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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 1 von 12
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Giemsa-Lösung
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Verwendung als Laborreagenz.
Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
MORPHISTO GmbHFirmenname:
Straße: Weismüllerstr. 45
Ort: D-60314 Frankfurt am Main
Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64
http://www.morphisto.deInternet:
Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2
Akute Toxizität: Akut Tox. 3
Akute Toxizität: Akut Tox. 3
Akute Toxizität: Akut Tox. 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 1
Gefahrenhinweise:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Giftig bei Verschlucken.
Giftig bei Hautkontakt.
Giftig bei Einatmen.
Schädigt die Organe.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungMethanol; Methylalkohol
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
H370 Schädigt die Organe.
Gefahrenhinweise
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
mailto:[email protected]://http://www.morphisto.de
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P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P235 Kühl halten.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Sicherheitshinweise
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher
Gemische möglich.
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
GHS-Einstufung
35 - < 40 %67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
200-659-6 603-001-00-X 01-2119433307-44
Flam. Liq. 2, Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, STOT SE 1; H225 H331 H311 H301 H370
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59
(REACH).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Allgemeine Hinweise
@1501.B015819 Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten . Gegebenenfalls
Sauerstoffbeatmung. Keine direkte Atemspende durch den Ersthelfer. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei
Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B. Auxiloson-, Pulmicort-Dosieraerosol. (Auxiloson und
Pulmicort sind registrierte Warenzeichen.)
Nach Einatmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Sofort Arzt
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol)
Nach Verschlucken
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trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen
Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei
auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
siehe Kapitel 2 und 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
@1501.B015511 Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Rückzündung auf große Entfernung möglich.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2).
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Explosions- und Brandgase nicht
einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Den betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen.
@1501.B150087 Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Einen Pressluftatmer immer dann verwenden, wenn die Möglichkeit eines unkontrollierten Austretens besteht ,
das Ausmaß der Exposition nicht bekannt ist oder in Situationen, unter denen luftfilternde Atemschutzgeräte
keinen ausreichenden Schutz bieten.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen
oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder
Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
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Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .
Abzug verwenden (Labor).
Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Persönliche Schutzausrüstung (Siehe Abschnitt 8.)
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Im
Dampfraum geschlossener Systeme können sich brennbare Dämpfe ansammeln. @1501.B 015511 Erhitzen
führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718
Schutz- und Hygienemaßnahmen: Siehe Abschnitt 8.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten
und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Sicherstellen, dass Leckagen aufgefangen werden können (z.B. Auffangwannen oder Auffangflächen).
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe. Entzündbare feste Stoffe. Selbstentzündliche (pyrophore)
flüssige und feste Stoffe. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische. Stoffe und Gemische, die in Berührung
mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Entzündend
(oxidierend) wirkende feste Stoffe. Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische. Organische Peroxide. Nicht brennbare giftige Stoffe. Radioaktive
Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu
vermeiden.
Empfohlene Lagerungstemperatur: 15-25 °C
Schützen gegen: Frost. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 1.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2 (I)Glycerin56-81-5 200 E
4(II)200Methanol67-56-1 270
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.-
Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.
67-56-1 Methanol U30 mg/l c,bMethanol
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DNEL-/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 260 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, akut dermal systemisch 40 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 260 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 260 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 40 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 260 mg/m³
PNEC-Werte
BezeichnungCAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
Süßwasser 20,8 mg/l
Meerwasser 2,08 mg/l
Meerwasser (intermittierende Freisetzung) 1540 mg/l
Süßwassersediment 77 mg/kg
Meeressediment 7,7 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 100 mg/l
Boden 3,18 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .
Abzug verwenden (Labor).
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Vor der Handhabung des Produkts eine
Hautschutzcreme auftragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Stulpenhandschuhe aus Gummi.
Geeignetes Material:
Butylkautschuk. (0,5 mm)
(Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480 h)
Die einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich
daraus ergebenden Norm EN374 genügen.
Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung
Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren .
Handschutz
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Schutzkleidung. (flammhemmend)
Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .
Atemschutz ist erforderlich bei:
Unzureichender Belüftung.
Grenzwertüberschreitung
Geeignetes Atemschutzgerät: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel)
anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss
Isoliergerät benutzt werden!
Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von
Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Atemschutz
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
orange-rot
flüssigAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristischGeruch:
pH-Wert: 7-8
Zustandsänderungen
nicht bestimmtSchmelzpunkt:
Methanol: 64-65 °CSiedebeginn und Siedebereich:
Methanol: 12 °CFlammpunkt:
Weiterbrennbarkeit: Selbstunterhaltende Verbrennung
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher
Gemische möglich.
Explosionsgefahren
Methanol: 6 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:
Methanol: 36,5 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:
Methanol: 445 °CZündtemperatur:
nicht bestimmtZersetzungstemperatur:
keine/keiner
Brandfördernde Eigenschaften
Methanol: 128 hPaDampfdruck:
(bei 20 °C)
Dampfdruck:
(bei 50 °C)
Methanol: 535 hPa
Dichte (bei 20 °C): Ethanol: 0,8 g/cm³
Wasserlöslichkeit: mischbar.
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
mischbar.
nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:
Dyn. Viskosität: nicht bestimmt
Kin. Viskosität: nicht bestimmt
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Auslaufzeit: nicht bestimmt
Dampfdichte: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmtFestkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
@1002.B100142
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Aceton: Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Wasserstoffperoxid. Oxidationsmittel, stark. Bromtrifluorid.
Chloroform Difluordioxid. 2-Methyl-1,3-butadien(= Isopren). Nitriersäure. Nitromethan. Nitrosylchlorid
(Katalysator). Nitrosylperchlorat. Peroxomonoschwefelsäure
Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel. Starke Säure, Base.
10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2).
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
@1718.B017281
Akute Toxizität
Giftig bei Verschlucken.
Giftig bei Hautkontakt.
Giftig bei Einatmen.
ATEmix berechnet
ATE (oral) 109,9 mg/kg; ATE (dermal) 329,7 mg/kg; ATE (inhalativ Dampf) 3,30 mg/l; ATE (inhalativ Aerosol)
0,549 mg/l
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode
67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
ATE 100
mg/kgoral
ATE 300
mg/kgdermal
inhalativ Dampf ATE 3 mg/l
inhalativ Aerosol ATE 0,5 mg/l
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reiz- und Ätzwirkung
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
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Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Schädigt die Organe. (Methanol (vgl. Methylalkohol))
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
@1718.B017281
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Methanol (vgl. Methylalkohol)67-56-1
Akute Fischtoxizität 96 h ECHA DossierLC50 15400
mg/l
Lepomis macrochirus
Akute Algentoxizität 96 h ECHA DossierErC50 22000
mg/l
Pseudokirchnerella
subca
Akute
Crustaceatoxizität
48 h ECHA DossierEC50 18260
mg/l
Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
CAS-Nr. Bezeichnung
QuelleWertMethode d
Bewertung
Methanol (vgl. Methylalkohol)67-56-1
other guideline 76% 20 ECHA Dossier
Das Produkt ist biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log PowBezeichnungCAS-Nr.
67-56-1 -0,7Methanol (vgl. Methylalkohol)
@1718.B017281
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
@1718.B017281
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten! Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
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Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 9 von 12
zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und
prozessspezifisch durchzuführen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV/AVV:
Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt
160508 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in
Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in
Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall
160508
Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND
SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall
150110
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
METHANOL14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
314.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3+6.1
Klassifizierungscode: FT1
Sondervorschriften: 279
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
Beförderungskategorie: 2
336Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode: D/E
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
METHANOL
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3+6.1
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 10 von 12
FT1Klassifizierungscode:
279 802Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
METHANOL14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3+6.1
279Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
EmS: F-E, S-D
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
METHANOL14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
314.3. Transportgefahrenklassen:
II14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 3+6.1
Sondervorschriften: A104 A113
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L
Y341Passenger LQ:
Freigestellte Menge: E2
352IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
1 LIATA-Maximale Menge - Passenger:
364IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
60 LIATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Siehe Abschnitt 6-8
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht relevant
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 69: Methanol (vgl. Methylalkohol)
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
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Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 12 von 12
fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail )
SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act
SVHC: substance of very high concern
TRGS Technische Regeln fuerGefahrstoffe
TSCA: Toxic Substances Control Act
VOC: Volatile Organic Compounds
VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdender Stoffe
WGK: Wassergefaehrdungsklasse
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H331 Giftig bei Einatmen.
H370 Schädigt die Organe.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP): - Einstufungsverfahren:
Gesundheitsgefahren: Berechnungsmethode.
Umweltgefahren: Berechnungsmethode.
Physikalische Gefahren: Auf Basis von Prüfdaten und / oder berechnet und / oder geschätzt.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
4.2.3 de DE DE epos Gefahrstoff-Manager® 2020-02-14 11418.xxxxx_D-de.pdf 2020-02-14 DE181898469 STOFF_ART Z undefined 2016-09-06 2016-09-06 1,0 GefKommBau_ProduktStammID Giemsa-Lösung Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Verwendung als Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt. Manufacturer Hersteller DE MORPHISTO GmbH Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main GERMANY Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main GERMANY +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] http://www.morphisto.de Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 11418.xxxxx Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 331 Giftig bei Einatmen. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe. GHS02 Flamme GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS08 Gesundheitsgefahr DGR Gefahr 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 301+311+331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. 370 Schädigt die Organe. 210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. 235 Kühl halten. 260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 301+310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 308+311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 403+233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Methanol; Methylalkohol Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Glycerin 56-81-5 200-289-5 lt 65 60 % true true true false false true true 200 mg/m³ DFG, Y Flüssig liquid 295 290 °C 0.01 hPa 20 °C 1.264 g/cm³ Water -1.76 Acute LD50 Oral 12600 mg/kg Ratte. Acute LD50 Dermal gt 21900 mg/kg Ratte. Acute LC50 Inhalation(Vapour) 4 h gt 2.57 mg/l Ratte. ECHA Acute 54000 mg/l LC50 96 h Oncorhynchus mykiss Methanol (vgl. Methylalkohol) 67-56-1 603-001-00-X 200-659-6 01-2119433307-44 Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Acute Tox. 3 331 Giftig bei Einatmen. Acute Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe. lt 40 35 % true true true true false false true Eintrag 69 200 ml/m³ 270 mg/m³ DFG, EU, H, Y Methanol 30 mg/l U 1999-08-01 Professional Acute inhalation (local) 260 mg/m³ Professional Acute dermal (systemic) 40 mg/kg KG/d Professional Acute inhalation (systemic) 260 mg/m³ Professional Long-term inhalation (local) 260 mg/m³ Professional Long-term dermal (systemic) 40 mg/kg KG/d Professional Long-term inhalation (systemic) 260 mg/m³ Aquatic, freshwater 20.8 mg/l Aquatic, marine water 2.08 mg/l Aquatic, intermittent release 1540 mg/l Sediment, freshwater 77 mg/kg Sediment, marine water 7.7 mg/kg Sewage treatment plant (STP) 100 mg/l Soil 3.18 mg/kg Flüssig liquid 64.7 °C 6 Vol.-% 50 Vol.-% 129 hPa 20 °C 0.79 g/cm³ Water -0.7 Acute 15400 mg/l LC50 96 h Lepomis macrochirus ECHA Dossier Acute 18260 mg/l EC50 48 h Daphnia magna ECHA Dossier Acute 22000 mg/l ERC50 96 h Pseudokirchnerella subca ECHA Dossier Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). 76 % other guideline ECHA Dossier Das Produkt ist biologisch abbaubar. 20 d Giemsa's Färbemittel 51811-82-6 257-438-2 Eye Irrit. 2 319 Verursacht schwere Augenreizung. lt 1 % true true false false false false false Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59 (REACH). Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! @1501.B015819 Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Keine direkte Atemspende durch den Ersthelfer. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B. Auxiloson-, Pulmicort-Dosieraerosol. (Auxiloson und Pulmicort sind registrierte Warenzeichen.) Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Sofort Arzt hinzuziehen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen. siehe Kapitel 2 und 11. Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser. Wasservollstrahl. @1501.B015511 Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Rückzündung auf große Entfernung möglich. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid , Kohlendioxid (CO2). Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Den betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen. @1501.B150087 Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718 Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Einen Pressluftatmer immer dann verwenden, wenn die Möglichkeit eines unkontrollierten Austretens besteht, das Ausmaß der Exposition nicht bekannt ist oder in Situationen, unter denen luftfilternde Atemschutzgeräte keinen ausreichenden Schutz bieten. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Abzug verwenden (Labor). Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Persönliche Schutzausrüstung ( Siehe Abschnitt 8. ) Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Im Dampfraum geschlossener Systeme können sich brennbare Dämpfe ansammeln. @1501.B015511 Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718 Schutz- und Hygienemaßnahmen: Siehe Abschnitt 8. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Sicherstellen, dass Leckagen aufgefangen werden können (z.B. Auffangwannen oder Auffangflächen). Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe . Entzündbare feste Stoffe . Selbstentzündliche (pyrophore) flüssige und feste Stoffe . Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische . Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln . Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe . Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe . Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen . Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische . Organische Peroxide . Nicht brennbare giftige Stoffe. Radioaktive Stoffe . Ansteckungsgefährliche Stoffe . Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Empfohlene Lagerungstemperatur: 15-25 °C Schützen gegen: Frost. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit Siehe Abschnitt 1. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Abzug verwenden (Labor). Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. Atemschutz ist erforderlich bei: Unzureichender Belüftung. Grenzwertüberschreitung Geeignetes Atemschutzgerät: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133) Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden! Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166 Stulpenhandschuhe aus Gummi. Geeignetes Material: Butylkautschuk. (0,5 mm) ( Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480 h) Die einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen. Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren. Schutzkleidung. ( flammhemmend ) Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Vor der Handhabung des Produkts eine Hautschutzcreme auftragen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. flüssig liquid orange - rot charakteristisch 8 7 nicht bestimmt Methanol : 64-65 Methanol : 12 Methanol : 6 Methanol : 36,5 Methanol : 128 20 °C Methanol : 535 50 °C nicht bestimmt Ethanol : 0,8 20 °C nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt Dynamic nicht bestimmt Kinematic nicht bestimmt Flow time Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. keine/keiner mischbar. nicht bestimmt Es liegen keine Informationen vor. @1002.B100142 Aceton : Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Wasserstoffperoxid. Oxidationsmittel, stark. Bromtrifluorid. Chloroform Difluordioxid. 2-Methyl-1,3-butadien(= Isopren). Nitriersäure. Nitromethan. Nitrosylchlorid (Katalysator). Nitrosylperchlorat. Peroxomonoschwefelsäure Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Oxidationsmittel. Starke Säure , Base. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid , Kohlendioxid (CO2). Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. ATEmix Oral 109.9 mg/kg ATEmix Dermal 329.7 mg/kg ATEmix Inhalation(Vapour) 3.3 mg/l ATEmix Inhalation(Dust/Mist) 0.549 mg/l @1718.B017281 Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schädigt die Organe. (Methanol (vgl. Methylalkohol)) Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. @1718.B017281 @1718.B017281 Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. @1718.B017281 Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten! Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV/AVV: Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. 16 05 08 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall true 16 05 08 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall true 15 01 10 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall true true 1230 1230 1230 METHANOL METHANOL METHANOL METHANOL 3 FT1 3 3 II II II Siehe Abschnitt 6-8 false nicht relevant 3+6.1 3+6.1 3+6.1 D/E 1 L 2 336 279 802 F-E, S-D 1 L Eintrag 69: Methanol (vgl. Methylalkohol) Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. REACH 1907/2006 Anhang XVII, Nr. (Gemisch): 3 Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 11 und 12 MuSchG). Leichtentzündliche Flüssigkeiten 7b lt 80 % 5.2.5 Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ 2 Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 LGK 3 false Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 301 Giftig bei Verschlucken. 301+311+331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. 311 Giftig bei Hautkontakt. 331 Giftig bei Einatmen. 370 Schädigt die Organe. Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 331 Giftig bei Einatmen. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe. Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP): - Einstufungsverfahren : Gesundheitsgefahren: Berechnungsmethode. Umweltgefahren: Berechnungsmethode. Physikalische Gefahren: Auf Basis von Prüfdaten und / oder berechnet und / oder geschätzt . Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route CAS Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LOAEL: Lowest observed adverse effect level LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent NOAEL: No observed adverse effect level NOAEC: No observed adverse effect level NTP: National Toxicology Program N/A: not applicable OSHA: Occupational Safety and Health Administration PNEC: predicted no effect concentration PBT: Persistent bioaccumulative toxic RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail ) SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act SVHC: substance of very high concern TRGS Technische Regeln fuerGefahrstoffe TSCA: Toxic Substances Control Act VOC: Volatile Organic Compounds VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdender Stoffe WGK: Wassergefaehrdungsklasse 1,0 Rev. 1.0; 06.09.2016, Neuerstellung 2016-09-06