlagenher- steller verdienen die Grundstücksver- pächter wie auch die Projektentwickler zweistellige Renditen und es bleiben für den Anlagenbetreiber am Ende der Kette immer noch 5-8%. Nicht nur Versicherungen und Hedge- Fonds sichern sich hier folglich langfris- tige sichere Einnahmen. Auch ausländi- sche Investoren entdecken die deutschen Vergütungssätze in einem System des unantastbaren „Vertrauensschutzes“ auf Kosten des deutschen Stromabnehmers für sich. Die soziale Frage hierzu ist inzwi- schen vielfach thematisiert, aber ungelöst, eher sogar politisch tabuisiert worden. Die Verärgerung der Abgeordneten ist deshalb nur zu verständlich, insbesondere da mit den Versprechungen der Branche eine Vergütungsabsenkung im Falle einer Überschreitung des Ausbaukorridors ein- herging. Diese ist aber erst 2016 vorgese- hen und wird gering ausfallen. Sie dürfte die Fortschritte im Preisgefüge der billiger gewordenen Windanlagen nicht nachteilig treffen. Besonders verärgern muss hierbei, wenn mit dem Hinweis auf Nachhol- und Vorzieheffekte schon Anfang 2015 eine er- neute erhebliche Überschreitung des Aus- baukorridors angekündigt wird. Welchen Sinn haben dann das EEG 2014 und der beschlossene Ausbaukorridor? Hinzu kommt der wachsende politische Druck auf Kommunen immer weitere Flä- chen für Windanlagen zur Verfügung zu stellen, so etwa im KlimaSchutzPlan NRW oder im Koalitionsvertrag für Schleswig- Holstein. Wer sich als Kommune schwer- tut – wie aus Gründen des Lärm- oder Na- turschutzes – trägt sehr schnell das Image eines Klimaleugners. Doch dieser Druck könnte nach hinten losgehen. Aufgrund der mit dem überproportional hohen, überschnellen Ausbau zusammenhängen- den Schwierigkeiten der Netzstabilität und Kosten gab es schon 2014 kein erkennba- res öffentliches Interesse mehr, Windanla- gen zu genehmigen bzw. zu errichten. Die Kommunen werden kaum noch veranlasst werden können weitere Flächen für Wind- kraft auszuweisen, zumal schon viele freie Flächen für die nächsten Jahre feststehen. Es fragt sich, warum die Kommunen nicht im Rahmen ihres kommunalen Selbstbe- stimmungsrechts das Ansinnen der Poli- tik generell zurückweisen und die Bürger wieder mehr in die Entscheidungen ein- beziehen. Denn diese müssen letztlich mit den Windparks in ihrer Nachbarschaft leben wollen. Vergütungen Windenergie an Land (fortgeschrieben bei theoretischer Weitergeltung des jeweiligen EEG) Y-Achse: ct/kWh (Anfangsvergütung) 0 1 2 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 3 4 5 6 7 8 9 10 StrEG (durchschnittliche Einspeisevergütung) EEG 2000 EEG 2004 EEG 2009 EEG 2012 EEG 2014 (Ref-E), Zielkorridor, anzulegender Wert tatsächlich (jew. zum 1.1.d.Jahres) tatsächlich (jew. zum 1.1.d.Jahres) Abb. 1: XXX (Quelle: XXX)

Mögliche Folgen des neuen Ausbaukorridors für Windanlagen im EEG 2014

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Laut dem Bundesverband WindEnergie(BWE) wurden im Jahr 2014 Windanlagenmit 4750 MW installierter Kapazität angeschlossen. Das waren fastdoppelt so viele Windanlagen wie vomBWE im Voraus geschätzt, insbesondereaber wie von der Bundesregierungim EEG 2014 festgeschrieben. Dabeihatte letztere den neuen Ausbaukorridorfür Windanlagen mit 2400-2600MW bereits sehr großzügig bemessen– seit 2009 waren lediglich etwa 2000MW installierte Leistung pro Jahr ansNetz gegangen. Es ging also hier bereitsum eine Steigerung von 25%.

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    RubRik

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    RubRik

    #15

    Standpunkt: Mgliche Folgen des neuen ausbaukorridors fr Windanlagen im eeG 2014

    Laut dem Bundesverband WindEnergie (BWE) wurden im Jahr 2014 Windan-lagen mit 4750 MW installierter Ka-pazitt angeschlossen. Das waren fast doppelt so viele Windanlagen wie vom BWE im Voraus geschtzt, insbesonde-re aber wie von der Bundesregierung im EEG 2014 festgeschrieben. Dabei hatte letztere den neuen Ausbaukorri-dor fr Windanlagen mit 2400-2600 MW bereits sehr grozgig bemessen seit 2009 waren lediglich etwa 2000 MW installierte Leistung pro Jahr ans Netz gegangen. Es ging also hier bereits um eine Steigerung von 25%.

    Alles andere als der im EEG definierte Aus-baukorridor fhrt zu einem nicht mehr ko-ordinierten, lediglich quantitativen Zubau von Windanlagen und gefhrdet kolo-gie, konomie und Infrastruktur gleicher-maen. Insbesondere die Netzinfrastruk-tur kann mit dem berschnellen Ausbau von Windanlagen dann nicht mehr Schritt halten. Angesichts dieser Tatsachen ver-wunderte es nicht, dass die Abgeordneten Dr. Pfeiffer und Fuchs MdB in einer ge-meinsamen Pressemitteilung Ende Januar

    dieses Jahres bereits festhielten, dass die Fehlsteuerung im EEG zu einer Mehrbe-lastung der Stromkunden von mindestens einer Viertelmilliarde Euro fhre und zwar ohne die steigenden Netz- und Sys-temkosten einzurechnen.

    Bahnt sich hier eine Kopie der berfrde-rung bei der PV vor wenigen Jahren an, die zugleich deren weitgehendes Produk-tions-Ende in Deutschland einlutete? Die berfrderung ist bereits offensichtlich: Seit 1991 ist die Vergtung fr wind-onshore fast unverndert (siehe Abb. 1). Die sehr hohe Vergtung in einem Zins-umfeld von fast null Prozent ist aber ein wesentlicher Treiber des berproportio-nalen Ausbaus. Neben dem Anlagenher-steller verdienen die Grundstcksver-pchter wie auch die Projektentwickler zweistellige Renditen und es bleiben fr den Anlagenbetreiber am Ende der Kette immer noch 5-8%.

    Nicht nur Versicherungen und Hedge-Fonds sichern sich hier folglich langfris-tige sichere Einnahmen. Auch auslndi-sche Investoren entdecken die deutschen Vergtungsstze in einem System des

    unantastbaren Vertrauensschutzes auf Kosten des deutschen Stromabnehmers fr sich. Die soziale Frage hierzu ist inzwi-schen vielfach thematisiert, aber ungelst, eher sogar politisch tabuisiert worden.

    Die Verrgerung der Abgeordneten ist deshalb nur zu verstndlich, insbesondere da mit den Versprechungen der Branche eine Vergtungsabsenkung im Falle einer berschreitung des Ausbaukorridors ein-herging. Diese ist aber erst 2016 vorgese-hen und wird gering ausfallen. Sie drfte die Fortschritte im Preisgefge der billiger gewordenen Windanlagen nicht nachteilig treffen. Besonders verrgern muss hierbei, wenn mit dem Hinweis auf Nachhol- und Vorzieheffekte schon Anfang 2015 eine er-neute erhebliche berschreitung des Aus-baukorridors angekndigt wird. Welchen Sinn haben dann das EEG 2014 und der beschlossene Ausbaukorridor?

    Hinzu kommt der wachsende politische Druck auf Kommunen immer weitere Fl-chen fr Windanlagen zur Verfgung zu stellen, so etwa im KlimaSchutzPlan NRW oder im Koalitionsvertrag fr Schleswig-Holstein. Wer sich als Kommune schwer-tut wie aus Grnden des Lrm- oder Na-turschutzes trgt sehr schnell das Image eines Klimaleugners. Doch dieser Druck knnte nach hinten losgehen. Aufgrund der mit dem berproportional hohen, berschnellen Ausbau zusammenhngen-den Schwierigkeiten der Netzstabilitt und Kosten gab es schon 2014 kein erkennba-res ffentliches Interesse mehr, Windanla-gen zu genehmigen bzw. zu errichten. Die Kommunen werden kaum noch veranlasst werden knnen weitere Flchen fr Wind-kraft auszuweisen, zumal schon viele freie Flchen fr die nchsten Jahre feststehen. Es fragt sich, warum die Kommunen nicht im Rahmen ihres kommunalen Selbstbe-stimmungsrechts das Ansinnen der Poli-tik generell zurckweisen und die Brger wieder mehr in die Entscheidungen ein-beziehen. Denn diese mssen letztlich mit den Windparks in ihrer Nachbarschaft leben wollen.

    Vergtungen Windenergie an Land(fortgeschrieben bei theoretischer Weitergeltung des jeweiligen EEG)

    Y-Achse: ct/kWh (Anfangsvergtung)

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    EEG 2000 EEG 2004

    EEG 2009 EEG 2012

    EEG 2014 (Ref-E), Zielkorridor, anzulegender Wert

    tatschlich (jew. zum 1.1.d.Jahres)

    tatschlich (jew. zum 1.1.d.Jahres)

    Abb. 1: XXX (Quelle: XXX)

  • RubRik

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    RubRik

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    #15

    Dazu gehrt dann auch eine qualitative Be-trachtung, die besagt, dass Windanlagen wenn berhaupt nur dann zweckmig sind, wenn ihre Errichtung auch kologisch Sinn macht. Und das ist derzeit nicht mehr

    der Fall, weil der Ausbau von Windanla-gen kontrr zum EU-Emissionshandel wirkt. Ein Umstand, auf den u.a. Prof. von Weizs-cker, Prof. Sinn sowie zuletzt Winand von Petersdorff hingewiesen haben.

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