38
Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention am 8.06.13 in Bochum Referentin: Ursula Jonas Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks

Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen:

Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse

Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 8.06.13 in Bochum

Referentin: Ursula Jonas

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks

Page 2: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Gliederung

1.Warum werden Nachteilsausgleichsregelungen gebraucht?

2.Rechtliche Grundlagen für Nachteilsausgleiche

3.Wer benötigt Nachteilsausgleiche?

4.Wie nehmen Studierende Regelungen zum Nachteilsausgleich wahr?

5.Wie nutzen Studierende die Angebote zur Beratung?

6.Herausforderungen und Weiterarbeit

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Page 3: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

1. Warum werden Nachteilsausgleichsregelungen gebraucht?

3

Page 4: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Barrieren auf dem Weg zur Hochschule

• im Schulbereich: fehlende/nicht angemessene Nachteilsausgleiche in Prüfungen

• beim Hochschulzugang: fehlende /nicht ausreichende Nachteilsausgleichsregelungen für besondere Zugangsvoraussetzungen sowie für Auswahlverfahren

• Berufsfindung: fehlende oder nicht ausreichende Beratung für die Phase des biographischen Übergangs

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) 4

Page 5: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Barrieren in der Hochschule

• Studienstruktur: z.B. Vielzahl von studienbegleitenden Prüfungen, Anwesenheitspflicht

• Barrieren in den Köpfen• Barrieren in den Gebäuden • Barrieren in der Lehre• Fehlende oder nicht ausreichende

Finanzierung

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) 5

Page 6: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS) 6

Barrierefreiheit von Gebäuden/

Raumqualitäten und Raumausstattungen

Bedarf

Bedarf gedeckt/ teilweise gedeckt

Bedarf nicht gedeckt

Bauliche Grundausstattung

6% 74% 26%

Orientierungshilfen 5% 61% 39%

Hörverhältnisse / Akustik

7% 61% 38%

Ruhe- / Rückzugsräume

25% 23% 77%

Page 7: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS) 7

Bedarf an Begleitangeboten

BedarfBedarf gedeckt / teilweise gedeckt

Bedarf nicht

gedeckt

Studienassistenz 9% 49% 50%

Kommunikationsassistenz 0,5% 45% 54%

Textumsetzungsdienst 2% 35% 65%

Barrierefreiheit im Internet 4% 63% 37%

Angebot Mensen/Cafeterien

16% 36% 64%

Psychologische Beratung 33% 58% 42%

Page 8: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS) 8

Schwierigkeiten in der Studienführung gesamt

Irgendwelche Schwierigkeiten 88%

Keine Schwierigkeiten 12%

Zeitliche Vorgaben des Studiengangs 70%

Organisatorische Vorgaben des Studiengangs 61%

Lehr- und Prüfungssituation 63%

Praktika und Exkursionen 17%

Page 9: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

2. Rechtliche Grundlagen für Nachteilsausgleichsregelungen

9

Page 10: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

2. Behinderungsbegriff 2.1 Allgemeiner Behinderungsbegriff im deutschen Recht

10

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und damit ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

(§ 2 Abs. 1 SGB IX und § 3 BGG und viele Landesgleichstellungsgesetze)

Behinderung schließt chronische Krankheiten im Sinne von länger andauernden Krankheiten sowie chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf ein, sofern die betroffenen Personen dadurch

in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt werden.

Page 11: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

2.2 Behinderungsbegriff der UN-BRK

11

„[...] Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (einstellungs- und umweltbedingten) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

 

(Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), Artikel 1 und Präambel Punkt e)

 Umgang mit Beeinträchtigungen als Teil menschlicher Vielfalt„Behindert ist man nicht, behindert wird man.“Diversity-Ansatz der UN-BRK

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS)

Page 12: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

2.3 Art. 24 Abs. 5 UN-BRK

12

„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichbe-rechtigt mit andern Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“

Page 13: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

2.4 Grundgesetz (GG)

13

Keine Benachteiligung wegen einer Behinderung(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)

! Aber: keine Ableitung unmittelbarer Leistungsansprüche

Chancengleichheit in berufsbezogenen Prüfungen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1)

Anspruch auf Chancengleichheit im Hochschul-bereich unabhängig davon, ob im Gesetz oder in einer Prüfungsordnung Regelungen zum NTA vorhanden sind.

(nach Ennuschat s. Literaturliste)

Page 14: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

2.5 Hochschulrahmengesetz (HRG)

14

„Sie (= die Hochschulen) tragen dafür Sorge, dass behindert Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.“ (§ 2 Abs. 4 Satz 2 HRG)

„Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen.

(§ 16 Satz 4 HRG)

Forderung von fast alle Landeshochschulgesetzen übernommen

Konkrete Umsetzung in Prüfungs- und Studienordnungen (Satzungen der

Hochschulen, staatliche Rechtsverordnungen)

Page 15: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

„Dreischritt“

• Eine Behinderung/Beeinträchtigung liegt vor• Es besteht eine konkrete Wechselwirkung

zwischen individueller Behinderung und z.B. vorgegebener Prüfungsform oder zeitlichen Vorgaben

• Modifikationen sollen Benachteiligungen aufgrund der individuelle Behinderung in der spezifische Studiensituation im jeweiligen Studienfach angemessen ausgleichen

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) 15

Page 16: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

3. Wer benötigt Nachteilsausgleiche?

16

Page 17: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Studierende mit Behinderung

Studieninteressierte und Studierende mit länger andauernden Beeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit verschiedenen einstellungs- und umweltbezogenen Barrieren die Teilhabe in Hochschule und Gesellschaft einschränken können. 

potentielle Mitarbeiter/innen in Forschung, Verwaltung und Lehre

17

Page 18: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Studierende mit Behinderung/ chronischer Krankheit lt. 18. Sozialerhebung des DSW

•8 % der Studierenden

•wechseln häufiger den Studiengang bzw. die Hochschule

•unterbrechen häufiger und länger ihr Studium

•haben höheren Beratungsbedarf

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) 18

Page 19: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

„beeinträchtigt studieren“

Infos zur Datenerhebung:

•Online-Erhebung

•160 Hochschulen

•15.317 Studierende

•repräsentative Daten

•ausgewertet wurden nur Gruppen ≥ 30 Personen

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS) 19

Page 20: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

„beeinträchtigt studieren“

Zentrale Ergebnisse:

•heterogene Gruppe

•Beeinträchtigung bei der Mehrheit (63%) auch auf Dauer nicht wahrnehmbar

•geringer Anteil Studierender mit Schwerbehindertenausweis (8%)

•Auftreten der Beeinträchtigung: nach der Einschulung (57%), nach Beginn des Studiums (25%)

Vielfalt

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) 20

Page 21: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

21

Kurzbezeichnung Frauen Männer Gesamt

Bewegung 3% 5% 4%

Hören/ Sprechen 3% 4% 3%

Sehen 5% 6% 5%

Psychisch 47% 42% 45%

Chronisch-somatisch 20% 19% 20%

Teilleistungsstörung 4% 7% 6%

Sonstige 4% 5% 5%

Psychisch + chronisch 4% 3% 3%

Mehrfach 10% 10% 10%

Summe 100% 100% 100%

Art der Beeinträchtigung, die sich am stärksten im Studium auswirkt

Tabelle © Martin Unger, IHS Wien

Page 22: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

4. Wie nehmen Studierende Regelungen zum Nachteilsausgleich wahr?

22

Page 23: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS) 23

Nachteilsausgleiche im Studium

0 20 40 60 80 100

Nutzung

Bewilligung

Wirksamkeit

ja (ganz oder teilweise)

nein

Page 24: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Tabelle © Martin Unger, IHS Wien

24

Beantragung von Nachteilsausgleichen

Anteil mit Schwierig-

keiten

davon mind. ein Nachteilsaus-

gleich beantragt

Zeitliche Vorgaben des Studiengangs

70% 23%

Lehr- u. Prüfungssituationen 63% 24%Organisatorische Vorgaben des Studiengangs

61% 19%

Praktika und Exkursionen 17% 18%

Sonstige Bereiche 7% 21%

Page 25: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

* Bewilligungsquote: Anteil der bewilligten an allen von 1 Person gestellten Anträgen

Tabelle © Martin Unger, IHS Wien

25

Bewilligung von Nachteilsausgleichen

Bewilligungsquote*

Zeitliche Vorgaben des Studiengangs 63%

Lehr- und Prüfungssituationen 62%Organisatorische Vorgaben des Studiengangs

58%

Praktika und Exkursionen 44%

Sonstige Bereiche 28%

Page 26: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS)

26

Ablehnungsgründe von Nachteilsausgleichen

Alle Befragten

Lehrende/r nicht bereit, Lehrroutinen zu ändern 39%

Nachteilsausgleich wird als nicht vereinbar mit der Studien-/Prüfungsordnung angesehen

38%

Beeinträchtigung nicht als Grund akzeptiert 35%

Nachteilsausgleich als Bevorzugung angesehen 19%

Ersatzleistung nicht als gleichwertig angesehen 13%

Technische Probleme (z.B. fehlende Ausstattung) 5%

Page 27: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS)

27

Nachteilsausgleiche / Gründe für Verzicht auf Antrag

Möglichkeit unbekannt 57%

Will keine „Sonderbehandlung“ 44%

Glaube, nicht berechtigt zu sein 43%

Hemmungen, mich an Lehrende / Prüfungsamt zu wenden

37% / 32%

Will nicht, dass Beeinträchtigung bekannt wird 33%

Wusste niemand für Unterstützung / Beratung 26%

Page 28: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Wirksamkeit von Nachteilsausgleichen (NTA)

Nach Abb. 6.1 S. 181 der Datenerhebung 28

Studierende, die mind. 1 NTA beantragt haben(30 % aller Studierender mit beeinträchtigungsbedingten Schwierigkeiten bei

der Studiendurchführung) 100%

Studierende, denen kein

Antrag auf NTA bewilligt wurde

23%

Studierende, denen nur ein

Teil ihrer Anträge auf NTA bewilligt wurde

23%

Studierende, denen alle Anträge auf NTA bewilligt wurden

54%

…mit gar nicht

wirksamen NTA 8%

Studierende mit zum Teil wirksamen NTA 56%

…mit völlig wirksamen

NTA 36%

Page 29: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Selbstwahrnehmung von Studierenden

Sehen sich nicht als behindert, obwohl sie es gemäß der gesetzlichen Definition sind

Wollen sich nicht outen / Angst vor Stigmatisierung Sie nehmen die Beratungsangebote der

Hochschulen/Studentenwerke nicht oder anders wahr

beziehen das Recht auf Nachteilsausgleich nicht auf sich

29

Page 30: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

5. Wie nutzen Studierende dieAngebote zur Beratung?

30

Page 31: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und BeratungsstelleStudium und Behinderung (IBS) 31

Information und Beratung

0 20 40 60 80 100

Zufriedenheit

Nutzung

Kenntnis

ja

nein

Page 32: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Gründe für die Nichtnutzung von Beratung(Anteil an Nicht-NutzerInnen)

32

Wollte meine Beeinträchtigung nicht preisgeben

44%

Fühle/ fühlte mich nicht angesprochen 36%

Habe/ hatte keinen Bedarf 36%

Gehöre nicht zur Zielgruppe 20%

Wusste nicht, dass ich zur Zielgruppe gehöre

18%

Es war mit zu viel Aufwand verbunden 16%

Andere Gründe 11%

Tabelle © Martin Unger, IHS Wien

Page 33: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Kritik an Beratungsangeboten(Anteil an Nennungen „nicht/nur bedingt hilfreich“)

33

Unzufrieden mit Internetangebot 59%

Unzufrieden mit Berater/innen, weil… 79%

..gingen nicht (ausreichend) auf meine Situation ein

55%

..konnten meine Fragen nicht beantworten 36%

..fühlten sich nicht zuständig 18%

..waren nicht erreichbar 8%

Tabelle © Martin Unger, IHS Wien

Page 34: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

6. Herausforderungen und Weiterarbeit

•Barrierefreiheit umfassend verwirklichen

•Studierbarkeit verbessern

•Nachteilsausgleiche verankern und umsetzen

•Beratungsangebote und Informationen für Studierende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen „ansprechend“ ankündigen

•Sensibilisierung und Qualifizierung der Hochschulangehörigen

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) 34

Page 35: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Ursula Jonas, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) 35

Page 36: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Plakate

26. Plakatwettbewerb des Deutschen Studentenwerks „Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit“ 2011/12

„Vielfalt“ Alexandra Wilhelm, Fachhochschule Mainz (3. Preis)

„Bereichernd“ Johannes Hirsekorn, Hochschule Anhalt (3. Preis )

36

Page 37: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

Art. Artikel

GG Grundgesetz

HRG Hochschulrahmengesetz

LHG Landeshochschulgesetz(e)

NTA Nachteilsausgleiche / Nachteilsausgleichsregelungen

UN-BRK Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

37

Page 38: Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Rechtliche Regelungen – Praxiserfahrungen – empirische Ergebnisse Internationale

Kontakt:

Ursula Jonas

Ständige Vertreterin der Leiterin

der Informations- und Beratungsstelle

Studium und Behinderung (IBS)

des Deutschen Studentenwerks

Monbijouplatz 11

D- 10178 Berlin

Tel.: 030/29 77 27 61

[email protected]

www.studentenwerke.de/behinderung

38